Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2636/2023 vom 29.08.2023
Stand: Am 07.09.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage_0_Begruendung Dringlichkeit_Bericht Prüfung JA 2020
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Anlage 0 Begründung für die Dringlichkeit zur Beschlussvorlage Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Ein Beschluss ist noch im Rahmen des aktuellen Sitzungslaufs notwendig, weil die Kämmerei gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 KomHVO dem Haushaltsplan die Ergebnisrech- nung, Finanzrechnung und die Bilanz des Vorjahres beizufügen hat. Für die Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 hätte bereits der Jahresab- schluss 2021 beigefügt werden müssen. Da die Stadt Köln diese Anforderung nicht eingehalten hat, weil der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 erst in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.09.2023 behandelt wird, hat die Be- zirksregierung mit Schreiben vom 19.12.2022 die Auflage erteilt, über den Fortgang der Jahresabschlussarbeiten regelmäßig zu berichten. Die nächste Berichterstattung an die Bezirksregierung datiert auf den 15.09.2023. Verwaltungsinterne Abstimmungen zum Jahresabschluss 2020 haben zu Verzöge- rungen im Ablauf zur Einbringung des Prüfungsberichtes in den Rechnungsprüfungs- ausschuss geführt. Da die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 laut Bezirksregierung bereits im ersten Quartal 2023 hätte erfolgen sollen, ist es aufgrund des zeitlichen Aspekts, um somit eine gesetzeskonforme Haushaltsgenehmigung zu erreichen, erforderlich die ausstehenden Jahresabschlüsse, hier den Jahresabschluss 2020, schnellstmöglich festzustellen. -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/14/141/4 RPA-Nr. 2021/0093 Vorlagen-Nummer 2636/2023 Freigabedatum 29.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2023 nach ein- gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2020 wie folgt Stellung: - Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü- fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2020 einschließlich des beige- fügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW. - Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie- benen Mängel zu beauftragen. - Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im halbjährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststel- lungen des Berichtes zum Jahresabschluss 2020 zu ergänzen. - Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus- schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2020 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. Finanzausschuss 04.09.2023 Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023 Rat 07.09.2023 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2020 Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 (korrigiert) Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden. 3 Begründung: Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 in der Sitzung am 21.03.2023 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung verwiesen. -
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2020
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Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 0221/ 221 - 25015 0221/ 221 - 25501 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort ............................................................................................. 1 2 Prüfungsauftrag ............................................................................... 1 3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................... 1 4 Grundsätzliche Feststellungen ....................................................... 2 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen ......... 2 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ......................................................... 2 4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement ..................................................... 4 4.1.3 Inventuren allgemein .......................................................................... 4 4.1.4 Grundbesitz........................................ ................................................ 4 4.1.5 Straßenvermögen .............................................................................. 5 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 .................... 6 4.2.1 CA-Belegarten ................................................................................... 6 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 7 4.2.3 System der Belegablage .................................................................... 7 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt .................... 7 4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................ 8 5 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz ....................... 8 Aktivseite der Bilanz ................................................................................ ......... 8 5.0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (COVID Bilanzierungshilfe) ................................................................ 8 Anlagevermögen ....................................................................................... ........ 13 5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände .............................................. 13 5.2 Sachanlagen .................................................................................... 13 5.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................ 13 5.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .................... 14 5.2.3 Infrastrukturvermögen ...................................................................... 14 5.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ............................................... 14 5.2.4.1 Zugänge aus Ankäufen und Schenkungen sowie Zuschreibungen .. 15 5.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge .............................. 17 5.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................ 17 5.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ........................................ 18 5.3 Finanzanlagen ................................................................................. 18 Umlaufvermögen ....................................................................................... ........ 18 5.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ........................ 19 5.5 Liquide Mittel .................................................................................... 19 Passivseite der Bilanz ............................................................................... ...... 20 Eigenkapital ......................................................................................... .............. 20 5.6 Allgemeine Rücklage ....................................................................... 20 5.7 Ausgleichsrücklage .......................................................................... 22 5.8 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ................................................. 22 5.9 Sonderposten ................................................................................... 23 Fremdkapital ...................................... ................................................... ............ 23 5.10 Rückstellungen ................................................................................ 24 5.11 Verbindlichkeiten .............................................................................. 24 5.11.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................................................................................. 25 6 Ergebnisrechnung ......................................................................... 27 6.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .......................................... 27 6.2 Weitere andere sonstige ordentliche Erträge.................................... 31 6.3 Außerplanmäßige Abschreibungen .................................................. 37 6.4 Andere sonstige ordentliche Aufwendungen .................................... 41 7 Themen übergreifende Prüfergebnisse ........................................ 44 7.1 Auffällige Wertänderungen sowie Buchungsauffälligkeiten auf Bilanz- und Ergebnisrechnungskonten ......................................................... 44 7.2 Prüfergebnis zum Risikomanagementsystem, internen Kontrollsystem und Tax Compliance Management System ...................................... 48 7.3 Skonto .............................................................................................. 52 7.4 Werthaltigkeit einzelner Bilanzpositionen ......................................... 60 8 Finanzrechnung ............................................................................. 61 9 Anhang und Lagebericht ............................................................... 62 10 Bestätigungsvermerk .................................................................... 62 Abkürzungsverzeichnis ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformations system ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten BauGB Baugesetzbuch BgA Betriebe gewerblicher Art BGB Bürgerliches Gesetzbuch CA CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchunge n aus dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt werden cMarket Online Bestellplattform der Stadt Köln CRD Chancen-Risiken-Dialog DV Datenverarbeitung EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung e-Rechnung Elektronische Rechnung EuGH Europäischer Gerichtshof FIAA Anlagenbuchhaltung Modul in SAP Fipo Finanzposition GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa len GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf be- wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IKS Internes Kontrollsystem KInvFG Kommunalinvestitionsgesetz KomHVO Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfa len KVO Kölner Vergabeordnung LVR Landschaftsverband Rheinland NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKF-CIG Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschrif- ten NWP Niederstwertprinzip OGS Offene Ganztagsschule PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten PSCD SAP Modul im Bereich Kassen- und Einnahmemanag e- ment RMS Risikomanagementsystem SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köl n SAP-CO SAP Modul im Bereich Controlling SAP-FI SAP Modul im Bereich Finanzbuchhaltung SAP-FIAA SAP Modul im Bereich Anlagenbuchhaltung SozMiau Anwendung zur Erstellung von Mittelbindunge n und Aus- zahlungsanordnungen TCMS Tax Compliance Management System UStG Umsatzsteuergesetz VHS Volkshochschule VIA VIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem VOL/B-ZVB Vergabeordnung für Lieferungen und Leist ungen Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln ZustO Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung ...................................... 35 Abbildung 2: Prozess der dezentralen Rechnungsbearbeitung.......................... 54 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zurückgezahlte konsumtive Zuwendungen aus Vorjahren ................ 30 Tabelle 2: Durchbrechung des Vier-Augen-Prinzips .......................................... 33 Tabelle 3: Falsches Ertragskonto ..................................................................... . 34 Tabelle 4: Ergebnisrechnung bei korrekter Kontenwahl ..................................... 36 Tabelle 5: Aspekte bei Rechnungsbearbeitung mit Skontovereinbarung ........... 53 Tabelle 6: Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto .... 57 Tabelle 7: Mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit Skontierung im Rechnungsbearbeitungsprozess ....................................................................... 5 8 Tabelle 8: Übersicht der unvollständigen Datenlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ........................................................................................... ............. 60 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1 1 Vorwort Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März des Folge- jahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeiste- rin bestätigt werden. Gemäß § 102 Abs. 6 GO ist der Entwurf des Jahresabs chlusses dem Rechnungsprüfungs- ausschuss zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden Finanzausschuss und Rat im Rahmen einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die V orlage des Entwurfs im Rechnungsprü- fungsausschuss unterrichtet. Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlu sses durch den Rat ist gemäß § 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfun gsausschuss den Jahresabschluss prüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahres- abschlusses für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehme n und gemäß § 59 GO in Verbindung mit § 102 GO, das 14/Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen. Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach abgeschlos- sener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 20 21 gewesen. Eine fristgerechte Fest- stellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich vorges chrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 2 Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss auf- zustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtsch aft des Jahres nachzuweisen ist. Er be- steht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterl agen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzend en Satzungen und sonstigen ortsrechtli- chen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). In die Prüfung sind die Buch- führung, die Inventur, das Inventar und die Übersic ht über die örtlich festgelegten Nutzungs- dauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht hingegen ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang s teht und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz - und Ertragslage der Gemeinde erwe- cken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Erg ebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsam- tes gemäß § 59 Abs. 3 GO. 3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus d er Bilanz, der Finanz- und Ergebnis- rechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss, für das zum 31. Dezember 2020 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der St adt Köln. Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand darin, die Unterlagen und Angaben im Rah- men der pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jah- resabschluss abzugeben. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 2 Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten März bis Juli 2023 durchgeführt. Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoo rientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschlu ss und der Lagebericht frei von we- sentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahren sprüfungen sowie Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgefü hrt. Sie stützt sich ferner auf Erkennt- nisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabsch lüsse sowie aus den Schwerpunkt- prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Trotz Bemühungen den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, besteht wei- terhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristg erechten Vorlage von Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der Qualität der zur Verfügung gestell- ten Unterlagen. Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzb ereichen führte bereits in vergangenen Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf das absolut Notwen- dige beschränken mussten. Im Zusammenhang mit der i m Jahr 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie entstand in einigen Bereichen eine zusätzliche Arbeitsbelastung, die sich auch auf die Prüfung des Jahresabschlusses auswirkte. So wurden für die Prüfung benötigte Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen Qualität und in einzelnen Fäl- len gar nicht zur Verfügung gestellt. Die vom Rechnungsprüfungsamt seit langer Zeit gefor derte und daraufhin von 20/Kämmerei (Kämmerei) angestoßene Zentralisierung des Rechnung swesens wird langfristig nicht nur dazu beitragen Mängel in der Buchhaltung schneller und einheitlicher beheben zu können, sondern auch die Rahmenbedingungen für einen besser en Austausch von Jahresabschlus- serstellenden und Jahresabschlussprüfenden zu ermöglichen. 4 Grundsätzliche Feststellungen 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangen en Prüfungen Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den vergangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren. 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel durch geeignete Maß- nahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen nachzuk ommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen be- schlossen. Über den Sachstand wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im Rech- nungsprüfungsausschuss berichtet. Zu den Maßnahmen zählen: Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnungs- legung Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation Forcierung der Personalentwicklung Elektronische Rechnungsbearbeitung Internes Kontrollsystem (IKS) Maßnahmen für den Jahresabschluss Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-Maßnah- men-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 3 Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Ve rbesserung der Qualität des Rechnungswesens Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatoris chen Maßnahmen hat der Verwaltungs- vorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen: 1. Innerhalb der Abteilung 200/NKF-Finanzbuchhaltun g wird ein zentrales Finanzser- viceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und Anlagenbuchhaltung werden mit dem Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen. 2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturieru ng der dezentralen Finanzbereiche, um diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung zu stär- ken. Diese werden durch eine gezielte Personalentwi cklung und Wissensmanagement unterstützt. 3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich über den Projektstand berichtet werden. Laut Mitteilung der Kämmerei wurde am 22.05.2023 im letzten Roll-Out die Kreditorenbuch- haltung final zentralisiert. Die Debitorenbuchhaltu ng wird zum Teil bereits zentral durch die Kämmerei durchgeführt. Die Anbindung der Vorsysteme an die debitorischen Prozesse erfolgt hingegen noch dezentral. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen Kommu- nalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist ein e grundlegende Voraussetzung, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgese- hen sind, sollen auch die Personalbemessung und Ste llenbewertung berücksichtigt werden, um insbesondere der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken. Ein Konzept zur Steigerung der Akzeptanz und Verbes serung der Personalentwicklung im Rechnungswesen wurde von der Kämmerei erarbeitet. D arin werden standardisierte Stellen- bewertungen für bestimmte Aufgabenpakete im Finanzb ereich angeregt. Eine umfassende Umsetzung der konzipierten Personalentwicklungs- un d Schulungsmaßnahmen können der- zeit jedoch nicht erfolgen, da die Entscheidung zur dauerhaften Umsetzung vom Abschluss der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen s owie der Bereitstellung entsprechen- der Personalkapazitäten abhängt. Der Sachstand ist insofern weitgehend unverändert und der bisherige Verlauf des Teilprojekts als nicht zufriedenstellend zu bezeichnen. Der Finanzbereich der Stadt Köln verfügt nach Auf- fassung des Rechnungsprüfungsamtes weiterhin über nicht genügend ausreichend qualifizier- tes Personal, was zu Einbußen in der Qualität der Buchführung beiträgt. Elektronische Rechnungsbearbeitung Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der gesetzlichen Ver- pflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) annehmen und bearbei- ten zu können. Allerdings erfolgt die technische Umsetzung zunächst lediglich für sogenannte XRechnungen (XRechnung bezeichnet ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für e-Rechnungen aktuell etabliert wird. Die XRechnung wurde im IT-Planungsrat für Bund und Länder festgelegt und setzt die Vorgaben des Europäischen Komitees für Normung um.). Geplant ist eine SAP-integrierte Rechnungsbearbeitung unter Einbeziehung der Veränderun- gen in der Bestellplattform cMarket fortzuentwickel n. Nach einer Produktivsetzung der Inte- rimslösung in einzelnen Pilotbereichen im I. Quarta l 2019 wurden technische Anforderungen definiert und eine entsprechende Bedarfsfeststellun g für die Beschaffung einer Software ge- fertigt. Das Ziel dabei ist ein stadtweit einheitlicher und medienbruchfreier Gesamtprozess von der Bedarfsfeststellung über Vergabe, Bestellung, Lieferung, Rechnungseingang, Rechnungs- buchung bis zur vollständig digitalen Archivierung. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 4 Laut Mitteilung der Kämmerei ist eine Ausweitung de s Verfahrens und die Einbindung eines Workflows für PDF- und Scan-Dateien über die Zentra le Scanstelle technisch seit dem 01.02.2021 möglich. Die Berücksichtigung der Anford erungen für komplexe Baurechnungen, eine weitergehende Vernetzung mit der Bestellplattform cMarket und die Ausweitung auf an- dere Rechnungsformate werden im Rahmen der Weiterentwicklung der eRechnung geprüft. Parallel zur Zentralisierung der Kreditorenbuchhalt ung, wird auch die elektronische Rech- nungsbearbeitung installiert, die mit dem letzten Rollout am 23.05.2023 finalisiert wurde. 4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement Lizenzmanagement Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das Rechnungsprüfungs- amt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen (Lizenzmanagement), zur Sicherstellung ei- ner vollständigen Erfassung einzelner Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin. Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren Kosten voll- ständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt werden, welche Software- Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese tatsächlich genutzt werden. Derzeit läuft die Ausschreibung für eine Software zur Unterstützung der Aufgaben im zentralen Lizenzmanagement. Nach der Vergabeentscheidung erfo lgt die Implementierung, Produk- tivsitzung und Anbindung der Fachämter. Der Projektabschluss eines stadtweiten Lizenzmanagementsystems war für 2023 geplant, ak- tuell geht man seitens 12/Amt für Informationsverarbeitung (IV-Amt) von Ende 2024 aus. Vertragsmanagement Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende P rüfung war nicht Gegenstand der Jah- resabschlussprüfung. 4.1.3 Inventuren allgemein Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der Thematik der In- venturen immer wieder eingeschränkt. Inventuren wur den nicht im gesetzlich vorgeschriebe- nen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Die Kämmerei prüft derzeit für die Bilanzpositionen „technische Anlagen, Maschinen, Fuhr- park“ sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ die Ausweitung des bisherigen Inventurzeit- raums von drei auf vier Jahre auszuweiten. Ein Gesamtkonzept für die Inventuren lag im Prüfungszeitraum nicht vor. 4.1.4 Grundbesitz Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum Grundbesitz wurden begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erke nntnissen angepasst werden. Die Fest- stellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in der laufenden Buchhaltung, sowie die Erarbeitung von Soll-Prozessen und Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, wer- den derzeit durch die Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet. Erste Erkenntnisse liegen vor und werden nun sukzessive verfügt. Hierzu findet auch ein regelmäßiger Austausch zwischen der Projektleitung Grundbesitz und dem Rechnungsprüfungsamt statt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5 Um alle Geschäftsvorfälle im Bereich „Grundbesitz“ zeitnah und vollständig abbilden zu kön- nen, müssen zunächst die DV-technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzun- gen geschaffen werden. Die Fachverwaltung hat im Jahr 2022 das Dokumentenmanagementsystem produktiv gesetzt. Derzeit erfolgt die Digitalisierung bestehender Geschäftsvorfälle als Grundlage für die Einfüh- rung eines digitalen Workflows. Zukünftig sollen zudem zur Bewertung des unbebauten Grund- besitzes die für bestimmte Grundstücksarten pauscha len Bodenwerte herangezogen und diese Grundstücke jährlich bewertet werden. Im Rahmen des Teilprojektes hat die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen der Anwen- dung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur Stellungnahme vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich nach Prüfung hierzu mit der Verwaltung in Verbindung setzen. Inventur Grundbesitz Bezüglich der Inventur des Grundbesitzes erfolgt de r Datenabgleich bereits sukzessive zwi- schen den Bestandsdaten aus ALKIS NRW und SAP für das gesamte Stadtgebiet. Der zutreffende Ausweis sowie zutreffende Einzelwer te von unbebautem und bebautem Grundbesitz inklusive Gebäude sind weiterhin zum 31 .12.2024 vorgesehen. Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken durch die Ver- waltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. Die Kämmerei hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass zum Stichtag 31.12.2022 eine Pilotinventur innerhalb der Gemarkung 4994 „Meschenich“ durchgeführt wurde und somit einen Teilbereich des städtischen unbebauten Grundbesitzes inventaris iert wurde. Die Pilotinventur des unbe- bauten Grundbesitzes hat gezeigt, dass die Inventur en des städtischen Grundbesitzes sehr zeitaufwendig und nur unter erheblicher personeller Kapazitätsbindung möglich sind. Basie- rend auf den Erkenntnissen der Pilotinventur wird die Verwaltung die Einhaltung des Zeit-Maß- nahme-Plans hinsichtlich einer vollständigen Invent ur des gesamtstädtischen Grundbesitzes prüfen. 4.1.5 Straßenvermögen Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Ein- zelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu den Wertabs chlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Ab- schreibungen oder die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut der Kämmerei erst bis 2027 erfolgen. Nach der Umorganisation der Ämterstruktur im Dezernat für Mobilität verteilt sich das Projekt nun auf drei Ämter im Dezernatsbereich. Die Gesamtprojektleitung koordiniert ämterübergrei- fend die Aufgaben in den Teilprojekten. Pauschale Wertabschläge aufgrund von Straßenschäden Zur Mängelbeseitigung von pauschalen Wertabschlägen sind eine Reihe von Maßnahmen ge- plant. Es ist angedacht, ein Konzept zur Organisati on der flächendeckenden Erfassung aller Straßen, Wege und Plätze im Kölner Stadtgebiet zu erstellen. Die Umsetzung dieses Konzep- tes – einschließlich einer Bereitstellung der erforderlichen personellen, technischen und finan- ziellen Ressourcen – war bis 2022 vorgesehen. Im An schluss an die geplante flächende- ckende Zustandserfassung im Jahr 2023 wird eine kontinuierliche Fortsetzung angestrebt. Vo- raussetzung hierfür ist unter anderem die Möglichkeit der Bilanzerstellung in VIA VIS. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6 Flächen- und Vermögensanpassung mittels VIA VIS und SAP-FIAA Bei der Flächen- und Vermögensanpassung mittels VIA VIS und SAP-FIAA kam es, aufgrund von Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren, zu einer Verschiebung des Zeitplans. Da- nach soll die Überprüfung der Bestandsdaten in VIA VIS und der Datenabgleich zwischen den Datenbanken VIA VIS und SAP-FIAA – als Basis für di e Straßenzustandserfassung und die Abbildung der Straßen im Anlagevermögen – intensiviert werden. Derzeit wird darüber hinaus eruiert, ob und wie Geodaten aus anderen Fachdatenb anken den Datenbestand in VIA VIS ergänzen und verbessern können. Mit der Straßenzustandserfassung im Bezirk Rodenkirchen wurde im September 2022 begon- nen. Daten für den Stadtbezirk Kalk werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorliegen. Die Erledigung der rückständigen Arbeiten in der An lagenbuchhaltung des Fachamtes bean- sprucht einen größeren zeitlichen Umfang als bisher angenommen. Ursächlich hierfür ist die personelle Situation der Anlagenbuchhaltung des Fachamtes in der Vergangenheit. Der Abschluss der Maßnahmen wird sich somit aufgrun d organisatorischer, personeller und technischer Mangellage weiter verzögern. Die Kämmer ei geht derzeit von einem Abschluss des Projektes zum 31.12.2027 aus. Voraussetzung hierfür ist die Einführung des NKF-Moduls und die Möglichkeit der Bilanzerstellung in VIA VIS. Derzeit läuft das NKF-Modul in der Testumgebung mit einem alten Datenbestand. Nach Aus- sage der Projektleitung wird nach den SAP-Korrekturen ein neues Testsystem aufgesetzt. Ziel ist es, anschließend die Funktionsweise zu prüfen u nd über die Möglichkeit der direkten Schnittstelle zu SAP-FIAA zu entscheiden. Bisher wi rd die Datenübergabe in Form einer ge- sonderten Datei oder manuell in SAP-FIAA gewährleistet. Die Kämmerei hat dem Rechnungsprüfungsamt ein Konzept bezüglich der erforderlichen Kor- rekturbuchungen zur Angleichung von VIA-VIS und SAP vorgelegt. Das Rechnungsprüfungs- amt wird sich nach Prüfung mit der Verwaltung in Verbindung setzen. 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 4.2.1 CA-Belegarten Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = anwendungsübergreifend) exis- tieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten Belege, da diese ausschließlich die automati- sche Überleitung der Einzelbuchungen aus PSCD darstellen. Dabei handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), das heißt, dass mit einer Bu- chungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein Zusammenhang besteht. In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Un terlagen finden sich die entsprechen- den CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der Unterlagen zu den automati- sierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die Buchführung so be- schaffen sein, dass sie einem sachverständigen Drit ten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die L age der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfol- gen lassen. Umfasst eine Buchung mehrere Geschäftsv orfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme bzw. die Nebenbuchhaltung in das Hauptb uchführungssystem gelangt, hat die Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzel nen Geschäftsvorfall begründenden Be- lege. Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den Hauptbuchführungskonten erforder- lich. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 7 Die Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive (chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu ermöglichen. Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht gewährleis- tet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet werden. 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen getroffen, die Korrekturbuchungen notwendig machen. In der Privatwirtschaft werden erforderliche Kor- rekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung umgesetzt. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durch- geführt. Falls Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des a ufgestellten Jahresabschlusses in Teilen fehlerbehaftet. In der aktuellen Prüfung wurden beispielsweise Korr ekturbuchungen zu Abschreibungen die Stiftung Stadtgedächtnis betreffend notwendig. Die Nachholung dieser Buchungen sind erst für den Jahresabschluss 2023 geplant, also drei Jahre später. Begründet wird dies seitens der Kämmerei mit aufwendigen technischen Änderungen in der Anlagenbuchhaltung. Inwiefern technische Umstellungen in der Software n otwendig sind, um Korrekturbuchungen vorzunehmen, ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht nachvollziehbar. Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderu ngen bzw. Korrekturen müssen in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 4.2.3 System der Belegablage Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraf t der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den ge ordnet aufzubewahrenden Unterlagen In- halt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erk lärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen systematisch geordnet abg elegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28 KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen Über- blick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine den GoBD-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollstä ndig. Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an unterschiedli- chen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgeleg t und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassend e Einsichtnahme ist mit überschauba- rem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen h andelt. Diese ist dann noch um die restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B. Eigenbelege für Umbuchun- gen, außerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buc hungen auf, bei denen Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschä ftsvorfälle existieren nicht und es wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Pos- ten der Passivseite und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 8 4.2.5 Qualität der Belege Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB ) zählt u. a. das Belegprinzip wie oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Bu chung einen Beleg. Als buchungsbegrün- dende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die eine eindeutig e Zuordnung möglich machen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich sein, wer die Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, dass Be- lege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum T eil keine Betragsangaben sowie Anga- ben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums. Es wird darauf hingewiesen, auf eine einheitliche Belegstruktur mit vollständigen Angaben zu achten. 5 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erken ntnisse zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses erläutert. Dabei wird zu den wese ntlichen Positionen eine kurze Einfüh- rung gegeben. Die Prüfbeiträge der Prüferinnen und Prüfer schließen sich unter der jeweiligen Position an. Aktivseite der Bilanz Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt Köln verzeichnet. Im Wesentlichen bestehen diese aus dem Anlagevermög en, das die langfristig gebundenen Vermögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Po- sitionen, die relativ kurzfristig veräußert oder ve rbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen und liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten auch der Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet. Infolge der Pandemie hat der Gesetzgeber die nachfolgende Bilanzposition hinzugefügt. 5.0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Le istungsfähigkeit (COVID Bi- lanzierungshilfe) Stand gemäß Jahresabschluss 2020 155.542.311,67 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 0,00 € Veränderung 155.542.311,67 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber aufgrund der COVID-Pandemie das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sow ie zur Anpassung weiterer landes- rechtlicher Vorschriften (NKF-CIG)“ verabschiedet. Die KomHVO hat hierzu einen zusätzlichen Paragraphen aufgenommen. Demnach ist gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ein Posten in der Bilanz unter der Bezeichnung „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. Die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen fin- den sich in § 5 NKF-CIG wieder. Demnach kann der Au fwand entweder konkret (§ 5 Abs. 3 S. 1 NKF-CIG) oder pauschal ermittelt (§ 5 Abs. Abs. 3 S. 2 f. NKF-CIG) werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 9 Bei den konkret ermittelbaren Mehraufwendungen und Mindererträgen ist zu beachten, dass z. B. Ausgleichszahlungen des Landes und des Bundes Berücksichtigung bei dem Ansatz finden müssen. Soweit die Haushaltsbelastungen nicht konkret nach § 5 Abs. 3 S. 1 NKF-CIG ermittelt werden können, ist hilfsweise der Weg über eine pauschale Ermittlung des pandemiebedingten Scha- dens im Jahresabschluss vorzunehmen. Hierzu erfolgt eine Gegenüberstellung der entspre- chenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahr es 2020 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2020. In § 6 NKF-CIG wird die Behandlung der Bilanzierungshilfe für die Jahre 2021 geregelt. Dem- nach ist die mit dem Jahresabschluss 2020 anzusetze nde Bilanzierungshilfe beginnend im Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben oder einma- lig im Haushaltsjahr 2024 mit Aufstellung der Haushaltssatzung 2025 ganz oder in Teilen ge- gen das Eigenkapital auszubuchen. Auf dem Konto der Bilanzierungshilfe wurde ein Betr ag in Höhe von 155,5 Mio. € (138 Bu- chungen) gebucht. Im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurden für die Prü- fung aus den Bereichen Mehraufwendungen, direkte Ertragsausfälle und indirekte Ertragsaus- fälle insgesamt 32 Buchungen mit einem Volumen von 148,3 Mio. € ausgewählt. Dies ent- spricht einem Anteil von 95,33 % des Gesamtsaldos z um 31.12.2020 und einem Anteil von 23,19 % an der Anzahl der Gesamtbuchungen. Bei den Buchungen, insbesondere den Mehraufwendungen, handelt es sich überwiegend um Summenbuchungen, die sich aus zum Teil mehreren Tausend Einzelbuchungen zusammen- setzen. Ein gesamtstädtisch einheitliches Kostenste llen Kontierungsobjekt für die Mehrauf- wendungen bzw. Mindererträge wurde seitens der Kämm erei nicht vorgegeben, stattdessen hatte jede Dienststelle eigene Kontierungsobjekte. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Pauschale Ermittlung nach § 5 Abs. 3 NKF-CIG Die pauschale Ermittlung soll wie oben beschrieben anhand des Plan-Ist-Vergleichs der ent- sprechenden Konten der Ergebnisrechnung durchgeführt werden. Diese gesetzliche Regelung wird seitens der Kämmerei in einem Arbeitshinweis f ür die Dienststellen zur Ermittlung der indirekten Ertragsausfälle aufgenommen. Im Rahmen der Stichprobe wurde festgestellt, dass l ediglich die Kämmerei die gesetzlichen und gesamtstädtischen Vorgaben beachtet hat. In dre i weiteren Fällen wurde seitens der Dienststellen von der gesetzlichen Vorgabe abgewich en. In diesen Fällen errechneten die Dienststellen einen Mittelwert anhand der Ist-Ergebnisse der letzten drei Jahre. Diese Vorgehensweise widerspricht den gesetzlichen Vorschriften. Somit erfolgt keine einheit- liche gesamtstädtische Bewertung. Die Beträge in Hö he von 4,7 Mio. € können somit nicht verifiziert werden. 23/Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (Liegenschaftsamt) Die Stichprobe enthält eine Buchung des Liegenschaftsamtes über 1.127.844,23 € für COVID bedingte Mehraufwendungen. In der Prüfung wurde fes tgestellt, dass dieser Betrag in Höhe von rund 1,1 Mio. € für die Bewachung des Aurelis Geländes betrifft. Bei diesen Dienstleistun- gen handelt es sich nicht um Mehraufwendungen aufgrund der Pandemie. Des Weiteren wurden diese Rechnungen für die Bewach ung auf unterschiedlichen Auf- wandskonten verbucht. Identische Sachverhalte wurde n einerseits auf dem Konto 521100 - Unterhaltung der Grundstücke und andererseits auf d em Konto 524900 - Sonstige Bewirt- schaftungskosten abgebildet. Diese Buchungen sind aus der Bilanzierungshilfe auszubuchen und in der Ergebnisrechnung auf ein einheitliches Konto zu buchen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 10 Die Kämmerei beabsichtigt eine Korrektur bzw. Ausbu chung des entsprechenden Betrages erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 durchzuführen. 53/Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) Beim Gesundheitsamt hat das Rechnungsprüfungsamt versucht vor Ort Belege zu prüfen, die die pandemiebezogenen Mehraufwendungen begründen. Für das Gesundheitsamt wurden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 10,7 Mio. € ge- bucht. Diese Buchung ist mit einem Kontierungsobjekt in SAP-CO versehen, mit Hilfe dessen die Prüfenden im Vorfeld eine Auswertung der Buchungen vornehmen konnten. Aus SAP-CO kann kein direkter Bezug zu den FI-Buchungen und damit auch keine Buchungsnummer direkt ermittelt werden. Die Ablage der Buchungsbelege erfolgt beim Gesundhe itsamt analog der Stadtkasse, nach Anordnungsnummern. Eine Anordnungsnummer enthält im mer mehrere, teilweise sehr viele Einzelbelege, die keinerlei Zusammenhang aufweisen. Die Verwendung von Anordnungsnum- mern stammt noch aus der Kameralistik. Im Rahmen der Prüfung wurden elf Umzugskartons mit Aktenordnern den Prüfenden zur Ver- fügung gestellt. Eine Sortierung der Akten in den K artons war nicht festzustellen. Willkürlich herausgezogene Ordner wurden zur Prüfung herangezogen. Die dort befindlichen Belege bestanden aus einem Re chnungsvorblatt, der Kopie der Rech- nung und einer Mail des IV-Amtes mit dem Hinweis, dass die Unterlagen eingescannt worden seien. Da die Ablage, wie beschrieben, nach Anordnungsnumm ern erfolgt, mussten die Prüfenden jedes Blatt dahingehend abgleichen, ob das Kontieru ngsobjekt auf dem Rechnungsvorblatt aufgeführt ist und somit eine Zuordnung zum Prüffeld erfolgen kann. Im Ergebnis stellt diese Vorgehensweise eine chaotische, zufällige und nicht zielführende Art der Prüfung dar. Darüber hinaus ist dies auch sehr zeitintensiv, so dass die Prüfung nach Sichtung von fünf Ordnern abgebrochen wurde. Lediglich in einem Fall konnte nachvollzogen werden, dass ein Bezug zur Pandemie vorhan- den war. Es handelte sich hierbei um Kosten für die Unterbringung der Soldaten und Reser- visten, die während der Pandemie das Gesundheitsamt unterstützt hatten. Im Nachgang wurde dem Rechnungsprüfungsamt ein Nach weis über Mehraufwendungen in Höhe von 9,6 Mio. € im Bereich der Personalkosten a nhand einer Verfügung vorgelegt. Die Prüfung hat ergeben, dass der Sachverhalt nachgewiesen ist. Zu den restlichen 1,1 Mio. € Mehraufwendungen wurden drei Buchungsbelege und buchungs- begründende Unterlagen mit einem Buchungsbetrag größer als 10.000 € angefordert. Es wur- den lediglich die entsprechenden Rechnungen eingere icht. Buchungsbegründende Unterla- gen wurden nicht vorgelegt. Die angeforderten Nachweise betreffen den Aufwand für Verpfle- gungskosten in Höhe von jeweils über 30.000 €. Aus den übermittelten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass es sich um COVID bedingte Sachverhalte handelt. Die Unterschrift eines An- ordnungsbefugten ist ebenfalls nicht auf dem Kontierungsblatt vorhanden. Wie in der Prüfung vor Ort bereits festgestellt kon nte auch mit der Vorlage weiterer Belege kein Zusammenhang zur COVID Bilanzierung nachgewiesen werden. Somit kann der Betrag in Höhe von rund 1,1 Mio. € nicht verifiziert werden. 42/Amt für Weiterbildung (Weiterbildungsamt) Das Weiterbildungsamt hat direkte Ertragsausfälle in einer Höhe von 2,3 Mio. € gebucht und diese in einer Nebenrechnung ermittelt. Die den Prüfenden vorgelegte Berechnung entsprach nicht dem Buchungsbetrag. Des Weiteren wurde durch das Weiterbildungsamt entg egen der gesetzlichen Regelung ein Mittelwert der letzten drei Jahre errechnet. Da die Kämmerei die Berechnungen des Weiterbil- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 11 dungsamtes nicht klären konnte, führte sie eine neu e Berechnung durch. Diese Neuberech- nung der direkten Ertragsausfälle widerspricht allerdings auch der gesetzlichen Regelung nach § 5 Abs. 3 NKG-CIG. Der Buchungsbetrag entspricht auch weiterhin nicht dem errechneten Betrag. Aufgrund dieser Neuberechnung hat die Kämmerei ermi ttelt, dass der bisherige Betrag um 615.805,40 € zu hoch angesetzt wurde. Auch hier bea bsichtigt die Kämmerei eine Korrektur bzw. Ausbuchung des entsprechenden Betrages erst im Rahmen der Jahresabschlussarbei- ten 2022 durchzuführen. Der gebuchte Betrag kann aufgrund der gesetzwidrige n Berechnung in Höhe von 2,3 Mio. € nicht nachvollzogen und folglich nicht verifiziert werden. Die Summe der indirekten Ertragsausfälle und der Mehraufwendungen wurden nicht einzeln, sondern als Gesamtsaldo gebucht. Auch hier wurde entgegen der gesetzlichen Regelung für die indirekten Ertragsausfälle der Mittelwert errechnet. Die Ermittlung eines Saldos von Ertragsausfällen un d Mehraufwendungen widerspricht den gesetzlichen Vorgaben genereller Art. Aufwendungen und Erträge sind immer voneinander zu trennen und darzustellen. Der Betrag zum Gesamtsaldo (indirekte Ertragsausfälle und Mehraufwendungen) kann somit nicht verifiziert werden. Zu drei Geschäftsvorfällen wurden Buchungsbelege un d buchungsbegründende Unterlagen angefordert. Zwei der drei eingereichten Belege sind Rechnungen für Bewachungskosten der Einrichtung der Volkshochschule (VHS). In diesem Gebäude hat während der Corona-Pande- mie auch der Krisenstab getagt. Es handelt sich um eine Rechnung mit einer Gesamtsu mme für die Kosten der Bewachung des Normalbetriebs der VHS und die Kosten für den K risenstab. Die Kosten wurden durch einen prozentualen Schlüssel (Krisenstab 26,2 % und VHS 73,8 %) aufgeteilt. Die Rechnung wurde jedoch entgegen der Aufteilung z u 100% durch das Weiterbildungsamt bezahlt. Die anfallenden Kosten für den Krisenstab hätten über das Gesundheitsamt abge- rechnet werden müssen. Des Weiteren fehlt bei beiden Rechnungen die Unters chrift der Anordnungsbefugten. Das Vier-Augen-Prinzip wurde somit nicht beachtet. 1000/Zentrale Dienste (Zentrale Dienste) Für die Zentralen Dienste wurden Mehraufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € gebucht. Diese setzen sich aus rund 3.600 Einzelbuchungen zusammen. Inhaltlich handelt es sich hierbei größtenteils um Reinigungskosten. Die Nachweise zu den COVID bedingten Reinigungskosten beinhalten zu drei verschiedenen Sachverhalten Unterlagen. Ein Nachweis beinhaltet e ine Verfügung, welche weder mitge- zeichnet noch final unterschrieben wurde. Außerdem fehlen die Ab-Vermerke. Eine weitere Unterlage stellt lediglich ein externes Schreiben dar. Die Verfügung zum externen Schreiben fehlt. Der letzte Nachweis beinhaltet eine Bestätig ung, dass mehrere kleine Beträge im Zu- sammenhang mit COVID gebucht wurden. In der E-Mail heißt es, dass es sich dabei u. a. um zwei Tage Corona Aufstockung der OGS Ferienreinigung, die Reinigung der Handkontaktflä- chen in allen Schulen am letzten Tag des Frühjahrs-Lockdowns und die Corona-Aufstockung in den Kitas handelt. Unklar ist, ob in den Mehraufwendungen, neben den drei aufgeführten Sachverhalten aus der E-Mail weitere COVID bedingte Sachverhalte vorhanden sind. Des Weiteren fehlt die Bestäti- gung der Gesamtsumme. Der gebuchte Wert kann daher nur bedingt nachvollzogen werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 12 Bei einer Buchung über 66.640,54 € wurden zusätzliche Portokosten zugeordnet. Es handelt sich hierbei um die Zustellung von Ordnungsverfügungen an die Kölner Haushalte im Rahmen der Quarantäneverpflichtung zur Eindämmung der Pandemie. VI/2/Zentrales Raummanagement (Zentrales Raummanagement) Für das zentrale Raummanagement wurde ein Betrag in Höhe von 1.195.566,78 € in die CO- VID Bilanzierungshilfe gebucht. Die Summenbuchung setzt sich aus vielen Einzelbuchungen zusammen, bei denen es sich um COVID Soforthilfen u. a. an die Gastronomie, Eventagentu- ren, etc. handelt. Der vorgelegte Buchungsbeleg ist nicht nachvollziehbar. Zum einen weist der Buchungsbeleg keine Unterschrift nach der Buchung und keine Belegnummer auf. Außerdem ist unklar, warum die Buchung einen Monat nach Prüfungsbeginn und Anf orderung der Unterlagen, erst am 30.03.2023 erfolgt ist. Die Buchung des eingereichten Beleges lautet Aufwand an Ertrag. Damit verstößt die Kämmerei wiederum gegen die GoB und gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden. 56/Amt für Wohnungswesen (Wohnungsamt) Für das Wohnungsamt wurde ein Betrag in Höhe von 1,2 Mio. € als Mehraufwendungen in die COVID-Bilanzierungshilfe gebucht. Die Summenbuchung beinhaltet circa 350 Einzelbuchun- gen. Hierzu wurden in einer Stichprobe Belege zu den dre i höchsten Buchungen angefordert. Es wurden zwei Buchungsbelege und buchungsbegründende Unterlagen zur Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften vorgelegt. Beide Bestellung en wurden bereits Mitte Dezember 2019 vorgenommen. Die Lieferung erfolgte im März und April 2020. Die erste nachgewiesene CO- VID-19 Infektion in Nordrhein-Westfalen wurde Ende Februar 2020 in Heinsberg diagnostiziert. Es handelt sich folglich nicht um COVID bedingte Kosten. Der dritte Beleg betrifft die Überwachungskosten ei ner Flüchtlingsunterkunft im Dezember 2020 mit einem Betrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Anhand der buchungsbegründenden Unterla- gen ist nicht ersichtlich, dass es sich um COVID bedingte Kosten handelt. Es ist davon auszugehen, dass bei einer größeren Stichprobe entsprechend mehr Fälle dieser Art festgestellt werden. Der gebuchte Wert in Höhe von 1,2 Mio. € kann somit nicht verifiziert werden. Zusammenfassung Entgegen der gesetzlichen Regelung werden direkte und indirekte Ertragsausfälle durch eine Mittelwertberechnung ermittelt. Es handelt hierbei um drei Dienststellen und einer Summe in Höhe von rund 4,7 Mio. €. Des Weiteren können Mehraufwendungen in Höhe von ru nd 3,4 Mio. € aufgrund der einge- reichten Unterlagen nicht verifiziert werden. Die in den Mehraufwendungen enthaltenen Bewachungsk osten des Liegenschaftsamtes in Höhe von rund 1,1 Mio. € haben keinen COVID bedingten Zusammenhang und sollen erst im Jahresabschluss 2022 ausgebucht werden. Des Weiteren wurden in der Prüfung in zwei Fällen f estgestellt, dass die Bestellungen aus dem Jahr 2019 für die Einrichtung von Unterkünften des Wohnungsamtes stammen und im Jahr 2020 als COVID bedingter Mehraufwand verbucht wurde, insgesamt ein Betrag in Höhe von 87.518,53 €. Bewachungskosten von Unterkünften in Höhe von 0,8 Mio. € wurde ebenfalls nicht als COVID bedingter Mehraufwand nachgewiesen. Bei den eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen zu den Mehraufwendungen fehlen größtenteils die Nachweise, dass es sich um COVID b edingte Sachverhalte handelt. Dies ist Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 13 sicherlich auch auf der speziellen Situation im Jahr 2020 geschuldet. In den Folgeabschlüssen sollten die Nachweise allerdings den Buchungen entsprechen. Anlagevermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2020 14.246.860.895,98 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 13.884.346.669,04 € Veränderung 362.514.226,94 € Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software), Sachan- lagen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Gerät e) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligun- gen) unterschieden. 5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 19.433.350,49 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 18.261.220,07 € Veränderung 1.172.130,42 € Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Ur kunden, Software-Lizenzen sowie An- zahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Die Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software ist eine seit der Eröffnungsbilanz 2008 bestehende Forderung des Rechnungsprüfungsamts. Im Detail wird dieser Sachverhalt unter Punkt 4.1.2 dargestellt. 5.2 Sachanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 7.745.201.413,92 € Stand gemäß Jahresabschluss 20 19 7.5 18.818.089,4 2 € Veränderung 226.383.324,50 € Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anla- gevermögens, der weitestgehend greifbar und damit n icht den immateriellen Vermögensge- genständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 5.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 1.596.405.246,88 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.6 18.935.449,68 € Veränderung -22.530.202,80 € Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen s ich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Das sind Grünflächen, Ackerland, Wald und F orsten und sonstige unbebaute Grund- stücke. Dabei zählt der Wert des Aufwuchses zum Grundstückswert. Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus Nutzungs- änderungen von Flurstücken. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 14 Im Detail wird zu dieser Position aufgrund älterer Feststellungen unter Punkt 4.1.4 eine Aus- sage getroffen. 5.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 795.142.410,63 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 777.363.019,54 € Veränderung 17.779.391,09 € In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu akt ivieren. Der Grund und Boden von be- bauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. Im Detail wird zu dieser Position aufgrund älterer Feststellungen unter Punkt 4.1.4 eine Aus- sage getroffen. 5.2.3 Infrastrukturvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 2.866.942.296,06 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 2.951.167.803,80 € Veränderung -84.225.507,74 € Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinri chtungen (z. B. Brücken, Tunnel, Stra- ßen, Gleisanlagen) sowie Versorgungs- und Entsorgun gseinrichtungen (z. B. Beleuchtung, Kanäle). Auch im Jahr 2020 liegt der maßgebliche Anteil an der Wertveränderung in dieser Bilanzposi- tion gegenüber dem Vorjahr an zwei Unterpositionen: 1. für die Position „Brücken und Tunnel“ haben sich die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr um rund 37,8 Mio. € erhöht und 2. für die Position „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ sind Abschreibungen zum Vorjahr von rund 50,8 Mio. € festzustellen. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der S traßen, Wege und Plätze bereits seit der Eröffnungsbilanz erhebliche Fehler aufweist. Di esbezüglich wird daher unter Punkt 4.1.5 zum Straßenvermögen eine detaillierte Aussage getroffen. 5.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 1. 786.576.040,04 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.6 32 .021.713,26 € Veränderung 154.554.326,78 € Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände wei- terhin ein Grundproblem. Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zuge- hörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als G esamtwert für die bestehende Samm- lung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass m it dem Versicherungswert auch Leih- gaben abgedeckt waren, deren Umfang bis heute nicht vollumfänglich bekannt ist. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 15 Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise fehlerhaft und unvollständig. Die Fortführung der Anlagenbuchh altung in diesem Bereich genügt nicht den Anforderungen der GoBD. Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunst- gegenstände dauert an. Die vollständige Erfassung der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler und damit der kor- rekte Ausweis dieser im Bilanzvermögen der Stadt Köln, bleibt ein Dauerthema mit weiterem Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung. 5.2.4.1 Zugänge aus Ankäufen und Schenkungen sowie Zuschreibungen Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Die Veränderung zum Vorjahr von rund 155,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Zugängen (ca. 9,0 Mio. €) und Zuschreibungen (ca. 146,0 Mio. €). Die Position Kulturdenkmäler wurde nicht betrachtet. Die Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler machten zum Jahres- abschluss 2020 einen Anteil von rund 23 % an der Summe aller Sachanlagen der Stadt Köln aus. Ankäufe Anfang des Jahres fertigen die Museen der Stadt Köln individuelle Bedarfsermittlungen an, mit welchen Zukäufen die vorhandenen Sammlungen erweitert oder aufgewertet werden könnten. Da es sich bei Kunstwerken nicht um Standardware ha ndelt, sind diese Bedarfsermittlungen als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Weil es sic h bei Kunstgegenständen um Samm- lerstücke handelt, ist der Erwerb nicht mit regulären Bestellvorgängen (bspw. cMarket) inner- halb der Verwaltung vergleichbar. So gibt es in der Regel nur eine begrenzte Verfügbarkeit, einmalige Angebote bei Auktionen oder der Umstand, dass ganze Konvolute erworben werden müssen, da Kunstwerke nicht einzeln vom Verkäufer angeboten werden. Es erfolgt stets eine individuelle Betrachtung durch die einzelnen Museen. Die Ankaufswünsche der verschiedenen Museen erfolgen im ersten Schritt schriftlich an. D ie Prüfung und Genehmigung obliegt dann beim Referatsleiter VII/4/Referat für Museumsangele genheiten (Museumsreferat) und dem Kulturbeigeordneten. Der Ankauf von Kunstgegenständen muss fachlich-museal von dem jeweiligen Haus begrün- det werden. In einem internen Verfahren werden für den Kunstgegenstand oder das Konvolut ein Schätzwert festgelegt. Bei Bedarf erfolgt die Wertfeststellung ggf. durch externe Gutachter, welche durch den Verkäufer beauftragt werden. Die W ertansätze in den externen Gutachten werden mit der internen Einschätzung abgeglichen. S ollten diese Werte zu weit voneinander abweichen, wird von Ankaufsverhandlungen abgesehen. Durch dieses Verfahren soll vermie- den werden, dass Kunstgegenstände zu teuer erworben werden. Grundsätzlich besteht für das Ankaufsverfahren lediglich die Regelungen der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln (ZustO) sowie die Bedarfsfes tstellungsrichtlinie. Dementsprechend müssen geplante Ankäufe mit einem Wert von über 0,3 Mio. € durch den Ausschuss Kunst und Kultur gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 ZustO autorisier t werden. Weitergehende Dienstanwei- sungen, Richtlinien oder Verfügungen, in denen das Vorgehen der Fachdienststellen zum An- kauf von Kunstgegenständen unterhalb dieser Wertgrenze geregelt ist, liegen nicht vor. Sollten die Museen im Rahmen einer Auktion Kunstgegenstände erwerben wollen, wird der finanzielle Spielraum im Vorfeld anhand fachlicher Einschätzungen festgelegt. Sollte der Anschaffungs- wert oberhalb der festgelegten Höchstgrenze liegen, erfolgt kein Erwerb. Aufgrund der individuellen Vorgehensweise der Museen liegen dementsprechend keine Pro- zessbeschreibungen, Buchungsanweisungen, Verfügunge n oder Dienstanweisungen bzgl. des Ankaufsprozesses vor. Eine einheitliche, Museen übergreifende Dienstanweisung für die Inventarisierung liegt ebenfalls nicht vor. Nach Au ssage der Fachdienststellen wird weiterhin an einer Dienstanweisung Inventarisierung gearbeitet, jedoch sind offene Fragen wie die der grundsätzlichen Prozesse, der diversen Fachverfahre n (Inventarisierung, Objekterfassung, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 16 Dokumentation, etc.) sowie der offenen Prüfberichte nicht geklärt. Diese Thematik ist zudem regelmäßig Gegenstand der Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss. Schenkungen Erhält die Stadt Köln eine Schenkung, hat der Rat ü ber die Annahme der Schenkung zu ent- scheiden, sofern die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Nr. 9 ZustO nicht vorliegen. In allen geprüften Sachverhalten lag die benötigte Entscheid ung des Rates über die Annahme der Schenkung vor. Der Wert der Schenkung wird folgendermaßen bestimmt: Sollte bereits ein Wertgutachten vorliegen, wird de r im Gutachten ermittelte Wert durch die Einholung von Gutachten oder mithilfe einer Fachrecherche vergleichbarer Kunstgegenstände abgeglichen. Falls nicht bereits ein Wertgutachten den Wert der Schenkung widergibt, wird ein Gutachten separat angefordert. Als Nachweis für die Schenkung lagen teilweise keine Schen- kungsverträge, dafür jedoch bspw. Mailverläufe vor. Spendenbescheinigungen an die Schen- kenden wurden lediglich in den Fällen ausgestellt, in denen diese explizit angefordert worden sind. Für Zwecke der Inventarisierung wird aus orga nisatorischen Gründen eine zusammen- gefasste Schenkungsliste pro Quartal erstellt. Zuschreibungen Nach dem Einsturz des Archivs im Jahr 2009 wurden f ür die im Eigentum der Stadt Köln be- findlichen Vermögensgegenstände, die im Archiv aufbewahrt worden sind, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Gleichzeitig wurden für die Wiederherstellung der zerstörten Vermögensgegenstände Rückstellungen gebildet. In 2020 wurde in Absprache mit dem Rech- nungsprüfungsamt das Verfahren wie folgt geändert: Die zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen Vermögensg egenstände wurden auf den ur- sprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungswert in der Eröffnungsbilanz 2008 zugeschrie- ben. Dieses Vorgehen ist dahingehend zutreffend, da ansonsten für den gleichen Sachverhalt Aufwand in Form der Abschreibung sowie Bildung der Rückstellung erfasst worden wäre. Die Zuschreibungsbeträge setzen sich wie folgt zusammen: Anlage 60003604 - Mittelalter: ca. 106,7 Mio. € Anlage 60003606 - Neuzeit: ca. 17,8 Mio. € Anlage 60003608 - Nachlässe: ca. 16,1 Mio. € Anlage 60003627 - Nachlass Heinrich Böll: ca. 0,8 Mio. € Anlage 60003629 - Bibliothek: ca. 4,0 Mio. € Anlage 60003640 - Mikrofilme: ca. 0,2 Mio. €. In Summe entspricht dies Zuschreibungen in Höhe von 145,7 Mio. €. Die dazugehörigen Son- derposten wurden in korrespondierender Höhe zugeschrieben. In SAP konnten die einzelnen Anlagen und entspreche nden Sonderposten eingesehen wer- den. Die Zuschreibung erfolgt zutreffend auf den An schaffungs- bzw. Herstellungswert. Die oben genannte Zuschreibung entspricht nahezu vollständig der Veränderung der Bilanzposi- tion Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler. Zusammenfassung Wie bereits festgestellt, fehlen größtenteils Diens tanweisungen, Verfügungen oder Prozess- beschreibungen in den Fachdienststellen. Daher werden grundlegende Vorgänge wie der Er- werb von Kunstgegenständen, einschließlich der Dokumentation, und der anschließenden In- ventarisierung von den Dienststellen unterschiedlich bearbeitet. Dies betrifft ebenfalls den Pro- zess der Schenkung von Kunstgegenständen, inklusive der Regelungen zu Schenkungsver- trägen sowie der Ausstellung von Spendenquittungen. Dienstanweisungen sollen dazu beitra- gen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle in den Fachdienststellen identisch behandelt werden. Außerdem wird so ein Wissenstransfer sowie Wissensmanagement sichergestellt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 17 Weiterhin haben die Ausführungen bzgl. der Inventar isierung aus dem Prüfbericht 2019 Gül- tigkeit. Die Inventarverzeichnisse werden in Form einer Datenbank, daneben teilweise in Buch- form geführt. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teil- weise fehlerhaft und unvollständig. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anforderungen der GoBD. Inventuren sind nach wie vor nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. Wann der Pro- zess abgeschlossen sein wird, ist für die Verwaltun g zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Eine vollständige Erfassung aller Kunstgegenstände ist somit nicht gewährleistet. Den verant- wortlichen Personen in den Museen ist dieses Problem seit Projektbeginn, eine Dienstanwei- sung zur Inventarisierung von Kunstgegenständen aufzustellen, bekannt. Eine einheitliche, Museen übergreifende Software zu r Katalogisierung und Inventarisierung der Kunstgegenstände könnte zu einer Vereinheitlichung der Prozesse und Reduzierung von Kosten führen. Im Rahmen der Prüfung wurde eine Stichprobe über di e in 2020 erworbenen Kunstgegen- stände angefordert. Die buchungsbegründenden Unterlagen zu der angeforderten Stichprobe wurden auf Nachfrage vollständig zur Verfügung gest ellt. Die Buchungen konnten in SAP nachvollzogen werden. Bei Schenkungen konnte die Bi ldung des Sonderpostens nach § 44 Abs. 5 KomHVO nachvollzogen werden. Einzelne, fehlerhaft dargestellte Sachverhalte konnten im Rahmen der Prüfung korrigiert werden. Au fgrund der zeitlichen Diskrepanz zwi- schen Prüfung und dem geprüften Haushaltsjahr werde n die Korrekturen erst für das Haus- haltsjahr 2022 sichtbar. 5.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 90.789.376,75 € Stand gemäß Jahresabschluss 20 19 90.235.531,91 € Veränderung 553.844,84 € Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vorrichtungen, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie müssen als Vermögensge- genstände selbständig bewertbar und nicht als fester Gebäudebestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. 5.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 64.999.063,63 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 65.086.883,96 € Veränderung -87.820,33 € Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs- und Ausst attungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einric htungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 18 5.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 520.992.328,80 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 358.020.993,02 € Veränderung 162.971.335,78 € Die Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und ge leistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig ge stellter Vermögensgegenstände des An- lagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldl iche Vorleistungen der Stadt Köln, auf noch zu liefernde Sachanlagen. Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von insg esamt ca. 163,0 Mio. € sind im We- sentlichen auf die folgenden Einzelpositionen zurückzuführen: Neubau Mühlheimer Brücke (27,4 Mio. €) Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (9,0 M io. €) Archäologische Zone - Museum (9,0 Mio. €) Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen beruhen im Wesentlichen auf Anzahlungen aus Grundstückankäufen (70,3 Mio. €). Hierbei handelt es sich primär um den Ankauf von 72 Flur- stücken unter dem Titel „Domgärten“ an der Ecke Alteburger Straße/Schönhauser Straße. 5.3 Finanzanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2020 6.482.226.131,57 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 6.347.267.359,55 € Veränderung 134.958.772,02 € Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermög ens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu diene n. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapie- ren des Anlagevermögens und den Ausleihungen. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr basieren zum Großteil auf den Ausleihungen an verbundene Unternehmen, insbesondere aus gewährten Gesellschafterdarlehen an die Klini- ken der Stadt Köln gGmbH in Höhe von rund 110,3 Mio. €. Umlaufvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2020 878.406.863,16 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 587.047.141,99 € Veränderung 291.359.721,17 € Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, d ie nicht dauerhaft dem Geschäftsbe- trieb der Verwaltung dienen oder kurzfristig veräußert werden. Dazu gehören Vorräte, Forde- rungen und liquide Mittel. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 19 5.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2020 848.155.788,80 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 558.354.622,91 € Veränderung 289.801.165,89 € Bei den Forderungen handelt es sich um Ansprüche de r Gemeinde aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen gegenüber Dritten. Die Forderungen stellen den monetären Gegenwert einer erbrachten Lieferung oder Leistung durch die Gemeinde bzw. Ansprüche aufgrund einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Steuern) dar. Zu unterscheiden sind öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und privatrechtliche Forderungen. In der kommunalen Bilanz werden diese in getrennten Bi- lanzpositionen dargestellt. Die Gemeinde hat gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 GO ihre Hau shaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesicher t ist. Um dies sicherzustellen, ist die Ge- meinde auf Erträge und Zahlungseingänge angewiesen. Insoweit ist ein funktionierendes For- derungsmanagement zwingend erforderlich. Die Gemeinde hat gemäß § 77 GO das Recht, Abgaben n ach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Hierbei handelt es sich etwa um Gebühre n, Beiträge oder Eintrittsgelder sowie um Steuern. Daneben hat sie auch im privatrechtlichen Bereich Einnahmen, die sich aus pri- vatrechtlichen Miet- und Pachtverträgen oder aus Schadensersatzansprüchen ergeben. Die vorgenannten Ansprüche werden in der Bilanz als Forderungen ausgewiesen und, soweit es sich um konsumtive Ansprüche handelt, in der Ergebnisrechnung als Erträge erfasst (z. B. Steuererträge, Erträge aus Gebühren). Soweit es sic h um investive Forderungen handelt, ist die Ergebnisrechnung nicht betroffen. Die Forderungen wurden im Rahmen der Jahresabschlus sprüfung 2019 einer näheren Be- trachtung unterzogen. Dabei wurden erhebliche Mänge l im Forderungsmanagement festge- stellt. Infolgedessen befindet sich die Kämmerei se itdem im Aufbau eines Forderungsmana- gements. Ein entsprechendes Projekt zur Aufstellung eines Gesamtkonzeptes hat die Käm- merei in einem Sachstandsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss am 21.03.2023 vorge- legt. Die deutliche Erhöhung der Forderungen insgesamt ge genüber dem Vorjahr (290,0 Mio. €) resultiert zum Großteil aus Verträgen über die Durc hführung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die Maßnahme „Deutzer Hafen“. Die Gegenposition hierzu ist unter Verbindlichkeiten aus Vorgängen, d ie Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich- kommen abgebildet und wird dort in einem detaillierten Prüfergebnis dargestellt. 5.5 Liquide Mittel Stand gemäß Jahresabschluss 2020 13.058.007,63 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 16.262.190,56 € Veränderung 3.204.182,93 € Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bargeldbe- stände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in den Dienststellen und Bestände auf Bank- konten, die für Schulen eingerichtet sind. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 20 Passivseite der Bilanz Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen der Stadt Köln finanziert wurde. Im Wesentlichen geschieht dies durch Eigen- oder Fremdkapital. Das Eigenkapital setzt sich aus eigenfinanzierten Mitteln, wie den Rücklagen und dem Jahresergebnis zusam- men. Das Fremdkapital gliedert sich in Rückstellungen und Verbindlichkeiten, wohingegen die Sonderposten eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. Eigenkapital Stand gemäß Jahresabschluss 2020 5.441.476.000,22 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 5.158.652.889,35 € Veränderung 282.823.110,87 € Das Eigenkapital ist bilanziell eine reine Differenzposition zwischen dem auf der Aktivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den auf der Passivseite dargestellten Schulden (Verbind- lichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter-)Positionen Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ab. 5.6 Allgemeine Rücklage Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 5.207.032.470,76 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 5.157.077.571,32 € Veränderung 49.954.899,44 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Ver- äußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertve ränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrech nen. Die Verrechnungen sind laut § 39 Abs. 3 KomHVO im Anhang zu erläutern. Diese werden nachrichtlich nach dem Jahres- ergebnis ausgewiesen, daher sind die Verrechnungen nicht Teil der Ergebnisrechnung. Gegen die Allgemeine Rücklage wurde im Soll in Summ e ein Betrag von 4,1 Mio. € und im Haben in Summe ein Betrag in Höhe von 54 Mio. € geb ucht. Somit beträgt das Buchungsvo- lumen 58,1 Mio. €. Geschäftsvorfälle, die unter diese gesetzliche Rege lung fallen, erhalten bei der Buchung ein Kostenstellen Kontierungsobjekt. Im Rahmen der Jahr esabschlussarbeiten wertet die Käm- merei anhand dieses Kontierungsobjektes die Aufwands- und Ertragskonten aus, die abschlie- ßend in einer Summe gegen die Allgemeine Rücklage verbucht werden. Unter dem vorgenannten Kontierungsobjekt wurden meh r als 3.700 Einzelbuchungen durch- geführt. Da es sich bei den Einzelbuchungen um sehr viele Kleinstbeträge und wiederkeh- rende Sachverhalte handelt, wurde dem risikoorientierten Prüfungsansatz entsprechend eine Stichprobenauswahl von 70 Buchungen getroffen. Dies entspricht einem Betrag von rund 48,6 Mio. € (83,6 % des Buchungsvolumens). Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Buchungsbelege Ein Teil der angeforderten Belege stellte als Geschäftsvorfall den Abgang von Vermögensge- genstanden dar. In mehreren Fällen wurden mangelhaf te Buchungsbelege festgestellt, u. a. fehlte das zur Buchung notwendige Gegenkonto. Währe nd bei Abgängen durch Verkauf der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 21 Betrag ausgewiesen wurde, enthielten die Belege zu den Verschrottungen keine Dokumenta- tion des Betrages. Des Weiteren fehlten bei einigen Belegen auch die Unterschrift des Bu- chenden sowie das Buchungsdatum. Innerhalb der Stichprobe waren für ein Buchungsvolumen von 0,7 Mio. € die Belege aufgrund fehlender Informationen nicht nachvollziehbar. Es liegt ein Verstoß gegen das Belegprinzip vor. Seitens der Kämmerei ist für die Zukunft die Einhaltung des Belegprinzips zu gewährleisten. Stiftung Stadtgedächtnis Die Stiftung Stadtgedächtnis wurde im Jahr 2010 als rechtlich selbständige Stiftung gegründet und als Finanzanlage aktiviert. Als rechtlich selbs tändige Stiftung ist diese gemäß § 44 Abs. 4 KomHVO im Eigenkapital unter den Sonderrücklagen auszuweisen. Im Jahr 2019 wurde diese rückwirkend zum 01.01.2018 in eine Verbrauchsstiftung umgewan- delt. Laut Auskunft der Kämmerei hat die Verwaltung erst zum Jahresabschluss 2020 von der Umwandlung Kenntnis erlangt. Somit wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 für das Jahr 2019 und 2020 eine au- ßerplanmäßige Abschreibung der Finanzanlage sowie eine ertragsmäßige Auflösung der Son- derrücklage in Höhe von 0,2 Mio. € gebucht. Zusätzl ich wurden zwei weitere Buchungen durchgeführt: Allgemeine Rücklage an außerplanmäßige Abschreibung und Sonstige ordentliche Erträge an Allgemeine Rücklage. Aufgrund der Wertveränderung der Finanzanlage fällt der Geschäftsvorfall unter die Regelung des § 44 Abs. 3 KomHVO. Die Wertveränderung ist som it unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Da gemäß § 44 Abs. 4 KomHVO auch eine Sonderrücklag e ausgewiesen ist, muss diese ebenfalls reduziert werden. Auch für Sonderrücklagen hat der Gesetzgeber eine ertragswirk- same Auflösung ausgeschlossen. Buchungen über Ergebniskonten sind folglich nach § 44 Abs. 3 und 4 KomHVO ausgeschlos- sen. In Folge sind nur folgende zwei Buchungen notwendig: Allgemeine Rücklage an Finanzanlage und Sonderrücklage an Allgemeine Rücklage. Die Kämmerei wird aufgefordert das Buchungsverfahren umgehend zu ändern. Inventur Schulen Im Bereich der Schulen wurden im Jahr 2020 Inventur en durchgeführt. In der Stichprobe fiel eine Buchung auf, die mit einem Betrag in Höhe von 0,6 Mio. € gebucht wurde. Der Buchungs- satz lautete wie folgt: Erträge aus Nachaktivierungen an Aufwendungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen. Aufgrund des Inventurergebnisses wurden in diesem Fall 1,7 Mio. € (1.046 Einzelbuchungen) als Abgang von Vermögensgegenständen und 0,6 Mio. € (473 Einzelbuchungen) als Erträge aus Nachaktivierungen gegen die entsprechenden Anlagen gebucht. Somit müssten diese Beträge, weil sie die Voraussetzungen des § 44 Abs. 3 KomHVO erfüllen, noch gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden. Dieses setzt die Kämmerei mit der oben genannten Buchung auf einem mittelbaren Weg um. Im Ergebnis widerspricht das angewandte Buchungsverfahren den gesetzlichen Regelungen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 22 Mit der Buchung von Ertrag an Aufwand liegt ein Ver stoß gegen § 39 Abs. 1 KomHVO vor. Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden. Im Wesentlichen aber widerspricht das gesamte Buchu ngsverfahren den Regelungen des § 44 Abs. 3 KomHVO. Es wird lediglich eine unmittel bare Verrechnungsmöglichkeit mit der Allgemeinen Rücklage eingeräumt und von einem mittelbaren Buchungsverfahren abgesehen. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die außerhalb des Einfluss- bereichs der Kommune liegen und damit nicht der lau fenden Verwaltungstätigkeit zuzurech- nen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis entfalten. Zusammenfassung Die Kämmerei hat umgehend sicherzustellen, dass in sämtlichen Fällen des § 44 Abs. 3 KomHVO keine Buchungen mehr über die Er gebnisrechnungskonten vorgenom- men werden. Wie es im Gesetzestext heißt, sind dies e Sachverhalte unmittelbar mit der All- gemeinen Rücklage zu verrechnen. Des Weiteren konnte ein Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € aufgrund fehlender buchungsbegrün- dender Informationen nicht verifiziert werden. 5.7 Ausgleichsrücklage Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 27.828.046,26 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 111.776.269,52 € Veränderung -83.948.223,26 € Die Ausgleichsrücklage nimmt innerhalb des Eigenkapitals eine Pufferfunktion wahr. Sie dient, wenn der Haushaltsausgleich in Plan und/oder Ist nicht erreicht werden kann, einem erweiter- ten Ausgleich und bedarf keiner Genehmigung durch d ie Aufsichtsbehörde. Die Ausgleichs- rücklage wird durch Jahresfehlbeträge vermindert und kann durch die Zuführung von Jahres- überschüssen wieder aufgefüllt werden. Zum 31.12.2020 weist die Ausgleichsrücklage einen B estand von rund 27,8 Mio. € auf. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ausgleichsrücklage um etwa 83,9 Mio. € verringert. Grund hierfür ist die Verbuchung des Jahresdefizites 2018 . Der entsprechende Ratsbeschluss vom 18.06.2020 wurde eingesehen. Durch das ebenfalls negative Jahresergebnis aus 2019, dessen Verbuchung zum 31.12.2020 noch aussteht, wird die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht. 5.8 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 200.530.976,19 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 -116.347.984,62 € Veränderung 316.878.960,81 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag enth ält die kumulierten Ergebnisse des je- weils aktuellen Jahres und die Ergebnisse der Vorjahre, soweit die Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat noch aussteht. Der Jahresüberschuss enthält das Jahres- ergebnis des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 232,9 Mio. € sowie das noch nicht durch den Rat festgestellte Defizit des Jahres 2019 in Höhe v on 32,4 Mio. €. Der Überschuss gemäß Ergebnisrechnung 2020 in Höhe von 234,6 Mio. € ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnisüberschüsse der Stiftungen in Hö he von 1,7 Mio. € bereinigt. Diese sind Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 23 zur Verwendung im Sinne der Stiftenden im Jahresabs chluss 2020 in die Sonderposten ein- gestellt. Infolge der weltweiten COVID-Pandemie sind den Kommunen außerordentliche sowie außer- gewöhnliche Mehrbelastungen entstanden. Zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähig- keit beschloss der Gesetzgeber am 17. September 202 0 das NKF-CIG. Demnach ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbe- lastung infolge der COVID-Pandemie durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu ermit- teln. Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastung wird in der Ergebnisrechnung als außer- ordentlicher Ertrag gebucht und in der Bilanz als sogenannte Bilanzierungshilfe gesondert ak- tiviert. Das Jahresergebnis erhöht sich demnach um den gebildeten Isolierungsbetrag. Im An- hang zum Jahresabschluss ist der gebildete Posten zu erklären. Mit Jahresabschluss 2020 wird erstmalig eine Bilanz ierungshilfe in Höhe von rund 155,5 Mio. € in der Ergebnisrechnung erfasst bzw. i n der Bilanz aktiviert. Der Gesetzgeber sieht eine Isolierung der Belastungen bis zur Aufst ellung des Jahresabschlusses 2023 vor. Eine Zunahme der entsprechenden Positionen in der Bilanz sowie Ergebnisrechnung ist daher zu erwarten. Mit Rechtsstand zum 31.12.2020 ist beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 die gebildete Bi- lanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Außerdem wird den Kommunen das einmalige Recht eingeräumt, im Jahr 2024 für die Haushaltssatzung 2025 die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubu- chen. Sollte sich die Stadt Köln für eine gleichmäßige, erfolgswirksame Abschreibung über 50 Jahre entscheiden, stellt dies eine regelmäßige Bel astung des Jahresergebnisses der kom- menden 50 Jahre dar. 5.9 Sonderposten Stand gemäß Jahresabschluss 2020 2.829.402.876,11 € Stand gemäß Jahresabschluss 2019 2.850.761.955,55 € Veränderung -21.359.079,44 € Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Es handelt sich um finanzielle Mittel, welche die Stadt Köln zur Finanzierung von Vermögens- gegenständen in Form von Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen, wie etwa die Sanierung eines bestimmten Bauwerks oder die Verpfl ichtung, sie investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Bei Nichterfüllung droht eine Rückzahlungsverpflichtung. Dies unter- scheidet sie vom Eigenkapital. Fremdkapital Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 7.540.056.406,84 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 6. 985.834.052,49 € Veränderung 554.222.354,35 € Das Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der anderen Kapitalgebern (Gläubigern) zuzu- rechnen ist, da es von diesen befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird. Es wird mit dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Zum Fremdkapital zählen die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Bei Letzteren handelt es sich um Verbindlichkeiten beson- derer Art, die separat ausgewiesen werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 24 Fremdkapital und Eigenkapital bilden zusammen mit den Sonderposten das Gesamtkapital der Stadt Köln. 5.10 Rückstellungen Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 3.774.678.700,06 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 3.240.467.367,60 € Veränderung 534.211.332,46 € Auf der Passivseite der Bilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auszuwei- sen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden gebildet, um Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, vollständig in der Bilanz zu erfassen. Von den Verbindlichkeiten unterscheiden sich Rückstellu ngen dadurch, dass die genaue Höhe und/oder die endgültige Entstehung der Ausgaben noc h ungewiss sind. Andererseits reicht die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme nicht a us. Vielmehr muss ernsthaft mit der In- anspruchnahme gerechnet werden. Die Inanspruchnahme ist wahrscheinlich, wenn mehr Gründe dafürsprechen als dagegen. Die künftigen zu leistenden Ausgaben müssen vor dem Bilanzstichtag rechtlich voll entstanden oder zumindest wirtschaftlich verursacht sein. Nach § 88 GO i. V. m. § 37 KomHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für: Pensions- und Beihilferückstellungen, die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien und Altlasten, unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofe rn die Nachholung konkret beabsichtigt ist, dem Grunde oder der Höhe nach für ungewisse Verbin dlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und sonstige Zwecke, wenn dies durch Gesetz oder Veror dnung geregelt ist. Für diese Rückstellungen besteht, soweit die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind, eine Passivierungspflicht. Durch die ausdrückliche Aufzählung der zulässigen R ückstellungsarten in der Vorschrift wird klargestellt, dass die Gemeinden nur Rückstellungen für die benannten Zwecke bilden dürfen. Die Gemeinde darf daher keine Rückstellungen für Zw ecke bilden, die nicht ausdrücklich in der Vorschrift aufgeführt sind. Für andere Zwecke besteht ein Passivierungsverbot. Im Wesentlichen ist die hohe Veränderung gegenüber dem Vorjahr auf die Bildung einer Rück- stellung 44/Historisches Archiv (Historisches Archiv) betreffend zurückzuführen. Die Rückstel- lungsbildung in Höhe von rund 450 Mio. € dient dem Zweck, die Archivalien wiederherzustel- len. 5.11 Verbindlichkeiten Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 3.246.473.320,73 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 3.220.148.773,12 € Veränderung 26.324.547,61 € Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Leistungs- erbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentli ch-rechtlichen oder wirtschaftlichen Grün- den verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 25 5.11.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredita ufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Stand gemäß Jahresabschluss 20 20 219.200.686,25 € Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.108.199,47 € Veränderung 218.092 .486,78 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Der Prüfungsschwerpunkt lag auf der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Ha- fen“, welche sich in 2020 erstmalig bilanziell auswirkt. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ fließt in die oben genannte Bi- lanzposition mit 218 Mio. € ein. Die Positionen Leibrentenverträge und Sonstiges wurden nicht betrachtet. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten au s Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen machten zum Jahresabschluss 2020 einen Anteil von rund 7 % an der Summe aller Verbindlichkeiten der Stadt Köln aus. Vertragsinhalt und Berechnung der Ausgleichszahlung Nach § 165 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeinde- gebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung fü r die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Der Entwicklungsbereich definiert sich über die Entwick- lungssatzung, welche aus § 165 Abs. 6 BauGB resultiert. Als städtebaulicher Entwicklungsbereich wurden die im Deutzer Hafen gelegenen Grundstü- cke definiert; die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte am 20.06.2018. Der Gesetzgeber sieht nach § 166 Abs. 3 S. 1 BauGB grundsätzlich vor, dass die Gemeinde die im städtebau- lichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke se lbst erwirbt. Nach § 166 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 BauGB soll die Gemeinde jed och von dem Erwerb der Grundstücke absehen, wenn der Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verwendung nach den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme be stimmt oder mit ausreichender Si- cherheit bestimmbar ist, in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dement- sprechend zu nutzen und er sich hierzu verpflichtet . In diesem Fall wird der vorgenannte Ei- gentümer nach § 166 Abs. 3 S. 4 BauGB dazu verpflic htet, einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten, der die durch die Entwicklu ngsmaßnahme bedingte Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Für den zu prüfenden Sachverhalt ist die Grund- stückeigentümerin die moderne stadt GmbH, welche di e Grundstücke im Vorfeld sukzessive erworben hat. Die moderne stadt GmbH befindet sich zum Tag der Ve rtragsunterzeichnung zu 49 % im Ei- gentum der Stadt Köln sowie zu 51 % im Eigentum der Stadtwerke Köln GmbH, welche ihrer- seits eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Köln ist. Demnach besteht eine Betei- ligungsquote in Höhe von 100 % der Stadt Köln an der moderne stadt GmbH. Der am 17. Juni 2020 geschlossene Vertrag zwischen der moderne stadt GmbH und der Stadt Köln sieht vor, dass der Ausgleichsbetrag nach § 15 4 Abs. 3 S. 2 BauGB im Ganzen nach Abschluss der Maßnahme fällig wird. Rechnerisch handelt es sich dabei um die Differenz zwi- schen dem Anfangswert und dem Endwert, welcher sich nach § 154 Abs. 2 BauGB ergibt. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lag noch kein B ebauungsplan für das Vertragsgebiet vor, weswegen der (fiktive) Endwert unter Zuhilfenahme städtebaulicher Kennwerte für Art und Maß der geplanten Bebauung auf Grundlage des Integrierten Plans Deutzer Hafen (Vorlagen- Nr. 1512/2018, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 27.09.2018) festgelegt wurde. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 26 Als Stichtag für die Wertermittlungen des Anfangs- und Endwertes wurde das Datum 01.12.2019 festgelegt. Als Qualitätsstichtag für den Anfangswert wurde abweichend das Da- tum 09.11.2016 und für den Endwert das Datum 31.12.2034 (geplante Fertigstellung der städ- tebaulichen Entwicklungsmaßnahme) festgelegt. Der Q ualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Der Wertermitt- lungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die W ertermittlung bezieht. Die Ermittlung der Werte oblag der Stadt Köln und wurde in den Tabelle n 2 und 3 des Vertrages dargestellt. Rechnerisch ergaben sich somit für die Flächen der moderne stadt GmbH für den Qualitäts- stichtag 09.11.2016 bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 01.12.2019 ca. 34,0 Mio. € als Anfangswert. Der berechnete Endwert zum Qualitätsst ichtag 31.12.2034 bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 01.12.2019 beträgt ca. 296,0 Mio. €. Bezogen auf den Qualitätsstichtag 31.12.2034 ergibt sich eine rechnerische Differenz von rund 262,0 Mio. €. Dieser Ausgleichsbetrag ist aufgrund der angenommenen Dauer der Wartezeit für die vollständige Realisierung abzuzinsen. Die Stadt Köln kalkuliert über einen Zeitraum von 15 Jahren mit einem jährlichen Zinssatz von 1,3 %. Insofern beträgt die abgezinste Differenz zwischen Anfangs- und Endwert gerundet ca. 215,0 Mio. €. Der im Jahr 2020 errechnete Zins beträgt ca. 2,8 Mio. €. Somit wurden für das Geschä ftsjahr 2020 Buchungen in Höhe von 218,0 Mio. € vorgenommen, die sich auf die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ beziehen. Buchungssystematik Die Stadt Köln begründet die Zuordnung des Sachverh altes zum Konto 340300 - Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen mit dem Vorliegen einer gegenseitigen Verpflichtung zwischen der moderne stadt GmbH und der Stadt Köln, auch wenn kein kredit- ähnliches Geschäft vorliegt. Gemäß dem Vorsichtspri nzip wurde eine vollständige Bilanzie- rung des abgezinsten Differenzbetrags aus dem angenommenen Endwert und dem errechne- ten Anfangswert auf dem o. g. Konto vorgenommen. Grundsätzlich möglich erschien (bei ent- sprechender vertraglicher Vereinbarung) eine Bilanz ierung als erhaltene Anzahlung oder als passiver Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanzieru ng als erhaltene Anzahlung erfolgte nicht, da keine Einzahlung seitens der moderne stadt GmbH vertraglich vereinbart wurde. Eine Bilanzierung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten entfällt mangels Verpflichtung zu ei- ner Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag. Auf der anderen Seite besteht gegenüber der moderne stadt GmbH eine öffentlich-rechtliche Forde rung in selber Höhe, welche auf dem Konto 160200 - Beitragsforderungen bilanziert wurde. Die Verbuchung des Aufzinsungsbetrages der öffentlich-rechtlichen Forderung erfolgt erfolgs- wirksam als Ertrag an das Konto 469900 - andere sonstige zinsähnliche Erträge. Korrelierend erfolgt die Verbuchung des Aufzinsungsbetrages erfo lgswirksam als Aufwand des Kontos 559900 - sonstige Finanzaufwendungen an das o. g. Verbindlichkeiten Konto. Buchungstech- nisch ergibt sich somit kein Gewinn bzw. Verlust. Seitens der Stadt Köln ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt, ob und in w elcher Höhe ein Ertrag aus der Aus- gleichszahlung erfolgt. Die von der moderne stadt GmbH erbrachten Leistunge n führen zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln. Seitens der Verwaltung wurden verschiedene in- vestive Geschäftsvorfälle (Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Kosten der Erschlie- ßung) mit Buchungsbeispielen angeführt. Im Kalender jahr 2020 wurde keiner dieser Ge- schäftsvorfälle getätigt. Sollte zum Zeitpunkt der Fertigstellung der städtebaulichen Maß- nahme ein Forderungsrestbetrag bestehen, wäre diese r innerhalb von vier Wochen nach Schlussabnahme an die Stadt Köln zu entrichten. Die endgültige Fälligkeit der eventuell noch offenstehenden Forderung wurde auf das angenommene Ende der Maßnahme (31.12.2034) festgesetzt. Zusammenfassung Der Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung umfangreich dargestellt und dokumentiert. Die buchungsbegründeten Unterlagen inklusive aller im Vertrag genannten Anlagen wurden voll- ständig übersandt. Im Kalenderjahr 2020 wurden ledi glich die Buchungen des abgezinsten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 27 Differenzbetrags und des Aufzinsungsbetrages vorgen ommen. Diese konnten inhaltlich und buchungstechnisch nachvollzogen werden. Im Kalenderjahr 2020 waren keine investiven Ge- schäftsvorfälle bekannt, die zu einer Verringerung der städtischen Verbindlichkeit geführt hät- ten. In den Folgejahren dürfte eine deutliche Zunahme der investiven Geschäftsvorfälle erfol- gen, die diverse Buchungen auslösen werden. Insofern ist eine erneute Prüfung dieses Prüf- feldes in den Folgejahren ratsam. 6 Ergebnisrechnung Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20 234.619.929,22 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 -29.841.293,35 € Veränderung 264.461.222,57 € Seit der Einführung des NKF sind die in der Ergebni srechnung dargestellten Rechengrößen Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel ist es, die reinen Geldflüsse in den Hin- tergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haushaltswirt- schaftlichen Betrachtungen zu stellen. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis ist im Rahmen des gemeindli- chen Jahresabschlusses gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 1.4 Ko mHVO als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag anzusetzen. Im Detail wird zu dieser Position unter Punkt 5.8 eine Aussage getroffen. 6.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20 1.289.062.881,70 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 986.304.336,34 € Veränderung 302.758.545,36 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Im Rahmen der Prüfung wurde der gesamtstädtische Umgang mit zweckgebundenen Mitteln, Zuweisungen und Spenden betrachtet. Die Systematik der erhaltenen Zuwendungen wurde auf Basis der Konten 414000 - Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund und 414100 - Zuwei- sungen für lfd. Zwecke vom Land durch Einzelfallprü fungshandlungen betrachtet. Die Rück- zahlung nicht in Anspruch genommener Zuwendungen wu rde anhand des Kontos 549910 - Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren stichprobenartig geprüft. Au- ßerdem wurde der Themenkomplex Festwerte anhand des Kontos 459100 - Drittmittel für Festwerte betrachtet. Für die Prüfung der Spenden w urden die Konten 414700 - Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen und 414800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen herangezogen. Im Wesentlichen wurden die betragsmäßig größten Veränderungen auf den Konten 411100 - Schlüsselzuweisungen vom Land (+82,3 Mio. €), 41310 0 - allg. Zuweisung vom Land (+118,7 Mio. €) und 414100 - Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land (+89,3 Mio. €) verbucht. Die erhöhten Zuwendungen sind überwiegend auf die C OVID-Pandemie zurückzuführen. So erfolgten erhöhte Zuweisungen zum Ausgleich der dur ch die Pandemie eingebrochenen Ge- werbesteuereinnahmen der Kommunen, für die Betriebskosten der Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege und für die Aufrechterhaltung des ÖPNV und Schülerverkehrs. Einige der zuvor genannten Sachverhalte werden im P rüffeld Unregelmäßigkeiten in Bilanz und Ergebnisrechnung näher betrachtet (siehe Punkt 7.1). Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 28 Zuwendungen Um einen ersten Überblick über das Prüffeld Umgang mit zweckgebundenen Mitteln, Zuwei- sungen und Spenden zu erhalten, wurden sämtliche ge samtstädtischen Regelungen (z. B. Prozessbeschreibungen, Buchungsanweisungen, Verfügungen, Dienstanweisungen etc.) mit Stand 31.12.2020 von der Verwaltung angefordert. Diese erste Anfrage wurde mit detaillierten Verweisen auf die Buchungsinformation (ohne Anlagenbuchhaltung) der Kämmerei beantwor- tet. Zudem wurden verwandte Dienstanweisungen sowie Richtlinien (z. B. Sponsoringrichtlinie der Stadt Köln) zur Verfügung gestellt. Abruf von Fördermitteln seitens der Stadt Die Stadt Köln kann in ihrer Rolle sowohl als Förde rmittelnehmerin (z. B. bei Zuwendungen durch das Land NRW), aber auch als Fördermittelgeberin (z. B. durch Fördermittel an Vereine) auftreten. Für Zwecke dieser Prüfung wurde die Funktion als Fördermittelnehmerin betrachtet. Bei der Vielzahl von möglichen Fördermitteln und Fö rderquellen gilt es sicherzustellen, dass der Stadt diese Mittel und Quellen bekannt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Grundsätzlich könnten zur Fördermittelakquise zwei Ansätze verfolgt werden. Z um einen könnte sich jede Dienststelle individuell über Fördermittel informieren und den Prozess der Einwerbung selbstständig durch- führen. Zum anderen würde sich die Möglichkeit eines zentralen, stadtweiten Fördermittelma- nagements anbieten. Vorteile eines zentralen Fördermittelmanagements könnten sein, dass der Stadt mehr potentielle Fördermittelmaßnahmen b ekannt sind, die jeweiligen Fachämter bei der Prüfung der Zugan gsvoraussetzungen für eine Förderung unterstützt werden, Maßnahmen bei Bedarf zentral eingeworben werden kö nnen und somit eine Erhö- hung der Quote der eingeworbenen Fördermittel sichergestellt ist, ein städtischer Gesamtüberblick der erhaltenen För dermaßnahmen und somit Transparenz geschaffen wird, ein Fördermittelcontrolling hinsichtlich der Verwe ndung oder möglichen Rückzah- lung einzelner Fördermaßnahmen ermöglicht wird und automatisierte Auswertungen für Zwecke der Bericht erstattung angefertigt werden können. Auf Nachfrage wurde seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass zum Stand 31.12.2020 kein stadt- weites umfangreiches Fördermittelmanagement existie rt hat, welches die oben genannten Vorteile ermöglichen könnte. Daher ist eine Aussage über den stadtweiten Umgang zur Ein- holung von Fördermöglichkeiten und anschließender Einwerbung nicht möglich. Eine Prüfung der eingeholten Fördermaßnahmen ist daher lediglich auf Ämterebene möglich gewesen. Ein zentraler Abgleich der vorhandenen und tatsächlich in Anspruch genommenen Fördermaß- nahmen ist somit nicht möglich gewesen. Die Stadt Köln hat den Bedarf einer zentralen Anlau fstelle zum Thema Anwerbung von För- dermitteln erkannt und im Jahr 2019 eine Serviceeinheit bei 01/Amt der Oberbürgermeisterin (Oberbürgermeisteramt) für Drittmittel eingerichtet. Durch diese Serviceeinheit sollen die Akti- vitäten im Bereich der Fördermittelakquise erweitert und gesteigert werden. Die Serviceeinheit steht den Dienststellen als zentrale Anlaufstelle z ur Verfügung, welche die Verwaltung dabei unterstützt, Fördermittel für die Stadt Köln einzuwerben. Außerdem besteht für die Dienststel- len die Möglichkeit, sich auf der Intranet Seite der Serviceeinheit über einen Fördermittelfinder relevante Fördermöglichkeiten zu informieren. Durch einen monatlichen Newsletter werden die Dienststellen sowohl über EU-Förderthemen als auch über Bundes- und Landesförderungen informi ert. Darüber hinaus haben die Dienst- stellen die Möglichkeit, sich durch direkte Rechercheaufträge bezüglich Fördermittelmaßnah- men an die Serviceeinheit zu richten. Nach Aussage der Fachdienststelle wird dieses Angebot Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 29 bereits heute durch die Dienststellen angenommen. Seit Juli 2021 wird die Serviceeinheit suk- zessive zu einem vollumfangreichen Fördermittelmana gement ausgebaut. Ziel des stadtwei- ten Fördermittelmanagements soll sein, einen gesamt städtischen Überblick über die erhalte- nen Fördermaßnahmen bereitzustellen. Außerdem soll dadurch ein Fördermittelcontrolling (z. B. Stand der Bearbeitung, Verwendung und mögliche Rückzahlung der erhaltenen Förder- mittel) ermöglicht werden. Prüfung der erhaltenen Zuwendungen Um einen grundsätzlichen Überblick über den Umgang der erhaltenen Zuwendungen zu er- halten, wurde zunächst eine vollständige Liste aller im Haushaltsjahr 2020 erhaltenen Zuwen- dungen von der Stadtverwaltung angefordert. Die Lis te sollte die erhaltenen Zuwendungen ursprünglich wie folgt aufschlüsseln: jährlich wiederkehrende Zuwendungen, Zuwendungen, die nach § 44 Abs. 2 KomHVO mit einer Gegenleistungsverpflich- tung verbunden sind und Zuwendungen, bei denen der Zuwendungsgeber die ert ragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Mit den bereitgestellten Unterlagen sollte im Anschluss eine Stichprobe gezogen werden, an- hand derer geprüft werden sollte, ob die gesetzlich en sowie innerstädtischen Bestimmungen eingehalten worden sind. Die angeforderte Liste konnte im gewünschten Umfang nicht bereit- gestellt werden, da eine automatisierte Auswertung nach Kategorien nicht möglich ist. Eine Kategorisierung hätte händisch und manuell erfolgen müssen. Dies hätte den weiteren Verlauf der Jahresabschlussprüfung zeitlich massiv verzöger t. Der ursprünglich geplante Prüfansatz konnte daher nicht weiterverfolgt werden. Um die Systematik der bilanziellen Darstellung der erhaltenen Zuwendungen zu betrachten, hätte eine Vollprüfung vorgenommen werden müssen. Da dies dem Prinzip der Wirtschaftlich- keit in der Jahresabschlussprüfung widersprochen hätte, wurde die Vollprüfung auf die Konten Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund und Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land und den Geschäftsbereich 5095 - Amt 16/Amt für Integration und Vielfalt (Integrationsamt) beschränkt. Für die zuvor genannte Auswahl wurden im Anschluss die buchungsbegründenden Unterla- gen sowie die Zuwendungsbescheide angefordert. Die buchungsbegründenden Unterlagen bzw. die Zuwendungsbescheide wurden in vier respektive fünf von 39 Fällen nicht eingereicht. In den übrigen Fällen konnten die Sachverhalte anhand der übersandten Unterlagen nachvoll- zogen werden. Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren Werden erhaltene Zuwendungen aus Vorjahren zurückge zahlt oder erstattet, werden diese Sachverhalte auf das Konto Rückabwicklung von konsu mtiven Zuwendungen aus Vorjahren gebucht. Im Haushaltsjahr 2020 wurde das Konto mit ca. 1,0 Mio. € bebucht. Für die Prüfung der zurückgezahlten Zuwendungen wurde eine bewusste Auswahl von Sachverhalten ausge- wählt. Die Stichprobe enthält die wertmäßig zehn größten Geschäftsvorfälle. Zu den angefrag- ten Sachverhalten wurden sämtliche buchungsbegründe nde Unterlagen zur Verfügung ge- stellt. Diese konnten nachvollzogen werden und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 30 Aus der folgenden Übersicht ergeben sich die einzel nen Rückzahlungen samt der Rückzah- lungsgründe und des zurückgezahlten Betrags verschiedener Fördermaßnahmen der ausge- wählten Stichprobe: Rückzahlungs- grund Ursprünglich be- willigte Förder- mittel Zurückgezahlte Fördermittel Rückzahlungs- quote Abweichung zwi- schen Soll und Ist 2.127.753,00 € 351.703,00 € 16,5 % Mittel nicht verbraucht 198.973,00 € 141.926,80 € 71,3 % Mittel nicht verausgabt 297.000,00 € 43.420,00 € 14,6 % Mittel nicht verbraucht 190.920,00 € 41.560,00 € 21,8 % Zu viel erstattete Beträge - 37.292,92 € - Mittel nicht verbraucht 135.000,00 € 30.000,00 € 22,2 % Mittel nicht verbraucht 33.915,00 € 25.275,00 € 74,5 % Überzahlung - 25.138,00 € - Nicht benötigte Projektmittel 525.000,00 € 20.008,00 € 3,8 % Nicht benötigte Projektmittel - 20.000,00 € - Tabelle 1: Zurückgezahlte konsumtive Zuwendungen aus Vorjahren Die in der Stichprobe genannten Rückzahlungsgründe sind nachvollziehbar dargestellt und anhand von Unterlagen belegt. Wie aus der Tabelle e rsichtlich, erfolgte keine vollständige Rückzahlung gewährter Fördermittel, sondern ledigli ch Teilrückzahlungen. In der Regel ist dies darauf zurückzuführen, dass die bereitgestellten Mittel den tatsächlichen Mittelabruf über- steigen. Dies kann beispielsweise auf pauschalierte Zuwendungen zurückzuführen sein, die nach Abschluss der Maßnahme (z. B. nach tatsächlich aufgetretenen Fallzahlen) abgerechnet werden. Anhand der Stichprobe und aller gebuchten Sachverhalte auf dem Aufwandskonto ist positiv festzustellen, dass der Anteil der zurückge zahlten Zuwendungen im Vergleich zu den erhaltenen Zuwendungen vernachlässigbar gering ist. Drittmittel für Festwerte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für die Kommune von nach- rangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Bei einmaligen und wiederkehren- den Zuschüssen ist korrespondierend zu den Ersatzbe schaffungen im Festwert (unmittelbar Aufwand), unter dem Konto Drittmittel für Festwerte unmittelbar ein Ertrag zu buchen. Im Haus- haltsjahr 2020 wurden im Wesentlichen folgende Sachverhalte erfasst: Zuschüsse für Festwerte (z. B. EFRE Gartenlabor), Ersatzgelder für gefällte Bäume; die ertragswirksa me Buchung erfolgte bei deren Pflanzung und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 31 Ausgleichsgelder für die Anlage von Ausgleichsfläc hen. Mit Ausnahme von unwesentlichen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Prüfung korrigiert wer- den konnten, wurden oben aufgeführte Sachverhalte d urch die Kämmerei ausführlich und übersichtlich dargestellt. Daher erfolgte im Bereic h der Festwerte keine weitergehende Prü- fung. Spenden Spenden zählen in der Ergebnisrechnung zu den Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Diese werden auf den Konten 414700 - Zusch üsse für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen und 414800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Berei- chen gebucht. Jedoch werden auch Sachverhalte auf den Konten erfasst, die nicht als Spen- den einzustufen sind. Im Haushaltsjahr 2020 wurden die Konten mit insgesamt ca. 7,5 Mio. € bebucht. Relativ betrachtet entspricht dies einem Anteil von 0,13 % der Gesamterträge. Da es sich relativ betrachtet um unwesentliche Größen im Sinne des risikoorientierten Prüfungsan- satzes handelt, wurden Spenden im Rahmen der Jahres abschlussprüfung 2020 nicht in den Prüfumfang aufgenommen. Zusammenfassung Zuwendungen und allgemeine Umlagen stellen mit ca. 1,3 Mrd. € einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Erträge in der Ergebnisrechnung dar. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 wurden insbesondere die erhaltenen Zuwendungen geprüft. Der Schwerpunkt der Prü- fung lag auf der Einwerbung möglicher Fördermittel sowie der möglichen Ursachen einer Rückabwicklung. Nach Stand zum 31.12.2020 ist aufgrund fehlender organisatorischer sowie technischer Rah- menbedingungen eine Kategorisierung der erhaltenen Zuwendungen nach bestimmten Krite- rien nicht möglich. Für Zwecke eines Fördermittelcontrollings könnte eine Kategorisierung je- doch vorteilhaft erscheinen. Die Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements sollte zukünftig eine Kategorisierung der erhaltenen Zuwen dungen ermöglichen und außerdem würde es zu den zuvor genannten Vorteilen führen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Stadt den Bedarf erkannt hat und die Implementierung eines Fördermittelmanagements vorantreibt. Die Prüfung der Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren führte zu dem Ergebnis, dass die zurückgezahlten Fördermittel einen relativ geringen Anteil an den erhalte- nen Zuwendungen darstellen. Die jeweiligen Gründe der Rückzahlung waren nachvollziehbar. Durch die Einführung eines Fördermittelmanagements sollte eine drohende Rückzahlung er- haltener Zuwendungen frühzeitig erkannt werden. Angeforderte buchungsbegründende Unterlagen wurden in den überwiegenden Fällen einge- reicht. Dies führte jedoch nicht zu einer Unterbrec hung der Prüfung. Unwesentliche Fehler konnten im Rahmen der Prüfung korrigiert werden und führten zu keinen Feststellungen. 6.2 Weitere andere sonstige ordentliche Erträge Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20 42.998.704,94 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 19.287.926,31 € Veränderung 23.710.778,63 € Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Für die kommunale Buchführung wurde gem. § 28 Abs. 7 KomHVO ein landesweit geltender Kontenrahmen (Anlage 17 der Muster zur GO und KomHV O „Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (kommu naler Kontierungsplan)“) vom Mi- nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichste llung NRW bekannt gegeben und ist verbindlich anzuwenden. Die Kontenklassen müssen mi ndestens in die vorgeschriebenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 32 zweistelligen Kontengruppen untergliedert werden und können durch die Kommunen weiter in Kontenarten, Konten und Unterkonten aufgeteilt werden. Aus dem Kontenrahmen kann somit jede Kommune den örtlichen Bedürfnissen entsprechen den Kontenplan entwickeln. Mit der Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Weiterentwicklun g des Kontenrahmens, verpflichtet sich die Kommune für eine verbindliche Anwendung de s kommunalen Kontierungsplans bei ihrer Buchführung. Die Stadt Köln macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Die zweistelligen Kontengruppen sind in Kontenarten und diese wiederum in Konten aufgeteilt und werden als Kontierungsplan den Dienststellen verbindlich zur Verfügung gestellt. Die Kontengruppe 45 - Sonstige Ordentliche Erträge weist für das Jahr 2020 mit einem Saldo von 1,0 Mrd. € eine vierfache Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr auf. Aufgrund dieser Ent- wicklung wurde diese im Rahmen der Jahresabschlussp rüfung näher betrachtet. Innerhalb dieser Kontengruppe macht die Kontenart 459 - Ander e Sonstige ordentliche Erträge mit ei- nem Saldo von 537,3 Mio. € den höchsten Anteil mit 51,9 % aus. Die Kontenart 459 setzt sich aus sechs Konten, u. a. das Konto 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, zusammen. Die 2,2-fache Erhöhung dieses Kontos im V ergleich zum Jahr 2019 war Anlass die Prüfung auf dieses Konto zu beschränken. Das geprüfte Konto stellt einen Auffangposten für alle Erträge dar, die nicht in anderen Konten auszuweisen sind. Bei der Buchung der Ertragspositionen muss somit der Grundsatz beachtet werden, dass die Erträge zunächst den speziellen Ertragspositionen zuzuordnen sind und nur nachrangig als weitere andere sonstige ordentliche Erträge ausgewiesen werden dürfen. Mit einer Beleganzahl von 958 auf der Sollseite und einer Beleganzahl von 11.601 auf der Habenseite weist das Konto insgesamt 12.559 Buchung en mit einem Kontensaldo von rund 43,0 Mio. € auf (Saldo Soll: 9,8 Mio. €, Saldo Haben: 52,8 Mio. €). Aufgrund der hohen Beleganzahl wurde von einer Vollprüfung abgesehen und der Ansatz ei- ner Stichprobenprüfung gewählt. Festgelegt wurde fü r die Sollseite eine Beleganzahl von 40 und für die Habenseite von 49. Relativ betrachtet b ildet die festgelegte Beleganzahl auf der Sollseite 4,2 %, auf der Habenseite 0,4 % und für das gesamte Konto 0,7 % der Buchungsfälle auf dem Konto ab. Mit dem gewählten Stichprobenumfang werden für die Sollseite Beträge in Höhe von rund 9,4 Mio. € (96,5 %) und für die Habenseite in Höhe von rund 36,0 Mio. € (68,3 %) des geprüften Kontos abgedeckt. Insgesamt unterlag der Prüfung di eses Kontos ein Saldo von 26,6 Mio. € (61,9 % des Gesamtsaldos). Die generierte Stichprobe wurde unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet: Wahrung des Vier-Augen-Prinzips Das Vier-Augen-Prinzip ist ein Instrument des inter nen Kontrollsystems, bei der mindestens zwei Fachkräfte eine qualifizierte Inaugenscheinnah me des Sachverhalts durchführen und eine gleichlautende Entscheidung treffen. Umgesetzt wird dies in der Buchhaltung durch die sachliche und rechnerische Prüfung des Geschäftsvorfalls, die abschließend durch die Unter- schriften dieser zwei Fachkräfte bestätigt werden. Im Anschluss wird der entsprechende Ge- schäftsvorfall an die Rechnungsstelle weitergegeben , wo ebenfalls das Vier-Augen-Prinzip ausgeübt wird (GAFin, S. 33). Eine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips war teilweis e durch fehlende Nachweise, eine un- vollständige oder fehlerhafte Feststellung oder die automatisierte Verbuchung von CA-Bele- gen, nicht gegeben. Gemäß den seitens der Kämmerei veröffentlichten Buc hungsinformationen werden mit Hilfe von Kurzkontierungen Zahlungen, denen ein bestimmter Verwendungszweck mitgegeben wird bzw. die auf bestimmten Girokonten erfolgen, automatisiert mittels CA-Belegart gebucht, ohne dass eine Anordnung gefertigt werden muss. Dafür müssen die entsprechenden Kontierungs- angaben (Konto, CO-Kontierungsobjekte und Finanzposition) in SAP hinterlegt sein. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 33 Das Prüfungsresultat ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl Buchungsvor- gänge (absolut) Anzahl Buchungsvor- gänge (relativ) Saldo Soll (relativ) Saldo Haben (relativ) Durchbrechung des Vier-Augen- Prinzips auf- grund von feh- lenden Nach- weisen 11 12,4 % 86,4 % 23 % Durchbrechung des Vier-Augen- Prinzips auf- grund automati- sierter CA-Be- lege 29 32,6 % 3,6 % 4,9 % Gesamt 40 44,9 % 90 % 27,9 % Tabelle 2: Durchbrechung des Vier-Augen-Prinzips Bei einem Stichprobenumfang von 89 Belegen wurde in insgesamt 40 Fällen das Vier-Augen- Prinzip durchbrochen, was relativ betrachtet einen Anteil von 44,9 % darstellt. Buchungssystematik und systemische Fehler Bei einer ergebniswirksamen Buchung werden jeweils ein Bestandskonto (Aktiv- oder Passiv- konto der Bilanz) und ein Erfolgskonto (Aufwands- o der Ertragskonto der Ergebnisrechnung) angesprochen. In sechs von 89 geprüften Fällen werden Aufwandskon ten an Ertragskonten gebucht. Damit liegt ein Verstoß gegen das oben beschriebene Buchu ngsprinzip vor. Die Verbuchung von Aufwandskonten an Ertragskonten ist falsch (siehe Punkt 4.2.4). Die sechs identifizierten Fälle beinhalten ein Buchungsvolumen von 2,3 Mio. €. Fünf dieser sechs Fälle hätten nicht in der Bilanz der Stadt Köln abgebildet werden dürfen. Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten und Unterstellungsge- bühren im Rahmen der Gefahrenabwehr mittels Rahmenv erträge) auf Privatunternehmen übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bil anzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen. Der Grundsatz der Bilanzwahrheit wurde nicht beachtet. Periodengerechte Verbuchung Die Ergebnisrechnung ist an die handelsrechtliche G ewinn- und Verlustrechnung angelehnt, die eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträge darstellt. Sie bildet den Ressour- cenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen in einem Haushaltsjahr periodengerecht ab. Um dies zu erreichen, sind die Erträge und die Aufw endungen gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO nach dem Verursachungsprinzip in dem Jahr zu buchen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Im Rahmen der Stichprobenprüfung wurde festgestellt, dass sowohl auf der Sollseite als auch auf der Habenseite jeweils vier Belege nicht periodengerecht verbucht worden sind. Die iden- tifizierten acht Belege machen ein Saldo von 0,8 Mio. € des geprüften Kontos aus. Es liegt ein Verstoß gegen das Verursachungsprinzip vor. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 34 Nachvollziehbarkeit der buchungsbegründenden Unterlagen In § 28 Abs. 3 KomHVO ist das Belegprinzip normiert. Den Buchungen sind Belege, durch die der Nachweis der richtigen und vollständigen Ermitt lung der Ansprüche und Verpflichtungen zu erbringen ist, zu Grunde zu legen (buchungsbegründende Unterlagen). Der Beleg dient der Dokumentation des Geschäftsvorfalls in kurzer, knapper Form. Als buchungsbegründende Un- terlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. In 13 von 89 Buchungsfällen (14,6 %) ließ sich die Verbindung zwischen dem Sachverhalt und der Buchung anhand der eingereichten Nachweise nicht in angemessener Zeit für einen sach- verständigen Dritten nachvollziehen und die Richtig keit des gebuchten Betrages nicht verifi- zieren. Die Kämmerei teilte mit, dass ein Amt aufgrund der Personalsituation die angeforderten bu- chungsbegründenden Unterlagen nicht vorlegen konnte. Wahl des Ertragskontos – Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung Einer der in § 28 Abs. 2 KomHVO kodifizierten Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung stellt auf die Richtigkeit bei den Eintragungen in die Bücher ab. Entsprechend dem Grundsatz der Richtigkeit sind alle Geschäftsvorfälle zutreffend aufzuzeichnen, d. h. falsche oder fiktive Buchungen sind ebenso nicht zulässig wie die Buchung auf falschen oder fiktiven Konten. Die jeweilige Buchung muss mit dem Geschäftsvorfall übereinstimmen. Der Fokus der Prüfung wurde darauf gerichtet, ob de r Geschäftsvorfall auf einem speziellen Ertragskonto hätte abgebildet werden müssen. Nur unter dieser Bedingung ist der Grundsatz der Richtigkeit gewahrt. Zur Überprüfung, ob das zutreffendere Ertragskonto verwendet worden ist, wurde der verbind- liche Kontierungsplan der Stadt Köln zugrunde gelegt. Das Prüfergebnis für die Stichproben- anzahl von 89 Belegen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Sollseite Habenseite Gesamt Sachverhalte, die auf speziel- leren Ertragskonten hätten abgebildet werden müssen (absolut) 7 11 18 Sachverhalte, die auf speziel- leren Ertragskonten hätten abgebildet werden müssen (relativ) 17,5 % 22,5 % 20,2 % Saldo der Sachverhalte, die auf spezielleren Ertragskon- ten hätten abgebildet werden müssen (absolut) 0,2 Mio. € 11,4 Mio. € 11,2 Mio. € Saldo der Sachverhalte, die auf spezielleren Ertragskon- ten hätten abgebildet werden müssen (relativ) 2,2 % 31,7 % 42,2 % Tabelle 3: Falsches Ertragskonto Im Rahmen der gewählten Stichprobengröße hätten 18 Buchungen auf anderweitigen Ertrags- konten abgebildet werden müssen, dies entspricht 20 ,2 % des gewählten Stichprobenum- fangs. Die Wahl eines nichtzutreffenden Ertragskontos hat Auswirkungen auf der Makroebene, d. h. die Ergebnisrechnung bleibt davon nicht unberührt. Wie bereits zuvor geschildert, hat die Stadt Köln die Mindestgliederung des NKF-Kontenrahmens um Kontenarten und Konten erweitert. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 35 Gemäß der unteren Abbildung lässt sich die Auswirkung des gewählten Ertragskontos auf die Ergebnisrechnung wie folgt darstellen: Abbildung 1: Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung Auf Basis des Kontierungsplans der Stadt Köln erfolgt auf der ersten Ebene der Buchführung die Wahl des Ertragskontos. Diese Buchung mündet automatisch eine Ebene höher und läuft mit anderen Ertragsbuchungen in der Kontenart und a bschließend in der Kontengruppe zu- sammen. In der Ergebnisrechnung und im Anhang werde n lediglich die Salden der Konten- gruppen und -arten abgebildet. Die Wahl des falschen Ertragskontos auf der ersten Ebene hat zur Folge, dass die dargestellten Salden falsche We rte abbilden. Die Ertragspositionen sind entweder zu hoch oder zu niedrig in der Ergebnisrechnung aufgeführt. Bei dem gewählten Stichprobenumfang von 0,7 % bewirken die 18 nichtzutreffend gebuchten Geschäftsvorfälle, dass in der Summe 11,2 Mio. € in der Ergebnisrechnung falschen Ergeb- niszeilen zugeordnet sind. Damit liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit (§ 28 Abs. 2 KomHVO) vor. Zweck der Erstellung einer Ergebnisrechnung ist, di e Jahresabschlussadressaten bezüglich der Ertragslage zu informieren. Auf Basis der dargestellten Lage kommt die Ergebnisrechnung ihrer Informationsfunktion nur mangelhaft nach und stellt keine belastbare Informationsbasis für die Jahresabschlussadressaten dar. Die konkrete Aufteilung lässt sich wie folgt darstellen: Auswirkung Ergebnisrechnung Kontengruppe: 42 - Sonstige Transfererträge -487.51 1,39 € Kontenart 429 - Andere Sonstige Transferer- träge -487.511,39 € Kontengruppe: 44 - Privatrechtliche Leistungsent- gelt, Kostenerstattungen und Kostenumlagen -640.976,63 € Kontenart 441 - Mieten und Pachten 33.544,00 € 446 - Sonstige privatrechtliche Lei- tungsentgelt 2.170,00 € 448 - Erträge aus Kostenerstattun- gen, Kostenumlagen -676.690,63 € Kontengruppe: 45 - Sonstige ordentliche Erträge -20 8.123,58 € Kontenart 451 - Konzessionsabgaben 360,00 € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 36 458 - Nicht zahlungswirksame or- dentliche Erträge -5.483,58 € 459 - Andere sonstige ordentliche Erträge -203.000,00 € Kontengruppe: 46 - Finanzerträge -9.640.906,72 € Kontenart 465 - Gewinnanteile -9.640.906,72 € Kontengruppe: 52 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -253.957,77 € Kontenart 525 - Kostenerstattungen an Dritte aus lfd. Verwaltungstätigkeit -253.957,77 € Summe -11.231.476,09 € Tabelle 4: Ergebnisrechnung bei korrekter Kontenwahl Der oben aufgeführten Darstellung ist zum Beispiel zu entnehmen, dass die Kontengruppe 46 - Finanzerträge um 9,6 Mio. € zu niedrig ausgewiesen ist. Die Privatrechtlichen Leistungs- entgelte (Mieten und Pachten) sind hingegen um 33.544,00 € zu hoch dargestellt. Fehlende Erläuterung von Zeilen der Ergebnisrechnung im Anhang Gemäß § 45 Abs. 1 KomHVO sind die Positionen der Ergebnisrechnung im Anhang zu erläu- tern. Zweck der Erläuterung ist es, dass Auskünfte gegeben werden, die über das Zahlenwerk hinausgehen. Der Anhang ermöglicht so eine qualifiz ierte Einschätzung der Ertragslage der Kommune und gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die Bilanzanalyse. Im Rahmen der Prüfung der Wahl eines zutreffenden E rtragskontos wurde festgestellt, dass im Anhang die Zeilen 5 (Privatrechtliche Leistungse ntgelte) und 9 (Bestandsveränderungen) der Ergebnisrechnung, die insgesamt ein Volumen von 80,5 Mio. € darstellen, nicht erläutert werden. Im Anhang führt die Kämmerei auf, dass lediglich Ergebnisrechnungszeilen erläutert werden, die mindestens 2 % der ordentlichen Erträge/Aufwend ungen umfassen. Die Kämmerei führt damit eine Einzelwesentlichkeitsgrenze ein. § 45 Abs. 1 KomHVO schränkt den Kreis der zu erläut ernden Positionen der Ergebnisrech- nung im Anhang nicht ein. Damit liegt ein Verstoß gegen § 45 Abs. 1 KomHVO vor. Zusammenfassung Durch 18 nichtzutreffend gebuchte Geschäftsvorfälle (11,2 Mio. €) wurden falsche Ergebnis- zeilen angesprochen und in der Folge die Ergebnisrechnung in Teilen falsch dargestellt. Entgegen § 45 Abs. 1 KomHVO werden zwei Ergebniszei len mit einem Volumen von rund 80,5 Mio. € im Anhang nicht erläutert. Bei 14,6 % der Stichproben ließ sich die Verbindung zwischen dem Sachverhalt und der Bu- chung anhand der eingereichten Nachweise nicht in a ngemessener Zeit für einen sachver- ständigen Dritten nachvollziehen. Acht Belege mit einem Saldo von 0,8 Mio. € wurden nicht in dem Haushaltsjahr gebucht dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Damit liegt ein Verstoß gegen das Verursachungsprinzip vor. Fünf Geschäftsvorfälle hätten nicht in der Bilanz der Stadt Köln abgebildet werden dürfen. Mit einem Buchungsvolumen von 2,3 Mio. € wurden Auf wandskonten an Ertragskonten ge- bucht. Dies stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bilanzwahrheit dar. In 40 Fällen wurde das Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 37 6.3 Außerplanmäßige Abschreibungen Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Der kommunale Jahresabschluss hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild u. a. der Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln (§ 95 Abs. 1 GO). Entsprechend dem Grundsatz der Stichtagsbezogenheit sind die Wertansätze für das Vermö- gen und die Schulden unabhängig vom Zeitpunkt der t atsächlichen Wertermittlung auf den Schluss des Haushaltsjahres zu ermitteln. Dies bedeutet, dass alle Ereignisse, die bis zu die- sem Zeitpunkt eingetreten sind, bei der Wertermittlung zu berücksichtigen sind. Die Berücksichtigung des Werteverzehrs der Vermögensgegenstände erfolgt durch Abschrei- bungen. Während die Anschaffung eines Vermögensgege nstandes erfolgsneutral verläuft, mindern die Abschreibungen als Aufwand das Jahreser gebnis. Sie bilden den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr ab, indem die Abnutzung der Vermögensgegenstände sowie andere wertmindernde Ereignisse berücksichtigt und buchhalterisch erfasst werden. Es wird unterschieden zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Neben den planmäßigen Abschreibungen, die den laufenden Werteverzehr des Anlagevermö- gens widerspiegeln, sind außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen, wenn der tat- sächliche Wert des Vermögensgegenstandes niedriger ist als der Buchwert. Dieser Grundsatz wird als Niederstwertprinzip (NWP) bezeichnet. Im Gegensatz zu den planmäßigen Abschrei- bungen sind die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht auf das abnutzbare Anlagevermö- gen beschränkt, sondern können auch bei nicht abnut zbaren Vermögensgegenständen, wie z. B. Grundstücken und Finanzanlagen (gemildertes NWP) , sowie beim Umlaufvermögen (strenges NWP) vorgenommen werden. Zu prüfen war, ob die zum Bilanzstichtag vorgenomme nen außerplanmäßigen Abschreibun- gen korrekt bilanziert worden sind und ob der außerplanmäßige Abschreibungsbedarf vollstän- dig ermittelt und dargestellt wurde. Zum 31.12.2020 wurden für das Anlagevermögen 46 auß erplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. € geprüft. Dabei entfallen 6,4 Mio. € (96,0 %) auf Wertberichtigungen von Grundstücken und 0,3 Mio. € (4,0 %) auf Finanzanlagen. Vollprüfung der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Sämtliche außerplanmäßige Abschreibungen der Finanzanlagen wurden zunächst gegen ein Aufwandskonto in die Ergebnisrechnung gebucht. Dies e Zwischenbuchung widerspricht der o. a. Regelung. Die entsprechenden Geschäftsvorfälle sind nicht über Ergebnisrechnungskon- ten abzubilden, sondern müssen direkt gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden. Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO) sind Aufwendun- gen und Erträge in dem Haushaltsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Die Verwaltung hatte zu elf Sachverhalten bereits v or dem Bilanzstichtag 31.12.2020 die Kenntnis, dass außerplanmäßige Abschreibungsbedarfe bestehen. Dieser Aufwand hätte in den entsprechenden Haushaltsjahren (2017-2019) abge bildet werden müssen. Ein Aufwand in Höhe von 5,0 Mio. € wurde somit nicht periodengerecht ausgewiesen. Die Buchführung hat gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 KomHVO unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung zu erfolgen. Zu diesen Grundsätzen zählt auch das Belegprinzip, welches in § 28 Abs. 3 KomHVO normiert wird. Hiernach benötigt jede Buchung einen Beleg. Der Beleg dient der Dokumentation des Geschäftsvorf alls in kurzer, knapper Form. Als bu- chungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 38 Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die e ine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Hierzu zählen u. a. Belegnummer, Datum und Kontieru ng. Auf dem Beleg sollte zudem die sachliche und rechnerische Richtigkeit bescheinigt werden. Darüber hinaus soll der Beleg auch dokumentieren, wer die Buchung des Geschäftsvo rfalls veranlasst hat. In diesem Zu- sammenhang ist das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. Für die außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen d er Grundstücksfortführung wurden keine Kontierungsnachweise angefertigt. Diese Vorge hensweise entspricht auch nicht den verwaltungsinternen Regelungen. Insofern fehlen für 96,0 % (ca. 6,4 Mio. €) der vorgenom- menen außerplanmäßigen Abschreibungen entsprechende Buchungsbelege und konnten so- mit nicht geprüft werden. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden nicht beachtet. Außerplanmäßige Abschreibungen im Rahmen von Inventurmaßnahmen Im Rahmen der Inventur sind u. a. dauerhafte Wertmi nderungen an den Vermögensgegen- ständen festzustellen. Gemäß gesamtstädtischer Regelung (Leitfaden Inventur für Bilanzpositionen 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge und 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist zu prü- fen, ob der aktuelle Restbuchwert in der Anlagenbuchhaltung über dem tatsächlichen Zeitwert des Gegenstandes liegt. Wird eine derartige Wertminderung festgestellt, so ist eine außerplan- mäßige Abschreibung zu buchen. Die betragsmäßige Ermittlung erfolgt durch die Dienststelle, die Buchung zentral durch die Kämmerei. Aus dieser gesamtstädtischen Regelung geht hervor, dass bei wertmäßig zu vernachlässigen- den Vermögensgegenständen eine derartige Prüfung nicht vorgenommen wird. Als wertmäßig nicht vernachlässigbar gelten gemäß Leitfaden Inven tur Vermögensgegenstände, deren An- schaffungs- und Herstellungskosten mehr als 5.000 € brutto betragen. Dem jeweiligen Inventurteam ist eine Liste der der Inventur unterliegenden Gegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 5.000 € brutto zur Verfügung zu stellen, um ggf. erforderliche Wertkorrekturen dort vermerken zu können. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 haben insgesamt 23 Dienststellen (bzw. Teildienststellen) eine Inventur durchgeführt. Keine dieser Dienststellen hat einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf festgestellt. Zu drei Inventurbereichen fehlt in der Inventurchec kliste die Angabe zur Aushändigung der entsprechenden Liste, in einem Bereich wurde angegeben, dass die Prüfung durch den Inven- turverantwortlichen selbst erfolgte. Die übrigen Di enststellen bestätigten, dass eine Liste an das Inventurteam ausgehändigt wurde. Eine Nachfrage ergab, dass lediglich sechs Inventurbereiche die Liste angefertigt und an das Inventurteam übergeben haben. Die übrigen 18 Dienststellen erklärten, keine entsprechende Liste erstellt zu haben. Insofern sind deren Angaben in den jeweiligen Inventurchecklisten feh- lerhaft. Die vorliegenden Listen sind teilweise unvollständig und nur zwei Listen sind mit den erforder- lichen Unterschriften des Aufnahmeteams versehen. Festzustellen ist, dass die Listen zur Prüfung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs entweder nicht, oder unvollständig generiert wurden. Ein Abschreibungsbedarf zu Vermögens- gegenständen der Bilanzpositionen Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Restbuchwert von rund 3,1 Mio. € wurde somit nicht geprüft. Darstellung im Anhang § 95 Abs. 1 S. 2 GO sieht eine Erläuterungspflicht für die im Jahresabschluss dargestellten Informationen vor. Um den Informationsbedürfnissen der Jahresabschlussadressaten in aus- reichendem Maße Rechnung zu tragen, hat die Kommune entsprechende Angaben über die Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 39 Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anh ang zu erläutern (§ 36 Abs. 6 KomHVO). Die Erläuterungen müssen dabei wahr, klar und übers ichtlich sowie vollständig sein, sodass der Jahresabschluss das geforderte Bild über die wi rtschaftliche Lage der Kommune zutref- fend vermitteln kann. Die Kommune hat aufgrund dieser haushaltsrechtliche n Vorgabe auch besondere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zu machen, wenn sie zum Abschlussstichtag aus örtlichen Gründen auf außerplanmäßige Abschreibungen verzichtet. Sie hat dazu den konkreten Anlass sowie die Gründe für diesen örtlichen Vorgang, aber auch die daraus entstandenen haushaltsmäßigen bzw. vermögensmäßigen Auswirkungen in vollem Umfang aufzeigen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 wurden insgesamt 46 außerplanmäßige Abschreibungen vor- genommen. Im Anhang werden zwei Sachverhalte erläutert. Entsprechende Erläuterungen zu sämtlichen vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, wäre n im Hinblick auf die Anzahl der außerplanmäßigen Abschreibungen möglich und geboten gewesen, um der Informationsfunk- tion des Jahresabschlusses gerecht zu werden. Eine Darstellung der nicht vorgenommenen (unwesentl ichen) außerplanmäßigen Abschrei- bungen erfolgte nicht. Festlegung Wertgrenzen Mit Verfügung „Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen auf Sachanlagever- mögen (ohne Festwerte)“ vom 08.12.2015 wurden seitens der Kämmerei Wertgrenzen für die außerplanmäßige Abschreibung des Sachanlagevermögens festgelegt. Die Regelung besagt, dass die außerplanmäßige Abschreibung eines einzelnen Vermögens- gegenstandes unterbleiben kann, wenn deren Verzicht eine wertmäßig geringe Auswirkung auf die Darstellung der Vermögenslage hat. Die Wertgrenzen wurden seitdem nicht mehr auf die v eränderten örtlichen Bedingungen hin überprüft oder angepasst. Zudem wurde lediglich ein e Wesentlichkeitsgrenze für den einzel- nen Vermögensgegenstand festgelegt und keine Gesamt wesentlichkeitsgrenze (sämtliche nicht vorgenommenen außerplanmäßige Abschreibungen müssen insgesamt für die Darstel- lung der Vermögenslage ebenfalls unwesentlich sein). Die Verantwortung der Kommune für ihr haushaltswirtschaftliches Handeln erfordert nicht nur eine Überwachung der örtlichen Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufe. Sie umfasst auch eine im- mer wiederkehrende Prüfung und Kontrolle der Geeignetheit der örtlich festgelegten Regelun- gen zur gemeindlichen Haushaltswirtschaft. Insofern sind die Festlegungen regelmäßig zu prüfen. Kennzahlen Außerplanmäßige Abschreibungen beeinflussen zudem die Kennzahlen „Aufwandsdeckungs- grad“, „Eigenkapitalquote1 + 2“, „Drittfinanzierungsquote“, „Anlagendeckungsgrad 2“, „Investi- tionsquote“ und die „Zinslastquote“. Die bilanziellen Abschreibungen werden bei der Ermittlung dieser Kennzahlen berücksichtigt. Kennzahlen werden zur Beurteilung der haushaltswirt schaftlichen Gesamtsituation herange- zogen. Ein bestehender, aber nicht identifizierter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf hat zur Folge, dass die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage nicht korrekt dargestellt wird und so- mit die Grundlage für die Planung, Steuerung und de r Erfolgskontrolle des Haushalts nicht verifiziert ist. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 40 Zusammenfassung Die von der Kämmerei festgelegten Wertgrenzen zur Ermittlung eines außerplanmäßigen Ab- schreibungsbedarfs wurden seit 2015 nicht mehr geprüft. Die Darstellung im Anhang ist unvollständig. Für 96,0 % (ca. 6,4 Mio. €) der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden keine Kontierungsnachweise angefertigt. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Belegprin- zip. Die Zwischenbuchung in die Ergebnisrechnung bei Wertveränderungen der Finanzanlagen ist nicht korrekt. Ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 5,0 Mio. € wurde nicht periodengerecht ausgewiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. Im Rahmen der Inventurmaßnahmen wurde ein möglicher Abschreibungsbedarf zu den Ver- mögensgegenständen der Bilanzpositionen Maschinen u nd technische Anlagen, Fahrzeuge sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ei nem Restbuchwert von insgesamt 3,1. Mio. € nicht geprüft. Für diese Anlagenklassen wurde letztmalig zum Bilanzstichtag 31.12.2009 (Maschinen und technische Anlagen, Fahrz euge) sowie zum Bilanzstichtag 31.12.2013 (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ein e außerplanmäßige Abschreibung vor- genommen. Ein außerplanmäßiger Werteverzehr bei Anlagen im Ba u, der auf Änderungen in den Markt- bedingungen oder den technischen Anforderungen währ end einer Baumaßnahme zurückzu- führen ist, wurde letztmalig zum Bilanzstichtag 31.12.2014 berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 wurden bei der Stadt Köln keine Prüfungen durchgeführt, ob Wertminderungen bei Vermögensgegenständen aufgrund eines technischen Fortschritts vor- zunehmen sind. Aus Sicht der Kämmerei sind Wertmind erungen aufgrund von technischen Fortschritten im Kontext der kommunalen Buchführung von untergeordneter Bedeutung. Die Kämmerei überprüft zwar die von den dezentralen Einheiten vorgenommene Bestimmung des Werteverzehrs auf ihre Richtigkeit und Plausibi lität (Grund, Höhe und Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibung), eine Kontrolle, ob der gesamtstädtische außerplanmäßige Abschreibungsbedarf vollständig identifiziert und b ilanziert wird, erfolgt mit dieser Prüfung nicht. Grundsätzlich besteht eine besondere Sorgfaltspflicht für die Kommune bei der Ermittlung der jährlichen Abschreibungen, der zu jedem Abschlussst ichtag nachzukommen ist. Für die ge- meindlichen Vermögensgegenstände müssen nachvollzie hbar und ausgehend von den An- schaffungs- und Herstellungskosten die zutreffenden Wertansätze ermittelt werden (vgl. § 91 Abs. 2 Nr. 1 GO). Unter Berücksichtigung der Informationsinteressen der Adressaten der gemeindlichen Haus- haltswirtschaft muss die Kommune gewährleisten, dass der Jahresabschluss zum Abschluss- stichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr echendes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde vermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen haben Einfluss auf verschiedene Kennzahlen. Diese wer- den zur Beurteilung der hauswirtschaftlichen Lage h erangezogen. Nicht vorgenommene au- ßerplanmäßige Abschreibungen führen dazu, dass die Kennzahlen nicht korrekt ermittelt wer- den und in der Folge die Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des Haushalts beeinträchtigt ist. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 41 6.4 Andere sonstige ordentliche Aufwendungen Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20 179.757.051,47 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 4.459.879,56 € Veränderung 175.297.171,91 € Das Aufwandskonto 549900 - Andere sonstige ordentliche Aufwendungen war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Das Konto andere sonstige ordentliche Aufwendungen wird bebucht, wenn die Aufwendungen keiner anderen speziellen Aufwandsart zuzuordnen sind. Das Konto weist ein Saldo im Soll in Höhe von 195,9 Mio. € und im Haben von 16,1 Mio. € aus. Insgesamt beträgt das Buchungs- volumen 212 Mio. €. Gegenstand der Prüfung war es die Buchungen dahinge hend zu prüfen, ob sie den Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und d okumentiert sind. Daher wurde im Rahmen einer Stichprobe zu 57 Geschäftsvorfällen aus 20 Geschäftsbereichen Buchungsbe- lege und buchungsbegründende Unterlagen mit einem V olumen in Höhe von 193,5 Mio. € angefordert. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Parkscheinautomaten Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegens tände einzeln zu bewerten und nach § 34 Abs. 1 und 2 KomHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, die die Obergrenze für die Bewertung des Vermögensgegenstandes bilden. Dementgegen wird in den Buchungsinformationen der Kämmerei darauf abgestellt, dass meh- rere Parkscheinautomaten auf einer Anlage aktiviert werden sollen. Im Rahmen der Stichprobe wurden vier Geschäftsvorfä lle, die die Parkscheinautomaten be- treffen, näher betrachtet. Hierbei wurde festgestel lt, dass mehrere Parkscheinautomaten auf einer Anlage aktiviert wurden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf eine Anlagennummer im Zeitablauf nach der Erstak- tivierung, weitere Parkscheinautomaten aktiviert bz w. Automaten auch wieder verschrottet wurden. Dieses Verfahren stellt keine gesetzeskonforme Vorgehensweise dar. Hierbei ergibt sich einerseits die Problematik der Nutzungsdauer, da offenbar die Nutzungs- dauer der Erstaktivierung der Anlage übernommen wir d und Zugänge bzw. Verschrottungen keine Berücksichtigung finden. Eine Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben. Andererseits ist die eindeutige Zuordnung auf den jeweiligen Vermögensgegenstand nicht ge- geben. Die Anlagennummer 44014892 soll die Problematik bes ser veranschaulichen. Im Jahr 2016 wurde der Anlagenstammsatz angelegt und drei Zugang sbuchungen in Höhe von insgesamt 506.226,00 € aktiviert. Die ursprüngliche Anzahl betrug 250 Stück. Im Jahr 2017 gab es drei Zugangsbuchungen in Höhe von 384.538,98 € und zwei Teilabgänge in Höhe von 10.042,00 €. In 2018 gab es einen weiteren Teilabgang in Höhe von 5.387,43 €. In 2019 gab es keine Zugänge oder Abgänge. In 2020 gab es wiederum einen Teilabgang in Höhe von 5.387,43 €. Es wird daher empfohlen, das Vorgehen umgehend anzupassen und gemäß der gesetzlichen Regelung die Anlagen einzeln zu aktivieren. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 42 Gegenleistungsverpflichtung In der Stichprobe sind neun Buchungen (ca. 2,2 Mio. €) enthalten, sechs Buchungen davon wurden im Soll (815.014,17 €) und drei Buchungen im Haben (1.422.058,44 €) gebucht, die den Sachverhalt der Auflösung einer Gegenleistungsverpflichtung abbilden. In den konkreten Fällen handelt es sich um Zuwendungen der Stadt Köln an Kindertagesein- richtungen anderer Träger. In einigen Fällen wurden diese Projekte durch den Landschafts- verband Rheinland (LVR) gefördert. In diesen Fällen hat der LVR der Stadt Köln einen Zuwen- dungsbescheid erstellt und die Stadt Köln hat ihrer seits in einem eigenen Zuwendungsbe- scheid an den Träger der Einrichtung das Projekt ge fördert. Inhaltlich waren diese Zuwen- dungsbescheide identisch. Für die Stadt Köln ist dies vergleichbar mit einem durchlaufenden Posten. Buchungstechnisch muss die Stadt Köln die erhaltene Förderung durch den LVR als Passiven Rechnungsabgren- zungsposten (PRAP) abbilden und die Förderung an de n Dritten als Aktiven Rechnungsab- grenzungsposten (ARAP). Die Auflösung erfolgt als Aufwand bzw. als Ertrag. Wesentliche Kriterien sind in diesen Bescheiden der Förderbetrag, der Bewilligungszeitraum und die Dauer der Zweckbindung. In den Fällen der S tichprobe lief die Dauer der Zweckbin- dung ab, so dass diese im Jahresabschluss 2020 ausgebucht wurden. Aufgrund unterschied- licher Sachverhalte (Maßnahme lag betragsmäßig unter dem Förderbetrag, etc.) wurden teil- weise vom Empfänger der Förderung bereits Teilbeträge des Förderbetrages zurückgefordert, so dass der Betrag der Einbuchung nicht mit dem der Auflösung zwingend übereinstimmen muss. In einigen Fällen wurden mehrere Auflösungen in ein er Buchung durchgeführt. Drei Buchun- gen im Soll waren uneingeschränkt nachvollziehbar. Eine Buchung enthielt drei Förderpro- jekte, wobei nur ein Betrag anhand der Unterlagen nachvollziehbar war. Zu den drei Buchun- gen im Haben wurden keine Belege vorgelegt, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Die Einbuchungen der Förderungen waren nicht Gegens tand der Prüfung. Jedoch wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass hierbei für d ieselben Sachverhalte keine einheitlichen Buchungen vorgenommen wurden. So wurde z. B. wie folgt gebucht: 193110 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung an 193100 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA) und in einem anderen Fall 193110 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung an Kreditor. Ähnlich konnte dies auch im Bereich des PRAP festgestellt werden: 391100 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung an 39110 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA) und in einem anderen Fall 961310 - Verrechnungskonto PRAP für erhaltene Zuwendungen an 391110 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA). Künftig ist auch hier auf eine einheitliche Buchungssystematik zu achten. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 43 Buchungsbeleg In der Stichprobe sind zu 14 Buchungen (rund 3,3 Mio. €), die die Inventuren an Schulen be- trafen, Buchungsbelege und buchungsbegründete Unter lagen angefordert worden. Von die- sen 14 Buchungen wurden vier im Soll (rund 0,5 Mio. €) und zehn Buchungen im Haben (rund 2,7 Mio. €) gebucht. Die Soll Buchungen beziehen sich auf Buchungen aus dem Abgang durch Verschrottungen von Vermögensgegenständen. Es wurden insgesamt zu j edem Sachverhalt zwei Buchungs- belege eingereicht. Beim ersten Buchungsbeleg fehlt die Betragsangabe, die Belegnummer und die Unterschrift inklusive Datum nach der Buchung. Auch der zweite Buchungsbeleg weist keinen Betrag auf. Es wird lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 0,00 € angegeben, welches nicht dem Betrag aus der Stichprobe entspricht. Des Weiteren fehlt die Unterschrift der sach- lich und rechnerischen Richtigkeit und der Buchungsfreigabe. In den Fällen, die im Haben gebucht wurden, handelt es sich um Korrekturbuchungen von Sonderposten auf Anlagen im Rahmen der Inventur an Schulen. Grund hierfür war eine Ver- schrottung von Vermögensgegenständen auf denen ein Sonderposten verbucht war. Es wurden insgesamt zu jedem dieser zehn Sachverhal te zwei Buchungsbelege eingereicht. Der erste Beleg setzte sich aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen auf drei Seiten zusam- men. Es fehlt die Angabe der Belegnummer und die Unterschrift und Datum nach der Buchung. Des Weiteren ist keine Anlagennummer auf dem Beleg vorhanden. Beim zweiten eingereichten Beleg fehlt weiterhin di e Angabe der Anlagennummer und die Unterschrift zur sachlichen und rechnerischen Richt igkeit, sowie die Unterschrift der Anord- nungsbefugten. Auch der zweite Beleg setzt sich aus mehreren Einzelbuchungen zusammen. Nach dem Belegprinzip muss ein Buchungsbeleg alle r elevanten Informationen beinhalten. Dies ist bei den oben dargestellten Geschäftsvorfällen und den eingereichten Buchungsbele- gen nicht der Fall. Ein weiterer Geschäftsvorfall im Rahmen der Stichprobe, der dasselbe Problem aufweist, han- delt von Verschrottungen im Rahmen vom Austausch von Fahrtreppen. Alte Fahrtreppen wur- den verschrottet, weil die neuen Fahrtreppen unter neuen Anlagennummern aktiviert und ver- bucht wurden. Auch hier hat das Rechnungsprüfungsamt einen Buchungsbeleg erhalten. Auf dem Buchungsbeleg fehlt jedoch die Betragsangabe und die Angabe des Gegenkontos. Die Buchungsbelege sind insgesamt nicht vollständig und eine Nachvollziehbarkeit der Bu- chungen ist bedingt vorhanden. Es wird empfohlen die Vorgehensweise anzupassen, sodass zukünftig ein Buchungsbeleg mit allen relevanten Informationen vorliegt. Sonstige Auffälligkeiten Bei einer Buchung in Höhe von 0,2 Mio. € handelt es sich um eine Stornobuchung. Aufgrund einer doppelten Sollstellung ist der Vorgang erstma l nachvollziehbar. Auf dem Kontierungs- vorblatt ist ersichtlich, dass als Belegdatum der 10.01.2020 angegeben und als Buchungsda- tum der 31.12.2019 angegeben wurde. Die Fälligkeit der Zahlung ist mit dem 31.12.2017 an- gegeben. Auf die Anforderung den Buchungsbeleg vorzulegen, erläuterte die Kämmerei, dass die Origi- nalunterlagen nicht auffindbar wären und die Buchun g nicht in 2019 erfolgen konnte, da das System bereits für Vorjahresbuchungen geschlossen war. Eine Buchung, die das Vorjahr betrifft sollte im Januar des Folgejahres durchaus noch möglich sein. Des Weiteren ist es in der Verantwortung des Finanzbereiches sämtliche Unterlagen für eine Buchung bereit zu halten. In der Stichprobe enthalten waren fünf Buchungen, die den Bereich des Historischen Archivs betreffen. Hier wurden Aufwandsbuchungen durchgeführt, die die Entschädigung von Leihge- bern aufgrund des Archiveinsturzes betrifft. Die Sachverhalte und Berechnungen waren nach- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 44 vollziehbar. Für die Buchung wurde jeweils das Kont o andere sonstige ordentliche Aufwen- dungen gewählt, obwohl das Konto 549200 - Aufwendungen für Schadensfälle das zutreffen- dere Aufwandskonto darstellt. Künftig ist eine korrekte Kontenwahl geboten. Außerdem waren zwei Buchungen enthalten, die die Bestandsüberprüfung ausgewählter Ver- bindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten betrafen. Die Kämmerei hat im Rahmen einer Überprüfung ungeklärte Differenzen der betroffenen Konten identifiziert und ausgebucht. Bei den ungeklärten Differenzen handelt es sich zum Teil um Geschäftsvorfälle aus dem Jahr 2009. Es ist darauf zu achten, dass ungeklärte Sachverhalte in der Zukunft schneller identifiziert und periodengerecht verbucht werden. Zusammenfassung Bei 14 von 57 Buchungen aus der Stichprobe sind die buchungsbegründenden Unterlagen nicht vollständig. Des Weiteren liegt kein Buchungsbeleg vor, der alle relevanten Informationen beinhaltet. Zu drei Buchungen wurden keine buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht. Bei insgesamt fünf Geschäftsvorfällen ist das falsche Konto gewählt worden. Zwei Geschäftsvorfälle stammen aus dem Jahr 2009 aufgrund von ungeklärten Differenzen. 