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1894/2024

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "IN VIA Bildung gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 18.06.2024, TOP 2.1.2

Anl. 3 IN VIA Institut. Schutzkonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anl. 1 IN VIA Bild. gGmbH Ges.vertrag

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Ansehen

Anl. 2 IN VIA Bild. gGmbH Konzeption

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Ansehen

Anl. 3 IN VIA Institut. Schutzkonzept

98718 Zeichen

N
IN VIA

Institutionelles Schutzkonzept Mad

sozialarbeit Köln e.V.

Kultur der Achtsamkeit

I Grundhaltung: Wertschätzung
KM und Respekt
an

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

\w
IN VIA

IN VIA - Katholischer Verband für

Mädchen- und Frauensozialarbeit
Köln e.V.

Interventionsplan

== =

Partizipation | [ 5 Analyse
von Kindern, I des eigenen
Jugendlichen 1 | Sache Arbeitsfeldes:

Schutz- und
schutz- oder
Hilfebedürftigen
Erwachsenen

Institutionelles Schutzkonzept

ISK
Inhaltsverzeichnis
1 VOWÖRR nennen en ss EnsnH LEHE Tu wEuG BEE OHUnEUnGFnEnE ET LEERL RL ERTEEEU NEL weRns nennen men 5
2 Risikoanalyse: Beteiligung, Inhalt, Zielgruppen......................ussussnuesnnnesnnneennnnnnnnen 6
2.1 Beteiligung.............uu0s00ussnneennnnennnennnnnnnnennnnennnnnnnnnnnnonnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnannnnnnnsnennannnen 6
2,2: InhallsussoeesseensseesnsessareseeenenununHEHTeHeET wer wERTAREETEReE VE TErE TEE GTERB Eee HTTerE TEE mE nenmERsBEEER 6
2.3: ZIBIQTUPPEN. nennen a EETETRRT TER EURER ERBE IE 7
3 Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes................uunrnnnnnennnnenne nennen 8
3.1 Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung .......9
3,2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung ..................2.-#244444404 0000 9
3.3 Externe Partner und Dienstleister ................uusu00000nennennennnennnennennnnnnnsennnnenonnnnnnnnnnene 10
3.4 Interne Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen.........uesessesseesesnenenennennnenneenen 10

3.4.1 Jährliche Teilnehmer/-innen- Befragung

34.2, Anregung, Kritik, Wünsche u... unsnrunern nern 12
3.4.3: Wöchentliche Feedback-Runden .........ss.ss0:0.0x4.0u.00222202040n00000000.0 10000520000 12
3:44. Kummerkasten. sessunnenenunnununeneaungeEn anne ntOReREnn Hau kEnKaNeERnPu nun esaBITTEn nee 12
3.4.5 Teilnehmer/-innen Konferenzen und Gruppensprecher/-innen ...uunssssnsnennnennnnnnennnenennnnnnnnnn 13
3;4.6: Wegeim'’Schülbereich ..::...u.:unaun u 13
3;4;7 Interne Änsprechpartner/:innen'.....s.sesssssc0ers00000000s000s0rws00re00H0nsEnEnRewEnERR RRETIweRERE ERHEBT 13
3.5 Externe Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen........uususserersnsnennnennensnennnen 14
3:5.1 Externe Beratungsstellen. .umeanuneueueeeeu————— 14
3.5.2 Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums....uueusnesesusnsnsnenensnennnnsnenenensnnnnnnnnennnennnnsnnnnn 415
3.5.3 Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln....urseseeessesnsernesennnnee 16
3.6 Meldeketten und Interventionen sowie Ablauf interner „Vorfall“... 16

3.6.1 Vermutete oder tatsächliche Übergriffe unter Minderjährigen...

3.6.2 Verdacht, Vermutung, Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt im ...

sozialen Nahfeld von Minderfährgen..u.u.uu.uu0uuweunuuun u 18
3.6.3 Meldekette und Intervention bei internem „Vorfall*......uuesssssnssessssennennnnsunsnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 19
LT: "NEINAULEHSKOGER. uns nsVuun nenne neunREn ne nETneS wann miene neun Kuna nee 23
3.8 Aus- und Fortbildung — Schulungsorganisation................ussssssnnesnnennennenneennnennennnenne 24
3.8.1 Aufbau Primär — Präventionsschulungen .......u.usurusnsnssnnnnsanenansnennnsnnnnananenananennnnnnnnennnnnnnnnnene 24
3.8.2 Aufbau Sekundär — Präventionsschulungen ..............2u2000.0.022.002u002n000000000020.0000000000.0n000n08004 25
3.8.3 Themen für Vertiefungsveranstaltungen.......uuu.usr.nneuunnnnnnen 26

Institutionelles Schutzkonzept

ISK

3.8.4 Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen.......neenesennsnenennnnsnenenensnennnonnnnsnenenennsannennnnnnnne 27
8:9 |Maßnahmen zur'Stärkung'Von.....:.:0...::.0:..0:s20H200000000s0080n0200wnanennE nme LRrr anne 29
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsen sowie Kinder und Jugendlichen ......................- 29
4 Qualitätsmanagement.........uuuessesssseneensneennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnonnnnnn nme nnnnnnnnnennannnn nn 31

5 Schlusswortund Ausblick 2: 0...00s000000s00000000000000000080HnnnsEns RER RRBRRBLREREEL 33

6 Anhänge: Umgang mit Beschwerden und Verhaltenskodize...............................- 35

6.1 Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa — von - Avila — Haus............ 35
6:1:1. Partizipation:der Bewohrerinnen...::.-....senne——— 35
6.1.2 Gestaltung des:Hilfeangebotes:.:.....s0ur0.010000020200000010000002000000000000001000000n.nunuanunueSenenenenLLne 35
6.1.3 Gestaltung der Räumlichkeiten .......usususssnsnsnensnannnnenenenennnnnnenennnonnnnenenesnnenennnenenesnsnsnsnennnnnanen 36
6.1.4 Verpflegung......uesessenenesnsnenenennnunnenennnnsnnnsonnnnsonnsnsnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnsnnensnsnnnsnennnnsnnnnnnnnsnensannnn 36

6.1.5 Freizeitpädagogische Angebote..... +36
61:6: Bewohnerinnenbefragung. „au... 36
6.1.7 Etagenmeetings und Etagensprecherinnen......zusnsssssssnsnenenssosunnenennnenunnenensnsnsnnnnssennnnnnnnnnenn 36
6.1.8 Wohnheimbeirat......uunseensnnennennsennnenenensenenenensnsnnsnnnanenenennnensssnnnsnnnnnnsnensnssnnnnenensnensonsensenenen 37
6.1.9 Umgang mit Beschwerden... eine TER REETEEITN 37
6.2 Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen ................ 37
6.2.1. REgelvärstößg ...nsnenenmenanmmennnnnnnnnennenennenunn sun ernennen ernennen nn ee EEE 37
6.2.2 Beschwerden...... BR)
6.2.3 Störfälle - Entscheidungs- und Kommunikationswege ...uuussnssesnenenensnennnnenenennnsnenannensnennnnnne 39
6,244, Krise Mi mmunanneusennneen nennen Run nnUN LEE En eeSOIn ET nEENETEEAn EHE wann EneTEUR NT nSRARn Er AEeD REN INES TEaeRT Eee 40
6.2.1 Verhaltenskodex Dienstanweisung FBe......nunesessssasnenessnensnnnonnenennnnsnensnenennnonnnnenennnnnnnnessnnanen 43
Berufsvorbereitung-Auslandsaufenthalte-Jugendwohnen, ...uuuzusssesnsssssssesenensnsnsnnnnenenenenennnennsenene 43
Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe,..........ueuusnesnsnessennsnennenannenunnennnnannnnnnnnnnnnnnnenannnnnn 43
Ausbildung - Beschäftigung Unternehmenskooperation ....erusnesssusnenennnnnannonenenennnnnnnnnnanennnnnnnnenennne 43
6.2.2 Verhaltenskodex Dienstanweisung IN VIA gGmbH.....uuersenusnesnennsnenuennensnannennnnennnnnnnsnnnnnnannn 46
6.2.3 Verhaltenskodex Dienstanweisung FB: Schule/ 06S -Bahnhofsmission ........ueeseeeene 49
6.2.4 Verhaltenskodex Dienstanweisung u... 52
Teresa- von- Avila — Haus/ Internationales Jugendwohnen......uuunneausessssnensnnsennsnenenannnennensnnnnnennnne 52

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

1 Vorwort
Es ist unser Ziel, an der Weiterentwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken, die
die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Teilnehmer/-innen, Schüler/-innen,
Bewohnerinnen, Kund/-innen, Praktikant/-nnen sowie Auszubildende und Mitarbeiter/-
innen in den Mittelpunkt stellt. Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns als Träger

von Diensten und Einrichtungen ein elementares Anliegen.

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauten
Menschen. Genaues Hinsehen, klares Benennen von kritisch wahrgenommenen
Situationen und das Ermöglichen von Veränderungen, sind Verhaltensweisen, die zum

Schutz vor (sexualisierter) Gewalt beitragen.

Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber den uns Anvertrauten
sowie gegenüber Mitarbeiter/-innen nicht ausgeklammert werden dürfen.

Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt daher
Bestandteil ihres professionellen Handelns. Daher war es uns bei der Entwicklung unseres
trägerspezifischen Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung zu
Fragen des Schutzes von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die
Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen, als auch bereits vorhandene

Präventionsbemühungen aufzuzeigen.

Es ist uns wichtig, dass die Diskussion über „Verbindlichkeit und Achtsamkeit“
aufrechterhalten wird und wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres
Institutionellen Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander
von einer „Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung“ getragen
wird. Eine partizipative Haltung ermöglicht die Entwicklung und Verwirklichung von
Maßnahmen zur Prävention in unseren Diensten und Einrichtungen. Die ernstgenommene
Verantwortung gegenüber allen Beteiligten in unseren Diensten und Einrichtungen soll in
der Organisationsstruktur von IN VIA Köln e.V. sichtbar sein.

Für die Verfassung des vorliegenden Institutionellen Schutzkonzeptes haben wir Wert
darauf gelegt, dass ein Entwicklungsprozess auf allen Ebenen weitergeführt wurde.
Konkret bedeutet dies, dass Mitarbeiter/-innen (mit und ohne Leitungsfunktion),

Vorstand, Honorarkräfte, ehrenamtlich Tätige und die uns anvertrauten Menschen soweit
es möglich war in die vorgeschaltete Risikoanalyse einbezogen waren. Vor dem
Hintergrund der Verbindlichkeit, verstehen wir das vorliegende Institutionelle
Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt als ein Element des
Qualitätsmanagements in unseren Diensten und Einrichtungen.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

2 Risikoanalyse: Beteiligung, Inhalt, Zielgruppen
Gemäß den Ausführungsbestimmungen (I.) zu $3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept
erfolgte die Durchführung der Risikoanalyse für alle Zuständigkeitsbereiche. Mit der
Risikoanalyse wurde ein Entwicklungsprozess gestartet, das Thema (sexualisierte) Gewalt
in den gesamten Verband zu tragen, um auf allen Ebenen eine rege Diskussion über
bereits vorhandene Präventionsmaßnahmen, aber auch Risiken und Schwachstellen, die
Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in sich bergen, zu fördern und zu führen.
Kern war es, sich mit eigenen Strukturen und Arbeitsabläufen in Form von spezifischen
Themenkomplexen auseinanderzusetzen. Vor Beginn der Risikoanalyse sind beide
Mitarbeitervertretungen über die anstehende Befragung, einschließlich Inhalt der
Fragebögen, sowie die beabsichtigte Konzeption eines Institutionellen Schutzkonzeptes

vom Vorstand informiert worden."

2.1 Beteiligung

° Die Beteiligung erfolgte partizipativ unter Mitwirkung von:
« Vorstand

°  Mitarbeiter/-innen mit Leitungsfunktion

°  Mitarbeiter/-innen ohne Leitungsfunktion

°  Anvertrauten Menschen

«  Honorarkräften

«  Ehrenamtlich Tätige

« in folgenden Settings:

°  Kleinteams

«  arbeitsfeldspezifischen Arbeitsgruppen

«  Bereichsteams

«  fachbereichsübergreifende Teams mit Vorstand

2.2 Inhalt
Die Fragen der Risikoanalyse kategorisierten sich in die folgenden vier Themenkomplexe,
wobei sich alle Fragen auf die spezifische Vulnerabilität der Schutzbefohlenen im Kontakt

mit Mitarbeiter/-innen im Hinblick auf das Thema (sexualisierte) Gewalt bezogen:

° Zielgruppen
«  Risikoorte, Risikozeiten, Risikosituationen

! Die Befragung im Rahmen der Risikoanalyse erfolgte ohne quantitativen Vorgehensweisen im
Sinne von statistischen Verfahren, vielmehr standen qualitative Kriterien wie Sichtweisen im

Mittelpunkt der Erfassung.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

«  Trägerstruktur, Kommunikation, Zuständigkeiten, Führung
«  Trägerkultur und Haltung der Mitarbeiter/-innen bezogen

2.3 Zielgruppen
Die Risikoanalyse wurde in Fachbereichen und dazugehörigen Maßnahmen und Projekten
durchgeführt, in denen sich die Zielgruppen durch besondere Vulnerabilität auszeichnen,
also entweder minderjährige Kinder und Jugendliche und/ oder schutz- und hilfebedürftige
Erwachsene im Mittelpunkt stehen.
Diese sind:

Fachbereich: Bildung — Schulkooperation — Bahnhofsmission
e _Bahnhofsmission
° Soziale Arbeit an Schulen
-  Schulsozialarbeit
-  MOTIVIA Werkstattschule
-  Ganztag an Schulen, Primär- und Sekundärbereich
- _ Ganztagsbetreuung: Primar- und Sekundarstufe

Fachbereich: Berufsvorbereitung — Auslandsaufenthalte - Jugendwohnen
e Büro Auslandwege und internationale Projekte
e  Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
e Internationales Jugendwohnen
-  Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Soziale Kulturarbeit
-  Kompetenzagentur
- Chance Plus
-  _AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds)

Fachbereich: Ausbildung — Beschäftigung — Unternehmenskooperation
e Ausbildungs- und Umschulungsbegleitende Hilfen (abH und ubH)
e _Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)
e Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung
- zB. Fachpraktiker personenbezogene Serviceleistungen/Ausbildung
Hauswirtschaft
- Qualifizierung und Weiterbildung
- Inklusive Übergänge aus der Schule in den Beruf

Fachbereich: Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe

®e Radstationen

Inklusionsbetrieb IN VIA gGmbH

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

e Restaurant mattea

e  Schulverpflegung

Stabsstelle Ehrenamt
e  „Bahnhofsmission“ „kids on tour“
e  Nachhilfelehrer/-innen

e Online Beratung

3 Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes
Die konkreten Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes sind von der
Präventionsordnung ($$ 4-10) gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie den Ausführungsbestimmungen zu
8 3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept vorgegeben und beinhalten folgende Themen:

o Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung
Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Verhaltenskodex

Beschwerdewege und Interventionswege sowie nachhaltige Aufarbeitung

o0 0 0

(einschließlich vorgeschriebene Verfahrenswege)
Aus- und Fortbildung/Qualifikation
o Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen

°

Erwachsenen
o Qualitätsmanagement

Die Sichtweisen der Mitarbeiter/-innen, die aus der Risikoanalyse hervorgingen, sind in die
0.g. Bestandteile der Vorgaben aus der Präventionsordnung eingeflossen und werden in
diesem Kapitel ausführlich dargestellt. Weiter wurde bei der Auswertung prozesshaft
ersichtlich, dass neben einem trägerweit gültigen Institutionellen Schutzkonzept, teilweise
arbeitsfeldspezifische eigene Curricula sinnvoll sind. Dies begründet sich durch
unterschiedliche komplexe Herausforderungen in den einzelnen Arbeitsfeldern und der
daraus zu schließenden notwendigen Kontaktintensität der Mitarbeiter/-innen zu den
anvertrauten Menschen. Schlussfolgernd sind folgende Inhalte in den Arbeitsfeldern in

ergänzenden Curricula dokumentiert:

o Beschwerdewege
o  Verhaltenskodizes

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

3.1 Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und

Organisationsentwicklung
Um den Schutz von anvertrauten Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen zu
verbessern und nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren Personalverantwortliche
und Mitarbeiter/-nnen ohne Personalverantwortung, das Thema Prävention gegen
(sexualisierte) Gewalt innerhalb der verbandsinternen Kommunikationsstruktur. Es ist uns
wichtig, dass neben konkreten Maßnahmen zur Prävention auch folgende Haltungen,
Einstellungen und Verhaltensweisen innerhalb der verbandsinternen Organisationsstruktur
gelebt werden, die dazu beitragen, die uns anvertrauten Menschen besser zu schützen:

o aktive Umsetzung der eigenen Werthaltung, der „Kultur der Achtsamkeit“ in die
(pädagogische) Arbeit,

o Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt,

o Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der uns anvertrauten
Personen,

o Fördern der Selbstkompetenzen der uns anvertrauten Personen,

o besonnenes aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher
Art sowie selbstreflektierter Umgang mit Nähe und Distanz,

o  Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den uns anvertrauten Personen.

