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2636/2023

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.08.2023

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Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 (korrigiert)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage_0_Begruendung Dringlichkeit_Bericht Prüfung JA 2020

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2020

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Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 (korrigiert)

503923 Zeichen

Dezernat II – Kämmerei
Entwurf 
Jahresabschluss 2020
 
Teil 1
• Bilanz
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020

Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste
256-22/20/07.2022
Die Oberbürgermeisterin

Teil 1 
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020
Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: 
Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) 
Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen

Inhaltsverzeichnis 
Bilanz 31.12.2020 5 
davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 
Ergebnisrechnung 11 
Finanzrechnung 15 
Anhang 19 
1. Vorbemerkung 19 
2. Bilanz 24 
2.1  Aktiva 24 
2.2  Passiva 54 
2.3  Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 75 
3. Ergebnisrechnung 76 
3.1  Erläuterung der ordentlichen Erträge 76 
3.2  Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 82 
3.3  Erläuterung des Finanzergebnisses 91 
3.4  Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses 92 
3.5  Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
(Zeile 27-31) 93 
4. Finanzrechnung 93 
4.1  Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 93 
4.2  Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 99 
5. Ermächtigungsübertragung 101 
Anlagen 102 
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 193 
1. Grundlagen 194 
2. Rahmenbedingungen 194 
3. Analyse der Haushaltswirtschaft 197 
3.1  Vermögenslage 197

3.2  Schuldenlage 199 
3.3  Ertragslage 199 
3.4  Aufwandslage 201 
3.5  Finanzlage 201 
3.6  Gesamtbeurteilung 201 
4. Ausblick sowie Chancen und Risiken 203 
4.1  Haushaltsplan 2020/2021 203 
4.1.1  Ergebnisplan 2020/2021 203 
4.1.2  Finanzplan 2020/2021 204 
4.2  Reduzierung der Fehlbetragsquoten 205 
4.3  Investitionen und Nachhaltigkeit 210 
4.4  Digitalisierung 211 
4.5  Entwicklung in den Beteiligungen 213 
5. Personalbestand und –entwicklung 218 
6. Kennzahlen 220
6.1  Bilanzkennzahlen 220 
6.2  Ergebniskennzahlen 222 
6.3  Kennzahlenentwicklung 2016 bis 2020 224 
7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 225 
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes 
und der Ratsmitglieder 226

Bilanz 31.12.2020 
5

6

Aktiva (in Euro) 31.12.2020 31.12.2019 Passiva (in Euro) 31.12.2020 31.12.2019
0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 155.542.311,67 0,00 1  Eigenkapital 5.441.476.000,22 5.158.652.889,35
1.1 Allgemeine Rücklage 5.207.032.470,76 5.157.077.571,32
1 Anlagevermögen 14.246.860.895,98 13.884.346.669,04 1.2 Sonderrücklagen 6.084.507,01 6.147.033,13
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 19.433.350,49 18.261.220,07 1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 111.776.269,52
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 200.530.976,19 ‐116.347.984,62
1.2 Sachanlagen 7.745.201.413,92 7.518.818.089,42
davon: Jahresüberschuss  2020 232.930.737,55
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.596.405.246,88 1.618.935.449,68 Jahresfehlbetrag 2019* ‐32.399.761,36 ‐32.399.761,36
1.2.1.1 Grünflächen 922.129.356,85 923.013.454,99 Jahresfehlbetrag 2018 ‐83.948.223,26
1.2.1.2 Ackerland 157.001.719,68 157.406.837,53
1.2.1.3 Wald, Forsten 65.382.928,32 63.815.026,01 2 Sonderposten 2.829.402.876,11 2.850.761.955,55
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 451.891.242,03 474.700.131,15
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.532.294.003,90 2.541.568.384,43
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 795.142.410,63 777.363.019,54 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 187.967.450,04 204.398.019,40
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐  und Jugendeinrichtungen 20.400.071,21 21.625.079,19 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 1.827.160,25 29.580,35
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.952.056,29 3.014.576,25 2.4  Sonstige Sonderposten 107.314.261,92 104.765.971,37
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 319.606.094,88 297.838.880,89
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 452.184.188,25 454.884.483,21 3 Rückstellungen 3.774.678.700,06 3.240.467.367,60
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.866.942.296,06 2.951.167.803,80 3.1 Pensionsrückstellungen 2.441.452.574,90 2.365.719.968,65
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 882.296.367,93 885.764.547,08 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 212.600.812,20 217.398.383,32
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.266.435.749,59 1.298.590.285,99 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 23.517.623,08 23.505.053,97
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und             53.754.428,93 57.785.157,43 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.097.107.689,88 633.843.961,66
               Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.536.483,39 1.577.773,54 4 Verbindlichkeiten 3.246.473.320,73 3.220.148.773,12
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und             555.299.344,60 592.386.738,45
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 107.619.921,62 115.063.301,31 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.623.096.356,19 1.747.248.788,65
               Verkehrslenkungsanlagen
4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen 958.026,44 978.540,08
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 23.354.651,13 25.986.694,25 4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 82.206,50 88.686,22
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.786.576.040,04 1.632.021.713,26 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 1.622.056.123,25 1.746.181.562,35
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 90.789.376,75 90.235.531,91
1.2.7 Betriebs‐  und Geschäftsausstattung 64.999.063,63 65.086.883,96 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 719.276.390,5 2 908.084.344,78
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 520.992.328,80 358.020.993,02 219.200.686,25 1.108.199,47
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.614.358,38 51.708.278,51
1.3. Finanzanlagen 6.482.226.131,57 6.347.267.359,55 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.664.773,46 13.129.976,03
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.271.880.563,74 5.244.459.216,08 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 178.844.880,72 202.679.182,37
1.3.2 Beteiligungen 160.856.508,05 161.020.256,00 4.8 Erhaltene Anzahlungen 387.775.875,21 296.190.003,31
1.3.3 Sondervermögen 545.651.135,79 543.252.964,76
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490.056,58 73.655.042,87 5 Passive Rechnungsabgrenzung 518.904.386,05 525.217.911,77
1.3.5 Ausleihungen 426.347.867,41 324.879.879,84
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858.363,05 298.584.891,12
1.3.5.3 an Sondervermögen 1.084.772,08 1.616.607,41
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 21.404.732,28 24.678.381,31
2 Umlaufvermögen 878.406.863,16 587.047.141,99
2.1 Vorräte 16.562.365,69 12.322.317,48
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 848.155.788,80 558.354.622,91
793.081.048,80 500.257.801,67
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 36.450.792,92 39.801.139,55
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 18.623.947,08 18.295.681,69
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 630.701,04 108.011,04
2.4 Liquide Mittel 13.058.007,63 16.262.190,56
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 530.125.212,36 523.855.086,36
Bilanzsumme 15.810.935.283,17 14.995.248.897,39 Bilanzsumme 15.810.935.283,17 14.995.248.897,39
*   * Der Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 ist in 2020 noch nicht erfolgt. 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
        wirtschaftlich gleichkommen
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
7

8

davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
9

Aktiva (in Euro)
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 15.423.500,59
** 14.628.848,69 **
          1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte    1.4. Jahresüberschuss 1.689.191,67 2.558.468,01
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00
1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00
2. Sonderposten
          1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1 für Zuwendungen 181.931,52 204.706,25
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 791.268,80 806.799,60 2.4 Sonstige Sonderposten 75.747.598,81 73.948.529,56
1.2.2.3 Wohnbauten 60.542.651,27 61.034.067,07
 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude         391.034,64 394.739,30 4. Verbindlichkeiten
   1.3 Finanzanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
         1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00
          4.2.4 vom öffentlichen Bereich 904.374,57 *** 931.145,48 ***
         1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 9.244.703,60 5.408.678,85           4.2.5 von Kreditinstituten 27.503.454,43 28.253.756,37
         1.3.5 Ausleihungen      4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 33.270,78 365.814,88
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 331.317,27 335.918,89
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 486.640,00 813.401,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 69.753,13 48.908,47
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00
2.4 Liquide Mittel 39.572.441,66 41.995.244,06
121.483.322,37 120.891.269,24 121.483.322,37 120.891.269,24
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgew
iesen.
*** Dies sind ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 
zum 31.12.2020
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln. Im Sinne der KomHVO ist es jedoch keine Bilanz.
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unsel
bständigen Stiftungen wird die Ernst-Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH 
geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
 Passiva (in Euro)
10

Ergebnisrechnung 
11

12

Jahresabschluss 2020 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] ‐ [5] [3] ‐ [5]
1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.579.123.792,26 2.536.424.000,00 2.536.426.052,00 0,00 2.392.530.467,22 ‐143.893.532,78 ‐143.895.584,78 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 986.304.336,34 1.121.877.169,07 1.198.279.160,93 0,00 1.289.062.881,70 167.185.712,63 90.783.720,77 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 101.375.324,57 78.604.413,00 78.616.513,00 0,00 100.204.976,44 21.600.563,44 21.588.463,44 0,00
4 + Öffentl.‐rechtl. Leistungsentgelte 324.568.317,60 342.178.985,37 342.108.516,06 0,00 287.046.941,68 ‐55.132.043,69 ‐55.061.574,38 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 88.203.783,50 89.211.082,03 89.039.356,16 0,00 78.844.650,49 ‐10.366.431,54 ‐10.194.705,67 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 482.527.745,21 546.886.680,74 557.176.108,18 0,00 596.544.199,77 49.657.519,03 39.368.091,59 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 250.030.185,30 206.830.032,96 959.912.175,14 0,00 1.035.739.948,57 828.909.915,61 75.827.773,43 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 1.013.000,00 1.013.000,00 0,00 0,00 ‐1.013.000,00 ‐1.013.000,00 0,00
9 + Bestandsveränderungen 1.487.922,95 1.400.000,00 1.400.000,00 0,00 1.669.094,34 269.094,34 269.094,34 0,00
10 = Ordentliche Erträge 4.813.621.407,73 4.924.425.363,17 5.763.970.881,47 0,00 5.781.643.160,21 857.217.797,04 17.672.278,74 0,00
11 ‐ Personalaufwendungen 1.141.716.463,55 1.177.353.567,38 1.178.444.067,34 0,00 1.151.538.537,71 25.815.029,67 26.905.529,63 0,00
12 ‐ Versorgungsaufwendungen 113.071.829,09 59.091.900,00 59.091.900,00 0,00 73.555.215,50 ‐14.463.315,50 ‐14.463.315,50 0,00
13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 612.785.591,47 638.250.286,24 686.493.302,84 27.257.440,73 617.391.663,43 20.858.622,81 69.101.639,41 32.957.419,75
14 ‐ Bilanzielle Abschreibungen 200.073.239,06 198.213.136,28 198.473.701,68 0,00 212.277.110,82 ‐14.063.974,54 ‐13.803.409,14 0,00
15 ‐ Transferaufwendungen 1.859.119.297,39 1.956.823.149,91 2.028.537.556,60 8.425.546,57 1.926.374.042,21 30.449.107,70 102.163.514,39 9.176.225,84
16 ‐ Sonstige ordentl. Aufwendungen 919.216.449,85 926.153.696,65 1.681.187.612,21 5.882.978,31 1.754.743.944,86 ‐828.590.248,21 ‐73.556.332,65 9.212.912,56
17 = Ordentliche Aufwendungen 4.845.982.870,41 4.955.885.736,46 5.832.228.140,67 41.565.965,61 5.735.880.514,53 ‐779.994.778,07 96.347.626,14 51.346.558,15
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) ‐32.361.462,68 ‐31.460.373,29 ‐68.257.259,20 ‐41.565.965,61 45.762.645,68 77.223.018,97 114.019.904,88 ‐51.346.558,15
19 + Finanzerträge 84.305.919,86 84.026.569,60 89.196.489,06 0,00 101.258.385,01 17.231.815,41 12.061.895,95 0,00
20 ‐ Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 81.785.750,53 103.877.299,85 113.741.299,99 0,00 67.943.413,14 35.933.886,71 45.797.886,85 0,00
21 = Finanzergebnis (19 und 20) 2.520.169,33 ‐19.850.730,25 ‐24.544.810,93 0,00 33.314.971,87 53.165.702,12 57.859.782,80 0,00
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) ‐29.841.293,35 ‐51.311.103,54 ‐92.802.070,13 ‐41.565.965,61 79.077.617,55 130.388.721,09 171.879.687,68 ‐51.346.558,15
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 155.542.311,67 155.542.311,67 155.542.311,67 0,00
24 ‐ Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 155.542.311,67 155.542.311,67 155.542.311,67 0,00
26 = Jahresergebnis (22 und 25) ‐29.841.293,35 ‐51.311.103,54 ‐92.802.070,13 ‐41.565.965,61 234.619.929,22 285.931.032,76 327.421.999,35 ‐51.346.558,15
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] ‐ [5] [3] ‐ [5]
27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 56.898.981,02 16.111.400,00 16.111.400,00 50.919.098,31 34.807.698,31 34.807.698,31
28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 4.112.296,36 1.673.542,83 1.673.542,83 1.673.542,83
29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 26.372.027,26 2.634.500,00 2.634.500,00 3.530.886,16 896.386,16 896.386,16
30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 31.313.476,52 447.079,01 447.079,01 447.079,01
31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 3.325.773,60 13.476.900,00 13.476.900,00 0,00 48.614.675,97 35.137.775,97 35.137.775,97 0,00
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
EÜ**
Folgejahr
Ergebnisrechnung Ergebnis 2019 Plan  2020 fortgeschriebener 
Plan 2020
davon EÜ**
aus Vorjahr
EÜ**
FolgejahrIst‐Ergebnis 2020
Ergebnis 2019 Plan  2020 fortgeschriebener 
Plan 2020
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2020
13

14

Finanzrechnung 
15

16

Jahresabschluss 2020 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist 
[2] - [5] [3] - [5]
1    Steuern und ähnliche Abgaben 2.420.268.885,62 2.462.124.000,00 2.462.124.000,00 0,00 2.208.489.088,14 -253.634.911,86 -253.634.911,86 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 913.986.621,12 1.037.148.393,43 1.108.021.186,58 0,00 1.205.909.495,61 168.761.102,18 97.888.309,03 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 75.659.214,40 78.604.413,00 79.437.221,61 0,00 77.136.963,52 -1.467.449,48 -2.300.258,09 0,00
4 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 277.674.845,55 322.072.204,76 322.073.754,76 0,00 260.860.911,16 -61.211.293,60 -61.212.843,60 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 90.418.938,41 89.211.081,95 89.310.251,94 0,00 75.411.325,55 -13.799.756,40 -13.898.926,39 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 465.540.200,09 542.886.680,74 549.360.716,85 0,00 589.192.602,33 46.305.921,59 39.831.885,48 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 179.682.262,90 183.849.201,32 783.238.216,98 0,00 752.403.044,43 568.553.843,11 -30.835.172,55 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 70.095.710,63 84.026.569,60 89.196.489,06 0,00 84.832.232,66 805.663,06 -4.364.256,40 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.493.326.678,72 4.799.922.544,80 5.482.761.837,78 0,00 5.254.235.663,40 454.313.118,60 -228.526.174,38 0,00
10 - Personalauszahlungen 950.179.299,59 1.072.888.409,88 1.043.954.098,94 0,00 1.018.427.981,52 54.460.428,36 25.526.117,42 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 104.245.748,00 108.490.000,00 110.490.000,00 0,00 109.760.880,10 -1.270.880,10 729.119,90 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 624.673.801,89 654.721.948,76 819.274.917,16 95.776.547,75 600.162.518,78 54.559.429,98 219.112.398,38 120.688.262,73
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 59.165.010,24 128.334.450,45 117.327.119,96 0,00 68.110.376,38 60.224.074,07 49.216.743,58 0,00
14 - Transferauszahlungen 1.695.622.581,99 1.896.163.979,27 2.091.970.805,58 44.847.615,56 2.014.374.528,41 -118.210.549,14 77.596.277,17 32.134.424,20
15 - Sonstige Auszahlungen 865.347.252,76 891.772.041,39 1.410.858.325,36 10.109.665,64 928.091.590,56 -36.319.549,17 482.766.734,80 121.109.180,93
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.299.233.694,47 4.752.370.829,75 5.593.875.267,00 150.733.828,95 4.738.927.875,75 13.442.954,00 854.947.391,25 273.931.867,86
17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 194.092.984,25 47.551.715,05 -111.113.429,22 -150.733.828,95 515.307.787,65 467.756.072,60 626.421.216,87 -273.931.867,86
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 122.921.985,71 92.779.199,00 94.597.283,10 0,00 108.066.816,80 15.287.617,80 13.469.533,70 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 59.271.150,33 36.770.000,00 37.461.105,00 0,00 84.778.496,34 48.008.496,34 47.317.391,34 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 55.200,00 55.200,00 0,00 928,49 -54.271,51 -54.271,51 0,00
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.244.861,84 5.800.000,00 5.926.500,00 0,00 6.521.335,35 721.335,35 594.835,35 0,00
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 6.252.676,61 5.382.000,00 5.382.000,00 0,00 31.456.625,48 26.074.625,48 26.074.625,48 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 194.690.674,49 140.786.399,00 143.422.088,10 0,00 230.824.202,46 90.037.803,46 87.402.114,36 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8.194.059,75 61.679.000,00 81.679.000,00 20.000.000,00 77.652.940,04 -15.973.940,04 4.026.059,96 2.000.000,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 118.726.161,04 266.674.782,08 378.851.870,01 108.800.066,51 137.723.515,45 128.951.266,63 241.128.354,56 45.157.375,84
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 61.262.533,79 96.685.689,12 132.220.996,23 35.420.755,66 43.477.414,21 53.208.274,91 88.743.582,02 41.363.205,39
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 63.569.872,85 37.676.000,00 138.000.902,99 19.243.571,81 87.063.475,65 -49.387.475,65 50.937.427,34 39.017.564,73
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 11.289.538,18 26.733.120,00 44.923.159,52 18.170.793,55 12.572.945,61 14.160.174,39 32.350.213,91 2.886.625,96
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 37.315.480,14 35.991.500,00 116.906.100,00 640.000,00 81.288.545,71 -45.297.045,71 35.617.554,29 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 300.357.645,75 525.440.091,20 892.582.028,75 202.275.187,53 439.778.836,67 85.661.254,53 452.803.192,08 130.424.771,92
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) -105.666.971,26 -384.653.692,20 -749.159.940,65 -202.275.187,53 -208.954.634,21 175.699.057,99 540.205.306,44 -130.424.771,92
32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) 88.426.012,99 -337.101.977,15 -860.273.369,87 -353.009.016,48 306.353.153,44 643.455.130,59 1.166.626.523,31 -404.356.639,78
33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für
         Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 111.104.702,05 957.001.692,00 957.001.692,00 0,00 111.748.277,68 -845.253.414,32 -845.253.414,32 0,00
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten
         zur Liquiditätssicherung 6.760.453.586,00 210.701.285,00 7.960.701.285,00 0,00 6.992.553.586,00 6.781.852.301,00 -968.147.699,00 0,00
35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für
        Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 253.980.799,11 830.601.000,00 669.308.668,82 0,00 233.855.450,43 596.745.549,57 435.453.218,39 106.471.330,00
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur
        Liquiditätssicherung 6.720.605.743,05 0,00 7.750.000.000,00 0,00 7.178.942.194,44 -7.178.942.194,44 571.057.805,56 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -103.028.254,11 337.101.977,00 498.394.308,18 0,00 -308.495.781,19 -645.597.758,19 -806.890.089,37 -106.471.330,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) -14.602.241,12 -0,15 -361.879.061,69 -353.009.016,48 -2.142.627,75 -2.142.627,60 359.736.433,94 -510.827.969,78
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 29.838.728,40 0,00 0,00 0,00 16.262.190,56 0,00
40 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 1.025.703,28 0,00 0,00 0,00 -1.061.555,18 0,00
41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 16.262.190,56 -0,15 -361.879.061,69 -353.009.016,48 13.058.007,63 -2.142.627,60 359.736.433,94 -510.827.969,78
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
EÜ**
FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2019 Plan 2020 fortgeschriebener 
Plan 2020
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2020
17

18

Anhang 
1. Vorbemerkung
Gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen 
(GO) hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab-
schluss aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile erge-
ben sich insbesondere aus der GO und der Kommunal haushaltsverordnung Nord-
rhein-Westfalen (KomHVO). 
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen 
Überblick über das Anlage-, das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsab-
grenzungsposten und auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital sowie die pas-
siven Rechnungsabgrenzungsposten.  
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2020 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO.  
Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever-
mögen erstmalig der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leis-
tungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilanzierungshilfe im Rahmen 
der Covid-19-Pandemie gemäß § 5 des NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes (NKF-
CIG). 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul-
den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsver-
fahren der Festwertbildung werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanz-
positionen dargestellt.  
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An-
schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden mit dem Restbuchwert berücksichtigt. Falls nicht s Abweichendes aus-
geführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei abnutz-
baren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Anschaffungs - o-
der Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert worden. In 
Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits 
in Vorjahren hätten gebucht werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfallende 
Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung gebucht. Zutreffender Weise 
ist diese nicht Bestandteil der Abschreibungen im Haushaltsjahr, jedoch für die Er-
mittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu legen und daher unter der Ent-
wicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläuterungen selbst werden Bewe-
gungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte wesentlich für die Bestandsverän-
derung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die planmäßigen Abschrei bungen wur-
den ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von abnutzbaren Vermögensge gen-
ständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.  
Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen  auf das Anlage-
vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der 
Ergebnisrechnung dargestellt, zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen 
Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt.  
Die Nutzungsdauern bei Neuzugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln 
erstellten Nutzungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen ba-
siert. Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
19

Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz-
positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen  z u anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens , Ab-
schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts-
jahres.  
Seit 2011 wird für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen 
„Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung“ stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren  angewendet. Im Drei-Jah-
res-Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als 
vorgelagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushaltsjahres) durchgeführt 
werden. Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der 
Inventurarbeiten erreicht werden.  Wegen der zeitlich immer weiter vorgezogenen 
Jahresabschlussarbeiten ist seit dem Jahr 2019 eine nachgelagerte Inventur nicht 
mehr möglich.  
Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 36 Abs. 8 KomHVO ange-
setzt.  
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind 
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier -
baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. 
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe-
stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und 
Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. 
Die Zahlungsabwicklung erfolgt seit 01.01.2017 mit dem  Modul PSCD von SAP. 
Das Kassenverfahren ist seitdem vollständig in das Buchhaltungssystem integriert. 
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio-
dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß 
§ 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach
§ 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset-
zung für die Abbildung solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein-
klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung.
Das Eigenkapital wird durch das Jahresergebnis und die mit der allgemeinen Rück-
lage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän-
den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö-
gensgutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und 
aus Beiträgen sowie die sonstigen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit 
sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entsprechend der Ab-
schreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er tragswirksam aufge-
löst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).  
Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen in 
den sonstigen Sonderposten abgebildet.  
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt  nach § 44 Abs. 6 KomHVO 
die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu-
nalabgabengesetz und damit der öffentlich -rechtlich erhobenen Gebühren geson-
dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi-
tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 
20

Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 
31.12.2020. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel (Anlage 5) 
abgebildet. Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Be-
wegungen im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen 
und Inanspruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d.  h. die Neubildung einer 
Rückstellung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, 
wenn die Voraussetzungen gemäß §  37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist 
aufzulösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan-
spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu 
einer gewissen Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung kommen. Die Instand-
haltungsrückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grund-
sätzlich bis zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten-
spiegel (Anlage 4) dargestellt.  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten we rden entsprechend der R ege-
lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus-
haltsjahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive 
Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom-
mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag-
bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese 
werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden 
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst.  
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein- Westfalen 
(2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunal-
haushaltsverordnung (KomHVO) sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getre-
ten.  
Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) vom 15.02.2019 finden diese Re-
gelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 erstellten Jahresabschluss Anwendung. 
Die zum 31.12.2019 umgesetzten bzw. ausgeübten gesetzlichen Vorgaben bzw. 
Wahlrechte wurden im Anhang zum Jahresabschluss 2019 erläutert. 
Die im Vergleich zum letzten Jahresabschluss aufgegriffenen Regelungsbedarfe im 
Zusammenhang mit dem 2.  NKFWG ziehen im Hinblick auf die Rechnungslegung 
insbesondere folgende Änderungen nach sich. Sofern eine Abweichung von den 
allgemeinen Bewertungsanforderungen gemäß §  33 Abs. 2 KomHVO vorliegt, ist 
dies in den Erläuterungen zu den Bilanzpositionen dargestellt. 
• Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bezüglich der Verwendung eines
Jahresüberschusses keine Wahlmöglichkeit mehr. Der Rat muss eine entspre-
chende Zuführung zur allgemeinen Rücklage beschließen, solange die allge-
meine Rücklage weniger als drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlus-
ses aufweist (§  75 Abs. 3 GO) und/oder soweit in den Jahresabschlüssen der
drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Er-
gebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde (§ 96 Abs. 1 GO).
• Mit § 27 Abs. 4 KomHVO wurde ergänzt, dass Ansprüche, die als dauerhaft un-
einbringlich eingeschätzt werden, auszubuchen sind und nicht im Inventar ge-
21

führt werden dürfen. Bereits seit dem Jahresabschluss 2014 werden diese unbe-
fristet niedergeschlagenen Forderungen bei der Stadt Köln nicht mehr (nachricht-
lich) in der Bilanz und ab dem 01.01.2020 nicht mehr als Aufwand für Einstellung 
in Einzelwertberichtigung, sondern als Forderungsverlust gezeigt. 
Soweit bei Forderungen ein Ausfallrisiko besteht, ist der Nominalbetrag der For-
derungen gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO durch eine Wertberichtigung zu vermin-
dern. Dies wird bei der Stadt Köln bereits entsprechend umgesetzt. 
• Bei der Stadt Köln wird der zum Jahresabschluss vorhandene Bestand und Wert
der Maschinen und technische Anlagen, der Fahrzeuge sowie der Betriebs- und
Geschäftsausstattung durch eine vorgelagerte Inventur gemäß
§ 30 Abs. 3 KomHVO bestimmt. Weitere Inventurregelungen werden erarbeitet.
• Der Wechsel vom Vorsichtsprinzip zum Wirklichkeitsprinzip gemäß
§ 33 Abs. 1 KomHVO führt in der Bilanzierung der Stadt Köln
o im konsumtiven Bereich zu keiner Veränderung.
o im investiven Bereich ersetzt es das Höchstwertprinzip.
Dazu stehen noch Regelungen aus.
• Zu der Möglichkeit gemäß  § 35 KomHVO den Wertansatz von Vermögensge-
genständen des Vorratsvermögens nach einem Verbrauchsfolgeverfahren zu be-
messen, steht die Regelung aus.
• Aufgrund der Anhebung der Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von
410 € netto auf 800 € netto gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO ist auch die Ausnahme
gemäß § 30 Abs. 4 KomHVO, dass diese Vermögensgegenstände von der In-
ventur befreit sind und nicht im Inventar erfasst werden müssen,  entsprechend
umgesetzt. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen sind davon die
nicht selbstständig nutzbaren Vermögensgegenstände ausgenommen.
• Von der Möglichkeit der alternativen Barwertermittlung für die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen nach § 37 Abs. 1 S. 9 KomHVO hat die Stadt Köln kei-
nen Gebrauch gemacht.
• Die Veränderungen im § 88 GO haben bis auf einen Punkt keine inhaltlichen Ver-
änderungen zur Folge. Bei diesem Punkt handelt es sich um die Ergänzung im
§ 88 Abs. 1 GO, dass für hinsichtlich ihres Eintrittszeitpunktes unbestimmte Auf-
wendungen Rückstellungen zu bilden sind. In Verbindung mit
§ 37 Abs. 5 S.3 KomHVO ist für die Stadt Köln hierunter die Möglichkeit der
Rückstellungsbildung für die in künftigen Haushaltsjahren erhöhte Heranziehung
zur Umlage nach § 22 Landschaftsverbandsordnung Nordrhein- Westfalen
(LVerbO) aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des Haushalts-
jahres zu verstehen. Von der jährlichen Ausübung dieses Ermessensspielraums
macht die Stadt Köln Gebrauch.
• Von der Möglichkeit nach § 34 Abs. 4 S. 2 KomHVO, Fremdkapitalzinsen zur Fi-
nanzierung der Herstellung als Herstellungskosten anzusetzen, wird kein Ge-
brauch gemacht.
22

I
m Folgenden werden 
- die Bilanzpositionen (Kapitel 2),
- die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und
- die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert.
Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige 
Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen 
(Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden grundsätzlich nur dann erläutert, wenn 
die Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als 
Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, da beispiels-
weise die Zugänge eine Summe von in diesem Sinne vernachlässigbaren Einzel-
werten ist und die Zugänge daher nicht weiter erläutert werden.  
Bei
 der Erläuterung der Ergebnis - und Finanzrechnungszeilen sind Beträge 
in Mio. € angegeben. 
Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen-
zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen 
entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte.  
23

2. Bilanz
2.1 Aktiva
Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit 
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der infolge der Covid-19-Pandemie ent-
standenen Haushaltsbelastung im Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag in 
die Ergebnisrechnung einzustellen und gemäß § 6 NKF-CIG gesondert zu aktiv ie-
ren. Die Belastung des städtischen Haushalts setzt sich aus Mindererträgen und 
Mehraufwendungen zusammen.  
Für das Jahr 2020 wird eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 155.542  T€ aktiviert. 
Diese setzt sich aus Mindererträgen in Höhe von 98.610 T€ und Mehraufwendun-
gen in Höhe von 56.933 T€ zusammen. 
Die durch die Aktivierung isolierten Beträge werden gemäß § 6 NKF-CIG ab dem 
Haushaltsjahr 2025 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen-
kapital ausgebucht bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben.  
Auch außerplanmäßige Abschreibungen sind im Einklang mit der dauernden Leis-
tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen 
ist ab 2024 zu treffen. 
Bilanzposition 1. Anlagevermögen 
Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi-
ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla-
gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie 
dauerhaft dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune  zu dienen 
(§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs - und Herstellungskosten
nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min-
destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen.
Abnutzbare Vermögensgüter, die selbstständig genutzt werden können, werden ab 
01.01.2019 ab 800 € Nettowert in der Anlagenbuchhaltung geführt.  
Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe-
sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge-
mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind nur entgeltlich erworbene Gegenstände zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden.  
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Rechte, Konzessionen 5.142 T€ 5.476 T€ 
Softwarelizenzen 9.188 T€ 9.717 T€ 
 nicht abnutzbare Rechte 606 T€ 601 T€ 
Anzahlungen auf immaterielle 
Vermögensgegenstände 4.497 T€ 2.467 T€ 
19.433 T€ 18.261 T€ 
24

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 18.261 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.472 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-3.185 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -115 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 19.433 T€ 
E
s erfolgten Zugänge auf Anzahlungen immaterieller Vermögensgegenstände in 
Höhe von 2.198 T € auf Grund von geleisteten investiven Zuschüss en an den Jo-
hannesbund für die Erstellung von Notschlafstellen. 
Bilanzposition 1.2 Sachanlagen 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist  zeitlich begrenzt, wenn 
sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau.  
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 
Rechte 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be-
wertungsgesetz (BewG)).  
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund-
stücken.  
Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den nachfolgen-
den Positionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. 
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten von Grünflächen. 
25

Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 328.518 T€ 329.131 T€ 
Aufwuchs Grünflächen 374.031 T€ 374.031 T€ 
Grund und Boden Friedhöfe 61.541 T€ 61.589 T€ 
Grund und Boden Kleingärten 44.327 T€ 44.584 T€ 
Grund und Boden Sportflächen 92.295 T€ 92.389 T€ 
Grund und Boden Kinderspielplätze 19.800 T€ 19.673 T€ 
Wasserflächen 1.616 T€ 1.616 T€ 
 922.128 T€ 923.013 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 923.013 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) -591 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -101 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte)  -314 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 122 T€ 
Stand am 31.12.2020 922.129 T€ 
 
Die Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind  entsprechend 
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert 
basiert auf 50 % der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde 
liegenden Flächen.  
 
Zugänge sind in Höhe von -591 T€ gebucht worden. Der negative Zugang resultiert 
aus der Rückerstattung ( -705 T€) von Grunderwerbsteuer zu einem Ankauf eines 
Flurstücks Grünfläche im Bezirk Longerich aus dem Jahr 2018.  
Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
 31.12.2020 31.12.2019 
Ackerland 157.002 T€ 157.407 T€ 
 
  
26

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 157.407 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 691 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-1.096 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -604 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 604 T€ 
Stand am 31.12.2020 157.002 T€ 
A
ußerplanmäßige Abschreibungen sind aufgrund von Nutzungsänderungen in 
Höhe von 1.096 T€ erfolgt. 
Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie ste hendes 
Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden 35.629 T€ 35.730 T€ 
Aufwuchs Wald 29.754 T€ 28.085 T€ 
65.383 T€ 63.815 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 63.815 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.678 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-159 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 49 T€ 
Stand am 31.12.2020 65.383 T€ 
D
er Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Da her ist der Wert 
des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech-
nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen 
(§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der
Festwert Forst insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung wird über
den Inventurzeitraum verteilt. Der Erhöhungsbetrag für den Festwert Forst im Jahr
2020 beläuft sich auf 1.669 T€.
27

Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft-
lichen Eigentum der Stadt Köln, so dass die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen 
unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Bei den sonstigen Sportanlagen handelt 
es sich um Anlagen in der Verwaltung des Sportamtes, nur diese werden innerhalb 
der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Rohbauland 33.566 T€ 34.150 T€ 
Bauerwartungsland 51.949 T€ 56.120 T€ 
Bauland 60.384 T€ 65.072 T€ 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 41.083 T€ 53.959 T€ 
Grund und Boden Betriebsflächen 62.065 T€ 61.694 T€ 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 810 T€ 681 T€ 
Erbbaugrundstücke 179.217 T€ 179.248 T€ 
Sonstige Sportanlagen 22.815 T€ 23.776 T€ 
451.889 T€ 474.700 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 474.700 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 913 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -3 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-2.111 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -19.781 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -1.826 T€
Stand am 31.12.2020 451.892 T€ 
A
bgänge sind in Höhe von 19.781 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich insbesondere 
um den Verkauf eines Flurstücks  Betriebsfläche im Bezirk Worringen in Höhe von 
10.628 T, der unterjährig aus den sonstigen Freiflächen umgebucht worden ist. 
Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstücke enthalten, die aufgrund einer konkret 
vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen 
sind (3.534 T€).  
Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 
28

Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die 
sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
„Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der 
Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da 
sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden. Die 
Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrich-
tungen 5.145 T€ 5.145 T€ 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 15.255 T€ 16.480 T€ 
20.400 T€ 21.625 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 21.625 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-727 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -499 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 20.399 T€ 
B
ilanzposition 1.2.2.2 Schulen 
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver-
band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ 
Schulgebäude 1.526 T€ 1.588 T€ 
2.952 T€ 3.014 T€ 
29

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 3.015 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 
0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-63 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 2.952 T€ 
B
ilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten 
Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z.  B. 
Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden Wohnbauten 83.980 T€ 81.081 T€ 
Wohnbauten 214.145 T€ 197.994 T€ 
Außenanlagen Wohnbauten 21.481 T€ 18.764 T€ 
319.606 T€ 297.839 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 297.839 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 14.774 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -33 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-10.057 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -3.428 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 20.511 T€ 
Stand am 31.12.2020 319.606 T€ 
Z
ugänge wurden in Höhe von 14.774  T€ gebucht. Wertmäßig erwähnenswert ist 
hiervon die Fertigstellung der Unterbringung für Geflüchtete Sinnersdorfer Str aße. 
65 (Gebäude und Außenanlage 4.452 T€). 
Bei den Abgängen in Höhe von insgesamt 3.428 T€ handelt es sich im 
Wesentlichen um ein Grundstück und ein Gebäude, Burgenlandstraße 3-7, welche 
aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem 
Umlaufvermögen auszuweisen sind (2.438 T€). 
30

Die in Höhe von 20.511 T€ erfolgten, die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen 
resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung der folgenden Unterbringungen: 
- für Geflüchtete, Sinnersdorfer Str aße 65 (Gebäude und Außenanlage
5.602 T€),
- für Geflüchtete, Erbacher Weg (Gebäude und Außenanlage 4.565 T€),
- für Geflüchtete, Im Grund/Pastor -Wolff-Straße (Gebäude und Außenanlage
4.524 T€),
- für Geflüchtete, Dürener Str aße 281 (Gebäude und Außenanlage 3.104 T€)
und
- für Geflüchtete, Rothenburger Str aße 2 (Gebäude und Außenanlage
2.201 T€).
Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Museen 190.415 T€ 195.886 T€ 
Begegnungsstätten 30.668 T€ 30.533 T€ 
Sport- und Erholungsstätten 16.838 T€ 16.448 T€ 
sonstige Gebäude 143.480 T€ 141.871 T€ 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 46.489 T€ 44.596 T€ 
Parkhäuser/Tiefgaragen 7.795 T€ 8.582 T€ 
gebäudeähnliche Teile 16.498 T€ 16.968 T€ 
452.183 T€ 454.884 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 454.884 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.704 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -172 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-13.207 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.974 T€ 
Stand am 31.12.2020 452.183 T€ 
31

Die Zugänge bei dieser Position betragen 8.704 T€. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um: 
- den Ankauf Marsplatz 3 (Boden und Gebäude) in Höhe von 3.218 T€
- die Baumaßnahme Gummersbacher Straße 33 (Feuerwache 10)  in Höhe
von 1.999 T€ und
- die Baumaßnahme Neusser Str aße 676-680 ( Notleitstelle Feuerwehr) in
Höhe von 1.069 T€.
Bei den erhöhenden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 1.974 T€ handelt es 
sich im Wesentlichen um die Fertigstell ung de r Baumaßnahme zur 
Begegnungsstätte Melchiorstraße 3 (1.055 T€). 
Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen Inf-
rastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei-
ner gesonderten Bilanzposition dargestellt.  
Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen Inf-
rastrukturvermögens erfasst.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 882.296 T€ 885.765 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 885.765 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.504 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-4.857 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -951 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 836 T€ 
Stand am 31.12.2020 882.297 T€ 
Au
s einer Änderung des Bebauungsplans im Zusammenhang mit der Parkstadt Süd 
unterlag ein Flurstück aus der Bilanzposition Grund und Boden Infrastrukturvermö-
gen im inneren Grüngürtel (Eifelwall) einer Nutzungsänderung . Der Wechsel der 
Nutzungsart von Boden Infrastruktur in Boden Grünfläche löste einen dauerhaften 
Wertverlust in Höhe von 4.440 T € aus. 
32

Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Brückenbauwerke 154.419 T€ 154.910 T€ 
Tunnelbauwerke 1.098.375 T€ 1.129.579 T€ 
Unterführungen 13.643 T€ 14.101 T€ 
1.266.437 T€ 1.298.590 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 1.298.590 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.702 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-37.856 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 1.266.436 T€ 
B
ei den Zugängen in Höhe von 5.702 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die 
Anschaffungs- und Herstellungskosten von 5. 528 T€ für die rechtsrheinische 
Rampe der Deutzer Brücke. 
Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits-
anlagen 
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
31.12.2020 31.12.2019 
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 53.754 T€ 57.785 T€ 
33

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 57.785 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 290 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.320 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 53.755 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind.  
 31.12.2020 31.12.2019 
Entwässerungs- und 
Abwasserbeseitigungsanlagen 1.536 T€ 1.578 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 1.578 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -41 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 1.537 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslen-
kungsanlagen 
Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. 
Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson-
dere Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme.  
  
34

Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2020 31.12.2019 
Straßen, Wege  511.944 T€ 546.044 T€ 
Plätze 9.295 T€ 9.894 T€ 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar, 
Parkscheinautomaten 34.060 T€ 36.449 T€ 
 555.299 T€ 592.387 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 592.387 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.244 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -40 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -52.201 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -369 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 7.277 T€ 
Stand am 31.12.2020 555.298 T€ 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 20 Straßen und Plätzen 
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 3.483 T€, die unentgeltlich 
an die Stadt Köln übertragen wurden.  Bei den restlichen Zugängen in Höhe von 
4.761 T€ handelt es sich um solche mit einem Wert von unter 1000 T€.  
Insgesamt erhöht sich diese Bilanzposition durch Umbuchungen um 7.277  T€. Bei 
den erhöhenden Umbuchungen handelt es sich insbesondere um die Fertigstellung 
der in der Bilanz zum 31.12.2019 als Anlagen im Bau aktivierten Vermögensgegen-
stände. 
Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu-
ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei-
nigte Ville.  
  
35

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Haltestellen 34.297 T€ 37.724 T€ 
Sonstige technische Anlagen des Infrastruktur-
vermögens 37.477 T€ 40.120 T€ 
Wasserbauwerke 22.460 T€ 22.987 T€ 
Lärmschutzwände 3.811 T€ 4.018 T€ 
Stützmauer/Treppenanlagen 9.575 T€ 10.213 T€ 
107.620 T€ 115.062 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 115.063 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.443 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-10.811 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -9 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 935 T€ 
Stand am 31.12.2020 107.620 T€ 
B
ilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund 
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Mietereinbauten 8.924 T€ 10.182 T€ 
Gebäude auf fremdem Grund und Boden 11.044 T€ 12.393 T€ 
Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 3.387 T€ 3.412 T€ 
23.355 T€ 25.987 T€ 
36

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 25.987 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.451 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-3.987 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -96 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 23.355 T€ 
B
ilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib-
liothek, des Rheini schen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
31.12.2020 31.12.2019 
Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.763.930 T€ 1.609.376 T€ 
Kulturdenkmäler 22.646 T€ 22.646 T€ 
1.786.576 T€ 1.632.022 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 1.632.022 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.923 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 145.655 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -25 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1 T€ 
Stand am 31.12.2020 1.786.576 T€ 
V
on den Zugängen in Höhe von 8.924 T€ ist die Schenkung eines 
Tintenstrahldrucks auf Leinen (2.500 T€) nennenswert.  
N
ach dem Einsturz des Gebäudes des historischen Archivs in 2009 wurden „andere 
sonstige Rückstellungen“ für die Restaurierung der Leihgaben gebildet und außer-
planmäßige Abschreibungen auf die eigenen Vermögensgegenstände (Archivalien) 
37

vorgenommen. In 2020 wurde eine Zuführung zur Rückstellung für die Restaurie-
rung in Höhe von 449.836 T€ vorgenommen (siehe Bilanzposition 3.4 Sonstige 
Rückstellungen), da die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende 
gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz 
vor Beschädigung und Vernichtung nicht nur für die Leihgaben, sondern auch für 
die eigenen Archivalien besteht.  Da Rückstellungen und außerplanmäßige Ab-
schreibungen nicht parallel vorgenommen werden dürfen, wurden zugleich alle Ver-
mögensgegenstände inklusive des Sonderpostens auf den ursprünglichen Eröff-
nungsbilanzwert zugeschrieben.  Die Zuschreibung beläuft sich auf insgesamt 
145.655 T€ und verteilt sich auf folgende Vermögensgegenstände: 
- Versicherungswert Mittelalter (106.734 T€),
- Versicherungswert Neuzeit (17.782 T€),
- Versicherungswert Nachlässe (16.115 T€),
- Versicherungswert Bibliothek (4.044 T€)
- Nachlass Heinrich Böll (800 T€) und
- Versicherungswert Mikrofilme (180 T€).
B
ilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie müs -
sen als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und nicht als fester Gebäu-
debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni-
sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum.  
31.12.2020 31.12.2019 
Maschinen und Geräte 32.663 T€ 29.529 T€ 
Technische Anlagen 19.107 T€ 20.218 T€ 
Fahrzeuge 39.020 T€ 40.489 T€ 
90.790 T€ 90.236 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 90.236 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.892 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -77 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-15.754 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -187 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 680 T€ 
Stand am 31.12.2020 90.790 T€ 
38

Bei den Zugängen in Höhe von insgesamt 15.892 T€ ist als wesentlich die Errich-
tung eines DNA-Towers (Kletterturm) am Rathenauplatz in der Neustadt Süd in 
Höhe von 1.020 T€ zu nennen. Bei den restlichen Zugängen in Höhe von 14.872 T€ 
handelt es sich im Einzelnen um unwesentliche Beträge. 
Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich  der erforderlichen Werkzeuge, z. B. 
Büromöbel und EDV-Hardware.  
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO  seit 
dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern 
ergebniswirksam abgebildet. 
 31.12.2020 31.12.2019 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.999 T€ 65.087 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 65.087 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 18.431 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -450 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -16.308 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.864 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 104 T€ 
Stand am 31.12.2020 65.000 T€ 
 
Bei den Zugängen in Höhe von 18.431 T€ ist kein wesentlicher Einzelzugang in dem 
hier genannten Sinne enthalten und die Zugänge werden daher nicht weiter 
erläutert. Gleiches gilt für die Abgänge in Höhe von 1.864 T€. 
Der Medienbestand der Stadt bibliothek ist mit 3.922 T€ als Festwert nach 
§ 29 Abs. 1 KomHVO erfasst. Der Festwert wurde im Jahr 2020 um 528 T€ erhöht. 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2020 31.12.2019 
Anlagen im Bau 445.995 T€ 355.183 T€ 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen  74.997 T€ 2.838 T€ 
 520.992 T€ 358.021 T€ 
 
  
39

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 358.021 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 194.342 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -102 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -31.268 T€
Stand am 31.12.2020 520.993 T€ 
D
ie Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 194.342 T€ sind im Wesentlichen 
auf folgende wesentliche Einzelpositionen zurückzuführen: 
- Neubau Mülheimer Brücke (27.365 T€),
- Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (9.018 T€),
- Archäologische Zone – Museum (9.009 T€),
- Generalsanierung der Feuerwache 5 (7.500 T€),
- Dionysoshof – Umgestaltung (3.480 T€),
- Erweiterung der Feuerwache 9 (3.000 T€),
- Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (2.683 T€),
- Generalinstandsetzung der Industriestraße (2.110 T€),
- Systembau Erweiterung – Gebäude Linweilerweg (1.956 T€),
- Umgestaltung Liverpooler Platz (1.907 T€),
- Leitstelle 2020 der Feuerwehr (1.831 T€),
- Sportanlage Merianstraße – Energetische Sanierung Gebäude (1.595 T€),
- Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (1.500 T€),
- Haltestelle Poststraße – Brandschutz (1.440 T€),
- Haltestelle Vingst, Aufzüge (1.318 T€),
- Tunnel Grenzstraße - Ertüchtigung nach RABT (1.275 T€) und
- Generalsanierung Park-Café im Rheinpark (1.032 T€).
D
ie Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von 72.246 T€ betreffen 
insbesondere Anzahlungen aus Grundstücksankäufen ( 70.274 T€) und Zahlungen 
in Zusammenhang mit Anschaffungen der Deponie Vereinigte Ville (1.413  T€). Bei 
den Grundstücksankäufen entfällt ein Betrag in Höhe von 70.000 T€ auf den Ankauf 
von 72 Flurstücken unter dem Titel „Domgärten“ an der Ecke Alteburger 
Straße/Schönhauser Straße. 
Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition in Summe um 31.268  T€. Die 
abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von 
Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln 
nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden 
Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehm en, öffentlich -rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
40

sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei-
gene Rechtspersönlichkeit.  
Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei-
det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 
Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom-
munale Aufgaben erfüllt werden.  
Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be-
teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch 
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Je nach Beteiligungs-
quote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesellschaften werden 
diese in Anteile an verbundenen Unternehmen in mehrheitliche, d. h. mit mehr als 
50% und Beteiligungen mit mehr als 20% bis zu 50% unterschieden.  
Zu den Finanzanlagen zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen 
Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen.  
Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapitalgesellschaften und 
sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati-
onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 31.12.2020 31.12.2019 
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.271.881 T€ 5.244.459 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 5.244.459 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 25.846 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -97 T€ 
Zuschreibungen 1.672 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 5.271.880 T€ 
 
41

Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen 
ausgewiesen: 
AchtBrücken GmbH 
Akademie der Künste der Welt Köln GmbH 
BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG 
BioCampus Cologne Management GmbH 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 
GAG Immobilien AG 
GEW Köln AG 
Grund und Boden GmbH 
Hafen- und Güterverkehr Köln AG 
Jugendzentren Köln gGmbH 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
KölnBäder GmbH 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Kölner Sportstätten GmbH 
Kölner Verkehrsbetriebe AG 
Köln Tourismus GmbH 
Krankenhausstiftung Porz am Rhein 
Kunststiftung Museum Ludwig 
MAKK Förderstiftung 
Moderne Stadt GmbH 
Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH 
Sozialbetriebe Köln gGmbH 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR 
Stadtwerke Köln GmbH 
Zoo AG 
Zweckverband „Stöckheimer Hof“. 
Zugänge auf dieser Position waren in 20 20 insgesamt in Höhe von 25.846  T€ zu 
verzeichnen. Diese begründen sich in erster Linie aus den in 20 20 erfolgten Zah-
lungen an die Kölner Verkehrsbetriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für 
den Nord-Süd-Stadtbahnbau in Höhe von 18.732 T€, die dort als Kapitalzuführung 
in die Kapitalrücklage eingestellt werden sowie eine weitere Kapitalzuführung  bei 
der Zoo AG in Höhe von 7.200 T€ aufgrund der Finanzierung des neu errichteten 
Südamerika-Hauses. 
Zuschreibungen erfolgten in 2020 insbesondere auf den Buchwert der Butzweiler-
hof Grundbesitz GmbH & Co. KG in Höhe von 1.098 T€ aufgrund einer Wertaufho-
lung der Finanzanlage hinsichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen au-
ßerplanmäßigen Abschreibungen. Dies begründet sich in erster Linie in den gestie-
genen Ertragserwartungen beim Abverkauf der durch die Gesellschaft noch zu ver-
marktenden Grundstücke.  
42

Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des 
§ 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei unterstellt, dass eine dauerhafte Bindung
zu dieser Gesellschaft vorliegt.
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 
31.12.2020 31.12.2019 
Beteiligungen 160.857 T€ 161.020 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 161.020 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-163 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 160.857 T€ 
D
as Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend 
aufgelisteten Gesellschaften: 
Digital Hub Cologne GmbH 
Flughafen Köln Bonn GmbH 
Gründer- und Innovationszentrum im Technologiepark Köln GmbH 
La Salle Aureum GmbH & Co. KG 
Mediengründerzentrum NRW GmbH 
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L. 
Stiftung Stadtgedächtnis 
Zweckverband Naturpark Rheinland 
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. 
Die Stiftung Stadtgedächtnis wurde rückwirkend in eine Verbrauchsstiftung umge-
wandelt. Der satzungsgemäße anteilige Vermögensverbrauch beträgt jährlich rund 
81 T€. Aufgrund der rückwirkenden Umwandlung erfolgte eine außerplanmäßige 
Abschreibung in doppelter Höhe von 163 T€ (für die Jahre 2019 und 2020). Ab 2021 
erfolgt die regelmäßige Abschreibung  (siehe 2.2 – Passiva; Bilanzposition 2 - Ei-
genkapital). 
43

Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen-
betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei-
genständigkeit in Bezug auf die Haushalts - und Wirtschaftsführung sowie die wie
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.
31.12.2020 31.12.2019 
Sondervermögen 545.651 T€ 543.253 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 543.253 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.790 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -392 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 545.651 T€ 
Z
um Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E. 
Bühnen der Stadt Köln e. E. 
Ernst-Wendt-Stiftung 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E. 
Gürzenich-Orchester Köln e. E. 
Veranstaltungszentrum Köln e. E. 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. 
Zugänge resultieren auf dieser Position in erster Linie aus der  an das Ver anstal-
tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 
1.914 T€. 
Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. 
31.12.2020 31.12.2019 
Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490 T€ 73.655 T€ 
44

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2019 73.655 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.840 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 77.490 T€ 
D
ie Zugänge auf dieser Position begründen sich in  erster Linie im Ankauf von wei-
teren Anteilen an dem geschlossenen Fondsvermögen der Savills IM European Lo-
gistics Fund 2 in Höhe von 3.733 T€ aus dem Grundstockvermögen der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen. 
Für
 den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des 
Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds umfasst  seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz 
bilanzierten Fondsanteile in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% 
Rentenpapieren und rd. 19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt 
weiterhin deutlich über dem derzeit bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung 
erforderlich ist. 
Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen 
Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungs-
gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. 
Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten 
dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu 
tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert.  Im Rahmen des Wohnungsbaus werden 
zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungsbindung ausgege-
ben. Daher sind diese zutreffender Weise mit den entsprechenden Werten bilan-
ziert. 
Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. 
die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH  und Anteile an kleineren 
Zweckverbänden.  
45

Die Aufteilung erfolgt gem § 42 Abs. 3 KomHVO: 
31.12.2020 31.12.2019 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858 T€ 298.585 T€ 
1.3.5.3 an Sondervermögen 1.085 T€ 1.617 T€ 
1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 21.405 T€ 24.678 T€ 
426.348 T€ 324.880 T€ 
D
ie Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um 
105.273 T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafter-
darlehen über insgesamt 135.189 T€ (Kliniken der Stadt Köln gGmbH über 
110.318 T€ sowie an die KVB über 24.871 T€).  
Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2020 im Wesentlichen 
durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 3.273 T€ reduziert.  
Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell-
schaften: 
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR 
d-NRW AöR
Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G.
GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G.
Govdigital e.G.
GWG Rhein-Erft GmbH
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln
Münchener Hypothekenbank e.G.
Regionalverkehr Köln GmbH
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
Zweckverband Naturpark Bergisches Land.
Bilanzposition 2. Umlaufvermögen 
Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen 
sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige 
Nutzung vorgesehen sind.  
Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
Bilanzposition 2.1 Vorräte 
Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und 
fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zur kurzfristigen 
Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt.  
46

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Waren 14.687 T€ 10.853 T€ 
Sonstige Vorräte 1.816 T€ 1.410 T€ 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59 T€ 59 T€ 
16.562 T€ 12.322 T€ 
D
en Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (14.665 T€).  
Bei den Grundstücken und Gebäuden sind Zugänge in Höhe von 7.763 T€ gebucht 
worden. Hierbei handelt es sich um Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem 
Anlagevermögen zugeordnet waren und die aufgrund einer konkret vorliegenden 
Verkaufsabsicht als Waren auszuweisen sind. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um Grundstücke und Gebäude aus der Bilanzposition 1.2.2. 3 
Wohnbauten ( 4.051 T€) und aus der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute 
Grundstücke (3.547 T€). 
Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli-
chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er-
füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung.  
Die Bilanzposition gliedert sich in: 
31.12.2020 31.12.2019 
Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 793.081 T€ 500.258 T€ 
Privatrechtliche Forderungen 36.451 T€ 39.801 T€ 
Sonstige Vermögensgegenstände 18.624 T€ 18.296 T€ 
848.156 T€ 558.355 T€ 
D
ie Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Je nach Ausfall- oder Beitreibungs-
risiko der Forderungen erfolgen zum Jahresabschluss 2020  Einzelwert-
berichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB)  gesondert bei den 
jeweiligen Forderung sarten. Der Bestand der EWB hat sich um 30.133 T€ 
gemindert. Die PWB hat sich um 16.778 T€ erhöht. Darin enthalten sind 1.625 T€, 
die auf einer Erhöhung der Forderungsausfallquote beruhen und als corona-
bedingter Mehraufwand separat gebucht wurde. Da nicht ausgeschlossen werden 
kann, dass es aufgrund der Corona- Pandemie zu höheren Forderungsausfällen 
kommt, wurde die Forderungsausfallquote für Forderungen mit einer Fälligkeit in 
2020 bei Forderung ohne Mahnstatus mit 2% angesetzt, bei Forderungen mit 
Mahnstatus von 10% auf 12% erhöht.  Die Forderungsausfallquoten sind für 2020 
wie folgt angewendet: 
47

Forderungsalter Quote ohne 
Mahnstufe 
Quote mit 
Mahnstufe 
bis zu einem Jahr 2% 12% 
über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70% 
über zwei Jahres bis unter vier Jahre 85% 
vier Jahre und älter 100% 
B
ilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus 
Transferleistungen 
In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und 
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.  
Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie  den Grundsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die 
Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der Leistung nicht oder nur 
teilweise erfüllt waren.  
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowi e Dritten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben.  
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2020 zusammen aus: 
31.12.2020 31.12.2019 
Gebühren 56.375 T€ 53.980 T€ 
Beiträgen 219.381 T€ 644 T€ 
Steuern 136.852 T€ 95.244 T€ 
Forderungen aus Transferleistungen 247.273 T€ 207.044 T€ 
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 133.199 T€ 143.346 T€ 
793.080 T€ 500.258 T€ 
E
ine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im 
Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (4.404 T€). 
Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertberichtung um 
218.687 T€ erhöht. Davon resultiert ein Betrag von 218.200 T€ aus Verträgen über 
die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Stadtentwicklung in Be-
zug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“; die Gegenposition hierzu 
ist 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-
kommen. 
Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 
7.223 T€ erhöht. 
48

Erhöhungen des Bestandes an Steuerforderungen erfolgten insbesondere aufgrund 
der Minderung der Einzelwertberichtigung (38.869 T€). Diesen steht eine Erhöhung 
der Pauschalwertberichtigung (4.484 T€) gegenüber. 
Eine Erhöhung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte 
insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Schulentwicklung um 22.186 T€,
- Soziales, Arbeit und Senioren saldiert vor Wertberichtung um 15.240 T€ und
- Kinder, Jugend und Familie um 4.248 T€.
E
ine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte 
insbesondere im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren auf Grund der Erhöhung 
der Wertberichtigungen um 5.054 T€. 
Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 
erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Steuerangelegenheiten um 23.420 T€,
- Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz um 6.217 T€,
- Weiterbildung um 1.477 T€ und
- Kassenangelegenheiten bei Mahngebühren und Säumniszuschlägen um
1.375 T€.
E
ine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen 
erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Personal um 5.274 T€,
- Soziales, Arbeit und Senioren um 4.705 T€, davon resultieren aus der
Erhöhung der PWB (2.105 T€),
- Kassen- und Steuerangelegenheiten auf Grund der Erhöhung der PWB
(3.189 T€),
- Kinder, Jugend und Familie um 1.989 T€ und
- öffentliche Ordnung um 1.536 T€.
Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
31.12.2020 31.12.2019 
gegenüber dem privaten Bereich 20.356 T€ 26.434 T€ 
gegenüber dem öffentlichen Bereich 551 T€ 670 T€ 
gegenüber verbundenen Unternehmen 3.305 T€ 5.690 T€ 
gegenüber Beteiligungen 47 T€ 245 T€ 
gegenüber Sondervermögen 12.192 T€ 6.763 T€ 
36.451 T€ 39.802 T€ 
E
ine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 
erfolgte insbesondere im Personalbereich um 1.558 T€.  
Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 
erfolgte insbesondere  im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster in 
49

Höhe von 10.953 T€ und im Bereich Soziales, Arbeit  und Senioren in Höhe von 
2.259 T€. 
Eine Minderung des Bestandes der privatrechtlichen Forderungen gegenüber 
verbundenen Unternehmen erfolgte insbesondere im Personalbereich in Höhe von 
1.250 T€. 
Die Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen 
erfolgte insbesondere auf Grund der pflichtigen Abführung der Gebäudewirtschaft 
aus deren Ergebnis 2019 (7.710 T€).  
Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen 
erfolgte insbesondere durch den Zahlungsausgleich seitens der AWB e. E. von 
Forderungen aus dem Vorjahr (2.188 T€). 
Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge-
gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen 
zugeordnet werden können.  
31.12.2020 31.12.2019 
Sonstige Vermögensgegenstände 18.624 T€ 18.296 T€ 
E
s bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei-
serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit 
Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden 
dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. 
Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind hierzu Zuführungen in 
Höhe 2.237 T€ zu nennen. Der Bestand zum 31.12.2020 beträgt 12.490 T€.  
Eine Minderung des Bestandes an sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte im 
Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster aufgrund der durchgeführten In-
ventur in Höhe von 1.512 T€. Im Bereich der Abwicklung der Vor-und Umsatzsteuer 
für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen verminderten sich die Bestände um 
1.328 T€) und bei der Abwicklung für die Betriebe gewerblicher Art erhöhten sich 
die Bestände um 1.791 T€. 
Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen, 
die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen.  
31.12.2020 31.12.2019 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 631 T€ 108 T€ 
D
er Zugang in Höhe von 523 T€ auf dieser Position begründet sich in dem Eigen-
tumsübergang von Wertpapieren aus einem Nachlass i n den Bereich der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen. 
50

Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla-
gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie 
stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.  
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten 
Bankarbeitstag best ehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in 
einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen 
eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände 
enthalten. 
31.12.2020 31.12.2019 
Städtische liquide Mittel 8.026 T€ 10.169 T€ 
Davon rechtlich unselbständige 
Stiftungen 39.572 T€ 41.995 T€ 
Fremde Kassenmittel 5.032 T€ 6.093 T€ 
13.058 T€ 16.262 T€ 
De
r Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an liquiden Mitteln beträgt 
39.572 T€.  
Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, 
sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen  im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (3.312 T€) und 
den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben ( 1.064 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.  
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, 
ist aufgrund der in 2020 eingegangenen Treuhandabrechnung für 2019 auf den 
Bestand zum 31.12. 2019 fortgeschrieben.  Die weitere Fortschreibung dieses 
Bestandes und der dami t unmittel bar zusammenhängenden Bilanzpositionen 
(Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der 
Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung erfolgen.  
Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten 
Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 
31.12.2020 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO).  
51

31.12.2020 31.12.2019 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit 
Gegenleistungsverpflichtung 417.145 T€ 427.099 T€ 
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 279.646 T€ 287.064 T€ 
davon Maßnahmen des Kinder - und 
Jugendbereichs 26.444 T€ 27.658 T€ 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 112.980 T€ 96.756 T€ 
530.125 T€ 523.855 T€ 
N
ach §  44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs -
verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern aufzulösen.  
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
- Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 7.418 T€ und  entspricht der
ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten der entsprechenden
Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft.
- Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe von
2.990 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von
Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige.
- Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 4.160 T€
insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen
aufwandswirksam aufgelöst.
- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 6.525 T€ an die KVB AG
zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV -Pauschale insbesondere aus
Vorjahren beträgt 8.295 T€.
- Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe
von 1.659 T€ eingesetzt.
52

Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich i m 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2020 für Januar 2021 ausgezahlt
werden (63.108 T€),
- Auszahlungen im Dezember 2020  für die Januarbezüge 2021 der aktiven
Beamtinnen und Beamten (19.327 T€),
- die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses für 2021 an die KölnBusiness
Wirtschaftsförderung (13.524 T€)
- Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 2020 für Januar 2021 ausgezahlt
werden (10.653 T€),
- Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere
Softwarelizenzen (3.777 T€).
53

2.2 Passiva 
Bilanzposition 1. Eigenkapital 
Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen: 
1.1 Allgemeine Rücklage,  
1.2 Sonderrücklagen,  
1.3 Ausgleichsrücklage und  
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv-
posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Dies führt in 2020 zu einer Erhöhung um 48.615 T€.  
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 50.919  T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens (49.129 T€). Weiterhin wesentlich sind  die Verrechnungen von Er-
trägen aus der außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten 
aus Zuwendungen (1.073 T€). 
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 
3.531 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 447 T€ und Er-
träge in Höhe von 1.674 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi-
lanzpositionen dargestellt.  
Verrechnet wurden Zuwendungen aus Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen in 
Höhe von 1.178 T€. Bei neun Straßen, für die Beiträge herangezogen wurden, liegt 
das Fertigstellungsdatum des Vermögensgegenstandes zeitlich vor dem Datum der 
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Die betreffenden Zuwendungen werden nicht als 
Sonderposten des Vermögensgegenstandes dargestellt, sondern mit der allgemei-
nen Rücklage verrechnet.  
Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt 
Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbständigen Stiftungen 
„Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 1.837 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. 
bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vor-
jahresbestand ergibt sich bei der Stiftung Stadtgedächtnis eine Reduzierung um 
163 T€ aufgrund der rückwirkenden Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung (siehe 
Aktiva; Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen) 
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in 2020 ist die Ausgleichsrück-
lage zum Ausgleich des Defizits 2018 um 83.948 T€ gemindert und weist noch ei-
nen Bestand in Höhe von 27.828 T€ auf.  
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des 
aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2020 noch nicht förm-
lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe 
von 200.531 T€ d as Jahresergebnis  des Haushaltsjahres 2020  in Höhe von 
232.931 T€ sowie das  noch nicht durch den Rat festgestellte Defizit des Jahres 
54

2019 in Höhe von - 32.400 T€. Sobald der Rat den Jahresabschluss 2019 festge-
stellt hat, kann das Jahresdefizit 2019 - wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage 
sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht werden.  
Die Veränderung in Höhe von 316.879 T€ gegenüber dem Vorjahr (- 116.348 T€) 
entspricht dem in die Ausgleichsrücklage umgebuchten Jahresdefizit 2018 in Höhe 
von - 83.948 T€, das insoweit zur betraglichen Erhöhung der Position des Jahres-
ergebnisses führt, zzgl. des Jahresüberschusses des Haushaltsjahres 2020 in Höhe 
von 232.931 T€. Der Überschuss gemäß Ergebnisrechnung 2020 in Höhe von 
234.620 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnisüberschüsse 
der Stiftungen (Teilergebnis se 1701 bis 1733) in Höhe von 1.689 T € bereinigt. 
Diese sind zur Verwendung im Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2020 in 
die Sonderposten eingestellt. 
Entwicklung Eigenkapital 2017 - 2020 (in T€) 
2017 2018 2019 2020 
1.1. Allgemeine Rücklage 5.228.242 5.153.703 5.157.078 5.207.032 
1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.147 6.147 6.085 
1.3. Ausgleichsrücklage 0 150.978 111.776 27.828 
1.4. Jahresüberschuss/-fehlbe-
trag 111.776 -123.150 -116.348 200.531 
davon: 
Ergebnis aktuelles Jahr -39.202 -83.948 -32.400 232.931 
Ergebnis Vorjahr 150.978 -39.202 -83.948 -32.400
Stand Eigenkapital 31.12. 5.346.166 5.187.678 5.158.653 5.441.476 
Auswirkung des Jahresabschlusses 2020 auf die Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 2020  wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals für den Zeitraum bis 2024 dargestellt. 
Eigenkapital 31.12.2020 5.441.476 T€ 
- g eplanter Jahresfehlbetrag 2021 * - 29.099 T€
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.596 T€
Planeigenkapital 31.12.2021 5.425.973 T€ 
+ g eplanter Jahres überschuss 2022* 6.689 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547 T€ 
Planeigenkapital 31.12.2022 5.446.209 T€ 
+ g eplanter Jahres überschuss 2023* 2.023 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.437 T€ 
Planeigenkapital 31.12.2023 5.461.669 T€ 
+ geplanter Jahresüberschuss 2024* 38.335 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.596 T€ 
Planeigenkapital 31.12.2024 5.513.600 T€ 
* Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2021 ff. sind dem Haushaltsplan 2020/2021 entnommen.
55

Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres-
abschluss 2020 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2020/2021 nachfolgend 
dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2020 bis 2023 ist die jeweilige Entnahme 
und Zuführung der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis berücksich-
tigt.  
Entwicklung Allgemeine Rücklage 2020-2024 
 (in T€ jeweils zum 31.12.) 
Ist 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 
Allgemeine 
Rücklage 5.202.460 5.220.628 5.234.175 5.247.612 5.261.208 
Di
e Bilanzierungshilfe nach dem NKF -COVID-19-Isolierungsgesetz (CIG) ist dabei 
noch nicht berücksichtigt. 
Bilanzposition 2. Sonderposten 
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen  
(§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO).
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos-
ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des 
Vermögensgegenstandes entsprechen. 
Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwendungen werden unter der Bilanzposition 
4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. 
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände 
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).
Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der 
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 
31.12.2020 31.12.2019 
Sonderposten für Zuwendungen 2.532.294 T€ 2.541.568 T€ 
B
ei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: 
- Wohngebäude Sinnersdorfer Straße 3.653 T€ (Investitionspauschale 2020)
- Tintenstahldruck auf Leinen Museum Ludwig  2.500 T€ (Kunstschenkung
2020) und
- Gebäude Gummersbacher  Straße 33 (Feuerwache 10) 1.547 T€ ( Feuer-
schutzpauschale 2020).
56

Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8  Erhal-
tene Anzahlungen. Diese ergeben sich durch die Fertigstellung von Baumaßnah-
men und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Im Einzelnen han-
delt es sich um folgende Maßnahmen: 
- Fertigstellung Wohngebäude Straße Im Grund/Pastor-Wolff-Straße 3.176 T€
(Investitionspauschale),
- Fertigstellung Wohngebäude Erbacher Weg 2.873 T€,
- Fertigstellung Wohngebäude Sinnersdorfer Straße 2.767 T€ und
- Fertigstellung Wohngebäude Dürener Straße 2.478T€.
A
us Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 20 Straßen und Plätzen 
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Sonderposten in Höhe von jeweils 
3.483 T€, die unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. 
Bilanzposition 2.2 für Beiträge 
Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch 
(BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü-
mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. 
Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi-
tion ausgewiesen. 
31.12.2020 31.12.2019 
Sonderposten für Beiträge 187.967 T€ 204.398 T€ 
E
s sind 1.912 T€ für den Beitragsbestandteil Entwässerung, der lediglich hier „ge-
parkt“ wird, zugegangen. Die abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bi-
lanzposition erfolgen.  
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß §  45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 4.903. T€; dieser Betrag ist soweit 
möglich sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 18 Erschließungsanlagen.  
Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich 
Nach § 4 4 Abs. 6 Kom HVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach 
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) ausgeglichen werden müssen, als
Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die
ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben.
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen 
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen 
innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.  Eine Auflösung des 
Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen 
Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine I nanspruchnahme des Sonderpostens 
über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im 
Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 
31.12.2020 31.12.2019 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 1.827 T€ 30 T€ 
57

Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen  der kostenrechnenden 
Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind  zum 
31.12.2020 Kostenüberdeckungen aus den Wochenmarktgebühren und den 
Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der 
Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des 
festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses  und ggf. ein er 
satzungsmäßigen Auflösung. 
Gebühren Wochenmärkte 
Stand 31.12.2019 21 T€ 
Auflösung 0 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 82 T€ 
Stand 31.12.2020 21 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch stetig steigende 
Kosten wie Reinigungsgebühren und Kosten für mobile Toiletten sowie geringere 
Erträge bedingt durch Corona und weniger Markverkäufer. 
Friedhofsgebühren 
Stand 31.12.2019 8 T€ 
Auflösung 8 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.403 T€ 
Stand 31.12.2020 0 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil 
aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, des erhöhten Aufwandes 
an verkehrssichernden Baumpflegearbeiten und der im Vergleich zur Gebührenkal-
kulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grabnut-
zungsrechte. 
Luftrettungsdienstgebühren 
Stand 31.12.2019 0 T€ 
Auflösung 0 T€ 
Zuführung 1.805 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€ 
Stand 31.12.2020 1.805 T€ 
In der ab 19.12.2019 gültigen neuen Luftrettungssatzung wurden die Gebührenta-
rife im Luftrettungsbereich deutlich erhöht. Dies hat zu einer Überdeckung in 2020 
geführt. 
58

Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor-
herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. 
Bodenrettungsdienstgebühren 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 2.977 T€ 
Ursache für die Unterdeckung in 2020 sind erheblich gestiegene Kosten im Rahmen 
der Umsetzung von dem Rettungsdienstbedarfsplan und dem Notfallsanitäterge-
setz. Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 
30.05.2019 geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. 
Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo-
sigkeit bedrohter Personen 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.723 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohten Personen resultiert aus neuen kostenintensiven Objekten und unvorherge-
sehenen Leerständen, die zum Zeitpunkt der Gebührenermittlung noch nicht be-
kannt waren. 
Gebühren für die Unterbringung von geflüchte-
ten Personen. 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 23.143 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re-
sultiert aus neuen kostenintensiven Objekten und unvorhergesehenen Leerstän-
den, die zum Zeitpunkt der Gebührenermittlung noch nicht bekannt waren.  
Unterrichtsgebühren  
der Rheinischen Musikschule 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.952 T€ 
Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines  
Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes-
ses der Einrichtung abgesehen. 
Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten 
Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu-
zuordnenden Förderungen dar.  
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch 
nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbständige Stiftungen, bei denen durch 
die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung 
(Wille der/des Stifter *in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in 
der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich 
rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
59

31.12.2020 31.12.2019 
Sonstige Sonderposten 107.314 T€ 104.766 T€ 
W
ie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2020  der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen in Höhe von 1.689 T€ im Jahresabschluss hierhin 
umgebucht.  
Für das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgten Umbuchungen in Höhe von 
4.026 T€ aus der Position 4.8 Erhaltene Anzahlungen. 
Bilanzposition 3. Rückstellungen 
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind . Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de-
ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus §  88 GO 
ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich 
des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo-
raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt. 
Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die 
Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und 
Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die 
als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung 
von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung 
zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und laufenden Verfahren. 
Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen 
Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie 
Versorgungsempfängerinnen und –empfänger wurden mit Hilfe der Haessler 
Software Version 6.0. 5.2 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT  2018G 
ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die 
vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen-
sionsverpflichtungen“ vom 17.02.2016 (MBl. NRW. 2016, Nr. 7 vom 16.03.2016, 
S. 145 ff) wurden bei der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet.
31.12.2020 31.12.2019 
Pensionsrückstellungen 2.441.453 T€ 2.365.720 T€ 
B
erücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten 
Beamtinnen und Beamten , die dem Dienstherrn Stadt Köln zugerechnet werden. 
Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall w ird auf Basis der 
durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 
2018-2020 ein Zuschlag von 27,11% angesetzt. 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.290.864 T€ auf die Aktiven und 1.150.588 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Der Saldo der Veränderung en zum 
Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 122.11 2 T€, 
Inanspruchnahmen in Höhe von 39.918 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von 
60

90.356 T€, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. 
Als Umbuchung ist zudem ein Betrag von 6.461 T€ berücksichtigt, der wegen des 
Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter 
den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. 
Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun-
gen für die Sanierung der Altlasten ( einschließlich der Beseitigung von sonstigen 
Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden 
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung 
anzusetzen. 
31.12.2020 31.12.2019 
Rückstellungen für Deponien 155.105 T€ 153.194 T€ 
Rückstellungen für Altlasten 57.496 T€ 64.205 T€ 
212.601 T€ 217.399 T€ 
D
ie Zuführung zu den Rückstellungen für Deponien in Höhe von 1.911 T€ resultiert 
ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus 
dem Anteil der verfüllten Menge in 2020 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen 
ermittelt. 
Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Altlasten betragen 1. 046 T€ für ver-
schiedene Einzelmaßnahmen. 
Die Auflösung der Rückstellungen für Altlasten beträgt 2. 995 T€, die zum größten 
Teil aufgrund nicht mehr erforderlicher Spielplatzsanierungen (2.786 T€) erfolgte. 
Die Inanspruchnahme in Höhe von 4 .759 T€ ist mit einem Anteil von 4.1 60 T€ auf 
die Fortführung der Stilllegung der Deponie Butzweiler Straße zurückzuführen. 
Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
Unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 4 KomHVO sind bei Sachanlagen Rück-
stellungen für unterlassene Instandhaltung zu bilden. Gemäß 
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet
worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und
erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage 6 „Darstellung der Instandhaltungs-
rückstellungen“ zu entnehmen.
31.12.2020 31.12.2019 
Rückstellungen für unterlassene 
Instandhaltung 23.518 T€ 23.505 T€ 
61

Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen gem. § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 
31.12.2020 31.12.2019 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.111 T€ 66.677 T€ 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838 T€ 14.054 T€ 
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von 
Altersteilzeit 7.165 T€ 8.797 T€ 
Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber 
anderen Dienstherren 73.307 T€ 76.303 T€ 
Rückstellung für Prozesskosten 10.768 T€ 10.609 T€ 
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 44.549 T€ 25.326 T€ 
Rückstellung für drohende Verluste 140.651T€ 157.910 T€ 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezah-
lung 24.700 T€ 17.200 T€ 
Andere sonstige Rückstellungen 702.019 T€ 256.967 T€ 
1.097.108 T€ 633.843 T€ 
N
achfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen 
erläutert: 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.111 T€ 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 33.131 T€ auf die Beamtinnen und Beamten 
und 47.980 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung zum Vorjahr 
ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 15.916  T€ und Inanspruchnah-
men in Höhe von 1.482 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Ur-
laubsansprüche auf insgesamt 273.575 Tage; davon entfallen 94.195 Tage auf die 
verbeamteten und 179.380 Tage auf die tariflich Beschäftigten.  
Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838 T€ 
Der Unterschiedsbetrag z um Vorjahresendbes tand resultiert aus Z uführungen in 
Höhe von 3.118 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 4.334 T€.  
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.165 T€ 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 3.736 T€ auf die verbeamteten und 3.429 T€ auf die tariflich Beschäftigten. 
Es haben sich Zuführungen in Höhe von 2.572 T€, Auflösungen in Höhe von 219 T€ 
und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.985 T€ ergeben. 
62

Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 73.307 T€ 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren 
beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels 
oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen 
Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus-
gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 1.064 T€, Inanspruchnahmen 
in Höhe von 10.522 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund 
von Fluktuationen in Höhe von 6.461 T€ zu verzeichnen. 
Rückstellungen für Prozesskosten 10.768 T€ 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen  Aktiv- und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachterkosten und 
ggf. zu zahlender Streitwert) . Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die 
unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu 
berücksichtigen. 
Inanspruchnahmen erfolgten in Höhe von 3.315 T€. Davon entfallen 3.292 T€ auf 
Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs , 
beispielsweise auf Leistungen eines geologischen Sachverständigen (2.235 T€). 
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 44.549 T€ 
Die Zuführung in Höhe von 37.710T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden 
Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für 
ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: 
- Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (18.130 T€),
- Berufsfeuerwehr Köln (4.393 T€),
- Recht, Vergabe und Versicherungen (4.000 T€),
- Wohnungswesen (2.769 T€),
- Personal- und Verwaltungsmanagement (2.110 T€),
- Kinder, Jugend und Familie (1.519 T€),
- Straßen und der Verkehrstechnik (1.052 T€) und
- Gesundheitswesen (1.023 T€).
Insgesamt wurden Rückstellungen  für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
3.484 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen 
war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger 
als die dafür gebildete Rückstellung ist. 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 15.023  T€, 
hauptsächlich in folgenden Bereichen: 
- Wohnungswesen (3.854 T€),
- Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (3.757 T€),
- Berufsfeuerwehr Köln (1.968 T€) und
- Personal- und Verwaltungsmanagement (1.138 T€).
63

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren 140.651 T€ 
Von den im Jahresabschluss 2019 gebildet en Rückstellungen für Gewerbesteuer-
verfahren wurden 43.516 T€ in 2020 in Anspruch genommen. Insbesondere wegen 
des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zur Höhe des Zinssat-
zes gemäß § 238 Abgabenordnung wurden 36.203 T€ den Rückstellungen für dro-
hende Verluste zugeführt. Ein Betrag von 6.112 T€ wurde aufgelöst. Zum 
31.12.2020 ergibt sich eine Rückstellung von insgesamt 133.515 T€. 
Es wurden für eingegangene Widersprüch e bei der Vergnügungssteuer weitere 
Rückstellungen in Höhe von 1.308 T€ gebildet. Zum Jahresende 2020 betragen die 
Rückstellungen in diesem Bereich 4.850 T€.  
Von den Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe wu rden unterjährig 
2.992 T€ in Anspruch genommen und für neue Verfahren 1.823 T€ Rückstellungen 
aufgrund eingegangener Widersprüche in 2020 gebildet. Rückstellungen für diesen 
Bereich bestehen zum 31.12.2020 in Höhe von 2.031 T€. 
 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 24.700 T€ 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier-
ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-
cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 5.600 T€ auf 
die verbeamteten und 19.100 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum 
Bestand per 31.12.2019 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 
23.377 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 15.877 T€.
 