7 Themen übergreifende Prüfergebnisse Dieses Prüffeld bezieht sich sowohl auf Themen der Bilanz und Ergebnisrechnung als auch auf sonstige Themen der gesetzlichen Regelungen (z. B. IKS). Die Auswahl der geprüften Bestandskonten und Konten der Ergebnisrechnung erfolgte im ersten Schritt anhand analyti- scher Prüfungshandlungen und Plausibilitätsbeurteil ungen. Nach Auswahl des Prüfumfangs und der zu prüfenden Sachverhalte wurden von der Kämmerei buchungsbegründende Unter- lagen angefordert. Die geprüften Konten, Prüfungsha ndlungen sowie das Prüfergebnis wer- den im Folgenden dargestellt. 7.1 Auffällige Wertänderungen sowie Buchungsauffäll igkeiten auf Bilanz- und Ergeb- nisrechnungskonten Dieses Prüffeld wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer näheren Betrach- tung unterzogen. Ziel der Prüfung war es festzustellen, ob die Buchu ngen auf den Bilanz- sowie Ertrags- und Aufwandskonten korrekt erfolgt sind. Während der Prüfung gewonnene Erkenntnisse wurden ggfs. bei der Prüfung der übrigen Bilanzpositionen verwendet. Auf den Passiv- bzw. Ertrags- konten werden Zugänge in der Regel im Haben gebucht . Im Soll stehen z. B. Abgänge und Korrekturbuchungen. Auf den Aktiv- und Aufwandskont en werden Zugänge in der Regel im Soll gebucht. Im Haben stehen gegebenenfalls Abgänge und Korrekturbuchungen. Bilanz Aktiva - Bilanzposition Liquide Mittel In der Regel weisen Aktivkonten zum Ende eines Haus halsjahres einen positiven Saldo aus. Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass die Konten 18114900 - 93262970 G1049 S-Zentral, 18115600 - 151312956 G1056 Personalausgaben und 18190200 - 1933063271 G9002 Zahlstelle 502/8/Leist ungsgewährung nach Asyl- bewerber Leistungsgesetz und Gewährung existenzsich ernder Leistungen in be- sonderen Wohnformen zum 31.12.2020 einen negativen Bestand ausweisen. B ei den genannten Konten handelt es sich um sogenannte Unterkonten, die u. a. eingerichtet werden, um einen Abgleich zwischen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 45 Hauptbuch und Girokonto zu ermöglichen. Einzeln betrachtet weisen die oben genannten Kon- ten einen negativen Bestand aus. Jedoch ist die ein zelne Betrachtung von Bestandskonten nicht zielführend, da zu einer Bilanzposition in de r Regel mehrere Konten, u. a. Hauptbuch- konten und PSCD-Konten bestehen. Daher müssen die Liquiden Mittel insgesamt und im Ver- bund betrachtet werden. Durch die Darstellung im Ve rbund weist die Bilanzposition Liquide Mittel einen zutreffenden, positiven Saldo aus. Passiva - Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten Zum Ende eines Haushaltsjahres weisen Passivkonten grundsätzlich einen negativen Saldo aus. Das Konto 371100 - Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern weist aller- dings einen positiven Bestand zum 31.12.2020 aus. A uf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass es sich bei den Buchungen überwiegend um Buchungen aus den Jahren 2008 bis 2010 handelt, die schon längst hätten bereinigt werden müssen. Aufgrund der zeitlichen Diskrepanz zwischen Prüfung und dem geprüften Haushaltsjahr wird die Korrektur erst für das Haushaltsjahr 2021 sichtbar. Ergebnisrechnung Konto 401300 - Gewerbesteuer Während in den Vorjahren regelmäßig die Einnahmen aus Gewerbesteuer in dem Konto Ge- werbesteuer gestiegen sind, wurden aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultie- renden Beschränkungen im Kalenderjahr 2020 weniger Erträge erwirtschaftet. Der Abwei- chung zum Vorjahr in Höhe von 142,9 Mio. € wurde im Prüffeld Corona-Bilanzierungshilfe nachgegangen. Konto 413100 - allgemeine Zuweisungen vom Land Im Vergleich zum Vorjahr wurden ca. 118,7 Mio. € me hr Erträge in dem Konto allgemeine Zuweisungen vom Land ausgewiesen. Im Wesentlichen resultiert diese Abweichung aus einer einmaligen Zuweisung des Landes, welche auf dem Gew erbesteuerausgleichgesetz beruht. Dieses sieht Ausgleichzahlungen für Gemeinden vor, um Mindererträge im Bereich der Ge- werbesteuer zu kompensieren, die infolge der COVID-Pandemie entstanden sind. Das Konto korreliert im Wesentlichen mit den Plan-Ist-Abweich ungen des Kontos Gewerbesteuer. Mit entsprechendem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 09.12.2020 wurden Gewerbesteu- erausgleichszuweisungen von 118,7 Mio. € bewilligt. Konto 414100 - Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land Im Vergleich zum Vorjahr wurden ca. 89,0 Mio. € meh r Erträge in dem Konto Zuweisung für laufende Zwecke vom Land ausgewiesen. Im Wesentlich en ist dies auf Mehrerträge in den Ämtern 51/Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) und 66/Amt für Straßen und Rad- wegebau (Straßenbauamt) sowie einer erhöhten Zuweisung aus dem Kommunalinvestitions- gesetz (KInvFG) zurückzuführen. Das Jugendamt hat für die laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten und -tagespflege höhere Landeszuweisungen im Vergleich zum Vorjahr e rhalten. Bei den Mehrerträgen des Straßenbauamtes handelt es sich im Wesentlichen um die Corona-Zuwendungen des Landes für den ÖPNV in Höhe von 19,5 Mio. € und für den Sc hülerverkehr zum Infektionsschutz (ca. 1,6 Mio. €). Zudem ist die konsumtive Verbuchung de r ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW um rund 16,2 Mio. € höh er ausgefallen. Als Begründung für die erhöhte konsumtive Verbuchung der ÖPNV-Pauschal e nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW ist der Ratsbeschluss 0354/2020 heranzuziehen. Danach wurde die Richtlinie der Stadt zur Verwendung der entsprechenden Fördermittel tem- porär geändert. Damit wurde seinerzeit die Möglichkeit geschaffen, in den Vorjahren erhaltene, aber bisher noch nicht ausgeschöpfte Fördermittel alternativ vollständig gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr innerhalb des Nahverkehrsplane s für die Erfüllung des entsprechen- den Dienstleistungsauftrages zu verwenden. Konkret wurde damit die laufende Abwicklung des Stadtbahnverkehrs durch die KVB gefördert. Nur auf diesem Wege war der Verlust von Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 46 Fördermitteln für die Stadt Köln zu vermeiden. Dies geschah vor dem Hintergrund eines Er- lasses des Ministeriums für Verkehr NRW vom 19.03.2020, welcher den Fördermittelempfän- gern zur Auflage machte, sämtliche bisher erhaltenen Fördermittelmittel noch bis Jahresende 2020 zu verwenden. Bei den Mehrerträgen aus dem KInvFG handelt es sich um erhöhte Zuweisungen, die im Ka- lenderjahr 2020 für diverse Maßnahmen abgerufen wurden. Hierzu zählen beispielsweise der Ersatzbau der Willy-Brandt-Gesamtschule, der Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums oder die Errichtung einer Park & Ride Anlage in Porz-Wahn. Stichprobenartig wurden hierzu einzelne Leistungs- und Bewilligungsbescheide angefordert und vollständig übersandt. Die Mehrerträge sind inh altlich und buchungstechnisch nachvoll- ziehbar. Konto 432500 - öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art Das Konto öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art weist im Vergleich zum Vorjahr Minderer- träge von ca. 30,0 Mio. € aus. Diese resultieren au s den Folgen der COVID-Pandemie, in dessen Verlauf im Kalenderjahr 2020 zeitweise Kindertagesstätten und Schulen geschlossen werden mussten. Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschlüs sen 0893/2020, 1144/2020 und 1251/2020 eine Erstattung der bereits gezahlten Elternbeiträge für März und April 2020 sowie den Verzicht der Erhebung für Mai 2020 beschlossen. Des Weiteren wurde mit Ratsbeschlüs- sen 1610/2022 und 1946/2020 entschieden, dass die E lternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 nur hälftig erhoben werden. Analog dazu w urde Corona bedingt auf die Erhebung von Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztags schule für den Zeitraum März bis Juli 2020 verzichtet. Die Mindererträge sind Bestandteil der Corona-Bilanzierungshilfe. Konto 448300 - Erstattungen von Zweckverbänden Das Ertragskonto Erstattungen von Zweckverbänden wu rde aufgrund einer hohen relativen Abweichung von 81 % zum Vorjahr näher betrachtet. In den Vorjahren wurden die Erträge aus der Vermietung des Rechenzentrums Chorweilers an de n LVR - Infokom auf dieses Konto verbucht. Im I. Quartal 2020 wurde seitens des Fach amtes 12 jedoch entschieden, dass die monatlich zu verbuchenden Erträge dem Konto 448200 - Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zuzuordnen sind. Dementsprechend hätte für das I. Quartal eine Korrek- turbuchung erfolgen müssen, welche jedoch ausgeblieben ist. Im Übrigen weist dieses Konto keine relevanten Ertragsbuchungen auf. Konto 449100 - Leistungsbeteiligung §22 SGB II (Unterkunft/Heizung) Das Konto Leistungsbeteiligung § 22 SGB II (Unterkunft/Heizung) umfasst die Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im S GB II. Die erhebliche Abweichung in Höhe von 106,9 Mio. € zum Vorjahr resultiert überwi egend aus einer Gesetzesänderung des § 46 Abs. 5 SGB II, die eine Erhöhung der Bundesbet eiligung von 49 % auf bis zu 75 % vor- sieht. Diese ist vor allem auf Corona-Mehraufwendungen zurückzuführen, bei denen die Kom- munen entlastet werden sollen. Konto 452200 - Erstattung Körperschaftssteuer für Vorjahre Im Vergleich zum Vorjahr weist das Konto Erstattung Körperschaftssteuer für Vorjahre ein Zuwachs an Erträgen in Höhe von. 7,3 Mio. € aus. Di e Zunahme der Erträge ist im Wesentli- chen auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer aus dem Steuerbescheid für die Körperschafts- steuer für den Veranlagungszeitraum 2019 Betrieb ge werblicher Art U-Bahn/Stadtbahnbau zurückzuführen, die erst im Jahr 2020 erstattet wur de. Die entsprechenden Steuerbescheide der Finanzbehörde wurden vollständig übersandt. Konto 456200 - Säumniszuschläge und dergleichen Das Konto Säumniszuschläge und dergleichen weist ei ne Veränderung in Höhe von 108,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr aus. Diese resultie rt im Wesentlichen aus der erhaltenen Ausgleichszahlung zur Regulierung des Schadens, der durch den Archiveinsturz verursacht Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 47 wurde. Mit Ratsbeschluss 1887/2020 wurde die Annahm e der angebotenen Ausgleichszah- lung beschlossen und eine Aufteilung in Erträgen aus Schadensregulierung sowie der Säum- niszuschläge vorgenommen. Demnach entfallen 110,0 Mio. € auf Säumniszuschläge, die seit dem Archiveinsturz am 03.03.2009 angefallen sind. Konto 458110 - Erträge aus Zuschreibungen Die höheren Erträge in Höhe von 141,0 Mio. €, die auf das Konto Erträge aus Zuschreibungen entfallen, beziehen sich im Wesentlichen auf die im Rahmen der Prüfung der Bilanzposition A.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler betrachteten Geschäftsvorfälle. Insgesamt wur- den Zuschreibungen bei den Kunstgegenständen in Höhe von 146,0 Mio. € vorgenommen. An dieser Stelle wird auf das Prüfergebnis der Bilanzp osition A.1.2.5 Kunstgegenstände, Kultur- denkmäler verwiesen. Konto 459300 - Erträge aus Schadensregulierung Das Konto Erträge aus Schadensregulierung weist ein e Veränderung von rund 490,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr aus. Dies resultiert im Wesentlichen aus der erhaltenen Ausgleichs- zahlung zur Regulierung des Schadens, der durch den Archiveinsturz verursacht wurde. Mit Ratsbeschluss 1887/2020 wurde die Annahme der angebotenen Ausgleichszahlung beschlos- sen und eine Aufteilung in Erträgen aus Schadensreg ulierung sowie der Säumniszuschläge vorgenommen. Demnach entfallen 489,0 Mio. € auf die Schadenersatzleistung, auf die sich die Verhandlungspartner im Rahmen des Schlichtungsvorschlags geeinigt haben. Konto 522910 - Instandhaltungsrückstellungen für Infrastrukturvermögen und sonstiges unbe- wegliches Vermögen Das Konto Instandhaltungsrückstellungen für Infrastrukturvermögen und sonstiges unbeweg- liches Vermögen weist eine Veränderung in Höhe von 9,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr aus. Der überwiegende Anteil der Buchungen im Gesch äftsjahr 2020 resultiert aus Rückstel- lungen im Geschäftsbereich 8200 (Amt 69/Amt für Brü cken, Tunnel und Stadtbahnbau) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12,0 Mio. €. Diese Rückstellungen wurden für die Sanie- rung der Drehbrücke Deutz, der Domtreppe und der Zoobrücke gebildet und im Rückstellungs- spiegel entsprechend ausgewiesen. Nach § 37 Abs. 4 KomHVO dürfen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen gebildet werden, wenn die Nachholung der In- standhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlus sstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Dies ist hier zutreffend erfolgt. Die Rückstellungen zu den vorgese- henen Maßnahmen sind im Rückstellungsspiegel einzeln und der Höhe nach angegeben. Konto 528900 - Aufwendungen für sonstige Sachleistungen Die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr betr ägt ca. 9,0 Mio. €. Die Mehraufwen- dungen sind durch die Anschaffung von Schutzmaterial wie Masken, Handschuhe, Schutzkit- tel/-anzüge, Schutzbrillen, Desinfektionsmittel etc. aufgrund der Corona-Pandemie verursacht worden. Aufgrund einer Stichprobe konnten diverse S achverhalte nachvollzogen und deren überwiegend ordnungsgemäße Verbuchung festgestellt werden. Konto 529200 – Proben, Untersuchungen, Gutachten, Prüfungen, Rechtsberatung Bei diesem Konto beträgt die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr etwa 4,5 Mio. €. Der Unterschied zum Vorjahr erklärt sich im Wesentl ichen aus der Bilanzierung einer Rück- stellung für Geotechnische Beratung in Höhe von 4,0 Mio. €, die dem Historischen Archiv zu- zuordnen ist. Die Rückstellung betrifft Abrechnunge n für die Jahre 2019 und 2020, welche noch ausstehen. Zudem wurden für externe Beratungsl eistungen im Rahmen des Projekts „Klinikverbund Köln“ bei II/2/Stabsstelle für Betei ligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht etwa 2,3 Mio. € veranschlagt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 48 Konto 529210 - Gerichts- und Notarkosten (30) Das Konto Gerichts- und Notarkosten (30) weist im V ergleich zum Vorjahr eine Veränderung in Höhe von 4,5 Mio. € auf. Für gegnerische Anwaltskosten wurde gemäß Kostenrisikoschät- zung eine Zuführung zu Prozesskostenrückstellungen in Höhe von rund 4,0 Mio. € gebucht. Die Prozesskosten stehen überwiegend im Zusammenhan g mit dem Einsturz des Archivge- bäudes. Konto 545100 - nicht rückzahlbare Investitionszuweisung Auf dem Konto der nicht rückzahlbaren Investitionszuweisungen wurden Mehraufwendungen in Höhe von 114,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr a usgewiesen, die sich im Wesentlichen durch zwei Sachverhalte begründen lassen. Zum einen wurden mit Ratsbeschluss 3296/2020 Investitionszuschüsse an die Gebäudewirt- schaft für den Archivneubau und die Gedenkstätte K³ in Gesamthöhe von ca. 93,0 Mio. € be- schlossen, deren Mittel jeweils aus der erhaltenen Ausgleichszahlung des Archiveinsturzes bereitgestellt wurden. Die entsprechenden buchungsbegründeten Unterlagen bzgl. des Mehr- aufwands für den Archivneubau wurden vollständig übersandt und wurden buchungstechnisch nachvollzogen. Zum anderen wurden Investitionszuschüsse aus dem Kommunalinvestitions- förderprogramm in Höhe von 52,0 Mio. € abgerufen. N ach Versendung der Zuwendungsbe- scheide 2018/2019 wurden Mittel zu den Maßnahmen in 2020 von den Zuschussnehmern vermehrt abgefordert. Zusammenfassung Die angeforderten Unterlagen sowie Erklärungen zu den oben dargestellten Konten und Sach- verhalten wurden vollständig zur Verfügung gestellt. Aus den bereitgestellten Unterlagen las- sen sich die teilweise hohen Veränderungen im Vergl eich zum Vorjahr plausibel nachvollzie- hen. Bei der Mehrzahl der betrachteten Ertrags- und Aufwandskonten bzw. deren hohen rela- tiven Abweichung handelt es sich vermutlich um einm alig aufgetretene Sachverhalte. Im Folgejahr ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass bei Ausbleiben dieser Sachverhalte der umgekehrte Effekt zu verzeichnen ist. Der Sachverhalt mit der größten Auswirkung bezieht sich auf den Themenkomplex Histori- sches Archiv. Die erhaltene Ausgleichszahlung wirkt sich direkt und indirekt auf verschiedene Ertrags- und Aufwandskonten aus, die in diesem Prüffeld betrachtet worden sind. Die Verän- derung in diesem Ausmaß ist lediglich im Jahresabschluss 2020 zu erwarten. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie kam es beispielsweise zu einer Verschie- bung von Erträgen auf den jeweiligen Ertragskonten. So führten Mindererträge bei der Gewer- besteuer zu Mehrerträgen aus Landesmitteln, die aus dem Gewerbesteuermittelausgleichsge- setz bereitgestellt wurden. Zudem können hohe Abweichungen zum Vorjahr durch Gesetzes- änderungen erklärt werden. Das Konto Leistungsbeteiligung § 22 SGB II (Unterkunft/Heizung) weist aus den oben genannten Gründen eine hohe, rel ative Abweichung aus. Solange sich diese Gesetzesgrundlage nicht ändert, ist nicht mit einer relativ hohen Abweichung in den Folgejahren zu rechnen. 7.2 Prüfergebnis zum Risikomanagementsystem, intern en Kontrollsystem und Tax Compliance Management System Nachfolgend wird ein Überblick über den derzeitigen Sachstand zur Einrichtung eines Risiko- managementsystems (RMS) innerhalb der Stadtverwaltung gegeben. Das Risikomanagement unterteilt sich in das interne Kontrollsystem sowie das Tax Compli- ance Management System (TCMS) bei operativen Risiken und in den Chancen-Risiken-Dialog (CRD) bei strategischen Chancen/Risiken. Grundlagen Das RMS soll dazu beitragen, Unsicherheiten, result ierend auf Chancen-/Risikoursachen, besser einschätzen zu können und diesen entgegen zu wirken. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 49 Gemäß § 49 KomHVO ist im Lagebericht über künftige Chancen und Risiken zu berichten, deren vollständige Erfassung und Darstellung ein funktionierendes RMS voraussetzt. Die Auf- gabe des RMS besteht in der Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofaktoren, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind. Ne ben finanziellen Faktoren zählen dazu etwa auch demografische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Um den gesetzlichen Anforderungen aus § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO nachzukommen, hat der Ver- waltungsvorstand am 11.06.2019 die Einführung eines strategischen und operativen RMS be- schlossen. Demnach ist das Risikomanagement als ein planmäßiger Prozess zu verstehen, durch den eine regelmäßige Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller Ri- siken erfolgt, die sich auf die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögens- gegenstände und die Verwaltung auswirken können. Mi thilfe des RMS soll ein Bewusstsein für Chancen und Risiken entwickelt werden, das es e rlaubt, erstere frühzeitig zu nutzen und geeignete Gegennahmen für letztere einzuleiten. Sachstand und Ausblick Im III. Quartal 2020 wurde bei der Kämmerei 20/02/Stabstelle Stadtweites Risikomanagement (Stabstelle) eingerichtet. Diese dient dem Zweck das IKS und CRD gesamtstädtisch zu imple- mentieren. Das Roll-Out zur Einführung des IKS begann bei den dezentralen Finanzbereichen, sowie bei der Kämmerei. Derzeitig gibt es weiterhin kein vollständiges gesa mtstädtisches Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln. Internes Kontrollsystem Das IKS stellt neben dem CRD einen zentralen Bestan dteil des RMS dar. Es dient dazu, die operativen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Neben der gesetzlichen Vorschrift zur Einführung eines RMS ist ein IKS auch im Hinblick auf Prozessoptimierungen, der Knowhow Vermittlung, der Sensibilisierung und als Managemen- tinstrument sinnvoll. Hintergrund Das Hauptziel des IKS ist es, ein ordnungsgemäßes V erwaltungshandeln auf der Prozess- ebene sicherzustellen, indem geeignete und wirksame Kontrollen implementiert werden. So sollen Fehlerrisiken in Verwaltungsabläufen erkannt und minimiert werden. Dazu müssen zu- nächst sämtliche Prozesse erfasst und dokumentiert werden. Eine Prozessdokumentation ist fortlaufend vorzunehmen und zu aktualisieren. Das TCMS ist eine spezielle Form des IKS. Der Fokus liegt auf der ordnungsgemäßen Erledi- gung von steuerlich relevanten Prozessen, u. a. der Erstellung der kommunalen Steuererklä- rung. Mit entsprechenden Maßnahmen sollen Verstöße entdeckt und vermieden werden. Sachstand und Ausblick Sämtliche in die IKS-Implementierungsphase „Wesentliche Finanzprozesse in den Dezentra- len Finanzbereichen“ einbezogenen Dienststellen mit Dezentralen Finanzbereichen sind ge- schult. Seit 2022 bietet die Stabstelle über das reguläre Lernangebot der Verwaltung Schulungen zum Risikomanagement an und reagiert auf konkrete Anfragen der Dienststellen. Daneben finden Auffrischungsveranstaltungen mit einzelnen Verwaltu ngsbereichen oder mit Dienststellen statt. Das städtische IKS umfasst vier Elemente: Scoping, Risikokontrollmatrix (RKM), Prozessdo- kumentation sowie die Wirksamkeitsprüfung. Zunächst erfolgt im Rahmen des Scoping eine Bestandsaufnahme aller Prozesse. Danach werden mögl iche Risiken, welche innerhalb der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 50 Prozesse auftreten können, mithilfe einer RKM aufgeführt. In einem dritten Schritt werden Pro- zessbeschreibungen angefertigt. Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung wird die Funktionalität implementierter interner Kontrollsysteme überprüft. IKS dezentrale Finanzbereiche Im ersten Einführungsschritt ist das Scoping der wesentlichen Finanzprozesse bei den dezent- ralen Finanzbereichen abgeschlossen. Die Stabstelle hat dazu im Vorfeld sieben finanz- und steuerrechtlich relevante Prozesse (Prozesscluster) benannt, die von den jeweiligen dezent- ralen Finanzbereichen aufzugreifen waren. Im diesem Kontext wurden von allen dezentralen Fina nzbereichen insgesamt 395 Prozesse identifiziert. Das Dezernat VII/Kunst und Kultur (ohne 43/Stadtbibliothek) stellt eine Ausnahme am Scoping Prozess und auch insgesamt bei der strukturierten Einführung eines IKS dar. Für die dezent- ralen Finanzbereiche sollte durch das Dezernat eine zentrale Entwicklung von RKM und der Prozessdokumentationen erfolgen, die dann adaptiert auf die einzelnen Einheiten Anwendung finden sollten. Dies ist bisher nicht erfolgt. Für sämtliche dezentrale Finanzbereiche (Ausnahme D ezernat VII) liegt eine Risikokontroll- matrix mit Stand 31.12.2021 vor. Mit Stand 23.05.2023 lagen zu den im Rahmen des Sco pings identifizierten 395 Prozessen insgesamt 144 Prozessbeschreibungen (36,0 %) vor. Hinderungsgründe zur Erstellung der Prozessdokumentationen waren: Verlust an Kenntnissen und Zuständigkeitsregelunge n durch Fluktuation Hoher Krankheitsstand und Vakanzen Mangelnde Beachtung des Themas. IKS Kämmerei Der Prozess des Scopings innerhalb der Kämmerei ist nicht abgeschlossen. Eine Risikokon- trollmatrix lag zum 23.05.2023 für fünf von acht Ab teilungen der Kämmerei vor. Zu den 90 identifizierten Prozessen lagen zum 30.05.2023 insg esamt 45 Prozessbeschreibungen vor. Gründe für die unvollständigen Daten sind u. a. die personelle Fluktuation und sich verän- dernde Prozesse. IKS gesamtstädtisch Ein gesamtstädtisches IKS ist derzeit nicht vorhanden. Die Stabstelle plant ein Grundkonzept zum III. Quartal 2023 vorzulegen. Die Umsetzung der konzeptionellen Vorarbeit ist, nach den erforderlichen Abstimmungen, für das I. oder II. Quartal 2024 beabsichtigt. TCMS Mit Stand 23.05.2023 liegt kein Zeitplan für das TCMS vor. Bis Ende 2023 soll das Grundkon- zept eines TCMS erstellt sein. Derzeit werden mit einem steuerlichen Berater die Steuerprozesse von 203/1/Steuerberatung überprüft und in entsprechenden Organisationsanweisungen verschriftlicht. Zudem werden Ar- beitshilfen/Checklisten konzeptioniert. Der Kernprozess der Steuerberatung (Umsatzsteuer-Voranmeldung) konnte in seinen bishe- rigen Strukturen bereits auf Risiken untersucht und bestehende Risiken durch entsprechende Anpassungen ausgeräumt werden. Chancen-Risiken-Dialog Der CRD soll dem Verwaltungsvorstand ermöglichen, Risiken prozessunabhängig und ämter- übergreifend zu erfassen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 51 Zudem besteht die Möglichkeit anhand der umfangreichen Informationen aus sämtlichen De- zernaten und Ämtern, die strategischen Chancen und Risiken der Stadt Köln in einem regel- mäßigen CRD zu erörtern. Der CRD soll Transparenz schaffen und die Politik und die Verwaltung bei der Entscheidungs- findung unterstützen. Hintergrund Beim CRD werden interdisziplinäre Themen aufgegriff en wie zum Beispiel Klima, Sicherheit, demographischer Wandel oder gesamtstädtische Reputa tionsrisiken bzw. Reputationschan- cen. Jedes Dezernat bündelt die gesammelten Erkenntnisse aus den jeweils zum Dezernat gehö- renden Ämtern/Dienststellen und führt gegebenenfalls einen CRD auf Dezernatsebene durch. Die Erkenntnisse aus dem dezernatsweiten CRD sendet das jeweilige Dezernat an die Stab- stelle Stadtweites Risikomanagement, die den kompri mierten CRD auf Ebene des Verwal- tungsvorstands vorbereitet. Der Verwaltungsvorstand führt mit der Stabstelle de n eigentlichen CRD durch und legt die notwendigen Maßnahmen fest. Die jeweiligen Dezernate übernehmen die Aufträge und leiten diese an die ausführenden Stellen weiter. Sachstand und Ausblick Aufgrund der Vielzahl an Rückmeldungen im ersten CRD-Durchlauf aus der gesamten Stadt- verwaltung erschien ein sinnvoller Dialog auf Ebene des Verwaltungsvorstandes nicht umsetz- bar. Daher hat die Stabstelle im Juni 2022 ein neues Ver fahren vorgestellt. Den Kern des neuen Verfahrens bildet die Konstitution einer Steuerungsgruppe mit einem ausgewählten Personen- kreis auf Dezernatsebene und der Stabstelle Stadtwe ites Risikomanagement. An der Steue- rungsgruppe haben bis auf das Dezernat VII alle Dezernate mitgewirkt. Die Steuerungsgruppe hat eine Aufteilung in Themenf elder mit besonderer Verwaltungsvor- standsrelevanz und andere Themenfelder mit Dezernatsrelevanz erarbeitet. Innerhalb der Gruppe, der mit besonderer Relevanz für den Verwaltungsvorstand selektierten Chancen und Risiken, untergliedern sich die 17 Themenfelder in zwei Kategorien: Ein einzelnes Dezernat übernimmt die Risikoverantw ortung (Risk Ownership) Dezernatsübergreifende Betroffenheit mit gegebenen falls übergreifendem Risk Ownership. Einzelne Dezernate haben die Risikoverantwortung über weitere ca. 100 Themenfelder. Auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Durchlauf des CRD als Instrument des strategi- schen Risikomanagements wird die Stabstelle Regelprozess zum Beispiel im Hinblick auf Da- tenmenge, Zulieferungsqualität und Umsetzungsdauer weiterentwickeln. Zusammenfassung Ein gesamtstädtisches IKS liegt nicht vor. Für die dezentralen Finanzbereiche und die Käm- merei befindet sich das IKS im Aufbauprozess. Ein TCMS fehlt bei der Stadt Köln und befindet sich ebenfalls im Aufbau. Eine im Juni 2022 gebildete Steuerungsgruppe hat fü r das Instrument CRD zwischenzeitlich Risikofelder identifiziert und diese den jeweiligen Risikoverantwortlichen zugeteilt. Die Stab- stelle wird den Regelprozess CRD weiterentwickeln. Derzeit ist kein vollständiges gesamtstädtisches Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln installiert. Daher ist die gesetzlich vorgeschriebe ne Darstellung der Chancen und Risiken im Lagebericht nicht vollumfänglich möglich. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 52 7.3 Skonto Gemäß § 75 Abs. 1 GO ist die Haushaltswirtschaft wi rtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Das Sparsamkeitsprinzip enthält die Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung mit möglichst geringen Ausgaben bzw. möglichst geringem Aufwand und ist insoweit mit dem Minimalprinzip (ökonomisches Prinzip) gleichzusetzen. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten für die gesamte Haushaltswirt- schaft der Kommune und sind bei jeder einzelnen Maßnahme zu berücksichtigen. Zur Ausgabenminimierung sind u. a. mögliche Preisnachlässe im Rahmen der Rechnungsbe- arbeitung auszuschöpfen. Es existieren verschiedene Varianten von Preisnachlässen z. B. Rabatte, Boni und Skonti. Folgende Kriterien führten zur Auswahl des Prüffeldes Skonto: Eine technische Auswertung in SAP der im Geschäfts jahr 2020 eingeräumten und genutzten Skonti ist nicht möglich. Die potenziellen Fehlerrisiken zur manuellen Berec hnung des Bruttorechnungsbe- trages. Skonto stellt einen Preisnachlass auf den Kaufpreis dar, der dem Auftraggeber bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei einer bestimmten Zahlungsart eingeräumt wird. Im Interesse der Liquiditätssicherung und der wirtschaftlichen Verwaltung der Haushaltsmittel sind alle an der Prüfung von Zahlungsansprüchen bzw . Zahlungsverpflichtungen der Stadt Köln und der Erteilung der Zahlungsanordnungen bete iligten Beschäftigten verpflichtet, eine Erledigung innerhalb der gegebenen Fristen zu gewährleisten, um z. B. die Inanspruchnahme von Skontoabzügen sicherzustellen (GAFin). Prüfungsziel Mit der Wahl des Prüffeldes Skonto wurden zwei Prüfziele verfolgt. Einerseits sollte überprüft werden, ob die Stadtverwaltung Köln eingeräumte Sko nti in Anspruch genommen hat, ande- rerseits diente die Prüfung dazu sämtliche im Zusammenhang mit der Skontierung bestehen- den Prozesse (auch vorgelagerten Prozesse) auf eventuelle Fehlerrisiken zu analysieren. Bestellprozess bei Lieferleistungen der Stadt Köln Bei einer Vergabe der öffentlichen Verwaltung ist das Vergaberecht anzuwenden. Dieses um- fasst die Gesamtheit der Normen, auch der städtisch en Richtlinien, welche bei der Beschaf- fung, der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Lieferungen und Leistungen, zu berücksichtigen sind. So kann ein geordneter und gesicherter Wettbe werb gewährleistet und in der Folge ein wirtschaftlicher Einkauf vorgenommen werden. Bei Auftragsvergaben wird zwischen den Bauleistunge n, Lieferleistungen und Aufträge über Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen unterschieden. Die städtischen Zahlungs- und Vertragsbedingungen (Stand 31.12.2020) sehen lediglich eine Skontovereinbarung bei Lieferleistungen vor: Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln für die Ausführung von Leistungen (VOL/B- ZVB, 17.1): Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos und - soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde - bei Lieferaufträgen innerhalb von 21 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang mit mindestens 2 % Skonto vom Nett owert; bei Dienstleistungsaufträgen gilt die Zahlungsregelung 30 Tage netto. In der Kölner Vergabeordnung (KVO) mit Stand vom 15.07.2019 sind die für alle Beschaffun- gen geltenden Vergabegrundsätze aufgeführt. Folgende Vergabegrundsätze sind u. a. laut der KVO bei Vergaben anzuwenden: Wettbewerb, Transparenz, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 53 Gleichbehandlung der Bieter und Wirtschaftlichkeit. Zur Wahrung der Vergabegrundsätze sind die Zahlungs- und Vertragsbedingungen der Stadt Köln den Ausschreibungsunterlagen beizufügen bzw. o ffenzulegen. Der Bieter muss vollum- fänglich über vertragliche Konditionen informiert sein. Erhält ein Lieferant den Vergabezuschlag zu einem R ahmenvertrag, ist das entsprechende Angebot in Form eines digitalen Katalogs, auf der Bestellplattform cMarket der Stadt Köln zur Verfügung zu stellen. Über diese Bestellplattform s ollen alle Lieferleistungen abgerufen wer- den. Es sind jedoch nicht alle notwendigen Artikel in katalogfähiger Art und Weise auf der Plattform hinterlegt. Um die Bedarfe dennoch mittels cMarket abwickeln zu können, ist es mög- lich diese anhand der Funktion Freitextbestellung über cMarket zu decken. Über cMarket können somit Bestellungen getätigt werden, die sich einem Rahmenvertrag be- dienen als auch solche, die losgelöst von Rahmenverträgen, getätigt werden können. Bei allen in cMarket abrufbaren Artikeln, welche nicht über die Funktion Freitextbestellung ge- tätigt werden, sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen der Lieferanten hinterlegt. Rechnungsbearbeitung mit Skonto Im Hinblick auf eine Skontovereinbarung sind im Rahmen der Rechnungsbearbeitung folgende allgemeine Aspekte maßgeblich: Mindestin- halte einer Rechnung Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechn ung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben, die sich aus § 14 Abs . 4 Umsatzsteuerge- setz (UStG) ergeben, enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Beginn der Skontofrist Die Skontofrist beginnt grundsätzlich nach Erhalt d er Ware und mit Rech- nungszugang einer prüffähigen Rechnung. Zeitraum für die Skontie- rung Ist die Skontofrist in Tagen angegeben, handelt es sich um Kalendertage, wenn nähere Angaben wie Werktage, Arbeitstage oder Bankarbeitstage fehlen. Wahrung der Skontofrist Der Skontoabzug kann vom Auftraggeber nur vorgenommen werden, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb der verei nbarten Skontofrist nachkommt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es darauf an, wann der Gläubiger die Zahlung erhalten hat (Gerichtsurt eil des EuGH DNotZ 2009, 196.). Bei der Berechnung der Skontofristen sind die Auslegungsvorschriften nach §§ 186 ff. BGB maßgeblich. Zu beachten ist, dass § 193 BGB auch bei der Frage nach der Rechtzeitigkeit der Zahlung grundsät zlich Anwendung fin- det. Fällt das Ende einer Skontofrist also auf einen Sonnabend (Samstag), Sonntag oder Feiertag, reicht daher für die Einhalt ung der Frist der Zah- lungseingang am nächsten Werktag. Skontosatz Der in der Rechnung ausgewiesene Skontos atz muss dem vertraglich ver- einbarten Skontosatz entsprechen. Skonto bei Teilzahlun- gen/Ab- schläge Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss sich auf den vollständigen, vom Auftragnehmer berechtigterweise zu fordernden Betra g erstrecken. Auch geringfügige Zahlungsdifferenzen führen zum Verlust der Skontoberechti- gung. Die Vornahme von Teilzahlungen berechtigt deshalb den Auftragge- ber auch nicht dazu, zumindest einen anteiligen Sko ntoabzug vorzuneh- men. Tabelle 5: Aspekte bei Rechnungsbearbeitung mit Skontovereinbarung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 54 Der Rechnungsbearbeitungsprozess der dezentralen Rechnungsstellen der Stadt Köln wurde seitens der Kämmerei wie folgt erläutert: Abbildung 2: Prozess der dezentralen Rechnungsbearbeitung Gemäß der Berichtserstattung an den Projektbeirat, wurden bis zum Ende der zweiten Kalen- derwoche 2021 insgesamt 129 Belege über den elektro nischen Eingangsrechnungsworkflow gebucht. Aufgrund des geringen Anteils der elektron ischen Rechnungen zum Bilanzstichtag 31.12.2020, war der elektronische Rechnungslegungsprozess nicht Gegenstand der aktuellen Prüfung. Die Rechnungsbearbeitung erfolgte im Prüfungszeitra um überwiegend dezentral in den je- weils eingerichteten Rechnungsstellen der Dezernate . Die Rechnungsbearbeitung wurde in zwei Ämtern und einem Dezernat in diesem Zeitraum bereits zentral durch 200/2/Zentrale Fi- nanzbuchhaltung vorgenommen. Die Einführung der elektronischen Rechnungslegung erfolgt in Zusammenhang mit der Anbindung an die zentrale Finanzbuchhaltung. Da sich die Zentra- lisierung der Rechnungsstellen im Prüfungszeitraum noch im Aufbau befand, fanden die be- reits zentralisierten Rechnungsstellen keine Berücksichtigung. Stichproben Im Folgenden werden die Ergebnisse von zwei ausgewä hlten Stichproben zum Prüffeld dar- gestellt: 1. Stichprobe Das Konto 351500 - Verbindlichkeiten aus Lieferunge n und Leistungen gegenüber privaten Bereich wurde als Basis für die Stichprobengenerierung verwendet. Hier wurden verschiedene Rechnungen aufgrund von diversen Geschäftsbereichen und Kreditoren ausgewählt. Ziel war es, verschiedene Geschäftsbereiche zu vergleichen und so eventuell bestehende pro- zessuale Optimierungsbedarfe aufzeigen zu können. Darüber hinaus sollte anhand der Stich- probe überprüft werden, ob durch Lieferanten gewährte Skonti von der Stadt Köln in Anspruch genommen wurden. Die auf Basis der vorgenannten Kriterien generierte Stichprobe führte zu einem Stichproben- umfang von 87 Buchungsfällen mit einem Rechnungsvolumen von insgesamt 39,2 Mio. €. 1. Schritt •Die papierhaften Rechnungen wurden in einem Freigabeprozess sachlich und rechnerisch, gegebenenfalls auch fachtechnisch, geprüft. 2. Schritt •Die freigegebenen Geschäftsvorfälle wurden durch die Buchhaltung vor Ort manuell im SAP System erfasst. 3. Schritt •Die Geschäftsvorfälle wurden von den Anordnungsbefugten geprüft und genehmigt. 4. Schritt •Im Anschluss wurden die Auszahlungen nach PSCD übergeben und dann von 201/Stadtkasse (Stadtkasse) zur Auszahlung gebracht. 5. Schritt •Die buchungsbegründenden Unterlagen werden bei der Stadtkasse archiviert. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 55 Für die 87 Sachverhalte wurden sämtliche buchungsbegründende Unterlagen, u. a. Rechnun- gen, Kontierungsbelege sowie Verträge aus denen die Rechnungslegung resultiert, angefor- dert. Insgesamt umfassten die gelieferten Dokumente 595 D ateien, die einen Umfang von circa 9.700 Seiten aufweisen. Eine Grobsichtung dieser Unterlagen führte u. a. zu folgendem Ergebnis: In einem Fall lag ein Dateianhang in einer Mail mi t 1.245 Seiten vor. Einige Dateien ließen sich aufgrund eines Verknüpf ungsproblems nicht öffnen. Der tatsächliche Seitenumfang ist somit höher. Es wurden teilweise dieselben Nachweise mehrfach i n den Prüfunterlagen abge- legt. Aufgrund des Umfangs der eingereichten Prüfunterlagen war es den Prüfenden in einem an- gemessenen Zeitraum nicht möglich die Sachverhalte nachzuvollziehen und sich ein Prüfurteil zu bilden. Aus den dargestellten Gründen konnte die erste Stic hprobe nicht abschließend geprüft wer- den. 2. Stichprobe Da eine Prüfung der ersten Stichprobe nicht möglich war, erfolgte hilfsweise die Zusammen- stellung einer zweiten Stichprobe anhand veränderter Kriterien. Hierzu wurden in 2020 getätigte Bestellungen aus cMarket herangezogen. Es wurden 18 Lie- feranten zufällig ausgewählt und daraus eine Stichprobe generiert. Die zweite Stichprobe umfasst 94 Bestellungen mit einem Rechnungsvolumen von insgesamt rund 0,9 Mio. €. Für sämtliche Sachverhalte wurden die entsprechenden Rechnungen und Kontierungsbelege angefordert. Darüber hinaus wurden für elf Lieferan ten die Rahmenverträge und für sieben Lieferanten die vertraglichen Zahlungsbedingungen, die im Geschäftsjahr 2020 gültig waren, angefordert. Somit waren je Sachverhalt maximal drei Nachweise (Rechnung, Kontierungsbe- leg und Rahmenvertrag oder Nachweis über Zahlungsbedingungen) vorzulegen. Zu 20 Sachverhalten wurden keine Kontierungsbelege eingereicht. Vier der elf angeforderten Rahmenverträge konnten nicht vorgelegt werden. Zu drei weiteren Sachverhalten wurden lediglich die Zahlungsbedingungen ohne Quellennachweis mitgeteilt. Zu den angeforderten vertraglichen Zahlungsbedingungen gab es laut Auskunft der betroffe- nen (die Rahmenverträge verwaltenden) Ämter keine w eiteren Informationen. Es wurde auf die in den Rechnungen aufgeführten Zahlungsbedingungen bzw. den Bestellscheinen verwie- sen. Hierzu wurden entweder beispielhafte Rechnungen oder beispielhafte Bestellscheine bei- gefügt. Auf Nachfrage wurden weitere Nachweise bzw. Erläuterungen eingereicht. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Kontierungsbelege zu 20 Sachverhalten fehlen weite rhin. Die Unvollständigkeit der angeforderten Unterlagen ist für das Prüfungste am nicht nachvollziehbar, da laut Aussage der Kämmerei die buchungsbegründen Unt erlagen bei der Stadt- kasse archiviert werden. Eine Rahmenvertragsübersicht mit Stand 31.12.2020 lag gesamtstädtisch nicht vor. In der Folge musste eine stadtweite Abfrage durch die Kämmerei durchgeführt werden. Mit dem Ergebnis, dass für drei Lieferanten aus der Stichprobe nicht für Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 56 den gesamten Zeitraum 01.01.-31.12.2020 Rahmenvertr äge nachgewiesen wer- den konnten, obwohl im gesamten Jahr 2020 entsprechende Bestellungen getätigt worden sind. Für einen Lieferanten bestehen im Geschäftsjahr zw ei Rahmenverträge parallel. In diesem Fall wurde nur ein Rahmenvertrag nachgewi esen. Unklar ist aus wel- chem dieser Rahmenverträge die zu prüfenden Sachverhalte bestellt wurden. Die eingereichten beispielhaften Rechnungen/Bestel lzettel weisen bei zwei Liefe- ranten widersprüchliche Skontobedingungen auf. Vertragliche Zahlungsbedingungen: Laut Darstellung von Zentrale Dienste werden Zahlungsmodalitäten in cMarket grundsätzlich nur bei der Einstellung von Katalo- gen (die zumeist aus Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen resultieren) auf- genommen. Die in der Stichprobe aufgelisteten Lieferanten hätten keine derartigen Kataloge in cMarket hinterlegt. Die Überprüfung dieser Darstellung hat ergeben, dass entgegen der Aussage der Zentralen Dienste bei den entsprechenden Bestellung en zu den sieben Lieferan- ten Zahlungsbedingungen hinterlegt sind. In der Fol ge hätte nachgewiesen wer- den müssen, woraus diese Zahlungsbedingungen resultieren. Bei fünf Sachverhalten konnten die Skontobedingung en anhand der eingereichten Unterlagen final nicht abgeglichen werden, weil die erforderlichen Daten, durch die auf den Nachweisen angebrachten Zetteln, verdeckt wurden. Der Hinweis der Kämmerei, dass die Überprüfung der Zahlungsbedingungen über die bereits eingereichten Rechnungen erfolgen soll, ist nicht zielführend. Die in der Rechnung aufgeführ- ten Skontobedingungen müssen mit den vertraglich ve reinbarten Skontobedingungen vergli- chen werden, um eine verlässliche Aussage vornehmen zu können. Insgesamt ist festzustellen, dass bei keinem der si eben Lieferanten (insgesamt 40 Sachver- halte) vertragliche Zahlungsbedingungen nachgewiesen wurden. Die Stichprobe umfasste 94 Rechnungen von 18 Liefer anten. Aufgrund der unvollständigen Datenlage waren lediglich 33 von 94 Sachverhalten (35,1 %) prüfbar. Die zweite Stichprobe stellt bereits eine hilfsweise generierte Auswahl dar, da die erste Stich- probe nicht prüfbar war. Aufgrund der Tatsache, dass die zweite Stichprobe ebenfalls nur be- grenzt prüfbar war und somit zu einer weiter einges chränkten Aussage führen würde, wurde von der Auswertung der prüffähigen Sachverhalte Abstand genommen. Prozessuale Fehlerquellen Da keine der beiden Stichproben abschließend ausgewertet werden konnte, werden nachfol- gend mögliche systemische Fehlerquellen aufgezeigt, welche bereits bei einer Grobsichtung erkennbar waren. Mögliche Fehlerquellen beim Bestellprozess von Lieferleistungen der Stadt Köln Kommt es bei einer Lieferleistung zu einem Ausschreibungsverfahren, so werden die ZVB Teil der Ausschreibung. Lediglich bei einem Alleinstellu ngsmerkmal kann auf diese zusätzliche Vertragsbedingung in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn der Lieferant die Konditionen nicht akzeptiert und die Stadt Köln in der Folge au f die Leistung verzichten müsste. Neben dieser Ausnahme muss allen Bietern aufgrund der Vergabegrundsätze die ZVB zur Verfügung gestellt werden. Diese sind Bestandteil des Ausschreibungsverfahren. Es besteht die Gefahr, dass die ZVB nicht beigefügt und somit nicht Vertragsbestandteil werden. Dies würde zu einem Skontoverlust für die Stadt Köln führen. Kommt es zu diesem Umstand bei einem Rahmenver- trag, hat das zur Folge, dass die Stadt Köln über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages einen Skontoverlust zu verzeichnen hat. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 57 Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto Nachfolgend werden für die bereits benannten allgem einen und gesamtstädtischen Aspekte bei der Rechnungsbearbeitung mit Skonto mögliche Fehlerquellen aufgeführt: Mindestin- halte einer Rechnung Eine Prüfung, ob die vorliegende Rechnung den Mindestangaben des § 14 Abs. 4 UStG entspricht, erfolgt nicht oder nur unvo llständig, sodass eine unter Umständen nicht gesetzeskonforme Rechnung ang enommen wird. Eine in dieser nicht gesetzeskonforme Rechnung ausgewiesene Skontofrist beginnt nicht zu laufen. Beginn der Skontofrist Ein Eingangsnachweis (Eingangsstempel) fehlt. In de r Folge wird der Be- ginn der Skontofrist falsch berechnet und unter Umständen bleibt eine noch nicht abgelaufene Skontofrist ungenutzt. (Beispiel: Eingangsstempel fehlt – Es wird das Rechnungsdatum herangezogen) Zeitraum für die Skontie- rung Die in der Rechnung ausgewiesene Skontofrist (inner halb derer ein Skon- toabzug möglich ist) muss der vertraglich vereinbarten Skontofrist entspre- chen. Den rechnungsbearbeitenden Stellen ist die ve rtraglich vereinbarte Zahlungsbedingung nicht bekannt. Eine Abweichung wi rd somit nicht er- kannt und ein noch möglicher Skontoabzug nicht vorgenommen. Eine Prüfung, ob weitere Angaben wie „Werktage“, Arbeitstage“ oder „Bank- arbeitstage“ im Zusammenhang mit der Skontofrist aufgeführt sind und so- mit eine Abweichung der sonst üblichen „Kalendertage“ rechtfertigt, erfolgt nicht. Die Skontofrist wird falsch berechnet und ein noch möglicher Skonto- abzug nicht vorgenommen. Wahrung der Skontofrist Der Skontoabzug kann vom Auftraggeber nur vorgenommen werden, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb der verei nbarten Skontofrist nachkommt. Die Feststellungsbescheinigungen sind umgehend vorzunehmen; die Rech- nungen mit den Feststellungsvermerken sind innerhalb einer Woche an die zuständige Rechnungsstelle weiterzuleiten (GAFin Ziff. 1.7.1). Alle an der Prüfung von Zahlungsansprüchen bzw. Zahlungsverpflichtungen der Stadt Köln und der Erteilung der Zahlungsanordnungen beteiligten Be- schäftigten sind verpflichtet, eine Erledigung innerhalb der gegebenen Fris- ten sicherzustellen, um z. B. die Inanspruchnahme v on Skontoabzügen si- cherzustellen (GAFin). Der Bearbeitungsprozess wird nicht innerhalb der Sk ontofrist abgeschlos- sen und bedingt somit einen Skontoverlust. Skontosatz Der in der Rechnung ausgewiesene Skontos atz muss dem vertraglich ver- einbarten Skontosatz entsprechen. Den rechnungsbearbeitenden Stellen ist die vertraglich vereinbarte Zahlungsbedingung nicht bekannt. Diese können lediglich die Konditionen auf den Bestellscheinen mit der Rechnung abglei- chen, nicht aber mit dem eigentlichen Vertrag. Eine Abweichung wird somit nicht erkannt und der Skontobetrag nicht in korrekter Höhe vorgenommen. Skonto bei Teilzahlun- gen/Abschlä- gen Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss sich auf den vollständigen, vom Auftragnehmer berechtigterweise zu fordernden Betra g erstrecken. Auch geringfügige Zahlungsdifferenzen führen zum Verlust der Skontoberechti- gung. Die Vornahme von Teilzahlungen berechtigt deshalb den Auftragge- ber auch nicht dazu, zumindest einen anteiligen Sko ntoabzug vorzuneh- men. Tabelle 6: Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 58 Die Kämmerei hat erläutert, wie der Rechnungsbearbe itungsprozess der dezentralen Rech- nungsstellen der Stadt Köln erfolgt. Aus diesem Ablauf lassen sich folgende mögliche Fehler- quellen im Zusammenhang mit Skontierung erkennen: Schritt Mögliche Fehlerquelle Auswirkung 1 Die papierhaften Rechnungen sind mit keinem Rechnungseingangsstempel versehen. Die Berechnung des Beginns der Skon- tofrist ist somit nicht möglich. Der interne Postweg der Rechnung zum beauftragten Amt ist zu zeitinten- siv. Das führt dazu, dass die Skontofrist be- reits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ab- lauf steht. Die sachliche, rechnerische und oder fachtechnische Prüfung ist nicht richtig durchgeführt worden. In der Folge wird das Skonto aus unbe- rechtigten Rechnungsbeträgen errech- net. 2 Die Weiterleitung von Feststellungsbe- fugten zu den Buchhalter*innen erfolgt nicht zeitnah. Das führt dazu, dass die Skontofrist be- reits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ab- lauf steht. Die Buchhaltung überprüft eine even- tuelle Skontierungsmöglichkeit nicht mehr oder legen diese falsch aus. Ein zu hoher Rechnungsbetrag wird überwiesen oder ein skontierter Betrag, obwohl die Skontofrist bereits verstrichen ist. 3 Die Geschäftsvorfälle wurden nicht vollumfänglich von den Anordnungs- befugten geprüft oder nicht genehmigt. Es erfolgt somit keine Qualitätssicherung. Zudem besteht die Gefahr, dass das Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt wird. Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch eine nicht zur Anordnung befugte Person. 4 Die Übertragung der Auszahlungen nach SAP PSCD erfolgt nicht zeitnah, sodass eine noch bestehenden Skon- tierungsmöglichkeit verfristet. Diese Verfristung wird nicht mehr erkannt und in der Folge ein falscher Rechnungs- betrag zur Auszahlung gebracht. Im wei- teren Verlauf kann der Lieferant den nicht berechtigten Skontoabzug beanstanden und den Differenzbetrag mit Mahngebüh- ren nachfordern. Tabelle 7: Mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit Skontierung im Rechnungsbearbeitungsprozess Neben dem bereits dargestellten gesamtstädtischen Rechnungsbearbeitungsprozess existie- ren acht weitere Prozessbeschreibungen die für 23 Dienststellen (von 63 angefragten Dienst- stellen) gültig sind. Das Dezernat VII hat eine all gemeingültige Prozessbeschreibung für alle Ämter im Dezernat aufgestellt. Die Prozessbeschreibungen sind inhaltlich (z. B. Ausführlichkeit, Skonto) und vom Umfang her sehr unterschiedlich aufgebaut. Dies führt dazu, da ss die Rechnungsbearbeitung innerhalb der Stadtverwaltung unterschiedlich erfolgt. Skonto wurde teilweise in den Prozessbeschrei- bungen nicht thematisiert, so dass die Gefahr besteht, dass die vorgegebenen gesamtstädti- schen Regelungen keine Beachtung finden. Skontoberechnung in SAP Neben den bereits dargestellten möglichen systemischen Fehlerquellen wurde eine Möglich- keit zur Prozessoptimierung festgestellt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 59 Den Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) ist Kapitel 13.7 zu entnehmen, dass im Fall der Einräumung von Skonto, bei der Erfassung der Auszahlungsanordnung in SAP, in dem Feld „Skonto“ keine Eingabe möglich ist. Auf Nachfrage bei der Kämmerei wurde angeben, dass im November 2017 festgestellt worden ist, dass der Aufwand zur Datenpflege in SAP unverh ältnismäßig sei. So müsste bei jedem Kreditor die Zahlungsbedingungen gepflegt werden. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit nutzt die Stadt Köln diese technische Möglichkeit den Sko ntosatz bzw. Skontobetrag in SAP zu erfassen aktuell nicht. Dadurch ist eine manuelle B erechnung erforderlich, die potenzielle Fehlerrisiken beinhaltet (uneinheitliche bzw. fehlerhafte Vorgehensweise). Eine beim Kreditor hinterlegte Zahlungsbedingung würde bei der weiteren Rechnungsbearbei- tung den Skontobetrag automatisch berechnen. In der Folge entfällt das Risiko eines manuel- len Rechenfehlers. Zudem würde sichergestellt, dass die korrekten Skontobedingungen be- rücksichtigt und die personellen Ressourcen in den Rechnungsstellen besser eingesetzt wer- den können. Auswirkungen auf die Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung Eine nicht vorgenommene mögliche Inanspruchnahme, sowie die falsche Berechnung des Skontos, haben Auswirkungen auf die Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung der Stadtverwal- tung. Gemäß § 34 Abs. 2 KomHVO sind bei der Aktivierung von Vermögensgegenständen die An- schaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Anschaffungspreisminderungen (hierzu zählen u. a. Rabatte, Boni und Skonti) anzusetzen. Eine nicht korrekt durchgeführte Berechnung des Skontobetrages sowie ein nicht genutzter Skonto Anspruch führen dazu, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz fehlerhaft ausgewiesen wer- den. Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht korrekt ausgewiesen, wirkt sich das auf die planmäßigen Abschreibungen (Ergebnisrechnung) in den Folgejahren aus. In diesem Zu- sammenhang wird auch das Jahresergebnis beeinflusst. Die liquiden Mittel der Verwaltung und somit die Fi nanzrechnung sind unmittelbar betroffen, d. h. bei einer korrekten Inanspruchnahme würde das Bankkonto der Verwaltung mit einem geringeren Rechnungsbetrag belastet werden. Zusammenfassung Eine technische Auswertung der im Geschäftsjahr 202 0 eingeräumten und genutzten Skonti war nicht möglich, da eine entsprechende Datenpfleg e in SAP nicht vorgenommen wurde. Zwei anhand von verschiedenen Kriterien generierten Stichproben waren abschließend nicht prüfbar. Da keine der beiden Stichproben abschließend ausgewertet werden konnte, erfolgte eine pro- zessuale Prüfung. Hierbei wurden mögliche Fehlerquellen im Hinblick auf die Skontierung so- wohl beim Ausschreibungsverfahren als auch in der R echnungsbearbeitung identifiziert. Ein- zelne aufgezeigte prozessuale mögliche Fehlerquelle n (Beginn für die Skontofrist, Zeitraum für die Skontierung, Wahrung der Skontofrist, Skont osatz) konnten bei beiden Stichproben festgestellt werden. Neben dem von der Kämmerei erläuterten dezentralen Rechnungsbearbeitungsprozess exis- tieren weitere dienststellenspezifische Prozessbeschreibungen. Dies führt gesamtstätisch zu einer uneinheitlichen Bearbeitungsweise. Ein möglicher Skontoverlust wirkt sich sowohl auf d ie Bilanz, als auch die Ergebnis- und die Finanzrechnung aus. Es wird empfohlen, die vorhandenen technischen Mögl ichkeiten zur Ermittlung und Darstel- lung der Skontobeträge zu nutzen. Bei Ausschöpfung dieser Möglichkeiten kann den Anforde- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 60 rungen der GAFin, dass Skontoabzüge sicherzustellen sind, besser entsprochen werden. Zu- dem gewährleistet diese Vorgehensweise, dass der Gr undsatz gemäß § 75 Abs. 1 GO, die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen, beachtet wird. 7.4 Werthaltigkeit einzelner Bilanzpositionen Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bekannt, dass die für die Jahresabschlusser- stellung notwendigen Zulieferungen durch die Dienst stellen nicht vollständig erfolgten. Des- halb wurde eine Übersicht angefordert, aus der herv orgeht, welche Dienststellen nicht oder nicht vollständig die notwendigen Informationen gel iefert haben und welche Bilanzpositionen in welcher Höhe betroffen sind. Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Kommune zum Schluss ei nes jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln. Nachfolgend werden die von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Daten zusammengefasst und dargestellt. Hierbei handelt es sich um Diensts tellen ohne Rückmeldung, nicht verwert- bare und um unvollständige Unterlagen: Bilanzposition Anzahl der Dienststellen Buchwert zum 31.12.2020 der betroffenen Geschäftsbereiche Rückstellungen (ohne Personal) 1 0,00 € Verbindlichkeiten (ohne 373XXX und ohne Umsatz- steuer und PSCD-Abstimmkonten) 8 6,3 Mio. € ARAP (ohne FI-AA) und PRAP (ohne FI-AA) 4 10,7 Mio. € Forderung (ohne Vorsteuer und PSCD-Abstimm- konten) 7 0,2 Mio. € EWB (ohne Einzelfallbetrachtung) 5 29,6 Mio. € Einzelfallbetrachtung offene Forderungen 6 0,00 € Einzelfallbetrachtung zweifelhafte Forderungen 1 0,00 € Inventur BGA/Maschinen (Versäumnisse nicht mehr nachholbar) Summe Restbuchwerte der von der Inventur betroffenen Anlagenklassen zum 31.12.2020 5 52,0 Mio. € Summe 37 98,8 Mio. € Tabelle 8: Übersicht der unvollständigen Datenlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 In Summe konnten rund 98,8 Mio. € der Buchwerte zum 31.12.2020 nicht verifiziert werden. Im Wesentlichen resultiert dieser Betrag aus den folgenden Bilanzpositionen: Für die Bilanzposition Forderungen werden seit 2017 Altbestände befristeter Niederschlagun- gen ausgewiesen. Eine vollständige Aufklärung dieser Sachverhalte kann nach Auskunft der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 61 Kämmerei aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr erreicht werden. Ein weiterer Aufwand zur vollständigen Aufklärung der Altbestände wäre nicht mehr vertretbar bzw. ergäbe aus buch- halterischer Sicht keinen Sinn mehr. Der Ausweis des Bestandes an befristeten Niederschlagungen in Höhe von 29,6 Mio. € wurde mit Buchungsdatum 31.12.2021 korrigiert, sodass die Forderungen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 noch zu hoch ausgewiesen werden. Gemäß Auskunft der Kämmerei wurden für die Bilanzpositionen Betriebs- und Geschäftsaus- stattung sowie für Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschrie- benen Inventuren bei insgesamt fünf Dienststellen nicht durchgeführt. Eine hinreichende Sicherheit über die für diese Bil anzpositionen ausgewiesenen Restbuch- werte in Höhe von rund 52,0 Mio. € (33,4 % der beiden Anlagenklassen) und die daraus resul- tierenden Abschreibungen zum 31.12.2020 ist nicht gegeben. Dementsprechend kann keine Aussage hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Restbuch- werte dieser Anlagenklassen und der daraus resultie renden Abschreibungen getroffen wer- den. Veränderte Abschreibungen beeinflussen zudem das Jahresergebnis. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss 2020 insoweit fehler- haft ist. 8 Finanzrechnung Durch das NKF ist die gemeindliche Haushaltswirtsch aft, vom Zahlungsprinzip nach Einzah- lungen und Auszahlungen, auf das Konzept der Period enabgrenzung mit Erträgen und Auf- wendungen umgestellt worden. Die gemeindlichen Gesc häftsvorfälle werden seitdem nach den Grundprinzipien der doppelten Buchführung erfasst und gebucht. Die Ausrichtung der Fi- nanzpolitik der Gemeinden, auf das Prinzip der inte rgenerativen Gerechtigkeit, soll dabei er- reichen, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge der- selben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. Im Gegensatz zum privatwirtschaftlichen Referenzmod ell des Handelsgesetzbuches (HGB) basiert das NKF allerdings auf einem Drei-Komponent ensystem: Vermögensrechnung (Bi- lanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Die Finanzrechnung erfasst die realisierten Zahlung sströme (Cash-Flows) innerhalb eines Rechnungsjahrs, das heißt die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo aus der Finanzre chnung bildet die Veränderung des Be- stands an liquiden Mitteln der Gemeinde ab und ist in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Es gibt keinen Anfangsbestand bei Einzahlungs- und Auszahlungskonten. Der Grund hierfür ist im Kassenwirksamkeitsprinzip zu finden. Einzahlungen und Auszahlungen sind in Höhe der voraussichtlich zu erzielenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen (Kassenwirksam- keitsprinzip). Übertragungen von Einzahlungen/Ausza hlungen in andere Haushaltsjahre, in Form eines Anfangsbestandes, sind auf Finanzrechnun gskonten nicht zulässig. Vielmehr ist eine Erfassung in dem Haushaltsjahr durchzuführen, in dem sie den liquiden Mitteln zu- oder abgeflossen sind. Eine Verlagerung in andere Hausha ltsjahre ist in Form von Rechnungsab- grenzungsposten separat auszuweisen und im Rahmen des Jahresabschlusses zu erläutern. Aufgrund des Bruttoprinzips dürfen Einzahlungen und Auszahlungen nicht saldiert werden. Erst im Rahmen der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber- gestellt. Dadurch lässt die Finanzrechnung einen Rü ckschluss darüber zu, ob ein Finanzmit- telüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag erzielt wurde. In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln sind die Fina nzrechnungskonten nicht enthalten. Die Finanzrechnung betreffenden Buchungen lassen sich nur über die Finanzpositionen ermitteln. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenverfahrens g eschuldet und dient primär der Budget- kontrolle. Die Ermittlung der Bewegungen und Bestän de der Finanzrechnungskonten, über Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 62 alle in der Stadt Köln gebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen, ist im Rahmen möglicher Auswertungen sehr aufwendig und zeitintensiv. 9 Anhang und Lagebericht Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 38 KomHVO neben der Ergeb- nisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Fer- ner ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung, die ver- wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzu geben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabsch lusses und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig er- hebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushalts- wirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesen tlicher Unterschied zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zwischen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. Aufgrund der Prüfergebnisse und in obigen Prüffeldern dargestellten Mängel, genügt der An- hang nicht vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Lageberichtes ist die im Jahr 2020 aufgetretene COVID-Pan- demie. Deren Auswirkungen sind in sämtlichen Bereichen festzustellen. Die gesetzlichen An- forderungen des Lageberichtes zum Jahresabschluss 2020 wurden erfüllt. 10 Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2020 wurde, einschließlich des Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über di e örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lageb ericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzie- rungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken ist: a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden, auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zu- ordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Ergebniskonten optimierungs- bedürftig ist. Die Verwaltung beabsichtigt, dass Konstrukt des Einheitsgeschäftspartners im kredito- rischen und debitorischen Teilen der Buchhaltung einzuführen, als eine Maßnahme um diesen Umstand zu begegnen. Das Rechnungsprüfungsamt unterstützt ausdrücklich die Einführung des Einheitsgeschäftspartners, weil auf diese Weise die Geschäftsvor- fälle zutreffend mit dem debitorischen und kreditorischen Teil transparent und nachvoll- ziehbar auf Ebene des Geschäftspartners abgebildet werden können. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 63 b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver Bemü- hungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann. c) Aufgrund fehlender Rückmeldungen (entweder keine Rückmeldung durch jeweilige Dienststelle und/oder nicht verwertbare Unterlagen sowie unvollständige Unterlagen) durch die Dienststellen an die Kämmerei war es ihr, in ihrer Rolle als Abschlusserstellerin nicht möglich, ca. 98,8 Mio. € an Buchwerten in verschiedenen Bilanzpositionen zu ve- rifizieren. Die Werthaltigkeit dieses Teils der Bilanzsumme ist für das Rechnungsprü- fungsamt somit zweifelhaft. d) Ein stadtweites Internes Kontrollsystem im Bereich des Rechnungswesens ist noch nicht vollständig implementiert und dokumentiert. Ein funktionsfähiges IKS würde erheblich dazu beitragen, durch verfahrensintegrierte und verfahrensübergreifende Kontrollen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sicher zu stellen. Auch kann ein IKS nur dann voll- ständig implementiert sein, wenn eine aussagekräftige und prüfbare Verfahrensdoku- mentation vorhanden ist. Ein TCMS befindet sich noch im Aufbau. e) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge- führten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grund- stücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum Jahresabschluss 2020 nicht aus- geräumt. f) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durch- geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. g) Im Bereich der Rechnungsbearbeitung gibt es erheblichen systemischen Verbesse- rungsbedarf. Ob der Grundsatz der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung im Bereich der Rechnungsbearbeitung durch Skonto eingehalten wurde, war im Rahmen dieser Prü- fung mangels rechtzeitiger und vollständiger Zurverfügungstellung von Unterlagen nicht prüfbar. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit An- hang und Lagebericht, mit den vorstehenden Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. Köln, den .2023 Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes 16.08 -
Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 (korrigiert)
