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0033/2018

Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach §§ 44 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.01.2018

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.01.2018, TOP 6.2

Anlage 1: Schreiben Bezirksbürgermeister vom 01.12.2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017

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Anlage 2: Beschlussvorlage 2871/2017 (ohne Anlagen)

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Ansehen

Anlage 1: Schreiben Bezirksbürgermeister vom 01.12.2017

4851 Zeichen

Anlage 1
Der Bezirksbürgermeister $

Stadt Köln - Stadtbezirk Nippes

Neusser Str. 450, 50733 Köln

Auskunft Frau Moog, Zimmer 250

Telefon 0221/221-95301, Telefax 0221/221-95394
E-Mail: margret.moog@stadt-koeln.de

Internet www.stadt-koeln.de

02 Stadt Köln - Bezirksrathaus Nippes
Neusser Str. 450, 50733 Köln Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Frau Oberbürgermeisterin KVB Linien 12, 13, 15,

Buslinien 121, 140, 147

Henriette Reker Haltestelle Neusser Str./Gürtel

Historisches Rathaus
50667 Köln

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

Schö/mo 01.12.2017

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Beschlussvorlage 2871/2017 unter dem Titel „Weiterplanungsbeschluss Niehler
Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201
— Straßen, Wege, Plätze“ wird seitens der Verwaltung folgende Vorzugsvariante zur Be-
schlussfassung vorgestellt:

„1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürtel-
trasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in
der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante
entspricht dem Rats-beschluss vom 10.05.2016.“

In dieser Vorlage wird davon ausgegangen, dass die verschiedenen Ausschüsse und
abschließend der Rat über diese Variante zu entscheiden habe.

Dies widerspricht der Zuständigkeitsordnung, da hier die Bezirksvertretung Nippes das
abschließende Beschlussorgan ist:

Die Zuständigkeitsordnung regelt dies in $ 2 wie folgt:

„1) Soweit nicht der Rat nach $ 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die
Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen
der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeu-
tung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgenden Ange-
legenheiten:

6.8 Gestaltung, Ausbau, Unterhaltung, Ausstattung (Erst - und Ersatzausstattung) und
Instandsetzung einschließlich der hierfür erforderlichen Planungen von Straßen, Wegen
und Plätzen, es sei denn, dies ist durch Satzung oder Planfeststellungsbeschluss festge-
legt oder ....."

I-2-

Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und
ihre Service-Nummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln

Seite 2

Gleiches gilt für die Umgestaltung der Brachflächen in Grünflächen:

„8.6 Gestaltung, Unterhaltung, Ausstattung (Erst - und Ersatzausstattung) , Ausbau und
Instandsetzung einschließlich der hierfür erforderlichen Planungen von Grün - und Park-
anlagen, Kinderspielplätzen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Friedhöfen und anderen
öffentlichen Einrichtungen...... a

Bei dem Ausbau bzw. der Ergänzung einer Radwegeverbindung innerhalb eines Stadt-
bezirks handelt es sich nicht um eine Maßnahme von gesamtstädtischer Bedeutung. Dies
gilt umso mehr, da größere Abschnitte der vorgesehenen Maßnahme bereits vorhanden
sind und lediglich Ergänzungen geplant sind. („Im ersten Abschnitt von der Geldernstraße
bis zur Merheimer Straße verfügt die Gürtelstraße über zwei Fahrspuren je Richtung. Für
den Rad- und den Fußverkehr sind separate Anlagen vorhanden. Ein Handlungsbedarf ist
hier nicht erkennbar, sodass dieser Abschnitt derzeit planerisch nicht betrachtet wird. )

Im Weiteren werden planerische Überlegungen vorgestellt, die nach $ 2 Abs. 6.8 in die
Beschlusskompetenz der Bezirksvertretung Nippes fallen.

Soweit hier von „überörtlicher“ Verbindung die Rede ist, scheint es sich um eine Ver-
bindung zwischen den Ortsteilen Riehl und Nippes zu handeln. Andernfalls hätte die
Verwaltung sicherlich die angrenzenden Stadtbezirke Mülheim und Ehrenfeld mit in die
Beratungsreihenfolge aufgenommen.

Das Planfeststellungsverfahren zur Gürteltrasse wurde auf Beschluss des Rates von der
Bezirksregierung eingestellt und kann daher auch nicht zur Begründung für eine Zustän-
digkeit des Rates angeführt werden.

Gleiches gilt sinngemäß für die Umplanung und Umgestaltung der Brachflächen im
Planungsbereich (siehe $ 2 Abs. 6.6 der Zuständigkeitsordnung).

Es handelt sich mit Sicherheit nicht um eine Maßnahme von gesamtstädtischer Bedeu-
tung und die Planungen sind auch nicht Bestandteil eines Gesamtkonzepts. Auch eine
überörtliche Bedeutung (z.B. für Mülheim oder Ehrenfeld) ist nicht ersichtlich, da kaum
davon auszugehen ist, dass es nachhaltige klimatische oder sonstige Auswirkungen auf
die Nachbarbezirke gibt.

