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3994/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 2.1

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

7589 Zeichen

An die Stadt Köln  
An den Bürgermeister des Stadtbezirks Kalk 
Herr Marco Pagano 
Bezirksrathaus Köln-Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273  
51103 Köln  
Ausschuss Anregungen und Beschwerden Geschäftsstelle 
Ludwigstraße 8 50667 Köln 
Postfach 10 35 64  
50475 Köln  
Köln, 08.08.2019 
EILT Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW): 
Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz Fahrräder und Anlieger frei sowie Keine 
Wendemöglichkeit für einen Teil der Neuerburgstraße im Stadtteil Kalk/Testphase für die Dauer 
von einem Jahr  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrter Herr Thelen, 
wir möchten die kommunale Politik und Verwaltung Köln bitten, sich für die Anordnung eines 
Verbots für Fahrzeuge aller Art („Durchfahrtsverbot“) mit Zusatz „Fahrrad und Anlieger frei“ sowie 
„Keine Wendemöglichkeit“ für einen Teil der Neuerburgstraße einzusetzen, indem dort Pollern 
aufgestellt werden (s. beigefügte Skizze).  
Um Fußgänger*innen und insbesondere kleine Kindergarten- und bald Schulkinder gegen eine zu 
hohe und gefährliche Verkehrsbelastung zu schützen und Rücksicht auf das Wohl der 
Anwohner*innen zu nehmen, fordern wir die Verwaltung und die Politik dringend auf, diese 
Maßnahme zu ergreifen.  
Auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse besteht eine akute Gefahrenlage insbesondere für 
Kindergarten- und bald Schulkinder aus folgenden Gründen:  
 Schmale Fahrbahn und hoher (Kfz-)Verkehrsstärke
 Regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen der 30-Zone
 beliebte Abkürzung zur Kalker Hauptstraße sowie zu Autobahne A3 und A4
 Einseitig zugelassenen Parkplätze entlang der Fahrbahn
Die Neuerburgstraße/Höhe Kalker Hauptstraße ist für das Fahren in zwei Richtungen extrem schmal. 
Hinzu kommt, dass einseitig kostenlose Parkplätze offiziell zugelassen sind, welche die Fahrbahn 
Anlage 
1

zusätzlich verkleinern. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von Zone 30 
systematisch von den PKWs und LKWs-Fahrer*innen ignoriert, sodass die PKWs schnell und 
gefährlich fahren. Durch diese enge und stark befahrene Fahrbahnsituation kommt es sehr häufig 
dazu, dass PKWs und sogar LKWs auf dem Bürgersteig vor den Häusern der Neuerburgstraße 
Hausnummern 2 bis 6c fahren und somit Kinder- und Fußgänger*innen in einer akuten Unfallgefahr 
gebracht werden. (S. bitte beigefügte Bilder)  
Bereits ab 2020 soll als Übergangslösung an der Neuerburgstraße eine Container-Schule des Bistums 
Köln angesiedelt werden. Aus diesem Grund halten wir die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für 
Fahrzeuge aller Art für umso dringender.  
Seit dem 16.7.19 wurde eine zeitlich befristete “unechte“  Einbahnstraße in der 
Neuerburgstraße/Höhe Kalker Hauptstraße eingeführt. Grund dafür ist die Teilsperrung der 
Rolshoverstraße bis Anfang September. Die Baumaßnahmen sollen 8 Wochen andauern.  
Der PKW- und LKW-Verkehr zur Kalker Hauptstraße wird somit nicht mehr über die schmale 
Anwohnerstraße (Neuerburgstraße), sondern über die Dillenburgstraße und Kapellenstraße 
umgeleitet. Diese Umleitung halten wir für eine sehr sinnvolle und angebrachte Maßnahme, da die 
Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße sich eindeutig entspannt hat und der Durchgangsverkehr 
deutlich entlastet wurde, obwohl lediglich eine kleine Minderheit der Autofahrer*innen das 
Einfahrtsverbot seit 3 Wochen einhält und trotz regelmäßiger Polizeikontrolle (s. bitte beigefügter 
Zeitungsartikel und Bilder)  
Angesichts dieser bereits existierenden Anordnung der befristeten Einbahnstraße und aufgrund der 
Tatsache, dass ab nächstem Jahr eine Schule als Zwischenlösung auf der Neuerburgstraße/ Ecke 
Sieverstraße kommt, halten wir es für einen günstigen Zeitpunkt, die Einführung einer 
verkehrsberuhigten Anliegerstraße durch Aufstellen von Pollern anzuordnen. Für die Testphase von 
einem Jahr und danach soll ein Überdenken zur Weiterführung oder Aufheben dieser Anordnung 
geschehen.  
Uns sind die Pläne der Stadt Köln, die Neuerburgstraße auf der Höhe der Kalker Hauptstraße zu einer 
verkehrsberuhigten Straße umzugestalten, bekannt. Bis allerdings diese Pläne durchgeführt sind, 
halten wir die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller Fahrzeuge oder die langfristige Änderung 
der Straße in eine Einbahnstraße ab sofort für dringend notwendig, damit man die angespannte 
Verkehrssituation für die Kinder und Anwohner*innen unmittelbar verbessern kann ohne größeren 
Aufwand für die Verwaltung.  
2