Bezüglich der Personalauswahl achten wir darauf, dass bei der Vorlage des erweiterten
Führungszeugnisses kein Tätigkeitsauschluss nach $$ 72a SGB VIII, 75a Absatz 2 SGB
XII vorliegt (s. Punkt 3.2). In diesem Zusammenhang werden zukünftige Mitarbeiter/-innen
bereits im Vorstellungsgespräch über die Verpflichtung zur Vorlage des erweiterten
Führungszeugnisses bis spätestens zum Einstellungstermin informiert. Mit Blick auf
Personalentwicklungsmaßnahmen werden Aus- und Weiterbildungen wie. z.B. Erst -
Präventionsschulungen und Folgeschulungen (s. Punkt 3.7), Zertifikatsschulungen (z.B.
Präventionsfachkraft) sowie, bei Bedarf, Coaching und Supervision angeboten. In
Bezugnahme auf die Förderung der Entwicklung von trägerinternen
Organisationsstrukturen ist die Umsetzung der Werthaltung, der „Kultur der Achtsamkeit“
in die (pädagogische) Arbeit auch im Selbstverständnis von IN VIA Köln e.V.

aufgenommen.

3.2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
In unseren trägerweiten Diensten und Einrichtungen werden keine Personen eingesetzt,
die rechtskräftig wegen einer in 82 Abs. 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind.
Unsere Mitarbeiter/-innen, Honorarkräfte, Praktikant/-innen sowie ehrenamtlich Tätige, die
in einem regelmäßigen pädagogischen Kontakt mit den uns anvertrauten Menschen
stehen, müssen entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen ein

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Unbedenklichkeit der Einstellung wird in der
Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die/den Vorgesetzte/-n bescheinigt. Darüber
hinaus geben alle Mitarbeiter/-nnen gemäß 82 Abs. 7 PrävO einmalig eine
Selbstauskunftserklärung ab. In der Selbstauskunftserklärung versichert der/die
Mitarbeiter/-in, nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
rechtskräftig verurteilt zu sein und bestätigt auch in diesem Zusammenhang, dass keine
Kenntnis über ein laufendes Ermittlungsverfahren besteht. Für den Fall, dass diesbezüglich
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist der/ die Mitarbeiter/-in verpflichtet, dies
dem/der direkten Vorgesetzten unmittelbar mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung wird
nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und
aufbewahrt. Die Prozessbeschreibungen und dazugehörigen Dokumente sind im
Qualitätsmanagement-Handbuch dokumentiert (s. Punkt 4).

3.3 Externe Partner und Dienstleister

Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir unsere externen Dienstleister oder Mitarbeiter/-
innen von Diensten in gemeinsamer Trägerschaft, auf ihren direkten Kontakt mit unseren
Zielgruppen eingeschätzt. Bei externen Mitarbeiter/-innen aus Diensten in gemeinsamer
Trägerschaft, trägt der externe Träger die Verantwortung dafür, dass Mitarbeiter/-innen ein
erweitertes Führungszeugnis einholen, wenn ein regelmäßiger pädagogischer Kontakt zu
unseren Anvertrauten besteht. Bei Honorarkräften / Praktikant/-innen und ehrenamtlich
Tätige in pädagogischer Arbeit wird die Einholung durch IN VIA Köln sicher gestellt (s.
Punkt 3.2). Alle Beteiligten erhalten Kenntnis über das trägerweite Präventionskonzept und
werden über Präventionsbemühungen informiert. Folgende externe Partner sind im
pädagogischen Kontakt mit den uns anvertrauten Personen für uns tätig:

o Honorarkräfte und ehrenamtlich Tätige in pädagogischer Arbeit
o  Mitarbeiter/-innen aus Diensten in gemeinsamer Trägerschaft

3.4 Interne Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen?

Nur gemeinsam können wir als Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz
der sich uns anvertrauten Menschen beitragen. Eine wichtige Säule dabei ist die
Beteiligung. Es ist wichtig, dass Rechte und schützende Strukturen transparent sind und
sich jeder aktiv bei der Entwicklung von Beschwerdewegen involvieren kann. In einem
solchen Miteinander werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und

2 Das Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa - von - Avila Haus
(Jugendwohnen) sowie ein Auszug aus dem Handbuch der Bahnhofsmission Kids on Tour ist

dem Anhang beigefügt.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert. Grenzverletzungen werden
wahrgenommen und geahndet. In unseren Diensten und Einrichtungen sind interne
Beratungs- und Beschwerdewege für Mitarbeiter/-innen und uns anvertrauten Personen
transparent dargestellt. Beschwerden, Kritik und Anregungen sind Hinweise auf Stärken
und Schwächen unserer Dienste/Maßnahmen und Projekte, daher können sich
Mitarbeiter/-innen bei Bedarf auch an Tipps zum Umgang mit Beschwerden orientieren.
Diese sind im QM- Handbuch festgehalten. Darüber hinaus werden die uns anvertrauten
Menschen in Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen motiviert, ihre

Anregungen, ihre Kritik und ihre Wünsche an die Mitarbeiter/-innen und Leitungspersonen

zu adressieren.

Gemeinsames Ziel ist es in allen Arbeitsbereichen eine Atmosphäre zu schaffen, die es
den uns anvertrauten Menschen erleichtert, ihre Meinung zu äußern und sich in die
inhaltliche Gestaltung aktiv einzubringen. Dafür werden in einzelnen
Maßnahmen/Ausbildungen und Projekten im Bereich der beruflichen Bildung folgende
verschiedene konkrete Aktivitäten angeboten und umgesetzt. Ergänzend können im
Bereich Schule weitere schulspezifische Wege genutzt werden:

Jährliche Teilnehmer/-innen-Befragung

[e}

Anregung, Kritik, Wünsche
Regelmäßiges Einholen von Feedbacks
„Kummerkasten“

000 0

Teilnehmer/-innen-Konferenzen

Gruppensprecher/-innen

[0]

o Wege aus dem Schulbereich
o Interne Ansprechpartner/-innen

3.4.1 Jährliche Teilnehmer/-innen- Befragung

Die jährliche Teilnehmer/-innenbefragung, an der die uns anvertrauten Personen freiwillig
teilnehmen, findet in Form von einer entweder digitalen oder analogen, anonymisierten
Befragung statt und ist Teil der gesamten Maßnahme-Evaluation. Der Fragebogen selbst
ist so konzipiert, dass dieser selbstständig bearbeitet werden kann. Bei Bedarf unterstützen
bei hörgeschädigten Menschen, Dolmetscher. Für den Inhalt des Fragebogens ist die
jeweilige Maßnahme oder Projektleitung in Absprache mit der Fachbereichsleitung
zuständig. Entsprechend der Ergebnisse setzt sich die

Maßnahme-Projektleitung mit dem jeweiligen Team zusammen, um den Handlungsbedarf
zu ermitteln und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Die Ergebnisse werden
protokolliert und die Handlungsschritte im Maßnahmeplan aufgenommen. Parallel dazu

werden die Ergebnisse der Befragung sowie die daraus resultierenden

11

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Verbesserungsmaßnahmen mit den uns anvertrauten Personen besprochen und
zusätzliche Verbesserungsvorschläge im Maßnahmeplan aufgenommen und im weiteren

Verlauf umgesetzt.

3.4.2 Anregung, Kritik, Wünsche

Die Haltung mit Wünschen, Anregungen und Kritik auf allen Ebenen offen umzugehen ist
ein Anliegen, dass an alle Beteiligten bei IN VIA Köln gerichtet ist. In der Umsetzung kann
entsprechend der direkte formlose Weg an z.B. Mitarbeiter/-in oder Vorgesetzte(n) gewählt
werden. Dies erfolgt z.B. über das Formular Ihre Meinung ist uns wichtig! — Anregung, Kritik
und Wünsche. Alle Beteiligten sind angehalten zu dokumentieren, an wen sich die Kritik
richtet und wie eigene Lösungsvorschläge aussehen könnten. Weiter hat sich bewährt, die
umzusetzenden Maßnahmen, die analog im Team beschlossen werden, zu dokumentieren
und parallel ein Zeitfenster zur Umsetzung zu setzen und ebenso die kritikübende Person
über Umsetzungsmaßnahmen zu informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, Kritik oder
Anregungen über eine IN VIA-Infomailadresse zu äußern.

3.4.3 Wöchentliche Feedback-Runden

Eine weitere Möglichkeit Beschwerden zu äußern, ist die wöchentliche Feedback-Runde.
Bei dieser Methode führt der/die Mitarbeiter/-in mit den anvertrauten Personen z.B. jeden
Montag ein Montagsgespräch, Morgenrunde oder Blitzlichtrunde durch, wobei die
Jugendlichen oder jungen Erwachsenen angehalten sind Rückmeldungen zur
vergangenen Woche im Maßnahmeverlauf/ Einrichtung/Projekt zu geben, dabei werden
sie ermutigt eigene Verbesserungs- und Umsetzungsvorschläge einzubringen. Es erfolgt
dann eine Dokumentation der Kritikpunkte sowie der Verbesserungs- und
Umsetzungsvorschläge.

Im Anschluss erfolgt dann die:

o möglichst schnelle Umsetzung,

o ggf. die Erarbeitung eines Kompromisses zum Umsetzungsvorschlag,

o Kritikpunkte werden in den nächsten Mitarbeiter/-innen-Routineterminen oder im
Teamgespräch besprochen,

o transparente Darstellung darüber, warum manche Umsetzungen nicht möglich

sind.

3.4.4 Kummerkasten
Der Kummerkasten ist eine Option Kritik schriftlich und anonym zu äußern. Die Leerung
erfolgt? wöchentlich durch Mitarbeiter/-innen. Die Bearbeitung der anonymen
Rückmeldungen erfolgt dann in der entsprechenden Maßnahme durch das gesamte Team.

12

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

3.4.5 Teilnehmer/-innen Konferenzen und Gruppensprecher/-innen

In Form von Azubikonferenzen sowie Jahrgangsstufenkonferenzen können Jugendliche
z.B. im Ausbildungsbereich der Hauswirtschaft ihre Kritik am Verlauf der Ausbildung
äußern sowie ausbildungsrelevante Themen mitgestalten. Die Tagesordnung wird in
Unterstützung von verantwortlichen Mitarbeiter/-innen durch die Jugendlichen selbst
aufgestellt. Zu Beginn eines Ausbildungsjahres erfolgt zusätzlich auch die Wahl von
Azubisprecher/-innen, die die Interessen der Mit-Azubis vertreten und Kritik und
Anregungen an das Maßnahmepersonal weiterleiten.

3.4.6 Wege im Schulbereich
Es besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot der Sozialpädagogen/-innen zu nutzen.
Kritik und Beschwerden sind ebenso über den Weg der Fachberatung, Koordinatoren/-
innen und Fachbereichsleitung möglich. Weitere Optionen des Austausches sind
Elternabende, Elternsprechstunden, Elternkaffee, OGS-Feste sowie „Tür und Angel“-

Gespräche.

3.4.7 Interne Ansprechpartner/-innen
In allen Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen sind die zuständigen Mitarbeiter/-innen
und Leitungskräfte direkte Ansprechpartner/-innen für die uns anvertrauten Menschen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit sich bei Präventionsthemen an unsere
Präventionsfachkraft von IN VIA Köln e.V. zu wenden. Die Präventionsfachkraft hat
folgende verbandsinterne Aufgaben (vgl. Ausführungen zu 812 Präventionsordnung
Präventionsfachkraft):

o Kennt die Verfahrens- und Meldewege bei einem Vorfall sowie Beratungsstellen

o Ansprechpartnerin für Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätige bei Fragen zur
Prävention gegen sexualisierte Gewalt

o Unterstützt den Rechtsträger bei der Umsetzung des _ Institutionellen
Schutzkonzeptes

o Anstreben der Platzierung des Themas in Gremien und Strukturen des Trägers

o Beratung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten

o Benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf

o Ist Kontaktperson für Präventionsbeauftrage und Ansprechpersonen des

Erzbistums

Kontaktdaten der Präventionsbeauftragen IN VIA Köln e.V.:
Bianca Doesburg, IN VIA Köln e.V. , Stolzestraße 1a, 50674 Köln
Tel. 0221-4728-705, Email: bianca.doesburg@invia-koeln.de

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

3.5 Externe Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen

3.5.1 Externe Beratungsstellen
Neben den internen Beschwerdewegen sind auch die externen Beschwerdewege und
Ansprechpartner/-innen transparent dargestellt. Externe Beratungsstellen zur
Unterstützung und Beratung bei Verdacht, Vermutung oder Kenntnis von Vorfällen

(sexueller) Gewalt sind:

Agisra Köln e.V.

Beratung für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen
Martinstraße 20 a

50667 Köln

Telefon: 0221-124019/1390392
info@agisra.com

www.agisra.org

Katholische Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Arnold-von-Siegen-Straße 5

50678 Köln

Telefon +49 221 6060854-0

Telefon +49 221 6060854-44

www.beratung-in-koeln.de

sekretariat@beratung-in-koeln.de

Frauenberatungsstelle FrauenLeben e.V.
Venloerstraße 405-407

50823 Ehrenfeld

Telefon: 0221-9541660
mail@frauenleben.org
www.frauenleben.org

Henna Mond

Mut, Rat und Lebenshilfe
Wilhelm-Sollmann-Str.103
50737 Köln-Longerich
Telefon: 0221-16993101
info@hennamond-verein.de
www.hennamond-ev.de

LOOBY FÜR MÄDCHEN e.V.
Mädchenberatung für Mädchen ab 12 Jahren und junge Frauen
Mädchenberatung linksrheinisch

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Fridolinstraße 14
50823 Köln
Telefon: 0221-45355650

Maedchenberatung-linksrhein@lobby-fuer-maedchen.de
Mädchenberatung rechtsrheinisch

Buchheimerstraße 56

51063 Köln-Mülheim

Telefon: 0221- 8905547
Maedchenberatung-rechtsrhein@lobby-fuer-maedchen.de

www.maedchenberatung-koeln.de

Gewaltschutzzentrum „der Wendepunkt“
Sürther Straße 169

50999 Köln

Telefon: 0221 9956-4445
www.diakonie-michaelshoven.de

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen
Herwarthstraße 10

50672 Köln-Innenstadt

Telefon: 0221-562035

mailbox@notruf-koeln.de

www.notruf-koeln.de

ZARTBITTER e.V.

