2036/2022
Sportentwicklungsplanung - Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 2036/2022 Freigabedatum 24.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf Basis der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln sowie der Empfehlungen des Gutachtens und der Evaluation zur Sportentwicklungsplanung die „Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Sportausschuss 02.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der im Verwaltungsvorstand im Jahr 2018 beschlossenen Allgemeinen Förder- richtlinie (s. dazu auch Mitteilung 1663/2021 in der Sitzung des Sportausschusses am 09.09.2021) bündelt die Verwaltung mit Wirkung zum 01.01.2023 alle im Bereich der Sport- verwaltung gewährten Beihilfen und Zuschüssen in einer zentralen „Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung“ (im Folgenden: Sportförderrichtlinie). Die Sportförderrichtlinie ist in insgesamt drei Förderprogramme unterteilt: „Sportinfrastruktur“, „Sport für Köln“ und „Sportveranstaltungen“. Unter diesen drei Förderprogrammen sind alle bisherigen Förderungen sowie neue Förderzugänge transparent und einheitlich zusammenge- fasst. Dabei werden die Ergebnisse des Gutachtens zur Sportentwicklungsplanung sowie de- ren Evaluation durch die Gutachter Prof. Dr. Robin Kähler und Prof. Dr. Lutz Thieme berück- sichtigt. Diese hatten festgestellt: „Die neue Sportförderrichtlinie kann nach Verabschiedung durch den Rat die Entwicklung des Sports in Köln im Sinne der Sportentwicklungsplanung deutlich positiv beeinflussen. Es wäre zu wünschen, dass die neue Sportförderrichtlinie substanziell unverändert vom Rat beschlos- sen wird.“ Neu in der Sportförderrichtlinie finden sich die Förderzugänge „Sport im öffentlichen Raum“, „Städtepartnerschaft und Internationale Sportprojekte“, „Sport in Metropolen“ und „Sportver- anstaltungen“. Darüber hinaus gibt es eine Regelung für Machbarkeitsstudien und eine Öff- nungsklausel für Baumaßnahmen mit herausragender sportlicher Bedeutung für strukturbil- dende Modellprojekte für den Sport in Köln, sofern sie zugleich im Einklang mit den Zielen der Sportentwicklungsplanung stehen. In diesen Fällen soll die Förderung über der grundsätzli- chen Obergrenze von 600.000 Euro liegen können, wenn entsprechende Finanzmittel dafür vorhanden sind. Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz werden ebenfalls besonders gefördert, einerseits durch eine Fördersumme bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, anderseits durch eine Aufhebung der Subsidiarität in Bezug auf Zuwendungen aus EU-, Bundes – oder Landesmitteln, die den Umwelt- und Klimaschutz zum Ziel haben. Die Verwaltung verfolgt mit der besonderen Berücksichtigung des Klimaschutzes wichtige rechtliche Kriterien: auf der Ebene des Völkerrechts ist das insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen aus 2015, auf EU-Ebene die Europäische Klimaschutz-Verordnung aus 2018 und auf nationaler Ebene die Klimaschutzgesetze des Bundes aus 2019 und des Landes NRW aus 2021. Das Klima- schutzgesetz des Bundes ist wiederum Grundlage von Einzelgesetzen wie dem Gebäu- deenergiegesetz aus 2020, dem Klimaschutzprogramm 2022 sowie dem Ad-hoc-Programm Klimaschutz aufgrund der Verfehlung der Werte des Klimaschutzgesetzes, das eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vorsieht, wonach u.a. ab dem 01.01.2024 neue Heizungen zu 65 % aus Erneuerbaren Energien gespeist sein müssen. Weiter beachtet die Verwaltung ins- besondere den Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus 2021 und den Beschluss des Rates der Stadt Köln „Klimaneutrales Köln 2035“. Zusammen mit der Einführung wird die Sportförderrichtlinie in das onlinebasierte Förderma- nagement überführt und somit den Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung ein verein- fachter, transparenter und moderner Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen ermög- 3 licht. Neben der neuen Möglichkeit, Förderanträge online zu stellen, können Anträge zu den Förderprogrammen weiter auf dem Schriftweg gestellt werden. Institutionelle Förderungen sind nicht Gegenstand der Förderrichtlinie, da diese lediglich eine*n Fördermittelempfänger*in ansprechen. Diese Förderungen sind vielmehr Gegenstand des jeweiligen Haushaltsplans der Stadt Köln. Korrespondierend zur Sportförderrichtlinie vernetzt sich die Verwaltung in festen Abstim- mungsrunden zu bestehenden Förderprogrammen, die grundsätzlich primär nicht dem Sport zuzuordnen sind, aber im Ergebnis der Sportinfrastruktur dienen. Zu nennen sind vor allem Förderprogramme zur Stadtentwicklung sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. Dazu besteht wiederum ein regelmäßiger intersektoraler Austausch mit anderen Kommunen, Hochschulen, Städtetag, Land, Bund und EU. Gleichzeitig erarbeitet die Verwaltung eine feste Struktur zur Fördermittelakquise. Anlagen
Anlage - Sportförderrichtlinie
