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3736/2019

Anfrage der Fraktion Die Linke., AN/1406/2019, Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 7.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4313 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
III/23/230/1 
Vorlagen-Nummer 
 3736/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 
 
Anfrage der Fraktion Die Linke., AN/1406/2019, Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld 
Umsetzung der Wohnungsbauoffensive und Sanierung der Rheinischen Musikschule 
Vogelsanger Straße 28-32 Ecke Piusstraße 
Die Fraktion DIE LINKE. der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt folgende Anfrage in die Tages-
ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. November 2019 aufzunehmen: 
 
„In 0234/2019 wurde mitgeteilt, dass der Liegenschaftsausschuss die Ausschreibungskriterien für die 
Sanierung der Musikschule und Errichtung von Wohnbebauung festgelegt hat. 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. der BV Ehrenfeld die Verwaltung nachfol-
gend aufgeführte Fragen zu beantworten.“  
 
Die Liegenschaftsverwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
1) Was sind die Konzeptvorgaben und die Ausschreibungskriterien für die Sanierung der 
Musikschule und Errichtung von Wohnbebauung, Vogelsanger Straße 28-32, Ecke Pi-
usstraße in Köln Ehrenfeld? 
 
Die Vermarktung des Schulgrundstückes erfolgt über eine europaweite Ausschreibung. Bei 
der Festlegung der Bewertungskriterien wurde der Schwerpunkt daher auf die Konditionen der 
späteren Rückanmietung sowie auf architektonische Aspekte festgelegt. Damit die weitere 
Nutzung als Musikschule gesichert werden kann, wird sowohl eine Nutzungsbindung als auch 
ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert. 
 
2) Welche Alternativen anstelle eines Grundstücksverkaufs mit anschließender Rückan-
mietung wurden mit welchem Ergebnis geprüft?  
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird in den nächsten Jahren in erster Priorität ca. 47 
neue Schulen bauen müssen. Als Konsequenz wäre eine dringend erforderliche Sanierung 
und Erweiterung der Rheinischen Musikschule wegen fehlender Kapazitäten daher in den 
nächsten Jahren nicht möglich.  
Vor diesem Hintergrund hat der Rat eine Veräußerung mit anschließender Rückanmietung der 
Schule sowie eine Wohnbebauung auf der für die Schule nicht mehr benötigten Flächen be-
schlossen. Mit dieser Entscheidung wird zum einen eine zügige Sanierung bzw. Neubau der 
Rheinischen Musikschule möglich und aufgrund der im Wettbewerb ermittelten Konditionen 
sind zum anderen niedrige Miet- und Betriebskosten zu erwarten. 
 
3) Wie sieht das Planungskonzept des/der Gewinners/in in der Ausschreibung aus?  
 
Die europaweite Ausschreibung ist für das 1. Quartal 2020 geplant und erfolgt in einem zwei-
stufigen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. In der ersten Stufe wird geprüft, ob die Bewer-
ber über die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, techn. Voraussetzungen usw. verfügen,

2 
 
um am Verfahren teilnehmen zu können. In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Be-
werber aufgefordert innerhalb einer Frist ihr Konzept abzugeben. Über die eingegangenen 
Konzepte wird eine Bewertungsjury mit einer Vergabe von Punkten entscheiden und die Er-
gebnisse in einer Rankingliste zusammenfassen. Das ausgewählte Siegerkonzept muss dann 
noch vom Rat genehmigt werden. 
 
4) Welche umweltschonenden Aspekte des Bauens (Bauökologie) werden dabei umge-
setzt? 
 
Die Schwerpunkte werden auf architektonische Aspekte, die Konditionen der späteren Rück-
anmietung, die Erfüllung des notwendigen Raumprogramms und einer Interimslösung zur Auf-
rechterhaltung des Schulbetriebes während der Bauphase gelegt. Auf zusätzliche über die 
gesetzlichen Auflagen hinausgehende Forderungen, wie z.B. ökologisches Bauen, wurde ver-
zichtet, mit dem Ziel, möglichst günstige Mietkonditionen für die spätere, langfristige Rückan-
mietung zu erreichen. 
 
5) Wie wird der Baumbestand auf dem Grundstück und an der Stuppstraße erhalten? 
 
In der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück einige wertvolle und 
nach der Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützte Bäume stehen. Die Planungen sind 
daher so zu gestalten, dass sowohl die Bäume als auch die vorhandene Gartenanlage über-
wiegend erhalten werden müssen. Konzepte, die diese Vorgaben nicht berücksichtigen, müs-
sen zurückgewiesen werden.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3736/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.10.2019
Erstellt
24.10.2019 15:55