Kontakt und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch
an Mädchen und Jungen

Sachsenring 2

50677 Köln

Telefon: 0221-312055

info@zartbitter.de

www..zartbitter.de

3.5.2 Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums

Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums Köln, gemäß Nr. 4 der Leitlinien für den

Umgang mit sexuellem Missbrauch/begründete Vermutung gegen einenleine kirchlichen

Mitarbeiter/-in, sind?:

Kontaktformular Erzbistum: https://www.erzbistumkoeln.de/thema/praevention/beratung_hilfe/

15

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Frau Hildegart Arz
Telefon: 01520 -1642-234

Herr Jürgen Dohmen
Telefon: 01520 -1642-126

Herr Dr. rer. med. Emil G. Naumann
Telefon: 01520 -1642-394

3.5.3 Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln

o°

Bei Vermutung, Verdacht oder Kenntnis eines Vorfalls von (sexualisierter) Gewalt,
nehmen die Ansprechpersonen des Erzbistums die Meldung entgegen
Unterstützung bei der fachlichen Einschätzung
Ansprechpersonen des Erzbistums Köln stehen in Kontakt mit:

-  Interventionskoordinatorin DiCV

-  Interventionsbeauftragte/lnterventionsbeauftragter Erzbistum

-  Präventionsfachkraft von IN VIA
Bei Bedarf Kontaktvermittlung an zuständige Beratungsstellen Protokollerstellung
und Weiterleitung an Interventionsbeauftragte/ Interventionsbeauftragten/
Generalvikar
Bei Bedarf therapeutische und/oder seelsorgerische Unterstützung/
Beratung/Vermittlung
Information der Betroffenen über Verlauf

3.6 Meldeketten und Interventionen sowie Ablauf interner „Vorfall“*

Zum Schutz der uns anvertrauten Menschen ist die Prozessbeschreibung der Intervention

und nachhaltigen Aufarbeitung bei Verdacht, Vermutung oder Kenntnis von (sexualisierter)

Gewalt, ein Baustein in der praktischen Umsetzung „der Kultur der Achtsamkeit“.

Folgende Handlungs- und Verhaltensempfehlungen sind für uns eine unterstützende

Orientierung im Interventionsprozess:

°

o

©

o°

Erkennen von Anzeichen sexualisierter Gewalt
Ruhe bewahren

Nachfragen

Sicherheit herstellen

4 Der Begriff „Vorfall“ steht für Grenzverletzungen und (sexualisierte) Gewalt

16

Institutionelles Schutzkonzept

ISK

o Täter stoppen und Opfer schützen

Flankierend sind bei Übergriffen unter Jugendlichen folgende Maßnahmen erforderlich:
o  grenzachtende Regeln (Verhaltenskodex) überprüfen und ggf. weiterentwickeln

o je nach Schwere des Falls Elterngespräche anbieten

© Überprüfung der einrichtungsinternen Präventionsmaßnahmen

3.6.1 Vermutete oder tatsächliche Übergriffe unter Minderjährigen

[Fow Aktivität Verantwortlich Dokumente®
Schritt 1 Unter Einbezug der Kenntnisnehmendes | GN
vorgefallenen Situation: Team und direkte
Situation klären Grenzverletzung Leitung
unterbinden und Stellung
beziehen gegen
diskriminierendes,
gewalttätiges und
sexistisches Verhalten.
Trennung von Betroffener/
Betroffenem und
übergriffigem
Kind/Jugendlichen
Schritt 2 Schwere des Vorfalls Kenntnisnehmendes
einschätzen und weiteres | Team und direkte GN
Teambesprechung | | Vorgehen im zuständigen | Leitung
Team besprechen
(Schnirs Bei erheblichen Kenntnisnehmendes | GN

Vermittlung und
Einbeziehung von
weiteren Stellen

Grenzverletzungen
müssen, Leitungsebenen
Beratungsstellen
(Fachkraft nach $8b Abs.
1 SGB VIII), und ggf.
Erziehungsberechtigte

einbezogen werden.

Team und direkte
Leitung

5 GN=Gesprächsnotiz

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Optional die |]

Präventionsfachkraft

3.6.2 Verdacht, Vermutung, Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt im

sozialen Nahfeld von Minderjährigen

Flow Aktivität Verantwortlich Dokumente®

Schritt 1 Vermutung überprüfen | Kenntnisnehmendes | GN
und Verhalten Team und direkte
beobachten. Leitung

Situation klären Einschätzung der

Situation und weiteres
Vorgehen im
zuständigen Team
besprechen.

Ggf. anonyme
Fachberatung
hinzuziehen, ggf.

Präventionsfachkraft
einbeziehen

6 GP= Gesprächsprotokoll
18

Institutionelles Schutzkonzept

ISK
Schritt 2 Nein! Abbruch und GP
keine weiteren
Handlungsschritte Kenntnisnehmendes
Verdacht Team und direkte
Leitung
bestätigt
GP
?
Ja! Weiter mit Schritt 3
Schritt 3 Information an
Erziehungsberechtigte, .
wenn diese nicht als Knune ao A
. Täter in Frage enntnisnehmenden
Handlungsschritte kommen, Teams
Gefährdungseinschätz
ung durch externe
Beratungsfachkraft
nach 88a SGB VII.

Bei akuter Gefährdung
Kontakt unterbinden.

Begründete
Vermutungsfälle unter
Beachtung des
Opferschutzes dem
örtlichen Jugendamt
melden

3.6.3 Meldekette und Intervention bei internem „Vorfall“
Die folgenden internen Meldeschritte und damit verbunden die Kontaktpersonen im
Prozessablauf liefern im Bedarfsfall eine Orientierung und Strukturierung für die

Interventionsumsetzung.

Die einzelnen Meldeschritte und Kontakte wiederum werden jedoch nicht zu starr
angesehen, wenn z.B. Kontaktpersonen und deren Vertretung nicht erreichbar sind
und/oder Vertrauensschwierigkeiten ein Hindernis darstellen. In solchen Situationen

müssen bei uns Schritte in der Meldekette übersprungen werden.

Institutionelles Schutzkonzept

ISK
Flow Aktivität Verantwortlich Dokumente
Schritt 1 Meldung des Vorfalls | Betroffene/-r
durch Betroffene/-n
Meldung des oder Mitarbeiter/-in oder GN
mit Verdacht, MA
Vorfalls Vermutung oder
Kenntnis an die
direkte Leitung
Schritt 2 Meldung wird von direkte Leitung
N direkter Leitung an
Unmittelb
nmiterbare FBL weitergegeben GN
Informationsweitergabe
Schritt 3 Meldung wird von
Immgmm17, | FBL an Vorstand
Unmittelbare weitergegeben FBL GN

Informationsweitergabe

Schritt 4

Unmittelbare
Informationsweitergabe

Schritt 5

Sofortige
Fallkonferenz

7 PFK= Präventionsfachkraft

Meldung wird von
Vorstand an
Präventionsfachkraft
(PFK) weitergegeben

Abklärung des
Vorfalls

Vorstand

Betroffener
Arbeitsbereich und
PFK’

GN

GP

20

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Schritt 6

Nein!

Abschluss, keine PFK GP
weiteren Schritte!

Vorfall

bestätigt?
Präventionsfachkraft
informiert den
Vorstand

Ja!

Weiter mit Schritt 7! PER ar

Präventionsfachkraft
informiert den
Vorstand

Vorstand informiert Vorstand GN

die Ansprechpartner

des Erzbistums und
schaltet nach

Rücksprache die
Polizeibehörde ein

Schritt 7

Meldung des Vorfalls

Schritt 8 Vorstand informiert
Präventionsfachkraft ”
ü N orstand GN
Unmitteibäre über die Meldung an
die Ansprechpartner

Informationsweitergabe | | des Erzbistums

21

Schritt 9

Kontaktaufnahme und
Beratung durch
Ansprechpartner des

Erzbistums

Schritt 10
Umsetzung der

Interventionsprozesse
Sowie nachhaltige
Aufarbeitung

Schritt 11

Überprüfung der
Interventionen und der
nachhaltigen
Fallaufarbeitung

Schritt 12

Informationsweitergabe

ISK

Ansprechpartner des
Erzbistums nehmen
Kontakt zur
Präventionsfach-kraft
auf und bieten für den
betroffenen
Arbeitsbereich
Unterstützung bei:

fachlicher Beratung

Interventions-
prozessen und der
nachhaltigen
Aufarbeitung

Einschaltung von
Beratungsstellen

Täter-Opfer —
Trennung

Supervision

Interventions-
prozesse werden im
betroffenen
Arbeitsbereich
umgesetzt

Überprüfung der
Interventions-

prozesse

Präventionsfachkraft
informiert Vorstand
und Ansprechpartner
des Erzbistums über
den nachhaltigen
Erfolg der

Institutionelles Schutzkonzept

Ansprech-partner
des Erzbistums

In Absprache mit

PFK und
betroffenem
Arbeitsbereich

GP

PFK

Betroffener
Arbeitsbereich

PFK

Betroffener
Arbeitsbereich

PFK

GP

GP

GP

22

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Interventionen und
der Fallaufarbeitung

3.7 Verhaltenskodex

Wirksame Präventionsarbeit kann nur gelingen, wenn alle Mitarbeiter/-innen - mit und ohne
Leitungsfunktionen - ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortungsvoll wahrnehmen und in
ihrer Rolle und Funktion die besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung erkennen und
im beruflichen Kontext umsetzen. Für die gemeinsame Arbeit mit den uns anvertrauten
Menschen sind klare und transparente Regeln notwendig, um einen achtsamen und
respektvollen Umgang untereinander zu gewährleisten. Auf der Basis der bereits bei uns
gültigen „Leitlinien zum grenzachtenden Umgang“ sowie den inhaltlichen Vorgaben aus der
Präventionsordnung (8 6 Verhaltenskodex), sind in unseren Maßnahmen, Projekten und
Einrichtungen, entsprechend der jeweiligen Arbeitsrealität, unterschiedliche

Verhaltenskodizes partizipativ entwickelt worden. Kerninhalte des jeweils gültigen

Verhaltenskodex sind:

Sprache und Wortwahl

Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Angemessenheit von Körperkontakten
Beachtung der Intimsphäre

Zulässigkeit von Geschenken

0000 0 0

Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

o  Disziplinierungsmaßnahmen

Der Verhaltenskodex wird von jedem/jeder Mitarbeiter/-in sowie allen Ehrenamtlichen bei
der Einstellung gelesen, verinnerlicht, unterzeichnet und im Anschluss datenschutzgerecht
im Fachbereich aufbewahrt. Die Verhaltenskodizes der verschiedenen Arbeits- und
Fachbereiche sind konkrete Beschreibungen dienstlicher

Pflichten, daher handelt sich hier auch um eine Dienstanweisung im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses. Aktuell sind vier Verhaltenskodizes für folgende Fachbereiche gültig
(s. 6. Anhang):

23

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

o Berufsvorbereitung, Auslandsaufenthalte, Jugendwohnen/Arbeitsmarkt und
Soziale Beschäftigungsbetriebe/Ausbildung, Beschäftigung und
Unternehmenskooperationen

o IN VIA gGmbH

o Bildung, Schulkooperationen, Bahnhofsmission

o Teresa-von- Avila- Haus — Jugendwohnen

3.8 Aus- und Fortbildung — Schulungsorganisation

3.8.1 Aufbau Primär - Präventionsschulungen

Die Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema
(sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, um ihre Handlungssicherheit zu festigen.

Das Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt ist Bestandteil unseres
Einarbeitungskonzeptes, einschließlich aller dazugehörigen Verhaltensempfehlungen und
Verfahrensanweisungen (s. dazu 3.7 Verhaltenskodex und 3.1 Persönliche Eignung,
Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung). Das Basiswissen wird durch
Inhouse Präventionsschulungen vermittelt. Die Schulungsdauer für Mitarbeiter/-innen mit
und ohne Leitungsfunktion beträgt einen Tag. Die Präventionsschulung für Mitarbeiter/-
innen mit sporadischem Kontakt zu Minderjährigen ist in einer Länge von vier Stunden
konzipiert. Die Durchführung der Basisschulungen erfolgt durch externe Honorarkräfte.
Mittelfristig ist die Ausbildung von internen Mitarbeiter/-innen zum Schulungsreferenten/zur
Schulungsreferentin geplant, um die Präventionsschulungen auch durch bereits
angestelltes Personal durchführen zu können. Weiter ist geplant, dass die Schulungen für
neue Mitarbeiter/-innen innerhalb des ersten Jahres der Dienstzugehörigkeit umgesetzt
werden. Unsere ehrenamtlich Tätigen werden im Rahmen einer bewährten
Trägerkooperation eintägig geschult.

24

Format

Institutionelles Schutzkonzept

ISK

Präventionsschulung
c

Präventionsschulung
B

Präventionsschulung
A

-

Mitarbeiter/-innen mit

Leitungs- und

Mitarbeiter/-innen
ohne Leitungs-

Mitarbeiter/-innen, die

kaum im Kontakt mit

Umfang

Coaches,

8 UE (1 Tag)

Freiwilligendienst-
leistende,

Ehrenamtliche

= Beratungs- verantwortung sowie | der Zielgruppe stehen
5 verantwortung Ehrenamtliche mit
8 direktem Kontakt zur
Zielgruppe
Einrichtungsleitung, Pädagogische Hausmeister/-innen,
Projektleitung, Mitarbeiter/-innen, Haustechniker/-innen,
Maßnahmeleitung, Honorarkräfte mit FBL- Sekretariat
Bereichsleitung, Kontakt zur
vo Fachbereichsleitung, | Zielgruppe,
a Koordinator/-innen, Praktikant/-innen im
Fr ggf. Stabsstellen, pädagogischen
Berater/-innen, Job- Aufgabenbereich,

8 UE (1 Tag)

4 UE (0,5 Tag)

3.8.2 Aufbau Sekundär - Präventionsschulungen

Spätestens alle fünf Jahre ist es obligatorisch, die bereits erworbenen Kenntnisse
aufzufrischen oder zu vertiefen. Dies geschieht in Fortbildungen mit Themenbezug zur
Prävention von (sexualisierter) Gewalt. Der Stundenumfang kann dabei frei gewählt
Sinnvoll ist dass unsere Mitarbeiter/-innen mit entsprechenden

werden. es,

Zielgruppenverantwortung, die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes mit
einbeziehen und sich in den Bereichen Entstehungsformen von Gewalt, Prävention,

Deeskalation von Aggression und Gewalt, weiter bilden.

25

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

3.8.3 Themen für Vertiefungsveranstaltungen
Themen für Vertiefungsveranstaltungen im Rahmen von Sekundär — Schulungen sind
unter Einbezug der entsprechenden Arbeitsrealität freiwählbar.

