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0289/2025

Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.2

Anlage 3 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4b - Plausibilisierung der Kosten als Mittelwert

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Ansehen

Anlage 2 - Standorte

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Ansehen

Anlage 4a - Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 und des Sportausschusses vom 11.12.2025

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Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts

2120 Zeichen

/ 2 
14 10.07.2025 
143 
26 
über 
Dez. VI 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0289/2025 (Stand vom 02.07.2025) 
Maßnahmenpaket Schulbau Generalinstandsetzung -
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
RPA-Nr.: 143/27/06/25 
Eingereichte Kosten für die Voruntersuchungen  6,6 Mio. € brutto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses legt 26 Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln eine Beschlussvorlage und eine Liste (Schulbaumaßnahmen-
liste (SBML)) vom 31.12.2024 mit 55 Schulstandorten vor. 
Durch den Beschluss soll die Sanierungsnotwendigkeit der gelisteten Schulbaumaß-
nahmen festgestellt werden. Die Verwaltung soll hierzu beauftragt werden, Konzepte 
für die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu erarbeiten, auch im Hinblick 
auf zukünftige Nutzung der Schulstandorte und eventuelle Änderung beim Schul-
platzbedarf. 
Darüber hinaus sollen die notwendigen Beauftragungen in Höhe von 6,6 Mio. € 
brutto an externe Fachplanungs- und Sachverständigenbüros für Voruntersuchungen 
und bauzustandsbezogene Bestandserfassungen durch die politischen Gremien legi-
timiert werden. 
Die Kosten für die 55 Maßnahmen sind lediglich als Gesamtsumme für alle 
aufgeführten Objekte angegeben.  
Durch die Gebäudewirtschaft wurde ein Gesamtbudget von brutto 6,6 Mio. € brutto 
angeben, was durchschnittlich einem Budget von ca. 120.000,- € brutto (100.000,- € 
netto) pro Generalinstandsetzungsmaßnahme entspricht. Die Auswahl der Objekte 
basiert auf der „Standortanalysen GI 1+2“ aus dem Jahr 2024. 
Die Objektbeschreibungen in den Standortanalysen sind nur sehr knapp gehalten, es 
wird lediglich auf die Notwendigkeit einer Generalsanierung verwiesen. 
Anlage 3

- 2 -
Die Kosten für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sowie die Gesamtkosten in Höhe 
von ca. 6,6 Mio. € brutto können aufgrund der rudimentären Angaben zu den einzel-
nen Maßnahmen sowie einer fehlenden Aufschlüsselung der Kosten nicht verifiziert 
werden. 
Eine qualifizierte Beurteilung der Maßnahmen und eine Beratung der Politik durch 
das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem oben genannten Hintergrund nicht möglich.

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1164 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Sollte die Vorlage verzögert kommen, sind Schulschließungen aufgrund des maroden Zustands der 
Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale 
Kleininstandhaltung nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

6314 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0289/2025 
Freigabedatum 
 04.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der unter Anlage 2 aufgeführten 
Objekte –vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Eh-
renfeld, Nippes, Kalk und Mülheim- zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bis zum 3. Quartal 2026 einen Umset-
zungs- und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Dabei ist neben der Betrachtung der An-
passung an pädagogische Anforderungen auch eine Priorisierung der Bedarfe unter finanziel-
len Aspekten zu ermöglichen. Ziel ist es, langfristige Lösungen und Strategien für den Erhalt 
und die Nutzung der Schulstandorte zu erarbeiten und hierbei auch die schon erfolgten Maß-
nahmen sowie gegebenenfalls geänderte Schulplatzbedarfe zu berücksichtigen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln genehmigt die für die Erarbeitung des Umsetzungs- und Finanzie-
rungsvorschlags notwendigen Beauftragungen an externe Sachverständige und Fachpla-
ner*innen in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. Euro. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 
Sportausschuss 11.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.  
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene priorisierende Schulbaumaßnahmenliste (SBML) ist 
eine Auftragsliste für den Schulbau und wird regelmäßig aktualisiert (0061/2024). Sie umfasst 
alle Projekte, die zu zusätzlichen Schulplätzen führen, sowie dringend erforderliche General- 
oder Teilsanierungen bestehender Schulgebäude, um deren Aufgabe aufgrund erheblicher 
Mängel zu vermeiden. Grundsätzlich erfolgt die Abarbeitung in der Reihenfolge der acht fest-
gelegten Prioritätskategorien. In den vergangenen Jahren wurde die Priorisierung jedoch da-
hingehend angepasst, dass vorrangig Maßnahmen umgesetzt wurden, die zusätzliche Schul-
plätze schaffen und somit einem drohenden Schulnotstand entgegenwirken. 
Das Ende des Lebenszyklus der in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste mit GI-1 und 
GI-2 priorisierten Schulgebäude rückt zunehmend in den Fokus. Verschiedene Indikatoren im 
Gebäudebetrieb deuten darauf hin, dass in den nächsten Jahren umfassende Sanierungen 
der genannten Standorte erforderlich werden. Zunehmende Abnutzung, steigende Betriebs-

