0289/2025
Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss
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Anlage 3 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts
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/ 2 14 10.07.2025 143 26 über Dez. VI Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0289/2025 (Stand vom 02.07.2025) Maßnahmenpaket Schulbau Generalinstandsetzung - Bedarfsfeststellungsbeschluss RPA-Nr.: 143/27/06/25 Eingereichte Kosten für die Voruntersuchungen 6,6 Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses legt 26 Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln eine Beschlussvorlage und eine Liste (Schulbaumaßnahmen- liste (SBML)) vom 31.12.2024 mit 55 Schulstandorten vor. Durch den Beschluss soll die Sanierungsnotwendigkeit der gelisteten Schulbaumaß- nahmen festgestellt werden. Die Verwaltung soll hierzu beauftragt werden, Konzepte für die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu erarbeiten, auch im Hinblick auf zukünftige Nutzung der Schulstandorte und eventuelle Änderung beim Schul- platzbedarf. Darüber hinaus sollen die notwendigen Beauftragungen in Höhe von 6,6 Mio. € brutto an externe Fachplanungs- und Sachverständigenbüros für Voruntersuchungen und bauzustandsbezogene Bestandserfassungen durch die politischen Gremien legi- timiert werden. Die Kosten für die 55 Maßnahmen sind lediglich als Gesamtsumme für alle aufgeführten Objekte angegeben. Durch die Gebäudewirtschaft wurde ein Gesamtbudget von brutto 6,6 Mio. € brutto angeben, was durchschnittlich einem Budget von ca. 120.000,- € brutto (100.000,- € netto) pro Generalinstandsetzungsmaßnahme entspricht. Die Auswahl der Objekte basiert auf der „Standortanalysen GI 1+2“ aus dem Jahr 2024. Die Objektbeschreibungen in den Standortanalysen sind nur sehr knapp gehalten, es wird lediglich auf die Notwendigkeit einer Generalsanierung verwiesen. Anlage 3 - 2 - Die Kosten für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sowie die Gesamtkosten in Höhe von ca. 6,6 Mio. € brutto können aufgrund der rudimentären Angaben zu den einzel- nen Maßnahmen sowie einer fehlenden Aufschlüsselung der Kosten nicht verifiziert werden. Eine qualifizierte Beurteilung der Maßnahmen und eine Beratung der Politik durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem oben genannten Hintergrund nicht möglich.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Sollte die Vorlage verzögert kommen, sind Schulschließungen aufgrund des maroden Zustands der Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale Kleininstandhaltung nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0289/2025 Freigabedatum 04.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der unter Anlage 2 aufgeführten Objekte –vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Eh- renfeld, Nippes, Kalk und Mülheim- zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bis zum 3. Quartal 2026 einen Umset- zungs- und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Dabei ist neben der Betrachtung der An- passung an pädagogische Anforderungen auch eine Priorisierung der Bedarfe unter finanziel- len Aspekten zu ermöglichen. Ziel ist es, langfristige Lösungen und Strategien für den Erhalt und die Nutzung der Schulstandorte zu erarbeiten und hierbei auch die schon erfolgten Maß- nahmen sowie gegebenenfalls geänderte Schulplatzbedarfe zu berücksichtigen. 3. Der Rat der Stadt Köln genehmigt die für die Erarbeitung des Umsetzungs- und Finanzie- rungsvorschlags notwendigen Beauftragungen an externe Sachverständige und Fachpla- ner*innen in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. Euro. Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Sportausschuss 11.