Mögliche Themen sind:

Resilienz
o Nähe und Distanz
o Kinderrechte/Jugendrechte
o Inklusion, Integration in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt

Qualifizierter Umgang mit dem Thema Sexualität
o Sprachfähigkeit
o Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
o Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen

o Sexuelle Vielfalt

Kultur der Achtsamkeit
o Wiederholung/Vertiefung der Grundschulungen
o  Schutz- und Präventionskonzepte: Inhalte und Umsetzung
o Interkulturelle Aspekte in der Präventionsarbeit
o Partizipation, Beteiligungsformen für unterschiedliche Zielgruppen
o Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes

Krisenintervention und Konfliktmanagement
o Beschwerdemanagement
o Notfallplan, Handlungsleitfäden
o  Verfahrenswege
o Fit fürs Erstgespräch — Gesprächsführung im Umgang mit Betroffenen

Soziale Medien
o Umgang mit Bildaufnahmen, Bild- und Persönlichkeitsrechte
o Respektvoller Umgang in den Medien
o Übergriffige Kommunikation
o  (Cyber-)Mobbing, (Cyber-) Grooming, Sexting

Projekte
o Ausstellungen
o Theater mit pädagogischem Begleitprogramm

Öffentlichkeitsarbeit
o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Krisen- und Notsituationen
o  Institutionelles Schutzkonzept „... in geeigneter Weise veröffentlichen
26

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

3.8.4 Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen

Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen, die Fortbildungen zum Thema „Prävention

sexualisierter Gewalt“ anbieten sind folgende:

Arbeiter — Samariter —- Bund, Deutschland e.V.
Bildungswerk

Sülzburgstraße 140

50937 Köln

Telefon: 0221-47605-0

Telefax: 0221-47605-214

E-Mail: bildungswerk@asb.de
www.asb.de/de/bildungswerk

Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V.
Poststraße 15-23

50676 Köln

Telefon: 0221-921392-0

Telefax: 0221-921392-44

E-Mail: info@mail.ajs.nrw.de

www.ajs.nrw.de

AMYNA e.V. - Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Mariahilfplatz 9

81541 München

Telefon: 089/8905745-100

Telefax: 089/8905745-199

E-Mail:

info@amyna.de

Internet: www.amyna.de

Der Paritätische - Paritätische Akademie LV NRW e.V.
Loher Str. 7

42283 Wuppertal

Telefon: 0202-2822-232

Telefax: 0202-2822-233

E-Mail: bildung@paritaet-nrw.org

27

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention

bei Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung e.V. -DGfPI Geschäftsstelle
Sternstrasse 9-11

40479 Düsseldorf

Telefon:0211-4976 80 0

Telefax:0211-4976 80 20

E-Mail: info@dgfpi.de

Internet: www.dgfpi.de

Deutscher Kinderschutzbund -DKSB
Bildungsakademie BiS

Hofkamp 102

42103 Wuppertal

Telefon: 0202-74 76 588 -20

Telefax: 0202 -74 76 588 -10

E-Mail: info@bis-akademie.de

Internet: www.bis-akademie.de

Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Wintererstraße 17-19

79104 Freiburg

Telefon: 0761-200-1700

Telefax: 0761-200-1799

E-Mail: akademie@caritas.de

Internet: www.fak-caritas.de

Innocence in Danger e.V.
Holtzendorffstraße 3

14057 Berlin

Telefon: 030-33007538

Telefax: 030-33007548

E-Mail: info@innocenceindanger.de

Internet: www.innocenceindanger.de

Institut für Sexualpädagogik (ISP)
Geschäftsstelle Friedrich-Ebert-Ring 37
56068 Koblenz

www.praevention

Telefon: 0261-1330637

E-Mail: info@isp-dortmund.de

Internet: www.isp-dortmund.de

28

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Zartbitter Köln e.V.
Sachsenring 2-4

50677 Köln

Telefon: 0221-31 20 55
Telefax: 0221-9 32 03 97
E-Mail: info@zartbitter.de
Internet: www.zartbitter.de

Die Themenvorschläge, wie auch die genannten Institutionen, sind im Rahmen der
Prävention sexualisierter Gewalt von den Präventionsbeauftragten der

NRW- (Erz-) Bistümer anerkannt. Unsere Mitarbeiter/-innen können sich für die sekundären
Präventionsschulungen direkt an die Institutionen wenden. Weiter bieten

die Erzbistümer für den Bereich Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie Blendet Learning
Programme ®an. Die Module und Inhalte sind auf der Seite Caritas-campus.de unter
Onlineschulungen zu finden. Eine Ausweitung der Online-Schulungen für die Zielgruppe
Minderjährige ist zurzeit noch nicht umgesetzt.

3.9 Maßnahmen zur Stärkung von

schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsen sowie Kinder und Jugendlichen

Maßnahmen zur Stärkung dienen dem Ziel, präventiv mit den uns anvertrauten Menschen
zu arbeiten, um die Ressourcen aller Beteiligten zu stärken. Unsere Mitarbeiter/-innen
tragen wesentlich zum Gelingen der Präventionsarbeit bei. Sie begegnen den Zielgruppen
wertschätzend und in ressourcenorientierter Haltung mit dem Ziel des Empowerment.
Mitarbeiter/-innen thematisieren mit den ihnen anvertrauten Menschen Themen der
Prävention und werten diesbezüglich Alltagssituationen mit den Zielgruppen aus.
Unterstützend wird unseren anvertrauten Menschen angeboten, sich intern oder extern mit
folgenden Themen weiterzubilden:

o Der eigene Körper (Sensibilisierung für physische Integrität)

o Die eigenen Rechte (Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung einschließlich
Anlaufstellen)

o Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähigkeit schaffen)

o Förderung von Ich-Stärke (Selbstbehauptungskurse)

Ab 2019 werden für unsere Zielgruppen Broschüren und Arbeitsmaterialien von
Mitarbeiter/-innen an die uns anvertrauten Menschen zugänglich gemacht. Das Thema

8 Blendet Learning = integrierte Lernform bestehend aus E-Learning und Präsenzeinheiten
29

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Prävention gegen sexualisierte Gewalt soll in sogenannter leichter Sprache ggf.
mehrsprachig, bildhaft, und bei Bedarf auch kindgerecht, zur Verfügung stehen.
Beispielsweise können unter folgenden links Arbeitsmaterialien, Poster Lektüren etc.

kostenfrei und kostenpflichtig erworben werden:

www.erzbistum-koeln.de
Materialien zum Kinder- und Jugendschutz

www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sexuaellermissbrauch/materialien

Materialien zur Prävention sexuellen Missbrauchs

www.zartbitter-koeln.de
Präventionsmaterial für Mädchen und Jungen

Maßnahmen zur Stärkung werden bei uns bereits durch qualifizierte interne oder externe
Mitarbeiter/-innen umgesetzt. Es ist das Ziel ab 2019 weitere Unterstützungsmaßnahmen
auszubauen und sich in verschiedenen internen Arbeitsgruppen zu vernetzen, um einen
Wissenstransfer unter Kollegen/-innen zu ermöglichen. Folgende Maßnahmen zur
Stärkung der uns anvertrauten Menschen werden bei IN VIA Köln e.V. in unseren
Einrichtungen, Maßnahmen, Projekten oder im Schulbereich bereits durchgeführt:

o Supervision für Mitarbeiter/-innen

o Regelmäßiger Austausch der Mitarbeiter/-innen

o  Einzelfallbesprechung/Einzelfallarbeit

o Regelmäßige Förderplangespräche

o Einsatz von Erst- und Zweitcoach

o Regelmäßige Projekttage

o Jobcoaching im Betrieb

o Gewähren von Schutzräumen

o Zusammenarbeit mit Hilfestellen, (Schutz -JEinrichtungen, z.B. Jugendamt
o Zuverlässige Anmelde- und Abholverfahren

o Beratungszimmer/Schutzraum

o  Kinderlounge

o Fortbildungen

o Wunschbox (Anregungen und Wünsche)

o Gewaltpräventive Projekttage für Jahrgang 7 (u.a. Themenschwerpunkte Sexting,
(Cyber-) Mobbing, (Cyber-) Grooming, sexuelle Gewalt

o Arbeiten nach dem Konzept: gewaltfrei Lernen

Soziales Lernen für Jahrgang 5 und 6

°

Präventive Angebote in den weiterführenden Klassen

oo

Mädchentreff/Selbstbehauptungstraining für Mädchen

o Selbstsicherheitstraining für sozial unsichere Schüler/-innen
30

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

o Jungentreff

o Sport-Spiel AG

o Angebote im Kreativ,-Sport-, und Entspannungsbereich

o  Beratungsangebote

o  Mediation- und Konfliktgespräche

o Organisation von externer Beratung bezüglich Sexualaufklärung (Gesundheitsamt)
durch Mitarbeiter/-innen

o  „Millimetertraining“ zur Konflikt- und Gewaltbekämpfung

o Suchtprävention für den Jahrgang 8

o Rollenspiele und Angebote zur Selbstbehauptung

o  Gender-Sensibilisierung (Filmauswahl)

o Vermittlung von Beratungsangeboten durchgeführt von Mitarbeiter/-innen der
Kath. Beratungsstelle

o FürJahrgang 9 Beratungsangebot, Kompetenzanalyse zur Berufswahlvorbereitung
durch Mitarbeiterin der Arbeitsagentur

o Beratungsangebot und Sprechstunde der Polizei

4 Qualitätsmanagement

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit bei IN VIA Köln e.V. haben
wir unser Schutzkonzept in das Qualitätsmanagement integriert. Ab 2019 wird in
regelmäßigen Abständen im Rahmen des QM überprüft, ob eine Weiterentwicklung oder
Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes erforderlich ist.
Spätestens nach 5 Jahren oder auch früher, z.B. nach einer Krisenintervention, wird das
Schutzkonzept u.a. im Rahmen des Qualitätsmanagementsystem evaluiert
(Managementbewertung) und ggf. den Ergebnissen der Evaluation angepasst.

Dabei werden fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention von (sexueller) Gewalt
miteinbezogen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind folgende Inhalte Bestandteil des QM-
Handbuches:

Leitfaden für Vorstellungsgespräche

Im Leitfaden für Vorstellungsgespräche ist der Zusatz ergänzt, dass die erweiterten
Führungszeugnisse spätestens zum Einstellungstermin vorzulegen sind und die Vorlage
eine Voraussetzung zum Arbeitsbeginn ist.

Einstellungsverfahren im Rahmen des Personalmanagements

Im Handbuch für Qualitätsmanagement sind die Prozesse Personalakquise sowie
Personalbeschaffung und die dazugehörigen Dokumente „Neueinstellung“ und „Leitfaden
Vorstellungsgespräch“ aktualisiert. Das Aufforderungsschreiben zur Vorlage des
erweiterten Führungszeugnisses, das für alle Mitarbeiter/-innen, Honorarkräfte,

31

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Praktikantinnen, ehrenamtlich Tätige mit regelmäßigem pädagogischen Kontakt zu
Minderjährigen oder Schutz-und Hilfebedürftigen erforderlich ist, wurde auf die aktuelle
Gesetzgrundlage angepasst. Die Checkliste zur Personaleinführung enthält den Hinweis
auf die Erklärung zur „Zustimmung des Verhaltenskodex“. Den Verhaltenskodex betreffend
unterzeichnen die festen Mitarbeiter/-innen die Formulare
„Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Selbstauskunftserklärung“. Der Verhaltenskodex

ist ab 2019 eine Dienstanweisung.

Beschwerdemanagement
Bei zertifizierten Projekten und Maßnahmen nach AZAV ist ein ausführliches
Beschwerdemanagement dokumentiert. Darüber hinaus finden weitere Konzepte zum

Beschwerdemanagement Anwendung.

32

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

5 Schlusswort und Ausblick
Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept ist unter Einbezug verschiedener Inhalte
entstanden. An erster Stelle ist die aktive Teilnahme unserer Mitarbeiter/-innen von IN VIA
Köln e.V. an der Risikoanalyse und den zugehörigen Arbeitskreisen zur Erarbeitung der

Themenkomplexe zu nennen.

Weitere inhaltliche Wegebegleiter waren die Präventionsordnung (PrävO) und die
dazugehörigen Ausführungsbestimmungen, die Handreichung zur „Formulierung der
Bestandteile eines institutionellen Schutzkonzeptes“, Workshops zum Thema Prävention,
Informationsmaterialien wie z.B. „augen auf- hinsehen & schützen“ sowie das Handbuch

für Qualitätsmanagement.

Unsere erarbeiteten Themenkomplexe, die sich im vorliegenden Institutionellen
Schutzkonzept wiederfinden, zeigen eine pragmatische Richtung der Umsetzung auf, die
zu jedem Zeitpunkt weiterentwickelt werden kann. Hierfür ist das Engagement der INVIA-
Mitarbeiter/-innen mit und ohne Leitungsfunktionen voraussetzend.

Es ist von zentralerer Bedeutung, mit einem wachsamen Blick auf die Inhalte der zentralen
Themen zu schauen, um die Kultur der Achtsamkeit stetig weiterzuentwickeln und neue
Themen anzuregen, die dem Schutz unserer anvertrauten Menschen zu Gute kommen.

In fachbereichsübergreifenden Arbeitskreisen ist es möglich, einen Wissenstransfer über
z.B. „Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen
Erwachsenenausgetauscht zu initiieren oder Erfahrungen und Inhalte aus verschiedenen
Weiterbildungen auszutauschen.

Grundsätzlich ist es wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben, um
Weiterentwicklungspotential zu identifizieren und auch umzusetzen.

Es geht weiter zukünftig beispielsweise darum, die interne Vernetzung noch stärker
voranzubringen, um Themen wie z.B. Grenzachtende Regeln in „leichter Sprache“, der
Einsatz von männlichen Selbstbehauptungstrainern für das Training von Jungen,
Organisation von Schulungen in den Außenstellen etc. transparent zu machen und eine

pragmatische Umsetzung für die offenen Fragen zu finden.

33

Institutionelles Schutzkonzept

ISK
Köln, 30. November 2018
Ne__ Er
Sibylle Klings Marianne Wolf
Vorstand Vorstand

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

6 Anhänge: Umgang mit Beschwerden und Verhaltenskodize

6.1 Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa — von — Avila — Haus

6.1.1 Partizipation der Bewohnerinnen

Das Teresa-von-Avila-Haus (TvA) schätzt die Mädchen und jungen Frauen als
Expertinnen ihrer individuellen Lebenssituation und bezieht sie in die
Entscheidungsprozesse rund um ihre eigene Hilfeplanung und den Lebensraum im
Wohnheim mit ein. Eine erfolgreiche Hilfeplanung kann nur dann gewährleistet werden,
wenn die Belange und Interessen der Bewohnerin ausreichend berücksichtigt werden.
Bereits im Informationsgespräch zum TvA werden die Mädchen und Frauen über das
Wohnheim, seine Regeln und Strukturen umfassend informiert.

Bereits hier signalisieren die pädagogischen Mitarbeiterinnen eine Offenheit gegenüber
den individuellen Bedürfnissen der Mädchen und jungen Frauen.
Regelmäßig wird überprüft, ob die Hausregeln, die Ausstattung und die Strukturen noch
zeitgemäß sind und den Bedürfnissen der Bewohnerinnen entsprechen. Allerdings
erfahren individuelle Wünsche dort ihre Grenze, wo sie die Freiheiten anderer
Bewohnerinnen beeinträchtigen oder wo der Schutz der Bewohnerinnen gefährdet ist. Ein
offener, vertrauensvoller und zugewandter Umgang mit den Bewohnerinnen und der
Aufbau einer Beziehung ist die Grundlage der pädagogischen Arbeit im TvA. Denn nur
junge Frauen, die sich angenommen und ernst genommen fühlen, nutzen ihre Mitsprache-
und Mitbestimmungsrechte. Im TvA wird stetig an einer Kultur der gegenseitigen
Wertschätzung, Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme gearbeitet. Dies betrifft nicht
nur das Miteinander zwischen den Bewohnerinnen und Pädagoginnen, sondern zieht sich

auch durch die Hierarchien der Mitarbeiterschaft.