Andere sonstige Rückstellungen 702.019 T€ 
Davon entfallen auf: 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 620.887 T€ 
 31.12.2020 31.12.2019 
Bau des Besichtigungsbauwerks 9.264 T€ 26.423 T€ 
Ausgleich der Kosten der KVB 43.112 T€ 2.978 T€ 
Restaurierung Deposita 567.011 T€ 118.415 T€ 
Archivalienbergung Einsturztrichter 0 T€ 100 T€ 
Ausgleich Schadenersatz Leihgeber 1.500 T€ 0 T€ 
 620.887 T€ 147.916 T€ 
 
In 2020 wurde die Rückstellung für den Bau des Besichtigungsbauwerks in 
Höhe von 14.619 T€ in Anspruch genommen und aufgrund angepasster 
Kostenprognose in Höhe von 2.540 T€ aufgelöst.  
Nach dem Abschluss der Vergleichs vereinbarung im gerichtlichen 
Beweisverfahren ist die Sadt Köln  zum Ausgleich weiterer Kosten 
(vertraglich) verpflichtet, die der  KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz 
des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen 
werden. Hierfür wurden der Rückstellung 40.859 T€ zugeführt. 
64

Die Rückstellung für die Restaurier ung der Deposita wurde in Höhe von 
1.234 T€ in Anspruch genommen. Auße rdem erfolgte eine Zuführung in 
Höhe von 449.836 T€. Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW 
ergebende gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut 
sowie dem Schutz vor Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für 
die Deposita, sondern auch für die eigenen Archivalien, sodass eine 
entsprechend höhere Rückstellung zu b ilanzieren ist. Die Rückstellung wird 
ab 2021 in „Rückstellung für die Wiedernutzbarmachung der Archivalien“ 
umbenannt. 
Für die der Höhe nach nicht g enau bekannten Schadenersatzansprüche 
eines Leihgebers wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.500 T€ gebildet. 
- Rückstellungen für Schadenersatz und
Versicherungsleistungen  2.289 T€
Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung.
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über  eine externe Versicherung. In
den Bereichen Allgemeine Haftpflicht  und Kfz-Haftpflicht werden
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber  Dritten erfasst, die nicht im
Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen
Verhandlungen mit der Versiche rung des Geschädigten, ausstehendem
Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange
rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte (1.388 T€). Für diese
Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen
berechnet.
- Rückstellung für den Verlustausgleich der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 0 T€
Für den an die Bühnen zu zahlen den Ausgleich aufgrund verlorener
Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 bestand im Vorjahr eine
Rückstellung in Höhe von 2.376 T€. Die Rückstellung wurde in 2020 nach
entsprechender Forder ungserhebung durch die Bühnen vollständig in
Anspruch genommen und mindert entsp rechend den Bilanzansatz des
Vorjahres.
- Rückstellung für den voraussichtlich für 2020 zu
zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 3.963 T€
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigen betriebsähnliche
Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungs-
bedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der Fachdienststellen
der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen Finanz- und
Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen der
Kernverwaltung und der Gebäudewirt schaft am Ende des jeweiligen
Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service.
Für das voraussichtlich für 2020 bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende
Abrechnungsergebnis erfolgt auf der Basis des Wirtschaftsplans 2020 die
Bildung einer Rückstellung in Höhe der  voraussichtlichen Zahlung der
Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft von 3.963 T€.
Die im Vorjahr bestehenden Rückstellungen für den Ergebnisausgleich 2018
an die Gebäudewirtschaft in Höhe von 14.438 T€ wurde in 2020 vollständig
65

in Anspruch genommen. Die ebenfalls  im Vorjahr bes tehende Rückstellung 
für den Ergebnisausgleich 2019 an di e Gebäudewirtschaft in Höhe von 
3.561 T€ wurde in 2020 ertagswir ksam aufgelöst, da die Ergebnisrechnung 
2019 der Gesellschaft mit einem unerwarteten Überschuss schloss und eine 
Ausgleichsverpflichtung nicht entstanden ist. 
- Rückstellung für den vorau ssichtlich für 2019 entstandenen
Erstattungsanspruch aus der Planungsverwerfung zum
Godorfer Hafen an die Häfen- und Güterverkehr Köln AG 0 T€
Für den voraussichtlich in 2019 entstandenen Erstattungsanspruch aus den
erbrachten, jedoch verworfenen Planungsleistungen für die Erweiterung des
Godorfer Hafens durch die Häfen- und Güterverkehr Köln AG erfolgte in 2019
eine Rückstellungsbildung in Höhe von 9.397 T€. Diese wurde in 2020 nach
Anerkennung des Anspruches durch den Rat in voller Höhe in Anspruch ge-
nommen.
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.157 T€
Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal-
tungskosten des JobCenters des Jahres 2019 in Höhe von 945 T€ wurde in
Anspruch genommen. Für den städtischen  Anteil des Jahres 2020 wurde
eine Rückstellung in Höhe von 1.157 T€ gebildet.
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 3.198 T€
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen
zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Für die Sanierungsmaß-
nahmen erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.384 T€.
- Rückstellungen für ausstehende Mitteilungen
von IT.NRW 12.620 T€
Zum 31.12.2019 standen die Schlussabr echnungen des Landesbetriebs für
Information und Technik NRW (IT. NRW) über die Gegenüberstellung des
Gemeindeanteils an der Einkommenst euer mit der Gewerbesteuerumlage
sowie zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 noch aus.
Die gebildeten Rückstellungen für die zu erwartenden Nachzahlungen in
Höhe von 21.385 T€ wurden in 2020 in Anspruch genommen.
Für die zum 31.12.2020 ausstehenden Mitteilungen des Landesbetriebes zu
den Schlussabrechnungen wurden folgende Rückstellungen gebildet:
- Rückforderung zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (4.934 T€)
- Gewerbesteuerumlage (5.781 T€)
- Rückforderung zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1.906 T€).
- Rückstellung für Anträge auf Hilfe zur Pflege 0 T€
Die in 2019 nicht bearbeiteten Anträge auf Hilfe zur Pflege wurden vollständig
abgearbeitet, sodass die Rückstellung in  Höhe von 5.000 T€ gänzlich in
Anspruch genommen wurde. Neue unbearbeitete Anträge gibt es zum
Jahresabschluss 2020 nicht.
66

- Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 51.120 T€
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den
noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre
2017 bis 2020 ist eine Rückstellung in Höhe von 51.120 T€ bilanziert.
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung  1.500 T€
Inden Jahren 2018 und 2020 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund
bei der Stadt  K öln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für
hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen wurde eine
entsprechende Rückstellung gebildet.  Die Bestandsänderung zum Vorjahr
ergibt sich aus Zuführungen in Höhe von 1.105 T€ und Inanspruchnahmen
in Höhe von 261 T€.
- Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen Verpflichtung 1.000 T€
Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der
Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht
nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen
hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich
des entstandenen Aufwands wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.000 T€
gebildet.
Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver-
pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen-
dungen. 
Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi tionen, 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleich kommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, 
sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß §  48 Abs. 1 KomHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält -
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen. 
Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit -
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit.  
67

Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
31.12.2020 31.12.1919 
von verbundenen Unternehmen 958 T€ 979 T€ 
vom öffentlichen Bereich 82 T€ 89 T€ 
vom privaten Kreditmarkt 1.622.056 T€ 1.746.182 T€ 
1.623.096 T€ 1.747.250 T€ 
D
ie Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge-
genüber dem Kreditmarkt (159.284 T€) und Zugängen in Höhe von 35.212 T€ (da-
von 10.341 T€ im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“).  
B
ilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 
31.12.2020 31.12.2019 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung 719.276 T€ 908.084 T€ 
Davon Corona bedingt 155.542 T€ 0 T€ 
Z
um 31.12.2020 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
in Höhe von insgesamt 669.276 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene 
Kredite in Höhe von insgesamt 50.000 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, 
die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein-
zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 6.332.554 T€ und 
Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.521.362 T€. Im Be-
stand sind Liquiditätskredite in Höhe von 62.276  T€ im Zusammenhang m it dem 
Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. 
Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten entspricht der 
maximal zulässigen Höhe entsprechend der Bilanzierungshilfe in Bilanzposition 0. 
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit.  
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Kreditbedarf für 
Mehrauszahlungen aus zusätzlichen Aufwendungen 43.469 T€ 
Mindereinzahlungen aus Mindererträgen 98.609 T€ 
Mindereinzahlungen aus Fälligkeitsverschiebungen nach 2021 
(Stundungen) 13.464 T€ 
68

Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung  
städtbaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing sowie Restkaufgelder im 
Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. 
31.12.2020 31.12.2019 
Verträge über die Durchführung städtebaulicher 
Maßnahmen 218.200 T€ 0 T€ 
Leibrentenverträge 878 T€ 949 T€ 
Sonstiges 123 T€ 159 T€ 
219.201 T€ 1.108 T€ 
E
ine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch-
führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug 
auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 218.200 T€; die Gegenposi-
tion ist 2.2.1 Öffentli ch-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleis-
tungen. 
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die 
gegenüber Dritten zum 31.12.2020 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie-
ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel 
durch Zahlung abgelöst werden.  
Die Bestände setzen sich insbesondere aus folgenden Positionen zusammen: 
31.12.2020 31.12.2019 
gegenüber verbundene Unternehmen 67.497 T€ 7.409 T€ 
gegenüber Sondervermögen 4.689 T€ 3.089 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 751 T€ 1.355 T€ 
gegenüber privaten Bereich 36.643 T€ 39.864 T€ 
109.580 T€ 51.717 T€ 
Die
 Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beträgt 
saldiert 60.088 T€ im Vergleich zum Vorjahr. 
Erhöhungen des Bestandes erfolgten dabei insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen
Archivs in Höhe von 60.760 T€ und
- Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von
Tank E-Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.920 T€.
Verringerungen erfolgten insbesondere im Bereich Verkehrsmanagement um  
2.194 T€. 
Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe-
sondere im Bereich Sport in Höhe von 1.372 T€. 
69

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich saldiert um  
3.221 T€.  
Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Verbindlichkeiten der Investitionsförderung im Rahmen des Konjunkturpro-
gramms in Höhe von 9.345 T€ und
- i m Bereich Schulentwicklung in Höhe von 1.336 T€,
- i m Bereich Informationsverarbeitung in Höhe von 1.107 T€ und
- i m Bereich Wohnungswesen in Höhe von 1.062 T€.
Verringerungen erfolgten: 
- im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster um 11.714 T€,
- im Bereich zentrale Dienste um 5.127 T€,
- im Bereich Landschaftspflege und Grünflächen um 1.981 T€,
- im Bereich Kinder, Jugend und Familie um 1.184 T€ und
- im Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutzbeitung um
1.014 T€.
Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen 
keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- 
und Jugendhilfeleistungen.  
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam-
men aus: 
31.12.2020 31.12.2019 
gegenüber verbundene Unternehmen 622 T€ 3.838 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 6.329 T€ 7.168 T€ 
gegenüber übrigen Bereich 1.714 T€ 2.124 T€ 
8.665 T€ 13.130 T€ 
D
ie Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in 
Höhe von 3.216 T€ im Vergleich zum Vorjahr erfolgte insbesondere im Bereich der 
Straßen und Verkehrsentwicklung (2.755 T€).  
Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenpositionen 
zugeordnet werden können.  
70

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 
31.12.2020 31.12.2019 
Steuerverbindlichkeiten 15.606 T€ 14.894 T€ 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter, 
Organmitglieder, Gesellschafter  33.078 T€ 33.766 T€ 
andere sonstige Verbindlichkeiten 125.129 T€ 147.926 T€ 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 5.031 T€ 6.093 T€ 
178.844 T€ 202.679 T€ 
D
ie Veränderung der anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 22.797  T€ 
setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: 
- Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Rückzahlungs- und
Zinsverpflichtungen im Wesentlichen aus Steuern. Diese haben sich um
27.783 T€ verringert.
- Die Verbindlichkeiten aus Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sachge-
recht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden können, haben
sich um 5.892 T€ erhöht.
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
Es handelt sich im Wesentlichen um Drittmittelbestände auf  Schulgirokonten 
(3.312 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so-
wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei-
terzuleitenden Beträge aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grund-
besitzabgaben in Höhe von zusammen 1.064 T€.  
Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen 
Erhaltene Anzahlungen sind geldliche Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt 
Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht 
durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen 
besteht gegenüber  dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweck entspre-
chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel. 
31.12.2020 31.12.2019 
Erhaltene Anzahlungen 320.757 T€ 246.092 T€ 
Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 3.336 T€ 3.161 T€ 
konsumtive Zuwendungen mit Rückzah-
lungsverpflichtung 63.682 T€ 46.937 T€ 
387.775 T€ 296.190 T€ 
I
n dieser Bilanzposition werden Mittel  für Investitionen ( 320.757 T€), davon Mittel 
für die Archäologische Zone ( 18.029 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 16.419 T€) 
und für ergebniswirksame Zwecke ( 63.682 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver-
bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach-
lässen (3.336 T€) ausgewiesen.  
Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein B etrag in Höhe von 150.785  T€ 
bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
71

erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.  Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, 
denen die Mittel  der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im 
Wesentlichen folgende zu nennen: 
- Generalsanierung Standort Brück (9.018 T€),
- Generalsanierung Feuerwache 5 (7.500 T€),
- Generalinstandsetzung Industriestraße (2.105 T€),
- Systembauerweiterung Lindweiler Weg (1.956T€) und
- Umgestaltung Liverpooler Platz (1.857 T€).
Der
 Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.292 T€. 
Darüber hinaus sind folgende Zugänge zu nennen:  
- Tintenstrahldruck auf Leinen Museum Ludwig 2.500 T€ (Kunstschenkung
2020),
- Feuerwache Gummersbacher Straße 1.547 T€ (Feuerschutzpauschale
2020)
Ein Abgang betrifft die Sportpauschale in Höhe von 1.103 T€, die in 2020 kon-
sumtiv in Anspruch genommen wurde. 
Insgesamt wurden folgende abgehende Umbuchungen vorgenommen: 
- ÖPNV in Höhe von 4.725 T€ zu 5. Pas sive Rechnungsabgrenzungsposten
und
- Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 4.026 T€ zu 2.4 Sonstige Son-
derposten.
Weitere wesentliche abgehende Umbuchungen erfolgten zur Bilanzposition 2.1 
Sonderposten für Zuwendungen. Diese ergeben sich aus der  Fertigstellung von 
Baumaßnahmen und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Im 
Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen, denen Beträge aus der Inves-
titionspauschale zugeordnet wurden: 
- Im Grund/Pastor Wolff Straße Systembau Gebäude in Höhe von 3.176 T€,
- Fertigstellung Erbacher Weg Holzbau Gebäude in Höhe von 2.873 T€,
- Fertigstellung Gebäude Sinnersdorfer Straße in Höhe von 2.767 T€ und
- Fertigstellung Systembau Gebäude Dürener Straße in Höhe von 2.478 T€.
Der Bestand an  Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine 
zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere 
zusammen aus solchen für: 
- den Bereich der Schulentwicklung (25.490 T€), davon in Höhe von 12.549 T€
für das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ und in Höhe von
12.317 T€ für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (12.873 T€),
- Zwecke der Integrationspauschale für die Integration von Flüchtlingen
(8.995 T€),
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (7.509 T€)
- den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.129 T€)
- den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale
(2.051 T€),
72

- den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (1.759 T€) und
- Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.094 T€).
Die Zugänge der konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere  aus den 
folgenden Positionen für: 
- Zwecke für das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ (12.549 T€)
- Zwecke für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ (12.317 T€)
- den Bereich zentrale Ausländerbehörde (1.759 T€) und
- Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.094 T€).
Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 20 resultieren 
daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt  wurden. Insbesondere 
handelt es sich um Mittel für: 
- Zwecke der Integrationspauschale für die Integration von Flüchtlingen
(5.458 T€),
- Zwecke für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ (3.921 T€),
- den Bereich zentrale Ausländerbehörde (3.091 T€) und
- den Bereich Sport einschließlich der konsumtiven Mittel aus der Sportpau-
schale (1.066 T€).
Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor 
dem Bilanzstichtag 31.12.2020, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden 
(§ 43 Abs. 3 KomHVO).
31.12.2020 31.12.2019 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung 389.626 T€ 400.609 T€ 
Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 265.991 T€ 273.214 T€ 
Davon Maßnahmen des Kinder -und Jugend-
bereichs 27.766 T€ 28.790 T€ 
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 129.278 T€ 124.609 T€ 
518.904 T€ 525.218 T€ 
N
ach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit 
einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich-
tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan-
zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung 
ertragswirksam analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten abzu-
bauen.  
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus 
folgenden Sachverhalten: 
73

- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 6.525 T€ zweckentsprechend zur
Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa-
men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.254 T€.
- Die ertragswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs-
pauschale bis 2011 beträgt 7.224 T€.
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches hat sich der Bestand dieser Bilanzposition um 5.596 T€ erhöht.
Diese Mittel sind für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährig e bestimmt.
Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.751 T€.
B
ei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (115.561 T€).
- Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er-
worbenen Liegenschaften Ikarosstraße  5, 10, 17, 27 und 29 , Buschdorfer
Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatzstraße 121, Magazin-
straße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchen-
den über 20 Jahre (5.306 T€).
- Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“,
d. h. vorbereitende Aufräumarbeiten als Grundlage für
Straßenbaumaßnahmen, in den Jahren 2008 bis 2020. Diese passiven Rech-
nungsabgrenzungsposten sind über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen
(2.862 T€).
- Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von
Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung
der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils
entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s
ertragswirksam aufzulösen (1.370 T€).
74

2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 
Bürgschaften 
Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von 
Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der 
Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern 
Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 20 
wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 1.028.088 T€ für nachfolgende Berei-
che gewährt:  
31.12.2020 31.12.2019 
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 432.913 T€ 486.535 T€ 
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 450.226 T€ 313.817 T€ 
Sportstätten 87.770 T€ 92.123 T€ 
Gesundheits- und Sozialwesen 28.377 T€ 31.814 T€ 
Versorgungsbetriebe 10.840 T€ 11.254 T€ 
Individualgewährleistungen 1.611 T€ 2.559 T€ 
sonstige 16.351 T€ 19.621 T€ 
1.028.088 T€ 957.723 T€ 
L
easing 
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 
KomHVO 
Zum 31.12.2020 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
Geleaste Gegen-
stände 
Laufzeit Jahresbetrag 
2021 
Betrag 
2022 ff. 
Kopierer/Drucker 
verschiedener Aus-
stattung 
01.04.2020-31.03.2025 284 T€ 923 T€ 
Hardware IT/TK-An-
lagen 
01.04.2012-31.03.2021 55 T€ 0 T€ 
Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 85 T€ 15 T€ 
75

3. Ergebnisrechnung
Es werden die Ergebnisrechnungszeilen erläutert, die mindestens 2% der ordentli-
chen Erträge/Aufwendungen umfassen. Zusätzlich wird das Finanzergebnis erläu-
tert. Die Zeile 14 – bilanzielle Abschreibungen wird ausschließlich hinsichtlich der 
darin enthaltenen außerplanmäßigen Abschreibungen dargestellt. 
Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 10 Mio. €) gegenüber dem origi-
nären Ergebnisplan werden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Ergeb-
nisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstel-
lungen der Teilergebnisse entnommen werden. 
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Gewerbesteuer 1.409.169 1.266.184 -142.985 -10,1% 1.384.600 -118.416 -8,6%
Gemeindeanteil an der 
Einkommens- und Um-
satzsteuer 781.575 768.580 -12.994 -1,7% 806.700 -38.120 -4,7%
Grundsteuer 230.139 228.944 -1.195 -0,5% 235.032 -6.088 -2,6%
sonstige Steuern und ähn-
liche Abgaben 158.242 128.823 -29.419 -18,6% 110.092 +18.731 +17,0%
Summe 2.579.124 2.392.530 -186.593 -7,2% 2.536.424 -143.894 -5,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteu-
ern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. sonstige Vergnügungssteuer auf Geldspiel-
automaten, steuerähnliche Erträge, z. B. aus der Kulturförderabgabe und Aus-
gleichsleistungen ausgewiesen. 
Der Wenigerertrag von rund 143,9  Mio. € gegenüber der Planung ist überwiegend 
begründet durch Corona-bedingte Wenigererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe 
von 118,4 Mio.  € sowie Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommens-
steuer von rund 65,8 Mio. € und bei der Grundsteuer B in Höhe von rund 6,0 Mio. €. 
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer konnten rund 27,7 Mio. € an Mehrerträ-
gen gegenüber der ursprünglichen Planung erzielt werden. Bei den Kompensati-
onszahlungen Familienleistungsausgleich ist ein Mehrertrag in Höhe von rund 
1,3 Mio. € im Vergleich zur Planung zu verzeichnen. Leicht aufgefangen werden die 
Wenigererträge zudem durch die Zuweisung des Landes aus erspartem Wohngeld 
zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistungen nach dem 
SGB II, die deutlich höher als erwartet ausfiel. 
Gegenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 186,6 Mio. € gesunken. 
Diese Ertragsminderung ist hauptsächlich auf um 143,0 Mio. € geringere Erträge 
bei der Gewerbesteuer gegenüber dem Jahresergebnis 2019 zurückzuführen. 
Durch Corona-bedingte Schließungen von Glückspielstätten ist ein Rückgang bei 
der Vergnügungssteuer von rund 9,8  Mio. € und bei der Kulturförderabgabe von 
23,7 Mio. € im Vergleich zum Ergebnis 2019 zu verzeichnen. Leicht aufgefangen 
76

werden diese Wenigererträge durch die höhere Zuweisung des Landes aus erspar-
tem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistun-
gen nach dem SGB II. 
Zu
wendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
sonstige allgemeine 
Zuweisungen 426.691 640.748 +214.057 +50,2% 481.416 +159.331 +33,1%
Schlüsselzuweisungen 443.584 525.894 +82.310 +18,6% 519.210 +6.683 +1,3%
Erträge aus der Auflö-
sung von Sonderpos-
ten aus Zuwendungen 66.471 65.683 -789 -1,2% 66.251 -568 -0,9%
Allgemeine Umlagen 49.559 56.739 +7.180 +14,5% 55.000 +1.739 +3,2%
Summe 986.304 1.289.063 +302.759 +30,7% 1.121.877 +167.186 +14,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt 
oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse 
für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen, z. B. nach dem Einheits-
lastenabrechnungsgesetz NRW, ausgewiesen. 
D
er Mehrertrag von 167,2 Mio. € gegenüber der Planung ist hauptsächlich begrün-
det durch den Mehrertrag bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 
159,3 Mio. €. Hier sind überwiegend Corona- bedingte Ausgleichszahlung en aus 
dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW in Höhe von 118,7 Mio. € enthalten. 
Die Gewährung einer Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentli-
chen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führte au-
ßerdem zu Mehrerträgen in Höhe von rund 19,5 Mio. €. Des Weiteren setzen sich 
30,7 Mio. € Mehrerträge im Bereich der Kindertagesstätten aus erhöhten Landes-
zuweisungen für die laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten und - tages-
pflege aufgrund des fortlaufenden Platzausbaus sowie neuer Bezuschussungstat-
bestände nach der zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz -Novelle zusammen. 
Darüber hinaus wurden vom Land NRW  Zuwendungen für die aufgrund von 
Corona-bedingten Schließungen der Kindertagesstätten sowie Offenen Ganztags-
schulen an die Eltern erstatteten Beiträge an die Kommunen gewährt. Ebenso wur-
den Zuschüsse zur Sprachförderung und für Familienzentren sowie Mehrt räge für 
die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden generiert. Demgegenüber steht 
eine Ertragsreduzierung, die auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der 
Bildungspauschale des Landes NRW zurückzuführen ist. Abweichend von der Pla-
nung wurden diese Mittel in 2020 nicht zur teilweisen Finanzierung der Schulmieten 
in der Ergebnisrechnung, sondern investiv für Schulneu- und -erweiterungsbauten 
eingesetzt. Vor diesem Hintergrund wird diese Landeszuweisung in der Finanzrech-
nung bei Zeile 1, Einzahlungen  aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen ab-
gebildet. 
77

Gegenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge insgesamt um 302,8 Mio. € 
gestiegen. Der Ertrag aus der Corona- bedingten Ausgleichszahlung aus dem Ge-
werbesteuerausgleichsgesetz NRW und die Landeszuweisungen für die laufenden 
Betriebskosten der Kindertagesstätten und –tagespflege, die Zuwendungen vom 
Land NRW für die aufgrund von Corona- bedingten Schließungen an die Eltern er-
statteten Beiträge, wie auch die Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im 
öffentlichen Personennahverkehr sind hier ebenfalls hauptsächliche Ursache für die 
Mehrerträge.  
S
chlüsselzuweisungen sind zweckunabhängige Zuweisungen vom Land NRW zur 
allgemeinen Finanzierung der Haushalte von Kommunen. Sie werden jährlich neu 
festgesetzt und durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (G FG) geregelt. Die 
Schlüsselzuweisungen stellen sowohl in 2019, als auch in 2020 eine wesentliche 
Ertragsposition dar. Die Stadt Köln erhielt in 2020 gegenüber 2019 eine um 
82,3 Mio. € höhere Schlüsselzuweisung. 
S
onstige Transfererträge (Zeile 3) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Ersatz von sozialen 
Leistungen innerhalb 
von Einrichtungen 54.479 51.810 -2.669 -4,9% 35.253 +16.557 +47,0%
Ersatz von sozialen 
Leistungen außerhalb 
von Einrichtungen 30.533 33.736 +3.203 +10,5% 25.631 +8.105 +31,6%
Schuldendiensthilfen 12.252 10.670 -1.582 -12,9% 14.554 -3.884 -26,7%
Andere sonstige 
Transfererträge 4.111 3.989 -121 -3,0% 3.166 +823 +26,0%
Summe 101.375 100.205 -1.170 -1,2% 78.604 +21.601 +27,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Hierzu gehören der Ersatz von sozialen Leistungen in- und außerhalb von Einrich-
tungen, für z. B. die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Geflüchteter, Schul-
dendiensthilfen sowie andere Transfererträge. 
D
er Mehrertrag in Höhe von 21,6 Mio. € gegenüber der Planung resultiert in erster 
Linie aus dem Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen. Hierbei 
handelt es sich überwiegend um Kostenerstattungen des Landes für die im Vorfeld 
durch die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Auslän-
der*innen entstandenen städtischen Aufwendungen. Zudem führen höhere Sollstel-
lungen im Bereich der Unterhaltsheranziehung zu einer Ergebnisverbesserung.  
G
egenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 1,2  Mio. € gesunken. 
Diese Ertragsminderung ist hauptsächlich auf einen Rückgang der Neuanträge auf 
Unterhaltsheranziehung mit Einführung des Angehörigenentlastungsgesetzes zu-
rückzuführen. Zudem gab es in 2020 eine geringere Anzahl an Rückforderungsfäl-
len nach dem SGB XII bzgl. der Hilfe in Einrichtungen.
 
78

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 324.568 287.047 -37.521 -11,6% 342.179 -55.132 -16,1%
Summe 324.568 287.047 -37.521 -11,6% 342.179 -55.132 -16,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)  
In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche 
Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 
für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich ausgewiesen. 
D
er Wenigerertrag in Höhe von 55,1 Mio. € gegenüber der Planung ergibt sich im 
Wesentlichen durch geringere Ert räge bei den Elternbeiträgen der Kindertagesbe-
treuung in Höhe von 17,9 Mio. € aufgrund der Erstattungen im Zusammenhang mit 
den Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen. Auch Corona-bedingte Er-
stattungen der Elternbeiträge für die Betreuung im Offenen Ganztag führen zu We-
nigererträgen in Höhe von rund  5,0 Mio. €. Zudem entwickelte sich gegenüber der 
Planungsannahme die Zahl der untergebrachten Geflüchteten rückläufig. Daher 
wurden Wenigererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 9,3 Mio. € er-
zielt. Hinzu kommen Wenigererträge in Höhe von 7,6 Mio. €, die vor allem auf eine 
Corona-bedingt geringere Anzahl an Rettungsdiensteinsätzen zurückzuführen ist. 
Wenigererträge ergeben sich auch bei den Parkgebühren in Höhe von rund 
3,0 Mio. €, insbesondere bedingt durch die Lockdown-Phasen während der Corona-
Pandemie. Aufgrund der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung der Kun-
denzentren für Bürger*innen konnten die Verwaltungsgebühren für die Fertigung 
von Bundespersonalausweisen, Reisepässen sowie Meldeauskünfte n nicht in der 
geplanten Höhe erzielt werden, was zu einer Ertragsminderung in Höhe von 
2,5 Mio. € führt. Aufgrund der Corona-bedingten, vorübergehenden Schließung der 
Kundenzentren und der Zulassungsstelle für Bürger*innen konnten die Verwal-
tungsgebühren für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung von 
Halterpflichten sowie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nicht in 
der geplanten Höhe erzielt werden, was zu einer Ertragsminderung in Höhe von 
rund 2,1 Mio. € führt. 
G
egenüber dem Vorjahr sind in dieser Zeile die Erträge um 37,5 Mio. € zurückge-
gangen. Dies ist ebenfalls im Wesentlichen zurückzuführen auf die geringeren Er-
träge aufgrund der Erstattung von Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung und im 
Offenen Ganztag im Zusammenhang mit den Corona-bedingten Schließungen der 
Einrichtungen.  
79

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Aufgabenbezogene 
Leistungsbeteiligungen 310.866 439.479 +128.614 +41,4% 374.593 +64.887 +17,3%
Erträge aus Kostener-
stattungen, Kostenum-
lagen 171.662 157.065 -14.597 -8,5% 172.294 -15.229 -8,8%
Summe 482.528 596.544 +114.016 +23,6% 546.887 +49.658 +9,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos-
tenerstattungen und -umlagen, z. B.  vom Bund für die Erstattung der Kosten der 
Unterkunft nach SGB II. 
D
er Mehrertrag gegenüber der Planung in Höhe von 49,7  Mio. € und gegenüber 
dem Ergebnis 2019 in Höhe von 114,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der 
Ergebnisverbesserung im Bereich der kommunalen Leistungen nach dem SGB II: 
Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung wurde zum 15.10.2020 
rückwirkend um bis zu 25 Prozentpunkte erhöht, was zu Mehrerträgen gegenüber 
der Planung in 2020 in Höhe von 62,7 Mio. € und gegenüber dem Ergebnis 2019 in 
Höhe von 102,9 Mio. € führt.  
E
rtragsmindernd im Bereich der Kostenerstattungen wirken überwiegend die Lan-
deserstattungen für erbrachte Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)-Leistungen sowie 
die Erhöhung der Erstattungen nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-
Westfalen (FlüAG NRW), die 25,6 Mio. € geringer ausfielen als bei der Planaufstel-
lung angenommen. 
80

Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
I
st - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Andere sonstige ordentli-
che Erträge 82.983 537.308 +454.324 +547,5% 68.709 +468.598 +682,0%
Nicht zahlungswirksame 
ordentliche Erträge 39.557 260.238 +220.680 +557,9% 4.871 +255.367 +5243,1%
Weitere sonstige ordentli-
che Erträge 46.841 157.605 +110.764 +236,5% 50.513 +107.092 +212,0%
Konzessionsabgaben 68.939 68.180 -758 -1,1% 68.464 -283 -0,4%
Erträge aus Steuererstat-
tungen (vom Einkommen 
und Ertrag) für Vorjahre 8.595 7.962 -633 -7,4% 8.200 -238 -2,9%
Erträge aus der Auflö-
sung von sonstigen Son-
derposten der Passiv-
seite (nicht zahlungswirk-
sam) 3.012 4.420 +1.408 +46,7% 6.074 -1.654 -27,2%
Erträge aus der Veräuße-
rung von Vermögensge-
genständen 103 28 -75 -72,9% 0 +28 +13875,9%
Summe 250.030 1.035.740 +785.710 +314,2% 206.830 +828.910 +400,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
      ( +) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von  
Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus 
der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun-
gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu-
schreibungen, z. B. restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung oder 
Herabsetzung von Rückstellungen ausgewiesen. 
D
er Mehrertrag in Höhe von 828,9 Mio. € gegenüber der Planung und in Höhe von 
785,7 Mio. € gegenüber dem Ergebnis 2019 ist im Wesentlichen auf den Vergleich 
aus der gerichtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die finanziellen Schäden 
durch den Einsturz des Historischen Archives zurückzuführen.  
81

3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 
Personalaufwendungen (Zeile 11) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] – [2]
Dienstbezüge, Beamte, 
Entgelte Beschäftigte 749.058 797.911 -48.853 -6,5% 829.958 +32.047 +3,9%
Beiträge Sozialversi-
cherung, 
Versorgungskassen, 
Beihilfen 175.583 184.458 -8.875 -5,1% 187.952 +3.494 +1,9%
Zuführungen 
Personalrückstellungen 217.076 169.170 47.906 +22,1% 159.443 -9.726 -6,1%
Summe 1.141.716 1.151.538 -9.822 -0,9% 1.177.354 +25.815 +2,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)  
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamt*innen und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Be-
schäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf-
wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
Gegenüber der Planung ergeben sich beim zahlungswirksamen Personalaufwand 
Minderaufwendungen in Höhe von 35,5 Mio. €. Die Minderaufwendungen ergeben 
sich trotz umfangreicher Personalrekrutierungsmaßnahmen für das Gesundheits-
amt, da sich gleichzeitig die Neubesetzungen von Vakanzen und Mehrstellen des 
Stellenplans 2020/2021 verzögert haben. 
Die Mehraufwendungen bei den Zuführungen für die Pensions - und Beihilferück-
stellungen in Höhe von ca. 9,7 Mio. € resultiert aus der Anpassung des Beihilfepro-
zentwertes für die Ermittlung und Bewertung der Beihilferückstellungen. 
V
ersorgungsaufwendungen (Zeile 12) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] – [2]
Versorgungsaufwendungen 113.072 73.555 +39.517 +34,9% 59.092 -14.463 -24,5%
Summe 113.072 73.555 +39.517 +34,9% 59.092 -14.463 -24,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Belastungen, die 
nicht durch die Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen 
abgedeckt werden können. Die gegenüber dem Plan ausgewiesenen Mehraufwen-
dungen in Höhe von 14,5 Mio € resultieren insbesondere aus der im Berichtsjahr 
beschlossenen Anpassung des Beihilfeprozentwertes für die Ermittlung und Bewer-
tung der Beihilferückstellungen. Gegenüber dem Ist 2019 ergeben sich Minderauf-
wendungen in Höhe von 39,5 Mio. €. Diese sind durch die im Jahr 2019 beschlos-
sene Anpassung der Versorgungsbezüge begründet. 
82

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Bewirtschaftung der 
Grundstücke, Ge-
bäude und baulichen 
Anlagen 123.736 128.982 -5.246 -4,2% 131.048 +2.066 +1,6%
Aufwendungen für 
sonstige Dienstleistun-
gen 121.810 127.688 -5.877 -4,8% 143.720 +16.032 +11,2%
Besondere Verwal-
tungs- und Betriebs-
aufwendungen 107.262 112.983 -5.721 -5,3% 113.443 +461 +0,4%
Kostenerstattungen an 
Dritte aus lfd. Verwal-
tungstätigkeit 98.409 96.264 +2.145 +2,2% 89.750 -6.514 -7,3%
Unterhaltung des Infra-
strukturvermögens und 
des sonstigen unbe-
weglichen Vermögens 65.740 60.494 +5.246 +8,0% 51.149 -9.345 -18,3%
Unterhaltung Grund-
stücke, Gebäude u. 
baul. Anlagen 62.197 48.991 +13.207 +21,2% 68.043 +19.052 +28,0%
Unterhaltung des be-
weglichen Vermögens 26.035 25.734 +301 +1,2% 33.840 +8.107 +24,0%
Aufwendungen für 
sonstige Sachleistun-
gen 7.597 16.258 -8.661 -114,0% 7.257 -9.001 -124,0%
Summe 612.786 617.392 -4.606 -0,8% 638.250 +20.859 +3,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung 
der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, 
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projekten aus 
„Starke Veedel“ s owie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender 
Verwaltungstätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungs-
dienst, enthalten. 
D
ie Wenigeraufwendungen in Höhe von 20,9 € Mio. € gegenüber der Planung ver-
teilen sich auf verschiedene Positionen. Sie resultieren in weiten Teilen aus Abwei-
chungen in den Produktgruppen Schulträgeraufgaben, Bereitstellung und Bewirt-
schaftung von Wohnraum, IT - und Kommunikationsdienste, Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und Historisches 
Archiv. 
I
n der Produktgruppe Schulträgeraufgaben liegen Wenigeraufwendungen in Höhe 
von 14,4 Mio. € gegenüber der Planung vor. Diese Minderaufwendungen liegen bei 
83

der baulichen Unterhaltung von Schulgebäuden und der Unterhaltung von schuli-
schen Ausstattungsgegenständen vor. Wie in den Vorjahren haben u.  a. zeitliche 
Verzögerungen bei diversen Schulbauprojekten einen reduzierten Mittelabfluss be-
gründet. Auch Verzögerungen im Beschaffungsprozess im Zusammenhang mit 
dem Förderprogramm Gute Schule 2020 haben zu den Minderaufwendungen bei-
getragen. Weitere Verbesserungen wurden bei den Aufwendungen für die Schüler-
beförderung erwirtschaftet . Geringere Schülerzahlen und geringere Kostenerhö-
hungen seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG begründen dies. Den v. g. Haus-
haltsverbesserungen stehen jedoch auch Mehrbedarfe bei den konsumtiven Lehr - 
und Unterrichtsmitteln gegenüber. Teilweise konnten hier die zusätzlichen Bedarfe 
bei den mobilen Endgeräten für Schüler*innen im Rahmen des Förderprogramms 
zur digitalen Sofortausstattung (Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm Digital-
Pakt NRW) refinanziert werden.  
A
ufgrund rückläufiger Unterbringungszahlen im Bereich der Geflüchteten sind ins-
besondere Wenigeraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden sowie bei 
Bewachungsleistungen angefallen. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen in 
der Produktgruppe Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 
9,2 Mio. € gegenüber dem Plan. 
I
n der Produktgruppe IT- und Kommunikationsdienste ergeben sich Wenigerauf-
wendungen gegenüber der Planung in Höhe von 8,5 Mio. €. Diese beruhen im We-
sentlichen aus Wenigeraufwendungen aufgrund der Verzögerung des Projektes 
Breitbandausbau.  
D
es Weiteren konnten in der Produktgruppe Stadtentwicklung Teilprojekte des 
Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ wegen unterjähriger 
Verzögerungen nicht planmäßig in 2020 realisiert werden. Daraus resultieren We-
nigeraufwendungen in Höhe von 5,7 Mio. €.  
B
ei der Stadtplanung entstanden Wenigeraufwendungen in Höhe von 3,9  Mio. €. 
Diese resultieren aus Verzögerungen bei einem Teil der städtebaulichen Projekte. 
Zum Beispiel findet das wettbewerbliche Dialogverfahren zum neuen Stadtteil 
Kreuzfeld im Folgejahr statt. Auch die Maßnahme “Wiener Platz” verschiebt sich in 
das nächste Jahr. Beim Projekt “Parkstadt Süd” kommt es ebenfalls zu Verzögerun-
gen. 
D
emgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. € in der Produkt-
gruppe Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Hierfür maßgeblich sind ne-
ben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit den Leistungserbringern 
im Rettungsdienst vor allem pandemiebedingte Aufwendungen, welche teilweise 
durch Land, Bund sowie die Kassenärztliche Vereinigung erstattet werden. Weitere 
Mehraufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € ergeben sich im Bereich des Histori-
schen Archives. Diese resultieren aus Zuführungen zu Rückstellungen, die im Rah-
men des Jahresabschlusses 2020 für Anwaltskosten gemäß Kostenrisikoschätzung 
und noch ausstehende Rechnungen im Rahmen der geotechnischen Beratung ge-
bucht wurden. 
84

A
ufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Bewirtschaftung der 
Grundstücke, Ge-
bäude und baulichen 
Anlagen 123.736 128.982 -5.246 -4,2% 131.048 +2.066 +1,6%
Aufwendungen für 
sonstige Dienstleistun-
gen 121.810 127.688 -5.877 -4,8% 143.720 +16.032 +11,2%
Besondere Verwal-
tungs- und Betriebs-
aufwendungen 107.262 112.983 -5.721 -5,3% 113.443 +461 +0,4%
Kostenerstattungen an 
Dritte aus lfd. Verwal-
tungstätigkeit 98.409 96.264 +2.145 +2,2% 89.750 -6.514 -7,3%
Unterhaltung des Infra-
strukturvermögens und 
des sonstigen unbe-
weglichen Vermögens 65.740 60.494 +5.246 +8,0% 51.149 -9.345 -18,3%
Unterhaltung Grund-
stücke, Gebäude u. 
baul. Anlagen 62.197 48.991 +13.207 +21,2% 68.043 +19.052 +28,0%
Unterhaltung des be-
weglichen Vermögens 26.035 25.734 +301 +1,2% 33.840 +8.107 +24,0%
Aufwendungen für 
sonstige Sachleistun-
gen 7.597 16.258 -8.661 -114,0% 7.257 -9.001 -124,0%
Summe 612.786 617.392 -4.606 -0,8% 638.250 +20.859 +3,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung 
der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, 
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projekten aus 
„Starke Veedel“ s owie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender 
Verwaltungstätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungs-
dienst, enthalten. 
D
ie Wenigeraufwendungen in Höhe von 20,9 € Mio. € gegenüber der Planung ver-
teilen sich auf verschiedene Positionen. Sie resultieren in weiten Teilen aus Abwei-
chungen in den Produktgruppen Schulträgeraufgaben, Bereitstellung und Bewirt-
schaftung von Wohnraum, IT - und Kommunikationsdienste, Stadtentwicklung , 
Stadtplanung, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und Historisches 
Archiv. 
In der Produktgruppe Schulträgeraufgaben liegen Wenigeraufwendungen in Höhe 
von 14,4 Mio. € gegenüber der Planung vor. Diese Minderaufwendungen liegen bei 
85

der baulichen Unterhaltung von Schulgebäuden und der Unterhaltung von schuli-
schen Ausstattungsgegenständen vor. Wie in den Vorjahren haben u.  a. zeitliche 
Verzögerungen bei diversen Schulbauprojekten einen reduzierten Mittelabfluss be-
gründet. Auch Verzögerungen im Beschaffungsprozess im Zusammenhang mit 
dem Förderprogramm Gute Schule 2020 haben zu den Minderaufwendungen bei-
getragen. Weitere Verbesserungen wurden bei den Aufwendungen für die Schüler-
beförderung erwirtschaftet . Geringere Schülerzahlen und geringere Kostener hö-
hungen seitens der Kölner Verkehrs -Betriebe AG begründen dies. Den v.g. Haus-
haltsverbesserungen stehen jedoch auch Mehrbedarfe bei den konsumtiven Lehr - 
und Unterrichtsmitteln gegenüber. Teilweise konnten hier die zusätzlichen Bedarfe 
bei den mobilen Endgeräten für Schüler*innen im Rahmen des Förderprogramms 
zur digitalen Sofortausstattung (Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm Digital-
Pakt NRW) refinanziert werden.  
A
ufgrund rückläufiger Unterbringungszahlen im Bereich der Geflüchteten sind ins-
besondere Wenigeraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden sowie bei 
Bewachungsleistungen angefallen. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen in 
der Produktgruppe Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 
9,2 Mio. € gegenüber dem Plan. 
I
n der  Produktgruppe IT- und Kommunikationsdienste ergeben sich Wenigerauf-
wendungen gegenüber der Planung in Höhe von 8,5 Mio. €. Diese beruhen im We-
sentlichen aus Wenigeraufwendungen aufgrund der Verzögerung des Projektes 
Breitbandausbau.  
D
es Weiteren konnten in der Produktgruppe Stadtentwicklung Teilprojekte des 
Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ wegen unterjähriger 
Verzögerungen nicht planmäßig in 2020 realisiert werden. Daraus resultieren We-
nigeraufwendungen in Höhe von 5,7 Mio. €.  
B
ei der Stadtplanung entstanden Wenigeraufwendungen in Höhe von 3,9  Mio. €. 
Diese resultieren aus Verzögerungen bei einem Teil der städtebaulichen Projekte. 
Zum Beispiel findet das wettbewerbliche Dialogverfahren zum neuen Stadtteil 
Kreuzfeld im Folgejahr statt. Auch die Maßnahme “Wiener Platz” verschiebt sich in 
das nächste Jahr. Beim Projekt “Parkstadt Süd” kommt es ebenfalls zu Verzögerun-
gen. 
D
emgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. € in der Produkt-
gruppe Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Hierfür maßgeblich sind ne-
ben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit den Leistungserbringern 
im Rettungsdienst vor allem pandemiebedingte Aufwendungen, welche teilweise 
durch Land, Bund sowie die Kassenärztliche Vereinigung erstattet werden. Weitere 
Mehraufwendungen in Höhe von 7, 6 Mio. € ergeben sich im Bereich des Histori-
schen Archives. Diese resultieren aus Zuführungen zu Rückstellungen, die im Rah-
men des Jahresabschlusses 2020 für Anwaltskosten gemäß Kostenrisikoschätzung 
und noch ausstehende Rechnungen im Rahmen der geotechnischen Beratung ge-
bucht wurden.  
86

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
planmäßige Abschrei-
bung 168.156 170.695 -2.538 -1,5% 185.838 +15.144 +8,1%
Forderungsverlust 23.258 35.154 -11.896 -51,1% 11.210 -23.945 -213,6%
außerplanmäßige Ab-
schreibung 8.659 6.428 +2.231 +25,8% 1.165 -5.263 -451,6%
Summe 200.073 212.277 -12.204 -6,1% 198.213 -14.064 -7,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au-
ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen.  
I
m Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von rund 14,1 Mio. € 
vor. 
P
lanmäßig wurden 15,1 Mio. € weniger abgeschrieben als veranschlagt. Im We-
sentlichen ist dieses begründet durch zeitliche Verzögerungen bei diversen Schul-
bauprojekten und der damit verbundenen zeitlich verzögerten Beschaffung von Ein-
richtungsgegenständen. Auch Verzögerungen bei der Umsetzung des Förderpro-
gramms Gute Schule 2020 haben zur Verbesserung beigetragen (siehe auch Zeile 
3, sonstige Transfererträge). Des Weiteren kam es zu Verzögerungen beim Kauf 
von Kraftfahrzeugen für den Brandschutz und den Rettungsdienst mangels pande-
miebedingt zur Verfügung stehender personeller Kapazitäten. Ebenfalls kam es 
pandemiebedingt zu Verzögerungen im Tunnel- und Brückenbau.  
D
em gegenüber stehen höhere Forderungsverluste in Höhe von 23,9 Mio. €, im We-
sentlichen stammen diese aus den Bereichen Soziale Hilfen, Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe und Innere Verwaltung. Die Berichtigung von nicht realisierbaren Er-
tragsbuchungen aus Vorjahren führte zu Forderungsverlusten in Höhe von 
7,3 Mio. € bei den Sozialen Hilfen. Davon bezieht sich ein großer Teil auf nicht rea-
lisierbare Forderungen gegen Unterhaltspflichtige gemäß Unterhaltsverpflichtungs-
gesetz. Außerdem ist im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfen nicht planba-
rer Forderungsverlust in Höhe von 5,2 Mio. € für eine uneinbringliche Forderung 
(Zuweisung vom Land), die ursprünglich aus dem Jahr 2016 stammt, gebucht wor-
den. Aufgrund einer Korrektur der vom Jobcenter gemeldeten kommunalen Forde-
rungen im Rahmen des Jahresabschlusses ergeben sich zusätzliche Aufwendun-
gen in Form von Forderungsverlusten in Höhe von 3,1 Mio. €. Zudem gab es bei 
den Zentralen Liegenschaftsangelegenheiten einen nicht geplanten Forderungsver-
lust aus Vorjahren in Höhe von 1,9 Mio. €. Außerdem sind im Rahmen der Festset-
zung der Säumniszuschläge Forderungsverluste von nicht realisierbaren Ertrags-
buchungen aus Vorjahren in einer Höhe von 1,8 Mio. € gebucht worden. 
A
ußerplanmäßige Abschreibungen sind nach §  36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er-
läutern; diese setzen sich in 2020 wie folgt zusammen: 
87

Bilanzposition Bezeichnung Werte in T€ 
1.2.1.1 Grünflächen 101 
1.2.1.2 Ackerland 1.096 
1.2.1.3 Wald, Forst 159 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 215 
1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen 4.857 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 97 
1.3.2 Beteiligungen * 164 
Summe 6.689 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden
ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Abweichung zu den
in der oberen Tabelle genannten außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 0,3 Mio. € resultiert aus dieser
Verfahrensweise.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen beinhalten eine Änderung des Bebauungs-
plans. Im Zusammenhang mit dem Projekt Parkstadt Süd unterlag ein Flurstück aus 
der Bilanzposition Grund und Boden Infrastrukturvermögen im inneren Grüngürtel 
(Eifelwall) einer Nutzungsänderung. Der Wechsel der Nutzungsart von Boden Infra-
s
truktur in Boden Grünfläche löste einen dauerhaften Wertverlust in Höhe 
von 4,4 Mi o. € aus.  
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist -
 Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Ver
gleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Pla
n - Ist 
relativ 
[5] – [2]
Sozialtransferaufwendungen 740.916 778.725 -37.809 -5,1% 792.465 +13.740 +1,7%
Aufwendungen für Zuwei-
sungen und Zuschüssen für 
laufende Zwecke 553.038 655.944 -102.906 -18,6% 639.164 -16.780 -2,6%
Allgemeine Umlagen 345.477 381.674 -36.198 -10,5% 395.457 +13.783 +3,5%
Aufwendungen wegen Steu-
erbeteiligungen und dgl. 193.580 85.753 +107.827 +55,7% 102.000 +16.247 +15,9%
sonstige Transferaufwen-
dungen 20.235 19.481 +753 +3,7% 22.594 +3.112 +13,8%
Schuldendiensthilfen 5.875 4.796 +1.078 +18,4% 5.143 +347 +6,7%
Summe 1.859.119 1.926.374 -67.255 -3,6% 1.956.823 +30.449 +1,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke 
wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, allgemeine Um-
lagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisun-
gen ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Wenigeraufwendungen in Höhe 
von 30,4 Mio. € vor. 
88

Bei den Sozialtransferaufwendungen liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 
13,7 Mio. € vor. Diese sind im Wesentlichen auf die Pflegestärkungsgesetze II und 
III zurückzuführen. Nach der neuen Gesetzeslage tragen die Pflegekassen höhere 
Anteile an der stationären Hilfe zur Pflege, was zu einer geringeren Belastung der 
Stadt Köln, als Sozialhilfeträger, führt. Außerdem fallen die Aufwendungen für stati-
onäre Hilfen zur Gesundheit niedriger als erwartet aus. Diese unterliegen wegen der 
uneinheitlichen Abrechnungszyklen der Krankenkassen starken Schwankungen 
und lassen sich daher nur schwer voraussagen.  
B
ei den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind 
Mehraufwendungen in Höhe von 16,8 Mio. € entstanden. Im Bereich Verkehrsflä-
chen und – anlagen, ÖPNV sind Mehraufwendungen in Höhe von 40,7 Mio. € ent-
standen. Diese resultieren überwiegend aus der Weiterleitung von Landeszuwen-
dungen für den Personennahverkehr an die KVB AG. Weitere Mehraufwendungen 
in Höhe von 27,3 Mio. € sind im Bereich Ki nder-, Jugend- und Familienhilfe auf-
grund des generellen Anstiegs von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sowie hö-
her ausfallender Betriebskostenzuschüsse für Kitas von freien Trägern angefallen. 
Demgegenüber stehen Wenigeraufwendungen in Höhe von 43,6 Mio. €, die im 
Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes, Kapitel 2, entstanden sind. Weitere 
Wenigeraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. € sind entstanden, da sich durch den 
zeitlich verschobenen Ergebnisausgleich bei der Gebäudewirtschaft zum Jahresab-
schluss 2019 ein Jahresüberschuss und kein Defizit ergeben hat. Dies führte insge-
samt zu geringeren Transferleistungen in 2020 an die Gebäudewirtschaft als zu-
nächst geplant. Ebenso wurden aufgrund von Verzögerungen in 2020 nicht alle Zu-
schussmittel für die Sanierung des Bahnhofs Belvedere abgerufen. Zu weiteren We-
nigeraufwendungen in Höhe von 2,4  Mio. € kam es bei diversen Maßnahmen des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie.  
B
ei den allgemeinen Umlagen liegen Wenigeraufwendungen in Höhe von 
13,8 Mio. € vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Landschaftsverband- Um-
lage (LV-Umlage) geringer ausgefallen ist.  
D
ie Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen und dgl. fallen aufgrund geringer 
Gewerbesteuererträge um 16,2 Mio. € niedriger aus als geplant. 
89

Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Aufwendungen für Beiträge 
und Sonstiges sowie Wert-
korrekturen 52.626 560.772 -508.146 -965,6% 20.434 -540.338 -2644,3%
Aufgabenbezogene Leis-
tungsbeteiligungen 379.893 402.688 -22.794 -6,0% 400.634 -2.054 -0,5%
Aufwendungen für die In-
anspruchnahme von Rech-
ten und Diensten 341.313 351.978 -10.665 -3,1% 371.155 +19.177 +5,2%
Andere sonstige ordentli-
che Aufwendungen 39.847 217.216 -177.370 -445,1% 43.740 -173.476 -396,6%
Aufwendungen für beson-
dere Finanzaufwände 37.692 151.633 -113.941 -302,3% 8.267 -143.366 -1734,2%
Geschäftsaufwendungen 32.968 32.875 +93 +0,3% 43.833 +10.958 +25,0%
Sonstige Personal- und 
Versorgungsaufwendungen 19.081 17.493 +1.588 +8,3% 22.459 +4.967 +22,1%
Aufwendungen für Steuern 
vom Einkommen und Er-
trag 15.526 16.572 -1.046 -6,7% 15.370 -1.202 -7,8%
Verluste aus Finanzanla-
gen und Wertpapieren des 
Umlaufvermögens 146 3.381 -3.236 -2221,9% 129 -3.253 -2529,9%
Betriebliche Steueraufwen-
dungen 125 136 -12 -9,3% 133 -4 -2,8%
Summe 919.216 1.754.744 -835.527 -90,9% 926.154 -828.590 -89,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für Aus - und Fortbil-
dung, Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, 
Erbbauzinsen, Leasing, Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicherungen, Porto, 
Schadensfälle sowie Wertveränderungen bei immateriellen Vermögensgegenstän-
den, beim Sachanlagevermögen, bei Finanzanlagen und beim Umlaufvermögen.  
D
ie Mehraufwendungen in Höhe von 828,6 Mio. € gegenüber der Planung resultie-
ren im Wesentlichen aus Verpflichtungen im Kontext des geschlossenen Vergleichs 
zum Abschluss des Verfahrens rund um den Einsturz des Stadtarchives. Hierzu ge-
hören die Rückzahlung der Versicherungsleistung an die Provinzial, Zahlungen an 
die RheinEnergie und an die KVB, die Zuführung zu Rückstellungen sowie den Zu-
schüssen an die Gebäudewirtschaft für den Neubau des Historischen Archives und 
den Gedenkraum K³. Hieraus resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 
729,8 Mio. €. Des Weiteren liegen Mehraufwendungen in Höhe von 104,7 Mio. € im 
Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft vor. Dabei handelt es sich um Aufwendungen 
90

im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes, Kapitel 2, die in 2020 anstatt in 
Teilergebniszeile 15 in Teilplanzeile 16 angefallen sind. Ein weiterer Anteil an den 
Mehraufwendungen ergibt sich durch die Buchung von Einzel- und Pauschalwert-
berichtigungen. 
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 
Finanzerträge (Zeile 19) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Erträge aus Gewinn-
anteilen aus Beteili-
gungen, verbundenen 
Unternehmen, Son-
dervermögen und 
Ausleihungen 70.543 83.752 +13.209 +18,7% 70.388 +13.364 +19,0%
sonstige Finanzer-
träge 8.738 11.672 +2.935 +33,6% 8.246 +3.426 +41,5%
Zinserträge 5.025 5.834 +808 +16,1% 5.392 +442 +8,2%
Summe 84.306 101.258 +16.952 +20,1% 84.027 +17.232 +20,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag ) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)  
Die Position besteht im Haushaltsjahr 2020 im Wesentlichen aus Beteiligungserträ-
gen der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 48,8 Mio. € und der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln, AöR, in Höhe von 28,6 Mio. €. Die in den Finanzerträgen eben-
falls enthaltene Dividende der GAG Immobilien AG beträgt 7,6 Mio. €. Die Pla-
nungsabweichungen in Höhe von 17,2 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus ge-
ringer geplanten Erträgen aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen. Im Vergleich zum 
Vorjahr haben sich die Finanzerträge im Wesentlichen aufgrund höherer Beteili-
gungserträge der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR um 17,0 Mio. € erhöht. 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (Zeile 20) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan – Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
sonstige Finanzauf-
wendungen 46.033 36.818 +9.215 +20,0% 22.703 -14.115 -62,2%
Zinsaufwendungen 35.753 31.126 +4.627 +12,9% 81.175 +50.049 +61,7%
Summe 81.786 67.943 +13.842 +16,9% 103.877 +35.934 +34,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)  
91

Die Position besteht im Wesentlichen aus Finanzaufwendungen für die Festsetzung 
und Erhebung von Gemeindesteuern in Höhe von 36,6 Mio. € und Zinsaufwendun-
gen für Investitions - und Liquiditätskredite sowie Courtagen in Höhe von 
31,0 Mio. €. Die sonstigen Finanzaufwendungen haben sich aufgrund der geringe-
ren Aufwendungen für die Gemeindesteuern Corona-bedingt im Vergleich zum Vor-
jahr um 9,2 Mio. € reduziert. Die Planungsabweichungen der Gesamtposition resul-
tieren im Wesentlichen aus höher geplanten Finanzaufwendungen für die Festset-
zung und Erhebung von Gemeindesteuern und deutlich höher geplanten Zinsauf-
wendungen für Investitions- und Kassenkredite. Im Vergleich zum Vorjahr haben 
sich die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen aufgrund geringerer Zinsauf-
wendungen um 13,8 Mio. € reduziert.
 
