V/0176/2012
Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u.a.
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Beschlussvorlage
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V/0176/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u.a. hier: Aufhebung der Sperrvermerke für den Etat 2012 Beratungsfolge 13.03.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Sperrvermerke im Finanzplan 2012 an den folgenden Finanzstellen werden aufgeh oben und die Haushaltsmittel werden zur Auszahlung freigegeben: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0080 Bauk. Integrative Ler n- gruppen u.a. Zeile 08 Baumaßnahmen 2012 150.000 Investitionsmaßnahme 0081 Besch. Integrative Ler n- gruppen u.a. Zeile 09 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2012 50.000 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der erwarteten Regelungen des Lande s- gesetzgebers und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der bisher an den städt. Schulen eingerichteten integrativen Lerngruppen Standards zu entwickeln . Bis zur Festlegung der Standards werden die notwendigen baulichen Maßnahmen sowie Ausstattungen unter B e- rücksichtigung der jeweiligen Raumsituation und pädagogischen Konzepte umgesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0176/2012 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 23.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0176/2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderliche n Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produk t- gruppe veranschlagt. Begründung: Zum Haushalt 2012 wurden als Neue Maßnahmen die Investitionsmaßnahmen „Baukosten int eg- rative Lerngruppen u.a.“ mit einem Ansatz von jährlich 150.000 € und „Be schaffungen Integrative Lerngruppen u.a.“ mit einem Ansatz von jährlich 50.000 € angemeldet. Im Rahmen der Etatberatungen hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen in seiner Si t- zung am 29.11.2011 beschlossen, die Maßnahme 0080 „Baukosten integrativ e Lerngruppen u.a.“ mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liege n- schaften hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 einen gleichlautenden Beschluss gefasst und da r- über hinaus beschlossen, auch die Maßnahme 0081 „Beschaffungen Integrative Lerngruppen u.a.“ mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 den Beschluss zur Einrichtung von integrativen Lerngruppen an - der Waldschule Kinderhaus, städt. Gemeinschaftshauptschule - der Hauptschule Coerde, städt. Gemeinschaftshauptschule - der Fürstin-von-Gallitzin-Schule, städt. Realschule und - dem Schillergymnasium, städt. Gymnasium gefasst. Ab dem Schuljahr 2012/13 soll darüber hinaus an der Geistschule bei Bedarf und Z ustimmung der Schulaufsicht eine weitere integrative Lerngruppe eingerichtet werden. Auch an der städtischen Gesamtschule Münster -Mitte und der Sekundarschule Roxel sollen bei Bedarf integrative Ler n- gruppen gebildet werden. Darüber hinaus hat die Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup inzw i- schen Interesse an der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe zum Schuljahr 2012/13 signal i- siert. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. An der Waldschule Kinderhaus, der Hauptschule Coerde, der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie dem Schillergymnasium wurden die integrativen Lerngruppen zum Schuljahr 2011/12 eingerichtet. Als Bestandteil der pädagogischen Konzepte wurden von den Schulen auch individ uelle Raum - und Ausstattungskonzepte entwickelt. Wichtiger Bestandteil ist dab ei die Schaffung und Aussta t- tung von Differenzierungsräumen. Diese sind auch nach Auffassung der Schulaufsicht erforderlich, um im Rahmen der integrativen Erziehung phasenweise eine äußere Differenzierung im Unterricht vornehmen zu können. Das Konzept de s Schillergymnasiums sieht vor, 3 nebeneinander liegende Kursräume s owie einen angrenzenden Klassenraum so umzubauen, dass