6.1.2 Gestaltung des Hilfeangebotes

Mit Einzug wird der Bewohnerin eine Bezugspädagogin zur Seite gestellt, die mit allen am
Hilfeprozess Beteiligten (auch der Bewohnerin) den Hilfeplan (gem. 836 SGB ViIll)
entwickelt. Die Angebote an die Bewohnerin richten sich in erster Linie nach ihrem
individuellen Hilfebedarf. Die Bezugspädagogin entwickelt gemeinsam mit der Bewohnerin
eine Zielvereinbarung und einen Förderplan und unterstützt diese bei der

Umsetzung. Die Bewohnerin wird aktiv in die Vorbereitung und Gestaltung von
Hilfeplangesprächen einbezogen. Sie erhält Einblick in Sachstandberichte und kann hier

auch eigene Ansichten einbringen.

35

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

6.1.3 Gestaltung der Räumlichkeiten
Bei Veränderungen im Wohnheim wie z.B. Renovierungen oder Neugestaltung eines

Gemeinschaftsraumes, werden die Bewohnerinnen aktiv in die Planung mit einbezogen.

6.1.4 Verpflegung

Im Bereich Hilfe zur Erziehung, der eine Vollverpflegung vorhält, werden die Wünsche,
kulturelle oder religiöse Traditionen der Bewohnerinnen explizit berücksichtigt. Bei der
Gestaltung des einmal monatlichen Sonntagsbrunchs oder bei Festen, können die

Bewohnerinnen ebenso mitsprechen.

6.1.5 Freizeitpädagogische Angebote

Die gruppen- oder freizeitpädagogischen Angebote richten sich nach den Interessen und
Bedürfnissen der Bewohnerinnen. Sie werden im Rahmen der Etagenmeetings oder im
Wohnheimbeirat erfragt. Die Bewohnerinnen haben die Möglichkeit eigene Fähigkeiten
einzubringen. Sie werden ggf. von den Pädagoginnen unterstützt. Feiern und Feste werden
mit den Bewohnerinnen gemeinsam geplant und durchgeführt. Tradition haben im TvA
Oster- und Weihnachtsfeier, Namenstag der Namenspatronin des Hauses sowie ein

Sommerfest.

6.1.6 Bewohnerinnenbefragung

Einmal jährlich wird bei allen Bewohnerinnen eine Zufriedenheits-Befragung zu dem
Angebot durchgeführt. Hier wird im Wesentlichen die Meinung zu folgenden Themen
erhoben: subjektives Empfinden sich wohl/sicher zu fühlen; Zufriedenheit mit Regeln,
Ausstattung der Räume, Unterstützung durch Pädagoginnen,

Informationsfluss Etagensprecherinnen/Wohnheimbeirat.

6.1.7 Etagenmeetings und Etagensprecherinnen

Im Etagenmeeting hat die Bewohnerin die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und
Vorschläge zur Verbesserung und zur Gestaltung der Etage und Gemeinschaftsräume,
sowie zur möglichen Freizeitgestaltung zu machen. Die Wünsche werden in der Gruppe
diskutiert und nach Möglichkeit umgesetzt.

Die individuellen Fähigkeiten der jungen Frauen werden aufgegriffen und ihre Integration
im Haus von den pädagogischen Fachkräften positiv verstärkt.

Dies geschieht z.B. durch Kursangebote, Ausstellungen oder kulturelle Veranstaltungen
über die jeweiligen Herkunftsländer der Frauen. Jede Gruppe wählt eine Etagensprecherin
/ die Bewohnerinnen des Trainingswohnens eine Haussprecherin, die die Interessen der

Gruppe im Rahmen des Wohnheimbeirates vertritt.

36

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

6.1.8 Wohnheimbeirat

Der Wohnheimbeirat besteht aus den Etagensprecherinnen und der Wohnheimleitung, ihm
steht eine Wohnheimsprecherin vor. Die Etagensprecherinnen werden von den
Bewohnerinnen der Etagen jeweils für sechs Monate gewählt.

Dem Wohnheimbeirat steht eine Wohnheimsprecherin vor, die von den
Etagensprecherinnen jeweils für ein Jahr gewählt wird.

Es finden jährlich 6 Treffen zwischen Wohnheimbeirat und Wohnheimleitung statt. Die
Vertreterinnen werden aktiv in die Entscheidungsprozesse (z.B. Freizeitangebote,
Anschaffungen, Belange des Hauses) mit eingebunden. Sie haben die Möglichkeit auch

eigene Themen einzubringen.

6.1.9 Umgang mit Beschwerden

Beim Einzug werden die Bewohnerinnen und ggf. ihre Personensorgeberechtigten darüber
informiert, dass sie sich im Falle von Beschwerden an die Mitarbeitenden oder direkt an
die Heimleitung, Fachbereichsleitung sowie an die Kostenträger wenden

können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Bewohnerinnen bzw. Angehörige
sich an die unabhängige Ombutschaft Jugendhilfe NRW (www.ombutschaft-nrw.de)
wenden können. Beschwerden werden mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Der
Umgang mit Beschwerden ist im QM-Handbuch

ausführlich beschrieben und die Umsetzung wird in den Audits überprüft.
Eingehende Beschwerden und deren Umgang damit werden dokumentiert. Außerdem
kann der intern angebrachte Briefkasten auch für anonyme Kritik genutzt werden.
Beschwerden werden von allen Mitarbeitenden ernst genommen. Alle Beschwerden
werden zeitnah der Wohnheimleitung mitgeteilt. Diese reagiert auf die Beschwerde und teilt
der Bewohnerin oder den Personensorgeberechtigten den Umgang mit der Beschwerde
mit. Darüber hinaus werden die Themen Beteiligung und Umgang mit Beschwerden im
Rahmen von Veranstaltungen oder im Wohnheimbeirat regelmäßig thematisiert. Die
Weiterentwicklung des Beschwerdeverfahrens wird als selbstverständlicher Prozess

angesehen, um die Qualität der Arbeit kontinuierlich verbessern zu können.

6.2 Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen
6.2.1 Regelverstöße
Das Regelmanagement regelt den Umgang mit Verstößen von Auftraggebern und den von
ihnen beauftragten Personen gegen die im Begleitvertrag vereinbarten Regeln von Kids on
Tour. Regelverstöße können bei allen an der Durchführung von Kids on Tour beteiligten
Stellen festgestellt werden. Ziel des Regelmanagemenits ist es, über die Regeln von Kids
on Tour aufzuklären und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Basiswissen zu den

Regelprozessen von Kids on Tour wird bei allen an Kids on Tour — Prozessen beteiligten

37

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Mitarbeitenden vorausgesetzt und ermöglicht eine unmittelbare und sachgerechte
Information der Auftraggeber.

Stufenmodell zum Umgang mit Regelverstößen
Konflikte mit den Auftraggebenden/Sorgeberechtigten/Abholenden sollen so geregelt

werden, dass die Kinder nicht belastet werden.

Stufe verantwortlich Dokumentation

Mündliche Je nach Situation die -Vermerk im Protokoll
Aufklärung über die | Checkin/out

Kids on Tour Regeln | Mitarbeitenden oder die

Begleitenden
Mündliche Check-in/out -Dokumentation im Protokoll
Ermahnung: Mitarbeitende und -Weitergabe an
a) gegenüber Angebotsmanagement.
abgebender/abholen | Die Begleitenden, -Dokumentation durch die
der Person Angebotsmanagement/ | gGmbH.
b) gegenüber fachliche Leitung mit -Rückmeldung der gGmbH an
Kindern Information an die örtliche Bahnhofsmission
Auftraggeber (kindmusterstadt@bahnhofsmis
sion,de, Koordinator in cc
| |[Schrifticce | Fachliche Leitung in -gGmbH
Verwarnung Abstimmung mit der -Rückmeldung de gGmbH an
örtlichen die örtliche Bahnhofsmission

Bahnhofsmission

Ausschluss von der | Fachliche Leitung in -Dokumentation gGmbH und DB

Nutzung von Kids on | Abstimmung mit der

Tour: Leitung der örtlichen -Rückmeldung der gGmbH an
-zeitlich begrenzt Bahnhofsmission und örtliche Bahnhofsmission
-unbefristet DB-Fernverkehr

|

Erläuterungen zum Stufenmodell:

38

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Führt ein aufklärendes Gespräch nicht zur Beachtung der Regel, kann unmittelbar eine
mündliche Ermahnung ausgesprochen werden. Erfolgt die Ermahnung gegenüber einem
Kind, sind die Eltern des Kindes zu informieren. Die Information soll unmittelbar erfolgen.
Ist dies nicht möglich, weil im

Rahmen der Übergabe kein direkter Kontakt mit den Erziehungsberechtigten erfolgt, wird
diese Aufgabe an das Angebotsmanagement übergeben. Die Information erfolgt zeitnah,
möglichst am ersten Werktag nach der Ermahnung. Bei wiederholten oder
schwerwiegenden Regelverstößen erfolgen eine schriftliche Verwarnung und der Hinweis
auf einen möglichen Ausschluss von der Begleitung durch die gGmbH.

Bei fortgesetzt wiederholten oder besonders schwerwiegenden Regelverstößen kann ein
Ausschluss von der Begleitung ausgesprochen werden. Dieser kann zeitlich befristet oder
dauerhaft erfolgen. Die Information über den Ausschluss erfolgt schriftlich durch die
fachliche Leitung in Abstimmung mit der DB Fernverkehr und den örtlichen Leitungen.

Beispiele möglicher Regelverstöße im Anhang

6.2.2 Beschwerden

Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit Beschwerden und kritischen
Hinweisen der Auftraggebenden. Eine Beschwerde kann bei allen Stellen und Personen
eingehen, die Kontakt zu den Auftraggebenden haben. Dies sind seitens der
Bahnhofsmissionen die Begleitenden, die Mitarbeitenden der Bahnhofsmissionen an den
Ein- und Ausstiegsbahnhöfen sowie das Angebotsmanagement der gGmbH.

Ziel des Beschwerdemanagements ist es, einer Beschwerde möglichst umgehend
abzuhelfen. Jede Beschwerde wird dokumentiert und unmittelbar an die gGmbH
(Angebotsmanagement) weitergegeben. Diese informiert die Bahnhofsmissionen, die von
der Beschwerde betroffen sind. Die Beschwerde wird zeitnah vom Angebotsmanagement
bzw. der fachlichen Leitung bearbeitet. Dazu können ggf. Berichte von den örtlichen
Bahnhofsmissionen oder den Begleitenden abgefordert werden. Mögliche Konsequenzen
werden von der fachlichen Leitung in Abstimmung mit der Geschäftsführung und der
Leitung der örtlichen Bahnhofsmission eingeleitet. Beschwerden, die sich auf den
Zugverkehr beziehen, werden an die Deutsche Bahn AG verwiesen. Beschwer-den, denen
vor Ort nicht abgeholfen werden kann und die den Begleitdienst betreffen werden an das

Angebotsmanagement verwiesen.

6.2.3 Störfälle - Entscheidungs- und Kommunikationswege

Wenn es konkrete Hinweise auf ein Auftreten von Störfällen bei Kids on Tour-Zügen gibt
(z.B. sich abzeichnende schwierige Wetterlage, Streik und damit verbundene Zugausfälle
bzw. Strecken-sperrungen) informiert die Bahnhofsmission Mobil gGmbH proaktiv die

kooperierenden Bahnhofsmissionen. Eine zeitnahe Informationsübermittlung setzt voraus,

39

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

dass die kooperierenden Bahnhofsmissionen bei absehbaren Störfällen ebenfalls
sensibilisiert sind und die E-Mails ggf. auch außerhalb der Dienstzeiten abrufen.

Grundlage für die Entscheidung über einen Ausfall von Kids on Tour (komplett oder auf
einzelnen Strecken) sind die einschlägigen Informationen der ZVL (Zentrale
Verkehrsleitung der Bahn), die der gGmbH im Störungsfall zugeleitet werden.

In dem Fall stellt die gGmbH sicher, dass am Freitag sowie am Sonntag vor Fahrbeginn
die Mailinformationen der ZVL abgerufen und überprüft werden.

Die Entscheidung über die Absage von einzelnen Strecken oder des Gesamtbetriebs von
Kids on Tour wird unmittelbar im Anschluss an die Überprüfung an die kooperierenden
Bahnhofsmissionen und die DB Dialog, Kids on Tour übermittelt. Dies

geschieht per Mail in einem Zeitkorridor zwischen 8:30 Uhr und 9:30 Uhr an die Adressen
des Kids on Tour-Verteilers kindmuster-stadt@bahnhofsmission.de. Die Leitungen der
Bahnhofsmission, die Geschäftsführung der gGmbH sowie die beteiligten Stellen der DB
werden in cc gesetzt. Die örtlichen Bahnhofsmissionen informieren umgehend die für den
Einsatz geplanten Begleitenden, um unnötige Anfahrten zum Einsatzort möglichst zu
vermeiden. Sollten Begleitende die Fahrt bereits angetreten haben, so ist die Anfahrt zum
Einsatzort bei der nächsten Gelegenheit zu unterbrechen. Für die Auszahlung der Begleiter
Pauschale gilt die Regelung über das Auszahlungsverfahren bei kurzfristiger Stornierung.

6.2.4 Krisen

Als Krisen werden hier alle internen oder externen Ereignisse verstanden, durch die akute
Gefahren drohen für die körperliche oder seelische Unversehrtheit eines

Menschen, für die Umwelt, für die Vermögenswerte oder für die Reputation der bei Kids on
Tour kooperierenden Partnerorganisationen. Dies sind die DB Fernverkehr AG, die
Gesellschaft für mobile Hilfen der Bahnhofsmission sowie die Träger der an der
Durchführung von Kids on Tour beteiligten örtlichen Bahnhofsmissionen inklusive ihrer
involvierten Mitarbeitenden.

Allgemeine Charakteristika einer Krise sind eine dringende Notwendigkeit von
Handlungsentscheidungen, ein durch die jeweiligen Entscheidungsträger
wahrgenommenes Gefühl der Bedrohung, ein Anstieg an Unsicherheit, Dringlichkeit und
Zeitdruck und das Gefühl, das Ergebnis sei von prägendem Einfluss auf die Zukunft. Beim
Kinderbegleitdienst Kids on Tour zu erwartende Krisen sind in der Regel operative Krisen
in Form von Störungen des geregelten Ablaufs durch menschliches Fehlverhalten und/oder
technische Störungen ggf. in Verbindung mit drohenden kommunikativen Krisen
(Skandale) aufgrund einer medialen Berichterstattung, die geeignet sind, nachhaltig die
Reputation der Betreiber und des Angebotes zu schädigen.

a) Konkrete Anlässe für Krisen bei Kids on Tour können sein:
40

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

o Der Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohls (SGB VIll, $8a) eines Kindes
durch Sorgeberechtigte

o Der Verdacht auf die Ausübung von seelischer, körperlicher oder sexualisierter
Gewalt an Kindern durch Begleiterinnen oder Begleiter oder Dritte, an der Durch-
führung von Kids on Tour beteiligte Personen

o Der Verdacht eines Kindesentzuges oder ein aus anderen Gründen vermisstes
Kind während einer Begleitfahrt

o Unfälle oder Katastrophen während einer Begleitfahrt mit Auswirkungen auf die

seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Kindes4

b) Gefahrenabwendung und akutes Krisenmanagement

Die involvierten Mitarbeitenden ergreifen unmittelbar Maßnahmen zur Abwehr von
Gefahren (erste Hilfe, Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, Krisennotdienst, Jugend-amt).
Die Person, die über das krisenhafte Geschehen informiert hat, wird über das weitere
Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Wenn notwendig, wird eine Vereinbarung über die weitere
Kommunikation mit dieser Person getroffen.