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Dezernat II – Kämmerei Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 • Bilanz • Ergebnisrechnung • Finanzrechnung • Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 Dezernat II – Kämmerei Druck Zentrale Dienste 256-22/20/07.2022 Die Oberbürgermeisterin Teil 1 - Bilanz - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen Inhaltsverzeichnis Bilanz 31.12.2020 5 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 Ergebnisrechnung 11 Finanzrechnung 15 Anhang 19 1. Vorbemerkung 19 2. Bilanz 24 2.1 Aktiva 24 2.2 Passiva 54 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 75 3. Ergebnisrechnung 76 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 76 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 82 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 91 3.4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses 92 3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen (Zeile 27-31) 93 4. Finanzrechnung 93 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 93 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 99 5. Ermächtigungsübertragung 101 Anlagen 102 Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 193 1. Grundlagen 194 2. Rahmenbedingungen 194 3. Analyse der Haushaltswirtschaft 197 3.1 Vermögenslage 197 3.2 Schuldenlage 199 3.3 Ertragslage 199 3.4 Aufwandslage 201 3.5 Finanzlage 201 3.6 Gesamtbeurteilung 201 4. Ausblick sowie Chancen und Risiken 203 4.1 Haushaltsplan 2020/2021 203 4.1.1 Ergebnisplan 2020/2021 203 4.1.2 Finanzplan 2020/2021 204 4.2 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 205 4.3 Investitionen und Nachhaltigkeit 210 4.4 Digitalisierung 211 4.5 Entwicklung in den Beteiligungen 213 5. Personalbestand und –entwicklung 218 6. Kennzahlen 220 6.1 Bilanzkennzahlen 220 6.2 Ergebniskennzahlen 222 6.3 Kennzahlenentwicklung 2016 bis 2020 224 7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 225 Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 226 Bilanz 31.12.2020 5 6 Aktiva (in Euro) 31.12.2020 31.12.2019 Passiva (in Euro) 31.12.2020 31.12.2019 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 155.542.311,67 0,00 1 Eigenkapital 5.441.476.000,22 5.158.652.889,35 1.1 Allgemeine Rücklage 5.207.032.470,76 5.157.077.571,32 1 Anlagevermögen 14.246.860.895,98 13.884.346.669,04 1.2 Sonderrücklagen 6.084.507,01 6.147.033,13 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 19.433.350,49 18.261.220,07 1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 111.776.269,52 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 200.530.976,19 ‐116.347.984,62 1.2 Sachanlagen 7.745.201.413,92 7.518.818.089,42 davon: Jahresüberschuss 2020 232.930.737,55 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.596.405.246,88 1.618.935.449,68 Jahresfehlbetrag 2019* ‐32.399.761,36 ‐32.399.761,36 1.2.1.1 Grünflächen 922.129.356,85 923.013.454,99 Jahresfehlbetrag 2018 ‐83.948.223,26 1.2.1.2 Ackerland 157.001.719,68 157.406.837,53 1.2.1.3 Wald, Forsten 65.382.928,32 63.815.026,01 2 Sonderposten 2.829.402.876,11 2.850.761.955,55 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 451.891.242,03 474.700.131,15 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.532.294.003,90 2.541.568.384,43 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 795.142.410,63 777.363.019,54 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 187.967.450,04 204.398.019,40 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐ und Jugendeinrichtungen 20.400.071,21 21.625.079,19 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 1.827.160,25 29.580,35 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.952.056,29 3.014.576,25 2.4 Sonstige Sonderposten 107.314.261,92 104.765.971,37 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 319.606.094,88 297.838.880,89 1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 452.184.188,25 454.884.483,21 3 Rückstellungen 3.774.678.700,06 3.240.467.367,60 1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.866.942.296,06 2.951.167.803,80 3.1 Pensionsrückstellungen 2.441.452.574,90 2.365.719.968,65 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 882.296.367,93 885.764.547,08 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 212.600.812,20 217.398.383,32 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.266.435.749,59 1.298.590.285,99 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 23.517.623,08 23.505.053,97 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 53.754.428,93 57.785.157,43 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.097.107.689,88 633.843.961,66 Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.536.483,39 1.577.773,54 4 Verbindlichkeiten 3.246.473.320,73 3.220.148.773,12 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 555.299.344,60 592.386.738,45 1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 107.619.921,62 115.063.301,31 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.623.096.356,19 1.747.248.788,65 Verkehrslenkungsanlagen 4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 958.026,44 978.540,08 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 23.354.651,13 25.986.694,25 4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 82.206,50 88.686,22 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.786.576.040,04 1.632.021.713,26 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 1.622.056.123,25 1.746.181.562,35 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 90.789.376,75 90.235.531,91 1.2.7 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 64.999.063,63 65.086.883,96 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 719.276.390,5 2 908.084.344,78 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 520.992.328,80 358.020.993,02 219.200.686,25 1.108.199,47 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.614.358,38 51.708.278,51 1.3. Finanzanlagen 6.482.226.131,57 6.347.267.359,55 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.664.773,46 13.129.976,03 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.271.880.563,74 5.244.459.216,08 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 178.844.880,72 202.679.182,37 1.3.2 Beteiligungen 160.856.508,05 161.020.256,00 4.8 Erhaltene Anzahlungen 387.775.875,21 296.190.003,31 1.3.3 Sondervermögen 545.651.135,79 543.252.964,76 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490.056,58 73.655.042,87 5 Passive Rechnungsabgrenzung 518.904.386,05 525.217.911,77 1.3.5 Ausleihungen 426.347.867,41 324.879.879,84 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858.363,05 298.584.891,12 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.084.772,08 1.616.607,41 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 21.404.732,28 24.678.381,31 2 Umlaufvermögen 878.406.863,16 587.047.141,99 2.1 Vorräte 16.562.365,69 12.322.317,48 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 848.155.788,80 558.354.622,91 793.081.048,80 500.257.801,67 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 36.450.792,92 39.801.139,55 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 18.623.947,08 18.295.681,69 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 630.701,04 108.011,04 2.4 Liquide Mittel 13.058.007,63 16.262.190,56 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 530.125.212,36 523.855.086,36 Bilanzsumme 15.810.935.283,17 14.995.248.897,39 Bilanzsumme 15.810.935.283,17 14.995.248.897,39 * * Der Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 ist in 2020 noch nicht erfolgt. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und 7 8 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 Aktiva (in Euro) 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 15.423.500,59 ** 14.628.848,69 ** 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.4. Jahresüberschuss 1.689.191,67 2.558.468,01 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00 1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1 für Zuwendungen 181.931,52 204.706,25 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 791.268,80 806.799,60 2.4 Sonstige Sonderposten 75.747.598,81 73.948.529,56 1.2.2.3 Wohnbauten 60.542.651,27 61.034.067,07 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 391.034,64 394.739,30 4. Verbindlichkeiten 1.3 Finanzanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 904.374,57 *** 931.145,48 *** 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 9.244.703,60 5.408.678,85 4.2.5 von Kreditinstituten 27.503.454,43 28.253.756,37 1.3.5 Ausleihungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 33.270,78 365.814,88 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 331.317,27 335.918,89 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 486.640,00 813.401,00 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 69.753,13 48.908,47 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00 2.4 Liquide Mittel 39.572.441,66 41.995.244,06 121.483.322,37 120.891.269,24 121.483.322,37 120.891.269,24 ** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgew iesen. *** Dies sind ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung. Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* zum 31.12.2020 * Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln. Im Sinne der KomHVO ist es jedoch keine Bilanz. Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unsel bständigen Stiftungen wird die Ernst-Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten. Passiva (in Euro) 10 Ergebnisrechnung 11 12 Jahresabschluss 2020 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] ‐ [5] [3] ‐ [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.579.123.792,26 2.536.424.000,00 2.536.426.052,00 0,00 2.392.530.467,22 ‐143.893.532,78 ‐143.895.584,78 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 986.304.336,34 1.121.877.169,07 1.198.279.160,93 0,00 1.289.062.881,70 167.185.712,63 90.783.720,77 0,00 3 + Sonstige Transfererträge 101.375.324,57 78.604.413,00 78.616.513,00 0,00 100.204.976,44 21.600.563,44 21.588.463,44 0,00 4 + Öffentl.‐rechtl. Leistungsentgelte 324.568.317,60 342.178.985,37 342.108.516,06 0,00 287.046.941,68 ‐55.132.043,69 ‐55.061.574,38 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 88.203.783,50 89.211.082,03 89.039.356,16 0,00 78.844.650,49 ‐10.366.431,54 ‐10.194.705,67 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 482.527.745,21 546.886.680,74 557.176.108,18 0,00 596.544.199,77 49.657.519,03 39.368.091,59 0,00 7 + Sonstige ordentliche Erträge 250.030.185,30 206.830.032,96 959.912.175,14 0,00 1.035.739.948,57 828.909.915,61 75.827.773,43 0,00 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 1.013.000,00 1.013.000,00 0,00 0,00 ‐1.013.000,00 ‐1.013.000,00 0,00 9 + Bestandsveränderungen 1.487.922,95 1.400.000,00 1.400.000,00 0,00 1.669.094,34 269.094,34 269.094,34 0,00 10 = Ordentliche Erträge 4.813.621.407,73 4.924.425.363,17 5.763.970.881,47 0,00 5.781.643.160,21 857.217.797,04 17.672.278,74 0,00 11 ‐ Personalaufwendungen 1.141.716.463,55 1.177.353.567,38 1.178.444.067,34 0,00 1.151.538.537,71 25.815.029,67 26.905.529,63 0,00 12 ‐ Versorgungsaufwendungen 113.071.829,09 59.091.900,00 59.091.900,00 0,00 73.555.215,50 ‐14.463.315,50 ‐14.463.315,50 0,00 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 612.785.591,47 638.250.286,24 686.493.302,84 27.257.440,73 617.391.663,43 20.858.622,81 69.101.639,41 32.957.419,75 14 ‐ Bilanzielle Abschreibungen 200.073.239,06 198.213.136,28 198.473.701,68 0,00 212.277.110,82 ‐14.063.974,54 ‐13.803.409,14 0,00 15 ‐ Transferaufwendungen 1.859.119.297,39 1.956.823.149,91 2.028.537.556,60 8.425.546,57 1.926.374.042,21 30.449.107,70 102.163.514,39 9.176.225,84 16 ‐ Sonstige ordentl. Aufwendungen 919.216.449,85 926.153.696,65 1.681.187.612,21 5.882.978,31 1.754.743.944,86 ‐828.590.248,21 ‐73.556.332,65 9.212.912,56 17 = Ordentliche Aufwendungen 4.845.982.870,41 4.955.885.736,46 5.832.228.140,67 41.565.965,61 5.735.880.514,53 ‐779.994.778,07 96.347.626,14 51.346.558,15 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) ‐32.361.462,68 ‐31.460.373,29 ‐68.257.259,20 ‐41.565.965,61 45.762.645,68 77.223.018,97 114.019.904,88 ‐51.346.558,15 19 + Finanzerträge 84.305.919,86 84.026.569,60 89.196.489,06 0,00 101.258.385,01 17.231.815,41 12.061.895,95 0,00 20 ‐ Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 81.785.750,53 103.877.299,85 113.741.299,99 0,00 67.943.413,14 35.933.886,71 45.797.886,85 0,00 21 = Finanzergebnis (19 und 20) 2.520.169,33 ‐19.850.730,25 ‐24.544.810,93 0,00 33.314.971,87 53.165.702,12 57.859.782,80 0,00 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) ‐29.841.293,35 ‐51.311.103,54 ‐92.802.070,13 ‐41.565.965,61 79.077.617,55 130.388.721,09 171.879.687,68 ‐51.346.558,15 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 155.542.311,67 155.542.311,67 155.542.311,67 0,00 24 ‐ Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 155.542.311,67 155.542.311,67 155.542.311,67 0,00 26 = Jahresergebnis (22 und 25) ‐29.841.293,35 ‐51.311.103,54 ‐92.802.070,13 ‐41.565.965,61 234.619.929,22 285.931.032,76 327.421.999,35 ‐51.346.558,15 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] ‐ [5] [3] ‐ [5] 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 56.898.981,02 16.111.400,00 16.111.400,00 50.919.098,31 34.807.698,31 34.807.698,31 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 4.112.296,36 1.673.542,83 1.673.542,83 1.673.542,83 29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 26.372.027,26 2.634.500,00 2.634.500,00 3.530.886,16 896.386,16 896.386,16 30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 31.313.476,52 447.079,01 447.079,01 447.079,01 31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 3.325.773,60 13.476.900,00 13.476.900,00 0,00 48.614.675,97 35.137.775,97 35.137.775,97 0,00 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) EÜ** Folgejahr Ergebnisrechnung Ergebnis 2019 Plan 2020 fortgeschriebener Plan 2020 davon EÜ** aus Vorjahr EÜ** FolgejahrIst‐Ergebnis 2020 Ergebnis 2019 Plan 2020 fortgeschriebener Plan 2020 davon EÜ** aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2020 13 14 Finanzrechnung 15 16 Jahresabschluss 2020 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] - [5] [3] - [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.420.268.885,62 2.462.124.000,00 2.462.124.000,00 0,00 2.208.489.088,14 -253.634.911,86 -253.634.911,86 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 913.986.621,12 1.037.148.393,43 1.108.021.186,58 0,00 1.205.909.495,61 168.761.102,18 97.888.309,03 0,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 75.659.214,40 78.604.413,00 79.437.221,61 0,00 77.136.963,52 -1.467.449,48 -2.300.258,09 0,00 4 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 277.674.845,55 322.072.204,76 322.073.754,76 0,00 260.860.911,16 -61.211.293,60 -61.212.843,60 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 90.418.938,41 89.211.081,95 89.310.251,94 0,00 75.411.325,55 -13.799.756,40 -13.898.926,39 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 465.540.200,09 542.886.680,74 549.360.716,85 0,00 589.192.602,33 46.305.921,59 39.831.885,48 0,00 7 + Sonstige Einzahlungen 179.682.262,90 183.849.201,32 783.238.216,98 0,00 752.403.044,43 568.553.843,11 -30.835.172,55 0,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 70.095.710,63 84.026.569,60 89.196.489,06 0,00 84.832.232,66 805.663,06 -4.364.256,40 0,00 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.493.326.678,72 4.799.922.544,80 5.482.761.837,78 0,00 5.254.235.663,40 454.313.118,60 -228.526.174,38 0,00 10 - Personalauszahlungen 950.179.299,59 1.072.888.409,88 1.043.954.098,94 0,00 1.018.427.981,52 54.460.428,36 25.526.117,42 0,00 11 - Versorgungsauszahlungen 104.245.748,00 108.490.000,00 110.490.000,00 0,00 109.760.880,10 -1.270.880,10 729.119,90 0,00 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 624.673.801,89 654.721.948,76 819.274.917,16 95.776.547,75 600.162.518,78 54.559.429,98 219.112.398,38 120.688.262,73 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 59.165.010,24 128.334.450,45 117.327.119,96 0,00 68.110.376,38 60.224.074,07 49.216.743,58 0,00 14 - Transferauszahlungen 1.695.622.581,99 1.896.163.979,27 2.091.970.805,58 44.847.615,56 2.014.374.528,41 -118.210.549,14 77.596.277,17 32.134.424,20 15 - Sonstige Auszahlungen 865.347.252,76 891.772.041,39 1.410.858.325,36 10.109.665,64 928.091.590,56 -36.319.549,17 482.766.734,80 121.109.180,93 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.299.233.694,47 4.752.370.829,75 5.593.875.267,00 150.733.828,95 4.738.927.875,75 13.442.954,00 854.947.391,25 273.931.867,86 17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 194.092.984,25 47.551.715,05 -111.113.429,22 -150.733.828,95 515.307.787,65 467.756.072,60 626.421.216,87 -273.931.867,86 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 122.921.985,71 92.779.199,00 94.597.283,10 0,00 108.066.816,80 15.287.617,80 13.469.533,70 0,00 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 59.271.150,33 36.770.000,00 37.461.105,00 0,00 84.778.496,34 48.008.496,34 47.317.391,34 0,00 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 55.200,00 55.200,00 0,00 928,49 -54.271,51 -54.271,51 0,00 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.244.861,84 5.800.000,00 5.926.500,00 0,00 6.521.335,35 721.335,35 594.835,35 0,00 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 6.252.676,61 5.382.000,00 5.382.000,00 0,00 31.456.625,48 26.074.625,48 26.074.625,48 0,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 194.690.674,49 140.786.399,00 143.422.088,10 0,00 230.824.202,46 90.037.803,46 87.402.114,36 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8.194.059,75 61.679.000,00 81.679.000,00 20.000.000,00 77.652.940,04 -15.973.940,04 4.026.059,96 2.000.000,00 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 118.726.161,04 266.674.782,08 378.851.870,01 108.800.066,51 137.723.515,45 128.951.266,63 241.128.354,56 45.157.375,84 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 61.262.533,79 96.685.689,12 132.220.996,23 35.420.755,66 43.477.414,21 53.208.274,91 88.743.582,02 41.363.205,39 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 63.569.872,85 37.676.000,00 138.000.902,99 19.243.571,81 87.063.475,65 -49.387.475,65 50.937.427,34 39.017.564,73 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 11.289.538,18 26.733.120,00 44.923.159,52 18.170.793,55 12.572.945,61 14.160.174,39 32.350.213,91 2.886.625,96 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 37.315.480,14 35.991.500,00 116.906.100,00 640.000,00 81.288.545,71 -45.297.045,71 35.617.554,29 0,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 300.357.645,75 525.440.091,20 892.582.028,75 202.275.187,53 439.778.836,67 85.661.254,53 452.803.192,08 130.424.771,92 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) -105.666.971,26 -384.653.692,20 -749.159.940,65 -202.275.187,53 -208.954.634,21 175.699.057,99 540.205.306,44 -130.424.771,92 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) 88.426.012,99 -337.101.977,15 -860.273.369,87 -353.009.016,48 306.353.153,44 643.455.130,59 1.166.626.523,31 -404.356.639,78 33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 111.104.702,05 957.001.692,00 957.001.692,00 0,00 111.748.277,68 -845.253.414,32 -845.253.414,32 0,00 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 6.760.453.586,00 210.701.285,00 7.960.701.285,00 0,00 6.992.553.586,00 6.781.852.301,00 -968.147.699,00 0,00 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 253.980.799,11 830.601.000,00 669.308.668,82 0,00 233.855.450,43 596.745.549,57 435.453.218,39 106.471.330,00 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 6.720.605.743,05 0,00 7.750.000.000,00 0,00 7.178.942.194,44 -7.178.942.194,44 571.057.805,56 0,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -103.028.254,11 337.101.977,00 498.394.308,18 0,00 -308.495.781,19 -645.597.758,19 -806.890.089,37 -106.471.330,00 38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) -14.602.241,12 -0,15 -361.879.061,69 -353.009.016,48 -2.142.627,75 -2.142.627,60 359.736.433,94 -510.827.969,78 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 29.838.728,40 0,00 0,00 0,00 16.262.190,56 0,00 40 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 1.025.703,28 0,00 0,00 0,00 -1.061.555,18 0,00 41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 16.262.190,56 -0,15 -361.879.061,69 -353.009.016,48 13.058.007,63 -2.142.627,60 359.736.433,94 -510.827.969,78 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) EÜ** FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2019 Plan 2020 fortgeschriebener Plan 2020 davon EÜ** aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2020 17 18 Anhang 1. Vorbemerkung Gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab- schluss aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile erge- ben sich insbesondere aus der GO und der Kommunal haushaltsverordnung Nord- rhein-Westfalen (KomHVO). Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsab- grenzungsposten und auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital sowie die pas- siven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2020 erfolgt entsprechend der Mindestgliede- rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO. Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever- mögen erstmalig der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leis- tungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilanzierungshilfe im Rahmen der Covid-19-Pandemie gemäß § 5 des NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes (NKF- CIG). Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul- den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsver- fahren der Festwertbildung werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanz- positionen dargestellt. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An- schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun- gen wurden mit dem Restbuchwert berücksichtigt. Falls nicht s Abweichendes aus- geführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei abnutz- baren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungs - o- der Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits in Vorjahren hätten gebucht werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfallende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung gebucht. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschreibungen im Haushaltsjahr, jedoch für die Er- mittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu legen und daher unter der Ent- wicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläuterungen selbst werden Bewe- gungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte wesentlich für die Bestandsverän- derung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die planmäßigen Abschrei bungen wur- den ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von abnutzbaren Vermögensge gen- ständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage- vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der Ergebnisrechnung dargestellt, zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt. Die Nutzungsdauern bei Neuzugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nutzungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen ba- siert. Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt. 19 Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz- positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu- gänge, Umbuchungen z u anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens , Ab- schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts- jahres. Seit 2011 wird für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsaus- stattung“ stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Im Drei-Jah- res-Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorgelagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushaltsjahres) durchgeführt werden. Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der Inventurarbeiten erreicht werden. Wegen der zeitlich immer weiter vorgezogenen Jahresabschlussarbeiten ist seit dem Jahr 2019 eine nachgelagerte Inventur nicht mehr möglich. Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 36 Abs. 8 KomHVO ange- setzt. Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier - baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe- stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. Die Zahlungsabwicklung erfolgt seit 01.01.2017 mit dem Modul PSCD von SAP. Das Kassenverfahren ist seitdem vollständig in das Buchhaltungssystem integriert. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio- dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset- zung für die Abbildung solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein- klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung. Das Eigenkapital wird durch das Jahresergebnis und die mit der allgemeinen Rück- lage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän- den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö- gensgutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus Beiträgen sowie die sonstigen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entsprechend der Ab- schreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er tragswirksam aufge- löst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen in den sonstigen Sonderposten abgebildet. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu- nalabgabengesetz und damit der öffentlich -rechtlich erhobenen Gebühren geson- dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi- tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 20 Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 31.12.2020. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel (Anlage 5) abgebildet. Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Be- wegungen im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen und Inanspruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstellung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzulösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan- spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu einer gewissen Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung kommen. Die Instand- haltungsrückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grund- sätzlich bis zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten- spiegel (Anlage 4) dargestellt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten we rden entsprechend der R ege- lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus- haltsjahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom- mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag- bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst. Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen (2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunal- haushaltsverordnung (KomHVO) sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getre- ten. Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) vom 15.02.2019 finden diese Re- gelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 erstellten Jahresabschluss Anwendung. Die zum 31.12.2019 umgesetzten bzw. ausgeübten gesetzlichen Vorgaben bzw. Wahlrechte wurden im Anhang zum Jahresabschluss 2019 erläutert. Die im Vergleich zum letzten Jahresabschluss aufgegriffenen Regelungsbedarfe im Zusammenhang mit dem 2. NKFWG ziehen im Hinblick auf die Rechnungslegung insbesondere folgende Änderungen nach sich. Sofern eine Abweichung von den allgemeinen Bewertungsanforderungen gemäß § 33 Abs. 2 KomHVO vorliegt, ist dies in den Erläuterungen zu den Bilanzpositionen dargestellt. • Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bezüglich der Verwendung eines Jahresüberschusses keine Wahlmöglichkeit mehr. Der Rat muss eine entspre- chende Zuführung zur allgemeinen Rücklage beschließen, solange die allge- meine Rücklage weniger als drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlus- ses aufweist (§ 75 Abs. 3 GO) und/oder soweit in den Jahresabschlüssen der drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Er- gebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde (§ 96 Abs. 1 GO). • Mit § 27 Abs. 4 KomHVO wurde ergänzt, dass Ansprüche, die als dauerhaft un- einbringlich eingeschätzt werden, auszubuchen sind und nicht im Inventar ge- 21 führt werden dürfen. Bereits seit dem Jahresabschluss 2014 werden diese unbe- fristet niedergeschlagenen Forderungen bei der Stadt Köln nicht mehr (nachricht- lich) in der Bilanz und ab dem 01.01.2020 nicht mehr als Aufwand für Einstellung in Einzelwertberichtigung, sondern als Forderungsverlust gezeigt. Soweit bei Forderungen ein Ausfallrisiko besteht, ist der Nominalbetrag der For- derungen gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO durch eine Wertberichtigung zu vermin- dern. Dies wird bei der Stadt Köln bereits entsprechend umgesetzt. • Bei der Stadt Köln wird der zum Jahresabschluss vorhandene Bestand und Wert der Maschinen und technische Anlagen, der Fahrzeuge sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung durch eine vorgelagerte Inventur gemäß § 30 Abs. 3 KomHVO bestimmt. Weitere Inventurregelungen werden erarbeitet. • Der Wechsel vom Vorsichtsprinzip zum Wirklichkeitsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 KomHVO führt in der Bilanzierung der Stadt Köln o im konsumtiven Bereich zu keiner Veränderung. o im investiven Bereich ersetzt es das Höchstwertprinzip. Dazu stehen noch Regelungen aus. • Zu der Möglichkeit gemäß § 35 KomHVO den Wertansatz von Vermögensge- genständen des Vorratsvermögens nach einem Verbrauchsfolgeverfahren zu be- messen, steht die Regelung aus. • Aufgrund der Anhebung der Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € netto auf 800 € netto gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO ist auch die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 4 KomHVO, dass diese Vermögensgegenstände von der In- ventur befreit sind und nicht im Inventar erfasst werden müssen, entsprechend umgesetzt. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen sind davon die nicht selbstständig nutzbaren Vermögensgegenstände ausgenommen. • Von der Möglichkeit der alternativen Barwertermittlung für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach § 37 Abs. 1 S. 9 KomHVO hat die Stadt Köln kei- nen Gebrauch gemacht. • Die Veränderungen im § 88 GO haben bis auf einen Punkt keine inhaltlichen Ver- änderungen zur Folge. Bei diesem Punkt handelt es sich um die Ergänzung im § 88 Abs. 1 GO, dass für hinsichtlich ihres Eintrittszeitpunktes unbestimmte Auf- wendungen Rückstellungen zu bilden sind. In Verbindung mit § 37 Abs. 5 S.3 KomHVO ist für die Stadt Köln hierunter die Möglichkeit der Rückstellungsbildung für die in künftigen Haushaltsjahren erhöhte Heranziehung zur Umlage nach § 22 Landschaftsverbandsordnung Nordrhein- Westfalen (LVerbO) aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des Haushalts- jahres zu verstehen. Von der jährlichen Ausübung dieses Ermessensspielraums macht die Stadt Köln Gebrauch. • Von der Möglichkeit nach § 34 Abs. 4 S. 2 KomHVO, Fremdkapitalzinsen zur Fi- nanzierung der Herstellung als Herstellungskosten anzusetzen, wird kein Ge- brauch gemacht. 22 I m Folgenden werden - die Bilanzpositionen (Kapitel 2), - die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und - die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert. Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden grundsätzlich nur dann erläutert, wenn die Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, da beispiels- weise die Zugänge eine Summe von in diesem Sinne vernachlässigbaren Einzel- werten ist und die Zugänge daher nicht weiter erläutert werden. Bei der Erläuterung der Ergebnis - und Finanzrechnungszeilen sind Beträge in Mio. € angegeben. Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen- zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte. 23 2. Bilanz 2.1 Aktiva Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der infolge der Covid-19-Pandemie ent- standenen Haushaltsbelastung im Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und gemäß § 6 NKF-CIG gesondert zu aktiv ie- ren. Die Belastung des städtischen Haushalts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen. Für das Jahr 2020 wird eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 155.542 T€ aktiviert. Diese setzt sich aus Mindererträgen in Höhe von 98.610 T€ und Mehraufwendun- gen in Höhe von 56.933 T€ zusammen. Die durch die Aktivierung isolierten Beträge werden gemäß § 6 NKF-CIG ab dem Haushaltsjahr 2025 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen- kapital ausgebucht bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben. Auch außerplanmäßige Abschreibungen sind im Einklang mit der dauernden Leis- tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen ist ab 2024 zu treffen. Bilanzposition 1. Anlagevermögen Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi- ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla- gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie dauerhaft dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs - und Herstellungskosten nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min- destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. Abnutzbare Vermögensgüter, die selbstständig genutzt werden können, werden ab 01.01.2019 ab 800 € Nettowert in der Anlagenbuchhaltung geführt. Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe- sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge- mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind nur entgeltlich erworbene Gegenstände zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden. Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Rechte, Konzessionen 5.142 T€ 5.476 T€ Softwarelizenzen 9.188 T€ 9.717 T€ nicht abnutzbare Rechte 606 T€ 601 T€ Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.497 T€ 2.467 T€ 19.433 T€ 18.261 T€ 24 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 18.261 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.472 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -3.185 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -115 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 19.433 T€ E s erfolgten Zugänge auf Anzahlungen immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von 2.198 T € auf Grund von geleisteten investiven Zuschüss en an den Jo- hannesbund für die Erstellung von Notschlafstellen. Bilanzposition 1.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge- genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän- den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau. Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be- wertungsgesetz (BewG)). Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund- stücken. Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den nachfolgen- den Positionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die Aufbauten von Grünflächen. 25 Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 328.518 T€ 329.131 T€ Aufwuchs Grünflächen 374.031 T€ 374.031 T€ Grund und Boden Friedhöfe 61.541 T€ 61.589 T€ Grund und Boden Kleingärten 44.327 T€ 44.584 T€ Grund und Boden Sportflächen 92.295 T€ 92.389 T€ Grund und Boden Kinderspielplätze 19.800 T€ 19.673 T€ Wasserflächen 1.616 T€ 1.616 T€ 922.128 T€ 923.013 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 923.013 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) -591 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -101 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -314 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 122 T€ Stand am 31.12.2020 922.129 T€ Die Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind entsprechend § 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert basiert auf 50 % der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde liegenden Flächen. Zugänge sind in Höhe von -591 T€ gebucht worden. Der negative Zugang resultiert aus der Rückerstattung ( -705 T€) von Grunderwerbsteuer zu einem Ankauf eines Flurstücks Grünfläche im Bezirk Longerich aus dem Jahr 2018. Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der Stadt Köln. 31.12.2020 31.12.2019 Ackerland 157.002 T€ 157.407 T€ 26 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 157.407 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 691 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -1.096 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -604 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 604 T€ Stand am 31.12.2020 157.002 T€ A ußerplanmäßige Abschreibungen sind aufgrund von Nutzungsänderungen in Höhe von 1.096 T€ erfolgt. Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie ste hendes Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden 35.629 T€ 35.730 T€ Aufwuchs Wald 29.754 T€ 28.085 T€ 65.383 T€ 63.815 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 63.815 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.678 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -159 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 49 T€ Stand am 31.12.2020 65.383 T€ D er Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Da her ist der Wert des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech- nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der Festwert Forst insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung wird über den Inventurzeitraum verteilt. Der Erhöhungsbetrag für den Festwert Forst im Jahr 2020 beläuft sich auf 1.669 T€. 27 Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft- lichen Eigentum der Stadt Köln, so dass die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Bei den sonstigen Sportanlagen handelt es sich um Anlagen in der Verwaltung des Sportamtes, nur diese werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Rohbauland 33.566 T€ 34.150 T€ Bauerwartungsland 51.949 T€ 56.120 T€ Bauland 60.384 T€ 65.072 T€ Grund und Boden sonstige Freiflächen 41.083 T€ 53.959 T€ Grund und Boden Betriebsflächen 62.065 T€ 61.694 T€ Grund und Boden sonstige Sportflächen 810 T€ 681 T€ Erbbaugrundstücke 179.217 T€ 179.248 T€ Sonstige Sportanlagen 22.815 T€ 23.776 T€ 451.889 T€ 474.700 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 474.700 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 913 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -3 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -2.111 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -19.781 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.826 T€ Stand am 31.12.2020 451.892 T€ A bgänge sind in Höhe von 19.781 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Verkauf eines Flurstücks Betriebsfläche im Bezirk Worringen in Höhe von 10.628 T, der unterjährig aus den sonstigen Freiflächen umgebucht worden ist. Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstücke enthalten, die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (3.534 T€). Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 28 Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrich- tungen 5.145 T€ 5.145 T€ Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 15.255 T€ 16.480 T€ 20.400 T€ 21.625 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 21.625 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -727 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -499 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 20.399 T€ B ilanzposition 1.2.2.2 Schulen Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver- band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ Schulgebäude 1.526 T€ 1.588 T€ 2.952 T€ 3.014 T€ 29 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 3.015 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -63 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 2.952 T€ B ilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z. B. Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden Wohnbauten 83.980 T€ 81.081 T€ Wohnbauten 214.145 T€ 197.994 T€ Außenanlagen Wohnbauten 21.481 T€ 18.764 T€ 319.606 T€ 297.839 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 297.839 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 14.774 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -33 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -10.057 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -3.428 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 20.511 T€ Stand am 31.12.2020 319.606 T€ Z ugänge wurden in Höhe von 14.774 T€ gebucht. Wertmäßig erwähnenswert ist hiervon die Fertigstellung der Unterbringung für Geflüchtete Sinnersdorfer Str aße. 65 (Gebäude und Außenanlage 4.452 T€). Bei den Abgängen in Höhe von insgesamt 3.428 T€ handelt es sich im Wesentlichen um ein Grundstück und ein Gebäude, Burgenlandstraße 3-7, welche aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (2.438 T€). 30 Die in Höhe von 20.511 T€ erfolgten, die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung der folgenden Unterbringungen: - für Geflüchtete, Sinnersdorfer Str aße 65 (Gebäude und Außenanlage 5.602 T€), - für Geflüchtete, Erbacher Weg (Gebäude und Außenanlage 4.565 T€), - für Geflüchtete, Im Grund/Pastor -Wolff-Straße (Gebäude und Außenanlage 4.524 T€), - für Geflüchtete, Dürener Str aße 281 (Gebäude und Außenanlage 3.104 T€) und - für Geflüchtete, Rothenburger Str aße 2 (Gebäude und Außenanlage 2.201 T€). Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten, Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Museen 190.415 T€ 195.886 T€ Begegnungsstätten 30.668 T€ 30.533 T€ Sport- und Erholungsstätten 16.838 T€ 16.448 T€ sonstige Gebäude 143.480 T€ 141.871 T€ Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.489 T€ 44.596 T€ Parkhäuser/Tiefgaragen 7.795 T€ 8.582 T€ gebäudeähnliche Teile 16.498 T€ 16.968 T€ 452.183 T€ 454.884 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 454.884 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.704 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -172 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -13.207 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.974 T€ Stand am 31.12.2020 452.183 T€ 31 Die Zugänge bei dieser Position betragen 8.704 T€. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: - den Ankauf Marsplatz 3 (Boden und Gebäude) in Höhe von 3.218 T€ - die Baumaßnahme Gummersbacher Straße 33 (Feuerwache 10) in Höhe von 1.999 T€ und - die Baumaßnahme Neusser Str aße 676-680 ( Notleitstelle Feuerwehr) in Höhe von 1.069 T€. Bei den erhöhenden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 1.974 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die Fertigstell ung de r Baumaßnahme zur Begegnungsstätte Melchiorstraße 3 (1.055 T€). Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun- gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra- strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen Inf- rastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei- ner gesonderten Bilanzposition dargestellt. Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen Inf- rastrukturvermögens erfasst. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 882.296 T€ 885.765 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 885.765 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.504 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -4.857 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -951 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 836 T€ Stand am 31.12.2020 882.297 T€ Au s einer Änderung des Bebauungsplans im Zusammenhang mit der Parkstadt Süd unterlag ein Flurstück aus der Bilanzposition Grund und Boden Infrastrukturvermö- gen im inneren Grüngürtel (Eifelwall) einer Nutzungsänderung . Der Wechsel der Nutzungsart von Boden Infrastruktur in Boden Grünfläche löste einen dauerhaften Wertverlust in Höhe von 4.440 T € aus. 32 Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken- belag) und Tunnel. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Brückenbauwerke 154.419 T€ 154.910 T€ Tunnelbauwerke 1.098.375 T€ 1.129.579 T€ Unterführungen 13.643 T€ 14.101 T€ 1.266.437 T€ 1.298.590 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 1.298.590 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.702 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -37.856 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 1.266.436 T€ B ei den Zugängen in Höhe von 5.702 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von 5. 528 T€ für die rechtsrheinische Rampe der Deutzer Brücke. Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits- anlagen Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar dienenden Anlagen der Streckenausrüstung. 31.12.2020 31.12.2019 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 53.754 T€ 57.785 T€ 33 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 57.785 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 290 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -4.320 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 53.755 T€ Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind. 31.12.2020 31.12.2019 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.536 T€ 1.578 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 1.578 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -41 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 1.537 T€ Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslen- kungsanlagen Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson- dere Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme. 34 Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Straßen, Wege 511.944 T€ 546.044 T€ Plätze 9.295 T€ 9.894 T€ Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar, Parkscheinautomaten 34.060 T€ 36.449 T€ 555.299 T€ 592.387 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 592.387 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.244 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -40 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -52.201 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -369 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 7.277 T€ Stand am 31.12.2020 555.298 T€ Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 20 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 3.483 T€, die unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. Bei den restlichen Zugängen in Höhe von 4.761 T€ handelt es sich um solche mit einem Wert von unter 1000 T€. Insgesamt erhöht sich diese Bilanzposition durch Umbuchungen um 7.277 T€. Bei den erhöhenden Umbuchungen handelt es sich insbesondere um die Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2019 als Anlagen im Bau aktivierten Vermögensgegen- stände. Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen- stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu- ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei- nigte Ville. 35 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Haltestellen 34.297 T€ 37.724 T€ Sonstige technische Anlagen des Infrastruktur- vermögens 37.477 T€ 40.120 T€ Wasserbauwerke 22.460 T€ 22.987 T€ Lärmschutzwände 3.811 T€ 4.018 T€ Stützmauer/Treppenanlagen 9.575 T€ 10.213 T€ 107.620 T€ 115.062 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 115.063 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.443 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -10.811 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -9 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 935 T€ Stand am 31.12.2020 107.620 T€ B ilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Mietereinbauten 8.924 T€ 10.182 T€ Gebäude auf fremdem Grund und Boden 11.044 T€ 12.393 T€ Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 3.387 T€ 3.412 T€ 23.355 T€ 25.987 T€ 36 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 25.987 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.451 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -3.987 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -96 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 23.355 T€ B ilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur- historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib- liothek, des Rheini schen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk- mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur- denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst. 31.12.2020 31.12.2019 Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.763.930 T€ 1.609.376 T€ Kulturdenkmäler 22.646 T€ 22.646 T€ 1.786.576 T€ 1.632.022 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 1.632.022 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.923 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 145.655 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -25 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1 T€ Stand am 31.12.2020 1.786.576 T€ V on den Zugängen in Höhe von 8.924 T€ ist die Schenkung eines Tintenstrahldrucks auf Leinen (2.500 T€) nennenswert. N ach dem Einsturz des Gebäudes des historischen Archivs in 2009 wurden „andere sonstige Rückstellungen“ für die Restaurierung der Leihgaben gebildet und außer- planmäßige Abschreibungen auf die eigenen Vermögensgegenstände (Archivalien) 37 vorgenommen. In 2020 wurde eine Zuführung zur Rückstellung für die Restaurie- rung in Höhe von 449.836 T€ vorgenommen (siehe Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen), da die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor Beschädigung und Vernichtung nicht nur für die Leihgaben, sondern auch für die eigenen Archivalien besteht. Da Rückstellungen und außerplanmäßige Ab- schreibungen nicht parallel vorgenommen werden dürfen, wurden zugleich alle Ver- mögensgegenstände inklusive des Sonderpostens auf den ursprünglichen Eröff- nungsbilanzwert zugeschrieben. Die Zuschreibung beläuft sich auf insgesamt 145.655 T€ und verteilt sich auf folgende Vermögensgegenstände: - Versicherungswert Mittelalter (106.734 T€), - Versicherungswert Neuzeit (17.782 T€), - Versicherungswert Nachlässe (16.115 T€), - Versicherungswert Bibliothek (4.044 T€) - Nachlass Heinrich Böll (800 T€) und - Versicherungswert Mikrofilme (180 T€). B ilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor- richtungen, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie müs - sen als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und nicht als fester Gebäu- debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni- sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum. 31.12.2020 31.12.2019 Maschinen und Geräte 32.663 T€ 29.529 T€ Technische Anlagen 19.107 T€ 20.218 T€ Fahrzeuge 39.020 T€ 40.489 T€ 90.790 T€ 90.236 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 90.236 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.892 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -77 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -15.754 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -187 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 680 T€ Stand am 31.12.2020 90.790 T€ 38 Bei den Zugängen in Höhe von insgesamt 15.892 T€ ist als wesentlich die Errich- tung eines DNA-Towers (Kletterturm) am Rathenauplatz in der Neustadt Süd in Höhe von 1.020 T€ zu nennen. Bei den restlichen Zugängen in Höhe von 14.872 T€ handelt es sich im Einzelnen um unwesentliche Beträge. Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel und EDV-Hardware. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern ergebniswirksam abgebildet. 31.12.2020 31.12.2019 Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.999 T€ 65.087 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 65.087 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.431 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -450 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -16.308 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -1.864 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 104 T€ Stand am 31.12.2020 65.000 T€ Bei den Zugängen in Höhe von 18.431 T€ ist kein wesentlicher Einzelzugang in dem hier genannten Sinne enthalten und die Zugänge werden daher nicht weiter erläutert. Gleiches gilt für die Abgänge in Höhe von 1.864 T€. Der Medienbestand der Stadt bibliothek ist mit 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO erfasst. Der Festwert wurde im Jahr 2020 um 528 T€ erhöht. Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Anlagen im Bau 445.995 T€ 355.183 T€ Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 74.997 T€ 2.838 T€ 520.992 T€ 358.021 T€ 39 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 358.021 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 194.342 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -102 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -31.268 T€ Stand am 31.12.2020 520.993 T€ D ie Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 194.342 T€ sind im Wesentlichen auf folgende wesentliche Einzelpositionen zurückzuführen: - Neubau Mülheimer Brücke (27.365 T€), - Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (9.018 T€), - Archäologische Zone – Museum (9.009 T€), - Generalsanierung der Feuerwache 5 (7.500 T€), - Dionysoshof – Umgestaltung (3.480 T€), - Erweiterung der Feuerwache 9 (3.000 T€), - Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (2.683 T€), - Generalinstandsetzung der Industriestraße (2.110 T€), - Systembau Erweiterung – Gebäude Linweilerweg (1.956 T€), - Umgestaltung Liverpooler Platz (1.907 T€), - Leitstelle 2020 der Feuerwehr (1.831 T€), - Sportanlage Merianstraße – Energetische Sanierung Gebäude (1.595 T€), - Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (1.500 T€), - Haltestelle Poststraße – Brandschutz (1.440 T€), - Haltestelle Vingst, Aufzüge (1.318 T€), - Tunnel Grenzstraße - Ertüchtigung nach RABT (1.275 T€) und - Generalsanierung Park-Café im Rheinpark (1.032 T€). D ie Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von 72.246 T€ betreffen insbesondere Anzahlungen aus Grundstücksankäufen ( 70.274 T€) und Zahlungen in Zusammenhang mit Anschaffungen der Deponie Vereinigte Ville (1.413 T€). Bei den Grundstücksankäufen entfällt ein Betrag in Höhe von 70.000 T€ auf den Ankauf von 72 Flurstücken unter dem Titel „Domgärten“ an der Ecke Alteburger Straße/Schönhauser Straße. Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition in Summe um 31.268 T€. Die abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an privatrechtlichen Unternehm en, öffentlich -rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 40 sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei- gene Rechtspersönlichkeit. Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei- det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom- munale Aufgaben erfüllt werden. Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be- teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Je nach Beteiligungs- quote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesellschaften werden diese in Anteile an verbundenen Unternehmen in mehrheitliche, d. h. mit mehr als 50% und Beteiligungen mit mehr als 20% bis zu 50% unterschieden. Zu den Finanzanlagen zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen. Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun- gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh- men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati- onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert. 31.12.2020 31.12.2019 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.271.881 T€ 5.244.459 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 5.244.459 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 25.846 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -97 T€ Zuschreibungen 1.672 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 5.271.880 T€ 41 Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen ausgewiesen: AchtBrücken GmbH Akademie der Künste der Welt Köln GmbH BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG BioCampus Cologne Management GmbH Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG GAG Immobilien AG GEW Köln AG Grund und Boden GmbH Hafen- und Güterverkehr Köln AG Jugendzentren Köln gGmbH Kliniken der Stadt Köln gGmbH KölnBäder GmbH KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Kölner Sportstätten GmbH Kölner Verkehrsbetriebe AG Köln Tourismus GmbH Krankenhausstiftung Porz am Rhein Kunststiftung Museum Ludwig MAKK Förderstiftung Moderne Stadt GmbH Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH Sozialbetriebe Köln gGmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Stadtwerke Köln GmbH Zoo AG Zweckverband „Stöckheimer Hof“. Zugänge auf dieser Position waren in 20 20 insgesamt in Höhe von 25.846 T€ zu verzeichnen. Diese begründen sich in erster Linie aus den in 20 20 erfolgten Zah- lungen an die Kölner Verkehrsbetriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in Höhe von 18.732 T€, die dort als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt werden sowie eine weitere Kapitalzuführung bei der Zoo AG in Höhe von 7.200 T€ aufgrund der Finanzierung des neu errichteten Südamerika-Hauses. Zuschreibungen erfolgten in 2020 insbesondere auf den Buchwert der Butzweiler- hof Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von 1.098 T€ aufgrund einer Wertaufho- lung der Finanzanlage hinsichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen au- ßerplanmäßigen Abschreibungen. Dies begründet sich in erster Linie in den gestie- genen Ertragserwartungen beim Abverkauf der durch die Gesellschaft noch zu ver- marktenden Grundstücke. 42 Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des § 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei unterstellt, dass eine dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt. Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 31.12.2020 31.12.2019 Beteiligungen 160.857 T€ 161.020 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 161.020 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -163 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 160.857 T€ D as Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend aufgelisteten Gesellschaften: Digital Hub Cologne GmbH Flughafen Köln Bonn GmbH Gründer- und Innovationszentrum im Technologiepark Köln GmbH La Salle Aureum GmbH & Co. KG Mediengründerzentrum NRW GmbH Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. Stiftung Stadtgedächtnis Zweckverband Naturpark Rheinland Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die Stiftung Stadtgedächtnis wurde rückwirkend in eine Verbrauchsstiftung umge- wandelt. Der satzungsgemäße anteilige Vermögensverbrauch beträgt jährlich rund 81 T€. Aufgrund der rückwirkenden Umwandlung erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in doppelter Höhe von 163 T€ (für die Jahre 2019 und 2020). Ab 2021 erfolgt die regelmäßige Abschreibung (siehe 2.2 – Passiva; Bilanzposition 2 - Ei- genkapital). 43 Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen- betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei- genständigkeit in Bezug auf die Haushalts - und Wirtschaftsführung sowie die wie eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. 31.12.2020 31.12.2019 Sondervermögen 545.651 T€ 543.253 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 543.253 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.790 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -392 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 545.651 T€ Z um Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E. Bühnen der Stadt Köln e. E. Ernst-Wendt-Stiftung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E. Gürzenich-Orchester Köln e. E. Veranstaltungszentrum Köln e. E. Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. Zugänge resultieren auf dieser Position in erster Linie aus der an das Ver anstal- tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 1.914 T€. Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. 31.12.2020 31.12.2019 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490 T€ 73.655 T€ 44 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 73.655 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.840 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 77.490 T€ D ie Zugänge auf dieser Position begründen sich in erster Linie im Ankauf von wei- teren Anteilen an dem geschlossenen Fondsvermögen der Savills IM European Lo- gistics Fund 2 in Höhe von 3.733 T€ aus dem Grundstockvermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen. Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd. 19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt weiterhin deutlich über dem derzeit bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist. Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungs- gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahmen des Wohnungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungsbindung ausgege- ben. Daher sind diese zutreffender Weise mit den entsprechenden Werten bilan- ziert. Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden. 45 Die Aufteilung erfolgt gem § 42 Abs. 3 KomHVO: 31.12.2020 31.12.2019 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858 T€ 298.585 T€ 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.085 T€ 1.617 T€ 1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 21.405 T€ 24.678 T€ 426.348 T€ 324.880 T€ D ie Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um 105.273 T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafter- darlehen über insgesamt 135.189 T€ (Kliniken der Stadt Köln gGmbH über 110.318 T€ sowie an die KVB über 24.871 T€). Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2020 im Wesentlichen durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 3.273 T€ reduziert. Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell- schaften: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR d-NRW AöR Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G. GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G. Govdigital e.G. GWG Rhein-Erft GmbH KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln Münchener Hypothekenbank e.G. Regionalverkehr Köln GmbH Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln Zweckverband Naturpark Bergisches Land. Bilanzposition 2. Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie liquide Mittel. Bilanzposition 2.1 Vorräte Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zur kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt. 46 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 Waren 14.687 T€ 10.853 T€ Sonstige Vorräte 1.816 T€ 1.410 T€ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59 T€ 59 T€ 16.562 T€ 12.322 T€ D en Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum Verkauf bestimmt sind (14.665 T€). Bei den Grundstücken und Gebäuden sind Zugänge in Höhe von 7.763 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich um Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren und die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren auszuweisen sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Grundstücke und Gebäude aus der Bilanzposition 1.2.2. 3 Wohnbauten ( 4.051 T€) und aus der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke (3.547 T€). Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli- chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er- füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung. Die Bilanzposition gliedert sich in: 31.12.2020 31.12.2019 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 793.081 T€ 500.258 T€ Privatrechtliche Forderungen 36.451 T€ 39.801 T€ Sonstige Vermögensgegenstände 18.624 T€ 18.296 T€ 848.156 T€ 558.355 T€ D ie Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Je nach Ausfall- oder Beitreibungs- risiko der Forderungen erfolgen zum Jahresabschluss 2020 Einzelwert- berichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) gesondert bei den jeweiligen Forderung sarten. Der Bestand der EWB hat sich um 30.133 T€ gemindert. Die PWB hat sich um 16.778 T€ erhöht. Darin enthalten sind 1.625 T€, die auf einer Erhöhung der Forderungsausfallquote beruhen und als corona- bedingter Mehraufwand separat gebucht wurde. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es aufgrund der Corona- Pandemie zu höheren Forderungsausfällen kommt, wurde die Forderungsausfallquote für Forderungen mit einer Fälligkeit in 2020 bei Forderung ohne Mahnstatus mit 2% angesetzt, bei Forderungen mit Mahnstatus von 10% auf 12% erhöht. Die Forderungsausfallquoten sind für 2020 wie folgt angewendet: 47 Forderungsalter Quote ohne Mahnstufe Quote mit Mahnstufe bis zu einem Jahr 2% 12% über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70% über zwei Jahres bis unter vier Jahre 85% vier Jahre und älter 100% B ilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen. Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B. Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; hier sind Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren. Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowi e Dritten. Bei den Dritten handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2020 zusammen aus: 31.12.2020 31.12.2019 Gebühren 56.375 T€ 53.980 T€ Beiträgen 219.381 T€ 644 T€ Steuern 136.852 T€ 95.244 T€ Forderungen aus Transferleistungen 247.273 T€ 207.044 T€ Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 133.199 T€ 143.346 T€ 793.080 T€ 500.258 T€ E ine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (4.404 T€). Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertberichtung um 218.687 T€ erhöht. Davon resultiert ein Betrag von 218.200 T€ aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Stadtentwicklung in Be- zug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“; die Gegenposition hierzu ist 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich- kommen. Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 7.223 T€ erhöht. 48 Erhöhungen des Bestandes an Steuerforderungen erfolgten insbesondere aufgrund der Minderung der Einzelwertberichtigung (38.869 T€). Diesen steht eine Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (4.484 T€) gegenüber. Eine Erhöhung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: - Schulentwicklung um 22.186 T€, - Soziales, Arbeit und Senioren saldiert vor Wertberichtung um 15.240 T€ und - Kinder, Jugend und Familie um 4.248 T€. E ine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte insbesondere im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren auf Grund der Erhöhung der Wertberichtigungen um 5.054 T€. Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: - Steuerangelegenheiten um 23.420 T€, - Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz um 6.217 T€, - Weiterbildung um 1.477 T€ und - Kassenangelegenheiten bei Mahngebühren und Säumniszuschlägen um 1.375 T€. E ine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: - Personal um 5.274 T€, - Soziales, Arbeit und Senioren um 4.705 T€, davon resultieren aus der Erhöhung der PWB (2.105 T€), - Kassen- und Steuerangelegenheiten auf Grund der Erhöhung der PWB (3.189 T€), - Kinder, Jugend und Familie um 1.989 T€ und - öffentliche Ordnung um 1.536 T€. Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert: 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber dem privaten Bereich 20.356 T€ 26.434 T€ gegenüber dem öffentlichen Bereich 551 T€ 670 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen 3.305 T€ 5.690 T€ gegenüber Beteiligungen 47 T€ 245 T€ gegenüber Sondervermögen 12.192 T€ 6.763 T€ 36.451 T€ 39.802 T€ E ine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich erfolgte insbesondere im Personalbereich um 1.558 T€. Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich erfolgte insbesondere im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster in 49 Höhe von 10.953 T€ und im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren in Höhe von 2.259 T€. Eine Minderung des Bestandes der privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgte insbesondere im Personalbereich in Höhe von 1.250 T€. Die Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen erfolgte insbesondere auf Grund der pflichtigen Abführung der Gebäudewirtschaft aus deren Ergebnis 2019 (7.710 T€). Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen erfolgte insbesondere durch den Zahlungsausgleich seitens der AWB e. E. von Forderungen aus dem Vorjahr (2.188 T€). Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge- gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen zugeordnet werden können. 31.12.2020 31.12.2019 Sonstige Vermögensgegenstände 18.624 T€ 18.296 T€ E s bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei- serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind hierzu Zuführungen in Höhe 2.237 T€ zu nennen. Der Bestand zum 31.12.2020 beträgt 12.490 T€. Eine Minderung des Bestandes an sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster aufgrund der durchgeführten In- ventur in Höhe von 1.512 T€. Im Bereich der Abwicklung der Vor-und Umsatzsteuer für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen verminderten sich die Bestände um 1.328 T€) und bei der Abwicklung für die Betriebe gewerblicher Art erhöhten sich die Bestände um 1.791 T€. Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen, die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen. 31.12.2020 31.12.2019 Wertpapiere des Umlaufvermögens 631 T€ 108 T€ D er Zugang in Höhe von 523 T€ auf dieser Position begründet sich in dem Eigen- tumsübergang von Wertpapieren aus einem Nachlass i n den Bereich der rechtlich unselbständigen Stiftungen. 50 Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar- geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla- gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stimmen mit den Bankkontoauszügen überein. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag best ehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände enthalten. 31.12.2020 31.12.2019 Städtische liquide Mittel 8.026 T€ 10.169 T€ Davon rechtlich unselbständige Stiftungen 39.572 T€ 41.995 T€ Fremde Kassenmittel 5.032 T€ 6.093 T€ 13.058 T€ 16.262 T€ De r Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an liquiden Mitteln beträgt 39.572 T€. Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen im Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (3.312 T€) und den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grundbesitzabgaben ( 1.064 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR. Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist aufgrund der in 2020 eingegangenen Treuhandabrechnung für 2019 auf den Bestand zum 31.12. 2019 fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses Bestandes und der dami t unmittel bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung erfolgen. Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO). 51 31.12.2020 31.12.2019 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung 417.145 T€ 427.099 T€ davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude - wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 279.646 T€ 287.064 T€ davon Maßnahmen des Kinder - und Jugendbereichs 26.444 T€ 27.658 T€ Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 112.980 T€ 96.756 T€ 530.125 T€ 523.855 T€ N ach § 44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs - verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei Vermögensgütern aufzulösen. Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale bis 2011 beträgt 7.418 T€ und entspricht der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten der entsprechenden Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. - Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe von 2.990 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige. - Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 4.160 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen aufwandswirksam aufgelöst. - Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 6.525 T€ an die KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV -Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 8.295 T€. - Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe von 1.659 T€ eingesetzt. 52 Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich i m Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2020 für Januar 2021 ausgezahlt werden (63.108 T€), - Auszahlungen im Dezember 2020 für die Januarbezüge 2021 der aktiven Beamtinnen und Beamten (19.327 T€), - die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses für 2021 an die KölnBusiness Wirtschaftsförderung (13.524 T€) - Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 2020 für Januar 2021 ausgezahlt werden (10.653 T€), - Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere Softwarelizenzen (3.777 T€). 53 2.2 Passiva Bilanzposition 1. Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen: 1.1 Allgemeine Rücklage, 1.2 Sonderrücklagen, 1.3 Ausgleichsrücklage und 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv- posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten. Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück- lage zu verrechnen. Dies führt in 2020 zu einer Erhöhung um 48.615 T€. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 50.919 T€ re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um- laufvermögens (49.129 T€). Weiterhin wesentlich sind die Verrechnungen von Er- trägen aus der außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen (1.073 T€). Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 3.531 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 447 T€ und Er- träge in Höhe von 1.674 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi- lanzpositionen dargestellt. Verrechnet wurden Zuwendungen aus Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 1.178 T€. Bei neun Straßen, für die Beiträge herangezogen wurden, liegt das Fertigstellungsdatum des Vermögensgegenstandes zeitlich vor dem Datum der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Die betreffenden Zuwendungen werden nicht als Sonderposten des Vermögensgegenstandes dargestellt, sondern mit der allgemei- nen Rücklage verrechnet. Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbständigen Stiftungen „Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung Stadtgedächtnis in Höhe von 1.837 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vor- jahresbestand ergibt sich bei der Stiftung Stadtgedächtnis eine Reduzierung um 163 T€ aufgrund der rückwirkenden Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung (siehe Aktiva; Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen) Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in 2020 ist die Ausgleichsrück- lage zum Ausgleich des Defizits 2018 um 83.948 T€ gemindert und weist noch ei- nen Bestand in Höhe von 27.828 T€ auf. Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2020 noch nicht förm- lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe von 200.531 T€ d as Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 232.931 T€ sowie das noch nicht durch den Rat festgestellte Defizit des Jahres 54 2019 in Höhe von - 32.400 T€. Sobald der Rat den Jahresabschluss 2019 festge- stellt hat, kann das Jahresdefizit 2019 - wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht werden. Die Veränderung in Höhe von 316.879 T€ gegenüber dem Vorjahr (- 116.348 T€) entspricht dem in die Ausgleichsrücklage umgebuchten Jahresdefizit 2018 in Höhe von - 83.948 T€, das insoweit zur betraglichen Erhöhung der Position des Jahres- ergebnisses führt, zzgl. des Jahresüberschusses des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 232.931 T€. Der Überschuss gemäß Ergebnisrechnung 2020 in Höhe von 234.620 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnisüberschüsse der Stiftungen (Teilergebnis se 1701 bis 1733) in Höhe von 1.689 T € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2020 in die Sonderposten eingestellt. Entwicklung Eigenkapital 2017 - 2020 (in T€) 2017 2018 2019 2020 1.1. Allgemeine Rücklage 5.228.242 5.153.703 5.157.078 5.207.032 1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.147 6.147 6.085 1.3. Ausgleichsrücklage 0 150.978 111.776 27.828 1.4. Jahresüberschuss/-fehlbe- trag 111.776 -123.150 -116.348 200.531 davon: Ergebnis aktuelles Jahr -39.202 -83.948 -32.400 232.931 Ergebnis Vorjahr 150.978 -39.202 -83.948 -32.400 Stand Eigenkapital 31.12. 5.346.166 5.187.678 5.158.653 5.441.476 Auswirkung des Jahresabschlusses 2020 auf die Eigenkapitalentwicklung Ausgehend vom Jahresabschluss 2020 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei- genkapitals für den Zeitraum bis 2024 dargestellt. Eigenkapital 31.12.2020 5.441.476 T€ - g eplanter Jahresfehlbetrag 2021 * - 29.099 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.596 T€ Planeigenkapital 31.12.2021 5.425.973 T€ + g eplanter Jahres überschuss 2022* 6.689 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547 T€ Planeigenkapital 31.12.2022 5.446.209 T€ + g eplanter Jahres überschuss 2023* 2.023 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.437 T€ Planeigenkapital 31.12.2023 5.461.669 T€ + geplanter Jahresüberschuss 2024* 38.335 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.596 T€ Planeigenkapital 31.12.2024 5.513.600 T€ * Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2021 ff. sind dem Haushaltsplan 2020/2021 entnommen. 55 Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres- abschluss 2020 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2020/2021 nachfolgend dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2020 bis 2023 ist die jeweilige Entnahme und Zuführung der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis berücksich- tigt. Entwicklung Allgemeine Rücklage 2020-2024 (in T€ jeweils zum 31.12.) Ist 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Allgemeine Rücklage 5.202.460 5.220.628 5.234.175 5.247.612 5.261.208 Di e Bilanzierungshilfe nach dem NKF -COVID-19-Isolierungsgesetz (CIG) ist dabei noch nicht berücksichtigt. Bilanzposition 2. Sonderposten Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen (§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO). Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos- ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des Vermögensgegenstandes entsprechen. Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwendungen werden unter der Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut- zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son- derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 31.12.2020 31.12.2019 Sonderposten für Zuwendungen 2.532.294 T€ 2.541.568 T€ B ei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: - Wohngebäude Sinnersdorfer Straße 3.653 T€ (Investitionspauschale 2020) - Tintenstahldruck auf Leinen Museum Ludwig 2.500 T€ (Kunstschenkung 2020) und - Gebäude Gummersbacher Straße 33 (Feuerwache 10) 1.547 T€ ( Feuer- schutzpauschale 2020). 56 Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8 Erhal- tene Anzahlungen. Diese ergeben sich durch die Fertigstellung von Baumaßnah- men und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Im Einzelnen han- delt es sich um folgende Maßnahmen: - Fertigstellung Wohngebäude Straße Im Grund/Pastor-Wolff-Straße 3.176 T€ (Investitionspauschale), - Fertigstellung Wohngebäude Erbacher Weg 2.873 T€, - Fertigstellung Wohngebäude Sinnersdorfer Straße 2.767 T€ und - Fertigstellung Wohngebäude Dürener Straße 2.478T€. A us Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 20 Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Sonderposten in Höhe von jeweils 3.483 T€, die unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. Bilanzposition 2.2 für Beiträge Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü- mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi- tion ausgewiesen. 31.12.2020 31.12.2019 Sonderposten für Beiträge 187.967 T€ 204.398 T€ E s sind 1.912 T€ für den Beitragsbestandteil Entwässerung, der lediglich hier „ge- parkt“ wird, zugegangen. Die abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bi- lanzposition erfolgen. Die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 4.903. T€; dieser Betrag ist soweit möglich sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 18 Erschließungsanlagen. Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich Nach § 4 4 Abs. 6 Kom HVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine I nanspruchnahme des Sonderpostens über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 31.12.2020 31.12.2019 Sonderposten für den Gebührenausgleich 1.827 T€ 30 T€ 57 Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 31.12.2020 Kostenüberdeckungen aus den Wochenmarktgebühren und den Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. ein er satzungsmäßigen Auflösung. Gebühren Wochenmärkte Stand 31.12.2019 21 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 0 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 82 T€ Stand 31.12.2020 21 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch stetig steigende Kosten wie Reinigungsgebühren und Kosten für mobile Toiletten sowie geringere Erträge bedingt durch Corona und weniger Markverkäufer. Friedhofsgebühren Stand 31.12.2019 8 T€ Auflösung 8 T€ Zuführung 0 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.403 T€ Stand 31.12.2020 0 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, des erhöhten Aufwandes an verkehrssichernden Baumpflegearbeiten und der im Vergleich zur Gebührenkal- kulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grabnut- zungsrechte. Luftrettungsdienstgebühren Stand 31.12.2019 0 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 1.805 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€ Stand 31.12.2020 1.805 T€ In der ab 19.12.2019 gültigen neuen Luftrettungssatzung wurden die Gebührenta- rife im Luftrettungsbereich deutlich erhöht. Dies hat zu einer Überdeckung in 2020 geführt. 58 Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich- tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor- herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. Bodenrettungsdienstgebühren Unterdeckung aus Nachkalkulation 2.977 T€ Ursache für die Unterdeckung in 2020 sind erheblich gestiegene Kosten im Rahmen der Umsetzung von dem Rettungsdienstbedarfsplan und dem Notfallsanitäterge- setz. Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 30.05.2019 geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo- sigkeit bedrohter Personen Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.723 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be- drohten Personen resultiert aus neuen kostenintensiven Objekten und unvorherge- sehenen Leerständen, die zum Zeitpunkt der Gebührenermittlung noch nicht be- kannt waren. Gebühren für die Unterbringung von geflüchte- ten Personen. Unterdeckung aus Nachkalkulation 23.143 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re- sultiert aus neuen kostenintensiven Objekten und unvorhergesehenen Leerstän- den, die zum Zeitpunkt der Gebührenermittlung noch nicht bekannt waren. Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.952 T€ Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes- ses der Einrichtung abgesehen. Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu- zuordnenden Förderungen dar. Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet. Darüber hinaus sind für rechtlich unselbständige Stiftungen, bei denen durch die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Wille der/des Stifter *in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva. 59 31.12.2020 31.12.2019 Sonstige Sonderposten 107.314 T€ 104.766 T€ W ie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2020 der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 1.689 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht. Für das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgten Umbuchungen in Höhe von 4.026 T€ aus der Position 4.8 Erhaltene Anzahlungen. Bilanzposition 3. Rückstellungen Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind . Die zukünftige Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de- ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus § 88 GO ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo- raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt. Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge- schäften und laufenden Verfahren. Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger wurden mit Hilfe der Haessler Software Version 6.0. 5.2 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT 2018G ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen- sionsverpflichtungen“ vom 17.02.2016 (MBl. NRW. 2016, Nr. 7 vom 16.03.2016, S. 145 ff) wurden bei der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 31.12.2020 31.12.2019 Pensionsrückstellungen 2.441.453 T€ 2.365.720 T€ B erücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen und Beamten , die dem Dienstherrn Stadt Köln zugerechnet werden. Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall w ird auf Basis der durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2018-2020 ein Zuschlag von 27,11% angesetzt. Vom Gesamtbetrag entfallen 1.290.864 T€ auf die Aktiven und 1.150.588 T€ auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Der Saldo der Veränderung en zum Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 122.11 2 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 39.918 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von 60 90.356 T€, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem ein Betrag von 6.461 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun- gen für die Sanierung der Altlasten ( einschließlich der Beseitigung von sonstigen Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung anzusetzen. 31.12.2020 31.12.2019 Rückstellungen für Deponien 155.105 T€ 153.194 T€ Rückstellungen für Altlasten 57.496 T€ 64.205 T€ 212.601 T€ 217.399 T€ D ie Zuführung zu den Rückstellungen für Deponien in Höhe von 1.911 T€ resultiert ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der verfüllten Menge in 2020 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Altlasten betragen 1. 046 T€ für ver- schiedene Einzelmaßnahmen. Die Auflösung der Rückstellungen für Altlasten beträgt 2. 995 T€, die zum größten Teil aufgrund nicht mehr erforderlicher Spielplatzsanierungen (2.786 T€) erfolgte. Die Inanspruchnahme in Höhe von 4 .759 T€ ist mit einem Anteil von 4.1 60 T€ auf die Fortführung der Stilllegung der Deponie Butzweiler Straße zurückzuführen. Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 4 KomHVO sind bei Sachanlagen Rück- stellungen für unterlassene Instandhaltung zu bilden. Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage 6 „Darstellung der Instandhaltungs- rückstellungen“ zu entnehmen. 31.12.2020 31.12.2019 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 23.518 T€ 23.505 T€ 61 Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen gem. § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 31.12.2020 31.12.2019 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.111 T€ 66.677 T€ Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838 T€ 14.054 T€ Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.165 T€ 8.797 T€ Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 73.307 T€ 76.303 T€ Rückstellung für Prozesskosten 10.768 T€ 10.609 T€ Rückstellung für ausstehende Rechnungen 44.549 T€ 25.326 T€ Rückstellung für drohende Verluste 140.651T€ 157.910 T€ Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezah- lung 24.700 T€ 17.200 T€ Andere sonstige Rückstellungen 702.019 T€ 256.967 T€ 1.097.108 T€ 633.843 T€ N achfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen erläutert: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.111 T€ Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 33.131 T€ auf die Beamtinnen und Beamten und 47.980 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 15.916 T€ und Inanspruchnah- men in Höhe von 1.482 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Ur- laubsansprüche auf insgesamt 273.575 Tage; davon entfallen 94.195 Tage auf die verbeamteten und 179.380 Tage auf die tariflich Beschäftigten. Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838 T€ Der Unterschiedsbetrag z um Vorjahresendbes tand resultiert aus Z uführungen in Höhe von 3.118 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 4.334 T€. Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.165 T€ Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag entfallen 3.736 T€ auf die verbeamteten und 3.429 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es haben sich Zuführungen in Höhe von 2.572 T€, Auflösungen in Höhe von 219 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.985 T€ ergeben. 62 Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 73.307 T€ Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus- gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 1.064 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 10.522 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe von 6.461 T€ zu verzeichnen. Rückstellungen für Prozesskosten 10.768 T€ Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv- und Passivklagen werden Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachterkosten und ggf. zu zahlender Streitwert) . Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. Inanspruchnahmen erfolgten in Höhe von 3.315 T€. Davon entfallen 3.292 T€ auf Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs , beispielsweise auf Leistungen eines geologischen Sachverständigen (2.235 T€). Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 44.549 T€ Die Zuführung in Höhe von 37.710T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: - Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (18.130 T€), - Berufsfeuerwehr Köln (4.393 T€), - Recht, Vergabe und Versicherungen (4.000 T€), - Wohnungswesen (2.769 T€), - Personal- und Verwaltungsmanagement (2.110 T€), - Kinder, Jugend und Familie (1.519 T€), - Straßen und der Verkehrstechnik (1.052 T€) und - Gesundheitswesen (1.023 T€). Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 3.484 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 15.023 T€, hauptsächlich in folgenden Bereichen: - Wohnungswesen (3.854 T€), - Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (3.757 T€), - Berufsfeuerwehr Köln (1.968 T€) und - Personal- und Verwaltungsmanagement (1.138 T€). 63 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren 140.651 T€ Von den im Jahresabschluss 2019 gebildet en Rückstellungen für Gewerbesteuer- verfahren wurden 43.516 T€ in 2020 in Anspruch genommen. Insbesondere wegen des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zur Höhe des Zinssat- zes gemäß § 238 Abgabenordnung wurden 36.203 T€ den Rückstellungen für dro- hende Verluste zugeführt. Ein Betrag von 6.112 T€ wurde aufgelöst. Zum 31.12.2020 ergibt sich eine Rückstellung von insgesamt 133.515 T€. Es wurden für eingegangene Widersprüch e bei der Vergnügungssteuer weitere Rückstellungen in Höhe von 1.308 T€ gebildet. Zum Jahresende 2020 betragen die Rückstellungen in diesem Bereich 4.850 T€. Von den Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe wu rden unterjährig 2.992 T€ in Anspruch genommen und für neue Verfahren 1.823 T€ Rückstellungen aufgrund eingegangener Widersprüche in 2020 gebildet. Rückstellungen für diesen Bereich bestehen zum 31.12.2020 in Höhe von 2.031 T€. Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 24.700 T€ Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier- ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi- cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 5.600 T€ auf die verbeamteten und 19.100 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum Bestand per 31.12.2019 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 23.377 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 15.877 T€. Andere sonstige Rückstellungen 702.019 T€ Davon entfallen auf: - Rückstellungen in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs 620.887 T€ 31.12.2020 31.12.2019 Bau des Besichtigungsbauwerks 9.264 T€ 26.423 T€ Ausgleich der Kosten der KVB 43.112 T€ 2.978 T€ Restaurierung Deposita 567.011 T€ 118.415 T€ Archivalienbergung Einsturztrichter 0 T€ 100 T€ Ausgleich Schadenersatz Leihgeber 1.500 T€ 0 T€ 620.887 T€ 147.916 T€ In 2020 wurde die Rückstellung für den Bau des Besichtigungsbauwerks in Höhe von 14.619 T€ in Anspruch genommen und aufgrund angepasster Kostenprognose in Höhe von 2.540 T€ aufgelöst. Nach dem Abschluss der Vergleichs vereinbarung im gerichtlichen Beweisverfahren ist die Sadt Köln zum Ausgleich weiterer Kosten (vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen werden. Hierfür wurden der Rückstellung 40.859 T€ zugeführt. 64 Die Rückstellung für die Restaurier ung der Deposita wurde in Höhe von 1.234 T€ in Anspruch genommen. Auße rdem erfolgte eine Zuführung in Höhe von 449.836 T€. Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern auch für die eigenen Archivalien, sodass eine entsprechend höhere Rückstellung zu b ilanzieren ist. Die Rückstellung wird ab 2021 in „Rückstellung für die Wiedernutzbarmachung der Archivalien“ umbenannt. Für die der Höhe nach nicht g enau bekannten Schadenersatzansprüche eines Leihgebers wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.500 T€ gebildet. - Rückstellungen für Schadenersatz und Versicherungsleistungen 2.289 T€ Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht werden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen Verhandlungen mit der Versiche rung des Geschädigten, ausstehendem Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte (1.388 T€). Für diese Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. - Rückstellung für den Verlustausgleich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 0 T€ Für den an die Bühnen zu zahlen den Ausgleich aufgrund verlorener Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 bestand im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 2.376 T€. Die Rückstellung wurde in 2020 nach entsprechender Forder ungserhebung durch die Bühnen vollständig in Anspruch genommen und mindert entsp rechend den Bilanzansatz des Vorjahres. - Rückstellung für den voraussichtlich für 2020 zu zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 3.963 T€ Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigen betriebsähnliche Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungs- bedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen Finanz- und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirt schaft am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. Für das voraussichtlich für 2020 bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende Abrechnungsergebnis erfolgt auf der Basis des Wirtschaftsplans 2020 die Bildung einer Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft von 3.963 T€. Die im Vorjahr bestehenden Rückstellungen für den Ergebnisausgleich 2018 an die Gebäudewirtschaft in Höhe von 14.438 T€ wurde in 2020 vollständig 65 in Anspruch genommen. Die ebenfalls im Vorjahr bes tehende Rückstellung für den Ergebnisausgleich 2019 an di e Gebäudewirtschaft in Höhe von 3.561 T€ wurde in 2020 ertagswir ksam aufgelöst, da die Ergebnisrechnung 2019 der Gesellschaft mit einem unerwarteten Überschuss schloss und eine Ausgleichsverpflichtung nicht entstanden ist. - Rückstellung für den vorau ssichtlich für 2019 entstandenen Erstattungsanspruch aus der Planungsverwerfung zum Godorfer Hafen an die Häfen- und Güterverkehr Köln AG 0 T€ Für den voraussichtlich in 2019 entstandenen Erstattungsanspruch aus den erbrachten, jedoch verworfenen Planungsleistungen für die Erweiterung des Godorfer Hafens durch die Häfen- und Güterverkehr Köln AG erfolgte in 2019 eine Rückstellungsbildung in Höhe von 9.397 T€. Diese wurde in 2020 nach Anerkennung des Anspruches durch den Rat in voller Höhe in Anspruch ge- nommen. - Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen Finanzierungsanteils des JobCenters 1.157 T€ Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal- tungskosten des JobCenters des Jahres 2019 in Höhe von 945 T€ wurde in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2020 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.157 T€ gebildet. - Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 3.198 T€ Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Für die Sanierungsmaß- nahmen erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.384 T€. - Rückstellungen für ausstehende Mitteilungen von IT.NRW 12.620 T€ Zum 31.12.2019 standen die Schlussabr echnungen des Landesbetriebs für Information und Technik NRW (IT. NRW) über die Gegenüberstellung des Gemeindeanteils an der Einkommenst euer mit der Gewerbesteuerumlage sowie zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 noch aus. Die gebildeten Rückstellungen für die zu erwartenden Nachzahlungen in Höhe von 21.385 T€ wurden in 2020 in Anspruch genommen. Für die zum 31.12.2020 ausstehenden Mitteilungen des Landesbetriebes zu den Schlussabrechnungen wurden folgende Rückstellungen gebildet: - Rückforderung zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (4.934 T€) - Gewerbesteuerumlage (5.781 T€) - Rückforderung zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1.906 T€). - Rückstellung für Anträge auf Hilfe zur Pflege 0 T€ Die in 2019 nicht bearbeiteten Anträge auf Hilfe zur Pflege wurden vollständig abgearbeitet, sodass die Rückstellung in Höhe von 5.000 T€ gänzlich in Anspruch genommen wurde. Neue unbearbeitete Anträge gibt es zum Jahresabschluss 2020 nicht. 66 - Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 51.120 T€ Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre 2017 bis 2020 ist eine Rückstellung in Höhe von 51.120 T€ bilanziert. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung 1.500 T€ Inden Jahren 2018 und 2020 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Stadt K öln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich aus Zuführungen in Höhe von 1.105 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 261 T€. - Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen Verpflichtung 1.000 T€ Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich des entstandenen Aufwands wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver- pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen- dungen. Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält - nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen. Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari- able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit - grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. 67 Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 31.12.2020 31.12.1919 von verbundenen Unternehmen 958 T€ 979 T€ vom öffentlichen Bereich 82 T€ 89 T€ vom privaten Kreditmarkt 1.622.056 T€ 1.746.182 T€ 1.623.096 T€ 1.747.250 T€ D ie Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge- genüber dem Kreditmarkt (159.284 T€) und Zugängen in Höhe von 35.212 T€ (da- von 10.341 T€ im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“). B ilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 31.12.2020 31.12.2019 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- cherung 719.276 T€ 908.084 T€ Davon Corona bedingt 155.542 T€ 0 T€ Z um 31.12.2020 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 669.276 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 50.000 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein- zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 6.332.554 T€ und Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.521.362 T€. Im Be- stand sind Liquiditätskredite in Höhe von 62.276 T€ im Zusammenhang m it dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten entspricht der maximal zulässigen Höhe entsprechend der Bilanzierungshilfe in Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Kreditbedarf für Mehrauszahlungen aus zusätzlichen Aufwendungen 43.469 T€ Mindereinzahlungen aus Mindererträgen 98.609 T€ Mindereinzahlungen aus Fälligkeitsverschiebungen nach 2021 (Stundungen) 13.464 T€ 68 Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung städtbaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing sowie Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. 31.12.2020 31.12.2019 Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen 218.200 T€ 0 T€ Leibrentenverträge 878 T€ 949 T€ Sonstiges 123 T€ 159 T€ 219.201 T€ 1.108 T€ E ine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch- führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 218.200 T€; die Gegenposi- tion ist 2.2.1 Öffentli ch-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleis- tungen. Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die gegenüber Dritten zum 31.12.2020 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie- ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel durch Zahlung abgelöst werden. Die Bestände setzen sich insbesondere aus folgenden Positionen zusammen: 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber verbundene Unternehmen 67.497 T€ 7.409 T€ gegenüber Sondervermögen 4.689 T€ 3.089 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 751 T€ 1.355 T€ gegenüber privaten Bereich 36.643 T€ 39.864 T€ 109.580 T€ 51.717 T€ Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beträgt saldiert 60.088 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Erhöhungen des Bestandes erfolgten dabei insbesondere in folgenden Bereichen: - Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs in Höhe von 60.760 T€ und - Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von Tank E-Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.920 T€. Verringerungen erfolgten insbesondere im Bereich Verkehrsmanagement um 2.194 T€. Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe- sondere im Bereich Sport in Höhe von 1.372 T€. 69 Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich saldiert um 3.221 T€. Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: - Verbindlichkeiten der Investitionsförderung im Rahmen des Konjunkturpro- gramms in Höhe von 9.345 T€ und - i m Bereich Schulentwicklung in Höhe von 1.336 T€, - i m Bereich Informationsverarbeitung in Höhe von 1.107 T€ und - i m Bereich Wohnungswesen in Höhe von 1.062 T€. Verringerungen erfolgten: - im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster um 11.714 T€, - im Bereich zentrale Dienste um 5.127 T€, - im Bereich Landschaftspflege und Grünflächen um 1.981 T€, - im Bereich Kinder, Jugend und Familie um 1.184 T€ und - im Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutzbeitung um 1.014 T€. Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam- men aus: 31.12.2020 31.12.2019 gegenüber verbundene Unternehmen 622 T€ 3.838 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 6.329 T€ 7.168 T€ gegenüber übrigen Bereich 1.714 T€ 2.124 T€ 8.665 T€ 13.130 T€ D ie Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.216 T€ im Vergleich zum Vorjahr erfolgte insbesondere im Bereich der Straßen und Verkehrsentwicklung (2.755 T€). Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenpositionen zugeordnet werden können. 70 Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 31.12.2020 31.12.2019 Steuerverbindlichkeiten 15.606 T€ 14.894 T€ Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter, Organmitglieder, Gesellschafter 33.078 T€ 33.766 T€ andere sonstige Verbindlichkeiten 125.129 T€ 147.926 T€ Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 5.031 T€ 6.093 T€ 178.844 T€ 202.679 T€ D ie Veränderung der anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 22.797 T€ setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: - Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen im Wesentlichen aus Steuern. Diese haben sich um 27.783 T€ verringert. - Die Verbindlichkeiten aus Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sachge- recht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden können, haben sich um 5.892 T€ erhöht. Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln Es handelt sich im Wesentlichen um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (3.312 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so- wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei- terzuleitenden Beträge aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grund- besitzabgaben in Höhe von zusammen 1.064 T€. Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen sind geldliche Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen besteht gegenüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweck entspre- chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel. 31.12.2020 31.12.2019 Erhaltene Anzahlungen 320.757 T€ 246.092 T€ Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 3.336 T€ 3.161 T€ konsumtive Zuwendungen mit Rückzah- lungsverpflichtung 63.682 T€ 46.937 T€ 387.775 T€ 296.190 T€ I n dieser Bilanzposition werden Mittel für Investitionen ( 320.757 T€), davon Mittel für die Archäologische Zone ( 18.029 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 16.419 T€) und für ergebniswirksame Zwecke ( 63.682 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver- bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach- lässen (3.336 T€) ausgewiesen. Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein B etrag in Höhe von 150.785 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 71 erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, denen die Mittel der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im Wesentlichen folgende zu nennen: - Generalsanierung Standort Brück (9.018 T€), - Generalsanierung Feuerwache 5 (7.500 T€), - Generalinstandsetzung Industriestraße (2.105 T€), - Systembauerweiterung Lindweiler Weg (1.956T€) und - Umgestaltung Liverpooler Platz (1.857 T€). Der Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.292 T€. Darüber hinaus sind folgende Zugänge zu nennen: - Tintenstrahldruck auf Leinen Museum Ludwig 2.500 T€ (Kunstschenkung 2020), - Feuerwache Gummersbacher Straße 1.547 T€ (Feuerschutzpauschale 2020) Ein Abgang betrifft die Sportpauschale in Höhe von 1.103 T€, die in 2020 kon- sumtiv in Anspruch genommen wurde. Insgesamt wurden folgende abgehende Umbuchungen vorgenommen: - ÖPNV in Höhe von 4.725 T€ zu 5. Pas sive Rechnungsabgrenzungsposten und - Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 4.026 T€ zu 2.4 Sonstige Son- derposten. Weitere wesentliche abgehende Umbuchungen erfolgten zur Bilanzposition 2.1 Sonderposten für Zuwendungen. Diese ergeben sich aus der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen, denen Beträge aus der Inves- titionspauschale zugeordnet wurden: - Im Grund/Pastor Wolff Straße Systembau Gebäude in Höhe von 3.176 T€, - Fertigstellung Erbacher Weg Holzbau Gebäude in Höhe von 2.873 T€, - Fertigstellung Gebäude Sinnersdorfer Straße in Höhe von 2.767 T€ und - Fertigstellung Systembau Gebäude Dürener Straße in Höhe von 2.478 T€. Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: - den Bereich der Schulentwicklung (25.490 T€), davon in Höhe von 12.549 T€ für das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ und in Höhe von 12.317 T€ für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ - Zwecke der Altenhilfe/-pflege (12.873 T€), - Zwecke der Integrationspauschale für die Integration von Flüchtlingen (8.995 T€), - den Bereich Kinder, Jugend und Familie (7.509 T€) - den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.129 T€) - den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale (2.051 T€), 72 - den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (1.759 T€) und - Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.094 T€). Die Zugänge der konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere aus den folgenden Positionen für: - Zwecke für das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ (12.549 T€) - Zwecke für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ (12.317 T€) - den Bereich zentrale Ausländerbehörde (1.759 T€) und - Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.094 T€). Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 20 resultieren daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden. Insbesondere handelt es sich um Mittel für: - Zwecke der Integrationspauschale für die Integration von Flüchtlingen (5.458 T€), - Zwecke für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ (3.921 T€), - den Bereich zentrale Ausländerbehörde (3.091 T€) und - den Bereich Sport einschließlich der konsumtiven Mittel aus der Sportpau- schale (1.066 T€). Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag 31.12.2020, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden (§ 43 Abs. 3 KomHVO). 31.12.2020 31.12.2019 Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge- genleistungsverpflichtung 389.626 T€ 400.609 T€ Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude - wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 265.991 T€ 273.214 T€ Davon Maßnahmen des Kinder -und Jugend- bereichs 27.766 T€ 28.790 T€ Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 129.278 T€ 124.609 T€ 518.904 T€ 525.218 T€ N ach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs- abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich- tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan- zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten abzu- bauen. Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs- abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 73 - Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 6.525 T€ zweckentsprechend zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa- men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.254 T€. - Die ertragswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs- pauschale bis 2011 beträgt 7.224 T€. - Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend- bereiches hat sich der Bestand dieser Bilanzposition um 5.596 T€ erhöht. Diese Mittel sind für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährig e bestimmt. Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.751 T€. B ei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (115.561 T€). - Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er- worbenen Liegenschaften Ikarosstraße 5, 10, 17, 27 und 29 , Buschdorfer Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatzstraße 121, Magazin- straße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchen- den über 20 Jahre (5.306 T€). - Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“, d. h. vorbereitende Aufräumarbeiten als Grundlage für Straßenbaumaßnahmen, in den Jahren 2008 bis 2020. Diese passiven Rech- nungsabgrenzungsposten sind über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (2.862 T€). - Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s ertragswirksam aufzulösen (1.370 T€). 74 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen Bürgschaften Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 20 wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 1.028.088 T€ für nachfolgende Berei- che gewährt: 31.12.2020 31.12.2019 Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 432.913 T€ 486.535 T€ Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 450.226 T€ 313.817 T€ Sportstätten 87.770 T€ 92.123 T€ Gesundheits- und Sozialwesen 28.377 T€ 31.814 T€ Versorgungsbetriebe 10.840 T€ 11.254 T€ Individualgewährleistungen 1.611 T€ 2.559 T€ sonstige 16.351 T€ 19.621 T€ 1.028.088 T€ 957.723 T€ L easing Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 KomHVO Zum 31.12.2020 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: Geleaste Gegen- stände Laufzeit Jahresbetrag 2021 Betrag 2022 ff. Kopierer/Drucker verschiedener Aus- stattung 01.04.2020-31.03.2025 284 T€ 923 T€ Hardware IT/TK-An- lagen 01.04.2012-31.03.2021 55 T€ 0 T€ Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 85 T€ 15 T€ 75 3. Ergebnisrechnung Es werden die Ergebnisrechnungszeilen erläutert, die mindestens 2% der ordentli- chen Erträge/Aufwendungen umfassen. Zusätzlich wird das Finanzergebnis erläu- tert. Die Zeile 14 – bilanzielle Abschreibungen wird ausschließlich hinsichtlich der darin enthaltenen außerplanmäßigen Abschreibungen dargestellt. Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 10 Mio. €) gegenüber dem origi- nären Ergebnisplan werden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Ergeb- nisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstel- lungen der Teilergebnisse entnommen werden. 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] Gewerbesteuer 1.409.169 1.266.184 -142.985 -10,1% 1.384.600 -118.416 -8,6% Gemeindeanteil an der Einkommens- und Um- satzsteuer 781.575 768.580 -12.994 -1,7% 806.700 -38.120 -4,7% Grundsteuer 230.139 228.944 -1.195 -0,5% 235.032 -6.088 -2,6% sonstige Steuern und ähn- liche Abgaben 158.242 128.823 -29.419 -18,6% 110.092 +18.731 +17,0% Summe 2.579.124 2.392.530 -186.593 -7,2% 2.536.424 -143.894 -5,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteu- ern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. sonstige Vergnügungssteuer auf Geldspiel- automaten, steuerähnliche Erträge, z. B. aus der Kulturförderabgabe und Aus- gleichsleistungen ausgewiesen. Der Wenigerertrag von rund 143,9 Mio. € gegenüber der Planung ist überwiegend begründet durch Corona-bedingte Wenigererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 118,4 Mio. € sowie Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer von rund 65,8 Mio. € und bei der Grundsteuer B in Höhe von rund 6,0 Mio. €. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer konnten rund 27,7 Mio. € an Mehrerträ- gen gegenüber der ursprünglichen Planung erzielt werden. Bei den Kompensati- onszahlungen Familienleistungsausgleich ist ein Mehrertrag in Höhe von rund 1,3 Mio. € im Vergleich zur Planung zu verzeichnen. Leicht aufgefangen werden die Wenigererträge zudem durch die Zuweisung des Landes aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistungen nach dem SGB II, die deutlich höher als erwartet ausfiel. Gegenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 186,6 Mio. € gesunken. Diese Ertragsminderung ist hauptsächlich auf um 143,0 Mio. € geringere Erträge bei der Gewerbesteuer gegenüber dem Jahresergebnis 2019 zurückzuführen. Durch Corona-bedingte Schließungen von Glückspielstätten ist ein Rückgang bei der Vergnügungssteuer von rund 9,8 Mio. € und bei der Kulturförderabgabe von 23,7 Mio. € im Vergleich zum Ergebnis 2019 zu verzeichnen. Leicht aufgefangen 76 werden diese Wenigererträge durch die höhere Zuweisung des Landes aus erspar- tem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistun- gen nach dem SGB II. Zu wendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] sonstige allgemeine Zuweisungen 426.691 640.748 +214.057 +50,2% 481.416 +159.331 +33,1% Schlüsselzuweisungen 443.584 525.894 +82.310 +18,6% 519.210 +6.683 +1,3% Erträge aus der Auflö- sung von Sonderpos- ten aus Zuwendungen 66.471 65.683 -789 -1,2% 66.251 -568 -0,9% Allgemeine Umlagen 49.559 56.739 +7.180 +14,5% 55.000 +1.739 +3,2% Summe 986.304 1.289.063 +302.759 +30,7% 1.121.877 +167.186 +14,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Son- derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen, z. B. nach dem Einheits- lastenabrechnungsgesetz NRW, ausgewiesen. D er Mehrertrag von 167,2 Mio. € gegenüber der Planung ist hauptsächlich begrün- det durch den Mehrertrag bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 159,3 Mio. €. Hier sind überwiegend Corona- bedingte Ausgleichszahlung en aus dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW in Höhe von 118,7 Mio. € enthalten. Die Gewährung einer Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentli- chen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führte au- ßerdem zu Mehrerträgen in Höhe von rund 19,5 Mio. €. Des Weiteren setzen sich 30,7 Mio. € Mehrerträge im Bereich der Kindertagesstätten aus erhöhten Landes- zuweisungen für die laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten und - tages- pflege aufgrund des fortlaufenden Platzausbaus sowie neuer Bezuschussungstat- bestände nach der zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz -Novelle zusammen. Darüber hinaus wurden vom Land NRW Zuwendungen für die aufgrund von Corona-bedingten Schließungen der Kindertagesstätten sowie Offenen Ganztags- schulen an die Eltern erstatteten Beiträge an die Kommunen gewährt. Ebenso wur- den Zuschüsse zur Sprachförderung und für Familienzentren sowie Mehrt räge für die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden generiert. Demgegenüber steht eine Ertragsreduzierung, die auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungspauschale des Landes NRW zurückzuführen ist. Abweichend von der Pla- nung wurden diese Mittel in 2020 nicht zur teilweisen Finanzierung der Schulmieten in der Ergebnisrechnung, sondern investiv für Schulneu- und -erweiterungsbauten eingesetzt. Vor diesem Hintergrund wird diese Landeszuweisung in der Finanzrech- nung bei Zeile 1, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen ab- gebildet. 77 Gegenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge insgesamt um 302,8 Mio. € gestiegen. Der Ertrag aus der Corona- bedingten Ausgleichszahlung aus dem Ge- werbesteuerausgleichsgesetz NRW und die Landeszuweisungen für die laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten und –tagespflege, die Zuwendungen vom Land NRW für die aufgrund von Corona- bedingten Schließungen an die Eltern er- statteten Beiträge, wie auch die Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr sind hier ebenfalls hauptsächliche Ursache für die Mehrerträge. S chlüsselzuweisungen sind zweckunabhängige Zuweisungen vom Land NRW zur allgemeinen Finanzierung der Haushalte von Kommunen. Sie werden jährlich neu festgesetzt und durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (G FG) geregelt. Die Schlüsselzuweisungen stellen sowohl in 2019, als auch in 2020 eine wesentliche Ertragsposition dar. Die Stadt Köln erhielt in 2020 gegenüber 2019 eine um 82,3 Mio. € höhere Schlüsselzuweisung. S onstige Transfererträge (Zeile 3) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen 54.479 51.810 -2.669 -4,9% 35.253 +16.557 +47,0% Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 30.533 33.736 +3.203 +10,5% 25.631 +8.105 +31,6% Schuldendiensthilfen 12.252 10.670 -1.582 -12,9% 14.554 -3.884 -26,7% Andere sonstige Transfererträge 4.111 3.989 -121 -3,0% 3.166 +823 +26,0% Summe 101.375 100.205 -1.170 -1,2% 78.604 +21.601 +27,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Hierzu gehören der Ersatz von sozialen Leistungen in- und außerhalb von Einrich- tungen, für z. B. die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Geflüchteter, Schul- dendiensthilfen sowie andere Transfererträge. D er Mehrertrag in Höhe von 21,6 Mio. € gegenüber der Planung resultiert in erster Linie aus dem Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Kostenerstattungen des Landes für die im Vorfeld durch die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Auslän- der*innen entstandenen städtischen Aufwendungen. Zudem führen höhere Sollstel- lungen im Bereich der Unterhaltsheranziehung zu einer Ergebnisverbesserung. G egenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 1,2 Mio. € gesunken. Diese Ertragsminderung ist hauptsächlich auf einen Rückgang der Neuanträge auf Unterhaltsheranziehung mit Einführung des Angehörigenentlastungsgesetzes zu- rückzuführen. Zudem gab es in 2020 eine geringere Anzahl an Rückforderungsfäl- len nach dem SGB XII bzgl. der Hilfe in Einrichtungen. 78 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 324.568 287.047 -37.521 -11,6% 342.179 -55.132 -16,1% Summe 324.568 287.047 -37.521 -11,6% 342.179 -55.132 -16,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebühren- ausgleich ausgewiesen. D er Wenigerertrag in Höhe von 55,1 Mio. € gegenüber der Planung ergibt sich im Wesentlichen durch geringere Ert räge bei den Elternbeiträgen der Kindertagesbe- treuung in Höhe von 17,9 Mio. € aufgrund der Erstattungen im Zusammenhang mit den Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen. Auch Corona-bedingte Er- stattungen der Elternbeiträge für die Betreuung im Offenen Ganztag führen zu We- nigererträgen in Höhe von rund 5,0 Mio. €. Zudem entwickelte sich gegenüber der Planungsannahme die Zahl der untergebrachten Geflüchteten rückläufig. Daher wurden Wenigererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 9,3 Mio. € er- zielt. Hinzu kommen Wenigererträge in Höhe von 7,6 Mio. €, die vor allem auf eine Corona-bedingt geringere Anzahl an Rettungsdiensteinsätzen zurückzuführen ist. Wenigererträge ergeben sich auch bei den Parkgebühren in Höhe von rund 3,0 Mio. €, insbesondere bedingt durch die Lockdown-Phasen während der Corona- Pandemie. Aufgrund der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung der Kun- denzentren für Bürger*innen konnten die Verwaltungsgebühren für die Fertigung von Bundespersonalausweisen, Reisepässen sowie Meldeauskünfte n nicht in der geplanten Höhe erzielt werden, was zu einer Ertragsminderung in Höhe von 2,5 Mio. € führt. Aufgrund der Corona-bedingten, vorübergehenden Schließung der Kundenzentren und der Zulassungsstelle für Bürger*innen konnten die Verwal- tungsgebühren für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung von Halterpflichten sowie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nicht in der geplanten Höhe erzielt werden, was zu einer Ertragsminderung in Höhe von rund 2,1 Mio. € führt. G egenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 37,5 Mio. € zurückge- gangen. Dies ist ebenfalls im Wesentlichen zurückzuführen auf die geringeren Er- träge aufgrund der Erstattung von Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung und im Offenen Ganztag im Zusammenhang mit den Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen. 79 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen 310.866 439.479 +128.614 +41,4% 374.593 +64.887 +17,3% Erträge aus Kostener- stattungen, Kostenum- lagen 171.662 157.065 -14.597 -8,5% 172.294 -15.229 -8,8% Summe 482.528 596.544 +114.016 +23,6% 546.887 +49.658 +9,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos- tenerstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund für die Erstattung der Kosten der Unterkunft nach SGB II. D er Mehrertrag gegenüber der Planung in Höhe von 49,7 Mio. € und gegenüber dem Ergebnis 2019 in Höhe von 114,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Ergebnisverbesserung im Bereich der kommunalen Leistungen nach dem SGB II: Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung wurde zum 15.10.2020 rückwirkend um bis zu 25 Prozentpunkte erhöht, was zu Mehrerträgen gegenüber der Planung in 2020 in Höhe von 62,7 Mio. € und gegenüber dem Ergebnis 2019 in Höhe von 102,9 Mio. € führt. E rtragsmindernd im Bereich der Kostenerstattungen wirken überwiegend die Lan- deserstattungen für erbrachte Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)-Leistungen sowie die Erhöhung der Erstattungen nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein- Westfalen (FlüAG NRW), die 25,6 Mio. € geringer ausfielen als bei der Planaufstel- lung angenommen. 80 Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* I st - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* I st - Plan relativ [2] – [5] Andere sonstige ordentli- che Erträge 82.983 537.308 +454.324 +547,5% 68.709 +468.598 +682,0% Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge 39.557 260.238 +220.680 +557,9% 4.871 +255.367 +5243,1% Weitere sonstige ordentli- che Erträge 46.841 157.605 +110.764 +236,5% 50.513 +107.092 +212,0% Konzessionsabgaben 68.939 68.180 -758 -1,1% 68.464 -283 -0,4% Erträge aus Steuererstat- tungen (vom Einkommen und Ertrag) für Vorjahre 8.595 7.962 -633 -7,4% 8.200 -238 -2,9% Erträge aus der Auflö- sung von sonstigen Son- derposten der Passiv- seite (nicht zahlungswirk- sam) 3.012 4.420 +1.408 +46,7% 6.074 -1.654 -27,2% Erträge aus der Veräuße- rung von Vermögensge- genständen 103 28 -75 -72,9% 0 +28 +13875,9% Summe 250.030 1.035.740 +785.710 +314,2% 206.830 +828.910 +400,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) ( +) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun- gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu- schreibungen, z. B. restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen ausgewiesen. D er Mehrertrag in Höhe von 828,9 Mio. € gegenüber der Planung und in Höhe von 785,7 Mio. € gegenüber dem Ergebnis 2019 ist im Wesentlichen auf den Vergleich aus der gerichtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die finanziellen Schäden durch den Einsturz des Historischen Archives zurückzuführen. 81 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen Personalaufwendungen (Zeile 11) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] Dienstbezüge, Beamte, Entgelte Beschäftigte 749.058 797.911 -48.853 -6,5% 829.958 +32.047 +3,9% Beiträge Sozialversi- cherung, Versorgungskassen, Beihilfen 175.583 184.458 -8.875 -5,1% 187.952 +3.494 +1,9% Zuführungen Personalrückstellungen 217.076 169.170 47.906 +22,1% 159.443 -9.726 -6,1% Summe 1.141.716 1.151.538 -9.822 -0,9% 1.177.354 +25.815 +2,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die Beamt*innen und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Be- schäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf- wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. Gegenüber der Planung ergeben sich beim zahlungswirksamen Personalaufwand Minderaufwendungen in Höhe von 35,5 Mio. €. Die Minderaufwendungen ergeben sich trotz umfangreicher Personalrekrutierungsmaßnahmen für das Gesundheits- amt, da sich gleichzeitig die Neubesetzungen von Vakanzen und Mehrstellen des Stellenplans 2020/2021 verzögert haben. Die Mehraufwendungen bei den Zuführungen für die Pensions - und Beihilferück- stellungen in Höhe von ca. 9,7 Mio. € resultiert aus der Anpassung des Beihilfepro- zentwertes für die Ermittlung und Bewertung der Beihilferückstellungen. V ersorgungsaufwendungen (Zeile 12) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] Versorgungsaufwendungen 113.072 73.555 +39.517 +34,9% 59.092 -14.463 -24,5% Summe 113.072 73.555 +39.517 +34,9% 59.092 -14.463 -24,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Die Versorgungsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen abgedeckt werden können. Die gegenüber dem Plan ausgewiesenen Mehraufwen- dungen in Höhe von 14,5 Mio € resultieren insbesondere aus der im Berichtsjahr beschlossenen Anpassung des Beihilfeprozentwertes für die Ermittlung und Bewer- tung der Beihilferückstellungen. Gegenüber dem Ist 2019 ergeben sich Minderauf- wendungen in Höhe von 39,5 Mio. €. Diese sind durch die im Jahr 2019 beschlos- sene Anpassung der Versorgungsbezüge begründet. 82 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Bewirtschaftung der Grundstücke, Ge- bäude und baulichen Anlagen 123.736 128.982 -5.246 -4,2% 131.048 +2.066 +1,6% Aufwendungen für sonstige Dienstleistun- gen 121.810 127.688 -5.877 -4,8% 143.720 +16.032 +11,2% Besondere Verwal- tungs- und Betriebs- aufwendungen 107.262 112.983 -5.721 -5,3% 113.443 +461 +0,4% Kostenerstattungen an Dritte aus lfd. Verwal- tungstätigkeit 98.409 96.264 +2.145 +2,2% 89.750 -6.514 -7,3% Unterhaltung des Infra- strukturvermögens und des sonstigen unbe- weglichen Vermögens 65.740 60.494 +5.246 +8,0% 51.149 -9.345 -18,3% Unterhaltung Grund- stücke, Gebäude u. baul. Anlagen 62.197 48.991 +13.207 +21,2% 68.043 +19.052 +28,0% Unterhaltung des be- weglichen Vermögens 26.035 25.734 +301 +1,2% 33.840 +8.107 +24,0% Aufwendungen für sonstige Sachleistun- gen 7.597 16.258 -8.661 -114,0% 7.257 -9.001 -124,0% Summe 612.786 617.392 -4.606 -0,8% 638.250 +20.859 +3,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projekten aus „Starke Veedel“ s owie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst, enthalten. D ie Wenigeraufwendungen in Höhe von 20,9 € Mio. € gegenüber der Planung ver- teilen sich auf verschiedene Positionen. Sie resultieren in weiten Teilen aus Abwei- chungen in den Produktgruppen Schulträgeraufgaben, Bereitstellung und Bewirt- schaftung von Wohnraum, IT - und Kommunikationsdienste, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und Historisches Archiv. I n der Produktgruppe Schulträgeraufgaben liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 14,4 Mio. € gegenüber der Planung vor. Diese Minderaufwendungen liegen bei 83 der baulichen Unterhaltung von Schulgebäuden und der Unterhaltung von schuli- schen Ausstattungsgegenständen vor. Wie in den Vorjahren haben u. a. zeitliche Verzögerungen bei diversen Schulbauprojekten einen reduzierten Mittelabfluss be- gründet. Auch Verzögerungen im Beschaffungsprozess im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Gute Schule 2020 haben zu den Minderaufwendungen bei- getragen. Weitere Verbesserungen wurden bei den Aufwendungen für die Schüler- beförderung erwirtschaftet . Geringere Schülerzahlen und geringere Kostenerhö- hungen seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG begründen dies. Den v. g. Haus- haltsverbesserungen stehen jedoch auch Mehrbedarfe bei den konsumtiven Lehr - und Unterrichtsmitteln gegenüber. Teilweise konnten hier die zusätzlichen Bedarfe bei den mobilen Endgeräten für Schüler*innen im Rahmen des Förderprogramms zur digitalen Sofortausstattung (Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm Digital- Pakt NRW) refinanziert werden. A ufgrund rückläufiger Unterbringungszahlen im Bereich der Geflüchteten sind ins- besondere Wenigeraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden sowie bei Bewachungsleistungen angefallen. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen in der Produktgruppe Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 9,2 Mio. € gegenüber dem Plan. I n der Produktgruppe IT- und Kommunikationsdienste ergeben sich Wenigerauf- wendungen gegenüber der Planung in Höhe von 8,5 Mio. €. Diese beruhen im We- sentlichen aus Wenigeraufwendungen aufgrund der Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. D es Weiteren konnten in der Produktgruppe Stadtentwicklung Teilprojekte des Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ wegen unterjähriger Verzögerungen nicht planmäßig in 2020 realisiert werden. Daraus resultieren We- nigeraufwendungen in Höhe von 5,7 Mio. €. B ei der Stadtplanung entstanden Wenigeraufwendungen in Höhe von 3,9 Mio. €. Diese resultieren aus Verzögerungen bei einem Teil der städtebaulichen Projekte. Zum Beispiel findet das wettbewerbliche Dialogverfahren zum neuen Stadtteil Kreuzfeld im Folgejahr statt. Auch die Maßnahme “Wiener Platz” verschiebt sich in das nächste Jahr. Beim Projekt “Parkstadt Süd” kommt es ebenfalls zu Verzögerun- gen. D emgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. € in der Produkt- gruppe Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Hierfür maßgeblich sind ne- ben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungsdienst vor allem pandemiebedingte Aufwendungen, welche teilweise durch Land, Bund sowie die Kassenärztliche Vereinigung erstattet werden. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € ergeben sich im Bereich des Histori- schen Archives. Diese resultieren aus Zuführungen zu Rückstellungen, die im Rah- men des Jahresabschlusses 2020 für Anwaltskosten gemäß Kostenrisikoschätzung und noch ausstehende Rechnungen im Rahmen der geotechnischen Beratung ge- bucht wurden. 84 A ufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Bewirtschaftung der Grundstücke, Ge- bäude und baulichen Anlagen 123.736 128.982 -5.246 -4,2% 131.048 +2.066 +1,6% Aufwendungen für sonstige Dienstleistun- gen 121.810 127.688 -5.877 -4,8% 143.720 +16.032 +11,2% Besondere Verwal- tungs- und Betriebs- aufwendungen 107.262 112.983 -5.721 -5,3% 113.443 +461 +0,4% Kostenerstattungen an Dritte aus lfd. Verwal- tungstätigkeit 98.409 96.264 +2.145 +2,2% 89.750 -6.514 -7,3% Unterhaltung des Infra- strukturvermögens und des sonstigen unbe- weglichen Vermögens 65.740 60.494 +5.246 +8,0% 51.149 -9.345 -18,3% Unterhaltung Grund- stücke, Gebäude u. baul. Anlagen 62.197 48.991 +13.207 +21,2% 68.043 +19.052 +28,0% Unterhaltung des be- weglichen Vermögens 26.035 25.734 +301 +1,2% 33.840 +8.107 +24,0% Aufwendungen für sonstige Sachleistun- gen 7.597 16.258 -8.661 -114,0% 7.257 -9.001 -124,0% Summe 612.786 617.392 -4.606 -0,8% 638.250 +20.859 +3,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projekten aus „Starke Veedel“ s owie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst, enthalten. D ie Wenigeraufwendungen in Höhe von 20,9 € Mio. € gegenüber der Planung ver- teilen sich auf verschiedene Positionen. Sie resultieren in weiten Teilen aus Abwei- chungen in den Produktgruppen Schulträgeraufgaben, Bereitstellung und Bewirt- schaftung von Wohnraum, IT - und Kommunikationsdienste, Stadtentwicklung , Stadtplanung, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und Historisches Archiv. In der Produktgruppe Schulträgeraufgaben liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 14,4 Mio. € gegenüber der Planung vor. Diese Minderaufwendungen liegen bei 85 der baulichen Unterhaltung von Schulgebäuden und der Unterhaltung von schuli- schen Ausstattungsgegenständen vor. Wie in den Vorjahren haben u. a. zeitliche Verzögerungen bei diversen Schulbauprojekten einen reduzierten Mittelabfluss be- gründet. Auch Verzögerungen im Beschaffungsprozess im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Gute Schule 2020 haben zu den Minderaufwendungen bei- getragen. Weitere Verbesserungen wurden bei den Aufwendungen für die Schüler- beförderung erwirtschaftet . Geringere Schülerzahlen und geringere Kostener hö- hungen seitens der Kölner Verkehrs -Betriebe AG begründen dies. Den v.g. Haus- haltsverbesserungen stehen jedoch auch Mehrbedarfe bei den konsumtiven Lehr - und Unterrichtsmitteln gegenüber. Teilweise konnten hier die zusätzlichen Bedarfe bei den mobilen Endgeräten für Schüler*innen im Rahmen des Förderprogramms zur digitalen Sofortausstattung (Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm Digital- Pakt NRW) refinanziert werden. A ufgrund rückläufiger Unterbringungszahlen im Bereich der Geflüchteten sind ins- besondere Wenigeraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden sowie bei Bewachungsleistungen angefallen. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen in der Produktgruppe Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 9,2 Mio. € gegenüber dem Plan. I n der Produktgruppe IT- und Kommunikationsdienste ergeben sich Wenigerauf- wendungen gegenüber der Planung in Höhe von 8,5 Mio. €. Diese beruhen im We- sentlichen aus Wenigeraufwendungen aufgrund der Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. D es Weiteren konnten in der Produktgruppe Stadtentwicklung Teilprojekte des Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ wegen unterjähriger Verzögerungen nicht planmäßig in 2020 realisiert werden. Daraus resultieren We- nigeraufwendungen in Höhe von 5,7 Mio. €. B ei der Stadtplanung entstanden Wenigeraufwendungen in Höhe von 3,9 Mio. €. Diese resultieren aus Verzögerungen bei einem Teil der städtebaulichen Projekte. Zum Beispiel findet das wettbewerbliche Dialogverfahren zum neuen Stadtteil Kreuzfeld im Folgejahr statt. Auch die Maßnahme “Wiener Platz” verschiebt sich in das nächste Jahr. Beim Projekt “Parkstadt Süd” kommt es ebenfalls zu Verzögerun- gen. D emgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. € in der Produkt- gruppe Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Hierfür maßgeblich sind ne- ben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungsdienst vor allem pandemiebedingte Aufwendungen, welche teilweise durch Land, Bund sowie die Kassenärztliche Vereinigung erstattet werden. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 7, 6 Mio. € ergeben sich im Bereich des Histori- schen Archives. Diese resultieren aus Zuführungen zu Rückstellungen, die im Rah- men des Jahresabschlusses 2020 für Anwaltskosten gemäß Kostenrisikoschätzung und noch ausstehende Rechnungen im Rahmen der geotechnischen Beratung ge- bucht wurden. 86 Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] planmäßige Abschrei- bung 168.156 170.695 -2.538 -1,5% 185.838 +15.144 +8,1% Forderungsverlust 23.258 35.154 -11.896 -51,1% 11.210 -23.945 -213,6% außerplanmäßige Ab- schreibung 8.659 6.428 +2.231 +25,8% 1.165 -5.263 -451,6% Summe 200.073 212.277 -12.204 -6,1% 198.213 -14.064 -7,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au- ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen. I m Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von rund 14,1 Mio. € vor. P lanmäßig wurden 15,1 Mio. € weniger abgeschrieben als veranschlagt. Im We- sentlichen ist dieses begründet durch zeitliche Verzögerungen bei diversen Schul- bauprojekten und der damit verbundenen zeitlich verzögerten Beschaffung von Ein- richtungsgegenständen. Auch Verzögerungen bei der Umsetzung des Förderpro- gramms Gute Schule 2020 haben zur Verbesserung beigetragen (siehe auch Zeile 3, sonstige Transfererträge). Des Weiteren kam es zu Verzögerungen beim Kauf von Kraftfahrzeugen für den Brandschutz und den Rettungsdienst mangels pande- miebedingt zur Verfügung stehender personeller Kapazitäten. Ebenfalls kam es pandemiebedingt zu Verzögerungen im Tunnel- und Brückenbau. D em gegenüber stehen höhere Forderungsverluste in Höhe von 23,9 Mio. €, im We- sentlichen stammen diese aus den Bereichen Soziale Hilfen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Innere Verwaltung. Die Berichtigung von nicht realisierbaren Er- tragsbuchungen aus Vorjahren führte zu Forderungsverlusten in Höhe von 7,3 Mio. € bei den Sozialen Hilfen. Davon bezieht sich ein großer Teil auf nicht rea- lisierbare Forderungen gegen Unterhaltspflichtige gemäß Unterhaltsverpflichtungs- gesetz. Außerdem ist im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfen nicht planba- rer Forderungsverlust in Höhe von 5,2 Mio. € für eine uneinbringliche Forderung (Zuweisung vom Land), die ursprünglich aus dem Jahr 2016 stammt, gebucht wor- den. Aufgrund einer Korrektur der vom Jobcenter gemeldeten kommunalen Forde- rungen im Rahmen des Jahresabschlusses ergeben sich zusätzliche Aufwendun- gen in Form von Forderungsverlusten in Höhe von 3,1 Mio. €. Zudem gab es bei den Zentralen Liegenschaftsangelegenheiten einen nicht geplanten Forderungsver- lust aus Vorjahren in Höhe von 1,9 Mio. €. Außerdem sind im Rahmen der Festset- zung der Säumniszuschläge Forderungsverluste von nicht realisierbaren Ertrags- buchungen aus Vorjahren in einer Höhe von 1,8 Mio. € gebucht worden. A ußerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er- läutern; diese setzen sich in 2020 wie folgt zusammen: 87 Bilanzposition Bezeichnung Werte in T€ 1.2.1.1 Grünflächen 101 1.2.1.2 Ackerland 1.096 1.2.1.3 Wald, Forst 159 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 215 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen 4.857 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 97 1.3.2 Beteiligungen * 164 Summe 6.689 * Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Abweichung zu den in der oberen Tabelle genannten außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 0,3 Mio. € resultiert aus dieser Verfahrensweise. Die außerplanmäßigen Abschreibungen beinhalten eine Änderung des Bebauungs- plans. Im Zusammenhang mit dem Projekt Parkstadt Süd unterlag ein Flurstück aus der Bilanzposition Grund und Boden Infrastrukturvermögen im inneren Grüngürtel (Eifelwall) einer Nutzungsänderung. Der Wechsel der Nutzungsart von Boden Infra- s truktur in Boden Grünfläche löste einen dauerhaften Wertverlust in Höhe von 4,4 Mi o. € aus. Transferaufwendungen (Zeile 15) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Ver gleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Pla n - Ist relativ [5] – [2] Sozialtransferaufwendungen 740.916 778.725 -37.809 -5,1% 792.465 +13.740 +1,7% Aufwendungen für Zuwei- sungen und Zuschüssen für laufende Zwecke 553.038 655.944 -102.906 -18,6% 639.164 -16.780 -2,6% Allgemeine Umlagen 345.477 381.674 -36.198 -10,5% 395.457 +13.783 +3,5% Aufwendungen wegen Steu- erbeteiligungen und dgl. 193.580 85.753 +107.827 +55,7% 102.000 +16.247 +15,9% sonstige Transferaufwen- dungen 20.235 19.481 +753 +3,7% 22.594 +3.112 +13,8% Schuldendiensthilfen 5.875 4.796 +1.078 +18,4% 5.143 +347 +6,7% Summe 1.859.119 1.926.374 -67.255 -3,6% 1.956.823 +30.449 +1,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, allgemeine Um- lagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisun- gen ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 30,4 Mio. € vor. 88 Bei den Sozialtransferaufwendungen liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 13,7 Mio. € vor. Diese sind im Wesentlichen auf die Pflegestärkungsgesetze II und III zurückzuführen. Nach der neuen Gesetzeslage tragen die Pflegekassen höhere Anteile an der stationären Hilfe zur Pflege, was zu einer geringeren Belastung der Stadt Köln, als Sozialhilfeträger, führt. Außerdem fallen die Aufwendungen für stati- onäre Hilfen zur Gesundheit niedriger als erwartet aus. Diese unterliegen wegen der uneinheitlichen Abrechnungszyklen der Krankenkassen starken Schwankungen und lassen sich daher nur schwer voraussagen. B ei den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind Mehraufwendungen in Höhe von 16,8 Mio. € entstanden. Im Bereich Verkehrsflä- chen und – anlagen, ÖPNV sind Mehraufwendungen in Höhe von 40,7 Mio. € ent- standen. Diese resultieren überwiegend aus der Weiterleitung von Landeszuwen- dungen für den Personennahverkehr an die KVB AG. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 27,3 Mio. € sind im Bereich Ki nder-, Jugend- und Familienhilfe auf- grund des generellen Anstiegs von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sowie hö- her ausfallender Betriebskostenzuschüsse für Kitas von freien Trägern angefallen. Demgegenüber stehen Wenigeraufwendungen in Höhe von 43,6 Mio. €, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes, Kapitel 2, entstanden sind. Weitere Wenigeraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. € sind entstanden, da sich durch den zeitlich verschobenen Ergebnisausgleich bei der Gebäudewirtschaft zum Jahresab- schluss 2019 ein Jahresüberschuss und kein Defizit ergeben hat. Dies führte insge- samt zu geringeren Transferleistungen in 2020 an die Gebäudewirtschaft als zu- nächst geplant. Ebenso wurden aufgrund von Verzögerungen in 2020 nicht alle Zu- schussmittel für die Sanierung des Bahnhofs Belvedere abgerufen. Zu weiteren We- nigeraufwendungen in Höhe von 2,4 Mio. € kam es bei diversen Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. B ei den allgemeinen Umlagen liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 13,8 Mio. € vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Landschaftsverband- Um- lage (LV-Umlage) geringer ausgefallen ist. D ie Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen und dgl. fallen aufgrund geringer Gewerbesteuererträge um 16,2 Mio. € niedriger aus als geplant. 89 Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges sowie Wert- korrekturen 52.626 560.772 -508.146 -965,6% 20.434 -540.338 -2644,3% Aufgabenbezogene Leis- tungsbeteiligungen 379.893 402.688 -22.794 -6,0% 400.634 -2.054 -0,5% Aufwendungen für die In- anspruchnahme von Rech- ten und Diensten 341.313 351.978 -10.665 -3,1% 371.155 +19.177 +5,2% Andere sonstige ordentli- che Aufwendungen 39.847 217.216 -177.370 -445,1% 43.740 -173.476 -396,6% Aufwendungen für beson- dere Finanzaufwände 37.692 151.633 -113.941 -302,3% 8.267 -143.366 -1734,2% Geschäftsaufwendungen 32.968 32.875 +93 +0,3% 43.833 +10.958 +25,0% Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 19.081 17.493 +1.588 +8,3% 22.459 +4.967 +22,1% Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Er- trag 15.526 16.572 -1.046 -6,7% 15.370 -1.202 -7,8% Verluste aus Finanzanla- gen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 146 3.381 -3.236 -2221,9% 129 -3.253 -2529,9% Betriebliche Steueraufwen- dungen 125 136 -12 -9,3% 133 -4 -2,8% Summe 919.216 1.754.744 -835.527 -90,9% 926.154 -828.590 -89,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für Aus - und Fortbil- dung, Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasing, Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicherungen, Porto, Schadensfälle sowie Wertveränderungen bei immateriellen Vermögensgegenstän- den, beim Sachanlagevermögen, bei Finanzanlagen und beim Umlaufvermögen. D ie Mehraufwendungen in Höhe von 828,6 Mio. € gegenüber der Planung resultie- ren im Wesentlichen aus Verpflichtungen im Kontext des geschlossenen Vergleichs zum Abschluss des Verfahrens rund um den Einsturz des Stadtarchives. Hierzu ge- hören die Rückzahlung der Versicherungsleistung an die Provinzial, Zahlungen an die RheinEnergie und an die KVB, die Zuführung zu Rückstellungen sowie den Zu- schüssen an die Gebäudewirtschaft für den Neubau des Historischen Archives und den Gedenkraum K³. Hieraus resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 729,8 Mio. €. Des Weiteren liegen Mehraufwendungen in Höhe von 104,7 Mio. € im Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft vor. Dabei handelt es sich um Aufwendungen 90 im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes, Kapitel 2, die in 2020 anstatt in Teilergebniszeile 15 in Teilplanzeile 16 angefallen sind. Ein weiterer Anteil an den Mehraufwendungen ergibt sich durch die Buchung von Einzel- und Pauschalwert- berichtigungen. 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses Finanzerträge (Zeile 19) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Erträge aus Gewinn- anteilen aus Beteili- gungen, verbundenen Unternehmen, Son- dervermögen und Ausleihungen 70.543 83.752 +13.209 +18,7% 70.388 +13.364 +19,0% sonstige Finanzer- träge 8.738 11.672 +2.935 +33,6% 8.246 +3.426 +41,5% Zinserträge 5.025 5.834 +808 +16,1% 5.392 +442 +8,2% Summe 84.306 101.258 +16.952 +20,1% 84.027 +17.232 +20,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag ) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Die Position besteht im Haushaltsjahr 2020 im Wesentlichen aus Beteiligungserträ- gen der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 48,8 Mio. € und der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln, AöR, in Höhe von 28,6 Mio. €. Die in den Finanzerträgen eben- falls enthaltene Dividende der GAG Immobilien AG beträgt 7,6 Mio. €. Die Pla- nungsabweichungen in Höhe von 17,2 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus ge- ringer geplanten Erträgen aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Finanzerträge im Wesentlichen aufgrund höherer Beteili- gungserträge der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR um 17,0 Mio. € erhöht. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (Zeile 20) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan – Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] sonstige Finanzauf- wendungen 46.033 36.818 +9.215 +20,0% 22.703 -14.115 -62,2% Zinsaufwendungen 35.753 31.126 +4.627 +12,9% 81.175 +50.049 +61,7% Summe 81.786 67.943 +13.842 +16,9% 103.877 +35.934 +34,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 91 Die Position besteht im Wesentlichen aus Finanzaufwendungen für die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern in Höhe von 36,6 Mio. € und Zinsaufwendun- gen für Investitions - und Liquiditätskredite sowie Courtagen in Höhe von 31,0 Mio. €. Die sonstigen Finanzaufwendungen haben sich aufgrund der geringe- ren Aufwendungen für die Gemeindesteuern Corona-bedingt im Vergleich zum Vor- jahr um 9,2 Mio. € reduziert. Die Planungsabweichungen der Gesamtposition resul- tieren im Wesentlichen aus höher geplanten Finanzaufwendungen für die Festset- zung und Erhebung von Gemeindesteuern und deutlich höher geplanten Zinsauf- wendungen für Investitions- und Kassenkredite. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen aufgrund geringerer Zinsauf- wendungen um 13,8 Mio. € reduziert. 3 .4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses Außerordentliche Erträge (Zeile 23) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€ Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Außerordentliche Er- träge 0 155.542 +155.542 0 +155.542 Summe 0 155.542 +155.542 0 +155.542 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Nach § 5 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) sind bei der Aufstel- lung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie entstandenen Min- dererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. Die Summe der ermittelten Haus- haltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF -CIG als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. Der für das Haushaltsjahr 2020 ermittelte Corona- bedingte Schaden beträgt 155,5 Mio. €. Durch die Bildung der Bilanzierungshilfe wird der Schaden isoliert und somit das Jahresergebnis nicht belastet. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF-CUIG ab dem Haushaltsjahr 2025 ratierlich abgeschrieben oder alternativ in 2025 ganz oder anteilig unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet. Ein Großteil des Cor ona-bedingten Schadens ist auf Mindererträge beim Gemein- deanteil an der Einkommenssteuer zurückzuführen. Aufgrund der Corona- beding- ten Anordnung von Kurzarbeit sind auf dieser Position Ertragsausfälle in Höhe von 65,9 Mio. € entstanden. Weiterhin wurden aufgrund der Corona-Pandemie Kinder- tagesstätten und Schulen behördlich geschlossen, sodass bereits vereinnahmte El- ternbeiträge zurückgezahlt werden mussten. Dies führt zu Mindererträgen von rund 15 Mio. €. Im Kultur- und Bildungsbereich sind außerdem Ertragsausfälle durch die Schließung der Museen und Weiterbildungseinrichtungen entstanden. Die übrigen Belastungen sind auf Mehraufwendungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurückzuführen. Das umfasst unter anderem die Beschaffung von Desinfektionsmittel und Schutzausrüstungen für das Corona- Impfzentrum, die Corona-Testzentren, aber auch für die einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung. 92 Auch für die Unterhaltung des Impfzentrums und der Testzentren, sowie für die Ein- stellung von zusätzlichem Personal sind Mehraufwendungen entstanden. 3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwen- dungen (Zeile 27-31) Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö- gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO unmittelbar mit der allge- meinen Rücklage zu verrechnen. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 50,9 Mio. € resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von 49,1 Mio. €. Verrechnete Aufwendungen bei Ver- mögensgegenständen sind in Höhe von 3,5 Mio. € entstanden. Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,7 Mio. €. Im Ergebnis ergibt sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 48,6 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel (Anlage 3) aufgeführt. 4 . Finanzrechnung Es werden die Finanzrechnungszeilen erläutert, die investiven Charakter haben und mindestens 2% der gesamten Einzahlungen bzw. Auszahlungen umfassen. Zusätz- lich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert. Die w esentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 10 Mio. €) gegenüber dem origi- nären Finanzplan werden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Finanz- rechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Zuwendungen für In- vestitionsmaßnahmen vom Bund, Land, sons- tiger Bereiche 122.922 108.067 -14.855 -12,1% 92.779 +15.288 +16,5% Summe 122.922 108.067 -14.855 -12,1% 92.779 +15.288 +16,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 93 Abweichend von der Planung wird in 2020 die Bildungspauschale des Landes NRW in Höhe von 40,4 Mio. € nicht als konsumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzie- rung der Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude, sondern als investive Zuwen- dung für Schulneu- und -erweiterungsbauten eingesetzt. Gleichzeitig haben sich bei einigen Baumaßnahmen Verzögerungen und damit We- nigerauszahlungen ergeben, weshalb auch die korrespondierenden Einzahlungen aus Zuwendungen (insbesondere im Bereich Brücken, Tunnel, Stadtbahn und ÖPNV in Höhe von 12,6 Mio. € und im Bereich Straßen, Wege und Plätze in Höhe von 8,6 Mio. € sowie bei der Archäologischen Zone in Höhe von 1,8 Mio. €) geringer ausfallen. Außerdem wurden für den Ausbau der Kindertagesbetreuung (freie Träger basierte Kitas und Tagespflegedeutlich weniger Landesmittel abgerufen, als für das Haus- haltsjahr 2020 geplant waren. Die Investitionsbereitschaft und -tätigkeit bleibt in die- sem Jahr hinter den Erwartungen zurück, was auf die C orona-Krise und die damit verbundenen Risiken, Unwägbarkeiten sowie fehlenden Perspektiven zurückzufüh- ren ist. Hieraus resultierend fallen die Zuwendungen im Bereich Kinder -, Jugend- und Familienhilfe um 3,6 Mio. € geringer aus. E inzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäu- den und sonstigem Ver- mögen 59.271 84.778 +25.507 +43,0% 36.770 +48.008 +130,6% Summe 59.271 84.778 +25.507 +43,0% 36.770 +48.008 +130,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Mehrere Gewerbegrundstücksverkäufe, die für 2021 geplant waren, konnten bereits in 2020 abgewickelt werden. Daraus resultieren Mehreinzahlungen gegenüber dem Plan 2020 in Höhe von 49,1 Mio. €. Demgegenüber stehen Wenigereinzahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € aus der Umlegung von Grundstücken. Aufgrund der Dauer und der Komplexität der Umlegungsverfahren sowie der gesetzlich verankerten Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln sind die Zahlungsströme nicht exakt planbar. Zudem haben sich Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie verzögert. 94 Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten (Zeile 21) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Beiträge und ähnliche Entgelte 6.245 6.521 +276 +4,4% 5.800 +721 +12,4% Summe 6.245 6.521 +276 +4,4% 5.800 +721 +12,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In 2020 ergibt sich eine leichte Verbesserung gegenüber der Planung, da erneut höhere Stellplatzablösebeträge in Höhe von 0,9 Mio. € erzielt werden konnten. Demgegenüber stehen 0,2 Mio. € geringere Beiträge und Entgelte im Bereich Ver- kehrsflächen und -anlagen. S onstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Rückflüsse von Auslei- hungen 5.930 30.798 +24.867 +419,3% 2.582 +28.216 +1.092,8% Sonstige Investitionsein- zahlungen 198 657 +460 +232,6% 2.800 -2.143 -76,5% Einzahlungen aus der Abwicklung von Bau- maßnahmen 125 2 -123 -98,7% 0 +2 Summe 6.253 31.457 +25.204 +403,1% 5.382 +26.075 +484,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Die Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen betragen in 2020 insgesamt 28,2 Mio. € mehr als geplant. Ursächlich hierfür sind insbesondere Sondertilgungen bei den Wohnungsbaudarlehen, welche um 26,8 Mio. € höher als ursprünglich ge- plant aus fallen. Eine weitere Mehreinzahlung stammt aus der Sondertilgung der GAG AG (rund 1,1 Mio. € höher als geplant). D ie Rückforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gegenüber freien Trä- gern und Tagespflegepersonen fällt 2020 geringer aus, was die sonstigen Investiti- onseinzahlungen maßgeblich prägt. 95 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] Auszahlungen für den Erwerb von Grundstü- cken und Gebäuden 8.194 77.653 -69.459 -847,7% 61.679 -15.974 -25,9% Summe 8.194 77.653 -69.459 -847,7% 61.679 -15.974 -25,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Unwägbarkeiten sowie langwierige Verhandlungen im Bereich der Grundstücksge- schäfte führen im Vergleich zur Planung zu einer Mehrauszahlung in Höhe von 16,0 Mio. €. Wesentlicher Grund hierfür ist der Kauf der sog. "Domgärten" im Rah- men der Stadtentwicklungsmaßnahme "Parkstadt Süd" , der ursprünglich für 2019 geplant aber aufgrund von langwierigen Verhandlungen erst in 2020 abgeschlossen werden konnte. A uszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Auszahlungen für Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen 118.726 137.724 -18.997 -16,0% 266.675 +128.951 +48,4% Summe 118.726 137.724 -18.997 -16,0% 266.675 +128.951 +48,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Gegenüber der Planung ergeben sich Wenigerauszahlungen in Höhe von 129,0 Mio. €. Diese Unterschreitung ist überwiegend auf Verzögerungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen zurückzuführen. Die größten Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich im Bereich Stra- ßenbau und verkehrstechnischer Maßnahmen in Höhe von 40,1 Mio. €, bei diver- sen Brücken- und Stadtbahnbaumaßnahmen in Höhe von 24 ,2 Mio. € und bei der Sportförderung in Höhe von 16,7 Mio. €. Die übrigen Wenigerauszahlungen resul- tieren aus zeitlichen Verzögerungen in verschiedenen Bereichen. 