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3168/2022

Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umgestaltung Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße

Mitteilung Ausschuss 03.11.2022

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Anlage 1 - Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Neusser Straße 2021

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Anlage 1 - Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Neusser Straße 2021

22317 Zeichen

1 
 
 
 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Neusser Straße 2021 
 
Inhaltsverzeichnis 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Neusser Straße 2021 ................................ .......... 1 
Zusammenfassung der Auswertung ................................ ................................ ...................... 2 
Hauptanliegen und Erläuterungen ................................ ................................ ......................... 5 
Planungsgrundsätze ................................ ................................ ................................ .............11 
Wie geht es weiter? ................................ ................................ ................................ ..............13

2 
 
Zusammenfassung der Auswertung 
Vom 2. bis zum 29. August 2021 hatten Bürger*innen die Möglichkeit, der Verwaltung ihre 
Eindrücke, Wünsche und Meinungen zur geplanten Umgestaltung der Neusser Straße 
zwischen dem Niehler Kirchweg und der Kempener Straße mitzuteilen. 
Die Möglichkeit zur Beteiligung bestand online über das Beteiligungsportal 
www.meinungfuer.koeln der Stadt Köln, per E-Mail oder Post sowie an verschiedenen 
Standorten vor Ort in Nippes.  
Viele Bürger*innen sind der Einladung nachgekommen und haben die Möglichkeit zur 
Beteiligung an der Planung genutzt.  
Eine Übersicht zu den Beteiligungszahlen und der Nutzungsverteilung der 
Beteiligungsmöglichkeiten ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 
 
Quelle der Rückmeldung Anzahl  
teilgenommene Personen 
Anzahl 
Einzelrückmeldungen 
Vor Ort („Infostand“) 52 97 
Einwurfboxen 6 12 
Beteiligungsportal x* 645 
EMail 18 21 
Briefkasten Auguststraße 1 3 
Empfang Bezirksbürgermeister 2 3 
 79+x* 781 
*Die tatsächliche Teilnehmeranzahl ist aufgrund der möglichen anonymen Teilnahme übers 
Beteiligungsportal sowie möglicher Mehrfachteilnahmen über verschiedene Quellen nicht 
ermittelbar. 
In der weiteren Auswertungen dient die Anzahl der Einzelrückmeldungen als Grundlage. 
 
Als Hilfestellung zur Beteiligung waren sechs Themenfelder vorgegeben, zu denen die 
Bürger*innen die Möglichkeit hatten sich zu beteiligen. Diese Vorgabe diente als Hilfestellung 
um die Beteiligung durch Angabe von Vorschlägen und Beispielen zu erleichtern und 
gleichzeitig bereits einen groben Überblick über die thematischen Interessensschwerpunkte 
zu ermitteln. Die Verteilung der Rückmeldungen auf die einzelnen Themenfelder kann der 
folgenden Grafik entnommen werden.

3 
 
 
*Die per Mail oder Post eingegangen Rückmeldungen können keinem Themenbereich zugeordnet werden, da 
hier keine Vorgaben bestanden. 
 
Um die genannten Themenschwerpunkte der Beteiligung herausfiltern zu können, wurden 
Mehrfachnennungen und Anliegen, die sich inhaltlich ähneln, seitens der Verwaltung zu 
einer Oberkategorie zugordnet und anschließend aufsummiert.  
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Auswertung unterteilt nach den Rückmeldungen zu den 
Themenblöcken und zu den Streckenbereichen grafisch aufbereitet.  
 
Genannte Hauptanliegen zu den Themenblöcken

4 
 
 
Genannte Hauptanliegen zu den Streckenbereichen 
 
 
Auffällig ist, dass die Rückmeldungen zu den Themenblöcken und zu den Streckenbereichen 
größtenteils identisch sind, wodurch die tendenziellen Hauptanliegen der Bürger*innen 
verdeutlicht werden. 
Die herausgefilterten Hauptanliegen, welche die Eindrücke, Wünsche und Meinungen zur 
Umgestaltung der Neusser Straße wiederspiegeln, sind nachfolgenden aufgeführt und 
seitens der Verwaltung erläutert und kommentiert.

