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Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer (UMA) zur Jahresmitte 2016
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0676/2017 vom 07.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0676/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer (UMA) zur Jahresmitte 2016 hier: Anfrage von RM Frau Tokyürek aus der Sitzung des Integrationsrates vom 31.10.2016 zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Zur Verwaltungsmitteilung „ Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer (UMA) zur Jahresmitte 2016 „ (DS .Nr. 2654/2016)gab es eine Nachfrage durch das Ratsmitglied Frau Tokyürek. Frau Tokyürek fragt, ob es bezüglich derjenigen Jugendlichen, die sich der Ver- teilung entziehen und als vermisst gemeldet werden, einen interkommunalen Austausch gibt, da das Problem vermutlich nicht nur in Köln auftrete. Sie fragt weiter, ob die Anzahl derer, die sich den Angeboten entziehen, ansteige und ob ange- sichts dessen nicht ein ressortübergreifendes Konzept, das sich dem Umgang mit dieser Ziel- gruppe widmet, zu entwickeln sei. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: In 2016 sind knapp 200 Jugendliche in Köln bekannt geworden, welche sich der Verteilung ent- zogen haben, beziehungsweise entweichen und ihrem zugewiesenen Jugendamt wieder zuge- wiesen werden müssen. Im Rahmen von Fachgesprächen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits frühzeitig durch das Jugendamt Köln auf die Problematik „Verweigerung der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch Entweichung“ hingewiesen. Da es sich hier um ein Phänomen handelt, welches ausschließlich in Großstädten vorkommt und sich dadurch nicht als flächendeckendes Problem der Jugendhilfe darstellt, wird im Rahmen der Evaluation des „Verteilgesetzes bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ über eine mögliche Lösung auf Landesebene nachgedacht. Vorläufig muss der un- begleitete Jugendliche, sofern er noch nicht zugewiesen wurde, erneut zur Verteilung angemel- det werden. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf
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