1894/2024
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "IN VIA Bildung gGmbH"
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Anl. 3 IN VIA Institut. Schutzkonzept
98718 Zeichen
N IN VIA Institutionelles Schutzkonzept Mad sozialarbeit Köln e.V. Kultur der Achtsamkeit I Grundhaltung: Wertschätzung KM und Respekt an Institutionelles Schutzkonzept ISK \w IN VIA IN VIA - Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. Interventionsplan == = Partizipation | [ 5 Analyse von Kindern, I des eigenen Jugendlichen 1 | Sache Arbeitsfeldes: Schutz- und schutz- oder Hilfebedürftigen Erwachsenen Institutionelles Schutzkonzept ISK Inhaltsverzeichnis 1 VOWÖRR nennen en ss EnsnH LEHE Tu wEuG BEE OHUnEUnGFnEnE ET LEERL RL ERTEEEU NEL weRns nennen men 5 2 Risikoanalyse: Beteiligung, Inhalt, Zielgruppen......................ussussnuesnnnesnnneennnnnnnnen 6 2.1 Beteiligung.............uu0s00ussnneennnnennnennnnnnnnennnnennnnnnnnnnnnonnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnannnnnnnsnennannnen 6 2,2: InhallsussoeesseensseesnsessareseeenenununHEHTeHeET wer wERTAREETEReE VE TErE TEE GTERB Eee HTTerE TEE mE nenmERsBEEER 6 2.3: ZIBIQTUPPEN. nennen a EETETRRT TER EURER ERBE IE 7 3 Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes................uunrnnnnnennnnenne nennen 8 3.1 Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung .......9 3,2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung ..................2.-#244444404 0000 9 3.3 Externe Partner und Dienstleister ................uusu00000nennennennnennnennennnnnnnsennnnenonnnnnnnnnnene 10 3.4 Interne Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen.........uesessesseesesnenenennennnenneenen 10 3.4.1 Jährliche Teilnehmer/-innen- Befragung 34.2, Anregung, Kritik, Wünsche u... unsnrunern nern 12 3.4.3: Wöchentliche Feedback-Runden .........ss.ss0:0.0x4.0u.00222202040n00000000.0 10000520000 12 3:44. Kummerkasten. sessunnenenunnununeneaungeEn anne ntOReREnn Hau kEnKaNeERnPu nun esaBITTEn nee 12 3.4.5 Teilnehmer/-innen Konferenzen und Gruppensprecher/-innen ...uunssssnsnennnennnnnnennnenennnnnnnnnn 13 3;4.6: Wegeim'’Schülbereich ..::...u.:unaun u 13 3;4;7 Interne Änsprechpartner/:innen'.....s.sesssssc0ers00000000s000s0rws00re00H0nsEnEnRewEnERR RRETIweRERE ERHEBT 13 3.5 Externe Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen........uususserersnsnennnennensnennnen 14 3:5.1 Externe Beratungsstellen. .umeanuneueueeeeu————— 14 3.5.2 Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums....uueusnesesusnsnsnenensnennnnsnenenensnnnnnnnnennnennnnsnnnnn 415 3.5.3 Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln....urseseeessesnsernesennnnee 16 3.6 Meldeketten und Interventionen sowie Ablauf interner „Vorfall“... 16 3.6.1 Vermutete oder tatsächliche Übergriffe unter Minderjährigen... 3.6.2 Verdacht, Vermutung, Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt im ... sozialen Nahfeld von Minderfährgen..u.u.uu.uu0uuweunuuun u 18 3.6.3 Meldekette und Intervention bei internem „Vorfall*......uuesssssnssessssennennnnsunsnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 19 LT: "NEINAULEHSKOGER. uns nsVuun nenne neunREn ne nETneS wann miene neun Kuna nee 23 3.8 Aus- und Fortbildung — Schulungsorganisation................ussssssnnesnnennennenneennnennennnenne 24 3.8.1 Aufbau Primär — Präventionsschulungen .......u.usurusnsnssnnnnsanenansnennnsnnnnananenananennnnnnnnennnnnnnnnnene 24 3.8.2 Aufbau Sekundär — Präventionsschulungen ..............2u2000.0.022.002u002n000000000020.0000000000.0n000n08004 25 3.8.3 Themen für Vertiefungsveranstaltungen.......uuu.usr.nneuunnnnnnen 26 Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.8.4 Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen.......neenesennsnenennnnsnenenensnennnonnnnsnenenennsannennnnnnnne 27 8:9 |Maßnahmen zur'Stärkung'Von.....:.:0...::.0:..0:s20H200000000s0080n0200wnanennE nme LRrr anne 29 schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsen sowie Kinder und Jugendlichen ......................- 29 4 Qualitätsmanagement.........uuuessesssseneensneennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnonnnnnn nme nnnnnnnnnennannnn nn 31 5 Schlusswortund Ausblick 2: 0...00s000000s00000000000000000080HnnnsEns RER RRBRRBLREREEL 33 6 Anhänge: Umgang mit Beschwerden und Verhaltenskodize...............................- 35 6.1 Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa — von - Avila — Haus............ 35 6:1:1. Partizipation:der Bewohrerinnen...::.-....senne——— 35 6.1.2 Gestaltung des:Hilfeangebotes:.:.....s0ur0.010000020200000010000002000000000000001000000n.nunuanunueSenenenenLLne 35 6.1.3 Gestaltung der Räumlichkeiten .......usususssnsnsnensnannnnenenenennnnnnenennnonnnnenenesnnenennnenenesnsnsnsnennnnnanen 36 6.1.4 Verpflegung......uesessenenesnsnenenennnunnenennnnsnnnsonnnnsonnsnsnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnsnnensnsnnnsnennnnsnnnnnnnnsnensannnn 36 6.1.5 Freizeitpädagogische Angebote..... +36 61:6: Bewohnerinnenbefragung. „au... 36 6.1.7 Etagenmeetings und Etagensprecherinnen......zusnsssssssnsnenenssosunnenennnenunnenensnsnsnnnnssennnnnnnnnnenn 36 6.1.8 Wohnheimbeirat......uunseensnnennennsennnenenensenenenensnsnnsnnnanenenennnensssnnnsnnnnnnsnensnssnnnnenensnensonsensenenen 37 6.1.9 Umgang mit Beschwerden... eine TER REETEEITN 37 6.2 Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen ................ 37 6.2.1. REgelvärstößg ...nsnenenmenanmmennnnnnnnnennenennenunn sun ernennen ernennen nn ee EEE 37 6.2.2 Beschwerden...... BR) 6.2.3 Störfälle - Entscheidungs- und Kommunikationswege ...uuussnssesnenenensnennnnenenennnsnenannensnennnnnne 39 6,244, Krise Mi mmunanneusennneen nennen Run nnUN LEE En eeSOIn ET nEENETEEAn EHE wann EneTEUR NT nSRARn Er AEeD REN INES TEaeRT Eee 40 6.2.1 Verhaltenskodex Dienstanweisung FBe......nunesessssasnenessnensnnnonnenennnnsnensnenennnonnnnenennnnnnnnessnnanen 43 Berufsvorbereitung-Auslandsaufenthalte-Jugendwohnen, ...uuuzusssesnsssssssesenensnsnsnnnnenenenenennnennsenene 43 Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe,..........ueuusnesnsnessennsnennenannenunnennnnannnnnnnnnnnnnnnenannnnnn 43 Ausbildung - Beschäftigung Unternehmenskooperation ....erusnesssusnenennnnnannonenenennnnnnnnnnanennnnnnnnenennne 43 6.2.2 Verhaltenskodex Dienstanweisung IN VIA gGmbH.....uuersenusnesnennsnenuennensnannennnnennnnnnnsnnnnnnannn 46 6.2.3 Verhaltenskodex Dienstanweisung FB: Schule/ 06S -Bahnhofsmission ........ueeseeeene 49 6.2.4 Verhaltenskodex Dienstanweisung u... 52 Teresa- von- Avila — Haus/ Internationales Jugendwohnen......uuunneausessssnensnnsennsnenenannnennensnnnnnennnne 52 Institutionelles Schutzkonzept ISK 1 Vorwort Es ist unser Ziel, an der Weiterentwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Teilnehmer/-innen, Schüler/-innen, Bewohnerinnen, Kund/-innen, Praktikant/-nnen sowie Auszubildende und Mitarbeiter/- innen in den Mittelpunkt stellt. Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns als Träger von Diensten und Einrichtungen ein elementares Anliegen. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauten Menschen. Genaues Hinsehen, klares Benennen von kritisch wahrgenommenen Situationen und das Ermöglichen von Veränderungen, sind Verhaltensweisen, die zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt beitragen. Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber den uns Anvertrauten sowie gegenüber Mitarbeiter/-innen nicht ausgeklammert werden dürfen. Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt daher Bestandteil ihres professionellen Handelns. Daher war es uns bei der Entwicklung unseres trägerspezifischen Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen, als auch bereits vorhandene Präventionsbemühungen aufzuzeigen. Es ist uns wichtig, dass die Diskussion über „Verbindlichkeit und Achtsamkeit“ aufrechterhalten wird und wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer „Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung“ getragen wird. Eine partizipative Haltung ermöglicht die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention in unseren Diensten und Einrichtungen. Die ernstgenommene Verantwortung gegenüber allen Beteiligten in unseren Diensten und Einrichtungen soll in der Organisationsstruktur von IN VIA Köln e.V. sichtbar sein. Für die Verfassung des vorliegenden Institutionellen Schutzkonzeptes haben wir Wert darauf gelegt, dass ein Entwicklungsprozess auf allen Ebenen weitergeführt wurde. Konkret bedeutet dies, dass Mitarbeiter/-innen (mit und ohne Leitungsfunktion), Vorstand, Honorarkräfte, ehrenamtlich Tätige und die uns anvertrauten Menschen soweit es möglich war in die vorgeschaltete Risikoanalyse einbezogen waren. Vor dem Hintergrund der Verbindlichkeit, verstehen wir das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt als ein Element des Qualitätsmanagements in unseren Diensten und Einrichtungen. Institutionelles Schutzkonzept ISK 2 Risikoanalyse: Beteiligung, Inhalt, Zielgruppen Gemäß den Ausführungsbestimmungen (I.) zu $3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept erfolgte die Durchführung der Risikoanalyse für alle Zuständigkeitsbereiche. Mit der Risikoanalyse wurde ein Entwicklungsprozess gestartet, das Thema (sexualisierte) Gewalt in den gesamten Verband zu tragen, um auf allen Ebenen eine rege Diskussion über bereits vorhandene Präventionsmaßnahmen, aber auch Risiken und Schwachstellen, die Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in sich bergen, zu fördern und zu führen. Kern war es, sich mit eigenen Strukturen und Arbeitsabläufen in Form von spezifischen Themenkomplexen auseinanderzusetzen. Vor Beginn der Risikoanalyse sind beide Mitarbeitervertretungen über die anstehende Befragung, einschließlich Inhalt der Fragebögen, sowie die beabsichtigte Konzeption eines Institutionellen Schutzkonzeptes vom Vorstand informiert worden." 2.1 Beteiligung ° Die Beteiligung erfolgte partizipativ unter Mitwirkung von: « Vorstand ° Mitarbeiter/-innen mit Leitungsfunktion ° Mitarbeiter/-innen ohne Leitungsfunktion ° Anvertrauten Menschen « Honorarkräften « Ehrenamtlich Tätige « in folgenden Settings: ° Kleinteams « arbeitsfeldspezifischen Arbeitsgruppen « Bereichsteams « fachbereichsübergreifende Teams mit Vorstand 2.2 Inhalt Die Fragen der Risikoanalyse kategorisierten sich in die folgenden vier Themenkomplexe, wobei sich alle Fragen auf die spezifische Vulnerabilität der Schutzbefohlenen im Kontakt mit Mitarbeiter/-innen im Hinblick auf das Thema (sexualisierte) Gewalt bezogen: ° Zielgruppen « Risikoorte, Risikozeiten, Risikosituationen ! Die Befragung im Rahmen der Risikoanalyse erfolgte ohne quantitativen Vorgehensweisen im Sinne von statistischen Verfahren, vielmehr standen qualitative Kriterien wie Sichtweisen im Mittelpunkt der Erfassung. Institutionelles Schutzkonzept ISK « Trägerstruktur, Kommunikation, Zuständigkeiten, Führung « Trägerkultur und Haltung der Mitarbeiter/-innen bezogen 2.3 Zielgruppen Die Risikoanalyse wurde in Fachbereichen und dazugehörigen Maßnahmen und Projekten durchgeführt, in denen sich die Zielgruppen durch besondere Vulnerabilität auszeichnen, also entweder minderjährige Kinder und Jugendliche und/ oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene im Mittelpunkt stehen. Diese sind: Fachbereich: Bildung — Schulkooperation — Bahnhofsmission e _Bahnhofsmission ° Soziale Arbeit an Schulen - Schulsozialarbeit - MOTIVIA Werkstattschule - Ganztag an Schulen, Primär- und Sekundärbereich - _ Ganztagsbetreuung: Primar- und Sekundarstufe Fachbereich: Berufsvorbereitung — Auslandsaufenthalte - Jugendwohnen e Büro Auslandwege und internationale Projekte e Berufsorientierung und Berufsvorbereitung e Internationales Jugendwohnen - Berufsvorbereitende Maßnahmen - Soziale Kulturarbeit - Kompetenzagentur - Chance Plus - _AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) Fachbereich: Ausbildung — Beschäftigung — Unternehmenskooperation e Ausbildungs- und Umschulungsbegleitende Hilfen (abH und ubH) e _Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) e Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung - zB. Fachpraktiker personenbezogene Serviceleistungen/Ausbildung Hauswirtschaft - Qualifizierung und Weiterbildung - Inklusive Übergänge aus der Schule in den Beruf Fachbereich: Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe ®e Radstationen Inklusionsbetrieb IN VIA gGmbH Institutionelles Schutzkonzept ISK e Restaurant mattea e Schulverpflegung Stabsstelle Ehrenamt e „Bahnhofsmission“ „kids on tour“ e Nachhilfelehrer/-innen e Online Beratung 3 Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes Die konkreten Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes sind von der Präventionsordnung ($$ 4-10) gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie den Ausführungsbestimmungen zu 8 3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept vorgegeben und beinhalten folgende Themen: o Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung Verhaltenskodex Beschwerdewege und Interventionswege sowie nachhaltige Aufarbeitung o0 0 0 (einschließlich vorgeschriebene Verfahrenswege) Aus- und Fortbildung/Qualifikation o Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen ° Erwachsenen o Qualitätsmanagement Die Sichtweisen der Mitarbeiter/-innen, die aus der Risikoanalyse hervorgingen, sind in die 0.g. Bestandteile der Vorgaben aus der Präventionsordnung eingeflossen und werden in diesem Kapitel ausführlich dargestellt. Weiter wurde bei der Auswertung prozesshaft ersichtlich, dass neben einem trägerweit gültigen Institutionellen Schutzkonzept, teilweise arbeitsfeldspezifische eigene Curricula sinnvoll sind. Dies begründet sich durch unterschiedliche komplexe Herausforderungen in den einzelnen Arbeitsfeldern und der daraus zu schließenden notwendigen Kontaktintensität der Mitarbeiter/-innen zu den anvertrauten Menschen. Schlussfolgernd sind folgende Inhalte in den Arbeitsfeldern in ergänzenden Curricula dokumentiert: o Beschwerdewege o Verhaltenskodizes Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.1 Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung Um den Schutz von anvertrauten Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren Personalverantwortliche und Mitarbeiter/-nnen ohne Personalverantwortung, das Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt innerhalb der verbandsinternen Kommunikationsstruktur. Es ist uns wichtig, dass neben konkreten Maßnahmen zur Prävention auch folgende Haltungen, Einstellungen und Verhaltensweisen innerhalb der verbandsinternen Organisationsstruktur gelebt werden, die dazu beitragen, die uns anvertrauten Menschen besser zu schützen: o aktive Umsetzung der eigenen Werthaltung, der „Kultur der Achtsamkeit“ in die (pädagogische) Arbeit, o Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt, o Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der uns anvertrauten Personen, o Fördern der Selbstkompetenzen der uns anvertrauten Personen, o besonnenes aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art sowie selbstreflektierter Umgang mit Nähe und Distanz, o Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den uns anvertrauten Personen. Bezüglich der Personalauswahl achten wir darauf, dass bei der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses kein Tätigkeitsauschluss nach $$ 72a SGB VIII, 75a Absatz 2 SGB XII vorliegt (s. Punkt 3.2). In diesem Zusammenhang werden zukünftige Mitarbeiter/-innen bereits im Vorstellungsgespräch über die Verpflichtung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bis spätestens zum Einstellungstermin informiert. Mit Blick auf Personalentwicklungsmaßnahmen werden Aus- und Weiterbildungen wie. z.B. Erst - Präventionsschulungen und Folgeschulungen (s. Punkt 3.7), Zertifikatsschulungen (z.B. Präventionsfachkraft) sowie, bei Bedarf, Coaching und Supervision angeboten. In Bezugnahme auf die Förderung der Entwicklung von trägerinternen Organisationsstrukturen ist die Umsetzung der Werthaltung, der „Kultur der Achtsamkeit“ in die (pädagogische) Arbeit auch im Selbstverständnis von IN VIA Köln e.V. aufgenommen. 