96 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chen und immateriellen Vermögensgegen-stän- den 61.263 43.477 +17.785 +29,0% 96.686 +53.208 +55,0% Summe 61.263 43.477 +17.785 +29,0% 96.686 +53.208 +55,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Die Wenigerauszahlungen von insgesamt 53,2 Mio. € resultieren aus der zeitlichen Verzögerung von Beschaffungen in verschiedenen Bereichen. Beim Brand- und Be- völkerungsschutz ergeben sich Wenigerauszahlungen in Höhe von 16,7 Mio. €. Aufgrund der weltweiten Auswirkung der Corona- Pandemie ist es zeitweise zu er- heblichen Lieferengpässen bei Fernmeldeanlagen gekommen. Des Weiteren musste das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Wachalarmierungssyst ems bisher zweimal wegen fehlender verwertbarer Angebote aufgehoben werden. Inso- fern entstanden immer wieder Verzögerungen bei der Projektumsetzung. Das dritte Verfahren ist im September 2020 erfolgreich mit der Auftragsvergabe abgeschlos- sen worden. Aufgrund der Komplexität des Projektes sind jedoch in 2020 keine Mit- tel mehr abgeflossen. Zudem führten Verzögerungen bei der Fertigstellung von Schulbaumaßnahmen dazu, dass auch die Auszahlungen für die Ausstattung der Neu- und Erweiterungsbauten mit einem Volumen von 14 ,0 Mio. € erst später an- fielen. A uszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] Auszahlung für den Er- werb von Finanz-anla- gen 63.570 87.063 -23.494 -37,0% 37.676 -49.387 -131,1% Summe 63.570 87.063 -23.494 -37,0% 37.676 -49.387 -131,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Die Position besteht mit rund 74,0 Mio. € im Wesentlichen aus Kapitalzuführungen an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH . Die Auszahlungen für den Erwerb von Fi- nanzanlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr sowie gegenüber der Planung insbesondere aufgrund der Kapitalzuführung an die Kliniken der Stadt Köln erhöht. 97 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Zuweisungen und Zu- schüsse für Investitio- nen 11.290 12.573 -1.283 -11,4% 26.733 +14.160 +53,0% Summe 11.290 12.573 -1.283 -11,4% 26.733 +14.160 +53,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Die Auszahlungen korrespondieren weitgehend mit den Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen. Hier wird u. a. der Ausbau der Kindertagesbetreuung (freie Träger von Kitas und der Tagespflege) abgewickelt. Der Mittelabruf aus Programmen von Bund und Land erfolgt entsprechend den von Trägern und Tagespflegepersonen gestellten Anträgen. Corona- bedingte Einschränkungen haben im Haushaltsjahr 2020 einen negativen Einfluss auf die allgemeine Investitionstätigkeit und - bereit- schaft, so dass der politische Wille nach einem forcierten Platzausbau nicht in der geplanten Weise durch entsprechende Auszahlungen von Förderzuwendungen um- gesetzt werden konnte. Die dadurch bedingten Wenigerauszahlungen betragen 3,4 Mio. €. Zudem sind die Baubeihilfen in der Sportförderung nur schwer kalkulier- bar, da sowohl die Anzahl der Anträge als auch der Zeitpunkt des Abrufs stark vari- ieren. Daher kommt es hier zu einer Abweichung von 2,5 Mio. €. Darüber hinaus wurden Städtebaufördermittel der Stadt nicht abgerufen, wo durch es zu Weniger- auszahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € kommt. Die i m Bereich Verkehrsflächen und - anlagen, öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ursprünglich investiv vorgesehene n Auszahlungen im Rahmen der pau- schalierten Förderung des (ÖPNV) werden konsumtiv abgewickelt, was zu einer entsprechenden Unterschreitung des Planwertes in Höhe von 2,2 Mio. € führt. Die übrigen Wenigerauszahlungen resultieren überwiegend aus der Verzögerung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Fertigstellung von Schulbauprojek- ten und dem daraus resultierenden verzögerten Mittelabfluss an die Gebäudewirt- schaft zur anteiligen Refinanzierung dieser Projekte. 98 Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) [ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* I st - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* P lan - Ist relativ [5] – [2] Gewährung von Auslei- hungen 36.600 79.871 -43.271 -118,2% 33.075 -46.796 -141,5% Sonstige Investitions- auszahlungen 715 1.418 -702 -98,1% 2.917 +1.499 +51,4% Summe 37.315 81.289 -43.973 -117,8% 35.992 -45.297 -125,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Bei den Ausleihungen ist erstmalig auch die Gewährung von Darlehen abgebildet. Hieraus resultiert im Wesentlichen die Planabweichung von 45,3 Mio. €. 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen (Zeile 33) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Aufnahme von Krediten von Kreditinstituten 104.905 104.824 -81 -0,1% 950.848 -846.024 -89,0% sonstige Aufnahmen 6.200 6.924 +724 +11,7% 6.154 +770 +12,5% Summe 111.105 111.748 +644 +0,6% 957.002 -845.253 -88,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen in Höhe von 111,7 Mio. € bestehen im Haushaltsjahr 2020 mit rd. 69,6 Mio. € im Wesentlichen aus Umschuldungen, einer Kreditaufnahme in Höhe von rund 24,8 Mio. € zur Refinanzierung der Ausleihungen an die KVB AG sowie aus Krediten im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 10,3 Mio. €. Gegenüber der Planung ergeben sich per 31.12.2020 deutlich geringere Neuaufnahmen für Investitionskredite in Höhe von 846,0 Mio. €. Die Planungsabweichungen resultieren im Wesentlichen aus deutlich höher geplanten Neuaufnahmen. Wie in den Vorjahren wurden die veranschlagten Ermächtigungen für investive Auszahlungen nicht vollständig ausgeschöpft, was sich auf die Fremdkapitalfinanzierung auswirkt. Die Gründe für die Diskrepanz lie- gen vor allem in den nicht ausreichenden personellen Kapazitäten sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Baubranche selbst und an der angespannten Markt- lage. So kommt es zwangsläufig zu Maßnahmenverzögerungen; vorhandene Inves- titionsmittel werden nicht oder nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen. 99 Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Zeile 34) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] – [1] Vergleich* Ist - Ist relativ [2] – [1] Plan 2020 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] – [5] Vergleich* Ist - Plan relativ [2] – [5] Liquiditätskredite vom Land 2.927.000 2.942.000 +15.000 +0,5% 0 +2.942.000 Liquiditätskredite von Kreditinstituten 2.921.454 2.963.554 +42.100 +1,4% 210.701 +2.752.852 +1.306,5% Liquiditätskredite von sonst. ausländischem Bereich 912.000 957.000 +45.000 +4,9% 0 +957.000 Liquiditätskredite von verbU/Beteilg/Sonder- mögen 0 130.000 +130.000 0 + 130.000 Summe 6.760.454 6.992.554 +232.100 +3,4% 210.701 +6.781.852 +3.218,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Insgesamt erfolgten Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 6.992,6 Mio. €. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 232,1 Mio. € erhöht. Der Planwert stellt im Gegensatz zum Istwert nicht die Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten, son- dern den Saldo der Ein- und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung und somit lediglich die prognostizierte Veränderung der Liquiditätskredite in Summe dar. Eine Umstellung wird zum Haushaltsplan 2022 forciert. Til gung und Gewährung von Darlehen (Zeile 35) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan- Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] Tilgung von Investitions- krediten von Kreditinsti- tuten 191.806 227.840 -36.034 -18,8% 551.557 +323.717 +58,7% sonstige Tilgung und Gewährung von Darle- hen 62.175 6.015 +56.160 +90,3% 279.044 +273.029 +97,8% Summe 253.981 233.855 +20.125 +7,9% 830.601 +596.746 +71,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Position im Wesentlichen aufgrund von Um- schuldungen um 20,1 Mio. € erhöht. Gegenüber der Planung ergibt sich per 31.12.2020 eine Abweichung in Höhe von 596,8 Mio. €. Die Planabweichung resul- tiert im Wesentlichen aus höher geplanten Neuaufnahmen von Investitionskrediten zur Finanzierung der geplanten Investitionsauszahlungen sowie höher geplanter Neuaufnahmen zur Optimierung der Konzernfinanzierung und einer damit korres- pondierenden höheren Tilgung. 100 Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung (Zeile 36) (Werte in T€) Ist 2019 Ist 2020 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] – [2] Vergleich* Ist - Ist relativ [1] – [2] Plan 2020 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] – [2] Vergleich* Plan - Ist relativ [5] – [2] sonstige Tilgung 3.795.910 4.108.000 -312.090 -8,2% 0 -4.108.000 Tilgung von Liquiditäts- krediten von Kreditinsti- tuten 2.924.696 3.070.942 -146.246 -5,0% 0 -3.070.942 Summe 6.720.606 7.178.942 -458.336 -6,8% 0 -7.178.942 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Insgesamt erfolgten Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 7.178,9 Mio. €. Bestehende Liquiditätskredite bei Kreditinstituten sind im Haushalts- jahr 2020 in Höhe von 3.070,9 Mio. € getilgt worden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtposition um 458,3 Mio. € erhöht. 5. Ermächtigungsübertragung Der Wert der nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen sind, beträgt 51,3 Mio. €. Das im Haushaltsplan 2021 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigungen in 2021 vollständig ausgeschöpft werden und keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden kon- sumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 380,4 Mio. € übertragen. Soweit diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vorjahren aufwandswirksamen Ge- schäftsvorfälle. Eine Ergebnisbelastung entsteht durch die Inanspruchnahme dieser Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 130,4 Mio. € übertragen. Auswirkungen auf die Ergeb- nisrechnung 2021 ff. sind nicht zu erwarten, insbesondere sind die korrespondie- renden Abschreibungsaufwendungen in der Planung enthalten. Eine detaillierte Auflistung der Ermächtigungsüber tragungen in das Jahr 2021 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten (vgl. Mitteilung 1012/2021 und Anlage 8). 101 Köln, 1ff.l.2023 Bestätigt: Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, Zl.0l.2023 Aufgestellt: Stadtkämmerin Anlagen 1 Anlagenspiegel 2 Forderungsspiegel 3 Eigenkapitalspiegel 4 Verbindlichkeitenspiegel 5 Rückstellungsspiegel 6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 7 Übersicht über Beteiligungen 8 Übertragung von Ermächtigungen 102 Anlage 1 Stand am 31.12.2019 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2020 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2019 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2020 am 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 56.766.034,44 4.472.065,99 -167.346,74 3.859,96 61.074.613,65 -38.504.814,37 -3.184.976,93 0,00 48.528,14 -41.641.263,16 19.433.350,49 18.261.220,07 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 929.410.347,58 -590.949,56 -314.128,69 4.563.286,42 933.068.555,75 -6.396.892,59 -101.324,42 0,00 -4.440.981,89 -10.939.198,90 922.129.356,85 923.013.454,99 2.1.2 Ackerland 161.689.315,63 690.949,49 -763.053,88 603.689,31 162.220.900,55 -4.282.478,10 -1.095.831,40 0,00 159.128,63 -5.219.180,87 157.001.719,68 157.406.837,53 2.1.3 Wald, Forsten 65.013.843,84 1.677.604,31 0,00 49.371,58 66.740.819,73 -1.198.817,83 -159.073,58 0,00 0,00 -1.357.891,41 65.382.928,32 63.815.026,01 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 515.649.814,02 912.655,75 -19.822.740,84 -1.982.626,04 494.757.102,89 -40.949.682,87 -2.111.468,93 0,00 195.290,94 -42.865.860,86 451.891.242,03 474.700.131,15 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 30.866.445,53 0,00 -1.064.000,00 0,00 29.802.445,53 -9.241.366,34 -726.507,98 0,00 565.500,00 -9.402.374,32 20.400.071,21 21.625.079,19 2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 3.768.891,53 -754.315,28 -62.519,96 0,00 0,00 -816.835,24 2.952.056,29 3.014.576,25 2.2.3 Wohnbauten 353.130.118,64 14.773.880,34 -4.869.400,00 20.626.058,85 383.660.657,83 -55.291.237,75 -10.057.431,07 0,00 1.294.105,87 -64.054.562,95 319.606.094,88 297.838.880,89 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 612.888.130,24 8.704.044,77 0,00 1.859.705,01 623.451.880,02 -158.003.647,03 -13.206.805,76 0,00 -57.238,98 -171.267.691,77 452.184.188,25 454.884.483,21 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 897.161.518,84 1.504.062,10 -1.051.566,75 -3.448.358,24 894.165.655,95 -11.396.971,76 -4.857.077,07 0,00 4.384.760,81 -11.869.288,02 882.296.367,93 885.764.547,08 2.3.2 Brücken und Tunnel 1.771.458.921,90 5.702.000,98 0,00 0,00 1.777.160.922,88 -472.868.635,91 -37.856.428,49 0,00 -108,89 -510.725.173,29 1.266.435.749,59 1.298.590.285,99 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus- rüstung und Sicherheitsanlagen 110.043.839,28 289.731,50 0,00 0,00 110.333.570,78 -52.258.681,85 -4.320.166,75 0,00 -293,25 -56.579.141,85 53.754.428,93 57.785.157,43 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen 1.933.666,26 0,00 0,00 0,00 1.933.666,26 -355.892,72 -41.290,15 0,00 0,00 -397.182,87 1.536.483,39 1.577.773,54 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.291.964.072,05 8.244.128,80 -1.820.537,94 7.277.425,00 1.305.665.087,91 -699.577.333,60 -52.200.752,32 0,00 1.412.342,61 -750.365.743,31 555.299.344,60 592.386.738,45 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 294.416.649,41 2.442.530,59 -375.423,87 935.424,63 297.419.180,76 -179.353.348,10 -10.810.873,50 0,00 364.962,46 -189.799.259,14 107.619.921,62 115.063.301,31 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 59.666.959,16 1.451.481,69 -179.161,55 0,00 60.939.279,30 -33.680.264,91 -3.987.481,54 0,00 83.118,28 -37.584.628,17 23.354.651,13 25.986.694,25 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.777.726.484,39 8.923.114,04 -24.677,24 950,00 1.786.625.871,19 -145.704.771,13 0,00 145.654.939,98 0,00 -49.831,15 1.786.576.040,04 1.632.021.713,26 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 251.542.739,13 15.892.228,67 -4.528.262,54 679.625,33 263.586.330,59 -161.307.207,22 -15.753.989,47 0,00 4.264.242,85 -172.796.953,84 90.789.376,75 90.235.531,91 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 240.527.556,23 18.430.997,95 -23.114.386,99 99.727,34 235.943.894,53 -175.440.672,27 -16.308.201,83 0,00 20.804.043,20 -170.944.830,90 64.999.063,63 65.086.883,96 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 358.264.177,92 194.341.649,61 -102.174,68 -31.268.139,15 521.235.513,70 -243.184,90 0,00 0,00 0,00 -243.184,90 520.992.328,80 358.020.993,02 Summe Sachanlagen 9.727.123.491,58 283.390.111,03 -58.029.514,97 -3.859,96 9.952.480.227,68 -2.208.305.402,16 -173.657.224,22 145.654.939,98 29.028.872,64 -2.207.278.813,76 7.745.201.413,92 7.518.818.089,42 Anlagenspiegel 2020 Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten 103 Stand am 31.12.2019 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2020 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2019 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2020 am 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.411.186.594,60 25.846.210,61 0,00 0,00 5.437.032.805,21 -166.727.378,52 -96.839,29 1.671.976,34 0,00 -165.152.241,47 5.271.880.563,74 5.244.459.216,08 3.2 Beteiligungen 161.063.270,44 0,00 0,00 0,00 161.063.270,44 -43.014,44 -163.747,95 0,00 0,00 -206.762,39 160.856.508,05 161.020.256,00 3.3 Sondervermögen 550.083.707,67 2.790.205,90 -392.034,87 0,00 552.481.878,70 -6.830.742,91 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 545.651.135,79 543.252.964,76 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 73.655.042,87 3.835.013,71 0,00 0,00 77.490.056,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.490.056,58 73.655.042,87 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 298.584.891,12 135.188.670,18 -29.915.198,25 0,00 403.858.363,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 403.858.363,05 298.584.891,12 3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5.3 an Sondervermögen 1.616.607,41 0,00 -531.835,33 0,00 1.084.772,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.084.772,08 1.616.607,41 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 24.865.022,19 60.000,00 -3.335.215,52 0,00 21.589.806,67 -186.640,88 0,00 1.566,49 0,00 -185.074,39 21.404.732,28 24.678.381,31 Summe Finanzanlagen 6.521.055.136,30 167.720.100,40 -34.174.283,97 0,00 6.654.600.952,73 -173.787.776,75 -260.587,24 1.673.542,83 0,00 -172.374.821,16 6.482.226.131,57 6.347.267.359,55 * 1 Summe Restbuchwert Zugänge: *2 Summe Restbuchwert Abgänge: Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 602.134.694,01 €. Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 239.620.467,07 €. 104 Anlage 2 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffe ntlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 G ebühren 56.374.928,56 55.914.583,93 459.830,63 514,00 53.980.206,45 1.2 Beitr äge 219.381.077,57 975.795,70 143.066,80 218.262.215,07 643.543,01 1.3 Steuer n 136.852.246,56 136.852.246,56 95.243.725,34 1.4 F orderungen aus Transferleistungen 247.273.369,21 104.570.372,71 61.763.246,34 80.939.750,16 207.043.941,81 1.5 Sons tige öffentlich-rechtliche 133.199.426,90 44.724.626,39 121.406,61 88.353.393,90 143.346.385,06 Forderungen 2. P rivatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 20.355.603,76 19.979.222,23 134.660,31 241.721,22 26.434.280,66 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 551.267,71 551.267,71 669.751,69 2.3.gegen ver bundene Unternehmen 3.305.325,26 3.305.325,26 5.689.719,30 2.4 gegen Beteiligungen 46.926,10 15.390,14 1.140,00 30.395,96 244.519,29 2.5 gegen Sonder vermögen 12.191.670,09 12.191.670,09 6.762.868,61 Summe aller Forderungen 829.531.841,72 379.080.500,72 62.623.350,69 387.827.990,31 540.058.941,22 Art der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12.2020 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am 31.12.2019 Forderungsspiegel 2020 105 Eigenkapitalspiegel 2020 Anlage 3 Bestand zum 31.12.2019 Verrechnung des Vorjahresergebnisses Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO im Haushaltsjahr Verrechnungen aus Beiträgen Veränderungen der Sonderrücklage Jahresergebnis des Haushaltsjahres (vor Beschluss über Ergebnisverwendung) Bestand zum 31.12.2020 ² EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.1 Allgemeine Rücklage 5.157.077.571,32 0,00 48.614.675,97 1.177.697,35 162.526,12 5.207.032.470,76 1.2 Sonderrücklage 6.147.033,13 0,00 -62.526,12 6.084.507,01 1.3 Ausgleichsrücklage 111.776.269,52 -83.948.223,26 27.828.046,26 1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 -116.347.984,62 83.948.223,26 232.930.737,55 200.530.976,19 1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 5.158.652.889,35 5.441.476.000,22 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen( auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2019 und 2020 Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 3. Vorjahr (2017) Vorvorjahr (2018) Vorjahr (2019) Saldo Allgemeine Rücklage (+/-) 0,00 Ausgleichrücklage (+/-) -39.202.068,14 -83.948.223,26 -32.399.761,36 -155.550.052,76 Summe -39.202.068,14 -83.948.223,26 -32.399.761,36 -155.550.052,76 Bezeichnung 106 Anlage 4 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. A nleihen 2. V erbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 958.026,44 49.926,81 209.481,78 698.617,85 978.540,08 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden 82.206,50 4.804,10 17.581,35 59.821,05 88.686,22 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.622.056.123,25 167.699.599,96 592.574.587,58 861.781.935,71 1.746.181.562,35 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. V erbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 50.000.000,00 50.000.000,00 193.000.000,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 669.276.390,52 669.276.390,52 715.084.344,78 4. V erbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen w irtschaftlich gleich kommen 219.200.686,25 218.322.922,25 877.764,00 1.108.199,47 5. V erbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.614.358,38 104.027.454,64 5.586.903,74 51.708.278,51 6. V erbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.664.773,46 8.664.773,46 13.129.976,03 7. S onstige Verbindlichkeiten 178.844.880,72 178.844.880,72 202.679.182,37 8. E rhaltene Anzahlungen 387.775.875,21 206.475.435,27 19.581.647,71 161.718.792,23 296.190.003,31 Summe aller Verbindlichkeiten 3.246.473.320,73 1.603.366.187,73 617.970.202,16 1. 025.136.930,84 3.220.148.773,12 Verbindlichkeitenspiegel 2020 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am 31.12.2020 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 31.12.2019 107 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. D arlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen) Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 432.913.443,43 486.534.557,05 Gesundheits- und Sozialwesen 28.376.440,29 31.814.415,37 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 450.226.114,18 313.817.177,01 Versorgungsbetriebe 10.840.372,00 11.254.422,00 Köln Bäder, Kölner Sportstätten 87.769.456,68 92.123.102,35 sonstige 16.350.790,05 19.620.934,07 2. Indiv idualgewährleistungen 1.610.887,35 2.558.867,08 Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.028.087.503,98 957.723.474,93 Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Gesamtbetrag am 31.12.2020 Gesamtbetrag 31.12.2019 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2020 108 Anlage 5 Gesamtbetrag am 01.01.2020 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 31.12.2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12 3 4 567 8 9 +- - + 1. P ensionsrückstellungen 1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.269.277.707,92 121.029.700,09 0,00 2.625.869,95 -96.817.434,94 1.290.864.103,12 0,00 0,00 1.290.864.103,12 1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.096.442.260,73 1.081.908,00 0,00 37.291.926,89 90.356.229,94 1.150.588.471,78 0,00 0,00 1.150.588.471,78 2. Rü ckstellungen für Deponien und Altlasten 2.1 Rückstellungen für Deponien 153.193.878,77 1.910.819,43 0,00 0,00 0,00 155.104.698,20 0,00 0,00 155.104.698,20 2.2 Rückstellungen für Altlasten 64.204.504,55 1.045.599,81 2.994.888,83 4.759.101,53 0,00 57.496.114,00 3.798.345,56 20.727.080,60 32.970.687,84 3. I nstandhaltungsrückstellungen 3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 23.505.053,97 13.069.214,00 10.312.078,26 2.744.566,63 0,00 23.517.623,08 22.504.663,98 1.012.959,10 0,00 4. S onstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO 4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 66.677.247,54 15.915.733,13 0,00 1.482.320,91 0,00 81.110.659,76 81.110.659,76 0,00 0,00 4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 14.054.332,49 3.117.900,27 0,00 4.334.051,19 0,00 12.838.181,57 12.838.181,57 0,00 0,00 4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 8.796.778,48 2.571.953,71 218.743,57 3.985.487,02 0,00 7.164.501,60 0,00 0,00 7.164.501,60 4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 76.303.319,00 1.064.163,34 0,00 10.521.513,34 6.461.205,00 73.307.174,00 0,00 0,00 73.307.174,00 4.5 Rückstellung für Prozesskosten 10.609.442,03 4.307.200,44 833.471,01 3.314.990,13 0,00 10.768.181,33 10.350.089,77 242.995,00 175.096,56 4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 25.326.042,06 37.709.548,52 3.483.716,10 15.023.131,74 20.300,00 44.549.042,74 40.687.213,47 3.861.829,27 0,00 4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 157.910.213,87 39.334.342,49 9.985.866,16 46.607.326,15 0,00 140.651.364,05 89.851.556,08 50.799.807,97 0,00 4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 17.200.000,00 23.376.838,37 0,00 15.876.838,37 0,00 24.700.000,00 24.700.000,00 0,00 0,00 4.9 Andere sonstige Rückstellungen 256.966.586,19 537.291.645,73 13.353.602,15 78.865.744,94 -20.300,00 702.018.584,83 83.877.522,67 84.187.711,52 533.953.350,64 Summe aller Rückstellungen 3.240.467.367,60 802.826.567,33 41.182.366,08 227.432.868,79 0,00 3.774.678.700,06 369.718.232,86 160.832.383,46 3.244.128.083,74 Art der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2020 Rückstellungsspiegel 2020 109 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Anlage 6 Rückstellung zum 31.12.2020 Rückstellung zum 31.12.2019 € € Boden Sülzburgstr. 158.700,00 0,00 Die Verfüllung einer Grube zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurde in 2020 unterlassen und soll in 2021 nachgeholt werden. Brandschutz Appellhofplatz 1.250.000,00 1.250.000,00 Probleme bei der Vergabe führten dazu, dass die für 2018 geplanten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Weitere Verzögerungen ergaben sich durch gestiegene Brandschutzanforderungen. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen. Domtreppe 3.500.000,00 0,00 Die Instandhaltung der Domtreppe wurde 2020 unterlassen und wird voraussichtlich in 2021 durchgeführt. Die Instandhaltung umfasst u. a. die Instandsetzung des Betons sowie die Erneuerung der Abdichtung und des Belags. Drehbrücke Deutz 6.200.000,00 0,00 Die Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke konnten nicht wie geplant in 2020 umgesetzt werden. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen. Fahrbahnüber- gänge Severinsbrücke 940.101,58 950.000,00 In 2018 wurde es unterlassen, die Fahrbahnübergänge langfristig in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen. Kleinere vorbereitende Maßnahmen wurden bereits in 2020 vorgenommen. Fahrbahn Zoobrücke 2.150.000,00 0,00 Die Sanierung der Fahrbahn war für 2020 vorgesehen. Die Erneuerung der Entwässerung und der elektrischen Anlagen soll nun in 2021 erfolgen. Fort IV 238.725,62 243.723,62 Die Instandhaltung des Daches wurde in 2019 unterlassen. Mit ersten Maßnahmen am Putz wurde in 2020 begonnen. Die Nachholung soll in 2022 abgeschlossen werden. Fort X 2.650.000,00 2.650.000,00 Die Instandhaltung des Daches konnte aufgrund von vorab durchzuführenden Prüfungen und Abstimmungen nicht wie geplant in 2019 durchgeführt werden. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen. Gebäude An der Rechtschule 3.243.825,36 11.465.375,00 Im Museum für Angewandte Kunst wurde die Nachholung der Fenstersanierung und damit zusammenhängender Maßnahmen fortgeführt. Wegen fehlender Darstellung der Rückstellungsvoraussetzungen wurde ein Teil der Rückstellung aufgelöst. Gebäude Be- gegnungsstätte Heßhofstr. 43 70.000,00 0,00 Die Sanierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung der Rohranlagen wurden in 2020 unterlassen. Eine Nachholung soll in 2021 erfolgen. Vermögens- gegenstand Erläuterung 110 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Rückstellung zum 31.12.2020 Rückstellung zum 31.12.2019 € € Vermögens- gegenstand Erläuterung Gebäude Bischofsgarten- straße 1 1.526.446,79 3.568.028,28 Im Museum Ludwig wurde die Nachholung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen fortgeführt. Die Einrichtung der Luftschleuse im Eingangsbereich, die Erneuerung der Gebäudeleittechnik/Kältemaschine sowie die Reparatur des Behindertenaufzugs wurden abgeschlossen. Für die Beseitigung von Schäden am Putz im gesamten Gebäude erfolgte eine Zuführung. Wegen fehlender Darstellung der Rückstellungsvoraussetzungen wurde ein Teil der Rückstellung aufgelöst. Gebäude Eisenmarkt 2-4 50.000,00 174.332,99 Die Nachholung der Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurde in 2020 abgeschlossen. Die in 2020 unterlassene Planung des Kassenumbaus soll in 2021 nachgeholt werden. Gebäude Militärringstr. 213.000,00 0,00 Die Sanierung des Zwischenwerks der Freiluga konnte aus Gründen des Denkmalschutzes und aufgrund von Schadstoffvorkommen in 2020 nicht umgesetzt werden. Die Nachholung soll in 2021 erfolgen. Großmarkt Außenent- wässerung 192.228,00 420.000,00 Die Instandhaltung des Kernbereichs des Kanalnetzes sollte in 2019 umgesetzt werden, konnte jedoch aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchgeführt werden. In 2020 wurde die Sanierung des ersten Bauabschnitts nachgeholt. Die unterlassene Planung des zweiten Bauabschnitts soll in 2021 nachgeholt werden. Großmarkthalle 274.516,53 628.857,98 Die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und Arbeiten an den elektrischen Anlagen wurden in 2019 beendet. In 2020 erfolgten Mängelbeseitigungen sowie die Aufschaltung der Brandmeldeanlage an die Feuerwehr. Die Rückstellung für die vorgesehenen Beseitung der Betonschäden an der Außenhülle der Großmarkthalle wurde aufgelöst, da über die Vorgehensweise noch Unklarheit besteht. Großmarkt Verkabelung Außenmarkt 60.000,00 300.000,00 Die unterlassene Instandhaltung der Hausanschlüsse der Mietobjekte des Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung soll in 2021 abgeschlossen werden. Großmarkt Versteigerungs- halle 20.000,00 57.312,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen der Alten Versteigerungshalle wurde in 2019 unterlassen. Die Verglasungsarbeiten wurden in 2020 vorgenommen. In 2021 erfolgen noch abschließende Malerarbeiten. 111 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO € € Vermögens- gegenstand Erläuterung Großmarkt Verwaltungs- gebäude 0,00 79.554,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen sowie des Flachdaches des Verwaltungsgebäudes wurde in 2019 unterlassen. Die auf das Notwendigste reduzierte Nachholung wurde in 2020 vorgenommen. Innenausbau Haltestelle Heumarkt 99.845,72 231.350,73 Mit der Nachholung der für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt wurde in 2019 begonnen. Dazu gehören insbesondere die Erneuerung elektrischer Anlagen sowie Brandschutzmaßnahmen. In 2021 soll die Instandhaltung beendet werden. Sportpark Müngersdorf Ostkam pfbahn 0,00 254.987,93 Die Sanierung des Belages wurde in 2019 begonnen und konnte 2020 beendet werden. Stützwände Niehler Gürtel 0,00 12.000,00 Die Sanierung der Stützwände (u. a. Fugen-, Beton- und Gesimsinstandsetzung) ist in 2019 erfolgt. Die Rechnung wurde in 2020 beglichen. Tiefgarage Groß St. Martin 100.000,00 740.583,96 Mit der Nachholung der Sanierung der Feuchtigkeitsschäden wurde in 2014 begonnen. Im Zuge der Fortführung zeigte sich, dass neue Gutachten und Sanierungskonzepte erforderlich sind, sodass die Rückstellung nur noch für diese Planungsleistungen besteht. Tiefgarage Kaiser-Wilhelm- Ring 0,00 200.000,00 Die Betonsanierung der Tiefgarage Kaier-Wilhelm-Ring wurde in 2020 abgeschlossen. Trinkwasser- anlage BSA Scheibenstraße 580.233,48 278.947,48 Mit der Nachholung der Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage Scheibenstraße wurde 2018 begonnen. Mit dem Abschluss der Maßnahme wird in 2022 gerechnet. Die Zuführung wurde vorgenommen, weil -ausgehend von der Baubeschreibung des Planungsbüros- mit einem höhreren Sanierungsaufwand zu rechnen ist. 23.517.623,08 23.505.053,97 112 Übersicht gemäß § 45 (2) Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2020 Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB (d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist) Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Köln 25,00% 2019 511 723 Essen 39,20% 2019 31.308 1.489 40,08% 2019 54.927 10.161 Köln 26,66% 2019 1.129 -1.096 26,66% 2019 3.390 6 Dormagen 39,20% 2019 18.804 6.793 Leverkusen 40,00% 2019 76.638 10.074 Leverkusen 40,00% 2019 62 2 Rostock 39,68% 2019 530 8 Hürth 45,30% 2019 48.539 8.557 Wesseling 22,65% 2019 212 -18 Hürth 22,56% 2019 25 555 Duisburg 40,00% 2019 26 1 Duisburg 32,10% 2019 12.466 59 Duisburg 32,10% 2019 5.471 -7 Duisburg 32,10% 2019 4.802 -232 Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,80% 2019 - - AS3 Beteiligungs GmbH(HGK Shipping 50%) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 45,3% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 56,63%) Wärmegesellschaft Wesseling GmbH 22,65% (Stadt Köln: 0%, GVG RheinErft: 50%) Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH 22,56% (Stadt Köln: 0%, GVG Rhein-Eft: 49,80%) RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark Verwaltungs-GmbH 40 % (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 50%) Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%) Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%) Windpark Staustein II GmbH & Co.KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft 40,1%) chargecloud GmbH 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%) KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH 39,68% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie HKW Rostock 49,6%) Radio Köln GmbH & Co. KG 25% (Stadt Köln: 0%, Stadtwerke Köln GmbH: 25%) AS3 Beteiligungs GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) BELKAW GmbH 40,08% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50,1%) Bergisch Gladbach Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L. 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%) Klausenburg (Rumänien) evd Energieversorgung Dormagen GmbH 39,2% Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteilgungsgesellschaft mbH 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) 113 Anlage 7 Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Buss Imperial Logistics GmbH & Co.KG Duisburg 46,80% 2019 - - (HGK Shipping 50%) BeKa Imperial GmbH Kehl 37,40% 2019 - - (HGK Shipping 40%) Berlin 24,80% 2019 3.195 -3.073 GWAdriga Verwaltungs GmbH 24,8% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) Berlin 24,80% 2019 26 k.A. Köln 26,66% 2019 148.389 34.203 Düsseldorf 40,00% 2019 4.408 -108 Leichlingen 39,20% 2019 6.926 1.755 Lohmar 39,20% 2019 11.750 1.306 Lohmar 39,20% 2019 27 1 Pulheim 39,20% 2019 2.340 240 Troisdorf 32,00% 2019 39.538 7.176 Rostock 39,20% 2019 5.173 1.272 Bornheim 39,20% 2019 6.756 200 Leichlingen 20,04% 2019 1.703 238 Düsseldorf 20,00% 2019 556.754 70.166 Sankt Augustin 36,00% 2019 12.592 392 Düsseldorf 21,45% 2019 4.019 8.969 Köln 50% 2019 -11.007 -177 Neuss 46,80% 2019 58.830 4.554 Neuss 46,80% 2019 42 2 Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. 50 % Rheincargo GmbH & Co. KG 46,8 % (HGK 50%) Rheincargo Verwaltungs- GmbH 46,8% (HGK 50%) RW Beteiligungs GmbH i. L. 21,45% (Stadt Köln: 0%, GEW: 21,45%) RheinWerke GmbH 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) Stadtwerke Leichlingen GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Pulheim GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Troisdorf GmbH 32% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 40%) Stromkontor Rostock Port GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH 20,04 % (Stadt Köln: 0%, BELKAW: 50%) Stadtwerke Düsseldorf AG 20% (Stadt Köln: 0%, GEW: 20%) Stadtwerke Sankt Augustin GmbH 36% (Stadt Köln 0%, RheinEnergie: 45,0%) rhenag Rherinische Energie AG 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33 %) GWAdriga GmbH & Co. KG 24,8% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) 114 Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Köln 46,80% 2019 504 -33 Gummersbach 25,10% 2019 356 180 Köln 24,40% 2019 96 26 Duisburg 46,80% 2019 1.201 135 Köln 23,90% 2019 1.883 937 Düsseldorf 35,60% 2019 3.693 1.951 Wustermark 37,50% 2019 - - Köln 31,12% 2019 259.590.146 -19.310.856 Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Köln 50,00% 2019 36 0 Köln 27,60% 2019 7 -20 Köln 33,33% 2019 432 17 Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH 50% GIZ Gründer-und Innovationszentrum im TechnologiePark Köln 27,6% Digital Hub Cologne GmbH 33,33% Masslog GmbH Büchting 46,8% (HTAG 50%) Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS 23,9% (HGK 25,5%) Düsseldorfer Container Hafen 35,6% (CTS 49,0 %) Multimodal Terminal GmbH i.L. 37,5 % (neska interm 40%) Flughafen Köln/Bonn GmbH 31,12% Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf 46,8 % (HGK 50%) AggerService GmbH 25,1% (Stadt Köln: 0%, (AggerEnergie 50,0%) RVG Rheinauhafen Verw GmbH 24,4% (HGK 26%) 115 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Gesamt 5.023.819.784 51.346.558 5.075.166.342 Dezernat-OB 01 - Amt der Oberbürgermeisterin 25.676.358 551.042 26.227.400 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 25.676.358 551.042 26.227.400 Die Anschaffungen im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen Hansasaal und Piazzetta haben sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 300.000 300.000 Das Projekt Verstetigung Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 110.000 110.000 Das Projekt Verwaltungsreform wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 51.042 51.042 Der Ideenwettbewerb - Städtepartnerschaften sichtbar machen - verschiebt sich in das Jahr 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 50.000 50.000 Das Projekt Hochschulkooperation im Rahmen der Städtepartnerschaften wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 40.000 40.000 13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 5.482.561 75.000 5.557.561 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.482.561 75.000 5.557.561 Der Aufbau einer neuen Kommunikationsstrategie wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 75.000 75.000 Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2020 nach 2021 Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen Anlage 8 116 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 16 - Amt für Integration und Vielfalt 11.226.883 213.526 11.440.408 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 11.226.883 213.526 11.440.408 Das Projekt -Durchstarten in Ausbildung und Arbeit- verzögert sich. Im Haushaltsjahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 113.526 113.526 Das Verwaltungsreformprojekt -Konzept Integrative Stadtgesellschaft- hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 0 100.000 100.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 117 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernatsbüros Dezernatsbüros 16.448.930 945.772 17.394.702 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 0 333.200 333.200 Die Beraterleistungen für den Klinikverbund und WMC Healthcare wurden in 2020 noch nicht abgeschlossen und dauern daher in 2021 noch an. In 2021 stehen hierfür keine entsprechenden Ermächtigungen zur Verfügung. 0 333.200 333.200 1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.018.384 612.572 1.630.957 Der mit Vorlage 1195/2020 beschlossene Zuschuss für die lit.Cologne wurde in 2020 nicht vollständig abgerufen. Zur Finanzierung der Maßnahme in 2021 werden die Restmittel übertragen. 0 436.152 436.152 Die laufenden Verhandlungen zur Gründung der FilmFestival Cologne GmbH sind noch nicht abgeschlossen. Daher werden die 2019 hierfür zugesetzten Mittel aus der Kulturförderabgabe übertragen. 0 50.000 50.000 Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe zur Förderung von Projekten der Medien- und Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme in 2021 werden diese Mittel übertragen. 0 50.000 50.000 Im Haushaltsplan 2019 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe für die Realisierung eines Köln- Schriftzuges zur Verfügung gestellt. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden die Restmittel übertragen. 0 44.420 44.420 In 2020 wurden Mittel für die Durchführung des GamescomFestivals in 2020 und 2021 überplanmäßig bereitgestellt. Die für 2021 vorgesehenen Mittel werden übertragen. 0 22.000 22.000 Zur Durchführung der Veranstaltung "Gründerflirt/Founders-Match" wurde in 2020 ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € bereitgestellt. Ein Teil dieser Mittel wird erst in 2021 abgerufen. Hierfür werden die vorhandenen Restmittel übertragen. 0 10.000 10.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 118 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-I 02 - Bürgerämter 25.295.494 363.500 25.658.994 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 11.573.457 128.619 11.702.076 Der Umzug des Bezirkrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 70.000 70.000 Aufgrund der Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2020 ausgefallen, die in 2021 nachgeholt werden. Die im Jahr 2020 ursprünglich eingeplanten Honoraraufwendungen werden hierfür übertragen. 0 58.619 58.619 0301 - Schulträgeraufgaben 1.923.763 2.937 1.926.700 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 2.937 2.937 0416 - Kulturförderung 548.863 40.753 589.615 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 16.736 16.736 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 9.890 9.890 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 7.122 7.122 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 4.083 4.083 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 2.922 2.922 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 119 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 228.670 18.475 247.145 Die Errichtung eines Bouleplatzes am Kriegerplatz hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 12.000 12.000 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 5.475 5.475 Das Projekt "Ein Kalender für Ostheim 2021" hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 1.000 1.000 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 62.039 18.248 80.287 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 11.111 11.111 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.556 3.556 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel ei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.250 3.250 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler über die Zuschüsse für Bürgervereinel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 331 331 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 120 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 373.350 130.827 504.177 Die Errichtung eines Bewegungsparcours im Toni-Steingass Park verzögert sich. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden Ermächtigungen übertragen. 0 30.000 30.000 Die Errichtung eines Bewegungsparcours in der Bezirkssportanlage Weidenpesch hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 30.000 30.000 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 29.133 29.133 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 18.194 18.194 Die Errichtung eines Bewegungsparcours am Niehler Damm verzögert sich. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 15.000 15.000 Der Abbau von Barrieren für Senioren an der Kahnstation im Blücherpark hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 8.500 8.500 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 2.140.772 23.362 2.164.134 Die Neugestaltung der Schulhöfe im Bezirk Rodenkirchen hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 20.000 20.000 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.362 3.362 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 31.600 280 31.880 Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 280 280 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 121 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 11 - Personal- und Organisationsamt 214.229.695 2.072.000 216.301.695 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 208.791.506 2.072.000 210.863.506 Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen in 2020 sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Einrichtung von Büros in 2021 nicht auskömmlich. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 2.072.000 2.072.000 12 - Amt für Informationsverarbeitung 61.664.662 1.800.000 63.464.662 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 61.637.910 1.800.000 63.437.910 Die pandemiebedingt gestiegenen Anforderungen an die Umsetzung bzw. Fortführung von Digitalisierungsmaßnahmen erfordern die Übertragung von Aufwandsermächtigungen. 0 1.800.000 1.800.000 27 - Zentrales Vergabeamt 5.246.224 233.900 5.480.124 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.246.224 233.900 5.480.124 Aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung der Software C-Vergabe in 2020 ist eine Ermächtigungsübertragung nach 2021 erforderlich. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 233.900 233.900 32 - Amt für öffentliche Ordnung 71.118.959 870.502 71.989.461 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.545.239 620.502 31.165.741 Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Werbe- und Personalgewinnungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes nicht umgesetzt werden und müssen in 2021 nachgeholt werden. 0 350.000 350.000 Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten diverse Digitalisierungsmaßnahmen im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Eine Finanzierung zu Lasten des Budgets 2021 ist nicht möglich. 0 270.502 270.502 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 122 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0205 - Verkehrsüberwachung 33.518.142 250.000 33.768.142 Aufgrund der sich häufenden Angriffe auf das Einsatzpersonal des Verkahrsdienstes sind Maßnahmen zur Imageförderung und zur Sicherheit der Mitarbeitenden erforderlich. Diese konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Jahr 2020 erfolgen. 0 250.000 250.000 34 - Bürgerdienste 51.875.769 1.831.481 53.707.250 0106 - Zentrale Dienstleistungen 8.603.278 386.764 8.990.042 Der Umbau des Front Office hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Haushaltsjahr 2021 ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen. 0 320.000 320.000 Die Umrüstung der Telefonanlage des Bürgertelefons auf den aktuellen Sicherheitsstandard hat sich verzögert. Der Ansatz im Haushaltsjahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 66.764 66.764 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 2.810.615 7.717 2.818.332 Die Beschaffung neuer Büroausstattung für die bezirkliche Außenstelle Rodenkirchen für den Außen- und Ermittlungsdienst hat sich durch die Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 7.717 7.717 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 11.315.378 50.000 11.365.378 Die Umgestaltung des Anmelde- und Informationsschalters der Zulassungsstelle hat sich durch die Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 50.000 50.000 0207 - Einwohnerangelegenheiten 16.417.540 1.195.000 17.612.540 Die Ausstellung von Ausweispapieren und Reisepässen im Jahr 2020 hat sich aufgrund der Corona- Pandemie verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 1.100.000 1.100.000 Der Umzug des Kundenzentrums Rodenkirchen hat sich verzögert. Für die Beschaffung einer neuen Büroausstattung ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da der Ansatz im Jahr 2021 nicht auskömmlich ist, um den Bedarf zu decken. 0 70.000 70.000 Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Projekt "Bürger-Check-In" im Jahr 2020 verzögert. Die Umsetzung der Maßnahme soll nun im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. 0 25.000 25.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 123 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0211 - Wahlen 3.821.054 192.000 4.013.054 Für die Bundestagswahl wird aufgrund der Corona-Pandemie mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwähler*innen gerechnet. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 192.000 192.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 124 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-II 20 - Kämmerei 799.541.455 1.630.000 801.171.455 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 34.255.023 820.000 35.075.023 Erforderliche Beraterleistungen konnten 2020 nicht wie geplant beendet und müssen 2021 fortgeführt werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 820.000 820.000 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 6.449.060 810.000 7.259.060 Der geplante Betriebskostenzuschuss für die KSS ist 2020 nicht wie geplant abgeflossen. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Sicherstellung der vollständigen Finanzierung der KSS. 0 810.000 810.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 125 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-III 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 46.845.123 1.776.105 48.621.228 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 26.650.793 1.776.105 28.426.898 Bei der Sanierung des Bahnhofs Belvedere kam es zu Verzögerungen. Die Restmittel aus 2020 werden für die Umsetzung der Maßnahme benötigt und werden daher übertragen. 0 826.105 826.105 Im Rahmen des Projektes "Parkstadt Süd" hat sich die Umsetzung verschiedener Maßnahmen verzögert. Aus diesem Grund werden im Haushaltsjahr 2021 zusätzliche Aufwandsermächtigungen benötigt. Diese Mittel werden übertragen. 0 500.000 500.000 Für den Erhalt von Kreativräumen wurden im politischen VN zum Hpl. 2020/2021 Mittel zugesetzt. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden die Mittel übertragen. 0 450.000 450.000 236 - Marktwesen 4.637.984 85.825 4.723.809 0203 - Märkte 4.637.984 85.825 4.723.809 Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe zur Entwicklung von Wochenmarktkonzepten zugesetzt. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden die Mittel übertragen. 0 70.000 70.000 Die Durchführung der Maßnahme "Crossmediale Kampagne" hat sich verzögert. Daher werden Restmittel übertragen. 0 15.825 15.825 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 126 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-IV 40 - Amt für Schulentwicklung 438.353.326 1.379.650 439.732.977 0301 - Schulträgeraufgaben 425.843.790 1.379.650 427.223.440 Die Mittelübertragung erfolgt zur notwendigen Fortführung der Digitalisierung im schulischen Bereich. 0 1.368.650 1.368.650 Das Projekt "Unterstützung u. Förderung des Jugendaustausches mit anderen Kölner Partnerstädten" hat sich aufgrund von Corona zeitlich verzögert. Für die Restabwicklung sind in 2021 keine Mittel veranschlagt. Der Betrag wird zum 2. Mal übertragen. 0 11.000 11.000 42 - Amt für Weiterbildung 22.700.638 647.101 23.347.739 0414 - Volkshochschule 22.700.638 647.101 23.347.739 Die Mittel dienen der Fortführung von projektbezogenen Maßnahmen, insbesondere für Honoraraufwendungen. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 442.925 442.925 Die Mittel dienen der Fortführung der Kooperationsverträge mit dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend-&Erwachsenenbildung e.V. und der Lernenden Region-Netzwerk Köln e.V.Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 204.176 204.176 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 943.595.734 2.569.626 946.165.360 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 37.572.646 2.569.626 40.142.272 Zur Fortführung der Maßnahmen Übermittagsbetreuung, die Betreuung ausländ. Kinder, Flüchtlingsmaßnahmen und den Pferdeschutzhof werden Mittel übertragen, da eine Finanzierung im Budget 2021 nicht möglich ist. 0 2.198.082 2.198.082 Zur Fortführung der Maßnahme werden die im Rahmen des polit. VN 2019 zugesetzten Mittel für die Schülerferienfreizeitkarte nach 2021 übertragen. Pandemiebedingt konnte die Maßnahme in 2020 nicht wie geplant in Gänze umgesetzt werden. 0 317.156 317.156 Zur Fortführung der Maßnahme werden die im polit. VN 2019 zugesetzten Mittel für Internationale Jugendbegegnungen nach 2021 übertragen. 0 39.388 39.388 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 127 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0604 - Kinder- und JugendarbeitZur Fortführung der Maßnahme 566, Jugendzentrum Brück, werden die im Bürgerhaushalt 2016 zugefügten Mittel übertragen. 0 15.000 15.000 5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 28.381.101 594.528 28.975.629 0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 28.381.101 594.528 28.975.629 Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der generalsanierten Gebäude in Brück verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Aufwandsermächtigungen übertragen. 0 594.528 594.528 52 - Sportamt 28.847.734 1.624.487 30.472.221 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 28.847.734 1.624.487 30.472.221 Es handelt sich um Zuschüsse an Vereine zur Fortführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Sportstätten. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 374.810 374.810 Die Mittel für den Aufbau des Sportanlagenkatasters konnten noch nicht verausgabt werden. Im Arbeitsprogramm der Stadt Köln ist diese Maßnahme zur Umsetzung in 2021 vorgesehen. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 250.000 250.000 Die Mittel dienen der Fortführung von Unterhaltungsmaßnahmen, da eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich ist. 0 208.019 208.019 Die Mittel dienen der Fortführung von Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Anlage - Fort Deckstein. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 200.000 200.000 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die künftige Basketball EM. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 177.409 177.409 Der Zuschuss zur Neugestaltung des Deutschen Sport- und Olympiamuseums konnte Corona-bedingt noch nicht abgerufen werden. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 150.000 150.000 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Großveranstaltungen EHF Final4. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 129.113 129.113 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 128 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von SportstättenDie Mittel wurden im politischen VN 2019 zur Förderung städtepartnerschaftlicher Projekte im Sportbereich zugesetzt. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Abwicklung zeitlich verzögert. Für die Restabwicklung sind in 2021 keine Mittel veranschlagt. 0 36.257 36.257 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Austragung der EURO 2024. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 35.366 35.366 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Handball EM 2024. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 32.363 32.363 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Großveranstaltung 3x3 Basketball. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 27.050 27.050 Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf künftige Großveranstaltungen. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 4.100 4.100 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 129 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-V 50 - Amt für Soziales und Senioren 1.118.586.272 4.324.000 1.122.910.272 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 8.543.452 50.000 8.593.452 Für die externe Evaluation und Bedarfsanalyse der Seniorenarbeit sind in 2020 einmalig Mittel über den pol. VN 2020/2021 zugesetzt worden. Aufgrund Verzögerungen werden diese erst in 2021 umgesetzt und die Mittel hierfür weiterhin benötigt. 0 50.000 50.000 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 12.131.243 3.774.000 15.905.243 Die Maßnahmen zur Bauunterhaltung konnten im Jahr 2020 nicht beendet werden und werden im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 3.774.000 3.774.000 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 28.933.407 500.000 29.433.407 Zur Finanzierung der Maßnahme Gemeinwesenarbeit- Stärkung und Ausweitung der quartiersbezogenen sozialen Arbeit- ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da eine vollständige Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich ist. 0 500.000 500.000 53 - Gesundheitsamt 35.310.317 620.463 35.930.780 0701 - Gesundheitsdienste 35.310.317 620.463 35.930.780 Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung des im Dezember 2020 errichteten Impfzentrums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die veranschlagten Mittel 2021 sind nicht auskömmlich. 0 444.988 444.988 Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekonzeptes. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 175.475 175.475 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 38.017.470 666.500 38.683.970 0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 7.674.172 151.200 7.825.372 Für das Taubenhaus Hansaring wurden höhere Zuwendungen beantragt als geplant waren. Auch reichen die Mittel für die Pflichtaufgaben des Tierheims Zollstock nicht aus, so dass die Mittel für die Weiterführung der Maßnahmen 2021 benötigt werden. 0 151.200 151.200 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 130 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 1101 - Ver- und Entsorgung 8.139.137 200.000 8.339.137 Die AVG hat für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville für 2021 eine Betriebskostenerstattung i.H.v. rund 3 Mio.€ kalkuliert. Die Ermächt.-Übertr. ist erforderlich, da 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 200.000 200.000 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 22.204.161 315.300 22.519.461 Bedingt durch die Corona-Pandemie haben sich Abstimmungs- und Arbeitsprozesse der Maßnahme Umsetzung des Fahrplans Klimaneutrales Köln verzögert. Die Mittel werden zur Weiterführung der Maßnahme benötigt. 0 315.300 315.300 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 131 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-VI 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 18.776.389 2.879.248 21.655.637 0210 - Statistik und Informationsmanagement 2.714.456 179.248 2.893.704 Im Politischen VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden 0,2 Mio. € für das Projekt "Köln baut" zugesetzt. Da das Projekt in 2020 nicht umgesetzt wurde, werden die Finanzmittel nach 2021 übertragen. 0 179.248 179.248 0902 - Stadtentwicklung 16.061.933 2.700.000 18.761.933 Die Stadtentwicklungsmaßnahme "Deutzer Hafen" wird ab 2020 von einem Entwicklungsträger umgesetzt. Da das Honorar i.H.v. rd. 1,1 Mio. € für 2021 nicht veranschlagt ist, werden die Finanzmittel übertragen. 0 1.100.000 1.100.000 Die Finanzmittel stammen aus der Sonderauskehrung des LVR in 2017 und sind für die Gründung einer Projektentwicklungsge-sellschaft für Parkstadt Süd gedacht. Da das Projekt in 2021 begonnen werden soll, werden die Mittel übertragen. 0 1.000.000 1.000.000 Die Stadtentwicklungsmaßnahme "Deutzer Hafen" wird ab 2020 von einem Entwicklungsträger umgesetzt. Da das Honorar i.H.v. rd. 0,4 Mio. € für 2020 nicht veranschlagt ist, werden die Finanzmittel übertragen. 0 400.000 400.000 Im Politischen VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden 0,2 Mio. € für die Erstellung eines Leitbilds Innenstadt zugesetzt. Da die Ausschreibung inzwischen abgeschlossen ist, werden die Finanzmittel übertragen. 0 200.000 200.000 61 - Stadtplanungsamt 11.519.944 1.260.000 12.779.944 0901 - Stadtplanung 11.519.944 1.260.000 12.779.944 Für die Maßnahme "Entwicklungsgebiet Kreuzfeld" sind im Rahmen des politischen VN zum HPL- Entwurf 2020/2021 Mittel zur Vorbereitung einer Bürgerbeteiligung zugesetzt worden. Das Projekt hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögert. 0 600.000 600.000 Zur Fortschreibung des städtischen Masterplans sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 Mittel zugesetzt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 300.000 300.000 Durch den politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 sind für die Steigerung der Aufenthaltsqualität des Wiener Platzes Mittel bereitgestellt worden. Im Jahr 2021 soll nun die Vergabe des Aufwertungskonzeptes erfolgen. 0 250.000 250.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 132 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0901 - StadtplanungFür die Maßnahme "Höhenentwicklungskonzept für Köln" sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich durch die Corona- Pandemie verzögert. 0 80.000 80.000 Im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 ist für das Projekt "Haus am Maarweg" ein Zuschuss zugesetzt worden. Aufgrund erforderlicher Abstimmungen konnte der Zuschuss im Jahr 2020 nicht ausgezahlt werden. 0 30.000 30.000 63 - Bauaufsichtsamt 16.724.852 200.000 16.924.852 1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 16.724.852 200.000 16.924.852 Die Beschaffung einer neuen Software i.R.d. Verbundprojektes "Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen" verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 200.000 200.000 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 90.405.826 10.169.949 100.575.775 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 67.634.069 9.203.101 76.837.171 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für diverse begonnene investive Maßnahmen im als Festwert aktivierten städtischen Grünvermögen (Festwert Grün). 0 2.897.263 2.897.263 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen Maßnahmen (Polit. VN 2019 und 2020, Mehrfachübertragung 778.151,46 €). 0 1.957.470 1.957.470 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für Investivmaßnahmen im Festwert Grün; hier: 1000-Bäume-Programm aus Fortschreibung Polit. VN 2018 (Mehrfachübertragung aus 2019 408.211,32 €). 0 908.211 908.211 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Beschlusses zur Planungsaufnahme für die Installation und Inbetriebnahme der Fontäne auf dem Neumarkt (Polit. VN 2020). 0 600.000 600.000 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (Polit. VN 2020). 0 500.000 500.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 133 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenEs handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: Mehrgenerationenplätze (Polit. VN 2019, Mehrfachübertragung 500.000 €). 0 500.000 500.000 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Maßnahmenbeschlusses zum Konzept "12 Trinkbrunnen für Köln" (polit. VN 2019, Mehrfachübertragung 174.363,52 €). 0 348.364 348.364 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Maßnahmenbeschlusses zur Fortführung der begonnenen Sanierung und Inbetriebnahme weiterer Brunnen (polit. VN 2019 und 2020, Mehrfachübertragung aus 2019 32.216,72 € ). 0 332.217 332.217 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: beschlossene Maßnahmen im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke. 0 237.673 237.673 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: Fördermaßnahme Starke Veedel Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße. 0 205.263 205.263 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: Anpassung an den Klimawandel Standortgerechte Heckenbepflanzung (Polit. VN 2020). 0 200.000 200.000 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Fortführung des Leitprojekts "Köln Aufräumen"; hier: Umsetzung des Zwischennutzungskonzepts Ebertplatz und Verkehrsberuhigung Eigelstein (Mehrfachübertragung 85.599,59 €). 0 183.500 183.500 Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: Zweckgebundene Maßnahmen nach Baumschutzsatzung. 0 128.141 128.141 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Anschubfinanzierung des Maßnahmenkonzepts Labelverfahren Stadtgrün Naturnah (Polit. VN 2020). 0 100.000 100.000 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Maßnahmenbeschlusses Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch (Polit. VN 2020). 0 55.000 55.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 134 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenEs handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Maßnahmenbeschlusses Erweiterung des Baumkatasters um neue Baumpflanzungsstandorte (Polit. VN 2020). 0 50.000 50.000 1303 - Friedhöfe und Krematorium 22.441.986 966.848 23.408.834 Es handelt sich um eine benötigte Ermächtigungsübertragung für verkehrssichernde Maßnahmen im Rahmen der Baumpflege. Die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2021 sind nicht auskömmlich. 0 593.343 593.343 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwandsermächtigung zur Fortführung der begonnenen Erneuerung von Friedhofswegen. 0 162.020 162.020 Es handelt sich um eine Ermächtigungsübertragung für die fachgerechte Entsorgung der mit der Rußrindenkrankheit befallenen Bäume. Die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2021 sind nicht auskömmlich. 0 140.619 140.619 Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im als Festwert aktivierten Grünvermögen der Friedhöfe. 0 70.865 70.865 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 20/25 135 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-VII 41 - Kulturamt 15.876.862 2.745.615 18.622.477 0416 - Kulturförderung 15.876.862 2.745.615 18.622.477 Diese Mittel wurden mit Ratsbeschluss 3270/2020 dem Kultursonderfonds zur Unterstützung von Künstler*innen und Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 1.720.000 1.720.000 Im Jahr 2020 über polit. VN (KFA) bereitgestellte Aufwandsermächtigung, die für den Umbau und die Sanierung des Theaters der Keller verwendet werden soll. Eine Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 300.000 300.000 Die techn. Herrichtung von Räumen im ZAMUS (Vorlage 2145/2020) verzögert sich coronabedingt. Die Mittel wurden über polit. VN einmalig im Jahr 2020 bereitgestellt. Eine Finanzierung aus Mitteln 2021 ist nicht möglich. 0 150.000 150.000 Die Sanierung und der Umbau des Jazzhauses Stadtgarten inkl. Studio 672, verschiebt sich aufgrund der fehlenden Baugenehmigung. In 2021 sind dafür keine Mittel eingeplant. Dies ist die 2. Übertragung (Mittel polit. VN 2019). 0 150.000 150.000 Der Umbau und die Sanierung des Theaters der Keller (Vorlage 1710/2019) verzögert sich. Eine Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. Dies ist die 2. Übertragung. 0 120.000 120.000 Für das Festival "Cologne Jazzweek" (Vorlage 0465/2020), wurden über polit. VN einmalig Mittel in 2020 bereitgestellt. Die Maßnahmen können coronabedingt erst im Jahr 2021 umgesetzt werden. Eine Finanzierung aus Mitteln 2021 ist nicht möglich. 0 98.516 98.516 Diverse Projekte des IFM e.V. (u.a. Vorlage 0472/2020) müssen coronabedingt verschoben werden. Die Mittel wurden über polit. VN einmalig in 2020 bereitgestellt. Eine Finanzierung aus Mitteln 2021 ist nicht möglich. 0 93.334 93.334 Einmalig im Jahr 2020 bereitgestellte Aufwandsermächtigungen, die für die Fortführung des Zwischennutzungskonzepts Ebertplatz im Jahr 2021 benötigt werden (Beschluss 0434/2018). Eine Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 78.965 78.965 Einmalig in 2019 über polit.VN (KFA) bereitgestellte Mittel zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung. Die Maßnahme wird im Jahr 2021 vollständig umgesetzt. Dies ist die 2. Übertragung. 0 34.800 34.800 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 136 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 44 - Historisches Archiv 21.103.793 355.054 21.458.847 0412 - Historisches Archiv 21.103.793 355.054 21.458.847 Aufgrund von Verzögerungen des Umzugstermins in das neue Dienstgebäude findet die für 2020 vorgesehene Büromöbelbeschaffung erst in 2021 statt. Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da die in 2021 geplanten Mittel nicht auskömmlich sind. 0 300.000 300.000 Die Ermächtigungsübertragung für die Digitalisierung ist notwendig, da in 2021 keine Mittel für dieses Projekt veranschlagt wurden. Coronabedingt konnte das Digitalisierungsprojekt noch nicht durchgeführt werden. 0 20.000 20.000 Die Ermächtigungsübertragung für den Frauenmediaturm ist notwendig, da die veranschlagten Mittel im Jahr 2021 nicht auskömmlich sind. Das Projekt "Das feministische Köln" ist für 2021 ausgelegt. 0 18.000 18.000 Die im Polit. VN zugesetzten Mittel für den Frauengeschichtsverein konnten coronabedingt nicht vollumfänglich abgerufen werden. Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da die veranschlagten Mittel nicht auskömmlich sind. 0 17.054 17.054 450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten 4.086.653 2.931.861 7.018.514 0401 - Museumsreferat 4.086.653 2.931.861 7.018.514 Es handelt sich um nicht in Anspruch genommene Mittel aus den Renovierungsprogrammen 2019 und 2020, die für Maßnahmen im Museum für Angewandte Kunst sowie das Projekt "Optimierung der musealen Depots" erneut übertragen werden. 0 1.910.000 1.910.000 Der Ausbau der IT-Infrastruktur in den Museen hat sich verzögert. Die Mittel aus 2019 und 2020 werden für die Fortführung der Maßnahmen erneut bereitgestellt. 0 919.361 919.361 Für die Fortführung der "MUSEUMSNACHT KÖLN ON TOUR" werden die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus der Kulturförderabgabe übertragen. 0 102.500 102.500 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 137 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 8.619.559 741.134 9.360.693 0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 8.619.559 741.134 9.360.693 Die Mittel werden für die im Rahmen der Mängelbeseitigung anfallenden Arbeiten benötigt. 0 644.717 644.717 Für die Maßnahme "The Art Resistance RJM" sind einmalig Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Sie werden für die Sonderausstellung "Resist! Die Kunst des Widerstands" benötigt, die Corona-bedingt nach 2021 verschoben wird. 0 52.637 52.637 Die Sonderausstellung "GEGENBILDER | COUNTER IMAGES #1" wird Corona-bedingt nach 2021 verschoben. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 25.000 25.000 Die Vorbereitungen zur Sonderausstellung "Liebe global - Zwischen Neurococktail und göttlicher Ekstase" verschieben sich Corona-bedingt. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung übertragen. 0 15.181 15.181 Die Präsentation der Sonderausstellung "Die Schatten der Dinge #1" wird in 2021 fortgesetzt. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 3.100 3.100 Die Vorbereitungen der Sonderausstellung "Artist meets Archive" werden in 2021 fortgeführt. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 500 500 4516 - Museum Schnütgen 1.743.450 50.000 1.793.450 0407 - Museum Schnütgen 1.743.450 50.000 1.793.450 Für die Maßnahme "Audience development beim Museum Schnütgen" sind einmalig Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Das Projekt kann Corona-bedingt erst in 2021 umgesetzt werden. 0 50.000 50.000 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 138 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.540.881 4.002.005 8.542.886 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.540.881 4.002.005 8.542.886 Mit der baulichen Umgestaltung des Interims "Modehaus Sauer" konnte erst verspätet begonnen werden. Die in den Jahren 2019 und 2020 zugesetzten Mittel für den Umbau und den Umzug werden erneut bereitgestellt. 0 3.592.005 3.592.005 Die Auszahlung eines Zuschusses an die Blauen Funken verschiebt sich Corona-bedingt nach 2021. Hierfür sind u.a. Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden (Bauliche Maßnahmen für die Sanierung/Erhaltung/Ergänzung von Denkmälern). 0 260.000 260.000 Im Jahr 2020 sind einmalig Ermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für die Maßnahme "Förderung Vereine Stadtgeschichte" zugesetzt worden. Die Zuschüsse werden Corona-bedingt im Jahr 2021 ausgezahlt. 0 50.000 50.000 Die einmalig bereitgestellten Aufwandsermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für den "Kölner Geschichtspfad" werden Corona-bedingt erst im Jahr 2021 ausgezahlt. 0 50.000 50.000 Für die Maßnahme "KSM" sind Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Sie werden für die Konzeption der Dauerausstellung im Interim, dessen bauliche Umgestaltung erst verspätet begonnen werden konnte, benötigt. 0 50.000 50.000 4520 - NS-Dokumentationszentrum 2.847.116 471.387 3.318.503 0410 - NS-Dokumentationszentrum 2.847.116 471.387 3.318.503 Die 2019 einmalig bereitgestellten Mittel im Zusammenhang mit dem Umbau der 3. und 4. Etage werden anteilig erneut übertragen, da die Maßnahme in 2021 fortgeführt und fertiggestellt wird. Für diesen Zweck stehen in 2021 keine Mittel zur Verfügung. 0 295.021 295.021 Für die Maßnahme "Erinnerungskultur/Historische Gedenktage" sind Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Sie sind für den Ausbau und die Erweiterung im EL-DE-Haus vorgesehen. Die Arbeiten verzögern sich Corona-bedingt. 0 150.000 150.000 Die Sonderausstellung "Thessaloniki - Gespaltene Erinnerungen 1940-1950. Zwischen Geschichte und Erfahrung" muss Corona-bedingt nach 2021 verschoben werden. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 26.366 26.366 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 139 Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 4522 - Museumsdienst 4.011.076 94.403 4.105.479 0411 - Museumsdienst 4.011.076 94.403 4.105.479 Die Realisierung des Leitprojekts "Museen, Menschen, Medien" verzögert sich Corona-bedingt. Die Ermächtigungen werden im Jahr 2021 erneut bereitgestellt. 0 94.403 94.403 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.833.009 570.895 4.403.904 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.833.009 570.895 4.403.904 Der Umzug des RBA in den Neubau am Eifelwall wird im Jahr 2021 fortgesetzt. Die für diesen Zweck bereitgestellten Ermächtigungen in den Jahre 2019 und 2020 werden 2021 benötigt. 0 265.044 265.044 Das Sonderprojekt "Digitalisierung der Fotobestände des RBA aus Zellulosenitratfilm" verzögert sich aufgrund des verspäteten Umzugs. Die für diesen Zweck zugesetzten Mittel in den Jahren 2019 und 2020 werden erneut bereitgestellt. 0 165.000 165.000 Der Umzug der KMB verschiebt sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel für Planungsprozesse werden im Jahr 2021 benötigt. 0 140.851 140.851 * nur ordentliche Aufwendungen * Ermächtigungsübertragungen 140 Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2020 nach 2021 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Gesamtergebnis 504.971.782 € 130.424.772 € 635.396.554 € Dezernat-OB 359.500 € 186.816 € 546.316 € 13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 268.500 € 185.000 € 453.500 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 268.500 € 185.000 € 453.500 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung der Bilddatenbank hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 248.500 € 185.000 € 433.500 € 16 - Amt für Integration und Vielfalt 6.000 € 1.816 € 7.816 € 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 6.000 € 1.816 € 7.816 € 0000-0504-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die in 2020 bestellte PC- und Arbeitsplatzausstattung wurde noch nicht geliefert. In 2021 wird weitere Ausstattung angeschafft. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 6.000 € 1.816 € 7.816 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 141 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-I 44.248.723 € 15.636.148 € 59.884.871 € 02 - Bürgerämter 659.779 € 312.723 € 972.502 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 63.000 € 143.331 € 206.331 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Auslagerung des Bezirkrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 27.000 € 71.700 € 98.700 € Die Beschaffung einer neuen Küchenzeile für das Bürgeramt Mülheim hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 2.000 € 5.000 € 7.000 € Die Auslagerung des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 1.000 € 53.000 € 54.000 € 0000-0111-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlageverm. 02 DV Die Bereitstellung von SAP-Lizenzen i.R.d. Verwaltungsreformprojektes "Digitales Fördermittelmanagement" hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 21.000 € 13.631 € 34.631 € 0416 - Kulturförderung 23.000 € 150.000 € 173.000 € 0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz konnten im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 23.000 € 150.000 € 173.000 € 0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 34.600 € 19.392 € 53.992 € 0000-0602-0-0001 - Erwerb v. Vermögensgegenständen Die Beschaffung von Arbeitsplatzscannern zur Einführung der e-Akte hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 12.100 € 17.100 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 142 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV Die Beschaffung von DV-Ausstattung hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 29.600 € 7.292 € 36.892 € 1000 - Zentrale Dienste 93.000 € 9.261 € 102.261 € 0106 - Zentrale Dienstleistungen 93.000 € 9.261 € 102.261 € 0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Für die in 2020 initiierte und nach 2021 verschobene Beschaffung eines Plotters in der Druckerei reicht die investive Veranschlagung 2021 nicht aus. 93.000 € 9.261 € 102.261 € 11 - Personal- und Organisationsamt 735.000 € 691.375 € 1.426.375 € 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 710.000 € 672.284 € 1.382.284 € 0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung mehrerer Organisationsprojekte, für die nur in 2020 Mittel veranschlagt waren, verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 586.000 € 415.184 € 1.001.184 € 0000-0103-0-0002 - Bewerbermanagementverfahren Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 124.000 € 17.600 € 141.600 € 0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung Zur Finanzierung bereits in 2020 geplanter Einrichtungen durch das Raummanagement ist eine Ermächtigugnsübertragung erforderlich, da in 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 € 239.500 € 239.500 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 25.000 € 19.091 € 44.091 € 1101-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung des Projektes "Digitalisierung des Personalrates" verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.000 € 19.091 € 44.091 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 143 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 12 - Amt für Informationsverarbeitung 4.514.000 € 2.598.163 € 7.112.163 € 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 4.514.000 € 2.598.163 € 7.112.163 € 1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Diverse Beschaffungen haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.810.000 € 553.163 € 2.363.163 € 1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau Die Umsetzung der Maßnahme Netzausbau verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 850.000 € 485.000 € 1.335.000 € 1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen Der Rechnungseingang zu in 2020 initiierten Beschaffungen wird erst im Haushaltsjahr 2021 erwartet. Zu deren Begleichung werden entsprechende Auszahlungsermächtigungen übertragen. 350.000 € 60.000 € 410.000 € 1200-0104-0-0012 - Zentraler Ansatz für Digitalisierung Die Umsetzung diverser Digitalisierungsprojekte verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Projekte in 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 500.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 27 - Zentrales Vergabeamt 26.000 € 535.500 € 561.500 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 26.000 € 535.500 € 561.500 € 2700-0111-0-0003 - Software c-Vergabe Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 535.500 € 535.500 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 144 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.134.344 € 3.350.268 € 6.484.612 € 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 998.344 € 1.348.268 € 2.346.612 € 0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Aufgrund weiterer Verzögerungen bei der Beschaffung von Spezialsoftware sowie bei der Gebäudesuche für den Ordnungsdienst konnte der Mittelabfluss nicht in 2020 erfolgen. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 170.000 € 351.000 € 521.000 € 0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst Die Beschaffungen haben sich aufgrund personeller Engpässe etc. verzögert. Wegen einer steigenden Zahl der Mitarbeitenden und des bevorstehenden Umzugs werden die Mittel in 2021 benötigt. Der Ansatz 2021 ist hierfür nicht auskömmlich. 828.344 € 997.268 € 1.825.612 € 0202 - Gewerbewesen 24.000 € 20.000 € 44.000 € 0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung eines Softwaremoduls hat sich verzögert. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 24.000 € 20.000 € 44.000 € 0205 - Verkehrsüberwachung 2.097.000 € 1.982.000 € 4.079.000 € 0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Bei div. Beschaffungen (Radartechnik, Leitstellensoftware, Software Verkehrsordnungswidrigkeiten) hat es Verzögerungen gegeben. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich. 1.393.000 € 625.000 € 2.018.000 € Die Überwachungsanlage, die zuvor auf der Severinsbrücke installiert war, konnte nicht mehr im Jahr 2020 an einem anderen Standort aufgebaut werden. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 550.000 € 150.000 € 700.000 € 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst Bei der Beschaffung der Dienstfahrzeuge für den Verkehrsdienst ist es zu Verzögerungen gekommen. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 154.000 € 212.000 € 366.000 € 3200-0205-0-0200 - Beschaffung Semistationäre Anlagen Die Beschaffung von zwei Semistationären Anlagen sowie von Überwachungssystemen für alle bestehenden Anlagen zum Schutz vor Vandalismusschäden hat sich verzögert. In 2021 sind hierfür keine Mittel vorgesehen. 0 € 900.000 € 900.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 145 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 3200-0205-4-2200 - Geschwindigkeitsüberw. Herkulestunnel Der Aufbau einer stationären Laseranlage zur Baustellensicherung hat sich verzögert. In 2021 sind hierfür keine Mittel vorgesehen. 0 € 95.000 € 95.000 € 33 - Ausländeramt 612.800 € 145.000 € 757.800 € 0209 - Ausländerangelegenheiten 612.800 € 145.000 € 757.800 € 0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Bei der Beschaffung von Hard-/und Software, Aufrufanlagen und der Software für Online - Terminvereinbarungen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Darüber hinaus verzögert sich die Auslieferung eines bereits in 2020 bestellten Fahrzeuges. 226.600 € 145.000 € 371.600 € 34 - Bürgerdienste 986.750 € 1.027.069 € 2.013.819 € 0106 - Zentrale Dienstleistungen 60.000 € 141.819 € 201.819 € 3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Der Umbau des Front Office des Bürgerbüros und die Beschaffung von Thinkpads haben sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 60.000 € 141.819 € 201.819 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 243.000 € 460.000 € 703.000 € 3400-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung einer Software für das gesamtstädtische Beschwerdemanagement hat sich verzögert und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 129.000 € 460.000 € 589.000 € 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 20.000 € 36.750 € 56.750 € 3400-0201-0-0001 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögens Die Auslieferung von bereits in 2020 bestellten Pedelecs für den Außen- und Ermittlungsdienst hat sich verzögert. Eine Finanzierung in 2021 ist aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 20.000 € 36.750 € 56.750 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 146 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 18.750 € 80.000 € 98.750 € 3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle Der Umbau der Infotheke und die Beschaffung der Software für die Anrufanlage Orchestra sowie die Abwicklung der Zulassungssoftware OK.Verkehr haben sich verzögert. Eine Finanzierung in 2021 ist aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 18.750 € 80.000 € 98.750 € 0207 - Einwohnerangelegenheiten 283.000 € 50.000 € 333.000 € 3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die beiden Projekte "Self-Service-Terminal" und "Bürgerkoffer" für die Kundenzentren haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da der Ansatz im Haushaltsjahr 2021 nicht auskömmlich ist. 283.000 € 50.000 € 333.000 € 0208 - Personenstandswesen 77.000 € 58.500 € 135.500 € 3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Diverse Beschaffungen (Ablösung Fachanwendung Urkundenservice, Anrufanlage Orchestra, Austausch Anrufanlage Standesamt) haben sich verzögert. Eine Finanzierung im Jahr 2021 ist aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 77.000 € 58.500 € 135.500 € 0211 - Wahlen 285.000 € 200.000 € 485.000 € 3400-0211-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung eines einheitlichen Kommunikationsmittels zur Kommunikation zwischen den Wahlhelfenden hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 285.000 € 200.000 € 485.000 € 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 33.278.900 € 6.954.000 € 40.232.900 € 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 33.278.900 € 6.954.000 € 40.232.900 € 3701-0212-0-0300 - Technische Geräte Die Umsetzung der vom Rat beschlossenen Erneuerung von Atemschutztechnik verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 147 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 3701-0212-0-0400 - Wachalarm Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 970.000 € 970.000 € 3701-0212-0-0500 - Einführung Digitalfunk Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 € 3701-0212-0-0700 - Leitstellenrechner Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 238.000 € 5.694.000 € 5.932.000 € 3701-0212-0-0701 - Notleitstelle Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 50.000 € 50.000 € 3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-3-6400 - Neubau Feuerwache West Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 148 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 3701-0212-6-5535 - Neubau Rettungswache Worringen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-6-5545 - Neubau Halle FW 6 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-7-8000 - Neubau Feuerwehrgerätehaus Urbach Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-8-8100 - Neubau Feuer- und Rettungswache 8 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3701-0212-9-5530 - Neubau Rettungswache Dellbrück Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 3703-0212-0-0400 - Mobidat Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 149 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 30.000 € 30.000 € I/2 - Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz 18.000 € 10.000 € 28.000 € 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 18.000 € 10.000 € 28.000 € 0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Ermächtigungsübertragung erfolgt zur Finanzierung von 10 Laptops, deren Beschaffung aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht mehr in 2020 umgesetzt werden konnte. 18.000 € 10.000 € 28.000 € I/3 - I-3 Kriminalprävention und Sicherheit 0 € 2.789 € 2.789 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 € 2.789 € 2.789 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Abwicklung der Beschaffungen hat sich verzögert. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 2.789 € 2.789 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 150 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-II 35.521.700 € 41.957.585 € 77.479.285 € 20 - Kämmerei 35.254.700 € 41.957.585 € 77.212.285 € 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 805.000 € 1.151.020 € 1.956.020 € 0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 200.000 € 247.520 € 447.520 € 2000-0110-0-0001 - Einführung neues Kassenverfahren Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich aufgrund einer technischen Neuerung der Datenbank zur Schnittstellenverarbeitung. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 605.000 € 503.500 € 1.108.500 € 2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch Die Umsetzung des Projektes verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 400.000 € 400.000 € 0416 - Kulturförderung 0 € 6.050.000 € 6.050.000 € 2010-0416-0-0002 - AG Zoologischer Garten Köln Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 6.050.000 € 6.050.000 € 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 15.484.000 € 25.129.000 € 40.613.000 € 2999-1601-0-K000 - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Die Umsetzung der Maßnahmen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.789.000 € 1.789.000 € 9000-1601-0-0048 - Investitionen f. Erwerb v. Finanzanlagen Die Mittel für den Flughafen Köln/Bonn wurden gemäß Ratsbeschluss Ds-Nr. 3323/2020 im Jahr 2020 bereitgestellt, konnten jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben doch nicht mehr ausgezahlt werden. 0 € 23.340.000 € 23.340.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 151 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 1701 - Stiftungen zur Förderung des Musikstudiums 1.500 € 222.700 € 224.200 € 2030-1701-0-8901 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.500 € 222.700 € 224.200 € 1702 - Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens 3.900 € 343.700 € 347.600 € 2030-1702-0-8902 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.900 € 343.700 € 347.600 € 1703 - Waisenhausstiftung 76.600 € 15.800 € 92.400 € 2030-1703-0-8903 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 76.600 € 15.800 € 92.400 € 1704 - Altersstiftung 30.300 € 628.940 € 659.240 € 2030-1704-0-8904 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 30.300 € 628.940 € 659.240 € 1706 - Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 61.800 € 1.700.878 € 1.762.678 € 2030-1706-0-8906 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 61.800 € 1.700.878 € 1.762.678 € 1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 25.600 € 2.502.054 € 2.527.654 € 2030-1707-0-8907 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.600 € 2.502.054 € 2.527.654 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 152 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 1708 - Büchereistiftung 700 € 9.000 € 9.700 € 2030-1708-0-8909 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 700 € 9.000 € 9.700 € 1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 48.900 € 94.800 € 143.700 € 2030-1709-0-8911 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 48.900 € 94.800 € 143.700 € 1710 - Stiftung Dr. Eduard Schreibers 2.400 € 110.210 € 112.610 € 2030-1710-0-8912 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.400 € 110.210 € 112.610 € 1711 - Emilie-Kühner-Stiftung 700 € 35.468 € 36.168 € 2030-1711-0-8913 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 700 € 35.468 € 36.168 € 1712 - Gemeinsame Stiftungen Geschwister Abelen und Karl Bau 3.200 € 31.270 € 34.470 € 2030-1712-0-8914 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.200 € 31.270 € 34.470 € 1713 - Hermann-Frank-Fonds 18.400 € 1.862.687 € 1.881.087 € 2030-1713-0-8915 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 18.400 € 1.862.687 € 1.881.087 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 153 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 1714 - Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 15.200 € 1.491.237 € 1.506.437 € 2030-1714-0-8916 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 15.200 € 1.491.237 € 1.506.437 € 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim 10.000 € 204.600 € 214.600 € 2030-1715-0-8924 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 10.000 € 204.600 € 214.600 € 1716 - Krankenhausstiftung Worringen 1.200 € 73.583 € 74.783 € 2030-1716-0-8925 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.200 € 73.583 € 74.783 € 1718 - Stiftung Feldotto 600 € 29.254 € 29.854 € 2030-1718-0-8927 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 600 € 29.254 € 29.854 € 1719 - Stiftung Faßbender 2.500 € 142.679 € 145.179 € 2030-1719-0-8928 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.500 € 142.679 € 145.179 € 1720 - Dr. Wilhelm und Gisela Fuß-Stiftung 10.400 € 14.400 € 24.800 € 2030-1720-0-8929 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 10.400 € 14.400 € 24.800 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 154 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 1721 - Stiftung Dick 4.500 € 42.700 € 47.200 € 2030-1721-0-8930 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 4.500 € 42.700 € 47.200 € 1722 - Stiftung Friedrich Damm 1.000 € 45.905 € 46.905 € 2030-1722-0-8931 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.000 € 45.905 € 46.905 € 1723 - Stiftung Mathilde Groll 2.900 € 15.000 € 17.900 € 2030-1723-0-8932 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.900 € 15.000 € 17.900 € 1724 - Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung 3.500 € 10.701 € 14.201 € 2030-1724-0-8933 - Finanzanlagen Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.500 € 10.701 € 14.201 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 155 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-III 229.003.749 € 3.783.930 € 232.787.679 € 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 52.276.375 € 3.008.930 € 55.285.305 € 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 50.401.375 € 2.783.930 € 53.185.305 € 2301-0108-0-0050 - Zugweg 10 - Brandschutzmaßnahmen Die Baumaßnahme wurde durchgeführt, aber noch nicht schlussgerechnet. Daher ist eine Übertragung der Restmittel in das Haushaltsjahr 2021 erforderlich. 0 € 42.825 € 42.825 € 2301-0108-0-0160 - Software Liegenschaftsmanagement Die beschaffte Software wurde noch nicht abgenommen. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 100.000 € 50.000 € 150.000 € 2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 691.105 € 691.105 € 2301-0108-0-5000 - Grundstücksgeschäfte In 2020 erfolgte der Ankauf der "Domgärten". Zur Finanzierung der Grunderwerbsnebenkosten, die in 2021 anfallen, werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 50.000.000 € 2.000.000 € 52.000.000 € 0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.875.000 € 225.000 € 2.100.000 € 0000-0903-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung von Software für ein Flurregister und zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, eines Flachbettscanners und eines Vermessungsfahrzeuges haben sich verzögert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen in 2021 werden Mittel übertragen. 196.000 € 225.000 € 421.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 156 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 62 - Bauverwaltungsamt 105.000 € 423.000 € 528.000 € 1201 - Straßen, Wege, Plätze 105.000 € 423.000 € 528.000 € 0000-1201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Übertragung ist erforderlich zur weiteren Umsetzung zwingend erforderlicher Digitalisierungsprojekte (Software), welche sich verzögert haben. Im Jahre 2021 stehen entsprechende Mittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. 105.000 € 423.000 € 528.000 € 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 77.281.574 € 229.500 € 77.511.074 € 1201 - Straßen, Wege, Plätze 68.578.100 € 229.500 € 68.807.600 € 6601-1201-0-1056 - Verkehrsrechnersystem, Erneuerung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-0-1110 - Erstellung integr. Gesamtverkehrsmodell Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-0-4365 - Regionale 2010, Mobil-im-Rheinland Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 € 6601-1201-1-1043 - Maastrichter Str.,Umgestalt.(Masterplan) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6601-1201-1-1073 - Waidmarkt/Blaubach, Umbau Knotenpunkt Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6601-1201-1-2140 - Bahnübergang Ulrepforte/ Vorgebirgsstr. Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 157 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6601-1201-1-5030 - Opladener Straße, Verlegung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 € 6601-1201-1-5040 - Breslauer Platz, Umgestaltung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-1-5041 - Regionale 2010 - Ottoplatz Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6601-1201-1-5080 - Quartier Ehrenstr./Apostelnstr. - Umbau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-1-5613 - Am Kümpchenshof Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6601-1201-2-1004 - Bayenthalg./Alteburger Schulwegsicherung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-2-1018 - Umgestaltg. Barbarastr. (incl. Kreisel) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-2-5020 - Erschließungsstraße Güterverkehrszentrum Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 4.700 € 4.700 € 6601-1201-3-1039 - Waldsiedlung, Generalsanierung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 158 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6601-1201-3-5850 - Maarweg/ Aachener Staße, Einmündung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6601-1201-4-1035 - Husarenbrunnenplatz (Rosenhofsiedlung) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 8.000 € 8.000 € 6601-1201-6-5036 - Industriestr (Merianstraße - Mennweg) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 21.500 € 21.500 € 6601-1201-8-1036 - Germaniastr. (Ausbau) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 1.300 € 1.300 € 6601-1201-8-1072 - KalkerHauptstr.(RolshoverStr-Kapellenstr Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 € 6601-1201-8-1096 - Rolshover/KalkerHaupt/Sieverstr-Umgestal Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-9-1081 - Kreisverkehr Zeisbuschweg/Birkenweg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-9-1109 - Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 159 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6601-1201-9-5815 - Markgrafenstraße Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6602-1201-3-1001 - Lindenthalgürtel-DürenerStr,Linksabieger Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6603-1201-8-5582 - Lützerathstr, Rösrather Str-Am Burgacker Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6604-1201-1-1003 - Aachener Str,Fußgängquer. AachenerWeiher Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 € 6604-1201-5-1001 - NeusserStr.(NiehlerKirchweg-InnereKanal) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 20.000 € 20.000 € 6606-1201-0-5923 - Bike-Tower Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6606-1201-7-1002 - Busbahnhof Porz-Wahn Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 3.700 € 3.700 € 6607-1201-0-AZ01 - aRAP Mischwasserkanäle StEB-ausBeiträgen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 160 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 84.221.000 € 122.500 € 84.343.500 € 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 80.921.000 € 122.500 € 81.043.500 € 6901-1202-0-0120 - Tunnelleitzentrale Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 6901-1202-0-0220 - Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6901-1202-1-0250 - Neubau Br.Deutzer Ring/Östl.Zubr.A559 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6901-1202-1-0320 - Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.500 € 1.500 € 6901-1202-2-0640 - Ersatzneubau Brücke am Tannenhof Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6901-1202-3-0440 - Neubau Stützwand Alter Militärring Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6901-1202-8-0401 - Ert.Tunnel Grenzstr./Stadtautob.55a-RABT Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 161 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6903-1202-1-6008 - Hst.Poststr bis Appellhofpl Bst.Anhebung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-1-6305 - Umbau Hst. Severinstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-4-5060 - Stadtb.Rh.-SiegBauabsch.Bocklemünd/Meng. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-5-6011 - Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str. Bhst-Anh. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-5-7110 - Hst.NeusserStr./Gürtel-Einbau v. Aufzüg. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-8-7111 - Hst. Kalk Post - Einbau von Aufzügen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-8-7114 - Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 162 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-IV 63.656.188 € 20.994.359 € 84.650.547 € 40 - Amt für Schulentwicklung 16.492.460 € 14.567.976 € 31.060.436 € 0301 - Schulträgeraufgaben 16.487.660 € 14.557.976 € 31.045.636 € 4010-0301-1-5041 - GS Gereonswall - Einr. b. Generalinstans Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 50.000 € 50.000 € 4010-0301-4-5045 - GS Wilh.-Schreiber-Str. 56 -Instands. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 37.500 € 37.500 € 4010-0301-6-2720 - GS Fühlinger Weg 7 -Neubau- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 66.046 € 66.046 € 4010-0301-7-2601 - GGS Breitenbachstr. 3 Einr.b.Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 125.400 € 125.400 € 4012-0301-3-4512 - RS Euskirchener Str. - Einricht. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 6.112 € 6.112 € 4012-0301-4-3005 - RS Gravenreuthstr. 10 - Erweiterungsbau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 33.515 € 33.515 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 163 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4012-0301-9-5035 - RS Fürstenbergstr. 26 -Instands. ÖPP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 38.000 € 38.000 € 4012-0301-9-5040 - RS Lassallestr. 59 -Instandsetzung ÖPP- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 56.000 € 56.000 € 4013-0301-1-2540 - GYM Kartäuserwall -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 60.272 € 60.272 € 4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 € 4013-0301-3-3080 - GYM Nikolausstr. 51-55 - Erweiterung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 271.110 € 271.110 € 4013-0301-3-5010 - GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 754.138 € 754.138 € 4013-0301-4-3086 - GYM Ottostr. - Einrichtung b. Erweiterun Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 164 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4013-0301-5-4524 - GYM Escher Str. 247 - Einr. b. Ganztag Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 € 4013-0301-6-3040 - GYM Fühlinger Weg 4 -Neubau- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 36.825 € 36.825 € 4013-0301-8-3055 - GYM Kantstr. 2 -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 4.877 € 4.877 € 4013-0301-9-3045 - GYM Genovevastr. 58-62 -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 87.205 € 87.205 € 4013-0301-9-4526 - GYM Düsseldorfer Str.- Einr. b. Ganztag Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 40.000 € 40.000 € 4014-0301-4-1126 - GE Wasseramselweg - Interimsl. Fertigbau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 45.000 € 4.980 € 49.980 € 4014-0301-4-5000 - GE Overbeckstr. - Generalinstandsetzung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 20.000 € 20.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 165 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4014-0301-5-1124 - Ges.Schule Ossietzkystr. - Einr.b.Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 169.774 € 169.774 € 4014-0301-9-1123 - Ges.Schule Im Weidenbruch -Neubau- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.397.852 € 1.397.852 € 4014-0301-9-4603 - Ges.schule Burgwiesenstr. -Fachraum NW- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 90.000 € 90.000 € 4016-0301-1-4602 - BK 16, Karthäuserwall - FR Chemie Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 € 4016-0301-1-5003 - BK 14, Perlengraben 101, GI Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 85.408 € 85.408 € 4031-0301-0-7000 - Offene Ganztagsschule Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.000.000 € 577.423 € 1.577.423 € 4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.175.455 € 1.175.455 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 166 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 50.000 € 9.584 € 59.584 € 4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 8.960.501 € 8.960.501 € 0416 - Kulturförderung 0 € 10.000 € 10.000 € 4050-0416-0-0001 - Ausstattung und Geräte Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 403 - Rheinische Musikschule 83.000 € 16.028 € 99.028 € 0415 - Rheinische Musikschule 83.000 € 16.028 € 99.028 € 4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel, die als Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2021 zur Verfügung stehen müssen. 0 € 16.028 € 16.028 € 42 - Amt für Weiterbildung 186.000 € 75.000 € 261.000 € 0414 - Volkshochschule 186.000 € 75.000 € 261.000 € 0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen Die Einrichtung des Unterrichts-WLANs hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 147.500 € 75.000 € 222.500 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 167 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 19.674.300 € 1.281.911 € 20.956.211 € 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.928.000 € 1.102.911 € 9.030.911 € 5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Die Umsetzung der Maßnahme Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Kalk verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 431.985 € 431.985 € 5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf Die Umsetzung der Maßnahme Neubau Alte Schule Widdersdorf verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 670.926 € 670.926 € 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 270.000 € 179.000 € 449.000 € 0000-0606-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung Windows 10-Migration konnte in 2020 nicht beendet werden und muss in 2021 fortgeführt werden. Die EÜ ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 270.000 € 179.000 € 449.000 € 5110 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 26.700 € 72.496 € 99.196 € 0605 - Familienbezogene Beratung und Schulpsychologischer Dienst 26.700 € 72.496 € 99.196 € 0000-0605-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 26.700 € 72.496 € 99.196 € 5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 250.000 € 3.900.232 € 4.150.232 € 0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 250.000 € 3.900.232 € 4.150.232 € 0000-0601-0-0002 - Spielgeräte Die Maßnahme Generalsanierung Brück konnte in 2020 nicht abgeschlossen werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 € 131.964 € 131.964 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 168 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5111-0601-0-1000 - Kanalsanierung Brück Die Umsetzung der Maßnahme Kanalsanierung Brück verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 188.914 € 188.914 € 5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der generalsanierten Gebäude in Köln- Brück verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 803.749 € 803.749 € Die Umsetzung der Maßnahme Generalsanierung Brück verzögert u. verteuert sich. Zur Finanzierung werden Auszahlungserm. übertragen. 5111 wird zudem in 2021 den Rat über die Kostensteigerung gem. §25 I,Nr.2 KomHVO i.V.m §8 Ziff.7 HS informieren. 0 € 2.775.605 € 2.775.605 € 52 - Sportamt 26.938.728 € 1.080.715 € 28.019.443 € 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 26.938.728 € 1.080.715 € 28.019.443 € 5200-0801-0-5020 - Leitprojekt Sportentwicklungsplan Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.691 € 1.691 € 5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe Baubeihilfen wurden bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.500.000 € 10.000 € 1.510.000 € 5201-0801-0-1040 - Kleinere Baumaßnahmen im Sportbereich Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 3.271 € 3.271 € 5201-0801-0-5253 - Höhenverstellbare Korbanlage Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 500 € 500 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 169 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5201-0801-2-5172 - SpoAnl. Kendenicher Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5201-0801-2-5200 - Neubau SpA Kapellenstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 2.000 € 2.000 € 5201-0801-3-5171 - Beregnungsanlage Müngersdorf Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 € 5201-0801-3-5222 - KRP Stadion Nordfeld, östl. Platz Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.487 € 1.487 € 5201-0801-3-5256 - SpA Nordfeld Umwandlung westl.Platz in K Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 5201-0801-4-5183 - BSA Bocklemünd KRP Platz 4 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 € 5201-0801-4-5221 - KRP Rochusstr. II Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 78.061 € 78.061 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 170 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5201-0801-4-5251 - Everhardstr. Modellprojekt SEP¿Umbaumaßn Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 5201-0801-5-5254 - Neugestaltung BSA Scheibenstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 5201-0801-6-5177 - SpoAnl.Merianstr.(Umkleidehaus) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5201-0801-6-5192 - SpA Martinusstr. Sanierung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5201-0801-6-5202 - SpA Fühlinger Weg, KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5201-0801-6-5229 - SpA St.-Tönnis-Str.; KRP (Baubeihilfe) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 600.000 € 600.000 € 5201-0801-6-5257 - SpA Merianstr. Container Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 3.877 € 3.877 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 171 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5201-0801-6-5258 - Spielplatz Ruderinsel FS Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5201-0801-6-5259 - Bewegungsparcours Fühlinger See Die Umsetzung der Maßnahme aus dem Stadtverschönerungsprogramm verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 75.000 € 75.000 € 5201-0801-7-5166 - KRP Humboldtstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 8.817 € 8.817 € 5201-0801-7-5194 - Longierzirkel Reitercorps St. Seb. Porz- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 500 € 500 € 5201-0801-7-5209 - Errichtung Doppelgarage SpA Brucknerstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 500 € 500 € 5201-0801-7-5216 - SpA Humboldtstr. Platz 1 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 24.550 € 24.550 € 5201-0801-7-5232 - SpA Stresemannstr.; KRP/Generalsanierung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 5.631 € 5.631 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 172 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5201-0801-7-5243 - SpA Brucknerstr., 2.KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 5201-0801-8-5230 - SpA Rolshover Str.; KRP (Baubeihilfe) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 138.793 € 138.793 € 5201-0801-8-5242 - SpA Mielenf.Kirchweg, KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 12.125 € 12.125 € 5201-0801-8-5246 - Sportpark Höhenberg II, KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 € 5201-0801-9-5160 - KRP SpoAnl. Wuppertaler Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 € 5201-0801-9-5164 - KRP SpoAnl. Egonstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 € 5201-0801-9-5203 - SpA Wuppertaler Str., Neubau Vereinsheim Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 173 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5201-0801-9-5220 - Modellproj. Überd. SpA Rendsburger Platz Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 500 € 500 € 5201-0801-9-5224 - UKH Rixdorfer Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 12.335 € 12.335 € 5201-0801-9-5247 - SpA Von-Bodelschwingh-Str.; KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 2.000 € 2.000 € 5201-0801-9-5250 - Mielenforster Str., Errichtung Traglufth Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 7.870 € 7.870 € 5201-0801-9-5255 - Errichtung Sommerlager f. Traglufthalle Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 6.207 € 6.207 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 174 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-V 69.915.663 € 10.736.249 € 80.651.912 € 50 - Amt für Soziales und Senioren 2.030.643 € 2.161.460 € 4.192.103 € 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 235.393 € 215.916 € 451.309 € 0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die geplante Beschaffung zur Ausweitung der aktuellen DV-Ausstattung verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 235.393 € 215.916 € 451.309 € 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 10.000 € 5.000 € 15.000 € 0000-0508-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm Beschaffungen zur Aktualisierung digitaler Infrastruktur und Einführung der E-Akte verzögern sich teilweise ins Jahr 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 10.000 € 5.000 € 15.000 € 1501 - Wirtschaft und Tourismus 141.000 € 1.940.544 € 2.081.544 € 8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win Die geplante Beschaffung mehrer Fahrzeuge in 2020 verzögert sich und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 129.000 € 109.358 € 238.358 € Die Maßnahmen des Stadtverschönerungsprogramms/ Win-Win konnten im Jahr 2020 nicht beendet werden und werden im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 703.530 € 703.530 € 8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win Die Maßnahme Sanierung Rheinpark-Café/Win-Win konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 985.163 € 985.163 € 8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof Die Maßnahme Sanierung Krebelshof/Win-Win konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 142.494 € 142.494 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 175 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 53 - Gesundheitsamt 115.600 € 705.514 € 821.114 € 0701 - Gesundheitsdienste 115.600 € 705.514 € 821.114 € 0000-0701-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die in 2020 beauftragte Beschaffung von IT-Hardware konnte in 2020 nicht vollständig abgewickelt werden und verlagert sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 112.600 € 112.000 € 224.600 € 5301-0701-0-0001 - Gesundheitssoftware Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 232.712 € 232.712 € 5301-0701-0-0002 - Röntgenanlage Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 229.354 € 229.354 € 5302-0701-0-0002 - Drogenkonsumraum Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 131.448 € 131.448 € 56 - Amt für Wohnungswesen 60.330.000 € 623.407 € 60.953.407 € 1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 22.000 € 196.748 € 218.748 € 0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Maßnahme Wohnung 2000 konnte in 2020 nicht beendet werden und wird in 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Erweiterung von Lizenzen zur Verfügung stehen. 22.000 € 42.998 € 64.998 € 5600-1003-0-AZ02 - Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm Bereits durch Ratsvorlage 1175/2015 bewilligte Mittel werden erst nach Baufertigstellung ausgezahlt. Zur Finanzierung der Bedarfe im Jahr 2021 werden Ermächtigungen übertragen. 0 € 153.750 € 153.750 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 176 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 27.308.000 € 426.659 € 27.734.659 € 5620-1004-0-5105 - Neubau Wohngebäude Berliner Str. 221 Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-0-5107 - Neubau Wohngebäude Wikinger Weg 6 Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-0-5111 - Neubau Morkener Str. 20 Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 6.659 € 6.659 € 5620-1004-1-5127 - Neubau Trierer Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-1-5171 - Sanierung Blaubach Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5124 - Neubau Josef-Kallscheuer-Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5137 - Systembau Merlinweg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5149 - Sanierung Bonner Str. 478 (Bonotel) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 177 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5620-1004-2-5153 - Neubau Brohler Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5164 - Systembau Kalscheurer Weg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygleshovenerstr. Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-2-5200 - Neubau Kuckucksweg 8 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-3-5165 - Systembau Dürener Str. Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-3-5202 - Neubau Potsdamer Str. 1b Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-3-5210 - Neubau Geisbergstr. 47-53 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-4-5234 - Ikarosstr. 5 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 178 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5620-1004-4-5235 - Ikarosstr.10 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-4-5236 - Ikarosstr.17 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-4-5237 - Ikarosstr.27 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-4-5238 - Ikarosstr.29 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-5-5130 - Systembau Lindweilerweg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-5-5136 - Systembau Im Grund/Pastor-Wolff-Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-5-5184 - Erweiterung Systembau Lindweiler Weg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 179 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5620-1004-5-5209 - Neubau Cohnenhofstraße Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-5-5230 - Umbau Boltensternstraße 10 a Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-6-5185 - Holzbau Erbacher Weg Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-6-5186 - Systembau Sinnersdorfer Straße Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-6-5191 - Systembau Neusser Landstraße Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-6-5198 - Neubau Kolmarer Straße Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-6-5199 - Neubau Langenbergstraße Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-7-5169 - Systembau Urbacher Weg Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 180 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5620-1004-7-5187 - Containeranlage Aloys-Boecker-Straße Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-7-5188 - Containeranlage Josef-Broicher-Straße Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-7-5197 - Neubau Deutzer Weg Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-7-5201 - Neubau Waldstraße 115 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-8-5117 - Neubau Augsburger Str. 1+4 Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-8-5180 - Umbau Rothenburger Str. 2 Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-8-5232 - Umbau Büro Rothenburger Str. 2 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 181 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5620-1004-9-5189 - Containeranlage Schlagbaumsweg Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-9-5190 - Containeranlage Haferkamp Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-9-5195 - Neubau Schönrather Str. 7 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 5620-1004-9-5196 - Neubau Berliner Str. 219a Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 € 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 913.020 € 726.698 € 1.639.718 € 0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 63.000 € 100.000 € 163.000 € 5701-0206-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Veränderungen bei TRACES (EU-Datenbanksystem im Veterinärswesen) führt zu Anpassungen der DV-Anwendung Mate bei der Grenzkontrollstelle. Die Ermächtigungsübertragung erfolgt, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 63.000 € 100.000 € 163.000 € 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 847.020 € 626.698 € 1.473.718 € 0000-1401-0-0007 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögen V/7 DV Beschaffungen haben sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 10.000 € 4.900 € 14.900 € 5704-1401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens DV- und PKW (Motorschaden) Beschaffungen haben sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 96.020 € 205.000 € 301.020 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 182 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5704-1401-0-AZ01 - ARAP-Umwelt und Verbraucherschutzamt Die Maßnahme Förderprogramm "Grün hoch Drei" wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Restmittel aus dem Jahr 2020 werden übertragen. 600.000 € 416.798 € 1.016.798 € Dezernat-V 7.000 € 5.190 € 12.190 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 7.000 € 5.190 € 12.190 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Im Haushaltsjahr 2020 wurde Technik für Videokonferenzen bestellt. Diese wird erst im Haushaltsjahr 2021 geliefert und kassenwirksam. Das in 2021 zur Verfügung stehende Budget ist nicht ausreichend. Daher ist die Ermächtigungsübertragung erforderlich 7.000 € 5.190 € 12.190 € V/6 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 6.519.400 € 6.513.980 € 13.033.380 € 1101 - Ver- und Entsorgung 6.519.400 € 6.513.980 € 13.033.380 € 5705-1101-0-0017 - Anpassung SWRA - Schadstofffrachten Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 165.680 € 165.680 € 5705-1101-0-0019 - Erweiterung Gasfassung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.000.000 € 964.300 € 2.964.300 € 5705-1101-0-0021 - Ersatzbeschaffung SWRA-Anlagentechnik Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.669.000 € 1.669.000 € 5705-1101-0-0023 - Ersatzbeschaffung Bioluftversorgung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 179.000 € 179.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 183 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 5705-1101-0-0031 - Abdeckung Nordostflanke (AVG) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 250.000 € 2.500.000 € 2.750.000 € 5705-1101-0-0035 - Erweiterung Chemiekalienlager (AVG) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 196.000 € 196.000 € 5705-1101-0-0045 - Deponieprojekt/Planfeststellungsverfahre Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 840.000 € 840.000 €* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 184 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-VI 33.462.270 € 5.828.994 € 39.291.263 € 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 16.184.742 € 900.670 € 17.085.412 € 0902 - Stadtentwicklung 16.059.742 € 900.670 € 16.960.412 € 1502-0902-2-1000 - Starke Veedel - Spielplatz Alte Kölnerst Die Maßnahme verzögerte sich und wird in 2021 fortgesetzt. Hierzu sind im Hpl. 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 keine investiven Finanzmittel veranschlagt. 0 € 172.318 € 172.318 € 1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz (NPS) Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 400.000 € 400.000 € 1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz (NPS) Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 159.445 € 159.445 € 1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Platz (NPS) Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 100.000 € 100.000 € 1502-0902-6-0201 - IHK Lindweiler - Spielplätze Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen. Es steht nur noch die Schlussabrechnung aus. Zur Begleichung stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 10.000 € 10.000 € 1502-0902-9-1007 - Starke Veedel-Platz Herler Str. Die Rechnung für die Ausführungsplanung ging in 2020 nicht mehr ein. Zur Begleichung stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 58.907 € 58.907 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 185 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 63 - Bauaufsichtsamt 144.000 € 450.721 € 594.721 € 1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 144.000 € 450.721 € 594.721 € 0000-1001-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung einer neuen Software i.R.d. Verbundprojektes "Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen" verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 144.000 € 450.721 € 594.721 € 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 15.873.528 € 4.477.603 € 20.351.131 € 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 12.315.841 € 3.375.134 € 15.690.975 € 6700-1301-0-0001 - Festwert Grün Die begonnenen investiven Maßnahmen im als Festwert aktivierten Grünvermögen konnten 2020 nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 700.000 € 250.000 € 950.000 € 6700-1301-0-0002 - Baumpflanzungen (Festwert) Die beauftragten Baumpflanzungen konnten in 2020 nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 500.000 € 300.000 € 800.000 € 6700-1301-0-0100 - Beschaffungen KFZ Die in 2020 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen im Stadtgrün konnten in 2020 nicht vollständig abgewickelt werden und verlagern sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 4.046.217 € 833.583 € 4.879.800 € 6700-1301-0-1026 - Freiraumplanung Niehler Gürtel (FW) Die Freiraumplanung Niehler Gürtel hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 € 50.000 € 50.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 186 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert) Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundenen Ersatzgeldern konnten 2020 nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 400.000 € 650.000 € 1.050.000 € 6700-1301-0-1401 - Ersatzmaßn. BaumschutzS Städt Vpfl (FW) Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundener Ausgleichsverpflichtung konnten 2020 nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 50.000 € 100.000 € 150.000 € 6700-1301-0-9801 - EFRE Grüne Infrastruktur Gremberg.Wäldch Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 560.000 € 45.000 € 605.000 € 6700-1301-0-9803 - EFRE Grüne Infrastruktur Gartenlabor Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 175.000 € 251.000 € 426.000 € 6700-1301-0-9804 - EFRE Grüne Infrastruktur GrünVernetzen Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 8.000 € 142.000 € 150.000 € 6700-1301-0-9805 - EFRE Grüne Infrastruktur WaldParkour Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 410.000 € 125.000 € 535.000 € 6700-1301-5-7040 - Flora Bewässerung Die beschlossene Maßnahme konnte in 2020 noch nicht abgewickelt werden und verlagert sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 361.905 € 361.905 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 187 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 6700-1301-6-1017 - Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 300.000 € 266.646 € 566.646 € 1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.557.687 € 1.102.469 € 4.660.156 € 0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ) Die in 2020 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen der Friedhöfe konnten in 2020 nicht vollständig abgewickelt werden und verlagern sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 1.415.607 € 1.102.469 € 2.518.076 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 188 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** Dezernat-VII 28.803.989 € 31.300.693 € 60.104.681 € 41 - Kulturamt 1.256.000 € 393.200 € 1.649.200 € 0416 - Kulturförderung 1.256.000 € 393.200 € 1.649.200 € 4110-0416-0-2000 - Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo. Das Vergabeverfahren an einen Investor, zur Sanierung des Atelierhauses Volkhovener Weg, konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 € 393.200 € 393.200 € 44 - Historisches Archiv 989.924 € 2.263.076 € 3.253.000 € 0412 - Historisches Archiv 989.924 € 2.263.076 € 3.253.000 € 0000-0412-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Lieferung der im Dezember bestellten IT-Hardware verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 73.700 € 15.000 € 88.700 € 4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 751.924 € 2.248.076 € 3.000.000 € 450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten 2.531.000 € 47.900 € 2.578.900 € 0401 - Museumsreferat 2.531.000 € 47.900 € 2.578.900 € 0000-0401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Beschaffungen für eine digitale Auslastungs- und Besucherplanung in den Museen sowie der Kauf eines mobilen Kassensystems kommen erst 2021 zur Auszahlung. Der Ansatz 2021 kann den Bedarf nicht decken. 49.000 € 47.900 € 96.900 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 189 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4511 - Museum Ludwig 3.025.000 € 486.695 € 3.511.695 € 0402 - Museum Ludwig 3.025.000 € 486.695 € 3.511.695 € 0000-0402-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die KFZ-Beschaffung aus 2020 hat sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert und kommt erst in 2021 zur Auszahlung. 25.000 € 39.514 € 64.514 € 4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen Die in 2020 begonnene Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage in der Restaurierung (s. Ratsvorlage 1003/2020) hat sich verzögert. Die Finanzmittel werden in 2021 benötigt. 2.000.000 € 436.700 € 2.436.700 € 4511-0402-0-2000 - Ankaufsetat Museum Ludwig Es handelt sich um zweckgebundene Zuschüsse für Ankäufe. Die Finanzmittel werden in 2021 benötigt. 1.000.000 € 10.481 € 1.010.481 € 4512 - Römisch-Germanisches Museum 30.000 € 3.480.744 € 3.510.744 € 0403 - Römisch-Germanisches Museum 12.000 € 3.385.500 € 3.397.500 € 0000-0403-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen Die Beschaffung eines Gabelhubwagens verzögert sich. Die Zahlung verschiebt sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 12.000 € 12.000 € 24.000 € 4512-0403-0-1000 - Sanierung Römisch-Germanisches Museum Die Sanierung wird im Jahr 2021 fortgeführt. Eine Übertragung ist notwendig, da 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 3.373.500 € 3.373.500 € 1002 - Denkmalpflege 18.000 € 95.244 € 113.244 € 0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Zwei Grabungsfahrzeuge, ein Vermessungsgerät und eine Software kommen erst 2021 zur Auszahlung. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 18.000 € 95.244 € 113.244 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 190 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4514 - Museum für Angewandte Kunst 64.000 € 140.000 € 204.000 € 0405 - Museum für Angewandte Kunst 64.000 € 140.000 € 204.000 € 0000-0405-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung von Mobiliar für den Bereich Foyer und Design Lounge sowie der Kauf eines Videomikroskops haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung im Jahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 64.000 € 140.000 € 204.000 € 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.585.000 € 5.158.007 € 9.743.007 € 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.585.000 € 5.158.007 € 9.743.007 € 0000-0408-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Zahlreiche Beschaffungen verzögern sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Der Ansatz 2021 kann den Bedarf nicht decken. 15.000 € 36.990 € 51.990 € 4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung Die Neueinrichtung verzögert sich aufgrund der laufenden Bauarbeiten. Die Mittel werden erneut übertragen, da 2021 kein Ansatz zur Verfügung steht. 0 € 1.967.000 € 1.967.000 € 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte Die Übertragung ist für den städtischen Finanzierungsanteil an der GbR Historische Mitte erforderlich. Im Jahr 2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 4.570.000 € 3.154.017 € 7.724.017 € 4520 - NS-Dokumentationszentrum 19.300 € 493 € 19.793 € 0410 - NS-Dokumentationszentrum 19.300 € 493 € 19.793 € 0000-0410-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Es handelt sich um eine zweckgebundene Zuweisung für die Anschaffung eines Computers. Die Finanzmittel werden in 2021 benötigt. 19.300 € 493 € 19.793 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 191 Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus EÜ** 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 89.800 € 818.280 € 908.080 € 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 89.800 € 818.280 € 908.080 € 0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Übertragung ist für die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreib- und Arbeitstischen erforderlich. Im Jahr 2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 13.300 € 3.491 € 16.791 € Die Einrichtung des Neubaus am Eifelwall verzögert sich. Die Beschaffungen führen 2021 zur Auszahlung. Die für diesen Zweck bereitgestellten Ermächtigungen in 2019 und 2020 müssen übertragen werden, da der Ansatz 2021 nicht ausreicht. 46.500 € 814.789 € 861.289 € VII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 9.258.470 € 18.512.298 € 27.770.768 € 0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 9.258.470 € 18.512.298 € 27.770.768 € 9073-0413-0-0001 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum Die Maßnahme Archäologische Zone und Jüdisches Museum konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 9.223.470 € 18.512.298 € 27.735.768 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen 192 193 Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 1. Grundlagen Die Stadt Köln ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit der grundgesetzlich garantierten (kommunalen) Selbstverwaltung. Oberstes Entscheidungsgremium ist der Rat der Stadt Köln, der aus 91 Mitgliedern besteht. Das Stadtgebiet ist in neun Bezirke eingeteilt und verfügt über 86 Stadtteile. Für jeden Stadtbezirk besteht eine Bezirksvertretung. Die Stadt untersteht der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die unmittelbar durch die Bezirksregierung Köln wahrgenommen wird. Die Stadt Köln blickt auf eine über 2000jährige Geschichte. Das Stadtgebiet umfasst rd. 405 km²; davon sind rd. 32,4% bebaut. Im Stadtgebiet wohnen rd. 1,088 Millionen Menschen (Stichtag 31.12.2020). Damit ist die Bevölkerungszahl 2020 erstmalig seit 2013 - wenn auch geringfügig (um 4.000 Personen bzw. um 0,3 %) - gesunken. Täglich pendeln im Mittel etwa 336 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem Arbeitsplatz. Die Stadtverwaltung nimmt die durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Beschlüsse des Rates übertragenen Aufgaben wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt dabei nicht nur durch die Kernverwaltung unmittelbar; zu einem Teil wird diese auch in rechtlich selbstständigen Organisationseinheiten privaten oder öffentlichen Rechts bzw. rechtlich unselbständigen Einheiten (Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) ausgeführt. Zum 31.12.2020 waren in der Kernverwaltung 20.608 Mitarbeiter*innen aktiv beschäftigt; unter Berücksichtigung der Teilzeitquote entsprechen diese umgerechnet 17.996 Vollzeitbeschäftigten. 2. Rahmenbedingungen und allgemeine Entwicklung Die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2020/2021 ist rechtzeitig zum 01.01.2020 in Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020 nicht die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind. Die weitere Entwicklung des Haushaltsjahres war stark von der Anfang 2020 auch in Deutschland ausgebrochenen Corona-Pandemie und deren massiven Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die gesamte Wirtschaft geprägt: Am 28.01.2020 wurde ein erster Fall des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland laborbestätigt. Anfang März wurde in Köln der Krisenstab zur Bewältigung der durch die weitere pandemische Entwicklung erforderlichen Maßnahmen einberufen. Am 17.03.2020 wies die Stadt Köln angesichts der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie auf steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes hin. Wenige Tage später, am 22.03.2020, verhängte die Bundesregierung den ersten Lockdown, der zum weitgehenden Erliegen des öffentlichen Lebens führte. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich ertragsseitig (z. B. Ausfall von Steuererträgen) und aufwandsseitig (z. B. zusätzliche Aufwendungen zum Bevölkerungsschutz) erhebliche Belastungen/ Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte ab, deren Höhe allerdings – ebenso wenig wie mögliche Entlastungs- und Hilfsmaßnahmen – noch nicht quantifiziert werden konnte. Zur Sicherung der bestehenden Strukturen wurde daher am 25. März 2020 eine Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erlassen. Die darin enthaltenen Vorgaben für die Bewirtschaftung des Ergebnishaushalts (Abwicklung möglichst ausschließlich von rechtlich verpflichtenden und zwingend notwendigen Aufgaben und Zurückstellung von freiwilligen Aufgaben, soweit sie nicht der akuten Krisenbewältigung oder Struktursicherung dienten) und im Investitionshaushalt (Zurückstellung von Beschaffungen, die nicht unabweisbar zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig waren) zielten auf die Konzentration aller Kräfte und Finanzmittel auf die Krisenbewältigung und die Sicherung bestehender Strukturen. Durch diese restriktive Bewirtschaftung war es 194 möglich, die zur akuten Krisenbewältigung notwendigen Entscheidungen und eine Reihe von Hilfsprogrammen und -maßnahmen u.a. für die Kultur, den Sport und die Gastronomie, umzusetzen, ohne in eine gesamtstädtische finanzwirtschaftliche Schieflage zu geraten. Mit Erlass vom 06.04.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf die pandemische Lage reagiert und darauf reagiert, dass die Haushaltsplanungen der Kommunen in großen Teilen nicht mehr belastbar waren. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines vollständigen Nachtragshaushalts wurde ausgesetzt und den Kommunen empfohlen, ihren Liquiditätsbedarf zu überprüfen und den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung erforderlichenfalls anzuheben. Eine entsprechende Nachtragssatzung zur Anhebung des Höchstbetrags wurde von der Verwaltung am 14.05.2020 in den Beratungslauf der Stadt Köln eingebracht und am 18.06.2020 vom Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen. Hierin wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2,8 Mrd. Euro angehoben, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln und der städtischen Beteiligungsgesellschaften im Bedarfsfall jederzeit sicherstellen zu können. Mit dem Kommunalschutzpaket brachte die Landesregierung Mitte des Jahres außerdem das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) auf den Weg, welches am 01.10.2020 in Kraft trat. Demnach konnten Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pandemie mittels einer Bilanzierungshilfe im Haushalt isoliert und somit im laufenden Haushaltsjahr neutralisiert werden. Die Belastungen treffen die Haushalte entsprechend erst bei Auflösung der Bilanzierungshilfe, indem diese beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in 2025 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen ist. Neben diesen bilanziellen Maßnahmen konkretisierte sich im Herbst und Winter des Jahres, in welcher Höhe die Kommunen direkte finanzielle Entlastung erfahren würden. Eine wesentliche, auch dauerhaft wirkende Entlastung erfolgte durch die am 17.09.2020 im Bundestag beschlossene und rückwirkend zum 01.01.2020 wirksam werdende Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um weitere 25 Prozentpunkte. Die strukturellen Entlastungseffekte wurden in einer unterjährigen Prognose (Vorlage 2914/2020) für Köln mit 95,6 Mio. Euro angegeben. Unter Berücksichtigung gegenläufiger Effekte war im Jahresabschluss eine Verbesserung von 59,6 Mio. zu verzeichnen. Erhebliche, wenn auch nur einmalige Entlastung brachte weiter die hälftig von Bund und Land finanzierte Kompensation der Steuerausfälle bei der Gewerbesteuer, die am 25.11.2020 im Landtag beschlossen und kurz vor Jahresende, am 14.12.2020, ausgezahlt wurde. Die Stadt Köln erhielt hieraus 118,7 Mio. Euro. Die pandemische Entwicklung hatte erhebliche Auswirkungen auch auf die wirtschaftliche Gesamtlage: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2020 rd. 3,329 Billionen € und ging gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt mithin um 4,9 % zurück (2019: 3,449 Billionen €). Das BIP Nordrhein-Westfalens sank im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 ebenfalls erheblich, aber geringer als im Bundesdurchschnitt, um 4,4 % auf jetzt 697,1 Mrd. € (Vorjahr 2019: 717,5 Mrd. €). Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) ist in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9% gestiegen. Nordrhein-Westfalen (7,5 %) und auch Köln (9,2 %) hingegen weisen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat in Köln im Juni 2020 gegenüber Juni 2019 um 2.975 bzw. um 0,5 % auf jetzt 579.638 abgenommen. Laut Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit wurde Köln insbesondere als starker Tourismusmagnet von den Auswirkungen der Corona Pandemie stark getroffen, dort insbesondere Branchen wie Gastronomie, Hotel- und alle mit dem Tourismus in Zusammenhang stehenden Gewerbe. Daneben spürten auch der Handel sowie die Zeitarbeitsbranche starke Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen. Des Weiteren haben diverse Unternehmen vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. 195 Aber auch g erade deshalb blickt die Bundesagentur für Arbeit für Köln weiterhin optimistisch in die Zukunft, denn über das Instrument der Kurzarbeit konnte der Arbeitsmarkt grundsätzlich stabil gehalten werden. Weiterhin wird von einer Entspannung des Arbeitsmarktes im Laufe des Jahres 2021 ausgegangen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie beschleunigten Digitalisierung sieht die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen als eines der wichtigsten Zukunftsthemen an. Entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik aus April 2019 1 wird für 2030 von rd. 1,120 Mio. und für 2040 von rd. 1,146 Mio. Kölner*innen ausgegangen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt der Berechnungen zum 31.12.2017 steigt damit die Zahl der Menschen, die in Köln mit Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2030 um etwa 43.000 und bis 2040, dem Endpunkt der Prognose, um weitere 25.000 und damit insgesamt um nahezu 68.000 Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausberechnung aus dem Jahr 2015 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2040 Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsangebote im Kindergarten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen noch verstärkt werden. Der Zustrom von Geflüchteten nach Deutschland hat sich nach der Spitze Anfang 2016 deutlich verringert. Es wird erwartet, dass die Zahl der in Deutschland ankommenden Geflüchteten innerhalb der EU weiter abnimmt bzw. sich auf einem niedrigeren Niveau stabilisiert. Dies ist ein Trend zum aktuellen Zeitpunkt, der jedoch durch Faktoren wie den weiteren Verlauf der Pandemie und politische Entscheidungen beeinflusst werden kann. In Köln leben per 31.12.2020 6.176 geflüchtete Menschen und damit ca. 1.300 Personen weniger als zum Vorjahresstichtag (7.460). Die Stadt Köln wurde im Jahr 2018 als Kinderfreundliche Kommune ausgezeichnet. Der Aktionsplan wurde in 2020 weiter umgesetzt und die Re-Zertifizierung wird angestrebt. Neben dem in 2019 eröffneten Kinder- und Jugendbüro wurde in 2020 das Familienbüro in Räumen des Kalk-Karrees eröffnet. Des Weiteren wurde die Stadt Köln im Mai 2020 von der berufundfamilie GmbH als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Im Jahr 2020 wurden nachfolgende Bauten, die von Seiten der Stadt Köln als Bauherrin betreut wurden, im Rahmen eines alle fünf Jahre durchgeführten Wettbewerbsverfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen („Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW“) in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW ausgezeichnet: - Erweiterung des Genovevagymnasiums in Köln-Mülheim - Feuerwehrzentrum Köln - Rheinboulevard in Köln-Deutz Grundsätzlich stand da s Jahr 2020 stark unter dem Eindruck der weltweiten Corona- Pandemie. Auf die Auswirkungen im Einzelnen wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. 1 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/bevoelkerung-und-haushalte 196 3. Analyse der Haushaltswirtschaft 3.1 Vermögenslage Gegenüber der Schlussbilanz 2019 hat sich zum Stichtag 31.12.2020 die Bilanzsumme um 815,7 Mio. € (+5,4 %) auf 15.810,9 Mio. € erhöht. Das Eigenkapital erhöht sich durch den um die Stiftungen bereinigten Jahresüberschuss um 232,9 Mio. €. Darin enthalten ist die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz - NKF-CIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 155,5 Mio. €, die als außerordentlicher Ertrag gebucht wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“). Aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per Saldo eine Erhöhung des Eigenkapitals um 48,6 Mio. €, so dass es sich damit um insgesamt 282,8 Mio. € auf nunmehr 5.441,5 Mio. € erhöht. Minderungen auf der Passivseite haben sich bei den Sonderposten in Höhe von 21,4 Mio. € sowie dem Wert der Passiven Rechnungsabgrenzung sposten von 6,3 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen stehen allerdings deutlich höhere Rückstellungen (+534,2 Mio. €) sowie höhere Verbindlichkeiten von 26,3 Mio. € gegenüber. Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des Anlagevermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+362,5 Mio. €), durch Zugänge im Umlaufvermögen (saldiert +291,4 Mio. €) und bei den Rechnungsabgrenzungsposten (+6,3 Mio. €). Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % Anlagevermögen 14.246,86 90,11 Eigenkapital 5.441,48 34,42 Umlaufvermögen 878,41 5,56 Sonderposten 2.829,40 17,90 Aktive Rechnungsabgrenzung 530,13 3,35 Rückstellungen 3.774,68 23,87 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindl. Leistungsfähigkeit (Isolierung NKF-CIG) 155,54 0,98 Verbindlichkeiten 3.246,47 20,53 Passiv e Rechnungsabgrenzung 518,90 3,28 Summe 15.810,94 100,00 15.810,94 100,00 Der Anteil des langfrist ig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 90,1 % und entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachstehenden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. Rein rechnerisch entfällt auf jeden Einwohner (zum Stichtag 31.12.2020: 1,088 Mio. Einwohner) ein Vermögensanteil von 13.094 €. Aktiva 31.12.2020 31.12.2019 Langfristig gebundenes Vermögen T€ % T€ % Sachanlagevermögen 7.745.201,4 48,98 7.518.818,1 50,14 davon: 197 Bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.391.547,7 15,13 2.396.298,5 15,98 Infrastrukturvermögen 2.866.942,1 18,13 2.951.167,8 19,68 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.786.576,0 11,30 1.632.021,7 10,88 Finanzanlagen 6.482.226,1 41,00 6.347.267,4 42,33 Summe 14.227.427,5 89,98 13.866.085,5 92,47 Die Finanza nlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern sowie den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit zusammen 10,7 Mrd. € gut zwei Drittel (67,42 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommunen besteht jedoch die Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden. Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt rd. 75 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen (+ 220,9 Mio. €). Der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ betrachtet jedoch um 2,6 Prozentpunkte gesunken. Die Detaillierung ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: Passiva 31.12.2020 31.12.2019 Langfristiges Kapital T€ % T€ % Eigenkapital 5.441.476,0 34,42 5.158.652,9 34,40 Sonderposten aus Zuwendungen/Beiträge 2.720.261,5 17,20 2.745.966,4 18,31 Rückstellungen für Pensionen u. Rekultivierung von Deponien 2.654.053,4 16,79 2.583.118,3 17,23 Verbindlichkeiten einschl. erhaltene Anzahlungen (über fünf Jahre) 1.025.136,9 6,48 1.132.296,8 7,55 Summe 11.840.927,7 74,89 11.620.034, 4 77,49 Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Hinsichtlich der Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Werden alle Einwohner*innen (zum Stichtag 31.12.2020: 1.088.040 Mio. Einwohner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser Anteilseigner*innen zum 31.12.2020 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5.001 € (Vorjahr 4.724 €). 198 3.2 Schuldenlage Die Versch uldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 31.12.2020 2.342,3 Mio. €. Im Zeitraum 2015 bis 2020 erfolgte eine absolute Verringerung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten von 3.016,0 Mio. € um 673,7 Mio. € auf 2.342,3 Mio. €; dies entspricht einer jährlichen Tilgungsleistung von 134,7 Mio. €. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 2.162,9 Mio. € in 2015 auf 1.623,1 Mio. € in 2020 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung aufgrund der im Zusamm enhang mit dem Einsturz des historischen Archivs am Waidmarkt erhaltenen Zahlung der ArGe an die Stadt Köln, von 853,1 Mio. € auf 719,3 Mio. € ebenfalls verringert. Zum Stichtag 31.12.2020 betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den Verbindlichkeiten aus Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigen, 3.246,5 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen Verschuldung in Höhe von rd. 2.984 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten stehen zwar hinreichend werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite gegenüber. Jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufgabenerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist somit nur mit positiven Jahresergebnissen und entsprechend hohen Zahlungsüberschüssen möglich, die neben den pflichtigen Tilgungsleistungen für laufende Kredite auch noch nennenswerte Auszahlungen für Investitionen zulassen. Angesichts der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt und dem hohen Nachholbedarf an Investitionen ist davon auszugehen, dass sich die Verschuldung durch Investitionskredite tendenziell weiter erhöhen wird. 3.3 Ertragslage Die Ergebnisrechnung 2020 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.781,6 Mio. € und einen (unbereinigten) Überschuss von 234,6 Mio. € aus. Darin enthalten sind 155,5 Mio. €, die bedingt durch die Isolierung der coronabedingten Belastungen gemäß NKF-CIG als außerordentlicher Ertrag in der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan, der ein Defizit von 51,3 Mio. € vorsieht, bedeutet das - mit der Isolierung nach NKF-CIG - eine Verbesserung in Höhe von 285,9 Mio. €. Ohne die Isolierung nach NKF-CIG wird eine Verbesserung in Höhe von 130,4 Mio. € erzielt. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2019 in Höhe von rd. 41,6 Mio. € führen zu einem 0,0 500.000,0 1.000.000,0 1.500.000,0 2.000.000,0 2.500.000,0 3.000.000,0 3.500.000,0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Investitions- und Liquiditätskredite 2015 bis 2020 (in T€ jeweils zum 31.12.) Investitionskredite Liquiditätskredite 199 fortgeschrie benen Plandefizit von 92,8 Mio. € (ohne Isolierung NKF-CIG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 327,5 Mio. €. Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2020 in Summe betrachtet positiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Wesentliche einzelne Ertragspositionen lagen jedoch dennoch deutlich unter dem Planwert: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 143,9 Mio. € unter dem Planwert. Dabei sind insbesondere die Erträge aus Gewerbesteuer um rund 119 Mio. € niedriger ausgefallen. Dies ist dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahre 2020 geschuldet, bei der es im Frühjahr z.B. zu angeordneten Schließungen von Gastronomiebetrieben etc. sowie auch insgesamt zu einem temporären Stopp im wirtschaftlichen Leben Deutschlands gekommen ist. Als Hilfestellung wurde u.a. den Gewerbesteuerzahler*innen die Möglichkeit der Stundung ihrer Forderungen oder die Verringerung von Vorauszahlungen zugestanden. Gleichzeitig hat das Land NRW mit Erlass des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes (GewStAusgleichsG NRW) den Kommunen nach einem entsprechenden Verteilmechanismus Kompensationsleistungen für die ausgefallenen Gewerbesteuerzahlungen zukommen lassen (Stadt Köln: 118,7 Mio. €). Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Ertragsentwicklung der wichtigsten Steuerarten in den letzten fünf Jahren. Der Minderertrag bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 65,7 Mio. € gegenüber der Planung resultiert - wie die Gewerbesteuerausfälle - ebenfalls aus der verschlechterten Konjunkturlage in NRW durch die Corona-Pandemie, da viele Betriebe gezwungen waren, Kurzarbeit anzuordnen oder Personal abzubauen. Gegenüber 2019 kam es dadurch in 2020 zu einer Ertragsverschlechterung in Höhe von 30,1 Mio. €. Hier erfolgte aber - anders als bei den ausgefallenen Gewerbesteuerzahlungen - keine finanzielle Kompensation durch das Land NRW. Dennoch wirkt diese Ertragsverschlechterung nicht unmittelbar auf das Jahresergebnis, da seitens der Landesregierung in 2020 zur Unterstützung der Kommunen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen wurde (s. weitere Ausführungen dazu unter TOP 3.6). Danach isolieren die Kommunen die coronabedingten Mehrbelastungen und Mindererträge und weisen die entsprechenden Werte als außerordentlichen Ertrag aus (§ 5 Abs. 2 und 5 NKF-CIG). In 2020 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von 27,7 Mio. € gegenüber der Planung erzielt werden. Grund dafür ist ein Soforthilfeprogramm des Bundes zur Entlastung der Kommunen 200 Der Aufwan dsdeckungsgrad, d. h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwendungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt nunmehr bei 100,8 % und ist gegenüber dem Vorjahr (99,3 %) gestiegen. Die Nettosteuerquote beträgt 40,5 %. Der Anteil der Gewerbesteuer an den Steuererträgen liegt bei 52,9 %. 3.4 Aufwandslage Im Haushaltsjahr 2020 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.736 Mio. € entstanden. Größte Position auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 1.926,4 Mio. € (33,58 %) dar. Davon entfallen alleine 1.155,2 Mio. € auf Sozialtransferaufwendungen. Sonstige or dentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 1.754,7 Mio. € gebucht (30,59 %), davon insgesamt 1.170,2 Mio. € für den Kultur- und Sozialbereich. Die Aufwandsseite enthält weiterhin Personalaufwendungen, die mit 1.151,5 Mio. € insgesamt 20,08 % der ordentlichen Aufwendungen ausmachen. 3.5 Finanzlage Die Finanzrechnung 2020 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 13,1 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt um 3,2 Mio. € unter dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe von 5,0 Mio. € enthalten. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 515,3 Mio. € und steht in diesem Maße zur Finanzierung von Investitionen bzw. für Tilgungsleistungen von Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist gegenüber 2019 um 321,2 Mio. € höher ausgefallen. Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 209,0 Mio. € relativiert den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und führt insgesamt zu einem Finanzmittelüberschuss von 306,4 Mio. €. Während die Einzahlungen für Investitionen etwa 90 Mio. € und damit rund 64 % über dem Planwert liegen, erreichen die Auszahlungen für Investitionen mit rund 50 % nur die Hälfte des fortgeschriebenen Planwertes. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen betragen 15,4 % des fortgeschriebenen Planwertes und übersteigen mit einem Gesamtbetrag von 137,7 Mio. € die aus 2019 übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 29 Mio. €. Gründe dafür sind zum einen die aufgrund der in 2020 beginnenden Pandemie zunächst stark eingebremsten wirtschaftlichen Betätigungen (Lockdown im März/ April) sowie zum anderen die generelle Problematik geeignete Fachfirmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil sind dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahm en Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke notwendig geworden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusä tzliche Kassenkreditaufnahmen erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Infolge der immer noch andauernden expansiven Geldpolitik der europäischen Zentralbank sowie der niedrigen Zinsen hat die Stadt Köln keine Schwierigkeiten, ihre Kapitalbedarfe am Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu decken. 3.6 Gesamtbeurteilung Der Jahresabschluss 2020 schließt - ohne die Berücksichtigung von coronabedingten Isolierungen - mit einem Überschuss von 79,1 Mio. € ab. Aufgrund der sich ab Anfang 2020 weltweit ausbreitenden Corona-Pandemie wurde seitens der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein- 201 Westfalen“ (N KF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG2) erlassen, wonach die Kommunen die coronabedingten Mehrbelastungen isolieren und als außerordentlichen Ertrag ausweisen müssen (§ 5 Abs. 2 und 5 NKF-CIG). Dieser außerordentliche Ertrag beläuft sich im Jahresabschluss 2020 auf 155,5 Mio. €, so dass sich der Jahresüberschuss 2020 auf insgesamt 234,6 Mio. € erhöht. Bei dieser signifikanten Verbesserung des Jahresergebnisses handelt es sich jedoch nur um eine Bilanzierungshilfe; Finanzmittel zur Unterstützung der Kommunen fließen durch das NKF-CIG nicht. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 NKF-CIG zur Aufstellung des Haushaltes 2025 entscheiden müssen, ob sie die in den Vorjahren gebildete Bilanzierungshilfe einmalig ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausbuchen wollen - was zu einer erheblichen Reduzierung des Eigenkapitals führen würde - oder ob die Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden soll. Somit führt die Bilanzierungshilfe zwar augenblicklich zu einer Entlastung, aber letztendlich zu einer erheblichen Belastung und damit zu beträchtlichen Risiken für die kommunalen Haushalte ab 2025 ff. Hinzu kommt, dass die Belastungen sich nicht nur auf das Jahr 2020 und nur durch die Corona-Pandemie verursacht beschränken werden, sondern auch in den Folgejahren zum Tragen kommen werden. Durch den Bund und das Land NRW sind darüber hinaus direkte Zahlungshilfen an die Kommunen geflossen. Dieses sind zum einen die Zahlungen nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz zur Abfederung der Gewerbesteuerausfälle (s. auch TOP 3.3 Ertragslage) i.H.v. 118,7 Mio. € und zum anderen die Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft (59,6 Mio. €). Weiter sind im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms Zahlungen i. H. v. insgesamt 21,1 Mio. € bei der Stadt Köln zur Unterstützung der Kölner Verkehrsbetriebe AG eingegangen und vollständig dorthin weitergeleitet worden. Diese dienen der Kompensation der Ausfälle bei den Ticketeinnahmen, den durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen baulichen Sicherheitsmaßnahmen in den Bahnen und Bussen zum Infektionsschutz der Fahrer*innen sowie der Kosten für den Einsatz zusätzlicher Transportmittel zur Entzerrung der Schülerfahrten. In der Gesamtschau wird - ohne die coronabedingte Isolierung - im Jahre 2020 ein Jahresüberschuss von 79,1 Mio. € erzielt. Der Jahresabschluss liegt damit 130,4 Mio. € über dem Plan 2020, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 51,3 Mio. € vorgesehen hat. Neben den erheblichen finanziellen Hilfen insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft, des ÖPNV und der Gewerbesteuer, ist dies auch darauf zurückzuführen, dass im Rahmen eines Vergleichs zum Einsturz des Historischen Archivs Schadenersatzzahlungen von insgesamt 600 Mio. € in 2020 vereinnahmt wurden. Denen stehen zwar Rückstellungszuführungen und Aufwendungen gegenüber (als größte Positionen sind dabei die Wiedernutzbarmachung der Archivalien mit 450,4 Mio. € und der Investitionszuschuss zum Neubau des Historischen Archivs über rund 84 Mio. € zu nennen), in Höhe von 38,1 Mio. € wirkte sich der Vergleich aber auch ergebnisverbessernd auf den Jahresabschluss 2020 aus. Neben diesen großen Sondereffekten ergeben sich viele – in der Summe relevante - Abweichungen durch die Auswirkungen der Pandemie auf das städtische Leben: Beispielhaft seien hier die Einsparungen von Aufwendungen genannt, wie z.B. die Absage von diversen städtischen sowie kulturellen Veranstaltungen (ca. 25 Mio. €), die verzögerte Akquise von Personal (ca. 26 Mio. €) sowie die Verschiebung von Instandhaltungen/ Baumaßnahmen aufgrund fehlender Fachkräfte/ gestörter Lieferketten (ca. 20 Mio. €). Das Jahresergebnis ist somit gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen. 2 Die erfolgten Anpassungen des Gesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrecht- licher Vorschriften vom 14.12.2022 (GV.NRW.2022 S. 1063) bleiben hier unberücksichtigt. 202 4. Ausblick sowie Chancen und Risiken 4.1 Haushaltsplan 2021 Nachfolgen d wird der Haushaltsplan 2021 und die damit verbundene mittelfristige Planung für drei weitere Jahre und deren Auswirkung auf die finanzielle Situation erläutert. Die hier dargestellten Werte entsprechen dem in 2019 verabschiedeten Doppelhaushalt 2020/2021. 4.1.1 Ergebnisplan 2021 Der Haushaltsplan 2021 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 2021 2022 2023 2024 Summe ordentliche Erträge 5.022,6 5.079,7 5.211,1 5.351,6 Summe ordentliche Aufwendungen 5.023,8 5.033,6 5.159,1 5.257,9 Finanzergebnis -27,9 -39,4 -50,0 -55,2 Jahresergebnis -29,1 6,7 2,0 38,3 Quote der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem geplanten Fehlbetrag von 29,1 Mio. € ab. Erstmalig soll in 2022 ein geringfügiger Überschuss erreicht werden. Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind ab dem Haushaltsjahr 2021 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 höhere Erträge aus der Gewerbesteuer geplant. Auf Basis des Jahresergebnisses 2018 im Entwurf, der aktuellen Aufkommensentwicklung in 2019 sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019 wurde im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für das Jahr 2021 ein Gewerbesteueransatz von 1.437,2 Mio. € zu Grunde gelegt. Für die Jahre 2022 ff. wurden zur Ansatzfestlegung die Steigerungsraten der Steuerschätzung von Mai 2019 herangezogen. Im Vergleich zur bisher überaus positiv prognostizierten Steuerentwicklung der letzten Jahre mussten auf Grund gedämpfter Steigerungsraten die Ansätze gegenüber der bisherigen Planung nach unten korrigiert werden. Die Gewerbesteuererträge lassen sich allerdings nicht verstetigen. Denkbar ist auch, dass sich Ereignisse der Weltpolitik auf die wirtschaftliche Entwicklung in Köln auswirken, zuvorderst ist dabei an die Entwicklung der Corona-Pandemie zu denken. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich in den letzten Jahren ebenfalls durchweg positiv. Bei der Ermittlung der Jahreswerte 2020 ff. wurden ebenfalls die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019 berücksichtigt. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung mussten auch hier die zu erwartenden Erträge im Vergleich zur bisherigen Planung entsprechend korrigiert werden. Der Ansatz für das Jahr 2021 wurde auf 665,6 Mio. € festgesetzt. Auf Basis des „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen 2015“ erhalten die Gemeinden seit 2015 zusätzliche Erträge. Die Höhe dieser Entlastung wurde bis 2017 hälftig auf Basis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie auf Basis der Bundesleistungen an den Kosten der Unterkunft (KdU) ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2018 stellt der Bund die gesamten 5,0 Mrd. € zur unmittelbaren Verteilung an die Kommunen zur Verfügung. Davon werden 2,4 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,6 Mrd. 203 € über eine höhere Bundesbeteilig ung an den KdU und 1,0 Mrd. € über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung entsprechende Ertragsberechnungen für die einzelnen Kommunen vorgenommen. Insgesamt erhält die Stadt Köln danach seit 2018 rd. 90 Mio. €, auf Basis der KdU-Berechnung entfallen insgesamt rd. 11,5 Mio. € auf die Stadt Köln. Dieser Mehrbetrag aus dem sog. „Kommunalentlastungsgesetz“ wurde in der Größenordnung von rd. 90 Mio. € auch in den Folgejahren berücksichtigt. Von den darüber hinaus vom Bund bereitgestellten 1,0 Mrd. €, die über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt werden, entfallen auf NRW rd. 217 Mio. €. Dieser Betrag wird den Kommunen über eine Erhöhung der Schlüsselmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellt und nach den Kriterien für die Schlüsselzuweisungen verteilt. Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 nicht durchgängig erfüllt. In Folge deutlich abgesenkter Ertragserwartungen im Zuge der Steuerschätzung bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird sich das Haushaltsdefizit 2021 gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung erhöhen. Um den wichtigen Schritt in Richtung eines perspektivisch ausgeglichenen Haushaltes im Jahr 2022 zu erreichen, sind daher enge Planungsvorgaben, Einsparungen und Ertragsverbesserungen erforderlich. Das ausgewiesene negative Jahresergebnis in 2021 bedeutet bis dahin gleichwohl einen weiteren Eigenkapitalverzehr von 29,1 Mio. €. Zum Ausgleich steht nach gegenwärtigem Kenntnisstand in diesen Jahren keine Ausgleichsrücklage mehr zur Verfügung, sodass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln bedurfte, die am 13.12.2019 erfolgte. Bedingt durch die im März 2020 ausgebrochene Pandemie haben sich diverse Prognosen, die eine Verbesserung der Wirtschaftsleistung zum Inhalt hatten, überholt. Es bestehen vielmehr auch in 2021 erhebliche Risiken für die Erträge und Aufwendungen der Stadt, zumal im zweiten Jahr der Pandemie auch langfristige Wirkungen auf die Wirtschaft - sei es im Gastronomiebereich durch nicht mehr abzuwendende Schließungen oder im produzierenden Gewerbe aufgrund weltweit stockender Lieferketten – zu verzeichnen sind. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind angesichts dieser vielfältigen Einflüsse aktuell nicht verlässlich prognostizierbar. 4.1.2 Finanzplan 2021 Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmittel für die laufende Verwaltungstätigkeit als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. Der Finanzplan 2021 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 2021 2022 2023 2024 Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.906,5 4.969,3 5.110,7 5.263,9 Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.790,2 4.836,2 4.941,6 5.078,8 Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit 116,3 132,9 169,1 185,1 Einzahlungen Investitionstätigkeit 160,6 165,6 138,2 126,0 Auszahlungen Investitionstätigkeit 504,9 396,8 320,0 282,3 204 Saldo aus Investitionstätigkeit -344,3 -231,2 -181,8 -156,3 Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 996,6 877,4 797,7 756,8 Auszahlung Finanzierungstätigkeit 768,5 779,3 785,1 785,7 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 228,1 98,2 12,6 -28,9 Veränderung der liquiden Mittel 0 0 0 0 Der Bestand an Liquidität skrediten wird sich planerisch zudem bis 2024 gegenüber dem Stand per 31.12.2020 um 772 Mio. € auf 1.491 Mio. € erhöhen. Die Prognosen bezüglich der Zinsentwicklung sagen gemeinhin eine Seitwärtsentwicklung voraus. Sollten die Zinsen entgegen dieser Erwartung steigen, wird der Zinsaufwand das Ergebnis der Stadt deutlich belasten. So hat sich der jährliche Durchschnittszinssatz für die langfristigen Kredite von 4,03% (2011) auf 1,86% (2020) verringert. Dies entspricht bezogen auf den durchschnittlichen Kreditbestand in 2020 einer Aufwandsminderung von jährlich rd. 38 Mio. €. Eine gegenläufige Entwicklung würde zu entsprechenden Mehrbelastungen bei den Krediten führen. 4.2 Reduzierung der Fehlbetragsquoten Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahresbezogenen Defizits. In der mittelfristigen Sicht des Haushaltsplans 2020/2021 wurde dies in 2022 planerisch erreicht. Aufgrund der Anfang 2020 einsetzenden Corona-Pandemie ist aber absehbar, dass der Haushaltsausgleich in 2022 aufgrund der diversen Belastungen voraussichtlich nicht erreichbar sein wird. Daher wird umso deutlicher, dass we iterhin erhebliche Managementanstrengungen erforderlich sind, um die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts umzusetzen. Das Schließen von Konnexitätslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfinanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden. Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags- und Aufwandsentwicklung im IST bis 2020 sowie bis 2024 auf Basis der mittelfristigen Planung des Haushaltsplanes 2020/2021 dar. Die erste Darstellung beinhaltet das IST 2020 ohne Berücksichtigung der Isolierung der coronabedingten Belastungen, die zweite Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. € (s. auch TOP 3.3 und 3.6) gemäß NKF-CIG. 205 Daran zeigt sich, dass die durch das NKF-CIG eingeräumte Ausweisung der coronabedingten Belastungen als außerordentlicher Ertrag zu einer signifikanten Verbesserung des 206 Jahresabschlusses 202 0 beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass die Bilanzierungshilfe i. H. v. 155,5 Mio. € für 2020 und die weiteren ab 2021 noch zu ermittelnden Werte gemäß den Vorschriften des NKF-CIG den Haushalt der Stadt Köln ab 2025 belasten werden, da diese in 2025 einmalig erfolgsneutral ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital zu buchen oder aber ab 2025 für maximal 50 Jahre in den kommenden Jahren erfolgswirksam abzuschreiben sind. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßigen Steigerungen durch Preis-, Besoldungs- sowie Tarifanpassungen unterliegen, dem folgen jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im Wesentlichen konjunkturell beeinflussten Ertragsgrößen. Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann hier Entlastung schaffen. Dazu zählen auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Länder. Des Weiteren müssen die tatsächlichen finanziellen Zuwendungen - analog der Zahlungen nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz oder dem ÖPNV-Rettungsschirm - für die nachfolgenden Jahre der Pandemie fortgesetzt werden. Die Bilanzierungshilfe nach dem NKF- CIG ist nicht ausreichend, sondern verschiebt die zu erwartenden Schieflagen der städtischen Haushalte nur in die Zukunft und zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Generell kann festgehalten werden, dass eine Reduzierung von Aufwendungen und Aufgaben zwingend erforderlich ist, um den Verzehr des Eigenkapitals kontinuierlich und nachhaltig zu verringern und langfristig wieder einen ausgeglichenen und generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit an Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen. Derzeit ergeben sich die nachstehend aktualisierten Fehlbetragsquoten (Beträge in Mio. €)*: 2021 2022* 2023* 2024* Allgemeine Rücklage (31.12. des Vorjahres) 5.207,0 5.177,9 5.184,6 5.186,6 Ausgleichsrücklage** Jahresergebnis lt. Ergebnisplan -29,1 6,7 2,0 38,3 geplante Fehlbetragsquote 0,56% 0,00% 0,00% 0,00% *Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2020 **Nach Ausgleich der Defizite 2017, 2018 und 2019 kein Restbestand mehr vorhanden Entsprechend der vorstehenden Planung ergib t sich aus Rück- und Vorschau nachstehende Entwicklung von Eigenkapital, aus der die angestrebte planerische Trendwende ab 2022 erfolgen könnte. Aber auch hier werden sich - bedingt durch die Corona-Pandemie - andere Entwicklungen bezogen auf das Eigenkapital ergeben, insbesondere, wenn gemäß § 6 NKF- CIG in 2025 die Entscheidung getroffen werden sollte, die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital auszubuchen. Das Niveau des Eigenkapitals in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr haltbar. 207 * ohne selbstständige Stiftungen; ab 2021 Planwerte entspr echend Haushalt 2020/2021; Wert Ist 2020 enthält Bila nzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. € Der seit Einf ührung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute entstandene und bis 2024 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt saldiert rd. 1,53 Mrd. €. Maßgeblich für diese Entwicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008 und 2016 und nun erstmals wieder in 2020 Überschüsse aufweisen (siehe nachfolgende Grafiken mit und ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CIG). Diesen stehen ergebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010 erfolgten Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von rd. 593 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von rd. 0,94 Mrd. €. 208 * ab 2021 Planwerte gemäß Haushalt 2020/2021 209 * ab 2021 Planwerte gemäß Haushalt 2020/2021 4.3 Investitionen und Nachhaltigkeit Durch das allgemeine Bevölkerungswachstum, die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren am Gymnasium (G9) und den steigenden Bedarf an schulischer Ganztagsbetreuung ist weiterhin ein Ausbau der Schulen erforderlich. Hierzu wurde eine Schulbau-Prioritäten-Liste erarbeitet und bildet die Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in der Stadt. Trotz Niedrigzinspolitik, Fachkräftemangel, Vergabehemmnissen und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor forciert die Stadt Köln den Schulbau. Vier Schulbauprojekte konnten im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer zwölf Maßnahmen ist für 2021 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Auch der Ausbau der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen schreitet kontinuierlich voran. Im Rahmen des Digitalpakts NRW stehen der Stadt Köln Fördermittel in Höhe von 47,3 Mio. € für Digitalisierungsmaßnahmen in Schulen in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung. Weitere zahlreiche anstehende Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen stehen in den kommenden Jahren zur Umsetzung an. Die hohen - notwendigen - Investitionen fordern den städtischen Haushalt stark. Das Thema Wohnen und Stadtteilentwicklung unter dem Stichwort „Lebendige Quartiere mit sozialem Anspruch“ hat durch den deutlichen Anstieg der Wohnungsmieten und Wohnungskaufpreise bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum an Bedeutung gewonnen. Herausragende Projekte sind hierbei die Parkstadt Süd, die Entwicklung des Deutzer Hafens inkl. der Sanierung der Deutzer Drehbrücke, Rondorf/Nord-West, Kreuzfeld sowie die Weiterentwicklung des Mülheimer Südens. Dabei wird die Stadt durch verschiedene 210 Maßnahme n sicherstellen, dass in diesen St adtteilen nicht nur hochpreisige Wohnviertel entstehen. Ob sich gleichzeitig eine positive wirtschaftliche Entwicklung und ein Abschöpfen von Immobilienerlösen auch positiv auf den städtischen Haushalt auswirken werden, hängt im Wesentlichen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre ab. Maßnahmen zum Klimaschutz gewinnen an Dr inglichkeit: Ausbau von Radverkehr, öffentlichem Nahverkehr und Elektromobilität sowie Optimierung des Straßenverkehrs und Klimaschutzprogramme werden die Haushaltslage der Stadt Köln vor weitere Herausforderungen stellen. Als wichtige Projekte sind hier diverse Radverkehrskonzepte, Radschnellwege, die Ausweitung der Tempo-30-Zonen innerhalb der innerstädtischen Quartiere, die sukzessive Umstellung der Busflotte auf batteriebetriebene Antriebe, die Einrichtung von E-Ladesäulen-Standorte, die kostenlose Ausleihe von E-Lastenfahrrädern in den Bürgerzentren, die Einrichtung/Modernisierung der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale und die Sanierung der Rheinbrücken zu nennen. Die Stadt Köln hat gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH und der Gertec GmbH das Klimaschutz- maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ erstellt. 4.4 Digitalisierung Die voranschreitende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft und neue smarte Technologien ermöglichen es der Verwaltung nicht nur Prozesse zu digitalisieren, sondern auch neue Services für Bürger*innen und Unternehmen und andere Verwaltungen anzubieten und somit den Nutzererwartungen zu entsprechen. Digitale Services und Onlinezugangsgesetz Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in 2018 aufgesetzte Digitalisierungsprogramm mit dem Schwerpunkt Service für Bürger*innen und Unternehmen 2019 mit Projekten zu den Themenbereichen „Arbeitgebermarke“, „Soziales und Familie“, „Zukunftsfähige Bürgerdienste“ und „Serviceerleichterung für Unternehmen“ umgesetzt und für die Folgejahre aktualisierte Maßnahmenpakete erstellt. Die Verwaltung hat sich hinsichtlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowohl mit dem Bund als auch dem Land NRW vernetzt und nimmt an den Digitalisierungslaboren des Bundes zu den Themen „Mobilität und Reisen“ mit den konkreten Leistungen „Führerschein“, „Bauen und Wohnen“, „Ein- und Auswanderung“ sowie „Engagement und Hobbies“ und “Wahlen“ teil. Zusätzlich erfolgt ein Austausch auf Landesebene mit den CDOs der Kommunen zur SmartCity SmartRegion, zu OpenGovernment und auch zur Umsetzung von digitalen Leistungen. Somit ist sichergestellt, dass die Belange der Stadt Köln hinreichend berücksichtigt werden, Ergebnisse frühzeitig vorliegen und zeitnah in das städtische Digitalisierungsprogramm eingebunden werden können. Im Rahmen der Entwicklung einheitlicher Lösungen in den Themenfeldern des OZG sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden mit verschiedenen Fachämtern aktuell umfassende Services wie z. B. der Führerscheinantrag, Antrag auf Wohngeld, Antrag für Hilfe zum Lebensunterhalt und weitere übergreifende Services bearbeitet. Durch das System der Nachnutzung von einheitlich entwickelten Dienstleistungen stellt die Stadt Köln sicher, dass sowohl medienbruchfreie als auch einfach nutzbare Services entstehen und Anpassungsarbeiten in den Kommunen vermieden werden. Das stadtinterne Maßnahmenpaket 2021/2022 konzentriert sich genau auf die Entwicklung und Nachnutzung dieser Lösungen in Köln. Dieses Vorgehen erreicht damit den größtmöglichen Synergieeffekt und trägt der angespannten finanziellen Lage und den verfügbaren personellen Ressourcen in den Dienststellen Rechnung. 211 Digitale Bildung Für den Bereich Bildung wurde für 2019-2022 ein eigenes Digitalisierungsprogramm erstellt. Derzeit wird ein Konzept für die Weiterführung und Intensivierung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Aktivitäten der Entwicklungswerkstatt "Bildung im Digitalen Wandel" stadtweit entwickelt und sukzessive umgesetzt. Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern Die Stadt folgt damit der Dynamik der Digitalisierung in allen Lebensbereichen und will neue ökonomische, ökologische und soziale Anwendungsformen für die Stadtentwicklung und Stadtgesellschaft schaffen. Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Projekt „Digitale Zukunftsstadt“ soll erstmalig für die Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und umgesetzt werden. Dieses schafft die Grundlage für bessere Services, eine verbesserte Steuerung und zukünftig eine bessere Vorausschau durch Simulationen des gesamten Konzerns. Geplant ist der Aufbau eines urbanen Datenökosystems, in dem die Daten der Stadt und der SWK use-case-bezogen integrativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des Gemeinwohles erzielt und darüber hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. BMI-Modellprojekt Smart Cities – un|box Cologne Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden sollen. Die Modellprojekte Smart Cities sind eine befristete Förderung des Bundes in Zusammenarbeit mit der KfW und ein Schwerpunktvorhaben des BMI in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels. Insgesamt sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren in vier Staffeln rund 50 Modellprojekte mit ca. 750 Mio. EUR gefördert werden. In der ersten Förderwelle wurden nur Kommunen bis maximal 160.000 Einwohnern gefördert. Wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 08.09.2020 mitteilt, hat sich die Stadt Köln erfolgreich in der 2. Förderstaffel als „Modellprojekt Smart City“ beworben. Das Motto der Förderstaffel lautet „Gemeinwohl und Netzwerkstadt/Stadtnetzwerk“. Für die insgesamt 32 ausgewählten Modellprojekte stehen rund 350 Millionen EUR zur Verfügung, um digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln & zu erproben. Unter dem Arbeitstitel „Köln – Deine Stadt Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 Impulsgeber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 100% Verbindlichkeit) wird Köln zur Förderung des Gemeinwohles und der kommunalen Datensouveränität die Digitalisierung für die weitere Entwicklung der Stadt sehr zügig, prozesssicher und verbindlich ausbauen. ZukunftsLabor Das im April 2019 in Kooperation mit der TH Köln entwickelte und eröffnete ZukunftsLabor dient als ein besonders gestalteter Experim entierraum der innovativen Optimierung, Entwicklung und Gestaltung von Prozessen und Digitalisierungsoptionen. Es wird seitdem regelmäßig und intensiv von den Beschäftigten der gesamten Stadtverwaltung mit einer durchweg positiven Resonanz genutzt. Transparenz und Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit den Bürgerinnen und Bürgern werden intensiviert und verstetigt. Kooperation und Vernetzung Mit dem Verständnis, dass digitale Lösungen nicht von jeder Kommune neu entwickelt werden müssen, werden Themen interkommunal und auch verwaltungsebenenübergreifend gemeinsam vorangetrieben. Dies gilt für die Einheitliche Behördenrufnummer 115, die 212 Föderale IT-Kooperation (FITKO) mi t dem FIT-Store, die Mitentwicklung von Standards und Normen für Smart and Sustainable Cities im Normungsausschuss “Nachhaltige Entwicklung in Kommunen” NAGUS, im Smart City Standards Forum, aber auch für gemeinsame Impuls- und Positionspapiere (beispielsweise „Nachhaltigkeit bedeutet Zukunftsfähigkeit - Aufruf für eine kooperative nachhaltige Digitalisierung“ und „Smart City Navigator“ - Nationaler Digitalgipfel 2020, „Technologie + Mensch in der Kommune von morgen - Impulspapier zu Normen + Standards SMART CITY“). 4.5 Entwicklung in den Beteiligungen Die städtischen Beteiligungsgesellschaften und Sondervermögen nehmen eine Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Die städtischen Beteiligungen erbringen Leistungen in diversen Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: Ver- und Entsorgung Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikationsdienstleistungen Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterwartung sowie Abwasserentsorgung Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer Straßenentwässerung Verkehr Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs Betrieb von Häfen und Flughafen Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und Vermietung von Wohnungen über die städtische Wohnungsgesellschaften Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art Kultur, Sport und Erholung Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung kultureller und sonstiger Veranstaltungen Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung Betrieb von Museen und Zoo Gesundheitsversorgung und Soziales ambulante, vor-, nach, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, psychisch kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdeter Menschen Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender Einrichtungen Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und Ausland Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen Wirtschaft Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des Technologietransfers Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten 213 Kernfunktio n der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zuverlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der Unternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im Wesentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. In den Jahren 2020 bis 2024 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) in Höhe von 906,7 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Dividenden in Höhe von 360,6 Mio. € geflossen bzw. geplant. Hierin noch nicht eingeflossen sind ggf. notwendige Anpassungen aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die städtischen Beteiligungsunternehmen und damit auf den Haushalt der Stadt Köln. in Mio. € Ist 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse 161,8 174,2 183,4 191,4 195,9 Erträge aus Gewinnabführungen/Dividenden 83,7 67,9 68,3 68,8 71,9 Ergebnisbelastung 78,1 106,3 115,1 122,6 124,0 In diesem Z usammenhang ist die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns für die Stadt von besonderer Bedeutung. Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahverkehrs und des Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Querverbundes führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die Finanzierung von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbetracht eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Investitionsbedarfe der SWK- Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet. Der Planwert für die Gewinnausschüttungen wurde daher gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2019 nach unten angepasst. Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher, gesetzlicher, energiepolitis cher sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab (Energiewende, Kohleausstieg). Neben diesem regulatorischen Umfeld wird die Ergebnisentwicklung der RheinEnergie AG zudem durch den Markt und den Wettbewerb bestimmt. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise. Im Rahmen eines extern beauftragten Sanierungsgutachtens wurden 214 verschiedene Maßnahmen entwickel t, um das Unternehmen wieder zu stabilisieren und eine positive Perspektive zu entwickeln. Mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung werden auch in Zukunft Unterstützungsleistungen der Stadt Köln erforderlich sein. Für die Haushaltsjahre 2020/2021 wurden im Rat bereits Gesellschafterdarlehen in Höhe von 84,4 Mio. € beschlossen. Die mittelfristige Planung sieht weitere Darlehensgewährungen vor. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen. Bis zum 31.12.2019 erbrachte die KVB ihre Leistungen aufgrund einer Betrauung durch die Stadt vom 04.09.2008. Diese Betrauung endete am 31.12.2019. Um eine ausreichende Verkehrsbedienung entsprechend den Anforderungen des Nahverkehrsplans der Stadt Köln über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen, hat die Stadt an die KVB einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbar ten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5 Jahren direkt vergeben. Das gegen die Direktvergabe an die KVB laufende Nachprüfungsverfahren eines privaten Verkehrsunternehmens wurde am 27.04.2020 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als unzulässi g eingestuft. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat somit die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bestätigt. Es steht damit rechtskräftig fest, dass der am 01.01.2020 in Kraft getretene Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) wirksam von der Stadt Köln an die KVB vergeben worden ist. Besonders der ÖPNV Bereich erleidet durch die gegenwärtige Corona-Pandemie schwere Einbußen, die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und hohen Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben. Als Folge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Verluste, haben Bund und Länder beschlossen, die erwarteten Schäden bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen von rund 5. Mrd. € über den ÖPNV- Rettungsschirm auszugleichen. Die Bundesregierung hat hierzu beschlossen, die Regionalisierungsmittel des Bundes einmalig in 2020 um 2,5 Mrd. € zu erhöhen. Die Länder haben beschlossen die Beträge in ähnlicher Größenordnung bereitzustellen. In dem Zuge hat die KVB AG Ende des Jahres vom Land unmittelbar (28,9 Mio. €) bzw. mittelbar über die Stadt Köln (21,1 Mio. €) insgesamt 50 Mio. € erhalten. Die GAG Immobilien AG (GAG) wurde 1913 gegründet, um der damaligen Wohnungsnot in sozial schwächer gestellten Bevölkerungsschichten zu begegnen. Vor allem durch eigene Bautätigkeiten sollte preisgünstiger Wohnraum für diese Menschen geschaffen werden. Auch heute, über 100 Jahre später, kommt das Unternehmen mit mehr als 22.000 Wohnungen im eigenen Bestand sowie weiteren fast 19.000 Wohneinheiten im gemeinsamen Tochterunternehmen von Stadt und GAG, der Grund und Boden GmbH, dem satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen zu versorgen. Die Verwaltung des Immobilienbestandes ist der GAG Servicegesellschaft mbH übertragen. Mit umfangreichen Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubauprogrammen passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Dies wurde auch im Jahr 2020 unvermindert weiter verfolgt. Die Stadtteilentwicklung Chorweiler, die maßgeblich durch das wohnungswirtschaftliche Engagement der GAG geprägt wird, läuft im geplanten Zeit- und Budgetrahmen. Neben hohen Anforderungen an die Bauqualität gehört dazu auch der Einsatz ökologisch nachhaltiger Techniken, die zur Energieeinsparung und zur CO2-Reduzierung beitragen. Ein kompetentes Sozialmanagement ist ein weiterer Faktor, um die soziale Stabilität in den Quartieren zu festigen und die Werthaltigkeit des Unternehmens zu steigern. Zum verantwortlichen Handeln gehört auch eine soziale Unternehmenskultur, zu der sich die GAG in besonderem Maße verpflichtet hat. 215 Die GAG versucht verstärkt, de r angespannten Wohnungslage in Köln auch durch Optimierung vorhandener Immobilien zu begegnen. So werden kleinere Gebäude abgerissen und durch größere Objekte ersetzt, vorhandene aufgestockt und Quartiere angemessen nachverdichtet. Der Neuerwerb von Grundstücken wird weiterhin forciert, stößt allerdings aufgrund mangelnder Verfügbarkeit an Grenzen. Die Ausschüttung der GAG beträgt unverändert 0,50 € je Aktie; der nicht ausgeschüttete Gewinn wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten der Rücklage zugeführt. Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert als Ansprechpartner rund um die Immobilienwirtschaft, um die Auftrag gebenden Dienststellen von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihnen Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Sie geht aufgrund der angespannten Flächenbedarfssituation (Schulnotstand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. von einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus. Das 2. Schulmaßnahmenpaket Neubau/ Erweiterung/ Generalsanierung von Schulen durch Total- und Generalunternehmer zur Beseitigung der angespannten Schulsituation wurde im Juni 2020 beschlossen und umfasst ein Investitionsvolumen von insgesamt 1,65 Mrd. EUR. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und marktgerechten Erweiterung des Bestands erforderlich. Um di es im erforderlichen Umfang aus eigener Kraft realisieren zu können, ist eine deutliche Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens erforderlich. Diese wird jedoch derzeit durch steigende Verluste der Sparte Bodenverkehrsdienste beeinträchtigt. Mit dem Ziel, diese Verluste soweit möglich und unter strategischen Gesichtspunkten vertretbar zu minimieren, hat die Geschäftsführung Optimierungsmöglichkeiten in den Aufbau- und Ablaufprozessen identifiziert, die zeitnah realisiert werden sollen. Außerdem steht die Geschäftsführung in Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung und der zuständigen Gewerkschaft mit dem Ziel, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bodenverkehrsdienste zu erreichen. Die für die wirtschaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung ist coronabedingt stark eingeschränkt. Die Corona Pandemie hat daher deutlich negative Auswirkungen auf die Liquidität und die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft. Zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Liquidität und finanziellen Handlungsfähigkeit des Flughafens haben die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung am 18.12.2020 eine Kapitalzuführung von 75 Mio. € beschlossen, davon entfällt gemäß dem Anteil am Stammkapital der Gesellschaft von 31,12 % ein Betrag in Höhe von 23,34 Mio. € auf die Stadt Köln. Gemäß Beschluss vom 07.11.2019 hat der Rat der Stadt Köln der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile der KölnKongress GmbH in Höhe von 51% an die Koelnmesse GmbH zugestimmt. Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat die Koelnmesse GmbH die KölnKongress GmbH mit der Tochtergesellschaft Koelnmesse Ausstellungen GmbH verschmolzen. Die verschmolzene Gesellschaft firmiert seitdem unter dem Namen Koelncongress GmbH. Durch die Neuordnung dieses Veranstaltungssektors erwarten Stadt und Koelnmesse GmbH deutliche Synergie- und Ergebniseffekte. Seitens der Stadt Köln entfällt in diesem Zuge die Verpflichtung zur Verlustübernahme der in der Regel defizitären KölnKongress GmbH. Der Veranstaltungs- und Kongressbereich wurde von den Auswirkungen der Corona- Pandemie besonders hart getroffen. Dem Koelnmesse Konzern wurde durch die Veranstaltungsverbote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Die Stadt Köln hat zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH befristet bis zum 31.12.2022 ein gemeinsames Cash Pooling bis zu einer Höhe von 80 Mio. € eingerichtet. Zur Stärkung des Eigenkapitals der Koelnmesse GmbH und zur Finanzierung der neuen Confex 216 Halle nimmt die Stadt Kö ln darüber hinaus gemeinsam mit dem weiteren Hauptgesellschafter Land NRW in 2021 eine Kapitalzuführung in Höhe von 120 Mio. € vor. Der Anteil der Stadt Köln an der Eigenkapitalzuführung beläuft sich auf 96,0 Mio. €. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. Die Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Die Gesellschaft hat im Jahr 2020 die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für ordnungsgemäße planerische und bauliche Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben bei der Gebäudeerrichtung geschaffen. Die im Planungsbeschluss vom Mai 2018 prognostizierten Bruttogesamtbaukosten von rd. 115,1 Mio. € sind nach heutigem Kenntnisstand ausreichend. Für das Jahr 2021 sind Auszahlungen aus der satzungsmäßigen Verpflichtung zur Kostenübernahme von rd. 6,1 Mio. € geplant. Die Stadtentwässerungsbetriebe planen derzeit den Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage im Rahmen einer noch zu gründenden „Klärschlammkooperation Rheinland“. Damit soll die langfristige Entsorgungssicherheit des Klärschlamms zu moderaten Preisen ermöglicht werden. Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2023/24 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der städtische Haushalt mit den Sanierungskosten (Abschreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der geplanten Inbetriebnahme in der Spielzeit 2023/24 rd. 20,5 Mio. € p.a. Von diesem Betrag wurde bereits in der Planung ausgegangen, da mit höheren Zinsen kalkuliert wurde. Die enorme Reduzierung der Zinshöhe führte zu Zinseinsparungen, die den Mehraufwand der Abschreibungen der gestiegenen Sanierungskosten zum Teil kompensieren. Zurzeit ist mit ca. 15 Mio. € Abschreibungsaufwand p.a. ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu kommt die Zinsbelastung. Der Betriebskostenzuschuss für die Bühnen der Stadt Köln wurde ab dem Zeitpunkt der verschobenen Inbetriebnahme um rd. 20 Mio. € reduziert, in 2023 muss dieser Betrag nun wieder zugesetzt werden. Weitere Kostensteigerungen der Sanierung werden über den Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt. Die Ende 2018 gegründete Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH nahm 2019 ihr Geschäft auf und konnte bis Ende 2020 den Aufbau der Gesellschaft mit einem Aufbau von Personal und internen Strukturen sowie der Definition einer Vision und eines strategischen Zielsystems erfolgreich vorantreiben. Während der Corona-Pandemie wurde die KölnBusiness mit Ihren Informationen und Services als wichtige Partnerin der Kölner Wirtschaft wahrgenommen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und öffentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr ausgerichtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen der marktwirtschaftlichen globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflussen das Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfrastruktur. Alternative Transportanbieter, z. B. LKW, verringern die Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK ergeben sich durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum Ausbau der Marktstellung. Im November 2019 wurde der Ausbaustopp zum weiteren Ausbau des Hafens Godorf beschlossen und sämtliche planungsrechtlichen Verfahren wurden eingestellt. Die HGK erhielt eine Kompensation in Höhe von 9,4 Mio. €. Der Beschluss dazu wurde im Rat am 217 26.03.2020 gefasst. Mit Wirkung vom 01.08.2020 erwarb die HGK die europäischen Binnenschifffahrts-Aktivitäten der Imperial Logistics International B.V. & Co. KG. Die neue Einheit wird innerhalb der HGK-Gruppe unter dem Namen „HGK Shipping GmbH“ etabliert. Mit der Akquisition der HGK Shipping rundet die HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt ergänzt. Gleichzeitig erweitert die HGK durch den Erwerb signifikant ihre Präsenz in den wichtigen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Weitergehende Chancen und Risiken im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind aktuell nicht ersichtlich bzw. gehen nicht über das allgemeine wirtschaftliche Risiko hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, insbesondere zum Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht verwiesen. 5. Personalbestand und –entwicklung In 2020 führt en die Personalzugänge und -abgänge in der Kernverwaltung per Saldo zu einem Zuwachs von 1.482 Personen auf insgesamt 21.629. Mitarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung auf Vollzeitbasis Beamt*innen 4.365 4.084 tariflich Beschäftigte 15.068 12.742 Anwärter*innen, Auszubildende, Praktikant*innen 1.175 1.170 Summe aktiv Beschäftigte 20.608 17.996 inaktives Personal (Beurlaubte, Abgeordnete, Freistellungsphase Altersteilzeit) 1.021 800 *(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) personalintensive Bereiche Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung auf Vollzeitbasis allgemeine Verwaltung 8.682 7.550 Sozial- und Erziehungsdienst 5.410 4.624 feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- und Verkehrsdienst 1.596 1.511 Die Personalgewinnung ist für die Arbeitgeberin Stadt Köln nach wie vor herausfordernd. Die Stadt Köln benötigt wegen des stetigen Aufgabenzuwachses und des demographischen Wandels personelle Verstärkung in allen Bereichen. Zunehmender Fachkräftemangel und die Konkurrenz zu den Arbeitgeberinnen und Unternehmen aus dem öffentlichen und privaten Sektor erschweren die Akquise zusätzlich. Die gegenüber 2019 gestiegene Gesamt-Planstellenanzahl trägt unter anderem - trotz des oben genannten Personalzuwachses - zu einer vorübergehenden Erhöhung der Vakanzen bei. Somit stieg trotz nochmals erweiterter Maßnahmen rund um die Personalgewinnung die Vakanzquote im Vergleich zum Vorjahr etwas an. 218 2020 2019 Vakante Planstellen zum 31.12. 1.533 1.431 Quote zum Stichtag 31.12. 8,24% 7,90% Jahresdurchschnitt 9,84% 8,71% Personalgew innung: Mit dem weiteren Ausbau des Bewerbercenters im Personal- und Verwaltungsmanagement als zentrale Anlaufstelle und Visitenkarte der Arbeitgeberin Stadt Köln wurde der erfolgreich eingeschlagene Weg zu einer übergreifenden Personalakquise fortgeführt. Die Vorgabe „One- Face-to-the-Customer“ in Verbindung mit einem zeitgemäßen Onboarding, einem modernen E-Recruiting und professionell durchgeführten Auswahlverfahren als Service für die Fachdienststellen sind hier als wesentliche Aspekte zu bene nnen. In 2020 wurden über 2.850 Mitarbeitende extern eingestellt. Personalmarketing: Um Personal zu gewinnen und zu erhalten, ist die Erweiterung des städtischen Personalmarketings, der Aufbau einer „Arbeitgebermarke Stadtverwaltung Köln“ und die weitere, themenübergreifende Ausgestaltung als attraktive Arbeitgeberin unerlässlich. Wesentliche Inhalte stellen hierbei Personalwerbe-Kampagnen, Personalrecruiting- und Job- Messen (auch digital), Social-Media-Nutzung sowie das Employer Branding bis hin zur vollständigen Implementierung einer Arbeitgebermarke dar, mit deren Entwicklung 2020 begonnen wurde. Ebenso in 2020 wurde von einer neuen Rahmenvertrags-Werbeagentur der Stadt Köln die Personalwerbekampagne „Mach Köln!“ entworfen, die nunmehr alle Dienststellen im Rahmen ihrer Personalwerbemaßnahmen nutzen werden. Durch dieses einheitliche, übergreifende Kampagnenlayout ist die Außenwirkung der Personalwerbung der Stadt Köln nochmals entscheidend professionalisiert worden. Personalbindung: Die Eröffnung vertikaler wie horizontaler Karriere- und Entwicklungswege ist zur Bindung der Mitarbeitenden, Steigerung ihrer Arbeitszufriedenheit und zur Förderung lebenslangen Lernens von elementarer Bedeutung. Dazu gehört einerseits die Schaffung ausreichender Aufstiegsmöglichkeiten laufbahnübergreifend und andererseits auch die Entwicklung und Verbreiterung von Kompetenzen und Fähigkeiten auf gleicher Ebene oder innerhalb der Laufbahnen. Neben den Aufstiegswegen im Verwaltungsbereich wurden bereits Aufstiegsmöglichkeiten per Modularer Qualifizierung und Masterstudium für den technischen sowie den Sozial- und Erziehungsdienst geschaffen und angeboten. Ein weiteres, zentrales Element der Personalbindung ist die konsequente Anwendung und Umsetzung der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Der Einführungsprozess der Leitlinien umfasst alle Teamebenen. In jedem Team der Stadtverwaltung findet ein Teamworkshop statt, in dem gemeins am Maßnahmen zur Optimierung des Führungsverhaltens und der Zusammenarbeit im Team entwickelt werden. Durch das Personal- und Verwaltungsmanagement wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachdienststellen die Ausbildungsberufe und -plätze sowie internen Personalentwicklungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren in allen Bereichen erweitert. Die Ausbildungszahlen wurden auf dem hohen Niveau der Vorjahre gehalten. Die Chancen und Vorteile für eine Karriere bei der Stadt Köln sind konkurrenzfähig, vielfältig und zahlreich. 219 6. Kennzahlen Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleic he als auch interkommunale Vergleiche. Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefähig. 6.1 Bilanzkennzahlen 31.12.2020 31.12.2019 Eigenkapitalquote 1 34,42% 34,40% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: Eigenkapital x 100 Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________ Bilanzsumme Eigenkapitalquote 2 51,62% 52,71% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des Eigenkapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: (Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Eigenkapitalquote 2 = __ Bilanzsumme Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen Mittel aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 52,62% 53,55% Fehlbetragsquote entfällt 0,58% Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Formel: Negatives Jahresergebnis x (-100) Fehlbetragsquote = _____________________________________________________________ Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Infrastrukturquote 18,13% 19,68% Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz dar. Formel: Infrastrukturvermögen x 100 Infrastrukturquote = ________________________________________________ Bilanzsumme 220 31.12.2020 31.12.2019 Anlagendeckungsgrad 2 83,11% 82,79% Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital (länger 5 Jahre) gegenübergestellt. Formel: (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________ Anlagevermögen Investitionsquote 251,29% 145,18% Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue Investitionen gegenüberstehen. Formel: Bruttoinvestitionen x 100 Investitionsquote= __________________________________________________________________ Abgänge des AV + Abschreibungen AV Liquidität 2. Grades 24,46% 26,84% Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt werden. Formel: (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________ kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 10,14% 9,74% Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. Formel: Kurzfristige kurzfristi ge Verbindlichkeiten x 100 Verbindlichkeitenquote = _____________________________________________________________ Bilanzsumme 221 31.12.2020 31.12.2019 Dynamischer Verschuldungsgrad 12,87 31,27 Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig tilgen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. Formel: (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel dynamischer - kurzfristige Forderungen) Verschuldungsgrad = ______________________________________________________________________________ Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) 6.2 Ergebniskennzahlen 31.12.2020 31.12.2019 Aufwandsdeckungsgrad 100,80% 99,33% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Formel: Ordentliche Erträge x 100 Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Nettosteuerquote 40,50% 51,63% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich „selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen Dritter finanzieren kann. Formel: (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________ Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit Drittfinanzierungsquote 50,23% 50,44% Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde. Formel: Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________ Bilanzielle Ab schreibungen auf Anlagevermögen 222 31.12.2020 31.12.2019 Zuwendungsquote 22,30% 20,49% Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Dritter abhängig ist. Formel: Erträge aus Zuwendungen x 100 Zuwendungsquote = _______________________________________________________ Ordentliche Erträge Personalintensität 20,08% 23,56% Die Größe spiegelt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: Personalaufwendungen x 100 Personalintensität = ____________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungsintensität 10,76% 12,65% Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil Leistungen Dritter am Markt für die kommunale Aufgabenerledigung erworben werden. Formel: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Sach- und Dienstleistungsintensität = _________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Transferaufwandsquote 33,59% 38,36% Die Kennzahl spiegelt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: Transferaufwendungen x 100 Transferaufwandsquote = ___________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Abschreibungsintensität 3,08% 3,65% Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt durch die Abnutzung des Anlagevermögens (AV) belastet wird. Formel: Bilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 Abschreibungsintensität = _____________________________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 1,18% 1,69% Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen bestehen. Formel: Finanzaufwendungen x 100 Zinslastquote = ________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen 223 6.3 Kennzahlenentwicklung 2016 bis 2020 Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 6.1 und 6.2 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt. 2016 2017 2018 2019 2020 Eigenkapitalquote 1 35,95 36,02 34,94 34,40 34,42 Eigenkapitalquote 2 55,23 54,88 53,54 52,71 51,62 Fehlbetragsquote ./. 0,71 1,59 0,58 ./. Liquidität 2. Grades 34,41 38,47 26,45 26,84 24,46 Aufwands- deckungsgrad 102,84 99,18 97,85 99,33 100,80 Nettosteuerquote 50,70 52,06 50,77 51,63 40,50 Drittfinanzierungs- quote 44,84 49,98 52,90 50,44 50,23 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 23,94 34,44 47,37 31,27 12,87 Die gegenüber 2019 leicht gesunkene Eigenkapitalquote 2 ist im Kern auf die höhere Bilanzsumme zurückzuführen. Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017-2019 konnte in 2020 wieder ein Überschuss erzielt werden. Der Überschuss enthält dabei auch den außerordentlichen Ertrag durch die coronabedingten Belastungen i. H. v. 155,5 Mio. € (Corona-Isolation). Rechnet man diesen Betrag heraus beträgt der Überschuss 79 Mio. €. An der Nettosteuerquote, die aufgrund der geringeren Steuererträge um etwa 11 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres liegt, ist erkennbar, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der ihrerseits nicht steuerbar en konjunkturellen Entwicklung abhängig ist. Hier sind für 2020 insbesondere die Einbrüche in der Gewerbesteuer durch die Lockdown- Schließungen sowie der stark verringerte Anteil an der Einkommenssteuer durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie aufzuzählen. Diese Entwicklung zeigt in besonderem Maße, wie entscheidend die finanz iellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. Die Liquidität 2. Grades liegt mit 24,46% unter der des Vorjahres (26,84%). Die Kennzahl wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an Liquiditätskrediten geprägt, der sich in 2020 gegenüber dem Vorjahr zwar um 188,8 Mio. € reduziert hat, allerdings weiterhin die Summe der liquiden Mittel und der Forderungen deutlich übersteigt. Der dynamische Verschuldungsgrad zeigt, dass die Entwicklung nicht stetig ist, sondern Schwankungen unterliegt. In 2020 wird ein gegenüber 2019 höherer Zahlungsmittelüberschuss erzielt. Damit könnten bei unveränderten Rahmenbedingungen und 224 gleichen Zahlungsüberschüssen die gegenwärtigen Schulden theoretisch in etwa 13 Jahren getilgt se in, also 18 Jahre früher als noch auf der Basis 2019. 7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in 2020 weltweit rasant ausgebreitet. Auch in 2021 entstehen dadurch erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt, auch wenn seit Anfang 2021 eine Impfung gegen das Virus zur Verfügung steht. Diese Impfungen können jedoch aufgrund noch aufzubauender Produktionsstätten nicht sofort allen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Dies führt dazu, dass Veranstaltungen, Messen, Reisen weiterhin abgesagt werden oder nur sehr restriktiv durchgeführt werden können. Kulturelle Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind zwar nicht mehr geschlossen, haben jedoch umfangreiche Vorschriften in Bezug auf Zugangsbeschränkungen und notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort zu beachten. Das wirtschaftliche und soziale Leben bleibt daher auch in Köln weiterhin stark eingeschränkt. Diese Pandemie hat also auch in 2021 unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf die Kölner Wirtschaft. Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die Stadt die finanziellen Auswirkungen in gravierendem Maße spüren. Zur Quantifizierung von Mehraufwendungen und Mindererträgen wurde in 2020 eine Buchungssystematik entwickelt, die es ermöglicht, den zusätzlichen corona-bedingten Aufwand zu erfassen. 225 Köln, 1.Y-l. 2023 � t:.eJI-(' .(leke_r Renriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, 22.02.2023 Prof. Dr. Dörte Diemert Stadtkämmerin Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 226 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n (Wahlperiode 2014 / 2020) (2020 / 2025) Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Beirat RheinEnergie AG Beirat NRW (Nordrhein-Westfalen) Bank Beirat RWE (Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk) AG Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH R a t s m i t g l i e d e r (Wahlperiode 2014 / 2020) Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (bis 10.12.2020) Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG --- Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)) Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020) zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR fachwirt (HGK AG) De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020) 227 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Frank, Jörg Wirtschaftspolitischer Sprecher Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) der Fraktion Bündnis 90/ Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Die Grünen im Rat der Stadt Köln Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021) IT Organisator Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsratsvorsitzende RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Geraedts, Wilhelm Pensionär Gerlach, Lisa Hanna Unternehmens- und Wirtschaftsberaterin selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Görzel, Volker Rechtsanwalt Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Götz, Stefan Angestellter Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 228 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat der VRS GmbH Aufsichtsrat der NVR GmbH Hauser, Frank Investment Kaufmann, selbst. Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 10.12.2020) Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Dienstleisterin, selbständig Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Heuser, Marion Hausfrau Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Relations Verhinderungsvertreter im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Kara, Efkan Unternehmensberater, selbst. --- Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 229 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Killersreiter, Dr. Birgitt Hochschullehrerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Klein, Heinz Pensionär (Schulleiter a. D.) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Kockerbeck, Heiner Lehrer --- Kron, Peter Pensionär Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH Mitglied ZV NVR Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat VRS GmbH Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 10.12.2020) Nesseler-Komp, Birgitta Dipl.-Betriebsw., Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 21.12.2020) Noack, Horst Pensionär Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat VRS GmbH Aufsichtsrat NVR GmbH Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 230 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 18.12.2020) Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat VRS GmbH Aufsichtsrat NVR GmbH Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Schäfer, Prof. Klaus Rentner Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GMBH Schmerbach, Cornelia --- --- 231 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) (bis 08.02.2021) Schwab, Luisa Studentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gGmbH Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 21.12.2020) Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020) Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 232 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Thelen, Horst Pensionär Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Tritschler, Sven --- Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Walter, Karl-Heinz Referent Remondis GmbH & Co.KG Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH (bis 17.02.2021) Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsführer Fraktion Die Linke Welcker, Katharina Hausfrau Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe --- Rot-Weiß im Rat der Stadt Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat NVR GmbH Wolter, Judith Rechtsanwältin --- Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig 233 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Zimmermann, Thor-Geir Angestellter R a t s m i t g l i e d e r (Wahlperiode 2020 / 2025) Abé, Denise Fraktionsgeschäftsführerin Bündnis 90 / Die Grünen Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020) Achtelik, Christian ab 01.11.2020 Aengenvoort, Constanze Referatsleiterin für Informationsdienste Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Akude, John ab 01.11.2020 Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Sozial-Betriebe Köln gGmbH SBK (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG --- Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Brock-Storms, Claudia wissenschaftliche Mitarbeiterin ab 01.11.2020 Büschges, Matthias ab 01.11.2020 Cremer, Christer ab 01.11.2020 De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) 234 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) Dickas, Birgit Beate ab 01.11.2020 Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ( bis 10.12.2020) Beirat der AVG Kompostierung GmbH (ab 10.12.2020) Gabrysch, Nicolin ab 01.11.2020 Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Geffe, Thomas Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Giesen, Manfred Rentner Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020) ab 09.11.2020 Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020) Glashagen, Jennifer ab 01.11.2020 Görzel, Volker Rechtsanwalt Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Haeming, Eric Prokurist Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) 235 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat VRS GmbH Aufsichtsrat NVR GmbH Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Dienstleisterin, selbständig Ausichtsrat KölnTourismus GmbH Helmis, Maria Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020) Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (bis 10.12.2020) Heuser, Marion Hausfrau Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (ab 10.12.2020) Hock, Michael Rechtsanwalt ab 01.11.2020 Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt (ab 10.12.2020) Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 10.12.2020) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020) Jäger, Christiane Diplom Kazffrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) Jeschka, Manuel Uwe Planer/Projektleiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Relations Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsratsratsvorsitzender GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn 236 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Verhinderungsvertreterin im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020) Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 10.12.2020) CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat KölnKongress GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (bis 24.02.2021) Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten (bis 10.12.2020) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (ab 18.12.2020) Lorenz, Lukas Student / Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020) ab 01.11.2020 Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) ab 01.11.2020 Martin, Christiane Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (ab 10.12.2020) Marx, Werner Beamter ab 01.11.2020 Michalak, Mario Selbständig, Mime, Produzent, Nachlasspfleger Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020) 237 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG ( bis 22.12.2020) Aufsichtsrat VRS GmbH löschen Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 10.12.2020) Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 18.12.2020) Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Pütz, Pascal Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Recktenwald, Viola ab 01.11.2020 Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020) Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat VRS GmbH Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020) 238 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat KölnBäder (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Jugendzentrum Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH ( ab 10.12.2020) Ruffen, Stefanie Architektin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Schallehn, Robert Wissenschaftlicher Mitarbeiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (ab 10.12.2020) Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GMBH Schneeloch, Sandra Bankdirektorin Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020) Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (ab 10.12.2020) Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozialbetriebe (ab 10.12.2020) Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Aufsichtsrat Moderne Stadt (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat GWG Rhein Erft mbH (ab 10.12.2020) Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020) Seiger, Christine GAG Immobilien AG (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Kuratorium Krankenhausstiftung Porz am Rhein (ab 10.12.2020) Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH ( bis 10.12.2020) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020) 239 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Spehl, Felix Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) ab 01.11.2020 Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020) Tritschler, Sven --- Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH Venturini, Isabella ab 01.11.2020 van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020) Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Wahlen, Lars Studentische Hilfskraft ab 01.11.2020 Weber, Florian Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020) ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG ( bis zum 22.12.20) Geschäftsführer Fraktion Die Linke Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) ( bis zum 22.12.2020) Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Regionalverkehr Köln GmbH RVK (ab 10.12.2020) 240 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig Yazicioglu, Dilan ab 01.11.2020 Zimmermann, Thor-Geir Angestellter S t a d t v o r s t a n d Keller, Dr. Stephan Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 31.10.2020) (Dezernat I) Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 31.10.2020) bis 31.10.2020 Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020) Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrat KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG (Dezernat II) Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (ab 18.12.2020) Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020) Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020) Blome, Andrea Beigeordnete Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (Dezernat III) Vorsitzende Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH Voigtsberger, Robert Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020) (Dezernat IV) Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (ab 10.12.2020) Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH Gesellschaftsvertreter für die Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020) (Dezernat V) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH (ab 10.12.2020) Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immoilien AG (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (ab 10.12.2020) (Dezernat VII) Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020) Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH U (ab 10.12.2020) 241
Beratungsverlauf
-
04.09.2023
TOP 10.16, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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