Zusammenfassend darf ich Sie bitten, die Vorlage entsprechend zu korrigieren und die
beschlussfassenden Gremien zu informieren.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Bezirksvertretung Nippes die
Beachtung der Regeln notfalls auf dem Rechtswege einfordern wird.

Herzliche Grüße

yefa—

Bernd Schößler
Bezirksbürgermeister

Beschlussvorlage Rat

6344 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
OB/2-2 
Vorlagen-Nummer 
 0033/2018 
Freigabedatum 05.01.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach §§ 44 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen 
hier: Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage Beschlussvorlage 2871/2017); 
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom vom 07.12.2017 
Beschlussorgan 
Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für die Weiter-
planung des Niehler Gürtels sowie die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen (Be-
schlussvorlage 2871/2017) ist und die Rechte der Bezirksvertretung Nippes nicht verletzt sind. 
 
 
Alternative:  
Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Bezirksvertretung Nippes das entscheidungsbefugte 
Gremium für die Weiterplanung des Niehler Gürtels (Beschlusspunkte 1.1 und 1.2 bzw. 2.1 und 
2.2 der Beschlussvorlage 2871/2017) ist und fordert die Verwaltung auf, die Beschlussvorlage der 
Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen.  
 
Die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen (Beschlusspunkt 1.3 bzw. 2.3 der Be-
schlussvorlage 2871/2017) ist anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
Hauptausschuss 15.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 1. Dezember 2017 wandte sich Herr Bezirksbür-
germeister Schößler an die Oberbürgermeisterin und bat darum, die Beschlussvorlage 2871/2017 
zum „Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze“ (Anlage 2) dahingehend zu korrigieren, dass 
die Bezirksvertretung Nippes als abschließendes Beschlussorgan über die Weiterplanung entschei-
det.  
 
Der Verkehrsausschuss hat die Beschlussvorlage 2871/2017 in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 
einschließlich eines Änderungsantrags zur Anhörung zusätzlich in die Bezirksvertretungen Ehrenfeld 
und Mülheim sowie in den Ausschuss für Umwelt und Grün und den Stadtentwicklungsausschuss 
verwiesen. Die Bezirksvertretung Nippes fasste daraufhin in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 fol-
genden Beschluss, den Herr Bezirksbürgermeister Schößler mit Schreiben vom 18.12.2017 an die 
Oberbürgermeisterin übermittelte:  
 
Die Bezirksvertretung Nippes bewertet die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss des Ver-
kehrssauschusses vom 05.12.2017 zu dieser Vorlage als einen Verstoß gegen die Vorschrif-
ten der GO NW (§ 37 GO NRW – Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städ-
ten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.d.F. vom 20.11.2017. Vor diesem 
Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in ihrer heutigen Sitzung von einer Beschluss-
fassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfra-
ge zurückgestellt. 
 
Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses des VA be-
treffen den Stadtbezirk Nippes und unterliegen weitestgehend der ausdrücklichen und eigen-
ständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nippes. Demzufolge ist das Angebot 
der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts nicht hinreichend. 
 
Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen rechtlich 
gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes einzusetzen. 
 
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage auszusetzen, da die 
Zuständigkeit strittig ist. 
 
Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung der Zu-
ständig iSd. § 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage anzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen. 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung ist als Anlage 3 beigefügt. Nach § 
44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln wird die An-
gelegenheit dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser soll gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 Geschäftsordnung 
durch weitestgehende Klärung der Rechtslage und Vermittlung zwischen den Betroffenen die Füh-
rung eines Rechtsstreites zu verhindern suchen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Entscheidungszuständigkeit  
Die Bezirksvertretungen entscheiden nach § 37 Abs. 1 GO NRW „in allen Angelegenheiten, deren 
Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht“. Eine Maßnahme fällt also in die Ent-
scheidungszuständigkeit des Rates, wenn ihre Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinaus-
geht. Es ist nicht erforderlich, dass sie von gesamtstädtischer Bedeutung ist.

3 
Die Bedeutung der im Weiterplanungsbeschluss vorgesehenen Radwegeverbindung für den Tras-
senbereich des Niehler Gürtels zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße sowie 
fortgesetzt zwischen der Amsterdamer Straße bis zum Anschluss Mülheimer Brücke reicht weit über 
den Stadtbezirk Nippes hinaus. Der Radweg ist Teilstück einer übergeordneten Radwegetrasse der 
Ost-West-Verbindung, die über den Anschlusspunkt Mülheimer Brücke insbesondere auch die Ver-
netzung mit den rechtsrheinischen Stadtteilen stärken und ausbauen soll und ist besonders bedeut-
sam für den Anschluss des Stadtbezirks 9 Köln-Mülheim. In gleicher Weise wirkt er in den westlich 
benachbarten Stadtbezirk 4 Köln-Ehrenfeld hinein. Wie sich aus der Begründung der Beschlussvorla-
ge ergibt, dient die Realisierung der überörtlichen Rad-, Fußwege- und Grünverbindung der Errei-
chung der verkehrspolitischen Ziele des Konzeptes Köln Mobil 2025. 
Zudem behandelt die Beschlussvorlage auch die Alternativplanung (Niehler Gürtel als Straßen- und 
Radwegeverbindung). Die Entscheidung, diese Alternativplanung nicht umzusetzen, hat ebenfalls 
eine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung.  
Daher ist nicht die Bezirksvertretung Nippes, sondern der Rat das entscheidungsbefugte Gremium. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Schreiben von Herrn Bezirksbürgermeister Schößler an die Oberbürgermeisterin vom 
01.12.2017 
Anlage 2  Beschlussvorlage 2871/2017,Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (ohne Anlagen) 
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017 
 
