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2223/2020

Sanierung des Bahnhofs Belvedere in Köln-Müngersdorf, Erhöhung des Zuschusses

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.08.2020

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Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Übersichtsplan

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Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

1141 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung. 
Zur Sicherstellung der zukünftigen gemeinwohlorientierten Nutzung des Bahnhofs Belvedere 
hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten 
des Förderkreises sowie die Gewährung eines städtischen Zuschusses beschlossen. 
Nachdem die erste Baugenehmigung zum Umbau und der Erweiterung des Bahnhofs bereits 
erteilt wurde, konnte der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess hinsichtlich der 
Erteilung der weiteren Baugenehmigung (zur Erstellung des erforderlichen 
Zugangsbauwerkes für die barrierefreie Erschließung des Bahnhofs) erst jetzt 
abgeschlossen werden. 
Aufgrund dieser Planung hat sich für die Realisierung des geplanten Vorhabens eine 
Erhöhung der Kosten ergeben. 
Um die Fortsetzung dieses Projektes und der zwingend erforderlichen Maßnahmen, auch 
unter Berücksichtigung der bereits bewilligten Fördermittel, abschließen zu können, ist eine 
kurzfristige Entscheidung über die zusätzlichen Mittel erforderlich.

Beschlussvorlage Rat

8347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
230/1 Cl 
Vorlagen-Nummer 
 2223/2020 
Freigabedatum 
31.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Bahnhofs Belvedere in Köln-Müngersdorf, Erhöhung des Zuschusses 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt eine Erhöhung der Förderung zur Restaurierung des Denkmals „Bahnhof Belvede-
re“ und zur Errichtung des für die vorgesehene Nutzung als Begegnungsstätte erforderlichen Zu-
gangsbauwerks um 1,3 Mio. €. 
 
Der Mehrbedarf soll in Höhe von 658.000,-- € im Teilplan 0108 – zentrale Liegenschaftsangelegen-
heiten, Teilplanzeile 15 –Transferaufwendungen im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch 
Wenigeraufwendungen im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen bereitgestellt werden. 
 
Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 642.000 € sind im Haushaltsplan 2020/2021 bereits 
veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Liegenschaftsausschuss 08.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.858.000,--  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Erträge    vertraglich verein-
barter Erbbauzins 1 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Bahnhof Belvedere ist eines der wenigen noch erhaltenen und unter Denkmalschutz stehenden 
Bahnhofsgebäude aus dem Jahr 1839 dessen Bebauung auf die ehemalige Schinkelschule zurück-
geht und der in Verbindung mit den unter Naturschutz stehenden Bäumen (geschützter Landschafts-
bestandteil) ein Ensemble bildet. 
 
Das städtische Gebäude muss für eine weitere Nutzung denkmalgerecht saniert und ausgebaut wer-
den. Um das Ziel einer gemeinwohlorientierten Nutzung umsetzen zu können und das Gebäude wie-
der für die Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde für das Grundstück ein Erbbaurecht an den 
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. vergeben. 
 
Es ist vorgesehen, den Bahnhof mit Mitteln der Stadt und zusätzlichen Fördermitteln bzw. von Stif-
tungen (die der Förderkreis eingeworben hat bzw. noch einwerben wird) sowie durch die ehrenamtli-
che Tätigkeit des Förderkreises in Kooperation mit der Stadt auszubauen und zu nutzen. 
 
Am  23.06.2015 hat der Rat (DS Nr. 1689/2015) in Verbindung mit der Dringlichkeitsentscheidung 
vom 22.05.2015 (DS Nr. 1469/2015) für das städt. Grundstück die Bestellung eines Erbbaurechtes

3 
zugunsten des Förderkreises Bahnhof Belvedere sowie die Gewährung eines städtischen Zuschus-
ses beschlossen. 
 
Hierfür wurden städtische Mittel in Höhe von max. 2,2 Mio Euro bereitgestellt. 
Zur Reduzierung dieses Betrages wurden Fördermittel der NRW-Stiftung und des Bundes in Höhe 
von 642.000,-- € bewilligt. 
Damit sollte das Gebäude komplett saniert und baulich für die vorgesehene bürgerschaftlich geführte 
kulturelle Nutzung als Begegnungsstätte hergestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine 
grundsätzliche baurechtliche Klärung (Bauvorbescheid), die eine Befreiung von den geltenden Vor-
schriften des Landschaftsplanes voraussetzte. 
 
Nach umfangreichen und aufwendigen Abstimmungen (Abwägung zwischen Denkmal und Bäumen) 
innerhalb der Verwaltung und mit dem Landschaftsbeirat sowie dem Förderkreis konnte dann am 
11.09.2017 der Erbbaurechts- und Fördervertrag geschlossen werden. 
 