3 
und Instandhaltungskosten, veraltete technische Ausstattungen und akute Mängel erfordern 
eine proaktive Herangehensweise. Zugleich bietet sich in diesem Zusammenhang auch die 
Möglichkeit, Bedarfe neu zu formulieren, eine Priorisierung unter finanziellen Aspekten zu er-
möglichen und Nachverdichtungspotenziale zu untersuchen. Ziel ist es, langfristige Lösungen 
und Strategien für den Erhalt und die Nutzung der Schulstandorte zu erarbeiten und hierbei 
auch die schon erfolgten Maßnahmen sowie gegebenenfalls geänderte Schulplatzbedarfe zu 
berücksichtigen. 
Um die Betriebssicherheit bestehender Schulgebäude zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Um-
setzung der Schulbaumaßnahmen mit der höchsten Sanierungspriorität (GI-1) dringend erfor-
derlich. Die in der Anlage 2 enthaltenen Projekte sind bereits Bestandteil der SBML, und mit 
dem vorliegenden Beschluss soll die notwendige Sanierungsverpflichtung für die Schulge-
bäude strukturiert vorbereitet, beziehungsweise identifiziert werden. 
Zur Feststellung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs sind in der Regel verschiedene Vorun-
tersuchungen erforderlich, insbesondere in grundlegenden Bereichen wie Schadstoffbelas-
tung oder Statik. Diese primär bauzustandsbezogenen Bestandserfassungen haben kon-
sumtiven Charakter und sind aus dem Instandhaltungsbudget der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln zu finanzieren. Für alle 55 Objekte wird nach aktuellem Sachstand eine Belastung 
dieses Budgets von insgesamt 6,6 Mio. Euro erwartet.  
Bei der Betrachtung der GI-1 und GI-2 Maßnahmen werden zudem mögliche Umbauten, pä-
dagogische Anforderungen, erforderliche Erweiterungen oder gegebenenfalls veränderte 
Standortnutzungen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen berücksichtigt, um 
eine doppelte Bearbeitung derselben Standorte zu vermeiden. 
Mit dem Beschluss soll die Grundlage für eine vorausschauende Finanzeinschätzung ge-
schaffen werden. Eine detaillierte Übersicht über die zeitliche und finanzielle Umsetzung kann 
erst nach Abschluss der Standortbetrachtung erfolgen, wobei sowohl der Schulplatzbedarf als 
auch die städtische Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden. 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderlichen Planungen für die aufgeführ-
ten Baumaßnahmen müssen zeitnah erfolgen und lassen sich nicht länger aufschieben, da 
ein Aufschub die Maßnahmen verteuern würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlage: 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Liste der Standorte 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 4b - Plausibilisierung der Kosten als Mittelwert