 
Gez. Reker

Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017

5850 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 08.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017 
öffentlich 
9.2.7 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze 
2871/2017 
Herr Bezirksbürgermeister Schößler erläutert, dass er im vorliegenden Fall die Zu-
ständigkeit bei der Bezirksvertretung Nippes sieht und erklärt seinen vorliegenden 
alternativen Beschlussvorschlag. Auch teilt er mit, dass er auf Grundlage der Unter-
stützung der Fraktionen von SPD und CDU die Oberbürgermeisterin mit der Bitte, um 
Stellungnahme hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage angeschrieben habe. Eine Ant-
wort liege noch nicht vor. 
 
Darüber hinaus äußert Herr Bezirksbürgermeister Schößler sein Unverständnis über 
den vom Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2017 unter TOP 5.9 zum 
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel gefassten Beschluss. Dieser Beschluss ver-
letze eklatant die Zuständigkeitsrechte der Bezirksvertretung Nippes. 
 
Herr Metten führt aus, dass der Fahrradweg nach Ansicht der Grünen überbezirkli-
che Bedeutung habe. Er hält die Vorgehensweise für eine Verschleppungstaktik. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Schößler wehrt sich gegen den Vorwurf, das Verfahren 
aufhalten zu wollen und weist darauf hin, dass er sich seit Jahren für eine Stärkung 
der Bezirke einsetze. Es gehe hier im Interesse der Rechtssicherheit um eine Klä-
rung der Zuständigkeit. Der in der Vorlage von der Verwaltung präferierte Beschluss-
vorschlag  bedeute in der Konsequenz lediglich eine Umgestaltung und Optimierung  
einer bereits vorhandenen Radwegeverbindung. Vor dem Hintergrund der strittigen 
Zuständigkeitsfrage müsse der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit befinden. 
 
Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Zuständigkeitsordnung nichts wert sei, wenn 
man sich nicht an sie halte. Speziell für diesen Radweg werde nicht dargelegt, wo-
raus sich die überbezirkliche Bedeutung ergeben solle. Er moniert zudem, dass zahl-
reiche Parkplätze wegfallen und stattdessen großflächige Grünflächen angelegt wer-

den sollen. Diese Bereiche lägen eindeutig in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung 
Nippes. Schließlich erinnert er daran, dass die neue Zuständigkeitsordnung ein 
Kernstück des Koalitionsvertrages zwischen CDU und Grünen im Rat der Stadt Köln 
sei. 
 
Herr Baumann führt aus, dass es ihm um die Schärfung des politischen Bewusst-
seins, die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung, die Rechte der Bezirksvertretung 
und um eine rechtliche Klärung gehe. 
 
Herr Metten betont nochmal die überbezirkliche Bedeutung des Radweges. 
 
Bezirksbürgermeister Schößler zitiert aus dem in Rede stehenden Beschluss des 
Verkehrsausschuss und macht an Einzelbeispielen deutlich, wie seiner Auffassung 
nach die Rechte der Bezirksvertretung missachtet worden sind. 
 
Herr Hanna hinterfragt kritisch, wie ernst man die Versprechungen nehmen könne, 
die den Bezirksvertretungen gemacht wurden. Vor dem Hintergrund von Glaubwür-
digkeit fordert er Klarheit über die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen. 
 
Frau Hölzing weist den Vorwurf, die Grünen würden sich nicht für die Rechte der Be-
zirke einsetzen, zurück. Sie glaubt aber, dass das Gesamtpaket überbezirkliche Be-
deutung habe. 
 
Herr Happe möchte die Beschlussvorlage inhaltlich nicht eher beraten, bis die Zu-
ständigkeitsfrage abschließend geklärt ist. 
 
Herr Thelen appelliert, die Zuständigkeitsordnung nicht so formalistisch zu betrach-
ten. Der Verkehr höre ja nicht an den Grenzen eines Stadtbezirks auf. Seiner Auffas-
sung nach seien nur die wenigsten Straßen im Stadtgebiet ohne überbezirkliche Be-
deutung. In dem vorliegenden Fall liege sei eindeutig eine überbezirkliche Bedeutung 
gegeben. Seiner Meinung – und anders als vom Verkehrsausschuss beschlossen – 
läge beispielsweise die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 
km/h in der Bergstraße in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes. 
 
Herr Steinbach empfindet das Vertrauen zwischen Rat und Bezirksvertretung als zu-
tiefst erschüttert. 
 
Der Antrag von Herrn Baumann auf Schluss der Debatte wird einstimmig angenom-
men. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes bewertet  die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss 
des Verkehrssauschusses vom 05.12.2017zu dieser Vorlage  als einen Verstoß  ge-
gen die Vorschriften der GO NW (§37GO NRW – Aufgaben der Bezirksvertretungen 
in den kreisfreien Städten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
i.d.F. vom 20.11.2017. Vor diesem Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in 
ihrer heutigen Sitzung von einer Beschlussfassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage 
bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfrage zurückgestellt. 
 
Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses 
des VA betreffen den Stadtbezirk Nippes und  unterliegen weitestgehend der aus-
drücklichen und eigenständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nip-

pes. Demzufolge ist das Angebot der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts 
nicht hinreichend. 
 
Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen 
rechtlich gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes 
einzusetzen. 
 
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage auszuset-
zen, da die Zuständigkeit strittig ist. 
 
Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung 
der Zuständig iSd. § 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage 
anzunehmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.

Anlage 2: Beschlussvorlage 2871/2017 (ohne Anlagen)

23969 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2871/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag: 
1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse 
zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Vari-
ante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 
10.05.2016. 
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vor-
entwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer 
Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite 
der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. 
1.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die 
Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteili-
gungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 
1.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkreti-
sierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Finanzausschuss 19.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Mer-
heimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im 
Haushaltsjahr 2017. 
 
Alternative: 
 
2.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse 
zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der Varianten 7.1 „Trassenführung 
brückennah“ und 7.3 „südliche Stadtstraße“. Diese Varianten entsprechen dem Ratsbeschluss vom 
13.07.2010. Nähere Erläuterungen zu den Varianten sind der Anlage 4 zu entnehmen. 
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung mit der Planung einer Radverkehrsverbindung von der Ams-
terdamer Straße zur Mülheimer Brücke. 
 
2.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die 
Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteili-
gungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 
 
2.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkreti-
sierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 
1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Mer-
heimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im 
Haushaltsjahr 2017. 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss für Umwelt und Grün, 
der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   250.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2016 zur Planungsänderung für den Niehler 
Gürtel folgenden Beschluss gefasst: 
 
Es wird den zuständigen Gremien eine Vorlage zur Beratung vorgelegt, in der die Neupla-
nung im Beschlusstext als Hauptvorschlag und die bisherigen Planungen als Alternative(n) 
enthalten sind. Die Planungsunterlagen von bisheriger und neuer Planung sind der Vorlage 
beizufügen: 
 
Bei der Neuplanung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: 
 
Es werden zeitnah neue Planungen mit dem Ziel aufgenommen, zwischen der Geldernstraße 
und der Mülheimer Brücke eine attraktive Rad- und Fußwegeverbindung in beiden Richtun-
gen herzustellen. Dabei ist ein direkter Anschluss an die Mülheimer Brücke zu berücksichti-
gen. 
 
Der Freiraum entlang der Rad- und Fußwegeverbindung wird im Rahmen der Neuplanung 
als bürgerfreundlicher Grün- und Freiraum gestaltet. 
 
Die Verwaltung soll darstellen, wie der bereits heute vorhandene Durchgangsverkehr redu-
ziert und in den Wohnquartieren im Umfeld der Gürteltrasse vermieden werden kann. 
 
Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftli-
chen Beteiligungsverfahrens erarbeitet. 
 
Die Vorlage zur Weiterplanung der Gürteltrasse entspricht dem Auftrag des v.g. Ratsbeschlusses.

4 
 
Die Beschlussvorlage ist derart aufgebaut, dass zunächst die Ergebnisse aus den Beschlüssen des 
Rates vom 10.05. 2016 vorgestellt und beschrieben werden. 
 
Als Alternative werden in einem nächsten Schritt die Varianten 7.1 und 7.3 „Trassenführung Brücken-
nah und Südliche Stadtstraße“ beschrieben. Diese Varianten entsprechen dem Ratsbeschluss vom 
13.07.2010 und beinhalten eine zweispurige Straßenverbindung von der Merheimer Straße bis zur 
Mülheimer Brücke. 
 
 
Erläuterungen: 
 
Allgemeines 
 
Der Ratsbeschluss vom 10.05.2016 zur Planung des Gürtelumfeldes beinhaltet auch den Planungs-
auftrag für eine durchgehende Radverkehrsverbindung von der Geldernstraße bis zur Mülheimer Brü-
cke.  
Um die nun folgenden Erläuterungen zur Beschlussvorlage verständlicher zu gestalten wird der ge-
samte Planungsraum von der Geldernstraße bis zur Mülheimer Brücke in drei Abschnitte gegliedert. 
Die Abbildung 1 verdeutlicht diese Abschnitte: 
 
1. Abschnitt 1: von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße: in diesem Abschnitt ist eine 
Radverkehrsanlage vorhanden.  
 
2. Abschnitt 2: von der Merheimer Straße bis zum Nordpark: für diesen Bereich hat das Pla-
nungsbüro WEST 8 aus Rotterdam prinzipielle Überlegungen geliefert, welche die Ausgestal-
tung des Planungsraumes als Grün- und Freifläche umfassen. Dabei wird auch eine Rad- und 
Fußverkehrsverbindung berücksichtigt. 
 
3. Abschnitt 3: vom Nordpark bis zur Mülheimer Brücke: zur Schließung der Netzlücke für den 
Radverkehr hat die Verwaltung Vorüberlegungen für eine bequeme, sichere und schnelle 
Strecke entwickelt. 
 