3
.4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses 
Außerordentliche Erträge (Zeile 23) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€ Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] – [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] – [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] – [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] – [5]
Außerordentliche Er-
träge 0 155.542 +155.542 0 +155.542
Summe 0 155.542 +155.542 0 +155.542
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)  
Nach § 5 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) sind bei der Aufstel-
lung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie entstandenen Min-
dererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. Die Summe der ermittelten Haus-
haltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF -CIG als außerordentlicher Ertrag in die 
Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. Der für das 
Haushaltsjahr 2020 ermittelte Corona- bedingte Schaden beträgt 155,5  Mio. €. 
Durch die Bildung der Bilanzierungshilfe wird der Schaden isoliert und somit das 
Jahresergebnis nicht belastet. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF-CUIG ab 
dem Haushaltsjahr 2025 ratierlich abgeschrieben oder alternativ in 2025 ganz oder 
anteilig unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet. 
Ein Großteil des Cor ona-bedingten Schadens ist auf Mindererträge beim Gemein-
deanteil an der Einkommenssteuer zurückzuführen. Aufgrund der Corona- beding-
ten Anordnung von Kurzarbeit sind auf dieser Position Ertragsausfälle in Höhe von 
65,9 Mio. € entstanden. Weiterhin wurden aufgrund der Corona-Pandemie Kinder-
tagesstätten und Schulen behördlich geschlossen, sodass bereits vereinnahmte El-
ternbeiträge zurückgezahlt werden mussten. Dies führt zu Mindererträgen von rund 
15 Mio. €. Im Kultur- und Bildungsbereich sind außerdem Ertragsausfälle durch die 
Schließung der Museen und Weiterbildungseinrichtungen entstanden. 
Die übrigen Belastungen sind auf Mehraufwendungen für den Gesundheitsschutz 
der Bevölkerung zurückzuführen. Das umfasst unter anderem die Beschaffung von 
Desinfektionsmittel und Schutzausrüstungen für das Corona- Impfzentrum, die 
Corona-Testzentren, aber auch für die einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung. 
92

Auch für die Unterhaltung des Impfzentrums und der Testzentren, sowie für die Ein-
stellung von zusätzlichem Personal sind Mehraufwendungen entstanden. 
3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwen-
dungen (Zeile 27-31) 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö-
gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen 
von Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO unmittelbar mit der allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 50,9 Mio. € 
resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und 
Umlaufvermögens in Höhe von 49,1 Mio. €. Verrechnete Aufwendungen bei Ver-
mögensgegenständen sind in Höhe von 3,5 Mio. € entstanden. 
Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von 
0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,7 Mio. €. 
Im Ergebnis ergibt sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 
48,6 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel (Anlage 3) aufgeführt. 
4
. Finanzrechnung
Es werden die Finanzrechnungszeilen erläutert, die investiven Charakter haben und 
mindestens 2% der gesamten Einzahlungen bzw. Auszahlungen umfassen. Zusätz-
lich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert.  
Die w
esentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 10 Mio. €) gegenüber dem origi-
nären Finanzplan werden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der Finanz-
rechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Einzeldarstellungen 
der Teilergebnisse zu entnehmen. 
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen  
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) 
Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Zuwendungen für In-
vestitionsmaßnahmen 
vom Bund, Land, sons-
tiger Bereiche 122.922 108.067 -14.855 -12,1% 92.779 +15.288 +16,5%
Summe 122.922 108.067 -14.855 -12,1% 92.779 +15.288 +16,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
93

Abweichend von der Planung wird in 2020 die Bildungspauschale des Landes NRW 
in Höhe von 40,4 Mio. € nicht als konsumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzie-
rung der Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude, sondern als investive Zuwen-
dung für Schulneu- und -erweiterungsbauten eingesetzt.  
Gleichzeitig haben sich bei einigen Baumaßnahmen Verzögerungen und damit We-
nigerauszahlungen ergeben, weshalb auch die korrespondierenden Einzahlungen 
aus Zuwendungen (insbesondere  im Bereich Brücken, Tunnel, Stadtbahn und 
ÖPNV in Höhe von 12,6 Mio. € und im Bereich Straßen, Wege und Plätze in Höhe 
von 8,6 Mio. € sowie bei der Archäologischen Zone in Höhe von 1,8 Mio. €) geringer 
ausfallen.  
Außerdem wurden für den Ausbau der Kindertagesbetreuung (freie Träger basierte 
Kitas und Tagespflegedeutlich weniger Landesmittel abgerufen, als für das Haus-
haltsjahr 2020 geplant waren. Die Investitionsbereitschaft und -tätigkeit bleibt in die-
sem Jahr hinter den Erwartungen zurück, was auf die C orona-Krise und die damit 
verbundenen Risiken, Unwägbarkeiten sowie fehlenden Perspektiven zurückzufüh-
ren ist. Hieraus resultierend fallen die Zuwendungen im Bereich Kinder -, Jugend- 
und Familienhilfe um 3,6 Mio. € geringer aus. 
E
inzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) 
Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Einzahlungen aus der 
Veräußerung von 
Grundstücken, Gebäu-
den und sonstigem Ver-
mögen 59.271 84.778 +25.507 +43,0% 36.770 +48.008 +130,6%
Summe 59.271 84.778 +25.507 +43,0% 36.770 +48.008 +130,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Mehrere Gewerbegrundstücksverkäufe, die für 2021 geplant waren, konnten bereits 
in 2020 abgewickelt werden. Daraus resultieren Mehreinzahlungen gegenüber dem 
Plan 2020 in Höhe von 49,1 Mio. €. Demgegenüber stehen Wenigereinzahlungen 
in Höhe von 1,4 Mio. € aus der Umlegung von Grundstücken. Aufgrund der Dauer 
und der Komplexität der Umlegungsverfahren sowie der gesetzlich verankerten 
Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln sind die Zahlungsströme nicht exakt 
planbar. Zudem haben sich Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie verzögert. 
94

Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten (Zeile 21) 
(Werte in T€) 
Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Beiträge und ähnliche 
Entgelte 6.245 6.521 +276 +4,4% 5.800 +721 +12,4%
Summe 6.245 6.521 +276 +4,4% 5.800 +721 +12,4%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In 2020 ergibt sich eine leichte Verbesserung gegenüber der Planung, da erneut 
höhere Stellplatzablösebeträge in Höhe von 0,9  Mio. € erzielt werden konnten. 
Demgegenüber stehen 0,2 Mio. € geringere Beiträge und Entgelte im Bereich Ver-
kehrsflächen und -anlagen. 
S
onstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) 
Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Rückflüsse von Auslei-
hungen 5.930 30.798 +24.867 +419,3% 2.582 +28.216 +1.092,8%
Sonstige Investitionsein-
zahlungen 198 657 +460 +232,6% 2.800 -2.143 -76,5%
Einzahlungen aus der 
Abwicklung von Bau-
maßnahmen 125 2 -123 -98,7% 0 +2
Summe 6.253 31.457 +25.204 +403,1% 5.382 +26.075 +484,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Die Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen betragen in 2020 insgesamt 
28,2 Mio. € mehr als geplant. Ursächlich hierfür sind insbesondere Sondertilgungen 
bei den Wohnungsbaudarlehen, welche um 26,8 Mio. € höher als ursprünglich ge-
plant aus fallen. Eine weitere Mehreinzahlung stammt aus der Sondertilgung der 
GAG AG (rund 1,1 Mio. € höher als geplant). 
D
ie Rückforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gegenüber freien Trä-
gern und Tagespflegepersonen fällt 2020 geringer aus, was die sonstigen Investiti-
onseinzahlungen maßgeblich prägt. 
95

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] – [2]
Auszahlungen für den 
Erwerb von Grundstü-
cken und Gebäuden 8.194 77.653 -69.459 -847,7% 61.679 -15.974 -25,9%
Summe 8.194 77.653 -69.459 -847,7% 61.679 -15.974 -25,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Unwägbarkeiten sowie langwierige Verhandlungen im Bereich der Grundstücksge-
schäfte führen im Vergleich zur Planung zu einer Mehrauszahlung in Höhe von 
16,0 Mio. €. Wesentlicher Grund hierfür ist der Kauf der sog. "Domgärten" im Rah-
men der Stadtentwicklungsmaßnahme "Parkstadt Süd" , der ursprünglich für 2019 
geplant aber aufgrund von langwierigen Verhandlungen erst in 2020 abgeschlossen 
werden konnte. 
A
uszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Auszahlungen für 
Hoch-, Tief- und sonstige 
Baumaßnahmen 118.726 137.724 -18.997 -16,0% 266.675 +128.951 +48,4%
Summe 118.726 137.724 -18.997 -16,0% 266.675 +128.951 +48,4%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Gegenüber der Planung ergeben sich Wenigerauszahlungen in Höhe von 
129,0 Mio. €. Diese Unterschreitung ist überwiegend auf Verzögerungen bei der 
Vorbereitung, Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen zurückzuführen. 
Die größten Abweichungen gegenüber der Planung ergeben sich im Bereich Stra-
ßenbau und verkehrstechnischer Maßnahmen in Höhe von 40,1 Mio. €, bei diver-
sen Brücken- und Stadtbahnbaumaßnahmen in Höhe von 24 ,2 Mio. € und bei der 
Sportförderung in Höhe von 16,7 Mio. €. Die übrigen Wenigerauszahlungen resul-
tieren aus zeitlichen Verzögerungen in verschiedenen Bereichen. 
96

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Auszahlungen für den 
Erwerb von bewegli-
chen und immateriellen 
Vermögensgegen-stän-
den 61.263 43.477 +17.785 +29,0% 96.686 +53.208 +55,0%
Summe 61.263 43.477 +17.785 +29,0% 96.686 +53.208 +55,0%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Die Wenigerauszahlungen von insgesamt 53,2 Mio. € resultieren aus der zeitlichen 
Verzögerung von Beschaffungen in verschiedenen Bereichen. Beim Brand- und Be-
völkerungsschutz ergeben sich Wenigerauszahlungen in Höhe von 16,7  Mio. €. 
Aufgrund der weltweiten Auswirkung der Corona- Pandemie ist es zeitweise zu er-
heblichen Lieferengpässen bei Fernmeldeanlagen gekommen. Des Weiteren 
musste das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Wachalarmierungssyst ems 
bisher zweimal wegen fehlender verwertbarer Angebote aufgehoben werden. Inso-
fern entstanden immer wieder Verzögerungen bei der Projektumsetzung. Das dritte 
Verfahren ist im September 2020 erfolgreich mit der Auftragsvergabe abgeschlos-
sen worden. Aufgrund der Komplexität des Projektes sind jedoch in 2020 keine Mit-
tel mehr abgeflossen.  Zudem führten Verzögerungen bei der Fertigstellung von 
Schulbaumaßnahmen dazu, dass auch die Auszahlungen für die Ausstattung der 
Neu- und Erweiterungsbauten mit einem Volumen von 14 ,0 Mio. € erst später an-
fielen. 
A
uszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Auszahlung für den Er-
werb von Finanz-anla-
gen 63.570 87.063 -23.494 -37,0% 37.676 -49.387 -131,1%
Summe 63.570 87.063 -23.494 -37,0% 37.676 -49.387 -131,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Die Position besteht mit rund 74,0 Mio. € im Wesentlichen aus Kapitalzuführungen 
an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH . Die Auszahlungen für den Erwerb von Fi-
nanzanlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr sowie gegenüber der Planung 
insbesondere aufgrund der Kapitalzuführung an die Kliniken der Stadt Köln erhöht. 
97

Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Zuweisungen und Zu-
schüsse für Investitio-
nen 11.290 12.573 -1.283 -11,4% 26.733 +14.160 +53,0%
Summe 11.290 12.573 -1.283 -11,4% 26.733 +14.160 +53,0%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Die Auszahlungen korrespondieren weitgehend mit den Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen. Hier wird u. a. der Ausbau der Kindertagesbetreuung (freie Träger 
von Kitas und der Tagespflege) abgewickelt. Der Mittelabruf aus Programmen von 
Bund und Land erfolgt entsprechend den von Trägern und Tagespflegepersonen 
gestellten Anträgen. Corona- bedingte Einschränkungen haben im Haushaltsjahr 
2020 einen negativen Einfluss auf die allgemeine Investitionstätigkeit und - bereit-
schaft, so dass der politische Wille nach einem forcierten Platzausbau nicht in der 
geplanten Weise durch entsprechende Auszahlungen von Förderzuwendungen um-
gesetzt werden konnte. Die dadurch bedingten Wenigerauszahlungen betragen 
3,4 Mio. €. Zudem sind die Baubeihilfen in der Sportförderung nur schwer kalkulier-
bar, da sowohl die Anzahl der Anträge als auch der Zeitpunkt des Abrufs stark vari-
ieren. Daher kommt es hier zu einer Abweichung von 2,5 Mio. €. Darüber hinaus 
wurden Städtebaufördermittel der Stadt nicht abgerufen, wo durch es zu Weniger-
auszahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € kommt. 
Die i
m Bereich Verkehrsflächen und - anlagen, öffentlichen Personennahverkehrs 
(ÖPNV) ursprünglich investiv vorgesehene n Auszahlungen im Rahmen der pau-
schalierten Förderung des (ÖPNV) werden konsumtiv abgewickelt, was zu einer 
entsprechenden Unterschreitung des Planwertes in Höhe von 2,2  Mio. € führt. Die 
übrigen Wenigerauszahlungen resultieren überwiegend aus der Verzögerung der 
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und der Fertigstellung von Schulbauprojek-
ten und dem daraus resultierenden verzögerten Mittelabfluss an die Gebäudewirt-
schaft zur anteiligen Refinanzierung dieser Projekte.  
98

Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) 
[ 1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] –
 [2]
Vergleich* 
I
st - Ist 
relativ 
[1] –
 [2]
Plan 
2020
 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] –
 [2]
Vergleich* 
P
lan - Ist 
relativ 
[5] –
 [2]
Gewährung von Auslei-
hungen 36.600 79.871 -43.271 -118,2% 33.075 -46.796 -141,5%
Sonstige Investitions-
auszahlungen 715 1.418 -702 -98,1% 2.917 +1.499 +51,4%
Summe 37.315 81.289 -43.973 -117,8% 35.992 -45.297 -125,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Bei den Ausleihungen ist erstmalig auch die Gewährung von Darlehen abgebildet. 
Hieraus resultiert im Wesentlichen die Planabweichung von 45,3 Mio. €. 
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie-
rungstätigkeit 
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen (Zeile 33) 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] –
 [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] –
 [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] –
 [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] –
 [5]
Aufnahme von Krediten 
von Kreditinstituten 104.905 104.824 -81 -0,1% 950.848 -846.024 -89,0%
sonstige Aufnahmen 6.200 6.924 +724 +11,7% 6.154 +770 +12,5%
Summe 111.105 111.748 +644 +0,6% 957.002 -845.253 -88,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen in Höhe von 111,7 Mio. € bestehen im 
Haushaltsjahr 2020 mit rd. 69,6 Mio. € im Wesentlichen aus Umschuldungen, einer 
Kreditaufnahme in Höhe von rund 24,8 Mio. € zur Refinanzierung der Ausleihungen 
an die KVB AG sowie aus Krediten im Zusammenhang mit dem Programm „Gute 
Schule 2020“ in Höhe von 10,3 Mio. €. Gegenüber der Planung ergeben sich per 
31.12.2020 deutlich geringere Neuaufnahmen für Investitionskredite in Höhe von 
846,0 Mio. €. Die Planungsabweichungen resultieren im Wesentlichen aus deutlich 
höher geplanten Neuaufnahmen. Wie in den Vorjahren wurden die veranschlagten 
Ermächtigungen für investive Auszahlungen nicht vollständig ausgeschöpft, was 
sich auf die Fremdkapitalfinanzierung auswirkt. Die Gründe für die Diskrepanz lie-
gen vor allem in den nicht ausreichenden personellen Kapazitäten sowohl in der 
Stadtverwaltung als auch in der Baubranche selbst und an der angespannten Markt-
lage. So kommt es zwangsläufig zu Maßnahmenverzögerungen; vorhandene Inves-
titionsmittel werden nicht oder nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen. 
99

Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Zeile 34) 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] – [1]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[2] – [1]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] – [5]
Vergleich* 
Ist - Plan 
relativ 
[2] – [5]
Liquiditätskredite vom 
Land 2.927.000 2.942.000 +15.000 +0,5% 0 +2.942.000
Liquiditätskredite von 
Kreditinstituten 2.921.454 2.963.554 +42.100 +1,4% 210.701 +2.752.852 +1.306,5%
Liquiditätskredite von 
sonst. ausländischem 
Bereich  912.000 957.000 +45.000 +4,9% 0 +957.000
Liquiditätskredite von 
verbU/Beteilg/Sonder-
mögen 0 130.000 +130.000 0 + 130.000
Summe 6.760.454 6.992.554 +232.100 +3,4% 210.701 +6.781.852 +3.218,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Insgesamt erfolgten Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe 
von 6.992,6 Mio. €. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung haben sich 
im Vergleich zum Vorjahr um 232,1 Mio. € erhöht. Der Planwert stellt im Gegensatz 
zum Istwert nicht die Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten, son-
dern den Saldo der Ein- und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung 
und somit lediglich die prognostizierte Veränderung der Liquiditätskredite in Summe 
dar. Eine Umstellung wird zum Haushaltsplan 2022 forciert. 
Til
gung und Gewährung von Darlehen (Zeile 35) 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan- Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] – [2]
Tilgung von Investitions-
krediten von Kreditinsti-
tuten  191.806 227.840 -36.034 -18,8% 551.557 +323.717 +58,7%
sonstige Tilgung und 
Gewährung von Darle-
hen 62.175 6.015 +56.160 +90,3% 279.044 +273.029 +97,8%
Summe 253.981 233.855 +20.125 +7,9% 830.601 +596.746 +71,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Position im Wesentlichen aufgrund von Um-
schuldungen um 20,1 Mio. € erhöht. Gegenüber der Planung ergibt sich per 
31.12.2020 eine Abweichung in Höhe von 596,8 Mio. €. Die Planabweichung resul-
tiert im Wesentlichen aus höher geplanten Neuaufnahmen von Investitionskrediten 
zur Finanzierung der geplanten Investitionsauszahlungen sowie höher geplanter 
Neuaufnahmen zur Optimierung der Konzernfinanzierung und einer damit korres-
pondierenden höheren Tilgung. 
100

Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung (Zeile 36) 
(Werte in T€) Ist 
2019 
Ist 
2020 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] – [2]
Vergleich* 
Ist - Ist 
relativ 
[1] – [2]
Plan 
2020 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] – [2]
Vergleich* 
Plan - Ist 
relativ 
[5] – [2]
sonstige Tilgung 3.795.910 4.108.000 -312.090 -8,2% 0 -4.108.000
Tilgung von Liquiditäts-
krediten von Kreditinsti-
tuten 2.924.696 3.070.942 -146.246 -5,0% 0 -3.070.942
Summe 6.720.606 7.178.942 -458.336 -6,8% 0 -7.178.942
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)  
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
Insgesamt erfolgten Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 
7.178,9 Mio. €. Bestehende Liquiditätskredite bei Kreditinstituten sind im Haushalts-
jahr 2020 in Höhe von 3.070,9 Mio. € getilgt worden. Im Vergleich zum Vorjahr hat 
sich die Gesamtposition um 458,3 Mio. € erhöht. 
5. Ermächtigungsübertragung
Der Wert der  nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche 
zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen sind, beträgt 51,3 Mio. €. 
Das im Haushaltsplan 2021 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn 
die übertragenen Ermächtigungen in 2021 vollständig ausgeschöpft werden und 
keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden kon-
sumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 380,4 Mio. € übertragen. Soweit 
diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie 
der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vorjahren aufwandswirksamen Ge-
schäftsvorfälle. Eine Ergebnisbelastung entsteht durch die Inanspruchnahme dieser 
Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 130,4 Mio. € übertragen. Auswirkungen auf die Ergeb-
nisrechnung 2021 ff. sind nicht zu erwarten, insbesondere sind die korrespondie-
renden Abschreibungsaufwendungen in der Planung enthalten. Eine detaillierte 
Auflistung der Ermächtigungsüber tragungen in das Jahr 2021 gemäß 
§ 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten
(vgl. Mitteilung 1012/2021 und Anlage 8).
101
Köln, 1ff.l.2023 
Bestätigt: 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, Zl.0l.2023
Aufgestellt: 
Stadtkämmerin

Anlagen 
1 Anlagenspiegel 
2 Forderungsspiegel 
3 Eigenkapitalspiegel 
4 Verbindlichkeitenspiegel 
5 Rückstellungsspiegel 
6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
7 Übersicht über Beteiligungen 
8 Übertragung von Ermächtigungen 
102

Anlage 1
Stand am 31.12.2019
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2020
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2019
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2020 am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ -
+ / - - + +  / - -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 56.766.034,44
4.472.065,99 -167.346,74 3.859,96 61.074.613,65 -38.504.814,37 -3.184.976,93 0,00 48.528,14 -41.641.263,16 19.433.350,49 18.261.220,07
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 929.410.347,58 -590.949,56 -314.128,69 4.563.286,42 933.068.555,75 -6.396.892,59 -101.324,42 0,00 -4.440.981,89 -10.939.198,90 922.129.356,85 923.013.454,99
      2.1.2 Ackerland 161.689.315,63 690.949,49 -763.053,88 603.689,31 162.220.900,55 -4.282.478,10 -1.095.831,40 0,00 159.128,63 -5.219.180,87 157.001.719,68 157.406.837,53
      2.1.3 Wald, Forsten 65.013.843,84 1.677.604,31 0,00 49.371,58 66.740.819,73 -1.198.817,83 -159.073,58 0,00 0,00 -1.357.891,41 65.382.928,32 63.815.026,01
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 515.649.814,02 912.655,75 -19.822.740,84 -1.982.626,04 494.757.102,89 -40.949.682,87 -2.111.468,93 0,00 195.290,94 -42.865.860,86 451.891.242,03 474.700.131,15
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 30.866.445,53 0,00 -1.064.000,00 0,00 29.802.445,53 -9.241.366,34 -726.507,98 0,00 565.500,00 -9.402.374,32 20.400.071,21 21.625.079,19
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 3.768.891,53 -754.315,28 -62.519,96 0,00 0,00 -816.835,24 2.952.056,29 3.014.576,25
      2.2.3 Wohnbauten 353.130.118,64 14.773.880,34 -4.869.400,00 20.626.058,85 383.660.657,83 -55.291.237,75 -10.057.431,07 0,00 1.294.105,87 -64.054.562,95 319.606.094,88 297.838.880,89
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 612.888.130,24
8.704.044,77 0,00 1.859.705,01 623.451.880,02 -158.003.647,03 -13.206.805,76 0,00 -57.238,98 -171.267.691,77 452.184.188,25 454.884.483,21
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 897.161.518,84 1.504.062,10 -1.051.566,75 -3.448.358,24 894.165.655,95 -11.396.971,76 -4.857.077,07 0,00 4.384.760,81 -11.869.288,02 882.296.367,93 885.764.547,08
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.771.458.921,90 5.702.000,98 0,00 0,00 1.777.160.922,88 -472.868.635,91 -37.856.428,49 0,00 -108,89 -510.725.173,29 1.266.435.749,59 1.298.590.285,99
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 110.043.839,28 289.731,50 0,00 0,00 110.333.570,78 -52.258.681,85 -4.320.166,75 0,00 -293,25 -56.579.141,85 53.754.428,93 57.785.157,43
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 1.933.666,26 0,00 0,00 0,00 1.933.666,26 -355.892,72 -41.290,15 0,00 0,00 -397.182,87 1.536.483,39 1.577.773,54
      2.3.5 
Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 1.291.964.072,05
8.244.128,80 -1.820.537,94 7.277.425,00 1.305.665.087,91 -699.577.333,60 -52.200.752,32 0,00 1.412.342,61 -750.365.743,31 555.299.344,60 592.386.738,45
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 294.416.649,41 2.442.530,59 -375.423,87 935.424,63 297.419.180,76 -179.353.348,10 -10.810.873,50 0,00 364.962,46 -189.799.259,14 107.619.921,62 115.063.301,31
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 59.666.959,16 1.451.481,69 -179.161,55 0,00 60.939.279,30 -33.680.264,91 -3.987.481,54 0,00 83.118,28 -37.584.628,17 23.354.651,13 25.986.694,25
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.777.726.484,39 8.923.114,04 -24.677,24 950,00 1.786.625.871,19 -145.704.771,13 0,00 145.654.939,98 0,00 -49.831,15 1.786.576.040,04 1.632.021.713,26
2.6 Maschinen und technische Anlagen,      
      Fahrzeuge 251.542.739,13 15.892.228,67 -4.528.262,54 679.625,33 263.586.330,59 -161.307.207,22 -15.753.989,47 0,00 4.264.242,85 -172.796.953,84 90.789.376,75 90.235.531,91
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 240.527.556,23 18.430.997,95 -23.114.386,99 99.727,34 235.943.894,53 -175.440.672,27 -16.308.201,83 0,00 20.804.043,20 -170.944.830,90 64.999.063,63 65.086.883,96
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 358.264.177,92 194.341.649,61 -102.174,68 -31.268.139,15 521.235.513,70 -243.184,90 0,00 0,00 0,00 -243.184,90 520.992.328,80 358.020.993,02
Summe Sachanlagen 9.727.123.491,58 283.390.111,03 -58.029.514,97 -3.859,96 9.952.480.227,68 -2.208.305.402,16 -173.657.224,22 145.654.939,98 29.028.872,64 -2.207.278.813,76 7.745.201.413,92 7.518.818.089,42
Anlagenspiegel 2020
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
103

Stand am 31.12.2019
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2020
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2019
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2020 am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ -
+ / - - + +  / - -
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.411.186.594,60 25.846.210,61 0,00 0,00 5.437.032.805,21 -166.727.378,52 -96.839,29 1.671.976,34 0,00 -165.152.241,47 5.271.880.563,74 5.244.459.216,08
3.2 Beteiligungen 161.063.270,44 0,00 0,00 0,00 161.063.270,44 -43.014,44 -163.747,95 0,00 0,00 -206.762,39 160.856.508,05 161.020.256,00
3.3 Sondervermögen 550.083.707,67 2.790.205,90 -392.034,87 0,00 552.481.878,70 -6.830.742,91 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 545.651.135,79 543.252.964,76
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 73.655.042,87 3.835.013,71 0,00 0,00 77.490.056,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.490.056,58 73.655.042,87
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 298.584.891,12 135.188.670,18 -29.915.198,25 0,00 403.858.363,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 403.858.363,05 298.584.891,12
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 1.616.607,41 0,00 -531.835,33 0,00 1.084.772,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.084.772,08 1.616.607,41
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 24.865.022,19 60.000,00 -3.335.215,52 0,00 21.589.806,67 -186.640,88 0,00 1.566,49 0,00 -185.074,39 21.404.732,28 24.678.381,31
Summe Finanzanlagen 6.521.055.136,30 167.720.100,40 -34.174.283,97 0,00 6.654.600.952,73 -173.787.776,75 -260.587,24 1.673.542,83 0,00 -172.374.821,16 6.482.226.131,57 6.347.267.359,55
*
1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt 
sich der Wert in Höhe von 602.134.694,01 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser 
Berechnung ergibt sich der Wert von 239.620.467,07 €.
104

Anlage 2
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffe
ntlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 G
ebühren 56.374.928,56 55.914.583,93 459.830,63 514,00 53.980.206,45
1.2 Beitr
äge 219.381.077,57 975.795,70 143.066,80 218.262.215,07 643.543,01
1.3 Steuer
n 136.852.246,56 136.852.246,56 95.243.725,34
1.4 F
orderungen aus Transferleistungen 247.273.369,21 104.570.372,71 61.763.246,34 80.939.750,16 207.043.941,81
1.5 Sons
tige öffentlich-rechtliche
133.199.426,90 44.724.626,39 121.406,61 88.353.393,90 143.346.385,06
       Forderungen
2. P
rivatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber
 dem privaten Bereich 20.355.603,76 19.979.222,23 134.660,31 241.721,22 26.434.280,66
2.2 gegenüber
 dem öffentlichen Bereich 551.267,71 551.267,71 669.751,69
2.3.gegen ver
bundene Unternehmen 3.305.325,26 3.305.325,26 5.689.719,30
2.4 gegen Beteiligungen
46.926,10 15.390,14 1.140,00 30.395,96 244.519,29
2.5 gegen Sonder
vermögen 12.191.670,09 12.191.670,09 6.762.868,61
Summe aller Forderungen 829.531.841,72 379.080.500,72 62.623.350,69 387.827.990,31 540.058.941,22
Art der Forderungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2020
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 
am 31.12.2019
Forderungsspiegel 2020
105

Eigenkapitalspiegel 2020 Anlage 3
Bestand zum 31.12.2019 Verrechnung des 
Vorjahresergebnisses
Verrechnungen mit der 
allgemeinen Rücklage 
nach § 44 Abs. 3 KomHVO 
im Haushaltsjahr
Verrechnungen aus 
Beiträgen
Veränderungen der 
Sonderrücklage
Jahresergebnis des 
Haushaltsjahres (vor 
Beschluss über 
Ergebnisverwendung)
Bestand zum 31.12.2020 ²
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.1 Allgemeine Rücklage 5.157.077.571,32 0,00 48.614.675,97 1.177.697,35 162.526,12 5.207.032.470,76
1.2 Sonderrücklage 6.147.033,13 0,00 -62.526,12 6.084.507,01
1.3 Ausgleichsrücklage 111.776.269,52 -83.948.223,26 27.828.046,26
1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 -116.347.984,62 83.948.223,26 232.930.737,55 200.530.976,19
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 5.158.652.889,35 5.441.476.000,22
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen( auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2019 und 2020
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
3. Vorjahr (2017) Vorvorjahr (2018) Vorjahr (2019) Saldo
Allgemeine Rücklage (+/-) 0,00
Ausgleichrücklage (+/-) -39.202.068,14 -83.948.223,26 -32.399.761,36 -155.550.052,76
Summe -39.202.068,14 -83.948.223,26 -32.399.761,36 -155.550.052,76
Bezeichnung
106

Anlage 4
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. A
nleihen
2. V
erbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 958.026,44 49.926,81 209.481,78 698.617,85 978.540,08
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden 82.206,50 4.804,10 17.581,35 59.821,05 88.686,22
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.622.056.123,25 167.699.599,96 592.574.587,58 861.781.935,71 1.746.181.562,35
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. V
erbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 50.000.000,00 50.000.000,00 193.000.000,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 669.276.390,52 669.276.390,52 715.084.344,78
4. V
erbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
w
irtschaftlich gleich kommen 219.200.686,25 218.322.922,25 877.764,00 1.108.199,47
5. V
erbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109.614.358,38 104.027.454,64 5.586.903,74 51.708.278,51
6. V
erbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.664.773,46 8.664.773,46 13.129.976,03
7. S
onstige Verbindlichkeiten 178.844.880,72 178.844.880,72 202.679.182,37
8. E
rhaltene Anzahlungen 387.775.875,21 206.475.435,27 19.581.647,71 161.718.792,23 296.190.003,31
Summe aller Verbindlichkeiten 3.246.473.320,73 1.603.366.187,73 617.970.202,16 1. 025.136.930,84 3.220.148.773,12
       Verbindlichkeitenspiegel 2020
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag 
am 31.12.2020
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
31.12.2019
107

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. D
arlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 432.913.443,43 486.534.557,05
Gesundheits- und Sozialwesen 28.376.440,29 31.814.415,37
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 450.226.114,18 313.817.177,01
Versorgungsbetriebe 10.840.372,00 11.254.422,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 87.769.456,68 92.123.102,35
sonstige 16.350.790,05 19.620.934,07
2. Indiv
idualgewährleistungen 1.610.887,35 2.558.867,08
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.028.087.503,98 957.723.474,93
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2020
Gesamtbetrag
31.12.2019
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2020
108

Anlage 5
Gesamtbetrag am 
01.01.2020 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 
31.12.2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4 567 8 9
+- - +
1. P
ensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.269.277.707,92 121.029.700,09 0,00 2.625.869,95 -96.817.434,94 1.290.864.103,12 0,00 0,00 1.290.864.103,12
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.096.442.260,73 1.081.908,00 0,00 37.291.926,89 90.356.229,94 1.150.588.471,78 0,00 0,00 1.150.588.471,78
2. Rü
ckstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 153.193.878,77 1.910.819,43 0,00 0,00 0,00 155.104.698,20 0,00 0,00 155.104.698,20
2.2 Rückstellungen für Altlasten 64.204.504,55 1.045.599,81 2.994.888,83 4.759.101,53 0,00 57.496.114,00 3.798.345,56 20.727.080,60 32.970.687,84
3. I
nstandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 23.505.053,97 13.069.214,00 10.312.078,26 2.744.566,63 0,00 23.517.623,08 22.504.663,98 1.012.959,10 0,00
4. S
onstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 66.677.247,54 15.915.733,13 0,00 1.482.320,91 0,00 81.110.659,76 81.110.659,76 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 14.054.332,49 3.117.900,27 0,00 4.334.051,19 0,00 12.838.181,57 12.838.181,57 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 8.796.778,48 2.571.953,71 218.743,57 3.985.487,02 0,00 7.164.501,60 0,00 0,00 7.164.501,60
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 76.303.319,00 1.064.163,34 0,00 10.521.513,34 6.461.205,00 73.307.174,00 0,00 0,00 73.307.174,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 10.609.442,03 4.307.200,44 833.471,01 3.314.990,13 0,00 10.768.181,33 10.350.089,77 242.995,00 175.096,56
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 25.326.042,06 37.709.548,52 3.483.716,10 15.023.131,74 20.300,00 44.549.042,74 40.687.213,47 3.861.829,27 0,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 157.910.213,87 39.334.342,49 9.985.866,16 46.607.326,15 0,00 140.651.364,05 89.851.556,08 50.799.807,97 0,00
4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 17.200.000,00 23.376.838,37 0,00 15.876.838,37 0,00 24.700.000,00 24.700.000,00 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 256.966.586,19 537.291.645,73 13.353.602,15 78.865.744,94 -20.300,00 702.018.584,83 83.877.522,67 84.187.711,52 533.953.350,64
Summe aller Rückstellungen 3.240.467.367,60 802.826.567,33 41.182.366,08 227.432.868,79 0,00 3.774.678.700,06 369.718.232,86 160.832.383,46 3.244.128.083,74
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2020
     Rückstellungsspiegel 2020
109

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Anlage 6   
Rückstellung 
zum 31.12.2020
Rückstellung 
zum 31.12.2019
€ €
Boden 
Sülzburgstr.
158.700,00 0,00 Die Verfüllung einer Grube zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurde in 2020 
unterlassen und soll in 2021 nachgeholt werden.
Brandschutz 
Appellhofplatz
1.250.000,00 1.250.000,00 Probleme bei der Vergabe führten dazu, dass die für 2018 geplanten 
Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Weitere Verzögerungen 
ergaben sich durch gestiegene Brandschutzanforderungen. Die Nachholung ist für 2021 
vorgesehen.
Domtreppe 3.500.000,00 0,00 Die Instandhaltung der Domtreppe wurde 2020 unterlassen und wird voraussichtlich in 
2021 durchgeführt. Die Instandhaltung umfasst u. a. die Instandsetzung des Betons 
sowie die Erneuerung der Abdichtung und des Belags.
Drehbrücke Deutz 6.200.000,00 0,00 Die Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke konnten nicht wie geplant in 2020 
umgesetzt werden. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen.
Fahrbahnüber-
gänge 
Severinsbrücke
940.101,58 950.000,00 In 2018 wurde es unterlassen, die Fahrbahnübergänge langfristig in einen 
verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die Nachholung ist für 2021 vorgesehen. Kleinere 
vorbereitende Maßnahmen wurden bereits in 2020 vorgenommen.
Fahrbahn 
Zoobrücke
2.150.000,00 0,00 Die Sanierung der Fahrbahn war für 2020 vorgesehen. Die Erneuerung der 
Entwässerung und der elektrischen Anlagen soll nun in 2021 erfolgen.
Fort IV 238.725,62 243.723,62 Die Instandhaltung des Daches wurde in 2019 unterlassen. Mit ersten Maßnahmen am 
Putz wurde in 2020 begonnen. Die Nachholung soll in 2022 abgeschlossen werden. 
Fort X 2.650.000,00 2.650.000,00 Die Instandhaltung des Daches konnte aufgrund von vorab durchzuführenden 
Prüfungen und Abstimmungen nicht wie geplant in 2019 durchgeführt werden. Die 
Nachholung ist für 2021 vorgesehen.
Gebäude
An der 
Rechtschule
3.243.825,36 11.465.375,00 Im Museum für Angewandte Kunst wurde die Nachholung der Fenstersanierung und 
damit zusammenhängender Maßnahmen fortgeführt. Wegen fehlender Darstellung der 
Rückstellungsvoraussetzungen wurde ein Teil der Rückstellung aufgelöst.
Gebäude Be-
gegnungsstätte 
Heßhofstr. 43
70.000,00 0,00 Die Sanierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung der Rohranlagen wurden in 2020 
unterlassen. Eine Nachholung soll in 2021 erfolgen.
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
110

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO    
Rückstellung 
zum 31.12.2020
Rückstellung 
zum 31.12.2019
€ €
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Gebäude 
Bischofsgarten-
straße 1
1.526.446,79 3.568.028,28 Im Museum Ludwig wurde die Nachholung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen 
fortgeführt. Die Einrichtung der Luftschleuse im Eingangsbereich, die Erneuerung der 
Gebäudeleittechnik/Kältemaschine sowie die Reparatur des Behindertenaufzugs wurden 
abgeschlossen. Für die Beseitigung von Schäden am Putz im gesamten Gebäude 
erfolgte eine Zuführung. Wegen fehlender Darstellung der 
Rückstellungsvoraussetzungen wurde ein Teil der Rückstellung aufgelöst.
Gebäude 
Eisenmarkt 2-4
50.000,00 174.332,99 Die Nachholung der Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurde in 2020 
abgeschlossen. Die in 2020 unterlassene Planung des Kassenumbaus soll in 2021 
nachgeholt werden.
Gebäude 
Militärringstr.
213.000,00 0,00 Die Sanierung des Zwischenwerks der Freiluga konnte aus Gründen des 
Denkmalschutzes und aufgrund von Schadstoffvorkommen in 2020 nicht umgesetzt 
werden. Die Nachholung soll in 2021 erfolgen.
Großmarkt 
Außenent-
wässerung
192.228,00 420.000,00 Die Instandhaltung des Kernbereichs des Kanalnetzes sollte in 2019 umgesetzt werden, 
konnte jedoch aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchgeführt werden. In 2020 
wurde die Sanierung des ersten Bauabschnitts nachgeholt. Die unterlassene Planung 
des zweiten Bauabschnitts soll in 2021 nachgeholt werden.
Großmarkthalle 274.516,53 628.857,98 Die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und Arbeiten an den elektrischen 
Anlagen wurden in 2019 beendet. In 2020 erfolgten Mängelbeseitigungen sowie die 
Aufschaltung der Brandmeldeanlage an die Feuerwehr.
Die Rückstellung für die vorgesehenen Beseitung der Betonschäden an der Außenhülle 
der Großmarkthalle wurde aufgelöst, da über die Vorgehensweise noch Unklarheit 
besteht.
Großmarkt 
Verkabelung 
Außenmarkt
60.000,00 300.000,00 Die unterlassene Instandhaltung der Hausanschlüsse der Mietobjekte des 
Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung soll in 2021 abgeschlossen werden.
Großmarkt 
Versteigerungs-
halle
20.000,00 57.312,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen der Alten Versteigerungshalle wurde in 2019 
unterlassen. Die Verglasungsarbeiten wurden in 2020 vorgenommen. In 2021 erfolgen 
noch abschließende Malerarbeiten.
111

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
€ €
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Großmarkt 
Verwaltungs-
gebäude
0,00 79.554,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen sowie des Flachdaches des 
Verwaltungsgebäudes wurde in 2019 unterlassen. Die auf das Notwendigste reduzierte 
Nachholung wurde in 2020 vorgenommen.
Innenausbau 
Haltestelle 
Heumarkt
99.845,72 231.350,73 Mit der Nachholung der für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der 
Haltestelle Heumarkt wurde in 2019 begonnen. Dazu gehören insbesondere die 
Erneuerung elektrischer Anlagen sowie Brandschutzmaßnahmen. In 2021 soll die 
Instandhaltung beendet werden.
Sportpark 
Müngersdorf 
Ostkam
pfbahn
0,00 254.987,93 Die Sanierung des Belages wurde in 2019 begonnen und konnte 2020 beendet werden.
Stützwände 
Niehler Gürtel
0,00 12.000,00 Die Sanierung der Stützwände (u. a. Fugen-, Beton- und Gesimsinstandsetzung) ist in 
2019 erfolgt. Die Rechnung wurde in 2020 beglichen.
Tiefgarage
Groß St. Martin
100.000,00 740.583,96 Mit der Nachholung der Sanierung der Feuchtigkeitsschäden wurde in 2014 begonnen. 
Im Zuge der Fortführung zeigte sich, dass neue Gutachten und Sanierungskonzepte 
erforderlich sind, sodass die Rückstellung nur noch für diese  Planungsleistungen 
besteht.
Tiefgarage
Kaiser-Wilhelm-
Ring
0,00 200.000,00 Die Betonsanierung der Tiefgarage Kaier-Wilhelm-Ring wurde in 2020 abgeschlossen.
Trinkwasser-
anlage BSA 
Scheibenstraße
580.233,48 278.947,48 Mit der Nachholung der Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße wurde 2018 begonnen. Mit dem Abschluss der Maßnahme wird in 2022 
gerechnet. Die Zuführung wurde vorgenommen, weil -ausgehend von der 
Baubeschreibung des Planungsbüros- mit einem höhreren Sanierungsaufwand zu 
rechnen ist.
23.517.623,08 23.505.053,97
112

Übersicht gemäß § 45 (2) Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2020
Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB
(d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist)
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 25,00% 2019 511
723
Essen 39,20% 2019 31.308 1.489
40,08% 2019 54.927 10.161
Köln 26,66% 2019 1.129 -1.096
26,66% 2019 3.390 6
Dormagen 39,20% 2019 18.804 6.793
Leverkusen 40,00% 2019 76.638 10.074
Leverkusen 40,00% 2019 62 2
Rostock 39,68% 2019 530 8
Hürth 45,30% 2019 48.539 8.557
Wesseling 22,65% 2019 212 -18
Hürth 22,56% 2019 25 555
Duisburg 40,00% 2019 26 1
Duisburg 32,10% 2019 12.466 59
Duisburg 32,10% 2019 5.471 -7
Duisburg 32,10% 2019 4.802 -232
Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,80% 2019 - -
AS3 Beteiligungs GmbH(HGK Shipping 50%)
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
45,3%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 56,63%)  
Wärmegesellschaft Wesseling GmbH
22,65%
(Stadt Köln: 0%, GVG RheinErft: 50%)  
Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH
22,56%
(Stadt Köln: 0%, GVG Rhein-Eft: 49,80%)  
RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark
Verwaltungs-GmbH
40 %
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 50%)
Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%)
Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%)
Windpark Staustein II GmbH & Co.KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft 40,1%)
chargecloud GmbH
26,66%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%)
KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH            
39,68%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie HKW Rostock 49,6%)
Radio Köln GmbH & Co. KG
25%
(Stadt Köln: 0%, Stadtwerke Köln GmbH: 25%)
AS3 Beteiligungs GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
BELKAW GmbH
40,08%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50,1%)
Bergisch Gladbach
Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L.
26,66%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%)
Klausenburg 
(Rumänien)
evd Energieversorgung Dormagen GmbH
39,2%   
Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG            
40%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und 
Beteilgungsgesellschaft mbH 
40%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
113
Anlage 7

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Buss Imperial Logistics GmbH & Co.KG Duisburg 46,80% 2019 - -
(HGK Shipping 50%)
BeKa Imperial GmbH Kehl 37,40% 2019 - -
(HGK Shipping 40%)
Berlin 24,80% 2019 3.195 -3.073
GWAdriga Verwaltungs GmbH
24,8%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) 
Berlin 24,80%
2019 26 k.A.
Köln 26,66% 2019 148.389 34.203
Düsseldorf 40,00% 2019 4.408 -108
Leichlingen 39,20% 2019 6.926 1.755
Lohmar 39,20% 2019 11.750 1.306
Lohmar 39,20% 2019 27 1
Pulheim 39,20% 2019 2.340 240
Troisdorf 32,00% 2019 39.538 7.176
Rostock 39,20% 2019 5.173 1.272
Bornheim 39,20% 2019 6.756 200
Leichlingen 20,04% 2019 1.703 238
Düsseldorf 20,00% 2019 556.754 70.166
Sankt Augustin 36,00% 2019 12.592 392
Düsseldorf 21,45% 2019 4.019 8.969
Köln 50% 2019 -11.007 -177
Neuss 46,80% 2019 58.830 4.554
Neuss 46,80% 2019 42 2
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L.
50 %
Rheincargo GmbH & Co. KG   
46,8 %
(HGK 50%)
Rheincargo Verwaltungs- GmbH 
46,8%
(HGK 50%)
RW Beteiligungs GmbH i. L.
21,45%
(Stadt Köln: 0%, GEW: 21,45%)
RheinWerke GmbH
40%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
Stadtwerke Leichlingen GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Pulheim GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Troisdorf GmbH
32%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 40%)
Stromkontor Rostock Port GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH
20,04 %
(Stadt Köln: 0%, BELKAW: 50%) 
Stadtwerke Düsseldorf AG
20%
(Stadt Köln: 0%, GEW: 20%)
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH
36%
(Stadt Köln 0%, RheinEnergie: 45,0%)
rhenag Rherinische Energie AG
26,66%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33
%)         
GWAdriga GmbH & Co. KG
24,8%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) 
114

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 46,80% 2019 504 -33
Gummersbach 25,10% 2019 356 180
Köln 24,40% 2019 96 26
Duisburg 46,80% 2019 1.201 135
Köln 23,90% 2019 1.883 937
Düsseldorf 35,60% 2019 3.693 1.951
Wustermark 37,50% 2019 - -
Köln 31,12% 2019 259.590.146 -19.310.856
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 50,00% 2019 36 0
Köln 27,60% 2019 7 -20
Köln 33,33% 2019 432 17
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH    
50% 
GIZ Gründer-und Innovationszentrum im 
TechnologiePark Köln  
27,6%  
Digital Hub Cologne GmbH
33,33%
Masslog GmbH Büchting  
46,8%         
(HTAG 50%)
Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS 
23,9%  
(HGK 25,5%) 
Düsseldorfer Container Hafen 
35,6%  
(CTS 49,0 %)
Multimodal Terminal GmbH i.L. 
37,5 %            
(neska interm 40%)
Flughafen Köln/Bonn GmbH   
31,12%
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf    
46,8 % 
(HGK 50%)     
AggerService GmbH
25,1%
(Stadt Köln: 0%, (AggerEnergie 50,0%)
RVG Rheinauhafen Verw GmbH 
24,4%       
(HGK 26%)
115

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Gesamt 5.023.819.784 51.346.558 5.075.166.342
Dezernat-OB
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 25.676.358 551.042 26.227.400
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 25.676.358 551.042 26.227.400
Die Anschaffungen im Zusammenhang mit den  Umbaumaßnahmen Hansasaal und Piazzetta haben 
sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel 
in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 300.000 300.000
Das Projekt Verstetigung Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 0 110.000 110.000
Das Projekt Verwaltungsreform wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist 
erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 51.042 51.042
Der Ideenwettbewerb - Städtepartnerschaften sichtbar machen - verschiebt sich in das Jahr 2021. 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe 
zur Verfügung stehen. 0 50.000 50.000
Das Projekt Hochschulkooperation im Rahmen der Städtepartnerschaften wird im Jahr 2021 
fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 40.000 40.000
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
5.482.561 75.000 5.557.561
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.482.561 75.000 5.557.561
Der Aufbau einer neuen Kommunikationsstrategie wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 0 75.000 75.000
Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2020 nach 2021
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
Anlage 8
116

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
16 - Amt für Integration und Vielfalt 11.226.883 213.526 11.440.408
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 11.226.883 213.526 11.440.408
Das Projekt -Durchstarten in Ausbildung und Arbeit- verzögert sich. Im Haushaltsjahr 2021 stehen 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 113.526 113.526
Das Verwaltungsreformprojekt -Konzept Integrative Stadtgesellschaft- hat sich verzögert. Im Jahr 
2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 0 100.000 100.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
117

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernatsbüros
Dezernatsbüros 16.448.930 945.772 17.394.702
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 0 333.200 333.200
Die Beraterleistungen für den Klinikverbund und WMC Healthcare wurden in 2020 noch nicht 
abgeschlossen und dauern daher in 2021 noch an. In 2021 stehen hierfür keine entsprechenden 
Ermächtigungen zur Verfügung. 0 333.200 333.200
1501 - Wirtschaft und Tourismus
1.018.384 612.572 1.630.957
Der mit Vorlage 1195/2020 beschlossene Zuschuss für die lit.Cologne wurde in 2020 nicht 
vollständig abgerufen. Zur Finanzierung der Maßnahme in 2021 werden die Restmittel übertragen. 0 436.152 436.152
Die laufenden Verhandlungen zur Gründung der FilmFestival Cologne GmbH sind noch nicht 
abgeschlossen. Daher werden die 2019 hierfür zugesetzten Mittel aus der Kulturförderabgabe 
übertragen. 0 50.000 50.000
Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe zur Förderung von 
Projekten der Medien- und Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt. Zur Umsetzung dieser 
Maßnahme in 2021 werden diese Mittel übertragen. 0 50.000 50.000
Im Haushaltsplan 2019 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe für die Realisierung eines Köln-
Schriftzuges zur Verfügung gestellt. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden 
die Restmittel übertragen. 0 44.420 44.420
In 2020 wurden Mittel für die Durchführung des GamescomFestivals in 2020 und 2021 
überplanmäßig bereitgestellt. Die für 2021 vorgesehenen Mittel werden übertragen. 0 22.000 22.000
Zur Durchführung der Veranstaltung "Gründerflirt/Founders-Match" wurde in 2020 ein Zuschuss in 
Höhe von 20.000 € bereitgestellt. Ein Teil dieser Mittel wird erst in 2021 abgerufen. Hierfür werden 
die vorhandenen Restmittel übertragen. 0 10.000 10.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
118

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-I
02 - Bürgerämter 25.295.494 363.500 25.658.994
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 11.573.457 128.619 11.702.076
Der Umzug des Bezirkrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich 
verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 70.000 70.000
Aufgrund der Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2020 ausgefallen, die 
in 2021 nachgeholt werden. Die im Jahr 2020 ursprünglich eingeplanten Honoraraufwendungen 
werden hierfür übertragen. 0 58.619 58.619
0301 - Schulträgeraufgaben
1.923.763 2.937 1.926.700
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 2.937 2.937
0416 - Kulturförderung
548.863 40.753 589.615
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Porz über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 16.736 16.736
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 9.890 9.890
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Porz über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 7.122 7.122
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 4.083 4.083
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Chorweiler über die Kulturfördermittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 2.922 2.922
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
119

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 228.670 18.475 247.145
Die Errichtung eines Bouleplatzes am Kriegerplatz hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine 
Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden 
Ermächtigungen übertragen. 0 12.000 12.000
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 5.475 5.475
Das Projekt "Ein Kalender für Ostheim 2021" hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Ermächtigungen 
übertragen. 0 1.000 1.000
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren
62.039 18.248 80.287
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Porz über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 11.111 11.111
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.556 3.556
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel ei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.250 3.250
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Chorweiler über die Zuschüsse für Bürgervereinel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 331 331
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
120

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 373.350 130.827 504.177
Die Errichtung eines Bewegungsparcours im Toni-Steingass Park verzögert sich. Im Jahr 2021 stehen 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden 
Ermächtigungen übertragen. 0 30.000 30.000
Die Errichtung eines Bewegungsparcours in der Bezirkssportanlage Weidenpesch hat sich verzögert. 
Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der 
Maßnahme werden Ermächtigungen übertragen. 0 30.000 30.000
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Porz über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 29.133 29.133
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Chorweiler über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 18.194 18.194
Die Errichtung eines Bewegungsparcours am Niehler Damm verzögert sich. Im Jahr 2021 stehen 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden 
Ermächtigungen übertragen. 0 15.000 15.000
Der Abbau von Barrieren für Senioren an der Kahnstation im Blücherpark hat sich verzögert. Im Jahr 
2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme 
werden Ermächtigungen übertragen. 0 8.500 8.500
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten
2.140.772 23.362 2.164.134
Die Neugestaltung der Schulhöfe im Bezirk Rodenkirchen hat sich verzögert. Im Jahr 2021 stehen 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme werden 
Ermächtigungen übertragen. 0 20.000 20.000
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 3.362 3.362
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen
31.600 280 31.880
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahl im Jahr 2020 hat sich die Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bezirksorientierten Mittel bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2021 erfolgen. 0 280 280
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
121

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
11 - Personal- und Organisationsamt 214.229.695 2.072.000 216.301.695
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 208.791.506 2.072.000 210.863.506
Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen in 2020 sind die zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Einrichtung von Büros in 2021 nicht auskömmlich. Eine 
Finanzierung aus veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 2.072.000 2.072.000
12 - Amt für Informationsverarbeitung
61.664.662 1.800.000 63.464.662
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 61.637.910 1.800.000 63.437.910
Die pandemiebedingt gestiegenen Anforderungen an die Umsetzung bzw. Fortführung von 
Digitalisierungsmaßnahmen erfordern die Übertragung von Aufwandsermächtigungen. 0 1.800.000 1.800.000
27 - Zentrales Vergabeamt
5.246.224 233.900 5.480.124
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.246.224 233.900 5.480.124
Aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung der Software C-Vergabe in 2020 ist eine 
Ermächtigungsübertragung nach 2021 erforderlich. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln ist 
nicht möglich. 0 233.900 233.900
32 - Amt für öffentliche Ordnung
71.118.959 870.502 71.989.461
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.545.239 620.502 31.165.741
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Werbe- und Personalgewinnungsmaßnahmen sowie 
Maßnahmen zur Stärkung  der Zufriedenheit der Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes nicht 
umgesetzt werden und müssen in 2021 nachgeholt werden. 0 350.000 350.000
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten diverse Digitalisierungsmaßnahmen im Jahr 2020 nicht 
durchgeführt werden. Eine Finanzierung zu Lasten des Budgets 2021 ist nicht möglich. 0 270.502 270.502
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
122

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0205 - Verkehrsüberwachung 33.518.142 250.000 33.768.142
Aufgrund der sich häufenden Angriffe auf das Einsatzpersonal des Verkahrsdienstes sind 
Maßnahmen zur Imageförderung und zur Sicherheit der Mitarbeitenden  erforderlich. Diese konnten 
aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Jahr 2020 erfolgen. 0 250.000 250.000
34 - Bürgerdienste 51.875.769 1.831.481 53.707.250
0106 - Zentrale Dienstleistungen 8.603.278 386.764 8.990.042
Der Umbau des Front Office hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da 
im Haushaltsjahr 2021 ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen. 0 320.000 320.000
Die Umrüstung der Telefonanlage des Bürgertelefons auf den aktuellen Sicherheitsstandard hat sich 
verzögert. Der Ansatz im Haushaltsjahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 66.764 66.764
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung
2.810.615 7.717 2.818.332
Die Beschaffung neuer Büroausstattung für die bezirkliche Außenstelle Rodenkirchen für den Außen- 
und Ermittlungsdienst hat sich durch die Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist 
nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 7.717 7.717
0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen
11.315.378 50.000 11.365.378
Die Umgestaltung des Anmelde- und Informationsschalters der Zulassungsstelle hat sich durch die 
Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu 
decken. 0 50.000 50.000
0207 - Einwohnerangelegenheiten
16.417.540 1.195.000 17.612.540
Die Ausstellung von Ausweispapieren und Reisepässen im Jahr 2020 hat sich aufgrund der Corona-
Pandemie verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 1.100.000 1.100.000
Der Umzug des Kundenzentrums Rodenkirchen hat sich verzögert. Für die Beschaffung einer neuen 
Büroausstattung ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da der Ansatz im Jahr 2021 nicht 
auskömmlich ist, um den Bedarf zu decken. 0 70.000 70.000
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Projekt "Bürger-Check-In" im Jahr 2020 verzögert. Die 
Umsetzung der Maßnahme soll nun im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. 0 25.000 25.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
123

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0211 - Wahlen 3.821.054 192.000 4.013.054
Für die Bundestagswahl wird aufgrund der Corona-Pandemie mit einem erhöhten Aufkommen an 
Briefwähler*innen gerechnet. Der Ansatz im Jahr 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu 
decken. 0 192.000 192.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
124

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-II
20 - Kämmerei 799.541.455 1.630.000 801.171.455
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 34.255.023 820.000 35.075.023
Erforderliche Beraterleistungen konnten 2020 nicht wie geplant beendet und müssen 2021 
fortgeführt werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine  Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 820.000 820.000
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten
6.449.060 810.000 7.259.060
 Der geplante Betriebskostenzuschuss für die KSS ist 2020 nicht wie geplant abgeflossen. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Sicherstellung der vollständigen Finanzierung der KSS. 0 810.000 810.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
125

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-III
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 46.845.123 1.776.105 48.621.228
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 26.650.793 1.776.105 28.426.898
Bei der Sanierung des Bahnhofs Belvedere kam es zu Verzögerungen. Die Restmittel aus 2020 
werden für die Umsetzung der Maßnahme benötigt und werden daher übertragen. 0 826.105 826.105
Im Rahmen des Projektes "Parkstadt Süd"  hat sich die Umsetzung verschiedener Maßnahmen 
verzögert. Aus diesem Grund werden im Haushaltsjahr 2021 zusätzliche Aufwandsermächtigungen 
benötigt. Diese Mittel werden übertragen. 0 500.000 500.000
Für den Erhalt von Kreativräumen wurden im politischen VN zum Hpl. 2020/2021 Mittel zugesetzt. 
Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden die Mittel übertragen. 0 450.000 450.000
236 - Marktwesen
4.637.984 85.825 4.723.809
0203 - Märkte 4.637.984 85.825 4.723.809
Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden Mittel aus der Kulturförderabgabe zur Entwicklung von 
Wochenmarktkonzepten zugesetzt. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert hat, werden 
die Mittel übertragen. 0 70.000 70.000
Die Durchführung der Maßnahme "Crossmediale Kampagne" hat sich verzögert. Daher werden 
Restmittel übertragen. 0 15.825 15.825
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
126

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IV
40 - Amt für Schulentwicklung 438.353.326 1.379.650 439.732.977
0301 - Schulträgeraufgaben 425.843.790 1.379.650 427.223.440
Die Mittelübertragung erfolgt zur notwendigen Fortführung der Digitalisierung im schulischen 
Bereich. 0 1.368.650 1.368.650
Das Projekt "Unterstützung u. Förderung des Jugendaustausches mit anderen Kölner 
Partnerstädten" hat sich aufgrund von Corona zeitlich verzögert. Für die Restabwicklung sind in 2021 
keine Mittel veranschlagt. Der Betrag wird zum 2. Mal übertragen. 0 11.000 11.000
42 - Amt für Weiterbildung 22.700.638 647.101 23.347.739
0414 - Volkshochschule 22.700.638 647.101 23.347.739
Die Mittel dienen der Fortführung von projektbezogenen Maßnahmen, insbesondere für 
Honoraraufwendungen. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 442.925 442.925
Die Mittel dienen der Fortführung der Kooperationsverträge mit dem Verein zur Förderung 
abschlussbezogener Jugend-&Erwachsenenbildung e.V. und der Lernenden Region-Netzwerk Köln 
e.V.Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 204.176 204.176
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
943.595.734 2.569.626 946.165.360
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 37.572.646 2.569.626 40.142.272
Zur Fortführung der Maßnahmen Übermittagsbetreuung, die Betreuung ausländ. Kinder, 
Flüchtlingsmaßnahmen und den Pferdeschutzhof werden Mittel übertragen, da eine Finanzierung im 
Budget 2021 nicht möglich ist. 0 2.198.082 2.198.082
Zur Fortführung der Maßnahme werden die im Rahmen des polit. VN 2019 zugesetzten Mittel für 
die Schülerferienfreizeitkarte nach 2021 übertragen. Pandemiebedingt konnte die Maßnahme in 
2020 nicht wie geplant in Gänze umgesetzt werden. 0 317.156 317.156
Zur Fortführung der Maßnahme werden die im polit. VN 2019 zugesetzten Mittel für Internationale 
Jugendbegegnungen nach 2021 übertragen. 0 39.388 39.388
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
127

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0604 - Kinder- und JugendarbeitZur Fortführung der Maßnahme 566, Jugendzentrum Brück, werden die im Bürgerhaushalt 2016 
zugefügten Mittel übertragen. 0 15.000 15.000
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 28.381.101 594.528 28.975.629
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 28.381.101 594.528 28.975.629
Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der generalsanierten Gebäude in Brück 
verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im 
Haushaltsjahr 2021 werden Aufwandsermächtigungen übertragen. 0 594.528 594.528
52 - Sportamt
28.847.734 1.624.487 30.472.221
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 28.847.734 1.624.487 30.472.221
Es handelt sich um Zuschüsse an Vereine zur Fortführung von Unterhaltungsmaßnahmen an 
Sportstätten. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 374.810 374.810
Die Mittel für den Aufbau des Sportanlagenkatasters konnten noch nicht verausgabt werden. Im 
Arbeitsprogramm der Stadt Köln ist diese Maßnahme zur Umsetzung in 2021 vorgesehen. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 250.000 250.000
Die Mittel dienen der Fortführung von Unterhaltungsmaßnahmen, da eine Finanzierung aus 
veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich ist. 0 208.019 208.019
Die Mittel dienen der Fortführung von Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Anlage - 
Fort Deckstein. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 200.000 200.000
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die künftige Basketball EM. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 177.409 177.409
Der Zuschuss zur Neugestaltung des Deutschen Sport- und Olympiamuseums konnte Corona-bedingt 
noch nicht abgerufen werden. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 150.000 150.000
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Großveranstaltungen EHF Final4. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 129.113 129.113
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
128

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von SportstättenDie Mittel wurden im politischen VN 2019 zur Förderung städtepartnerschaftlicher Projekte im 
Sportbereich zugesetzt. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Abwicklung zeitlich verzögert. Für 
die Restabwicklung sind in 2021 keine Mittel veranschlagt. 0 36.257 36.257
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Austragung der EURO 2024. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 35.366 35.366
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Handball EM 2024. Eine Finanzierung ist 
aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 32.363 32.363
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf die Großveranstaltung 3x3 Basketball. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 27.050 27.050
Die Mittel dienen der Planungsfortführung in Bezug auf künftige Großveranstaltungen. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich. 0 4.100 4.100
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
129

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-V
50 - Amt für Soziales und Senioren 1.118.586.272 4.324.000 1.122.910.272
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 8.543.452 50.000 8.593.452
Für die externe Evaluation und Bedarfsanalyse der Seniorenarbeit sind in 2020 einmalig Mittel über 
den pol. VN 2020/2021 zugesetzt worden. Aufgrund Verzögerungen werden diese erst in 2021 
umgesetzt und die Mittel hierfür weiterhin benötigt. 0 50.000 50.000
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren
12.131.243 3.774.000 15.905.243
Die Maßnahmen zur Bauunterhaltung konnten im Jahr 2020 nicht beendet werden und werden im 
Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel 
in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 3.774.000 3.774.000
1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
28.933.407 500.000 29.433.407
Zur Finanzierung der Maßnahme Gemeinwesenarbeit- Stärkung und Ausweitung der 
quartiersbezogenen sozialen Arbeit- ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da eine 
vollständige Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2021 nicht möglich ist. 0 500.000 500.000
53 - Gesundheitsamt
35.310.317 620.463 35.930.780
0701 - Gesundheitsdienste 35.310.317 620.463 35.930.780
Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung des im Dezember 2020 errichteten 
Impfzentrums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die veranschlagten Mittel 2021 sind nicht 
auskömmlich. 0 444.988 444.988
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung 
des Drogenhilfekonzeptes. Im Jahr 2021 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 175.475 175.475
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
38.017.470 666.500 38.683.970
0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 7.674.172 151.200 7.825.372
Für das Taubenhaus Hansaring wurden höhere Zuwendungen beantragt als geplant waren. Auch 
reichen die Mittel für die Pflichtaufgaben des Tierheims Zollstock nicht aus, so dass die Mittel für die 
Weiterführung der Maßnahmen 2021 benötigt werden. 0 151.200 151.200
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
130

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1101 - Ver- und Entsorgung 8.139.137 200.000 8.339.137
Die AVG hat für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville für 2021 eine Betriebskostenerstattung 
i.H.v. rund 3 Mio.€ kalkuliert. Die Ermächt.-Übertr. ist erforderlich, da 2021 keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 200.000 200.000
1401 - Umweltordnung, -vorsorge
22.204.161 315.300 22.519.461
Bedingt durch die Corona-Pandemie haben sich Abstimmungs- und Arbeitsprozesse der Maßnahme 
Umsetzung des Fahrplans Klimaneutrales Köln verzögert. Die Mittel werden zur Weiterführung der 
Maßnahme benötigt. 0 315.300 315.300
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
131

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VI
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 18.776.389 2.879.248 21.655.637
0210 - Statistik und Informationsmanagement 2.714.456 179.248 2.893.704
Im Politischen VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden 0,2 Mio. € für das Projekt "Köln baut" 
zugesetzt. Da das Projekt in 2020 nicht umgesetzt wurde, werden die Finanzmittel nach 2021 
übertragen. 0 179.248 179.248
0902 - Stadtentwicklung
16.061.933 2.700.000 18.761.933
Die Stadtentwicklungsmaßnahme "Deutzer Hafen" wird ab 2020 von einem Entwicklungsträger 
umgesetzt. Da das Honorar i.H.v. rd. 1,1 Mio. € für 2021 nicht veranschlagt ist, werden die 
Finanzmittel übertragen. 0 1.100.000 1.100.000
Die Finanzmittel stammen aus der Sonderauskehrung des LVR in 2017 und sind für die Gründung 
einer Projektentwicklungsge-sellschaft für Parkstadt Süd gedacht. Da das Projekt in 2021 begonnen 
werden soll, werden die Mittel übertragen. 0 1.000.000 1.000.000
Die Stadtentwicklungsmaßnahme "Deutzer Hafen" wird ab 2020 von einem Entwicklungsträger 
umgesetzt. Da das Honorar i.H.v. rd. 0,4 Mio. € für 2020 nicht veranschlagt ist, werden die 
Finanzmittel übertragen. 0 400.000 400.000
Im Politischen VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden 0,2 Mio. € für die Erstellung eines Leitbilds 
Innenstadt zugesetzt. Da die Ausschreibung inzwischen abgeschlossen ist, werden die Finanzmittel 
übertragen. 0 200.000 200.000
61 - Stadtplanungsamt
11.519.944 1.260.000 12.779.944
0901 - Stadtplanung 11.519.944 1.260.000 12.779.944
Für die Maßnahme "Entwicklungsgebiet Kreuzfeld" sind im Rahmen des politischen VN zum HPL-
Entwurf 2020/2021 Mittel zur Vorbereitung einer Bürgerbeteiligung zugesetzt worden. Das Projekt 
hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögert. 0 600.000 600.000
Zur Fortschreibung des städtischen Masterplans sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 
Mittel zugesetzt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 300.000 300.000
Durch den politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 sind für die Steigerung der 
Aufenthaltsqualität des Wiener Platzes Mittel bereitgestellt worden. Im Jahr 2021 soll nun die 
Vergabe des Aufwertungskonzeptes erfolgen. 0 250.000 250.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
132

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0901 - StadtplanungFür die Maßnahme "Höhenentwicklungskonzept für Köln" sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 
2020/2021 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich durch die Corona-
Pandemie verzögert. 0 80.000 80.000
Im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 ist für das Projekt "Haus am Maarweg" ein Zuschuss 
zugesetzt worden. Aufgrund erforderlicher Abstimmungen konnte der Zuschuss im Jahr 2020 nicht 
ausgezahlt werden. 0 30.000 30.000
63 - Bauaufsichtsamt
16.724.852 200.000 16.924.852
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 16.724.852 200.000 16.924.852
Die Beschaffung einer neuen Software i.R.d. Verbundprojektes "Beschleunigung von 
Baugenehmigungsprozessen" verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 200.000 200.000
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
90.405.826 10.169.949 100.575.775
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 67.634.069 9.203.101 76.837.171
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für diverse begonnene investive Maßnahmen im als Festwert aktivierten 
städtischen Grünvermögen (Festwert Grün). 0 2.897.263 2.897.263
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung der im 
Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen Maßnahmen (Polit. VN 2019 und 2020, 
Mehrfachübertragung 778.151,46 €). 0 1.957.470 1.957.470
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für Investivmaßnahmen im Festwert Grün; hier: 1000-Bäume-Programm 
aus Fortschreibung Polit. VN 2018 (Mehrfachübertragung aus 2019 408.211,32 €). 0 908.211 908.211
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des Beschlusses zur 
Planungsaufnahme für die Installation und Inbetriebnahme der Fontäne auf dem Neumarkt (Polit. 
VN 2020). 0 600.000 600.000
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung von Maßnahmen zur 
Förderung der Biodiversität (Polit. VN 2020). 0 500.000 500.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
133

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenEs handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: 
Mehrgenerationenplätze (Polit. VN 2019, Mehrfachübertragung 500.000 €). 0 500.000 500.000
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des 
Maßnahmenbeschlusses zum Konzept "12 Trinkbrunnen für Köln" (polit. VN 2019, 
Mehrfachübertragung 174.363,52 €). 0 348.364 348.364
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des 
Maßnahmenbeschlusses zur Fortführung der begonnenen Sanierung und Inbetriebnahme weiterer 
Brunnen (polit. VN 2019 und 2020, Mehrfachübertragung aus 2019 32.216,72 € ). 0 332.217 332.217
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: beschlossene 
Maßnahmen im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke. 0 237.673 237.673
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: 
Fördermaßnahme Starke Veedel Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße. 0 205.263 205.263
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: Anpassung an 
den Klimawandel Standortgerechte Heckenbepflanzung (Polit. VN 2020). 0 200.000 200.000
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Fortführung des Leitprojekts "Köln 
Aufräumen"; hier: Umsetzung des Zwischennutzungskonzepts Ebertplatz und Verkehrsberuhigung 
Eigelstein (Mehrfachübertragung 85.599,59 €). 0 183.500 183.500
Es handelt sich um die notwendige Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün; hier: 
Zweckgebundene Maßnahmen nach Baumschutzsatzung. 0 128.141 128.141
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Anschubfinanzierung des 
Maßnahmenkonzepts Labelverfahren Stadtgrün Naturnah (Polit. VN 2020). 0 100.000 100.000
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des 
Maßnahmenbeschlusses Machbarkeitsstudie Wiedervernässung Merheimer Bruch (Polit. VN 2020). 0 55.000 55.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
134

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenEs handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung zur Umsetzung des 
Maßnahmenbeschlusses Erweiterung des Baumkatasters um neue Baumpflanzungsstandorte (Polit. 
VN 2020). 0 50.000 50.000
1303 - Friedhöfe und Krematorium
22.441.986 966.848 23.408.834
Es handelt sich um eine benötigte Ermächtigungsübertragung für verkehrssichernde Maßnahmen im 
Rahmen der Baumpflege. Die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2021 sind nicht auskömmlich. 0 593.343 593.343
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwandsermächtigung zur Fortführung der begonnenen Erneuerung von Friedhofswegen. 0 162.020 162.020
Es handelt sich um eine Ermächtigungsübertragung für die fachgerechte Entsorgung der mit der 
Rußrindenkrankheit befallenen Bäume. Die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2021 sind nicht 
auskömmlich. 0 140.619 140.619
Es handelt sich um die benötigte Ermächtigungsübertragung der korrespondierenden 
Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im als Festwert aktivierten 
Grünvermögen der Friedhöfe. 0 70.865 70.865
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen 20/25
135

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VII
41 - Kulturamt 15.876.862 2.745.615 18.622.477
0416 - Kulturförderung 15.876.862 2.745.615 18.622.477
Diese Mittel wurden mit Ratsbeschluss 3270/2020 dem Kultursonderfonds zur Unterstützung von 
Künstler*innen und Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine Finanzierung aus 2021 
veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 1.720.000 1.720.000
Im Jahr 2020 über polit. VN (KFA) bereitgestellte  Aufwandsermächtigung, die für den Umbau und 
die Sanierung des Theaters der Keller verwendet werden soll. Eine Finanzierung aus 2021 
veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 300.000 300.000
Die techn. Herrichtung von Räumen im ZAMUS (Vorlage 2145/2020) verzögert sich coronabedingt. 
Die Mittel wurden über polit. VN einmalig im Jahr 2020 bereitgestellt. Eine Finanzierung aus Mitteln 
2021 ist nicht möglich. 0 150.000 150.000
Die Sanierung und der Umbau des Jazzhauses Stadtgarten inkl. Studio 672, verschiebt sich aufgrund 
der fehlenden Baugenehmigung. In 2021 sind dafür keine Mittel eingeplant. Dies ist die 2. 
Übertragung (Mittel polit. VN 2019). 0 150.000 150.000
Der Umbau und die Sanierung des Theaters der Keller (Vorlage 1710/2019) verzögert sich. Eine 
Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. Dies ist die 2. Übertragung. 0 120.000 120.000
Für das Festival "Cologne Jazzweek" (Vorlage 0465/2020), wurden über polit. VN einmalig Mittel in 
2020 bereitgestellt. Die Maßnahmen können coronabedingt erst im Jahr 2021 umgesetzt werden. 
Eine Finanzierung aus Mitteln 2021 ist nicht möglich. 0 98.516 98.516
Diverse Projekte des IFM e.V. (u.a. Vorlage 0472/2020) müssen coronabedingt verschoben werden. 
Die Mittel wurden über polit. VN einmalig in 2020 bereitgestellt. Eine Finanzierung aus Mitteln 2021 
ist nicht möglich. 0 93.334 93.334
Einmalig im Jahr 2020 bereitgestellte Aufwandsermächtigungen, die für die Fortführung des 
Zwischennutzungskonzepts Ebertplatz im Jahr 2021 benötigt werden (Beschluss 0434/2018). Eine 
Finanzierung aus 2021 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 0 78.965 78.965
Einmalig in 2019 über polit.VN (KFA) bereitgestellte Mittel zur Integration von Kreativräumen und 
kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung. Die Maßnahme wird im Jahr 2021 vollständig 
umgesetzt. Dies ist die 2. Übertragung. 0 34.800 34.800
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
136

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
44 - Historisches Archiv 21.103.793 355.054 21.458.847
0412 - Historisches Archiv 21.103.793 355.054 21.458.847
Aufgrund von Verzögerungen des Umzugstermins in das neue Dienstgebäude findet die für 2020 
vorgesehene Büromöbelbeschaffung erst in 2021 statt. Die Ermächtigungsübertragung ist 
notwendig, da die in 2021 geplanten Mittel nicht auskömmlich sind. 0 300.000 300.000
Die Ermächtigungsübertragung für die Digitalisierung ist notwendig, da in 2021 keine Mittel für 
dieses Projekt veranschlagt wurden. Coronabedingt konnte das Digitalisierungsprojekt noch nicht 
durchgeführt werden. 0 20.000 20.000
Die Ermächtigungsübertragung für den Frauenmediaturm ist notwendig, da die veranschlagten 
Mittel im Jahr 2021 nicht auskömmlich sind. Das Projekt "Das feministische Köln" ist für 2021 
ausgelegt. 0 18.000 18.000
Die im Polit. VN zugesetzten Mittel für den Frauengeschichtsverein konnten coronabedingt nicht 
vollumfänglich abgerufen werden. Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da die 
veranschlagten Mittel nicht auskömmlich sind. 0 17.054 17.054
450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten
4.086.653 2.931.861 7.018.514
0401 - Museumsreferat 4.086.653 2.931.861 7.018.514
Es handelt sich um nicht in Anspruch genommene Mittel aus den Renovierungsprogrammen 2019 
und 2020, die für Maßnahmen im Museum für Angewandte Kunst sowie das Projekt "Optimierung 
der musealen Depots" erneut übertragen werden. 0 1.910.000 1.910.000
Der Ausbau der IT-Infrastruktur in den Museen hat sich verzögert. Die Mittel aus 2019 und 2020 
werden für die Fortführung der Maßnahmen erneut bereitgestellt. 0 919.361 919.361
Für die Fortführung der "MUSEUMSNACHT KÖLN ON TOUR" werden die nicht in Anspruch 
genommenen Mittel aus der Kulturförderabgabe übertragen. 0 102.500 102.500
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
137

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 8.619.559 741.134 9.360.693
0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 8.619.559 741.134 9.360.693
Die Mittel werden für die im Rahmen der Mängelbeseitigung anfallenden Arbeiten benötigt. 0 644.717 644.717
Für die Maßnahme "The Art Resistance RJM" sind einmalig Mittel aus der Kulturföderabgabe 
zugesetzt worden. Sie werden für die Sonderausstellung "Resist! Die Kunst des Widerstands" 
benötigt, die Corona-bedingt nach 2021 verschoben wird. 0 52.637 52.637
Die Sonderausstellung "GEGENBILDER | COUNTER IMAGES #1" wird Corona-bedingt nach 2021 
verschoben. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 25.000 25.000
Die Vorbereitungen zur Sonderausstellung "Liebe global - Zwischen Neurococktail und göttlicher 
Ekstase" verschieben sich Corona-bedingt. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für 
die Ausstellung übertragen. 0 15.181 15.181
Die Präsentation der Sonderausstellung "Die Schatten der Dinge #1" wird in 2021 fortgesetzt. Die 
Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 3.100 3.100
Die Vorbereitungen der Sonderausstellung "Artist meets Archive" werden in 2021 fortgeführt. Die 
Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 500 500
4516 - Museum Schnütgen
1.743.450 50.000 1.793.450
0407 - Museum Schnütgen 1.743.450 50.000 1.793.450
Für die Maßnahme "Audience development beim Museum Schnütgen" sind einmalig Mittel aus der 
Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Das Projekt kann Corona-bedingt erst in 2021 umgesetzt 
werden. 0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
138

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.540.881 4.002.005 8.542.886
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.540.881 4.002.005 8.542.886
Mit der baulichen Umgestaltung des Interims "Modehaus Sauer" konnte erst verspätet begonnen 
werden. Die in den Jahren 2019 und 2020 zugesetzten Mittel für den Umbau und den Umzug 
werden erneut bereitgestellt. 0 3.592.005 3.592.005
Die Auszahlung eines Zuschusses an die Blauen Funken verschiebt sich Corona-bedingt nach 2021. 
Hierfür sind u.a. Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden (Bauliche Maßnahmen für die 
Sanierung/Erhaltung/Ergänzung von Denkmälern). 0 260.000 260.000
Im Jahr 2020 sind einmalig Ermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für die Maßnahme 
"Förderung Vereine Stadtgeschichte" zugesetzt worden. Die Zuschüsse werden Corona-bedingt im 
Jahr 2021 ausgezahlt. 0 50.000 50.000
Die einmalig bereitgestellten Aufwandsermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für den "Kölner 
Geschichtspfad" werden Corona-bedingt erst im Jahr 2021 ausgezahlt. 0 50.000 50.000
Für die Maßnahme "KSM" sind Mittel aus der Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Sie werden für 
die Konzeption der Dauerausstellung im Interim, dessen bauliche Umgestaltung erst verspätet 
begonnen werden konnte, benötigt. 0 50.000 50.000
4520 - NS-Dokumentationszentrum
2.847.116 471.387 3.318.503
0410 - NS-Dokumentationszentrum 2.847.116 471.387 3.318.503
Die 2019 einmalig bereitgestellten Mittel im Zusammenhang mit dem Umbau der 3. und 4. Etage 
werden anteilig erneut übertragen, da die Maßnahme in 2021 fortgeführt und fertiggestellt wird. 
Für diesen Zweck stehen in 2021 keine Mittel zur Verfügung. 0 295.021 295.021
Für die Maßnahme "Erinnerungskultur/Historische Gedenktage" sind Mittel aus der 
Kulturföderabgabe zugesetzt worden. Sie sind für den Ausbau und die Erweiterung im EL-DE-Haus 
vorgesehen. Die Arbeiten verzögern sich Corona-bedingt. 0 150.000 150.000
Die Sonderausstellung "Thessaloniki - Gespaltene Erinnerungen 1940-1950. Zwischen Geschichte 
und Erfahrung" muss Corona-bedingt nach 2021 verschoben werden. Die Mittel aus dem 
Sonderausstellungsetat werden für die Ausstellung benötigt. 0 26.366 26.366
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
139

Plan 2021* Genehmigte EÜ** Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4522 - Museumsdienst 4.011.076 94.403 4.105.479
0411 - Museumsdienst 4.011.076 94.403 4.105.479
Die Realisierung des Leitprojekts "Museen, Menschen, Medien" verzögert sich Corona-bedingt. Die 
Ermächtigungen werden im Jahr 2021 erneut bereitgestellt. 0 94.403 94.403
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.833.009 570.895 4.403.904
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.833.009 570.895 4.403.904
Der Umzug des RBA in den Neubau am Eifelwall wird im Jahr 2021 fortgesetzt. Die für diesen Zweck 
bereitgestellten Ermächtigungen in den Jahre 2019 und 2020 werden 2021 benötigt. 0 265.044 265.044
Das Sonderprojekt "Digitalisierung der Fotobestände des RBA aus Zellulosenitratfilm" verzögert sich 
aufgrund des verspäteten Umzugs. Die für diesen Zweck zugesetzten Mittel in den Jahren 2019 und 
2020 werden erneut bereitgestellt. 0 165.000 165.000
Der Umzug der KMB verschiebt sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel für 
Planungsprozesse werden im Jahr 2021 benötigt. 0 140.851 140.851
* nur ordentliche Aufwendungen
* Ermächtigungsübertragungen
140

Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2020 nach 2021
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Gesamtergebnis 504.971.782 € 130.424.772 € 635.396.554 €
Dezernat-OB 359.500 € 186.816 € 546.316 €
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 268.500 € 185.000 € 453.500 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 268.500 € 185.000 € 453.500 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung der Bilddatenbank hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist 
erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 248.500 € 185.000 € 433.500 €
16 - Amt für Integration und Vielfalt 6.000 € 1.816 € 7.816 €
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 6.000 € 1.816 € 7.816 €
0000-0504-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die in 2020 bestellte PC- und Arbeitsplatzausstattung wurde noch nicht geliefert. In 2021 wird 
weitere Ausstattung angeschafft. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 6.000 € 1.816 € 7.816 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
141

