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AN/1588/2019

Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten (Ersetzungsantrag zu AN/1090/2019)

SPD Änderungsantrag nach § 13 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2019, TOP 2.1.1

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

5465 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren  
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2019 
 
AN/1588/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von 
Ausstiegsmöglichkeiten (Ersetzungsantrag zu AN/1090/2019) 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellerin bittet darum, den Antrag AN/1090/2019 wie folgt zu ersetzen 
und in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales und Senioren am 21.11.19 
aufzunehmen: 
 
 
 
1. Die Steuereinnahmen durch Prostitution sollen im Haushalt offengelegt wer-
den. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Intensivierung und zum Ausbau 
der Unterstützungs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote für Menschen in der 
Prostituierten vorzulegen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Qualifizierun-
gen und Arbeitsförderung.  
 
3. Die Betreiber*innen von Prostitutionsgewerben sind zukünftig stärker als bis-
her zu kontrollieren. 
 
4. Um eine Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution zu vermeiden, sind 
die landesgesetzlichen Möglichkeiten im Prostituiertenschutzgesetz vollum-
fänglich anzuwenden und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen in 
der Prostitution ohne bürokratische Hürden eine Aliasbescheinigung ausge-
stellt bekommen, d.h. die Informationen und Hinweise für die Betroffenen 
sind gut erreichbar und in leicht verständlicher Sprache bereitzustellen.

- 2 - 
 
5. Am Straßenstrich auf der Brühler Landstr. soll ein weiteres geschütztes Ge-
lände, ähnlich zur Geestemünder Straße, errichtet werden, damit Menschen in 
der Prostitution geschützt werden und Beratungsangebote in Anspruch neh-
men können. Da eine große  Zahl der dort tätigen SexarbeiterInnen  der 
deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, müssen hier 
zwingend SprachmittlerInnen eingesetzt werden. 
  
 
Begründung: 
 
Seit Mitte 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es sollte eine 
bessere Kontrolle und Transparenz im Prostitutionsgewerbe gewährleisten – und 
die Menschen in der Prostitution besser schützen. Kernstück ist neben einigen 
weiteren Regelungen eine Meldepflicht für Menschen in der Prostitution und eine 
Erlaubnispflicht für Betreiber*innen, ein verpflichtend mitgeführter Ausweis und 
eine absolute Kondompflicht. Die Durchführung der im Gesetz verankerten Maß-
nahmen obliegt letztlich den Kommunen, allerdings gilt in NRW die Durchfüh-
rungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DVO Prost-
SchG NRW) vom 4. April 2017. Diese regelt die Zuständigkeiten für die Umset-
zung des ProstSchG in Nordrhein-Westfalen.  
Nach dem Düsseldorfer Verfahren müssen selbständige Menschen in der Prostitu-
tion in Köln Vorauszahlungen in Höhe von 15 Euro für die voraussichtliche Steu-
erschuld leisten. Die Stadt Köln erhebt zudem eine Vergnügungssteuer in Höhe 
von sechs Euro. Die Einnahmen gehen zwar zurück, belaufen sich aber dennoch 
auf rund 800.000 Euro pro Jahr. 
 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert, dass durch die Legalisierung 
der Prostitution in Deutschland die Zahl der Personen, die durch prekäre Lebens-
situationen die Prostitution aufnehmen, stark gestiegen ist. 
Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, 
kommt aus dem (europäischen) Ausland und unterstützt die Familie im Heimat-
land finanziell. Diese Personen sind besonders vulnerabel und schutzbedürftig, da 
sie in Deutschland häufig unter schlechten Bedingungen arbeiten müssen, wenig 
bis gar kein Deutsch sprechen, ihre Rechte nicht kennen und nicht über mögliche 
Hilfsangebote informiert sind. Dies führt beispielsweise dazu, dass viele Frauen 
(in Bordellen und Laufhäusern arbeiten ausschließlich Frauen und Transfrauen ) 
keine Quittungen über geleistete Steuerabgaben und Mieten erhalten. Dadurch 
wird es nahezu unmöglich, staatliche Transferleistungen zu beziehen, da sie ih-
ren Verdienst in Deutschland nicht nachweisen können. Finanzielle Unabhängig-
keit und damit ein Ausstieg aus der Prostitution werden deutlich erschwert. Lei-
der hat auch die Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes die Situation 
der Menschen in der Prostitution nicht verbessert.  
Auch die Kommunen tragen dafür Verantwortung, da sie über die Vergnügungs-
steuer zusätzliche Einnahmen durch die Prostitution erzielen.  
 
Deshalb sehen wir die Stadt Köln in der Pflicht, konkrete Vorschläge für Unter-
stützungs-. Beratungs- und Ausstiegsangebote für Menschen in der Prostitution 
zu erarbeiten und die hierfür benötigten Finanzmittel zu benennen. Ein entspre-
chendes Konzept ist dem Ausschuss Soziales und Senioren erneut zur Beratung 
vorzulegen.

- 3 - 
 
Zukünftig soll die Stadt Köln für bedarfsdeckende Beratung und psycho-soziale 
Unterstützung von Menschen in der Prostitution sorgen. Dabei fehlen insbesonde-
re konkrete Ausstiegsprogramme sowie Unterstützungsangebote bei der Entwick-
lung einer Zukunftsperspektive und einer alternativen Erwerbsarbeit. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

21.11.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1588/2019
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
17.02.2021
Erstellt
21.11.2019 11:19