 
 
 
Abbildung: Gliederung des gesamten Planungsraumes 
 
Abschnitt 1 bestehende Verkehrsinfrastruktur zwischen der Geldernstraße und der Merheimer 
Straße 
 
Im ersten Abschnitt von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße verfügt die Gürtelstraße über 
zwei Fahrspuren je Richtung. Für den Rad- und den Fußverkehr sind separate Anlagen vorhanden. 
Ein Handlungsbedarf ist hier nicht erkennbar, sodass dieser Abschnitt derzeit planerisch nicht be-
trachtet wird.

5 
 
Abschnitt 2 Radverkehrsverbindung sowie Grün- und Freiraumplanung „Niehler Gürtel“ 
Der zweite Abschnitt von der Merheimer Straße bis zum Nordpark ist vom Planerbüro WEST 8 aus 
Rotterdam untersucht worden. WEST 8 hat für diesen Bereich insgesamt 6 Varianten entwickelt. Zu-
letzt, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016, eine Variante, die für den Planungs-
raum eine durchgehende Rad- und Fußverkehrsverbindung und eine Freiraumplanung berücksichtigt. 
Den Plan enthält die Anlage 1 „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. 
 
Alle von WEST 8 entwickelten Varianten werden hinsichtlich der verkehrlichen-, der städtebaulichen- 
und Freiraumaspekte sowie hinsichtlich des Lärmschutzes und des Brückenbauwerks der Hochbahn 
in der Anlage 4 kurz beschrieben. 
 
 
Abb. Querschnitt der Variante „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung 
 
 
Abb. Lageplan der Variante „Überörtliche Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ 
Verkehrliche Aspekte: 
Als reine Radwegeverbindung wird diese zu keiner zusätzlichen Belastung der Bebauung am Gürtel 
durch Lärm und Abgasen führen. Andererseits aber auch keine spürbare Entlastung der Siedlungsbe-
reiche vom Kfz-Verkehr entlang der Friedrich-Karl-Straße und der Merheimer Straße bewirken. Die

6 
Verkehrsmengen auf der Merheimer- und Friedrich-Karl-Straße erfahren keine Veränderung und vari-
ieren zwischen 13.000 Kfz/24h und 20.600 Kfz/24h. Im zentralen Bereich der Friedrich-Karl-Straße 
zwischen der Neusser Straße und der Amsterdamer Straße ist der Kfz-Verkehr so stark, dass kein 
Rückbau möglich erscheint. Auf der Merheimer Straße und dem westlichen Bereich der Friedrich-Karl-
Straße ist ein Rückbau auch unter diesen Rahmenbedingungen möglich. 
Für die Radwegquerungen der Merheimer Straße, der Neusser Straße, des Niehler Kirchweges und 
der Niehler Straße sind Detaillösungen zu erarbeiten.  
Städtebauliche Aspekte und Freiraumplanung 
Der Verzicht auf die geplante Straßenverbindung eröffnet die Möglichkeit, einen durchgehenden Frei-
raum zu schaffen, bzw. vorhandene Freiräume ideal miteinander zu verbinden.  
Lärmschutz 
Diesbezüglich ergibt sich gegenüber der heutigen Situation keine Änderung. Anforderungen an den 
Lärmschutz stellen sich nicht. 
Bauwerksprüfung und Sanierungsarbeiten an der Hochbahn 
Die Zugänglichkeit zum Bauwerk der Hochbahn ist sicherzustellen, d.h. es sind Unterhaltungswege 
anzulegen, bzw. die Radwegeverbindungen sind als solche zu nutzen. 
 
Abschnitt 3 Radwegeverbindung bis zur Mülheimer Brücke 
 
Der Bereich vom Nordpark bis zur Mülheimer Brücke soll im Folgenden näher betrachtet werden.  
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Mülheimer Brücke saniert wird und im Rahmen dieser 
Sanierung auch die Radverkehrsanlagen auf der Mülheimer Brücke optimiert werden. Nach erfolgter 
Sanierung wird eine Radverkehrsverbindung auf beiden Seiten der Brücke jeweils in beiden Fahrtrich-
tungen eingerichtet sein.  
Das bedeutet, dass auf beiden Seiten ein Anschluss an bestehende, bzw. im Rahmen der Gürtelpla-
nung zu errichtende, Radverkehrsverbindungen in beiden Richtungen berücksichtigt werden muss. 
Zu beachten ist dabei, dass im Verlauf des Gürtels zwischen der Boltensternstraße und der Mülhei-
mer Brücke bereits heute eine Nutzung durch den Kfz-Verkehr erfolgt. Auf der Südseite der KVB-
Trasse wird der Verkehr dabei in Richtung Mülheimer Brücke geführt und auf der Nordseite der Tras-
se von der Mülheimer Brücke in Richtung Boltensternstraße. Dem Kfz-Verkehr stehen dabei jeweils 
zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung.  
Die Kfz-Belastungszahlen, die heute auf dem Niehler Gürtel im Bereich zwischen der Mülheimer Brü-
cke und der Boltensternstraße vorhanden sind, liegen in einer Größenordnung von ca. 8.000 – 8.800 
Kfz/24h je Richtung. Dies bedeutet, dass hier eine Zweistreifigkeit pro Richtung, wie heute vorhan-
den, nicht zwingend notwendig ist. 
Auf beiden Seiten der Stadtbahn könnte demnach eine Fahrspur dem Radverkehr zur Verfügung ge-
stellt werden. Im Konkreten stellt sich dies für die Südseite, bzw. die Nordseite wie folgt dar: 
Die Radwegeverbindungen werden ausnahmslos in einer Breite hergerichtet, dass sie auch dem 
Fußverkehr zur Verfügung stehen können. 
 