5 
 
Hauptanliegen und Erläuterungen 
Die Aufenthaltsqualität soll erhöht werden 
Als Bezirkszentrum hat die Neusser Straße im zentralen Abschnitt zwischen 
Kempener Straße und Niehler Kirchweg eine wichtige Versorgungsfunktion für den 
gesamten Stadtbezirk Nippes. Der Geschäftsbesatz ist dicht und dient gemäß 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln vorrangig dem kurzfristigen 
Bedarf, mit Angebotsergänzungen im mittel- und langfristigen Bedarf. Außerdem 
prägen Gastronomiebetriebe mit Außeneinrichtungen im Sommer das geschäftige 
Treiben auf der Straße. Oberstes Ziel der Umgestaltung ist daher, neben der 
verkehrlichen Verbesserung, die Aufenthaltsqualität zu optimieren. Um dieses Ziel zu 
erreichen, ist es grundsätzlich vorgesehen, die Nebenanlagen nach Möglichkeit zu 
verbreitern, um Platz für Fußgänger zu schaffen. Um die Aufenthaltsqualität zu 
erhöhen, sollen unter anderem mehr Flächen für Außengastronomie zur Verfügung 
gestellt werden und zusätzliche Sitzangebote für Fußgänger geschaffen werden. 
 
Es soll mehr Begrünung / Entsiegelung / Wasserflächen angeboten werden 
Unabhängig der vorgesehenen Führungsformen (Mischverkehr oder Radfahrstreifen) 
berücksichtigt die Planung den Erhalt der Bestandsbäume. Zusätzlich sollen weitere 
Bäume gepflanzt werden. Ob und welche weiteren Maßnahmen zur Begrünung oder 
Entsiegelung vorgesehen werden, wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft. 
 
Die Parkplätze sollen reduziert werden 
Im Rahmen der Umgestaltung wird die Anzahl der verbleibenden Parkplätze deutlich 
reduziert. Diese Reduzierung führt u. a. dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da 
Ein- und Ausparkvorgänge insbesondere den Radverkehr behindern bzw. gefährden. 
Die Reduzierung der Parkplätze ist außerdem erforderlich, um die weiteren 
Planungsvorgaben (z. B. mehr Querungsmöglichkeiten, barrierefreier Ausbau der 
Bushaltestellen, mehr Fahrradstellplätze, mehr Außengastronomie etc.) umsetzen zu 
können. Für diesen zusätzlichen Flächenbedarf werden die derzeitigen Parkflächen 
herangezogen bzw. umgewandelt. 
 
Die Gehwege sollen verbreitert werden 
Die Gehwege zu verbreitern ist ein grundsätzliches Ziel der Planung. Bei der 
Umsetzung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist dies ohne 
Einschränkungen möglich. Der Radverkehr wird hier gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr 
im Mischverkehr geführt, sodass die dadurch gewonnenen Flächen den Gehwege 
zugeschlagen werden können. 
Bei der ebenso gewünschten Umsetzung einer möglichst breiten separierten 
Radverkehrsführung ist es hingegen größtenteils nicht möglich, die Gehwege zu 
verbreitern, da der entsprechende Flächenbedarf für die Radverkehrsführung benötigt 
wird. 
 