3.2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung In unseren trägerweiten Diensten und Einrichtungen werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in 82 Abs. 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind. Unsere Mitarbeiter/-innen, Honorarkräfte, Praktikant/-innen sowie ehrenamtlich Tätige, die in einem regelmäßigen pädagogischen Kontakt mit den uns anvertrauten Menschen stehen, müssen entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen ein Institutionelles Schutzkonzept ISK erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Unbedenklichkeit der Einstellung wird in der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die/den Vorgesetzte/-n bescheinigt. Darüber hinaus geben alle Mitarbeiter/-nnen gemäß 82 Abs. 7 PrävO einmalig eine Selbstauskunftserklärung ab. In der Selbstauskunftserklärung versichert der/die Mitarbeiter/-in, nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt zu sein und bestätigt auch in diesem Zusammenhang, dass keine Kenntnis über ein laufendes Ermittlungsverfahren besteht. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist der/ die Mitarbeiter/-in verpflichtet, dies dem/der direkten Vorgesetzten unmittelbar mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt. Die Prozessbeschreibungen und dazugehörigen Dokumente sind im Qualitätsmanagement-Handbuch dokumentiert (s. Punkt 4). 3.3 Externe Partner und Dienstleister Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir unsere externen Dienstleister oder Mitarbeiter/- innen von Diensten in gemeinsamer Trägerschaft, auf ihren direkten Kontakt mit unseren Zielgruppen eingeschätzt. Bei externen Mitarbeiter/-innen aus Diensten in gemeinsamer Trägerschaft, trägt der externe Träger die Verantwortung dafür, dass Mitarbeiter/-innen ein erweitertes Führungszeugnis einholen, wenn ein regelmäßiger pädagogischer Kontakt zu unseren Anvertrauten besteht. Bei Honorarkräften / Praktikant/-innen und ehrenamtlich Tätige in pädagogischer Arbeit wird die Einholung durch IN VIA Köln sicher gestellt (s. Punkt 3.2). Alle Beteiligten erhalten Kenntnis über das trägerweite Präventionskonzept und werden über Präventionsbemühungen informiert. Folgende externe Partner sind im pädagogischen Kontakt mit den uns anvertrauten Personen für uns tätig: o Honorarkräfte und ehrenamtlich Tätige in pädagogischer Arbeit o Mitarbeiter/-innen aus Diensten in gemeinsamer Trägerschaft 3.4 Interne Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen? Nur gemeinsam können wir als Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz der sich uns anvertrauten Menschen beitragen. Eine wichtige Säule dabei ist die Beteiligung. Es ist wichtig, dass Rechte und schützende Strukturen transparent sind und sich jeder aktiv bei der Entwicklung von Beschwerdewegen involvieren kann. In einem solchen Miteinander werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und 2 Das Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa - von - Avila Haus (Jugendwohnen) sowie ein Auszug aus dem Handbuch der Bahnhofsmission Kids on Tour ist dem Anhang beigefügt. Institutionelles Schutzkonzept ISK hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert. Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet. In unseren Diensten und Einrichtungen sind interne Beratungs- und Beschwerdewege für Mitarbeiter/-innen und uns anvertrauten Personen transparent dargestellt. Beschwerden, Kritik und Anregungen sind Hinweise auf Stärken und Schwächen unserer Dienste/Maßnahmen und Projekte, daher können sich Mitarbeiter/-innen bei Bedarf auch an Tipps zum Umgang mit Beschwerden orientieren. Diese sind im QM- Handbuch festgehalten. Darüber hinaus werden die uns anvertrauten Menschen in Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen motiviert, ihre Anregungen, ihre Kritik und ihre Wünsche an die Mitarbeiter/-innen und Leitungspersonen zu adressieren. Gemeinsames Ziel ist es in allen Arbeitsbereichen eine Atmosphäre zu schaffen, die es den uns anvertrauten Menschen erleichtert, ihre Meinung zu äußern und sich in die inhaltliche Gestaltung aktiv einzubringen. Dafür werden in einzelnen Maßnahmen/Ausbildungen und Projekten im Bereich der beruflichen Bildung folgende verschiedene konkrete Aktivitäten angeboten und umgesetzt. Ergänzend können im Bereich Schule weitere schulspezifische Wege genutzt werden: Jährliche Teilnehmer/-innen-Befragung [e} Anregung, Kritik, Wünsche Regelmäßiges Einholen von Feedbacks „Kummerkasten“ 000 0 Teilnehmer/-innen-Konferenzen Gruppensprecher/-innen [0] o Wege aus dem Schulbereich o Interne Ansprechpartner/-innen 3.4.1 Jährliche Teilnehmer/-innen- Befragung Die jährliche Teilnehmer/-innenbefragung, an der die uns anvertrauten Personen freiwillig teilnehmen, findet in Form von einer entweder digitalen oder analogen, anonymisierten Befragung statt und ist Teil der gesamten Maßnahme-Evaluation. Der Fragebogen selbst ist so konzipiert, dass dieser selbstständig bearbeitet werden kann. Bei Bedarf unterstützen bei hörgeschädigten Menschen, Dolmetscher. Für den Inhalt des Fragebogens ist die jeweilige Maßnahme oder Projektleitung in Absprache mit der Fachbereichsleitung zuständig. Entsprechend der Ergebnisse setzt sich die Maßnahme-Projektleitung mit dem jeweiligen Team zusammen, um den Handlungsbedarf zu ermitteln und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Die Ergebnisse werden protokolliert und die Handlungsschritte im Maßnahmeplan aufgenommen. Parallel dazu werden die Ergebnisse der Befragung sowie die daraus resultierenden 11 Institutionelles Schutzkonzept ISK Verbesserungsmaßnahmen mit den uns anvertrauten Personen besprochen und zusätzliche Verbesserungsvorschläge im Maßnahmeplan aufgenommen und im weiteren Verlauf umgesetzt. 3.4.2 Anregung, Kritik, Wünsche Die Haltung mit Wünschen, Anregungen und Kritik auf allen Ebenen offen umzugehen ist ein Anliegen, dass an alle Beteiligten bei IN VIA Köln gerichtet ist. In der Umsetzung kann entsprechend der direkte formlose Weg an z.B. Mitarbeiter/-in oder Vorgesetzte(n) gewählt werden. Dies erfolgt z.B. über das Formular Ihre Meinung ist uns wichtig! — Anregung, Kritik und Wünsche. Alle Beteiligten sind angehalten zu dokumentieren, an wen sich die Kritik richtet und wie eigene Lösungsvorschläge aussehen könnten. Weiter hat sich bewährt, die umzusetzenden Maßnahmen, die analog im Team beschlossen werden, zu dokumentieren und parallel ein Zeitfenster zur Umsetzung zu setzen und ebenso die kritikübende Person über Umsetzungsmaßnahmen zu informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, Kritik oder Anregungen über eine IN VIA-Infomailadresse zu äußern. 3.4.3 Wöchentliche Feedback-Runden Eine weitere Möglichkeit Beschwerden zu äußern, ist die wöchentliche Feedback-Runde. Bei dieser Methode führt der/die Mitarbeiter/-in mit den anvertrauten Personen z.B. jeden Montag ein Montagsgespräch, Morgenrunde oder Blitzlichtrunde durch, wobei die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen angehalten sind Rückmeldungen zur vergangenen Woche im Maßnahmeverlauf/ Einrichtung/Projekt zu geben, dabei werden sie ermutigt eigene Verbesserungs- und Umsetzungsvorschläge einzubringen. Es erfolgt dann eine Dokumentation der Kritikpunkte sowie der Verbesserungs- und Umsetzungsvorschläge. Im Anschluss erfolgt dann die: o möglichst schnelle Umsetzung, o ggf. die Erarbeitung eines Kompromisses zum Umsetzungsvorschlag, o Kritikpunkte werden in den nächsten Mitarbeiter/-innen-Routineterminen oder im Teamgespräch besprochen, o transparente Darstellung darüber, warum manche Umsetzungen nicht möglich sind. 3.4.4 Kummerkasten Der Kummerkasten ist eine Option Kritik schriftlich und anonym zu äußern. Die Leerung erfolgt? wöchentlich durch Mitarbeiter/-innen. Die Bearbeitung der anonymen Rückmeldungen erfolgt dann in der entsprechenden Maßnahme durch das gesamte Team. 12 Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.4.5 Teilnehmer/-innen Konferenzen und Gruppensprecher/-innen In Form von Azubikonferenzen sowie Jahrgangsstufenkonferenzen können Jugendliche z.B. im Ausbildungsbereich der Hauswirtschaft ihre Kritik am Verlauf der Ausbildung äußern sowie ausbildungsrelevante Themen mitgestalten. Die Tagesordnung wird in Unterstützung von verantwortlichen Mitarbeiter/-innen durch die Jugendlichen selbst aufgestellt. Zu Beginn eines Ausbildungsjahres erfolgt zusätzlich auch die Wahl von Azubisprecher/-innen, die die Interessen der Mit-Azubis vertreten und Kritik und Anregungen an das Maßnahmepersonal weiterleiten. 3.4.6 Wege im Schulbereich Es besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot der Sozialpädagogen/-innen zu nutzen. Kritik und Beschwerden sind ebenso über den Weg der Fachberatung, Koordinatoren/- innen und Fachbereichsleitung möglich. Weitere Optionen des Austausches sind Elternabende, Elternsprechstunden, Elternkaffee, OGS-Feste sowie „Tür und Angel“- Gespräche. 3.4.7 Interne Ansprechpartner/-innen In allen Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen sind die zuständigen Mitarbeiter/-innen und Leitungskräfte direkte Ansprechpartner/-innen für die uns anvertrauten Menschen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit sich bei Präventionsthemen an unsere Präventionsfachkraft von IN VIA Köln e.V. zu wenden. Die Präventionsfachkraft hat folgende verbandsinterne Aufgaben (vgl. Ausführungen zu 812 Präventionsordnung Präventionsfachkraft): o Kennt die Verfahrens- und Meldewege bei einem Vorfall sowie Beratungsstellen o Ansprechpartnerin für Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätige bei Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt o Unterstützt den Rechtsträger bei der Umsetzung des _ Institutionellen Schutzkonzeptes o Anstreben der Platzierung des Themas in Gremien und Strukturen des Trägers o Beratung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten o Benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf o Ist Kontaktperson für Präventionsbeauftrage und Ansprechpersonen des Erzbistums Kontaktdaten der Präventionsbeauftragen IN VIA Köln e.V.: Bianca Doesburg, IN VIA Köln e.V. , Stolzestraße 1a, 50674 Köln Tel. 0221-4728-705, Email: bianca.doesburg@invia-koeln.de Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.5 Externe Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen 3.5.1 Externe Beratungsstellen Neben den internen Beschwerdewegen sind auch die externen Beschwerdewege und Ansprechpartner/-innen transparent dargestellt. Externe Beratungsstellen zur Unterstützung und Beratung bei Verdacht, Vermutung oder Kenntnis von Vorfällen (sexueller) Gewalt sind: Agisra Köln e.V. Beratung für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen Martinstraße 20 a 50667 Köln Telefon: 0221-124019/1390392 info@agisra.com www.agisra.org Katholische Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder Arnold-von-Siegen-Straße 5 50678 Köln Telefon +49 221 6060854-0 Telefon +49 221 6060854-44 www.beratung-in-koeln.de sekretariat@beratung-in-koeln.de Frauenberatungsstelle FrauenLeben e.V. Venloerstraße 405-407 50823 Ehrenfeld Telefon: 0221-9541660 mail@frauenleben.org www.frauenleben.org Henna Mond Mut, Rat und Lebenshilfe Wilhelm-Sollmann-Str.103 50737 Köln-Longerich Telefon: 0221-16993101 info@hennamond-verein.de www.hennamond-ev.de LOOBY FÜR MÄDCHEN e.V. Mädchenberatung für Mädchen ab 12 Jahren und junge Frauen Mädchenberatung linksrheinisch Institutionelles Schutzkonzept ISK Fridolinstraße 14 50823 Köln Telefon: 0221-45355650 Maedchenberatung-linksrhein@lobby-fuer-maedchen.de Mädchenberatung rechtsrheinisch Buchheimerstraße 56 51063 Köln-Mülheim Telefon: 0221- 8905547 Maedchenberatung-rechtsrhein@lobby-fuer-maedchen.de www.maedchenberatung-koeln.de Gewaltschutzzentrum „der Wendepunkt“ Sürther Straße 169 50999 Köln Telefon: 0221 9956-4445 www.diakonie-michaelshoven.de Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen Herwarthstraße 10 50672 Köln-Innenstadt Telefon: 0221-562035 mailbox@notruf-koeln.de www.notruf-koeln.de ZARTBITTER e.V. Kontakt und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Sachsenring 2 50677 