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene priorisierende Schulbaumaßnahmenliste (SBML) ist eine Auftragsliste für den Schulbau und wird regelmäßig aktualisiert (0061/2024). Sie umfasst alle Projekte, die zu zusätzlichen Schulplätzen führen, sowie dringend erforderliche General- oder Teilsanierungen bestehender Schulgebäude, um deren Aufgabe aufgrund erheblicher Mängel zu vermeiden. Grundsätzlich erfolgt die Abarbeitung in der Reihenfolge der acht fest- gelegten Prioritätskategorien. In den vergangenen Jahren wurde die Priorisierung jedoch da- hingehend angepasst, dass vorrangig Maßnahmen umgesetzt wurden, die zusätzliche Schul- plätze schaffen und somit einem drohenden Schulnotstand entgegenwirken. Das Ende des Lebenszyklus der in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste mit GI-1 und GI-2 priorisierten Schulgebäude rückt zunehmend in den Fokus. Verschiedene Indikatoren im Gebäudebetrieb deuten darauf hin, dass in den nächsten Jahren umfassende Sanierungen der genannten Standorte erforderlich werden. Zunehmende Abnutzung, steigende Betriebs- 3 und Instandhaltungskosten, veraltete technische Ausstattungen und akute Mängel erfordern eine proaktive Herangehensweise. Zugleich bietet sich in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, Bedarfe neu zu formulieren, eine Priorisierung unter finanziellen Aspekten zu er- möglichen und Nachverdichtungspotenziale zu untersuchen. Ziel ist es, langfristige Lösungen und Strategien für den Erhalt und die Nutzung der Schulstandorte zu erarbeiten und hierbei auch die schon erfolgten Maßnahmen sowie gegebenenfalls geänderte Schulplatzbedarfe zu berücksichtigen. Um die Betriebssicherheit bestehender Schulgebäude zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Um- setzung der Schulbaumaßnahmen mit der höchsten Sanierungspriorität (GI-1) dringend erfor- derlich. Die in der Anlage 2 enthaltenen Projekte sind bereits Bestandteil der SBML, und mit dem vorliegenden Beschluss soll die notwendige Sanierungsverpflichtung für die Schulge- bäude strukturiert vorbereitet, beziehungsweise identifiziert werden. Zur Feststellung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs sind in der Regel verschiedene Vorun- tersuchungen erforderlich, insbesondere in grundlegenden Bereichen wie Schadstoffbelas- tung oder Statik. Diese primär bauzustandsbezogenen Bestandserfassungen haben kon- sumtiven Charakter und sind aus dem Instandhaltungsbudget der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu finanzieren. Für alle 55 Objekte wird nach aktuellem Sachstand eine Belastung dieses Budgets von insgesamt 6,6 Mio. Euro erwartet. Bei der Betrachtung der GI-1 und GI-2 Maßnahmen werden zudem mögliche Umbauten, pä- dagogische Anforderungen, erforderliche Erweiterungen oder gegebenenfalls veränderte Standortnutzungen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen berücksichtigt, um eine doppelte Bearbeitung derselben Standorte zu vermeiden. Mit dem Beschluss soll die Grundlage für eine vorausschauende Finanzeinschätzung ge- schaffen werden. Eine detaillierte Übersicht über die zeitliche und finanzielle Umsetzung kann erst nach Abschluss der Standortbetrachtung erfolgen, wobei sowohl der Schulplatzbedarf als auch die städtische Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderlichen Planungen für die aufgeführ- ten Baumaßnahmen müssen zeitnah erfolgen und lassen sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahmen verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlage: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Liste der Standorte Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 4b - Plausibilisierung der Kosten als Mittelwert
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Nr. Maßnahme durchschnittliche Kostenannahmen aus Vergleichsprojekten / brutto 1 Luftbildauswertung durch Kampfmittelräumdienst 4.000,00 € 2 Bodengutachten 20.000,00 € 3 Schadstoffgutachten - Gebäudeuntersuchungen - Probeentnahmen - Analytische Leistungen (Labor) - Gutachterliche Stellungnahme 25.000,00 € 4 Statische Bestandsaufnahme - Sichtung der vorhanden Unterlagen - Sichtung Bestand - Erstellung von Übersichtsplänen zum Tragwerk - Erkundungs-und Bauteilöffnungen - Kartierung der Erkenntnisse - statisch konstruktive Bewertung 15.000,00 € 5 Bewertung Technische Gebäudeausrüstung - Sichtung Bestandsunterlagen - Begehung - Bewertung - Schlussbericht 12.000,00 € 6 Bauphysikalische Beratungen - Energetische Beratungen - Sonnen- / Hitzeschutz - Wärmeschutz - Nachrüstung Photovoltaikanlagen - Lärmschutzgutachten - weitere Maßnahmen 15.000,00 € 7 Baum- und Artenschutzgutachten - inkl. Aufmaß Baumbestand 15.000,00 € 8 Stadtinterne Kosten (Gebühren für einzubeziehende Ämter) - Auszug aus örtl.Bau-und Planungsrecht einschl. