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2002/2022

Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

10209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2002/2022 
Freigabedatum 23.06.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren 
Frage 1 
Welche Erkenntnisse hat die Aufarbeitungen der Starkregen-Kanalüberstau-Ereignisse (14.07.2021 – 
Hahnwald u.a., 2017 und früher) im Stadtbezirk Rodenkirchen erbracht? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Abflussvermögen des Kölner Kanalnetzes regelmäßig unter-
sucht wird. Werden Schwachstellen identifiziert oder Mindestvoraussetzung unterschritten, erfolgt der 
Ausbau oder die Verstärkung von bestehenden Abwasseranlagen. Hierbei kommt die DIN 752 und 
das Arbeitsblatt der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V, DWA A 
118 zur Anwendung, so dass ein Stand nach den Regeln der Technik sichergestellt werden kann. 
 
Eine konkrete Maßnahme zur Verbesserung des Abflussvermögens war unter anderem der Bau des 
Rückhaltebeckens Köln-Hahnwald. Dort wurden im Jahr 2012 ein zusätzliches Rückhaltevolumen in 
einer Größe von immerhin 33.000 cbm Abwasser geschaffen. Für den Ortsteil Köln-Meschenich ist 
ein vergleichbares Bauwerk in einer Größe von mindestens 4.000 cbm Abwasser in der Planung.  
 
Das Kanalnetz für das Einzugsgebiet der Kläranlage Köln-Rodenkirchen entspricht den Regeln der 
Technik, in Teilen werden diese bereits übertroffen. 
 
Die Auswertung der Messdaten für den 14.07.2021 zeigt, dass das Kanalnetz das Regenwasser zu-
nächst einwandfrei abgeleitet hat. Alle abwassertechnischen Anlagen haben gut funktioniert. Die vor-
handenen Speicherkapazitäten waren aber aufgrund des außergewöhnlichen Niederschlagsereignis-
ses im Laufe des Tages erschöpft. Das Becken Köln-Hahnwald war vollständig gefüllt.  
 
In der Folge kam es zu einer Überlastung des Systems.  
 
 
Frage 2 
Welche Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung daraus abgeleitet werden, um zukünftige Schäden 
an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden oder mindestens zu verringern? 
 
Antwort der Verwaltung 
Ziel ist es, Köln resilienter gegenüber den anzunehmenden Klimaänderungen zu gestalten, da auch in 
Zukunft nicht alle Starkregenereignisse über das Kanalisationsnetz abgeleitet oder gespeichert wer-
den können. Dies gilt sowohl für Neuplanungen, als auch für die Bestandsbebauung.

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Die Stadt- und Freiraumplanung in Köln verfolgt nicht mehr den Ansatz einer möglichst schnellen Ab-
leitung von Regenwasser in die Kanalisation. Stattdessen müssen Neubau- und Erschließungsmaß-
nahmen auf ortsnahe Lösungen zur Versickerung, Verdunstung sowie zur Speicherung und gedros-
selten Ableitung von Regenwasser untersucht und umgestellt werden.  
 
Die jeweils für die individuelle Situation passenden Maßnahmen werden dann für die Entwässerungs-
planung vorgeschrieben und soweit dies möglich ist im Bebauungsplan festgesetzt.  
 
Beispiele für solche Maßnahmen: 
 Wege und Straßen als Notwasserwege und Rückhaltung im Freiraum 
 Mulden, Tiefbeete und/oder Rigolen zur Zwischenspeicherung, Versickerung und/oder Be-
wässerung von Straßenbäumen 
 wasserdurchlässige Flächenbefestigung 
 Multifunktionale Flächen 
 Grün- und Rückhaltedächer 
 Fassadenbegrünung 
 
In Zukunft sollen Maßnahmen, die der Hitzevorsorge, Wasserrückhaltung, dem Gewässerschutz, der 
Verbesserung des Wasserhaushalts sowie einer Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in 
den Straßen dienen, von vornherein gezielt zusammengedacht und -entwickelt werden.  
 
Dies zeigt auch der Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung in Köln (siehe: 
https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/FirstSpirit_1489560439762LeitfadenPlanung_ES
_140217_web.pdf)  
 
Auch setzen sich die StEB Köln für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser ein. Regenwasser ist 
nicht nur bei neuen Baugebieten, sondern auch im Bestand zu versickern, zu speichern oder ander-
weitig zu nutzen. Ein weiterer Baustein ist der Objektschutz. Durch bauliche Veränderung am Gebäu-
de und die Entsiegelung vorhandener Bebauungen kann ein Schaden erheblich reduziert werden.  
 