Köln Telefon: 0221-312055 info@zartbitter.de www..zartbitter.de 3.5.2 Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums Köln, gemäß Nr. 4 der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch/begründete Vermutung gegen einenleine kirchlichen Mitarbeiter/-in, sind?: Kontaktformular Erzbistum: https://www.erzbistumkoeln.de/thema/praevention/beratung_hilfe/ 15 Institutionelles Schutzkonzept ISK Frau Hildegart Arz Telefon: 01520 -1642-234 Herr Jürgen Dohmen Telefon: 01520 -1642-126 Herr Dr. rer. med. Emil G. Naumann Telefon: 01520 -1642-394 3.5.3 Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln o° Bei Vermutung, Verdacht oder Kenntnis eines Vorfalls von (sexualisierter) Gewalt, nehmen die Ansprechpersonen des Erzbistums die Meldung entgegen Unterstützung bei der fachlichen Einschätzung Ansprechpersonen des Erzbistums Köln stehen in Kontakt mit: - Interventionskoordinatorin DiCV - Interventionsbeauftragte/lnterventionsbeauftragter Erzbistum - Präventionsfachkraft von IN VIA Bei Bedarf Kontaktvermittlung an zuständige Beratungsstellen Protokollerstellung und Weiterleitung an Interventionsbeauftragte/ Interventionsbeauftragten/ Generalvikar Bei Bedarf therapeutische und/oder seelsorgerische Unterstützung/ Beratung/Vermittlung Information der Betroffenen über Verlauf 3.6 Meldeketten und Interventionen sowie Ablauf interner „Vorfall“* Zum Schutz der uns anvertrauten Menschen ist die Prozessbeschreibung der Intervention und nachhaltigen Aufarbeitung bei Verdacht, Vermutung oder Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt, ein Baustein in der praktischen Umsetzung „der Kultur der Achtsamkeit“. Folgende Handlungs- und Verhaltensempfehlungen sind für uns eine unterstützende Orientierung im Interventionsprozess: ° o © o° Erkennen von Anzeichen sexualisierter Gewalt Ruhe bewahren Nachfragen Sicherheit herstellen 4 Der Begriff „Vorfall“ steht für Grenzverletzungen und (sexualisierte) Gewalt 16 Institutionelles Schutzkonzept ISK o Täter stoppen und Opfer schützen Flankierend sind bei Übergriffen unter Jugendlichen folgende Maßnahmen erforderlich: o grenzachtende Regeln (Verhaltenskodex) überprüfen und ggf. weiterentwickeln o je nach Schwere des Falls Elterngespräche anbieten © Überprüfung der einrichtungsinternen Präventionsmaßnahmen 3.6.1 Vermutete oder tatsächliche Übergriffe unter Minderjährigen [Fow Aktivität Verantwortlich Dokumente® Schritt 1 Unter Einbezug der Kenntnisnehmendes | GN vorgefallenen Situation: Team und direkte Situation klären Grenzverletzung Leitung unterbinden und Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten. Trennung von Betroffener/ Betroffenem und übergriffigem Kind/Jugendlichen Schritt 2 Schwere des Vorfalls Kenntnisnehmendes einschätzen und weiteres | Team und direkte GN Teambesprechung | | Vorgehen im zuständigen | Leitung Team besprechen (Schnirs Bei erheblichen Kenntnisnehmendes | GN Vermittlung und Einbeziehung von weiteren Stellen Grenzverletzungen müssen, Leitungsebenen Beratungsstellen (Fachkraft nach $8b Abs. 1 SGB VIII), und ggf. Erziehungsberechtigte einbezogen werden. Team und direkte Leitung 5 GN=Gesprächsnotiz Institutionelles Schutzkonzept ISK Optional die |] Präventionsfachkraft 3.6.2 Verdacht, Vermutung, Kenntnis von (sexualisierter) Gewalt im sozialen Nahfeld von Minderjährigen Flow Aktivität Verantwortlich Dokumente® Schritt 1 Vermutung überprüfen | Kenntnisnehmendes | GN und Verhalten Team und direkte beobachten. Leitung Situation klären Einschätzung der Situation und weiteres Vorgehen im zuständigen Team besprechen. Ggf. anonyme Fachberatung hinzuziehen, ggf. Präventionsfachkraft einbeziehen 6 GP= Gesprächsprotokoll 18 Institutionelles Schutzkonzept ISK Schritt 2 Nein! Abbruch und GP keine weiteren Handlungsschritte Kenntnisnehmendes Verdacht Team und direkte Leitung bestätigt GP ? Ja! Weiter mit Schritt 3 Schritt 3 Information an Erziehungsberechtigte, . wenn diese nicht als Knune ao A . Täter in Frage enntnisnehmenden Handlungsschritte kommen, Teams Gefährdungseinschätz ung durch externe Beratungsfachkraft nach 88a SGB VII. Bei akuter Gefährdung Kontakt unterbinden. Begründete Vermutungsfälle unter Beachtung des Opferschutzes dem örtlichen Jugendamt melden 3.6.3 Meldekette und Intervention bei internem „Vorfall“ Die folgenden internen Meldeschritte und damit verbunden die Kontaktpersonen im Prozessablauf liefern im Bedarfsfall eine Orientierung und Strukturierung für die Interventionsumsetzung. Die einzelnen Meldeschritte und Kontakte wiederum werden jedoch nicht zu starr angesehen, wenn z.B. Kontaktpersonen und deren Vertretung nicht erreichbar sind und/oder Vertrauensschwierigkeiten ein Hindernis darstellen. In solchen Situationen müssen bei uns Schritte in der Meldekette übersprungen werden. Institutionelles Schutzkonzept ISK Flow Aktivität Verantwortlich Dokumente Schritt 1 Meldung des Vorfalls | Betroffene/-r durch Betroffene/-n Meldung des oder Mitarbeiter/-in oder GN mit Verdacht, MA Vorfalls Vermutung oder Kenntnis an die direkte Leitung Schritt 2 Meldung wird von direkte Leitung N direkter Leitung an Unmittelb nmiterbare FBL weitergegeben GN Informationsweitergabe Schritt 3 Meldung wird von Immgmm17, | FBL an Vorstand Unmittelbare weitergegeben FBL GN Informationsweitergabe Schritt 4 Unmittelbare Informationsweitergabe Schritt 5 Sofortige Fallkonferenz 7 PFK= Präventionsfachkraft Meldung wird von Vorstand an Präventionsfachkraft (PFK) weitergegeben Abklärung des Vorfalls Vorstand Betroffener Arbeitsbereich und PFK’ GN GP 20 Institutionelles Schutzkonzept ISK Schritt 6 Nein! Abschluss, keine PFK GP weiteren Schritte! Vorfall bestätigt? Präventionsfachkraft informiert den Vorstand Ja! Weiter mit Schritt 7! PER ar Präventionsfachkraft informiert den Vorstand Vorstand informiert Vorstand GN die Ansprechpartner des Erzbistums und schaltet nach Rücksprache die Polizeibehörde ein Schritt 7 Meldung des Vorfalls Schritt 8 Vorstand informiert Präventionsfachkraft ” ü N orstand GN Unmitteibäre über die Meldung an die Ansprechpartner Informationsweitergabe | | des Erzbistums 21 Schritt 9 Kontaktaufnahme und Beratung durch Ansprechpartner des Erzbistums Schritt 10 Umsetzung der Interventionsprozesse Sowie nachhaltige Aufarbeitung Schritt 11 Überprüfung der Interventionen und der nachhaltigen Fallaufarbeitung Schritt 12 Informationsweitergabe ISK Ansprechpartner des Erzbistums nehmen Kontakt zur Präventionsfach-kraft auf und bieten für den betroffenen Arbeitsbereich Unterstützung bei: fachlicher Beratung Interventions- prozessen und der nachhaltigen Aufarbeitung Einschaltung von Beratungsstellen Täter-Opfer — Trennung Supervision Interventions- prozesse werden im betroffenen Arbeitsbereich umgesetzt Überprüfung der Interventions- prozesse Präventionsfachkraft informiert Vorstand und Ansprechpartner des Erzbistums über den nachhaltigen Erfolg der Institutionelles Schutzkonzept Ansprech-partner des Erzbistums In Absprache mit PFK und betroffenem Arbeitsbereich GP PFK Betroffener Arbeitsbereich PFK Betroffener Arbeitsbereich PFK GP GP GP 22 Institutionelles Schutzkonzept ISK Interventionen und der Fallaufarbeitung 3.7 Verhaltenskodex Wirksame Präventionsarbeit kann nur gelingen, wenn alle Mitarbeiter/-innen - mit und ohne Leitungsfunktionen - ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortungsvoll wahrnehmen und in ihrer Rolle und Funktion die besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung erkennen und im beruflichen Kontext umsetzen. Für die gemeinsame Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen sind klare und transparente Regeln notwendig, um einen achtsamen und respektvollen Umgang untereinander zu gewährleisten. Auf der Basis der bereits bei uns gültigen „Leitlinien zum grenzachtenden Umgang“ sowie den inhaltlichen Vorgaben aus der Präventionsordnung (8 6 Verhaltenskodex), sind in unseren Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen, entsprechend der jeweiligen Arbeitsrealität, unterschiedliche Verhaltenskodizes partizipativ entwickelt worden. Kerninhalte des jeweils gültigen Verhaltenskodex sind: Sprache und Wortwahl Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz Angemessenheit von Körperkontakten Beachtung der Intimsphäre Zulässigkeit von Geschenken 0000 0 0 Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken o Disziplinierungsmaßnahmen Der Verhaltenskodex wird von jedem/jeder Mitarbeiter/-in sowie allen Ehrenamtlichen bei der Einstellung gelesen, verinnerlicht, unterzeichnet und im Anschluss datenschutzgerecht im Fachbereich aufbewahrt. Die Verhaltenskodizes der verschiedenen Arbeits- und Fachbereiche sind konkrete Beschreibungen dienstlicher Pflichten, daher handelt sich hier auch um eine Dienstanweisung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Aktuell sind vier Verhaltenskodizes für folgende Fachbereiche gültig (s. 6. Anhang): 23 Institutionelles Schutzkonzept ISK o Berufsvorbereitung, Auslandsaufenthalte, Jugendwohnen/Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe/Ausbildung, Beschäftigung und Unternehmenskooperationen o IN VIA gGmbH o Bildung, Schulkooperationen, Bahnhofsmission o Teresa-von- Avila- Haus — Jugendwohnen 3.8 Aus- und Fortbildung — Schulungsorganisation 3.8.1 Aufbau Primär - Präventionsschulungen Die Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, um ihre Handlungssicherheit zu festigen. Das Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt ist Bestandteil unseres Einarbeitungskonzeptes, einschließlich aller dazugehörigen Verhaltensempfehlungen und Verfahrensanweisungen (s. dazu 3.7 Verhaltenskodex und 3.1 Persönliche Eignung, Personalauswahl, Personal- und Organisationsentwicklung). Das Basiswissen wird durch Inhouse Präventionsschulungen vermittelt. Die Schulungsdauer für Mitarbeiter/-innen mit und ohne Leitungsfunktion beträgt einen Tag. Die Präventionsschulung für Mitarbeiter/- innen mit sporadischem Kontakt zu Minderjährigen ist in einer Länge von vier Stunden konzipiert. Die Durchführung der Basisschulungen erfolgt durch externe Honorarkräfte. Mittelfristig ist die Ausbildung von internen Mitarbeiter/-innen zum Schulungsreferenten/zur Schulungsreferentin geplant, um die Präventionsschulungen auch durch bereits angestelltes Personal durchführen zu können. Weiter ist geplant, dass die Schulungen für neue Mitarbeiter/-innen innerhalb des ersten Jahres der Dienstzugehörigkeit umgesetzt werden. Unsere ehrenamtlich Tätigen werden im Rahmen einer bewährten Trägerkooperation eintägig geschult. 24 Format Institutionelles Schutzkonzept ISK Präventionsschulung c Präventionsschulung B Präventionsschulung A - Mitarbeiter/-innen mit Leitungs- und Mitarbeiter/-innen ohne Leitungs- Mitarbeiter/-innen, die kaum im Kontakt mit Umfang Coaches, 8 UE (1 Tag) Freiwilligendienst- leistende, Ehrenamtliche = Beratungs- verantwortung sowie | der Zielgruppe stehen 5 verantwortung Ehrenamtliche mit 8 direktem Kontakt zur Zielgruppe Einrichtungsleitung, Pädagogische Hausmeister/-innen, Projektleitung, Mitarbeiter/-innen, Haustechniker/-innen, Maßnahmeleitung, Honorarkräfte mit FBL- Sekretariat Bereichsleitung, Kontakt zur vo Fachbereichsleitung, | Zielgruppe, a Koordinator/-innen, Praktikant/-innen im Fr ggf. Stabsstellen, pädagogischen Berater/-innen, Job- Aufgabenbereich, 8 UE (1 Tag) 4 UE (0,5 Tag) 3.8.2 Aufbau Sekundär - Präventionsschulungen Spätestens alle fünf Jahre ist es obligatorisch, die bereits erworbenen Kenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen. Dies geschieht in Fortbildungen mit Themenbezug zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt. Der Stundenumfang kann dabei frei gewählt Sinnvoll ist dass unsere Mitarbeiter/-innen mit entsprechenden werden. es, Zielgruppenverantwortung, die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes mit einbeziehen und sich in den Bereichen Entstehungsformen von Gewalt, Prävention, Deeskalation von Aggression und Gewalt, weiter bilden. 25 Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.8.3 Themen für Vertiefungsveranstaltungen Themen für Vertiefungsveranstaltungen im Rahmen von Sekundär — Schulungen sind unter Einbezug der entsprechenden Arbeitsrealität freiwählbar. Mögliche Themen sind: Resilienz o Nähe und Distanz o Kinderrechte/Jugendrechte o Inklusion, Integration in Bezug auf das Thema sexualisierte Gewalt Qualifizierter Umgang mit dem Thema Sexualität o Sprachfähigkeit o Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen o Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen o Sexuelle Vielfalt Kultur der Achtsamkeit o Wiederholung/Vertiefung der Grundschulungen o Schutz- und Präventionskonzepte: Inhalte und Umsetzung o Interkulturelle Aspekte in der Präventionsarbeit o Partizipation, Beteiligungsformen für unterschiedliche Zielgruppen o Bausteine des Institutionellen Schutzkonzeptes Krisenintervention und Konfliktmanagement o Beschwerdemanagement o Notfallplan, Handlungsleitfäden o Verfahrenswege o Fit fürs Erstgespräch — Gesprächsführung im Umgang mit Betroffenen Soziale Medien o Umgang mit Bildaufnahmen, Bild- und Persönlichkeitsrechte o Respektvoller Umgang in den Medien o Übergriffige Kommunikation o (Cyber-)Mobbing, (Cyber-) Grooming, Sexting Projekte o Ausstellungen o Theater mit pädagogischem Begleitprogramm Öffentlichkeitsarbeit o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Krisen- und Notsituationen o Institutionelles Schutzkonzept „... in geeigneter Weise veröffentlichen 26 Institutionelles Schutzkonzept ISK 3.8.4 Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen, die Fortbildungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ anbieten sind folgende: Arbeiter — Samariter —- Bund, Deutschland e.V. Bildungswerk Sülzburgstraße 140 50937 Köln Telefon: 0221-47605-0 Telefax: 0221-47605-214 E-Mail: bildungswerk@asb.de www.asb.de/de/bildungswerk Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. Poststraße 15-23 50676 Köln Telefon: 0221-921392-0 Telefax: 0221-921392-44 E-Mail: info@mail.ajs.nrw.de www.ajs.nrw.de AMYNA e.V. - Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch Mariahilfplatz 9 81541 München Telefon: 089/8905745-100 Telefax: 089/8905745-199 E-Mail: info@amyna.de Internet: www.amyna.de Der Paritätische - Paritätische Akademie LV NRW e.V. Loher Str. 7 42283 Wuppertal Telefon: 0202-2822-232 Telefax: 0202-2822-233 E-Mail: bildung@paritaet-nrw.org 27 Institutionelles Schutzkonzept ISK Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung e.V. -DGfPI Geschäftsstelle Sternstrasse 9-11 40479 Düsseldorf Telefon:0211-4976 80 0 Telefax:0211-4976 80 20 E-Mail: info@dgfpi.de Internet: www.dgfpi.de Deutscher Kinderschutzbund -DKSB Bildungsakademie BiS Hofkamp 102 42103 Wuppertal Telefon: 0202-74 76 588 -20 Telefax: 0202 -74 76 588 -10 E-Mail: info@bis-akademie.de Internet: www.bis-akademie.de Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes Wintererstraße 17-19 79104 Freiburg Telefon: 0761-200-1700 Telefax: 0761-200-1799 E-Mail: akademie@caritas.de Internet: www.fak-caritas.de Innocence in Danger e.V. Holtzendorffstraße 3 14057 Berlin Telefon: 030-33007538 Telefax: 030-33007548 E-Mail: info@innocenceindanger.de Internet: www.innocenceindanger.de Institut für Sexualpädagogik (ISP) Geschäftsstelle Friedrich-Ebert-Ring 37 56068 Koblenz www.praevention Telefon: 0261-1330637 E-Mail: info@isp-dortmund.de Internet: www.isp-dortmund.de 28 Institutionelles Schutzkonzept ISK Zartbitter Köln e.V. Sachsenring 2-4 50677 Köln Telefon: 0221-31 20 55 Telefax: 0221-9 32 03 97 E-Mail: info@zartbitter.de Internet: www.zartbitter.de Die Themenvorschläge, wie auch die genannten Institutionen, sind im Rahmen der Prävention sexualisierter Gewalt von den Präventionsbeauftragten der NRW- (Erz-) Bistümer anerkannt. Unsere Mitarbeiter/-innen können sich für die sekundären Präventionsschulungen direkt an die Institutionen wenden. Weiter bieten die Erzbistümer für den Bereich Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie Blendet Learning Programme ®an. Die Module und Inhalte sind auf der Seite Caritas-campus.de unter Onlineschulungen zu finden. Eine Ausweitung der Online-Schulungen für die Zielgruppe Minderjährige ist zurzeit noch nicht umgesetzt. 