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Sanierung von zwei Teilbauwerken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in Porz-Finkenberg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0030/2024 vom 05.03.2024

Stand: Am 07.05.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 Bauwerksplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

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    Anlage 3 Bauwerksplan
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 0030/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung von zwei Teilbauwerken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in Porz-Finkenberg Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung von zwei Teilbauwer- ken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in Köln Porz-Finkenberg mit Gesamtkosten von 667.000 Euro brutto. Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 667.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße (Bauwerksnummer: 6935050) befindet sich im Stadtbezirk Porz und verbindet zwei Wohngebiete. Zwei Teilbauwerke sind wegen der schlechten Zustandsnote und der demzufolge geminderten Verkehrssicherheit zu sanieren. Das gesamte Bauwerk wurde im Jahr 1972 erbaut. Die beiden Teilbauwerke befinden sich direkt neben zwei Kirchengrundstücken. Es handelt sich um eine zweiläufige Treppenanlage und eine Rampe an der Nordseite der Brücke. Die Ergebnisse der vertiefenden Bauwerksuntersuchungen zeigen auf, dass zur langfristigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der beiden Teil- bauwerke eine Sanierung zum aktuellen Zeitpunkt dringend erforderlich ist. Die Treppenanlage muss wegen den erheblichen Schäden abgerissen und neu erbaut wer- den. Sie wird in Stahlbetonbauweise neu erstellt wie die südliche Treppenanlage, die bereits im Jahr 2011 neu erbaut wurde. 3 Es sind folgende Arbeiten vorgesehen: a. Abbruch der bestehenden Treppenanlage, b. Erdarbeiten, c. Gerüstarbeiten, d. Beton- und Stahlbetonbauarbeiten, e. neues Geländer. Die Stahlbetonrampe weist schwere Schäden im Beton aufgrund von Dauerdurchfeuchtung auf. Die Baustoffuntersuchung hat kritische Karbonatierungswerte nachgewiesen. Hier muss der marode Beton bis in eine Tiefe von ca. 8 cm entfernt werden und eine neue Oberflächenbeschichtung nach den derzeit geltenden Vorschriften eingebaut werden. Das vorhandene Stahlgeländer muss ebenfalls erneuert werden. Außerdem muss die Brückenentwässerung überprüft und saniert werden Durchführung der Maßnahme Nach Ausschreibung und Vergabe ist eine Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2025 geplant. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 20 Wochen veranschlagt. Die Ausführung der Ar- beiten wurde in die wärmere Jahreszeit (Frühjahr/Sommer) gelegt, da die zu verarbeitenden Materialien höhere Außen- und Bauteiltemperaturen erfordern. Im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten an der Brückenentwässerungsrinne muss die Brücke für einen Zeitraum von ca. 3 Wochen gesperrt werden. Während der Bauarbeiten wird eine alternative Wegeführung ausgeschildert. Kosten Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 667.000 € brutto. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Sanierung von zwei Teilbauwerken der Brücke 550.000 € Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 4.000 € Bauoberleitung, Bauüberwachung 30.250 € Risikozuschlag (15%) 82.750 € ------------------- Gesamtkosten 667.000 € Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen, deswegen wurde ein Risiko- zuschlag von 15% berücksichtigt. Finanzierung Die benötigten Mittel in Höhe von rund 667.000 € brutto werden im Rahmen der Haushaltspla- nung 2023/2024 inklusive der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 im Teilergebnisplan 1202 - Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen; berücksichtigt. Geplant ist eine Auftragsvergabe im vierten Quartal 2024. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan 4 Anlage 3 Bauwerksplan
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme im Bauwerksbestand. Die vorhandene Geometrie wird im Zuge der geplanten Erneuerung des Teilbauwerks nicht verändert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2 Lageplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

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    /0 /1 /2 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /8 /2 /9 □ /11 /12 /11 /13 /14 /13 /15 □ /16 /12 /17 /18 /19 /17 /17 /19 /9 /12 /20 /16 /21 /3 /22 /23 /6 /24 /25 /3 /26 /3 /22 /9 /27 /2 /23 /28 /2 □ /29 /30 /4 /7 □ /31 □ /32 /1 /3 □ /33 /26 /3 /22 /26 /34 /22 /25 /3 /22 /35 /3 /1 /24 /2 /3 /22 /1 /7 /36 /22 /24 /2 /3 /4 /4 /2 □ /23 /35 /9 □ /19 /14 /37 /18 /13 /37 /20 /18 /20 /20/27 /3 /1 /2 /3 □ /19 □ /38 □ /19 Anlage 2 - Lageplan

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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