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AN/0459/2019

Besetzung von Gremien

SPD Antrag nach § 3 04.04.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 17.15

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

1688 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2019 
 
AN/0459/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2019 
 
Besetzung von Gremien 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten in die Tagesordnung der Ratssitzung am 04.04.2019 folgenden Antrag 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt nachfolgende Gremienbesetzungen: 
 
Frau Cornelia Schmerbach bleibt auch in ihrer neuen Eigenschaft als Ratsmitglied 
Mitglied im Ausschuss Soziales und Senioren. Sie wird anstelle von Herrn Christi-
an Joisten Mitglied im Integrationsrat. 
 
Herr Martin Börschel führt die vom Rat der Stadt Köln ihm übertragenen Aufga-
ben über die Niederlegung des Ratsmandats hinaus fort, soweit nicht im Folgen-
den anderes beschlossen wird: 
 
Herr Christian Joisten wird in Nachfolge für Herrn Martin Börschel Mitglied im Fi-
nanzausschuss und im Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln.  
 
Über die Vakanzen in der Metropolregion Rheinland, im Zweckverband Sparkasse 
KölnBonn und in der Konferenz der Ratsmitglieder des Städtetags NRW wird bei 
nächster Gelegenheit entschieden.  
 
Herr Pascal Pütz wird sachkundiger Einwohner im Ausschuss Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (Sitz bisher vakant).

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Christian Joisten      Dr. Barbara Lübbecke 
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

04.04.2019 Rat
TOP 17.15 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0459/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
04.04.2019
Erstellt
04.04.2019 11:54