2006/0479
Bebauungsplan O 24 - Komponistenviertel West - (Aufstellungsbeschhluss)
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2006/0479
2891 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.08.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0479 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan O 24 - Komponistenviertel West – (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 17.07.2006 Beschlussvorschlag: Für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Flotowstraße, Richard-Wagner-Weg, An der Fasaneriemauer, der Straße Im Emser und dem Molkenbach ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.07.2006: Das Komponistenviertel ist ein Wohngebiet, das sich durch besonders hohe Wohnqualität auszeichnet. Auch wenn das Gebiet in Teilbereichen inzwischen verdichtet wurde, so ist es doch insgesamt immer noch geprägt von der städtebaulichen Idee der Gartenstadt. Schließlich ist es das einzige Wohngebiet in Darmstadt, das jemals offiziell den Titel „Gartenstadt“ führte. Verschiedene Gebäude stehen im Übrigen unter Denkmalschutz. Durch nachträgliche Verdichtungen und bauliche Veränderungen besteht die Gefahr, dass der städtebauliche Charakter des Gebietes verloren geht. In Teilbereichen ist dies schon jetzt der Fall. Das bestehende Planungsrecht – in großen Teilen des Gebietes muss bei der Beurteilung von Baugesuchen § 34 BauGB angewandt werden – hat sich als wenig tauglich erwiesen, die bauliche Entwicklung so zu steuern, dass der Gebietscharakter erhalten bleibt. Es soll daher nach und nach für das gesamte Gebiet Planungsrecht nach § 30 BauGB geschaffen werden, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern. Da es sich um ein sehr großes Gebiet handelt, soll abschnittsweise vorangegangen werden. Für den Bereich Dieburger Straße und Mozartweg wurde bereits ein Bebauungsplan (O 20) aufgestellt, rechtskräftig seit 17.06.2006. Für die unmittelbar nördlich an den Bebauungsplan O 20 angrenzende Fläche bis zum Richard-Wagner-Weg befindet sich ein weiterer Bebauungsplan im Verfahren (O 23). Der jetzt zu fassende Aufstellungsbeschluss beinhaltet das restliche Gebiet des Komponistenviertels. Geltungsbereich des Bebauungsplans O 24 (unmaßstäblich verkleinert) Der Dezernent VI: 3 ... Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 17.07.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Dieburger Straße
- Flotowstraße
- Richard-Wagner-Weg
- An der Fasaneriemauer
- Im Emser
- Mozartweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0479
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00