V/0825/2005
Erstellung eines Planerleitfadens zur "Signalisierung des Radverkehrs"
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Berichtsvorlage
4885 Zeichen
V/0825/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Erstellung eines Planerleitfadens zur "Signalisierung des Radverkehrs" im Rahmen des
Nationalen Radverkehrsplanes Deutschland
Beratungsfolge
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat mit dem Ziel einer
bundesweiten Förderung des Radverkehrs zur Umsetzung des nationalen Radverkehrsplanes
nicht investive Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.
Die Stadt Münster ist seit 6 Jahren über den Leiter der Abt. Verkehrsplanung für den Deutschen
Städtetag im Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr vertreten und begleitet auf Bundesebene und
im Deutschen Städtetag die Umsetzung die Umsetzung des vom Deutschen Bundestag inizierten
und beschlossenen Nationalen Radverkehrsplan 2002-2012 (NRVP).
Die Stadt Münster hat aufgrund ihrer langjährigen und speziellen Erfahrungen und Fachkompe-
tenz im Bereich „Signalisierung des Radverkehr s“ dem BMVBW vorgesxhlagen, dieses von vie-
len Planern und Städten unterschätzte und z.T. wenig beachtete Handlungsfeld in einem Planer-
leitfaden aufzubereiten und auch für den normalen Radfahrer für die allgemeine Öffentlichkeits-
arbeit ggf. als Broschüre und im Internetportal zum NRVP zu veröffentlichen.Diese Aufgabenstel-
lung ist aktuell geworden, nachdem die Fachrichtlinien zur Lichtsignalsteuerung (RiLSA u.a) ak-
tualisiert wurden und neue Anforderungen und verbesserte Qualitäten für die Radverkehrssigna-
lisierung verbindlich geregelt haben.
Für diese Aufgabe soll ein kompetenter Fachgutachter beauftragt werden (vergleiche Vorlage
826/2005). Ein Fachbetreuerkreis begleitet die Arbeiten und hilft bei der Entwicklung von empfoh-
lenen Regellösungen und Auswahl von Beispielen auch aus anderen deutschen Städten.
Die Federführung und Organisation/Abwicklung des Auftrages übernimmt die Stadt Müns-
ter, die dazu einen Förderantrag (Vollkostenerstattung) beim BMVBW gestellt hat.
Der BEIRAT zum NRVP des BMVBW hat den Antrag der Stadt Münster und der Vollfinanzierung
der Gutachter- und Betreuungskosten zugestimmt. Der Bundesverkehrsminister (BMVBW) för-
dert laut dem inzwischen vorliegenden Bewilligungsbescheid
vom 02.09.2005 die Untersuchung
Vorlagen-Nr.:
V/0825/2005
Auskunft erteilt:
Herr Pott / Dr. Oellers
Ruf:
492 61 69
E-Mail:
PottA@stadt-muenster.de
Datum:
07.10.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0825/2005
zu 100 Prozent und verzichtet wegen des allgemeinen Bundesinteresses und der Relevanz für
den NRVP auf den sonst üblichen Eigenanteil des Antragstellers.
Der vom BMVBW zusammen mit der Stadt Münster geplante Leitfaden dient vornehmlich der
Öffentlichkeitsarbeit des BMVBW bei der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, um die
Qualität der Radverkehrssignalisierung bei der Signalsteuerung zugunsten des Radverkehrs zu
verbessern und damit auch zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen. Der
Druck und die Verbreitung der Broschüre ist nicht Gegenstand des Auftrages und erfolgt ggf.
durch das BMVBW.
Die Erstellung der Broschüre und die graphische Aufbereitung soll laut dem bewilligten Förderbe-
scheid durch die Stadt Münster vorwiegend koordiniert und vorbehaltlich der Zustimmung zu der
nicht öffentlichen Vergabevorlage V/0826/2006 an ein renommiertes und an ein mit dem BMVBW
abgestimmtes Ingenieurbüro vergeben werden.
Neben einem gestärkten Renommée als „Fahrradfr eundliche Stadt“ ergibt sich für die Stadt
Münster mit der Beauftragung durch das BMVBW die Möglichkeit, zusammen mit dem renom-
mierten Ingenieurbüro gute und bewährte Beispiele der historisch gewachsene Radverkehrssig-
nalisierung in Münster zu sichten und mit erfolgreichen Beispielen aus anderen Städten zu er-
gänzen. Auch wird der geplante Leitfaden der Verkehrsplanung in Münster
helfen, die Radver-
kehrssignalisierung in Münster qualitativ weiter zu entwickeln und im Rahmen der anstehenden
Modernisierung des Verkehrssteuerungssystems ze itnah in den nächsten Jahren auch umzuset-
zen.
