Mandari Insight

AN/1698/2018

Moderne Mobilitätshäuser

Gem. Änderungsantrag (SPD) 22.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4454 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Gruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.11.2018 
 
AN/1698/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 22.11.2018 
 
Moderne Mobilitätshäuser 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Rates am 22.11.2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Punkt 1 Satz 1 wird wie folgt ersetzt: 
 
Quartiersgaragen haben im Sinne moderner Mobilität künftig auch die Aufgabe 
von Mobilitätsstationen zu erfüllen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, einen 
„Masterplan Mobilitätshäuser“ für alle Stadtteile zu erstellen.  
 
Absatz a) wird wie folgt geändert: 
Die Verwaltung soll aktiv auf städtische Unternehmen wie SWK, GAG, Bestands-
halter und auch auf mögliche private Investoren und Betreiber zugehen.  
Wo dies möglich ist, sollen die Stadt und ihre Töchter die Mobilitätshäuser be-
treiben. Um für private Investoren und Betreiber Planungssicherheit zu gewähr-
leisten, ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere aus Stellplatzab-
lösemitteln) private Investoren und Betreiber rechnen können, um die notwendi-
ge Planungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, bei welchen 
Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch An-
wohnerInnen gegeben ist. 
 
Absatz b) wird um folgenden Satz ergänzt (Fettdruck): 
Zusammen mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur Verkehrsop-
timierung zu entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes 
sowie einer Neuordnung des öffentlichen Raumes für den Umweltverbund vorzu-
legen. Nicht mehr benötigte oberirdische Parkflächen, die nicht dem

- 2 - 
 
Umweltverbund zugeschlagen werden, sind zu entsiegeln. Der konse-
quente Verzicht auf allgemein verfügbaren Parkraum im unmittelbaren 
Umfeld des Standortes ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die 
Akzeptanz von Mobilitätshäusern. 
 
Absatz c) wird wie folgt ergänzt (Fettdruck): 
Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch 
die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Hierbei 
sollen auch Möglichkeiten zur Öffnung von Kundenparkplätzen und –
parkhäusern für Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. 
Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist 
dabei vorrangig vor dem Neubau von Mobilitätshäusern zu betrachten.  
 
Neuer Absatz d) wird eingefügt: 
Für bestehende Quartiersgaragen mit einer unzureichenden Auslastung sucht die 
Verwaltung gemeinsam mit dem Betreiber nach geeigneten Modellen zur Erhö-
hung der Auslastung. 
 
Neuer Absatz e) wird eingefügt: 
 
Weiterhin sind durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit KVB, Cowelio und 
anderen Betreibern der Mobilitätshäuser Konzepte zu entwickeln, wie und zu wel-
chen Konditionen die Angebote für Kfz-, Motorrad- und Fahrradstellplätze im Sin-
ne eines modernen Konzepts von Mobilitätshäusern ergänzt werden können. 
 
Dazu zählen insbesondere die Punkte: 
 
 integrierte Carsharing-Angebote und -Stellplätze 
 zukunftsfähige Ladestationen für E -Mobilität (Autos, Fahrräder, weitere E -
Mobile) inklusive der nötigen Elektro-Infrastruktur 
 umfassendes Angebot für den Radverkehr ( Fahrräder, E -Bikes, Lastenräder) 
mit Abstellmöglichkeiten (z.B. auch Fahrradverschläge), Ladeinfrastruktur 
(s.o.), Serviceangeboten (z.B. Reparaturständer, Luft, Werkzeug etc.) und 
Fahrradverleihdiensten   
 weitere Dienstleistungen über Mobilitätsstationen 
 Mikrologistik als Postdepot (Stichwort „letzte Meile“) 
 Effiziente Raumnutzung durch zusätzliche integrierte Grün -, Aufenthalts- und 
Spielflächen, z. B. auf Dächern 
 Angebote zur Begleitung von Menschen mit Einschränkungen 
Die Stadtverwaltung soll bei ihren Planungen einen ganzheitlichen stadtplaner i-
schen Ansatz verfolgen. Dies beinhaltet auch eine Öffnung für Park & Ride bei 
Standorten in der Nähe von Stadtbahn- oder S-Bahnhaltestellen.

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Thomas Hegenbarth 
Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1698/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
22.11.2018
Erstellt
22.11.2018 12:25