Es soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden (Autofrei) 
Die Einrichtung einer Fußgängerzone setzt voraus, dass alle einmündenden Straßen 
im Bereich der Fußgängerzone als Einbahnstraßen eingerichtet werden. Zusätzlich

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müsste die Richtung bereits zulaufenden Einbahnstraßen gedreht werden, sofern aus 
Platzgründen kein Wendehammer umsetzbar ist.  
Ob die vorhandenen Flächen in den einmündenden Straßen zur Einrichtung eines 
Wendehammers ausreichen wäre vorab zu prüfen, da dieser auch von Ver- und 
Entsorgungsfahrzeugen befahrbar sein muss. Der benötigte Flächenbedarf eines 
Wendehammers ist mit einem deutlichen Stellplatzverlust in den betroffenen Straßen 
verbunden.  
Der mit der Umplanung der einmündenden Straßen verbundene planerische 
Mehraufwand führt zu einer Verzögerung des eigentlichen Projektes von mehreren 
Jahren. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die dortigen Umbauarbeiten 
kommunalabgabepflichtig sind und somit ggf. Kosten für die Anlieger verursachen. 
Zusätzlich führt die Einrichtung einer Fußgängerzone und daraus resultierender 
Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr aus den o.g. Gründen insgesamt auch zu 
Mehrbelastungen der umliegenden Straßen. 
Aus den o.g. Gründen ist die Einrichtung einer Fußgängerzone derzeit nicht 
Bestandteil der Planung. 
 
Die Fahrradwege sollen verbreitert werden 
Aktuell sind im betroffenen Abschnitt der Neusser Straße Schutzstreifen mit einer 
variierenden Breite von 1,30 bis 1,75 markiert. Die Schutzstreifen sind deutlich 
unterdimensioniert, der Sicherheitstrennstreifen, der Schutz vor dem ruhenden Pkw-
Verkehr bieten soll, fehlt komplett. 
Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes, der erhalten werden soll, verbleibt im 
betroffenen Bereich der Neusser Straße eine Breite von ca. 9,80 Meter um den 
fließenden Rad- und Kfz-Verkehr unterzubringen. Die Fahrbahnbreite für den Kfz-
Verkehr wird im Rahmen der Planung auf das für die Begegnung von zwei Bussen 
oder Lkw notwendige Mindestmaß von 6 Metern reduziert. Für den Radverkehr 
verbleiben somit 3,80 Meter. Um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen, ist es 
vorgesehen, statt der heutigen Schutzstreifen zukünftig Radfahrstreifen zu markieren. 
Diese haben gegenüber den Schutzstreifen zwei entscheidende Vorteile:  
- Mit 1,90 Meter sind sie deutlich breiter als die bisherigen Schutzstreifen.  
- Radfahrstreifen werden mit einer durchgezogenen Linie markiert und dürfen vom 
Kfz-Verkehr im Gegensatz zu Schutzstreifen nicht mitbenutzt bzw. überfahren 
werden. 
- Ein Benutzungsverbot für den Kfz-Verkehr verbietet das Befahren sowie das 
Halten und Parken.   
Im zentralen Bereich zwischen Nelkenstraße und Scharnhorststraße sind die 
nutzbaren Breiten durch Zugänge der Stadtbahnhaltestelle Florastraße sowie 
aufgrund einiger Sprünge in der Gebäudekante zu schmal für die Einrichtung von 
Radfahrstreifen. 
Die Bezirksvertretung Nippes hat für diesen und ergänzend für den südlichen Bereich 
daher im März 2021 die Umsetzung eines so genannten „Verkehrsberuhigten 
Geschäftsbereiches“ beschlossen. Der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zeichnet 
sich unter anderem dadurch aus, dass der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr 
gemeinsam im Mischverkehr geführt wird. Eine Markierung von Radfahrstreifen ist 
daher in diesen Bereichen nicht möglich. Die gemeinsame Führung trägt zum einen

7 
 
dazu bei, die Geschwindigkeiten zu reduzieren, da Rad- und Kfz-Verkehr sich hier 
eine Fläche teilen und die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert wird. 
 