daraus 2 Klassenräume mit direkt ang e- gliederten ca. 20 qm großen Differenzierungsräumen sowie einem mittig dazw ischen liegenden Büroraum entstehen. Sowohl die beiden Klassenräume als auch die Differenzi erungsräume sollen mit Einzeltischen, neuen Stühlen und zusätzlichem Schrankraum neu möbliert werden. Die Einze l- tische sind flexibel, können schnell umgeräumt werden und erleichtern so di e Differenzierung und Gruppenarbeit. Der Schrankraum ist zur Unterbringung der zusätzlichen Arbeitsmaterialien erfo r- derlich. Die Kosten belaufen sich auf rd. 85.000 € (rd. 70.500 € Baukosten und 14.500 € Bescha f- fungen). - 3 - V/0176/2012 Die Fürstin-von-Gallitzin-Schule hat das Lehrer-Raum-Prinzip eingeführt. Lediglich die Klassen 5 und 6 haben eigene Klassenräume. Dies hat Auswirkungen auf das Raumko nzept, da auch die integrativen Klassen ab dem 7. Jahrgang in verschiedenen Räumen unterrichtet werden. Das Kon- zept der Fürstin -von-Gallitzin-Schule sieht deshalb vor, in den Klassenrä umen der integrativen Klassen durch das Aufstellen von Sc hrankwänden, die als Raumteiler dienen und gleichzeitig Stauraum für die zusätzlichen Arbeitsmaterialien bieten, unterschiedliche Zonen (z.B. für Klei n- gruppenarbeit, als Rückzugszone) zu schaffen. Die zusätzlichen Differenzierungs - bzw. Förde r- räume müssen aufgrund dieses Raumkonzeptes nicht direkt den jeweiligen Klassenräumen ang e- gliedert sein. Da im Gebäude der Fürstin -von-Gallitzin-Schule kleinere Gruppenräume vorhanden sind, ist die Einrichtung der Differenzierungsrä ume ohne größere Baumaßnahmen möglich. Die Kostenschätzung für die Ausstattung von 2 Klassen - und 2 Differenzierungsräumen mit Schran k- wänden, Tischen, Stühlen und Rückzugsbereichen beläuft sich auf rd. 28.000 €. Die veranschlagten Haushaltsmittel sollen darüber hinaus für Maßnahmen im Rahmen der Einzel- fallintegration eingesetzt werden. Die Zahl der Schüler/innen mit Behinderungen, die in den städt. Grundschulen und weiterführen den Schulen unterrichtet werden, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Vor einer Aufnahme der Kinder ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind bzw. geschaffen werden können. D a- bei handelt es sich in der Regel um kleinere Maßnahmen wie z.B. die Verbesserung der Akustik in einem Klassenraum, um dort ein hörgeschädigtes Kind unterrichten zu können. Der Landesgesetzgeber hat bisher noch keine Regelungen zur Umsetzung der Inklusion im Schu l- bereich getroffen. Im Rahmen des geltenden Rechts ist gemeinsamer Unterricht derzeit in der Grundschule für alle Förderschwerpunkte (zielgleich und zieldifferent) möglich. In der Sekundarstu- fe 1 findet der gemeinsame Unterricht für die Förderschwerpunkte L ernen und Geistige Entwic k- lung in integrativen Lerngruppen (zieldifferent) statt. Für alle anderen Fö rderschwerpunkte ist der gemeinsame Unterricht (zielgleich) möglich. Die Einrichtung der integrativen Lerngruppen sowie die Schaffung der sächlichen Vorau ssetzun- gen für eine Einzelfallintegration sind deshalb zur Zeit die gegebenen Möglichkeiten, dem Wunsch der Eltern, ihren Kindern mit Förderbedarf das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen, nachzukommen. Dies ist nicht mit Inklusio n gleichzusetzen; jedoch zumindest ein kurzfristig gangbarer Schritt in diese Richtung. Sobald die Eckpunkte des Landes zur Umsetzung der Inklusion bekannt sind, muss ein Konzept zur Umsetzung für die Schullandschaft der Stadt Münster entwickelt werden. In dem Zuge werden auch Standards festgelegt, die dann für alle Schulen Gültigkeit haben sollen. Um für die Schulen, die sich bereits jetzt auf den Weg gemacht haben, die notwendigen Rahme n- bedingungen zu schaffen und die Maßnahmen noch zum Schuljahresbeginn 2012/13 umsetzen zu können, sollten die veranschlagten Haushaltsmittel kurzfristig freigegeben werden. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0176/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37