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-I 44.248.723 € 15.636.148 € 59.884.871 €
02 - Bürgerämter 659.779 € 312.723 € 972.502 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 63.000 € 143.331 € 206.331 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Auslagerung des Bezirkrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich 
zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 27.000 € 71.700 € 98.700 €
Die Beschaffung einer neuen Küchenzeile für das Bürgeramt Mülheim hat sich verzögert. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 2.000 € 5.000 € 7.000 €
Die Auslagerung des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich 
zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 1.000 € 53.000 € 54.000 €
0000-0111-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlageverm. 02 DV
Die Bereitstellung von SAP-Lizenzen i.R.d. Verwaltungsreformprojektes "Digitales 
Fördermittelmanagement" hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 21.000 € 13.631 € 34.631 €
0416 - Kulturförderung 23.000 € 150.000 € 173.000 €
0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen
Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz konnten im 
Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 
2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 23.000 € 150.000 € 173.000 €
0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 34.600 € 19.392 € 53.992 €
0000-0602-0-0001 - Erwerb v. Vermögensgegenständen
Die Beschaffung von Arbeitsplatzscannern zur Einführung der e-Akte hat sich zeitlich verzögert. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 5.000 € 12.100 € 17.100 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
142

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV
Die Beschaffung von DV-Ausstattung hat sich zeitlich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist 
erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 29.600 € 7.292 € 36.892 €
1000 - Zentrale Dienste 93.000 € 9.261 € 102.261 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 93.000 € 9.261 € 102.261 €
0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Für die in 2020 initiierte und nach 2021 verschobene Beschaffung eines Plotters in der Druckerei 
reicht die investive Veranschlagung 2021 nicht aus. 93.000 € 9.261 € 102.261 €
11 - Personal- und Organisationsamt 735.000 € 691.375 € 1.426.375 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 710.000 € 672.284 € 1.382.284 €
0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung mehrerer Organisationsprojekte, für die nur in 2020 Mittel veranschlagt waren, 
verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 586.000 € 415.184 € 1.001.184 €
0000-0103-0-0002 - Bewerbermanagementverfahren
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 124.000 € 17.600 € 141.600 €
0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung
Zur Finanzierung bereits in 2020 geplanter Einrichtungen durch das Raummanagement ist eine 
Ermächtigugnsübertragung erforderlich, da in 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 0 € 239.500 € 239.500 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 25.000 € 19.091 € 44.091 €
1101-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung des Projektes "Digitalisierung des Personalrates" verzögert sich. Die Zahlungen 
verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.000 € 19.091 € 44.091 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
143

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
12 - Amt für Informationsverarbeitung 4.514.000 € 2.598.163 € 7.112.163 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 4.514.000 € 2.598.163 € 7.112.163 €
1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Beschaffungen im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 1.810.000 € 553.163 € 2.363.163 €
1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau
Die Umsetzung der Maßnahme Netzausbau verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 850.000 € 485.000 € 1.335.000 €
1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen
Der Rechnungseingang zu in 2020 initiierten Beschaffungen wird erst im Haushaltsjahr 2021 
erwartet. Zu deren Begleichung werden entsprechende Auszahlungsermächtigungen übertragen. 350.000 € 60.000 € 410.000 €
1200-0104-0-0012 - Zentraler Ansatz für Digitalisierung
Die Umsetzung diverser Digitalisierungsprojekte verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Projekte in 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 500.000 € 1.500.000 € 2.000.000 €
27 - Zentrales Vergabeamt 26.000 € 535.500 € 561.500 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 26.000 € 535.500 € 561.500 €
2700-0111-0-0003 - Software c-Vergabe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 535.500 € 535.500 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
144

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.134.344 € 3.350.268 € 6.484.612 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 998.344 € 1.348.268 € 2.346.612 €
0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund weiterer Verzögerungen bei der Beschaffung von Spezialsoftware sowie bei der 
Gebäudesuche für den Ordnungsdienst konnte der Mittelabfluss nicht in 2020 erfolgen. Der Ansatz 
2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 170.000 € 351.000 € 521.000 €
0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst
Die Beschaffungen haben sich aufgrund personeller Engpässe etc. verzögert. Wegen einer 
steigenden Zahl der Mitarbeitenden und des bevorstehenden Umzugs werden die Mittel in 2021 
benötigt. Der Ansatz 2021 ist hierfür nicht auskömmlich. 828.344 € 997.268 € 1.825.612 €
0202 - Gewerbewesen 24.000 € 20.000 € 44.000 €
0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung eines Softwaremoduls hat sich verzögert. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, 
um den Bedarf zu decken. 24.000 € 20.000 € 44.000 €
0205 - Verkehrsüberwachung 2.097.000 € 1.982.000 € 4.079.000 €
0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Bei div. Beschaffungen (Radartechnik, Leitstellensoftware, Software Verkehrsordnungswidrigkeiten) 
hat es Verzögerungen gegeben. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich. 1.393.000 € 625.000 € 2.018.000 €
Die Überwachungsanlage, die zuvor auf der Severinsbrücke installiert war, konnte nicht mehr im 
Jahr 2020 an einem anderen Standort aufgebaut werden. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, 
um den Bedarf zu decken. 550.000 € 150.000 € 700.000 €
0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst
Bei der Beschaffung der Dienstfahrzeuge für den Verkehrsdienst ist es zu Verzögerungen 
gekommen. Der Ansatz 2021 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 154.000 € 212.000 € 366.000 €
3200-0205-0-0200 - Beschaffung Semistationäre Anlagen
Die Beschaffung von zwei Semistationären Anlagen sowie von Überwachungssystemen für alle 
bestehenden Anlagen zum Schutz vor Vandalismusschäden hat sich verzögert. In 2021 sind hierfür 
keine Mittel vorgesehen. 0 € 900.000 € 900.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
145

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
3200-0205-4-2200 - Geschwindigkeitsüberw. Herkulestunnel
Der Aufbau einer stationären Laseranlage zur Baustellensicherung hat sich verzögert. In 2021 sind 
hierfür keine Mittel vorgesehen. 0 € 95.000 € 95.000 €
33 - Ausländeramt 612.800 € 145.000 € 757.800 €
0209 - Ausländerangelegenheiten 612.800 € 145.000 € 757.800 €
0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Bei der Beschaffung von Hard-/und Software, Aufrufanlagen und der Software für Online -
Terminvereinbarungen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Darüber hinaus verzögert sich die 
Auslieferung eines bereits in 2020 bestellten Fahrzeuges. 226.600 € 145.000 € 371.600 €
34 - Bürgerdienste 986.750 € 1.027.069 € 2.013.819 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 60.000 € 141.819 € 201.819 €
3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Der Umbau des Front Office des Bürgerbüros und die Beschaffung von Thinkpads haben sich zeitlich 
verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 60.000 € 141.819 € 201.819 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 243.000 € 460.000 € 703.000 €
3400-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung einer Software für das gesamtstädtische Beschwerdemanagement hat sich 
verzögert und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 129.000 € 460.000 € 589.000 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 20.000 € 36.750 € 56.750 €
3400-0201-0-0001 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögens
Die Auslieferung von bereits in 2020 bestellten Pedelecs für den Außen- und Ermittlungsdienst hat 
sich verzögert. Eine Finanzierung in 2021 ist aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 20.000 € 36.750 € 56.750 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
146

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 18.750 € 80.000 € 98.750 €
3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle
Der Umbau der Infotheke und die Beschaffung der Software für die Anrufanlage Orchestra sowie die 
Abwicklung der Zulassungssoftware OK.Verkehr haben sich verzögert. Eine Finanzierung in 2021 ist 
aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 18.750 € 80.000 € 98.750 €
0207 - Einwohnerangelegenheiten 283.000 € 50.000 € 333.000 €
3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die beiden Projekte "Self-Service-Terminal" und "Bürgerkoffer" für die Kundenzentren haben sich 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da der Ansatz im Haushaltsjahr 2021 
nicht auskömmlich ist. 283.000 € 50.000 € 333.000 €
0208 - Personenstandswesen 77.000 € 58.500 € 135.500 €
3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen (Ablösung Fachanwendung Urkundenservice, Anrufanlage Orchestra, 
Austausch Anrufanlage Standesamt) haben sich verzögert. Eine Finanzierung im Jahr 2021 ist 
aufgrund des geringen Pauschalansatzes nicht möglich. 77.000 € 58.500 € 135.500 €
0211 - Wahlen 285.000 € 200.000 € 485.000 €
3400-0211-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung eines einheitlichen Kommunikationsmittels zur Kommunikation zwischen den 
Wahlhelfenden hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 285.000 € 200.000 € 485.000 €
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 33.278.900 € 6.954.000 € 40.232.900 €
0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 33.278.900 € 6.954.000 € 40.232.900 €
3701-0212-0-0300 - Technische Geräte
Die Umsetzung der vom Rat beschlossenen Erneuerung von Atemschutztechnik verzögert sich. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 
werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
147

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
3701-0212-0-0400 - Wachalarm
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 970.000 € 970.000 €
3701-0212-0-0500 - Einführung Digitalfunk
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 €
3701-0212-0-0700 - Leitstellenrechner
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 238.000 € 5.694.000 € 5.932.000 €
3701-0212-0-0701 - Notleitstelle
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 50.000 € 50.000 €
3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-3-6400 - Neubau Feuerwache West
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
148

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
3701-0212-6-5535 - Neubau Rettungswache Worringen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-6-5545 - Neubau Halle FW 6
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-7-8000 - Neubau Feuerwehrgerätehaus Urbach
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-8-8100 - Neubau Feuer- und Rettungswache 8
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3701-0212-9-5530 - Neubau Rettungswache Dellbrück
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
3703-0212-0-0400 - Mobidat
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
149

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 30.000 € 30.000 €
I/2 - Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz 18.000 € 10.000 € 28.000 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 18.000 € 10.000 € 28.000 €
0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ermächtigungsübertragung erfolgt zur Finanzierung von 10 Laptops, deren Beschaffung 
aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht mehr in 2020 umgesetzt werden konnte. 18.000 € 10.000 € 28.000 €
I/3 - I-3 Kriminalprävention und Sicherheit 0 € 2.789 € 2.789 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 € 2.789 € 2.789 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Abwicklung der  Beschaffungen hat sich verzögert. Zur Finanzierung der Beschaffungen im 
Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 2.789 € 2.789 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
150

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-II 35.521.700 € 41.957.585 € 77.479.285 €
20 - Kämmerei 35.254.700 € 41.957.585 € 77.212.285 €
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 805.000 € 1.151.020 € 1.956.020 €
0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 200.000 € 247.520 € 447.520 €
2000-0110-0-0001 - Einführung neues Kassenverfahren
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich aufgrund einer technischen Neuerung der Datenbank 
zur Schnittstellenverarbeitung. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 605.000 € 503.500 € 1.108.500 €
2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch
Die Umsetzung des Projektes verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 400.000 € 400.000 €
0416 - Kulturförderung 0 € 6.050.000 € 6.050.000 €
2010-0416-0-0002 - AG  Zoologischer Garten Köln
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 6.050.000 € 6.050.000 €
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 15.484.000 € 25.129.000 € 40.613.000 €
2999-1601-0-K000 - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Die Umsetzung der Maßnahmen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.789.000 € 1.789.000 €
9000-1601-0-0048 - Investitionen f. Erwerb v. Finanzanlagen
Die Mittel für den Flughafen Köln/Bonn wurden gemäß Ratsbeschluss Ds-Nr. 3323/2020 im Jahr 
2020 bereitgestellt, konnten jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben doch nicht mehr ausgezahlt 
werden. 0 € 23.340.000 € 23.340.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
151

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
1701 - Stiftungen zur Förderung des Musikstudiums 1.500 € 222.700 € 224.200 €
2030-1701-0-8901 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.500 € 222.700 € 224.200 €
1702 - Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens 3.900 € 343.700 € 347.600 €
2030-1702-0-8902 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.900 € 343.700 € 347.600 €
1703 - Waisenhausstiftung 76.600 € 15.800 € 92.400 €
2030-1703-0-8903 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 76.600 € 15.800 € 92.400 €
1704 - Altersstiftung 30.300 € 628.940 € 659.240 €
2030-1704-0-8904 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 30.300 € 628.940 € 659.240 €
1706 - Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 61.800 € 1.700.878 € 1.762.678 €
2030-1706-0-8906 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 61.800 € 1.700.878 € 1.762.678 €
1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 25.600 € 2.502.054 € 2.527.654 €
2030-1707-0-8907 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.600 € 2.502.054 € 2.527.654 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
152

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
1708 - Büchereistiftung 700 € 9.000 € 9.700 €
2030-1708-0-8909 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 700 € 9.000 € 9.700 €
1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 48.900 € 94.800 € 143.700 €
2030-1709-0-8911 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 48.900 € 94.800 € 143.700 €
1710 - Stiftung Dr. Eduard Schreibers 2.400 € 110.210 € 112.610 €
2030-1710-0-8912 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.400 € 110.210 € 112.610 €
1711 - Emilie-Kühner-Stiftung 700 € 35.468 € 36.168 €
2030-1711-0-8913 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 700 € 35.468 € 36.168 €
1712 - Gemeinsame Stiftungen Geschwister Abelen und Karl Bau 3.200 € 31.270 € 34.470 €
2030-1712-0-8914 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.200 € 31.270 € 34.470 €
1713 - Hermann-Frank-Fonds 18.400 € 1.862.687 € 1.881.087 €
2030-1713-0-8915 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 18.400 € 1.862.687 € 1.881.087 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
153

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
1714 - Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 15.200 € 1.491.237 € 1.506.437 €
2030-1714-0-8916 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 15.200 € 1.491.237 € 1.506.437 €
1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim 10.000 € 204.600 € 214.600 €
2030-1715-0-8924 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 10.000 € 204.600 € 214.600 €
1716 - Krankenhausstiftung Worringen 1.200 € 73.583 € 74.783 €
2030-1716-0-8925 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.200 € 73.583 € 74.783 €
1718 - Stiftung Feldotto 600 € 29.254 € 29.854 €
2030-1718-0-8927 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 600 € 29.254 € 29.854 €
1719 - Stiftung Faßbender 2.500 € 142.679 € 145.179 €
2030-1719-0-8928 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.500 € 142.679 € 145.179 €
1720 - Dr. Wilhelm und Gisela Fuß-Stiftung 10.400 € 14.400 € 24.800 €
2030-1720-0-8929 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 10.400 € 14.400 € 24.800 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
154

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
1721 - Stiftung Dick 4.500 € 42.700 € 47.200 €
2030-1721-0-8930 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 4.500 € 42.700 € 47.200 €
1722 - Stiftung Friedrich Damm 1.000 € 45.905 € 46.905 €
2030-1722-0-8931 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.000 € 45.905 € 46.905 €
1723 - Stiftung Mathilde Groll 2.900 € 15.000 € 17.900 €
2030-1723-0-8932 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.900 € 15.000 € 17.900 €
1724 - Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung 3.500 € 10.701 € 14.201 €
2030-1724-0-8933 - Finanzanlagen
Stiftungsmittel sind ertragswirksam anzulegen. Hierzu wurde eine Anlagerichtlinie erarbeitet und im 
Oktober 2020 verabschiedet. Zur Anlage der Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.500 € 10.701 € 14.201 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
155

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-III 229.003.749 € 3.783.930 € 232.787.679 €
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 52.276.375 € 3.008.930 € 55.285.305 €
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 50.401.375 € 2.783.930 € 53.185.305 €
2301-0108-0-0050 - Zugweg 10 - Brandschutzmaßnahmen
Die Baumaßnahme wurde durchgeführt, aber noch nicht schlussgerechnet. Daher ist eine 
Übertragung der Restmittel in das Haushaltsjahr 2021 erforderlich. 0 € 42.825 € 42.825 €
2301-0108-0-0160 - Software Liegenschaftsmanagement
Die beschaffte Software wurde noch nicht abgenommen. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 100.000 € 50.000 € 150.000 €
2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 691.105 € 691.105 €
2301-0108-0-5000 - Grundstücksgeschäfte
In 2020 erfolgte der Ankauf der "Domgärten". Zur Finanzierung der Grunderwerbsnebenkosten, die 
in 2021 anfallen, werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 50.000.000 € 2.000.000 € 52.000.000 €
0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.875.000 € 225.000 € 2.100.000 €
0000-0903-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung von Software für ein Flurregister und zur Beschleunigung von 
Baugenehmigungsverfahren, eines Flachbettscanners und eines Vermessungsfahrzeuges haben sich 
verzögert.  Zur Finanzierung dieser Maßnahmen  in 2021 werden Mittel übertragen. 196.000 € 225.000 € 421.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
156

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
62 - Bauverwaltungsamt 105.000 € 423.000 € 528.000 €
1201 - Straßen, Wege, Plätze 105.000 € 423.000 € 528.000 €
0000-1201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Übertragung ist erforderlich zur weiteren Umsetzung zwingend erforderlicher 
Digitalisierungsprojekte (Software), welche sich verzögert haben. Im Jahre 2021 stehen 
entsprechende Mittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. 105.000 € 423.000 € 528.000 €
66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 77.281.574 € 229.500 € 77.511.074 €
1201 - Straßen, Wege, Plätze 68.578.100 € 229.500 € 68.807.600 €
6601-1201-0-1056 - Verkehrsrechnersystem, Erneuerung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-0-1110 - Erstellung integr. Gesamtverkehrsmodell
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-0-4365 - Regionale 2010, Mobil-im-Rheinland
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 €
6601-1201-1-1043 - Maastrichter Str.,Umgestalt.(Masterplan)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6601-1201-1-1073 - Waidmarkt/Blaubach, Umbau Knotenpunkt
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6601-1201-1-2140 - Bahnübergang Ulrepforte/ Vorgebirgsstr.
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
157

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6601-1201-1-5030 - Opladener Straße, Verlegung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 €
6601-1201-1-5040 - Breslauer Platz, Umgestaltung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-1-5041 - Regionale 2010 - Ottoplatz
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6601-1201-1-5080 - Quartier Ehrenstr./Apostelnstr. - Umbau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-1-5613 - Am Kümpchenshof
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6601-1201-2-1004 - Bayenthalg./Alteburger Schulwegsicherung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-2-1018 - Umgestaltg. Barbarastr. (incl. Kreisel)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-2-5020 - Erschließungsstraße Güterverkehrszentrum
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 4.700 € 4.700 €
6601-1201-3-1039 - Waldsiedlung, Generalsanierung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
158

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6601-1201-3-5850 - Maarweg/ Aachener Staße, Einmündung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6601-1201-4-1035 - Husarenbrunnenplatz (Rosenhofsiedlung)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 8.000 € 8.000 €
6601-1201-6-5036 - Industriestr (Merianstraße -  Mennweg)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 21.500 € 21.500 €
6601-1201-8-1036 - Germaniastr. (Ausbau)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 1.300 € 1.300 €
6601-1201-8-1072 - KalkerHauptstr.(RolshoverStr-Kapellenstr
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100 € 100 €
6601-1201-8-1096 - Rolshover/KalkerHaupt/Sieverstr-Umgestal
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-9-1081 - Kreisverkehr Zeisbuschweg/Birkenweg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-9-1109 - Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
159

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6601-1201-9-5815 - Markgrafenstraße
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6602-1201-3-1001 - Lindenthalgürtel-DürenerStr,Linksabieger
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6603-1201-8-5582 - Lützerathstr, Rösrather Str-Am Burgacker
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6604-1201-1-1003 - Aachener Str,Fußgängquer. AachenerWeiher
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 5.000 € 5.000 €
6604-1201-5-1001 - NeusserStr.(NiehlerKirchweg-InnereKanal)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 20.000 € 20.000 €
6606-1201-0-5923 - Bike-Tower
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6606-1201-7-1002 - Busbahnhof Porz-Wahn
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 3.700 € 3.700 €
6607-1201-0-AZ01 - aRAP Mischwasserkanäle StEB-ausBeiträgen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
160

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 84.221.000 € 122.500 € 84.343.500 €
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 80.921.000 € 122.500 € 81.043.500 €
6901-1202-0-0120 - Tunnelleitzentrale
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
6901-1202-0-0220 - Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6901-1202-1-0250 - Neubau Br.Deutzer Ring/Östl.Zubr.A559
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6901-1202-1-0320 - Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.500 € 1.500 €
6901-1202-2-0640 - Ersatzneubau Brücke am Tannenhof
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6901-1202-3-0440 - Neubau Stützwand Alter Militärring
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6901-1202-8-0401 - Ert.Tunnel Grenzstr./Stadtautob.55a-RABT
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
161

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6903-1202-1-6008 - Hst.Poststr bis Appellhofpl Bst.Anhebung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-1-6305 - Umbau Hst. Severinstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-4-5060 - Stadtb.Rh.-SiegBauabsch.Bocklemünd/Meng.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-5-6011 - Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str. Bhst-Anh.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-5-7110 - Hst.NeusserStr./Gürtel-Einbau v. Aufzüg.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-8-7111 - Hst. Kalk Post - Einbau von Aufzügen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-8-7114 - Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
162

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-IV 63.656.188 € 20.994.359 € 84.650.547 €
40 - Amt für Schulentwicklung 16.492.460 € 14.567.976 € 31.060.436 €
0301 - Schulträgeraufgaben 16.487.660 € 14.557.976 € 31.045.636 €
4010-0301-1-5041 - GS Gereonswall - Einr. b. Generalinstans
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 50.000 € 50.000 €
4010-0301-4-5045 - GS Wilh.-Schreiber-Str. 56 -Instands.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 37.500 € 37.500 €
4010-0301-6-2720 - GS Fühlinger Weg 7 -Neubau-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 66.046 € 66.046 €
4010-0301-7-2601 - GGS Breitenbachstr. 3 Einr.b.Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 125.400 € 125.400 €
4012-0301-3-4512 - RS Euskirchener Str. - Einricht.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 6.112 € 6.112 €
4012-0301-4-3005 - RS Gravenreuthstr. 10 - Erweiterungsbau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 33.515 € 33.515 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
163

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4012-0301-9-5035 - RS Fürstenbergstr. 26 -Instands. ÖPP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 38.000 € 38.000 €
4012-0301-9-5040 - RS Lassallestr. 59 -Instandsetzung ÖPP-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 56.000 € 56.000 €
4013-0301-1-2540 - GYM Kartäuserwall -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 60.272 € 60.272 €
4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 €
4013-0301-3-3080 - GYM Nikolausstr. 51-55 - Erweiterung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 271.110 € 271.110 €
4013-0301-3-5010 - GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 754.138 € 754.138 €
4013-0301-4-3086 - GYM Ottostr. - Einrichtung b. Erweiterun
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
164

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4013-0301-5-4524 - GYM Escher Str. 247 - Einr. b. Ganztag
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 €
4013-0301-6-3040 - GYM Fühlinger Weg 4 -Neubau-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 36.825 € 36.825 €
4013-0301-8-3055 - GYM Kantstr. 2 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 4.877 € 4.877 €
4013-0301-9-3045 - GYM Genovevastr. 58-62 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 87.205 € 87.205 €
4013-0301-9-4526 - GYM Düsseldorfer Str.- Einr. b. Ganztag
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 40.000 € 40.000 €
4014-0301-4-1126 - GE Wasseramselweg - Interimsl. Fertigbau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 45.000 € 4.980 € 49.980 €
4014-0301-4-5000 - GE Overbeckstr. - Generalinstandsetzung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 20.000 € 20.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
165

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4014-0301-5-1124 - Ges.Schule Ossietzkystr. - Einr.b.Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 169.774 € 169.774 €
4014-0301-9-1123 - Ges.Schule Im Weidenbruch -Neubau-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.397.852 € 1.397.852 €
4014-0301-9-4603 - Ges.schule Burgwiesenstr. -Fachraum NW-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 90.000 € 90.000 €
4016-0301-1-4602 - BK 16, Karthäuserwall - FR Chemie
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 100.000 € 100.000 €
4016-0301-1-5003 - BK 14, Perlengraben 101, GI
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 85.408 € 85.408 €
4031-0301-0-7000 - Offene Ganztagsschule
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 1.000.000 € 577.423 € 1.577.423 €
4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.175.455 € 1.175.455 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
166

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 50.000 € 9.584 € 59.584 €
4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 8.960.501 € 8.960.501 €
0416 - Kulturförderung 0 € 10.000 € 10.000 €
4050-0416-0-0001 - Ausstattung und Geräte
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
403 - Rheinische Musikschule 83.000 € 16.028 € 99.028 €
0415 - Rheinische Musikschule 83.000 € 16.028 € 99.028 €
4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt
Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel, die als Auszahlungsermächtigung für das 
Projekt JeKits in 2021 zur Verfügung stehen müssen. 0 € 16.028 € 16.028 €
42 - Amt für Weiterbildung 186.000 € 75.000 € 261.000 €
0414 - Volkshochschule 186.000 € 75.000 € 261.000 €
0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen
Die Einrichtung des Unterrichts-WLANs hat sich verzögert.  Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 147.500 € 75.000 € 222.500 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
167

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 19.674.300 € 1.281.911 € 20.956.211 €
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.928.000 € 1.102.911 € 9.030.911 €
5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen
Die Umsetzung der Maßnahme Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Kalk verzögert sich. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 
werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 431.985 € 431.985 €
5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf
Die Umsetzung der Maßnahme Neubau Alte Schule Widdersdorf verzögert sich. Die Zahlungen 
verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 670.926 € 670.926 €
0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 270.000 € 179.000 € 449.000 €
0000-0606-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung Windows 10-Migration konnte in 2020 nicht beendet werden und muss in 2021 
fortgeführt werden. Die EÜ ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung 
stehen. 270.000 € 179.000 € 449.000 €
5110 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 26.700 € 72.496 € 99.196 €
0605 - Familienbezogene Beratung und Schulpsychologischer Dienst 26.700 € 72.496 € 99.196 €
0000-0605-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 26.700 € 72.496 € 99.196 €
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 250.000 € 3.900.232 € 4.150.232 €
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 250.000 € 3.900.232 € 4.150.232 €
0000-0601-0-0002 - Spielgeräte
Die Maßnahme Generalsanierung Brück konnte in 2020 nicht abgeschlossen werden. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 0 € 131.964 € 131.964 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
168

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5111-0601-0-1000 - Kanalsanierung Brück
Die Umsetzung der Maßnahme Kanalsanierung Brück verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 188.914 € 188.914 €
5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad
Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der generalsanierten Gebäude in Köln-
Brück verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 803.749 € 803.749 €
Die Umsetzung der Maßnahme Generalsanierung Brück verzögert u. verteuert sich. Zur Finanzierung 
werden Auszahlungserm. übertragen. 5111 wird zudem in 2021 den Rat über die Kostensteigerung 
gem. §25 I,Nr.2 KomHVO i.V.m §8 Ziff.7 HS informieren. 0 € 2.775.605 € 2.775.605 €
52 - Sportamt 26.938.728 € 1.080.715 € 28.019.443 €
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 26.938.728 € 1.080.715 € 28.019.443 €
5200-0801-0-5020 - Leitprojekt Sportentwicklungsplan
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.691 € 1.691 €
5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe
Baubeihilfen wurden bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen 
entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.500.000 € 10.000 € 1.510.000 €
5201-0801-0-1040 - Kleinere Baumaßnahmen im Sportbereich
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 3.271 € 3.271 €
5201-0801-0-5253 - Höhenverstellbare Korbanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 500 € 500 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
169

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5201-0801-2-5172 - SpoAnl. Kendenicher Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5201-0801-2-5200 - Neubau SpA Kapellenstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 2.000 € 2.000 €
5201-0801-3-5171 - Beregnungsanlage Müngersdorf
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 €
5201-0801-3-5222 - KRP Stadion Nordfeld, östl. Platz
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.487 € 1.487 €
5201-0801-3-5256 - SpA Nordfeld Umwandlung westl.Platz in K
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
5201-0801-4-5183 - BSA Bocklemünd KRP Platz 4
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 €
5201-0801-4-5221 - KRP Rochusstr. II
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 78.061 € 78.061 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
170

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5201-0801-4-5251 - Everhardstr. Modellprojekt SEP¿Umbaumaßn
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
5201-0801-5-5254 - Neugestaltung BSA Scheibenstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
5201-0801-6-5177 - SpoAnl.Merianstr.(Umkleidehaus)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5201-0801-6-5192 - SpA Martinusstr. Sanierung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5201-0801-6-5202 - SpA Fühlinger Weg, KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5201-0801-6-5229 - SpA St.-Tönnis-Str.; KRP (Baubeihilfe)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 600.000 € 600.000 €
5201-0801-6-5257 - SpA Merianstr. Container
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 3.877 € 3.877 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
171

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5201-0801-6-5258 - Spielplatz Ruderinsel FS
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5201-0801-6-5259 - Bewegungsparcours Fühlinger See
Die Umsetzung der Maßnahme aus dem Stadtverschönerungsprogramm verzögert sich. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 
werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 75.000 € 75.000 €
5201-0801-7-5166 - KRP Humboldtstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 8.817 € 8.817 €
5201-0801-7-5194 - Longierzirkel Reitercorps St. Seb. Porz-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 500 € 500 €
5201-0801-7-5209 - Errichtung Doppelgarage SpA Brucknerstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 500 € 500 €
5201-0801-7-5216 - SpA Humboldtstr. Platz 1
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 24.550 € 24.550 €
5201-0801-7-5232 - SpA Stresemannstr.; KRP/Generalsanierung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 5.631 € 5.631 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
172

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5201-0801-7-5243 - SpA Brucknerstr., 2.KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
5201-0801-8-5230 - SpA Rolshover Str.; KRP (Baubeihilfe)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 138.793 € 138.793 €
5201-0801-8-5242 - SpA Mielenf.Kirchweg, KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 12.125 € 12.125 €
5201-0801-8-5246 - Sportpark Höhenberg II, KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 €
5201-0801-9-5160 - KRP SpoAnl. Wuppertaler Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.000 € 1.000 €
5201-0801-9-5164 - KRP SpoAnl. Egonstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 5.000 € 5.000 €
5201-0801-9-5203 - SpA Wuppertaler Str., Neubau Vereinsheim
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
173

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5201-0801-9-5220 - Modellproj. Überd. SpA Rendsburger Platz
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 500 € 500 €
5201-0801-9-5224 - UKH Rixdorfer Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 12.335 € 12.335 €
5201-0801-9-5247 - SpA Von-Bodelschwingh-Str.; KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 2.000 € 2.000 €
5201-0801-9-5250 - Mielenforster Str., Errichtung Traglufth
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 7.870 € 7.870 €
5201-0801-9-5255 - Errichtung Sommerlager f. Traglufthalle
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 6.207 € 6.207 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
174

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-V 69.915.663 € 10.736.249 € 80.651.912 €
50 - Amt für Soziales und Senioren 2.030.643 € 2.161.460 € 4.192.103 €
0501 - Leistungen nach dem  SGB XII 235.393 € 215.916 € 451.309 €
0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die geplante Beschaffung zur Ausweitung der aktuellen DV-Ausstattung verzögert sich. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 235.393 € 215.916 € 451.309 €
0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 10.000 € 5.000 € 15.000 €
0000-0508-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm
Beschaffungen zur Aktualisierung digitaler Infrastruktur und Einführung der E-Akte verzögern sich 
teilweise ins Jahr 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 10.000 € 5.000 € 15.000 €
1501 - Wirtschaft und Tourismus 141.000 € 1.940.544 € 2.081.544 €
8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win
Die geplante Beschaffung mehrer Fahrzeuge in 2020 verzögert sich und wird im Jahr 2021 
fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 129.000 € 109.358 € 238.358 €
Die Maßnahmen des Stadtverschönerungsprogramms/ Win-Win konnten im Jahr 2020 nicht 
beendet werden und werden im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist 
erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 703.530 € 703.530 €
8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win
Die Maßnahme Sanierung Rheinpark-Café/Win-Win konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und 
wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine 
Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 985.163 € 985.163 €
8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof
Die Maßnahme Sanierung Krebelshof/Win-Win konnte im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird 
im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine 
Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 142.494 € 142.494 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
175

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
53 - Gesundheitsamt 115.600 € 705.514 € 821.114 €
0701 - Gesundheitsdienste 115.600 € 705.514 € 821.114 €
0000-0701-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die in 2020 beauftragte Beschaffung von IT-Hardware konnte in 2020 nicht vollständig abgewickelt 
werden und verlagert sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 112.600 € 112.000 € 224.600 €
5301-0701-0-0001 - Gesundheitssoftware
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 232.712 € 232.712 €
5301-0701-0-0002 - Röntgenanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 229.354 € 229.354 €
5302-0701-0-0002 - Drogenkonsumraum
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 131.448 € 131.448 €
56 - Amt für Wohnungswesen 60.330.000 € 623.407 € 60.953.407 €
1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 22.000 € 196.748 € 218.748 €
0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Maßnahme Wohnung 2000 konnte in 2020 nicht beendet werden und wird in 2021 fortgeführt. 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung 
der Erweiterung von Lizenzen zur Verfügung stehen. 22.000 € 42.998 € 64.998 €
5600-1003-0-AZ02 - Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm
Bereits durch Ratsvorlage 1175/2015 bewilligte Mittel werden erst nach Baufertigstellung 
ausgezahlt. Zur Finanzierung der Bedarfe im Jahr 2021 werden Ermächtigungen übertragen. 0 € 153.750 € 153.750 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
176

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 27.308.000 € 426.659 € 27.734.659 €
5620-1004-0-5105 - Neubau Wohngebäude Berliner Str. 221
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-0-5107 - Neubau Wohngebäude Wikinger Weg 6
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-0-5111 - Neubau Morkener Str. 20
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 6.659 € 6.659 €
5620-1004-1-5127 - Neubau Trierer Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-1-5171 - Sanierung Blaubach
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5124 - Neubau Josef-Kallscheuer-Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5137 - Systembau Merlinweg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5149 - Sanierung Bonner Str. 478 (Bonotel)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
177

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5620-1004-2-5153 - Neubau Brohler Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5164 - Systembau Kalscheurer Weg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygleshovenerstr.
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-2-5200 - Neubau Kuckucksweg 8
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-3-5165 - Systembau Dürener Str.
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-3-5202 - Neubau Potsdamer Str. 1b
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-3-5210 - Neubau Geisbergstr. 47-53
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-4-5234 - Ikarosstr. 5
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
178

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5620-1004-4-5235 - Ikarosstr.10
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-4-5236 - Ikarosstr.17
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-4-5237 - Ikarosstr.27
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-4-5238 - Ikarosstr.29
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-5-5130 - Systembau Lindweilerweg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-5-5136 - Systembau Im Grund/Pastor-Wolff-Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-5-5184 - Erweiterung Systembau Lindweiler Weg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
179

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5620-1004-5-5209 - Neubau Cohnenhofstraße
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-5-5230 - Umbau Boltensternstraße 10 a
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-6-5185 - Holzbau Erbacher Weg
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-6-5186 - Systembau Sinnersdorfer Straße
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-6-5191 - Systembau Neusser Landstraße
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-6-5198 - Neubau Kolmarer Straße
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-6-5199 - Neubau Langenbergstraße
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-7-5169 - Systembau Urbacher Weg
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
180

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5620-1004-7-5187 - Containeranlage Aloys-Boecker-Straße
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-7-5188 - Containeranlage Josef-Broicher-Straße
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-7-5197 - Neubau Deutzer Weg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-7-5201 - Neubau Waldstraße 115
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-8-5117 - Neubau Augsburger Str. 1+4
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-8-5180 - Umbau Rothenburger Str. 2
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-8-5232 - Umbau Büro Rothenburger Str. 2
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
181

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5620-1004-9-5189 - Containeranlage Schlagbaumsweg
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-9-5190 - Containeranlage Haferkamp
Für die Maßnahme müssen noch offene Rechnungen beglichen werden. Mangels Veranschlagung im 
Jahr 2021 ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-9-5195 - Neubau Schönrather Str. 7
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
5620-1004-9-5196 - Neubau Berliner Str. 219a
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 10.000 € 10.000 €
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 913.020 € 726.698 € 1.639.718 €
0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 63.000 € 100.000 € 163.000 €
5701-0206-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Veränderungen bei TRACES (EU-Datenbanksystem im Veterinärswesen) führt zu Anpassungen der 
DV-Anwendung Mate bei der Grenzkontrollstelle. Die Ermächtigungsübertragung erfolgt, da im Jahr
2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 63.000 € 100.000 € 163.000 €
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 847.020 € 626.698 € 1.473.718 €
0000-1401-0-0007 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögen V/7
DV Beschaffungen haben sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 
2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 10.000 € 4.900 € 14.900 €
5704-1401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
DV- und PKW (Motorschaden) Beschaffungen haben sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung
ist erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 96.020 € 205.000 € 301.020 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
182

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5704-1401-0-AZ01 - ARAP-Umwelt und Verbraucherschutzamt
Die Maßnahme Förderprogramm "Grün hoch Drei" wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Restmittel aus 
dem Jahr 2020 werden übertragen. 600.000 € 416.798 € 1.016.798 €
Dezernat-V 7.000 € 5.190 € 12.190 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 7.000 € 5.190 € 12.190 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Im Haushaltsjahr 2020 wurde Technik für Videokonferenzen bestellt. Diese wird erst im 
Haushaltsjahr 2021 geliefert und kassenwirksam. Das in 2021 zur Verfügung stehende Budget ist 
nicht ausreichend. Daher ist die Ermächtigungsübertragung erforderlich 7.000 € 5.190 € 12.190 €
V/6 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 6.519.400 € 6.513.980 € 13.033.380 €
1101 - Ver- und Entsorgung 6.519.400 € 6.513.980 € 13.033.380 €
5705-1101-0-0017 - Anpassung SWRA - Schadstofffrachten
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 165.680 € 165.680 €
5705-1101-0-0019 - Erweiterung Gasfassung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 2.000.000 € 964.300 € 2.964.300 €
5705-1101-0-0021 - Ersatzbeschaffung SWRA-Anlagentechnik
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 1.669.000 € 1.669.000 €
5705-1101-0-0023 - Ersatzbeschaffung Bioluftversorgung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 179.000 € 179.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
183

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
5705-1101-0-0031 - Abdeckung Nordostflanke (AVG)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 250.000 € 2.500.000 € 2.750.000 €
5705-1101-0-0035 - Erweiterung Chemiekalienlager (AVG)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 196.000 € 196.000 €
5705-1101-0-0045 - Deponieprojekt/Planfeststellungsverfahre
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 840.000 € 840.000 €* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
184

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-VI 33.462.270 € 5.828.994 € 39.291.263 €
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 16.184.742 € 900.670 € 17.085.412 €
0902 - Stadtentwicklung 16.059.742 € 900.670 € 16.960.412 €
1502-0902-2-1000 - Starke Veedel - Spielplatz Alte Kölnerst
Die Maßnahme verzögerte sich und wird in 2021 fortgesetzt. Hierzu sind im Hpl. 2020/2021 für das 
Haushaltsjahr 2021 keine investiven Finanzmittel veranschlagt. 0 € 172.318 € 172.318 €
1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz (NPS)
Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung 
noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 400.000 € 400.000 €
1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz (NPS)
Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung 
noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 159.445 € 159.445 €
1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Platz (NPS)
Die Baumaßnahme konnte in 2020 coronabedingt nicht abgeschlossen werden. Für die Begleichung 
noch offener Rechnungen stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 100.000 € 100.000 €
1502-0902-6-0201 - IHK Lindweiler - Spielplätze
Die Maßnahme ist grundsätzlich abgeschlossen. Es steht nur noch die Schlussabrechnung aus. Zur 
Begleichung stehen in 2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 10.000 € 10.000 €
1502-0902-9-1007 - Starke Veedel-Platz Herler Str.
Die Rechnung für die Ausführungsplanung ging in 2020 nicht mehr ein. Zur Begleichung stehen in 
2021 keine veranschlagten Finanzmittel zur Verfügung. 0 € 58.907 € 58.907 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
185

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
63 - Bauaufsichtsamt 144.000 € 450.721 € 594.721 €
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 144.000 € 450.721 € 594.721 €
0000-1001-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung einer neuen Software i.R.d. Verbundprojektes "Beschleunigung von 
Baugenehmigungsprozessen" verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 144.000 € 450.721 € 594.721 €
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 15.873.528 € 4.477.603 € 20.351.131 €
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 12.315.841 € 3.375.134 € 15.690.975 €
6700-1301-0-0001 - Festwert Grün
Die begonnenen investiven Maßnahmen im als Festwert aktivierten Grünvermögen konnten 2020 
nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 
2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 700.000 € 250.000 € 950.000 €
6700-1301-0-0002 - Baumpflanzungen (Festwert)
Die beauftragten Baumpflanzungen konnten in 2020 nicht beendet werden und werden fortgeführt. 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 500.000 € 300.000 € 800.000 €
6700-1301-0-0100 - Beschaffungen KFZ
Die in 2020 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen im Stadtgrün konnten in 2020 nicht vollständig 
abgewickelt werden und verlagern sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 4.046.217 € 833.583 € 4.879.800 €
6700-1301-0-1026 - Freiraumplanung Niehler Gürtel (FW)
Die Freiraumplanung Niehler Gürtel hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist 
erforderlich, da im Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 0 € 50.000 € 50.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
186

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert)
Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundenen Ersatzgeldern konnten 2020 nicht 
beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 400.000 € 650.000 € 1.050.000 €
6700-1301-0-1401 - Ersatzmaßn. BaumschutzS Städt Vpfl (FW)
Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundener Ausgleichsverpflichtung konnten 2020 
nicht beendet werden und werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 
2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 50.000 € 100.000 € 150.000 €
6700-1301-0-9801 - EFRE Grüne Infrastruktur Gremberg.Wäldch
Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung 
stehen. 560.000 € 45.000 € 605.000 €
6700-1301-0-9803 - EFRE Grüne Infrastruktur Gartenlabor
Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung 
stehen. 175.000 € 251.000 € 426.000 €
6700-1301-0-9804 - EFRE Grüne Infrastruktur GrünVernetzen
Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung 
stehen. 8.000 € 142.000 € 150.000 €
6700-1301-0-9805 - EFRE Grüne Infrastruktur WaldParkour
Die Fördermaßnahme befindet sich in der Umsetzung und wird 2021 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung 
stehen. 410.000 € 125.000 € 535.000 €
6700-1301-5-7040 - Flora Bewässerung
Die beschlossene Maßnahme konnte in 2020 noch nicht abgewickelt werden und verlagert sich nach 
2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 0 € 361.905 € 361.905 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
187

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
6700-1301-6-1017 - Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 300.000 € 266.646 € 566.646 €
1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.557.687 € 1.102.469 € 4.660.156 €
0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ)
Die in 2020 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen der Friedhöfe konnten in 2020 nicht vollständig 
abgewickelt werden und verlagern sich nach 2021. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, 
da in 2021 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 1.415.607 € 1.102.469 € 2.518.076 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
188

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
Dezernat-VII 28.803.989 € 31.300.693 € 60.104.681 €
41 - Kulturamt 1.256.000 € 393.200 € 1.649.200 €
0416 - Kulturförderung 1.256.000 € 393.200 € 1.649.200 €
4110-0416-0-2000 - Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo.
Das Vergabeverfahren an einen Investor, zur Sanierung des Atelierhauses Volkhovener Weg, konnte 
im Jahr 2020 nicht beendet werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Im Jahr 2021 stehen keine 
Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. 0 € 393.200 € 393.200 €
44 - Historisches Archiv 989.924 € 2.263.076 € 3.253.000 €
0412 - Historisches Archiv 989.924 € 2.263.076 € 3.253.000 €
0000-0412-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Lieferung der im Dezember bestellten IT-Hardware verzögert sich. Die Zahlungen verschieben 
sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 73.700 € 15.000 € 88.700 €
4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 751.924 € 2.248.076 € 3.000.000 €
450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten 2.531.000 € 47.900 € 2.578.900 €
0401 - Museumsreferat 2.531.000 € 47.900 € 2.578.900 €
0000-0401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Beschaffungen für eine digitale Auslastungs- und Besucherplanung in den Museen sowie der Kauf 
eines mobilen Kassensystems kommen erst 2021 zur Auszahlung. Der Ansatz 
2021 kann den Bedarf nicht decken. 49.000 € 47.900 € 96.900 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
189

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4511 - Museum Ludwig 3.025.000 € 486.695 € 3.511.695 €
0402 - Museum Ludwig 3.025.000 € 486.695 € 3.511.695 €
0000-0402-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die KFZ-Beschaffung aus 2020 hat sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert und kommt 
erst in 2021 zur Auszahlung. 25.000 € 39.514 € 64.514 €
4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen
Die in 2020 begonnene Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage in der Restaurierung (s. 
Ratsvorlage 1003/2020) hat sich verzögert. Die Finanzmittel werden in 2021 benötigt. 2.000.000 € 436.700 € 2.436.700 €
4511-0402-0-2000 - Ankaufsetat Museum Ludwig
Es handelt sich um zweckgebundene Zuschüsse für Ankäufe. Die Finanzmittel werden in 2021 
benötigt. 1.000.000 € 10.481 € 1.010.481 €
4512 - Römisch-Germanisches Museum 30.000 € 3.480.744 € 3.510.744 €
0403 - Römisch-Germanisches Museum 12.000 € 3.385.500 € 3.397.500 €
0000-0403-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen
Die Beschaffung eines Gabelhubwagens verzögert sich. Die Zahlung verschiebt sich entsprechend. 
Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 12.000 € 12.000 € 24.000 €
4512-0403-0-1000 - Sanierung Römisch-Germanisches Museum
Die Sanierung wird im Jahr 2021 fortgeführt. Eine Übertragung ist notwendig, da 2021 keine Mittel 
zur Verfügung stehen. 0 € 3.373.500 € 3.373.500 €
1002 - Denkmalpflege 18.000 € 95.244 € 113.244 €
0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Zwei Grabungsfahrzeuge, ein Vermessungsgerät und eine Software kommen erst 2021 zur 
Auszahlung. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Haushaltsjahr 2021 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 18.000 € 95.244 € 113.244 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
190

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4514 - Museum für Angewandte Kunst 64.000 € 140.000 € 204.000 €
0405 - Museum für Angewandte Kunst 64.000 € 140.000 € 204.000 €
0000-0405-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung von Mobiliar für den Bereich Foyer und Design Lounge sowie der Kauf eines 
Videomikroskops haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung im Jahr 2021 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 64.000 € 140.000 € 204.000 €
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.585.000 € 5.158.007 € 9.743.007 €
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.585.000 € 5.158.007 € 9.743.007 €
0000-0408-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Zahlreiche Beschaffungen verzögern sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Der Ansatz 2021 kann 
den Bedarf nicht decken. 15.000 € 36.990 € 51.990 €
4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung
Die Neueinrichtung verzögert sich aufgrund der laufenden Bauarbeiten. Die Mittel werden erneut 
übertragen, da 2021 kein Ansatz zur Verfügung steht. 0 € 1.967.000 € 1.967.000 €
4518-0408-0-1002 - Historische Mitte
Die Übertragung ist für den städtischen Finanzierungsanteil an der GbR Historische Mitte 
erforderlich. Im Jahr 2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 4.570.000 € 3.154.017 € 7.724.017 €
4520 - NS-Dokumentationszentrum 19.300 € 493 € 19.793 €
0410 - NS-Dokumentationszentrum 19.300 € 493 € 19.793 €
0000-0410-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Es handelt sich um eine zweckgebundene Zuweisung für die Anschaffung eines Computers. Die 
Finanzmittel werden in 2021 benötigt. 19.300 € 493 € 19.793 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
191

Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Plan 2021* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2021* plus 
EÜ**
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 89.800 € 818.280 € 908.080 €
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 89.800 € 818.280 € 908.080 €
0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Übertragung ist für die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreib- und Arbeitstischen 
erforderlich. Im Jahr 2021 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. 13.300 € 3.491 € 16.791 €
Die Einrichtung des Neubaus am Eifelwall verzögert sich. Die Beschaffungen führen 2021 zur 
Auszahlung. Die für diesen Zweck bereitgestellten Ermächtigungen in 2019 und 2020 müssen 
übertragen werden, da der Ansatz 2021 nicht ausreicht. 46.500 € 814.789 € 861.289 €
VII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 9.258.470 € 18.512.298 € 27.770.768 €
0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 9.258.470 € 18.512.298 € 27.770.768 €
9073-0413-0-0001 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum
Die Maßnahme Archäologische Zone und Jüdisches Museum konnte im Jahr 2020 nicht beendet 
werden und wird im Jahr 2021 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2021 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 9.223.470 € 18.512.298 € 27.735.768 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen
192

193
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020

Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 
1. Grundlagen
Die Stadt Köln ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit der grundgesetzlich 
garantierten (kommunalen) Selbstverwaltung. Oberstes Entscheidungsgremium ist der Rat 
der Stadt Köln, der aus 91 Mitgliedern besteht. Das Stadtgebiet ist in neun Bezirke eingeteilt 
und verfügt über 86 Stadtteile. Für jeden Stadtbezirk besteht eine Bezirksvertretung. Die Stadt 
untersteht der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die unmittelbar durch die 
Bezirksregierung Köln wahrgenommen wird.  
Die Stadt Köln blickt auf eine über 2000jährige Geschichte. Das Stadtgebiet umfasst rd. 405 
km²; davon sind rd. 32,4% bebaut. Im Stadtgebiet wohnen rd. 1,088 Millionen Menschen 
(Stichtag 31.12.2020). Damit ist die Bevölkerungszahl 2020 erstmalig seit 2013 - wenn auch 
geringfügig (um 4.000 Personen bzw. um 0,3 %) - gesunken. Täglich pendeln im Mittel etwa 
336 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem Arbeitsplatz.  
Die Stadtverwaltung nimmt die durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Beschlüsse des 
Rates übertragenen Aufgaben wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt dabei nicht nur durch 
die Kernverwaltung unmittelbar; zu einem Teil wird diese auch in rechtlich selbstständigen 
Organisationseinheiten privaten oder öffentlichen Rechts bzw. rechtlich unselbständigen 
Einheiten (Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) ausgeführt. Zum 
31.12.2020 waren in der Kernverwaltung 20.608 Mitarbeiter*innen aktiv beschäftigt; unter 
Berücksichtigung der Teilzeitquote entsprechen diese umgerechnet 17.996 
Vollzeitbeschäftigten.  
2. Rahmenbedingungen und allgemeine Entwicklung
Die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2020/2021 ist rechtzeitig zum 01.01.2020 in 
Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2020 nicht die Regelungen der 
vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind.  
Die weitere Entwicklung des Haushaltsjahres war stark von der Anfang 2020 auch in 
Deutschland ausgebrochenen Corona-Pandemie und deren massiven Auswirkungen auf das 
öffentliche Leben und die gesamte Wirtschaft geprägt: Am 28.01.2020 wurde ein erster Fall 
des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland laborbestätigt. Anfang März wurde 
in Köln der Krisenstab zur Bewältigung der durch die weitere pandemische Entwicklung 
erforderlichen Maßnahmen einberufen. Am 17.03.2020 wies die Stadt Köln angesichts der 
sich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen Unternehmen und Gewerbetreibende bei 
wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie auf steuerliche Hilfsangebote 
des Steueramtes hin. Wenige Tage später, am 22.03.2020, verhängte die Bundesregierung 
den ersten Lockdown, der zum weitgehenden Erliegen des öffentlichen Lebens führte. Zu 
diesem Zeitpunkt zeichneten sich ertragsseitig (z. B. Ausfall von Steuererträgen) und 
aufwandsseitig (z. B. zusätzliche Aufwendungen zum Bevölkerungsschutz) erhebliche 
Belastungen/ Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte ab, deren Höhe 
allerdings – ebenso wenig wie mögliche Entlastungs- und Hilfsmaßnahmen – noch nicht 
quantifiziert werden konnte. Zur Sicherung der bestehenden Strukturen wurde daher am 
25. März 2020 eine Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erlassen.
Die darin enthaltenen Vorgaben für die Bewirtschaftung des Ergebnishaushalts (Abwicklung
möglichst ausschließlich von rechtlich verpflichtenden und zwingend notwendigen Aufgaben
und Zurückstellung von freiwilligen Aufgaben, soweit sie nicht der akuten Krisenbewältigung
oder Struktursicherung dienten) und im Investitionshaushalt (Zurückstellung von
Beschaffungen, die nicht unabweisbar zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig
waren) zielten auf die Konzentration aller Kräfte und Finanzmittel auf die Krisenbewältigung
und die Sicherung bestehender Strukturen. Durch diese restriktive Bewirtschaftung war es
194

möglich, die zur akuten Krisenbewältigung notwendigen Entscheidungen und eine Reihe von 
Hilfsprogrammen und -maßnahmen u.a. für die Kultur, den Sport und die Gastronomie, 
umzusetzen, ohne in eine gesamtstädtische finanzwirtschaftliche Schieflage zu geraten. Mit 
Erlass vom 06.04.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
auf die pandemische Lage reagiert und darauf reagiert, dass die Haushaltsplanungen der 
Kommunen in großen Teilen nicht mehr belastbar waren. Die Verpflichtung zur Aufstellung 
eines vollständigen Nachtragshaushalts wurde ausgesetzt und den Kommunen empfohlen, 
ihren Liquiditätsbedarf zu überprüfen und den Höchstbetrag der Kredite zur 
Liquiditätssicherung erforderlichenfalls anzuheben. Eine entsprechende Nachtragssatzung 
zur Anhebung des Höchstbetrags wurde von der Verwaltung am 14.05.2020 in den 
Beratungslauf der Stadt Köln eingebracht und am 18.06.2020 vom Rat für die Haushaltsjahre 
2020 und 2021 beschlossen. Hierin wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur 
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2,8 Mrd. Euro angehoben, 
um die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln und der städtischen Beteiligungsgesellschaften im 
Bedarfsfall jederzeit sicherstellen zu können. 
Mit dem Kommunalschutzpaket brachte die Landesregierung Mitte des Jahres außerdem das 
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den 
kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur 
Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG) auf den Weg, welches am 
01.10.2020 in Kraft trat. Demnach konnten Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge 
der Corona-Pandemie mittels einer Bilanzierungshilfe im Haushalt isoliert und somit im 
laufenden Haushaltsjahr neutralisiert werden. Die Belastungen treffen die Haushalte 
entsprechend erst bei Auflösung der Bilanzierungshilfe, indem diese beginnend mit dem 
Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in 2025 
einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen ist. 
Neben diesen bilanziellen Maßnahmen konkretisierte  sich im Herbst und Winter des Jahres, 
in welcher Höhe die Kommunen direkte finanzielle Entlastung erfahren würden. Eine 
wesentliche, auch dauerhaft wirkende Entlastung erfolgte durch die am 17.09.2020 im 
Bundestag beschlossene und rückwirkend zum 01.01.2020 wirksam werdende Aufstockung 
des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende um weitere 25 Prozentpunkte. Die strukturellen Entlastungseffekte wurden 
in einer unterjährigen Prognose (Vorlage 2914/2020) für Köln mit 95,6 Mio. Euro angegeben. 
Unter Berücksichtigung gegenläufiger Effekte war im Jahresabschluss eine Verbesserung von 
59,6 Mio. zu verzeichnen. Erhebliche, wenn auch nur einmalige Entlastung brachte weiter die 
hälftig von Bund und Land finanzierte Kompensation der Steuerausfälle bei der 
Gewerbesteuer, die am 25.11.2020 im Landtag beschlossen und kurz vor Jahresende, am 
14.12.2020, ausgezahlt wurde. Die Stadt Köln erhielt hieraus 118,7 Mio. Euro.  
Die pandemische Entwicklung hatte erhebliche Auswirkungen auch auf die wirtschaftliche 
Gesamtlage: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2020 rd. 3,329 
Billionen € und ging gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt mithin um 4,9 % zurück (2019: 
3,449 Billionen €). Das BIP Nordrhein-Westfalens sank im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 
ebenfalls erheblich, aber geringer als im Bundesdurchschnitt, um 4,4 % auf jetzt 697,1 Mrd. € 
(Vorjahr 2019: 717,5 Mrd. €).  
Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) ist in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 
0,9 Prozentpunkte auf 5,9% gestiegen. Nordrhein-Westfalen (7,5 %) und auch Köln (9,2 %) 
hingegen weisen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf. Die Zahl der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat in Köln im Juni 2020 gegenüber Juni 2019 um 
2.975 bzw. um 0,5 % auf jetzt 579.638 abgenommen. Laut Einschätzung der Bundesagentur 
für Arbeit wurde Köln insbesondere als starker Tourismusmagnet von den Auswirkungen der 
Corona Pandemie stark getroffen, dort insbesondere Branchen wie Gastronomie, Hotel- und 
alle mit dem Tourismus in Zusammenhang stehenden Gewerbe. Daneben spürten auch der 
Handel sowie die Zeitarbeitsbranche starke Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen. Des 
Weiteren haben diverse Unternehmen vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. 
195

Aber auch g
erade deshalb blickt die Bundesagentur für Arbeit für Köln weiterhin optimistisch 
in die Zukunft, denn über das Instrument der Kurzarbeit konnte der Arbeitsmarkt grundsätzlich 
stabil gehalten werden. Weiterhin wird von einer Entspannung des Arbeitsmarktes im Laufe 
des Jahres 2021 ausgegangen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie beschleunigten 
Digitalisierung sieht die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen 
als eines der wichtigsten Zukunftsthemen an. 
Entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik aus 
April 2019
1 wird für 2030 von rd. 1,120 Mio. und für 2040 von rd. 1,146 Mio. Kölner*innen 
ausgegangen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt der Berechnungen zum 31.12.2017 steigt 
damit die Zahl der Menschen, die in Köln mit Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2030 um 
etwa 43.000 und bis 2040, dem Endpunkt der Prognose, um weitere 25.000 und damit 
insgesamt um nahezu 68.000 Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der 
städtischen Vorausberechnung aus dem Jahr 2015 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich 
bestehen, wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2040 
Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche 
Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsangebote im 
Kindergarten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. Zum anderen 
ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zusätzliche Bedarfe 
in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den demographischen Wandel mit dem 
zunehmenden Anteil älterer Menschen noch verstärkt werden. 
Der Zustrom von Geflüchteten nach Deutschland hat sich nach der Spitze Anfang 2016 
deutlich verringert. Es wird erwartet, dass die Zahl der in Deutschland ankommenden 
Geflüchteten innerhalb der EU weiter abnimmt bzw. sich auf einem niedrigeren Niveau 
stabilisiert. Dies ist ein Trend zum aktuellen Zeitpunkt, der jedoch durch Faktoren wie den 
weiteren Verlauf der Pandemie und politische Entscheidungen beeinflusst werden kann. In 
Köln leben per 31.12.2020 6.176 geflüchtete Menschen und damit ca. 1.300 Personen weniger 
als zum Vorjahresstichtag (7.460). 
Die Stadt Köln wurde im Jahr 2018 als Kinderfreundliche Kommune ausgezeichnet. Der 
Aktionsplan wurde in 2020 weiter umgesetzt und die Re-Zertifizierung wird angestrebt. Neben 
dem in 2019 eröffneten Kinder- und Jugendbüro wurde in 2020 das Familienbüro in Räumen 
des Kalk-Karrees eröffnet. 
Des Weiteren wurde die Stadt Köln im Mai 2020 von der berufundfamilie GmbH als 
familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. 
Im Jahr 2020 wurden nachfolgende Bauten, die von Seiten der Stadt Köln als Bauherrin betreut 
wurden, im Rahmen eines alle fünf Jahre durchgeführten Wettbewerbsverfahrens des Landes 
Nordrhein-Westfalen („Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW“) in Zusammenarbeit mit 
der Architektenkammer NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW ausgezeichnet: 
- Erweiterung des Genovevagymnasiums in Köln-Mülheim
- Feuerwehrzentrum Köln
- Rheinboulevard in Köln-Deutz
Grundsätzlich stand da
s Jahr 2020 stark unter dem Eindruck der weltweiten Corona-
Pandemie. Auf die Auswirkungen im Einzelnen wird in den nachfolgenden Kapiteln 
eingegangen. 
1 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/bevoelkerung-und-haushalte 
196

3.
Analyse der Haushaltswirtschaft
3.1 Vermögenslage
Gegenüber der Schlussbilanz 2019 
hat sich zum Stichtag 31.12.2020 die Bilanzsumme um 
815,7 Mio. € (+5,4 %) auf 15.810,9 Mio. € erhöht. Das Eigenkapital erhöht sich durch den um 
die Stiftungen bereinigten Jahresüberschuss um 232,9 Mio. €. Darin enthalten ist die gemäß 
§ 5 Abs. 2 
und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-
Isolierungsgesetz - NKF-CIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 155,5 Mio. €, 
die als
außerordentlicher Ertrag
 gebucht wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“). Aus den
unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per Saldo eine
Erhöhung des Eigenkapitals um 48,6 Mio. €, so dass es sich damit um insgesamt 282,8 Mio. €
auf nunmehr 5.441,5 Mio. € erhöht. Minderungen auf der Passivseite haben sich 
bei den
Sonderposten in Höhe von
 21,4 Mio. € sowie dem Wert der Passiven
Rechnungsabgrenzung
sposten von 6,3 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen stehen
allerdings deutlich höhere Rückstellungen (+534,2 Mio. €) sowie höhere Verbindlichkeiten von
26,3 Mio. € gegenüber.
Veränderungen auf der 
Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des Anlagevermögens 
durch Wertänderungen und Zugänge (+362,5 Mio. €), durch Zugänge im Umlaufvermögen 
(saldiert +291,4 Mio. €) und bei den Rechnungsabgrenzungsposten (+6,3 Mio. €). 
Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: 
Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % 
Anlagevermögen 14.246,86 90,11 Eigenkapital 5.441,48 34,42 
Umlaufvermögen 878,41 5,56 Sonderposten 2.829,40 17,90
Aktive 
Rechnungsabgrenzung 530,13 3,35 Rückstellungen 3.774,68 23,87 
Aufwendungen zur 
Erhaltung der gemeindl. 
Leistungsfähigkeit 
(Isolierung NKF-CIG) 155,54 0,98 Verbindlichkeiten 3.246,47 20,53 
Passiv
e 
Rechnungsabgrenzung 518,90 3,28 
Summe 15.810,94 100,00 15.810,94 100,00 
Der Anteil des langfrist
ig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 90,1 % und entspricht 
annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachstehenden 
Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. Rein rechnerisch entfällt 
auf jeden Einwohner (zum Stichtag 31.12.2020: 1,088 Mio. Einwohner) ein Vermögensanteil 
von 13.094 €. 
Aktiva 31.12.2020 31.12.2019
Langfristig gebundenes 
Vermögen T€ % T€ %
Sachanlagevermögen 7.745.201,4 48,98 7.518.818,1 50,14
davon:
197

Bebaute und unbebaute
 
Grundstücke und 
grundstücksgleiche Rechte 2.391.547,7 15,13 2.396.298,5 15,98 
Infrastrukturvermögen 2.866.942,1 18,13 2.951.167,8  19,68
Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 1.786.576,0
 11,30 1.632.021,7 10,88
Finanzanlagen 6.482.226,1 41,00 6.347.267,4  42,33
Summe 14.227.427,5 89,98 13.866.085,5 92,47
Die Finanza
nlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern 
sowie den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit zusammen 10,7 Mrd. € gut 
zwei Drittel (67,42 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil entspricht zugleich dem Teil 
des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung 
unterliegt. 
Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht aus Forderungen und sonstigen 
Vermögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der 
Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise dem 
kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommunen besteht jedoch die 
Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung, die über 
mehrere Jahre aufgelöst werden. 
Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt rd. 75 %. Im 
Vergleich zum Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen (+ 220,9 Mio. €). 
Der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ betrachtet jedoch um 2,6 Prozentpunkte gesunken. 
Die Detaillierung ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: 
Passiva 31.12.2020 31.12.2019
Langfristiges Kapital T€ % T€ %
Eigenkapital 5.441.476,0 34,42 5.158.652,9 34,40 
Sonderposten aus 
Zuwendungen/Beiträge 2.720.261,5 17,20 2.745.966,4 18,31 
Rückstellungen für Pensionen 
u. Rekultivierung von Deponien
2.654.053,4 16,79 2.583.118,3 17,23 
Verbindlichkeiten einschl. 
erhaltene Anzahlungen (über 
fünf Jahre) 1.025.136,9 6,48 1.132.296,8 7,55 
Summe 11.840.927,7 74,89 11.620.034, 4 77,49 
Das kurzfristige Kapital 
setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten bis 
zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Hinsichtlich der 
Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten wird auf die obigen Ausführungen 
verwiesen.  
Werden alle Einwohner*innen (zum Stichtag 31.12.2020: 1.088.040 Mio. Einwohner*innen) als 
Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser Anteilseigner*innen zum 
31.12.2020 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5.001 € (Vorjahr 4.724 €). 
198

3.2 Schuldenlage 
Die Versch
uldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 
31.12.2020 2.342,3 Mio. €. Im Zeitraum 2015 bis 2020 erfolgte eine absolute Verringerung 
dieser Gesamtverschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten von 3.016,0 Mio. € um 
673,7 Mio. € auf 2.342,3 Mio. €; dies entspricht einer jährlichen Tilgungsleistung von 
134,7 Mio. €. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 2.162,9 Mio. € in 2015 auf 
1.623,1 Mio. € in 2020 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur 
Liquiditätssicherung aufgrund der im Zusamm enhang mit dem Einsturz des historischen 
Archivs am Waidmarkt erhaltenen Zahlung der ArGe an die Stadt Köln, von 853,1 Mio. € auf 
719,3 Mio. € ebenfalls verringert. 
Zum Stichtag 31.12.2020 betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den 
Verbindlichkeiten aus 
Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen berücksichtigen, 3.246,5 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen Verschuldung 
in Höhe von rd. 2.984 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten stehen zwar hinreichend 
werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite gegenüber. Jedoch sind die 
wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufgabenerfüllung erforderlich und damit 
nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist somit nur mit positiven Jahresergebnissen und 
entsprechend hohen Zahlungsüberschüssen möglich, die neben den pflichtigen 
Tilgungsleistungen für laufende Kredite auch noch nennenswerte Auszahlungen für 
Investitionen zulassen. Angesichts der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der 
wachsenden Stadt und dem hohen Nachholbedarf an Investitionen ist davon auszugehen, 
dass sich die Verschuldung durch Investitionskredite tendenziell weiter erhöhen wird. 
3.3 Ertragslage 
Die Ergebnisrechnung 2020 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.781,6 Mio. € und einen 
(unbereinigten) Überschuss von 234,6 Mio. € aus. Darin enthalten sind 155,5 Mio. €, die 
bedingt durch die Isolierung der coronabedingten Belastungen gemäß NKF-CIG als 
außerordentlicher Ertrag in der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Gegenüber dem 
beschlossenen Haushaltsplan, der ein Defizit von 51,3 Mio. € vorsieht, bedeutet das - mit der 
Isolierung nach NKF-CIG - eine Verbesserung in Höhe von 285,9 Mio. €. Ohne die Isolierung 
nach NKF-CIG wird eine Verbesserung in Höhe von 130,4 Mio. € erzielt. Konsumtive 
Ermächtigungsübertragungen aus 2019 in Höhe von rd. 41,6 Mio. € führen zu einem 
0,0
500.000,0
1.000.000,0
1.500.000,0
2.000.000,0
2.500.000,0
3.000.000,0
3.500.000,0
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Investitions- und Liquiditätskredite 2015 bis 2020
(in T€ jeweils zum 31.12.)
Investitionskredite Liquiditätskredite
199

fortgeschrie
benen Plandefizit von 92,8 Mio. € (ohne Isolierung NKF-CIG); gegenüber diesem 
Wert ergibt sich eine Verbesserung um 327,5 Mio. €. 
Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2020 in Summe betrachtet positiver entwickelt als in 
der Planung angenommen wurde.  
Wesentliche einzelne Ertragspositionen lagen jedoch dennoch deutlich unter dem Planwert: 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 143,9 Mio. € unter dem Planwert. 
Dabei sind insbesondere die Erträge aus Gewerbesteuer um rund 119 Mio. € niedriger 
ausgefallen. Dies ist dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahre 2020 geschuldet, bei der es 
im Frühjahr z.B. zu angeordneten Schließungen von Gastronomiebetrieben etc. sowie auch 
insgesamt zu einem temporären Stopp im wirtschaftlichen Leben Deutschlands gekommen 
ist. Als Hilfestellung wurde u.a. den Gewerbesteuerzahler*innen die Möglichkeit der Stundung 
ihrer Forderungen oder die Verringerung von Vorauszahlungen zugestanden. Gleichzeitig hat 
das Land NRW mit Erlass des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes (GewStAusgleichsG NRW) 
den Kommunen nach einem entsprechenden Verteilmechanismus Kompensationsleistungen 
für die ausgefallenen Gewerbesteuerzahlungen zukommen lassen (Stadt Köln: 118,7 Mio. €). 
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Ertragsentwicklung der wichtigsten Steuerarten 
in den letzten fünf Jahren. 
Der Minderertrag bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 65,7 Mio. € 
gegenüber der Planung resultiert - wie die Gewerbesteuerausfälle - ebenfalls aus der 
verschlechterten Konjunkturlage in NRW durch die Corona-Pandemie, da viele Betriebe 
gezwungen waren, Kurzarbeit anzuordnen oder Personal abzubauen. Gegenüber 2019 kam 
es dadurch in 2020 zu einer Ertragsverschlechterung in Höhe von 30,1 Mio. €. Hier erfolgte 
aber - anders als bei den ausgefallenen Gewerbesteuerzahlungen - keine finanzielle 
Kompensation durch das Land NRW. Dennoch wirkt diese Ertragsverschlechterung nicht 
unmittelbar auf das Jahresergebnis, da seitens der Landesregierung in 2020 zur Unterstützung 
der Kommunen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden 
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-
Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen wurde (s. weitere Ausführungen dazu unter TOP 3.6). 
Danach isolieren die Kommunen die coronabedingten Mehrbelastungen und Mindererträge 
und weisen die entsprechenden Werte als außerordentlichen Ertrag aus (§ 5  Abs. 2 und 5 
NKF-CIG). 
In 2020 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von 27,7 Mio. € 
gegenüber der Planung erzielt werden. Grund dafür ist ein Soforthilfeprogramm des Bundes 
zur Entlastung der Kommunen 
200

Der Aufwan
dsdeckungsgrad, d. h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwendungen 
durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt nunmehr bei 100,8 % und ist gegenüber 
dem Vorjahr (99,3 %) gestiegen. Die Nettosteuerquote beträgt 40,5 %. Der Anteil der 
Gewerbesteuer an den Steuererträgen liegt bei 52,9 %. 
3.4 Aufwandslage 
Im Haushaltsjahr 2020 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.736 Mio. € 
entstanden. Größte Position auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 
1.926,4 Mio. € (33,58 %) dar. Davon entfallen alleine 1.155,2 Mio. € auf 
Sozialtransferaufwendungen. Sonstige or dentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 
1.754,7 Mio. € gebucht (30,59 %), davon insgesamt 1.170,2 Mio. € für den Kultur- und 
Sozialbereich. Die Aufwandsseite enthält weiterhin Personalaufwendungen, die mit 1.151,5 
Mio. € insgesamt 20,08 % der ordentlichen Aufwendungen ausmachen.  
3.5 Finanzlage 
Die Finanzrechnung 2020 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 13,1 Mio. € ab. 
Der Zahlungsmittelbestand liegt um 3,2 Mio. € unter dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand 
sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe von 5,0 Mio. € enthalten.  
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 515,3 Mio. € und 
steht in diesem Maße zur Finanzierung von Investitionen bzw. für Tilgungsleistungen von 
Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist gegenüber 2019 um 321,2 Mio. € höher 
ausgefallen.  
Die Auszahlungen für Investitionen übersteigen die für Investitionszwecke eingegangenen 
Einzahlungen. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 
209,0 Mio. € relativiert den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und 
führt insgesamt zu einem Finanzmittelüberschuss von 306,4 Mio. €.  
Während die Einzahlungen für Investitionen etwa 90 Mio. € und damit rund 64 % über dem 
Planwert liegen, erreichen die Auszahlungen für Investitionen mit rund 50 % nur die Hälfte des 
fortgeschriebenen Planwertes. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen betragen 15,4 % des 
fortgeschriebenen Planwertes und übersteigen mit einem Gesamtbetrag von 137,7 Mio. € die 
aus 2019 übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 29 Mio.  €. Gründe dafür sind 
zum einen die aufgrund der in 2020 beginnenden Pandemie zunächst stark eingebremsten 
wirtschaftlichen Betätigungen (Lockdown im März/ April) sowie zum anderen die generelle 
Problematik geeignete Fachfirmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil 
sind dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahm en Mehrfachausschreibungen für einzelne 
Gewerke notwendig geworden. 
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusä tzliche Kassenkreditaufnahmen erfolgt. Diese 
werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen 
nachkommen zu können. 
Infolge der immer noch andauernden expansiven Geldpolitik der europäischen Zentralbank 
sowie der niedrigen Zinsen hat die Stadt Köln keine Schwierigkeiten, ihre Kapitalbedarfe am 
Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu decken. 
3.6 Gesamtbeurteilung 
Der Jahresabschluss 2020 schließt - ohne die Berücksichtigung von coronabedingten 
Isolierungen - mit einem Überschuss von 79,1 Mio. € ab. 
Aufgrund der sich ab Anfang 2020 weltweit ausbreitenden Corona-Pandemie wurde seitens 
der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen das „Gesetz zur Isolierung der aus der 
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-
201