Hierzu informieren die StEB Köln über verschiedene Wege die Zielgruppen. Dies ist z. B. der Wasser-
Risiko-Check (siehe: https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko-Check/), die Leitfäden „Mehr Grün für 
ein besseres Klima in Köln“ (siehe: https://www.steb-
koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf) und „Wassersensibel planen und 
bauen in Köln“  (siehe: https://www.steb-
koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-Wassersensibel-planen-und-
bauen.pdf) und verweisen gerne auf das Förderprogramm grün³ der Stadt Köln (siehe: 
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html).  
 
Auch bieten die StEB kostenlose Beratungen zum Objektschutz und zur Entsiegelung an. 
 
Derzeit werden bei den StEB Köln Untersuchungen durchgeführt, ob und wie das Überflutungsrisiko 
in Hahnwald reduziert werden kann. So sollen geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Nieder-
schlagsereignisse entwickelt werden, die über die üblichen Lastfälle für die Dimensionierung von Ka-
nälen hinausgehen.  
 
Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Juli 2022 abgeschlossen sein. Parallel sind die StEB 
Köln im Dialog mit der IG Hahnwald, um die Anwohner über die aktuellen Entwicklungen der Untersu-
chung zu informieren. Hierzu findet am 19.07.2022 ein Treffen mit der IG Hahnwald statt, bei dem die 
Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt werden.

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Frage 3 
Inwieweit werden in der Umsetzung rechtskräftiger Bauleitpläne (Sürther Feld; „Waldviertel“ etc.) bzw. 
in Planung befindlicher Bauleitpläne (z.B. Rondorf-NW) weitere Risikoerhöhungen dauerhaft ausge-
schlossen werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die StEB Köln werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen grundsätzlich auch formal als Träger 
öffentlicher Belange von der Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Dadurch gehen wasserwirt-
schaftliche Themen wie Starkregen und Hochwasser stets in die jeweiligen Bauleitplanverfahren mit 
ein. Die §§ 3 und 4 Baugesetzbuch ermöglichen je nach Verfahrensart die Abgabe von bis zu drei 
Stellungnahmen. Bei städtebaulichen Wettbewerben werden die StEB Köln oft bereits auch vor dem 
eigentlichen Bauleitplanverfahren beteiligt.  
 
Des Weiteren werden bei komplexen städtebaulichen Vorhaben wasserwirtschaftliche Fachbeiträge 
erstellt, in denen Themen wie Flusshochwasser, Starkregen und Regelentwässerung separat oder 
gebündelt dargestellt und als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. 
 
Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine be-
stimmten Größe überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungs-
nachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 
30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die da-
für benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. 
Die Nachweise müssen den StEB Köln vorgelegt werden. Die StEB Köln verlangen den Überflu-
tungsnachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder 
Lage des Grundstückes es erfordern. Diese Überflutungsnachweise stehen dann für den Bebauungs-
plan zur Verfügung. Beispielsweise können einzuhaltende Geländehöhen oder Flächen für den Rück-
halt von Starkregen festgesetzt werden. 
 
Für zukünftig öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB 
Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche 
Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass 
die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege -  geeignet sind, einen 
Starkregenabfluss bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleiten. In einem 
zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an geeigneter Stelle aufge-
fangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum Beispiel Quartiersplätze 
sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Häufig werden dafür auch Muldenstruktu-
ren in öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Notwasserwege und Notflutflächen werden dann in dem 
zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. 
 
In dem in der Anfrage genannten Beispiel Rondorf-Nordwest sind die vorstehend genannten Starkre-
gennachweise bereits durchgeführt und stehen als Grundlage für die Bauleitplanung zur Verfügung. 
 
Die oben beschriebenen zukunftsweisenden Regelungen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen 
können in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten leider nicht zur Anwendungen kommen.  
Hiervon sind dann auch die genannten Plangebiete Sürther Feld und Bahnstraße („Waldviertel“) be-
troffen. Selbstverständlich kommt in diesen Bereichen die oben genannte DIN 1986-100 dennoch 
zum Einsatz, wie dies auch unter Punkt 4 beschrieben wird.

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Frage 4 
Ist bei sonstigen Bauvorhaben z.B. nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) geplant, den Aspekt 
„Starkregenereignis“ in Zukunft besonders zu berücksichtigen und im Einzelfall bei der Gesamtabwä-
gung des Einfügungsgebotes einfließen zu lassen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Auch wenn ein sogenannter unbeplanter Innenbereich  nach § 34 BauGB bebaut wird, gilt die bereits 
oben genannte DIN 1986-100.  
 
Die bedeutet für Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine bestimmte Größe überschrei-
ten, bedarf es eines Überflutungsnachweises. Auch wird im Bauantragsverfahren auf die Versicke-
rungspflicht und dem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser verwiesen. Im Zuge der Ausstellung 
des Kanalanschlussscheins werden die Antragsteller nochmalig beraten. Die Beratung umfasst in 
allen Fällen das Thema Starkregen- und Überflutungsvorsorge.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnstraße

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Details

Aktenzeichen
2002/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.06.2022
Erstellt
13.06.2022 18:23