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AN/0084/2018

Dezentrale Carsharing-Stellplätze schaffen, Mobilitätswende voranbringen

Parteilos Anfrage nach § 4 18.01.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2018, TOP 1.2

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2774 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Andreas Wolter 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:18.01.2018  
 
AN/0084/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
 
Dezentrale Carsharing-Stellplätze schaffen, Mobilitätswende voranbringen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellerbitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten  Verkehrsaus-
schusses zu setzen: 
 
Mit neuer Rahmengesetzgebung des Bundes schreitet der Prozess der gemeinsamen Nutzung von 
Kraftfahrzeugen in Deutschland immer weiter voran. Dabei stellt sich die Situation gegenwärtig so 
dar, dass neben den zentralen Stell platzgrundstücken der jeweiligen Anbieter auch die Bedingu n-
gen für einzelne Stellplätze an öffentlichen Straßen geschaffen werden. Die Gesetzgebungskomp e-
tenz des Bundes beschränkt sich jedoch auf vom Bund finanzierte und betriebene Straßen. De n-
noch kann di e Bundesgesetzgebung als Vorbild dienen für entsprechende Landesgesetze und die 
Maßnahmen der Kommunen in ihrem Kompetenzbereich. Dies gilt insbesondere für die letztgenann-
te Variante, nämlich die dezentralen Stellplätze sowie für private Kleinst -Carsharing-Anbieter, die 
sich etwa über Online -Plattformen, z. B. Drivy, organiseren. Die neue Rahmengesetzgebung des 
Bundes ist zum 1. September vergangenen Jahres inklusive eines neuen entsprechenden Ve r-
kehrszeichens in Kraft getreten. In der Vorlage "Luftreinhal tung – Position der Stadt Köln zur For t-
schreibung des Luftreinhalteplans“ wird Carsharing als eine flankierende Maßnahme angesehen.   
 
Wir fragen daher die Verwaltung der Stadt Köln: 
 
1. Wie viele Ausweisungen einzelner dezentraler Stellplätze für die exklusi ve Nutzung durch Ca r-
sharing-Anbieter an Straßen gibt es in Köln? (Dazu zählen sowohl Plätze, um Autos ansonsten 
stationsgebundener Anbieter an Straßen "abzugeben", als auch Plätze für Anbieter im sog. 
„free-floating“-Bereich, als auch Plätze für private Kl einstanbieter, die ihren persönlichen PKW 
verleihen.)

- 2 - 
 
2. Welche Anreize bietet die Stadt Köln zurzeit für Nutzer und Anbieter der gewerblichen Carsh a-
ring-Angebote? 
 
3. Wäre es rechtlich und finanziell möglich, privaten Kleinst -Carsharing-Anbietern die Kosten für  
Anwohnerparkausweise zu erlassen? 
 
4. Welche weiteren Anreize könnte die Stadt anbieten, um private Kleinst -Carsharing-Anbieter zu 
fördern?  
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0084/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
18.01.2018
Erstellt
17.01.2018 20:51