Westfalen“ (N
KF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG2) erlassen, wonach die Kommunen 
die coronabedingten Mehrbelastungen isolieren und als außerordentlichen Ertrag ausweisen 
müssen (§ 5  Abs. 2 und 5 NKF-CIG). Dieser außerordentliche Ertrag beläuft sich im 
Jahresabschluss 2020 auf 155,5 Mio. €, so dass sich der Jahresüberschuss 2020 auf 
insgesamt 234,6 Mio. € erhöht. Bei dieser signifikanten Verbesserung des Jahresergebnisses 
handelt es sich jedoch nur um eine Bilanzierungshilfe; Finanzmittel zur Unterstützung der 
Kommunen fließen durch das NKF-CIG nicht. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang 
darauf hingewiesen werden, dass die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 NKF-CIG zur 
Aufstellung des Haushaltes 2025 entscheiden müssen, ob sie die in den Vorjahren gebildete 
Bilanzierungshilfe einmalig ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral 
ausbuchen wollen - was zu einer erheblichen Reduzierung des Eigenkapitals führen würde - 
oder ob die Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben 
werden soll. Somit führt die Bilanzierungshilfe zwar augenblicklich zu einer Entlastung, aber 
letztendlich zu einer erheblichen Belastung und damit zu beträchtlichen Risiken für die 
kommunalen Haushalte ab 2025 ff. Hinzu kommt, dass die Belastungen sich nicht nur auf das 
Jahr 2020 und nur durch die Corona-Pandemie verursacht beschränken werden, sondern 
auch in den Folgejahren zum Tragen kommen werden. 
Durch den Bund und das Land NRW sind darüber hinaus direkte Zahlungshilfen an die 
Kommunen geflossen. Dieses sind zum einen die Zahlungen nach dem 
Gewerbesteuerausgleichsgesetz zur Abfederung der Gewerbesteuerausfälle (s. auch TOP 3.3 
Ertragslage) i.H.v. 118,7 Mio. € und zum anderen die Entlastungen bei den Kosten der 
Unterkunft (59,6 Mio. €). Weiter sind im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms Zahlungen i. H. 
v. insgesamt 21,1 Mio. € bei der Stadt Köln zur Unterstützung der Kölner Verkehrsbetriebe AG
eingegangen und vollständig dorthin weitergeleitet worden. Diese dienen der Kompensation
der Ausfälle bei den Ticketeinnahmen, den durch die Corona-Pandemie notwendig
gewordenen baulichen Sicherheitsmaßnahmen in den Bahnen und Bussen zum
Infektionsschutz der Fahrer*innen sowie der Kosten für den Einsatz zusätzlicher
Transportmittel zur Entzerrung der Schülerfahrten.
In der Gesamtschau wird - ohne die coronabedingte Isolierung - im Jahre 2020 ein 
Jahresüberschuss von 79,1 Mio. € erzielt. Der Jahresabschluss liegt damit 130,4 Mio. € über 
dem Plan 2020, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 51,3 Mio. € vorgesehen hat. 
Neben den erheblichen finanziellen Hilfen insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft, 
des ÖPNV und der Gewerbesteuer, ist dies auch darauf zurückzuführen, dass im Rahmen 
eines Vergleichs zum Einsturz des Historischen Archivs Schadenersatzzahlungen von 
insgesamt 600 Mio. € in 2020 vereinnahmt wurden. Denen stehen zwar 
Rückstellungszuführungen und Aufwendungen gegenüber (als größte Positionen sind dabei 
die Wiedernutzbarmachung der Archivalien mit 450,4 Mio. € und der Investitionszuschuss zum 
Neubau des Historischen Archivs über rund 84 Mio. € zu nennen), in Höhe von 38,1 Mio. € 
wirkte sich der Vergleich aber auch ergebnisverbessernd auf den Jahresabschluss 2020 aus. 
Neben diesen großen Sondereffekten ergeben sich viele – in der Summe relevante - 
Abweichungen durch die Auswirkungen der Pandemie auf das städtische Leben: Beispielhaft 
seien hier die Einsparungen von Aufwendungen genannt, wie z.B. die Absage von diversen 
städtischen sowie kulturellen Veranstaltungen (ca. 25 Mio. €), die verzögerte Akquise von 
Personal (ca. 26 Mio. €) sowie die Verschiebung von Instandhaltungen/ Baumaßnahmen 
aufgrund fehlender Fachkräfte/ gestörter Lieferketten (ca. 20 Mio. €).  
Das Jahresergebnis ist somit gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen.  
2 Die erfolgten Anpassungen des Gesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrecht-
licher Vorschriften vom 14.12.2022 (GV.NRW.2022 S. 1063) bleiben hier unberücksichtigt. 
202

4.
Ausblick sowie Chancen und Risiken
4.1 Haushaltsplan 2021
Nachfolgen
d wird der Haushaltsplan 2021 und die damit verbundene mittelfristige Planung für 
drei weitere Jahre und deren Auswirkung auf die finanzielle Situation erläutert. Die hier 
dargestellten Werte entsprechen dem in 2019 verabschiedeten Doppelhaushalt 2020/2021. 
4.1.1 Ergebnisplan 2021 
Der Haushaltsplan 2021 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 weist folgende Werte 
aus (in Mio. €): 
2021 2022 2023 2024
Summe ordentliche Erträge 5.022,6 5.079,7 5.211,1 5.351,6 
Summe ordentliche 
Aufwendungen 5.023,8 5.033,6 5.159,1 5.257,9 
Finanzergebnis -27,9 -39,4 -50,0 -55,2
Jahresergebnis -29,1 6,7 2,0 38,3
Quote der Inanspruchnahme 
der allgemeinen Rücklage 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% 
Das Haushaltsjahr 2021
 schließt mit einem geplanten Fehlbetrag von 29,1 Mio. € ab. Erstmalig 
soll in 2022 ein geringfügiger Überschuss erreicht werden. 
Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind ab dem Haushaltsjahr 2021 im Vergleich zum 
Haushaltsjahr 2019 höhere Erträge aus der Gewerbesteuer geplant. 
Auf Basis des Jahresergebnisses 2018 im Entwurf, der aktuellen Aufkommensentwicklung in 
2019 sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019 wurde im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für das Jahr 2021 ein 
Gewerbesteueransatz von 1.437,2 Mio. € zu Grunde gelegt. Für die Jahre 2022 ff. wurden zur 
Ansatzfestlegung die Steigerungsraten der Steuerschätzung von Mai 2019 herangezogen. Im 
Vergleich zur bisher überaus positiv prognostizierten Steuerentwicklung der letzten Jahre 
mussten auf Grund gedämpfter Steigerungsraten die Ansätze gegenüber der bisherigen 
Planung nach unten korrigiert werden. 
Die Gewerbesteuererträge lassen sich allerdings nicht verstetigen. Denkbar ist auch, dass sich 
Ereignisse der Weltpolitik auf die wirtschaftliche Entwicklung in Köln auswirken, zuvorderst ist 
dabei an die Entwicklung der Corona-Pandemie zu denken. 
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich in den letzten Jahren ebenfalls 
durchweg positiv. Bei der Ermittlung der Jahreswerte 2020 ff. wurden ebenfalls die Ergebnisse 
der Mai-Steuerschätzung 2019 berücksichtigt. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung 
mussten auch hier die zu erwartenden Erträge im Vergleich zur bisherigen Planung 
entsprechend korrigiert werden. Der Ansatz für das Jahr 2021 wurde auf 665,6 Mio. € 
festgesetzt.  
Auf Basis des „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen 2015“ erhalten 
die Gemeinden seit 2015 zusätzliche Erträge. Die Höhe dieser Entlastung wurde bis 2017 
hälftig auf Basis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie auf Basis der 
Bundesleistungen an den Kosten der Unterkunft (KdU) ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2018 
stellt der Bund die gesamten 5,0 Mrd. € zur unmittelbaren Verteilung an die Kommunen zur 
Verfügung. Davon werden 2,4 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,6 Mrd. 
203

€ über eine höhere Bundesbeteilig
ung an den KdU und 1,0 Mrd. € über eine Erhöhung des 
Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung 
entsprechende Ertragsberechnungen für die einzelnen Kommunen vorgenommen. Insgesamt 
erhält die Stadt Köln danach seit 2018 rd. 90 Mio. €, auf Basis der KdU-Berechnung entfallen 
insgesamt rd. 11,5 Mio. € auf die Stadt Köln. Dieser Mehrbetrag aus dem sog. 
„Kommunalentlastungsgesetz“ wurde in der Größenordnung von rd. 90 Mio. € auch in den 
Folgejahren berücksichtigt. 
Von den darüber hinaus vom Bund bereitgestellten 1,0 Mrd. €, die über eine Erhöhung des 
Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt werden, entfallen auf NRW rd. 217 Mio. €. Dieser 
Betrag wird den Kommunen über eine Erhöhung der Schlüsselmasse im 
Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellt und nach den Kriterien für die 
Schlüsselzuweisungen verteilt. 
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung 
ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 nicht 
durchgängig erfüllt. In Folge deutlich abgesenkter Ertragserwartungen im Zuge der 
Steuerschätzung bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird sich das Haushaltsdefizit 
2021 gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung erhöhen. 
Um den wichtigen Schritt in Richtung eines perspektivisch ausgeglichenen Haushaltes im Jahr 
2022 zu erreichen, sind daher enge Planungsvorgaben, Einsparungen und 
Ertragsverbesserungen erforderlich. 
Das ausgewiesene negative Jahresergebnis in 2021 bedeutet bis dahin gleichwohl einen 
weiteren Eigenkapitalverzehr von 29,1 Mio. €. Zum Ausgleich steht nach gegenwärtigem 
Kenntnisstand in diesen Jahren keine Ausgleichsrücklage mehr zur Verfügung, sodass die 
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln 
bedurfte, die am 13.12.2019 erfolgte. 
Bedingt durch die im März 2020 ausgebrochene Pandemie haben sich diverse Prognosen, die 
eine Verbesserung der Wirtschaftsleistung zum Inhalt hatten, überholt. Es bestehen vielmehr 
auch in 2021 erhebliche Risiken für die Erträge und Aufwendungen der Stadt, zumal im 
zweiten Jahr der Pandemie auch langfristige Wirkungen auf die Wirtschaft - sei es im 
Gastronomiebereich durch nicht mehr abzuwendende Schließungen oder im produzierenden 
Gewerbe aufgrund weltweit stockender Lieferketten – zu verzeichnen sind. Die Auswirkungen 
auf den städtischen Haushalt sind angesichts dieser vielfältigen Einflüsse aktuell nicht 
verlässlich prognostizierbar. 
4.1.2 Finanzplan 2021 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmittel für die laufende Verwaltungstätigkeit als auch 
für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt.  
Der Finanzplan 2021 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 
2021 2022 2023 2024 
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.906,5 4.969,3 5.110,7 5.263,9 
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.790,2 4.836,2 4.941,6 5.078,8 
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit 116,3 132,9 169,1 185,1 
Einzahlungen Investitionstätigkeit 160,6 165,6 138,2 126,0 
Auszahlungen Investitionstätigkeit 504,9 396,8 320,0 282,3 
204

Saldo aus Investitionstätigkeit -344,3 -231,2 -181,8 -156,3
Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 996,6 877,4 797,7 756,8 
Auszahlung Finanzierungstätigkeit 768,5 779,3 785,1 785,7 
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 228,1 98,2 12,6 -28,9
Veränderung der liquiden Mittel 0 0 0 0 
Der Bestand an Liquidität
skrediten wird sich planerisch zudem bis 2024 gegenüber dem Stand 
per 31.12.2020 um 772 Mio. € auf 1.491 Mio. € erhöhen. 
Die Prognosen bezüglich der Zinsentwicklung sagen gemeinhin eine Seitwärtsentwicklung 
voraus. Sollten die Zinsen entgegen dieser Erwartung steigen, wird der Zinsaufwand das 
Ergebnis der Stadt deutlich belasten. So hat sich der jährliche Durchschnittszinssatz für die 
langfristigen Kredite von 4,03% (2011) auf 1,86% (2020) verringert. Dies entspricht bezogen 
auf den durchschnittlichen Kreditbestand in 2020 einer Aufwandsminderung von jährlich rd. 38 
Mio. €. Eine gegenläufige Entwicklung würde zu entsprechenden Mehrbelastungen bei den 
Krediten führen. 
4.2 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder einen ausgeglichenen 
Haushalt vorzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW 
zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahresbezogenen Defizits. In der 
mittelfristigen Sicht des Haushaltsplans 2020/2021 wurde dies in 2022 planerisch erreicht. 
Aufgrund der Anfang 2020 einsetzenden Corona-Pandemie ist aber absehbar, dass der 
Haushaltsausgleich in 2022 aufgrund der diversen Belastungen voraussichtlich nicht 
erreichbar sein wird. 
Daher wird umso deutlicher, dass we iterhin erhebliche Managementanstrengungen 
erforderlich sind, um die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts umzusetzen. Das 
Schließen von Konnexitätslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der 
Flüchtlingsfinanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden. 
Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags- und Aufwandsentwicklung im IST 
bis 2020 sowie bis 2024 auf Basis der mittelfristigen Planung des Haushaltsplanes 2020/2021 
dar. Die erste Darstellung beinhaltet das IST 2020 ohne Berücksichtigung der Isolierung der 
coronabedingten Belastungen, die zweite Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe in Höhe 
von 155,5 Mio. € (s. auch TOP 3.3 und 3.6) gemäß NKF-CIG. 
205

Daran zeigt sich, dass die durch das 
NKF-CIG eingeräumte Ausweisung der coronabedingten 
Belastungen als außerordentlicher Ertrag zu einer signifikanten Verbesserung des 
206

Jahresabschlusses 202
0 beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass 
die Bilanzierungshilfe i. H. v. 155,5 Mio. € für 2020 und die weiteren ab 2021 noch zu 
ermittelnden Werte gemäß den Vorschriften des NKF-CIG den Haushalt der Stadt Köln ab 
2025 belasten werden, da diese in 2025 einmalig erfolgsneutral ganz oder anteilig gegen das 
Eigenkapital zu buchen oder aber ab 2025 für maximal 50 Jahre in den kommenden Jahren 
erfolgswirksam abzuschreiben sind. 
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßigen 
Steigerungen durch Preis-, Besoldungs- sowie Tarifanpassungen unterliegen, dem folgen 
jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im Wesentlichen konjunkturell 
beeinflussten Ertragsgrößen.  
Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann hier 
Entlastung schaffen. Dazu zählen auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und eine 
aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Länder. 
Des Weiteren müssen die tatsächlichen finanziellen Zuwendungen - analog der Zahlungen 
nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz oder dem ÖPNV-Rettungsschirm - für die 
nachfolgenden Jahre der Pandemie fortgesetzt werden. Die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-
CIG ist nicht ausreichend, sondern verschiebt die zu erwartenden Schieflagen der städtischen 
Haushalte nur in die Zukunft und zu Lasten der nachfolgenden Generationen. 
Generell kann festgehalten werden, dass eine Reduzierung von Aufwendungen und Aufgaben 
zwingend erforderlich ist, um den Verzehr des Eigenkapitals kontinuierlich und nachhaltig zu 
verringern und langfristig wieder einen ausgeglichenen und generationengerechten Haushalt 
aufstellen zu können und damit an Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu 
gewinnen. 
Derzeit ergeben sich die nachstehend aktualisierten Fehlbetragsquoten (Beträge in Mio. €)*: 
2021 2022* 2023* 2024* 
Allgemeine Rücklage  
(31.12. des Vorjahres) 5.207,0 5.177,9 5.184,6 5.186,6 
Ausgleichsrücklage**
Jahresergebnis lt. Ergebnisplan -29,1 6,7 2,0 38,3 
geplante Fehlbetragsquote 0,56% 0,00% 0,00% 0,00% 
*Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2020
**Nach Ausgleich der Defizite 2017, 2018 und 2019 kein Restbestand mehr vorhanden
Entsprechend der vorstehenden Planung ergib
t sich aus Rück- und Vorschau nachstehende 
Entwicklung von Eigenkapital, aus der die angestrebte planerische Trendwende ab 2022 
erfolgen könnte. Aber auch hier werden sich - bedingt durch die Corona-Pandemie - andere 
Entwicklungen bezogen auf das Eigenkapital ergeben, insbesondere, wenn gemäß § 6 NKF-
CIG in 2025 die Entscheidung getroffen werden sollte, die bis dahin gebildete 
Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital auszubuchen. Das Niveau des 
Eigenkapitals in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr 
haltbar. 
207

* ohne selbstständige Stiftungen; ab 2021 Planwerte entspr echend Haushalt 2020/2021; Wert Ist 2020 enthält
Bila
nzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. €
Der seit Einf
ührung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute entstandene 
und bis 2024 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt saldiert rd. 1,53 Mrd. €. Maßgeblich für 
diese Entwicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008 
und 2016 und nun erstmals wieder in 2020 Überschüsse aufweisen (siehe nachfolgende 
Grafiken mit und ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CIG). Diesen stehen 
ergebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010 erfolgten 
Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage 
zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen und der 
Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von rd. 593 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung 
gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter 
Eigenkapitalverzehr in Höhe von rd. 0,94 Mrd. €. 
208

* ab 2021 Planwerte gemäß Haushalt 2020/2021
209

* ab 2021 Planwerte gemäß Haushalt 2020/2021
4.3 
Investitionen und Nachhaltigkeit 
Durch das allgemeine Bevölkerungswachstum, die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren 
am Gymnasium (G9) und den steigenden Bedarf an schulischer Ganztagsbetreuung ist 
weiterhin ein Ausbau der Schulen erforderlich. Hierzu wurde eine Schulbau-Prioritäten-Liste 
erarbeitet und bildet die Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in der Stadt. Trotz 
Niedrigzinspolitik, Fachkräftemangel, Vergabehemmnissen und äußerst angespannter 
Marktlage im Bausektor forciert die Stadt Köln den Schulbau. Vier Schulbauprojekte konnten 
im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer zwölf Maßnahmen 
ist für 2021 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt 
Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten 
mit dem Kernhaushalt ab. Auch der Ausbau der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen 
schreitet kontinuierlich voran. Im Rahmen des Digitalpakts NRW stehen der Stadt Köln 
Fördermittel in Höhe von 47,3 Mio. € für Digitalisierungsmaßnahmen in Schulen in den Jahren 
2020 und 2021 zur Verfügung. 
Weitere zahlreiche anstehende Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen stehen in den 
kommenden Jahren zur Umsetzung an. Die hohen - notwendigen - Investitionen fordern den 
städtischen Haushalt stark. 
Das Thema Wohnen und Stadtteilentwicklung unter dem Stichwort „Lebendige Quartiere mit 
sozialem Anspruch“ hat durch den deutlichen Anstieg der Wohnungsmieten und 
Wohnungskaufpreise bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum an Bedeutung gewonnen. 
Herausragende Projekte sind hierbei die Parkstadt Süd, die Entwicklung des Deutzer Hafens 
inkl. der Sanierung der Deutzer Drehbrücke, Rondorf/Nord-West, Kreuzfeld sowie die 
Weiterentwicklung des Mülheimer Südens. Dabei wird die Stadt durch verschiedene 
210

Maßnahme
n sicherstellen, dass in diesen St adtteilen nicht nur hochpreisige Wohnviertel 
entstehen. Ob sich gleichzeitig eine positive wirtschaftliche Entwicklung und ein Abschöpfen 
von Immobilienerlösen auch positiv auf den städtischen Haushalt auswirken werden, hängt im 
Wesentlichen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre ab.  
Maßnahmen zum Klimaschutz gewinnen an Dr inglichkeit: Ausbau von Radverkehr, 
öffentlichem Nahverkehr und Elektromobilität sowie Optimierung des Straßenverkehrs und 
Klimaschutzprogramme werden die Haushaltslage der Stadt Köln vor weitere 
Herausforderungen stellen. Als wichtige Projekte sind hier diverse Radverkehrskonzepte, 
Radschnellwege, die Ausweitung der Tempo-30-Zonen innerhalb der innerstädtischen 
Quartiere, die sukzessive Umstellung der Busflotte auf batteriebetriebene Antriebe, die 
Einrichtung von E-Ladesäulen-Standorte, die kostenlose Ausleihe von E-Lastenfahrrädern in 
den Bürgerzentren, die Einrichtung/Modernisierung der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale und 
die Sanierung der Rheinbrücken zu nennen. Die Stadt Köln hat gemeinsam mit dem Wuppertal 
Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH und der Gertec GmbH das Klimaschutz-
maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ erstellt. 
4.4 Digitalisierung 
Die voranschreitende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft und 
neue smarte Technologien ermöglichen es der Verwaltung nicht nur Prozesse zu digitalisieren, 
sondern auch neue Services für Bürger*innen und Unternehmen und andere Verwaltungen 
anzubieten und somit den Nutzererwartungen zu entsprechen. 
Digitale Services und Onlinezugangsgesetz 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in 2018 aufgesetzte Digitalisierungsprogramm 
mit dem Schwerpunkt Service für Bürger*innen und Unternehmen 2019 mit Projekten zu den 
Themenbereichen „Arbeitgebermarke“, „Soziales und Familie“, „Zukunftsfähige 
Bürgerdienste“ und „Serviceerleichterung für Unternehmen“ umgesetzt und für die Folgejahre 
aktualisierte Maßnahmenpakete erstellt.  
Die Verwaltung hat sich hinsichtlich der  Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 
sowohl mit dem Bund als auch dem Land NRW vernetzt und nimmt an den 
Digitalisierungslaboren des Bundes zu den Themen „Mobilität und Reisen“ mit den konkreten 
Leistungen „Führerschein“, „Bauen und Wohnen“, „Ein- und Auswanderung“ sowie 
„Engagement und Hobbies“ und “Wahlen“ teil. Zusätzlich erfolgt ein Austausch auf 
Landesebene mit den CDOs der Kommunen zur SmartCity SmartRegion, zu 
OpenGovernment und auch zur Umsetzung von digitalen Leistungen. Somit ist sichergestellt, 
dass die Belange der Stadt Köln hinreichend berücksichtigt werden, Ergebnisse frühzeitig 
vorliegen und zeitnah in das städtische Digitalisierungsprogramm eingebunden werden 
können.  
Im Rahmen der Entwicklung einheitlicher Lösungen in den Themenfeldern des OZG sowohl 
auf Landes- als auch auf Bundesebene werden mit verschiedenen Fachämtern aktuell 
umfassende Services wie z. B. der Führerscheinantrag, Antrag auf Wohngeld, Antrag für Hilfe 
zum Lebensunterhalt und weitere übergreifende Services bearbeitet. Durch das System der 
Nachnutzung von einheitlich entwickelten Dienstleistungen stellt die Stadt Köln sicher, dass 
sowohl medienbruchfreie als auch einfach nutzbare Services entstehen und 
Anpassungsarbeiten in den Kommunen vermieden werden. Das stadtinterne 
Maßnahmenpaket 2021/2022 konzentriert sich genau auf die Entwicklung und Nachnutzung 
dieser Lösungen in Köln. Dieses Vorgehen erreicht damit den größtmöglichen Synergieeffekt 
und trägt der angespannten finanziellen Lage und den verfügbaren personellen Ressourcen 
in den Dienststellen Rechnung. 
211

Digitale Bildung 
Für den Bereich Bildung wurde für 2019-2022 ein eigenes Digitalisierungsprogramm erstellt. 
Derzeit wird ein Konzept für die Weiterführung und Intensivierung der trägerübergreifenden 
Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Aktivitäten der Entwicklungswerkstatt "Bildung im 
Digitalen Wandel" stadtweit entwickelt und sukzessive umgesetzt.  
Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern 
Die Stadt folgt damit der Dynamik der Digitalisierung in allen Lebensbereichen und will neue 
ökonomische, ökologische und soziale Anwendungsformen für die Stadtentwicklung und 
Stadtgesellschaft schaffen. 
Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Projekt „Digitale 
Zukunftsstadt“ soll erstmalig für die Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement 
aufgebaut und umgesetzt werden.  
Dieses schafft die Grundlage für bessere Services, eine verbesserte Steuerung und zukünftig 
eine bessere Vorausschau durch Simulationen des gesamten Konzerns.  
Geplant ist der Aufbau eines urbanen Datenökosystems, in dem die Daten der Stadt und der 
SWK use-case-bezogen integrativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des 
Gemeinwohles erzielt und darüber hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. 
BMI-Modellprojekt Smart Cities – un|box Cologne 
Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und 
Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, 
„Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche Kommunen 
strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden sollen.  
Die Modellprojekte Smart Cities sind eine befristete Förderung des Bundes in Zusammenarbeit 
mit der KfW und ein Schwerpunktvorhaben des BMI in der Umsetzungsstrategie der 
Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels. Insgesamt sollen über einen Zeitraum 
von zehn Jahren in vier Staffeln rund 50 Modellprojekte mit ca. 750 Mio. EUR gefördert 
werden. In der ersten Förderwelle wurden nur Kommunen bis maximal 160.000 Einwohnern 
gefördert. 
Wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 08.09.2020 mitteilt, hat sich 
die Stadt Köln erfolgreich in der 2. Förderstaffel als „Modellprojekt Smart City“ beworben. Das 
Motto der Förderstaffel lautet „Gemeinwohl und Netzwerkstadt/Stadtnetzwerk“. Für die 
insgesamt 32 ausgewählten Modellprojekte stehen rund 350 Millionen EUR zur Verfügung, um 
digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln & zu erproben.  
Unter dem Arbeitstitel  „Köln – Deine Stadt Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 
Impulsgeber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 100% Verbindlichkeit) wird Köln zur Förderung des 
Gemeinwohles und der kommunalen Datensouveränität die Digitalisierung für die weitere 
Entwicklung der Stadt sehr zügig, prozesssicher und verbindlich ausbauen.  
ZukunftsLabor 
Das im April 2019 in Kooperation mit der TH Köln entwickelte und eröffnete ZukunftsLabor 
dient als ein besonders gestalteter Experim entierraum der innovativen Optimierung, 
Entwicklung und Gestaltung von Prozessen und Digitalisierungsoptionen. Es wird seitdem 
regelmäßig und intensiv von den Beschäftigten der gesamten Stadtverwaltung mit einer 
durchweg positiven Resonanz genutzt. Transparenz und Zusammenarbeit innerhalb der 
Stadtverwaltung und mit den Bürgerinnen und Bürgern werden intensiviert und verstetigt. 
Kooperation und Vernetzung 
Mit dem Verständnis, dass digitale Lösungen nicht von jeder Kommune neu entwickelt werden 
müssen, werden Themen interkommunal und auch verwaltungsebenenübergreifend 
gemeinsam vorangetrieben. Dies gilt für die Einheitliche Behördenrufnummer 115, die 
212

Föderale IT-Kooperation (FITKO) mi
t dem FIT-Store, die Mitentwicklung von Standards und 
Normen für Smart and Sustainable Cities im  Normungsausschuss “Nachhaltige Entwicklung 
in Kommunen” NAGUS, im Smart City Standards Forum, aber auch für gemeinsame Impuls- 
und Positionspapiere (beispielsweise „Nachhaltigkeit bedeutet Zukunftsfähigkeit - Aufruf für 
eine kooperative nachhaltige Digitalisierung“ und „Smart City Navigator“ - Nationaler 
Digitalgipfel 2020, „Technologie + Mensch in der Kommune von morgen - Impulspapier zu 
Normen + Standards SMART CITY“). 
4.5 Entwicklung in den Beteiligungen 
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften und Sondervermögen nehmen eine Vielzahl 
kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung 
der Daseinsvorsorge. Die städtischen Beteiligungen erbringen Leistungen in diversen 
Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: 
Ver- und Entsorgung 
 Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikationsdienstleistungen
 Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterwartung
sowie Abwasserentsorgung
 Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge
 Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer
 Straßenentwässerung
Verkehr 
 Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs
 Betrieb von Häfen und Flughafen
Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten 
 Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und Vermietung von
Wohnungen über die städtische Wohnungsgesellschaften
 Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und
Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art
Kultur, Sport und Erholung 
 Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung kultureller und
sonstiger Veranstaltungen
 Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung
 Betrieb von Museen und Zoo
Gesundheitsversorgung und Soziales 
 ambulante, vor-, nach, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen
 Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, psychisch
kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdeter Menschen
 Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten
 Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender Einrichtungen
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung 
 Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und anderer
Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und Ausland
 Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen Wirtschaft
 Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des
Technologietransfers
 Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten
213

Kernfunktio
n der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zuverlässige 
Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft mit 
Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der Unternehmen wirken sich 
aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im Wesentlichen in Form von 
Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. Den Chancen und Risiken in den 
geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt daher auch im Hinblick auf die städtische 
Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. 
In den Jahren 2020 bis 2024 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) in Höhe 
von 906,7 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Dividenden in Höhe von 
360,6 Mio. € geflossen bzw. geplant. Hierin noch nicht eingeflossen sind ggf. notwendige 
Anpassungen aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die städtischen 
Beteiligungsunternehmen und damit auf den Haushalt der Stadt Köln. 
 in Mio. € 
Ist  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Aufwendungen für 
Betriebskostenzuschüsse 161,8 174,2 183,4 191,4 195,9 
Erträge aus 
Gewinnabführungen/Dividenden 
83,7 67,9 68,3 68,8 71,9 
Ergebnisbelastung 78,1 106,3 115,1 122,6 124,0
In diesem Z
usammenhang ist die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns für die Stadt von 
besonderer Bedeutung. Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen 
Personennahverkehrs und des Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen 
Querverbundes führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die 
Finanzierung von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbetracht eines 
umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Investitionsbedarfe der SWK-
Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige 
Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet. Der Planwert für die Gewinnausschüttungen 
wurde daher gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2019 nach unten 
angepasst.  
Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund 
äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der 
Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die Entwicklung zum Energiesystem 
der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betroffenen 
Unternehmen ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von 
Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf 
Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße 
verlässlicher, gesetzlicher, energiepolitis cher sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. 
Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene 
ab (Energiewende, Kohleausstieg). Neben diesem regulatorischen Umfeld wird die 
Ergebnisentwicklung der RheinEnergie AG zudem durch den Markt und den Wettbewerb 
bestimmt. 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer tiefgreifenden 
wirtschaftlichen Krise. Im Rahmen eines extern beauftragten Sanierungsgutachtens wurden 
214

verschiedene Maßnahmen entwickel
t, um das Unternehmen wieder zu stabilisieren und eine 
positive Perspektive zu entwickeln. Mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung 
werden auch in Zukunft Unterstützungsleistungen der Stadt Köln erforderlich sein. Für die 
Haushaltsjahre 2020/2021 wurden im Rat bereits Gesellschafterdarlehen in Höhe von 
84,4 Mio. € beschlossen. Die mittelfristige Planung sieht weitere Darlehensgewährungen vor. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Köln 
mit Stadtbahnen und Bussen. Bis zum 31.12.2019 erbrachte die KVB ihre Leistungen aufgrund 
einer Betrauung durch die Stadt vom 04.09.2008. Diese Betrauung endete am 31.12.2019. 
Um eine ausreichende Verkehrsbedienung entsprechend den Anforderungen des 
Nahverkehrsplans der Stadt Köln über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen, hat die Stadt an 
die KVB einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und 
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbar ten Gebietskörperschaften über eine 
Laufzeit von 22,5 Jahren direkt vergeben. Das gegen die Direktvergabe an die KVB laufende 
Nachprüfungsverfahren eines privaten Verkehrsunternehmens wurde am 27.04.2020 vor dem 
Oberlandesgericht Düsseldorf als unzulässi g eingestuft. Das Oberlandesgericht (OLG) 
Düsseldorf hat somit die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der 
Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bestätigt. Es steht 
damit rechtskräftig fest, dass der am 01.01.2020 in Kraft getretene Öffentliche 
Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) wirksam von der Stadt Köln an die KVB vergeben worden ist.  
Besonders der ÖPNV Bereich erleidet durch die gegenwärtige Corona-Pandemie schwere 
Einbußen, die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und hohen 
Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben.  
Als Folge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Verluste, haben Bund und Länder 
beschlossen, die erwarteten Schäden bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen 
von rund 5. Mrd. € über den ÖPNV- Rettungsschirm auszugleichen. Die Bundesregierung hat 
hierzu beschlossen, die Regionalisierungsmittel des Bundes einmalig in 2020 um 2,5 Mrd. € 
zu erhöhen. Die Länder haben beschlossen die Beträge in ähnlicher Größenordnung 
bereitzustellen. 
In dem Zuge hat die KVB AG Ende des Jahres vom Land unmittelbar (28,9 Mio. €) bzw. 
mittelbar über die Stadt Köln (21,1 Mio. €) insgesamt 50 Mio. € erhalten. 
Die GAG Immobilien AG (GAG) wurde 1913 gegründet, um der damaligen Wohnungsnot in 
sozial schwächer gestellten Bevölkerungsschichten zu begegnen. Vor allem durch eigene 
Bautätigkeiten sollte preisgünstiger Wohnraum für diese Menschen geschaffen werden. Auch 
heute, über 100 Jahre später, kommt das Unternehmen mit mehr als 22.000 Wohnungen im 
eigenen Bestand sowie weiteren fast 19.000 Wohneinheiten im gemeinsamen 
Tochterunternehmen von Stadt und GAG, der Grund und Boden GmbH, dem 
satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten der Kölner Bevölkerung mit sicherem 
Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen zu versorgen. Die Verwaltung des 
Immobilienbestandes ist der GAG Servicegesellschaft mbH übertragen.  
Mit umfangreichen Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubauprogrammen passt das 
Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent dem aktuellen Standard an, um 
gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung 
sicherzustellen und die erreichte Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. 
Dies wurde auch im Jahr 2020 unvermindert weiter verfolgt. Die Stadtteilentwicklung 
Chorweiler, die maßgeblich durch das wohnungswirtschaftliche Engagement der GAG geprägt 
wird, läuft im geplanten Zeit- und Budgetrahmen. Neben hohen Anforderungen an die 
Bauqualität gehört dazu auch der Einsatz ökologisch nachhaltiger Techniken, die zur 
Energieeinsparung und zur CO2-Reduzierung beitragen. Ein kompetentes Sozialmanagement 
ist ein weiterer Faktor, um die soziale Stabilität in den Quartieren zu festigen und die 
Werthaltigkeit des Unternehmens zu steigern. Zum verantwortlichen Handeln gehört auch eine 
soziale Unternehmenskultur, zu der sich die GAG in besonderem Maße verpflichtet hat.  
215

Die GAG versucht verstärkt, de
r angespannten Wohnungslage in Köln auch durch 
Optimierung vorhandener Immobilien zu begegnen. So werden kleinere Gebäude abgerissen 
und durch größere Objekte ersetzt, vorhandene aufgestockt und Quartiere angemessen 
nachverdichtet. Der Neuerwerb von Grundstücken wird weiterhin forciert, stößt allerdings 
aufgrund mangelnder Verfügbarkeit an Grenzen.  
Die Ausschüttung der GAG beträgt unverändert 0,50 € je Aktie; der nicht ausgeschüttete 
Gewinn wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten der Rücklage zugeführt. 
Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert als 
Ansprechpartner rund um die Immobilienwirtschaft, um die Auftrag gebenden Dienststellen 
von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihnen Planungssicherheit und eine 
bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Sie geht aufgrund der angespannten 
Flächenbedarfssituation (Schulnotstand) und der prognostizierten demografischen 
Entwicklung für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. von einer hohen und deutlich zunehmenden 
Investitionstätigkeit und von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im 
Vermietungssegment aus. Das 2. Schulmaßnahmenpaket Neubau/ Erweiterung/ 
Generalsanierung von Schulen durch Total- und Generalunternehmer zur Beseitigung der 
angespannten Schulsituation wurde im Juni 2020 beschlossen und umfasst ein 
Investitionsvolumen von insgesamt 1,65 Mrd. EUR. 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen Köln/Bonn zu 
betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden Jahren erhebliche 
Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und marktgerechten 
Erweiterung des Bestands erforderlich. Um di es im erforderlichen Umfang aus eigener Kraft 
realisieren zu können, ist eine deutliche Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens 
erforderlich. Diese wird jedoch derzeit durch steigende Verluste der Sparte 
Bodenverkehrsdienste beeinträchtigt. Mit dem Ziel, diese Verluste soweit möglich und unter 
strategischen Gesichtspunkten vertretbar zu minimieren, hat die Geschäftsführung 
Optimierungsmöglichkeiten in den Aufbau- und Ablaufprozessen identifiziert, die zeitnah 
realisiert werden sollen. Außerdem steht die Geschäftsführung in Verhandlungen mit der 
Arbeitnehmervertretung und der zuständigen Gewerkschaft mit dem Ziel, weitere Maßnahmen 
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bodenverkehrsdienste zu erreichen. Die für die 
wirtschaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung ist 
coronabedingt stark eingeschränkt. Die Corona Pandemie hat daher deutlich negative 
Auswirkungen auf die Liquidität und die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft. Zur Stärkung 
des Eigenkapitals und zur Sicherung der Liquidität und finanziellen Handlungsfähigkeit des 
Flughafens haben die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung am 18.12.2020 eine 
Kapitalzuführung von 75 Mio. € beschlossen, davon entfällt gemäß dem Anteil am 
Stammkapital der Gesellschaft von 31,12 % ein Betrag in Höhe von 23,34 Mio. € auf die Stadt 
Köln. 
Gemäß Beschluss vom 07.11.2019 hat der Rat der Stadt Köln der Veräußerung der 
städtischen Geschäftsanteile der KölnKongress GmbH in Höhe von 51% an die Koelnmesse 
GmbH zugestimmt. Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat die Koelnmesse GmbH die KölnKongress 
GmbH mit der Tochtergesellschaft Koelnmesse Ausstellungen GmbH verschmolzen. Die 
verschmolzene Gesellschaft firmiert seitdem unter dem Namen Koelncongress GmbH. Durch 
die Neuordnung dieses Veranstaltungssektors erwarten Stadt und Koelnmesse GmbH 
deutliche Synergie- und Ergebniseffekte. Seitens der Stadt Köln entfällt in diesem Zuge die 
Verpflichtung zur Verlustübernahme der in der Regel defizitären KölnKongress GmbH. 
Der Veranstaltungs- und Kongressbereich wurde von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie besonders hart getroffen. Dem Koelnmesse Konzern wurde durch die 
Veranstaltungsverbote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Die 
Stadt Köln hat zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH befristet bis zum 
31.12.2022 ein gemeinsames Cash Pooling bis zu einer Höhe von 80 Mio. € eingerichtet. Zur 
Stärkung des Eigenkapitals der Koelnmesse GmbH und zur Finanzierung der neuen Confex 
216

Halle nimmt die Stadt Kö
ln darüber hinaus gemeinsam mit dem weiteren Hauptgesellschafter 
Land NRW in 2021 eine Kapitalzuführung in Höhe von 120 Mio. € vor. Der Anteil der Stadt 
Köln an der Eigenkapitalzuführung beläuft sich auf 96,0 Mio. €.  
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR Historische 
Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde zum 1. Juli 2020 
umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% von der Stadt Köln und 
zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. Die Gesellschaft fungiert als 
Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an den zu errichtenden Gebäuden und 
verfolgt kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Die Gesellschaft hat im Jahr 2020 die 
personellen und organisatorischen Voraussetzungen für ordnungsgemäße planerische und 
bauliche Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben bei der Gebäudeerrichtung geschaffen. 
Die im Planungsbeschluss vom Mai 2018 prognostizierten Bruttogesamtbaukosten von rd. 
115,1 Mio. € sind nach heutigem Kenntnisstand ausreichend. Für das Jahr 2021 sind 
Auszahlungen aus der satzungsmäßigen Verpflichtung zur Kostenübernahme von rd. 6,1 Mio. 
€ geplant. 
Die Stadtentwässerungsbetriebe planen derzeit den Bau einer 
Monoklärschlammverbrennungsanlage im  Rahmen einer noch zu gründenden 
„Klärschlammkooperation Rheinland“. Damit soll die langfristige Entsorgungssicherheit des 
Klärschlamms zu moderaten Preisen ermöglicht werden.  
Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2023/24 abgeschlossen sein. Ab diesem 
Zeitpunkt wird der städtische Haushalt mit den Sanierungskosten (Abschreibungen bis zu 40 
Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. 
Die Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der geplanten 
Inbetriebnahme in der Spielzeit 2023/24 rd. 20,5 Mio. € p.a. Von diesem Betrag wurde bereits 
in der Planung ausgegangen, da mit höheren Zinsen kalkuliert wurde. Die enorme 
Reduzierung der Zinshöhe führte zu Zinseinsparungen, die den Mehraufwand der 
Abschreibungen der gestiegenen Sanierungskosten zum Teil kompensieren. Zurzeit ist mit ca. 
15 Mio. € Abschreibungsaufwand p.a. ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu kommt die 
Zinsbelastung. 
Der Betriebskostenzuschuss für die Bühnen der Stadt Köln wurde ab dem Zeitpunkt der 
verschobenen Inbetriebnahme um rd. 20 Mio. € reduziert, in 2023 muss dieser Betrag nun 
wieder zugesetzt werden. Weitere Kostensteigerungen der Sanierung werden über den 
Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt.  
Die Ende 2018 gegründete Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH nahm 2019 ihr 
Geschäft auf und konnte bis Ende 2020 den Aufbau der Gesellschaft mit einem Aufbau von 
Personal und internen Strukturen sowie der Definition einer Vision und eines strategischen 
Zielsystems erfolgreich vorantreiben. Während der Corona-Pandemie wurde die KölnBusiness 
mit Ihren Informationen und Services als wichtige Partnerin der Kölner Wirtschaft 
wahrgenommen.  
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und öffentlichem 
und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr ausgerichtet. Sie steht vor 
der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre wertschaffenden 
Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen der marktwirtschaftlichen 
globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflussen das 
Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfrastruktur. Alternative Transportanbieter, z. B. 
LKW, verringern die Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für 
die HGK ergeben sich durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum 
Ausbau der Marktstellung.  
Im November 2019 wurde der Ausbaustopp zum weiteren Ausbau des Hafens Godorf 
beschlossen und sämtliche planungsrechtlichen Verfahren wurden eingestellt. Die HGK erhielt 
eine Kompensation in Höhe von 9,4 Mio. €. Der Beschluss dazu wurde im Rat am 
217

26.03.2020 
gefasst. Mit Wirkung vom 01.08.2020 erwarb die HGK die europäischen 
Binnenschifffahrts-Aktivitäten der Imperial Logistics International B.V. & Co. KG. Die neue 
Einheit wird innerhalb der HGK-Gruppe unter dem Namen „HGK Shipping GmbH“ etabliert. 
Mit der Akquisition der HGK Shipping rundet die HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale 
Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb 
ausgebaut und insbesondere durch die Wachstumssegmente in der Chemie- und 
Gasschifffahrt ergänzt. Gleichzeitig erweitert die HGK durch den Erwerb signifikant ihre 
Präsenz in den wichtigen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. 
Weitergehende Chancen und Risiken im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind aktuell 
nicht ersichtlich bzw. gehen nicht über das allgemeine wirtschaftliche Risiko hinaus. 
Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, insbesondere zum 
Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen 
Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht verwiesen. 
5.
Personalbestand und –entwicklung
In 2020 führt
en die Personalzugänge und -abgänge in der Kernverwaltung per Saldo zu einem 
Zuwachs von 1.482 Personen auf insgesamt 21.629. 
Mitarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
Beamt*innen 4.365 4.084
tariflich Beschäftigte 15.068 12.742 
Anwärter*innen, Auszubildende, 
Praktikant*innen 1.175 1.170
Summe aktiv Beschäftigte 20.608 17.996 
inaktives Personal (Beurlaubte, Abgeordnete, 
Freistellungsphase Altersteilzeit) 1.021 800 
*(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) 
personalintensive Bereiche  Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
allgemeine Verwaltung 8.682 7.550 
Sozial- und Erziehungsdienst 5.410 4.624 
feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- und 
Verkehrsdienst 1.596  
1.511
Die Personalgewinnung ist für die Arbeitgeberin 
Stadt Köln nach wie vor herausfordernd. Die 
Stadt Köln benötigt wegen des stetigen Aufgabenzuwachses und des demographischen 
Wandels personelle Verstärkung in allen Bereichen. Zunehmender Fachkräftemangel und die 
Konkurrenz zu den Arbeitgeberinnen und Unternehmen aus dem öffentlichen und privaten 
Sektor erschweren die Akquise zusätzlich. 
Die gegenüber 2019 gestiegene Gesamt-Planstellenanzahl trägt unter anderem - trotz des 
oben genannten Personalzuwachses - zu einer vorübergehenden Erhöhung der Vakanzen 
bei. Somit stieg trotz nochmals erweiterter Maßnahmen rund um die Personalgewinnung die 
Vakanzquote im Vergleich zum Vorjahr etwas an. 
218

2020
  2019 
Vakante Planstellen zum 31.12. 1.533 1.431 
Quote zum Stichtag 31.12. 8,24% 7,90% 
Jahresdurchschnitt 9,84% 8,71%
Personalgew
innung: 
Mit dem weiteren Ausbau des Bewerbercenters im Personal- und Verwaltungsmanagement 
als zentrale Anlaufstelle und Visitenkarte der Arbeitgeberin Stadt Köln wurde der erfolgreich 
eingeschlagene Weg zu einer übergreifenden Personalakquise fortgeführt. Die Vorgabe „One-
Face-to-the-Customer“ in Verbindung mit einem zeitgemäßen Onboarding, einem modernen 
E-Recruiting und professionell durchgeführten Auswahlverfahren als Service für die
Fachdienststellen sind hier als wesentliche Aspekte zu bene
nnen.
In 2020 wurden über 2.850 Mitarbeitende extern eingestellt.
 
Personalmarketing: 
Um Personal zu gewinnen und zu erhalten, ist die Erweiterung des städtischen 
Personalmarketings, der Aufbau einer „Arbeitgebermarke Stadtverwaltung Köln“ und die 
weitere, themenübergreifende Ausgestaltung als attraktive Arbeitgeberin unerlässlich. 
Wesentliche Inhalte stellen hierbei Personalwerbe-Kampagnen, Personalrecruiting- und Job-
Messen (auch digital), Social-Media-Nutzung sowie das Employer Branding bis hin zur 
vollständigen Implementierung einer Arbeitgebermarke dar, mit deren Entwicklung 2020 
begonnen wurde. Ebenso in 2020 wurde von einer neuen Rahmenvertrags-Werbeagentur der 
Stadt Köln die Personalwerbekampagne „Mach Köln!“ entworfen, die nunmehr alle 
Dienststellen im Rahmen ihrer Personalwerbemaßnahmen nutzen werden. Durch dieses 
einheitliche, übergreifende Kampagnenlayout ist die Außenwirkung der Personalwerbung der 
Stadt Köln nochmals entscheidend professionalisiert worden. 
Personalbindung: 
Die Eröffnung vertikaler wie horizontaler Karriere- und Entwicklungswege ist zur Bindung der 
Mitarbeitenden, Steigerung ihrer Arbeitszufriedenheit und zur Förderung lebenslangen 
Lernens von elementarer Bedeutung. Dazu gehört einerseits die Schaffung ausreichender 
Aufstiegsmöglichkeiten laufbahnübergreifend und andererseits auch die Entwicklung und 
Verbreiterung von Kompetenzen und Fähigkeiten auf gleicher Ebene oder innerhalb der 
Laufbahnen. Neben den Aufstiegswegen im Verwaltungsbereich wurden bereits 
Aufstiegsmöglichkeiten per Modularer Qualifizierung und Masterstudium für den technischen 
sowie den Sozial- und Erziehungsdienst geschaffen und angeboten. 
Ein weiteres, zentrales Element der Personalbindung ist die konsequente Anwendung und 
Umsetzung der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Der Einführungsprozess der 
Leitlinien umfasst alle Teamebenen. In jedem Team der Stadtverwaltung findet ein 
Teamworkshop statt, in dem gemeins am Maßnahmen zur Optimierung des 
Führungsverhaltens und der Zusammenarbeit im Team entwickelt werden. 
Durch das Personal- und Verwaltungsmanagement wurden in Zusammenarbeit mit den 
jeweiligen Fachdienststellen die Ausbildungsberufe und -plätze sowie internen 
Personalentwicklungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren in allen Bereichen erweitert. 
Die Ausbildungszahlen wurden auf dem hohen Niveau der Vorjahre gehalten. Die Chancen 
und Vorteile für eine Karriere bei der Stadt Köln sind konkurrenzfähig, vielfältig und zahlreich. 
219

6. Kennzahlen 
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets 
NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleic he als auch interkommunale Vergleiche. 
Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Eine isolierte Betrachtung 
einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefähig. 
6.1 Bilanzkennzahlen 
 31.12.2020 31.12.2019 
Eigenkapitalquote 1 34,42% 34,40% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des 
Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital 
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
 
Formel: 
          Eigenkapital x 100 
Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________ 
          Bilanzsumme  
   
Eigenkapitalquote 2 51,62% 52,71% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des 
„wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des Eigenkapitals 
einschl. der Sonderposten (Sopo) mit 
Eigenkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Kapital 
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
 
Formel: 
    (Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 
Eigenkapitalquote 2 = __ 
          Bilanzsumme 
 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen Mittel 
aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt, ergibt sich 
eine höhere Eigenkapitalquote. 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
52,62% 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
53,55% 
 
 
 
Fehlbetragsquote entfällt 0,58% 
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen 
Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. 
 
Formel: 
   Negatives Jahresergebnis x (-100) 
Fehlbetragsquote =  _____________________________________________________________ 
   Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage  
  
   
Infrastrukturquote 18,13%  19,68% 
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem 
Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der 
Aktivseite der Bilanz dar. 
 
Formel: 
   Infrastrukturvermögen x 100 
Infrastrukturquote =  ________________________________________________ 
     Bilanzsumme  
  
  
220

31.12.2020 31.12.2019 
Anlagendeckungsgrad 2 83,11% 82,79% 
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, welcher 
Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Bei 
der Ermittlung der Kennzahl werden dem 
Anlagevermögen die langfristigen Passivposten 
Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit 
Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital 
(länger 5 Jahre) gegenübergestellt. 
 
Formel: 
 
   (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge 
   + langfristiges Fremdkapital) x 100 
Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________  
        Anlagevermögen  
  
Investitionsquote 251,29% 145,18% 
Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem 
Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue 
Investitionen gegenüberstehen. 
 
Formel: 
   Bruttoinvestitionen x 100 
Investitionsquote=  __________________________________________________________________ 
   Abgänge des AV + Abschreibungen AV  
  
Liquidität 2. Grades 24,46% 26,84% 
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die 
„kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt zum 
Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten 
durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen 
Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt werden. 
 
Formel: 
    (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 
Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________ 
    kurzfristige Verbindlichkeiten  
  
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 10,14% 9,74% 
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das 
Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von 
weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. 
  
Formel: 
   
Kurzfristige   kurzfristi ge Verbindlichkeiten x 100 
Verbindlichkeitenquote = _____________________________________________________________ 
    Bilanzsumme  
  
  
221

31.12.2020 31.12.2019 
Dynamischer Verschuldungsgrad 12,87 31,27 
Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt sich die 
Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die 
Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung 
gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in 
wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch gleichen 
Bedingungen ihre Schulden aus den zur Verfügung 
stehenden Finanzmitteln vollständig tilgen könnte 
(Entschuldungsdauer) bzw. bei einem negativen Wert, in 
welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 
 
Formel: 
   
    (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel 
dynamischer   - kurzfristige Forderungen) 
Verschuldungsgrad = 
______________________________________________________________________________ 
    Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)  
  
 
6.2 Ergebniskennzahlen 
 31.12.2020 31.12.2019 
Aufwandsdeckungsgrad 100,80% 99,33% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die 
ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen 
Erträge gedeckt werden. 
 
Formel: 
   Ordentliche Erträge x 100 
Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________ 
   Ordentliche Aufwendungen  
  
Nettosteuerquote 40,50%  51,63% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich 
die Stadt aus Steuern refinanziert, sich „selbst“ also 
unabhängig von Finanzleistungen Dritter finanzieren 
kann. 
 
Formel: 
   (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage  
   - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 
Nettosteuerquote = 
__________________________________________________________________________________ 
    Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage  
    - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
 
  
Drittfinanzierungsquote 50,23% 50,44% 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnutzung 
unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüsse Dritter 
mitfinanziert wurde. 
 
Formel: 
   
      Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 
Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________ 
      Bilanzielle Ab schreibungen auf Anlagevermögen 
  
  
222

31.12.2020 31.12.2019 
Zuwendungsquote 22,30% 20,49% 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Dritter 
abhängig ist. 
 
Formel: 
    Erträge aus Zuwendungen x 100 
Zuwendungsquote = _______________________________________________________ 
      Ordentliche Erträge  
  
Personalintensität 20,08% 23,56% 
Die Größe spiegelt den Anteil der Personalaufwendungen 
an den ordentlichen Aufwendungen wider. 
 
Formel: 
    Personalaufwendungen x 100 
Personalintensität = ____________________________________________________ 
    Ordentliche Aufwendungen  
  
Sach- u. Dienstleistungsintensität 10,76% 12,65% 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
Leistungen Dritter am Markt für die kommunale 
Aufgabenerledigung erworben werden. 
 
Formel: 
                                      Aufwendungen für Sach- 
                                                                    und Dienstleistungen x 100 
Sach- und Dienstleistungsintensität =      
_________________________________________________ 
                                      Ordentliche Aufwendungen  
  
Transferaufwandsquote 33,59% 38,36% 
Die Kennzahl spiegelt den Anteil der 
Transferaufwendungen an den ordentlichen 
Aufwendungen wider. 
 
Formel: 
                 Transferaufwendungen x 100 
Transferaufwandsquote =     ___________________________________________________ 
                 Ordentliche Aufwendungen 
  
Abschreibungsintensität 3,08% 3,65% 
Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt durch die 
Abnutzung des Anlagevermögens (AV) belastet wird. 
 
Formel: 
   Bilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 
Abschreibungsintensität = _____________________________________________________________________ 
     Ordentliche Aufwendungen 
  
Zinslastquote 1,18% 1,69% 
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche 
Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu 
den ordentlichen Aufwendungen bestehen. 
 
Formel: 
            Finanzaufwendungen x 100 
Zinslastquote =   ________________________________________________ 
            Ordentliche Aufwendungen 
  
 
  
223

6.3 Kennzahlenentwicklung 2016 bis 2020 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten fünf 
Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 
6.1 und 6.2 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent, 
soweit keine gesonderte Angabe erfolgt.  
 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Eigenkapitalquote 1 35,95  36,02 34,94 34,40 34,42 
Eigenkapitalquote 2 55,23  54,88 53,54 52,71 51,62 
Fehlbetragsquote ./. 0,71 1,59 0,58 ./. 
Liquidität 2. Grades 34,41 38,47 26,45 26,84 24,46 
Aufwands- 
deckungsgrad 102,84 99,18 97,85 99,33 100,80 
Nettosteuerquote 50,70 52,06 50,77 51,63 40,50 
Drittfinanzierungs-
quote 44,84 49,98 52,90 50,44 50,23 
Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
23,94 34,44 47,37 31,27 12,87 
 
 
Die gegenüber 2019 leicht gesunkene Eigenkapitalquote 2 ist im Kern auf die höhere 
Bilanzsumme zurückzuführen. 
Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017-2019 konnte 
in 2020 wieder ein Überschuss erzielt werden. Der Überschuss enthält dabei auch den 
außerordentlichen Ertrag durch die coronabedingten Belastungen i. H. v. 155,5 Mio. € 
(Corona-Isolation). Rechnet man diesen Betrag heraus beträgt der Überschuss 79 Mio. €. 
An der Nettosteuerquote, die aufgrund der geringeren Steuererträge um etwa 
11 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres liegt, ist erkennbar, dass die Stadt Köln in 
hohem Maße von der ihrerseits nicht steuerbar en konjunkturellen Entwicklung abhängig ist. 
Hier sind für 2020 insbesondere die Einbrüche in der Gewerbesteuer durch die Lockdown-
Schließungen sowie der stark verringerte Anteil an der Einkommenssteuer durch die Zahlung 
von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie aufzuzählen. Diese Entwicklung zeigt 
in besonderem Maße, wie entscheidend die finanz iellen Gestaltungsmöglichkeiten durch 
Fremdeinflüsse mitbestimmt werden.  
Die Liquidität 2. Grades liegt mit 24,46% unter der des Vorjahres (26,84%). Die Kennzahl wird 
im Wesentlichen durch den hohen Bestand an Liquiditätskrediten geprägt, der sich in 2020 
gegenüber dem Vorjahr zwar um 188,8 Mio. € reduziert hat, allerdings weiterhin die Summe 
der liquiden Mittel und der Forderungen deutlich übersteigt.  
Der dynamische Verschuldungsgrad zeigt, dass die Entwicklung nicht stetig ist, sondern 
Schwankungen unterliegt. In 2020 wird ein gegenüber 2019 höherer 
Zahlungsmittelüberschuss erzielt. Damit könnten bei unveränderten Rahmenbedingungen und 
224

gleichen Zahlungsüberschüssen die gegenwärtigen Schulden theoretisch in etwa 13 Jahren 
getilgt se
in, also 18 Jahre früher als noch auf der Basis 2019. 
7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in 2020 weltweit rasant ausgebreitet. Auch in 2021 
entstehen dadurch erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und die 
Arbeitswelt, auch wenn seit Anfang 2021 eine Impfung gegen das Virus zur Verfügung steht. 
Diese Impfungen können jedoch aufgrund noch aufzubauender Produktionsstätten nicht sofort 
allen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Dies führt dazu, dass Veranstaltungen, 
Messen, Reisen weiterhin abgesagt werden oder nur sehr restriktiv durchgeführt werden 
können. Kulturelle Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind zwar nicht mehr 
geschlossen, haben jedoch umfangreiche Vorschriften in Bezug auf Zugangsbeschränkungen 
und notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort zu beachten. Das wirtschaftliche und 
soziale Leben bleibt daher auch in Köln weiterhin stark eingeschränkt. Diese Pandemie hat 
also auch in 2021 unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf die Kölner Wirtschaft. 
Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die Stadt die 
finanziellen Auswirkungen in gravierendem Maße spüren. Zur Quantifizierung von 
Mehraufwendungen und Mindererträgen wurde in 2020 eine Buchungssystematik entwickelt, 
die es ermöglicht, den zusätzlichen corona-bedingten Aufwand zu erfassen. 
225
Köln, 1.Y-l. 2023
� t:.eJI-(' .(leke_r Renriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, 22.02.2023 
Prof. Dr. Dörte Diemert 
Stadtkämmerin

Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes 
und der Ratsmitglieder 
226

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n  (Wahlperiode 2014 / 2020)  (2020 / 2025)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Beirat RheinEnergie AG
Beirat NRW (Nordrhein-Westfalen) Bank
Beirat RWE (Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk) AG 
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH 
R a t s m i t g l i e d e r  (Wahlperiode 2014 / 2020) 
Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (bis 10.12.2020)
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG ---
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020))
Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020)
zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
fachwirt (HGK AG)
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) 
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)
227

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Frank, Jörg Wirtschaftspolitischer Sprecher Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
der Fraktion Bündnis 90/ Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Die Grünen im Rat der Stadt Köln Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021)
IT Organisator Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsratsvorsitzende RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Geraedts, Wilhelm Pensionär
Gerlach, Lisa Hanna Unternehmens- und
Wirtschaftsberaterin selbständig
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Görzel, Volker Rechtsanwalt Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Götz, Stefan Angestellter Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) 
Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
228

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat der VRS GmbH
Aufsichtsrat der NVR GmbH
Hauser, Frank Investment Kaufmann, selbst.
Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 10.12.2020)
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Dienstleisterin, selbständig
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Heuser, Marion Hausfrau
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) 
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Relations Verhinderungsvertreter im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Kara, Efkan Unternehmensberater, selbst.  ---
Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
229

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Killersreiter, Dr. Birgitt Hochschullehrerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Klein, Heinz Pensionär (Schulleiter a. D.) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Kockerbeck, Heiner Lehrer ---
Kron, Peter Pensionär Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH 
Mitglied ZV NVR
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat VRS GmbH 
Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 10.12.2020)
Nesseler-Komp, Birgitta Dipl.-Betriebsw., Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 21.12.2020)
Noack, Horst Pensionär Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat VRS GmbH 
Aufsichtsrat NVR GmbH
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
230

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 18.12.2020)
Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH
Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat VRS GmbH 
Aufsichtsrat NVR GmbH 
Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln 
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Schäfer, Prof. Klaus Rentner Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH 
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GMBH
Schmerbach, Cornelia  ---  ---
231

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) (bis 08.02.2021)
Schwab, Luisa Studentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gGmbH 
Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Sterck, Ralph Geschäftsführer der  Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 21.12.2020)
Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH
Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020)
Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
232

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Thelen, Horst Pensionär Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Tritschler, Sven ---
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
van Geffen, Jörg Bankkaufmann
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Walter, Karl-Heinz Referent Remondis GmbH & Co.KG Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH (bis 17.02.2021)
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Geschäftsführer Fraktion Die Linke
Welcker, Katharina Hausfrau Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH 
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe ---
Rot-Weiß im Rat der Stadt
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat NVR GmbH
Wolter, Judith Rechtsanwältin ---
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig
233

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter
R a t s m i t g l i e d e r  (Wahlperiode 2020 / 2025) 
Abé, Denise
Fraktionsgeschäftsführerin Bündnis 
90 / Die Grünen
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020)
Achtelik, Christian
ab 01.11.2020
Aengenvoort, Constanze
Referatsleiterin für 
Informationsdienste
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Akude, John
ab 01.11.2020
Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Sozial-Betriebe Köln gGmbH SBK (ab 10.12.2020)
 ab 01.11.2020
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG ---
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Brock-Storms, Claudia wissenschaftliche Mitarbeiterin
ab 01.11.2020
Büschges, Matthias
ab 01.11.2020
Cremer, Christer
ab 01.11.2020
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln 
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
234

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
Dickas, Birgit Beate
ab 01.11.2020
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH 
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ( bis 10.12.2020)
Beirat der AVG Kompostierung GmbH (ab 10.12.2020)
Gabrysch, Nicolin
ab 01.11.2020
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn 
Geffe, Thomas Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Giesen, Manfred Rentner Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020)
ab 09.11.2020 Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020)
Glashagen, Jennifer
ab 01.11.2020
Görzel, Volker Rechtsanwalt Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH 
Haeming, Eric Prokurist Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
235

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat VRS GmbH
Aufsichtsrat NVR GmbH
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Dienstleisterin, selbständig Ausichtsrat KölnTourismus GmbH
Helmis, Maria Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020)
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (bis 10.12.2020)
Heuser, Marion Hausfrau Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (ab 10.12.2020)
Hock, Michael Rechtsanwalt
ab 01.11.2020
Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt (ab 10.12.2020)
Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 10.12.2020)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020)
Jäger, Christiane Diplom Kazffrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR  (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
Jeschka, Manuel Uwe Planer/Projektleiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)  (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH 
Relations Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH   (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsratsratsvorsitzender GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn 
236

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Verhinderungsvertreterin im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020)
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 10.12.2020)
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (bis 24.02.2021)
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten (bis 10.12.2020)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab  22.12.2020)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (ab 18.12.2020)
Lorenz, Lukas Student / Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020)
ab 01.11.2020
Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
ab 01.11.2020
Martin, Christiane Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (ab 10.12.2020)
Marx, Werner Beamter
ab 01.11.2020
Michalak, Mario Selbständig, Mime, Produzent, 
Nachlasspfleger
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020)
237

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG ( bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat VRS GmbH löschen   
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH   (bis 10.12.2020)
Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 18.12.2020)
Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH 
Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Pütz, Pascal Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Recktenwald, Viola
ab 01.11.2020
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020)
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat VRS GmbH 
Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln 
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020)
238

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat KölnBäder (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Jugendzentrum Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH ( ab 10.12.2020)
Ruffen, Stefanie Architektin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)   (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Schallehn, Robert Wissenschaftlicher Mitarbeiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR  (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (ab 10.12.2020)
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)  (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH   (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GMBH
Schneeloch, Sandra Bankdirektorin Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Koelncongress GmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020)
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (ab 10.12.2020)
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH  (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozialbetriebe (ab 10.12.2020)
Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Aufsichtsrat Moderne Stadt (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (ab 10.12.2020) 
Aufsichtsrat GWG Rhein Erft mbH (ab 10.12.2020) 
Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (ab 10.12.2020)
Seiger, Christine GAG Immobilien AG (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Kuratorium Krankenhausstiftung Porz am Rhein (ab 10.12.2020)
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH  (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH ( bis 10.12.2020)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)  (bis 10.12.2020)
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020)
239

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Spehl, Felix Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
ab 01.11.2020
Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020
Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (STV) 
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 22.12.2020)
Tritschler, Sven ---
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Venturini, Isabella
ab 01.11.2020
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH 
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (bis 22.12.2020)
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Wahlen, Lars Studentische Hilfskraft
ab 01.11.2020
Weber, Florian Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) (ab 10.12.2020)
ab 01.11.2020 Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG ( bis zum 22.12.20)
Geschäftsführer Fraktion Die Linke Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)  ( bis zum 22.12.2020)
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn 
Regionalverkehr Köln GmbH RVK (ab 10.12.2020)
240

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig
Yazicioglu, Dilan
ab 01.11.2020
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter
S t a d t v o r s t a n d
Keller, Dr. Stephan Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG (bis 31.10.2020)
(Dezernat I) Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 31.10.2020)
bis 31.10.2020 Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (ab 22.12.2020)
Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrat KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG 
(Dezernat II)     Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (ab 18.12.2020)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG (ab 22.12.2020)
Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 22.12.2020)
Blome, Andrea Beigeordnete Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(Dezernat III) Vorsitzende Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG 
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH
Voigtsberger, Robert Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (ab 10.12.2020)
(Dezernat IV)  Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (ab 10.12.2020)
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH 
Gesellschaftsvertreter für die Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger
Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (ab 10.12.2020)
(Dezernat V) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH (ab 10.12.2020)
Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
(Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immoilien AG (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Aufsichtsrat Modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (ab 10.12.2020)
(Dezernat VII) Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.12.2020)
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH U (ab 10.12.2020)
241

Beschlussvorlage Rat

2581 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14/141/4 
RPA-Nr. 2021/0093 
Vorlagen-Nummer 
 2636/2023 
Freigabedatum 
29.08.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln 
zum 31.12.2020 
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der 
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2023 nach ein-
gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der 
Stadt Köln zum 31.12.2020 wie folgt Stellung:  
 
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü-
fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten 
Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. 
Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2020 einschließlich des beige-
fügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.  
 
- Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie-
benen Mängel zu beauftragen. 
 
- Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im 
halbjährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke 
für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststel-
lungen des Berichtes zum Jahresabschluss 2020 zu ergänzen. 
 
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und 
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2020 wird festgestellt. 
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
 
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im 
Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen. 
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts 
der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss 2020 Teil 1 (korrigiert) 
 
Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.

3 
Begründung: 
 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 
31.12.2020 in der Sitzung am 21.03.2023 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur 
Prüfung verwiesen.

Anlage_0_Begruendung Dringlichkeit_Bericht Prüfung JA 2020

1448 Zeichen

Anlage 0 
Begründung für die Dringlichkeit zur Beschlussvorlage 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln 
zum 31.12.2020 
 
Ein Beschluss ist noch im Rahmen des aktuellen Sitzungslaufs notwendig, weil die 
Kämmerei gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 KomHVO dem Haushaltsplan die Ergebnisrech- 
nung, Finanzrechnung und die Bilanz des Vorjahres beizufügen hat. 
Für die Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 hätte bereits der Jahresab- 
schluss 2021 beigefügt werden müssen. Da die Stadt Köln diese Anforderung nicht 
eingehalten hat, weil der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 erst in der Sitzung 
des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.09.2023 behandelt wird, hat die Be- 
zirksregierung mit Schreiben vom 19.12.2022 die Auflage erteilt, über den Fortgang 
der Jahresabschlussarbeiten regelmäßig zu berichten. Die nächste Berichterstattung 
an die Bezirksregierung datiert auf den 15.09.2023. 
Verwaltungsinterne Abstimmungen zum Jahresabschluss 2020 haben zu Verzöge- 
rungen im Ablauf zur Einbringung des Prüfungsberichtes in den Rechnungsprüfungs- 
ausschuss geführt. 
Da die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 laut Bezirksregierung bereits im 
ersten Quartal 2023 hätte erfolgen sollen, ist es aufgrund des zeitlichen Aspekts, um 
somit eine gesetzeskonforme Haushaltsgenehmigung zu erreichen, erforderlich die 
ausstehenden Jahresabschlüsse, hier den Jahresabschluss 2020, schnellstmöglich 
festzustellen.

Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2020

226456 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
 
 
 
 
 
 
Bericht über die Prüfung 
des Jahresabschlusses und 
des Lageberichtes 
der Stadt Köln zum 31.12.2020

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 0221/ 221 - 25015 
 0221/ 221 - 25501

Inhaltsverzeichnis 
1 Vorwort ............................................................................................. 1 
2 Prüfungsauftrag ............................................................................... 1  
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................... 1 
4 Grundsätzliche Feststellungen ....................................................... 2 
4.1  Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen ......... 2 
4.1.1  Qualität des Rechnungswesens ......................................................... 2  
4.1.2  Lizenz- und Vertragsmanagement ..................................................... 4  
4.1.3  Inventuren allgemein .......................................................................... 4  
4.1.4  Grundbesitz........................................ ................................................ 4  
4.1.5  Straßenvermögen .............................................................................. 5  
4.2  Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 .................... 6 
4.2.1  CA-Belegarten ................................................................................... 6  
4.2.2  Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 7  
4.2.3  System der Belegablage .................................................................... 7  
4.2.4  Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt .................... 7 
4.2.5  Qualität der Belege ............................................................................ 8  
5 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz ....................... 8 
Aktivseite der Bilanz ................................................................................ ......... 8 
5.0  Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(COVID Bilanzierungshilfe) ................................................................ 8  
Anlagevermögen ....................................................................................... ........ 13  
5.1  Immaterielle Vermögensgegenstände .............................................. 13  
5.2  Sachanlagen .................................................................................... 13  
5.2.1  Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................ 13  
5.2.2  Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .................... 14  
5.2.3  Infrastrukturvermögen ...................................................................... 14  
5.2.4  Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ............................................... 14  
5.2.4.1  Zugänge aus Ankäufen und Schenkungen sowie Zuschreibungen .. 15  
5.2.5  Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge .............................. 17  
5.2.6  Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................ 17  
5.2.7  Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ........................................ 18  
5.3  Finanzanlagen ................................................................................. 18  
Umlaufvermögen ....................................................................................... ........ 18

5.4  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ........................ 19  
5.5  Liquide Mittel .................................................................................... 19  
Passivseite der Bilanz ............................................................................... ...... 20  
Eigenkapital ......................................................................................... .............. 20  
5.6  Allgemeine Rücklage ....................................................................... 20  
5.7  Ausgleichsrücklage .......................................................................... 22  
5.8  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ................................................. 22  
5.9  Sonderposten ................................................................................... 23  
Fremdkapital ...................................... ................................................... ............ 23  
5.10  Rückstellungen ................................................................................ 24  
5.11  Verbindlichkeiten .............................................................................. 24  
5.11.1  Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen .................................................................................. 25  
6 Ergebnisrechnung ......................................................................... 27  
6.1  Zuwendungen und allgemeine Umlagen .......................................... 27  
6.2  Weitere andere sonstige ordentliche Erträge.................................... 31  
6.3  Außerplanmäßige Abschreibungen .................................................. 37  
6.4  Andere sonstige ordentliche Aufwendungen .................................... 41  
7 Themen übergreifende Prüfergebnisse ........................................ 44  
7.1  Auffällige Wertänderungen sowie Buchungsauffälligkeiten auf Bilanz- 
und Ergebnisrechnungskonten ......................................................... 44  
7.2  Prüfergebnis zum Risikomanagementsystem, internen Kontrollsystem 
und Tax Compliance Management System ...................................... 48  
7.3  Skonto .............................................................................................. 52  
7.4  Werthaltigkeit einzelner Bilanzpositionen ......................................... 60  
8 Finanzrechnung ............................................................................. 61  
9 Anhang und Lagebericht ............................................................... 62  
10  Bestätigungsvermerk .................................................................... 62

Abkürzungsverzeichnis 
ALKIS   Amtliches Liegenschaftskatasterinformations system 
ARAP   Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 
BauGB   Baugesetzbuch 
BgA    Betriebe gewerblicher Art 
BGB    Bürgerliches Gesetzbuch 
CA CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchunge n aus 
dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt 
werden 
cMarket Online Bestellplattform der Stadt Köln 
CRD Chancen-Risiken-Dialog 
DV    Datenverarbeitung 
EFRE   Europäischer Fonds für regionale Entwicklung  
e-Rechnung  Elektronische Rechnung 
EuGH   Europäischer Gerichtshof 
FIAA    Anlagenbuchhaltung Modul in SAP 
Fipo    Finanzposition 
GAFin   Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GO    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa len 
GoB    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf be- 
wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in 
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
GWG    Geringwertiges Wirtschaftsgut 
HGB    Handelsgesetzbuch 
IKS    Internes Kontrollsystem 
KInvFG Kommunalinvestitionsgesetz 
KomHVO Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfa len 
KVO Kölner Vergabeordnung 
LVR    Landschaftsverband Rheinland 
NKF    Neues Kommunales Finanzmanagement 
NKF-CIG Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie 
folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten 
und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit 
sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschrif- 
ten 
NWP    Niederstwertprinzip 
OGS    Offene Ganztagsschule 
PRAP   Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
PSCD SAP Modul im Bereich Kassen- und Einnahmemanag e- 
ment

RMS Risikomanagementsystem 
SAP    modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köl n 
SAP-CO   SAP Modul im Bereich Controlling 
SAP-FI   SAP Modul im Bereich Finanzbuchhaltung 
SAP-FIAA   SAP Modul im Bereich Anlagenbuchhaltung 
SozMiau Anwendung zur Erstellung von Mittelbindunge n und Aus- 
zahlungsanordnungen 
TCMS   Tax Compliance Management System 
UStG    Umsatzsteuergesetz 
VHS    Volkshochschule 
VIA VIS   IV-gestütztes Straßeninformationssystem 
VOL/B-ZVB  Vergabeordnung für Lieferungen und Leist ungen 
    Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln 
ZustO   Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung ...................................... 35  
Abbildung 2: Prozess der dezentralen Rechnungsbearbeitung.......................... 54  
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Zurückgezahlte konsumtive Zuwendungen aus Vorjahren ................ 30  
Tabelle 2: Durchbrechung des Vier-Augen-Prinzips .......................................... 33  
Tabelle 3: Falsches Ertragskonto ..................................................................... . 34  
Tabelle 4: Ergebnisrechnung bei korrekter Kontenwahl ..................................... 36  
Tabelle 5: Aspekte bei Rechnungsbearbeitung mit Skontovereinbarung ........... 53  
Tabelle 6: Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto .... 57  
Tabelle 7: Mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit Skontierung im 
Rechnungsbearbeitungsprozess ....................................................................... 5 8  
Tabelle 8: Übersicht der unvollständigen Datenlagen zum Bilanzstichtag 
31.12.2020 ........................................................................................... ............. 60

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   1  
1 Vorwort 
Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März des Folge- 
jahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeiste- 
rin bestätigt werden.  
Gemäß § 102 Abs. 6 GO ist der Entwurf des Jahresabs chlusses dem Rechnungsprüfungs- 
ausschuss zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden Finanzausschuss und Rat im Rahmen 
einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die V orlage des Entwurfs im Rechnungsprü- 
fungsausschuss unterrichtet. 
Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlu sses durch den Rat ist gemäß  
§ 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfun gsausschuss den Jahresabschluss 
prüft.  
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen, den von 
der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahres- 
abschlusses für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehme n und gemäß § 59 GO in Verbindung 
mit § 102 GO, das 14/Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung 
der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.  
Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach abgeschlos- 
sener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. Fristgerecht wäre ein 
Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 20 21 gewesen. Eine fristgerechte Fest- 
stellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich vorges chrieben und von erheblicher Relevanz, 
da die Bezirksregierung dieser im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe 
Bedeutung beimisst. 
2 Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95  Abs. 1 GO ein Jahresabschluss auf- 
zustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtsch aft des Jahres nachzuweisen ist. Er be- 
steht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen, der Bilanz und 
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob 
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- 
tragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und 
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterl agen in elektronischer Form sowie 
zum Datenzugriff (GoBD) ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzend en Satzungen und sonstigen ortsrechtli- 
chen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). In die Prüfung sind die Buch- 
führung, die Inventur, das Inventar und die Übersic ht über die örtlich festgelegten Nutzungs- 
dauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht hingegen ist darauf zu 
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang s teht und seine sonstigen Angaben nicht 
eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz - und Ertragslage der Gemeinde erwe- 
cken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Erg ebnis der Jahresabschlussprüfung 
schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). 
Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsam- 
tes gemäß § 59 Abs. 3 GO. 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus d er Bilanz, der Finanz- und Ergebnis- 
rechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss, für das zum 31. Dezember 2020  
beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der St adt Köln. Die Aufgabe der Prüferinnen 
und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand darin, die Unterlagen und Angaben im Rah- 
men der pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jah- 
resabschluss abzugeben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   2  
Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten März bis Juli 2023 durchgeführt.  
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoo rientierten Prüfungsansatzes geprüft. 
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschlu ss und der Lagebericht frei von we- 
sentlichen Fehlaussagen sind. 
Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahren sprüfungen sowie Belegprüfungen 
überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgefü hrt. Sie stützt sich ferner auf Erkennt- 
nisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabsch lüsse sowie aus den Schwerpunkt- 
prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
Trotz Bemühungen den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, besteht wei- 
terhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristg erechten Vorlage von Unterlagen durch 
die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der Qualität der zur Verfügung gestell- 
ten Unterlagen. 
Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzb ereichen führte bereits in vergangenen 
Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf das absolut Notwen- 
dige beschränken mussten. Im Zusammenhang mit der i m Jahr 2020 ausgebrochenen 
Corona-Pandemie entstand in einigen Bereichen eine zusätzliche Arbeitsbelastung, die sich 
auch auf die Prüfung des Jahresabschlusses auswirkte. So wurden für die Prüfung benötigte 
Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen Qualität und in einzelnen Fäl- 
len gar nicht zur Verfügung gestellt. 
Die vom Rechnungsprüfungsamt seit langer Zeit gefor derte und daraufhin von 20/Kämmerei 
(Kämmerei) angestoßene Zentralisierung des Rechnung swesens wird langfristig nicht nur 
dazu beitragen Mängel in der Buchhaltung schneller und einheitlicher beheben zu können, 
sondern auch die Rahmenbedingungen für einen besser en Austausch von Jahresabschlus- 
serstellenden und Jahresabschlussprüfenden zu ermöglichen. 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangen en Prüfungen 
Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den vergangenen 
Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im Prüfungszeitraum weiterhin 
aktuell waren. 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens 
Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen Prüfungen 
erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel durch geeignete Maß- 
nahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen nachzuk ommen, hat der Stadtvorstand im 
Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen be- 
schlossen. Über den Sachstand wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im Rech- 
nungsprüfungsausschuss berichtet. Zu den Maßnahmen zählen: 
Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnungs- 
legung 
Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation 
Forcierung der Personalentwicklung 
Elektronische Rechnungsbearbeitung 
Internes Kontrollsystem (IKS) 
Maßnahmen für den Jahresabschluss 
Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-Maßnah- 
men-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   3  
Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Ve rbesserung der Qualität des 
Rechnungswesens 
Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatoris chen Maßnahmen hat der Verwaltungs- 
vorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen: 
1. Innerhalb der Abteilung 200/NKF-Finanzbuchhaltun g wird ein zentrales Finanzser- 
viceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und Anlagenbuchhaltung werden mit dem 
Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen. 
2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturieru ng der dezentralen Finanzbereiche, um 
diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung zu stär- 
ken. Diese werden durch eine gezielte Personalentwi cklung und Wissensmanagement 
unterstützt. 
3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich über 
den Projektstand berichtet werden. 
Laut Mitteilung der Kämmerei wurde am 22.05.2023 im  letzten Roll-Out die Kreditorenbuch- 
haltung final zentralisiert. Die Debitorenbuchhaltu ng wird zum Teil bereits zentral durch die 
Kämmerei durchgeführt. Die Anbindung der Vorsysteme an die debitorischen Prozesse erfolgt 
hingegen noch dezentral. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. 
Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung 
Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen Kommu- 
nalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist ein e grundlegende Voraussetzung, um die 
erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen.  Im Rahmen der geplanten Maßnahmen 
zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgese- 
hen sind, sollen auch die Personalbemessung und Ste llenbewertung berücksichtigt werden, 
um insbesondere der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken. 
Ein Konzept zur Steigerung der Akzeptanz und Verbes serung der Personalentwicklung im 
Rechnungswesen wurde von der Kämmerei erarbeitet. D arin werden standardisierte Stellen- 
bewertungen für bestimmte Aufgabenpakete im Finanzb ereich angeregt. Eine umfassende 
Umsetzung der konzipierten Personalentwicklungs- un d Schulungsmaßnahmen können der- 
zeit jedoch nicht erfolgen, da die Entscheidung zur  dauerhaften Umsetzung vom Abschluss 
der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen s owie der Bereitstellung entsprechen- 
der Personalkapazitäten abhängt. 
Der Sachstand ist insofern weitgehend unverändert und der bisherige Verlauf des Teilprojekts 
als nicht zufriedenstellend zu bezeichnen. Der Finanzbereich der Stadt Köln verfügt nach Auf- 
fassung des Rechnungsprüfungsamtes weiterhin über nicht genügend ausreichend qualifizier- 
tes Personal, was zu Einbußen in der Qualität der Buchführung beiträgt. 
Elektronische Rechnungsbearbeitung 
Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der gesetzlichen Ver- 
pflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) annehmen und bearbei- 
ten zu können. Allerdings erfolgt die technische Umsetzung zunächst lediglich für sogenannte 
XRechnungen (XRechnung bezeichnet ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als 
Standard für e-Rechnungen aktuell etabliert wird. Die XRechnung wurde im IT-Planungsrat für 
Bund und Länder festgelegt und setzt die Vorgaben des Europäischen Komitees für Normung 
um.). 
Geplant ist eine SAP-integrierte Rechnungsbearbeitung unter Einbeziehung der Veränderun- 
gen in der Bestellplattform cMarket fortzuentwickel n. Nach einer Produktivsetzung der Inte- 
rimslösung in einzelnen Pilotbereichen im I. Quarta l 2019 wurden technische Anforderungen 
definiert und eine entsprechende Bedarfsfeststellun g für die Beschaffung einer Software ge- 
fertigt. Das Ziel dabei ist ein stadtweit einheitlicher und medienbruchfreier Gesamtprozess von 
der Bedarfsfeststellung über Vergabe, Bestellung, Lieferung, Rechnungseingang, Rechnungs- 
buchung bis zur vollständig digitalen Archivierung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   4  
Laut Mitteilung der Kämmerei ist eine Ausweitung de s Verfahrens und die Einbindung eines 
Workflows für PDF- und Scan-Dateien über die Zentra le Scanstelle technisch seit dem 
01.02.2021 möglich. Die Berücksichtigung der Anford erungen für komplexe Baurechnungen, 
eine weitergehende Vernetzung mit der Bestellplattform cMarket und die Ausweitung auf an- 
dere Rechnungsformate werden im Rahmen der Weiterentwicklung der eRechnung geprüft. 
Parallel zur Zentralisierung der Kreditorenbuchhalt ung, wird auch die elektronische Rech- 
nungsbearbeitung installiert, die mit dem letzten Rollout am 23.05.2023 finalisiert wurde. 
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement 
Lizenzmanagement 
Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das Rechnungsprüfungs- 
amt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen (Lizenzmanagement), zur Sicherstellung ei- 
ner vollständigen Erfassung einzelner Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden 
Risiken. Derartige Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin.  
Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren Kosten voll- 
ständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt werden, welche Software-
Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese tatsächlich genutzt werden. 
Derzeit läuft die Ausschreibung für eine Software zur Unterstützung der Aufgaben im zentralen 
Lizenzmanagement. Nach der Vergabeentscheidung erfo lgt die Implementierung, Produk- 
tivsitzung und Anbindung der Fachämter. 
Der Projektabschluss eines stadtweiten Lizenzmanagementsystems war für 2023 geplant, ak- 
tuell geht man seitens 12/Amt für Informationsverarbeitung (IV-Amt) von Ende 2024 aus. 
Vertragsmanagement 
Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende P rüfung war nicht Gegenstand der Jah- 
resabschlussprüfung. 
4.1.3 Inventuren allgemein 
Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der Thematik der In- 
venturen immer wieder eingeschränkt. Inventuren wur den nicht im gesetzlich vorgeschriebe- 
nen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und 
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. 
Die Kämmerei prüft derzeit für die Bilanzpositionen  „technische Anlagen, Maschinen, Fuhr- 
park“ sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ die Ausweitung des bisherigen Inventurzeit- 
raums von drei auf vier Jahre auszuweiten.  
Ein Gesamtkonzept für die Inventuren lag im Prüfungszeitraum nicht vor.  
4.1.4 Grundbesitz 
Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken 
durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. 
Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung 
Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum Grundbesitz wurden 
begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erke nntnissen angepasst werden. Die Fest- 
stellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in der laufenden Buchhaltung, sowie die 
Erarbeitung von Soll-Prozessen und Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, wer- 
den derzeit durch die Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet. Erste Erkenntnisse liegen vor und 
werden nun sukzessive verfügt. Hierzu findet auch ein regelmäßiger Austausch zwischen der 
Projektleitung Grundbesitz und dem Rechnungsprüfungsamt statt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   5  
Um alle Geschäftsvorfälle im Bereich „Grundbesitz“ zeitnah und vollständig abbilden zu kön- 
nen, müssen zunächst die DV-technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzun- 
gen geschaffen werden. 
Die Fachverwaltung hat im Jahr 2022 das Dokumentenmanagementsystem produktiv gesetzt. 
Derzeit erfolgt die Digitalisierung bestehender Geschäftsvorfälle als Grundlage für die Einfüh- 
rung eines digitalen Workflows. Zukünftig sollen zudem zur Bewertung des unbebauten Grund- 
besitzes die für bestimmte Grundstücksarten pauscha len Bodenwerte herangezogen und 
diese Grundstücke jährlich bewertet werden. 
Im Rahmen des Teilprojektes hat die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen der Anwen- 
dung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur 
Stellungnahme vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich nach Prüfung hierzu mit der 
Verwaltung in Verbindung setzen. 
Inventur Grundbesitz 
Bezüglich der Inventur des Grundbesitzes erfolgt de r Datenabgleich bereits sukzessive zwi- 
schen den Bestandsdaten aus ALKIS NRW und SAP für das gesamte Stadtgebiet.  
Der zutreffende Ausweis sowie zutreffende Einzelwer te von unbebautem und bebautem 
Grundbesitz inklusive Gebäude sind weiterhin zum 31 .12.2024 vorgesehen. Der bereits zur 
Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken durch die Ver- 
waltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. 
Die Kämmerei hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass zum Stichtag 31.12.2022 eine Pilotinventur 
innerhalb der Gemarkung 4994 „Meschenich“ durchgeführt wurde und somit einen Teilbereich 
des städtischen unbebauten Grundbesitzes inventaris iert wurde. Die Pilotinventur des unbe- 
bauten Grundbesitzes hat gezeigt, dass die Inventur en des städtischen Grundbesitzes sehr 
zeitaufwendig und nur unter erheblicher personeller  Kapazitätsbindung möglich sind. Basie- 
rend auf den Erkenntnissen der Pilotinventur wird die Verwaltung die Einhaltung des Zeit-Maß- 
nahme-Plans hinsichtlich einer vollständigen Invent ur des gesamtstädtischen Grundbesitzes 
prüfen. 
4.1.5 Straßenvermögen 
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Ein- 
zelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen wiesen zudem 
Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die 
Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu den Wertabs chlägen bei Straßen sind immer noch 
nicht ausgeräumt. Eine Erfassung der Straßenflächen  und -zustände, die für mögliche Ab- 
schreibungen oder die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut der 
Kämmerei erst bis 2027 erfolgen. 
Nach der Umorganisation der Ämterstruktur im Dezernat für Mobilität verteilt sich das Projekt 
nun auf drei Ämter im Dezernatsbereich. Die Gesamtprojektleitung koordiniert ämterübergrei- 
fend die Aufgaben in den Teilprojekten.  
Pauschale Wertabschläge aufgrund von Straßenschäden 
Zur Mängelbeseitigung von pauschalen Wertabschlägen sind eine Reihe von Maßnahmen ge- 
plant. Es ist angedacht, ein Konzept zur Organisati on der flächendeckenden Erfassung aller 
Straßen, Wege und Plätze im Kölner Stadtgebiet zu erstellen. Die Umsetzung dieses Konzep- 
tes – einschließlich einer Bereitstellung der erforderlichen personellen, technischen und finan- 
ziellen Ressourcen – war bis 2022 vorgesehen. Im An schluss an die geplante flächende- 
ckende Zustandserfassung im Jahr 2023 wird eine kontinuierliche Fortsetzung angestrebt. Vo- 
raussetzung hierfür ist unter anderem die Möglichkeit der Bilanzerstellung in VIA VIS.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   6  
Flächen- und Vermögensanpassung mittels VIA VIS und SAP-FIAA 
Bei der Flächen- und Vermögensanpassung mittels VIA VIS und SAP-FIAA kam es, aufgrund 
von Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren, zu einer Verschiebung des Zeitplans. Da- 
nach soll die Überprüfung der Bestandsdaten in VIA VIS und der Datenabgleich zwischen den 
Datenbanken VIA VIS und SAP-FIAA – als Basis für di e Straßenzustandserfassung und die 
Abbildung der Straßen im Anlagevermögen – intensiviert werden. Derzeit wird darüber hinaus 
eruiert, ob und wie Geodaten aus anderen Fachdatenb anken den Datenbestand in VIA VIS 
ergänzen und verbessern können. 
Mit der Straßenzustandserfassung im Bezirk Rodenkirchen wurde im September 2022 begon- 
nen. Daten für den Stadtbezirk Kalk werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorliegen. 
Die Erledigung der rückständigen Arbeiten in der An lagenbuchhaltung des Fachamtes bean- 
sprucht einen größeren zeitlichen Umfang als bisher  angenommen. Ursächlich hierfür ist die 
personelle Situation der Anlagenbuchhaltung des Fachamtes in der Vergangenheit. 
Der Abschluss der Maßnahmen wird sich somit aufgrun d organisatorischer, personeller und 
technischer Mangellage weiter verzögern. Die Kämmer ei geht derzeit von einem Abschluss 
des Projektes zum 31.12.2027 aus. Voraussetzung hierfür ist die Einführung des NKF-Moduls 
und die Möglichkeit der Bilanzerstellung in VIA VIS. 
Derzeit läuft das NKF-Modul in der Testumgebung mit einem alten Datenbestand. Nach Aus- 
sage der Projektleitung wird nach den SAP-Korrekturen ein neues Testsystem aufgesetzt. Ziel 
ist es, anschließend die Funktionsweise zu prüfen u nd über die Möglichkeit der direkten 
Schnittstelle zu SAP-FIAA zu entscheiden. Bisher wi rd die Datenübergabe in Form einer ge- 
sonderten Datei oder manuell in SAP-FIAA gewährleistet. 
Die Kämmerei hat dem Rechnungsprüfungsamt ein Konzept bezüglich der erforderlichen Kor- 
rekturbuchungen zur Angleichung von VIA-VIS und SAP vorgelegt. Das Rechnungsprüfungs- 
amt wird sich nach Prüfung mit der Verwaltung in Verbindung setzen. 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 
4.2.1 CA-Belegarten 
Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = anwendungsübergreifend) exis- 
tieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten Belege, da diese ausschließlich die automati- 
sche Überleitung der Einzelbuchungen aus PSCD darstellen. Dabei handelt es sich teilweise 
um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen),  das heißt, dass mit einer Bu- 
chungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in zweistelliger Millionenhöhe gebucht 
werden, für die inhaltlich und sachlich kein Zusammenhang besteht. 
In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Un terlagen finden sich die entsprechen- 
den CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der Unterlagen zu den automati- 
sierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. 
Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die Buchführung so be- 
schaffen sein, dass sie einem sachverständigen Drit ten innerhalb angemessener Zeit einen 
Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die L age der Kommune vermitteln kann. Die 
einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfol- 
gen lassen. Umfasst eine Buchung mehrere Geschäftsv orfälle, indem sie verdichtet über 
Fachsysteme bzw. die Nebenbuchhaltung in das Hauptb uchführungssystem gelangt, hat die 
Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzel nen Geschäftsvorfall begründenden Be- 
lege. 
Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, ist eine 
Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den Hauptbuchführungskonten erforder- 
lich.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Die Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung 
oder Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um  eine progressive (chronologische) 
und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu ermöglichen.  
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht gewährleis- 
tet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet werden. 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer  wieder Feststellungen getroffen, 
die Korrekturbuchungen notwendig machen. In der Privatwirtschaft werden erforderliche Kor- 
rekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung umgesetzt. Die Stadt Köln hat seit 
der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durch- 
geführt. Falls Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in 
Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des a ufgestellten Jahresabschlusses in Teilen 
fehlerbehaftet. 
In der aktuellen Prüfung wurden beispielsweise Korr ekturbuchungen zu Abschreibungen die 
Stiftung Stadtgedächtnis betreffend notwendig. Die Nachholung dieser Buchungen sind erst 
für den Jahresabschluss 2023 geplant, also drei Jahre später. Begründet wird dies seitens der 
Kämmerei mit aufwendigen technischen Änderungen in der Anlagenbuchhaltung.  
Inwiefern technische Umstellungen in der Software n otwendig sind, um Korrekturbuchungen 
vorzunehmen, ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht nachvollziehbar. 
Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderu ngen bzw. Korrekturen müssen in der 
Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 
4.2.3 System der Belegablage 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraf t der Buchführung ist das Belegprinzip. 
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den ge ordnet aufzubewahrenden Unterlagen In- 
halt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erk lärt und schlüssig nachgewiesen werden 
können. Die Belege müssen systematisch geordnet abg elegt werden, um als Beweis für die 
Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß 
§ 28 KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen Über- 
blick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine den GoBD-konforme 
Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollstä ndig. Auszahlungsrelevante Belege 
werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP 
gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- 
vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. 
Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an unterschiedli- 
chen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgeleg t und sind teilweise nicht oder nicht mit 
vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassend e Einsichtnahme ist mit überschauba- 
rem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit 
von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen h andelt. Diese ist dann noch um die 
restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B. Eigenbelege für Umbuchun- 
gen, außerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt 
Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buc hungen auf, bei denen Aufwand gegen 
Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschä ftsvorfälle existieren nicht und es wird 
gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Pos- 
ten der Passivseite und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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4.2.5 Qualität der Belege 
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB ) zählt u. a. das Belegprinzip wie 
oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Bu chung einen Beleg. Als buchungsbegrün- 
dende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. 
Daher muss er Angaben enthalten, die eine eindeutig e Zuordnung möglich machen. Hierzu 
zählen Datum, Kontierung, Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich 
sein, wer die Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat.  
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, dass Be- 
lege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum T eil keine Betragsangaben sowie Anga- 
ben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen fehlen Unterschriften oder die Angabe 
eines Datums.  
Es wird darauf hingewiesen, auf eine einheitliche Belegstruktur mit vollständigen Angaben zu 
achten. 
5 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz  
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erken ntnisse zu einzelnen Positionen des 
Jahresabschlusses erläutert. Dabei wird zu den wese ntlichen Positionen eine kurze Einfüh- 
rung gegeben. Die Prüfbeiträge der Prüferinnen und Prüfer schließen sich unter der jeweiligen 
Position an. 
Aktivseite der Bilanz 
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt Köln verzeichnet. 
Im Wesentlichen bestehen diese aus dem Anlagevermög en, das die langfristig gebundenen 
Vermögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Po- 
sitionen, die relativ kurzfristig veräußert oder ve rbraucht werden sollen. Es besteht bei der 
Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen und liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten 
auch der Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet. 
Infolge der Pandemie hat der Gesetzgeber die nachfolgende Bilanzposition hinzugefügt. 
5.0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Le istungsfähigkeit (COVID Bi- 
lanzierungshilfe) 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  155.542.311,67 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  0,00 € 
 Veränderung  155.542.311,67 €  
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber aufgrund der COVID-Pandemie das „Gesetz zur Isolierung 
der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und 
zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sow ie zur Anpassung weiterer landes- 
rechtlicher Vorschriften (NKF-CIG)“ verabschiedet. 
Die KomHVO hat hierzu einen zusätzlichen Paragraphen aufgenommen. Demnach ist gemäß 
§ 33a Abs. 1 KomHVO ein Posten in der Bilanz unter der Bezeichnung „Aufwendungen zur 
Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ vor dem Anlagevermögen auszuweisen und 
im Anhang zu erläutern. 
Die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen fin- 
den sich in § 5 NKF-CIG wieder. Demnach kann der Au fwand entweder konkret  
(§ 5 Abs. 3 S. 1 NKF-CIG) oder pauschal ermittelt (§ 5 Abs. Abs. 3 S. 2 f. NKF-CIG) werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Bei den konkret ermittelbaren Mehraufwendungen und Mindererträgen ist zu beachten, dass 
z. B. Ausgleichszahlungen des Landes und des Bundes  Berücksichtigung bei dem Ansatz 
finden müssen. 
Soweit die Haushaltsbelastungen nicht konkret nach § 5 Abs. 3 S. 1 NKF-CIG ermittelt werden 
können, ist hilfsweise der Weg über eine pauschale Ermittlung des pandemiebedingten Scha- 
dens im Jahresabschluss vorzunehmen. Hierzu erfolgt  eine Gegenüberstellung der entspre- 
chenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahr es 2020 mit dem korrespondierenden 
Entwurf der Ergebnisrechnung für 2020. 
In § 6 NKF-CIG wird die Behandlung der Bilanzierungshilfe für die Jahre 2021 geregelt. Dem- 
nach ist die mit dem Jahresabschluss 2020 anzusetze nde Bilanzierungshilfe beginnend im 
Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben oder einma- 
lig im Haushaltsjahr 2024 mit Aufstellung der Haushaltssatzung 2025 ganz oder in Teilen ge- 
gen das Eigenkapital auszubuchen. 
Auf dem Konto der Bilanzierungshilfe wurde ein Betr ag in Höhe von 155,5 Mio. € (138 Bu- 
chungen) gebucht. Im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurden für die Prü- 
fung aus den Bereichen Mehraufwendungen, direkte Ertragsausfälle und indirekte Ertragsaus- 
fälle insgesamt 32 Buchungen mit einem Volumen von 148,3 Mio. € ausgewählt. Dies ent- 
spricht einem Anteil von 95,33 % des Gesamtsaldos z um 31.12.2020 und einem Anteil von 
23,19 % an der Anzahl der Gesamtbuchungen. 
Bei den Buchungen, insbesondere den Mehraufwendungen, handelt es sich überwiegend um 
Summenbuchungen, die sich aus zum Teil mehreren Tausend Einzelbuchungen zusammen- 
setzen. Ein gesamtstädtisch einheitliches Kostenste llen Kontierungsobjekt für die Mehrauf- 
wendungen bzw. Mindererträge wurde seitens der Kämm erei nicht vorgegeben, stattdessen 
hatte jede Dienststelle eigene Kontierungsobjekte. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Pauschale Ermittlung nach § 5 Abs. 3 NKF-CIG 
Die pauschale Ermittlung soll wie oben beschrieben anhand des Plan-Ist-Vergleichs der ent- 
sprechenden Konten der Ergebnisrechnung durchgeführt werden. Diese gesetzliche Regelung 
wird seitens der Kämmerei in einem Arbeitshinweis f ür die Dienststellen zur Ermittlung der 
indirekten Ertragsausfälle aufgenommen. 
Im Rahmen der Stichprobe wurde festgestellt, dass l ediglich die Kämmerei die gesetzlichen 
und gesamtstädtischen Vorgaben beachtet hat. In dre i weiteren Fällen wurde seitens der 
Dienststellen von der gesetzlichen Vorgabe abgewich en. In diesen Fällen errechneten die 
Dienststellen einen Mittelwert anhand der Ist-Ergebnisse der letzten drei Jahre.  
Diese Vorgehensweise widerspricht den gesetzlichen Vorschriften. Somit erfolgt keine einheit- 
liche gesamtstädtische Bewertung. Die Beträge in Hö he von 4,7 Mio. € können somit nicht 
verifiziert werden.  
23/Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (Liegenschaftsamt) 
Die Stichprobe enthält eine Buchung des Liegenschaftsamtes über 1.127.844,23 € für COVID 
bedingte Mehraufwendungen. In der Prüfung wurde fes tgestellt, dass dieser Betrag in Höhe 
von rund 1,1 Mio. € für die Bewachung des Aurelis Geländes betrifft. Bei diesen Dienstleistun- 
gen handelt es sich nicht um Mehraufwendungen aufgrund der Pandemie. 
Des Weiteren wurden diese Rechnungen für die Bewach ung auf unterschiedlichen Auf- 
wandskonten verbucht. Identische Sachverhalte wurde n einerseits auf dem Konto 521100 - 
Unterhaltung der Grundstücke und andererseits auf d em Konto 524900 - Sonstige Bewirt- 
schaftungskosten abgebildet. 
Diese Buchungen sind aus der Bilanzierungshilfe auszubuchen und in der Ergebnisrechnung 
auf ein einheitliches Konto zu buchen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   10   
Die Kämmerei beabsichtigt eine Korrektur bzw. Ausbu chung des entsprechenden Betrages 
erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 durchzuführen. 
53/Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) 
Beim Gesundheitsamt hat das Rechnungsprüfungsamt versucht vor Ort Belege zu prüfen, die 
die pandemiebezogenen Mehraufwendungen begründen. 
Für das Gesundheitsamt wurden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 10,7 Mio. € ge- 
bucht. Diese Buchung ist mit einem Kontierungsobjekt in SAP-CO versehen, mit Hilfe dessen 
die Prüfenden im Vorfeld eine Auswertung der Buchungen vornehmen konnten. Aus SAP-CO 
kann kein direkter Bezug zu den FI-Buchungen und damit auch keine Buchungsnummer direkt 
ermittelt werden.  
Die Ablage der Buchungsbelege erfolgt beim Gesundhe itsamt analog der Stadtkasse, nach 
Anordnungsnummern. Eine Anordnungsnummer enthält im mer mehrere, teilweise sehr viele 
Einzelbelege, die keinerlei Zusammenhang aufweisen. Die Verwendung von Anordnungsnum- 
mern stammt noch aus der Kameralistik. 
Im Rahmen der Prüfung wurden elf Umzugskartons mit Aktenordnern den Prüfenden zur Ver- 
fügung gestellt. Eine Sortierung der Akten in den K artons war nicht festzustellen. Willkürlich 
herausgezogene Ordner wurden zur Prüfung herangezogen. 
Die dort befindlichen Belege bestanden aus einem Re chnungsvorblatt, der Kopie der Rech- 
nung und einer Mail des IV-Amtes mit dem Hinweis, dass die Unterlagen eingescannt worden 
seien. 
Da die Ablage, wie beschrieben, nach Anordnungsnumm ern erfolgt, mussten die Prüfenden 
jedes Blatt dahingehend abgleichen, ob das Kontieru ngsobjekt auf dem Rechnungsvorblatt 
aufgeführt ist und somit eine Zuordnung zum Prüffeld erfolgen kann. 
Im Ergebnis stellt diese Vorgehensweise eine chaotische, zufällige und nicht zielführende Art 
der Prüfung dar. Darüber hinaus ist dies auch sehr zeitintensiv, so dass die Prüfung nach 
Sichtung von fünf Ordnern abgebrochen wurde. 
Lediglich in einem Fall konnte nachvollzogen werden, dass ein Bezug zur Pandemie vorhan- 
den war. Es handelte sich hierbei um Kosten für die  Unterbringung der Soldaten und Reser- 
visten, die während der Pandemie das Gesundheitsamt unterstützt hatten.  
Im Nachgang wurde dem Rechnungsprüfungsamt ein Nach weis über Mehraufwendungen in 
Höhe von 9,6 Mio. € im Bereich der Personalkosten a nhand einer Verfügung vorgelegt. Die 
Prüfung hat ergeben, dass der Sachverhalt nachgewiesen ist. 
Zu den restlichen 1,1 Mio. € Mehraufwendungen wurden drei Buchungsbelege und buchungs- 
begründende Unterlagen mit einem Buchungsbetrag größer als 10.000 € angefordert. Es wur- 
den lediglich die entsprechenden Rechnungen eingere icht. Buchungsbegründende Unterla- 
gen wurden nicht vorgelegt. Die angeforderten Nachweise betreffen den Aufwand für Verpfle- 
gungskosten in Höhe von jeweils über 30.000 €. Aus den übermittelten Unterlagen ist nicht 
ersichtlich, dass es sich um COVID bedingte Sachverhalte handelt. Die Unterschrift eines An- 
ordnungsbefugten ist ebenfalls nicht auf dem Kontierungsblatt vorhanden. 
Wie in der Prüfung vor Ort bereits festgestellt kon nte auch mit der Vorlage weiterer Belege 
kein Zusammenhang zur COVID Bilanzierung nachgewiesen werden. Somit kann der Betrag 
in Höhe von rund 1,1 Mio. € nicht verifiziert werden. 
42/Amt für Weiterbildung (Weiterbildungsamt) 
Das Weiterbildungsamt hat direkte Ertragsausfälle in einer Höhe von 2,3 Mio. € gebucht und 
diese in einer Nebenrechnung ermittelt. Die den Prüfenden vorgelegte Berechnung entsprach 
nicht dem Buchungsbetrag. 
Des Weiteren wurde durch das Weiterbildungsamt entg egen der gesetzlichen Regelung ein 
Mittelwert der letzten drei Jahre errechnet. Da die Kämmerei die Berechnungen des Weiterbil-

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   11   
dungsamtes nicht klären konnte, führte sie eine neu e Berechnung durch. Diese Neuberech- 
nung der direkten Ertragsausfälle widerspricht allerdings auch der gesetzlichen Regelung nach 
§ 5 Abs. 3 NKG-CIG. 
Der Buchungsbetrag entspricht auch weiterhin nicht dem errechneten Betrag. 
Aufgrund dieser Neuberechnung hat die Kämmerei ermi ttelt, dass der bisherige Betrag um 
615.805,40 € zu hoch angesetzt wurde. Auch hier bea bsichtigt die Kämmerei eine Korrektur 
bzw. Ausbuchung des entsprechenden Betrages erst im  Rahmen der Jahresabschlussarbei- 
ten 2022 durchzuführen. 
Der gebuchte Betrag kann aufgrund der gesetzwidrige n Berechnung in Höhe von 2,3 Mio. € 
nicht nachvollzogen und folglich nicht verifiziert werden. 
Die Summe der indirekten Ertragsausfälle und der Mehraufwendungen wurden nicht einzeln, 
sondern als Gesamtsaldo gebucht. Auch hier wurde entgegen der gesetzlichen Regelung für 
die indirekten Ertragsausfälle der Mittelwert errechnet. 
Die Ermittlung eines Saldos von Ertragsausfällen un d Mehraufwendungen widerspricht den 
gesetzlichen Vorgaben genereller Art. Aufwendungen und Erträge sind immer voneinander zu 
trennen und darzustellen. 
Der Betrag zum Gesamtsaldo (indirekte Ertragsausfälle und Mehraufwendungen) kann somit 
nicht verifiziert werden.  
Zu drei Geschäftsvorfällen wurden Buchungsbelege un d buchungsbegründende Unterlagen 
angefordert. Zwei der drei eingereichten Belege sind Rechnungen für Bewachungskosten der 
Einrichtung der Volkshochschule (VHS). In diesem Gebäude hat während der Corona-Pande- 
mie auch der Krisenstab getagt. 
Es handelt sich um eine Rechnung mit einer Gesamtsu mme für die Kosten der Bewachung 
des Normalbetriebs der VHS und die Kosten für den K risenstab. Die Kosten wurden durch 
einen prozentualen Schlüssel (Krisenstab 26,2 % und VHS 73,8 %) aufgeteilt. 
Die Rechnung wurde jedoch entgegen der Aufteilung z u 100% durch das Weiterbildungsamt 
bezahlt. Die anfallenden Kosten für den Krisenstab hätten über das Gesundheitsamt abge- 
rechnet werden müssen. 
Des Weiteren fehlt bei beiden Rechnungen die Unters chrift der Anordnungsbefugten. Das 
Vier-Augen-Prinzip wurde somit nicht beachtet. 
1000/Zentrale Dienste (Zentrale Dienste) 
Für die Zentralen Dienste wurden Mehraufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € gebucht. Diese 
setzen sich aus rund 3.600 Einzelbuchungen zusammen. 
Inhaltlich handelt es sich hierbei größtenteils um Reinigungskosten. 
Die Nachweise zu den COVID bedingten Reinigungskosten beinhalten zu drei verschiedenen 
Sachverhalten Unterlagen. Ein Nachweis beinhaltet e ine Verfügung, welche weder mitge- 
zeichnet noch final unterschrieben wurde. Außerdem fehlen die Ab-Vermerke. Eine weitere 
Unterlage stellt lediglich ein externes Schreiben dar. Die Verfügung zum externen Schreiben 
fehlt. Der letzte Nachweis beinhaltet eine Bestätig ung, dass mehrere kleine Beträge im Zu- 
sammenhang mit COVID gebucht wurden. In der E-Mail heißt es, dass es sich dabei u. a. um 
zwei Tage Corona Aufstockung der OGS Ferienreinigung, die Reinigung der Handkontaktflä- 
chen in allen Schulen am letzten Tag des Frühjahrs-Lockdowns und die Corona-Aufstockung 
in den Kitas handelt.  
Unklar ist, ob in den Mehraufwendungen, neben den drei aufgeführten Sachverhalten aus der 
E-Mail weitere COVID bedingte Sachverhalte vorhanden sind. Des Weiteren fehlt die Bestäti- 
gung der Gesamtsumme. 
Der gebuchte Wert kann daher nur bedingt nachvollzogen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   12   
Bei einer Buchung über 66.640,54 € wurden zusätzliche Portokosten zugeordnet. Es handelt 
sich hierbei um die Zustellung von Ordnungsverfügungen an die Kölner Haushalte im Rahmen 
der Quarantäneverpflichtung zur Eindämmung der Pandemie. 
VI/2/Zentrales Raummanagement (Zentrales Raummanagement) 
Für das zentrale Raummanagement wurde ein Betrag in Höhe von 1.195.566,78 € in die CO- 
VID Bilanzierungshilfe gebucht. Die Summenbuchung setzt sich aus vielen Einzelbuchungen 
zusammen, bei denen es sich um COVID Soforthilfen u. a. an die Gastronomie, Eventagentu- 
ren, etc. handelt. 
Der vorgelegte Buchungsbeleg ist nicht nachvollziehbar. Zum einen weist der Buchungsbeleg 
keine Unterschrift nach der Buchung und keine Belegnummer auf. Außerdem ist unklar, warum 
die Buchung einen Monat nach Prüfungsbeginn und Anf orderung der Unterlagen, erst am 
30.03.2023 erfolgt ist.  
Die Buchung des eingereichten Beleges lautet Aufwand an Ertrag. 
Damit verstößt die Kämmerei wiederum gegen die GoB und gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. 
Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht 
mit Erträgen verrechnet werden. 
56/Amt für Wohnungswesen (Wohnungsamt) 
Für das Wohnungsamt wurde ein Betrag in Höhe von 1,2 Mio. € als Mehraufwendungen in die 
COVID-Bilanzierungshilfe gebucht. Die Summenbuchung beinhaltet circa 350 Einzelbuchun- 
gen. 
Hierzu wurden in einer Stichprobe Belege zu den dre i höchsten Buchungen angefordert. Es 
wurden zwei Buchungsbelege und buchungsbegründende Unterlagen zur Ausstattung von 
Flüchtlingsunterkünften vorgelegt. Beide Bestellung en wurden bereits Mitte Dezember 2019 
vorgenommen. Die Lieferung erfolgte im März und April 2020. Die erste nachgewiesene CO- 
VID-19 Infektion in Nordrhein-Westfalen wurde Ende Februar 2020 in Heinsberg diagnostiziert. 
Es handelt sich folglich nicht um COVID bedingte Kosten.  
Der dritte Beleg betrifft die Überwachungskosten ei ner Flüchtlingsunterkunft im Dezember 
2020 mit einem Betrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Anhand der buchungsbegründenden Unterla- 
gen ist nicht ersichtlich, dass es sich um COVID bedingte Kosten handelt. 
Es ist davon auszugehen, dass bei einer größeren Stichprobe entsprechend mehr Fälle dieser 
Art festgestellt werden. Der gebuchte Wert in Höhe von 1,2 Mio. € kann somit nicht verifiziert 
werden. 
Zusammenfassung 
Entgegen der gesetzlichen Regelung werden direkte und indirekte Ertragsausfälle durch eine 
Mittelwertberechnung ermittelt. Es handelt hierbei um drei Dienststellen und einer Summe in 
Höhe von rund 4,7 Mio. €. 
Des Weiteren können Mehraufwendungen in Höhe von ru nd 3,4 Mio. € aufgrund der einge- 
reichten Unterlagen nicht verifiziert werden. 
Die in den Mehraufwendungen enthaltenen Bewachungsk osten des Liegenschaftsamtes in 
Höhe von rund 1,1 Mio. € haben keinen COVID bedingten Zusammenhang und sollen erst im 
Jahresabschluss 2022 ausgebucht werden. 
Des Weiteren wurden in der Prüfung in zwei Fällen f estgestellt, dass die Bestellungen aus 
dem Jahr 2019 für die Einrichtung von Unterkünften des Wohnungsamtes stammen und im 
Jahr 2020 als COVID bedingter Mehraufwand verbucht wurde, insgesamt ein Betrag in Höhe 
von 87.518,53 €. Bewachungskosten von Unterkünften in Höhe von 0,8 Mio. € wurde ebenfalls 
nicht als COVID bedingter Mehraufwand nachgewiesen. 
Bei den eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen zu den Mehraufwendungen fehlen 
größtenteils die Nachweise, dass es sich um COVID b edingte Sachverhalte handelt. Dies ist

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   13   
sicherlich auch auf der speziellen Situation im Jahr 2020 geschuldet. In den Folgeabschlüssen 
sollten die Nachweise allerdings den Buchungen entsprechen. 
Anlagevermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  14.246.860.895,98  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  13.884.346.669,04 € 
 Veränderung  362.514.226,94  €  
 
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der 
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln 
zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software), Sachan- 
lagen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Gerät e) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligun- 
gen) unterschieden. 
5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  19.433.350,49  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 18.261.220,07  € 
 Veränderung  1.172.130,42  €  
 
Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Ur kunden, Software-Lizenzen sowie An- 
zahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. 
Die Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software ist eine 
seit der Eröffnungsbilanz 2008 bestehende Forderung des Rechnungsprüfungsamts. Im Detail 
wird dieser Sachverhalt unter Punkt 4.1.2 dargestellt. 
5.2 Sachanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  7.745.201.413,92  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 19  7.5 18.818.089,4 2 € 
 Veränderung  226.383.324,50  €  
 
Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anla- 
gevermögens, der weitestgehend greifbar und damit n icht den immateriellen Vermögensge- 
genständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 
5.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  1.596.405.246,88  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.6 18.935.449,68  € 
 Veränderung  -22.530.202,80  €  
 
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen s ich keine benutzbaren Gebäude be- 
finden. Das sind Grünflächen, Ackerland, Wald und F orsten und sonstige unbebaute Grund- 
stücke. Dabei zählt der Wert des Aufwuchses zum Grundstückswert. 
Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus Nutzungs- 
änderungen von Flurstücken.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   14   
Im Detail wird zu dieser Position aufgrund älterer Feststellungen unter Punkt 4.1.4 eine Aus- 
sage getroffen. 
5.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  795.142.410,63  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 777.363.019,54  € 
 Veränderung  17.779.391,09  € 
 
In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der 
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu akt ivieren. Der Grund und Boden von be- 
bauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. 
Im Detail wird zu dieser Position aufgrund älterer Feststellungen unter Punkt 4.1.4 eine Aus- 
sage getroffen. 
5.2.3 Infrastrukturvermögen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  2.866.942.296,06  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 2.951.167.803,80  € 
 Veränderung  -84.225.507,74  € 
 
Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinri chtungen (z. B. Brücken, Tunnel, Stra- 
ßen, Gleisanlagen) sowie Versorgungs- und Entsorgun gseinrichtungen (z. B. Beleuchtung, 
Kanäle). 
Auch im Jahr 2020 liegt der maßgebliche Anteil an der Wertveränderung in dieser Bilanzposi- 
tion gegenüber dem Vorjahr an zwei Unterpositionen: 
1. für die Position „Brücken und Tunnel“ haben sich  die Abschreibungen gegenüber dem 
Vorjahr um rund 37,8 Mio. € erhöht und 
2. für die Position „Straßennetz mit Wegen, Plätzen  etc.“ sind Abschreibungen zum Vorjahr 
von rund 50,8 Mio. € festzustellen. 
Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der S traßen, Wege und Plätze bereits seit 
der Eröffnungsbilanz erhebliche Fehler aufweist. Di esbezüglich wird daher unter Punkt 4.1.5 
zum Straßenvermögen eine detaillierte Aussage getroffen. 
5.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  1. 786.576.040,04  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.6 32 .021.713,26  € 
 Veränderung  154.554.326,78  € 
 
Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände wei- 
terhin ein Grundproblem. 
Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zuge- 
hörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als G esamtwert für die bestehende Samm- 
lung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass m it dem Versicherungswert auch Leih- 
gaben abgedeckt waren, deren Umfang bis heute nicht vollumfänglich bekannt ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   15   
Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise fehlerhaft 
und unvollständig. Die Fortführung der Anlagenbuchh altung in diesem Bereich genügt nicht 
den Anforderungen der GoBD. 
Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunst- 
gegenstände dauert an. 
Die vollständige Erfassung der Kunstgegenstände und  Kulturdenkmäler und damit der kor- 
rekte Ausweis dieser im Bilanzvermögen der Stadt Köln, bleibt ein Dauerthema mit weiterem 
Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung. 
5.2.4.1 Zugänge aus Ankäufen und Schenkungen sowie Zuschreibungen 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Die Veränderung zum Vorjahr von rund 155,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Zugängen 
(ca. 9,0 Mio. €) und Zuschreibungen (ca. 146,0 Mio.  €). Die Position Kulturdenkmäler wurde 
nicht betrachtet. Die Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler machten zum Jahres- 
abschluss 2020 einen Anteil von rund 23 % an der Summe aller Sachanlagen der Stadt Köln 
aus. 
Ankäufe 
Anfang des Jahres fertigen die Museen der Stadt Köln individuelle Bedarfsermittlungen an, mit 
welchen Zukäufen die vorhandenen Sammlungen erweitert oder aufgewertet werden könnten. 
Da es sich bei Kunstwerken nicht um Standardware ha ndelt, sind diese Bedarfsermittlungen 
als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Weil es sic h bei Kunstgegenständen um Samm- 
lerstücke handelt, ist der Erwerb nicht mit regulären Bestellvorgängen (bspw. cMarket) inner- 
halb der Verwaltung vergleichbar. So gibt es in der  Regel nur eine begrenzte Verfügbarkeit, 
einmalige Angebote bei Auktionen oder der Umstand, dass ganze Konvolute erworben werden 
müssen, da Kunstwerke nicht einzeln vom Verkäufer angeboten werden. Es erfolgt stets eine 
individuelle Betrachtung durch die einzelnen Museen. Die Ankaufswünsche der verschiedenen 
Museen erfolgen im ersten Schritt schriftlich an. D ie Prüfung und Genehmigung obliegt dann 
beim Referatsleiter VII/4/Referat für Museumsangele genheiten (Museumsreferat) und dem 
Kulturbeigeordneten. 
Der Ankauf von Kunstgegenständen muss fachlich-museal von dem jeweiligen Haus begrün- 
det werden. In einem internen Verfahren werden für den Kunstgegenstand oder das Konvolut 
ein Schätzwert festgelegt. Bei Bedarf erfolgt die Wertfeststellung ggf. durch externe Gutachter, 
welche durch den Verkäufer beauftragt werden. Die W ertansätze in den externen Gutachten 
werden mit der internen Einschätzung abgeglichen. S ollten diese Werte zu weit voneinander 
abweichen, wird von Ankaufsverhandlungen abgesehen. Durch dieses Verfahren soll vermie- 
den werden, dass Kunstgegenstände zu teuer erworben werden.  
Grundsätzlich besteht für das Ankaufsverfahren lediglich die Regelungen der Zuständigkeits- 
ordnung der Stadt Köln (ZustO) sowie die Bedarfsfes tstellungsrichtlinie. Dementsprechend 
müssen geplante Ankäufe mit einem Wert von über 0,3  Mio. € durch den Ausschuss Kunst 
und Kultur gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 ZustO autorisier t werden. Weitergehende Dienstanwei- 
sungen, Richtlinien oder Verfügungen, in denen das Vorgehen der Fachdienststellen zum An- 
kauf von Kunstgegenständen unterhalb dieser Wertgrenze geregelt ist, liegen nicht vor. Sollten 
die Museen im Rahmen einer Auktion Kunstgegenstände erwerben wollen, wird der finanzielle 
Spielraum im Vorfeld anhand fachlicher Einschätzungen festgelegt. Sollte der Anschaffungs- 
wert oberhalb der festgelegten Höchstgrenze liegen, erfolgt kein Erwerb. 
Aufgrund der individuellen Vorgehensweise der Museen liegen dementsprechend keine Pro- 
zessbeschreibungen, Buchungsanweisungen, Verfügunge n oder Dienstanweisungen bzgl. 
des Ankaufsprozesses vor. Eine einheitliche, Museen übergreifende Dienstanweisung für die 
Inventarisierung liegt ebenfalls nicht vor. Nach Au ssage der Fachdienststellen wird weiterhin 
an einer Dienstanweisung Inventarisierung gearbeitet, jedoch sind offene Fragen wie die der 
grundsätzlichen Prozesse, der diversen Fachverfahre n (Inventarisierung, Objekterfassung,

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   16   
Dokumentation, etc.) sowie der offenen Prüfberichte nicht geklärt. Diese Thematik ist zudem 
regelmäßig Gegenstand der Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss.   
Schenkungen 
Erhält die Stadt Köln eine Schenkung, hat der Rat ü ber die Annahme der Schenkung zu ent- 
scheiden, sofern die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Nr. 9 ZustO nicht vorliegen. In allen 
geprüften Sachverhalten lag die benötigte Entscheid ung des Rates über die Annahme der 
Schenkung vor. Der Wert der Schenkung wird folgendermaßen bestimmt: 
Sollte bereits ein Wertgutachten vorliegen, wird de r im Gutachten ermittelte Wert durch die 
Einholung von Gutachten oder mithilfe einer Fachrecherche vergleichbarer Kunstgegenstände 
abgeglichen. Falls nicht bereits ein Wertgutachten den Wert der Schenkung widergibt, wird ein 
Gutachten separat angefordert. Als Nachweis für die Schenkung lagen teilweise keine Schen- 
kungsverträge, dafür jedoch bspw. Mailverläufe vor. Spendenbescheinigungen an die Schen- 
kenden wurden lediglich in den Fällen ausgestellt, in denen diese explizit angefordert worden 
sind. Für Zwecke der Inventarisierung wird aus orga nisatorischen Gründen eine zusammen- 
gefasste Schenkungsliste pro Quartal erstellt. 
Zuschreibungen 
Nach dem Einsturz des Archivs im Jahr 2009 wurden f ür die im Eigentum der Stadt Köln be- 
findlichen Vermögensgegenstände, die im Archiv aufbewahrt worden sind, außerplanmäßige 
Abschreibungen vorgenommen. Gleichzeitig wurden für die Wiederherstellung der zerstörten 
Vermögensgegenstände Rückstellungen gebildet. In 2020 wurde in Absprache mit dem Rech- 
nungsprüfungsamt das Verfahren wie folgt geändert:  
Die zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen Vermögensg egenstände wurden auf den ur- 
sprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungswert in der Eröffnungsbilanz 2008 zugeschrie- 
ben. Dieses Vorgehen ist dahingehend zutreffend, da ansonsten für den gleichen Sachverhalt 
Aufwand in Form der Abschreibung sowie Bildung der Rückstellung erfasst worden wäre.  
Die Zuschreibungsbeträge setzen sich wie folgt zusammen: 
 Anlage 60003604 - Mittelalter:   ca. 106,7 Mio. € 
 Anlage 60003606 - Neuzeit:    ca. 17,8 Mio. € 
 Anlage 60003608 - Nachlässe:   ca. 16,1 Mio. € 
 Anlage 60003627 - Nachlass Heinrich Böll: ca. 0,8 Mio. € 
 Anlage 60003629 - Bibliothek:   ca. 4,0 Mio. € 
 Anlage 60003640 - Mikrofilme:   ca. 0,2 Mio. €. 
In Summe entspricht dies Zuschreibungen in Höhe von 145,7 Mio. €. Die dazugehörigen Son- 
derposten wurden in korrespondierender Höhe zugeschrieben.  
In SAP konnten die einzelnen Anlagen und entspreche nden Sonderposten eingesehen wer- 
den. Die Zuschreibung erfolgt zutreffend auf den An schaffungs- bzw. Herstellungswert. Die 
oben genannte Zuschreibung entspricht nahezu vollständig der Veränderung der Bilanzposi- 
tion Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler. 
Zusammenfassung 
Wie bereits festgestellt, fehlen größtenteils Diens tanweisungen, Verfügungen oder Prozess- 
beschreibungen in den Fachdienststellen. Daher werden grundlegende Vorgänge wie der Er- 
werb von Kunstgegenständen, einschließlich der Dokumentation, und der anschließenden In- 
ventarisierung von den Dienststellen unterschiedlich bearbeitet. Dies betrifft ebenfalls den Pro- 
zess der Schenkung von Kunstgegenständen, inklusive  der Regelungen zu Schenkungsver- 
trägen sowie der Ausstellung von Spendenquittungen. Dienstanweisungen sollen dazu beitra- 
gen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle in den Fachdienststellen identisch behandelt werden. 
Außerdem wird so ein Wissenstransfer sowie Wissensmanagement sichergestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   17   
Weiterhin haben die Ausführungen bzgl. der Inventar isierung aus dem Prüfbericht 2019 Gül- 
tigkeit. Die Inventarverzeichnisse werden in Form einer Datenbank, daneben teilweise in Buch- 
form geführt. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teil- 
weise fehlerhaft und unvollständig. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich 
genügt nicht den Anforderungen der GoBD. Inventuren  sind nach wie vor nicht erfolgt; der 
Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. Wann der Pro- 
zess abgeschlossen sein wird, ist für die Verwaltun g zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. 
Eine vollständige Erfassung aller Kunstgegenstände ist somit nicht gewährleistet. Den verant- 
wortlichen Personen in den Museen ist dieses Problem seit Projektbeginn, eine Dienstanwei- 
sung zur Inventarisierung von Kunstgegenständen aufzustellen, bekannt.  
Eine einheitliche, Museen übergreifende Software zu r Katalogisierung und Inventarisierung 
der Kunstgegenstände könnte zu einer Vereinheitlichung der Prozesse und Reduzierung von 
Kosten führen. 
Im Rahmen der Prüfung wurde eine Stichprobe über di e in 2020 erworbenen Kunstgegen- 
stände angefordert. Die buchungsbegründenden Unterlagen zu der angeforderten Stichprobe 
wurden auf Nachfrage vollständig zur Verfügung gest ellt. Die Buchungen konnten in SAP 
nachvollzogen werden. Bei Schenkungen konnte die Bi ldung des Sonderpostens nach 
§ 44 Abs. 5 KomHVO nachvollzogen werden. Einzelne, fehlerhaft dargestellte Sachverhalte 
konnten im Rahmen der Prüfung korrigiert werden. Au fgrund der zeitlichen Diskrepanz zwi- 
schen Prüfung und dem geprüften Haushaltsjahr werde n die Korrekturen erst für das Haus- 
haltsjahr 2022 sichtbar. 
5.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  90.789.376,75  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 19  90.235.531,91  € 
 Veränderung  553.844,84  € 
 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vorrichtungen, 
die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie müssen als Vermögensge- 
genstände selbständig bewertbar und nicht als fester Gebäudebestandteil zusammen mit dem 
Gebäude bewertet sein. 
5.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  64.999.063,63  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  65.086.883,96  € 
 Veränderung  -87.820,33  € 
 
Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- 
sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere 
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von 
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs- und Ausst attungsgegenstände von Schulklassen 
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einric htungs- und Ausstattungsgegenstände 
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen.

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5.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  520.992.328,80 € 
 Stand  gemäß Jahresabschluss 201 9 358.020.993,02 € 
 Veränderung  162.971.335,78 € 
 
Die Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und ge leistete Anzahlungen auf Sachanlagen. 
Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig ge stellter Vermögensgegenstände des An- 
lagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldl iche Vorleistungen der Stadt Köln, auf 
noch zu liefernde Sachanlagen. 
Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von insg esamt ca. 163,0 Mio. € sind im We- 
sentlichen auf die folgenden Einzelpositionen zurückzuführen: 
 Neubau Mühlheimer Brücke (27,4 Mio. €) 
 Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (9,0 M io. €) 
 Archäologische Zone - Museum (9,0 Mio. €) 
Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen beruhen im Wesentlichen auf Anzahlungen aus 
Grundstückankäufen (70,3 Mio. €). Hierbei handelt es sich primär um den Ankauf von 72 Flur- 
stücken unter dem Titel „Domgärten“ an der Ecke Alteburger Straße/Schönhauser Straße. 
5.3 Finanzanlagen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  6.482.226.131,57 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  6.347.267.359,55 € 
 Veränderung  134.958.772,02 €  
 
Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermög ens, sofern sie dazu bestimmt sind, 
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu diene n. Die Position setzt sich zusammen 
aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapie- 
ren des Anlagevermögens und den Ausleihungen.  
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr basieren zum Großteil auf den Ausleihungen an 
verbundene Unternehmen, insbesondere aus gewährten Gesellschafterdarlehen an die Klini- 
ken der Stadt Köln gGmbH in Höhe von rund 110,3 Mio. €. 
 
Umlaufvermögen  
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  878.406.863,16 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  587.047.141,99 € 
 Veränderung  291.359.721,17 €  
 
Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, d ie nicht dauerhaft dem Geschäftsbe- 
trieb der Verwaltung dienen oder kurzfristig veräußert werden. Dazu gehören Vorräte, Forde- 
rungen und liquide Mittel.

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5.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  848.155.788,80 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  558.354.622,91 € 
 Veränderung  289.801.165,89  € 
 
Bei den Forderungen handelt es sich um Ansprüche de r Gemeinde aus vertraglichen oder 
gesetzlichen Schuldverhältnissen gegenüber Dritten. Die Forderungen stellen den monetären 
Gegenwert einer erbrachten Lieferung oder Leistung durch die Gemeinde bzw. Ansprüche 
aufgrund einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Steuern) dar. 
Zu unterscheiden sind öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 
und privatrechtliche Forderungen. In der kommunalen  Bilanz werden diese in getrennten Bi- 
lanzpositionen dargestellt. 
Die Gemeinde hat gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 GO ihre Hau shaltswirtschaft so zu planen und zu 
führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesicher t ist. Um dies sicherzustellen, ist die Ge- 
meinde auf Erträge und Zahlungseingänge angewiesen. Insoweit ist ein funktionierendes For- 
derungsmanagement zwingend erforderlich. 
Die Gemeinde hat gemäß § 77 GO das Recht, Abgaben n ach den gesetzlichen Vorschriften 
zu erheben. Hierbei handelt es sich etwa um Gebühre n, Beiträge oder Eintrittsgelder sowie 
um Steuern. Daneben hat sie auch im privatrechtlichen Bereich Einnahmen, die sich aus pri- 
vatrechtlichen Miet- und Pachtverträgen oder aus Schadensersatzansprüchen ergeben. 
Die vorgenannten Ansprüche werden in der Bilanz als Forderungen ausgewiesen und, soweit 
es sich um konsumtive Ansprüche handelt, in der Ergebnisrechnung als Erträge erfasst (z. B. 
Steuererträge, Erträge aus Gebühren). Soweit es sic h um investive Forderungen handelt, ist 
die Ergebnisrechnung nicht betroffen. 
Die Forderungen wurden im Rahmen der Jahresabschlus sprüfung 2019 einer näheren Be- 
trachtung unterzogen. Dabei wurden erhebliche Mänge l im Forderungsmanagement festge- 
stellt. Infolgedessen befindet sich die Kämmerei se itdem im Aufbau eines Forderungsmana- 
gements. Ein entsprechendes Projekt zur Aufstellung  eines Gesamtkonzeptes hat die Käm- 
merei in einem Sachstandsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss am 21.03.2023 vorge- 
legt. 
Die deutliche Erhöhung der Forderungen insgesamt ge genüber dem Vorjahr (290,0 Mio. €) 
resultiert zum Großteil aus Verträgen über die Durc hführung städtebaulicher Maßnahmen im 
Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die Maßnahme „Deutzer Hafen“. Die Gegenposition 
hierzu ist unter Verbindlichkeiten aus Vorgängen, d ie Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich- 
kommen abgebildet und wird dort in einem detaillierten Prüfergebnis dargestellt. 
5.5 Liquide Mittel 
 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  13.058.007,63 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  16.262.190,56 € 
 Veränderung  3.204.182,93 € 
 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bargeldbe- 
stände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen als Festgelder 
mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. 
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen 
Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in den Dienststellen und Bestände auf Bank- 
konten, die für Schulen eingerichtet sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   20   
Passivseite der Bilanz 
Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen der Stadt Köln finanziert 
wurde. Im Wesentlichen geschieht dies durch Eigen- oder Fremdkapital. Das Eigenkapital 
setzt sich aus eigenfinanzierten Mitteln, wie den Rücklagen und dem Jahresergebnis zusam- 
men. Das Fremdkapital gliedert sich in Rückstellungen und Verbindlichkeiten, wohingegen die 
Sonderposten eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. 
Eigenkapital 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  5.441.476.000,22 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  5.158.652.889,35 € 
 Veränderung  282.823.110,87 € 
 
Das Eigenkapital ist bilanziell eine reine Differenzposition zwischen dem auf der Aktivseite der 
Bilanz dargestellten Vermögen und den auf der Passivseite dargestellten Schulden (Verbind- 
lichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. 
Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter-)Positionen Allgemeine Rücklage, 
Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ab. 
5.6 Allgemeine Rücklage  
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  5.207.032.470,76  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 5.157.077.571,32  € 
 Veränderung  49.954.899,44  € 
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Ver- 
äußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertve ränderungen von Finanzanlagen 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrech nen. Die Verrechnungen sind laut  
§ 39 Abs. 3 KomHVO im Anhang zu erläutern. Diese werden nachrichtlich nach dem Jahres- 
ergebnis ausgewiesen, daher sind die Verrechnungen nicht Teil der Ergebnisrechnung.  
Gegen die Allgemeine Rücklage wurde im Soll in Summ e ein Betrag von 4,1 Mio. € und im 
Haben in Summe ein Betrag in Höhe von 54 Mio. € geb ucht. Somit beträgt das Buchungsvo- 
lumen 58,1 Mio. €.  
Geschäftsvorfälle, die unter diese gesetzliche Rege lung fallen, erhalten bei der Buchung ein 
Kostenstellen Kontierungsobjekt. Im Rahmen der Jahr esabschlussarbeiten wertet die Käm- 
merei anhand dieses Kontierungsobjektes die Aufwands- und Ertragskonten aus, die abschlie- 
ßend in einer Summe gegen die Allgemeine Rücklage verbucht werden.  
Unter dem vorgenannten Kontierungsobjekt wurden meh r als 3.700 Einzelbuchungen durch- 
geführt. Da es sich bei den Einzelbuchungen um sehr  viele Kleinstbeträge und wiederkeh- 
rende Sachverhalte handelt, wurde dem risikoorientierten Prüfungsansatz entsprechend eine 
Stichprobenauswahl von 70 Buchungen getroffen. Dies  entspricht einem Betrag von rund 
48,6 Mio. € (83,6 % des Buchungsvolumens). 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Buchungsbelege 
Ein Teil der angeforderten Belege stellte als Geschäftsvorfall den Abgang von Vermögensge- 
genstanden dar. In mehreren Fällen wurden mangelhaf te Buchungsbelege festgestellt, u. a. 
fehlte das zur Buchung notwendige Gegenkonto. Währe nd bei Abgängen durch Verkauf der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   21   
Betrag ausgewiesen wurde, enthielten die Belege zu den Verschrottungen keine Dokumenta- 
tion des Betrages. Des Weiteren fehlten bei einigen  Belegen auch die Unterschrift des Bu- 
chenden sowie das Buchungsdatum. 
Innerhalb der Stichprobe waren für ein Buchungsvolumen von 0,7 Mio. € die Belege aufgrund 
fehlender Informationen nicht nachvollziehbar.  
Es liegt ein Verstoß gegen das Belegprinzip vor. Seitens der Kämmerei ist für die Zukunft die 
Einhaltung des Belegprinzips zu gewährleisten.  
Stiftung Stadtgedächtnis 
Die Stiftung Stadtgedächtnis wurde im Jahr 2010 als rechtlich selbständige Stiftung gegründet 
und als Finanzanlage aktiviert. Als rechtlich selbs tändige Stiftung ist diese gemäß 
§ 44 Abs. 4 KomHVO im Eigenkapital unter den Sonderrücklagen auszuweisen. 
Im Jahr 2019 wurde diese rückwirkend zum 01.01.2018 in eine Verbrauchsstiftung umgewan- 
delt. Laut Auskunft der Kämmerei hat die Verwaltung erst zum Jahresabschluss 2020 von der 
Umwandlung Kenntnis erlangt. 
Somit wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 für das Jahr 2019 und 2020 eine au- 
ßerplanmäßige Abschreibung der Finanzanlage sowie eine ertragsmäßige Auflösung der Son- 
derrücklage in Höhe von 0,2 Mio. € gebucht. Zusätzl ich wurden zwei weitere Buchungen 
durchgeführt:  
Allgemeine Rücklage an außerplanmäßige Abschreibung und  
Sonstige ordentliche Erträge an Allgemeine Rücklage. 
Aufgrund der Wertveränderung der Finanzanlage fällt der Geschäftsvorfall unter die Regelung 
des § 44 Abs. 3 KomHVO. Die Wertveränderung ist som it unmittelbar mit der Allgemeinen 
Rücklage zu verrechnen. 
Da gemäß § 44 Abs. 4 KomHVO auch eine Sonderrücklag e ausgewiesen ist, muss diese 
ebenfalls reduziert werden. Auch für Sonderrücklagen hat der Gesetzgeber eine ertragswirk- 
same Auflösung ausgeschlossen. 
Buchungen über Ergebniskonten sind folglich nach § 44 Abs. 3 und 4 KomHVO ausgeschlos- 
sen.  
In Folge sind nur folgende zwei Buchungen notwendig:  
Allgemeine Rücklage an Finanzanlage und  
Sonderrücklage an Allgemeine Rücklage. 
Die Kämmerei wird aufgefordert das Buchungsverfahren umgehend zu ändern. 
Inventur Schulen 
Im Bereich der Schulen wurden im Jahr 2020 Inventur en durchgeführt. In der Stichprobe fiel 
eine Buchung auf, die mit einem Betrag in Höhe von 0,6 Mio. € gebucht wurde. Der Buchungs- 
satz lautete wie folgt:  
Erträge aus Nachaktivierungen an  
Aufwendungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen. 
Aufgrund des Inventurergebnisses wurden in diesem Fall 1,7 Mio. € (1.046 Einzelbuchungen) 
als Abgang von Vermögensgegenständen und 0,6 Mio. € (473 Einzelbuchungen) als Erträge 
aus Nachaktivierungen gegen die entsprechenden Anlagen gebucht.  
Somit müssten diese Beträge, weil sie die Voraussetzungen des § 44 Abs. 3 KomHVO erfüllen, 
noch gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden. Dieses setzt die Kämmerei mit der 
oben genannten Buchung auf einem mittelbaren Weg um.  
Im Ergebnis widerspricht das angewandte Buchungsverfahren den gesetzlichen Regelungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Mit der Buchung von Ertrag an Aufwand liegt ein Ver stoß gegen § 39 Abs. 1 KomHVO vor. 
Demnach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht 
mit Erträgen verrechnet werden. 
Im Wesentlichen aber widerspricht das gesamte Buchu ngsverfahren den Regelungen des  
§ 44 Abs. 3 KomHVO. Es wird lediglich eine unmittel bare Verrechnungsmöglichkeit mit der 
Allgemeinen Rücklage eingeräumt und von einem mittelbaren Buchungsverfahren abgesehen. 
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die außerhalb des Einfluss- 
bereichs der Kommune liegen und damit nicht der lau fenden Verwaltungstätigkeit zuzurech- 
nen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis entfalten. 
Zusammenfassung 
Die Kämmerei hat umgehend sicherzustellen, dass in sämtlichen Fällen des  
§ 44 Abs. 3 KomHVO keine Buchungen mehr über die Er gebnisrechnungskonten vorgenom- 
men werden. Wie es im Gesetzestext heißt, sind dies e Sachverhalte unmittelbar mit der All- 
gemeinen Rücklage zu verrechnen. 
Des Weiteren konnte ein Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € aufgrund fehlender buchungsbegrün- 
dender Informationen nicht verifiziert werden. 
5.7 Ausgleichsrücklage  
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  27.828.046,26  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 111.776.269,52  € 
 Veränderung  -83.948.223,26  € 
 
Die Ausgleichsrücklage nimmt innerhalb des Eigenkapitals eine Pufferfunktion wahr. Sie dient, 
wenn der Haushaltsausgleich in Plan und/oder Ist nicht erreicht werden kann, einem erweiter- 
ten Ausgleich und bedarf keiner Genehmigung durch d ie Aufsichtsbehörde. Die Ausgleichs- 
rücklage wird durch Jahresfehlbeträge vermindert und kann durch die Zuführung von Jahres- 
überschüssen wieder aufgefüllt werden. 
Zum 31.12.2020 weist die Ausgleichsrücklage einen B estand von rund 27,8 Mio. € auf. Im 
Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ausgleichsrücklage um etwa 83,9 Mio. € verringert. Grund 
hierfür ist die Verbuchung des Jahresdefizites 2018 . Der entsprechende Ratsbeschluss vom 
18.06.2020 wurde eingesehen. 
Durch das ebenfalls negative Jahresergebnis aus 2019, dessen Verbuchung zum 31.12.2020 
noch aussteht, wird die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht. 
5.8 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  200.530.976,19 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 -116.347.984,62  € 
 Veränderung  316.878.960,81  € 
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag enth ält die kumulierten Ergebnisse des je- 
weils aktuellen Jahres und die Ergebnisse der Vorjahre, soweit die Feststellung des jeweiligen 
Jahresabschlusses durch den Rat noch aussteht. Der Jahresüberschuss enthält das Jahres- 
ergebnis des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 232,9 Mio. € sowie das noch nicht durch den 
Rat festgestellte Defizit des Jahres 2019 in Höhe v on 32,4 Mio. €. Der Überschuss gemäß 
Ergebnisrechnung 2020 in Höhe von 234,6 Mio. € ist für den Ausweis in der Bilanz um die 
saldierten Ergebnisüberschüsse der Stiftungen in Hö he von 1,7 Mio. € bereinigt. Diese sind

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zur Verwendung im Sinne der Stiftenden im Jahresabs chluss 2020 in die Sonderposten ein- 
gestellt. 
Infolge der weltweiten COVID-Pandemie sind den Kommunen außerordentliche sowie außer- 
gewöhnliche Mehrbelastungen entstanden. Zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähig- 
keit beschloss der Gesetzgeber am 17. September 202 0 das NKF-CIG. Demnach ist bei der 
Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbe- 
lastung infolge der COVID-Pandemie durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu ermit- 
teln. Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastung wird in der Ergebnisrechnung als außer- 
ordentlicher Ertrag gebucht und in der Bilanz als sogenannte Bilanzierungshilfe gesondert ak- 
tiviert. Das Jahresergebnis erhöht sich demnach um den gebildeten Isolierungsbetrag. Im An- 
hang zum Jahresabschluss ist der gebildete Posten zu erklären. 
Mit Jahresabschluss 2020 wird erstmalig eine Bilanz ierungshilfe in Höhe von rund  
155,5 Mio. € in der Ergebnisrechnung erfasst bzw. i n der Bilanz aktiviert. Der Gesetzgeber 
sieht eine Isolierung der Belastungen bis zur Aufst ellung des Jahresabschlusses 2023 vor. 
Eine Zunahme der entsprechenden Positionen in der Bilanz sowie Ergebnisrechnung ist daher 
zu erwarten. 
Mit Rechtsstand zum 31.12.2020 ist beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 die gebildete Bi- 
lanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Außerdem wird 
den Kommunen das einmalige Recht eingeräumt, im Jahr 2024 für die Haushaltssatzung 2025 
die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubu- 
chen. Sollte sich die Stadt Köln für eine gleichmäßige, erfolgswirksame Abschreibung über 50 
Jahre entscheiden, stellt dies eine regelmäßige Bel astung des Jahresergebnisses der kom- 
menden 50 Jahre dar. 
5.9 Sonderposten 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2020  2.829.402.876,11 € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 2019  2.850.761.955,55 € 
 Veränderung  -21.359.079,44 € 
 
Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. 
Es handelt sich um finanzielle Mittel, welche die Stadt Köln zur Finanzierung von Vermögens- 
gegenständen in Form von Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit 
sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen, wie etwa die 
Sanierung eines bestimmten Bauwerks oder die Verpfl ichtung, sie investiv zu verausgaben 
(Investitionspauschale). Bei Nichterfüllung droht eine Rückzahlungsverpflichtung. Dies unter- 
scheidet sie vom Eigenkapital. 
Fremdkapital 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  7.540.056.406,84  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 6. 985.834.052,49  € 
 Veränderung  554.222.354,35 € 
 
Das Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der anderen Kapitalgebern (Gläubigern) zuzu- 
rechnen ist, da es von diesen befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird. Es wird 
mit dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. 
Zum Fremdkapital zählen die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen sowie die passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten. Bei Letzteren handelt es sich um Verbindlichkeiten beson- 
derer Art, die separat ausgewiesen werden.

