Anfrage zum Verfahren der städtischen Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1078/2024 vom 21.08.2024
Stand: Am 03.09.2024 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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FachAK 5- Anfrage AGG-Beschwerdestelle
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FachAK 5 des Integratıonsrates 05.08.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen D ikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 03.09.2024 Anfrage zum Verfahren der städtischen Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, die aktuelle Studie „Unternehmen in Verantwortung! Umfrageergebnisse zu Rechtsextremismus in der Arbeitswelt – Herausforderungen und Handlungsbedarfe“ zeigt, dass Unternehmen oft unzureichend auf rechtsextreme Vorfälle reagieren: Ein gravierendes Ergebnis des Juni 2024 veröffentlichten Studies ist, dass nur in 17% der Fälle Maßnahmen ergriffen wurden. Zudem wurde nochmals deutlich in wieweit rechtsextreme Einstellungen das Betriebsklima negativ beeinflussen und die Fachkräftegewinnung und –sicherung erschweren. Hinzu kommt, dass mehrere, teils anonyme Beschwerden über Mitarbeiter*innen, die sich rassistisch und diskriminierend gegenüber Kölner Bürger*i nnen verhalten haben, an den Integrationsrat herangetragen wurden. Unter Bezugnahme auf die o.g. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie und aufgrund von Beschwerden wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Wie viele Fälle pro Jahr wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr der städtischen AGG-Beschwerdestelle gemeldet? Hier ist eine Unterteilung erbeten in interne Beschwerden und externe Beschwerden, d.h. rassistisches Verhalten unter städtischen Kolleg*innen und rassistisches Verhalten von städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber Kölner Bürger*innen. 2) Nach welchem Verfahren arbeitet die AGG -Beschwerdestelle? Wie läuft der Beschwerdeprozess vom Eingang der Beschwerde bis zum Abschluss des Verfahrens ab? 3) In wie vielen Fällen führte das Verfahren zu personalrechtlichen Konsequenzen? D.h. wie viele disziplinarische oder arbeitsrechtliche Verfahren in Bezug auf rassistisches Verhalten hat es gegeben? Mit freundlichen Grüßen Für den FachAK 5, Ahmet Edis, Vorsitzender des FachAK 5
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