3316/2018
Sachstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3445 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 08.11.2018 3316/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Sachstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts hier: Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion (AN/1347/2018) Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 um einen Sachstand zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) und Beantwortung folgender Fragen gebeten. 1. Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts aus und wann ist mit der Vorlage des endgültigen Ergebnisses zu rechnen? Auf welcher Datenbasis wird diese erfolgen. Antwort der Verwaltung: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept befindet sich zurzeit für alle Kölner Stadtbezirke in Bear- beitung durch das Gutachterbüro GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Büro Köln, und in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik in der Fortschrei- bung und Überarbeitung. Inzwischen wurden in diesem Rahmen die Einzelhandelsbetriebe aller Stadtbezirke sowie die Komplementärnutzungen (Dienstleister, Gastronomie, soziale Infrastruktur etc.) neu erhoben. Zurzeit erarbeitet der Gutachter Vorschläge für die Abgrenzung der zentralen Versorgungbereiche und erstellt die Bezirkskapitel mit den Zentrenpässen für jedes Geschäftszentrum. Die Gesamtvorlage des fortgeschriebenen EHZK ist für die zweite Jahreshälfte 2019 geplant. Im Vorgriff auf die Beschlussvorlage wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung eine Vorlage zur Änderung der Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen einbringen. 2. Sind der Verwaltung bestehende Nahversorgungslagen bekannt, die nicht die Versorgungsziele bzw. Qualitätsstandards des EHZK erreichen? Mit welchen Maßnahmen kann diesen Missstän- den begegnet werden? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der Entwicklungen im Einzelhandel der vergangen Jahre wird es teilweise abweichende Ausweisungen der Geschäftszentren und Nahversorgungslagen geben. Die Überprüfung des Ein- zelhandelsbestandes und die entsprechende Analyse anhand eines festen Kriterienkataloges ist Bestandteil der Fortschreibung. Die Ergebnisse des Gutachters sowie entsprechende Handlungs- empfehlungen werden mit Vorlage des Konzepts präsentiert. 2 3. Können flexible und temporäre Angebote als Alternative zu den im EHZK ausgewiesenen fixen Standorten und angebotsformen Verbesserungspotenzial bieten? Antwort der Verwaltung: Die Kölner Wochenmärkte werden auch bei der Fortschreibung als wichtige Versorgungsangebo- te und zentrenstärkende Angebote bei der Konzepterstellung berücksichtigt. Bereits im Rahmen der Erstellung des aktuell gültigen EHZK wurden temporäre Versorgungsmöglichkeiten z. B. durch den „rollenden Supermarkt“ benannt. Dies sind wichtige Ergänzungen zu den bestehenden stationären Einzelhandelsangeboten, insbesondere in den Lagen, in denen die Einwohnerzahl und das damit verbundene Kaufkraftpotenzial für eine Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht ausreichen. Zukünftig sind beispielsweise Sammelfahrten zu entfernter gelegenen Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere für die ältere, weniger mobile Bevölkerung, oder Sammelabholstationen für Waren- lieferungen in unterversorgten Lagen denkbar. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3316/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.11.2018
- Erstellt
- 11.10.2018 16:13