2090/2023
Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung bis Dezember 2025
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Anlage 1
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Anlage 1 Zur Beschlussvorlage 2090/2023 „Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung bis Dezember 2025“ In der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.09.2023, wurde zu der o.g. Beschlussvorlage unter TOP 10.6 Ombudsstelle für Geflüchtete – Verlängerung der Befristung bis Dezember 2025, vom Ratsmitglied Stephan Boyens folgende Frage gestellt: „RM Boyens weist darauf hin, dass diese Stelle nun zum dritten Mal verlängert werde und fragt, ob dadurch der Stelleninhaber einen Anspruch auf unbefristete Beschäftigung habe. Dies sei aber gemäß dem Inhalt der Vorlage nicht beabsichtigt.“ Die Verwaltung antwortet wie folgt: Mit der aktuellen Vorlage wird die Förderung der Ombudsstelle verlängert. Die Befristung seitens der Stadt Köln bezieht sich auf die Förderung dieser Aufgabe. Wer die Aufgabe konkret in welchem arbeitsrechtlichen Status beim Träger übernimmt, liegt in der Verantwortung des Trägers.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 162-4 Vorlagen-Nummer 2090/2023 Freigabedatum 01.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung bis Dezember 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung ei- ner Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017), 07.11.2019 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2021: 3188/2019) und 16.09.2021 (Verlängerung der Befris- tung bis 31.12.2023: 1625/2021). a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2023 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025, b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Träger der Ombudsstelle in Höhe von jeweils 112.350 € für die Jahre 2024 und 2025. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Woh- nen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Integrationsrat 15.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 112.350 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache Bei der Ombudsstelle können sich geflüchtete Menschen über die Unterbringung durch die Stadt Köln beschweren. Die Stadt Köln bezahlt die Ombudsstelle für ihre Arbeit. Das ist bis zum 31.12.2023 befristet. Damit sie ihre Arbeit fortsetzen kann, muss der Rat über die Verlängerung der Befristung entscheiden. Gleichzeitig soll der Förderbetrag erhöht werden, weil die Kosten gestiegen sind. Ausgangslage Die Ombudsstelle für Geflüchtete hat im August 2016 ihre Arbeit als zentrale und un- abhängige Anlaufstelle außerhalb der Stadtverwaltung aufgenommen. Seit der Ein- richtung der Anlaufstelle bis heute ist die Ombudsstelle beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat ihren Sitz in der Neuen Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln. 3 Nach einer ersten Verlängerung der Befristung bis Ende 2019 (2735/2017) beschloss der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 (3188/2019), die Ombudsstelle für zwei wei- tere Jahre bis zum 31.12.2021 weiterzuführen. Letztmalig verlängert wurde die Om- budsstelle per Ratsbeschluss vom 16.09.2021 (Session-Nr. 1625/2021) bis Ende 2023. Seit 2016 wurden keine Tarifkostensteigerungen im Förderbetrag berücksichtigt. Die Erhöhung des Zuschusses für 2024 und 2025 um 5% auf jeweils 112.350 € trägt den seitdem gestiegenen Personal- und Sachkosten Rechnung. Die Stelle Ombudsmann ist seit August 2016 durchgehend mit einer Person besetzt. Bei der Stelle der Ombudsfrau kam es immer wieder zu Personalwechseln. Die der- zeitige Stelleninhaberin hat zum 30.06.2023 ihre Tätigkeit beendet, so dass die Stelle erneut ausgeschrieben und nachbesetzt werden muss. Entwicklung Im Jahr 2016 wurde mit 13.258 unterzubringenden Menschen ein Höchststand bei den Bewohner*innenzahlen in den städtischen Unterkünften erreicht. In den Jahren danach war die Entwicklung rückläufig und die Anzahl der unterzubringenden Men- schen ging bis Mitte 2021 auf 5.488 Geflüchtete zurück. Mit Beginn des Ukrainekrieges am 24.02.2022 sowie durch hohe Migrationszahlen aus den Westbalkanstaaten veränderte sich der bis dato zu verzeichnende Rückgang