3.9 Maßnahmen zur Stärkung von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsen sowie Kinder und Jugendlichen Maßnahmen zur Stärkung dienen dem Ziel, präventiv mit den uns anvertrauten Menschen zu arbeiten, um die Ressourcen aller Beteiligten zu stärken. Unsere Mitarbeiter/-innen tragen wesentlich zum Gelingen der Präventionsarbeit bei. Sie begegnen den Zielgruppen wertschätzend und in ressourcenorientierter Haltung mit dem Ziel des Empowerment. Mitarbeiter/-innen thematisieren mit den ihnen anvertrauten Menschen Themen der Prävention und werten diesbezüglich Alltagssituationen mit den Zielgruppen aus. Unterstützend wird unseren anvertrauten Menschen angeboten, sich intern oder extern mit folgenden Themen weiterzubilden: o Der eigene Körper (Sensibilisierung für physische Integrität) o Die eigenen Rechte (Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung einschließlich Anlaufstellen) o Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähigkeit schaffen) o Förderung von Ich-Stärke (Selbstbehauptungskurse) Ab 2019 werden für unsere Zielgruppen Broschüren und Arbeitsmaterialien von Mitarbeiter/-innen an die uns anvertrauten Menschen zugänglich gemacht. Das Thema 8 Blendet Learning = integrierte Lernform bestehend aus E-Learning und Präsenzeinheiten 29 Institutionelles Schutzkonzept ISK Prävention gegen sexualisierte Gewalt soll in sogenannter leichter Sprache ggf. mehrsprachig, bildhaft, und bei Bedarf auch kindgerecht, zur Verfügung stehen. Beispielsweise können unter folgenden links Arbeitsmaterialien, Poster Lektüren etc. kostenfrei und kostenpflichtig erworben werden: www.erzbistum-koeln.de Materialien zum Kinder- und Jugendschutz www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sexuaellermissbrauch/materialien Materialien zur Prävention sexuellen Missbrauchs www.zartbitter-koeln.de Präventionsmaterial für Mädchen und Jungen Maßnahmen zur Stärkung werden bei uns bereits durch qualifizierte interne oder externe Mitarbeiter/-innen umgesetzt. Es ist das Ziel ab 2019 weitere Unterstützungsmaßnahmen auszubauen und sich in verschiedenen internen Arbeitsgruppen zu vernetzen, um einen Wissenstransfer unter Kollegen/-innen zu ermöglichen. Folgende Maßnahmen zur Stärkung der uns anvertrauten Menschen werden bei IN VIA Köln e.V. in unseren Einrichtungen, Maßnahmen, Projekten oder im Schulbereich bereits durchgeführt: o Supervision für Mitarbeiter/-innen o Regelmäßiger Austausch der Mitarbeiter/-innen o Einzelfallbesprechung/Einzelfallarbeit o Regelmäßige Förderplangespräche o Einsatz von Erst- und Zweitcoach o Regelmäßige Projekttage o Jobcoaching im Betrieb o Gewähren von Schutzräumen o Zusammenarbeit mit Hilfestellen, (Schutz -JEinrichtungen, z.B. Jugendamt o Zuverlässige Anmelde- und Abholverfahren o Beratungszimmer/Schutzraum o Kinderlounge o Fortbildungen o Wunschbox (Anregungen und Wünsche) o Gewaltpräventive Projekttage für Jahrgang 7 (u.a. Themenschwerpunkte Sexting, (Cyber-) Mobbing, (Cyber-) Grooming, sexuelle Gewalt o Arbeiten nach dem Konzept: gewaltfrei Lernen Soziales Lernen für Jahrgang 5 und 6 ° Präventive Angebote in den weiterführenden Klassen oo Mädchentreff/Selbstbehauptungstraining für Mädchen o Selbstsicherheitstraining für sozial unsichere Schüler/-innen 30 Institutionelles Schutzkonzept ISK o Jungentreff o Sport-Spiel AG o Angebote im Kreativ,-Sport-, und Entspannungsbereich o Beratungsangebote o Mediation- und Konfliktgespräche o Organisation von externer Beratung bezüglich Sexualaufklärung (Gesundheitsamt) durch Mitarbeiter/-innen o „Millimetertraining“ zur Konflikt- und Gewaltbekämpfung o Suchtprävention für den Jahrgang 8 o Rollenspiele und Angebote zur Selbstbehauptung o Gender-Sensibilisierung (Filmauswahl) o Vermittlung von Beratungsangeboten durchgeführt von Mitarbeiter/-innen der Kath. Beratungsstelle o FürJahrgang 9 Beratungsangebot, Kompetenzanalyse zur Berufswahlvorbereitung durch Mitarbeiterin der Arbeitsagentur o Beratungsangebot und Sprechstunde der Polizei 4 Qualitätsmanagement Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit bei IN VIA Köln e.V. haben wir unser Schutzkonzept in das Qualitätsmanagement integriert. Ab 2019 wird in regelmäßigen Abständen im Rahmen des QM überprüft, ob eine Weiterentwicklung oder Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes erforderlich ist. Spätestens nach 5 Jahren oder auch früher, z.B. nach einer Krisenintervention, wird das Schutzkonzept u.a. im Rahmen des Qualitätsmanagementsystem evaluiert (Managementbewertung) und ggf. den Ergebnissen der Evaluation angepasst. Dabei werden fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention von (sexueller) Gewalt miteinbezogen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind folgende Inhalte Bestandteil des QM- Handbuches: Leitfaden für Vorstellungsgespräche Im Leitfaden für Vorstellungsgespräche ist der Zusatz ergänzt, dass die erweiterten Führungszeugnisse spätestens zum Einstellungstermin vorzulegen sind und die Vorlage eine Voraussetzung zum Arbeitsbeginn ist. Einstellungsverfahren im Rahmen des Personalmanagements Im Handbuch für Qualitätsmanagement sind die Prozesse Personalakquise sowie Personalbeschaffung und die dazugehörigen Dokumente „Neueinstellung“ und „Leitfaden Vorstellungsgespräch“ aktualisiert. Das Aufforderungsschreiben zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, das für alle Mitarbeiter/-innen, Honorarkräfte, 31 Institutionelles Schutzkonzept ISK Praktikantinnen, ehrenamtlich Tätige mit regelmäßigem pädagogischen Kontakt zu Minderjährigen oder Schutz-und Hilfebedürftigen erforderlich ist, wurde auf die aktuelle Gesetzgrundlage angepasst. Die Checkliste zur Personaleinführung enthält den Hinweis auf die Erklärung zur „Zustimmung des Verhaltenskodex“. Den Verhaltenskodex betreffend unterzeichnen die festen Mitarbeiter/-innen die Formulare „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Selbstauskunftserklärung“. Der Verhaltenskodex ist ab 2019 eine Dienstanweisung. Beschwerdemanagement Bei zertifizierten Projekten und Maßnahmen nach AZAV ist ein ausführliches Beschwerdemanagement dokumentiert. Darüber hinaus finden weitere Konzepte zum Beschwerdemanagement Anwendung. 32 Institutionelles Schutzkonzept ISK 5 Schlusswort und Ausblick Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept ist unter Einbezug verschiedener Inhalte entstanden. An erster Stelle ist die aktive Teilnahme unserer Mitarbeiter/-innen von IN VIA Köln e.V. an der Risikoanalyse und den zugehörigen Arbeitskreisen zur Erarbeitung der Themenkomplexe zu nennen. Weitere inhaltliche Wegebegleiter waren die Präventionsordnung (PrävO) und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen, die Handreichung zur „Formulierung der Bestandteile eines institutionellen Schutzkonzeptes“, Workshops zum Thema Prävention, Informationsmaterialien wie z.B. „augen auf- hinsehen & schützen“ sowie das Handbuch für Qualitätsmanagement. Unsere erarbeiteten Themenkomplexe, die sich im vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept wiederfinden, zeigen eine pragmatische Richtung der Umsetzung auf, die zu jedem Zeitpunkt weiterentwickelt werden kann. Hierfür ist das Engagement der INVIA- Mitarbeiter/-innen mit und ohne Leitungsfunktionen voraussetzend. Es ist von zentralerer Bedeutung, mit einem wachsamen Blick auf die Inhalte der zentralen Themen zu schauen, um die Kultur der Achtsamkeit stetig weiterzuentwickeln und neue Themen anzuregen, die dem Schutz unserer anvertrauten Menschen zu Gute kommen. In fachbereichsübergreifenden Arbeitskreisen ist es möglich, einen Wissenstransfer über z.B. „Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenenausgetauscht zu initiieren oder Erfahrungen und Inhalte aus verschiedenen Weiterbildungen auszutauschen. Grundsätzlich ist es wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben, um Weiterentwicklungspotential zu identifizieren und auch umzusetzen. Es geht weiter zukünftig beispielsweise darum, die interne Vernetzung noch stärker voranzubringen, um Themen wie z.B. Grenzachtende Regeln in „leichter Sprache“, der Einsatz von männlichen Selbstbehauptungstrainern für das Training von Jungen, Organisation von Schulungen in den Außenstellen etc. transparent zu machen und eine pragmatische Umsetzung für die offenen Fragen zu finden. 33 Institutionelles Schutzkonzept ISK Köln, 30. November 2018 Ne__ Er Sibylle Klings Marianne Wolf Vorstand Vorstand Institutionelles Schutzkonzept ISK 6 Anhänge: Umgang mit Beschwerden und Verhaltenskodize 6.1 Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im Teresa — von — Avila — Haus 6.1.1 Partizipation der Bewohnerinnen Das Teresa-von-Avila-Haus (TvA) schätzt die Mädchen und jungen Frauen als Expertinnen ihrer individuellen Lebenssituation und bezieht sie in die Entscheidungsprozesse rund um ihre eigene Hilfeplanung und den Lebensraum im Wohnheim mit ein. Eine erfolgreiche Hilfeplanung kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Belange und Interessen der Bewohnerin ausreichend berücksichtigt werden. Bereits im Informationsgespräch zum TvA werden die Mädchen und Frauen über das Wohnheim, seine Regeln und Strukturen umfassend informiert. Bereits hier signalisieren die pädagogischen Mitarbeiterinnen eine Offenheit gegenüber den individuellen Bedürfnissen der Mädchen und jungen Frauen. Regelmäßig wird überprüft, ob die Hausregeln, die Ausstattung und die Strukturen noch zeitgemäß sind und den Bedürfnissen der Bewohnerinnen entsprechen. Allerdings erfahren individuelle Wünsche dort ihre Grenze, wo sie die Freiheiten anderer Bewohnerinnen beeinträchtigen oder wo der Schutz der Bewohnerinnen gefährdet ist. Ein offener, vertrauensvoller und zugewandter Umgang mit den Bewohnerinnen und der Aufbau einer Beziehung ist die Grundlage der pädagogischen Arbeit im TvA. Denn nur junge Frauen, die sich angenommen und ernst genommen fühlen, nutzen ihre Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte. Im TvA wird stetig an einer Kultur der gegenseitigen Wertschätzung, Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme gearbeitet. Dies betrifft nicht nur das Miteinander zwischen den Bewohnerinnen und Pädagoginnen, sondern zieht sich auch durch die Hierarchien der Mitarbeiterschaft. 6.1.2 Gestaltung des Hilfeangebotes Mit Einzug wird der Bewohnerin eine Bezugspädagogin zur Seite gestellt, die mit allen am Hilfeprozess Beteiligten (auch der Bewohnerin) den Hilfeplan (gem. 836 SGB ViIll) entwickelt. Die Angebote an die Bewohnerin richten sich in erster Linie nach ihrem individuellen Hilfebedarf. Die Bezugspädagogin entwickelt gemeinsam mit der Bewohnerin eine Zielvereinbarung und einen Förderplan und unterstützt diese bei der Umsetzung. Die Bewohnerin wird aktiv in die Vorbereitung und Gestaltung von Hilfeplangesprächen einbezogen. Sie erhält Einblick in Sachstandberichte und kann hier auch eigene Ansichten einbringen. 35 Institutionelles Schutzkonzept ISK 6.1.3 Gestaltung der Räumlichkeiten Bei Veränderungen im Wohnheim wie z.B. Renovierungen oder Neugestaltung eines Gemeinschaftsraumes, werden die Bewohnerinnen aktiv in die Planung mit einbezogen. 6.1.4 Verpflegung Im Bereich Hilfe zur Erziehung, der eine Vollverpflegung vorhält, werden die Wünsche, kulturelle oder religiöse Traditionen der Bewohnerinnen explizit berücksichtigt. Bei der Gestaltung des einmal monatlichen Sonntagsbrunchs oder bei Festen, können die Bewohnerinnen ebenso mitsprechen. 6.1.5 Freizeitpädagogische Angebote Die gruppen- oder freizeitpädagogischen Angebote richten sich nach den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen. Sie werden im Rahmen der Etagenmeetings oder im Wohnheimbeirat erfragt. Die Bewohnerinnen haben die Möglichkeit eigene Fähigkeiten einzubringen. Sie werden ggf. von den Pädagoginnen unterstützt. Feiern und Feste werden mit den Bewohnerinnen gemeinsam geplant und durchgeführt. Tradition haben im TvA Oster- und Weihnachtsfeier, Namenstag der Namenspatronin des Hauses sowie ein Sommerfest. 