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Anlage 1 Sport für Köln Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung 2 Inhalt Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung....................... 1 Allgemeiner Teil ................................................................................................................ 5 Ziele ...................................................................................................................................... 5 Antragsgebot ..................................................................................................................... 6 Subsidiarität ....................................................................................................................... 7 Mitteilungspflichten.......................................................................................................... 7 Publikationspflicht............................................................................................................ 8 Budgetvorbehalt................................................................................................................ 8 Rechtsanspruch ................................................................................................................ 8 Verfahren............................................................................................................................. 8 Zuwendungsbescheid ..................................................................................................... 8 Verwendungsnachweise ................................................................................................. 8 Gesicherte Gesamtfinanzierung ................................................................................... 9 Maßnahmenbeginn ........................................................................................................... 9 Einzelfallentscheidungen ............................................................................................... 9 Inkrafttreten ........................................................................................................................ 9 Förderprogramm „Sportinfrastruktur“ .......................................................................... 10 1. Pflege und Unterhaltung von Sportstätten.......................................................... 10 1.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 10 1.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 10 1.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 11 1.4 Förderausschluss...................................................................................................... 11 1.5 Deckelung ................................................................................................................. 12 1.6 Antragsverfahren ...................................................................................................... 12 2. Bauförderung .............................................................................................................. 12 2.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 12 2.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 12 2.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 13 2.4 Antragsunterlagen..................................................................................................... 14 2.5 Deckelung ................................................................................................................. 14 2.6 Durchführung ............................................................................................................ 15 2.7 Zweckbindung ........................................................................................................... 15 3 2.8 Vorzeitiger Maßnahmenbeginn und Förderausschluss ........................................... 16 2.9 Auszahlungsverfahren .............................................................................................. 16 2.10 Machbarkeitsstudien ............................................................................................... 17 3. Selbsthilfemaßnahmen ............................................................................................. 18 3.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 18 3.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 18 3.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 18 3.4. Antragsunterlagen.................................................................................................... 19 3.5 Deckelung und Förderausschluss ............................................................................ 19 4. Sport- und Sportstättenpflegegeräte .................................................................... 19 4.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 19 4.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 19 4.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 19 4.4. Antragsunterlagen.................................................................................................... 20 4.5 Deckelung ................................................................................................................. 20 Förderprogramm „Sport für Köln“.................................................................................. 21 1. Förderung der Sportausbildung............................................................................. 21 1.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 21 1.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 21 1.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 21 2. Sport im öffentlichen Raum..................................................................................... 22 2.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 22 2.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 23 2.