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Fremdkapital und Eigenkapital bilden zusammen mit den Sonderposten das Gesamtkapital 
der Stadt Köln. 
5.10 Rückstellungen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  3.774.678.700,06  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 3.240.467.367,60  € 
 Veränderung  534.211.332,46  € 
 
Auf der Passivseite der Bilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auszuwei- 
sen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden gebildet, um Aufwendungen, die 
erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, vollständig in der Bilanz zu erfassen. Von 
den Verbindlichkeiten unterscheiden sich Rückstellu ngen dadurch, dass die genaue Höhe 
und/oder die endgültige Entstehung der Ausgaben noc h ungewiss sind. Andererseits reicht 
die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme nicht a us. Vielmehr muss ernsthaft mit der In- 
anspruchnahme gerechnet werden. Die Inanspruchnahme  ist wahrscheinlich, wenn mehr 
Gründe dafürsprechen als dagegen. Die künftigen zu leistenden Ausgaben müssen vor dem 
Bilanzstichtag rechtlich voll entstanden oder zumindest wirtschaftlich verursacht sein. 
Nach § 88 GO i. V. m. § 37 KomHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für: 
 Pensions- und Beihilferückstellungen,  
 die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien und Altlasten,  
 unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofe rn die Nachholung konkret 
beabsichtigt ist,  
 dem Grunde oder der Höhe nach für ungewisse Verbin dlichkeiten,  
 drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und 
 sonstige Zwecke, wenn dies durch Gesetz oder Veror dnung geregelt ist. 
Für diese Rückstellungen besteht, soweit die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind, eine 
Passivierungspflicht. 
Durch die ausdrückliche Aufzählung der zulässigen R ückstellungsarten in der Vorschrift wird 
klargestellt, dass die Gemeinden nur Rückstellungen für die benannten Zwecke bilden dürfen. 
Die Gemeinde darf daher keine Rückstellungen für Zw ecke bilden, die nicht ausdrücklich in 
der Vorschrift aufgeführt sind. Für andere Zwecke besteht ein Passivierungsverbot. 
Im Wesentlichen ist die hohe Veränderung gegenüber dem Vorjahr auf die Bildung einer Rück- 
stellung 44/Historisches Archiv (Historisches Archiv) betreffend zurückzuführen. Die Rückstel- 
lungsbildung in Höhe von rund 450 Mio. € dient dem Zweck, die Archivalien wiederherzustel- 
len.  
5.11 Verbindlichkeiten 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  3.246.473.320,73  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 3.220.148.773,12  € 
 Veränderung  26.324.547,61  € 
 
Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Leistungs- 
erbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentli ch-rechtlichen oder wirtschaftlichen Grün- 
den verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstichtag dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.

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5.11.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredita ufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 
 Stand gemäß Jahresabschluss 20 20  219.200.686,25  € 
 Stand gemäß Jahresabschluss 201 9 1.108.199,47  € 
 Veränderung  218.092 .486,78  € 
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Der Prüfungsschwerpunkt lag auf der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Ha- 
fen“, welche sich in 2020 erstmalig bilanziell auswirkt. 
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ fließt in die oben genannte Bi- 
lanzposition mit 218 Mio. € ein. Die Positionen Leibrentenverträge und Sonstiges wurden nicht 
betrachtet. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten au s Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 
schaftlich gleichkommen machten zum Jahresabschluss  2020 einen Anteil von rund 7 % an 
der Summe aller Verbindlichkeiten der Stadt Köln aus. 
Vertragsinhalt und Berechnung der Ausgleichszahlung 
Nach § 165 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeinde- 
gebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung fü r die städtebauliche Entwicklung und 
Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets 
oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer 
neuen Entwicklung zugeführt werden. Der Entwicklungsbereich definiert sich über die Entwick- 
lungssatzung, welche aus § 165 Abs. 6 BauGB resultiert. 
Als städtebaulicher Entwicklungsbereich wurden die im Deutzer Hafen gelegenen Grundstü- 
cke definiert; die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte am 20.06.2018. Der Gesetzgeber 
sieht nach § 166 Abs. 3 S. 1 BauGB grundsätzlich vor, dass die Gemeinde die im städtebau- 
lichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke se lbst erwirbt. Nach  
§ 166 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 BauGB soll die Gemeinde jed och von dem Erwerb der Grundstücke 
absehen, wenn der Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verwendung nach den Zielen und 
Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme be stimmt oder mit ausreichender Si- 
cherheit bestimmbar ist, in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dement- 
sprechend zu nutzen und er sich hierzu verpflichtet . In diesem Fall wird der vorgenannte Ei- 
gentümer nach § 166 Abs. 3 S. 4 BauGB dazu verpflic htet, einen Ausgleichsbetrag an die 
Gemeinde zu entrichten, der die durch die Entwicklu ngsmaßnahme bedingte Erhöhung des 
Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Für den zu prüfenden Sachverhalt ist die Grund- 
stückeigentümerin die moderne stadt GmbH, welche di e Grundstücke im Vorfeld sukzessive 
erworben hat.  
Die moderne stadt GmbH befindet sich zum Tag der Ve rtragsunterzeichnung zu 49 % im Ei- 
gentum der Stadt Köln sowie zu 51 % im Eigentum der Stadtwerke Köln GmbH, welche ihrer- 
seits eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Köln ist. Demnach besteht eine Betei- 
ligungsquote in Höhe von 100 % der Stadt Köln an der moderne stadt GmbH. 
Der am 17. Juni 2020 geschlossene Vertrag zwischen der moderne stadt GmbH und der Stadt 
Köln sieht vor, dass der Ausgleichsbetrag nach § 15 4 Abs. 3 S. 2 BauGB im Ganzen nach 
Abschluss der Maßnahme fällig wird. Rechnerisch handelt es sich dabei um die Differenz zwi- 
schen dem Anfangswert und dem Endwert, welcher sich  nach § 154 Abs. 2 BauGB ergibt. 
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lag noch kein B ebauungsplan für das Vertragsgebiet 
vor, weswegen der (fiktive) Endwert unter Zuhilfenahme städtebaulicher Kennwerte für Art und 
Maß der geplanten Bebauung auf Grundlage des Integrierten Plans Deutzer Hafen (Vorlagen-
Nr. 1512/2018, beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 27.09.2018) festgelegt wurde.

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Als Stichtag für die Wertermittlungen des Anfangs- und Endwertes wurde das Datum 
01.12.2019 festgelegt. Als Qualitätsstichtag für den Anfangswert wurde abweichend das Da- 
tum 09.11.2016 und für den Endwert das Datum 31.12.2034 (geplante Fertigstellung der städ- 
tebaulichen Entwicklungsmaßnahme) festgelegt. Der Q ualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf 
den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Der Wertermitt- 
lungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die W ertermittlung bezieht. Die Ermittlung der 
Werte oblag der Stadt Köln und wurde in den Tabelle n 2 und 3 des Vertrages dargestellt. 
Rechnerisch ergaben sich somit für die Flächen der moderne stadt GmbH für den Qualitäts- 
stichtag 09.11.2016 bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 01.12.2019 ca. 34,0 Mio. € als 
Anfangswert. Der berechnete Endwert zum Qualitätsst ichtag 31.12.2034 bezogen auf den 
Wertermittlungsstichtag 01.12.2019 beträgt ca. 296,0 Mio. €. 
Bezogen auf den Qualitätsstichtag 31.12.2034 ergibt sich eine rechnerische Differenz von rund 
262,0 Mio. €. Dieser Ausgleichsbetrag ist aufgrund der angenommenen Dauer der Wartezeit 
für die vollständige Realisierung abzuzinsen. Die Stadt Köln kalkuliert über einen Zeitraum von 
15 Jahren mit einem jährlichen Zinssatz von 1,3 %. Insofern beträgt die abgezinste Differenz 
zwischen Anfangs- und Endwert gerundet ca. 215,0 Mio. €. Der im Jahr 2020 errechnete Zins 
beträgt ca. 2,8 Mio. €. Somit wurden für das Geschä ftsjahr 2020 Buchungen in Höhe von 
218,0 Mio. € vorgenommen, die sich auf die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Deutzer 
Hafen“ beziehen. 
Buchungssystematik 
Die Stadt Köln begründet die Zuordnung des Sachverh altes zum Konto 340300 - Verträge 
über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen mit  dem Vorliegen einer gegenseitigen 
Verpflichtung zwischen der moderne stadt GmbH und der Stadt Köln, auch wenn kein kredit- 
ähnliches Geschäft vorliegt. Gemäß dem Vorsichtspri nzip wurde eine vollständige Bilanzie- 
rung des abgezinsten Differenzbetrags aus dem angenommenen Endwert und dem errechne- 
ten Anfangswert auf dem o. g. Konto vorgenommen. Grundsätzlich möglich erschien (bei ent- 
sprechender vertraglicher Vereinbarung) eine Bilanz ierung als erhaltene Anzahlung oder als 
passiver Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanzieru ng als erhaltene Anzahlung erfolgte 
nicht, da keine Einzahlung seitens der moderne stadt GmbH vertraglich vereinbart wurde. Eine 
Bilanzierung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten entfällt mangels Verpflichtung zu ei- 
ner Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag. Auf der  anderen Seite besteht gegenüber der 
moderne stadt GmbH eine öffentlich-rechtliche Forde rung in selber Höhe, welche auf dem 
Konto 160200 - Beitragsforderungen bilanziert wurde. 
Die Verbuchung des Aufzinsungsbetrages der öffentlich-rechtlichen Forderung erfolgt erfolgs- 
wirksam als Ertrag an das Konto 469900 - andere sonstige zinsähnliche Erträge. Korrelierend 
erfolgt die Verbuchung des Aufzinsungsbetrages erfo lgswirksam als Aufwand des Kontos 
559900 - sonstige Finanzaufwendungen an das o. g. Verbindlichkeiten Konto. Buchungstech- 
nisch ergibt sich somit kein Gewinn bzw. Verlust. Seitens der Stadt Köln ist zum Zeitpunkt des 
Vertragsabschlusses noch nicht bekannt, ob und in w elcher Höhe ein Ertrag aus der Aus- 
gleichszahlung erfolgt.  
Die von der moderne stadt GmbH erbrachten Leistunge n führen zu einer Verringerung der 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln. Seitens der Verwaltung wurden verschiedene in- 
vestive Geschäftsvorfälle (Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Kosten der Erschlie- 
ßung) mit Buchungsbeispielen angeführt. Im Kalender jahr 2020 wurde keiner dieser Ge- 
schäftsvorfälle getätigt. Sollte zum Zeitpunkt der Fertigstellung der städtebaulichen Maß- 
nahme ein Forderungsrestbetrag bestehen, wäre diese r innerhalb von vier Wochen nach 
Schlussabnahme an die Stadt Köln zu entrichten. Die endgültige Fälligkeit der eventuell noch 
offenstehenden Forderung wurde auf das angenommene Ende der Maßnahme (31.12.2034) 
festgesetzt. 
Zusammenfassung 
Der Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung umfangreich dargestellt und dokumentiert. Die 
buchungsbegründeten Unterlagen inklusive aller im Vertrag genannten Anlagen wurden voll- 
ständig übersandt. Im Kalenderjahr 2020 wurden ledi glich die Buchungen des abgezinsten

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Differenzbetrags und des Aufzinsungsbetrages vorgen ommen. Diese konnten inhaltlich und 
buchungstechnisch nachvollzogen werden. Im Kalenderjahr 2020 waren keine investiven Ge- 
schäftsvorfälle bekannt, die zu einer Verringerung der städtischen Verbindlichkeit geführt hät- 
ten. In den Folgejahren dürfte eine deutliche Zunahme der investiven Geschäftsvorfälle erfol- 
gen, die diverse Buchungen auslösen werden. Insofern ist eine erneute Prüfung dieses Prüf- 
feldes in den Folgejahren ratsam. 
6 Ergebnisrechnung 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20  234.619.929,22  € 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 -29.841.293,35  € 
 Veränderung  264.461.222,57  €  
 
Seit der Einführung des NKF sind die in der Ergebni srechnung dargestellten Rechengrößen 
Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel ist es, die reinen Geldflüsse in den Hin- 
tergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haushaltswirt- 
schaftlichen Betrachtungen zu stellen. 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis ist im Rahmen des gemeindli- 
chen Jahresabschlusses gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 1.4 Ko mHVO als Jahresüberschuss oder 
Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag anzusetzen. 
Im Detail wird zu dieser Position unter Punkt 5.8 eine Aussage getroffen. 
6.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20  1.289.062.881,70  € 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 986.304.336,34  € 
 Veränderung  302.758.545,36  €  
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Im Rahmen der Prüfung wurde der gesamtstädtische Umgang mit zweckgebundenen Mitteln, 
Zuweisungen und Spenden betrachtet. Die Systematik der erhaltenen Zuwendungen wurde 
auf Basis der Konten 414000 - Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund und 414100 - Zuwei- 
sungen für lfd. Zwecke vom Land durch Einzelfallprü fungshandlungen betrachtet. Die Rück- 
zahlung nicht in Anspruch genommener Zuwendungen wu rde anhand des Kontos 549910 - 
Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren stichprobenartig geprüft. Au- 
ßerdem wurde der Themenkomplex Festwerte anhand des  Kontos 459100 - Drittmittel für 
Festwerte betrachtet. Für die Prüfung der Spenden w urden die Konten 414700 - Zuschüsse 
für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen und 414800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. 
Zwecke von übrigen Bereichen herangezogen. 
Im Wesentlichen wurden die betragsmäßig größten Veränderungen auf den Konten 411100 - 
Schlüsselzuweisungen vom Land (+82,3 Mio. €), 41310 0 - allg. Zuweisung vom Land  
(+118,7 Mio. €) und 414100 - Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land (+89,3 Mio. €) verbucht. 
Die erhöhten Zuwendungen sind überwiegend auf die C OVID-Pandemie zurückzuführen. So 
erfolgten erhöhte Zuweisungen zum Ausgleich der dur ch die Pandemie eingebrochenen Ge- 
werbesteuereinnahmen der Kommunen, für die Betriebskosten der Kindertagesstätten sowie 
Kindertagespflege und für die Aufrechterhaltung des ÖPNV und Schülerverkehrs.  
Einige der zuvor genannten Sachverhalte werden im P rüffeld Unregelmäßigkeiten in Bilanz 
und Ergebnisrechnung näher betrachtet (siehe Punkt 7.1).

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Zuwendungen 
Um einen ersten Überblick über das Prüffeld Umgang mit zweckgebundenen Mitteln, Zuwei- 
sungen und Spenden zu erhalten, wurden sämtliche ge samtstädtischen Regelungen (z. B. 
Prozessbeschreibungen, Buchungsanweisungen, Verfügungen, Dienstanweisungen etc.) mit 
Stand 31.12.2020 von der Verwaltung angefordert. Diese erste Anfrage wurde mit detaillierten 
Verweisen auf die Buchungsinformation (ohne Anlagenbuchhaltung) der Kämmerei beantwor- 
tet. Zudem wurden verwandte Dienstanweisungen sowie Richtlinien (z. B. Sponsoringrichtlinie 
der Stadt Köln) zur Verfügung gestellt. 
Abruf von Fördermitteln seitens der Stadt 
Die Stadt Köln kann in ihrer Rolle sowohl als Förde rmittelnehmerin (z. B. bei Zuwendungen 
durch das Land NRW), aber auch als Fördermittelgeberin (z. B. durch Fördermittel an Vereine) 
auftreten. Für Zwecke dieser Prüfung wurde die Funktion als Fördermittelnehmerin betrachtet. 
Bei der Vielzahl von möglichen Fördermitteln und Fö rderquellen gilt es sicherzustellen, dass 
der Stadt diese Mittel und Quellen bekannt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die 
zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Grundsätzlich könnten zur 
Fördermittelakquise zwei Ansätze verfolgt werden. Z um einen könnte sich jede Dienststelle 
individuell über Fördermittel informieren und den Prozess der Einwerbung selbstständig durch- 
führen. Zum anderen würde sich die Möglichkeit eines zentralen, stadtweiten Fördermittelma- 
nagements anbieten. Vorteile eines zentralen Fördermittelmanagements könnten sein, dass 
 der Stadt mehr potentielle Fördermittelmaßnahmen b ekannt sind, 
 die jeweiligen Fachämter bei der Prüfung der Zugan gsvoraussetzungen für eine 
Förderung unterstützt werden, 
 Maßnahmen bei Bedarf zentral eingeworben werden kö nnen und somit eine Erhö- 
hung der Quote der eingeworbenen Fördermittel sichergestellt ist, 
 ein städtischer Gesamtüberblick der erhaltenen För dermaßnahmen und somit 
Transparenz geschaffen wird, 
 ein Fördermittelcontrolling hinsichtlich der Verwe ndung oder möglichen Rückzah- 
lung einzelner Fördermaßnahmen ermöglicht wird und 
 automatisierte Auswertungen für Zwecke der Bericht erstattung angefertigt werden 
können. 
Auf Nachfrage wurde seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass zum Stand 31.12.2020 kein stadt- 
weites umfangreiches Fördermittelmanagement existie rt hat, welches die oben genannten 
Vorteile ermöglichen könnte. Daher ist eine Aussage  über den stadtweiten Umgang zur Ein- 
holung von Fördermöglichkeiten und anschließender Einwerbung nicht möglich. Eine Prüfung 
der eingeholten Fördermaßnahmen ist daher lediglich auf Ämterebene möglich gewesen. Ein 
zentraler Abgleich der vorhandenen und tatsächlich in Anspruch genommenen Fördermaß- 
nahmen ist somit nicht möglich gewesen. 
Die Stadt Köln hat den Bedarf einer zentralen Anlau fstelle zum Thema Anwerbung von För- 
dermitteln erkannt und im Jahr 2019 eine Serviceeinheit bei 01/Amt der Oberbürgermeisterin 
(Oberbürgermeisteramt) für Drittmittel eingerichtet. Durch diese Serviceeinheit sollen die Akti- 
vitäten im Bereich der Fördermittelakquise erweitert und gesteigert werden. Die Serviceeinheit 
steht den Dienststellen als zentrale Anlaufstelle z ur Verfügung, welche die Verwaltung dabei 
unterstützt, Fördermittel für die Stadt Köln einzuwerben. Außerdem besteht für die Dienststel- 
len die Möglichkeit, sich auf der Intranet Seite der Serviceeinheit über einen Fördermittelfinder 
relevante Fördermöglichkeiten zu informieren.  
Durch einen monatlichen Newsletter werden die Dienststellen sowohl über EU-Förderthemen 
als auch über Bundes- und Landesförderungen informi ert. Darüber hinaus haben die Dienst- 
stellen die Möglichkeit, sich durch direkte Rechercheaufträge bezüglich Fördermittelmaßnah- 
men an die Serviceeinheit zu richten. Nach Aussage der Fachdienststelle wird dieses Angebot

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bereits heute durch die Dienststellen angenommen. Seit Juli 2021 wird die Serviceeinheit suk- 
zessive zu einem vollumfangreichen Fördermittelmana gement ausgebaut. Ziel des stadtwei- 
ten Fördermittelmanagements soll sein, einen gesamt städtischen Überblick über die erhalte- 
nen Fördermaßnahmen bereitzustellen. Außerdem soll dadurch ein Fördermittelcontrolling  
(z. B. Stand der Bearbeitung, Verwendung und mögliche Rückzahlung der erhaltenen Förder- 
mittel) ermöglicht werden. 
Prüfung der erhaltenen Zuwendungen 
Um einen grundsätzlichen Überblick über den Umgang der erhaltenen Zuwendungen zu er- 
halten, wurde zunächst eine vollständige Liste aller im Haushaltsjahr 2020 erhaltenen Zuwen- 
dungen von der Stadtverwaltung angefordert. Die Lis te sollte die erhaltenen Zuwendungen 
ursprünglich wie folgt aufschlüsseln: 
 jährlich wiederkehrende Zuwendungen, 
 Zuwendungen, die nach § 44 Abs. 2 KomHVO mit einer  Gegenleistungsverpflich- 
tung verbunden sind und 
 Zuwendungen, bei denen der Zuwendungsgeber die ert ragswirksame Auflösung 
ausgeschlossen hat. 
Mit den bereitgestellten Unterlagen sollte im Anschluss eine Stichprobe gezogen werden, an- 
hand derer geprüft werden sollte, ob die gesetzlich en sowie innerstädtischen Bestimmungen 
eingehalten worden sind. Die angeforderte Liste konnte im gewünschten Umfang nicht bereit- 
gestellt werden, da eine automatisierte Auswertung nach Kategorien nicht möglich ist. Eine 
Kategorisierung hätte händisch und manuell erfolgen müssen. Dies hätte den weiteren Verlauf 
der Jahresabschlussprüfung zeitlich massiv verzöger t. Der ursprünglich geplante Prüfansatz 
konnte daher nicht weiterverfolgt werden. 
Um die Systematik der bilanziellen Darstellung der erhaltenen Zuwendungen zu betrachten, 
hätte eine Vollprüfung vorgenommen werden müssen. Da dies dem Prinzip der Wirtschaftlich- 
keit in der Jahresabschlussprüfung widersprochen hätte, wurde die Vollprüfung auf die Konten 
Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund und Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land und den 
Geschäftsbereich 5095 - Amt 16/Amt für Integration und Vielfalt (Integrationsamt) beschränkt. 
Für die zuvor genannte Auswahl wurden im Anschluss die buchungsbegründenden Unterla- 
gen sowie die Zuwendungsbescheide angefordert. Die buchungsbegründenden Unterlagen 
bzw. die Zuwendungsbescheide wurden in vier respektive fünf von 39 Fällen nicht eingereicht. 
In den übrigen Fällen konnten die Sachverhalte anhand der übersandten Unterlagen nachvoll- 
zogen werden. 
Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren 
Werden erhaltene Zuwendungen aus Vorjahren zurückge zahlt oder erstattet, werden diese 
Sachverhalte auf das Konto Rückabwicklung von konsu mtiven Zuwendungen aus Vorjahren 
gebucht. Im Haushaltsjahr 2020 wurde das Konto mit ca. 1,0 Mio. € bebucht. Für die Prüfung 
der zurückgezahlten Zuwendungen wurde eine bewusste Auswahl von Sachverhalten ausge- 
wählt. Die Stichprobe enthält die wertmäßig zehn größten Geschäftsvorfälle. Zu den angefrag- 
ten Sachverhalten wurden sämtliche buchungsbegründe nde Unterlagen zur Verfügung ge- 
stellt. Diese konnten nachvollzogen werden und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   30   
Aus der folgenden Übersicht ergeben sich die einzel nen Rückzahlungen samt der Rückzah- 
lungsgründe und des zurückgezahlten Betrags verschiedener Fördermaßnahmen der ausge- 
wählten Stichprobe: 
Rückzahlungs- 
grund 
Ursprünglich be- 
willigte Förder- 
mittel 
Zurückgezahlte 
Fördermittel 
Rückzahlungs- 
quote 
Abweichung zwi- 
schen Soll und Ist 
2.127.753,00 €
 351.703,00 € 16,5 %  
Mittel nicht 
verbraucht 
198.973,00 €
 141.926,80 € 71,3 %  
Mittel nicht 
verausgabt 
297.000,00 €
 43.420,00 € 14,6 %  
Mittel nicht 
verbraucht 
190.920,00 €
 41.560,00 € 21,8 %  
Zu viel erstattete 
Beträge 
- 37.292,92 €
 - 
Mittel nicht 
verbraucht 
135.000,00 €
 30.000,00 € 22,2 %  
Mittel nicht 
verbraucht 
33.915,00 €
 25.275,00 € 74,5 %  
Überzahlung - 25.138,00 €  - 
Nicht benötigte 
Projektmittel 
525.000,00 €
 20.008,00 € 3,8 %  
Nicht benötigte 
Projektmittel 
- 20.000,00 €
 - 
Tabelle 1: Zurückgezahlte konsumtive Zuwendungen aus Vorjahren 
Die in der Stichprobe genannten Rückzahlungsgründe sind nachvollziehbar dargestellt und 
anhand von Unterlagen belegt. Wie aus der Tabelle e rsichtlich, erfolgte keine vollständige 
Rückzahlung gewährter Fördermittel, sondern ledigli ch Teilrückzahlungen. In der Regel ist 
dies darauf zurückzuführen, dass die bereitgestellten Mittel den tatsächlichen Mittelabruf über- 
steigen. Dies kann beispielsweise auf pauschalierte  Zuwendungen zurückzuführen sein, die 
nach Abschluss der Maßnahme (z. B. nach tatsächlich aufgetretenen Fallzahlen) abgerechnet 
werden. Anhand der Stichprobe und aller gebuchten Sachverhalte auf dem Aufwandskonto ist 
positiv festzustellen, dass der Anteil der zurückge zahlten Zuwendungen im Vergleich zu den 
erhaltenen Zuwendungen vernachlässigbar gering ist. 
Drittmittel für Festwerte 
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für die Kommune von nach- 
rangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert 
(Festwert) angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner 
Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Bei einmaligen und wiederkehren- 
den Zuschüssen ist korrespondierend zu den Ersatzbe schaffungen im Festwert (unmittelbar 
Aufwand), unter dem Konto Drittmittel für Festwerte unmittelbar ein Ertrag zu buchen. Im Haus- 
haltsjahr 2020 wurden im Wesentlichen folgende Sachverhalte erfasst:  
 Zuschüsse für Festwerte (z. B. EFRE Gartenlabor), 
 Ersatzgelder für gefällte Bäume; die ertragswirksa me Buchung erfolgte bei deren 
Pflanzung und

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   31   
 Ausgleichsgelder für die Anlage von Ausgleichsfläc hen. 
Mit Ausnahme von unwesentlichen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Prüfung korrigiert wer- 
den konnten, wurden oben aufgeführte Sachverhalte d urch die Kämmerei ausführlich und 
übersichtlich dargestellt. Daher erfolgte im Bereic h der Festwerte keine weitergehende Prü- 
fung. 
Spenden 
Spenden zählen in der Ergebnisrechnung zu den Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen. Diese werden auf den Konten 414700 - Zusch üsse für lfd. Zwecke von privaten 
Unternehmen und 414800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Berei- 
chen gebucht. Jedoch werden auch Sachverhalte auf den Konten erfasst, die nicht als Spen- 
den einzustufen sind. Im Haushaltsjahr 2020 wurden die Konten mit insgesamt ca. 7,5 Mio. € 
bebucht. Relativ betrachtet entspricht dies einem Anteil von 0,13 % der Gesamterträge. Da es 
sich relativ betrachtet um unwesentliche Größen im Sinne des risikoorientierten Prüfungsan- 
satzes handelt, wurden Spenden im Rahmen der Jahres abschlussprüfung 2020 nicht in den 
Prüfumfang aufgenommen. 
Zusammenfassung 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen stellen mit ca. 1,3 Mrd. € einen nicht unwesentlichen 
Bestandteil der Erträge in der Ergebnisrechnung dar. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 
2020 wurden insbesondere die erhaltenen Zuwendungen geprüft. Der Schwerpunkt der Prü- 
fung lag auf der Einwerbung möglicher Fördermittel sowie der möglichen Ursachen einer 
Rückabwicklung. 
Nach Stand zum 31.12.2020 ist aufgrund fehlender organisatorischer sowie technischer Rah- 
menbedingungen eine Kategorisierung der erhaltenen Zuwendungen nach bestimmten Krite- 
rien nicht möglich. Für Zwecke eines Fördermittelcontrollings könnte eine Kategorisierung je- 
doch vorteilhaft erscheinen. Die Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements sollte 
zukünftig eine Kategorisierung der erhaltenen Zuwen dungen ermöglichen und außerdem 
würde es zu den zuvor genannten Vorteilen führen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Stadt 
den Bedarf erkannt hat und die Implementierung eines Fördermittelmanagements vorantreibt. 
Die Prüfung der Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren führte zu dem 
Ergebnis, dass die zurückgezahlten Fördermittel einen relativ geringen Anteil an den erhalte- 
nen Zuwendungen darstellen. Die jeweiligen Gründe der Rückzahlung waren nachvollziehbar. 
Durch die Einführung eines Fördermittelmanagements sollte eine drohende Rückzahlung er- 
haltener Zuwendungen frühzeitig erkannt werden. 
Angeforderte buchungsbegründende Unterlagen wurden in den überwiegenden Fällen einge- 
reicht. Dies führte jedoch nicht zu einer Unterbrec hung der Prüfung. Unwesentliche Fehler 
konnten im Rahmen der Prüfung korrigiert werden und führten zu keinen Feststellungen. 
6.2 Weitere andere sonstige ordentliche Erträge 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20  42.998.704,94  € 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 19.287.926,31  € 
 Veränderung  23.710.778,63  €  
 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Für die kommunale Buchführung wurde gem. § 28 Abs. 7 KomHVO ein landesweit geltender 
Kontenrahmen (Anlage 17 der Muster zur GO und KomHV O „Zuordnungsvorschriften zum 
kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (kommu naler Kontierungsplan)“) vom Mi- 
nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichste llung NRW bekannt gegeben und ist 
verbindlich anzuwenden. Die Kontenklassen müssen mi ndestens in die vorgeschriebenen

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   32   
zweistelligen Kontengruppen untergliedert werden und können durch die Kommunen weiter in 
Kontenarten, Konten und Unterkonten aufgeteilt werden. Aus dem Kontenrahmen kann somit 
jede Kommune den örtlichen Bedürfnissen entsprechen den Kontenplan entwickeln. Mit der 
Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Weiterentwicklun g des Kontenrahmens, verpflichtet 
sich die Kommune für eine verbindliche Anwendung de s kommunalen Kontierungsplans bei 
ihrer Buchführung. Die Stadt Köln macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Die zweistelligen 
Kontengruppen sind in Kontenarten und diese wiederum in Konten aufgeteilt und werden als 
Kontierungsplan den Dienststellen verbindlich zur Verfügung gestellt. 
Die Kontengruppe 45 - Sonstige Ordentliche Erträge weist für das Jahr 2020 mit einem Saldo 
von 1,0 Mrd. € eine vierfache Erhöhung im Vergleich  zum Vorjahr auf. Aufgrund dieser Ent- 
wicklung wurde diese im Rahmen der Jahresabschlussp rüfung näher betrachtet. Innerhalb 
dieser Kontengruppe macht die Kontenart 459 - Ander e Sonstige ordentliche Erträge mit ei- 
nem Saldo von 537,3 Mio. € den höchsten Anteil mit 51,9 % aus. Die Kontenart 459 setzt sich 
aus sechs Konten, u. a. das Konto 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, 
zusammen. Die 2,2-fache Erhöhung dieses Kontos im V ergleich zum Jahr 2019 war Anlass 
die Prüfung auf dieses Konto zu beschränken. 
Das geprüfte Konto stellt einen Auffangposten für alle Erträge dar, die nicht in anderen Konten 
auszuweisen sind. Bei der Buchung der Ertragspositionen muss somit der Grundsatz beachtet 
werden, dass die Erträge zunächst den speziellen Ertragspositionen zuzuordnen sind und nur 
nachrangig als weitere andere sonstige ordentliche Erträge ausgewiesen werden dürfen. 
Mit einer Beleganzahl von 958 auf der Sollseite und  einer Beleganzahl von 11.601 auf der 
Habenseite weist das Konto insgesamt 12.559 Buchung en mit einem Kontensaldo von rund 
43,0 Mio. € auf (Saldo Soll: 9,8 Mio. €, Saldo Haben: 52,8 Mio. €). 
Aufgrund der hohen Beleganzahl wurde von einer Vollprüfung abgesehen und der Ansatz ei- 
ner Stichprobenprüfung gewählt. Festgelegt wurde fü r die Sollseite eine Beleganzahl von 40 
und für die Habenseite von 49. Relativ betrachtet b ildet die festgelegte Beleganzahl auf der 
Sollseite 4,2 %, auf der Habenseite 0,4 % und für das gesamte Konto 0,7 % der Buchungsfälle 
auf dem Konto ab.  
Mit dem gewählten Stichprobenumfang werden für die Sollseite Beträge in Höhe von rund  
9,4 Mio. € (96,5 %) und für die Habenseite in Höhe von rund 36,0 Mio. € (68,3 %) des geprüften 
Kontos abgedeckt. Insgesamt unterlag der Prüfung di eses Kontos ein Saldo von 26,6 Mio. € 
(61,9 % des Gesamtsaldos). 
Die generierte Stichprobe wurde unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet: 
Wahrung des Vier-Augen-Prinzips 
Das Vier-Augen-Prinzip ist ein Instrument des inter nen Kontrollsystems, bei der mindestens 
zwei Fachkräfte eine qualifizierte Inaugenscheinnah me des Sachverhalts durchführen und 
eine gleichlautende Entscheidung treffen. Umgesetzt  wird dies in der Buchhaltung durch die 
sachliche und rechnerische Prüfung des Geschäftsvorfalls, die abschließend durch die Unter- 
schriften dieser zwei Fachkräfte bestätigt werden. Im Anschluss wird der entsprechende Ge- 
schäftsvorfall an die Rechnungsstelle weitergegeben , wo ebenfalls das Vier-Augen-Prinzip 
ausgeübt wird (GAFin, S. 33). 
Eine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips war teilweis e durch fehlende Nachweise, eine un- 
vollständige oder fehlerhafte Feststellung oder die  automatisierte Verbuchung von CA-Bele- 
gen, nicht gegeben.  
Gemäß den seitens der Kämmerei veröffentlichten Buc hungsinformationen werden mit Hilfe 
von Kurzkontierungen Zahlungen, denen ein bestimmter Verwendungszweck mitgegeben wird 
bzw. die auf bestimmten Girokonten erfolgen, automatisiert mittels CA-Belegart gebucht, ohne 
dass eine Anordnung gefertigt werden muss. Dafür müssen die entsprechenden Kontierungs- 
angaben (Konto, CO-Kontierungsobjekte und Finanzposition) in SAP hinterlegt sein.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   33   
Das Prüfungsresultat ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 
 Anzahl 
Buchungsvor- 
gänge (absolut)  
Anzahl 
Buchungsvor- 
gänge (relativ) 
Saldo Soll  
(relativ) 
Saldo Haben 
(relativ) 
Durchbrechung 
des Vier-Augen-
Prinzips auf- 
grund von feh- 
lenden Nach- 
weisen 
11 
 12,4 %  86,4 %  23 %  
Durchbrechung 
des Vier-Augen-
Prinzips auf- 
grund automati- 
sierter CA-Be- 
lege 
29 
 32,6 %  3,6 %  4,9 %  
Gesamt 40  44,9 %  90 %  27,9 %  
Tabelle 2: Durchbrechung des Vier-Augen-Prinzips 
Bei einem Stichprobenumfang von 89 Belegen wurde in insgesamt 40 Fällen das Vier-Augen-
Prinzip durchbrochen, was relativ betrachtet einen Anteil von 44,9 % darstellt. 
Buchungssystematik und systemische Fehler 
Bei einer ergebniswirksamen Buchung werden jeweils ein Bestandskonto (Aktiv- oder Passiv- 
konto der Bilanz) und ein Erfolgskonto (Aufwands- o der Ertragskonto der Ergebnisrechnung) 
angesprochen. 
In sechs von 89 geprüften Fällen werden Aufwandskon ten an Ertragskonten gebucht. Damit 
liegt ein Verstoß gegen das oben beschriebene Buchu ngsprinzip vor. Die Verbuchung von 
Aufwandskonten an Ertragskonten ist falsch (siehe Punkt 4.2.4). Die sechs identifizierten Fälle 
beinhalten ein Buchungsvolumen von 2,3 Mio. €. 
Fünf dieser sechs Fälle hätten nicht in der Bilanz der Stadt Köln abgebildet werden dürfen. Zu 
diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten und Unterstellungsge- 
bühren im Rahmen der Gefahrenabwehr mittels Rahmenv erträge) auf Privatunternehmen 
übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bil anzen der jeweiligen Privatunternehmen 
abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in 
Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen. 
Der Grundsatz der Bilanzwahrheit wurde nicht beachtet. 
Periodengerechte Verbuchung 
Die Ergebnisrechnung ist an die handelsrechtliche G ewinn- und Verlustrechnung angelehnt, 
die eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträge darstellt. Sie bildet den Ressour- 
cenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen in einem Haushaltsjahr periodengerecht ab. 
Um dies zu erreichen, sind die Erträge und die Aufw endungen gemäß 
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO nach dem Verursachungsprinzip in dem Jahr zu buchen, dem sie 
wirtschaftlich zuzuordnen sind. 
Im Rahmen der Stichprobenprüfung wurde festgestellt, dass sowohl auf der Sollseite als auch 
auf der Habenseite jeweils vier Belege nicht periodengerecht verbucht worden sind. Die iden- 
tifizierten acht Belege machen ein Saldo von 0,8 Mio. € des geprüften Kontos aus. 
Es liegt ein Verstoß gegen das Verursachungsprinzip vor.

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   34   
Nachvollziehbarkeit der buchungsbegründenden Unterlagen 
In § 28 Abs. 3 KomHVO ist das Belegprinzip normiert. Den Buchungen sind Belege, durch die 
der Nachweis der richtigen und vollständigen Ermitt lung der Ansprüche und Verpflichtungen 
zu erbringen ist, zu Grunde zu legen (buchungsbegründende Unterlagen). Der Beleg dient der 
Dokumentation des Geschäftsvorfalls in kurzer, knapper Form. Als buchungsbegründende Un- 
terlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar.  
In 13 von 89 Buchungsfällen (14,6 %) ließ sich die Verbindung zwischen dem Sachverhalt und 
der Buchung anhand der eingereichten Nachweise nicht in angemessener Zeit für einen sach- 
verständigen Dritten nachvollziehen und die Richtig keit des gebuchten Betrages nicht verifi- 
zieren.  
Die Kämmerei teilte mit, dass ein Amt aufgrund der Personalsituation die angeforderten bu- 
chungsbegründenden Unterlagen nicht vorlegen konnte. 
Wahl des Ertragskontos – Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 
Einer der in § 28 Abs. 2 KomHVO kodifizierten Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung 
stellt auf die Richtigkeit bei den Eintragungen in die Bücher ab. Entsprechend dem Grundsatz 
der Richtigkeit sind alle Geschäftsvorfälle zutreffend aufzuzeichnen, d. h. falsche oder fiktive 
Buchungen sind ebenso nicht zulässig wie die Buchung auf falschen oder fiktiven Konten. Die 
jeweilige Buchung muss mit dem Geschäftsvorfall übereinstimmen.  
Der Fokus der Prüfung wurde darauf gerichtet, ob de r Geschäftsvorfall auf einem speziellen 
Ertragskonto hätte abgebildet werden müssen. Nur unter dieser Bedingung ist der Grundsatz 
der Richtigkeit gewahrt. 
Zur Überprüfung, ob das zutreffendere Ertragskonto verwendet worden ist, wurde der verbind- 
liche Kontierungsplan der Stadt Köln zugrunde gelegt. Das Prüfergebnis für die Stichproben- 
anzahl von 89 Belegen lässt sich wie folgt zusammenfassen:  
 
Sollseite  Habenseite  Gesamt  
Sachverhalte, die auf speziel- 
leren Ertragskonten hätten 
abgebildet werden müssen 
(absolut) 
7
 11  18  
Sachverhalte, die auf speziel- 
leren Ertragskonten hätten 
abgebildet werden müssen 
(relativ) 
17,5 % 
 22,5 %  20,2 %  
Saldo der Sachverhalte, die 
auf spezielleren Ertragskon- 
ten hätten abgebildet werden 
müssen (absolut) 
0,2 Mio. €
 11,4 Mio. € 11,2 Mio. € 
Saldo der Sachverhalte, die 
auf spezielleren Ertragskon- 
ten hätten abgebildet werden 
müssen (relativ) 
2,2 % 
 31,7 %  42,2 %  
Tabelle 3: Falsches Ertragskonto 
Im Rahmen der gewählten Stichprobengröße hätten 18 Buchungen auf anderweitigen Ertrags- 
konten abgebildet werden müssen, dies entspricht 20 ,2 % des gewählten Stichprobenum- 
fangs.  
Die Wahl eines nichtzutreffenden Ertragskontos hat Auswirkungen auf der Makroebene, d. h. 
die Ergebnisrechnung bleibt davon nicht unberührt. Wie bereits zuvor geschildert, hat die Stadt 
Köln die Mindestgliederung des NKF-Kontenrahmens um  Kontenarten und Konten erweitert.

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Gemäß der unteren Abbildung lässt sich die Auswirkung des gewählten Ertragskontos auf die 
Ergebnisrechnung wie folgt darstellen:  
 
Abbildung 1: Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 
Auf Basis des Kontierungsplans der Stadt Köln erfolgt auf der ersten Ebene der Buchführung 
die Wahl des Ertragskontos. Diese Buchung mündet automatisch eine Ebene höher und läuft 
mit anderen Ertragsbuchungen in der Kontenart und a bschließend in der Kontengruppe zu- 
sammen. In der Ergebnisrechnung und im Anhang werde n lediglich die Salden der Konten- 
gruppen und -arten abgebildet. Die Wahl des falschen Ertragskontos auf der ersten Ebene hat 
zur Folge, dass die dargestellten Salden falsche We rte abbilden. Die Ertragspositionen sind 
entweder zu hoch oder zu niedrig in der Ergebnisrechnung aufgeführt. 
Bei dem gewählten Stichprobenumfang von 0,7 % bewirken die 18 nichtzutreffend gebuchten 
Geschäftsvorfälle, dass in der Summe 11,2 Mio. € in  der Ergebnisrechnung falschen Ergeb- 
niszeilen zugeordnet sind. 
Damit liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit (§ 28 Abs. 2 KomHVO) vor.  
Zweck der Erstellung einer Ergebnisrechnung ist, di e Jahresabschlussadressaten bezüglich 
der Ertragslage zu informieren. Auf Basis der dargestellten Lage kommt die Ergebnisrechnung 
ihrer Informationsfunktion nur mangelhaft nach und stellt keine belastbare Informationsbasis 
für die Jahresabschlussadressaten dar. 
Die konkrete Aufteilung lässt sich wie folgt darstellen: 
 
Auswirkung Ergebnisrechnung  
Kontengruppe: 42 - Sonstige Transfererträge -487.51 1,39 € 
Kontenart 429 - Andere Sonstige Transferer- 
träge 
-487.511,39 € 
Kontengruppe: 44 - Privatrechtliche Leistungsent- 
gelt, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
-640.976,63 €
 
Kontenart 441 - Mieten und Pachten 33.544,00 € 
446 - Sonstige privatrechtliche Lei- 
tungsentgelt 
2.170,00 €
 
448 - Erträge aus Kostenerstattun- 
gen, Kostenumlagen 
-676.690,63 €
 
Kontengruppe: 45 - Sonstige ordentliche Erträge -20 8.123,58 € 
Kontenart 451 -  Konzessionsabgaben 360,00 €

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458 - Nicht zahlungswirksame or- 
dentliche Erträge 
-5.483,58 €
 
459 - Andere sonstige ordentliche 
Erträge 
-203.000,00 €
 
Kontengruppe: 46 - Finanzerträge -9.640.906,72 € 
Kontenart 465 - Gewinnanteile -9.640.906,72 € 
Kontengruppe: 52 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
-253.957,77 €
 
Kontenart 525 - Kostenerstattungen an Dritte 
aus lfd. Verwaltungstätigkeit 
-253.957,77 € 
Summe  -11.231.476,09 € 
Tabelle 4: Ergebnisrechnung bei korrekter Kontenwahl 
Der oben aufgeführten Darstellung ist zum Beispiel zu entnehmen, dass die Kontengruppe 
46 - Finanzerträge um 9,6 Mio. € zu niedrig ausgewiesen ist. Die Privatrechtlichen Leistungs- 
entgelte (Mieten und Pachten) sind hingegen um 33.544,00 € zu hoch dargestellt. 
Fehlende Erläuterung von Zeilen der Ergebnisrechnung im Anhang 
Gemäß § 45 Abs. 1 KomHVO sind die Positionen der Ergebnisrechnung im Anhang zu erläu- 
tern. Zweck der Erläuterung ist es, dass Auskünfte gegeben werden, die über das Zahlenwerk 
hinausgehen. Der Anhang ermöglicht so eine qualifiz ierte Einschätzung der Ertragslage der 
Kommune und gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die Bilanzanalyse. 
Im Rahmen der Prüfung der Wahl eines zutreffenden E rtragskontos wurde festgestellt, dass 
im Anhang die Zeilen 5 (Privatrechtliche Leistungse ntgelte) und 9 (Bestandsveränderungen) 
der Ergebnisrechnung, die insgesamt ein Volumen von  80,5 Mio. € darstellen, nicht erläutert 
werden. 
Im Anhang führt die Kämmerei auf, dass lediglich Ergebnisrechnungszeilen erläutert werden, 
die mindestens 2 % der ordentlichen Erträge/Aufwend ungen umfassen. Die Kämmerei führt 
damit eine Einzelwesentlichkeitsgrenze ein. 
§ 45 Abs. 1 KomHVO schränkt den Kreis der zu erläut ernden Positionen der Ergebnisrech- 
nung im Anhang nicht ein. Damit liegt ein Verstoß gegen § 45 Abs. 1 KomHVO vor. 
Zusammenfassung 
Durch 18 nichtzutreffend gebuchte Geschäftsvorfälle (11,2 Mio. €) wurden falsche Ergebnis- 
zeilen angesprochen und in der Folge die Ergebnisrechnung in Teilen falsch dargestellt. 
Entgegen § 45 Abs. 1 KomHVO werden zwei Ergebniszei len mit einem Volumen von rund 
80,5 Mio. € im Anhang nicht erläutert. 
Bei 14,6 % der Stichproben ließ sich die Verbindung  zwischen dem Sachverhalt und der Bu- 
chung anhand der eingereichten Nachweise nicht in a ngemessener Zeit für einen sachver- 
ständigen Dritten nachvollziehen. 
Acht Belege mit einem Saldo von 0,8 Mio. € wurden nicht in dem Haushaltsjahr gebucht dem 
sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Damit liegt ein  Verstoß gegen das Verursachungsprinzip 
vor. 
Fünf Geschäftsvorfälle hätten nicht in der Bilanz der Stadt Köln abgebildet werden dürfen. 
Mit einem Buchungsvolumen von 2,3 Mio. € wurden Auf wandskonten an Ertragskonten ge- 
bucht. Dies stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bilanzwahrheit dar. 
In 40 Fällen wurde das Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt.

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   37   
6.3 Außerplanmäßige Abschreibungen 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren 
Betrachtung. 
Der kommunale Jahresabschluss hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
u. a. der Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln (§ 95 Abs. 1 GO). 
Entsprechend dem Grundsatz der Stichtagsbezogenheit sind die Wertansätze für das Vermö- 
gen und die Schulden unabhängig vom Zeitpunkt der t atsächlichen Wertermittlung auf den 
Schluss des Haushaltsjahres zu ermitteln. Dies bedeutet, dass alle Ereignisse, die bis zu die- 
sem Zeitpunkt eingetreten sind, bei der Wertermittlung zu berücksichtigen sind. 
Die Berücksichtigung des Werteverzehrs der Vermögensgegenstände erfolgt durch Abschrei- 
bungen. Während die Anschaffung eines Vermögensgege nstandes erfolgsneutral verläuft, 
mindern die Abschreibungen als Aufwand das Jahreser gebnis. Sie bilden den tatsächlichen 
Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr ab, indem die Abnutzung der Vermögensgegenstände 
sowie andere wertmindernde Ereignisse berücksichtigt und buchhalterisch erfasst werden. Es 
wird unterschieden zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.  
Neben den planmäßigen Abschreibungen, die den laufenden Werteverzehr des Anlagevermö- 
gens widerspiegeln, sind außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen, wenn der tat- 
sächliche Wert des Vermögensgegenstandes niedriger ist als der Buchwert. Dieser Grundsatz 
wird als Niederstwertprinzip (NWP) bezeichnet. Im Gegensatz zu den planmäßigen Abschrei- 
bungen sind die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht auf das abnutzbare Anlagevermö- 
gen beschränkt, sondern können auch bei nicht abnut zbaren Vermögensgegenständen, wie 
z.  B. Grundstücken und Finanzanlagen (gemildertes NWP) , sowie beim Umlaufvermögen 
(strenges NWP) vorgenommen werden. 
Zu prüfen war, ob die zum Bilanzstichtag vorgenomme nen außerplanmäßigen Abschreibun- 
gen korrekt bilanziert worden sind und ob der außerplanmäßige Abschreibungsbedarf vollstän- 
dig ermittelt und dargestellt wurde. 
Zum 31.12.2020 wurden für das Anlagevermögen 46 auß erplanmäßige Abschreibungen in 
Höhe von insgesamt 6,7 Mio. € geprüft. 
Dabei entfallen 6,4 Mio. € (96,0 %) auf Wertberichtigungen von Grundstücken und 0,3 Mio. € 
(4,0 %) auf Finanzanlagen. 
Vollprüfung der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.  
Sämtliche außerplanmäßige Abschreibungen der Finanzanlagen wurden zunächst gegen ein 
Aufwandskonto in die Ergebnisrechnung gebucht. Dies e Zwischenbuchung widerspricht der 
o. a. Regelung. Die entsprechenden Geschäftsvorfälle sind nicht über Ergebnisrechnungskon- 
ten abzubilden, sondern müssen direkt gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden. 
Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO) sind Aufwendun- 
gen und Erträge in dem Haushaltsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich entstanden 
sind. 
Die Verwaltung hatte zu elf Sachverhalten bereits v or dem Bilanzstichtag 31.12.2020 die 
Kenntnis, dass außerplanmäßige Abschreibungsbedarfe  bestehen. Dieser Aufwand hätte in 
den entsprechenden Haushaltsjahren (2017-2019) abge bildet werden müssen. Ein Aufwand 
in Höhe von 5,0 Mio. € wurde somit nicht periodengerecht ausgewiesen. 
Die Buchführung hat gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 KomHVO unter Beachtung der Grundsätze ord- 
nungsmäßiger Buchführung zu erfolgen. Zu diesen Grundsätzen zählt auch das Belegprinzip, 
welches in § 28 Abs. 3 KomHVO normiert wird. Hiernach benötigt jede Buchung einen Beleg. 
Der Beleg dient der Dokumentation des Geschäftsvorf alls in kurzer, knapper Form. Als bu- 
chungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die e ine eindeutige Zuordnung ermöglicht. 
Hierzu zählen u. a. Belegnummer, Datum und Kontieru ng. Auf dem Beleg sollte zudem die 
sachliche und rechnerische Richtigkeit bescheinigt werden. Darüber hinaus soll der Beleg 
auch dokumentieren, wer die Buchung des Geschäftsvo rfalls veranlasst hat. In diesem Zu- 
sammenhang ist das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. 
Für die außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen d er Grundstücksfortführung wurden 
keine Kontierungsnachweise angefertigt. Diese Vorge hensweise entspricht auch nicht den 
verwaltungsinternen Regelungen. Insofern fehlen für  96,0 % (ca. 6,4 Mio. €) der vorgenom- 
menen außerplanmäßigen Abschreibungen entsprechende Buchungsbelege und konnten so- 
mit nicht geprüft werden. 
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden nicht beachtet. 
Außerplanmäßige Abschreibungen im Rahmen von Inventurmaßnahmen 
Im Rahmen der Inventur sind u. a. dauerhafte Wertmi nderungen an den Vermögensgegen- 
ständen festzustellen.  
Gemäß gesamtstädtischer Regelung (Leitfaden Inventur für Bilanzpositionen 1.2.6 Maschinen 
und technische Anlagen, Fahrzeuge und 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist zu prü- 
fen, ob der aktuelle Restbuchwert in der Anlagenbuchhaltung über dem tatsächlichen Zeitwert 
des Gegenstandes liegt. Wird eine derartige Wertminderung festgestellt, so ist eine außerplan- 
mäßige Abschreibung zu buchen. Die betragsmäßige Ermittlung erfolgt durch die Dienststelle, 
die Buchung zentral durch die Kämmerei. 
Aus dieser gesamtstädtischen Regelung geht hervor, dass bei wertmäßig zu vernachlässigen- 
den Vermögensgegenständen eine derartige Prüfung nicht vorgenommen wird. Als wertmäßig 
nicht vernachlässigbar gelten gemäß Leitfaden Inven tur Vermögensgegenstände, deren An- 
schaffungs- und Herstellungskosten mehr als 5.000 € brutto betragen. 
Dem jeweiligen Inventurteam ist eine Liste der der Inventur unterliegenden Gegenstände mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 5.000 € brutto zur Verfügung zu stellen, 
um ggf. erforderliche Wertkorrekturen dort vermerken zu können. 
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 haben insgesamt 23 Dienststellen (bzw. Teildienststellen) eine 
Inventur durchgeführt. 
Keine dieser Dienststellen hat einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf festgestellt. 
Zu drei Inventurbereichen fehlt in der Inventurchec kliste die Angabe zur Aushändigung der 
entsprechenden Liste, in einem Bereich wurde angegeben, dass die Prüfung durch den Inven- 
turverantwortlichen selbst erfolgte. Die übrigen Di enststellen bestätigten, dass eine Liste an 
das Inventurteam ausgehändigt wurde. 
Eine Nachfrage ergab, dass lediglich sechs Inventurbereiche die Liste angefertigt und an das 
Inventurteam übergeben haben. Die übrigen 18 Dienststellen erklärten, keine entsprechende 
Liste erstellt zu haben. Insofern sind deren Angaben in den jeweiligen Inventurchecklisten feh- 
lerhaft. 
Die vorliegenden Listen sind teilweise unvollständig und nur zwei Listen sind mit den erforder- 
lichen Unterschriften des Aufnahmeteams versehen. 
Festzustellen ist, dass die Listen zur Prüfung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs 
entweder nicht, oder unvollständig generiert wurden. Ein Abschreibungsbedarf zu Vermögens- 
gegenständen der Bilanzpositionen Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie der 
Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Restbuchwert von rund 3,1 Mio. € wurde somit 
nicht geprüft. 
Darstellung im Anhang 
§ 95 Abs. 1 S. 2 GO sieht eine Erläuterungspflicht für die im Jahresabschluss dargestellten 
Informationen vor. Um den Informationsbedürfnissen der Jahresabschlussadressaten in aus- 
reichendem Maße Rechnung zu tragen, hat die Kommune  entsprechende Angaben über die

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Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anh ang zu erläutern  
(§ 36 Abs. 6 KomHVO). 
Die Erläuterungen müssen dabei wahr, klar und übers ichtlich sowie vollständig sein, sodass 
der Jahresabschluss das geforderte Bild über die wi rtschaftliche Lage der Kommune zutref- 
fend vermitteln kann. 
Die Kommune hat aufgrund dieser haushaltsrechtliche n Vorgabe auch besondere Angaben 
im Anhang des Jahresabschlusses zu machen, wenn sie zum Abschlussstichtag aus örtlichen 
Gründen auf außerplanmäßige Abschreibungen verzichtet. 
Sie hat dazu den konkreten Anlass sowie die Gründe für diesen örtlichen Vorgang, aber auch 
die daraus entstandenen haushaltsmäßigen bzw. vermögensmäßigen Auswirkungen in vollem 
Umfang aufzeigen. 
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 wurden insgesamt 46 außerplanmäßige Abschreibungen vor- 
genommen.  
Im Anhang werden zwei Sachverhalte erläutert. Entsprechende Erläuterungen zu sämtlichen 
vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, wäre n im Hinblick auf die Anzahl der 
außerplanmäßigen Abschreibungen möglich und geboten gewesen, um der Informationsfunk- 
tion des Jahresabschlusses gerecht zu werden. 
Eine Darstellung der nicht vorgenommenen (unwesentl ichen) außerplanmäßigen Abschrei- 
bungen erfolgte nicht. 
Festlegung Wertgrenzen 
Mit Verfügung „Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen auf Sachanlagever- 
mögen (ohne Festwerte)“ vom 08.12.2015 wurden seitens der Kämmerei Wertgrenzen für die 
außerplanmäßige Abschreibung des Sachanlagevermögens festgelegt. 
Die Regelung besagt, dass die außerplanmäßige Abschreibung eines einzelnen Vermögens- 
gegenstandes unterbleiben kann, wenn deren Verzicht  eine wertmäßig geringe Auswirkung 
auf die Darstellung der Vermögenslage hat. 
Die Wertgrenzen wurden seitdem nicht mehr auf die v eränderten örtlichen Bedingungen hin 
überprüft oder angepasst. Zudem wurde lediglich ein e Wesentlichkeitsgrenze für den einzel- 
nen Vermögensgegenstand festgelegt und keine Gesamt wesentlichkeitsgrenze (sämtliche 
nicht vorgenommenen außerplanmäßige Abschreibungen müssen insgesamt für die Darstel- 
lung der Vermögenslage ebenfalls unwesentlich sein). 
Die Verantwortung der Kommune für ihr haushaltswirtschaftliches Handeln erfordert nicht nur 
eine Überwachung der örtlichen Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufe. Sie umfasst auch eine im- 
mer wiederkehrende Prüfung und Kontrolle der Geeignetheit der örtlich festgelegten Regelun- 
gen zur gemeindlichen Haushaltswirtschaft. 
Insofern sind die Festlegungen regelmäßig zu prüfen. 
Kennzahlen 
Außerplanmäßige Abschreibungen beeinflussen zudem die Kennzahlen „Aufwandsdeckungs- 
grad“, „Eigenkapitalquote1 + 2“, „Drittfinanzierungsquote“, „Anlagendeckungsgrad 2“, „Investi- 
tionsquote“ und die „Zinslastquote“. Die bilanziellen Abschreibungen werden bei der Ermittlung 
dieser Kennzahlen berücksichtigt. 
Kennzahlen werden zur Beurteilung der haushaltswirt schaftlichen Gesamtsituation herange- 
zogen. Ein bestehender, aber nicht identifizierter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf hat 
zur Folge, dass die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage nicht korrekt dargestellt wird und so- 
mit die Grundlage für die Planung, Steuerung und de r Erfolgskontrolle des Haushalts nicht 
verifiziert ist.

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Zusammenfassung 
Die von der Kämmerei festgelegten Wertgrenzen zur Ermittlung eines außerplanmäßigen Ab- 
schreibungsbedarfs wurden seit 2015 nicht mehr geprüft. 
Die Darstellung im Anhang ist unvollständig. 
Für 96,0 % (ca. 6,4 Mio. €) der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden 
keine Kontierungsnachweise angefertigt. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Belegprin- 
zip. 
Die Zwischenbuchung in die Ergebnisrechnung bei Wertveränderungen der Finanzanlagen ist 
nicht korrekt. 
Ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 5,0 Mio. € wurde nicht periodengerecht ausgewiesen. 
Dies widerspricht dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. 
Im Rahmen der Inventurmaßnahmen wurde ein möglicher  Abschreibungsbedarf zu den Ver- 
mögensgegenständen der Bilanzpositionen Maschinen u nd technische Anlagen, Fahrzeuge 
sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ei nem Restbuchwert von insgesamt 
3,1. Mio. € nicht geprüft. Für diese Anlagenklassen  wurde letztmalig zum Bilanzstichtag 
31.12.2009 (Maschinen und technische Anlagen, Fahrz euge) sowie zum Bilanzstichtag 
31.12.2013 (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ein e außerplanmäßige Abschreibung vor- 
genommen. 
Ein außerplanmäßiger Werteverzehr bei Anlagen im Ba u, der auf Änderungen in den Markt- 
bedingungen oder den technischen Anforderungen währ end einer Baumaßnahme zurückzu- 
führen ist, wurde letztmalig zum Bilanzstichtag 31.12.2014 berücksichtigt. 
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 wurden bei der Stadt Köln keine Prüfungen durchgeführt, ob 
Wertminderungen bei Vermögensgegenständen aufgrund eines technischen Fortschritts vor- 
zunehmen sind. Aus Sicht der Kämmerei sind Wertmind erungen aufgrund von technischen 
Fortschritten im Kontext der kommunalen Buchführung von untergeordneter Bedeutung. 
Die Kämmerei überprüft zwar die von den dezentralen Einheiten vorgenommene Bestimmung 
des Werteverzehrs auf ihre Richtigkeit und Plausibi lität (Grund, Höhe und Berechnung der 
außerplanmäßigen Abschreibung), eine Kontrolle, ob der gesamtstädtische außerplanmäßige 
Abschreibungsbedarf vollständig identifiziert und b ilanziert wird, erfolgt mit dieser Prüfung 
nicht. 
Grundsätzlich besteht eine besondere Sorgfaltspflicht für die Kommune bei der Ermittlung der 
jährlichen Abschreibungen, der zu jedem Abschlussst ichtag nachzukommen ist. Für die ge- 
meindlichen Vermögensgegenstände müssen nachvollzie hbar und ausgehend von den An- 
schaffungs- und Herstellungskosten die zutreffenden  Wertansätze ermittelt werden  
(vgl. § 91 Abs. 2 Nr. 1 GO). 
Unter Berücksichtigung der Informationsinteressen der Adressaten der gemeindlichen Haus- 
haltswirtschaft muss die Kommune gewährleisten, dass der Jahresabschluss zum Abschluss- 
stichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr echendes Bild der wirtschaftlichen Lage 
der Gemeinde vermittelt. 
Außerplanmäßige Abschreibungen haben Einfluss auf verschiedene Kennzahlen. Diese wer- 
den zur Beurteilung der hauswirtschaftlichen Lage h erangezogen. Nicht vorgenommene au- 
ßerplanmäßige Abschreibungen führen dazu, dass die Kennzahlen nicht korrekt ermittelt wer- 
den und in der Folge die Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des Haushalts beeinträchtigt 
ist.

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6.4 Andere sonstige ordentliche Aufwendungen 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 20 20  179.757.051,47  € 
 Ergebnis gemäß Jahresabschluss 201 9 4.459.879,56  € 
 Veränderung  175.297.171,91  €  
 
Das Aufwandskonto 549900 - Andere sonstige ordentliche Aufwendungen war im Rahmen der 
Jahresabschlussprüfung 2020 Gegenstand einer näheren Betrachtung. 
Das Konto andere sonstige ordentliche Aufwendungen wird bebucht, wenn die Aufwendungen 
keiner anderen speziellen Aufwandsart zuzuordnen sind. Das Konto weist ein Saldo im Soll in 
Höhe von 195,9 Mio. € und im Haben von 16,1 Mio. € aus. Insgesamt beträgt das Buchungs- 
volumen 212 Mio. €. 
Gegenstand der Prüfung war es die Buchungen dahinge hend zu prüfen, ob sie den Grunds- 
ätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und d okumentiert sind. Daher wurde im 
Rahmen einer Stichprobe zu 57 Geschäftsvorfällen aus 20 Geschäftsbereichen Buchungsbe- 
lege und buchungsbegründende Unterlagen mit einem V olumen in Höhe von 193,5 Mio. € 
angefordert. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Parkscheinautomaten 
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegens tände einzeln zu bewerten und 
nach § 34 Abs. 1 und 2 KomHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, 
die die Obergrenze für die Bewertung des Vermögensgegenstandes bilden. 
Dementgegen wird in den Buchungsinformationen der Kämmerei darauf abgestellt, dass meh- 
rere Parkscheinautomaten auf einer Anlage aktiviert werden sollen. 
Im Rahmen der Stichprobe wurden vier Geschäftsvorfä lle, die die Parkscheinautomaten be- 
treffen, näher betrachtet. Hierbei wurde festgestel lt, dass mehrere Parkscheinautomaten auf 
einer Anlage aktiviert wurden. 
Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf eine Anlagennummer im Zeitablauf nach der Erstak- 
tivierung, weitere Parkscheinautomaten aktiviert bz w. Automaten auch wieder verschrottet 
wurden.  
Dieses Verfahren stellt keine gesetzeskonforme Vorgehensweise dar.  
Hierbei ergibt sich einerseits die Problematik der Nutzungsdauer, da offenbar die Nutzungs- 
dauer der Erstaktivierung der Anlage übernommen wir d und Zugänge bzw. Verschrottungen 
keine Berücksichtigung finden. Eine Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben.  
Andererseits ist die eindeutige Zuordnung auf den jeweiligen Vermögensgegenstand nicht ge- 
geben. 
Die Anlagennummer 44014892 soll die Problematik bes ser veranschaulichen. Im Jahr 2016 
wurde der Anlagenstammsatz angelegt und drei Zugang sbuchungen in Höhe von insgesamt 
506.226,00 € aktiviert. Die ursprüngliche Anzahl betrug 250 Stück.  
Im Jahr 2017 gab es drei Zugangsbuchungen in Höhe von 384.538,98 € und zwei Teilabgänge 
in Höhe von 10.042,00 €. In 2018 gab es einen weiteren Teilabgang in Höhe von 5.387,43 €. 
In 2019 gab es keine Zugänge oder Abgänge. In 2020 gab es wiederum einen Teilabgang in 
Höhe von 5.387,43 €.  
Es wird daher empfohlen, das Vorgehen umgehend anzupassen und gemäß der gesetzlichen 
Regelung die Anlagen einzeln zu aktivieren.

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Gegenleistungsverpflichtung 
In der Stichprobe sind neun Buchungen (ca. 2,2 Mio.  €) enthalten, sechs Buchungen davon 
wurden im Soll (815.014,17 €) und drei Buchungen im  Haben (1.422.058,44 €) gebucht, die 
den Sachverhalt der Auflösung einer Gegenleistungsverpflichtung abbilden.  
In den konkreten Fällen handelt es sich um Zuwendungen der Stadt Köln an Kindertagesein- 
richtungen anderer Träger. In einigen Fällen wurden  diese Projekte durch den Landschafts- 
verband Rheinland (LVR) gefördert. In diesen Fällen hat der LVR der Stadt Köln einen Zuwen- 
dungsbescheid erstellt und die Stadt Köln hat ihrer seits in einem eigenen Zuwendungsbe- 
scheid an den Träger der Einrichtung das Projekt ge fördert. Inhaltlich waren diese Zuwen- 
dungsbescheide identisch. 
Für die Stadt Köln ist dies vergleichbar mit einem durchlaufenden Posten. Buchungstechnisch 
muss die Stadt Köln die erhaltene Förderung durch den LVR als Passiven Rechnungsabgren- 
zungsposten (PRAP) abbilden und die Förderung an de n Dritten als Aktiven Rechnungsab- 
grenzungsposten (ARAP). Die Auflösung erfolgt als Aufwand bzw. als Ertrag. 
Wesentliche Kriterien sind in diesen Bescheiden der  Förderbetrag, der Bewilligungszeitraum 
und die Dauer der Zweckbindung. In den Fällen der S tichprobe lief die Dauer der Zweckbin- 
dung ab, so dass diese im Jahresabschluss 2020 ausgebucht wurden. Aufgrund unterschied- 
licher Sachverhalte (Maßnahme lag betragsmäßig unter dem Förderbetrag, etc.) wurden teil- 
weise vom Empfänger der Förderung bereits Teilbeträge des Förderbetrages zurückgefordert, 
so dass der Betrag der Einbuchung nicht mit dem der  Auflösung zwingend übereinstimmen 
muss.  
In einigen Fällen wurden mehrere Auflösungen in ein er Buchung durchgeführt. Drei Buchun- 
gen im Soll waren uneingeschränkt nachvollziehbar. Eine Buchung enthielt drei Förderpro- 
jekte, wobei nur ein Betrag anhand der Unterlagen nachvollziehbar war. Zu den drei Buchun- 
gen im Haben wurden keine Belege vorgelegt, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden 
kann. 
Die Einbuchungen der Förderungen waren nicht Gegens tand der Prüfung. Jedoch wurde im 
Rahmen der Prüfung festgestellt, dass hierbei für d ieselben Sachverhalte keine einheitlichen 
Buchungen vorgenommen wurden.  
So wurde z. B. wie folgt gebucht: 
193110 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung an  
193100 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA) 
und in einem anderen Fall  
193110 - ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung an  
Kreditor.  
Ähnlich konnte dies auch im Bereich des PRAP festgestellt werden: 
391100 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung an  
39110 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA) 
und in einem anderen Fall  
961310 - Verrechnungskonto PRAP für erhaltene Zuwendungen an  
391110 - PRAP mit Gegenleistungsverpflichtung (FI-AA). 
Künftig ist auch hier auf eine einheitliche Buchungssystematik zu achten.