Südseite der KVB-Trasse 
Von den beiden Fahrspuren, die heute dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen, soll die südliche 
Fahrspur für den Radverkehr umgewidmet werden. Für die heute vorhandene Verkehrsbelastung von 
ca. 8.000 Kfz/24h ist eine Fahrspur ausreichend. Vor der Mülheimer Brücke erfolgt dabei eine Que-
rung der Zufahrt zur Brücke (An der Schanz). Diese Querung muss durch eine Lichtsignalanlage ge-
sichert werden, da eine gefahrlose Querung aufgrund der hohen Kfz-Geschwindigkeiten ansonsten 
nicht möglich ist. 
Im Verlauf der Gürtelstrecke kann dann die vorhandene südliche Fahrspur ohne großen baulichen 
Aufwand für den Fahrradverkehr umgenutzt werden. Sie ist dann in beiden Richtungen für den Rad-

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verkehr nutzbar.  
An der Auffahrt des Kfz-Verkehrs von der Boltensternstraße zum Gürtel erfolgt dann die nächste Que-
rung des Radweges mit dem Kfz-Verkehr. Der Fahrradverkehr soll hier einerseits in Richtung Bol-
tensternstraße mit der dort vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur verknüpft werden, aber auch weiter 
in Richtung Nippes parallel zur KVB-Trasse geführt werden. Auch hier kann die Querung nicht unge-
schützt erfolgen. 
Vorgeschlagen wird die Querung der Boltensternstraße auf der Südseite der Gürtelbahnstrecke unter 
Nutzung des vorhandenen Brückenbauwerks. Die Anbindung an diese Brücke geschieht durch ein 
neues Bauwerk über die Kfz-Zufahrt von der Boltensternstraße zum Gürtel. Über eine Rampe wird die 
Verbindung zum „Radweg Gürtel“ und zum bestehenden Radweg in Richtung Kuhweg hergestellt. 
Die Planung ist den Anlagen 2.1 und 2.2 zu entnehmen. 
 
Nordseite der KVB-Trasse 
Hier gestaltet sich die Führung des Radverkehrs schwieriger als auf der Südseite. Grund hierfür sind 
die häufigen Querungen mit dem Kfz-Verkehr. Zu nennen sind die Zufahrt vom Niehler Hafen (Kuh-
weg), die Ausfahrt  zum Niehler Hafen und die Abfahrt zur Boltensternstraße. Diese Querungen 
müssten ausnahmslos gesichert werden, da vor allem der hohe Lkw-Anteil (Hafen) eine Gefährdung 
der Radfahrer und Radfahrerinnen darstellt. Vor diesem Hintergrund wird folgender Lösungsweg vor-
geschlagen (vgl. Anlage 2.1). 
Der Radverkehr folgt dem Verlauf des Gürtels und wird auf der dann wegfallenden nördlichen Fahr-
spur weiter geführt. Auch hier reicht eine Fahrspur für die vorhandene Kfz- Belastung aus. Über eine 
neue Rampe wird dann ein Anschluss an den Radweg vom Kuhweg in Richtung Boltensternstraße 
hergestellt. Über diesen vorhandenen Radweg (vorbei an der Kleingartenanlage) wird dann der An-
schluss zu der unter Punkt 2.1 beschriebenen Radverkehrsführung hergestellt. 
Eine durchgängige Führung mit Lückenschluss an der Amsterdamer Straße kann aufgrund der ge-
schilderten Problematik im Bereich der Zu- und Abfahrten am Niehler Hafen und der Boltensternstra-
ße nicht empfohlen werden. Die durchgängige Führung mit Lückenschluss zur Mülheimer Brücke 
findet sich deshalb auf der Südseite der Gürteltrasse. 
Zwischen der Boltensternstraße und der Amsterdamer Straße haben sich Trampelpfade ausgebildet. 
Daher wird empfohlen, unabhängig von der durchgehenden Fuß- und Radwegverbindung, hier ein 
geeignetes Wegesystem in den weiteren Planungsschritten zu erarbeiten. 
 
Vorhandene Durchgangsverkehre im Umfeld der Gürteltrasse 
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 soll die Verwaltung darstellen, wie bereits heute 
vorhandene Durchgangsverkehre reduziert und in den Wohnquartieren im Umfeld der Gürteltrasse 
vermieden werden können. 
Anhand des Verkehrsmodells der Stadt Köln sind die Durchgangsverkehre vom Mauenheimer Gürtel in 
Richtung Mülheimer Brücke und umgekehrt ausgewertet und dargestellt worden. Dabei zeigt sich, 
dass die hier auftretenden Verkehre, die das Gebiet gänzlich durchfahren, sehr gering sind. Wie in den 
Anlagen Nr. 3.1 und Nr. 3.2 dargestellt, bewegt sich der Anteil der Durchgangsverkehre zwischen ei-
nem und zwei Prozent und ist damit vernachlässigbar gering. Das bedeutet, es ist kaum Kfz-Verkehr 
aus dem Gebiet zu verlagern. 
 