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 23 2.4 Deckelung ................................................................................................................. 24 2.5 Durchführung ............................................................................................................ 24 2.6 Antragsunterlagen..................................................................................................... 24 3. Kids und Senioren in die Clubs .............................................................................. 24 3.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 24 3.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 25 3.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 25 3.4 Antragsunterlagen..................................................................................................... 25 3.5 Förderausschluss...................................................................................................... 25 4. Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungserfahrungen ..................................................................................... 25 4 4.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 26 4.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 26 4.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 26 4.4 Antragsunterlagen..................................................................................................... 27 5. Pro Veedel .................................................................................................................... 27 5.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 27 5.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 28 5.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 28 5.4 Antragsunterlagen..................................................................................................... 28 6. Städtepartnerschaft und internationale Sportprojekte .................................... 29 6.1. Förderziele ............................................................................................................... 29 6.2 Antragsberechtigung................................................................................................. 29 6.3 Fördergegenstand..................................................................................................... 30 6.4 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 30 6.5. Antragsunterlagen.................................................................................................... 30 6.6. Durchführung ........................................................................................................... 31 7. Sport in Metropolen ................................................................................................... 31 7.1 Antragsberechtigung................................................................................................. 31 7.2 Fördergegenstand..................................................................................................... 32 7.3 Art und Höhe der Förderung..................................................................................... 32 7.4 Förderausschluss...................................................................................................... 33 7.5 Antragsunterlagen..................................................................................................... 33 7.6 Durchführung ............................................................................................................ 33 Förderprogramm „Sportveranstaltungen“ ................................................................... 34 Antragsberechtigung ....................................................................................................... 34 Fördergegenstand........................................................................................................... 34 Art und Höhe der Förderung........................................................................................... 35 Antragsunterlagen........................................................................................................... 36 5 Allgemeiner Teil Ziele Die Förderung des Sports erfolgte bislang auf Basis einzelner Richtlinien und Programmen. Diese werden mit dieser Richtlinie entsprechend dem zentralen Fördermittelmanagement der Stadt Köln in Förderprogrammen „Sportinfrastruktur“, „Sport für Köln“ und „Sportveranstaltun- gen“ zusammengefasst und mit neuen Förderzugängen auf Basis der Sportentwicklungspla- nung der Stadt Köln ergänzt. Generelles Ziel der Förderprogramme ist es, Sport für alle zu ermöglichen. Allen Kölner Ein- wohner*innen soll Zugang zu vielfältigen und nachhaltigen Sport- und Bewegungsangeboten ermöglicht werden. Im Vordergrund steht die Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Alter, Geschlecht, Kultur, erlebten Behinderungen, gesundheitlichen und sozialen Belastun- gen und wegen ihres räumlichen Umfelds geringere Chancen zur Teilhabe am Sport haben. Integrative, inklusive und soziale Sportangebote sollen weiter ausgebaut werden. Das Förderprogramm „Sportinfrastruktur“ zielt darauf ab, Sportinfrastruktur in Köln nachhal- tig weiterzuentwickeln. Die Stadt Köln hat sich den Erhalt, Ausbau und die Modernisierung der Kölner Sportstätten zum Ziel gesetzt. Insbesondere die Sportvereine stellen im Stadtgebiet eine wichtige Säule des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes dar. Ein funktionie- rendes und nachhaltiges Vereinswesen setzt voraus, dass die Sportvereine in die Lage ver- setzt werden, im Stadtgebiet ihre sportlichen Betätigungen auszuüben. Das Förderprogramm „Sportinfrastruktur“ soll die Sportvereine ganz allgemein in die Lage versetzen, ihre jeweilige Sportart im Stadtgebiet auszuüben. Zu diesem Zweck soll je nach Sportart eine Förderung zum Erhalt der Infrastruktur stattfinden, die sich an den typischen Kosten der je nach Sportart genutzten Anlagen ausrichtet. Damit wird der Vereinssport als wichtige Säule für den Sport in der Gesellschaft gestärkt. Das Förderprogramm „Sport für Köln“ unterstützt den Ausbau ortsnaher Bewegungsange- bote und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum. Solche niederschwelligen Angebote sind geeignet, Kölner*innen Bewegungs- und Sportmöglichkeiten zu eröffnen und sie dauerhaft zum Sporttreiben anzuregen. Insbesondere Kindern und Jugendlichen sowie Senior*innen soll der Zugang zum Vereinssport ermöglicht werden, Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zu- wanderungserfahrung an ein regelmäßiges Sporttreiben herangeführt werden. Das Förderpro- gramm „Sport für Köln“ soll die Fördermittelempfänger*innen ganz allgemein in die Lage ver- setzen, ihre jeweilige Sportart/ihr jeweiliges Sportprojekt im Stadtgebiet auszuüben. Zu diesem 6 Zweck soll eine Förderung der Sportausbildung stattfinden, die sich an den Kosten der Maß- nahme ausrichtet. Mit Hilfe des Förderprogramms „Sportveranstaltungen“ gelingt es der Stadt Köln die Austra- gung überregional bedeutsamer Sportereignisse in Köln zu ermöglichen. Diese Sportveran- staltungen präsentieren den Kölner*innen ein breites Spektrum an Sportarten, tragen zum Ruf Kölns als Sportstadt bei den auswärtigen Teilnehmenden und Besucher*innen bei und leisten einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraftbindungsquote. Förderungen, die sich dem Grunde nach nur an ei ne*n Förderungsempfänger*in der Stadt Köln richten, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie, sondern vielmehr von gesonderten För- dermittelbescheiden oder vertraglichen Regelungen. Diese haben in der Regel ihre Grundlage im jeweiligen Haushaltsplan. Dies bezieht sich insbesondere auf regelmäßige institutionelle Förderungen und Kooperationen sowie auf Großveranstaltungen. Antragsgebot Eine Förderung kann nur auf Antrag durch die vertretungsberechtigte(n) Person(en) gewährt werden. Bei Vereinen muss der Antrag durch den vertretungsberechtigten Vorstand gestellt werden. Dies kann durch einen Auszug aus dem Vereinsregister oder einen Beschluss der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden. Der Antrag kann vornehmlich digital über das Förderportal der Stadt Köln gestellt werden. Hilfsweise kann ein Antrag auch schriftlich gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung der vertretungsberechtigten Person(en) beizufügen, dass a) keine Insolvenzantragspflicht nach §§ 17 ff. InsO zum Zeitpunkt der Stellung des För- derantrages besteht, b) im Zusammenhang mit der Förderung die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kinder- und Jugend-, des Bau- und Umwelt-, des Vergabe- und so- wie des Steuerrechts eingehalten werden, c) bekannt ist, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderun- gen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können, 7 d) bekannt ist, dass ein Fördermittelbescheid keine öffentlich-rechtlichen Genehmigun- gen oder Befreiungen ersetzt, e) keine primär kommerziellen, kinder- und jugendgefährdenden oder strafbaren Zielset- zungen verfolgt oder Kindern und Jugendlichen Zugang zu Medien verschafft wer- den, die jugendgefährdende oder strafbare Inhalte aufweisen und eine Orientierung an gesellschaftlichen Werten wie Toleranz, Gleichstellung, Integration, Inklusion so- wie Umwelt- und Klimaschutz angestrebt wird. Zum Schutz von Kindern und Jugendli- chen sind erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30 a BZRG ein geeig- netes Mittel. Subsidiarität Vor Antragsstellung sind anderweitige Zuschüsse zunächst nachweislich voll auszuschöpfen, soweit in dieser Richtlinie nicht etwas anderes geregelt ist. Hierzu zählen insbesondere För- derungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Nord- rhein-Westfalen. Diese können durch eine städtische Förderung ergänzt werden, soweit dies in der jeweiligen Förderart vorgesehen ist. Etwaige Förder- und/oder Ablehnungsbescheide sind ohne Aufforderung beim Sportamt ein- zureichen, soweit sie den beantragten Förderzweck betreffen. Mitteilungspflichten Es ist schriftlich mitzuteilen, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird sich der Kostenrahmen des Förderzwecks erhöht der Förderzweck absehbar nicht erreicht werden kann ein Insolvenzverfahren droht, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert für den Bereich des Förderzweck s eine (auch nur teilweise) Vors teuerabzugsbe- rechtigung besteht bzw. sich eine Änderung in der Steuerpflicht ergibt 8 Publikationspflicht Die Förderungsempfänger*innen haben bei Publikationen zu einer geförderten Maßnahme so- wie bei der sonstigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die gewährte Förderung der Stadt in geeigneter Form hinzuweisen und der Stadt Köln Belegexemplare zur Verfügung zu stellen. Auf geförderten Bauwerken ist eine angemessene und geeignete Hinweistafel mit dem