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Buchungsbeleg 
In der Stichprobe sind zu 14 Buchungen (rund 3,3 Mio. €), die die Inventuren an Schulen be- 
trafen, Buchungsbelege und buchungsbegründete Unter lagen angefordert worden. Von die- 
sen 14 Buchungen wurden vier im Soll (rund 0,5 Mio. €) und zehn Buchungen im Haben (rund 
2,7 Mio. €) gebucht.  
Die Soll Buchungen beziehen sich auf Buchungen aus dem Abgang durch Verschrottungen 
von Vermögensgegenständen. Es wurden insgesamt zu j edem Sachverhalt zwei Buchungs- 
belege eingereicht. Beim ersten Buchungsbeleg fehlt  die Betragsangabe, die Belegnummer 
und die Unterschrift inklusive Datum nach der Buchung. Auch der zweite Buchungsbeleg weist 
keinen Betrag auf. Es wird lediglich ein Teilbetrag  in Höhe von 0,00 € angegeben, welches 
nicht dem Betrag aus der Stichprobe entspricht. Des Weiteren fehlt die Unterschrift der sach- 
lich und rechnerischen Richtigkeit und der Buchungsfreigabe. 
In den Fällen, die im Haben gebucht wurden, handelt  es sich um Korrekturbuchungen von 
Sonderposten auf Anlagen im Rahmen der Inventur an Schulen. Grund hierfür war eine Ver- 
schrottung von Vermögensgegenständen auf denen ein Sonderposten verbucht war.  
Es wurden insgesamt zu jedem dieser zehn Sachverhal te zwei Buchungsbelege eingereicht. 
Der erste Beleg setzte sich aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen auf drei Seiten zusam- 
men. Es fehlt die Angabe der Belegnummer und die Unterschrift und Datum nach der Buchung. 
Des Weiteren ist keine Anlagennummer auf dem Beleg vorhanden. 
Beim zweiten eingereichten Beleg fehlt weiterhin di e Angabe der Anlagennummer und die 
Unterschrift zur sachlichen und rechnerischen Richt igkeit, sowie die Unterschrift der Anord- 
nungsbefugten. Auch der zweite Beleg setzt sich aus mehreren Einzelbuchungen zusammen. 
Nach dem Belegprinzip muss ein Buchungsbeleg alle r elevanten Informationen beinhalten. 
Dies ist bei den oben dargestellten Geschäftsvorfällen und den eingereichten Buchungsbele- 
gen nicht der Fall. 
Ein weiterer Geschäftsvorfall im Rahmen der Stichprobe, der dasselbe Problem aufweist, han- 
delt von Verschrottungen im Rahmen vom Austausch von Fahrtreppen. Alte Fahrtreppen wur- 
den verschrottet, weil die neuen Fahrtreppen unter neuen Anlagennummern aktiviert und ver- 
bucht wurden. Auch hier hat das Rechnungsprüfungsamt einen Buchungsbeleg erhalten. Auf 
dem Buchungsbeleg fehlt jedoch die Betragsangabe und die Angabe des Gegenkontos. 
Die Buchungsbelege sind insgesamt nicht vollständig  und eine Nachvollziehbarkeit der Bu- 
chungen ist bedingt vorhanden. Es wird empfohlen die Vorgehensweise anzupassen, sodass 
zukünftig ein Buchungsbeleg mit allen relevanten Informationen vorliegt. 
Sonstige Auffälligkeiten 
Bei einer Buchung in Höhe von 0,2 Mio. € handelt es  sich um eine Stornobuchung. Aufgrund 
einer doppelten Sollstellung ist der Vorgang erstma l nachvollziehbar. Auf dem Kontierungs- 
vorblatt ist ersichtlich, dass als Belegdatum der 10.01.2020 angegeben und als Buchungsda- 
tum der 31.12.2019 angegeben wurde. Die Fälligkeit der Zahlung ist mit dem 31.12.2017 an- 
gegeben.  
Auf die Anforderung den Buchungsbeleg vorzulegen, erläuterte die Kämmerei, dass die Origi- 
nalunterlagen nicht auffindbar wären und die Buchun g nicht in 2019 erfolgen konnte, da das 
System bereits für Vorjahresbuchungen geschlossen war. 
Eine Buchung, die das Vorjahr betrifft sollte im Januar des Folgejahres durchaus noch möglich 
sein. Des Weiteren ist es in der Verantwortung des Finanzbereiches sämtliche Unterlagen für 
eine Buchung bereit zu halten. 
In der Stichprobe enthalten waren fünf Buchungen, die den Bereich des Historischen Archivs 
betreffen. Hier wurden Aufwandsbuchungen durchgeführt, die die Entschädigung von Leihge- 
bern aufgrund des Archiveinsturzes betrifft. Die Sachverhalte und Berechnungen waren nach-

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vollziehbar. Für die Buchung wurde jeweils das Kont o andere sonstige ordentliche Aufwen- 
dungen gewählt, obwohl das Konto 549200 - Aufwendungen für Schadensfälle das zutreffen- 
dere Aufwandskonto darstellt. Künftig ist eine korrekte Kontenwahl geboten. 
Außerdem waren zwei Buchungen enthalten, die die Bestandsüberprüfung ausgewählter Ver- 
bindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten betrafen. Die Kämmerei hat 
im Rahmen einer Überprüfung ungeklärte Differenzen der betroffenen Konten identifiziert und 
ausgebucht. Bei den ungeklärten Differenzen handelt  es sich zum Teil um Geschäftsvorfälle 
aus dem Jahr 2009.  
Es ist darauf zu achten, dass ungeklärte Sachverhalte in der Zukunft schneller identifiziert und 
periodengerecht verbucht werden. 
Zusammenfassung 
Bei 14 von 57 Buchungen aus der Stichprobe sind die  buchungsbegründenden Unterlagen 
nicht vollständig. Des Weiteren liegt kein Buchungsbeleg vor, der alle relevanten Informationen 
beinhaltet. 
Zu drei Buchungen wurden keine buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht. 
Bei insgesamt fünf Geschäftsvorfällen ist das falsche Konto gewählt worden. 
Zwei Geschäftsvorfälle stammen aus dem Jahr 2009 aufgrund von ungeklärten Differenzen. 
7 Themen übergreifende Prüfergebnisse 
Dieses Prüffeld bezieht sich sowohl auf Themen der Bilanz und Ergebnisrechnung als auch 
auf sonstige Themen der gesetzlichen Regelungen (z.  B. IKS). Die Auswahl der geprüften 
Bestandskonten und Konten der Ergebnisrechnung erfolgte im ersten Schritt anhand analyti- 
scher Prüfungshandlungen und Plausibilitätsbeurteil ungen. Nach Auswahl des Prüfumfangs 
und der zu prüfenden Sachverhalte wurden von der Kämmerei buchungsbegründende Unter- 
lagen angefordert. Die geprüften Konten, Prüfungsha ndlungen sowie das Prüfergebnis wer- 
den im Folgenden dargestellt. 
7.1 Auffällige Wertänderungen sowie Buchungsauffäll igkeiten auf Bilanz- und Ergeb- 
nisrechnungskonten 
Dieses Prüffeld wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer näheren Betrach- 
tung unterzogen.  
Ziel der Prüfung war es festzustellen, ob die Buchu ngen auf den Bilanz- sowie Ertrags- und 
Aufwandskonten korrekt erfolgt sind. Während der Prüfung gewonnene Erkenntnisse wurden 
ggfs. bei der Prüfung der übrigen Bilanzpositionen verwendet. Auf den Passiv- bzw. Ertrags- 
konten werden Zugänge in der Regel im Haben gebucht . Im Soll stehen z. B. Abgänge und 
Korrekturbuchungen. Auf den Aktiv- und Aufwandskont en werden Zugänge in der Regel im 
Soll gebucht. Im Haben stehen gegebenenfalls Abgänge und Korrekturbuchungen. 
Bilanz 
Aktiva - Bilanzposition Liquide Mittel 
In der Regel weisen Aktivkonten zum Ende eines Haus halsjahres einen positiven Saldo aus. 
Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass die Konten 
 18114900 - 93262970 G1049 S-Zentral,  
 18115600 - 151312956 G1056 Personalausgaben und  
 18190200 - 1933063271 G9002 Zahlstelle 502/8/Leist ungsgewährung nach Asyl- 
bewerber Leistungsgesetz und Gewährung existenzsich ernder Leistungen in be- 
sonderen Wohnformen 
zum 31.12.2020 einen negativen Bestand ausweisen. B ei den genannten Konten handelt es 
sich um sogenannte Unterkonten, die u. a. eingerichtet werden, um einen Abgleich zwischen

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Hauptbuch und Girokonto zu ermöglichen. Einzeln betrachtet weisen die oben genannten Kon- 
ten einen negativen Bestand aus. Jedoch ist die ein zelne Betrachtung von Bestandskonten 
nicht zielführend, da zu einer Bilanzposition in de r Regel mehrere Konten, u. a. Hauptbuch- 
konten und PSCD-Konten bestehen. Daher müssen die Liquiden Mittel insgesamt und im Ver- 
bund betrachtet werden. Durch die Darstellung im Ve rbund weist die Bilanzposition Liquide 
Mittel einen zutreffenden, positiven Saldo aus. 
Passiva - Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten 
Zum Ende eines Haushaltsjahres weisen Passivkonten grundsätzlich einen negativen Saldo 
aus. Das Konto 371100 - Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern weist aller- 
dings einen positiven Bestand zum 31.12.2020 aus. A uf Nachfrage erläutert die Verwaltung, 
dass es sich bei den Buchungen überwiegend um Buchungen aus den Jahren 2008 bis 2010 
handelt, die schon längst hätten bereinigt werden müssen.  
Aufgrund der zeitlichen Diskrepanz zwischen Prüfung und dem geprüften Haushaltsjahr wird 
die Korrektur erst für das Haushaltsjahr 2021 sichtbar. 
Ergebnisrechnung 
Konto 401300 - Gewerbesteuer 
Während in den Vorjahren regelmäßig die Einnahmen aus Gewerbesteuer in dem Konto Ge- 
werbesteuer gestiegen sind, wurden aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultie- 
renden Beschränkungen im Kalenderjahr 2020 weniger Erträge erwirtschaftet. Der Abwei- 
chung zum Vorjahr in Höhe von 142,9 Mio. € wurde im  Prüffeld Corona-Bilanzierungshilfe 
nachgegangen. 
Konto 413100 - allgemeine Zuweisungen vom Land 
Im Vergleich zum Vorjahr wurden ca. 118,7 Mio. € me hr Erträge in dem Konto allgemeine 
Zuweisungen vom Land ausgewiesen. Im Wesentlichen resultiert diese Abweichung aus einer 
einmaligen Zuweisung des Landes, welche auf dem Gew erbesteuerausgleichgesetz beruht. 
Dieses sieht Ausgleichzahlungen für Gemeinden vor, um Mindererträge im Bereich der Ge- 
werbesteuer zu kompensieren, die infolge der COVID-Pandemie entstanden sind. Das Konto 
korreliert im Wesentlichen mit den Plan-Ist-Abweich ungen des Kontos Gewerbesteuer. Mit 
entsprechendem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 09.12.2020 wurden Gewerbesteu- 
erausgleichszuweisungen von 118,7 Mio. € bewilligt. 
Konto 414100 - Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 
Im Vergleich zum Vorjahr wurden ca. 89,0 Mio. € meh r Erträge in dem Konto Zuweisung für 
laufende Zwecke vom Land ausgewiesen. Im Wesentlich en ist dies auf Mehrerträge in den 
Ämtern 51/Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) und 66/Amt für Straßen und Rad- 
wegebau (Straßenbauamt) sowie einer erhöhten Zuweisung aus dem Kommunalinvestitions- 
gesetz (KInvFG) zurückzuführen. 
Das Jugendamt hat für die laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten und -tagespflege 
höhere Landeszuweisungen im Vergleich zum Vorjahr e rhalten. Bei den Mehrerträgen des 
Straßenbauamtes handelt es sich im Wesentlichen um die Corona-Zuwendungen des Landes 
für den ÖPNV in Höhe von 19,5 Mio. € und für den Sc hülerverkehr zum Infektionsschutz (ca. 
1,6 Mio. €). Zudem ist die konsumtive Verbuchung de r ÖPNV-Pauschale gemäß 
§ 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW um rund 16,2 Mio. € höh er ausgefallen. Als Begründung für 
die erhöhte konsumtive Verbuchung der ÖPNV-Pauschal e nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz 
NRW ist der Ratsbeschluss 0354/2020 heranzuziehen.  
Danach wurde die Richtlinie der Stadt zur Verwendung der entsprechenden Fördermittel tem- 
porär geändert. Damit wurde seinerzeit die Möglichkeit geschaffen, in den Vorjahren erhaltene, 
aber bisher noch nicht ausgeschöpfte Fördermittel alternativ vollständig gemäß den Vorgaben 
zum Stadtbahnverkehr innerhalb des Nahverkehrsplane s für die Erfüllung des entsprechen- 
den Dienstleistungsauftrages zu verwenden. Konkret wurde damit die laufende Abwicklung 
des Stadtbahnverkehrs durch die KVB gefördert. Nur auf diesem Wege war der Verlust von

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Fördermitteln für die Stadt Köln zu vermeiden. Dies  geschah vor dem Hintergrund eines Er- 
lasses des Ministeriums für Verkehr NRW vom 19.03.2020, welcher den Fördermittelempfän- 
gern zur Auflage machte, sämtliche bisher erhaltenen Fördermittelmittel noch bis Jahresende 
2020 zu verwenden. 
Bei den Mehrerträgen aus dem KInvFG handelt es sich um erhöhte Zuweisungen, die im Ka- 
lenderjahr 2020 für diverse Maßnahmen abgerufen wurden. Hierzu zählen beispielsweise der 
Ersatzbau der Willy-Brandt-Gesamtschule, der Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums 
oder die Errichtung einer Park & Ride Anlage in Porz-Wahn. 
Stichprobenartig wurden hierzu einzelne Leistungs- und Bewilligungsbescheide angefordert 
und vollständig übersandt. Die Mehrerträge sind inh altlich und buchungstechnisch nachvoll- 
ziehbar. 
Konto 432500 - öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art 
Das Konto öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art weist im Vergleich zum Vorjahr Minderer- 
träge von ca. 30,0 Mio. € aus. Diese resultieren au s den Folgen der COVID-Pandemie, in 
dessen Verlauf im Kalenderjahr 2020 zeitweise Kindertagesstätten und Schulen geschlossen 
werden mussten. Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschlüs sen 0893/2020, 1144/2020 und 
1251/2020 eine Erstattung der bereits gezahlten Elternbeiträge für März und April 2020 sowie 
den Verzicht der Erhebung für Mai 2020 beschlossen. Des Weiteren wurde mit Ratsbeschlüs- 
sen 1610/2022 und 1946/2020 entschieden, dass die E lternbeiträge für die Monate Juni und 
Juli 2020 nur hälftig erhoben werden. Analog dazu w urde Corona bedingt auf die Erhebung 
von Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztags schule für den Zeitraum März bis Juli 
2020 verzichtet. Die Mindererträge sind Bestandteil der Corona-Bilanzierungshilfe. 
Konto 448300 - Erstattungen von Zweckverbänden 
Das Ertragskonto Erstattungen von Zweckverbänden wu rde aufgrund einer hohen relativen 
Abweichung von 81 % zum Vorjahr näher betrachtet. In den Vorjahren wurden die Erträge aus 
der Vermietung des Rechenzentrums Chorweilers an de n LVR - Infokom auf dieses Konto 
verbucht. Im I. Quartal 2020 wurde seitens des Fach amtes 12 jedoch entschieden, dass die 
monatlich zu verbuchenden Erträge dem Konto 448200 - Erstattungen von Gemeinden und 
Gemeindeverbänden zuzuordnen sind. Dementsprechend hätte für das I. Quartal eine Korrek- 
turbuchung erfolgen müssen, welche jedoch ausgeblieben ist. Im Übrigen weist dieses Konto 
keine relevanten Ertragsbuchungen auf. 
Konto 449100 - Leistungsbeteiligung §22 SGB II (Unterkunft/Heizung) 
Das Konto Leistungsbeteiligung § 22 SGB II (Unterkunft/Heizung) umfasst die Erträge aus der 
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im S GB II. Die erhebliche Abweichung in 
Höhe von 106,9 Mio. € zum Vorjahr resultiert überwi egend aus einer Gesetzesänderung des 
§ 46 Abs. 5 SGB II, die eine Erhöhung der Bundesbet eiligung von 49 % auf bis zu 75 % vor- 
sieht. Diese ist vor allem auf Corona-Mehraufwendungen zurückzuführen, bei denen die Kom- 
munen entlastet werden sollen. 
Konto 452200 - Erstattung Körperschaftssteuer für Vorjahre 
Im Vergleich zum Vorjahr weist das Konto Erstattung  Körperschaftssteuer für Vorjahre ein 
Zuwachs an Erträgen in Höhe von. 7,3 Mio. € aus. Di e Zunahme der Erträge ist im Wesentli- 
chen auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer aus dem Steuerbescheid für die Körperschafts- 
steuer für den Veranlagungszeitraum 2019 Betrieb ge werblicher Art U-Bahn/Stadtbahnbau 
zurückzuführen, die erst im Jahr 2020 erstattet wur de. Die entsprechenden Steuerbescheide 
der Finanzbehörde wurden vollständig übersandt. 
Konto 456200 - Säumniszuschläge und dergleichen 
Das Konto Säumniszuschläge und dergleichen weist ei ne Veränderung in Höhe von 108,0 
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr aus. Diese resultie rt im Wesentlichen aus der erhaltenen 
Ausgleichszahlung zur Regulierung des Schadens, der  durch den Archiveinsturz verursacht

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   47   
wurde. Mit Ratsbeschluss 1887/2020 wurde die Annahm e der angebotenen Ausgleichszah- 
lung beschlossen und eine Aufteilung in Erträgen aus Schadensregulierung sowie der Säum- 
niszuschläge vorgenommen. Demnach entfallen 110,0 Mio. € auf Säumniszuschläge, die seit 
dem Archiveinsturz am 03.03.2009 angefallen sind. 
Konto 458110 - Erträge aus Zuschreibungen 
Die höheren Erträge in Höhe von 141,0 Mio. €, die auf das Konto Erträge aus Zuschreibungen 
entfallen, beziehen sich im Wesentlichen auf die im  Rahmen der Prüfung der Bilanzposition 
A.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler betrachteten Geschäftsvorfälle. Insgesamt wur- 
den Zuschreibungen bei den Kunstgegenständen in Höhe von 146,0 Mio. € vorgenommen. An 
dieser Stelle wird auf das Prüfergebnis der Bilanzp osition A.1.2.5 Kunstgegenstände, Kultur- 
denkmäler verwiesen. 
Konto 459300 - Erträge aus Schadensregulierung 
Das Konto Erträge aus Schadensregulierung weist ein e Veränderung von rund 490,0 Mio. € 
im Vergleich zum Vorjahr aus. Dies resultiert im Wesentlichen aus der erhaltenen Ausgleichs- 
zahlung zur Regulierung des Schadens, der durch den  Archiveinsturz verursacht wurde. Mit 
Ratsbeschluss 1887/2020 wurde die Annahme der angebotenen Ausgleichszahlung beschlos- 
sen und eine Aufteilung in Erträgen aus Schadensreg ulierung sowie der Säumniszuschläge 
vorgenommen. Demnach entfallen 489,0 Mio. € auf die  Schadenersatzleistung, auf die sich 
die Verhandlungspartner im Rahmen des Schlichtungsvorschlags geeinigt haben. 
Konto 522910 - Instandhaltungsrückstellungen für Infrastrukturvermögen und sonstiges unbe- 
wegliches Vermögen 
Das Konto Instandhaltungsrückstellungen für Infrastrukturvermögen und sonstiges unbeweg- 
liches Vermögen weist eine Veränderung in Höhe von 9,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr 
aus. Der überwiegende Anteil der Buchungen im Gesch äftsjahr 2020 resultiert aus Rückstel- 
lungen im Geschäftsbereich 8200 (Amt 69/Amt für Brü cken, Tunnel und Stadtbahnbau) mit 
einem Gesamtvolumen in Höhe von 12,0 Mio. €. Diese Rückstellungen wurden für die Sanie- 
rung der Drehbrücke Deutz, der Domtreppe und der Zoobrücke gebildet und im Rückstellungs- 
spiegel entsprechend ausgewiesen. Nach § 37 Abs. 4 KomHVO dürfen Rückstellungen für 
unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen gebildet werden, wenn die Nachholung der In- 
standhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden 
muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlus sstichtag einzeln bestimmt und 
wertmäßig beziffert sein. Dies ist hier zutreffend erfolgt. Die Rückstellungen zu den vorgese- 
henen Maßnahmen sind im Rückstellungsspiegel einzeln und der Höhe nach angegeben. 
Konto 528900 - Aufwendungen für sonstige Sachleistungen 
Die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr betr ägt ca. 9,0 Mio. €. Die Mehraufwen- 
dungen sind durch die Anschaffung von Schutzmaterial wie Masken, Handschuhe, Schutzkit- 
tel/-anzüge, Schutzbrillen, Desinfektionsmittel etc. aufgrund der Corona-Pandemie verursacht 
worden. Aufgrund einer Stichprobe konnten diverse S achverhalte nachvollzogen und deren 
überwiegend ordnungsgemäße Verbuchung festgestellt werden. 
Konto 529200 – Proben, Untersuchungen, Gutachten, Prüfungen, Rechtsberatung 
Bei diesem Konto beträgt die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr etwa 4,5 Mio. €. 
Der Unterschied zum Vorjahr erklärt sich im Wesentl ichen aus der Bilanzierung einer Rück- 
stellung für Geotechnische Beratung in Höhe von 4,0 Mio. €, die dem Historischen Archiv zu- 
zuordnen ist. Die Rückstellung betrifft Abrechnunge n für die Jahre 2019 und 2020, welche 
noch ausstehen. Zudem wurden für externe Beratungsl eistungen im Rahmen des Projekts 
„Klinikverbund Köln“ bei II/2/Stabsstelle für Betei ligungssteuerung und öffentliches Finanz- 
und Unternehmensrecht etwa 2,3 Mio. € veranschlagt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   48   
Konto 529210 - Gerichts- und Notarkosten (30) 
Das Konto Gerichts- und Notarkosten (30) weist im V ergleich zum Vorjahr eine Veränderung 
in Höhe von 4,5 Mio. € auf. Für gegnerische Anwaltskosten wurde gemäß Kostenrisikoschät- 
zung eine Zuführung zu Prozesskostenrückstellungen in Höhe von rund 4,0 Mio. € gebucht. 
Die Prozesskosten stehen überwiegend im Zusammenhan g mit dem Einsturz des Archivge- 
bäudes. 
Konto 545100 - nicht rückzahlbare Investitionszuweisung 
Auf dem Konto der nicht rückzahlbaren Investitionszuweisungen wurden Mehraufwendungen 
in Höhe von 114,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr a usgewiesen, die sich im Wesentlichen 
durch zwei Sachverhalte begründen lassen. 
Zum einen wurden mit Ratsbeschluss 3296/2020 Investitionszuschüsse an die Gebäudewirt- 
schaft für den Archivneubau und die Gedenkstätte K³ in Gesamthöhe von ca. 93,0 Mio. € be- 
schlossen, deren Mittel jeweils aus der erhaltenen Ausgleichszahlung des Archiveinsturzes 
bereitgestellt wurden. Die entsprechenden buchungsbegründeten Unterlagen bzgl. des Mehr- 
aufwands für den Archivneubau wurden vollständig übersandt und wurden buchungstechnisch 
nachvollzogen. Zum anderen wurden Investitionszuschüsse aus dem Kommunalinvestitions- 
förderprogramm in Höhe von 52,0 Mio. € abgerufen. N ach Versendung der Zuwendungsbe- 
scheide 2018/2019 wurden Mittel zu den Maßnahmen in  2020 von den Zuschussnehmern 
vermehrt abgefordert. 
Zusammenfassung 
Die angeforderten Unterlagen sowie Erklärungen zu den oben dargestellten Konten und Sach- 
verhalten wurden vollständig zur Verfügung gestellt. Aus den bereitgestellten Unterlagen las- 
sen sich die teilweise hohen Veränderungen im Vergl eich zum Vorjahr plausibel nachvollzie- 
hen. Bei der Mehrzahl der betrachteten Ertrags- und Aufwandskonten bzw. deren hohen rela- 
tiven Abweichung handelt es sich vermutlich um einm alig aufgetretene Sachverhalte. Im 
Folgejahr ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass  bei Ausbleiben dieser Sachverhalte der 
umgekehrte Effekt zu verzeichnen ist. 
Der Sachverhalt mit der größten Auswirkung bezieht sich auf den Themenkomplex Histori- 
sches Archiv. Die erhaltene Ausgleichszahlung wirkt sich direkt und indirekt auf verschiedene 
Ertrags- und Aufwandskonten aus, die in diesem Prüffeld betrachtet worden sind. Die Verän- 
derung in diesem Ausmaß ist lediglich im Jahresabschluss 2020 zu erwarten. 
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie kam es beispielsweise zu einer Verschie- 
bung von Erträgen auf den jeweiligen Ertragskonten. So führten Mindererträge bei der Gewer- 
besteuer zu Mehrerträgen aus Landesmitteln, die aus dem Gewerbesteuermittelausgleichsge- 
setz bereitgestellt wurden. Zudem können hohe Abweichungen zum Vorjahr durch Gesetzes- 
änderungen erklärt werden. Das Konto Leistungsbeteiligung § 22 SGB II (Unterkunft/Heizung) 
weist aus den oben genannten Gründen eine hohe, rel ative Abweichung aus. Solange sich 
diese Gesetzesgrundlage nicht ändert, ist nicht mit  einer relativ hohen Abweichung in den 
Folgejahren zu rechnen. 
7.2 Prüfergebnis zum Risikomanagementsystem, intern en Kontrollsystem und Tax 
Compliance Management System 
Nachfolgend wird ein Überblick über den derzeitigen Sachstand zur Einrichtung eines Risiko- 
managementsystems (RMS) innerhalb der Stadtverwaltung gegeben. 
Das Risikomanagement unterteilt sich in das interne  Kontrollsystem sowie das Tax Compli- 
ance Management System (TCMS) bei operativen Risiken und in den Chancen-Risiken-Dialog 
(CRD) bei strategischen Chancen/Risiken. 
Grundlagen 
Das RMS soll dazu beitragen, Unsicherheiten, result ierend auf Chancen-/Risikoursachen, 
besser einschätzen zu können und diesen entgegen zu wirken.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   49   
Gemäß § 49 KomHVO ist im Lagebericht über künftige Chancen und Risiken zu berichten, 
deren vollständige Erfassung und Darstellung ein funktionierendes RMS voraussetzt. Die Auf- 
gabe des RMS besteht in der Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofaktoren, 
die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind. Ne ben finanziellen Faktoren zählen dazu 
etwa auch demografische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. 
Um den gesetzlichen Anforderungen aus § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO nachzukommen, hat der Ver- 
waltungsvorstand am 11.06.2019 die Einführung eines strategischen und operativen RMS be- 
schlossen. Demnach ist das Risikomanagement als ein  planmäßiger Prozess zu verstehen, 
durch den eine regelmäßige Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller Ri- 
siken erfolgt, die sich auf die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögens- 
gegenstände und die Verwaltung auswirken können. Mi thilfe des RMS soll ein Bewusstsein 
für Chancen und Risiken entwickelt werden, das es e rlaubt, erstere frühzeitig zu nutzen und 
geeignete Gegennahmen für letztere einzuleiten. 
Sachstand und Ausblick 
Im III. Quartal 2020 wurde bei der Kämmerei 20/02/Stabstelle Stadtweites Risikomanagement 
(Stabstelle) eingerichtet. Diese dient dem Zweck das IKS und CRD gesamtstädtisch zu imple- 
mentieren. 
Das Roll-Out zur Einführung des IKS begann bei den dezentralen Finanzbereichen, sowie bei 
der Kämmerei. 
Derzeitig gibt es weiterhin kein vollständiges gesa mtstädtisches Risikomanagementsystem 
bei der Stadt Köln. 
Internes Kontrollsystem 
Das IKS stellt neben dem CRD einen zentralen Bestan dteil des RMS dar. Es dient dazu, die 
operativen  Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. 
Neben der gesetzlichen Vorschrift zur Einführung eines RMS ist ein IKS auch im Hinblick auf 
Prozessoptimierungen, der Knowhow Vermittlung, der Sensibilisierung und als Managemen- 
tinstrument sinnvoll. 
Hintergrund 
Das Hauptziel des IKS ist es, ein ordnungsgemäßes V erwaltungshandeln auf der Prozess- 
ebene sicherzustellen, indem geeignete und wirksame  Kontrollen implementiert werden. So 
sollen Fehlerrisiken in Verwaltungsabläufen erkannt und minimiert werden. Dazu müssen zu- 
nächst sämtliche Prozesse erfasst und dokumentiert werden. Eine Prozessdokumentation ist 
fortlaufend vorzunehmen und zu aktualisieren. 
Das TCMS ist eine spezielle Form des IKS. Der Fokus liegt auf der ordnungsgemäßen Erledi- 
gung von steuerlich relevanten Prozessen, u. a. der Erstellung der kommunalen Steuererklä- 
rung. Mit entsprechenden Maßnahmen sollen Verstöße entdeckt und vermieden werden. 
Sachstand und Ausblick 
Sämtliche in die IKS-Implementierungsphase „Wesentliche Finanzprozesse in den Dezentra- 
len Finanzbereichen“ einbezogenen Dienststellen mit Dezentralen Finanzbereichen sind ge- 
schult. 
Seit 2022 bietet die Stabstelle über das reguläre Lernangebot der Verwaltung Schulungen zum 
Risikomanagement an und reagiert auf konkrete Anfragen der Dienststellen. Daneben finden 
Auffrischungsveranstaltungen mit einzelnen Verwaltu ngsbereichen oder mit Dienststellen 
statt. 
Das städtische IKS umfasst vier Elemente: Scoping, Risikokontrollmatrix (RKM), Prozessdo- 
kumentation sowie die Wirksamkeitsprüfung. Zunächst  erfolgt im Rahmen des Scoping eine 
Bestandsaufnahme aller Prozesse. Danach werden mögl iche Risiken, welche innerhalb der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   50   
Prozesse auftreten können, mithilfe einer RKM aufgeführt. In einem dritten Schritt werden Pro- 
zessbeschreibungen angefertigt. Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung wird die Funktionalität 
implementierter interner Kontrollsysteme überprüft. 
IKS dezentrale Finanzbereiche 
Im ersten Einführungsschritt ist das Scoping der wesentlichen Finanzprozesse bei den dezent- 
ralen Finanzbereichen abgeschlossen. Die Stabstelle hat dazu im Vorfeld sieben finanz- und 
steuerrechtlich relevante Prozesse (Prozesscluster) benannt, die von den jeweiligen dezent- 
ralen Finanzbereichen aufzugreifen waren.  
Im diesem Kontext wurden von allen dezentralen Fina nzbereichen insgesamt 395 Prozesse 
identifiziert. 
Das Dezernat VII/Kunst und Kultur (ohne 43/Stadtbibliothek) stellt eine Ausnahme am Scoping 
Prozess und auch insgesamt bei der strukturierten Einführung eines IKS dar. Für die dezent- 
ralen Finanzbereiche sollte durch das Dezernat eine  zentrale Entwicklung von RKM und der 
Prozessdokumentationen erfolgen, die dann adaptiert auf die einzelnen Einheiten Anwendung 
finden sollten. Dies ist bisher nicht erfolgt.  
Für sämtliche dezentrale Finanzbereiche (Ausnahme D ezernat VII) liegt eine Risikokontroll- 
matrix mit Stand 31.12.2021 vor. 
Mit Stand 23.05.2023 lagen zu den im Rahmen des Sco pings identifizierten 395 Prozessen 
insgesamt 144 Prozessbeschreibungen (36,0 %) vor. 
Hinderungsgründe zur Erstellung der Prozessdokumentationen waren: 
 Verlust an Kenntnissen und Zuständigkeitsregelunge n durch Fluktuation 
 Hoher Krankheitsstand und Vakanzen 
 Mangelnde Beachtung des Themas. 
IKS Kämmerei 
Der Prozess des Scopings innerhalb der Kämmerei ist  nicht abgeschlossen. Eine Risikokon- 
trollmatrix lag zum 23.05.2023 für fünf von acht Ab teilungen der Kämmerei vor. Zu den 90 
identifizierten Prozessen lagen zum 30.05.2023 insg esamt 45 Prozessbeschreibungen vor. 
Gründe für die unvollständigen Daten sind u. a. die  personelle Fluktuation und sich verän- 
dernde Prozesse. 
IKS gesamtstädtisch 
Ein gesamtstädtisches IKS ist derzeit nicht vorhanden. Die Stabstelle plant ein Grundkonzept 
zum III. Quartal 2023 vorzulegen. Die Umsetzung der konzeptionellen Vorarbeit ist, nach den 
erforderlichen Abstimmungen, für das I. oder II. Quartal 2024 beabsichtigt. 
TCMS 
Mit Stand 23.05.2023 liegt kein Zeitplan für das TCMS vor. Bis Ende 2023 soll das Grundkon- 
zept eines TCMS erstellt sein. 
Derzeit werden mit einem steuerlichen Berater die Steuerprozesse von 203/1/Steuerberatung 
überprüft und in entsprechenden Organisationsanweisungen verschriftlicht. Zudem werden Ar- 
beitshilfen/Checklisten konzeptioniert.  
Der Kernprozess der Steuerberatung (Umsatzsteuer-Voranmeldung) konnte in seinen bishe- 
rigen Strukturen bereits auf Risiken untersucht und bestehende Risiken durch entsprechende 
Anpassungen ausgeräumt werden. 
Chancen-Risiken-Dialog 
Der CRD soll dem Verwaltungsvorstand ermöglichen, Risiken prozessunabhängig und ämter- 
übergreifend zu erfassen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   51   
Zudem besteht die Möglichkeit anhand der umfangreichen Informationen aus sämtlichen De- 
zernaten und Ämtern, die strategischen Chancen und Risiken der Stadt Köln in einem regel- 
mäßigen CRD zu erörtern. 
Der CRD soll Transparenz schaffen und die Politik und die Verwaltung bei der Entscheidungs- 
findung unterstützen. 
Hintergrund 
Beim CRD werden interdisziplinäre Themen aufgegriff en wie zum Beispiel Klima, Sicherheit, 
demographischer Wandel oder gesamtstädtische Reputa tionsrisiken bzw. Reputationschan- 
cen. 
Jedes Dezernat bündelt die gesammelten Erkenntnisse aus den jeweils zum Dezernat gehö- 
renden Ämtern/Dienststellen und führt gegebenenfalls einen CRD auf Dezernatsebene durch. 
Die Erkenntnisse aus dem dezernatsweiten CRD sendet das jeweilige Dezernat an die Stab- 
stelle Stadtweites Risikomanagement, die den kompri mierten CRD auf Ebene des Verwal- 
tungsvorstands vorbereitet. 
Der Verwaltungsvorstand führt mit der Stabstelle de n eigentlichen CRD durch und legt die 
notwendigen Maßnahmen fest. Die jeweiligen Dezernate übernehmen die Aufträge und leiten 
diese an die ausführenden Stellen weiter. 
Sachstand und Ausblick 
Aufgrund der Vielzahl an Rückmeldungen im ersten CRD-Durchlauf aus der gesamten Stadt- 
verwaltung erschien ein sinnvoller Dialog auf Ebene des Verwaltungsvorstandes nicht umsetz- 
bar. 
Daher hat die Stabstelle im Juni 2022 ein neues Ver fahren vorgestellt. Den Kern des neuen 
Verfahrens bildet die Konstitution einer Steuerungsgruppe mit einem ausgewählten Personen- 
kreis auf Dezernatsebene und der Stabstelle Stadtwe ites Risikomanagement. An der Steue- 
rungsgruppe haben bis auf das Dezernat VII alle Dezernate mitgewirkt. 
Die Steuerungsgruppe hat eine Aufteilung in Themenf elder mit besonderer Verwaltungsvor- 
standsrelevanz und andere Themenfelder mit Dezernatsrelevanz erarbeitet. 
Innerhalb der Gruppe, der mit besonderer Relevanz für den Verwaltungsvorstand selektierten 
Chancen und Risiken, untergliedern sich die 17 Themenfelder in zwei Kategorien: 
 Ein einzelnes Dezernat übernimmt die Risikoverantw ortung (Risk Ownership) 
 Dezernatsübergreifende Betroffenheit mit gegebenen falls übergreifendem Risk 
Ownership. 
Einzelne Dezernate haben die Risikoverantwortung über weitere ca. 100 Themenfelder. 
Auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Durchlauf des CRD als Instrument des strategi- 
schen Risikomanagements wird die Stabstelle Regelprozess zum Beispiel im Hinblick auf Da- 
tenmenge, Zulieferungsqualität und Umsetzungsdauer weiterentwickeln. 
Zusammenfassung 
Ein gesamtstädtisches IKS liegt nicht vor. Für die dezentralen Finanzbereiche und die Käm- 
merei befindet sich das IKS im Aufbauprozess. 
Ein TCMS fehlt bei der Stadt Köln und befindet sich ebenfalls im Aufbau. 
Eine im Juni 2022 gebildete Steuerungsgruppe hat fü r das Instrument CRD zwischenzeitlich 
Risikofelder identifiziert und diese den jeweiligen  Risikoverantwortlichen zugeteilt. Die Stab- 
stelle wird den Regelprozess CRD weiterentwickeln. 
Derzeit ist kein vollständiges gesamtstädtisches Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln 
installiert. Daher ist die gesetzlich vorgeschriebe ne Darstellung der Chancen und Risiken im 
Lagebericht nicht vollumfänglich möglich.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   52   
7.3 Skonto 
Gemäß § 75 Abs. 1 GO ist die Haushaltswirtschaft wi rtschaftlich, effizient und sparsam zu 
führen. Das Sparsamkeitsprinzip enthält die Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung mit möglichst 
geringen Ausgaben bzw. möglichst geringem Aufwand und ist insoweit mit dem Minimalprinzip 
(ökonomisches Prinzip) gleichzusetzen. 
Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten für die gesamte Haushaltswirt- 
schaft der Kommune und sind bei jeder einzelnen Maßnahme zu berücksichtigen. 
Zur Ausgabenminimierung sind u. a. mögliche Preisnachlässe im Rahmen der Rechnungsbe- 
arbeitung auszuschöpfen. Es existieren verschiedene  Varianten von Preisnachlässen z. B. 
Rabatte, Boni und Skonti.  
Folgende Kriterien führten zur Auswahl des Prüffeldes Skonto: 
 Eine technische Auswertung in SAP der im Geschäfts jahr 2020 eingeräumten und 
genutzten Skonti ist nicht möglich. 
 Die potenziellen Fehlerrisiken zur manuellen Berec hnung des Bruttorechnungsbe- 
trages. 
Skonto stellt einen Preisnachlass auf den Kaufpreis  dar, der dem Auftraggeber bei Zahlung 
innerhalb einer bestimmten Frist oder bei einer bestimmten Zahlungsart eingeräumt wird. 
Im Interesse der Liquiditätssicherung und der wirtschaftlichen Verwaltung der Haushaltsmittel 
sind alle an der Prüfung von Zahlungsansprüchen bzw . Zahlungsverpflichtungen der Stadt 
Köln und der Erteilung der Zahlungsanordnungen bete iligten Beschäftigten verpflichtet, eine 
Erledigung innerhalb der gegebenen Fristen zu gewährleisten, um z. B. die Inanspruchnahme 
von Skontoabzügen sicherzustellen (GAFin). 
Prüfungsziel 
Mit der Wahl des Prüffeldes Skonto wurden zwei Prüfziele verfolgt. Einerseits sollte überprüft 
werden, ob die Stadtverwaltung Köln eingeräumte Sko nti in Anspruch genommen hat, ande- 
rerseits diente die Prüfung dazu sämtliche im Zusammenhang mit der Skontierung bestehen- 
den Prozesse (auch vorgelagerten Prozesse) auf eventuelle Fehlerrisiken zu analysieren. 
Bestellprozess bei Lieferleistungen der Stadt Köln 
Bei einer Vergabe der öffentlichen Verwaltung ist das Vergaberecht anzuwenden. Dieses um- 
fasst die Gesamtheit der Normen, auch der städtisch en Richtlinien, welche bei der Beschaf- 
fung, der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Lieferungen und Leistungen, zu berücksichtigen 
sind. So kann ein geordneter und gesicherter Wettbe werb gewährleistet und in der Folge ein 
wirtschaftlicher Einkauf vorgenommen werden. 
Bei Auftragsvergaben wird zwischen den Bauleistunge n, Lieferleistungen und Aufträge über 
Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen unterschieden. 
Die städtischen Zahlungs- und Vertragsbedingungen (Stand 31.12.2020) sehen lediglich eine 
Skontovereinbarung bei Lieferleistungen vor: 
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln für die Ausführung von Leistungen (VOL/B-
ZVB, 17.1): Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos und - soweit keine anderweitige schriftliche 
Vereinbarung getroffen wurde - bei Lieferaufträgen innerhalb von 21 Tagen nach Waren- und 
Rechnungseingang mit mindestens 2 % Skonto vom Nett owert; bei Dienstleistungsaufträgen 
gilt die Zahlungsregelung 30 Tage netto. 
In der Kölner Vergabeordnung (KVO) mit Stand vom 15.07.2019 sind die für alle Beschaffun- 
gen geltenden Vergabegrundsätze aufgeführt. Folgende Vergabegrundsätze sind u. a. laut der 
KVO bei Vergaben anzuwenden:  
 Wettbewerb, 
 Transparenz,

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   53   
 Gleichbehandlung der Bieter und 
 Wirtschaftlichkeit. 
Zur Wahrung der Vergabegrundsätze sind die Zahlungs- und Vertragsbedingungen der Stadt 
Köln den Ausschreibungsunterlagen beizufügen bzw. o ffenzulegen. Der Bieter muss vollum- 
fänglich über vertragliche Konditionen informiert sein. 
Erhält ein Lieferant den Vergabezuschlag zu einem R ahmenvertrag, ist das entsprechende 
Angebot in Form eines digitalen Katalogs, auf der Bestellplattform cMarket der Stadt Köln zur 
Verfügung zu stellen. Über diese Bestellplattform s ollen alle Lieferleistungen abgerufen wer- 
den. Es sind jedoch nicht alle notwendigen Artikel in katalogfähiger Art und Weise auf der 
Plattform hinterlegt. Um die Bedarfe dennoch mittels cMarket abwickeln zu können, ist es mög- 
lich diese anhand der Funktion Freitextbestellung über cMarket zu decken. 
Über cMarket können somit Bestellungen getätigt werden, die sich einem Rahmenvertrag be- 
dienen als auch solche, die losgelöst von Rahmenverträgen, getätigt werden können. 
Bei allen in cMarket abrufbaren Artikeln, welche nicht über die Funktion Freitextbestellung ge- 
tätigt werden, sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen der Lieferanten hinterlegt. 
Rechnungsbearbeitung mit Skonto 
Im Hinblick auf eine Skontovereinbarung sind im Rahmen der Rechnungsbearbeitung folgende 
allgemeine Aspekte maßgeblich: 
Mindestin- 
halte einer 
Rechnung  
Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechn ung besteht, muss die 
Rechnung alle Pflichtangaben, die sich aus § 14 Abs . 4 Umsatzsteuerge- 
setz (UStG) ergeben, enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen 
des § 14 UStG erfüllen. 
Beginn der 
Skontofrist 
Die Skontofrist beginnt grundsätzlich nach Erhalt d er Ware und mit Rech- 
nungszugang einer prüffähigen Rechnung. 
Zeitraum für 
die Skontie- 
rung 
Ist die Skontofrist in Tagen angegeben, handelt es sich um Kalendertage, 
wenn nähere Angaben wie Werktage, Arbeitstage oder Bankarbeitstage 
fehlen. 
Wahrung der 
Skontofrist 
Der Skontoabzug kann vom Auftraggeber nur vorgenommen werden, wenn 
er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb der verei nbarten Skontofrist 
nachkommt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es darauf an, wann 
der Gläubiger die Zahlung erhalten hat (Gerichtsurt eil des EuGH DNotZ 
2009, 196.).  
Bei der Berechnung der Skontofristen sind die Auslegungsvorschriften nach 
§§ 186 ff. BGB maßgeblich. Zu beachten ist, dass § 193 BGB auch bei der 
Frage nach der Rechtzeitigkeit der Zahlung grundsät zlich Anwendung fin- 
det. Fällt das Ende einer Skontofrist also auf einen Sonnabend (Samstag), 
Sonntag oder Feiertag, reicht daher für die Einhalt ung der Frist der Zah- 
lungseingang am nächsten Werktag. 
Skontosatz Der in der Rechnung ausgewiesene Skontos atz muss dem vertraglich ver- 
einbarten Skontosatz entsprechen. 
Skonto bei 
Teilzahlun- 
gen/Ab- 
schläge 
Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss sich auf den vollständigen, vom 
Auftragnehmer berechtigterweise zu fordernden Betra g erstrecken. Auch 
geringfügige Zahlungsdifferenzen führen zum Verlust  der Skontoberechti- 
gung. Die Vornahme von Teilzahlungen berechtigt deshalb den Auftragge- 
ber auch nicht dazu, zumindest einen anteiligen Sko ntoabzug vorzuneh- 
men. 
Tabelle 5: Aspekte bei Rechnungsbearbeitung mit Skontovereinbarung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   54   
Der Rechnungsbearbeitungsprozess der dezentralen Rechnungsstellen der Stadt Köln wurde 
seitens der Kämmerei wie folgt erläutert: 
 
Abbildung 2: Prozess der dezentralen Rechnungsbearbeitung 
Gemäß der Berichtserstattung an den Projektbeirat, wurden bis zum Ende der zweiten Kalen- 
derwoche 2021 insgesamt 129 Belege über den elektro nischen Eingangsrechnungsworkflow 
gebucht. Aufgrund des geringen Anteils der elektron ischen Rechnungen zum Bilanzstichtag 
31.12.2020, war der elektronische Rechnungslegungsprozess nicht Gegenstand der aktuellen 
Prüfung. 
Die Rechnungsbearbeitung erfolgte im Prüfungszeitra um überwiegend dezentral in den je- 
weils eingerichteten Rechnungsstellen der Dezernate . Die Rechnungsbearbeitung wurde in 
zwei Ämtern und einem Dezernat in diesem Zeitraum bereits zentral durch 200/2/Zentrale Fi- 
nanzbuchhaltung vorgenommen. Die Einführung der elektronischen Rechnungslegung erfolgt 
in Zusammenhang mit der Anbindung an die zentrale Finanzbuchhaltung. Da sich die Zentra- 
lisierung der Rechnungsstellen im Prüfungszeitraum noch im Aufbau befand, fanden die be- 
reits zentralisierten Rechnungsstellen keine Berücksichtigung. 
Stichproben 
Im Folgenden werden die Ergebnisse von zwei ausgewä hlten Stichproben zum Prüffeld dar- 
gestellt: 
1. Stichprobe 
Das Konto 351500 - Verbindlichkeiten aus Lieferunge n und Leistungen gegenüber privaten 
Bereich wurde als Basis für die Stichprobengenerierung verwendet. Hier wurden verschiedene 
Rechnungen aufgrund von diversen Geschäftsbereichen und Kreditoren ausgewählt. 
Ziel war es, verschiedene Geschäftsbereiche zu vergleichen und so eventuell bestehende pro- 
zessuale Optimierungsbedarfe aufzeigen zu können. Darüber hinaus sollte anhand der Stich- 
probe überprüft werden, ob durch Lieferanten gewährte Skonti von der Stadt Köln in Anspruch 
genommen wurden.  
Die auf Basis der vorgenannten Kriterien generierte Stichprobe führte zu einem Stichproben- 
umfang von 87 Buchungsfällen mit einem Rechnungsvolumen von insgesamt 39,2 Mio. €. 
1. 
Schritt 
•Die papierhaften Rechnungen wurden in einem Freigabeprozess sachlich und 
rechnerisch, gegebenenfalls auch fachtechnisch, geprüft. 
2. 
Schritt 
•Die freigegebenen Geschäftsvorfälle wurden durch die Buchhaltung vor Ort 
manuell im SAP System erfasst. 
3. 
Schritt 
•Die Geschäftsvorfälle wurden von den Anordnungsbefugten geprüft und 
genehmigt. 
4. 
Schritt 
•Im Anschluss wurden die Auszahlungen nach PSCD übergeben und dann von 
201/Stadtkasse (Stadtkasse) zur Auszahlung gebracht. 
5. 
Schritt 
•Die buchungsbegründenden Unterlagen werden bei der Stadtkasse archiviert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   55   
Für die 87 Sachverhalte wurden sämtliche buchungsbegründende Unterlagen, u. a. Rechnun- 
gen, Kontierungsbelege sowie Verträge aus denen die  Rechnungslegung resultiert, angefor- 
dert. 
Insgesamt umfassten die gelieferten Dokumente 595 D ateien, die einen Umfang von circa 
9.700 Seiten aufweisen. 
Eine Grobsichtung dieser Unterlagen führte u. a. zu folgendem Ergebnis: 
 In einem Fall lag ein Dateianhang in einer Mail mi t 1.245 Seiten vor. 
 Einige Dateien ließen sich aufgrund eines Verknüpf ungsproblems nicht öffnen. Der 
tatsächliche Seitenumfang ist somit höher. 
 Es wurden teilweise dieselben Nachweise mehrfach i n den Prüfunterlagen abge- 
legt. 
Aufgrund des Umfangs der eingereichten Prüfunterlagen war es den Prüfenden in einem an- 
gemessenen Zeitraum nicht möglich die Sachverhalte nachzuvollziehen und sich ein Prüfurteil 
zu bilden. 
Aus den dargestellten Gründen konnte die erste Stic hprobe nicht abschließend geprüft wer- 
den. 
2. Stichprobe 
Da eine Prüfung der ersten Stichprobe nicht möglich  war, erfolgte hilfsweise die Zusammen- 
stellung einer zweiten Stichprobe anhand veränderter Kriterien. 
Hierzu wurden in 2020 getätigte Bestellungen aus cMarket herangezogen. Es wurden 18 Lie- 
feranten zufällig ausgewählt und daraus eine Stichprobe generiert. 
Die zweite Stichprobe umfasst 94 Bestellungen mit einem Rechnungsvolumen von insgesamt 
rund 0,9 Mio. €. 
Für sämtliche Sachverhalte wurden die entsprechenden Rechnungen und Kontierungsbelege 
angefordert. Darüber hinaus wurden für elf Lieferan ten die Rahmenverträge und für sieben 
Lieferanten die vertraglichen Zahlungsbedingungen, die im Geschäftsjahr 2020 gültig waren, 
angefordert. Somit waren je Sachverhalt maximal drei Nachweise (Rechnung, Kontierungsbe- 
leg und Rahmenvertrag oder Nachweis über Zahlungsbedingungen) vorzulegen. 
Zu 20 Sachverhalten wurden keine Kontierungsbelege eingereicht. 
Vier der elf angeforderten Rahmenverträge konnten nicht vorgelegt werden. Zu drei weiteren 
Sachverhalten wurden lediglich die Zahlungsbedingungen ohne Quellennachweis mitgeteilt. 
Zu den angeforderten vertraglichen Zahlungsbedingungen gab es laut Auskunft der betroffe- 
nen (die Rahmenverträge verwaltenden) Ämter keine w eiteren Informationen. Es wurde auf 
die in den Rechnungen aufgeführten Zahlungsbedingungen bzw. den Bestellscheinen verwie- 
sen. Hierzu wurden entweder beispielhafte Rechnungen oder beispielhafte Bestellscheine bei- 
gefügt. 
Auf Nachfrage wurden weitere Nachweise bzw. Erläuterungen eingereicht. Das Ergebnis stellt 
sich wie folgt dar:  
 Kontierungsbelege zu 20 Sachverhalten fehlen weite rhin. Die Unvollständigkeit 
der angeforderten Unterlagen ist für das Prüfungste am nicht nachvollziehbar, da 
laut Aussage der Kämmerei die buchungsbegründen Unt erlagen bei der Stadt- 
kasse archiviert werden. 
 Eine Rahmenvertragsübersicht mit Stand 31.12.2020 lag gesamtstädtisch nicht 
vor. In der Folge musste eine stadtweite Abfrage durch die Kämmerei durchgeführt 
werden. Mit dem Ergebnis, dass für drei Lieferanten  aus der Stichprobe nicht für

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   56   
den gesamten Zeitraum 01.01.-31.12.2020 Rahmenvertr äge nachgewiesen wer- 
den konnten, obwohl im gesamten Jahr 2020 entsprechende Bestellungen getätigt 
worden sind. 
 Für einen Lieferanten bestehen im Geschäftsjahr zw ei Rahmenverträge parallel. 
In diesem Fall wurde nur ein Rahmenvertrag nachgewi esen. Unklar ist aus wel- 
chem dieser Rahmenverträge die zu prüfenden Sachverhalte bestellt wurden. 
 Die eingereichten beispielhaften Rechnungen/Bestel lzettel weisen bei zwei Liefe- 
ranten widersprüchliche Skontobedingungen auf. 
 Vertragliche Zahlungsbedingungen: Laut Darstellung  von Zentrale Dienste werden 
Zahlungsmodalitäten in cMarket grundsätzlich nur bei der Einstellung von Katalo- 
gen (die zumeist aus Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen resultieren) auf- 
genommen. Die in der Stichprobe aufgelisteten Lieferanten hätten keine derartigen 
Kataloge in cMarket hinterlegt. 
Die Überprüfung dieser Darstellung hat ergeben, dass entgegen der Aussage der 
Zentralen Dienste bei den entsprechenden Bestellung en zu den sieben Lieferan- 
ten Zahlungsbedingungen hinterlegt sind. In der Fol ge hätte nachgewiesen wer- 
den müssen, woraus diese Zahlungsbedingungen resultieren. 
 Bei fünf Sachverhalten konnten die Skontobedingung en anhand der eingereichten 
Unterlagen final nicht abgeglichen werden, weil die erforderlichen Daten, durch die 
auf den Nachweisen angebrachten Zetteln, verdeckt wurden. 
Der Hinweis der Kämmerei, dass die Überprüfung der Zahlungsbedingungen über die bereits 
eingereichten Rechnungen erfolgen soll, ist nicht zielführend. Die in der Rechnung aufgeführ- 
ten Skontobedingungen müssen mit den vertraglich ve reinbarten Skontobedingungen vergli- 
chen werden, um eine verlässliche Aussage vornehmen zu können. 
Insgesamt ist festzustellen, dass bei keinem der si eben Lieferanten (insgesamt 40 Sachver- 
halte) vertragliche Zahlungsbedingungen nachgewiesen wurden. 
Die Stichprobe umfasste 94 Rechnungen von 18 Liefer anten. Aufgrund der unvollständigen 
Datenlage waren lediglich 33 von 94 Sachverhalten (35,1 %) prüfbar. 
Die zweite Stichprobe stellt bereits eine hilfsweise generierte Auswahl dar, da die erste Stich- 
probe nicht prüfbar war. Aufgrund der Tatsache, dass die zweite Stichprobe ebenfalls nur be- 
grenzt prüfbar war und somit zu einer weiter einges chränkten Aussage führen würde, wurde 
von der Auswertung der prüffähigen Sachverhalte Abstand genommen. 
Prozessuale Fehlerquellen 
Da keine der beiden Stichproben abschließend ausgewertet werden konnte, werden nachfol- 
gend mögliche systemische Fehlerquellen aufgezeigt, welche bereits bei einer Grobsichtung 
erkennbar waren. 
Mögliche Fehlerquellen beim Bestellprozess von Lieferleistungen der Stadt Köln 
Kommt es bei einer Lieferleistung zu einem Ausschreibungsverfahren, so werden die ZVB Teil 
der Ausschreibung. Lediglich bei einem Alleinstellu ngsmerkmal kann auf diese zusätzliche 
Vertragsbedingung in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn der Lieferant die Konditionen 
nicht akzeptiert und die Stadt Köln in der Folge au f die Leistung verzichten müsste. Neben 
dieser Ausnahme muss allen Bietern aufgrund der Vergabegrundsätze die ZVB zur Verfügung 
gestellt werden. Diese sind Bestandteil des Ausschreibungsverfahren. Es besteht die Gefahr, 
dass die ZVB nicht beigefügt und somit nicht Vertragsbestandteil werden. Dies würde zu einem 
Skontoverlust für die Stadt Köln führen. Kommt es zu diesem Umstand bei einem Rahmenver- 
trag, hat das zur Folge, dass die Stadt Köln über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages 
einen Skontoverlust zu verzeichnen hat.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto 
Nachfolgend werden für die bereits benannten allgem einen und gesamtstädtischen Aspekte 
bei der Rechnungsbearbeitung mit Skonto mögliche Fehlerquellen aufgeführt: 
Mindestin- 
halte einer 
Rechnung 
Eine Prüfung, ob die vorliegende Rechnung den Mindestangaben des § 14 
Abs. 4 UStG entspricht, erfolgt nicht oder nur unvo llständig, sodass eine 
unter Umständen nicht gesetzeskonforme Rechnung ang enommen wird. 
Eine in dieser nicht gesetzeskonforme Rechnung ausgewiesene Skontofrist 
beginnt nicht zu laufen. 
Beginn der 
Skontofrist 
Ein Eingangsnachweis (Eingangsstempel) fehlt. In de r Folge wird der Be- 
ginn der Skontofrist falsch berechnet und unter Umständen bleibt eine noch 
nicht abgelaufene Skontofrist ungenutzt. (Beispiel: Eingangsstempel fehlt – 
Es wird das Rechnungsdatum herangezogen) 
Zeitraum für 
die Skontie- 
rung 
Die in der Rechnung ausgewiesene Skontofrist (inner halb derer ein Skon- 
toabzug möglich ist) muss der vertraglich vereinbarten Skontofrist entspre- 
chen. Den rechnungsbearbeitenden Stellen ist die ve rtraglich vereinbarte 
Zahlungsbedingung nicht bekannt. Eine Abweichung wi rd somit nicht er- 
kannt und ein noch möglicher Skontoabzug nicht vorgenommen. 
Eine Prüfung, ob weitere Angaben wie „Werktage“, Arbeitstage“ oder „Bank- 
arbeitstage“ im Zusammenhang mit der Skontofrist aufgeführt sind und so- 
mit eine Abweichung der sonst üblichen „Kalendertage“ rechtfertigt, erfolgt 
nicht. Die Skontofrist wird falsch berechnet und ein noch möglicher Skonto- 
abzug nicht vorgenommen. 
Wahrung der 
Skontofrist 
Der Skontoabzug kann vom Auftraggeber nur vorgenommen werden, wenn 
er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb der verei nbarten Skontofrist 
nachkommt.  
Die Feststellungsbescheinigungen sind umgehend vorzunehmen; die Rech- 
nungen mit den Feststellungsvermerken sind innerhalb einer Woche an die 
zuständige Rechnungsstelle weiterzuleiten (GAFin Ziff. 1.7.1). 
Alle an der Prüfung von Zahlungsansprüchen bzw. Zahlungsverpflichtungen 
der Stadt Köln und der Erteilung der Zahlungsanordnungen beteiligten Be- 
schäftigten sind verpflichtet, eine Erledigung innerhalb der gegebenen Fris- 
ten sicherzustellen, um z. B. die Inanspruchnahme v on Skontoabzügen si- 
cherzustellen (GAFin). 
Der Bearbeitungsprozess wird nicht innerhalb der Sk ontofrist abgeschlos- 
sen und bedingt somit einen Skontoverlust. 
Skontosatz Der in der Rechnung ausgewiesene Skontos atz muss dem vertraglich ver- 
einbarten Skontosatz entsprechen. Den rechnungsbearbeitenden Stellen ist 
die vertraglich vereinbarte Zahlungsbedingung nicht bekannt. Diese können 
lediglich die Konditionen auf den Bestellscheinen mit der Rechnung abglei- 
chen, nicht aber mit dem eigentlichen Vertrag. Eine Abweichung wird somit 
nicht erkannt und der Skontobetrag nicht in korrekter Höhe vorgenommen. 
Skonto bei 
Teilzahlun- 
gen/Abschlä- 
gen 
Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss sich auf den vollständigen, vom 
Auftragnehmer berechtigterweise zu fordernden Betra g erstrecken. Auch 
geringfügige Zahlungsdifferenzen führen zum Verlust  der Skontoberechti- 
gung. Die Vornahme von Teilzahlungen berechtigt deshalb den Auftragge- 
ber auch nicht dazu, zumindest einen anteiligen Sko ntoabzug vorzuneh- 
men. 
Tabelle 6: Mögliche Fehlerquellen in der Rechnungsbearbeitung mit Skonto

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   58   
Die Kämmerei hat erläutert, wie der Rechnungsbearbe itungsprozess der dezentralen Rech- 
nungsstellen der Stadt Köln erfolgt. Aus diesem Ablauf lassen sich folgende mögliche Fehler- 
quellen im Zusammenhang mit Skontierung erkennen: 
Schritt  Mögliche Fehlerquelle  Auswirkung  
1 Die papierhaften Rechnungen sind mit 
keinem Rechnungseingangsstempel 
versehen. 
Die Berechnung des Beginns der Skon- 
tofrist ist somit nicht möglich. 
 Der interne Postweg der Rechnung 
zum beauftragten Amt ist zu zeitinten- 
siv. 
Das führt dazu, dass die Skontofrist be- 
reits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ab- 
lauf steht. 
 Die sachliche, rechnerische und oder 
fachtechnische Prüfung ist nicht richtig 
durchgeführt worden. 
In der Folge wird das Skonto aus unbe- 
rechtigten Rechnungsbeträgen errech- 
net. 
2 Die Weiterleitung von Feststellungsbe- 
fugten zu den Buchhalter*innen erfolgt 
nicht zeitnah. 
Das führt dazu, dass die Skontofrist be- 
reits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ab- 
lauf steht. 
 Die Buchhaltung überprüft eine even- 
tuelle Skontierungsmöglichkeit nicht 
mehr oder legen diese falsch aus. 
Ein zu hoher Rechnungsbetrag wird 
überwiesen oder ein skontierter Betrag, 
obwohl die Skontofrist bereits verstrichen 
ist. 
3 Die Geschäftsvorfälle wurden nicht 
vollumfänglich von den Anordnungs- 
befugten geprüft oder nicht genehmigt. 
 
Es erfolgt somit keine Qualitätssicherung. 
 Zudem besteht die Gefahr, dass das 
Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt wird.  
Die Prüfung und Genehmigung erfolgt 
durch eine nicht zur Anordnung befugte 
Person. 
4 Die Übertragung der Auszahlungen 
nach SAP PSCD erfolgt nicht zeitnah, 
sodass eine noch bestehenden Skon- 
tierungsmöglichkeit verfristet. 
Diese Verfristung wird nicht mehr erkannt 
und in der Folge ein falscher Rechnungs- 
betrag zur Auszahlung gebracht. Im wei- 
teren Verlauf kann der Lieferant den nicht 
berechtigten Skontoabzug beanstanden 
und den Differenzbetrag mit Mahngebüh- 
ren nachfordern. 
Tabelle 7: Mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit Skontierung im Rechnungsbearbeitungsprozess 
Neben dem bereits dargestellten gesamtstädtischen Rechnungsbearbeitungsprozess existie- 
ren acht weitere Prozessbeschreibungen die für 23 Dienststellen (von 63 angefragten Dienst- 
stellen) gültig sind. Das Dezernat VII hat eine all gemeingültige Prozessbeschreibung für alle 
Ämter im Dezernat aufgestellt. 
Die Prozessbeschreibungen sind inhaltlich (z. B. Ausführlichkeit, Skonto) und vom Umfang her 
sehr unterschiedlich aufgebaut. Dies führt dazu, da ss die Rechnungsbearbeitung innerhalb 
der Stadtverwaltung unterschiedlich erfolgt. Skonto  wurde teilweise in den Prozessbeschrei- 
bungen nicht thematisiert, so dass die Gefahr besteht, dass die vorgegebenen gesamtstädti- 
schen Regelungen keine Beachtung finden. 
Skontoberechnung in SAP 
Neben den bereits dargestellten möglichen systemischen Fehlerquellen wurde eine Möglich- 
keit zur Prozessoptimierung festgestellt.

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   59   
Den Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) ist Kapitel 13.7 zu entnehmen, dass 
im Fall der Einräumung von Skonto, bei der Erfassung der Auszahlungsanordnung in SAP, in 
dem Feld „Skonto“ keine Eingabe möglich ist. 
Auf Nachfrage bei der Kämmerei wurde angeben, dass im November 2017 festgestellt worden 
ist, dass der Aufwand zur Datenpflege in SAP unverh ältnismäßig sei. So müsste bei jedem 
Kreditor die Zahlungsbedingungen gepflegt werden. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit nutzt 
die Stadt Köln diese technische Möglichkeit den Sko ntosatz bzw. Skontobetrag in SAP zu 
erfassen aktuell nicht. Dadurch ist eine manuelle B erechnung erforderlich, die potenzielle 
Fehlerrisiken beinhaltet (uneinheitliche bzw. fehlerhafte Vorgehensweise). 
Eine beim Kreditor hinterlegte Zahlungsbedingung würde bei der weiteren Rechnungsbearbei- 
tung den Skontobetrag automatisch berechnen. In der Folge entfällt das Risiko eines manuel- 
len Rechenfehlers. Zudem würde sichergestellt, dass  die korrekten Skontobedingungen be- 
rücksichtigt und die personellen Ressourcen in den Rechnungsstellen besser eingesetzt wer- 
den können. 
Auswirkungen auf die Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung 
Eine nicht vorgenommene mögliche  Inanspruchnahme, sowie die falsche Berechnung des 
Skontos, haben Auswirkungen auf die Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung der Stadtverwal- 
tung. 
Gemäß § 34 Abs. 2 KomHVO sind bei der Aktivierung von Vermögensgegenständen die An- 
schaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Anschaffungspreisminderungen 
(hierzu zählen u. a. Rabatte, Boni und Skonti) anzusetzen. Eine nicht korrekt durchgeführte 
Berechnung des Skontobetrages sowie ein nicht genutzter Skonto Anspruch führen dazu, 
dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz fehlerhaft ausgewiesen wer- 
den.  
Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht korrekt ausgewiesen, wirkt sich das auf 
die planmäßigen Abschreibungen (Ergebnisrechnung) in den Folgejahren aus. In diesem Zu- 
sammenhang wird auch das Jahresergebnis beeinflusst.  
Die liquiden Mittel der Verwaltung und somit die Fi nanzrechnung sind unmittelbar betroffen, 
d. h. bei einer korrekten Inanspruchnahme würde das  Bankkonto der Verwaltung mit einem 
geringeren Rechnungsbetrag belastet werden. 
Zusammenfassung 
Eine technische Auswertung der im Geschäftsjahr 202 0 eingeräumten und genutzten Skonti 
war nicht möglich, da eine entsprechende Datenpfleg e in SAP nicht vorgenommen wurde. 
Zwei anhand von verschiedenen Kriterien generierten Stichproben waren abschließend nicht 
prüfbar. 
Da keine der beiden Stichproben abschließend ausgewertet werden konnte, erfolgte eine pro- 
zessuale Prüfung. Hierbei wurden mögliche Fehlerquellen im Hinblick auf die Skontierung so- 
wohl beim Ausschreibungsverfahren als auch in der R echnungsbearbeitung identifiziert. Ein- 
zelne aufgezeigte prozessuale mögliche Fehlerquelle n (Beginn für die Skontofrist, Zeitraum 
für die Skontierung, Wahrung der Skontofrist, Skont osatz) konnten bei beiden Stichproben 
festgestellt werden. 
Neben dem von der Kämmerei erläuterten dezentralen Rechnungsbearbeitungsprozess exis- 
tieren weitere dienststellenspezifische Prozessbeschreibungen. Dies führt gesamtstätisch zu 
einer uneinheitlichen Bearbeitungsweise. 
Ein möglicher Skontoverlust wirkt sich sowohl auf d ie Bilanz, als auch die Ergebnis- und die 
Finanzrechnung aus. 
Es wird empfohlen, die vorhandenen technischen Mögl ichkeiten zur Ermittlung und Darstel- 
lung der Skontobeträge zu nutzen. Bei Ausschöpfung dieser Möglichkeiten kann den Anforde-

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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   60   
rungen der GAFin, dass Skontoabzüge sicherzustellen sind, besser entsprochen werden. Zu- 
dem gewährleistet diese Vorgehensweise, dass der Gr undsatz gemäß § 75 Abs. 1 GO, die 
Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen, beachtet wird. 
7.4 Werthaltigkeit einzelner Bilanzpositionen 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bekannt, dass die für die Jahresabschlusser- 
stellung notwendigen Zulieferungen durch die Dienst stellen nicht vollständig erfolgten. Des- 
halb wurde eine Übersicht angefordert, aus der herv orgeht, welche Dienststellen nicht oder 
nicht vollständig die notwendigen Informationen gel iefert haben und welche Bilanzpositionen 
in welcher Höhe betroffen sind. 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Kommune zum Schluss ei nes jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger 
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Fi- 
nanz- und Ertragslage der Kommune zu vermitteln. 
Nachfolgend werden die von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Daten zusammengefasst 
und dargestellt. Hierbei handelt es sich um Diensts tellen ohne Rückmeldung, nicht verwert- 
bare und um unvollständige Unterlagen: 
Bilanzposition  Anzahl der 
Dienststellen  
Buchwert zum 31.12.2020 der 
betroffenen Geschäftsbereiche 
Rückstellungen  
(ohne Personal) 
1
 0,00 € 
Verbindlichkeiten 
(ohne 373XXX und ohne Umsatz- 
steuer und PSCD-Abstimmkonten) 
8
 6,3 Mio. € 
ARAP 
(ohne FI-AA) und PRAP (ohne FI-AA) 
4
 10,7 Mio. € 
Forderung 
(ohne Vorsteuer und PSCD-Abstimm- 
konten) 
7
 0,2 Mio. € 
EWB 
(ohne Einzelfallbetrachtung) 
5
 29,6 Mio. € 
Einzelfallbetrachtung 
offene Forderungen 
6
 0,00 € 
Einzelfallbetrachtung 
zweifelhafte Forderungen 
1
 0,00 € 
Inventur BGA/Maschinen 
(Versäumnisse nicht mehr 
nachholbar) 
Summe Restbuchwerte der von der 
Inventur betroffenen Anlagenklassen 
zum 31.12.2020 
5
 52,0 Mio. € 
Summe  37  98,8  Mio. € 
Tabelle 8: Übersicht der unvollständigen Datenlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 
In Summe konnten rund 98,8 Mio. € der Buchwerte zum  31.12.2020 nicht verifiziert werden. 
Im Wesentlichen resultiert dieser Betrag aus den folgenden Bilanzpositionen: 
Für die Bilanzposition Forderungen werden seit 2017 Altbestände befristeter Niederschlagun- 
gen ausgewiesen. Eine vollständige Aufklärung dieser Sachverhalte kann nach Auskunft der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
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Kämmerei aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr erreicht werden. Ein weiterer Aufwand zur 
vollständigen Aufklärung der Altbestände wäre nicht  mehr vertretbar bzw. ergäbe aus buch- 
halterischer Sicht keinen Sinn mehr. 
Der Ausweis des Bestandes an befristeten Niederschlagungen in Höhe von 29,6 Mio. € wurde 
mit Buchungsdatum 31.12.2021 korrigiert, sodass die  Forderungen zum Bilanzstichtag 
31.12.2020 noch zu hoch ausgewiesen werden. 
Gemäß Auskunft der Kämmerei wurden für die Bilanzpositionen Betriebs- und Geschäftsaus- 
stattung sowie für Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschrie- 
benen Inventuren bei insgesamt fünf Dienststellen nicht durchgeführt.  
Eine hinreichende Sicherheit über die für diese Bil anzpositionen ausgewiesenen Restbuch- 
werte in Höhe von rund 52,0 Mio. € (33,4 % der beiden Anlagenklassen) und die daraus resul- 
tierenden Abschreibungen zum 31.12.2020 ist nicht gegeben. 
Dementsprechend kann keine Aussage hinsichtlich der  Ordnungsmäßigkeit der Restbuch- 
werte dieser Anlagenklassen und der daraus resultie renden Abschreibungen getroffen wer- 
den. Veränderte Abschreibungen beeinflussen zudem das Jahresergebnis.  
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss 2020 insoweit fehler- 
haft ist. 
8 Finanzrechnung 
Durch das NKF ist die gemeindliche Haushaltswirtsch aft, vom Zahlungsprinzip nach Einzah- 
lungen und Auszahlungen, auf das Konzept der Period enabgrenzung mit Erträgen und Auf- 
wendungen umgestellt worden. Die gemeindlichen Gesc häftsvorfälle werden seitdem nach 
den Grundprinzipien der doppelten Buchführung erfasst und gebucht. Die Ausrichtung der Fi- 
nanzpolitik der Gemeinden, auf das Prinzip der inte rgenerativen Gerechtigkeit, soll dabei er- 
reichen, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge der- 
selben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. 
Im Gegensatz zum privatwirtschaftlichen Referenzmod ell des Handelsgesetzbuches (HGB) 
basiert das NKF allerdings auf einem Drei-Komponent ensystem: Vermögensrechnung (Bi- 
lanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. 
Die Finanzrechnung erfasst die realisierten Zahlung sströme (Cash-Flows) innerhalb eines 
Rechnungsjahrs, das heißt die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und 
Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo aus der Finanzre chnung bildet die Veränderung des Be- 
stands an liquiden Mitteln der Gemeinde ab und ist in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. 
Es gibt keinen Anfangsbestand bei Einzahlungs- und Auszahlungskonten. Der Grund hierfür 
ist im Kassenwirksamkeitsprinzip zu finden. Einzahlungen und Auszahlungen sind in Höhe der 
voraussichtlich zu erzielenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen (Kassenwirksam- 
keitsprinzip). Übertragungen von Einzahlungen/Ausza hlungen in andere Haushaltsjahre, in 
Form eines Anfangsbestandes, sind auf Finanzrechnun gskonten nicht zulässig. Vielmehr ist 
eine Erfassung in dem Haushaltsjahr durchzuführen, in dem sie den liquiden Mitteln zu- oder 
abgeflossen sind. Eine Verlagerung in andere Hausha ltsjahre ist in Form von Rechnungsab- 
grenzungsposten separat auszuweisen und im Rahmen des Jahresabschlusses zu erläutern. 
Aufgrund des Bruttoprinzips dürfen Einzahlungen und  Auszahlungen nicht saldiert werden. 
Erst im Rahmen der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber- 
gestellt. Dadurch lässt die Finanzrechnung einen Rü ckschluss darüber zu, ob ein Finanzmit- 
telüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag erzielt wurde. 
In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln sind die Fina nzrechnungskonten nicht enthalten. Die 
Finanzrechnung betreffenden Buchungen lassen sich nur über die Finanzpositionen ermitteln. 
Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster 
Linie der Beibehaltung des alten Kassenverfahrens g eschuldet und dient primär der Budget- 
kontrolle. Die Ermittlung der Bewegungen und Bestän de der Finanzrechnungskonten, über

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln   62   
alle in der Stadt Köln gebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen, ist im Rahmen 
möglicher Auswertungen sehr aufwendig und zeitintensiv.  
9 Anhang und Lagebericht 
Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 38 KomHVO neben der Ergeb- 
nisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Fer- 
ner ist ein Lagebericht beizufügen. 
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung, die ver- 
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzu geben und so zu erläutern, dass 
sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabsch lusses und die wirtschaftliche Lage der 
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig er- 
hebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. 
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick 
über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushalts- 
wirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesen tlicher Unterschied zum Anhang liegt 
darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zwischen dem Ende des 
betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. 
Aufgrund der Prüfergebnisse und in obigen Prüffeldern dargestellten Mängel, genügt der An- 
hang nicht vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen. 
Ein wesentlicher Bestandteil des Lageberichtes ist die im Jahr 2020 aufgetretene COVID-Pan- 
demie. Deren Auswirkungen sind in sämtlichen Bereichen festzustellen. Die gesetzlichen An- 
forderungen des Lageberichtes zum Jahresabschluss 2020 wurden erfüllt. 
10 Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2020  wurde, einschließlich des Lageberichts, 
nach § 102 GO geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, in Bezug 
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der Grundsätze ord- 
nungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Ver- 
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden 
konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit 
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über 
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die 
Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über di e örtlich festgelegten Nutzungsdauern 
der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lageb ericht überwiegend auf der Basis 
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die  Beurteilung der angewandten Bilanzie- 
rungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts. 
Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken ist: 
a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin  erheblichen Verbesserungsbedarf. 
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden, auch aufgrund der dezentralen 
Buchführung, stadtweit nur unvollständig umgesetzt.  Die Prüfung zeigte, dass die Zu- 
ordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Ergebniskonten optimierungs- 
bedürftig ist.  
Die Verwaltung beabsichtigt, dass Konstrukt des Einheitsgeschäftspartners im kredito- 
rischen und debitorischen Teilen der Buchhaltung einzuführen, als eine Maßnahme um 
diesen Umstand zu begegnen. Das Rechnungsprüfungsamt unterstützt ausdrücklich 
die Einführung des Einheitsgeschäftspartners, weil auf diese Weise die Geschäftsvor- 
fälle zutreffend mit dem debitorischen und kreditorischen Teil transparent und nachvoll- 
ziehbar auf Ebene des Geschäftspartners abgebildet werden können.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2020 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  63  
b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver Bemü-
hungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im Prüfungszeitraum 
notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Buchführung der 
Stadt Köln ist in Teilen und das System der Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass 
sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über 
die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann. 
c) Aufgrund fehlender Rückmeldungen (entweder keine Rückmeldung durch jeweilige 
Dienststelle und/oder nicht verwertbare Unterlagen sowie unvollständige Unterlagen) 
durch die Dienststellen an die Kämmerei war es ihr, in ihrer Rolle als Abschlusserstellerin 
nicht möglich, ca. 98,8 Mio. € an Buchwerten in verschiedenen Bilanzpositionen zu ve-
rifizieren. Die Werthaltigkeit dieses Teils der Bilanzsumme ist für das Rechnungsprü-
fungsamt somit zweifelhaft. 
d) Ein stadtweites Internes Kontrollsystem im Bereich des Rechnungswesens ist noch nicht 
vollständig implementiert und dokumentiert. Ein funktionsfähiges IKS würde erheblich 
dazu beitragen, durch verfahrensintegrierte und verfahrensübergreifende Kontrollen die 
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sicher zu stellen. Auch kann ein IKS nur dann voll-
ständig implementiert sein, wenn eine aussagekräftige und prüfbare Verfahrensdoku-
mentation vorhanden ist. Ein TCMS befindet sich noch im Aufbau. 
e) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge-
führten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grund-
stücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum Jahresabschluss 2020 nicht aus-
geräumt. 
f) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durch-
geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens 
immer noch aussteht.  
g) Im Bereich der Rechnungsbearbeitung gibt es erheblichen systemischen Verbesse-
rungsbedarf. Ob der Grundsatz der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung im Bereich der 
Rechnungsbearbeitung durch Skonto eingehalten wurde, war im Rahmen dieser Prü-
fung mangels rechtzeitiger und vollständiger Zurverfügungstellung von Unterlagen nicht 
prüfbar. 
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit An-
hang und Lagebericht, mit den vorstehenden Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den 
tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. 
 
 
Köln, den          .2023  
  
  
  
Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes  
  
 
16.08

Beratungsverlauf (3)

04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.09.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2636/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.08.2023
Erstellt
16.08.2023 14:26