AN/1267/2024
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "MIV Grundnetz, DRS 0609/2024"
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Änderungsantrag CDU und GRüne - MIV Grundnetz
2754 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 16.09.2024 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.09.2024, TOP 7.1 hier: MIV Grundnetz, DRS 0609/2024 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Ein Grundnetz für den MIV darf sich nicht nur an der Verkehrsbelastung orientieren, sondern muss auch für Netzkontinuität (Netz ohne Löcher) und die Erreichbarkeit jedes Stadtteils in Porz durch den MIV sorgen. Fraglich ist jedoch, ob der Rat der Stadt Köln außerhalb von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nach den Zuständigkeitsreglungen überhaupt die rechtliche Kompetenz für eine Ausweisung über die o.g. Straßen hinaus im Bezirk Porz hat. Nach dem Abgrenzungskatalog vom September 2019 steht dem Rat der Stadt Köln nur die Entscheidungskompetenz für Landes- Bundes- und Kreisstraßen in Porz sowie den Alten Deutzer Postweg zu. Über alle anderen Straßen kann die BV Porz in eigener Zuständigkeit entscheiden. Entsprechend dem Beschluss der BV Porz am 01.09.2022 im Zusammenhang mit dem Radverkehrs- hauptnetz sind folgende weitere Straßen in das MIV Grundnetz aufzunehmen sowie die rot gestrichelt dargestellten Straßen ebenfalls ohne Einschränkungen in das MIV Grundnetz zu übernehmen: - Siegburger Straße - 2 - - Hauptstraße - Schmittgasse - Wahner Straße - Loorweg - Lülsdorfer Strße - Sandbergstraße - Waldstraße - Akazienweg - Rather Straße - Poststraße - Am Bahnhof (Wahn) - Ernst-Mach-Straße - Albin-Köbes-Straße (Nachtigallenstraße bis Heidestraße) - Sportplatzstraße - Magazinstraße Die Planung des MIV Grundnetz Korridor 7 wird die Karlstr aus dem Grundnetz genommen. Als Er- satz wird die Führung des Grundnetzes von der Hauptstr. über Steinstr., über Deutzer Weg → Friedrichstr → Klingerstr.→ Kaiserstr. geführt. Diese Straßen sind im Korridor 7 zu erfassen. Damit bleiben die Innerstäd<- schen Porzer Planung unvoreingenommen möglich. Darüber hinaus ist ein neuer Punkt zu ergänzen: 3. Alle Veränderungen an den Straßen, die nicht im MIV Grundnetz enthalten sind, unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Porz entsprechend § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 04.04.2022 in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung (ZustO). Viele Grüße Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Siegburger Straße 2
- Schmittgasse
- Wahner Straße
- Sandbergstraße
- Rather Straße
- Poststraße
- Ernst-Mach-Straße
- Nachtigallenstraße
- Heidestraße
- Sportplatzstraße
- Magazinstraße
- Hauptstraße
- Steinstraße
- Klingerstraße
- Kaiserstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Loorweg
- Akazienweg
- Deutzer Weg
- Am Bahnhof
- Waldstraße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1267/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 17.09.2024
- Erstellt
- 17.09.2024 07:59