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0030/2024

Sanierung von zwei Teilbauwerken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in Porz-Finkenberg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 6.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Lageplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Bauwerksplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4815 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0030/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung von zwei Teilbauwerken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in 
Porz-Finkenberg  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung von zwei Teilbauwer-
ken der Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße in Köln Porz-Finkenberg mit Gesamtkosten 
von 667.000 Euro brutto. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  667.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Fußgängerbrücke Theodor-Heuss-Straße (Bauwerksnummer: 6935050) befindet sich im 
Stadtbezirk Porz und verbindet zwei Wohngebiete. Zwei Teilbauwerke sind wegen der 
schlechten Zustandsnote und der demzufolge geminderten Verkehrssicherheit zu sanieren. 
 
Das gesamte Bauwerk wurde im Jahr 1972 erbaut.  
 
Die beiden Teilbauwerke befinden sich direkt neben zwei Kirchengrundstücken. Es handelt 
sich um eine zweiläufige Treppenanlage und eine Rampe an der Nordseite der Brücke. 
 
Die Ergebnisse der vertiefenden Bauwerksuntersuchungen zeigen auf, dass zur langfristigen 
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der beiden Teil-
bauwerke eine Sanierung zum aktuellen Zeitpunkt dringend erforderlich ist.  
 
Die Treppenanlage muss wegen den erheblichen Schäden abgerissen und neu erbaut wer-
den. Sie wird in Stahlbetonbauweise neu erstellt wie die südliche Treppenanlage, die bereits 
im Jahr 2011 neu erbaut wurde.

3 
 
Es sind folgende Arbeiten vorgesehen: 
 
a. Abbruch der bestehenden Treppenanlage, 
b. Erdarbeiten, 
c. Gerüstarbeiten, 
d. Beton- und Stahlbetonbauarbeiten, 
e. neues Geländer. 
 
Die Stahlbetonrampe weist schwere Schäden im Beton aufgrund von Dauerdurchfeuchtung 
auf. Die Baustoffuntersuchung hat kritische Karbonatierungswerte nachgewiesen.  
Hier muss der marode Beton bis in eine Tiefe von ca. 8 cm entfernt werden und eine neue 
Oberflächenbeschichtung nach den derzeit geltenden Vorschriften eingebaut werden. Das 
vorhandene Stahlgeländer muss ebenfalls erneuert werden. 
Außerdem muss die Brückenentwässerung überprüft und saniert werden  
 
Durchführung der Maßnahme 
 
Nach Ausschreibung und Vergabe ist eine Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2025 
geplant. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 20 Wochen veranschlagt. Die Ausführung der Ar-
beiten wurde in die wärmere Jahreszeit (Frühjahr/Sommer) gelegt, da die zu verarbeitenden 
Materialien höhere Außen- und Bauteiltemperaturen erfordern. 
 
Im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten an der Brückenentwässerungsrinne muss die 
Brücke für einen Zeitraum von ca. 3 Wochen gesperrt werden. Während der Bauarbeiten wird 
eine alternative Wegeführung ausgeschildert. 
 
Kosten 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 667.000 € brutto. Diese setzten sich 
wie folgt zusammen: 
  
Sanierung von zwei Teilbauwerken der Brücke  550.000 € 
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination      4.000 € 
Bauoberleitung, Bauüberwachung       30.250 € 
Risikozuschlag (15%)        82.750 € 
             ------------------- 
Gesamtkosten      667.000 € 
 
Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen ist 
von Unwägbarkeiten bezüglich der Angebotspreise auszugehen, deswegen wurde ein Risiko-
zuschlag von 15% berücksichtigt.  
 
Finanzierung 
 
Die benötigten Mittel in Höhe von rund 667.000 € brutto werden im Rahmen der Haushaltspla-
nung 2023/2024 inklusive der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 im Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen; berücksichtigt. 
 
Geplant ist eine Auftragsvergabe im vierten Quartal 2024. Die Realisierung der Maßnahme 
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Anlage 2 Lageplan

4 
Anlage 3 Bauwerksplan

Anlage 2 Lageplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

414 Zeichen

/0 /1 /2 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /8 /2 /9 □ /11 /12 /11 /13 /14 /13 /15 □ /16 /12 /17 /18 /19 /17 /17
/19 /9 /12 /20 /16
/21 /3 /22 /23 /6 /24 /25 /3 /26 /3 /22 /9
/27 /2 /23 /28 /2 □ /29 /30 /4 /7 □ /31 □ /32 /1 /3 □ /33 /26 /3 /22 /26 /34 /22 /25 /3 /22 /35 /3 /1 /24 /2 /3 /22 /1 /7
/36 /22 /24 /2 /3 /4 /4 /2 □ /23 /35 /9 □ /19 /14 /37 /18 /13 /37 /20 /18 /20 /20/27 /3 /1 /2 /3 □ /19 □ /38 □ /19
Anlage 2 - Lageplan

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

997 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme im Bauwerksbestand. Die vorhandene Geometrie 
wird im Zuge der geplanten Erneuerung des Teilbauwerks nicht verändert. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Bauwerksplan der Brücke Theodor-Heuss-Straße

21 Zeichen

Anlage 3 Bauwerksplan

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0030/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.03.2024
Erstellt
03.01.2024 10:04