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis - Amtliche Lagepläne - weitere evtl. erforderliche Abfragen 3.000,00 € Summe 109.000,00 € Risikozuschlag (10% auf Gesamtsumme) - Unvorhergesehenes (z.B. projektspezifische Gutachten) 10.900,00 € Mittelwert je Standort brutto 119.900,00 € Mittelwert je Standort, gerundet brutto *** 120.000,00 € *** Die genannten Kostenansätze sind Erfahrungswerte aus Vergleichsprojekten der Gebäudewirtschaft. Die einzelnen Projekte variieren erheblich hinsichtlich ihrer Komplexität (z.B. Denkmalpflege, Bauzustand und Sanierungsbedarf) und Größe, woraus sich unterschiedliche erforderliche Untersuchungstiefen ergeben. Anlage 4b Plausibilisierung der zu erwartenden durchschnittlichen Kosten als Mittelwert für die Bedarfsfeststellung Maßnahmenpaket Schulbau-Generalinstandsetzungen - Bedarfsfeststellungsbeschluss Vorlagen-Nummer: 0289/2025
Anlage 2 - Standorte
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Vorlage-Nr. 0289/2025Bedarfsfeststellungsbeschluss Anlage 02 Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024 Lfd. Nr. Nummer Schulbaumaß- nahmenliste Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 1 62, 92, 669 9 GGS/ KGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 Katholische Grundschule Sankt Mauritius / Gemeinschaftsgrundschule AHL WIPP 2 148 5 GGS/ KGS Altonaer Str. 32 Gemeinschaftsgrundschule Gartenstadt / Katholische Grundschule, Marienschule 3 144 9 GGS An St. Theresia 1 Gemeinschaftsgrundschule An Sankt Theresia 4 63 9 TH Bergischer Ring 40 Sporthalle Bergischer Ring 5 64 5 GY Blücher Str. 15-17 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium 6 65 9 GGS Buschfeldstr. 46 Berthold-Otto-Grundschule, Gemeinschaftsgrundschule 7 222 1 KHS/ ARS Dagobertstr. 79 Städtische Katholische Hauptschule am Rhein / Abendrealschule der Stadt Köln 9 67 4 KGS Everhardstr. 60 Katholische Grundschule Everhardstraße 10 666 5 KGS/ GGS Garthestr. 20-24 Otfried-Preußler-Schule, Katholische Grundschule / Gemeinschaftsgrundschule Garthestraße Köln-Riehl 11 68 9 GY Genovevastr. 58-62 Genoveva-Gymnasium Köln, Städtisches Gymnasium Köln 12 540 1 GY Georgsplatz 10 Kaiserin-Augusta-Schule, Gymnasium Bedarfsfeststellungsbeschluss Seite 1/5 Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024 Lfd. Nr. Nummer Schulbaumaß- nahmenliste Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 13 661 7 GY Humboldtstr. 2-8 Stadtgymnasium Köln-Porz 14 77 8 GGS Kapitelstr. 24-26 Grüneberg-Schule, Gemeinschaftsgrundschule 15 78 1 GY Kartäuserwall 40 Humboldt-Gymnasium 16 668 9 GY Kattowitzer Str. 52 Städtisches Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium 17 168 5 KGS Longericher Hauptstr. 83-85 Sternsingerschule, Katholische Grundschule 18 171 1 KGS Mainzer Str. 30-40 Katholische Grundschule Mainzer Straße 19 80 8 FS Martin-Köllen-Str. 1 Martin-Köllen-Schule, Förderschule 20 173 9 BK Modemannstr. 25 Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln 21 174 5 GGS Neusser Str. 605 Florianschule, Gemeinschaftsgrundschule 22 84 1 BK Perlengraben 101 Berufskolleg Humboldtstraße, Außenstelle Perlengraben 23 181 9 GGS Ricarda-Huch-Str. 60 Gemeinschaftsgrundschule Ricarda Huch 24 182 6 GGS Spoerkelhof 7 Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof Bedarfsfeststellungsbeschluss Seite 2/5 Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024 Lfd. Nr. Nummer Schulbaumaß- nahmenliste Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 25 184 2 GY Sürther Str. 55 Gymnasium Rodenkirchen 26 87 9 HS Tiefentalstr. 66 Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße 27 187 9 GGS Von-Bodelschwingh-Str. 24 Gemeinschaftsgrundschule Von-Bodelschwingh-Str. 28 665 4 BK Weinsbergstr. 72 Berufskolleg Ehrenfeld 29 88 3 GGS Wendelinstr. 64 Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf 30 89 9 HS Wuppertaler Str. 19 Nelson-Mandela-Schule, Hauptschule 31 90 8 KGS Zehnthofstr. 