3994/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage- Eingabe
7589 Zeichen
An die Stadt Köln An den Bürgermeister des Stadtbezirks Kalk Herr Marco Pagano Bezirksrathaus Köln-Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Ausschuss Anregungen und Beschwerden Geschäftsstelle Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, 08.08.2019 EILT Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW): Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz Fahrräder und Anlieger frei sowie Keine Wendemöglichkeit für einen Teil der Neuerburgstraße im Stadtteil Kalk/Testphase für die Dauer von einem Jahr Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrter Herr Thelen, wir möchten die kommunale Politik und Verwaltung Köln bitten, sich für die Anordnung eines Verbots für Fahrzeuge aller Art („Durchfahrtsverbot“) mit Zusatz „Fahrrad und Anlieger frei“ sowie „Keine Wendemöglichkeit“ für einen Teil der Neuerburgstraße einzusetzen, indem dort Pollern aufgestellt werden (s. beigefügte Skizze). Um Fußgänger*innen und insbesondere kleine Kindergarten- und bald Schulkinder gegen eine zu hohe und gefährliche Verkehrsbelastung zu schützen und Rücksicht auf das Wohl der Anwohner*innen zu nehmen, fordern wir die Verwaltung und die Politik dringend auf, diese Maßnahme zu ergreifen. Auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse besteht eine akute Gefahrenlage insbesondere für Kindergarten- und bald Schulkinder aus folgenden Gründen: Schmale Fahrbahn und hoher (Kfz-)Verkehrsstärke Regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen der 30-Zone beliebte Abkürzung zur Kalker Hauptstraße sowie zu Autobahne A3 und A4 Einseitig zugelassenen Parkplätze entlang der Fahrbahn Die Neuerburgstraße/Höhe Kalker Hauptstraße ist für das Fahren in zwei Richtungen extrem schmal. Hinzu kommt, dass einseitig kostenlose Parkplätze offiziell zugelassen sind, welche die Fahrbahn Anlage 1 zusätzlich verkleinern. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von Zone 30 systematisch von den PKWs und LKWs-Fahrer*innen ignoriert, sodass die PKWs schnell und gefährlich fahren. Durch diese enge und stark befahrene Fahrbahnsituation kommt es sehr häufig dazu, dass PKWs und sogar LKWs auf dem Bürgersteig vor den Häusern der Neuerburgstraße Hausnummern 2 bis 6c fahren und somit Kinder- und Fußgänger*innen in einer akuten Unfallgefahr gebracht werden. (S. bitte beigefügte Bilder) Bereits ab 2020 soll als Übergangslösung an der Neuerburgstraße eine Container-Schule des Bistums Köln angesiedelt werden. Aus diesem Grund halten wir die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge aller Art für umso dringender. Seit dem 16.7.19 wurde eine zeitlich befristete “unechte“ Einbahnstraße in der Neuerburgstraße/Höhe Kalker Hauptstraße eingeführt. Grund dafür ist die Teilsperrung der Rolshoverstraße bis Anfang September. Die Baumaßnahmen sollen 8 Wochen andauern. Der PKW- und LKW-Verkehr zur Kalker Hauptstraße wird somit nicht mehr über die schmale Anwohnerstraße (Neuerburgstraße), sondern über die Dillenburgstraße und Kapellenstraße umgeleitet. Diese Umleitung halten wir für eine sehr sinnvolle und angebrachte Maßnahme, da die Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße sich eindeutig entspannt hat und der Durchgangsverkehr deutlich entlastet wurde, obwohl lediglich eine kleine Minderheit der Autofahrer*innen das Einfahrtsverbot seit 3 Wochen einhält und trotz regelmäßiger Polizeikontrolle (s. bitte beigefügter Zeitungsartikel und Bilder) Angesichts dieser bereits existierenden Anordnung der befristeten Einbahnstraße und aufgrund der Tatsache, dass ab nächstem Jahr eine Schule als Zwischenlösung auf der Neuerburgstraße/ Ecke Sieverstraße kommt, halten wir es für einen günstigen Zeitpunkt, die Einführung einer verkehrsberuhigten Anliegerstraße durch Aufstellen von Pollern anzuordnen. Für die Testphase von einem Jahr und danach soll ein Überdenken zur Weiterführung oder Aufheben dieser Anordnung geschehen. Uns sind die Pläne der Stadt Köln, die Neuerburgstraße auf der Höhe der Kalker Hauptstraße zu einer verkehrsberuhigten Straße umzugestalten, bekannt. Bis allerdings diese Pläne durchgeführt sind, halten wir die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller Fahrzeuge oder die langfristige Änderung der Straße in eine Einbahnstraße ab sofort für dringend notwendig, damit man die angespannte Verkehrssituation für die Kinder und Anwohner*innen unmittelbar verbessern kann ohne größeren Aufwand für die Verwaltung. 2 Wir halten es für sehr realistisch, dass durch die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller Fahrzeuge eine endgültige und dauerhafte Verbesserung der Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße/ Höhe Kalker Hauptstraße einstellen würde. Sollte die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller Fahrzeuge – auch für eine Testphase von einem Jahr - nicht möglich sein, fordern wir, dass die Neuerburgstraße langfristig in eine Einbahnstraße verändert wird. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Antwort im Voraus! Freundliche Grüße 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 „Unechte Einbahnstraße“ Autofahrer missachten in Köln- Kalk das Einfahrverbot Von Norbert Ramme 01. 