Die Neusser Straße soll eine Einbahnstraße werden 
Der Wunsch nach einer Einbahnstraße war von den meisten Bürger*innen durch 
einen daraus resultierenden Gewinn von Flächen für den Fuß- und Radverkehr 
begründet. Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Einbahnstraße ist 
daher gleichzusetzen mit dem Wunsch nach einer Spurreduzierung auf nur noch 
einen Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr. 
Eine solche Spurreduzierung der Neusser Straße führt zu Mehrbelastungen der 
umliegenden Straßen, insbesondere der anliegenden Wohnstraßen. Entgegen der 
Klimaziele wird durch zusätzlich notwendige Umfahrungen Mehrverkehr erzeugt. 
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Einbahnstraße durch den fehlenden 
Gegenverkehr grundsätzlich zu schnellerem Fahren verleitet und die gefahrenen 
Geschwindigkeiten steigen. 
Eine Einbahnstraße beinhaltet, dass für den Busverkehr mindestens in einer Richtung 
eine alternative Linienführung vorzusehen ist. Eine direkte Anbindung an die 
Stadtbahn entfällt hierdurch zumindest für eine Fahrtrichtung des Busses. Die 
Erschließungswirkung der Busverbindungen verschlechtert sich gegenüber der 
heutigen Situation. 
Aus den o.g. Gründen ist die Einrichtung einer Einbahnstraße derzeit nicht 
Bestandteil der Planung. 
 
Der Verkehr soll reduziert / beruhigt / umleitet werden 
Derzeit ist die Neusser Straße als Bundesstraße B9 Teil des sogenannten 
klassifizierten Netzes und hat für den Kfz-Verkehr überörtliche Bedeutung. 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung strebt an, den Straßenzug in eine 
Gemeindestraße umzustufen, da sich die Verkehrsbedeutung der Neusser Straße im 
Laufe der Zeit verändert hat und zukünftig weiter verändern wird. Die Umstufung ist 
ein behördlicher Prozess, für den die Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung einen 
Antrag stellt. Mit der Umstufung werden die straßenrechtlichen Voraussetzungen für 
die städtebauliche und verkehrliche Umgestaltung der Neusser Straße geschaffen. 
Schwerpunkt der Planung liegt insbesondere auf der Verbesserung für den 
Fußverkehr. Durch Geschwindigkeitsreduzierungen und häufige 
Fußverkehrsquerungen soll die Strecke für den Kfz-Verkehr-Durchgangsverkehr an 
Attraktivität verlieren und damit zu einer Reduzierung bzw. Umleitung des Verkehrs 
beitragen.  
 
Die Parkplätze sollen erhalten bleiben und/oder es sollen alternative Parkangebote 
geschaffen werden 
Aufgrund der benötigten Flächenbedarfe zur Umsetzung der Planungsgrundsätze (mehr 
Grün, Verbreitern der Gehwege, etc.) kann die aktuelle Stellplatzanzahl im 
Planungsabschnitt nicht erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung Nippes hat im Rahmen 
eines Grundsatzbeschlusses im März 2021 beschlossen, dass die Anzahl der Stellplätze 
massiv reduziert werden soll.

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Seitens der Verwaltung gibt es derzeit keine eigenen Bemühungen, Quartiersgaragen zu 
bauen. Die Verwaltung bietet privaten Investoren einen Baukostenzuschuss an, der aus 
Stellplatzablösemitteln refinanziert werden kann, um einen finanziellen Anreiz hierfür zu 
schaffen. 
 
Vor dem Hintergrund des seit rund 20 Jahren fehlenden Investoreninteresses wurden 
bisher keine Quartiersgaragen realisiert. Vor dem Hintergrund des Masterplan Parken 
sollen die Potenziale für die Realisierung von Quartiersgaragen erneut geprüft werden. 
 
Alternative Parkangebote können daher kurzfristig nicht geschaffen werden. 
 
Es sollen mehr / größere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten werden 
Um dem hohen Stellplatzbedarf für Fahrräder entlang der Neusser Straße 
entgegenzukommen, ist geplant, die Anzahl an Fahrradstellplätzen deutlich zu erhöhen. 
Das Angebot soll außerdem durch Lastenradstellplätze ergänzt werden. 
 