22-24 James-Krüss-Grundschule Katholische Grundschule Zehnthofstraße 32 474 3 FS Zülpicher Str. 194 Schule Zülpicher Straße, Förderschule emotionale und soziale Entwicklung 33 145 8 GE Adalbertstr. 17 Katharina-Henoth-Gesamtschule 34 149 2 GGS Bernkasteler Str. 9 Sankt-Nikolaus-Grundschule, Gemeinschaftsgrundschule 35 150 3 KGS Berrenrather Str. 179 Katholische Grundschule Berrenrather Straße 36 152 5 FS Brehmstr. 2 Förderschule Sprache Brehmstraße Bedarfsfeststellungsbeschluss Seite 3/5 Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024 Lfd. Nr. Nummer Schulbaumaß- nahmenliste Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 37 156 8 GGS Diesterwegstr. 67-69 Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 38 157 1 BK Eumeniusstr. 4 Berufskolleg Deutzer Freiheit 39 158 9 GE Ferdinandstr. 43 Trude-Herr-Gesamtschule 40 159 3 GGS Geilenkircher Str. 52 Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Europaschule in Nordrhein-Westfalen 41 160 1 KHS Großer Griechenmarkt 76 Katholische Hauptschule Großer Griechenmarkt 42 163 3 KGS Im Kamp 14 Pater-Delp-Schule, Katholische Grundschule 43 165 9 GGS Kopernikusstr. 40-42 Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 44 164 4 FGE Kolkrabenweg 8-10 Förderschule Kolkrabenweg 45 642 6 KGS Lebensbaumweg 52 Lebensbaumweg, Offene Katholische Ganztagsgrundschule 46 167 1 GGS Lochnerstr. 13-15 Stephan-Lochner-Schule, Gemeinschaftsgrundschule 47 169 9 KGS Luzerner Weg 72 Städtische Katholische Grundschule 48 170 2 KGS Mainstr. 75 Katholische Grundschule, Grüngürtelschule Bedarfsfeststellungsbeschluss Seite 4/5 Basis: Schulbaumaßnahmenliste (SBML) vom 31.12.2024 Lfd. Nr. Nummer Schulbaumaß- nahmenliste Stadtbezirk Schulform Schulstandort (Schule) 49 667 5 BK Meerfeldstr. 52 Joseph-DuMont-Berufskolleg 50 172 4 KGS Mengenicher Str. 28 Katholische Grundschule Mengenicher Straße 51 176 5 KGS Osterather Str. 13 Städtische Katholische Grundschule Osterather Straße 52 177 9 GGS Peter-Grieß-Str. 5 - 7 Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard 53 178 1 GGS Pfälzer Str. 30-34 Gemeinschaftsgrundschule Pfälzer Straße 54 183 7 GE Stresemannstr. 36 Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz 55 188 1 BK Zugweg 48 Berufskolleg Südstadt 56 189 1 GGS Zwirnerstr. 15-17 Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstraße Bedarfsfeststellungsbeschluss Seite 5/5
Anlage 4a - Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 und des Sportausschusses vom 11.12.2025
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Anlage 4a - Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 und des Sportausschusses vom 11.12.2025 Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragte RM Pulvermüller zur Vorlage 0289/2025 Maßnahmenpaket Schulbau- Generalinstandsetzungen: Kann die Berechnung für die in der Vorlage genannten 6,6 Mio. Euro dargelegt und erläutert werden und kann die Berechnung mit der verwendeten Benchmarkzahl bis zum Finanzausschuss vorgelegt werden? Antwort der Verwaltung: Plausibilisierung Mittelwert-Kostenansatz Mit der Beschlussvorlage 0289/2025 soll die Betriebssicherheit von 55 priorisierten Schulstandorten gemäß Schulbaumaßnahmenliste (SBML) sichergestellt werden. Um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln, sind bauzustandsbezogene Bestandserfassungen im Rahmen einer Grundlagenermittlung durchzuführen. Die Ergebnisse werden abschließend in einem vorausschauenden Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag (UmFiVO) zusammengefasst. Grundlagenermittlung Im Rahmen einer Grundlagenermittlung sind verschiedene notwendige bauzustandsbezogene Bestandserfassungen durchzuführen. Die einzelnen Projekte variieren erheblich hinsichtlich ihrer Komplexität (zum Beispiel Denkmalpflege, bauliche Besonderheiten und Sanierungsbedarf) und Größe, woraus sich unterschiedliche erforderliche Untersuchungstiefen ergeben. Während einige Projekte aufgrund ihrer Beschaffenheit und bereits vorhandener Grundlagendaten aus dem Objektbetrieb mit einem geringen Aufwand zu bearbeiten sind, erfordern andere Projekte intensivere Untersuchungen. Im Weiteren