1909 Zeichen

Nr. Maßnahme durchschnittliche Kostenannahmen 
aus Vergleichsprojekten / brutto
1 Luftbildauswertung durch  Kampfmittelräumdienst 4.000,00 €
2 Bodengutachten 20.000,00 €
3
Schadstoffgutachten
- Gebäudeuntersuchungen
- Probeentnahmen
- Analytische Leistungen (Labor)
- Gutachterliche Stellungnahme
25.000,00 €
4
Statische Bestandsaufnahme
- Sichtung der vorhanden Unterlagen
- Sichtung Bestand
- Erstellung von Übersichtsplänen zum Tragwerk
- Erkundungs-und Bauteilöffnungen
- Kartierung der Erkenntnisse
- statisch konstruktive Bewertung
15.000,00 €
5
Bewertung Technische Gebäudeausrüstung
- Sichtung Bestandsunterlagen
- Begehung
- Bewertung
- Schlussbericht
12.000,00 €
6
Bauphysikalische Beratungen
- Energetische Beratungen
- Sonnen- / Hitzeschutz
- Wärmeschutz 
- Nachrüstung Photovoltaikanlagen
- Lärmschutzgutachten
- weitere Maßnahmen
15.000,00 €
7 Baum- und Artenschutzgutachten
- inkl. Aufmaß Baumbestand 15.000,00 €
8
Stadtinterne Kosten (Gebühren für einzubeziehende Ämter)
- Auszug aus örtl.Bau-und Planungsrecht einschl. Auszug 
 aus dem Baulastenverzeichnis
- Amtliche Lagepläne
- weitere evtl. erforderliche Abfragen
3.000,00 €
Summe 109.000,00 €
Risikozuschlag (10% auf Gesamtsumme)
- Unvorhergesehenes (z.B. projektspezifische Gutachten) 10.900,00 €
Mittelwert je Standort   brutto 119.900,00 €
Mittelwert je Standort, gerundet   brutto *** 120.000,00 €
***
Die genannten Kostenansätze sind Erfahrungswerte aus Vergleichsprojekten der Gebäudewirtschaft.
Die einzelnen Projekte variieren erheblich hinsichtlich ihrer Komplexität (z.B. Denkmalpflege, Bauzustand und 
Sanierungsbedarf) und Größe, woraus sich unterschiedliche erforderliche Untersuchungstiefen ergeben. 
Anlage 4b
Plausibilisierung der zu erwartenden durchschnittlichen Kosten als Mittelwert für die Bedarfsfeststellung 
Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss
Vorlagen-Nummer: 0289/2025

Anlage 2 - Standorte

5114 Zeichen

Vorlage-Nr. 0289/2025Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Anlage 02
Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024
Lfd. Nr.
Nummer 
Schulbaumaß-
nahmenliste 
Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule)
1 62,
92,
669
9 GGS/
KGS
Alte Wipperfürther Str. 49-51
Katholische Grundschule Sankt Mauritius /
Gemeinschaftsgrundschule AHL WIPP
2 148 5 GGS/
KGS
Altonaer Str. 32      
Gemeinschaftsgrundschule Gartenstadt /
Katholische Grundschule, Marienschule
3 144 9 GGS An St. Theresia 1
Gemeinschaftsgrundschule An Sankt Theresia
4 63 9 TH Bergischer Ring 40
Sporthalle Bergischer Ring
5 64 5 GY Blücher Str. 15-17
Leonardo-da-Vinci-Gymnasium
6 65 9 GGS Buschfeldstr. 46
Berthold-Otto-Grundschule, Gemeinschaftsgrundschule
7 222 1 KHS/
ARS
Dagobertstr. 79 
Städtische Katholische Hauptschule am Rhein /
Abendrealschule der Stadt Köln
9 67 4 KGS Everhardstr. 60
Katholische Grundschule Everhardstraße
10 666 5 KGS/
GGS
Garthestr. 20-24
Otfried-Preußler-Schule, Katholische Grundschule /
Gemeinschaftsgrundschule Garthestraße Köln-Riehl
11 68 9 GY Genovevastr. 58-62
Genoveva-Gymnasium Köln, Städtisches Gymnasium Köln
12 540 1 GY Georgsplatz 10
Kaiserin-Augusta-Schule, Gymnasium
Bedarfsfeststellungsbeschluss  Seite 1/5

Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024
Lfd. Nr.
Nummer 
Schulbaumaß-
nahmenliste 
Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule)
13 661 7 GY Humboldtstr. 2-8
Stadtgymnasium Köln-Porz
14 77 8 GGS Kapitelstr. 24-26
Grüneberg-Schule, Gemeinschaftsgrundschule
15 78 1 GY Kartäuserwall 40
Humboldt-Gymnasium
16 668 9 GY Kattowitzer Str. 52
Städtisches Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium
17 168 5 KGS Longericher Hauptstr. 83-85      
Sternsingerschule, Katholische Grundschule
18 171 1 KGS Mainzer Str. 30-40
Katholische Grundschule Mainzer Straße
19 80 8 FS Martin-Köllen-Str. 1      
Martin-Köllen-Schule, Förderschule
20 173 9 BK Modemannstr. 25
Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln
21 174 5 GGS Neusser Str. 605
Florianschule, Gemeinschaftsgrundschule
22 84 1 BK Perlengraben 101
Berufskolleg Humboldtstraße, Außenstelle Perlengraben
23 181 9 GGS Ricarda-Huch-Str. 60
Gemeinschaftsgrundschule Ricarda Huch
24 182 6 GGS Spoerkelhof 7
Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof
Bedarfsfeststellungsbeschluss  Seite 2/5

Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024
Lfd. Nr. 
Nummer 
Schulbaumaß- 
nahmenliste 
Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 
25 184 2 GY Sürther Str. 55 
Gymnasium Rodenkirchen 
26 87 9 HS Tiefentalstr. 66 
Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße 
27 187 9 GGS Von-Bodelschwingh-Str. 24 
Gemeinschaftsgrundschule Von-Bodelschwingh-Str. 
28 665 4 BK Weinsbergstr. 72 
Berufskolleg Ehrenfeld 
29 88 3 GGS Wendelinstr. 64 
Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf 
30 89 9 HS Wuppertaler Str. 19 
Nelson-Mandela-Schule, Hauptschule 
31 90 8 KGS Zehnthofstr. 22-24 
James-Krüss-Grundschule 
Katholische Grundschule Zehnthofstraße 
32 474 3 FS Zülpicher Str. 194 
Schule Zülpicher Straße, Förderschule emotionale und 
soziale Entwicklung 
33 145 8 GE Adalbertstr. 17 
Katharina-Henoth-Gesamtschule 
34 149 2 GGS Bernkasteler Str. 9 
Sankt-Nikolaus-Grundschule, Gemeinschaftsgrundschule 
35 150 3 KGS Berrenrather Str. 179 
Katholische Grundschule Berrenrather Straße 
36 152 5 FS Brehmstr. 2 
Förderschule Sprache Brehmstraße 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  Seite 3/5

Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024
Lfd. Nr.
Nummer 
Schulbaumaß-
nahmenliste 
Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule)
37 156 8 GGS Diesterwegstr. 67-69
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße
38 157 1 BK Eumeniusstr. 4
Berufskolleg Deutzer Freiheit
39 158 9 GE Ferdinandstr. 43
Trude-Herr-Gesamtschule
40 159 3 GGS Geilenkircher Str. 52      
Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Europaschule in 
Nordrhein-Westfalen
41 160 1 KHS Großer Griechenmarkt 76
Katholische Hauptschule Großer Griechenmarkt
42 163 3 KGS Im Kamp 14
Pater-Delp-Schule, Katholische Grundschule
43 165 9 GGS Kopernikusstr. 40-42
Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße
44 164 4 FGE Kolkrabenweg 8-10
Förderschule Kolkrabenweg
45 642 6 KGS Lebensbaumweg 52
Lebensbaumweg, Offene Katholische 
Ganztagsgrundschule
46 167 1 GGS Lochnerstr. 13-15
Stephan-Lochner-Schule, Gemeinschaftsgrundschule
47 169 9 KGS Luzerner Weg 72
Städtische Katholische Grundschule
48 170 2 KGS Mainstr. 75
Katholische Grundschule, Grüngürtelschule
Bedarfsfeststellungsbeschluss  Seite 4/5

Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024
Lfd. Nr. 
Nummer 
Schulbaumaß- 
nahmenliste 
Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 
49 667 5 BK Meerfeldstr. 52 
Joseph-DuMont-Berufskolleg 
50 172 4 KGS Mengenicher Str. 28 
Katholische Grundschule Mengenicher Straße 
51 176 5 KGS Osterather Str. 13 
Städtische Katholische Grundschule Osterather Straße 
52 177 9 GGS Peter-Grieß-Str. 5 - 7 
Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard 
53 178 1 GGS Pfälzer Str. 30-34 
Gemeinschaftsgrundschule Pfälzer Straße 
54 183 7 GE Stresemannstr. 36 
Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz 
55 188 1 BK Zugweg 48 
Berufskolleg Südstadt 
56 189 1 GGS Zwirnerstr. 15-17 
Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstraße 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  Seite 5/5

Anlage 4a - Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 und des Sportausschusses vom 11.12.2025

5716 Zeichen

Anlage 4a - Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 und des Sportausschusses 
vom 11.12.2025 
 
Anfrage: 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragte 
RM Pulvermüller zur Vorlage 0289/2025 Maßnahmenpaket Schulbau-
Generalinstandsetzungen: 
Kann die Berechnung für die in der Vorlage genannten 6,6 Mio. Euro dargelegt und 
erläutert werden und kann die Berechnung mit der verwendeten Benchmarkzahl bis 
zum Finanzausschuss vorgelegt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Plausibilisierung Mittelwert-Kostenansatz 
 
Mit der Beschlussvorlage 0289/2025 soll die Betriebssicherheit von 55 priorisierten 
Schulstandorten gemäß Schulbaumaßnahmenliste (SBML) sichergestellt werden. 
Um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln, sind bauzustandsbezogene 
Bestandserfassungen im Rahmen einer Grundlagenermittlung durchzuführen. Die 
Ergebnisse werden abschließend in einem vorausschauenden Umsetzungs- und 
Finanzierungsvorschlag (UmFiVO) zusammengefasst.  
 
Grundlagenermittlung  
 
Im Rahmen einer Grundlagenermittlung sind verschiedene notwendige 
bauzustandsbezogene Bestandserfassungen durchzuführen.  
Die einzelnen Projekte variieren erheblich hinsichtlich ihrer Komplexität (zum Beispiel 
Denkmalpflege, bauliche Besonderheiten und Sanierungsbedarf) und Größe, woraus 
sich unterschiedliche erforderliche Untersuchungstiefen ergeben. Während einige 
Projekte aufgrund ihrer Beschaffenheit und bereits vorhandener Grundlagendaten 
aus dem Objektbetrieb mit einem geringen Aufwand zu bearbeiten sind, erfordern 
andere Projekte intensivere Untersuchungen.  
 
Im Weiteren werden zur Umsetzung einiger Maßnahmen Interimsstandorte benötigt, 
deren Eignung und Rahmenbedingungen ebenfalls im Rahmen der 
Grundlagenermittlung zu untersuchen sind. Da nach aktuellem Stand noch nicht klar 
ist, welche Projekte betroffen sind, wurden auch diese Untersuchungsleistungen in 
der Kalkulation der Muster-Standortbetrachtung (Anlage 4b) berücksichtigt. 
 
Kostenansatz 
Für die bauzustandsbezogenen Bestandserfassungen steht gemäß Beschluss ein 
Budget von 6,6 Mio. Euro (brutto) zur Verfügung. Bezogen auf die 55 Standorte 
ergibt sich daraus ein Mittelwert pro Projektstandort in Höhe von 120.000 Euro. 
Dieser Mittelwert umfasst ausschließlich Maßnahmen, die mit konsumtiven Mitteln 
abzuwickeln sind.  
 
Die Plausibilisierung dieses Mittelwertkostenansatzes ist der anhängenden T abelle 
„Anlage 4b“ zu entnehmen. Grundlage der den aufgeführten Maßnahmen

zugewiesenen Kostenansätze sind Erfahrungswerte aus Vergleichsprojekten der 
Gebäudewirtschaft. 
 
