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0676/2017

Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer (UMA) zur Jahresmitte 2016

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.03.2017, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2185 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer  07.03.2017 
 0676/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer (UMA) zur Jahresmitte 2016 
hier: Anfrage von RM Frau Tokyürek aus der Sitzung des Integrationsrates vom 31.10.2016 zur 
Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. 
 
       Zur Verwaltungsmitteilung „ Sachstand Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer 
(UMA) zur Jahresmitte 2016 „ (DS .Nr. 2654/2016)gab es eine Nachfrage durch das Ratsmitglied 
Frau Tokyürek. Frau Tokyürek fragt, ob es bezüglich derjenigen Jugendlichen, die sich der Ver-
teilung entziehen und als vermisst gemeldet werden, einen interkommunalen Austausch gibt, da 
das Problem vermutlich nicht nur in Köln auftrete.  
Sie fragt weiter, ob die Anzahl derer, die sich den Angeboten entziehen, ansteige und ob ange-
sichts dessen nicht ein ressortübergreifendes Konzept, das sich dem Umgang mit dieser Ziel-
gruppe widmet, zu entwickeln sei.  
 
       Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
In 2016 sind knapp 200 Jugendliche in Köln bekannt geworden, welche sich der Verteilung ent-
zogen haben, beziehungsweise entweichen und ihrem zugewiesenen Jugendamt wieder zuge-
wiesen werden müssen.  
Im Rahmen von Fachgesprächen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 
des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits frühzeitig durch das  Jugendamt Köln auf die 
Problematik  „Verweigerung der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch 
Entweichung“  hingewiesen. Da es sich hier um ein Phänomen handelt, welches ausschließlich in 
Großstädten vorkommt und sich dadurch nicht als flächendeckendes Problem der Jugendhilfe 
darstellt, wird im Rahmen der Evaluation des „Verteilgesetzes bei unbegleiteten minderjährigen 
Ausländern“ über eine mögliche Lösung auf Landesebene nachgedacht. Vorläufig muss der un-
begleitete Jugendliche, sofern er noch nicht zugewiesen wurde, erneut zur Verteilung angemel-
det werden. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0676/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27