werden zur Umsetzung einiger Maßnahmen Interimsstandorte benötigt, deren Eignung und Rahmenbedingungen ebenfalls im Rahmen der Grundlagenermittlung zu untersuchen sind. Da nach aktuellem Stand noch nicht klar ist, welche Projekte betroffen sind, wurden auch diese Untersuchungsleistungen in der Kalkulation der Muster-Standortbetrachtung (Anlage 4b) berücksichtigt. Kostenansatz Für die bauzustandsbezogenen Bestandserfassungen steht gemäß Beschluss ein Budget von 6,6 Mio. Euro (brutto) zur Verfügung. Bezogen auf die 55 Standorte ergibt sich daraus ein Mittelwert pro Projektstandort in Höhe von 120.000 Euro. Dieser Mittelwert umfasst ausschließlich Maßnahmen, die mit konsumtiven Mitteln abzuwickeln sind. Die Plausibilisierung dieses Mittelwertkostenansatzes ist der anhängenden T abelle „Anlage 4b“ zu entnehmen. Grundlage der den aufgeführten Maßnahmen zugewiesenen Kostenansätze sind Erfahrungswerte aus Vergleichsprojekten der Gebäudewirtschaft. Die Mittelwertbildung gewährleistet eine sachgerechte Gesamtkalkulation über alle Projekte hinweg und ermöglicht gleichzeitig die erforderliche Flexibilität in der projektspezifischen Mittelverwendung je nach Schwierigkeitsgrad und notwendigem Untersuchungsaufwand. Anfrage: In der Sitzung des Sportausschusses vom 11.12.2025 fragte Herr Dyllong, Volt- Fraktion: 1. Wie kommt die Verwaltung auf Kosten von 6,6 Mio. Euro und ist ein entsprechender Puffer vorhanden, um Mehrkosten zu vermeiden? 2. In den Vorlagen 0429/2025, 0424/2025, 0432/2025 (die Vorlagen waren nicht im Sportausschuss, aber auf der Prioliste des Maßnahmenpakets) werden 50k zur Grundlagenermittlung bereitgestellt. Sind die 50k in den 6,6 Mio. Euro inbegriffen, oder kommen die on top dazu? 3. Sollten die jeweils 50k in den 6,6 Mio. Euro inbegriffen sein: Warum braucht es dann erneut eine Beschlussvorlage? 4. Zu Beschlusspunkt 2: Ist unter Anpassung an pädagogische Anforderungen auch die Anpassung an klimatische Veränderungen (Hitze, Auswirkung auf Konzentrationsfähigkeit) und Ähnliches gemeint? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Zur Herleitung der 6,6 Mio. Euro siehe oben. Der Anlage 4b kann entnommen werden, dass ein Risikozuschlag von 10% für unvorhergesehene, projektspezifische Themen angesetzt wurde. Damit ist ein Puffer vorhanden. Zu 2.) Und 3.) Die Sanierung des Schulgebäudes der Katholischen Grundschule Großer Griechenmarkt (Vorlagen- Nummer 0429/2025) ist nicht T eil des Bedarfsfeststellungsbeschlusses 0289/2025. Die beiden Maßnahmen an der Förderschule Zülpicher Straße 194 (Vorlagen- Nummer 0424/2025) und Berufskolleg Perlengraben 101 (Vorlagen-Nummer 0432/2025) sind in der Beschlussvorlage 0289/2025 enthalten. Zur Vermeidung einer doppelten Bestandsuntersuchung werden die beiden letztgenannten Projekte aus der Beschlussvorlage 0289/2025 herausgelöst. Das mit der Beschlussvorlage 0289/2025 bereitgestellt Budget in Höhe von 6,6 Mio. Euro reduziert sich dadurch um 2 x 120.000 Euro auf insgesamt rund 6,4 Mio. Euro. Das errechnete Budget in Höhe von 120.000 Euro pro Maßnahme im Mittelwert ermöglicht eine zielgerichtete Bewertung der Maßnahmen und wird als notwendig angesehen (siehe Anlage 4b). Zu 4.) In Bezug auf die pädagogischen Anforderungen geht es zunächst nur um schulpolitische Entscheidungen (Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen; G8/G9; OGS-Betreuung; besondere pädagogische Ausstattungsbedarfe…), um daraus die Auswirkungen auf den Raumbedarf abzuleiten. Im Rahmen der bauzustandsbezogenen Bestandserfassung werden die Themen der „Anpassung an klimatische Veränderungen“ unter dem Aspekt der energetischen Sanierung mitberücksichtigt. Aufbauend auf den Bedarfsuntersuchungen wird ein Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag erarbeitet, in dem eine Priorisierung und ein Vorschlag zur Abwicklung der Maßnahmen in Bezug auf den inhaltlichen Umfang und auf die Zeitschiene vorgelegt wird. Im Rahmen der Umsetzung werden die Vorgaben aus den Bau- und Qualitätsstandards eingehalten.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0289/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 24.01.2025 14:02