Bei Bedarf werden zur Gefahrenbeseitigung weitere Stellen (z. B. die
Wochenendkoordination bzw. das Angebotsmanagement, die verantwortlichen Stellen der
DB und die örtliche Bahnhofsmission) um Unterstützung gebeten.

c) )Nachbearbeitung einer Krise

Die fachliche Leitung, die Leitungen der Bahnhofsmission und die Geschäftsführung der
gGmbH werden informiert. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt bei diesen
Personen. Die Kommunikation mit Dritten (beispielsweise den Medien, der DB und den
örtlichen Bahnhofs-missionen) ist mit diesen abzustimmen und durch diese zu autorisieren.
Der Sachverhalt, die Entscheidungsgründe für die Einordnung und für das Vorgehen
werden von den beteiligten Stellen dokumentiert. Die verantwortlichen Stellen der DB und
der kooperierenden Bahnhofsmissionen werden umfassend informiert und einbezogen. Auf
die Einschätzung der Lage als Krise wird hingewiesen. Eine gemeinsame Strategie zur
Krisenbewältigung wird angestrebt.

Sind Personen zu Schaden gekommen, ist in diesem Zusammenhang abzustimmen, ob,
wann, durch wen und in welcher Form Angehörige oder andere nahe Bezugspersonen zu

verständigen sind.

d) Krisenbewältigung bei Strafverdacht

Bei einem Verdacht, dass fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Mitarbeiterin oder
eines Mitarbeiters von Kids on Tour ursächlich für die Krise ist, ist zu prüfen, ob

neben einer innerorganisatorischen Bearbeitung auch externe Stellen in die
Krisenbewältigung einbezogen werden müssen. Dies ist regelmäßig beim Verdacht einer

Straftat geboten, die eine Strafanzeige nach sich zieht.

41

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

In eine Vorklärung über die Notwendigkeit einer Strafanzeige soll externe Expertise
eingeholt werden, im Fall einer Kindeswohlgefährdung etwa durch den Deutschen
Kinderschutzbund.

Besteht ein Verdacht auf eine Straftat durch Mitarbeitende von Kids on Tour, sind die-se
bis zu einer erfolgten Klärung des Tatverdachtes von ihren Aufgaben freizustellen.
Polizeiliche Ermittlungstätigkeiten sind im gesetzlichen Rahmen zu unterstützen, von

Vorverurteilungen Tatverdächtiger ist abzusehen.

e) Bearbeitung krisenauslösender Konflikte

Krisenauslösende Konflikte, in deren Zusammenhang der Verdacht auf eine
Kindeswohlgefährdung geäußert wird, die ihre Ursache aber eher im
zwischenmenschlichen Bereich haben, können auf dem Weg einvernehmlicher
Konfliktlösung (Mediation, o.ä.) zwischen den beteiligten Personen gelöst werden. Dafür
braucht es das Einverständnis der Beteiligten.

Eine solche Konfliktlösung kann durch unabhängige externe Stellen (Kinderschutzbund)

begleitet werden.

Dokumentation

Eine Kurzdokumentation für die akute Krisenbewältigung, in der relevante Informationen
festgehalten werden (z.B. Kontaktdaten, medizinische Informationen, Beteiligte, etc.), wird
unmittelbar von der agierenden Person erstellt. Eine umfassende Dokumentation wird im
Rahmen der Nach-bereitung von der dafür verantwortlichen Person erstellt.

Krisenverarbeitung

Die direkten Vorgesetzten bieten den betroffenen Mitarbeitenden Gesprächsmöglichkeiten
und weitere Angebote zur Verarbeitung der Krise an.

Die gGmbH setzt in Zusammenarbeit mit den involvierten Bahnhofsmissionen einen
Prozess in Gang, um das Krisenmanagement auf Team- und Leitungsebene zu evaluieren.

42

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

6.2.1 Verhaltenskodex Dienstanweisung FBe

Berufsvorbereitung-Auslandsaufenthalte-Jugendwohnen,
Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe, RI
Ausbildung - Beschäftigung Unternehmenskooperation IN vi A

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/-
innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und
unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex.

Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen und Minderjährigen
sowie schutz/und hilfebedürftigen Erwachsenen, als auch den Teilnehmenden
untereinander. Mit Teilnehmenden sind alle Zielgruppen der verschiedenen IN VIA Projekte
gemeint, wie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Praktikant/-innen sowie Freiwillige. 9

Die anvertrauten Personen werden regelmäßig über ihre Rechte sowie über ihre
Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen anvertrauten Personen informiert.10

In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/-
in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen werden (Du/Sie,
Vorname/Nachname). Die Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen. Mitarbeiter/-
innen werden von den anvertrauten Personen in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der
Fachbereichsleitung zu besprechen. Darüber hinaus werden die anvertrauten Personen von
den Mitarbeiter/-innen nicht mit ihrem Kose- oder Spitznamen angesprochen.

. Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es
wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander gepflegt
und gefördert.

. Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von
sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen.

. Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.

Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann
nicht, wenn diese es wünschen. Ausnahme: Kontakte im Privatbereich sind im Rahmen des
jeweiligen Handlungskonzeptes ausdrücklich als Bestandteil des professionellen
Arbeitsauftrages beschrieben.

Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern
und Email-Adressen sowie, durch den Vorstand genehmigte, offizielle Seiten z.B. facebook,
getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt.

9 Im Folgenden werden alle Zielgruppen als anvertraute Personen bezeichnet
10 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu

achten.

43

10.

11.

12,

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Von IN VIA freigegebene Messenger dürfen verwendet. werden. Skype - Gespräche werden
ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt. Ausgenommen von der Regelung
zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie Kontaktaufnahme über Email sind ehrenamtlich
Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder zur Einzelförderung mit den Jugendlichen
verabreden müssen.

Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das
eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen
anvertrauten Personen.

Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten
Personen sind grundsätzlich untersagt.

Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen, Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in
privaten Räumen der anvertrauten Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt.

Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind
untersagt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab
schriftlich der Fachbereichsleitung mitgeteilt.

Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion
ein. Dies ist gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol. Im Rahmen der beruflichen
Vorbereitung bzw. Qualifizierung ist der gemeinsame Alkoholkonsum untersagt.

Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz.
Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten.

Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem Raum
oder Zelt.

Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets
von außen zugänglich sein. Ausnahme: sogenannte Amoktüren wie z.B. in Schulen.

Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um, z.B.
vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung.

Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei
Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten
Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der
Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der
betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben
jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen.

Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die
Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende Reflexion
durchgeführt. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen achten.
Die Durchführung entsprechender Übungen ohne entsprechende Qualifikation ist untersagt.

Bei vermuteten Übergriffen durch Mitarbeiter/-innen muss zur Klärung, im ersten Schritt die
direkte Leitung hinzugezogen werden. 11 Bei sexuellen Übergriffen der uns anvertrauten

11 Siehe dazu Verfahrungsanweisungen zur Intervention
44

20.

21.

22,

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Personen untereinander, muss das Team und die direkte Leitung hinzugezogen werden. Die
Mitarbeiter/-innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder gewalttätigen
Atmosphäre zwischen anvertrauten Personen untereinander sofort ein. Reichen die
pädagogischen Interventionen nicht aus, ist der/die Vorgesetzte die direkte Leitung
einzuschalten. Scheuen Mitarbeitende grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die
Vermutung sexualisierter Gewalt zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen
Verantwortung für das Wohl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu verpflichtet, eine
Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Honorarkräfte
sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGTS). Generell sind Sanktionen
im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen zu verständigen.
Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die pädagogischen
Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre persönlichen Daten
und Anliegen geht.

Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Köln,...

Vorname Name

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

Unterschrift

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

45

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

&>

IN VIA

6.2.2 Verhaltenskodex Dienstanweisung IN VIA gGmbH

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/-
innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und
unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex.

Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen, Schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen, Minderjährigen sowie Auszubildenden und Praktikant/-
innen in unserem Inklusionsunternehmen. Die anvertrauten Personen werden regelmäßig
über ihre Rechte sowie über ihre Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen
anvertrauten Personen informiert.12

In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen
Mitarbeiter/- in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen
werden (Du/Sie, Vorname/Nachname).

. Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es
wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander
gepflegt und gefördert.

. Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von
sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen.

. Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.

Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann
nicht, wenn diese es wünschen.

Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern
und Email-Adressen sowie, durch die Geschäftsleitung genehmigte, offizielle Seiten z.B.
facebook, getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt. Skype
- Gespräche werden ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt.
Ausgenommen von der Regelung zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie
Kontaktaufnahme über Email sind ehrenamtlich Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder
zur Einzelförderung mit den Jugendlichen verabreden müssen.

Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das
eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen
anvertrauten Personen.

Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten
Personen sind grundsätzlich untersagt.

12 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu

achten.

46

1

1

1

1

1

1

1

1:

1

1

2

0.

Pr

2.

8:

4.

5.

6.

Te

8.

9.

=

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen finden nicht in privaten Räumen der anvertrauten
Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt.

Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind
untersagt. Ausnahmen werden im Team abgesprochen.

. Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion

ein. Dies gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol/Nikotin.
Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz.
Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten.

Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem
Raum oder Zelt.

Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets
von außen zugänglich sein. Ausnahme: sogenannte Amoktüren wie z.B. in Schulen.

Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um,
z.B. vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung. Ausnahmen
werden im Team besprochen.

Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei
Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten
Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift
der Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der
betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben
jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen.

Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die
Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende Reflexion
durchgeführt. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen
achten. Die Durchführung entsprechender Übungen ohne entsprechende Qualifikation ist
untersagt.

Bei vermuteten oder beobachteten Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen durch
Mitarbeiter/-innen 12, oder anvertrauten Personen untereinander erfolgt eine interne
Meldung an das Leitungsteam und/oder die soziale Beratung. Das Leitungsteam und/ oder
die soziale Beratung wendet sich an die Präventionsfachkraft. Scheuen Mitarbeiter/-innen,
grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung von sexualisierter Gewalt zu
melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl der ihnen
anvertrauten Menschen dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen.
Honorarkräfte sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGTS). Generell
sind Sanktionen im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen
zu verständigen.

13 Siehe dazu interne Interventionswege
47

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

21.Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die
pädagogischen Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre
persönlichen Daten und Anliegen geht.

22. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Köln....

Vorname Name

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

Unterschrift

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

48

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

&>

IN VIA

6.2.3 Verhaltenskodex Dienstanweisung FB: Schule? OGS
Bahnhofsmission

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/-innen
von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und
unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex.

Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen und
Minderjährigen sowie schutz/und hilfebedürftigen Erwachsenen, als auch den Teilnehmer/-
innen untereinander. Mit Teilnehmer/-innen sind alle Zielgruppen der verschiedenen IN VIA
Projekte gemeint, wie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Praktikant/-innen sowie
Freiwillige. 14 Die anvertrauten Personen werden regelmäßig über ihre Rechte sowie über ihre
Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen anvertrauten Personen informiert.15

In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/-
in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen werden (Du/Sie,
Vorname/Nachname). Die Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen. Mitarbeiter/-
innen werden von den anvertrauten Personen in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der
Fachbereichsleitung zu besprechen. Darüber hinaus werden die anvertrauten Personen von
den Mitarbeiter/-innen nicht mit ihrem Kose- oder Spitznamen angesprochen.

. Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es
wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander gepflegt
und gefördert.

. Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von
sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen.

. Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.

Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann
nicht, wenn diese es wünschen. Ausnahme: Kontakte im Privatbereich sind im Rahmen des
jeweiligen Handlungskonzeptes ausdrücklich als Bestandteil des professionellen
Arbeitsauftrages beschrieben.

Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern
und Email-Adressen sowie, durch die Geschäftsleitung genehmigte, offizielle Seiten z.B.
facebook, getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt. Skype -
Gespräche werden ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt.
Ausgenommen von der Regelung zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie Kontaktaufnahme

14 Im Folgenden werden alle Zielgruppen als anvertraute Personen bezeichnet
15 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu

achten.

49

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

über Email sind ehrenamtlich Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder zur Einzelförderung
mit den Jugendlichen verabreden müssen.

7. Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das
eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen
anvertrauten Personen.

8. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten
Personen sind grundsätzlich untersagt. Das Abstinenzgebot ist auch nach Abschluss des
Betreuungsverhältnisses für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr einzuhalten.

9. Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen, Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in
privaten Räumen der anvertrauten Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt.

10. Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind
untersagt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab
schriftlich der Fachbereichsleitung mitgeteilt.

11. Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion
ein. Dies gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol/Nikotin etc.. Im Rahmen der
beruflichen Vorbereitung bzw. Qualifizierung ist der gemeinsame Alkoholkonsum untersagt.

12. Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz.
13. Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten.

14. Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem Raum
oder Zelt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team und mit der Vorgesetzten
abgesprochen.

15. Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets
von außen zugänglich sein. Ausnahme: Gefahrensituationen.

16. Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um, z.B.
vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung.

17. Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei
Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten
Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der
Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der
betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben
jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen.

18. Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die
Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen
der anvertrauten Personen achten.

19. Bei vermuteten Übergriffen durch Mitarbeiter/-innen muss zur Klärung im ersten Schritt die
direkte Leitung!$ hinzugezogen werden. Bei sexuellen Übergriffen durch anvertraute Personen
untereinander, muss das Team und die direkte Leitung hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter/-
innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder gewalttätigen Atmosphäre

16 Siehe dazu Verfahrungsanweisungen zur Intervention

50

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

zwischen anvertrauten Personen untereinander sofort ein. Reichen die pädagogischen
Interventionen nicht aus, ist der/die Vorgesetzte, die direkte Leitung einzuschalten. Scheuen
Mitarbeitende grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung sexualisierter
Gewalt zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl der
anvertrauten Personen dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

20. Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Honorarkräfte
sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGS). Generell sind Sanktionen
im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen zu verständigen.

2

Pr

.Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die pädagogischen
Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre persönlichen Daten
und Anliegen geht.

22. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Köln,...

Vorname Name

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

Unterschrift

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

51

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

6.2.4 Verhaltenskodex Dienstanweisung &

Teresa- von- Avila — Haus/ Internationales Jugendwohnen IN viA

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/-
innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und
unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex.i7

Alle Handlungen sind stets auf ihre pädagogische Fachlichkeit zu überprüfen. Gegenüber den
Bewohnerinnen achten die Mitarbeiter/-innen auf einen angemessenen, respektvollen und
fachlich geprägten Umgang.

Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von
sexualisierter Sprache sowie Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen.

Im Rahmen von gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt muss die Freiwilligkeit der
Teilnahme durch die Bewohnerinnen deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende
Reflexion durchgeführt werden.

Alle Mitarbeiter/-innen legen Wert auf eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.

Kein/-e Mitarbeiter/-in baut private Kontakte zu den Bewohnerinnen auf, es sei denn es ist
ausdrücklich als Teil des professionellen Auftrags beschrieben - entsprechend des Konzeptes.

Die Mitarbeiter/-innen pflegen keine privaten Internetkontakte mit Bewohnerinnen. Sie
grenzen sich grundsätzlich gegenüber medialen Kontaktanfragen der Jugendlichen ab.
Kontaktaufnahmen sollen nur über die offiziellen Fan-Pages getätigt werden. Ebenso sollen
Skypegespräche nur über einen IN VIA-Skype-Account abgewickelt werden. Die
Kommunikation über Messenger, z.B. WhatsApp ist untersagt.

Die Mitarbeiter/-innen geben den Bewohnerinnen keine Detailinformationen über das eigene
Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen.

Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in privaten Räumen der Bewohnerinnen oder
der Mitarbeiter/-innen statt.

Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und Bewohnerinnen
sind grundsätzlich untersagt.

17 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen
zu achten.

