Mandari Insight

2912/2022

Eisbahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.34

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4042 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
01/01-02 
 
Vorlagen-Nummer 
 2912/2022 
Freigabedatum 
05.09.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eisbahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, auf die Umsetzung einer Eisbahn am Ebertplatz in der Winter-
saison 2022/2023 mit Blick auf die aktuell vorliegende Energiekrise zu verzichten. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, alternativ zur Eisbahn eine kulturelle Bespie-
lung des Ebertplatzes in der Wintersaison 2022/2023 zu prüfen und umzusetzen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, alternativ zur Eisbahn synthetische Eisstock-
schießbahnen auf dem Ebertplatz zu prüfen und umzusetzen.  
 
 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Absage Eisbahn 
Auf Grund der aktuell vorliegenden Energiekrise bedingt durch den russischen Angriffskrieg gegen 
die Ukraine und der damit stark angestiegenen Preise für Erdöl und Erdgas haben die Stadtverwal-
tung sowie die städtischen Unternehmen Energieeinsparmaßnahmen erarbeitet. In diesem Zusam-
menhang prüft die Verwaltung sukzessive, auf welche Maßnahmen aus energetischen Gründen ver-
zichtet werden kann.  
Der Energieverbrauch der Eisbahn in der Wintersaison 2021/2022 lag bei ca. 61.000 kWh.  
Vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden Energiekrise ist die Umsetzung einer städtischen Eis-
bahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 nicht vertretbar.  
 
Kulturelle Bespielung:  
Um den Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 nicht unbespielt zu lassen und der Weiterführung 
der Zwischennutzung gerecht zu werden (vgl. 0744/2022), schlägt die Verwaltung eine Bespielung 
mit kulturellen Beiträgen sowie einer gastronomischen Versorgung vor. Die kulturelle Bespielung wird 
anteilig aus den für die Eisbahn bereitgestellten Mitteln finanziert.

3 
Synthetisches Eisstockschießen:  
Alternativ zu einer strombetriebenen sowie synthetischen Eisbahn schlägt die Verwaltung vor, in der 
Wintersaison 2022/2023 auf dem Ebertplatz drei Eisstockschießbahnen umzusetzen, um die Platzflä-
che über einen regelmäßigen Zeitraum in den Abendstunden zu bespielen. Die synthetischen Eis-
stockschießbahnen haben keinen Strombedarf und verursachen im Gegensatz zu einer synthetischen 
Eisbahn zudem keinen Feinabrieb. Die Kosten für die Umsetzung von insgesamt drei Eisstock-
schießbahnen belaufen sich auf ca. 100.000 Euro brutto. Die Umsetzung der synthetischen Eisstock-
schießbahnen wird anteilig aus den für die Eisbahn bereitgestellten Mitteln finanziert. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen haben eine fristgerechte Einbringung in den anste-
henden Sitzungsverlauf verhindert. Um die Bespielung inhaltlich ausgestalten und vorbereiten zu 
können, ist eine Befassung in der Ratssitzung am 08.09.22 erforderlich. Für den Fall, dass der Rat 
abweichend vom Beschlussvorschlag bei einer Eisbahn bleiben möchte, müsste die Planung kurzfris-
tig beginnen, dies gälte ebenso für eine kulturelle Bespielung. Eine Beschlussfassung im November 
wäre dafür zu spät.  
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ebertplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2912/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.09.2022
Erstellt
02.09.2022 11:39