6.1.6 Bewohnerinnenbefragung Einmal jährlich wird bei allen Bewohnerinnen eine Zufriedenheits-Befragung zu dem Angebot durchgeführt. Hier wird im Wesentlichen die Meinung zu folgenden Themen erhoben: subjektives Empfinden sich wohl/sicher zu fühlen; Zufriedenheit mit Regeln, Ausstattung der Räume, Unterstützung durch Pädagoginnen, Informationsfluss Etagensprecherinnen/Wohnheimbeirat. 6.1.7 Etagenmeetings und Etagensprecherinnen Im Etagenmeeting hat die Bewohnerin die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und Vorschläge zur Verbesserung und zur Gestaltung der Etage und Gemeinschaftsräume, sowie zur möglichen Freizeitgestaltung zu machen. Die Wünsche werden in der Gruppe diskutiert und nach Möglichkeit umgesetzt. Die individuellen Fähigkeiten der jungen Frauen werden aufgegriffen und ihre Integration im Haus von den pädagogischen Fachkräften positiv verstärkt. Dies geschieht z.B. durch Kursangebote, Ausstellungen oder kulturelle Veranstaltungen über die jeweiligen Herkunftsländer der Frauen. Jede Gruppe wählt eine Etagensprecherin / die Bewohnerinnen des Trainingswohnens eine Haussprecherin, die die Interessen der Gruppe im Rahmen des Wohnheimbeirates vertritt. 36 Institutionelles Schutzkonzept ISK 6.1.8 Wohnheimbeirat Der Wohnheimbeirat besteht aus den Etagensprecherinnen und der Wohnheimleitung, ihm steht eine Wohnheimsprecherin vor. Die Etagensprecherinnen werden von den Bewohnerinnen der Etagen jeweils für sechs Monate gewählt. Dem Wohnheimbeirat steht eine Wohnheimsprecherin vor, die von den Etagensprecherinnen jeweils für ein Jahr gewählt wird. Es finden jährlich 6 Treffen zwischen Wohnheimbeirat und Wohnheimleitung statt. Die Vertreterinnen werden aktiv in die Entscheidungsprozesse (z.B. Freizeitangebote, Anschaffungen, Belange des Hauses) mit eingebunden. Sie haben die Möglichkeit auch eigene Themen einzubringen. 6.1.9 Umgang mit Beschwerden Beim Einzug werden die Bewohnerinnen und ggf. ihre Personensorgeberechtigten darüber informiert, dass sie sich im Falle von Beschwerden an die Mitarbeitenden oder direkt an die Heimleitung, Fachbereichsleitung sowie an die Kostenträger wenden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Bewohnerinnen bzw. Angehörige sich an die unabhängige Ombutschaft Jugendhilfe NRW (www.ombutschaft-nrw.de) wenden können. Beschwerden werden mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Der Umgang mit Beschwerden ist im QM-Handbuch ausführlich beschrieben und die Umsetzung wird in den Audits überprüft. Eingehende Beschwerden und deren Umgang damit werden dokumentiert. Außerdem kann der intern angebrachte Briefkasten auch für anonyme Kritik genutzt werden. Beschwerden werden von allen Mitarbeitenden ernst genommen. Alle Beschwerden werden zeitnah der Wohnheimleitung mitgeteilt. Diese reagiert auf die Beschwerde und teilt der Bewohnerin oder den Personensorgeberechtigten den Umgang mit der Beschwerde mit. Darüber hinaus werden die Themen Beteiligung und Umgang mit Beschwerden im Rahmen von Veranstaltungen oder im Wohnheimbeirat regelmäßig thematisiert. Die Weiterentwicklung des Beschwerdeverfahrens wird als selbstverständlicher Prozess angesehen, um die Qualität der Arbeit kontinuierlich verbessern zu können. 6.2 Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen 6.2.1 Regelverstöße Das Regelmanagement regelt den Umgang mit Verstößen von Auftraggebern und den von ihnen beauftragten Personen gegen die im Begleitvertrag vereinbarten Regeln von Kids on Tour. Regelverstöße können bei allen an der Durchführung von Kids on Tour beteiligten Stellen festgestellt werden. Ziel des Regelmanagemenits ist es, über die Regeln von Kids on Tour aufzuklären und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Basiswissen zu den Regelprozessen von Kids on Tour wird bei allen an Kids on Tour — Prozessen beteiligten 37 Institutionelles Schutzkonzept ISK Mitarbeitenden vorausgesetzt und ermöglicht eine unmittelbare und sachgerechte Information der Auftraggeber. Stufenmodell zum Umgang mit Regelverstößen Konflikte mit den Auftraggebenden/Sorgeberechtigten/Abholenden sollen so geregelt werden, dass die Kinder nicht belastet werden. Stufe verantwortlich Dokumentation Mündliche Je nach Situation die -Vermerk im Protokoll Aufklärung über die | Checkin/out Kids on Tour Regeln | Mitarbeitenden oder die Begleitenden Mündliche Check-in/out -Dokumentation im Protokoll Ermahnung: Mitarbeitende und -Weitergabe an a) gegenüber Angebotsmanagement. abgebender/abholen | Die Begleitenden, -Dokumentation durch die der Person Angebotsmanagement/ | gGmbH. b) gegenüber fachliche Leitung mit -Rückmeldung der gGmbH an Kindern Information an die örtliche Bahnhofsmission Auftraggeber (kindmusterstadt@bahnhofsmis sion,de, Koordinator in cc | |[Schrifticce | Fachliche Leitung in -gGmbH Verwarnung Abstimmung mit der -Rückmeldung de gGmbH an örtlichen die örtliche Bahnhofsmission Bahnhofsmission Ausschluss von der | Fachliche Leitung in -Dokumentation gGmbH und DB Nutzung von Kids on | Abstimmung mit der Tour: Leitung der örtlichen -Rückmeldung der gGmbH an -zeitlich begrenzt Bahnhofsmission und örtliche Bahnhofsmission -unbefristet DB-Fernverkehr | Erläuterungen zum Stufenmodell: 38 Institutionelles Schutzkonzept ISK Führt ein aufklärendes Gespräch nicht zur Beachtung der Regel, kann unmittelbar eine mündliche Ermahnung ausgesprochen werden. Erfolgt die Ermahnung gegenüber einem Kind, sind die Eltern des Kindes zu informieren. Die Information soll unmittelbar erfolgen. Ist dies nicht möglich, weil im Rahmen der Übergabe kein direkter Kontakt mit den Erziehungsberechtigten erfolgt, wird diese Aufgabe an das Angebotsmanagement übergeben. Die Information erfolgt zeitnah, möglichst am ersten Werktag nach der Ermahnung. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Regelverstößen erfolgen eine schriftliche Verwarnung und der Hinweis auf einen möglichen Ausschluss von der Begleitung durch die gGmbH. Bei fortgesetzt wiederholten oder besonders schwerwiegenden Regelverstößen kann ein Ausschluss von der Begleitung ausgesprochen werden. Dieser kann zeitlich befristet oder dauerhaft erfolgen. Die Information über den Ausschluss erfolgt schriftlich durch die fachliche Leitung in Abstimmung mit der DB Fernverkehr und den örtlichen Leitungen. Beispiele möglicher Regelverstöße im Anhang 6.2.2 Beschwerden Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit Beschwerden und kritischen Hinweisen der Auftraggebenden. Eine Beschwerde kann bei allen Stellen und Personen eingehen, die Kontakt zu den Auftraggebenden haben. Dies sind seitens der Bahnhofsmissionen die Begleitenden, die Mitarbeitenden der Bahnhofsmissionen an den Ein- und Ausstiegsbahnhöfen sowie das Angebotsmanagement der gGmbH. Ziel des Beschwerdemanagements ist es, einer Beschwerde möglichst umgehend abzuhelfen. Jede Beschwerde wird dokumentiert und unmittelbar an die gGmbH (Angebotsmanagement) weitergegeben. Diese informiert die Bahnhofsmissionen, die von der Beschwerde betroffen sind. Die Beschwerde wird zeitnah vom Angebotsmanagement bzw. der fachlichen Leitung bearbeitet. Dazu können ggf. Berichte von den örtlichen Bahnhofsmissionen oder den Begleitenden abgefordert werden. Mögliche Konsequenzen werden von der fachlichen Leitung in Abstimmung mit der Geschäftsführung und der Leitung der örtlichen Bahnhofsmission eingeleitet. Beschwerden, die sich auf den Zugverkehr beziehen, werden an die Deutsche Bahn AG verwiesen. Beschwer-den, denen vor Ort nicht abgeholfen werden kann und die den Begleitdienst betreffen werden an das Angebotsmanagement verwiesen. 6.2.3 Störfälle - Entscheidungs- und Kommunikationswege Wenn es konkrete Hinweise auf ein Auftreten von Störfällen bei Kids on Tour-Zügen gibt (z.B. sich abzeichnende schwierige Wetterlage, Streik und damit verbundene Zugausfälle bzw. Strecken-sperrungen) informiert die Bahnhofsmission Mobil gGmbH proaktiv die kooperierenden Bahnhofsmissionen. Eine zeitnahe Informationsübermittlung setzt voraus, 39 Institutionelles Schutzkonzept ISK dass die kooperierenden Bahnhofsmissionen bei absehbaren Störfällen ebenfalls sensibilisiert sind und die E-Mails ggf. auch außerhalb der Dienstzeiten abrufen. Grundlage für die Entscheidung über einen Ausfall von Kids on Tour (komplett oder auf einzelnen Strecken) sind die einschlägigen Informationen der ZVL (Zentrale Verkehrsleitung der Bahn), die der gGmbH im Störungsfall zugeleitet werden. In dem Fall stellt die gGmbH sicher, dass am Freitag sowie am Sonntag vor Fahrbeginn die Mailinformationen der ZVL abgerufen und überprüft werden. Die Entscheidung über die Absage von einzelnen Strecken oder des Gesamtbetriebs von Kids on Tour wird unmittelbar im Anschluss an die Überprüfung an die kooperierenden Bahnhofsmissionen und die DB Dialog, Kids on Tour übermittelt. Dies geschieht per Mail in einem Zeitkorridor zwischen 8:30 Uhr und 9:30 Uhr an die Adressen des Kids on Tour-Verteilers kindmuster-stadt@bahnhofsmission.de. Die Leitungen der Bahnhofsmission, die Geschäftsführung der gGmbH sowie die beteiligten Stellen der DB werden in cc gesetzt. Die örtlichen Bahnhofsmissionen informieren umgehend die für den Einsatz geplanten Begleitenden, um unnötige Anfahrten zum Einsatzort möglichst zu vermeiden. Sollten Begleitende die Fahrt bereits angetreten haben, so ist die Anfahrt zum Einsatzort bei der nächsten Gelegenheit zu unterbrechen. Für die Auszahlung der Begleiter Pauschale gilt die Regelung über das Auszahlungsverfahren bei kurzfristiger Stornierung. 6.2.4 Krisen Als Krisen werden hier alle internen oder externen Ereignisse verstanden, durch die akute Gefahren drohen für die körperliche oder seelische Unversehrtheit eines Menschen, für die Umwelt, für die Vermögenswerte oder für die Reputation der bei Kids on Tour kooperierenden Partnerorganisationen. Dies sind die DB Fernverkehr AG, die Gesellschaft für mobile Hilfen der Bahnhofsmission sowie die Träger der an der Durchführung von Kids on Tour beteiligten örtlichen Bahnhofsmissionen inklusive ihrer involvierten Mitarbeitenden. Allgemeine Charakteristika einer Krise sind eine dringende Notwendigkeit von Handlungsentscheidungen, ein durch die jeweiligen Entscheidungsträger wahrgenommenes Gefühl der Bedrohung, ein Anstieg an Unsicherheit, Dringlichkeit und Zeitdruck und das Gefühl, das Ergebnis sei von prägendem Einfluss auf die Zukunft. Beim Kinderbegleitdienst Kids on Tour zu erwartende Krisen sind in der Regel operative Krisen in Form von Störungen des geregelten Ablaufs durch menschliches Fehlverhalten und/oder technische Störungen ggf. in Verbindung mit drohenden kommunikativen Krisen (Skandale) aufgrund einer medialen Berichterstattung, die geeignet sind, nachhaltig die Reputation der Betreiber und des Angebotes zu schädigen. a) Konkrete Anlässe für Krisen bei Kids on Tour können sein: 40 Institutionelles Schutzkonzept ISK o Der Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohls (SGB VIll, $8a) eines Kindes durch Sorgeberechtigte o Der Verdacht auf die Ausübung von seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt an Kindern durch Begleiterinnen oder Begleiter oder Dritte, an der Durch- führung von Kids on Tour beteiligte Personen o Der Verdacht eines Kindesentzuges oder ein aus anderen Gründen vermisstes Kind während einer Begleitfahrt o Unfälle oder Katastrophen während einer Begleitfahrt mit Auswirkungen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Kindes4 b) Gefahrenabwendung und akutes Krisenmanagement Die involvierten Mitarbeitenden ergreifen unmittelbar Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren (erste Hilfe, Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, Krisennotdienst, Jugend-amt). Die Person, die über das krisenhafte Geschehen informiert hat, wird über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Wenn notwendig, wird eine Vereinbarung über die weitere Kommunikation mit dieser Person getroffen. Bei Bedarf werden zur Gefahrenbeseitigung weitere Stellen (z. B. die Wochenendkoordination bzw. das Angebotsmanagement, die verantwortlichen Stellen der DB und die örtliche Bahnhofsmission) um Unterstützung gebeten. c) )Nachbearbeitung einer Krise Die fachliche Leitung, die Leitungen der Bahnhofsmission und die Geschäftsführung der gGmbH werden informiert. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt bei diesen Personen. Die Kommunikation mit Dritten (beispielsweise den Medien, der DB und den örtlichen Bahnhofs-missionen) ist mit diesen abzustimmen und durch diese zu autorisieren. Der Sachverhalt, die Entscheidungsgründe für die Einordnung und für das Vorgehen werden von den beteiligten Stellen dokumentiert. Die verantwortlichen Stellen der DB und der kooperierenden Bahnhofsmissionen werden umfassend informiert und einbezogen. Auf die Einschätzung der Lage als Krise wird hingewiesen. Eine gemeinsame Strategie zur Krisenbewältigung wird angestrebt. Sind Personen zu Schaden gekommen, ist in diesem Zusammenhang abzustimmen, ob, wann, durch wen und in welcher Form Angehörige oder andere nahe Bezugspersonen zu verständigen sind. d) Krisenbewältigung bei Strafverdacht Bei einem Verdacht, dass fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von Kids on Tour ursächlich für die Krise ist, ist zu prüfen, ob neben einer innerorganisatorischen Bearbeitung auch externe Stellen in die Krisenbewältigung einbezogen werden müssen. Dies ist regelmäßig beim Verdacht einer Straftat geboten, die eine Strafanzeige nach sich zieht. 41 Institutionelles Schutzkonzept ISK In eine Vorklärung über die Notwendigkeit einer Strafanzeige soll externe Expertise eingeholt werden, im Fall einer Kindeswohlgefährdung etwa durch den Deutschen Kinderschutzbund. Besteht ein Verdacht auf eine Straftat durch Mitarbeitende von Kids on Tour, sind die-se bis zu einer erfolgten Klärung des Tatverdachtes von ihren Aufgaben freizustellen. Polizeiliche Ermittlungstätigkeiten sind im gesetzlichen Rahmen zu unterstützen, von Vorverurteilungen Tatverdächtiger ist abzusehen. e) Bearbeitung krisenauslösender Konflikte Krisenauslösende Konflikte, in deren Zusammenhang der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung geäußert wird, die ihre Ursache aber eher im zwischenmenschlichen Bereich haben, können auf dem Weg einvernehmlicher Konfliktlösung (Mediation, o.