2002/2022
Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Sa Vorlagen-Nummer 2002/2022 Freigabedatum 23.06.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren Frage 1 Welche Erkenntnisse hat die Aufarbeitungen der Starkregen-Kanalüberstau-Ereignisse (14.07.2021 – Hahnwald u.a., 2017 und früher) im Stadtbezirk Rodenkirchen erbracht? Antwort der Verwaltung Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Abflussvermögen des Kölner Kanalnetzes regelmäßig unter- sucht wird. Werden Schwachstellen identifiziert oder Mindestvoraussetzung unterschritten, erfolgt der Ausbau oder die Verstärkung von bestehenden Abwasseranlagen. Hierbei kommt die DIN 752 und das Arbeitsblatt der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V, DWA A 118 zur Anwendung, so dass ein Stand nach den Regeln der Technik sichergestellt werden kann. Eine konkrete Maßnahme zur Verbesserung des Abflussvermögens war unter anderem der Bau des Rückhaltebeckens Köln-Hahnwald. Dort wurden im Jahr 2012 ein zusätzliches Rückhaltevolumen in einer Größe von immerhin 33.000 cbm Abwasser geschaffen. Für den Ortsteil Köln-Meschenich ist ein vergleichbares Bauwerk in einer Größe von mindestens 4.000 cbm Abwasser in der Planung. Das Kanalnetz für das Einzugsgebiet der Kläranlage Köln-Rodenkirchen entspricht den Regeln der Technik, in Teilen werden diese bereits übertroffen. Die Auswertung der Messdaten für den 14.07.2021 zeigt, dass das Kanalnetz das Regenwasser zu- nächst einwandfrei abgeleitet hat. Alle abwassertechnischen Anlagen haben gut funktioniert. Die vor- handenen Speicherkapazitäten waren aber aufgrund des außergewöhnlichen Niederschlagsereignis- ses im Laufe des Tages erschöpft. Das Becken Köln-Hahnwald war vollständig gefüllt. In der Folge kam es zu einer Überlastung des Systems. Frage 2 Welche Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung daraus abgeleitet werden, um zukünftige Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden oder mindestens zu verringern? Antwort der Verwaltung Ziel ist es, Köln resilienter gegenüber den anzunehmenden Klimaänderungen zu gestalten, da auch in Zukunft nicht alle Starkregenereignisse über das Kanalisationsnetz abgeleitet oder gespeichert wer- den können. Dies gilt sowohl für Neuplanungen, als auch für die Bestandsbebauung. 2 Die Stadt- und Freiraumplanung in Köln verfolgt nicht mehr den Ansatz einer möglichst schnellen Ab- leitung von Regenwasser in die Kanalisation. Stattdessen müssen Neubau- und Erschließungsmaß- nahmen auf ortsnahe Lösungen zur Versickerung, Verdunstung sowie zur Speicherung und gedros- selten Ableitung von Regenwasser untersucht und umgestellt werden. Die jeweils für die individuelle Situation passenden Maßnahmen werden dann für die Entwässerungs- planung vorgeschrieben und soweit dies möglich ist im Bebauungsplan festgesetzt. Beispiele für solche Maßnahmen: Wege und Straßen als Notwasserwege und Rückhaltung im Freiraum Mulden, Tiefbeete und/oder Rigolen zur Zwischenspeicherung, Versickerung und/oder Be- wässerung von Straßenbäumen wasserdurchlässige Flächenbefestigung Multifunktionale Flächen Grün- und Rückhaltedächer Fassadenbegrünung In Zukunft sollen Maßnahmen, die der Hitzevorsorge, Wasserrückhaltung, dem Gewässerschutz, der Verbesserung des Wasserhaushalts sowie einer Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in den Straßen dienen, von vornherein gezielt zusammengedacht und -entwickelt werden. Dies zeigt auch der Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung in Köln (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/FirstSpirit_1489560439762LeitfadenPlanung_ES _140217_web.pdf) Auch setzen sich die StEB Köln für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser ein. Regenwasser ist nicht nur bei neuen Baugebieten, sondern auch im Bestand zu versickern, zu speichern oder ander- weitig zu nutzen. Ein weiterer Baustein ist der Objektschutz. Durch bauliche Veränderung am Gebäu- de und die Entsiegelung vorhandener Bebauungen kann ein Schaden erheblich reduziert werden. Hierzu informieren die StEB Köln über verschiedene Wege die Zielgruppen. Dies ist z. B. der Wasser- Risiko-Check (siehe: https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko-Check/), die Leitfäden „Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln“ (siehe: https://www.steb- koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf) und „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ (siehe: https://www.steb- koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-Wassersensibel-planen-und- bauen.pdf) und verweisen gerne auf das Förderprogramm grün³ der Stadt Köln (siehe: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html). Auch bieten die StEB kostenlose Beratungen zum Objektschutz und zur Entsiegelung an. Derzeit werden bei den StEB Köln Untersuchungen durchgeführt, ob und wie das Überflutungsrisiko in Hahnwald reduziert werden kann. So sollen geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Nieder- schlagsereignisse entwickelt werden, die über die üblichen Lastfälle für die Dimensionierung von Ka- nälen hinausgehen. Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Juli 2022 abgeschlossen sein. Parallel sind die StEB Köln im Dialog mit der IG Hahnwald, um die Anwohner über die aktuellen Entwicklungen der Untersu- chung zu informieren. Hierzu findet am 19.07.2022 ein Treffen mit der IG Hahnwald statt, bei dem die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt werden. 3 Frage 3 Inwieweit werden in der Umsetzung rechtskräftiger Bauleitpläne (Sürther Feld; „Waldviertel“ etc.) bzw. in Planung befindlicher Bauleitpläne (z.B. Rondorf-NW) weitere Risikoerhöhungen dauerhaft ausge- schlossen werden? Antwort der Verwaltung Die StEB Köln werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen grundsätzlich auch formal als Träger öffentlicher Belange von der Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Dadurch gehen wasserwirt- schaftliche Themen wie Starkregen und Hochwasser stets in die jeweiligen Bauleitplanverfahren mit ein. Die §§ 3 und 4 Baugesetzbuch ermöglichen je nach Verfahrensart die Abgabe von bis zu drei Stellungnahmen. Bei städtebaulichen Wettbewerben werden die StEB Köln oft bereits auch vor dem eigentlichen Bauleitplanverfahren beteiligt. Des Weiteren werden bei komplexen städtebaulichen Vorhaben wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erstellt, in denen Themen wie Flusshochwasser, Starkregen und Regelentwässerung separat oder gebündelt dargestellt und als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine be- stimmten Größe überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungs- nachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die da- für benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. Die Nachweise müssen den StEB Köln vorgelegt werden. Die StEB Köln verlangen den Überflu- tungsnachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern. Diese Überflutungsnachweise stehen dann für den Bebauungs- plan zur Verfügung. Beispielsweise können einzuhaltende Geländehöhen oder Flächen für den Rück- halt von Starkregen festgesetzt werden. Für zukünftig öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege - geeignet sind, einen Starkregenabfluss bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleiten. In einem zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an geeigneter Stelle aufge- fangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum Beispiel Quartiersplätze sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Häufig werden dafür auch Muldenstruktu- ren in öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Notwasserwege und Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. In dem in der Anfrage genannten Beispiel Rondorf-Nordwest sind die vorstehend genannten Starkre- gennachweise bereits durchgeführt und stehen als Grundlage für die Bauleitplanung zur Verfügung. Die oben beschriebenen zukunftsweisenden Regelungen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen können in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten leider nicht zur Anwendungen kommen. Hiervon sind dann auch die genannten Plangebiete Sürther Feld und Bahnstraße („Waldviertel“) be- troffen. Selbstverständlich kommt in diesen Bereichen die oben genannte DIN 1986-100 dennoch zum Einsatz, wie dies auch unter Punkt 4 beschrieben wird. 4 Frage 4 Ist bei sonstigen Bauvorhaben z.B. nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) geplant, den Aspekt „Starkregenereignis“ in Zukunft besonders zu berücksichtigen und im Einzelfall bei der Gesamtabwä- gung des Einfügungsgebotes einfließen zu lassen? Antwort der Verwaltung Auch wenn ein sogenannter unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB bebaut wird, gilt die bereits oben genannte DIN 1986-100. Die bedeutet für Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine bestimmte Größe überschrei- ten, bedarf es eines Überflutungsnachweises. Auch wird im Bauantragsverfahren auf die Versicke- rungspflicht und dem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser verwiesen. Im Zuge der Ausstellung des Kanalanschlussscheins werden die Antragsteller nochmalig beraten. Die Beratung umfasst in allen Fällen das Thema Starkregen- und Überflutungsvorsorge.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2002/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.06.2022
- Erstellt
- 13.06.2022 18:23