Der Radverkehr soll baulich vom Kfz-Verkehr getrennt werden 
Für eine bauliche Trennung zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr sind die verfügbaren 
Flächen nicht ausreichend. Die Anzahl an Parkständen wird insgesamt deutlich 
reduziert. Dennoch müssen insbesondere für den Liefer- und Ladeverkehr Flächen zur 
Verfügung gestellt werden, damit die Anlieferung der umliegenden Geschäfte weiterhin 
sichergestellt bleibt. Um dies zu erreichen, wird die Radverkehrsführung entsprechend 
überfahrbar bleiben. 
 
Es sollen mehr (sichere) Querungsmöglichkeiten angeboten werden 
Im Rahmen der Umgestaltung sollen an geeigneten Stellen Querungen für 
Fußgänger*innen angeboten werden. Diese werden jeweils mit einer Mittelinsel als 
Querungshilfe und einer Zebrastreifenmarkierung ausgestattet, um den 
Fußgängerverkehr beim Queren zu bevorrechtigen. Diese Querungshilfen können bei 
der Planungsidee Geschäftsstraße eingerichtet werden.  
Im Bereich eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches sollten laut 
Straßenverkehrsordnung keine Zebrastreifen eingerichtet werden. In diesen Bereichen 
wird jedoch die Fahrbahn auf eine Breite von 6 Metern reduziert, was das Queren 
gepaart mit einer Geschwindigkeitsreduzierung grundsätzlich deutlich erleichtert. 
 
Die Verkehrskontrollen sollen verstärkt werden 
Das Amt für Öffentliche Ordnung wird über die Umgestaltung informiert. Nach 
Fertigstellung der Maßnahme wird die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln im Rahmen 
der personellen Möglichkeiten verstärkt kontrolliert. 
 
Die Gehwege sollen freigeräumt / geordnet werden 
Ebenso wie die Verbreiterung der Gehwege ist es auch grundsätzliches Ziel der 
Planung, diese insbesondere in den Laufbereichen möglichst frei von Möblierungen zu 
räumen, um Engstellen zu vermeiden und eine barrierefrei Nutzbarkeit zu ermöglichen.

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Die umliegenden Straßen sollen nicht mehrbelastet werden 
Ziel der Planung ist es, die Neusser Straße von quartiersfremden Durchgangsverkehren 
zu entlasten. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn vermeidbare Fahrten 
unterlassen werden, verstärkt die Verkehrsmittel des Umweltverbundes genutzt werden 
und nichtvermeidbare Verkehre anteilig auf andere Strecken verteilt bzw. umgeleitet 
werden. Eine spürbare Mehrbelastung für umliegende Straßen kann zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt daher nicht ausgeschlossen werden. 
 
Die Geschwindigkeit soll reduziert werden  
Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist in jedem Fall ein grundsätzliches Ziel der Planung. 
Die geplante Reduzierung auf 30 km/h wurde bereits vorgezogen und im Sommer 2021 
umgesetzt. Sofern ein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich umgesetzt wird, kann die 
Geschwindigkeit in diesem Bereich weiter auf 20 km/h reduziert werden. Parallel dazu 
sollen bauliche Maßnahmen, wie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit 
Mittelinseln und die städtebauliche Aufwertung des Straßenzuges, einen Beitrag zur 
Geschwindigkeitsreduzierung zu leisten. 
 