52

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

1;

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit den Bewohnerinnen in einem Raum
oder Zelt, ohne dabei ihre Aufsichtspflicht zu verletzen. Die persönlichen Grenzen der
Bewohnerinnen sind zu achten. Dies gilt vor allem für den privaten Wohnraum der
Bewohnerinnen.

Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen mit Bewohnerinnen befinden, dürfen niemals
abgeschlossen werden.

Bei Beratungsgesprächen ist die Privatsphäre der Bewohnerinnen zu sichern.
Grundsätzlich wird niemand vor anderen bloßgestellt.
Niemand wird ohne sein Einverständnis fotografiert oder gefilmt.

Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den Bewohnerinnen um, z.B. vor oder
nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung.

Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den Bewohnerinnen eine Vorbildfunktion ein, daher
ist das Alkoholtrinken und Rauchen mit den Bewohnerinnen untersagt.

In der Maßnahme/ Im Projekt wird vorab mit der Leitung und den Bewohnerinnen vereinbart,
wie die Bewohnerinnen generell angesprochen werden (Du/ Sie, Vorname/ Nachname). Die
Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen.

Die Mitarbeiter/-innen werden in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der Leitung zu
besprechen.

Alle Bewohnerinnen werden zu Beginn nicht nur über ihre Pflichten sondern auch über ihre
Rechte aufgeklärt.

Bei vermuteten Übergriffen, zwischen oder unter Mitarbeiter/-innen und Bewohnerinnen,
muss zur Klärung das Team oder die Leitung hinzugezogen werden mit dem Ergebnis eines
Handlungsplanes, der umzusetzen ist.

Bei einer grenzverletzenden, sexualisierten und/ oder gewalttätigen Handlung ist sofort
einzuschreiten und Gefahr abzuwenden. Über diesen Vorfall ist direkt die/ der Vorgesetzte zu
informieren.

Die Mitarbeiter/-innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder
gewalttätigen Atmosphäre zwischen den Bewohnerinnen sofort ein. Reichen die
pädagogischen Interventionen nicht aus, ist der/ die direkte Vorgesetzte einzuschalten.

Sanktionen werden nur von den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen.
Ausnahme: Die pädagogischen Aushilfen und die Hauswirtschafterin sanktionieren
ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich.

Die Zimmer werden - außer zu Zimmerkontrollen, Regelverstößen gegen die Hausordnung und

in Notfällen - nur mit Einverständnis der Bewohnerinnen betreten.
53

25.

26.

27;

28.

29.

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Die Mitarbeiter/-innen des TvA sind verpflichtet, den Nikotinkonsum der Bewohnerinnen unter
18 Jahren zu thematisieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Auf dem gesamten Gelände
besteht generelles Rauchverbot.

Die Bewohnerinnen werden in der Regel im Vorfeld darüber informiert, wenn ihr "Fall"
Gegenstand einer Teamsitzung ist.

Das Postgeheimnis muss gewahrt werden. Für die pädagogische Arbeit relevante Post der
Bewohnerinnen wird im Beisein der Mitarbeiter/-innen geöffnet und ist diesen vorzuzeigen. Es
wird ggf. eine Kopie angefertigt.

Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an Bewohnerinnen oder umgekehrt sind untersagt.
Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab schriftlich der
Bereichsleitung mitgeteilt.

Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Köln,...

Vorname Name

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

Unterschrift

(Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in)

54

Institutionelles Schutzkonzept
ISK

Impressum

Herausgeber:

IN VIA

Katholischer Verband für Mädchen- und
Frauensozialarbeit Köln e.V.

Stolzestraße 1 a
50674 Köln

Fotos: www.stock.adobe.com: © Christian Schwier, © contrastwerkstatt, © lightpoet, ©
Highwaystarz-Photography, Gestaltung: www.talstation.de

Verfasserin: Bianca Doesburg, Präventionsfachkraft IN VIA Köln
bianca.doesburg@invia-koeln.de

Datum: 30.11.2018

Quellen

Information zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und
Jugendlichen/Auflage 2018

https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/

Handreichung zur Formulierung der Bestandteile eines Institutionellen Schutzkonzeptes
eines caritativen Trägers, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Präventionsordnung sowie Ausführungsbestimmungen, Erzbistümer
Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung

Auszug aus Handbuch „kids on tour“ Bahnhofsmission mobil-gesellschaft für mobile
Hilfen: Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen

Auszug aus Beschwerdemanagement Teresa-von-Avila-Haus

Auszug aus Handbuch Qualitätsmanagement IN VIA Köln e.V.

55

Beschlussvorlage Ausschuss

5010 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1894/2024 
Freigabedatum 13.06.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "IN VIA 
Bildung gGmbH"  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,  
die „IN VIA Bildung gGmbH“, Stolzestr. 1a, 50674 Köln, gemäß § 75 SGB VIII als Träger der 
freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „IN VIA Bildung gGmbH“, Geschäftsanschrift: Stolzestr. 1a, 50674 Köln wurde am 
08.04.2024 mit Sitz in Köln gegründet und am 18.04.2024 unter HRB-Nr. 118745 beim Amts-
gericht Köln eingetragen. 
Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung der Jugend-
hilfe, verwirklicht unter anderem durch pädagogische Angebote an Schulen sowie schulische 
und außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche.  
 
Die Gesellschaft bietet nach ihrem Gesellschaftsvertrag keine Anhaltspunkte für mangelnde 
Verfassungstreue. 
 
Die „IN VIA Bildung gGmbH“ wurde als eine 100% Tochtergesellschaft des „IN VIA Katholi-
scher Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V.“ (IN VIA Köln e.V.) im April 
2024 gegründet.  
Zunächst übernimmt die „IN VIA Bildung gGmbH“ den kompletten Bereich des Offenen Ganz-
tags (OGS) an Grundschulen von „IN VIA Köln e.V.“ Dies erfolgt im Rahmen einer Gesamt-
rechtsnachfolge.  
„IN VIA Köln e.V.“ ist aktuell an 22 städtischen Schulen als OGS-Träger, unter Einsatz von ca. 
500 Mitarbeiter*innen aktiv und ist seinerseits bereits seit 20 Jahren als anerkannter Träger 
der freien Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen und somit auf dem Gebiet der Jugendhilfe 
im Sinne des § 1 SGB VIII tätig, zunächst im Bereich Hort und Übermittagsbetreuung und im 
weiteren Verlauf dann in Aufbau und Weiterentwicklung der Angebote des Offenen Ganztags 
gemäß SGB VIII. 
 
§ 1 Abs. 3 SGB VIII formuliert zentrale Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und erteilt einen 
Handlungs- und Gestaltungsauftrag. Dieser konkretisiert sich in § 24 Abs. 4 SGB VIII (be-
darfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für 
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Kinderbildungs-
gesetz NRW (KiBiZ) sowie dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 
vom 23.12.2010 (Ausbau der gebundenen/offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli-
cher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I). 
 
Der gesamtstädtische Ausbau des offenen Ganztags auf 34.600 Plätze (Schuljahr 2023/2024) 
stellt für 85 % der Schüler/innen des Primarbereichs die Möglichkeit dar, Betreuungs- und För-
derangebote an Schulen in Anspruch nehmen zu können. An diesem Betreuungsangebot ist 
der „IN VIA Köln e.V.“ und somit auch die Gesamtrechtsnachfolgerin „IN VIA Bildung gGmbH“ 
in dem o.g. Umfang beteiligt und wird somit einen nicht unwesentlichen Beitrag in der Jugend-
hilfe leisten.

3 
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 28.05.2024 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgaben-
ordnung über die gesonderte Feststellung und Einhaltung der satzungsmäßigen Vorausset-
zungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt dem-
nach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Vorausset-
zungen. 
 
Die Geschäftsführung bilden: 
 
- Katja Schauen und 
- Andrea Redding 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe ent-
gegenstehen. 
 
Die fachlichen und personellen Voraussetzungen der Mitarbeiter*Innen in der Arbeit mit der 
Zielgruppe entsprechen den Vorgaben des § 9 Kooperationsvertrag OGS. 
Nach Ansicht der Verwaltung gewährleistet die „IN VIA Bildung gGmbH“ eine den Zielen des § 
75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 
SGB VIII vor. 
 
Der Gesellschaftsvertrag, die Konzeption und das institutionelle Schutzkonzept sind als Anla-
gen 1-3 unter Session-Nr. 1894/2024 hinterlegt.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um für das kommende Schuljahr 2024/2025 die Berechtigung zur Einstellung von Ab-
solventen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) zu haben, benötigt die „IN VIA Bil-
dung gGmbH“ noch vor der Sommerpause die Anerkennung als Träger der freien Ju-
gendhilfe. Um dies zeitlich sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung durch den JHA 
am 18.06.2024 dringend erforderlich.

Anl. 1 IN VIA Bild. gGmbH Ges.vertrag

21412 Zeichen

Gesellschaftsvertrag
Präambel
Die Tätigkeit der IN VIA Bildung gGmbH erfolgt aus dem Selbstverständnis und der 
Zielbestimmung der Caritas als einer Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. 
Alle in der Dienstgemeinschaft des Trägers tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1 erfüllen 
gemeinsam das kirchlich aufgetragene Werk: Dienst der christlichen Nächstenliebe im Sinne 
des Evangeliums.
1 Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag verstehen sich sowohl in männlicher.
weiblicher als auch in diverser Form.
Firma und Sitz
(1) Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter 
der Firma
IN VIA Bildung gGmbH
(2) Sitz der Gesellschaft ist Köln. Sie soll in das Handelsregister am Amtsgericht Köln 
eingetragen werden. •
§ 2 
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft
(1) Zweck der Gesellschaft ist
a. Die Förderung der Religion;
b. Die Förderung der Jugendhilfe;
1

c. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich 
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer 
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
d. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für 
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, 
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte 
und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an 
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für 
Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen 
Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
e. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, 
mildtätiger und kirchlicher Zwecke
f. Förderung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO.
(2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Befähigung und 
Bestärkung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Dies wird vor allem, aber 
nicht ausschließlich, durch pädagogische Angebote an Schulen, schulische und 
außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Bildungsangebote und 
Qualifizierung zum Beruf und sozialer Begleitung an Lernorten, Bildungsangebote und 
Hilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Förderung des bürgerschaftlichen 
Engagements sowie religionspädagogische Angebote und Angebote sozialer 
Kulturarbeit verwirklicht.
(3) Die Gesellschaft verfolgt auch das Ziel, die schulische Bildung weiter zu entwickeln und 
qualitativ zu bereichern und ggf. selbst die Trägerschaft von Schulen und Berufsschulen 
zu übernehmen.
(4) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken 
i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, sofern diese im Übrigen die 
Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird 
insbesondere mit den zum Unternehmensverbund des IN VIA Katholischer Verband für 
Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e. V. gehörenden Gesellschaften verwirklicht und 
erfolgt insbesondere durch den Bezug von Verpflegungsleistungen, den Bezug von 
Dienstleistungen, vor allem in Form von Managementleistungen und allgemeinen 
Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Buchhaltung, Datenschutz, Arbeitsschutz, 
einheitliches Marketing, etc.) und die Nutzung von Sachanlagevermögen.
2

§3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.
Gemeinnützigkeit
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige 
Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke.
(3) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
(4) Die Gesellschafter dürfen - sofern es sich nicht um steuerbegünstigte Körperschaften 
handelt - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine 
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
(5) Die Gesellschafter erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft 
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten 
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder 
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Kirchliche Zuordnung
(1) Die Gesellschaft unterliegt nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchenrechts über 
kirchliche Vereinigungen (cc. 305, 323, 325, 1301 CIC) der Aufsicht des Erzbischofs 
von Köln.
(2) Die Gesellschaft erkennt die vom Erzbischof von Köln erlassene „Grundordnung des 
kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" und das 
3

Mitarbeitervertretungsrecht für die Erzdiözese Köln und die Ordnung zur Prävention 
gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen 
Erwachsenen in der jeweils aktuell geltenden Fassung als verbindlich an und wird 
diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn vorgenannte Bestimmungen durch andere 
Regelungen ersetzt werden.
(3) Die Gesellschaft erkennt die Leitlinien des deutschen Caritasverbandes für den 
Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder 
hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen 
seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen in der jeweils geltenden Fassung 
als verbindlich an und wird diese anwenden.
(4) Die Gesellschaft anerkennt zudem die Mitgliedschaftsbedingungen nach der Satzung 
des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.V. in der jeweils geltenden 
Fassung. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum 
Köln e.V.
(5) Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung des Statutes sowie die Auflösung 
der Gesellschaft bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des 
Erzbischofs von Köln.
(6) Der Wirtschaftsplan, der den Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan zu umfassen 
hat, bedarf bezüglich der Gesellschaft und seiner verbundenen Unternehmen der 
über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden 
Genehmigung des Erzbischofs von Köln.
(7) Die Gesellschaft ist verpflichtet zur Aufstellung des Jahresabschlusses in den 
ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr und zur 
Veranlassung der Prüfung desselben durch einen Wirtschaftsprüfer (vereidigten 
Buchprüfer bzw. Steuerberater). Er übersendet dem Diözesan-Caritasverband 
eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes.
(8) Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter 
Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der 
Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach 
Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich den Erwerb) von Beteiligungen 
jeder Art durch die Vereinigung an anderen juristischen Personen sowie die 
Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von 
Geschäftsanteilen und den Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des 
4

Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben bedarf zu ihrer 
Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erzbischofs von Köln.
(9) Die Mehrheit der Geschäftsanteile kann nur durch juristische Personen als Träger 
von Diensten und Einrichtungen gehalten werden, die entweder Gliederungen des 
Deutschen Caritasverbandes oder von diesem anerkannte Fachverbände und 
Vereinigungen sind oder die nach ihrer Satzung und Tätigkeit im Verbandsbereich 
Aufgaben der Caritas erfüllen oder die von der zuständigen kirchlichen Autorität als 
kirchliche Vereinigung anerkannt sind.
(10) Der Erzbischof von Köln und der Diözesan-Caritasverband haben jederzeit 
das Recht, Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft und ihrer verbundenen 
Unternehmen zu nehmen, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuprüfen 
und weitere Auskünfte zu verlangen.
(11) Die Gesellschaft informiert das Erzbischöfliche Generalvikariat und den DiCV 
frühzeitig über geplante Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich 
Gesellschafterwechsel bzw. Wechsel bei der Zusammensetzung der kirchlichen 
Anteilseigner. .
§6
Beginn und Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein 
Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2024.
§7
Gesellschafter, Stammkapital und Einlage
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € (in Worten: 
fünfundzwanzigtausend Euro).
(2) Auf dieses Stammkapital übernimmt der Verein IN VIA Katholischer Verband für 
Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V mit Sitz in Köln einen Geschäftsanteil im 
Nennbetrag von 25.000,00 € (Geschäftsanteil Nr. 1).
5