Bereits am 03.09.2018 stellte der Förderkreis einen Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine öf-
fentliche Begegnungsstätte in Verbindung mit dem Umbau und der Erweiterung des Bahnhofs (Anla-
ge 2, Ansicht West). 
 
In 2019 wurde der Bauantrag für den ersten Bauabschnitt (Fundamente und abschließender Ausbau 
des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes) genehmigt. Die Ausführung ist anhängig. 
 
Zuletzt folgte unter Begleitung der Fachämter der Verwaltung und dem Förderkreis die Planung des 
Zugangsbauwerkes sowie der Außenanlagen und des Ausbaus des bestehenden barrierefreien Zu-
gangs im Hinterland. 
 
Hierfür ist in Kürze auch mit einer Genehmigung zu rechnen. Zuletzt hatte der Naturschutzbund 
Deutschland einen Einspruch bei der Regierungspräsidentin eingelegt. Seitens des Umwelt- und Ver-
braucherschutzamtes wird die vorgeschlagene Bebauung befürwortet. 
 
In diesem Zusammenhang hat der Förderkreis die aktuelle Kostenberechnung eingereicht.  
 
Die von dem Architekten sachlich und fachlich geprüfte Kostenberechnung wurde durch die Fachab-
teilung des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster überprüft und schließt mit einem 
Betrag von insgesamt rd. 3,5 Mio EUR ab.  
Hierbei hat sich aufgrund des deutlichen Zeitverzugs des Projektes, insbesondere bedingt durch den 
nur sehr aufwendig und zeitintensiv zu lösenden Dissens der Sicherung/Ausbau des Baudenkmals 
und dem erforderlichen Erhalt der Bäume und den erheblichen Steigerungen der Baukosten eine 
deutlich höhere Bausumme ergeben. 
 
Finanzierung: 
 
Für die Sanierung des Bahnhofs Belvedere wurden dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. mit 
Vorlage 1469/2015 und 1689/2015 bisher städtische Zuschussmittel in Höhe von insgesamt maximal 
2,2 Mio. € bewilligt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestand bereits die Aussicht, dass der För-
derkreis Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 642.000 € erhalten würde, die ggfs. den städti-
schen Zuschuss auf 1.558.000 € reduzieren sollten. Diese Bundes-/Landesmittel wurden zwischen-
zeitlich bewilligt. Dennoch wurde der städtische Zuschuss in Höhe von 2,2 Mio. im Haushalsplan ver-
anschlagt. 
Inzwischen steht fest, dass die bereitgestellten Mittel für eine umfassende Sanierung nicht ausrei-
chen. Insgesamt sind hierfür 3,5 Mio. € erforderlich. Abzüglich der Bundes-/Landesmittel in Höhe von 
642.000 € benötigt der Förderkreis einen städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 2.858.000 € 
(statt bisher 1.558.000 €), so dass über die bereits im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten 2,2 
Mio. € hinaus weitere 658.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen. 
Insgesamt würde sich somit der städtische Zuschuss um 1,3 Mio. € erhöhen.

4 
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1,3 Mio. € sind im Haushaltsplan 2020/2021 Mittel in Hö-
he von 642.000 € veranschlagt. Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 658.000 soll im Haushalts-
jahr 2021, Teilplan 0108 – zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen bereitgestellt werden. 
Die Deckung soll durch Wenigeraufwendungen im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Die Wenigeraufwendungen werden erwartet, weil sich diver-
se Sanierungsmaßnahmen verzögert haben. 
Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen müssen auch unter Berücksichtigung der Haushaltsbewirt-
schaftungsverfügung vom 25.03.2020 weitergeführt werden. 
In dem mit dem Förderkreis abgeschlossenen Förder- und Zuschussvertrag wurde hierzu vereinbart, 
dass der Förderkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten Fördermittel von dritter Seite sowie Spenden-
gelder einwerben wird. Diese Gelder fließen dem Projekt zu und vermindern die Kostenbeteiligung 
der Stadt. 
Weitere Förderungen werden von dem Förderkreis beantragt und führen, sofern sie gewährt werden, 
zu einer Reduzierung der benötigten Mittel.  
 
Die Entwicklung dieses Projektes zu einem Ort der Bildung, für Kunst und Kultur, für Feste und Fei-
ern, sowie als Ort der Erholung und Entspannung für die Kölner Bevölkerung ist von gesamtstädti-
scher Bedeutung und stellt unter dem Gesichtspunkt, dass an diesem Ort neben dem Erhalt eines 
Baudenkmals und der öffentlichen Nutzung sowie dem Erhalt des dazu gehörenden ebenfalls unter 
Denkmalschutz stehenden Gartens, eine Bereicherung der Kölner Baukultur dar. 
 
Anlagen

Anlage 2 - Übersichtsplan

10 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.60 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2223/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.08.2020
Erstellt
21.07.2020 08:50