Alteburger Straße: Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0534/2017 vom 31.03.2017
Stand: Am 08.05.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0534/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Alteburger Straße: Neuordnung des ruhenden Verkehrs Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, das mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubte Gehwegpa r- ken an der Alteburger Straße stadtauswärts zwischen Klerschweg und Bayenthalgü r- tel aufzuheben und stattdessen das Parken auf der Fahrbahn zuzulassen. Begründung: Offensichtlich wurde das Gehwegparken an der o. g. Stelle zu einer Zeit eingeführt, als die Alteburger Straße noch eine viel befahrene Durchgangsstraße war. Inzwischen fand eine Verkehrsberuhigung statt. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liege n- den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ Nach den gültigen Straßenbau - Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20, in der Regel 2,50 Meter breit sein. Dies ist an oben genannter Stelle nicht der Fall. Mit der beantragten Maßnahme wird der Parkraum lediglich zugunsten der Fußgänger auf die Straße verlagert, es fallen keine Parkplätze weg. gez. Manfred Giesen gez. Dr. Sabine Müller
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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