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3316/2018

Sachstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3445 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  08.11.2018 
 3316/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Sachstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 
hier: Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion (AN/1347/2018) 
Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 um einen 
Sachstand zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) und Beantwortung 
folgender Fragen gebeten. 
1. Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts aus und wann ist mit der Vorlage des endgültigen Ergebnisses zu rechnen? Auf welcher 
Datenbasis wird diese erfolgen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept befindet sich zurzeit für alle Kölner Stadtbezirke in Bear-
beitung durch das Gutachterbüro GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Büro 
Köln, und in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik in der Fortschrei-
bung und Überarbeitung. Inzwischen wurden in diesem Rahmen die Einzelhandelsbetriebe aller 
Stadtbezirke sowie die Komplementärnutzungen (Dienstleister, Gastronomie, soziale Infrastruktur 
etc.) neu erhoben.  
Zurzeit erarbeitet der Gutachter Vorschläge für die Abgrenzung der zentralen Versorgungbereiche 
und erstellt die Bezirkskapitel mit den Zentrenpässen für jedes Geschäftszentrum. 
Die Gesamtvorlage des fortgeschriebenen EHZK ist für die zweite Jahreshälfte 2019 geplant. Im 
Vorgriff auf die Beschlussvorlage wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung eine Vorlage zur 
Änderung der Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen einbringen. 
 
2. Sind der Verwaltung bestehende Nahversorgungslagen bekannt, die nicht die Versorgungsziele 
bzw. Qualitätsstandards des EHZK erreichen? Mit welchen Maßnahmen kann diesen Missstän-
den begegnet werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der Entwicklungen im Einzelhandel der vergangen Jahre wird es teilweise abweichende 
Ausweisungen der Geschäftszentren und Nahversorgungslagen geben. Die Überprüfung des Ein-
zelhandelsbestandes und die entsprechende Analyse anhand eines festen Kriterienkataloges ist 
Bestandteil der Fortschreibung. Die Ergebnisse des Gutachters sowie entsprechende Handlungs-
empfehlungen werden mit Vorlage des Konzepts präsentiert.

2 
 
 
3. Können flexible und temporäre Angebote als Alternative zu den im EHZK ausgewiesenen fixen 
Standorten und angebotsformen Verbesserungspotenzial bieten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Kölner Wochenmärkte werden auch bei der Fortschreibung als wichtige Versorgungsangebo-
te und zentrenstärkende Angebote bei der Konzepterstellung berücksichtigt. Bereits im Rahmen 
der Erstellung des aktuell gültigen EHZK wurden temporäre Versorgungsmöglichkeiten z. B. 
durch den „rollenden Supermarkt“ benannt. Dies sind wichtige Ergänzungen zu den bestehenden 
stationären Einzelhandelsangeboten, insbesondere in den Lagen, in denen die Einwohnerzahl 
und das damit verbundene Kaufkraftpotenzial für eine Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes 
nicht ausreichen. 
Zukünftig sind beispielsweise Sammelfahrten zu entfernter gelegenen Einkaufsmöglichkeiten, 
insbesondere für die ältere, weniger mobile Bevölkerung, oder Sammelabholstationen für Waren-
lieferungen in unterversorgten Lagen denkbar. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3316/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.11.2018
Erstellt
11.10.2018 16:13