3237/2020
KölnTourismus GmbH:
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Vorschlagsliste AN-Vertreter
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Bussenius, Annette
Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagliste
Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat
Von: Bauer, Max [ mailto:Max.Bauer@koelntourismus.de ]
Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2020 17:34
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin < 01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE >
Cc: Höller, Frank < frank.hoeller@stadt-koeln.de >; Amann, Jürgen < Juergen.Amann@koelntourismus.de >;
KölnTourismus - Betriebsrat < Betriebsrat@koelntourismus.de >
Betreff: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagliste Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
aufgrund der Kommunalwahlen und der damit einhergehenden Neubesetzung des Aufsichtsrates der KölnTourismus
GmbH war es notwendig, eine Vorschlagliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretenden in
fakultativen Aufsichtsräten zu wählen. Diese Wahl hat gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen
und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO vom 17.02.2015) am heutigen 7. Oktober
2020 stattgefunden.
Hiermit möchten wir Sie über das Ergebnis gem. §20 Abs. 3 AvArWahlVO informieren.
Auf die Vorschlagliste zur Entsendung der/des neuen Arbeitnehmervertreterin/Arbeitnehmervertreters wurden
gewählt:
Herr Stefan Hoff 53 Stimmen
Frau Filiz Ük 28 Stimmen
Ist es möglich, dieses Thema in der Ratssitzung am 19. November 2020 zu behandeln? Falls ja, würden wir uns über
eine Benachrichtigung über die/den in der Ratssitzung am 19. November 2020 gewählte/n Kandidatin/Kandidaten
freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Max Bauer
(Betriebswahlvorstandvorsitzender)
Mit freundlichen Grüßen | kind regards
i. A. Max Bauer
Team Digital
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KölnTourismus GmbH | Cologne Tourist Board
Kardinal-Höffner-Platz 1
50667 Köln | Germany
Telefon: +49 221 346 43 243 | Telefax: +49 221 346 43 249
max.bauer@koelntourismus.de
www.koelntourismus.de
Amtsgericht Köln HRB 53248
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Amann
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Elisabeth Thelen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3237/2020 Freigabedatum 23.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnTourismus GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmerverteterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - GO NRW Herrn Stefan Hoff als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - GO NRW Frau Filiz Ük als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft. III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnTourismus GmbH. Die Gesellschaft verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar- beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be- achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer- vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi- ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 10 des Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammensetzung des Auf- sichtsrates wie folgt geregelt: „(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: a)die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von ihr bzw. ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl- verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf- sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. (2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich des Arbeitnehmervertreters unterliegen dessen Weisungen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenste- hen.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Be- schäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 3 Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH hat mit Schreiben vom 07.10.2020 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeit- nehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Stefan Hoff (53 Stimmen) Filiz Ük (28 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitneh- mern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeit- nehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnTourismus GmbH beschäftigt ist. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh- mervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Be- schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters bzw. der Arbeitnehmervertreterin (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der KölnTourismus GmbH vom 07.10.2020)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kardinal-Höffner-Platz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3237/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 18:59