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2006/0479

Bebauungsplan O 24 - Komponistenviertel West - (Aufstellungsbeschhluss)

Magistratsvorlage 17.07.2006

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2006/0479

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2006/0479

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.08.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI   
 
Amt: Stadtplanungsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0479 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan  O 24  - Komponistenviertel West –  (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 17.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Flotowstraße, Richard-Wagner-Weg, An der 
Fasaneriemauer, der Straße Im Emser und dem Molkenbach ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 
30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu 
verhindern. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.07.2006: 
 
Das Komponistenviertel ist ein Wohngebiet, das sich durch besonders hohe Wohnqualität 
auszeichnet. Auch wenn das Gebiet in Teilbereichen inzwischen verdichtet wurde, so ist es doch 
insgesamt immer noch geprägt von der städtebaulichen Idee der Gartenstadt. Schließlich ist es das 
einzige Wohngebiet in Darmstadt, das jemals offiziell den Titel „Gartenstadt“ führte. Verschiedene 
Gebäude stehen im Übrigen unter Denkmalschutz. 
 
Durch nachträgliche Verdichtungen und bauliche Veränderungen besteht die Gefahr, dass der 
städtebauliche Charakter des Gebietes verloren geht. In Teilbereichen ist dies schon jetzt der Fall. 
Das bestehende Planungsrecht – in großen Teilen des Gebietes muss bei der Beurteilung von 
Baugesuchen § 34 BauGB angewandt werden – hat sich als wenig tauglich erwiesen, die bauliche 
Entwicklung so zu steuern, dass der Gebietscharakter erhalten bleibt. 
 
Es soll daher nach und nach für das gesamte Gebiet Planungsrecht nach § 30 BauGB geschaffen 
werden, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern. Da 
es sich um ein sehr großes Gebiet handelt, soll abschnittsweise vorangegangen werden. 
 
Für den Bereich Dieburger Straße und Mozartweg wurde bereits ein Bebauungsplan (O 20) 
aufgestellt, rechtskräftig seit 17.06.2006. Für die unmittelbar nördlich an den Bebauungsplan O 20 
angrenzende Fläche bis zum Richard-Wagner-Weg befindet sich ein weiterer Bebauungsplan im 
Verfahren (O 23). 
 
Der jetzt zu fassende Aufstellungsbeschluss beinhaltet das restliche Gebiet des 
Komponistenviertels. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 24 (unmaßstäblich verkleinert) 
 
 
 
Der Dezernent VI:

3 
... 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Darmstadt, den 17.07.2006 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 6
TOP 524
TOP 30

Orte (6)

  • Dieburger Straße
  • Flotowstraße
  • Richard-Wagner-Weg
  • An der Fasaneriemauer
  • Im Emser
  • Mozartweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0479
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00