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V/0712/2015

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 03.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.10.2015, TOP 5.3

Berichtsvorlage

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BV Standorte

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Berichtsvorlage

2856 Zeichen

V/0712/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenann ten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfel d der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Feld stärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbet reiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es  mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Vod afone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -West an den Standorten Heinrich-
von-Kleist-Str. 68, Wilhelm-Klemm-Str. 10 und Weseler Str. 480  ihre vorhandenen Anlagen 
durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen 
Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung 
der Sendeanlagen und diesen soll zugestimmt werden.  
 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0712/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.09.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0712/2015 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

BV Standorte

53 Zeichen

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Legende
&M Mobilfunkanlagenänderunen BV-West

Beratungsverlauf (1)

01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wilhelm-Klemm-Straße 10
  • Weseler Straße 480
  • Heinrich-von-Kleist-Straße 68

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Details

Aktenzeichen
V/0712/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37