Es soll ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich / Zone 20 eingerichtet werden 
Zur weiteren Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten plant die Verwaltung in 
Teilbereichen einen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten. In einem 
Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich werden der motorisierte Individualverkehr (MIV) 
und der Radverkehr gemeinsam auf einer Fläche im Mischverkehr geführt. Der 
Radverkehr wird nicht separat geführt. Durch diese Führung kann die Fahrbahnbreite 
insgesamt deutlich reduziert werden. Die gewonnen Flächen werden dem 
Fußgängerverkehr, bzw. anderen Nutzungen wie Außengastronomie oder 
nichtkommerziellen Aufenthaltsflächen, zugeschlagen. 
Im zentralen Bereich (ca. Nelkenstraße bis Scharnhorststraße) kann eine gewünschte 
Verbesserung der Radverkehrsführung aufgrund von baulichen Engstellen (U-
Bahnaufgängen und Aufzügen) nicht umgesetzt werden. Dieser Bereich bietet sich 
daher für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches an. Ob dieser 
über diesen Bereich begrenzt wird oder bis zur Kempener Straße verlängert wird, wird 
im weiteren Verlauf der Planung und in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Nippes 
geprüft. 
Voraussetzung für die Einrichtung des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ist die 
seitens der Verwaltung angestrebte Umstufung der Bundesstraße in eine 
Gemeindestraße. 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll verbessert / gestärkt / zugelassen werden 
Im Rahmen der Umgestaltung werden alle in diesem Abschnitt liegenden 
Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Betriebliche Anpassungen, wie die Taktfrequenz 
zu erhöhen, obliegen der Zuständigkeit der Kölner-Verkehrs-Betriebe. 
 
Es sollen ausreichend Ladezonen eingerichtet werden  
Um den Gewerbeansässigen das Liefern und Laden zu ermöglichen, ist es vorgesehen, 
im Rahmen der Planung bedarfsgerecht Lade- und Lieferzonen einzurichten. Auf diese 
Weise soll das Laden und Liefern für die Gewerbetreibenden erleichtert und illegales

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Halten der Fahrzeuge auf der Fahrbahn bzw. den Radfahrstreifen vermieden werden. 
Die Einrichtung von Ladezonen ist daher ein entscheidender Faktor, um die 
Verkehrssicherheit entlang der Straße zu erhöhen. 
 
Es soll eine Fahrradstraße eingerichtet werden 
Eine Fahrradstraße dient zur Bündelung des Radverkehrs. Hier gilt eine 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und  Nebeneinanderfahren ist dem Radverkehr 
ausdrücklich erlaubt Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn es 
ihnen ein Zusatzschild erlaubt. Fahrradstraßen werden daher in der Regel dort 
eingerichtet, wo der Radverkehr Priorität hat oder zukünftig bekommen soll. Die Funktion 
der Neusser Straße als Hauptgeschäftsstraße und Bezirkszentrum von Nippes 
widerspricht dieser Grundvoraussetzung sowie dem Sinn einer Fahrradstraße, weshalb 
die Verwaltung von der Einrichtung einer Fahrradstraße entlang der Neusser Straße 
abrät.

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Planungsgrundsätze 
Die Ergebnisse der Beteiligung wurden bei der Erstellung von Planungsgrundsätzen für die 
anstehende Vorentwurfsplanung berücksichtigt. 
Leider können dabei nicht alle Wünsche der Bürger*innen bei der Planung berücksichtigt 
werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sind unter den oben gelisteten Hauptanliegen 
erläutert. Eine Vielzahl der genannten Wünsche der Bürger*Innen kann und soll aber bei der 
Planung berücksichtigt werden. 
Ergänzt durch den bereits im März 2021 von der Bezirksvertretung Nippes gefassten 
Beschluss sowie die Planungsgrundsätze, die die Fachverwaltung auf Grundlage einer 
Mängelanalyse formuliert hat, ergeben sich insgesamt folgende Leitlinien für den laufenden 
Planungsprozess: 
  
• Aufenthaltsqualität erhöhen 
• Begrünung / Entsiegelung / Wasserflächen vorsehen 
• Parkplätze reduzieren 
• mehr / größere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anbieten 
• mehr (sichere) Querungsmöglichkeiten anbieten 
• Verkehr reduzieren / beruhigen / umleiten 
• Gehwege freiräumen / ordnen 
• umliegende Straßen nicht mit mehr Verkehr belasten 
• Geschwindigkeit durch ergänzende bauliche Maßnahmen reduzieren 
• verkehrsberuhigten Geschäftsbereich / Zone 20 vorsehen 
• ausreichend Ladezonen einrichten 
• Multifunktionsflächen einrichten  
• Gehwege und Multifunktionsflächen durch bauliche Strukturen von der Fahrbahn 
trennen 
• Bestandsbäume erhalten und zusätzliche Bäume pflanzen 
• Barrierefreiheit sicherstellen  
• Ampeln abbauen 
• zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren (bereits umgesetzt)  
 