Alternativplanung: Niehler Gürtel als Straßen- und Radwegeverbindung 
Die Vorzugsvariante (reine Rad- und Fußwegeverbindung) entlastet den Raum parallel der Hoch-
bahntrasse von Lärm und Abgasen des Autoverkehrs. Allerdings sind Entlastungswirkungen, insbe-
sondere auf der Friedrich-Karl-Straße und der Merheimer Straße, nicht erreichbar, so dass ein ent-
sprechender Rückbau und die städtebauliche Aufwertung dieser Straßen im ursprünglichen Umfang 
nicht umsetzbar sind.

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Aus diesem Grund werden als Alternative zur Vorzugsvariante die Varianten 7.1 und 7.3, die auf 
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.06.2010 erstellt wurden, vorgeschlagen. Bei beiden Varianten 
wird die Stadtbahn in der heutigen Form beibehalten. 
 
Zunächst ist anzumerken, dass die im Rahmen der Planfeststellung durchgeführte Verkehrsuntersu-
chung vor mittlerweile mehr als 12 Jahren erstellt wurde und diese deshalb aktualisiert wurde. Wesent-
licher Grund hierfür war, dass der Vergleich aktueller Verkehrszählungen mit älteren Verkehrszählun-
gen belegte, dass keine Steigerung der Verkehrsbelastung eingetreten ist, sondern die Belastungen 
stagnieren, bzw. sogar leicht rückläufig sind, obwohl im Nahbereich etliche Aufsiedlungen realisiert 
wurden. Dies steht im Gegensatz zu der in der älteren Verkehrsuntersuchung enthaltenen Verkehrs-
prognose, die demgegenüber deutliche Zuwächse aufweist. 
 
Bei der ursprünglichen Prognose für den geplanten Gürtel wurde von einer Entwurfsgeschwindigkeit 
von Tempo 70 ausgegangen. Allein dadurch werden große Verkehrsmengen angezogen.  
 
In der neuen Untersuchung wird für den Gürtel eine Entwurfsgeschwindigkeit von Tempo 50 angesetzt. 
 
In der Verkehrsuntersuchung wird eine vierspurige und eine zweispurige Straße für den Niehler Gürtel 
betrachtet. Es zeigt sich, dass für die zu erwartenden Belastungen auf der Gürteltrasse eine zweispu-
rige Lösung ausreicht. 
 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind in der Anlage 5 dargestellt. 
 
Im nächsten Schritt hat die Verwaltung das Büro West 8 mit der Planung verschiedener Varianten für 
den Gürtel beauftragt. Neben verkehrlichen Aspekten sollten stadtplanerische und freiraumplanerische 
Gesichtspunkte betrachtet werden. 
 
West 8 hat fünf Varianten entwickelt und dabei auch die ebenerdige Führung der Stadtbahn betrachtet. 
In allen Varianten wird eine zweispurige Straßenführung zugrunde gelegt (Anlage 7.1 bis 7.5). 
 
Im Einzelnen stellen sich die Varianten 7.1 bis 7.5 wie folgt dar: 
 
Variante 7.1:  Erhalt der Hochbahn mit einer durchgehenden Fahrspur je Fahrtrichtung und breiten 
Schutzstreifen für Radverkehr/Radfahrstreifen unmittelbar parallel zum Brückenbauwerk nah an der 
Hochbahntrasse. Der Fußverkehr ist vom Straßenraum abgesetzt in den Grünbereichen bzw. zur Be-
bauung hin orientiert mit einer ausreichenden Anzahl an Querungsmöglichkeiten der Fahrbahn. Es 
wurde eine neue Stadtbahnhaltestelle an der Niehler Straße eingeplant. 
 
Variante 7.2: Erhalt der Hochbahn mit einer richtungsbezogenen Straßenführung nahe der Bebauung 
(von der Hochbahn abgesetzt). Die Radverkehrsführung wurde analog Variante 1 geplant. Der Fuß-
verkehr wurde innerhalb der Grünbereiche von Fahrbahn abgesetzt vorgesehen. Ausreichende Que-
rungsmöglichkeiten der Fahrbahn für Fußverkehr wurden eingeplant. 
 
Variante 7.3: Erhalt der Hochbahn mit einer Straßenführung komplett auf der südlichen Seite der 
Hochbahn. Der Radverkehr Richtung Osten ist als Schutzstreifen/Radfahrstreifen angedacht. In Rich-
tung Westen wird der Radfahrer im Grünbereich geführt. Der Fußgänger wird auf der Südseite stra-
ßenbegleitend geführt. Auf der Nordseite der Fahrbahn wird der Fußgänger im Grünbereich geführt.

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Auch hier werden in ausreichender Zahl Fußgängerquerungen vorgesehen. 
 