ä.) zwischen den beteiligten Personen gelöst werden. Dafür braucht es das Einverständnis der Beteiligten. Eine solche Konfliktlösung kann durch unabhängige externe Stellen (Kinderschutzbund) begleitet werden. Dokumentation Eine Kurzdokumentation für die akute Krisenbewältigung, in der relevante Informationen festgehalten werden (z.B. Kontaktdaten, medizinische Informationen, Beteiligte, etc.), wird unmittelbar von der agierenden Person erstellt. Eine umfassende Dokumentation wird im Rahmen der Nach-bereitung von der dafür verantwortlichen Person erstellt. Krisenverarbeitung Die direkten Vorgesetzten bieten den betroffenen Mitarbeitenden Gesprächsmöglichkeiten und weitere Angebote zur Verarbeitung der Krise an. Die gGmbH setzt in Zusammenarbeit mit den involvierten Bahnhofsmissionen einen Prozess in Gang, um das Krisenmanagement auf Team- und Leitungsebene zu evaluieren. 42 Institutionelles Schutzkonzept ISK 6.2.1 Verhaltenskodex Dienstanweisung FBe Berufsvorbereitung-Auslandsaufenthalte-Jugendwohnen, Arbeitsmarkt und Soziale Beschäftigungsbetriebe, RI Ausbildung - Beschäftigung Unternehmenskooperation IN vi A Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/- innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen und Minderjährigen sowie schutz/und hilfebedürftigen Erwachsenen, als auch den Teilnehmenden untereinander. Mit Teilnehmenden sind alle Zielgruppen der verschiedenen IN VIA Projekte gemeint, wie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Praktikant/-innen sowie Freiwillige. 9 Die anvertrauten Personen werden regelmäßig über ihre Rechte sowie über ihre Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen anvertrauten Personen informiert.10 In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/- in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen werden (Du/Sie, Vorname/Nachname). Die Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen. Mitarbeiter/- innen werden von den anvertrauten Personen in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der Fachbereichsleitung zu besprechen. Darüber hinaus werden die anvertrauten Personen von den Mitarbeiter/-innen nicht mit ihrem Kose- oder Spitznamen angesprochen. . Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander gepflegt und gefördert. . Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen. . Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann nicht, wenn diese es wünschen. Ausnahme: Kontakte im Privatbereich sind im Rahmen des jeweiligen Handlungskonzeptes ausdrücklich als Bestandteil des professionellen Arbeitsauftrages beschrieben. Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern und Email-Adressen sowie, durch den Vorstand genehmigte, offizielle Seiten z.B. facebook, getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt. 9 Im Folgenden werden alle Zielgruppen als anvertraute Personen bezeichnet 10 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu achten. 43 10. 11. 12, 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Institutionelles Schutzkonzept ISK Von IN VIA freigegebene Messenger dürfen verwendet. werden. Skype - Gespräche werden ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt. Ausgenommen von der Regelung zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie Kontaktaufnahme über Email sind ehrenamtlich Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder zur Einzelförderung mit den Jugendlichen verabreden müssen. Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen anvertrauten Personen. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten Personen sind grundsätzlich untersagt. Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen, Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in privaten Räumen der anvertrauten Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt. Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind untersagt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab schriftlich der Fachbereichsleitung mitgeteilt. Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion ein. Dies ist gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol. Im Rahmen der beruflichen Vorbereitung bzw. Qualifizierung ist der gemeinsame Alkoholkonsum untersagt. Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz. Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten. Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem Raum oder Zelt. Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets von außen zugänglich sein. Ausnahme: sogenannte Amoktüren wie z.B. in Schulen. Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um, z.B. vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung. Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen. Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende Reflexion durchgeführt. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen achten. Die Durchführung entsprechender Übungen ohne entsprechende Qualifikation ist untersagt. Bei vermuteten Übergriffen durch Mitarbeiter/-innen muss zur Klärung, im ersten Schritt die direkte Leitung hinzugezogen werden. 11 Bei sexuellen Übergriffen der uns anvertrauten 11 Siehe dazu Verfahrungsanweisungen zur Intervention 44 20. 21. 22, Institutionelles Schutzkonzept ISK Personen untereinander, muss das Team und die direkte Leitung hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter/-innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder gewalttätigen Atmosphäre zwischen anvertrauten Personen untereinander sofort ein. Reichen die pädagogischen Interventionen nicht aus, ist der/die Vorgesetzte die direkte Leitung einzuschalten. Scheuen Mitarbeitende grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung sexualisierter Gewalt zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Honorarkräfte sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGTS). Generell sind Sanktionen im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen zu verständigen. Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die pädagogischen Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre persönlichen Daten und Anliegen geht. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Köln,... Vorname Name (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) Unterschrift (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) 45 Institutionelles Schutzkonzept ISK &> IN VIA 6.2.2 Verhaltenskodex Dienstanweisung IN VIA gGmbH Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/- innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen, Schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen, Minderjährigen sowie Auszubildenden und Praktikant/- innen in unserem Inklusionsunternehmen. Die anvertrauten Personen werden regelmäßig über ihre Rechte sowie über ihre Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen anvertrauten Personen informiert.12 In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/- in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen werden (Du/Sie, Vorname/Nachname). . Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander gepflegt und gefördert. . Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen. . Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann nicht, wenn diese es wünschen. Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern und Email-Adressen sowie, durch die Geschäftsleitung genehmigte, offizielle Seiten z.B. facebook, getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt. Skype - Gespräche werden ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt. Ausgenommen von der Regelung zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie Kontaktaufnahme über Email sind ehrenamtlich Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder zur Einzelförderung mit den Jugendlichen verabreden müssen. Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen anvertrauten Personen. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten Personen sind grundsätzlich untersagt. 12 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu achten. 46 1 1 1 1 1 1 1 1: 1 1 2 0. Pr 2. 8: 4. 5. 6. Te 8. 9. = Institutionelles Schutzkonzept ISK Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen finden nicht in privaten Räumen der anvertrauten Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt. Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind untersagt. Ausnahmen werden im Team abgesprochen. . Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion ein. Dies gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol/Nikotin. Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz. Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten. Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem Raum oder Zelt. Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets von außen zugänglich sein. Ausnahme: sogenannte Amoktüren wie z.B. in Schulen. Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um, z.B. vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung. Ausnahmen werden im Team besprochen. Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen. Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende Reflexion durchgeführt. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen achten. Die Durchführung entsprechender Übungen ohne entsprechende Qualifikation ist untersagt. Bei vermuteten oder beobachteten Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter/-innen 12, oder anvertrauten Personen untereinander erfolgt eine interne Meldung an das Leitungsteam und/oder die soziale Beratung. Das Leitungsteam und/ oder die soziale Beratung wendet sich an die Präventionsfachkraft. Scheuen Mitarbeiter/-innen, grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung von sexualisierter Gewalt zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Honorarkräfte sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGTS). Generell sind Sanktionen im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen zu verständigen. 13 Siehe dazu interne Interventionswege 47 Institutionelles Schutzkonzept ISK 21.Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die pädagogischen Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre persönlichen Daten und Anliegen geht. 22. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Köln.... Vorname Name (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) Unterschrift (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) 48 Institutionelles Schutzkonzept ISK &> IN VIA 6.2.3 Verhaltenskodex Dienstanweisung FB: Schule? OGS Bahnhofsmission Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/-innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex regelt den Umgang zwischen Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen und Minderjährigen sowie schutz/und hilfebedürftigen Erwachsenen, als auch den Teilnehmer/- innen untereinander. Mit Teilnehmer/-innen sind alle Zielgruppen der verschiedenen IN VIA Projekte gemeint, wie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Praktikant/-innen sowie Freiwillige. 14 Die anvertrauten Personen werden regelmäßig über ihre Rechte sowie über ihre Verpflichtung zur Achtung der Rechte der anderen anvertrauten Personen informiert.15 In Maßnahmen/Projekten und Einrichtungen wird mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/- in und anvertrauten Personen vereinbart, wie diese generell angesprochen werden (Du/Sie, Vorname/Nachname). Die Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen. Mitarbeiter/- innen werden von den anvertrauten Personen in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der Fachbereichsleitung zu besprechen. Darüber hinaus werden die anvertrauten Personen von den Mitarbeiter/-innen nicht mit ihrem Kose- oder Spitznamen angesprochen. . Anvertraute Personen werden nicht von Mitarbeiter/-innen gedemütigt oder bloßgestellt. Es wird ein gegenseitiger, respektvoller und freundlicher Umgang mit- und untereinander gepflegt und gefördert. . Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von sexualisierter Sprache und Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen. . Alle Mitarbeiter/-innen tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Mitarbeiter/-innen gehen keine privaten Kontakte zu anvertrauten Personen ein - auch dann nicht, wenn diese es wünschen. Ausnahme: Kontakte im Privatbereich sind im Rahmen des jeweiligen Handlungskonzeptes ausdrücklich als Bestandteil des professionellen Arbeitsauftrages beschrieben. Kontaktaufnahmen mit anvertrauten Personen werden nur über berufliche Telefonnummern und Email-Adressen sowie, durch die Geschäftsleitung genehmigte, offizielle Seiten z.B. facebook, getätigt. Die Kommunikation über den Messenger WhatsApp ist untersagt. Skype - Gespräche werden ausschließlich über einen IN VIA Skype - Account abgewickelt. Ausgenommen von der Regelung zur telefonischen Kontaktaufnahme sowie Kontaktaufnahme 14 Im Folgenden werden alle Zielgruppen als anvertraute Personen bezeichnet 15 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu achten. 49 Institutionelles Schutzkonzept ISK über Email sind ehrenamtlich Tätige, die sich als Ausbildungspaten oder zur Einzelförderung mit den Jugendlichen verabreden müssen. 7. Die Mitarbeiter/-innen geben den anvertrauten Personen keine Detailinformationen über das eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen oder anderen anvertrauten Personen. 8. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und anvertrauten Personen sind grundsätzlich untersagt. Das Abstinenzgebot ist auch nach Abschluss des Betreuungsverhältnisses für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr einzuhalten. 9. Unterricht, Gruppen- und Einzeltreffen, Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in privaten Räumen der anvertrauten Personen oder der Mitarbeiter/-innen statt. 10. Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an anvertraute Personen und umgekehrt sind untersagt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab schriftlich der Fachbereichsleitung mitgeteilt. 11. Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den anvertrauten Personen eine Vorbildfunktion ein. Dies gilt auch in Bezug auf den Konsum von Alkohol/Nikotin etc.. Im Rahmen der beruflichen Vorbereitung bzw. Qualifizierung ist der gemeinsame Alkoholkonsum untersagt. 12. Die Mitarbeiter/-innen achten und wahren das Jugendschutzgesetz. 13. Die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen sind zu achten. 14. Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit anvertrauten Personen in einem Raum oder Zelt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team und mit der Vorgesetzten abgesprochen. 15. Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen und anvertraute Personen aufhalten, müssen stets von außen zugänglich sein. Ausnahme: Gefahrensituationen. 16. Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen um, z.B. vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung. 17. Niemand wird ohne sein schriftliches Einverständnis fotografiert, gefilmt oder interviewt. Bei Veröffentlichung von Ton- oder Bildmaterial muss das Einverständnis aller abgebildeten Personen vorher schriftlich eingeholt werden. Bei Minderjährigen bedarf es der Unterschrift der Eltern oder eines Vormundes, ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich der Unterschrift der betreffenden Person. Entsprechende Vorlagen stellt die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes zur Verfügung. Die uns anvertrauten Personen haben jederzeit das Recht, ihre Einverständniserklärung zu widerrufen. 18. Bei gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt wird den anvertrauten Personen die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich gemacht. Die Anleitung muss die persönlichen Grenzen der anvertrauten Personen achten. 19. Bei vermuteten Übergriffen durch Mitarbeiter/-innen muss zur Klärung im ersten Schritt die direkte Leitung!$ hinzugezogen werden. Bei sexuellen Übergriffen durch anvertraute Personen untereinander, muss das Team und die direkte Leitung hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter/- innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder gewalttätigen Atmosphäre 16 Siehe dazu Verfahrungsanweisungen zur Intervention 50 Institutionelles Schutzkonzept ISK zwischen anvertrauten Personen untereinander sofort ein. Reichen die pädagogischen Interventionen nicht aus, ist der/die Vorgesetzte, die direkte Leitung einzuschalten. Scheuen Mitarbeitende grenzverletzendes fachliches Fehlverhalten oder die Vermutung sexualisierter Gewalt zu melden, so sind sie im Sinne ihrer fachlichen Verantwortung für das Wohl der anvertrauten Personen dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. 20. Sanktionen werden nur von hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Honorarkräfte sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich (z.B. OGS). Generell sind Sanktionen im Team zu besprechen bzw. ist sich im Vorfeld über mögliche Sanktionen zu verständigen. 2 Pr .Anvertraute Personen haben ein Recht auf Information und Aufklärung über die pädagogischen Interventionen und Handlungen von Mitarbeiter/-innen, wenn es um ihre persönlichen Daten und Anliegen geht. 22. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Köln,... Vorname Name (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) Unterschrift (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) 51 Institutionelles Schutzkonzept ISK 6.2.4 Verhaltenskodex Dienstanweisung & Teresa- von- Avila — Haus/ Internationales Jugendwohnen IN viA Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Praktikant/- innen von IN VIA Köln e.V. erhalten bei Eintritt in den Verband den Verhaltenskodex und unterschreiben die Erklärung zum Verhaltenskodex.i7 Alle Handlungen sind stets auf ihre pädagogische Fachlichkeit zu überprüfen. Gegenüber den Bewohnerinnen achten die Mitarbeiter/-innen auf einen angemessenen, respektvollen und fachlich geprägten Umgang. Sämtliche Themen sowie deren methodische Durchführung sind auf den Gebrauch von sexualisierter Sprache sowie Handlungen mit sexualbezogenem Charakter zu untersuchen. Im Rahmen von gruppendynamischen Übungen mit Körperkontakt muss die Freiwilligkeit der Teilnahme durch die Bewohnerinnen deutlich gemacht und zum Schluss eine entsprechende Reflexion durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter/-innen legen Wert auf eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung. Kein/-e Mitarbeiter/-in baut private Kontakte zu den Bewohnerinnen auf, es sei denn es ist ausdrücklich als Teil des professionellen Auftrags beschrieben - entsprechend des Konzeptes. Die Mitarbeiter/-innen pflegen keine privaten Internetkontakte mit Bewohnerinnen. Sie grenzen sich grundsätzlich gegenüber medialen Kontaktanfragen der Jugendlichen ab. Kontaktaufnahmen sollen nur über die offiziellen Fan-Pages getätigt werden. Ebenso sollen Skypegespräche nur über einen IN VIA-Skype-Account abgewickelt werden. Die Kommunikation über Messenger, z.B. WhatsApp ist untersagt. Die Mitarbeiter/-innen geben den Bewohnerinnen keine Detailinformationen über das eigene Privatleben und insbesondere nicht über das ihrer Kolleg/-innen. Feiern und andere Freizeitaktivitäten finden nicht in privaten Räumen der Bewohnerinnen oder der Mitarbeiter/-innen statt. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeiter/-innen und Bewohnerinnen sind grundsätzlich untersagt. 17 Die Nummerierung der Regeln bedeutet keine Rangfolge. Alle Regeln sind gleichermaßen zu achten. 52 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 1; 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Institutionelles Schutzkonzept ISK Die Mitarbeiter/-innen schlafen grundsätzlich nicht mit den Bewohnerinnen in einem Raum oder Zelt, ohne dabei ihre Aufsichtspflicht zu verletzen. Die persönlichen Grenzen der Bewohnerinnen sind zu achten. Dies gilt vor allem für den privaten Wohnraum der Bewohnerinnen. Räume, in denen sich Mitarbeiter/-innen mit Bewohnerinnen befinden, dürfen niemals abgeschlossen werden. Bei Beratungsgesprächen ist die Privatsphäre der Bewohnerinnen zu sichern. Grundsätzlich wird niemand vor anderen bloßgestellt. Niemand wird ohne sein Einverständnis fotografiert oder gefilmt. Die Mitarbeiter/-innen ziehen sich nicht gemeinsam mit den Bewohnerinnen um, z.B. vor oder nach dem Sportunterricht oder beim Wechsel der Arbeitskleidung. Die Mitarbeiter/-innen nehmen gegenüber den Bewohnerinnen eine Vorbildfunktion ein, daher ist das Alkoholtrinken und Rauchen mit den Bewohnerinnen untersagt. In der Maßnahme/ Im Projekt wird vorab mit der Leitung und den Bewohnerinnen vereinbart, wie die Bewohnerinnen generell angesprochen werden (Du/ Sie, Vorname/ Nachname). Die Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Mitarbeiter/-innen. Die Mitarbeiter/-innen werden in der Regel gesiezt. Ausnahmen sind mit der Leitung zu besprechen. Alle Bewohnerinnen werden zu Beginn nicht nur über ihre Pflichten sondern auch über ihre Rechte aufgeklärt. Bei vermuteten Übergriffen, zwischen oder unter Mitarbeiter/-innen und Bewohnerinnen, muss zur Klärung das Team oder die Leitung hinzugezogen werden mit dem Ergebnis eines Handlungsplanes, der umzusetzen ist. Bei einer grenzverletzenden, sexualisierten und/ oder gewalttätigen Handlung ist sofort einzuschreiten und Gefahr abzuwenden. Über diesen Vorfall ist direkt die/ der Vorgesetzte zu informieren. Die Mitarbeiter/-innen schreiten bei einer grenzverletzenden, sexualisierten oder gewalttätigen Atmosphäre zwischen den Bewohnerinnen sofort ein. Reichen die pädagogischen Interventionen nicht aus, ist der/ die direkte Vorgesetzte einzuschalten. Sanktionen werden nur von den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausgesprochen. Ausnahme: Die pädagogischen Aushilfen und die Hauswirtschafterin sanktionieren ausschließlich in ihrem Kompetenzbereich. Die Zimmer werden - außer zu Zimmerkontrollen, Regelverstößen gegen die Hausordnung und in Notfällen - nur mit Einverständnis der Bewohnerinnen betreten. 53 25. 26. 27; 28. 29. Institutionelles Schutzkonzept ISK Die Mitarbeiter/-innen des TvA sind verpflichtet, den Nikotinkonsum der Bewohnerinnen unter 18 Jahren zu thematisieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Auf dem gesamten Gelände besteht generelles Rauchverbot. Die Bewohnerinnen werden in der Regel im Vorfeld darüber informiert, wenn ihr "Fall" Gegenstand einer Teamsitzung ist. Das Postgeheimnis muss gewahrt werden. Für die pädagogische Arbeit relevante Post der Bewohnerinnen wird im Beisein der Mitarbeiter/-innen geöffnet und ist diesen vorzuzeigen. Es wird ggf. eine Kopie angefertigt. Private Geschenke von Mitarbeiter/-innen an Bewohnerinnen oder umgekehrt sind untersagt. Pädagogisch sinnvolle Ausnahmen werden im Team abgesprochen und vorab schriftlich der Bereichsleitung mitgeteilt. Bei Nichtbeachtung des Verhaltenskodex folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Köln,... Vorname Name (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) Unterschrift (Mitarbeiter/-in, ehrenamtliche Mitarbeiter/-in) 54 Institutionelles Schutzkonzept ISK Impressum Herausgeber: IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. Stolzestraße 1 a 50674 Köln Fotos: www.stock.adobe.com: © Christian Schwier, © contrastwerkstatt, © lightpoet, © Highwaystarz-Photography, Gestaltung: www.talstation.de Verfasserin: Bianca Doesburg, Präventionsfachkraft IN VIA Köln bianca.doesburg@invia-koeln.de Datum: 30.11.2018 Quellen Information zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen/Auflage 2018 https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/ Handreichung zur Formulierung der Bestandteile eines Institutionellen Schutzkonzeptes eines caritativen Trägers, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. Präventionsordnung sowie Ausführungsbestimmungen, Erzbistümer Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung Auszug aus Handbuch „kids on tour“ Bahnhofsmission mobil-gesellschaft für mobile Hilfen: Bahnhofsmission gGmbH Regelverstöße, Beschwerden, Störfälle, Krisen Auszug aus Beschwerdemanagement Teresa-von-Avila-Haus Auszug aus Handbuch Qualitätsmanagement IN VIA Köln e.V. 55
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1894/2024 Freigabedatum 13.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "IN VIA Bildung gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „IN VIA Bildung gGmbH“, Stolzestr. 1a, 50674 Köln, gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „IN VIA Bildung gGmbH“, Geschäftsanschrift: Stolzestr. 1a, 50674 Köln wurde am 08.04.2024 mit Sitz in Köln gegründet und am 18.04.2024 unter HRB-Nr. 118745 beim Amts- gericht Köln eingetragen. Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung der Jugend- hilfe, verwirklicht unter anderem durch pädagogische Angebote an Schulen sowie schulische und außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Die Gesellschaft bietet nach ihrem Gesellschaftsvertrag keine Anhaltspunkte für mangelnde Verfassungstreue. Die „IN VIA Bildung gGmbH“ wurde als eine 100% Tochtergesellschaft des „IN VIA Katholi- scher Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V.“ (IN VIA Köln e.V.) im April 2024 gegründet. Zunächst übernimmt die „IN VIA Bildung gGmbH“ den kompletten Bereich des Offenen Ganz- tags (OGS) an Grundschulen von „IN VIA Köln e.V.“ Dies erfolgt im Rahmen einer Gesamt- rechtsnachfolge. „IN VIA Köln e.V.“ ist aktuell an 22 städtischen Schulen als OGS-Träger, unter Einsatz von ca. 500 Mitarbeiter*innen aktiv und ist seinerseits bereits seit 20 Jahren als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen und somit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig, zunächst im Bereich Hort und Übermittagsbetreuung und im weiteren Verlauf dann in Aufbau und Weiterentwicklung der Angebote des Offenen Ganztags gemäß SGB VIII. § 1 Abs. 3 SGB VIII formuliert zentrale Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und erteilt einen Handlungs- und Gestaltungsauftrag. Dieser konkretisiert sich in § 24 Abs. 4 SGB VIII (be- darfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Kinderbildungs- gesetz NRW (KiBiZ) sowie dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (Ausbau der gebundenen/offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli- cher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I). Der gesamtstädtische Ausbau des offenen Ganztags auf 34.600 Plätze (Schuljahr 2023/2024) stellt für 85 % der Schüler/innen des Primarbereichs die Möglichkeit dar, Betreuungs- und För- derangebote an Schulen in Anspruch nehmen zu können. An diesem Betreuungsangebot ist der „IN VIA Köln e.V.“ und somit auch die Gesamtrechtsnachfolgerin „IN VIA Bildung gGmbH“ in dem o.g. Umfang beteiligt und wird somit einen nicht unwesentlichen Beitrag in der Jugend- hilfe leisten. 3 Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 28.05.2024 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgaben- ordnung über die gesonderte Feststellung und Einhaltung der satzungsmäßigen Vorausset- zungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt dem- nach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Vorausset- zungen. Die Geschäftsführung bilden: - Katja Schauen und - Andrea Redding Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe ent- gegenstehen. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen der Mitarbeiter*Innen in der Arbeit mit der Zielgruppe entsprechen den Vorgaben des § 9 Kooperationsvertrag OGS. Nach Ansicht der Verwaltung gewährleistet die „IN VIA Bildung gGmbH“ eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Der Gesellschaftsvertrag, die Konzeption und das institutionelle Schutzkonzept sind als Anla- gen 1-3 unter Session-Nr. 1894/2024 hinterlegt. Begründung der Dringlichkeit: Um für das kommende Schuljahr 2024/2025 die Berechtigung zur Einstellung von Ab- solventen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) zu haben, benötigt die „IN VIA Bil- dung gGmbH“ noch vor der Sommerpause die Anerkennung als Träger der freien Ju- gendhilfe. Um dies zeitlich sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung durch den JHA am 18.06.2024 dringend erforderlich.