Die mit dem Leitfaden entwickelten Standardbeispiele zur Radverkehrssignalisierung sollen -
vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der St adt Münster bei der Entwicklung der Steue-
rungssoftware - auch die neuen Planungsgrundsätze zu r Radverkehrssignalisierung in der Stadt
Münster werden. Dies soll in Verbindung mit einer Erneuerung des Verkehrssteuerungssystems
in den nächsten Jahren geschehen, da ohnehin der größte Teil der vorhandenen Lichtsignalanla-
gen in Münster anzupassen ist. In diesem Zusammenhang will die Verwaltung die Chance ergrei-
fen, auch die Radverkehrssignalisierung zu verbessern.
I.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage
7964 Zeichen
Anlage zur Vorlage 825/2005 Kurzbeschreibung der Untersuchung und Entwicklung eines Leitfadens zur „Signalisierung des Radverkehrs“ Bei der Signalisierung von Knotenpunkten werden die Belange der Radfahrer bundesweit oft nicht erkannt und häufig vernachlässigt. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Möglichkeiten der Signa- lisierung zum Teil unsystematisch eingesetzt werden und damit das Verständnis und die Akze p- tanz durch die Radfahrer beeinträchtigen. Ziel der Broschüre ist es deshalb, die Möglichkeiten einer attraktiven und eindeutigen Signalisie- rung des Radverkehrs bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller Verkehrsarten (Kfz, ÖPNV, Fu ß- gänger) in einer öffentlichkeitswirksamen Informationsschrift aufzubereiten und zu veröffentlichen. Zielgruppe sind sowohl Planer als auch „normale“ Radfahrer. Durch das Aufzeigen guter Beispiele soll damit auch ein Beitrag zu einer besseren Berücksichtigung des Radverkehrs und zur Erh ö- hung der Verkehrssicherheit geleistet werden. Die Radverkehrsführung und Verkehrssteuerung in Knotenpunkten bringen Radfahrer oft in schwierige Entscheidungssituationen, da viele Aspekte insbesondere beim Linksabbiegen zu erkennen, zu verstehen und richtig umzusetzen sind. Gleichzeitig werden in der Planungspraxis in den Städten die Belange der Radfahrer bei der Sig- nalisierung der Knotenpunkte oft vernachlässigt : teils sind die planerischen Möglichkeiten zuguns- ten des Radverkehrs wenig bekannt, teils werden die verkehrstechnischen Möglichkeiten für eine attraktive Radverkehrssignalisierung auch zu wenig ausgenutzt. In der innerstädtischen Verkehrs- planung gibt es kaum ein Element, an dem alle Verkehrsarten (Kfz -, ÖPNV-, Rad- und Fußgän- gerverkehr) so eng miteinander verknüpft sind wie bei der Lichtsignalsteuerung und deren Abläufe. Meist haben Maßnahmen für die eine Verkehrsart auch Auswirkungen auf die anderen Ve r- kehrsteilnehmer, insbesondere bzgl. Der Leistungsfähigkeit und S icherheit. Es wird im Rahmen der Bearbeitung großer Wert darauf gelegt, den Radverkehr nicht isoliert zu betrachten. Es soll ausdrücklich bei den im Rahmen eines Planerleitfadens vorgesehenen verkehrlichen Standardfor- men der Radverkehrssignalisierung neben den Einsatzkriterien für den Radverkehr auch die Aus- wirkungen auf die anderen Verkehrsarten (Kfz -, ÖPNV-, Rad - und Fußgängerverkehrs) und die Sicherheit erfasst und als verträgliche Gesamtlösung optimiert werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Fußgängerverkehr als „schwächste“ Ve r- kehrsteilnehmergruppe gelegt: Bei einzelnen Signalisierungsformen bestehen häufig Konflikte zwi- schen Radfahrern und Fußgängern, die durch eine geeignete bauliche Gestaltung und Verkehrs- regelung gelöst werden können. Die Vor- und Nachteile geeigneter Lösungsansätze sollen bei der Entwicklung grundsätzlicher Va- rianten mit Aufzeigen der Auswirkungen auf den Fußgängerverkehr und ggf. Wechselwirkung auch auf den übrigen Kfz-Verkehr (ÖPNV) aufbereitet und verdeutlicht werden. Dem Auftrag ent- sprechend wird der Schwerpunkt der Untersuchung bei der Radverkehrssignalisierung und der Entwicklung von Standardformen der Radverkehrssignalisierung als Empfehlungen und Einsatzkri- terien liegen. Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP) bemühen sich Bund, Län- der und Kommunen, die verkehrsplanerischen, baulichen und auch die straßenverkehrsrechtlichen Hemmnisse für sicheres und attraktives Radfahren abzubauen, Informationsdefizite bei Planern und vor allem bei den (potentiellen) Radfahrern zu vermindern. Mit dieser Untersuchung wird das Ziel verfolgt, ein besonders schwieriges, aber für das Radfahren und die Verkehrssicherheit bedeutendes Handlungsfeld so für die Praxis aufzubereiten, dass Pla- ner und Verkehrsteilnehmer/Radfahrer besser verstehen, die zur Verfügung stehenden Möglichkei- ten der Radverkehrsführung in Knotenpunkten und bei der Radverkehrssignalisierung benutze r- freundlich und verkehrssicher zu nutzen. Die Stadt Münster berücksichtigt den Radverkehr schon seit langem in umfangreicher und vielfälti- ger Weise auch bei der Signalisierung. Die über viele J ahre gewachsene Situation kann jedoch häufig den heutigen Anforderungen an eine verkehrlich optimale, verkehrssichere und verkehr s- rechtlich eindeutige Führung und Regelung nicht immer genügen. In einer ersten grundlegenden Untersuchung zur Sicherheit und z ur Akzeptanz verschiedener Si gnalisierungsformen bereits in 1996 konnten so hier über viele Jahre Erfahrungen zusammengetragen und Vorschläge zu einer Standardisierung der Radverkehrssignalisierung entwickelt und angewendet werden. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen zur Signalisierung des Radverkehrs weiter verändert: • Die StVO-Novelle von 1997 lässt u.a. durch die Aufhebung der generellen Radwegebenut- zungspflicht die Möglichkeit zu, sowohl auf der Fahrbahn als auch im Seitenraum zu fa h- ren. Dies hat Einfluss auf die Signalisierung des Radverkehrs und die gesamte Signalisie- rung. • Eine bevorstehende Novelle der StVO und der VwV -StVO enthält u.a. Änderungen zum § 37 StVO (Wechsellichtzeichen) und zum § 9 (Abbiegen) mit einer Anpassung der Aussa- gen zum Linksabbiegen von Radfahrern. • Die „Teilfortschreibung 2003“ der RiLSA enthält eine neue Fassung zum Thema „Grun d- formen der Radfahrersignalisierung“. Die Bearbeitung des FGSV-Papiers „Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs“ wird in 2 005 abgeschlossen, so dass sich der hier angebotene Leitfaden inhaltlich auf die Aussagen dieses Papiers stützen kann. Die derzeitige Praxis in vielen deutschen Kommunen ist jedoch noch immer geprägt durch unter- schiedlichste Signalisierungsformen des Radverkehrs, bei denen vielfach die Grundvoraussetzun- gen einer Einheit von Entwurf und Betrieb nicht gegeben sind. Dies trägt in erheblichem Maße zu Irritationen und u.U. risikobehafteten Verhaltensweisen (Nichtakzeptanz der Signalisierung) bei den Radfahrern bei. Aber auch bei denjenigen, die sich als Handlungs- oder Entscheidungsträger, u.a. als in der Verwaltung, der Politik, der Verkehrserziehung zuständige Personen, mit der Th e- matik befassen, bestehen Unsicherheiten und unterschiedliche Auslegungen, z.B. hinsichtlich der Auswirkungen der Aufhebung der generellen Benutzungspflicht von Radwegen auf die Signalisie- rung. Es besteht deshalb für einen breiten Kreis von Anwendern Bedarf, in einem anschaulich und gut verständlich aufgemachten Leitfaden aufzuzeigen, wie der Radverkehr anforderungsgerecht sowie verkehrs- und rechtssicher unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmereingebun- den werden kann. Aufgabenstellung soll es sein, einen Leitfaden als Broschüre zu erarbeiten, in dem - für typische verkehrliche Situationen Standardformen der Signalisierung des Radverkehrs in Hinblick auf ein schlüssiges Gesamtsystem erläutert werden, - die aufgezeigten Lösungen und Planungsbeispiele auch die Anforderungen des Fußgä n- gerverkehrs in angemessener Weise einbeziehen, - Hinweise zum verkehrsrechtlichen Verständnis und zum verkehrssicheren Verhalten für die einzelnen Betriebsformen in allgemeinverständlicher Form dargelegt werden, - die Einsatzbedingungen und Ausbildungserfordernisse bzgl. Entwurf und Betrieb auch in für die zuständigen Verwaltungsstellen nutzbarer Weise dargelegt werden. Die Broschüre, deren genaue Struktur im Bearbeitungsprozess noch festzulegen ist, soll sich grundsätzlich in allgemein verständlicher Form an interessierte Bürger, Ve rkehrsplaner, Politiker, Verbandsvertreter und andere Interessierte richten. Es werden ergänzend auch gezielt fachplane- rische Aussagen aufgenommen („Planerleitfaden“), die vorrangig an die Fachverwaltungen und Straßenverkehrsbehörden gerichtet sind. Der Inhalt soll generell übertragbare Hinweise und Emp- fehlungen für Planer und für den normalen Verkehrsteilnehmer/Radfahrer enthalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0825/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37