Wir halten es für sehr realistisch, dass durch die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller 
Fahrzeuge eine endgültige und dauerhafte Verbesserung der Verkehrssituation auf der 
Neuerburgstraße/ Höhe Kalker Hauptstraße einstellen würde.  
Sollte die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes aller Fahrzeuge – auch für eine Testphase von einem 
Jahr - nicht möglich sein, fordern wir, dass die Neuerburgstraße langfristig in eine Einbahnstraße 
verändert wird.  
Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Antwort im Voraus! 
Freundliche Grüße 
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„Unechte Einbahnstraße“ 
Autofahrer missachten in Köln-
Kalk das Einfahrverbot  
 Von
Norbert Ramme 
 01. 08.19, 08: 02 Uhr 
 
Trotz Einfahrtverbot nutzen viele Autos die Neuerburgstraße. 
Foto:  
Norbert Ramme 
Köln-Kalk - 
Eine „unechte Einbahnstraße“ sorgt für Verwirrung und Verärgerung bei 
Anliegern und Autofahrern in Kalk. Nachdem die Rolshover Straße im 
Abschnitt zwischen Kalker Hauptstraße und Johann-Mayer-Straße seit rund 
zwei Wochen umfangreich saniert wird, ist nun die Durchfahrt durch die 
Neuerburgstraße in Richtung Kalker Hauptstraße von der Verwaltung in Höhe 
der Zufahrt von der Sieversstraße aus gesperrt worden. 
„Das war ursprünglich nicht vorgesehen, habe ich aber nach massiven 
Protesten der Anlieger und wegen der Sicherheit der Fußgänger kurzfristig 
15

angeordnet“, erklärt Alexandra Foxius vom Amt für Verkehrsmanagement auf 
Anfrage. 
Anwohner hatten moniert, dass viele Fahrzeuge, die aus Richtung Humboldt-
Gremberg oder von der Autobahn A 59 kommen, nicht die vorgeschriebene 
Umleitung nutzen. 
Abkürzung über die Einbahnstraße 
Anstatt den ausgeschilderten und mehrere Kilometer langen Umweg über die 
Dillenburger Straße, Kapellenstraße und zurück über die viel befahrene Kalker 
Hauptstraße (Foxius: „Das ist schon lästig und nicht schön“) zu nehmen, 
entschieden sich viele ortskundige Autofahrer für die Abkürzung über Sievers- 
und Neuerburgstraße. „Da wurde dann auch noch vielfach über den Gehweg 
gefahren. Das wollte ich unterbinden“, so Foxius. So weist rechts und links der 
Fahrbahn der Neuerburgstraße jeweils ein Schild mit dem Einbahn-
Verkehrszeichen auf das Verbot hin. 
Fast im Minuten-Takt ist zu beobachten, dass Autofahrer – sowohl mit Kölner 
als auch mit auswärtigen Kennzeichen – diese Vorschrift missachten und zu 
Verkehrssündern werden, um weiterhin die Neuerburgstraße als Abkürzung 
zu nutzen. Denn gleich hinter diesen Schildern ist die Straße ja schon wieder in 
beide Richtungen befahrbar. 
16

