0798/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, Fraktion Die Linke
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Anzahl Auszubildende bei den Kliniken 2012-2017
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Anzahl Auszubildende Kliniken 2012-2017 Einstellungsjahr Medizinische/r Fachangestellte/r Fachlagerist/i n Pharmazeutisch- kaufmännische/r Angestellte/r Bauzeich ner/in Kaufmann/-frau im Gesundheitswes en Rechtsanwaltsf achangestellte/ r Fachkraft - Lagerlogistik Summe 2012 6 0 0 1 0 0 0 7 2013 6 0 1 1 1 1 0 10 2014 5 0 0 0 1 0 0 6 2015 7 1 0 1 0 1 0 10 2017 3 2 0 0 0 0 1 6 Summe 27 3 1 3 2 2 1 39
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/111/1 AN/0377/2018 Vorlagen-Nummer 05.04. 2018 0798/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 Beantwortung einer Anfrage zum Thema "Auszubildende der städtischen Kliniken, die bei der Stadt angestellt sind" Beantwortung zur Anfrage AN/0377/2018 zu „Auszubildenden der städtischen Kliniken, die bei der Stadt Köln angestellt sind“ Der Rat der Stadt Köln hat 2006 die Einrichtung von 100 zusätzlichen Ausbildungsplätzen sowie die Einführung einer 6%igen Ausbildungsquote beschlossen. Um die politischen Aufträge erfüllen zu können, wurden damals u.a. die Verbundausbildungen mit den Kliniken initiiert. Die Kliniken erklärten sich hierbei bereit, bis zu insgesamt 30 Ausbildungsplätze in verschiedenen Berufsbildern anzubieten. Schwerpunkt stellte dabei von Beginn an die Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten bzw. zum medizinischen Fachangestellten dar. Die Verbundausbildung ist durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Dabei liegt die personelle Ve r- antwortung bei der Stadt Köln, während die Kliniken die finanzielle Verantwortung tragen. Die Kooperation mit den Kliniken bewirkt u.a.: die Erhaltung der Vielfalt des Ausbildungsangebots die Erhöhung der städtischen Ausbildungsquote die Wahrnehmung von gesellschaftlicher Verantwortung eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit im Anschluss guten Arbeitsmarktchancen Im Anschluss an die Ausbildung: hat die Stadt Köln den Medizinischen Fachangestellten ein Übernahmeangebot im Übe r- hangmodell bei 53 (0,5 Stelle EG 5 TVöD) unterbreitet, d.h., dass den Nachwuchskräften trotz fehlenden Bedarfs eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wurde; wurde den Auszubildenden in anderen Fällen, analog zu den allgemeinen städtischen Übe r- nahmeregeln diese, orientiert am jeweiligen Bedarf (z.B. Bauzeichnerinnen bzw. Bauzeichner, Rechtsanwaltsfachangestellte), in anderen Ämtern angeboten; erfolgte zudem teilweise eine Übernahme bei den Kliniken; war eine Übernahme seitens der Nachwuchskräfte teilweise nicht gewünscht. Fragen: 2 1. Wie viele Auszubildende in nicht -Gesundheitsberufen bei den Städtischen Kliniken, die ihren Ausbildungsvertrag mit der St adt Köln geschlossen haben, gab es in den letzten 5 Jahren (2012-2016) in welchen Berufen? Im Zeitraum 2012-2017 wurden insgesamt 39 Auszubildende eingestellt. Darunter befi n- den sich 12 Personen, die ihre Ausbildung nicht im Berufsbild Medizinische Fachang e- stellte absolviert haben; s. Anlage I 2. Wird dieses Modell (die Stadt als Vertragspartnerin, stadtnahe Unternehmen als Ausbildung s- ort) noch in anderen stadtnahen Betrieben praktiziert, z. B. den Sozial -Betrieben Köln oder den Abfallwirtschaftsbetrieben? Die Tischlerausbildung bei den SBK erfolgt im gleichen Modell. Hier wurden 2 Ausz u- bildende seit 2010 ausgebildet. 3. Wie hoch ist der Aufwand innerhalb des Personalamtes für die Verwaltung der Auszubilde n- den, die ihren Ausbildungsort bei den Städtischen Klinik en bzw. in anderen Betrieben haben? Bitte in Stellenanteil oder Lohn- plus Sachkosten angeben. Der Stellenanteil für den Verwaltungsaufwand beträgt ca. 10 % einer Personalsachb e- arbeitung im Personal- und Verwaltungsmanagement. Für diese Tätigkeiten werden den Kliniken jährlich 5.000 € (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) zur Erstattung in Rechnung gestellt. Darüber hinaus erstatten die Kliniken die Personalkosten der Nachwuchskräfte in voller Höhe. 4. Sieht die Stadt eine Möglichkeit, die Ausbildungsbetriebe dazu zu verpflichten , freie Stellen für ein Jahr mit Auszubildenden zu besetzen, die während ihrer Ausbildung die erforderlichen Leistungen erbracht haben? Eine Verpflichtung der Kliniken durch die Stadt Köln ist rechtlich nicht durchsetzbar. Deshalb hat die Stadt Köln teilw eise über den Bedarf hinaus Übernahmeangebote u n- terbreitet. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0798/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.04.2018
- Erstellt
- 12.03.2018 16:37