Am 26.11.2021 präsentierte die Verwaltung der Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der 
Beteiligung sowie die daraus erschlossenen Planungsgrundsätze im Rahmen eines 
Fachgespräches. 
Unter Berücksichtigung dieser Planungsgrundsätze empfiehlt die Verwaltung die für die 
Beteiligung vorgeschlagenen Querschnittsgestaltungen umzusetzen: 
- Südlicher Bereich: Geschäftsstraße (mit Radfahrstreifen) oder Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich (Mischfläche) 
- Zentraler Bereich: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich 
- Nördlicher Bereich: Geschäftsstraße (mit Radfahrstreifen)

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Als Ergebnis des Fachgespräches wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine 
entsprechende Vorentwurfsplanung erstellt. Für den südlichen Bereichen werden dabei 
beide Planungsideen als Einzelvarianten ausgearbeitet.

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Wie geht es weiter? 
 
In den kommenden Monaten wird die Verwaltung die laufende Vorentwurfsplanung weiter 
ausarbeiten, die der Bezirksvertretung Nippes und dem Verkehrsausschuss im Winter 2022 
zur Beratung vorgelegt werden soll. 
Die Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss des Vorentwurfes sowie die 
Beratungsergebnisse werden im Sitzungsdienst der Stadt Köln zum entsprechenden 
Zeitpunkt öffentlich einsehbar sein.  
Sobald der Planungsbeschluss für die Vorentwurfsplanung vorliegt, beginnt die 
Entwurfsplanung. 
Die Stadtgesellschaft erhält dann im Rahmen einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung, die 
Möglichkeit, der Verwaltung Anregungen zur Entwurfsplanung mitzuteilen. Zudem wird es 
eine Beteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz geben.

Mitteilung Ausschuss

1956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664 
Vorlagen-Nummer  03.11.2022 
 3168/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
 
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umgestaltung Neusser Straße zwischen Niehler 
Kirchweg und Kempener Straße 
hier: Beschlussvorlage zur Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße 
und Niehler Kirchweg aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.06.2021 TOP 3.8 
(Vorlage-Nr. 1883/2021) 
Sachverhalt: 
Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 08.06.2021 beauftragt, die Planung 
für die Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzunehmen und einen begleitenden mehrstufigen 
Entscheidungs- und Beteiligungsprozess durchzuführen.  
 
Mitteilung der Verwaltung: 
Im August 2021 wurde seitens der Verwaltung die erste Stufe der mehrstufig geplanten Öffentlich-
keitsbeteiligung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und 
Kempener Straße durchgeführt. Vom 2. bis zum 29. August 2021 hatten Bürger*innen die Möglich-
keit, der Verwaltung ihre Eindrücke, Wünsche und Meinungen zur geplanten Umgestaltung der Neus-
ser Straße zwischen dem Niehler Kirchweg und der Kempener Straße mitzuteilen. 
 
Die Möglichkeit zur Beteiligung bestand auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln, per E-Mail oder 
Post sowie an verschiedenen Standorten vor Ort in Nippes. 
 
Viele Bürger*innen sind der Einladung nachgekommen und haben die Möglichkeit zur Beteiligung an 
der Planung genutzt.  
 
Die Auswertung der Rückmeldungen ist abgeschlossen und als Anlage 1 beigefügt sowie auf dem 
Beteiligungsportal der Stadt Köln unter folgendem Link veröffentlicht: 
https://meinungfuer.koeln/archiv/auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-neusser-
strasse.html 
 
 
Anlage 
Anlage 1: Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung Neusser Straße 2021 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3168/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.11.2022
Erstellt
26.09.2022 15:38