An der H
auptstraße fehlt ein Hinweis auf die Einbahnstraße. 
Foto:  
Norbert Ramme 
Von der Kalker Hauptstraße aus gibt es keinerlei Hinweis auf eine „unechte“ 
Einbahnstraße. Dort wird nur die Durchfahrt für LKW eingeschränkt. Für die 
Kontrolle der Regeln sei allerdings nicht das städtische Ordnungsamt sondern 
die Polizei zuständig, da es sich ja um „fließenden Verkehr“ handele, so heißt 
es. Doch der Polizei mangelt es an Personal. Die Verkehrsprobleme werden 
wohl noch zwei Monate andauern, so lange werden die Sanierungsarbeiten an 
der Rolshover Straße noch andauern. 
17

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3155 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3994/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk  (Az.: 02-1600-188/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt ein Durchfahrtsverbot auf der 
Neuerburgstraße aber ab. Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung der bereits mit den Anwoh-
nenden erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich beauftragt. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020

2 
Begründung: 
Der Petent und 11 weitere Unterstützer beantragen die Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für 
Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Fahrräder und Anlieger frei sowie keine Wendemöglichkeit für 
einen Teil der Neuerburgstraße im Stadtteil Kalk als Testphase für die Dauer von einem Jahr (s. An-
lage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Baumaßnahme auf der Kreuzung Rolshoverstraße/Kalker Hauptstraße hat dazu geführt, dass 
Ausweichverkehre in der Neuerburgstraße aufgetreten sind. Die Baumaßnahme ist kürz-lich beendet 
worden. Dies hat dazu geführt, dass die damit verbundene baustellenbedingte Verkehrssituation auf 
der Neuerburgstraße sich wieder entspannt hat. 
 
In dem Bereich der Neuerburgstraße zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße beträgt die 
Fahrbahnbreite ca. 6,5 m. Beidseitig ist neben der Fahrbahn ein ca. 1,5 breiter Fußweg. Auf der östli-
chen Seite wird durchgängig geparkt. Damit ist die nutzbare Fahrbahnbreite ca. 4,5 m. Die Fahrbahn-
breite lässt weder ein hohes Verkehrsaufkommen noch hohe Geschwindigkeiten zu. Eine Verkehrs-
zählung im September 2018 hat folgende Ergebnisse gebracht: 
Im Querschnitt fahren in der Morgenspitze 130 Fahrzeuge und in der Abendspitze 138 Fahrzeuge. 
Die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird (V 85), beträgt 24 
km/h in südliche Richtung und 27 km/h in nördliche Richtung. Aufgrund der beschriebenen Verkehrs-
situation stellt die Neuerburgstraße im Normalzustand (d. h. ohne baustellenbedingte Ausweichver-
kehre) keine attraktive Abkürzung für andere Verkehre dar. Die Belastung und die Geschwindigkeiten 
sind so gering, dass für die Neuerburgstraße im Bereich zwischen Kalker Hauptstraße und Sievers-
straße eine Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich unter Beteiligung der Anwohnenden er-
stellt wurde. Die Sperrung der Neuerburgstraße würde des Weiteren zu unerwünschten Verlagerun-
gen in die Sieversstraße, die mehr Last aufnehmen müsste und vergleichbar sensibel ist, führen.  
Der Parkverkehr ergibt sich hauptsächlich durch die Anwohnenden/Anliegenden selbst.  
Ein Durchfahrtverbot würde die vorhandene Verkehrssituation nicht verändern, da Anliegende als 
auch Lieferverkehr die Straße weiterhin nutzen würden. Außerdem würde eine Wendemöglichkeit 
benötigt. 
Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße 
ist unauffällig. Die Erschließungsfunktion der Straße muss erhalten bleiben. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3994/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2019
Erstellt
14.11.2019 15:03