Variante 7.4: Ebenerdige Führung der Stadtbahn mittig zwischen den Fahrspuren (entsprechend Eh-
renfeldgürtel). Der Radfahrer wird fahrbahnbegleitend auf Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen geführt. 
Führung des Fußgängerverkehrs weitestgehend straßenbegleitend. Querungsmöglichkeiten der Ver-
kehrsachse für Fußgänger und Radfahrer als Z-Überweg im Grünbereich. Linksabbiegende Kfz-
Verkehre werden indirekt über Umfahrten geführt. Dies gilt für die Knotenpunkte des Gürtels mit der 
Neusser Straße und der Niehler Straße. 
 
Variante 7.5: Ebenerdige Führung der Stadtbahn. Die Fahrbahn der Straße wird südlich der Stadt-
bahn angelegt. Der Radfahrer in Richtung Osten wird auf der Fahrbahn als Schutz- oder Radfahrstrei-
fen geführt. In Gegenrichtung wird der Radfahrer von der Fahrbahn abgesetzt im Grünbereich geführt. 
Der Fußgänger wird unmittelbar neben dem Radfahrer verortet. Auch in dieser Variante werden in aus-
reichender Zahl Fußgängerquerungen vorgesehen. Die linksabbiegenden Kraftfahrer wurden analog 
Variante 7.4 geführt. 
 
Die ebenerdige Führung einer Stadtbahn und eine Straßenplanung analog zur Ehrenfelder Situation 
(entsprechend dem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2010) ist in zwei Varianten (Variante 7.4 und 7.5) dar-
gestellt worden. Die Bewertung dieser Planung führt dazu, dass eine solche Lösung nicht empfeh-
lenswert ist. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Stadtbahnbetrieb für die Dauer des Umbaus einge-
stellt werden muss, Straße und Stadtbahn eine hohe Trennwirkung für die betroffenen Stadträume 
darstellen und die Finanzierung eines Umbaus von der Stadt Köln allein zu tragen sein wird. 
 
Die Variante 7.2 wird gegenüber den anderen beiden Varianten bei Erhalt der Hochbahn (7.1 und 7.3) 
als nachteilig angesehen, da die näher an den Wohngebäuden liegende Straßenführung dort zu mehr 
Lärm- und Schadstoffimmissionen führt. 
 
In den Anlagen 4 und 6 sind die hier vorgestellten Varianten ausführlich beschrieben. 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Weiterführung und Konkretisierung der Planung stehen im 
Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtel-
straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 
in ausreichender Höhe zur Verfügung.  
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff  ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzei-
le 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.000 € budget-
neutral berücksichtigt. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Realisierung der überörtlichen Rad-, Fußwege- und Grünverbindung dient der Erreichung der 
verkehrspolitischen Ziele des Konzeptes Köln Mobil 2025. Damit dieses „Leuchtturmprojekt“ weiter 
verfolgt und die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können, wird die Beschlussvorlage in die 
Beratung eingebracht. 
 
 
Anlagenverzeichnis 
 
Teil 1: zum Ratsbeschluss zur Gürtelplanung vom 10.05.2016  
 
Anlage 1 Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ WEST 8

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Anlage 2 Radverkehrsplanung bis zur Mülheimer Brücke 
 
  Anlage 2.1 Radverkehrsführung Gürtel Nord und Süd 
  Anlage 2.2 Querung Boltensternstraße „Brücke“ 
 
Anlage 3 Durchgangsverkehre im Untersuchungsraum 
 
  Anlage 3.1 westwärts gerichtete Verkehre 
  Anlage 3.2 ostwärts gerichtete Verkehre 
 
 
Teil 2: zum Ratsbeschluss vom 13.07.2010 
 
Anlage 4 Erläuterungsbericht zur Verkehrsuntersuchung und den Varianten 1 bis 5 von WEST 8 
 
Anlage 5 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung 
 
Anlage 5.1 zukünftige Verkehrsentwicklung ohne Gürtel (Planfall 0) 
 
Anlage 5.2 Differenzen Planfall 0 zu 4-streifigen Ausbau des Gürtels 
Anlage 5.3 Durchgangsverkehre auf dem Gürtel bei 4-streifigem Ausbau 
 
Anlage 5.4 Differenzen Planfall 0 zu 2-streifigem Ausbau des Gürtels 
Anlage 5.5 Durchgangsverkehre auf dem Gürtel bei 2-streifigem Ausbau 
 
Anlage 6 Auszug aus dem Abschlussbericht zur Untersuchung von WEST 8 zur Gürtelplanung 
 
Anlage 7 Varianten der Gürtelplanung des Planungsbüros WEST 8  
 
  Anlage 7.1 „Trassenführung brückennah“ 
  Anlage 7.2 „Parkway, separierte Trassenführung“ 
  Anlage 7.3 „südliche Stadtstraße“ 
  Anlage 7.4 „Stadtbahn ebenerdig mittig“ 
  Anlage 7.5 „ebenerdige Stadtbahn und südliche Stadtstraße“

Beratungsverlauf (1)

15.01.2018 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0033/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.01.2018
Erstellt
03.01.2018 17:15