V/0389/2010
Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der Offenen Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung
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Beschlussvorlage
4791 Zeichen
V/0389/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der Offenen Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung Beratungsfolge 30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.07.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die für die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommens- schwachen Familien in der Offenen Ganztagsschule bzw. Übermittagbetreuung im Haus- haltsjahr 2010 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung ste- henden Mittel in Höhe von 30.000 € werden entsperrt und bei der Produktgruppe 602 „Kin- der- und Jugendarbeit“ bereitgestellt. 2. Mit diesen Mitteln werden Geschwisterkinder, die nach den jetzigen Kriterien einen Es- sensgeldzuschuss erhalten, ab Beginn des Schuljahres 2010/2011 von der Zahlung des Eigenanteils zu den Kosten des Mittagessens freigestellt. Diese Eigenanteile werden den Schulen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ausgezahlt. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der Rat für das Haushaltsjahr 2010 einen Betrag in Höhe von 30.000 € und für das Haushaltsjahr 2011 einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereitge- stellt hat. Vorlagen-Nr.: V/0389/2010 Auskunft erteilt: Frau Bauer, Herr Mörchen Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5147, 492-4050,492-5130 E-Mail: BauerG@stadt-muenster.de Moerchen@stadt-muenster.de Kratz-Trutti@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0389/2010 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2010 2011 30.000 50.000 Deckung aus PG 0301 „Leis- tungen für Schulen Insgesamt: Begründung: 1. Ausgangslage: Für die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten, die eine Offene Ganztagsschule oder eine Übermittagbetreuung besuchen, hat der Rat im Rahmen der diesjährigen Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2010 einen Betrag in Höhe von 30.000 € und für das Haushaltsjahr 2011 einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereit gestellt. Die Mittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Für die Entsperrung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und Liegenschaften soll die Verwaltung den beteiligten Fachaus- schüssen ein Verfahren vorschlagen, wie diese Mittel zweckgemäß und förderunschädlich einge- setzt werden können. 2. Verfahrensvorschlag: Aktuell erhalten rd. 1.300 Kinder Zuschüsse zu den Kosten für das Mittagessen, die Eltern zahlen einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mahlzeit. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Eltern und das Kind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) er- halten oder das mtl. Einkommen die Einkommensgrenze des § 85 SGB XII nicht übersteigt. Dieser Personenkreis kann als einkommensschwacher Haushalt gesehen werden. Neben dem Essensgeldzuschuss sind diese Eltern von einem Elternbeitrag für die Betreuung be- freit, da sie der Einkommensgruppe bis 20.000 € zuzuordnen sind. Die bereitgestellten Mittel sind nicht ausreichend, alle Kinder aus einkommensschwachen Haus- halten von der Zahlung des Eigenanteiles freizustellen. Eine Freistellung aller Kinder würde auch die Fördervoraussetzungen nach dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gefährden. - 3 - V/0389/2010 Die Verwaltung schlägt daher vor, dass mit den bereit gestellten Geldern Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule besuchen oder an einer Übermittagbetreu- ung teilnehmen, von der Zahlung des Eigenanteils zu den Kosten des Mittagessens freigestellt werden. Im Schuljahr 2009/2010 waren 218 Geschwisterkinder in der Einkommensgruppe bis 20.000 € für die Offene Ganztagsschule bzw Bismittagbetreuung erfasst. Für diese Kinder, die auch am Mittag- essen teilnehmen, wird der Eigenanteil zu den Kosten des Mittagessens bis zum endgültigen Verbrauch der Mittel übernommen und vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Schulen überwiesen. Die entsprechend dargestellten Mittelumschichtungen werden von der Verwaltung vorgenommen. I.V. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0389/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37