Mandari Insight

0379/2025

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 05.02.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 13.03.2025, TOP 4.2

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 2b

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Anlage 3a

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Anlage 3b

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Anlage 2a

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4

352 Zeichen

Anlage 4    m
900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,01.700,01.750,01.800,0
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls
Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2023Vorjahreswert 2024Jahreswert 2025

Anlage 1

453 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2025 im Vergleich mit 2024 und 2023Anlage 1    m
0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.6501.7001.7501.800
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2025Vorauszahlungen 2025Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2025Vorjahreswert 2024Vorjahreswert 2023

Anlage 2b

1013 Zeichen

Anlage 2b   m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Sonstige Dienstleistungen *2) 223,39 100,00% 225,01 100,00% 168,78 100,00% 163,44 100,00% 169,81 100,00%
"Freiberufliche Tätigkeiten" 90,36 40,45% 94,64 42,06% 75,56 44,77% 70,07 42,87% 73,05 43,02%
Daseinsvorsorge 74,62 33,40% 77,31 34,36% 50,80 30,10% 50,89 31,14% 51,94 30,59%
Umwelt 24,67 11,04% 24,74 11,00% 22,02 13,05% 21,43 13,11% 21,59 12,71%
Kulturelle Tätigkeiten 14,76 6,61% 14,92 6,63% 12,65 7,49% 11,52 7,05% 13,01 7,66%
Weitere Dienstleistungen 18,98 8,50% 13,40 5,96% 7,75 4,59% 9,53 5,83% 10,22 6,02%
Summe 223,39 100,00% 225,01 100,00% 168,78 100,00% 163,44 100,00% 169,81 100,00%
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) siehe Anlage 2a
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.01.2025
Unterbranchen (sonst. 
Dienstleistungen)
2021 2022 2023 2024 2025

Anlage 3a

807 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3a    m
30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrVersicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr
Bei Branchen mit Werten zum 31.01.2025, die nur geringfügig von den Vorjahreswerten zum 31.01.2024 abweichen, überlagern sich die Symbolkennzeichnungen derart, dass sie optisch nicht unterscheidbar sind.

Anlage 3b

736 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2025 und 2024 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3b  n
0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste -  VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr
Bei Branchen mit Werten zum 31.01.2025, die nur geringfügig von den Vorjahreswerten zum 31.01.2024 abweichen, überlagern sich die Symbolkennzeichnungen derart, dass sie optisch nicht unterscheidbar sind.

Anlage 5

612 Zeichen

Anlage 5
Vorauszahlungen Nachforderungen Summe aus Vorjahreswerte
Spalte 2 + 4
Stand v.H. v.H. v.H. v.H.
Ansatz in Mio. EURvom Ansatz in Mio. EURvom Ansatz in Mio. EURvom Ansatz in Mio. EURvom
1.284,94 Ans. 444,38 Ans. 1.729,32 Ans. 1.578,51 Ans.
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 
02.01.2025 1.242.617.831,0096,7 6.304.357,31 1,4 1.248.922.188,3172,2 1.459.746.462,5592,5
Januar 3.022.508,00 48.951.600,23 51.974.108,23 43.133.261,49
31.01.2025 1.245.640.339,0096,9 55.255.957,5412,4 1.300.896.296,5475,2 1.502.879.724,0495,2
Entwicklung des Anordnungssolls zum Monatsende im Haushaltsjahr 2025 und im Vorjahr 2024
2024

Mitteilung Ausschuss

2992 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21 
00.05.01-2025-02-10 
Vorlagen-Nummer 05.02.2025 
 0379/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Wirtschaftsausschuss 13.03.2025 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss regelmä-
ßig über die Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleich-
zeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2025 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen 
für den Erhebungszeitraum 2025 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.284,94 Mio. EUR 444,38 Mio. EUR 1.729,32 Mio. EUR 
Stand: 31.01.2025 1.245,64 Mio. EUR 55,26 Mio. EUR 1.300,90 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 96,94 % 12,43 % 75,23 % 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, 
Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs-
jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Vorauszahlungen 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich 
im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. 
Für das Jahr 2025 wurde der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen etwa 3,75% höher ange-
setzt als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2024 = 1.238,51 Mio. EUR). Das Anord-
nungssoll für Vorauszahlungen des Jahres 2025 liegt derzeit noch um 3,06 Prozentpunkte un-
ter dem Teilansatz.

2 
 
Nachforderungen 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch-
schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, 
aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. 
Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An-
passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen 
im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle 
Erhebungszeiträume nieder. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch-
lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren 
auf den bis zum 31.01.2025 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2025. Als Zu-
satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts-
jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den 
laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. 
In Anlage 5 ist die Entwicklung des Anordnungssolls zum Monatsende bis Januar im Vergleich 
der Haushaltsjahre 2025 und 2024 dargestellt. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0379/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.02.2025
Erstellt
31.01.2025 16:28