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V/0389/2010

Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der Offenen Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung

Vorlagen 26.05.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 06.07.2010, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4791 Zeichen

V/0389/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus 
einkommensschwachen Haushalten in der Offenen Ganztagsschule bzw. der 
Übermittagbetreuung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
01.07.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die für die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommens-
schwachen Familien in der Offenen Ganztagsschule bzw. Übermittagbetreuung im Haus-
haltsjahr 2010 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“  zur Verfügung ste-
henden Mittel in Höhe von 30.000 € werden entsperrt und bei der Produktgruppe 602 „Kin-
der- und Jugendarbeit“ bereitgestellt.  
 
 
2. Mit diesen Mitteln werden Geschwisterkinder, die nach den jetzigen Kriterien einen Es-
sensgeldzuschuss erhalten, ab Beginn des Schuljahres 2010/2011 von der Zahlung des 
Eigenanteils zu den Kosten des Mittagessens freigestellt. Diese Eigenanteile werden den 
Schulen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ausgezahlt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der Rat für das Haushaltsjahr 2010 einen Betrag in 
Höhe von 30.000 € und für das Haushaltsjahr 2011 einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereitge-
stellt hat. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0389/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Bauer, Herr Mörchen 
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5147, 492-4050,492-5130 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
Moerchen@stadt-muenster.de
 
Kratz-Trutti@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0389/2010 
 
 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2010 
 
2011 
30.000 
 
50.000 
Deckung aus 
PG 0301 „Leis-
tungen für 
Schulen 
Insgesamt:   
 
 
 
 
Begründung: 
  
 
1. Ausgangslage:
 
 
Für die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen 
Haushalten, die eine Offene Ganztagsschule oder eine Übermittagbetreuung besuchen, hat der 
Rat im Rahmen der diesjährigen Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2010 einen Betrag in Höhe 
von 30.000 € und für das Haushaltsjahr 2011 einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. 
 
Die Mittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Für die Entsperrung durch den Ausschuss für 
Finanzen und Beteiligungen und Liegenschaften soll die Verwaltung den beteiligten Fachaus-
schüssen ein Verfahren vorschlagen, wie diese Mittel zweckgemäß und förderunschädlich einge-
setzt werden können. 
 
 
 
2. Verfahrensvorschlag:
 
 
Aktuell erhalten rd. 1.300 Kinder Zuschüsse zu den Kosten für das Mittagessen, die Eltern zahlen 
einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mahlzeit. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, 
dass die Eltern und das Kind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) er-
halten oder das mtl. Einkommen die Einkommensgrenze des § 85 SGB XII nicht übersteigt. Dieser 
Personenkreis kann als einkommensschwacher Haushalt gesehen werden. 
Neben dem Essensgeldzuschuss sind diese Eltern  von einem Elternbeitrag für die Betreuung be-
freit, da sie der Einkommensgruppe bis 20.000 € zuzuordnen sind. 
 
Die bereitgestellten Mittel sind nicht ausreichend, alle
 Kinder aus einkommensschwachen Haus-
halten von der Zahlung des Eigenanteiles freizustellen. Eine Freistellung aller Kinder würde auch 
die Fördervoraussetzungen nach dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gefährden.

- 3 - 
V/0389/2010 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass mit den bereit gestellten Geldern Familien mit mehreren 
Kindern, die gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule besuchen oder an einer Übermittagbetreu-
ung teilnehmen, von der Zahlung des Eigenanteils zu den Kosten des Mittagessens freigestellt 
werden.  
 
Im Schuljahr 2009/2010 waren 218 Geschwisterkinder in der Einkommensgruppe bis 20.000 € für 
die Offene Ganztagsschule bzw Bismittagbetreuung erfasst. Für diese Kinder, die auch am Mittag-
essen teilnehmen, wird der Eigenanteil zu den Kosten des Mittagessens bis zum endgültigen 
Verbrauch der Mittel übernommen und vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Schulen 
überwiesen. 
 
Die entsprechend dargestellten Mittelumschichtungen werden von der Verwaltung vorgenommen.  
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0389/2010
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37