(3) Die Stammeinlage ist in voller Höhe bar zu entrichten und sofort zur Zahlung fällig.
§8 
Organe der Gesellschaft
(1) Die Organe der Gesellschaft sind:
a. die Gesellschafterversammlung,
b, die Geschäftsführung.
(2) Die Mitglieder der Organe sind verpflichtet, über Angelegenheiten, die ihrem Wesen 
nach vertraulich oder als solche ausdrücklich bezeichnet worden sind, dauernd, auch 
nach Ausscheiden aus dem Amt, Verschwiegenheit zu wahren.
§ 9
Gesellschafterversammlung
(1) Der Alleingesellschafter wird in der Gesellschafterversammlung durch seinen 
gesetzlichen Vertreter oder durch bis zu sieben bevollmächtigte Vertreter vertreten.
(2) Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen 
stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende - im Verhinderungsfall sein 
Stellvertreter - leitet die Versammlungen („Sitzungsleiter"). Der Sitzungsleiter bestimmt 
zu Beginn der Versammlung einen Protokollführer.
(3) Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt.
§10 
Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
(1) Eine Gesellschafterversammlung findet bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich 
statt, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres.
(2) Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführung schriftlich oder in 
Textform unter der Angabe von Tagesordnung, Tagungsort und -zeit mit einer Frist von 
6

mindestens zwei Wochen einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der 
Einladung folgenden Tag. Der Tag der Sitzung wird für die Berechnung der Frist nicht 
mitgezählt. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse auch ohne Einhaltung der Form- und 
Fristvorschriften fassen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und kein 
Gesellschafter widerspricht.
(3) Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung mit 
einer Frist von mindestens einer Woche, bei Eilbedürftigkeit mit angemessener kürzerer 
Frist einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschafter erforderlich erscheint, das 
Stammkapital zur Hälfte aufgebraucht ist oder es ein Gesellschaftervertreter unter 
Darlegung der Gründe verlangt.
Lehnt die Geschäftsführung den Antrag auf Einberufung einer 
Gesellschafterversammlung ab oder hat binnen sieben Tagen nach Eingang des Antrags 
die Gesellschafterversammlung nicht einberufen, ist der antragstellende 
Gesellschaftervertreter selbst zur Einberufung der Gesellschafterversammlung 
berechtigt.
(4) Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Jeder Euro gewährt eine Stimme. Die 
Stimmen eines Gesellschafters können, auch bei Vertretung durch mehrere Personen, 
nur einheitlich abgegeben werden.
(5) Die Geschäftsführung der Gesellschaft nimmt an der Gesellschafterversammlung mit 
beratender Stimme teil, soweit diese nicht im Einzelfall eine Nichtteilnahme beschließt. 
Gäste oder sachkundige Personen können beratend an den Sitzungen teilnehmen.
(6) Gesellschafterversammlungen können auch in digitaler Form (z. B. als Video- oder 
Webkonferenzen oder als Hybridsitzung) oder auf anderem elektronischem Wege 
stattfinden, sofern jeder Gesellschaftervertreter die technische Möglichkeit hat, an der 
Versammlung teilzunehmen. Ein solches Verfahren ist nicht zulässig, wenn sich ein 
Gesellschafter binnen einer Frist von vier Tagen nach Versand der Einladung gegen 
dieses Verfahren ausspricht. Für die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sowie für 
die Protokollierung gelten die vor- und nachstehenden Ziffern sinngemäß.
(7) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können außer in 
Gesellschafterversammlungen ausnahmsweise auch per Brief, Fax oder E-Mail oder in 
jeder anderen daten-rechtiich zulässigen digitalen Telekommunikationsform gefasst 
7

werden („Umlaufverfahren"), sofern kein Gesellschaftervertreter diesem Verfahren 
binnen einer Frist von vier Tagen nach Versand der Beschlussvorlage widerspricht. Das 
Ergebnis der Abstimmung ist jedem Gesellschaftervertreter unverzüglich zur Kenntnis 
zu bringen, auf der nächsten Gesellschafterversammlung nochmals bekannt zu geben 
und in die Niederschrift dieser Gesellschafterversammlung aufzunehmen.
(8) Der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft kann weder im Umlaufverfahren noch auf 
elektronischem Wege bzw. in einer Video- oder Webkonferenz oder in einer 
Hybridsitzung gefasst werden.
(9) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist vom 
Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der 
Gesellschafterversammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Die 
Niederschrift ist den Gesellschaftern und der Geschäftsführung innerhalb von zwei 
Wochen nach der Sitzung zuzusenden, sofern die Gesellschafterversammlung nichts 
anderes beschließt. Wird innerhalb weiterer zwei Wochen nach Zugang des Protokolls 
kein Widerspruch dagegen bei der Geschäftsführung eingelegt, gilt das Protokoll als 
genehmigt.
§11
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
(1) Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für alle ihr durch Gesetz und 
Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben sowie für Fragen, die ihr von der 
Geschäftsführung zur Entscheidung vorgelegt werden. Sie hat insbesondere zu 
beschließen über:
a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Beitritt weiterer Gesellschafter, 
Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals, .
b. Veräußerung, Teilung und Zusammenschluss von Geschäftsanteilen der 
Gesellschafter,
c. Auflösung der Gesellschaft, .
d. Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung, Abschluss, 
Beendigung und Änderung der Dienstverträge mit den Mitgliedern der 
Geschäftsführung, Entlastung der Geschäftsführung, Erlass einer 
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, Geltendmachung von 
Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft gegen Mitglieder der Geschäftsführung 
zustehen, sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen diese,
8

e. die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und von 
Handlungsbevollmächtigten;
f. Genehmigung des Wirtschaftsplanes (Investitions-, Finanzierungs- und 
Erfolgsplan) sowie der Nachtragspläne, '
g. Bestellung des Abschlussprüfers und Festlegung des Prüfungsumfanges,
h. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,
i. Beteiligung an anderen Gesellschaften.
(2) Folgende Geschäfte und Maßnahmen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der 
Gesellschafterversammlung vorgenommen bzw. umgesetzt werden:
a. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen 
Rechten,
b. Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen über Immobilien oder immobiliengleiche 
Recht ab einer in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegenden 
Mindestlaufzeit oder Höhe,
c. Kauf / Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens, die einen in der 
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegenden Buchwert 
' übersteigen,
d- Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder mit 
erheblichen finanziellen Risiken, insbesondere ab einem in der Geschäftsordnung 
für die Geschäftsführung festzulegenden Streitwert­
e. Sofern im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen, Aufnahme und Vergabe von Krediten,
f. Abgabe von Garantie- oder Patronatserklärungen, zur Übernahme von 
Bürgschaften sowie Abgabe vergleichbarer Erklärungen,
g. Weitere in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegende 
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte,
h. Alle Maßnahmen bei der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in 
Tochtergesellschaften, sofern und soweit die Zuständigkeit der 
Gesellschafterversammlung gesetzlich und/oder gesellschaftsvertraglich 
vorgesehen ist.
(3) Die Gesellschafterversammlung kann in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 
weitere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen festlegen, die nur mit ihrer vorherigen 
Zustimmung vorgenommen bzw. umgesetzt werden dürfen. Die Zustimmungsvorbehalte 
wirken ausschließlich im Innenverhältnis und beschränken die Vertretungsmacht der 
Geschäftsführung nicht.
9

§12
Geschäftsführung
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
(2) Die Mitglieder der Geschäftsführung sollen der Katholischen Kirche angehören.
(3) Die Geschäftsführung ist für die Führung des laufenden Geschäftsbetriebes der 
Gesellschaft verantwortlich. Sie hat sich am Zweck der Gesellschaft, der Zielsetzung 
und Aufgabenstellung ihrer Einrichtungen unter Beachtung der einschlägigen 
Vorschriften zu orientieren. Die Geschäftsführung hat Leistungsfähigkeit und 
Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft und ihrer Einrichtungen zu besorgen.
Die Geschäftsführung ist an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden. 
Die Geschäftsführung berichtet der Gesellschafterversammlung über die Lage der 
Gesellschaft, den Gang der Geschäfte und über alle wesentlichen Vorgänge.
(4) Die näheren Aufgaben der Geschäftsführung, die Zusammenarbeit mit der 
Gesellschafterversammlung sowie bei mehreren Geschäftsführern die 
Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung werden in der Geschäftsordnung für 
die Geschäftsführung geregelt, die von der Gesellschafterversammlung erlassen wird.
Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich im 
Sinne von § 35 GmbHG vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er 
die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft 
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in 
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht durch Beschlussfassung der 
Gesellschafterversammlung Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung 
eingeräumt wird.
(2) Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer partiell für Rechtsgeschäfte mit 
anderen steuerbegünstigten Organisationen oder für ein einzelnes konkretes 
Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Jahresabschluss und Wirtschaftsplan
(1) Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss und - 
soweit gesetzlich erforderlich - den Lagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 
aufzustellen.
(2) Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sind durch einen 
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Nach Eingang 
des Prüfungsberichtes hat die Geschäftsführung ihn unverzüglich der 
Gesellschafterversammlung und dem Verbandsrat des Gesellschafters zuzuleiten. Der 
Jahresabschluss ist der Gesellschafterversammlung mit einem Beschlussvorschlag zur 
Feststellung vorzulegen.
(3) Des Weiteren hat die Geschäftsführung bis zum Ende des Geschäftsjahres einen 
Wirtschaftsplan für das Folgejahr aufzustellen und diesen der 
Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
§15
Auflösung der Gesellschaft
(1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die 
Geschäftsführung, soweit die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt.
(2) Bei Liquidation der Gesellschaft gelten für die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren die 
Bestimmungen in § 13 entsprechend.
(3) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das 
Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter 
und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen 
übersteigt, an den Verein IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und 
Frauensozialarbeit Köln e.V., Köln, oder dessen Rechtsnachfolger, der es unmittelbar 
und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden 
hat.
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Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird 
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle sind die 
Gesellschafter verpflichtet, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen 
Zweck der ungültigen Vertragsbestimmungen entsprechende rechtlich wirksame 
Bestimmung zu ergänzen.
(2) Sofern eine Bestimmung verschieden ausgelegt werden kann, ist sie so auszulegen, wie 
sie mit dem Gesetz und dem Inhalt dieses Vertrages am ehesten in Einklang gebracht 
werden kann.
Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten der Rechts- und 
Steuerberatung, die Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie ggf. anfallende 
Steuern bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 Euro. Darüberhinausgehende Kosten trägt der 
Gründungsgesellschafter.
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Anl. 2 IN VIA Bild. gGmbH Konzeption

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IN VIA Bildung gGmbH, Stolzestraße 1a, 50674 Köln  Seite 1 von 3 
 
 
 
 
 
Konzeption 
 
Die IN VIA Bildung gemeinnützige GmbH wurde im April 2024 als 100%ige Tochtergesell-
schaft von IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. gegründet. 
IN VIA Köln baut damit seine Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe weiter aus. Durch die 
neue Rechtsform wird der Bereich insgesamt gestärkt und modernisiert. 
Zunächst übernimmt die IN VIA Bildung gGmbH den kompletten Bereich des offenen 
Ganztags an Grundschulen von IN VIA Köln e.V. Dies erfolgt im Rahmen einer 
Gesamtrechtsnachfolge. 
 
IN VIA Köln ist aktuell OGS-Träger an 24 Grundschulen im Kölner Stadtgebiet. Hierbei 
handelt es sich um 23 städtische Schulen und eine Förderschule in Trägerschaft des LVR. 
Jede IN VIA-OGS hat eine Standortleitung vor Ort, die für die konkrete pädagogische, 
personelle und finanzielle Umsetzung der Arbeit vor Ort verantwortlich ist. 
Die OGS-Leitungen werden dabei von Bereichsleitungen fachberatend begleitet und 
unterstützt. 
Die Gruppengröße liegt in der OGS i.d.R. bei 20-25 Kindern, wobei in jeder Gruppe eine 
Gruppenleitung und eine Ergänzungskraft eingesetzt wird. 
Insgesamt sind im Bereich des Offenen Ganztags an Grundschulen bei IN VIA Köln über 500 
Personen, überwiegend in Teilzeit tätig. 
 
IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. ist bereits seit mehr als 
20 Jahren als anerkannter Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen aktiv. Zunächst 
im Bereich Hort und Übermittagsbetreuung und im weiteren Verlauf dann in Aufbau und 
Weiterentwicklung der Angebote des Offenen Ganztags gemäß SGB VIII.

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Die OGS-Standorte in Trägerschaft von IN VIA sind über das gesamte Stadtgebiet Köln 
verteilt. Einen Schwerpunkt legt der Verband dabei auf Quartiere und Veedel mit besonderen 
Bedarfen. So befinden sich mit elf Standorten fast die Hälfte der IN VIA OGSsen 
rechtsrheinisch in den Stadtvierteln Höhenhaus, Vingst, Porz, Kalk und Mülheim. Fünf 
Standorte liegen im Kölner Norden und jeweils vier im Süden und im Westen Kölns. 
 
Gemeinsam mit der jeweiligen Schule entwickelt IN VIA Köln bedarfsgerechte und 
schulspezifische Ganztagskonzepte für die pädagogische Arbeit vor Ort. 
Orientierungspunkte sind hierbei gleichermaßen das IN VIA-Rahmenkonzept und unsere 
Qualitätsstandards sowie das Schulkonzept und standortabhängige Faktoren wie die 
Zusammensetzung der Schülerschaft und das direkte Schulumfeld. 
 
IN VIA verfolgt mit dem Engagement im pädagogischen Ganztag drei Hauptziele: 
1)   Ergänzendes Bildungsangebot für Grundschulkinder 
2)   Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
3)   Ermöglichung einer gesunden Mahlzeit am Tag für alle Grundschulkinder 
 
1) Ergänzendes Bildungsangebot für Grundschulkinder 
Der pädagogische Ganztag bei IN VIA Köln versteht sich als Ergänzung zum schulischen 
Bildungsangebot zum Einen durch Vertiefung des Erlernten im Rahmen von Lernzeit und 
Hausaufgabenbetreuung und zum Anderen durch die Ermöglichung alternativer 
Lerngruppen, -formen und -räume, die durch den jugendhilfeorientierten Träger im 
Nachmittag im Rahmen des pädagogischen Mittagstischs, der sozialen Gruppenarbeit und 
der musischen, kreativen und sportlichen Angebote im AG-Bereich zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
2) Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
OGS bedeutet auch verlässliche Betreuung der Grundschulkinder mindestens bis 15:00 Uhr 
am Nachmittag. Für IN VIA als Verband, der sich für gleichberechtigte Teilhabe der 
Geschlechter insbesondere in Bezug auf Erwerbsarbeit einsetzt, bedeutet dies, Eltern - und 
vor allen Dingen Müttern - die Möglichkeit zu geben, einer Erwerbstätigkeit verlässlich 
nachgehen zu können und zugleich die Kinder in dieser Zeit gut untergebracht zu wissen.

IN VIA Bildung gGmbH, Stolzestraße 1a, 50674 Köln  Seite 3 von 3 
 
 
 
3) Eine gesunde Mahlzeit am Tag für alle Grundschulkinder 
In vielen Familien steht eine gesunde und ausgewogene Ernährung aus unterschiedlichen 
Gründen nicht auf Platz 1 der Prioritätenliste. Hier möchte IN VIA Köln durch ein eigenes 
DGE-zertifiziertes und qualitativ hochwertiges Angebot der Mittagsverpflegung seinen 
Beitrag dazu leisten, dass die Kinder zumindest eine warme, gesunde und ausgewogene 
Mahlzeit am Tag einnehmen können und hierbei auch eine angemessene Essens- und 
Tischkultur erlernen und vertiefen können. 
 
Genau wie der IN VIA Köln e.V. hat auch die Tochtergesellschaft IN VIA Bildung gGmbH ein 
christliches Selbstverständnis und daraus resultierende Organisationsziele und - wert-
vorstellungen. 
Das pädagogische Handeln orientiert sich am christlichen Menschenbild, das davon ausgeht, 
dass jeder Mensch wertvoll und einzigartig ist, ganz unabhängig von Alter, Geschlecht, 
Herkunft, Religion, sexueller Identität und Unterstützungsbedarf. 
Dies gilt für die Kinder, die in IN VIA-OGSsen begleitet werden, genauso wie für die 
Mitarbeitenden. Die IN VIA Bildung gGmbH bildet eine Dienstgemeinschaft im Sinne des 
kath. Arbeitsrechts und zahlt tarifgebundene Gehälter nach AVR Caritas.

Beratungsverlauf (1)

18.06.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1894/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
11.06.2024 11:06