der Geflüchtetenzahlen und führte zum erneuten Anstieg der Zahlen (Stand 31.03.2023: 11.388 Geflüchtete). Eine rückläufige Entwicklung ist in den Folgejahren nicht zu erwarten. Auf Grund der erneut hohen Anzahl unterzubringender Menschen musste die Verwal- tung wieder große Reserveunterkünfte in Betrieb nehmen. Diese bieten grundsätzlich erhöhtes Konfliktpotenzial, da viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Hier waren viele Akteur*innen, so auch die Ombudsstelle, daran beteiligt, deeskalie- rende Maßnahmen zu erarbeiten. Die Praxis zeigte auch, wie wichtig die Umsetzung des in 2020 beschlossenen Ge- waltschutzkonzeptes (0990/2020) ist. Die Ombudsstelle ist dabei ein wichtiger Akteur vor Ort, an den sich Bewohner*innen der Unterkünfte wenden können. Arbeit der Ombudsstelle während der Corona-Pandemie Seit März 2020 bis Ende 2022 war die Corona-Pandemie im Hinblick auf die Arbeit der Ombudsstelle ein herausforderndes Thema. Corona wirkte sich auf die Beschwer- defälle aus: Die Teilhabe an digitalen Angeboten war wegen technischen Problemen beim Internetzugang in den Unterkünften oft erschwert bis nicht möglich und viele Be- schwerdeführer*innen beklagten psychische Belastung und materielle Nachteile durch Quarantäneregelungen und Besuchsverbote. Zwar ist die Pandemie seit Ende des Jahres 2022 eingedämmt, doch sind die Nachwirkungen im Bereich der sozialen Teil- habe von Geflüchteten ebenso wie entstandene Bildungsnachteile der Kinder und Ju- gendlichen nach wie vor präsent. Auch psychische Spätfolgen belasteten Beschwer- deführer*innen. Berichtswesen Jeder Beschwerdefall, der von der Ombudsstelle entgegengenommen wird, fließt ano- nymisiert in die Tätigkeitsberichte der Anlaufstelle ein. Die Berichte informieren über Rahmenbedingungen und geben einen Anhaltspunkt über die Inanspruchnahme und die von der Ombudsstelle geleistete Arbeit. Bisher sind 14 Quartals- und 4 Jahresbe- richte erstellt und dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben worden, zuletzt der Jahresbericht 2022. 4 Vergleich der Fallzahlen gemäß den vorliegenden Tätigkeitsberichten: Jahr Fälle 2017 154 2018 130 2019 173 2020 147 2021 162 2022 186 Die Anzahl der in den Jahren 2021 und 2022 neu hinzugekommenen Fälle bewegt sich gegenüber den Vorjahren 2019 und 2020 auf einem konstanten Niveau. In 2022 wurde der bislang höchste Jahreswert seit Einrichtung der Ombudsstelle ver- zeichnet. Die Zunahme der Beschwerdeverfahren hängt mit dem starken Anstieg der Unterbrin- gungen zusammen. Die Gesamtzahl der im System des Amtes für Wohnungswesen untergebrachten Personen stieg vom 31.12.2021 (5.764 Personen) bis zum 31.12.2022 (10.839 Personen) um 88 %. Ausblick: Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Entwicklungen geht die Verwaltung davon aus, dass in den nächsten Jahren das Beschwerdeaufkommen und damit die Inanspruch- nahme der Ombudsstelle stabil bleiben werden. Die erforderliche Belegung großer Reserveunterkünfte, die Spätfolgen der Corona - Pandemie, pandemieunabhängige Herausforderungen sowie die weitere Verstärkung sozialer Ungleichheit werden auch in 2024 und 2025 dazu führen, dass die Ombuds- stelle regelmäßig in Anspruch genommen werden wird und Hinweise zu unterschiedli- chen Problemen bei der Unterbringung und Betreuung von Bewohner*innen an die Ombusstelle herangetragen werden. Die Ombudsstelle ist weiterhin als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise außerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um ein vollständiges Hilfsange- bot für Bewohner*innen zu gewährleisten und die bestehenden Beschwerde-, Kontroll- und Unterstützungssysteme ergänzen zu können. Die Verwaltung profitiert von der Arbeit der Ombudsstelle, da nicht nur in Einzelfällen geholfen wird, sondern durch die Intervention der Ombudspersonen gleichzeitig Schwachstellen im System aufgezeigt und Verwaltungsabläufe hinterfragt und opti- miert werden können. Durch diesen Prozess werden Lösungen im Sinne der Betroffe- nen effizienter und nachhaltiger herbeigeführt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2090/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.08.2023
- Erstellt
- 27.06.2023 14:00