2223/2020
Sanierung des Bahnhofs Belvedere in Köln-Müngersdorf, Erhöhung des Zuschusses
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit
1141 Zeichen
Anlage 1 Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung. Zur Sicherstellung der zukünftigen gemeinwohlorientierten Nutzung des Bahnhofs Belvedere hat der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des Förderkreises sowie die Gewährung eines städtischen Zuschusses beschlossen. Nachdem die erste Baugenehmigung zum Umbau und der Erweiterung des Bahnhofs bereits erteilt wurde, konnte der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess hinsichtlich der Erteilung der weiteren Baugenehmigung (zur Erstellung des erforderlichen Zugangsbauwerkes für die barrierefreie Erschließung des Bahnhofs) erst jetzt abgeschlossen werden. Aufgrund dieser Planung hat sich für die Realisierung des geplanten Vorhabens eine Erhöhung der Kosten ergeben. Um die Fortsetzung dieses Projektes und der zwingend erforderlichen Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der bereits bewilligten Fördermittel, abschließen zu können, ist eine kurzfristige Entscheidung über die zusätzlichen Mittel erforderlich.
Beschlussvorlage Rat
8347 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1 Cl Vorlagen-Nummer 2223/2020 Freigabedatum 31.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Bahnhofs Belvedere in Köln-Müngersdorf, Erhöhung des Zuschusses Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt eine Erhöhung der Förderung zur Restaurierung des Denkmals „Bahnhof Belvede- re“ und zur Errichtung des für die vorgesehene Nutzung als Begegnungsstätte erforderlichen Zu- gangsbauwerks um 1,3 Mio. €. Der Mehrbedarf soll in Höhe von 658.000,-- € im Teilplan 0108 – zentrale Liegenschaftsangelegen- heiten, Teilplanzeile 15 –Transferaufwendungen im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigeraufwendungen im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen bereitgestellt werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 642.000 € sind im Haushaltsplan 2020/2021 bereits veranschlagt. Finanzausschuss 07.09.2020 Liegenschaftsausschuss 08.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.858.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Erträge vertraglich verein- barter Erbbauzins 1 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Bahnhof Belvedere ist eines der wenigen noch erhaltenen und unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofsgebäude aus dem Jahr 1839 dessen Bebauung auf die ehemalige Schinkelschule zurück- geht und der in Verbindung mit den unter Naturschutz stehenden Bäumen (geschützter Landschafts- bestandteil) ein Ensemble bildet. Das städtische Gebäude muss für eine weitere Nutzung denkmalgerecht saniert und ausgebaut wer- den. Um das Ziel einer gemeinwohlorientierten Nutzung umsetzen zu können und das Gebäude wie- der für die Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde für das Grundstück ein Erbbaurecht an den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. vergeben. Es ist vorgesehen, den Bahnhof mit Mitteln der Stadt und zusätzlichen Fördermitteln bzw. von Stif- tungen (die der Förderkreis eingeworben hat bzw. noch einwerben wird) sowie durch die ehrenamtli- che Tätigkeit des Förderkreises in Kooperation mit der Stadt auszubauen und zu nutzen. Am 23.06.2015 hat der Rat (DS Nr. 1689/2015) in Verbindung mit der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2015 (DS Nr. 1469/2015) für das städt. Grundstück die Bestellung eines Erbbaurechtes 3 zugunsten des Förderkreises Bahnhof Belvedere sowie die Gewährung eines städtischen Zuschus- ses beschlossen. Hierfür wurden städtische Mittel in Höhe von max. 2,2 Mio Euro bereitgestellt. Zur Reduzierung dieses Betrages wurden Fördermittel der NRW-Stiftung und des Bundes in Höhe von 642.000,-- € bewilligt. Damit sollte das Gebäude komplett saniert und baulich für die vorgesehene bürgerschaftlich geführte kulturelle Nutzung als Begegnungsstätte hergestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine grundsätzliche baurechtliche Klärung (Bauvorbescheid), die eine Befreiung von den geltenden Vor- schriften des Landschaftsplanes voraussetzte. Nach umfangreichen und aufwendigen Abstimmungen (Abwägung zwischen Denkmal und Bäumen) innerhalb der Verwaltung und mit dem Landschaftsbeirat sowie dem Förderkreis konnte dann am 11.09.2017 der Erbbaurechts- und Fördervertrag geschlossen werden. Bereits am 03.09.2018 stellte der Förderkreis einen Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine öf- fentliche Begegnungsstätte in Verbindung mit dem Umbau und der Erweiterung des Bahnhofs (Anla- ge 2, Ansicht West). In 2019 wurde der Bauantrag für den ersten Bauabschnitt (Fundamente und abschließender Ausbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes) genehmigt. Die Ausführung ist anhängig. Zuletzt folgte unter Begleitung der Fachämter der Verwaltung und dem Förderkreis die Planung des Zugangsbauwerkes sowie der Außenanlagen und des Ausbaus des bestehenden barrierefreien Zu- gangs im Hinterland. Hierfür ist in Kürze auch mit einer Genehmigung zu rechnen. Zuletzt hatte der Naturschutzbund Deutschland einen Einspruch bei der Regierungspräsidentin eingelegt. Seitens des Umwelt- und Ver- braucherschutzamtes wird die vorgeschlagene Bebauung befürwortet. In diesem Zusammenhang hat der Förderkreis die aktuelle Kostenberechnung eingereicht. Die von dem Architekten sachlich und fachlich geprüfte Kostenberechnung wurde durch die Fachab- teilung des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster überprüft und schließt mit einem Betrag von insgesamt rd. 3,5 Mio EUR ab. Hierbei hat sich aufgrund des deutlichen Zeitverzugs des Projektes, insbesondere bedingt durch den nur sehr aufwendig und zeitintensiv zu lösenden Dissens der Sicherung/Ausbau des Baudenkmals und dem erforderlichen Erhalt der Bäume und den erheblichen Steigerungen der Baukosten eine deutlich höhere Bausumme ergeben. Finanzierung: Für die Sanierung des Bahnhofs Belvedere wurden dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e. V. mit Vorlage 1469/2015 und 1689/2015 bisher städtische Zuschussmittel in Höhe von insgesamt maximal 2,2 Mio. € bewilligt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestand bereits die Aussicht, dass der För- derkreis Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 642.000 € erhalten würde, die ggfs. den städti- schen Zuschuss auf 1.558.000 € reduzieren sollten. Diese Bundes-/Landesmittel wurden zwischen- zeitlich bewilligt. Dennoch wurde der städtische Zuschuss in Höhe von 2,2 Mio. im Haushalsplan ver- anschlagt. Inzwischen steht fest, dass die bereitgestellten Mittel für eine umfassende Sanierung nicht ausrei- chen. Insgesamt sind hierfür 3,5 Mio. € erforderlich. Abzüglich der Bundes-/Landesmittel in Höhe von 642.000 € benötigt der Förderkreis einen städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 2.858.000 € (statt bisher 1.558.000 €), so dass über die bereits im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten 2,2 Mio. € hinaus weitere 658.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen. Insgesamt würde sich somit der städtische Zuschuss um 1,3 Mio. € erhöhen. 4 Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1,3 Mio. € sind im Haushaltsplan 2020/2021 Mittel in Hö- he von 642.000 € veranschlagt. Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 658.000 soll im Haushalts- jahr 2021, Teilplan 0108 – zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen bereitgestellt werden. Die Deckung soll durch Wenigeraufwendungen im selben Teilplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Die Wenigeraufwendungen werden erwartet, weil sich diver- se Sanierungsmaßnahmen verzögert haben. Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen müssen auch unter Berücksichtigung der Haushaltsbewirt- schaftungsverfügung vom 25.03.2020 weitergeführt werden. In dem mit dem Förderkreis abgeschlossenen Förder- und Zuschussvertrag wurde hierzu vereinbart, dass der Förderkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten Fördermittel von dritter Seite sowie Spenden- gelder einwerben wird. Diese Gelder fließen dem Projekt zu und vermindern die Kostenbeteiligung der Stadt. Weitere Förderungen werden von dem Förderkreis beantragt und führen, sofern sie gewährt werden, zu einer Reduzierung der benötigten Mittel. Die Entwicklung dieses Projektes zu einem Ort der Bildung, für Kunst und Kultur, für Feste und Fei- ern, sowie als Ort der Erholung und Entspannung für die Kölner Bevölkerung ist von gesamtstädti- scher Bedeutung und stellt unter dem Gesichtspunkt, dass an diesem Ort neben dem Erhalt eines Baudenkmals und der öffentlichen Nutzung sowie dem Erhalt des dazu gehörenden ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Gartens, eine Bereicherung der Kölner Baukultur dar. Anlagen
Anlage 2 - Übersichtsplan
10 Zeichen
YV ? Grruy
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2223/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 21.07.2020 08:50