A-S/0004/2021
Fraktionsübergreifender Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Südost
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Originalantrag aller Fraktionen
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Münster, den 05. November 2021 Fraktionsübergreifender Antrag in der Bezirksvertretung Münster-Südost Die Bezirksvertretung Münster-Südost möge folgende Anregung an die Verwaltung (vgl. Nr. 1) und an den Rat der Stadt Münster (vgl. Nr. 2) gem. § 21 Abs. 4 der Hauptsatzung beschließen: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Südost bittet die Verwaltung, dass in der BV Südost spätestens im 1. Quartal 2022 auf die digitale Gremienarbeit umgestellt wird (analog dem aktuellen Prozedere im Rat der Stadt Münster), bei der die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster- Südost nach Wunsch mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden und künftig Vorlagen nur noch digital an die Mandatsträger versendet werden. 2. Die Bezirksvertretung Münster-Südost bittet den Rat der Stadt Münster, dass ab dem Haushaltsjahr 2022 im Haushalt der Stadt Münster ausreichend Mittel für eine digitale Gremienarbeit in der Bezirksvertretung Münster-Südost bereitgestellt werden. Begründung Wir nehmen Bezug auf die Diskussionen zur digitalen Gremienarbeit in der Bezirksvertretung Münster-Südost in den vergangenen Monaten. Dort war mit Blick auf den erheblichen Papieraufwand für die umfangreichen Sitzungsvorlagen (Jahresabschlüsse, Haushaltsentwürfe etc.) und den häufig späten Versand der Vorlagen angeregt worden, künftig auf eine digitale Gremienarbeit umzustellen, wie sie im Rat der Stadt Münster bereits praktiziert wird. Wir halten eine solche digitale Gremienarbeit aus Gründen der Nachhaltigkeit für sachgerecht und auch für zeitgemäß. Von daher richtet sich unser Antrag auf eine Einführung der digitalen Gremienarbeit im 1. Quartal 2022, wobei vorhandene oder bereitzustellende Haushaltsmittel der Stadt Münster einzusetzen sind – und nicht solche der Bezirksvertretung Münster-Südost. Für die CDU-Fraktion Alf R. Kassenbrock Für die SPD-Fraktion Sabine Metzler A-S/0004/2021
Stellungnahme Digitale Gremienarbeit vom 15.09.2022
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33.20.0111 Herr Hirsch Bezi rksvertretu n g M ü nster:H i ltru p über Bezirksverwaltung Hiltrup Bezirksvertretung M ünster-M itte über Bezirksverwaltung Mitte Bezi rksvertretu n g M ü nster-Nord über Bezirksverwaltung Nord Bezi rksvertretu'n g M ü nster-Ost über Bezirksverwaltung Ost Bezi rksvertretu n g M ü nster-Südost über Bezirksverwaltung Südost Bezi rksvertretu n g M ü nster-West über Bezirksverwaltung West über Herrn Oberbürgermeister Lewe o. V. i. A. Digitale Gremienarbeit Anregung lfd. Nr. AnHlO023l2021 Antrag lfd. Nr. A-M/001512021 A-N/0038/2021 A-O1001212021 A-51000412021 A-W1007312021 15.09.2022 33 63 ß"v Antrag Antrag Antrag Antrag lfd. Nr lfd. Nr lfd. Nr lfd. Nr Ausqanoslaqe: Mit den o. g. Anträgen/ der o. g. Anregung wird fraktions- und gremienübergreifend 1. die Venrualtung gebeten, die digitale Gremienarbeit in den Bezirksvertretungen einzu-' führen und 2. der Rat gebeten, für digitale Endgeräte die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Haushaltsj ahr 2Q22 bereitzustellen. Parallel liegt der Ratsantrag A-Ry0003/2020 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Frak- tion Büridnis 90/Die Grünen/GAL und der FDP-Fraktion vor: ,,Die Venvaltung wird beauftragt, nach der Kommunalwahl bis Ende des Jahres 2020 sicher- zustellen, dass allen