0172/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Verkehrsauschusses vom 21.11.2023 zum "Sachstand Umrüstung Straßenbeleuchtung" (AN/2011/2023)
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Anlage 2 - Entwicklung
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Anlage 1 - Lampenarten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 AN/2011/2023 Vorlagen-Nummer 18.01.2024 0172/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 zum "Sachstand Umrüstung Straßenbeleuchtung" (AN/2011/2023) Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet um Beantwortung folgender Anfrage: Bezugnehmend auf den Beschluss AN/1514/2007 „energetische Erneuerungsmaßnahme bei der Straßenbeleuchtung“ und einer angestrebten Umrüstungsquote von 5 bis 6 %; der städti- schen Pressemitteilung vom 04.12.2019, dass von den ca. 85.000 Kölner Straßenleuchten be- reits mehr als 10.000 auf LED umgerüstet wurden sowie der Antwort auf die Bürgereingabe 45/20 S, möchten wir folgende Fragen stellen: 1. Wie stellt sich aktuell die Verteilung der Straßenbeleuchtung auf die unterschiedlichen Beleuchtungstechniken dar? 2. Welche Weiterentwicklung gab es in Köln in den vergangenen drei Jahren hinsichtlich Beleuchtungsstärke, Abstrahlungsgeometrie und Lichtfarbe? 3. Wie intelligent sind Laternen in Köln bzgl. ihrer Steuerung? Soll u. a. heißen, können einzelne Laternen oder Straßenzüge individuell programmiert/geschaltet werden? 4. Gibt es aktuelle Projekte oder Maßnahmen, die Lichtverschmutzung in Köln sukzes- sive zu reduzieren? 5. Gibt es eine Übersicht, welchen energetischen Verbrauch die Kölner Straßenbeleuch- tung pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren verursacht hat? Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Ein Überblick über die verschiedenen Lampenarten ist in der beigefügten zweiseitigen Anlage 1 (in Tabellenform und Grafik) aus dem Jahresbericht 2022 der RheinEnergie AG aufgeführt. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Die Stadt Köln hat gemeinsam mit der RheinEnergie AG, die mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb als Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen beauftragt ist, einen digitalen und so- mit gut fortschreibungsfähigen Lichtmasterplan entwickelt, in dem den Leitlinien Sicherheit und Ordnung, Nachtgestaltung, Ökologie, Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefolgt wird. Diesbezüglich wird auf die Vorlage 1830/2020 verwiesen. Im Rahmen des Betriebes, des Neubaus und der Erneuerung finden auch die geänderten Vor- 2 gaben aus der Öko-Design-Richtlinie der EU zu den einzusetzenden Produkten Berücksichti- gung. Die Hersteller und der Einkauf der RheinEnergie AG haben diese Vorgaben zu berück- sichtigen, die vor allem die Lichtverteilung und die Effizienz der Leuchten und Leuchtmittel be- treffen. Im Detail sind die Vorgaben durch die Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie die delegierte Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeich- nung von Lichtquellen vorgegeben. Durch zugehörige Planungsvorgaben aus dem Lichtmasterplan wird der Umfang stadträum- lich sensibel und differenziert behandelt und findet bei Neu- und Umbau als auch bei Erneue- rung Anwendung. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Nahezu 20.000 Leuchten im Stadtgebiet werden mittlerweile über ein intelligentes Lichtma- nagement der RheinEnergie AG gesteuert. Eine Anpassung der Programmierung – verschie- dene Zeiteinstellungen und Dimmstufen - ist jederzeit möglich. Aspekte von Verkehrssicher- heit und Kriminalprävention werden hierbei berücksichtigt. Die Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung ist bis zum Jahr 2035 geplant und läuft un- ter dem Programm „Umbau der Öffentlichen Beleuchtung auf eine vernetzte LED-Technik bis 2035 für ein klimaneutrales, effizientes und intelligentes Licht in Köln“. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Die planerische Vorgabe aus dem Lichtmasterplan zur Handhabung der Beleuchtungsfragen bei Neubau, Umbau und Betrieb stellen eine systematische Grundlage zur Reduzierung der Lichtverschmutzung dar. Die laufenden Produktanforderungen aus der Öko-Design-Richtlinie (siehe dazu Antwort zu Frage 2 und 3) führen zudem zu einer entsprechenden Reduktion un- gewollter und störender Lichtverteilung. Antwort der Verwaltung zu Frage 5: Eine Übersicht über die Entwicklung des Energieverbrauchs ist in der zweiseitigen Anlage 2 (in Tabellenform und Grafik) aus dem Jahresbericht 2022 der RheinEnergie AG aufgeführt. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0172/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 11:07