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V/0899/2021

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz

Vorlagen 07.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.01.2022, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1197 Zeichen

Anlage A zur V/0899/2021
Kurzüberblick
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw.
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1947 Zeichen

V/0899/2021
V/0899/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz wird gewählt:
Herr Wolfgang Tangemann.
Herr T angemannist 61 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Uppenberg/Mauritz.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Frau Lammers-Stüve ist seit 5 Jahren stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Uppenberg/Mauritz. Für
eine zweite Amtszeit steht sie aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung, so dass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Herr T angemannhat sich beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung
Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung.
Eine weitere Berwerbung ist aus beruflichen Gründen kurzfristig zurückgezogen worden.
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
Rechts- und Ausländeramt
08.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

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V/0899/2021
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von Herrn T angemannerfüllt.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0899/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2021
Erstellt
01.12.2021 09:33