mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0641/2020 vom 20.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    PDF

    Herunterladen: Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0641/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung möge dafür sorgen, dass die nachstehend genannten Schulhöfe an Grundschulen im Bezirk in den Sommerferien für Kinder bis 12 Jahren von 10-18 Uhr geöffnet werden.  Nibelungenschule  Mathilde-von-Mevissen-Grundschule  Florianschule  Grundschule Steinberger Straße  Grundschule Gathestraße  Otfried-Preußler-Schule  Grundschule Halfengasse  Grundschule Nesselrodestraße  Grundschule Osterather Straße  Sternsingerschule Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Begründung: Die anstehenden Sommerferien werden für viele Familien mit Kindern anders als in den ver- gangenen Jahren verlaufen. Trotz schrittweiser Lockerungen der Corona-Maßnahmen - auch im Reiseverkehr - ist zu erwarten, dass viele Familien die Ferien zuhause in Köln verbringen werden. Einerseits haben Eltern ihre Urlaubstage während des Lock-Downs in der Corona- Pandemie zur Betreuung ihrer Kinder eingesetzt - nicht jede Mutter oder jeder Vater arbeitet in einem systemrelevanten Beruf und konnte auf die Notbetreuung in OGS und Kindergarten zurückgreifen - andererseits verringerte sich das Einkommen durch Kurzarbeit und / oder den Verlust weiterer Einkommensquellen in vielen Familien erheblich. Es ist außerdem frag- lich, ob in diesem Sommer alle geplanten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche von Seiten der Stadt Köln und der unterschiedlichen Initiativen durchgeführt werden können, was die Frage sinnvoller Beschäftigung und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche aufwirft. In manchen Siedlungsbereichen stehen dafür wenig Flächen zu Verfügung. Deshalb wäre es eine große Bereicherung, die Schulhöfe der oben genannten Grundschulen für Kin- der bis zu 12 Jahren in den Sommerferien von 10-18 Uhr zu öffnen. gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz