AN/1588/2019
Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten (Ersetzungsantrag zu AN/1090/2019)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Änderungsantrag nach § 13
5465 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2019 AN/1588/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Besserer Schutz von Menschen in der Prostitution und Förderung von Ausstiegsmöglichkeiten (Ersetzungsantrag zu AN/1090/2019) Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerin bittet darum, den Antrag AN/1090/2019 wie folgt zu ersetzen und in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales und Senioren am 21.11.19 aufzunehmen: 1. Die Steuereinnahmen durch Prostitution sollen im Haushalt offengelegt wer- den. 2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Intensivierung und zum Ausbau der Unterstützungs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote für Menschen in der Prostituierten vorzulegen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Qualifizierun- gen und Arbeitsförderung. 3. Die Betreiber*innen von Prostitutionsgewerben sind zukünftig stärker als bis- her zu kontrollieren. 4. Um eine Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution zu vermeiden, sind die landesgesetzlichen Möglichkeiten im Prostituiertenschutzgesetz vollum- fänglich anzuwenden und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen in der Prostitution ohne bürokratische Hürden eine Aliasbescheinigung ausge- stellt bekommen, d.h. die Informationen und Hinweise für die Betroffenen sind gut erreichbar und in leicht verständlicher Sprache bereitzustellen. - 2 - 5. Am Straßenstrich auf der Brühler Landstr. soll ein weiteres geschütztes Ge- lände, ähnlich zur Geestemünder Straße, errichtet werden, damit Menschen in der Prostitution geschützt werden und Beratungsangebote in Anspruch neh- men können. Da eine große Zahl der dort tätigen SexarbeiterInnen der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, müssen hier zwingend SprachmittlerInnen eingesetzt werden. Begründung: Seit Mitte 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es sollte eine bessere Kontrolle und Transparenz im Prostitutionsgewerbe gewährleisten – und die Menschen in der Prostitution besser schützen. Kernstück ist neben einigen weiteren Regelungen eine Meldepflicht für Menschen in der Prostitution und eine Erlaubnispflicht für Betreiber*innen, ein verpflichtend mitgeführter Ausweis und eine absolute Kondompflicht. Die Durchführung der im Gesetz verankerten Maß- nahmen obliegt letztlich den Kommunen, allerdings gilt in NRW die Durchfüh- rungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DVO Prost- SchG NRW) vom 4. April 2017. Diese regelt die Zuständigkeiten für die Umset- zung des ProstSchG in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Düsseldorfer Verfahren müssen selbständige Menschen in der Prostitu- tion in Köln Vorauszahlungen in Höhe von 15 Euro für die voraussichtliche Steu- erschuld leisten. Die Stadt Köln erhebt zudem eine Vergnügungssteuer in Höhe von sechs Euro. Die Einnahmen gehen zwar zurück, belaufen sich aber dennoch auf rund 800.000 Euro pro Jahr. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert, dass durch die Legalisierung der Prostitution in Deutschland die Zahl der Personen, die durch prekäre Lebens- situationen die Prostitution aufnehmen, stark gestiegen ist. Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, kommt aus dem (europäischen) Ausland und unterstützt die Familie im Heimat- land finanziell. Diese Personen sind besonders vulnerabel und schutzbedürftig, da sie in Deutschland häufig unter schlechten Bedingungen arbeiten müssen, wenig bis gar kein Deutsch sprechen, ihre Rechte nicht kennen und nicht über mögliche Hilfsangebote informiert sind. Dies führt beispielsweise dazu, dass viele Frauen (in Bordellen und Laufhäusern arbeiten ausschließlich Frauen und Transfrauen ) keine Quittungen über geleistete Steuerabgaben und Mieten erhalten. Dadurch wird es nahezu unmöglich, staatliche Transferleistungen zu beziehen, da sie ih- ren Verdienst in Deutschland nicht nachweisen können. Finanzielle Unabhängig- keit und damit ein Ausstieg aus der Prostitution werden deutlich erschwert. Lei- der hat auch die Einführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes die Situation der Menschen in der Prostitution nicht verbessert. Auch die Kommunen tragen dafür Verantwortung, da sie über die Vergnügungs- steuer zusätzliche Einnahmen durch die Prostitution erzielen. Deshalb sehen wir die Stadt Köln in der Pflicht, konkrete Vorschläge für Unter- stützungs-. Beratungs- und Ausstiegsangebote für Menschen in der Prostitution zu erarbeiten und die hierfür benötigten Finanzmittel zu benennen. Ein entspre- chendes Konzept ist dem Ausschuss Soziales und Senioren erneut zur Beratung vorzulegen. - 3 - Zukünftig soll die Stadt Köln für bedarfsdeckende Beratung und psycho-soziale Unterstützung von Menschen in der Prostitution sorgen. Dabei fehlen insbesonde- re konkrete Ausstiegsprogramme sowie Unterstützungsangebote bei der Entwick- lung einer Zukunftsperspektive und einer alternativen Erwerbsarbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1588/2019
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 17.02.2021
- Erstellt
- 21.11.2019 11:19