Mandari Insight

3237/2020

KölnTourismus GmbH:

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.4.6

Vorschlagsliste AN-Vertreter

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Vorschlagsliste AN-Vertreter

3214 Zeichen

1
Bussenius, Annette
Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagliste 
Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat 
Von:  Bauer, Max [ mailto:Max.Bauer@koelntourismus.de ]  
Gesendet:  Mittwoch, 7. Oktober 2020 17:34 
An:  01 Poststelle Oberbürgermeisterin < 01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE > 
Cc:  Höller, Frank < frank.hoeller@stadt-koeln.de >; Amann, Jürgen < Juergen.Amann@koelntourismus.de >; 
KölnTourismus - Betriebsrat < Betriebsrat@koelntourismus.de > 
Betreff:  KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagliste Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
aufgrund der Kommunalwahlen und der damit einhergehenden Neubesetzung des Aufsichtsrates der KölnTourismus 
GmbH war es notwendig, eine Vorschlagliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretenden in 
fakultativen Aufsichtsräten zu wählen. Diese Wahl hat gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen 
und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO vom 17.02.2015) am heutigen 7. Oktober 
2020 stattgefunden. 
 
Hiermit möchten wir Sie über das Ergebnis gem. §20 Abs. 3 AvArWahlVO informieren.  
 
Auf die Vorschlagliste zur Entsendung der/des neuen Arbeitnehmervertreterin/Arbeitnehmervertreters wurden 
gewählt: 
 
Herr Stefan Hoff                                            53 Stimmen 
Frau Filiz Ük                                                    28 Stimmen 
 
Ist es möglich, dieses Thema in der Ratssitzung am 19. November 2020 zu behandeln? Falls ja, würden wir uns über 
eine Benachrichtigung über die/den in der Ratssitzung am 19. November 2020 gewählte/n Kandidatin/Kandidaten 
freuen. 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße 
Max Bauer 
(Betriebswahlvorstandvorsitzender) 
 
 
Mit freundlichen Grüßen | kind regards  
 
i. A. Max Bauer  
Team Digital  
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
   
KölnTourismus GmbH | Cologne Tourist Board  
Kardinal-Höffner-Platz 1  
50667 Köln | Germany  
 
Telefon: +49 221 346 43 243 | Telefax: +49 221 346 43 249  
 
max.bauer@koelntourismus.de 
 
www.koelntourismus.de  
 
Amtsgericht Köln HRB 53248  
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Amann  
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Elisabeth Thelen  
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2
         
Culinary Cologne - Köln kulinarisch entdecken auf  visit.koeln  
Hotels  in Köln jetzt buchen mit HRS.de - Das Hotelportal  
Stadtführungen  |  Der KölnShop   | Newsletter |  Datenschutzinformationen  
Folge uns auf  Instagram und Facebook  
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------    
Locations.Koeln: Unser Service für Veranstaltungsplaner 
Locations.Cologne: Our service for event planners 
 
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden & registrieren Sie sich für unseren Tagungsnewsletter  
Be always up-to-date and subscribe our meeting newsletter  
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beschlussvorlage Rat

7756 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3237/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnTourismus GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmerverteterin bzw. eines 
Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Herrn Stefan Hoff 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft.  
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW 
 
Frau Filiz Ük 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnTourismus GmbH. Die Gesellschaft verfügt über 
einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar-
beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel 
der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be-
achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit 
im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer-
vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi-
ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal 
beherrschten Gesellschaften um.  
 
In § 10 des Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammensetzung des Auf-
sichtsrates wie folgt geregelt: 
 
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: 
a)die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von ihr bzw. 
ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde 
 
b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder 
 
c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl-
verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf-
sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
(2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich des Arbeitnehmervertreters 
unterliegen dessen Weisungen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenste-
hen.“  
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnTourismus 
GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die 
Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. 
Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter 
enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche 
Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Be-
schäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge 
durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin vorgesehenen 
Aufsichtsratsmandate unbesetzt.

3 
 
Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH hat mit Schreiben vom 07.10.2020 das Ergebnis 
der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und 
Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die 
Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung 
über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeit-
nehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen 
des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Stefan Hoff  (53 Stimmen) 
Filiz Ük  (28 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertreterin bzw. 
eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitneh-
mern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeit-
nehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnTourismus GmbH beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, 
mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den 
Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf 
der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen 
die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin 
weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von 
dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh-
mervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Be-
schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 
Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO 
NRW). 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters bzw. der Arbeitnehmervertreterin 
(Schreiben des Betriebswahlvorstandes der KölnTourismus GmbH vom 07.10.2020)

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kardinal-Höffner-Platz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3237/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2020
Erstellt
04.11.2020 18:59