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AN/1078/2023

Änderungsantrag zur Vorlage 0425/2023/1 – Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz-Eil; Bewertungskriterien zur Konzeptausschreibung

SPD Änderungsantrag nach § 13 22.05.2023

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.05.2023, TOP 1.1.1

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2081 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:22.05.2023  
 
AN/1078/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 22.05.2023 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 0425/2023/1 – Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 
(ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz-Eil; Bewertungskriterien zur 
Konzeptausschreibung 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnungen 
der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 22.05.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1.) Absatz 1.) wird wie folgt ergänzt:  
„Die Veräußerung soll auf dem Weg des Erbbaurechts erfolgen (Vorzugsvariante).“  
 
2.) Folgende „Besondere Bedingungen“ für die Veräußerung werden in der Vorlage er-
gänzt:  
„Für das Grundstück wird eine Mischnutzung aus gewerblicher Nutzung und gemein-
wohlorientierter Nutzung festgeschrieben. Die gemeinwohlorientierte Nutzung soll 
mindestens 25% der Fläche umfassen und ohne Bebauungsplanänderung umsetzbar 
sein. Im Sinne der gemeinwohlorientierten Nutzung sind insbesondere Nutzungen

- 2 - 
 
durch Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche Or-
ganisationen, die im öffentlichen Interesse des Gemeinwohles arbeiten, vorzusehen.“  
 
3.) Die Bewertungskriterien in der in Anlage 5.3 dargestellten Bewertungsmatrix werden 
um das Kriterium „Gemeinwohlorientierte Mehrfachnutzung“ ergänzt und mit 5 zu-
sätzlichen Punkten gewichtet. Das Kriterium wird mit mindestens 20% gewichtet, die 
Gewichtung der übrigen Kriterien werden um jeweils mindestens 5% reduziert.  
 
  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1078/2023
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
22.05.2023
Erstellt
22.05.2023 15:22