Anl. 1 IN VIA Bild. gGmbH Ges.vertrag
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Gesellschaftsvertrag Präambel Die Tätigkeit der IN VIA Bildung gGmbH erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. Alle in der Dienstgemeinschaft des Trägers tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1 erfüllen gemeinsam das kirchlich aufgetragene Werk: Dienst der christlichen Nächstenliebe im Sinne des Evangeliums. 1 Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Vertrag verstehen sich sowohl in männlicher. weiblicher als auch in diverser Form. Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma IN VIA Bildung gGmbH (2) Sitz der Gesellschaft ist Köln. Sie soll in das Handelsregister am Amtsgericht Köln eingetragen werden. • § 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft ist a. Die Förderung der Religion; b. Die Förderung der Jugendhilfe; 1 c. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; d. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; e. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke f. Förderung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Befähigung und Bestärkung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Dies wird vor allem, aber nicht ausschließlich, durch pädagogische Angebote an Schulen, schulische und außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Bildungsangebote und Qualifizierung zum Beruf und sozialer Begleitung an Lernorten, Bildungsangebote und Hilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie religionspädagogische Angebote und Angebote sozialer Kulturarbeit verwirklicht. (3) Die Gesellschaft verfolgt auch das Ziel, die schulische Bildung weiter zu entwickeln und qualitativ zu bereichern und ggf. selbst die Trägerschaft von Schulen und Berufsschulen zu übernehmen. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, sofern diese im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird insbesondere mit den zum Unternehmensverbund des IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e. V. gehörenden Gesellschaften verwirklicht und erfolgt insbesondere durch den Bezug von Verpflegungsleistungen, den Bezug von Dienstleistungen, vor allem in Form von Managementleistungen und allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Buchhaltung, Datenschutz, Arbeitsschutz, einheitliches Marketing, etc.) und die Nutzung von Sachanlagevermögen. 2 §3 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger. Gemeinnützigkeit (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. (4) Die Gesellschafter dürfen - sofern es sich nicht um steuerbegünstigte Körperschaften handelt - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (5) Die Gesellschafter erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Kirchliche Zuordnung (1) Die Gesellschaft unterliegt nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchenrechts über kirchliche Vereinigungen (cc. 305, 323, 325, 1301 CIC) der Aufsicht des Erzbischofs von Köln. (2) Die Gesellschaft erkennt die vom Erzbischof von Köln erlassene „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" und das 3 Mitarbeitervertretungsrecht für die Erzdiözese Köln und die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der jeweils aktuell geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn vorgenannte Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. (3) Die Gesellschaft erkennt die Leitlinien des deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. (4) Die Gesellschaft anerkennt zudem die Mitgliedschaftsbedingungen nach der Satzung des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. (5) Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung des Statutes sowie die Auflösung der Gesellschaft bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erzbischofs von Köln. (6) Der Wirtschaftsplan, der den Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan zu umfassen hat, bedarf bezüglich der Gesellschaft und seiner verbundenen Unternehmen der über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden Genehmigung des Erzbischofs von Köln. (7) Die Gesellschaft ist verpflichtet zur Aufstellung des Jahresabschlusses in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr und zur Veranlassung der Prüfung desselben durch einen Wirtschaftsprüfer (vereidigten Buchprüfer bzw. Steuerberater). Er übersendet dem Diözesan-Caritasverband eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes. (8) Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich den Erwerb) von Beteiligungen jeder Art durch die Vereinigung an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und den Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des 4 Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erzbischofs von Köln. (9) Die Mehrheit der Geschäftsanteile kann nur durch juristische Personen als Träger von Diensten und Einrichtungen gehalten werden, die entweder Gliederungen des Deutschen Caritasverbandes oder von diesem anerkannte Fachverbände und Vereinigungen sind oder die nach ihrer Satzung und Tätigkeit im Verbandsbereich Aufgaben der Caritas erfüllen oder die von der zuständigen kirchlichen Autorität als kirchliche Vereinigung anerkannt sind. (10) Der Erzbischof von Köln und der Diözesan-Caritasverband haben jederzeit das Recht, Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen zu nehmen, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuprüfen und weitere Auskünfte zu verlangen. (11) Die Gesellschaft informiert das Erzbischöfliche Generalvikariat und den DiCV frühzeitig über geplante Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Gesellschafterwechsel bzw. Wechsel bei der Zusammensetzung der kirchlichen Anteilseigner. . §6 Beginn und Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2024. §7 Gesellschafter, Stammkapital und Einlage (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). (2) Auf dieses Stammkapital übernimmt der Verein IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V mit Sitz in Köln einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 25.000,00 € (Geschäftsanteil Nr. 1). 5 (3) Die Stammeinlage ist in voller Höhe bar zu entrichten und sofort zur Zahlung fällig. §8 Organe der Gesellschaft (1) Die Organe der Gesellschaft sind: a. die Gesellschafterversammlung, b, die Geschäftsführung. (2) Die Mitglieder der Organe sind verpflichtet, über Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich oder als solche ausdrücklich bezeichnet worden sind, dauernd, auch nach Ausscheiden aus dem Amt, Verschwiegenheit zu wahren. § 9 Gesellschafterversammlung (1) Der Alleingesellschafter wird in der Gesellschafterversammlung durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch bis zu sieben bevollmächtigte Vertreter vertreten. (2) Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter - leitet die Versammlungen („Sitzungsleiter"). Der Sitzungsleiter bestimmt zu Beginn der Versammlung einen Protokollführer. (3) Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. §10 Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (1) Eine Gesellschafterversammlung findet bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich statt, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres. (2) Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführung schriftlich oder in Textform unter der Angabe von Tagesordnung, Tagungsort und -zeit mit einer Frist von 6 mindestens zwei Wochen einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der Tag der Sitzung wird für die Berechnung der Frist nicht mitgezählt. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse auch ohne Einhaltung der Form- und Fristvorschriften fassen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und kein Gesellschafter widerspricht. (3) Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist von der Geschäftsführung mit einer Frist von mindestens einer Woche, bei Eilbedürftigkeit mit angemessener kürzerer Frist einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschafter erforderlich erscheint, das Stammkapital zur Hälfte aufgebraucht ist oder es ein Gesellschaftervertreter unter Darlegung der Gründe verlangt. Lehnt die Geschäftsführung den Antrag auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung ab oder hat binnen sieben Tagen nach Eingang des Antrags die Gesellschafterversammlung nicht einberufen, ist der antragstellende Gesellschaftervertreter selbst zur Einberufung der Gesellschafterversammlung berechtigt. (4) Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Jeder Euro gewährt eine Stimme. Die Stimmen eines Gesellschafters können, auch bei Vertretung durch mehrere Personen, nur einheitlich abgegeben werden. (5) Die Geschäftsführung der Gesellschaft nimmt an der Gesellschafterversammlung mit beratender Stimme teil, soweit diese nicht im Einzelfall eine Nichtteilnahme beschließt. Gäste oder sachkundige Personen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. (6) Gesellschafterversammlungen können auch in digitaler Form (z. B. als Video- oder Webkonferenzen oder als Hybridsitzung) oder auf anderem elektronischem Wege stattfinden, sofern jeder Gesellschaftervertreter die technische Möglichkeit hat, an der Versammlung teilzunehmen. Ein solches Verfahren ist nicht zulässig, wenn sich ein Gesellschafter binnen einer Frist von vier Tagen nach Versand der Einladung gegen dieses Verfahren ausspricht. Für die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sowie für die Protokollierung gelten die vor- und nachstehenden Ziffern sinngemäß. (7) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können außer in Gesellschafterversammlungen ausnahmsweise auch per Brief, Fax oder E-Mail oder in jeder anderen daten-rechtiich zulässigen digitalen Telekommunikationsform gefasst 7 werden („Umlaufverfahren"), sofern kein Gesellschaftervertreter diesem Verfahren binnen einer Frist von vier Tagen nach Versand der Beschlussvorlage widerspricht. Das Ergebnis der Abstimmung ist jedem Gesellschaftervertreter unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, auf der nächsten Gesellschafterversammlung nochmals bekannt zu geben und in die Niederschrift dieser Gesellschafterversammlung aufzunehmen. (8) Der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft kann weder im Umlaufverfahren noch auf elektronischem Wege bzw. in einer Video- oder Webkonferenz oder in einer Hybridsitzung gefasst werden. (9) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist vom Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Die Niederschrift ist den Gesellschaftern und der Geschäftsführung innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung zuzusenden, sofern die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt. Wird innerhalb weiterer zwei Wochen nach Zugang des Protokolls kein Widerspruch dagegen bei der Geschäftsführung eingelegt, gilt das Protokoll als genehmigt. §11 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für alle ihr durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben sowie für Fragen, die ihr von der Geschäftsführung zur Entscheidung vorgelegt werden. Sie hat insbesondere zu beschließen über: a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Beitritt weiterer Gesellschafter, Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals, . b. Veräußerung, Teilung und Zusammenschluss von Geschäftsanteilen der Gesellschafter, c. Auflösung der Gesellschaft, . d. Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung, Abschluss, Beendigung und Änderung der Dienstverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsführung, Entlastung der Geschäftsführung, Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft gegen Mitglieder der Geschäftsführung zustehen, sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen diese, 8 e. die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten; f. Genehmigung des Wirtschaftsplanes (Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsplan) sowie der Nachtragspläne, ' g. Bestellung des Abschlussprüfers und Festlegung des Prüfungsumfanges, h. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, i. Beteiligung an anderen Gesellschaften. (2) Folgende Geschäfte und Maßnahmen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgenommen bzw. umgesetzt werden: a. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b. Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen über Immobilien oder immobiliengleiche Recht ab einer in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegenden Mindestlaufzeit oder Höhe, c. Kauf / Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens, die einen in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegenden Buchwert ' übersteigen, d- Einleitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung oder mit erheblichen finanziellen Risiken, insbesondere ab einem in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegenden Streitwert e. Sofern im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen, Aufnahme und Vergabe von Krediten, f. Abgabe von Garantie- oder Patronatserklärungen, zur Übernahme von Bürgschaften sowie Abgabe vergleichbarer Erklärungen, g. Weitere in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegende zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, h. Alle Maßnahmen bei der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Tochtergesellschaften, sofern und soweit die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung gesetzlich und/oder gesellschaftsvertraglich vorgesehen ist. (3) Die Gesellschafterversammlung kann in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung weitere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen festlegen, die nur mit ihrer vorherigen Zustimmung vorgenommen bzw. umgesetzt werden dürfen. Die Zustimmungsvorbehalte wirken ausschließlich im Innenverhältnis und beschränken die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nicht. 9 §12 Geschäftsführung (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. (2) Die Mitglieder der Geschäftsführung sollen der Katholischen Kirche angehören. (3) Die Geschäftsführung ist für die Führung des laufenden Geschäftsbetriebes der Gesellschaft verantwortlich. Sie hat sich am Zweck der Gesellschaft, der Zielsetzung und Aufgabenstellung ihrer Einrichtungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zu orientieren. Die Geschäftsführung hat Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft und ihrer Einrichtungen zu besorgen. Die Geschäftsführung ist an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden. Die Geschäftsführung berichtet der Gesellschafterversammlung über die Lage der Gesellschaft, den Gang der Geschäfte und über alle wesentlichen Vorgänge. (4) Die näheren Aufgaben der Geschäftsführung, die Zusammenarbeit mit der Gesellschafterversammlung sowie bei mehreren Geschäftsführern die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung werden in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelt, die von der Gesellschafterversammlung erlassen wird. Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 35 GmbHG vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung eingeräumt wird. (2) Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Organisationen oder für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. 10 Jahresabschluss und Wirtschaftsplan (1) Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss und - soweit gesetzlich erforderlich - den Lagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen. (2) Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sind durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Nach Eingang des Prüfungsberichtes hat die Geschäftsführung ihn unverzüglich der Gesellschafterversammlung und dem Verbandsrat des Gesellschafters zuzuleiten. Der Jahresabschluss ist der Gesellschafterversammlung mit einem Beschlussvorschlag zur Feststellung vorzulegen. (3) Des Weiteren hat die Geschäftsführung bis zum Ende des Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. §15 Auflösung der Gesellschaft (1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die Geschäftsführung, soweit die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt. (2) Bei Liquidation der Gesellschaft gelten für die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren die Bestimmungen in § 13 entsprechend. (3) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V., Köln, oder dessen Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 11 &16 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle sind die Gesellschafter verpflichtet, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Vertragsbestimmungen entsprechende rechtlich wirksame Bestimmung zu ergänzen. (2) Sofern eine Bestimmung verschieden ausgelegt werden kann, ist sie so auszulegen, wie sie mit dem Gesetz und dem Inhalt dieses Vertrages am ehesten in Einklang gebracht werden kann. Gründungsaufwand Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie ggf. anfallende Steuern bis zu einem Gesamtbetrag von 2.500 Euro. Darüberhinausgehende Kosten trägt der Gründungsgesellschafter. 12
Anl. 2 IN VIA Bild. gGmbH Konzeption
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IN VIA Bildung gGmbH, Stolzestraße 1a, 50674 Köln Seite 1 von 3 Konzeption Die IN VIA Bildung gemeinnützige GmbH wurde im April 2024 als 100%ige Tochtergesell- schaft von IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. gegründet. IN VIA Köln baut damit seine Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe weiter aus. Durch die neue Rechtsform wird der Bereich insgesamt gestärkt und modernisiert. Zunächst übernimmt die IN VIA Bildung gGmbH den kompletten Bereich des offenen Ganztags an Grundschulen von IN VIA Köln e.V. Dies erfolgt im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge. IN VIA Köln ist aktuell OGS-Träger an 24 Grundschulen im Kölner Stadtgebiet. Hierbei handelt es sich um 23 städtische Schulen und eine Förderschule in Trägerschaft des LVR. Jede IN VIA-OGS hat eine Standortleitung vor Ort, die für die konkrete pädagogische, personelle und finanzielle Umsetzung der Arbeit vor Ort verantwortlich ist. Die OGS-Leitungen werden dabei von Bereichsleitungen fachberatend begleitet und unterstützt. Die Gruppengröße liegt in der OGS i.d.R. bei 20-25 Kindern, wobei in jeder Gruppe eine Gruppenleitung und eine Ergänzungskraft eingesetzt wird. Insgesamt sind im Bereich des Offenen Ganztags an Grundschulen bei IN VIA Köln über 500 Personen, überwiegend in Teilzeit tätig. IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e.V. ist bereits seit mehr als 20 Jahren als anerkannter Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen aktiv. Zunächst im Bereich Hort und Übermittagsbetreuung und im weiteren Verlauf dann in Aufbau und Weiterentwicklung der Angebote des Offenen Ganztags gemäß SGB VIII. IN VIA Bildung gGmbH, Stolzestraße 1a, 50674 Köln Seite 2 von 3 Die OGS-Standorte in Trägerschaft von IN VIA sind über das gesamte Stadtgebiet Köln verteilt. Einen Schwerpunkt legt der Verband dabei auf Quartiere und Veedel mit besonderen Bedarfen. So befinden sich mit elf Standorten fast die Hälfte der IN VIA OGSsen rechtsrheinisch in den Stadtvierteln Höhenhaus, Vingst, Porz, Kalk und Mülheim. Fünf Standorte liegen im Kölner Norden und jeweils vier im Süden und im Westen Kölns. Gemeinsam mit der jeweiligen Schule entwickelt IN VIA Köln bedarfsgerechte und schulspezifische Ganztagskonzepte für die pädagogische Arbeit vor Ort. Orientierungspunkte sind hierbei gleichermaßen das IN VIA-Rahmenkonzept und unsere Qualitätsstandards sowie das Schulkonzept und standortabhängige Faktoren wie die Zusammensetzung der Schülerschaft und das direkte Schulumfeld. IN VIA verfolgt mit dem Engagement im pädagogischen Ganztag drei Hauptziele: 1) Ergänzendes Bildungsangebot für Grundschulkinder 2) Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 3) Ermöglichung einer gesunden Mahlzeit am Tag für alle Grundschulkinder 1) Ergänzendes Bildungsangebot für Grundschulkinder Der pädagogische Ganztag bei IN VIA Köln versteht sich als Ergänzung zum schulischen Bildungsangebot zum Einen durch Vertiefung des Erlernten im Rahmen von Lernzeit und Hausaufgabenbetreuung und zum Anderen durch die Ermöglichung alternativer Lerngruppen, -formen und -räume, die durch den jugendhilfeorientierten Träger im Nachmittag im Rahmen des pädagogischen Mittagstischs, der sozialen Gruppenarbeit und der musischen, kreativen und sportlichen Angebote im AG-Bereich zur Verfügung gestellt werden. 2) Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf OGS bedeutet auch verlässliche Betreuung der Grundschulkinder mindestens bis 15:00 Uhr am Nachmittag. Für IN VIA als Verband, der sich für gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter insbesondere in Bezug auf Erwerbsarbeit einsetzt, bedeutet dies, Eltern - und vor allen Dingen Müttern - die Möglichkeit zu geben, einer Erwerbstätigkeit verlässlich nachgehen zu können und zugleich die Kinder in dieser Zeit gut untergebracht zu wissen. IN VIA Bildung gGmbH, Stolzestraße 1a, 50674 Köln Seite 3 von 3 3) Eine gesunde Mahlzeit am Tag für alle Grundschulkinder In vielen Familien steht eine gesunde und ausgewogene Ernährung aus unterschiedlichen Gründen nicht auf Platz 1 der Prioritätenliste. Hier möchte IN VIA Köln durch ein eigenes DGE-zertifiziertes und qualitativ hochwertiges Angebot der Mittagsverpflegung seinen Beitrag dazu leisten, dass die Kinder zumindest eine warme, gesunde und ausgewogene Mahlzeit am Tag einnehmen können und hierbei auch eine angemessene Essens- und Tischkultur erlernen und vertiefen können. Genau wie der IN VIA Köln e.V. hat auch die Tochtergesellschaft IN VIA Bildung gGmbH ein christliches Selbstverständnis und daraus resultierende Organisationsziele und - wert- vorstellungen. Das pädagogische Handeln orientiert sich am christlichen Menschenbild, das davon ausgeht, dass jeder Mensch wertvoll und einzigartig ist, ganz unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Identität und Unterstützungsbedarf. Dies gilt für die Kinder, die in IN VIA-OGSsen begleitet werden, genauso wie für die Mitarbeitenden. Die IN VIA Bildung gGmbH bildet eine Dienstgemeinschaft im Sinne des kath. Arbeitsrechts und zahlt tarifgebundene Gehälter nach AVR Caritas.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1894/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 11:06