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AN/0641/2020

Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 20.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.06.2020, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2420 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0641/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Öffnung von Schulhöfen an Grundschulen in den Sommerferien 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung möge dafür sorgen, dass die nachstehend genannten Schulhöfe an 
Grundschulen im Bezirk in den Sommerferien für Kinder bis 12 Jahren von 10-18 Uhr 
geöffnet werden. 
  
 Nibelungenschule 
 Mathilde-von-Mevissen-Grundschule 
 Florianschule 
 Grundschule Steinberger Straße 
 Grundschule Gathestraße 
 Otfried-Preußler-Schule 
 Grundschule Halfengasse 
 Grundschule Nesselrodestraße 
 Grundschule Osterather Straße 
 Sternsingerschule 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Begründung: 
 
Die anstehenden Sommerferien werden für viele Familien mit Kindern anders als in den ver-
gangenen Jahren verlaufen. Trotz schrittweiser Lockerungen der Corona-Maßnahmen - auch 
im Reiseverkehr - ist zu erwarten, dass viele Familien die Ferien zuhause in Köln verbringen 
werden. Einerseits haben Eltern ihre Urlaubstage während des Lock-Downs in der Corona-
Pandemie zur Betreuung ihrer Kinder eingesetzt - nicht jede Mutter oder jeder Vater arbeitet 
in einem systemrelevanten Beruf und konnte auf die Notbetreuung in OGS und Kindergarten 
zurückgreifen - andererseits verringerte sich das Einkommen durch Kurzarbeit und / oder 
den Verlust weiterer Einkommensquellen in vielen Familien erheblich. Es ist außerdem frag-
lich, ob in diesem Sommer alle geplanten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche von 
Seiten der Stadt Köln und der unterschiedlichen Initiativen durchgeführt werden können, was 
die Frage sinnvoller Beschäftigung und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche 
aufwirft. In manchen Siedlungsbereichen stehen dafür wenig Flächen zu Verfügung. Deshalb 
wäre es eine große Bereicherung, die Schulhöfe der oben genannten Grundschulen für Kin-
der bis zu 12 Jahren in den Sommerferien von 10-18 Uhr zu öffnen. 
 
 
 
 
 gez. Helmut Metten      gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neusser Straße 450
  • Osterather Straße
  • Nesselrodestraße
  • Halfengasse
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0641/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
20.05.2020
Erstellt
20.05.2020 09:44