2912/2022
Eisbahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 01/01-02 Vorlagen-Nummer 2912/2022 Freigabedatum 05.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eisbahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, auf die Umsetzung einer Eisbahn am Ebertplatz in der Winter- saison 2022/2023 mit Blick auf die aktuell vorliegende Energiekrise zu verzichten. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, alternativ zur Eisbahn eine kulturelle Bespie- lung des Ebertplatzes in der Wintersaison 2022/2023 zu prüfen und umzusetzen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, alternativ zur Eisbahn synthetische Eisstock- schießbahnen auf dem Ebertplatz zu prüfen und umzusetzen. Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Absage Eisbahn Auf Grund der aktuell vorliegenden Energiekrise bedingt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der damit stark angestiegenen Preise für Erdöl und Erdgas haben die Stadtverwal- tung sowie die städtischen Unternehmen Energieeinsparmaßnahmen erarbeitet. In diesem Zusam- menhang prüft die Verwaltung sukzessive, auf welche Maßnahmen aus energetischen Gründen ver- zichtet werden kann. Der Energieverbrauch der Eisbahn in der Wintersaison 2021/2022 lag bei ca. 61.000 kWh. Vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden Energiekrise ist die Umsetzung einer städtischen Eis- bahn auf dem Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 nicht vertretbar. Kulturelle Bespielung: Um den Ebertplatz in der Wintersaison 2022/2023 nicht unbespielt zu lassen und der Weiterführung der Zwischennutzung gerecht zu werden (vgl. 0744/2022), schlägt die Verwaltung eine Bespielung mit kulturellen Beiträgen sowie einer gastronomischen Versorgung vor. Die kulturelle Bespielung wird anteilig aus den für die Eisbahn bereitgestellten Mitteln finanziert. 3 Synthetisches Eisstockschießen: Alternativ zu einer strombetriebenen sowie synthetischen Eisbahn schlägt die Verwaltung vor, in der Wintersaison 2022/2023 auf dem Ebertplatz drei Eisstockschießbahnen umzusetzen, um die Platzflä- che über einen regelmäßigen Zeitraum in den Abendstunden zu bespielen. Die synthetischen Eis- stockschießbahnen haben keinen Strombedarf und verursachen im Gegensatz zu einer synthetischen Eisbahn zudem keinen Feinabrieb. Die Kosten für die Umsetzung von insgesamt drei Eisstock- schießbahnen belaufen sich auf ca. 100.000 Euro brutto. Die Umsetzung der synthetischen Eisstock- schießbahnen wird anteilig aus den für die Eisbahn bereitgestellten Mitteln finanziert. Begründung der Dringlichkeit: Umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen haben eine fristgerechte Einbringung in den anste- henden Sitzungsverlauf verhindert. Um die Bespielung inhaltlich ausgestalten und vorbereiten zu können, ist eine Befassung in der Ratssitzung am 08.09.22 erforderlich. Für den Fall, dass der Rat abweichend vom Beschlussvorschlag bei einer Eisbahn bleiben möchte, müsste die Planung kurzfris- tig beginnen, dies gälte ebenso für eine kulturelle Bespielung. Eine Beschlussfassung im November wäre dafür zu spät. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ebertplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2912/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2022
- Erstellt
- 02.09.2022 11:39