08.19, 08: 02 Uhr Trotz Einfahrtverbot nutzen viele Autos die Neuerburgstraße. Foto: Norbert Ramme Köln-Kalk - Eine „unechte Einbahnstraße“ sorgt für Verwirrung und Verärgerung bei Anliegern und Autofahrern in Kalk. Nachdem die Rolshover Straße im Abschnitt zwischen Kalker Hauptstraße und Johann-Mayer-Straße seit rund zwei Wochen umfangreich saniert wird, ist nun die Durchfahrt durch die Neuerburgstraße in Richtung Kalker Hauptstraße von der Verwaltung in Höhe der Zufahrt von der Sieversstraße aus gesperrt worden. „Das war ursprünglich nicht vorgesehen, habe ich aber nach massiven Protesten der Anlieger und wegen der Sicherheit der Fußgänger kurzfristig 15 angeordnet“, erklärt Alexandra Foxius vom Amt für Verkehrsmanagement auf Anfrage. Anwohner hatten moniert, dass viele Fahrzeuge, die aus Richtung Humboldt- Gremberg oder von der Autobahn A 59 kommen, nicht die vorgeschriebene Umleitung nutzen. Abkürzung über die Einbahnstraße Anstatt den ausgeschilderten und mehrere Kilometer langen Umweg über die Dillenburger Straße, Kapellenstraße und zurück über die viel befahrene Kalker Hauptstraße (Foxius: „Das ist schon lästig und nicht schön“) zu nehmen, entschieden sich viele ortskundige Autofahrer für die Abkürzung über Sievers- und Neuerburgstraße. „Da wurde dann auch noch vielfach über den Gehweg gefahren. Das wollte ich unterbinden“, so Foxius. So weist rechts und links der Fahrbahn der Neuerburgstraße jeweils ein Schild mit dem Einbahn- Verkehrszeichen auf das Verbot hin. Fast im Minuten-Takt ist zu beobachten, dass Autofahrer – sowohl mit Kölner als auch mit auswärtigen Kennzeichen – diese Vorschrift missachten und zu Verkehrssündern werden, um weiterhin die Neuerburgstraße als Abkürzung zu nutzen. Denn gleich hinter diesen Schildern ist die Straße ja schon wieder in beide Richtungen befahrbar. 16 An der H auptstraße fehlt ein Hinweis auf die Einbahnstraße. Foto: Norbert Ramme Von der Kalker Hauptstraße aus gibt es keinerlei Hinweis auf eine „unechte“ Einbahnstraße. Dort wird nur die Durchfahrt für LKW eingeschränkt. Für die Kontrolle der Regeln sei allerdings nicht das städtische Ordnungsamt sondern die Polizei zuständig, da es sich ja um „fließenden Verkehr“ handele, so heißt es. Doch der Polizei mangelt es an Personal. Die Verkehrsprobleme werden wohl noch zwei Monate andauern, so lange werden die Sanierungsarbeiten an der Rolshover Straße noch andauern. 17
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3155 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3994/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt ein Durchfahrtsverbot auf der Neuerburgstraße aber ab. Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung der bereits mit den Anwoh- nenden erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich beauftragt. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 2 Begründung: Der Petent und 11 weitere Unterstützer beantragen die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Fahrräder und Anlieger frei sowie keine Wendemöglichkeit für einen Teil der Neuerburgstraße im Stadtteil Kalk als Testphase für die Dauer von einem Jahr (s. An- lage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Baumaßnahme auf der Kreuzung Rolshoverstraße/Kalker Hauptstraße hat dazu geführt, dass Ausweichverkehre in der Neuerburgstraße aufgetreten sind. Die Baumaßnahme ist kürz-lich beendet worden. Dies hat dazu geführt, dass die damit verbundene baustellenbedingte Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße sich wieder entspannt hat. In dem Bereich der Neuerburgstraße zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6,5 m. Beidseitig ist neben der Fahrbahn ein ca. 1,5 breiter Fußweg. Auf der östli- chen Seite wird durchgängig geparkt. Damit ist die nutzbare Fahrbahnbreite ca. 4,5 m. Die Fahrbahn- breite lässt weder ein hohes Verkehrsaufkommen noch hohe Geschwindigkeiten zu. Eine Verkehrs- zählung im September 2018 hat folgende Ergebnisse gebracht: Im Querschnitt fahren in der Morgenspitze 130 Fahrzeuge und in der Abendspitze 138 Fahrzeuge. Die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird (V 85), beträgt 24 km/h in südliche Richtung und 27 km/h in nördliche Richtung. Aufgrund der beschriebenen Verkehrs- situation stellt die Neuerburgstraße im Normalzustand (d. h. ohne baustellenbedingte Ausweichver- kehre) keine attraktive Abkürzung für andere Verkehre dar. Die Belastung und die Geschwindigkeiten sind so gering, dass für die Neuerburgstraße im Bereich zwischen Kalker Hauptstraße und Sievers- straße eine Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich unter Beteiligung der Anwohnenden er- stellt wurde. Die Sperrung der Neuerburgstraße würde des Weiteren zu unerwünschten Verlagerun- gen in die Sieversstraße, die mehr Last aufnehmen müsste und vergleichbar sensibel ist, führen. Der Parkverkehr ergibt sich hauptsächlich durch die Anwohnenden/Anliegenden selbst. Ein Durchfahrtverbot würde die vorhandene Verkehrssituation nicht verändern, da Anliegende als auch Lieferverkehr die Straße weiterhin nutzen würden. Außerdem würde eine Wendemöglichkeit benötigt. Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße ist unauffällig. Die Erschließungsfunktion der Straße muss erhalten bleiben. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3994/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 14.11.2019 15:03