Die Mittelwertbildung gewährleistet eine sachgerechte Gesamtkalkulation über alle 
Projekte hinweg und ermöglicht gleichzeitig die erforderliche Flexibilität in der 
projektspezifischen Mittelverwendung je nach Schwierigkeitsgrad und notwendigem 
Untersuchungsaufwand.  
 
 
Anfrage: 
In der Sitzung des Sportausschusses vom 11.12.2025 fragte Herr Dyllong, Volt-
Fraktion: 
1. Wie kommt die Verwaltung auf Kosten von 6,6 Mio. Euro und ist ein 
entsprechender Puffer vorhanden, um Mehrkosten zu vermeiden? 
2. In den Vorlagen 0429/2025, 0424/2025, 0432/2025 (die Vorlagen waren nicht im 
Sportausschuss, aber auf der Prioliste des Maßnahmenpakets) werden 50k zur 
Grundlagenermittlung bereitgestellt. Sind die 50k in den 6,6 Mio. Euro inbegriffen, 
oder kommen die on top dazu? 
3. Sollten die jeweils 50k in den 6,6 Mio. Euro inbegriffen sein: Warum braucht es 
dann erneut eine Beschlussvorlage? 
4. Zu Beschlusspunkt 2: Ist unter Anpassung an pädagogische Anforderungen auch 
die Anpassung an klimatische Veränderungen (Hitze, Auswirkung auf 
Konzentrationsfähigkeit) und Ähnliches gemeint? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Zur Herleitung der 6,6 Mio. Euro siehe oben. Der Anlage 4b kann entnommen 
werden, dass ein Risikozuschlag von 10% für unvorhergesehene, projektspezifische 
Themen angesetzt wurde. Damit ist ein Puffer vorhanden.  
 
Zu 2.) Und 3.) 
Die Sanierung des Schulgebäudes der Katholischen Grundschule Großer 
Griechenmarkt (Vorlagen- Nummer 0429/2025) ist nicht T eil des 
Bedarfsfeststellungsbeschlusses 0289/2025. 
Die beiden Maßnahmen an der Förderschule Zülpicher Straße 194 (Vorlagen-
Nummer 0424/2025) und Berufskolleg Perlengraben 101 (Vorlagen-Nummer 
0432/2025) sind in der Beschlussvorlage 0289/2025 enthalten.  
Zur Vermeidung einer doppelten Bestandsuntersuchung werden die beiden 
letztgenannten Projekte aus der Beschlussvorlage 0289/2025 herausgelöst.

Das mit der Beschlussvorlage 0289/2025 bereitgestellt Budget in Höhe von 6,6 Mio. 
Euro reduziert sich dadurch um 2 x 120.000 Euro auf insgesamt rund 6,4 Mio. Euro. 
Das errechnete Budget in Höhe von 120.000 Euro pro Maßnahme im Mittelwert 
ermöglicht eine zielgerichtete Bewertung der Maßnahmen und wird als notwendig 
angesehen (siehe Anlage 4b). 
 
Zu 4.)  
In Bezug auf die pädagogischen Anforderungen geht es zunächst nur um 
schulpolitische Entscheidungen (Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen; G8/G9; 
OGS-Betreuung; besondere pädagogische Ausstattungsbedarfe…), um daraus die 
Auswirkungen auf den Raumbedarf abzuleiten. 
Im Rahmen der bauzustandsbezogenen Bestandserfassung werden die Themen der 
„Anpassung an klimatische Veränderungen“ unter dem Aspekt der energetischen 
Sanierung mitberücksichtigt.  
Aufbauend auf den Bedarfsuntersuchungen wird ein Umsetzungs- und 
Finanzierungsvorschlag erarbeitet, in dem eine Priorisierung und ein Vorschlag zur 
Abwicklung der Maßnahmen in Bezug auf den inhaltlichen Umfang und auf die 
Zeitschiene vorgelegt wird.  
Im Rahmen der Umsetzung werden die Vorgaben aus den Bau- und 
Qualitätsstandards eingehalten.

Beratungsverlauf (5)

01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
11.12.2025 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0289/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
24.01.2025 14:02