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AN/0534/2017

Alteburger Straße: Neuordnung des ruhenden Verkehrs

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 31.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2017, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

2053 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0534/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
 
Alteburger Straße: Neuordnung des ruhenden Verkehrs 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV 
Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, das mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubte Gehwegpa r-
ken an der Alteburger Straße stadtauswärts zwischen Klerschweg und Bayenthalgü r-
tel  aufzuheben und stattdessen das Parken auf der Fahrbahn zuzulassen. 
 
Begründung: 
Offensichtlich wurde das Gehwegparken an der o. g. Stelle zu einer Zeit eingeführt, als die 
Alteburger Straße noch eine viel befahrene Durchgangsstraße war. Inzwischen fand eine 
Verkehrsberuhigung statt. 
In den  Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 
zum Zeichen 315: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend 
Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder 
Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liege n-
den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der 
Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ Nach den gültigen Straßenbau -
Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20, in der Regel 2,50 Meter breit 
sein. Dies ist an oben genannter Stelle nicht der Fall.  
Mit der beantragten Maßnahme wird der Parkraum lediglich zugunsten der Fußgänger auf 
die Straße verlagert, es fallen keine Parkplätze weg. 
 
gez.   Manfred Giesen                              gez. Dr. Sabine Müller

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Alteburger Straße
  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/0534/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
31.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27