Ratsmitgliedern, Bezirksvertretern, Sachkundigen Bürgern und deren -2- Stellvertretern der Zugang zur digitalen Ratsarbeit ermöglicht wird. Ratsmitgliedern wird - wie in der Vergangenheit schon - dazu auf Wunsöh ein Tablet (mit Datenkarte) zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder erhalten al(ernativ die Möglichkeit, ein geeignetes eigenes fabteil einen geeigneten eigenen Laptop für die digitale Ratsarbeit einzusetzen. Bezirksvertretern, Sachkundigen Bürgern und deren Stellvertretern wird der Zugang zur digi- talen Ratsarbeit ausschließlich über ein geeignetes eigenes Tablet / einen geeigneten eige- nen Laptop ermöglicht. Bei Benutzung geeigneter eigener Geräte sorgt die Veruvaltung für die Möglichkeit eines sicheren Zugangs (2.8. Zwei-Faktor-ldentifizierung per YubiKey o.ä.) .und stellt die für den Zugang notwendige Soft- und Hardware zur Verfügung.tt Stellunonahme: Zu 1) Das Rats-/Gremieninformationssystem SessionNet bietet nach einem Update die Möglich- keit, eine 2-Faktor-Authentifizierung (2-FA) über eine AuthenticatorAPP verbindlich vorzu- schreiben. Dieser Sicherheitsstandard ist zum Schutz der nichtöffentlichen Daten nach einer entsprechenden Einschätzung zur Datensicherheit erforderlich. Gleichzeitig bekommen die Gremienmitglieder durch die 2-FA die Möglichkeit, mit eigenen und verschiedenen Endgerä- ten an der digitalen Gremienarbeit teilzunehmen. Die AuthenticatorAPP erzeugt ein zeitlich begrenztes Einmal-Passwort (ein sog. TOTP - Time based OneTime Password), das neben der eigenen Nutzerkennung mit dem selbst ge- wählten Kennwort den Zugang zum Rats-/Gremieninformationssystem eröffnet. Dadurch be- steht sowohl die Möglichkeit mit der MandatosAPP der drei unterschiedlichen Betriebssys- teme Windows, Android und iOS.als auch mit einem lnternetbrowser auf das Rats-/Gremi- eninformationssystem zuzugreifen. Damit ist losgelöst von einem bestimmten Endgerät eine Arbeit mit dem RatsJGremieninformationssystem möglich. Das Amt für Bürger- und Ratsser- vice hat die M[tgljeder der Bezirksvertretungen am 20.07.2022 sowie erneuiam 02.08.2022 über diese OptiÖn informiert und um eine Erklärung für die digitale Gremienarbeit oder für die weiterhin erfolgende Belieferung mit Papier gebeten. lm Folgenden werden die erforderli- chen Umsetzungsschritte mit den Mitgliedern abgesprochen und notwendige Zustimmungen eingeholt, damit die digitale Arbeitsfähigkeit hergestellt werden kann. Mit Stand vom 06.09.2022 zeigt die Abfrage folgendes Bild: 3 weitere Ratsmitglieder arbeiten digital, bei den Mitgliedern der Bezirksvertretungen liegen 38 Erklärungen für die digitale Gremienarbeit und 29 Erklärungen für die Gremienarbeit mit Papierunterlagen vor. Zu 2) Der Rat hat den entsprechenden Haushaltsantrag zur Erhöhung der notwendigen Haushalts- mittel, die Anlage 1 zurYorlage V/0888/2021, in der Sitzung vom 15.12.2021nicht aufgegrif- fen. Diese Entscheidung ist kongruent zum Ratsantrag A-R/000312020, in dem eine Auswei- tung der digitalen Gremienarbeit mit privaten Endgeräten beantragt wird. Daher kann eine städtische Hardware nicht zür Verfügung gestellt werden. Die Hardware, die bisher für den Zugang zum Rats./Gremieninforpationssystem notwendig war, ist mit der o. g. technischen Lösung auch n erforderlich. Dem Rat wird mit der Vorlage V1055412022 eine Be- schlussem ung für zukünftige Verfahren auf der Basis des o.g. Ratsantrages vorge- Jü idt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-S/0004/2021
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 05.11.2021
- Erstellt
- 05.11.2021 13:12