Schrift- zug „Gefördert durch die Stadt Köln“ samt einheitlichem Logo der Stadt Köln anzubringen. Das Logo der Stadt Köln ist auf Anfrage beim Sportamt erhältlich. Budgetvorbehalt Die Förderung kann nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Unrechtmäßig erhal- tene Förderungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückgefordert. Verfahren Der Antrag auf Fördermittel muss mit den geforderten Unterlagen bei der Stadt Köln gestellt werden. Die erforderlichen Anlagen sind beizufügen. Dazu soll das digitale Antragsverfahren der Stadt Köln genutzt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich nur nach Einreichung und Überprüfung der entsprechenden Mittelabrufe bzw. Verwendungsnachweise. Ausnahmen sind im Einzelfall individuell geregelt. Zuwendungsbescheid Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Bei der „Bauförderung“ nach Ziffer 2 und der „Pflege- und Unterhaltung von Sportstätten“ nach Ziffer 1 des Förderpro- gramms „Sportinfrastruktur“ werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P) - mit Ausnahme der Ziff. 1.4 und Ziff. 3 ANBest-P - Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Verwendungsnachweise Im Rahmen einer Förderung durch das Sportamt der Stadt Köln sind Nachweise über die Mit- telverwendung vorzulegen. Die Verwendungsnachweise können über das digitale Antragsver- fahren eingereicht werden. Die Art und der Umfang des Verwendungsnachweises sowie die 9 Einreichungsfrist für Verwendungsnachweise werden durch den entsprechenden F örderbe- scheid festgelegt. Gesicherte Gesamtfinanzierung Eine Förderung durch die Stadt Köln setzt eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Fördermittelempfänger*innen sowie einen Eigenanteil voraus. Zudem müssen die Fördermittelempfänger*innen in wirtschaftlich, fachlich und organisatorisch in der Lage sein, die Maßnahme durchzuführen. Maßnahmenbeginn Eine Förderung durch die Stadt Köln setzt voraus, dass die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Antragssteller*innen dürfen mit der Maßnahme nicht beginnen, bevor nicht eine Bewilligung vorliegt. Andernfalls führt dies zu einem Förderausschluss und ggf. zur Rückforderung von Zuwendungen. In dringlichen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, die Ge- nehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Einzelfallentscheidungen Die Stadt Köln behält sich vor, entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln von den vorgenannten Bestimmungen abweichende Einzelfallentscheidungen zu treffen. Diese müssen dem Grundgedanken und den Zielen der Förderrichtlinie entsprechen. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2023 in Kraft und wird fortan auf die ab dem 01.01.2023 eingegangenen Anträge angewendet. 10 Förderprogramm „Sportinfrastruktur“ 1. Pflege und Unterhaltung von Sportstätten Die Stadt Köln gewährt Sportvereinen zur Erreichung der oben genannten Ziele im Sinne der allgemeinen Sportförderung eine Förderung zur Pflege und zum Betrieb der vom Verein be- triebenen Sportanlagen. 1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sportvereine, die im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind die ihren Sitz in Köln haben bei denen mindestens 50% der Mitglieder Kölner Einwohner*innen sind die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungs- bescheides nachweisen können und die dem StadtSportBund Köln e.V. angehören 1.2 Fördergegenstand Gefördert werden die Pflege - und Unterhaltungskosten für Sportanlagen im Kölner Stadt- gebiet. Ausnahmen gelten für Vereine, die ihre Sportart aus faktischen Gründen nicht auf dem Stadtgebiet ausführen können (Bergsport, Segelsport, etc.). Der Verein muss der tatsächliche Träger der Kosten zur Unterhaltung und Pflege der Sport- anlage sein. 11 1.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses. Die Förderhöhe bemisst sich an folgender Tabelle: Grundförderung 0,08 € pro m² für die Gesamtfläche der Sportanlage (abzgl. der nachfolgenden Sportflächen) Spielfelder 0,60 € pro m² (Bsp.: Großspielfeld, leichtathletische Einrichtungen, Laufbah- nen) Trainingsflächen 0,30 € pro m² (Bsp.: Trainingswiese, Reitplätze) Umkleide-, Jugend- und Sanitärräume 4,00 € pro m² Turn und Sporthallen sowie Gymnastikräume 4,00 € pro m² Boots- und Reithallen, gedeckte Schießstände 1,30 € pro m² Outdoor-Fitnessparcours 1,00 € pro m² Trainingsbeleuchtungsanlage 180,00 € pro Mast Für Sportanlage, die nicht in der vorgenannten Aufzählung enthalten sind, erfolgt die Be- rechnung in analoger Anwendung der o. g. Beträge entsprechend dem Aufwand zur Pflege und Betrieb nach Feststellung des Sportamtes. Maßgeblich für die Flächenfeststellung sind die durch die Verwaltung ermittelten Daten. Die Förderung erhöht sich um 20 % für die bereitgestellten Flächen, wenn die Sportanlage dauerhaft nachweislich für mindestens fünf Stunden in der Woche kostenlos für die Öffent- lichkeit für die Sportausübung zur Verfügung gestellt wird. Ein Zeitplan für die Öffnung der Sportanlage ist dem Antrag beizufügen und öffentlich zu kommunizieren (Schaukasten, In- ternetseite des Vereins usw.). 1.4 Förderausschluss Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass eine angemessene Pflege und Unterhaltung der Sportanlage durch den Verein nicht erfolgt ist und damit der Zweck des Zuschusses, der Ermöglichung der sportlichen Betätigung im Stadtgebiet, verfehlt wird. Die Überprüfung des Pflegezustandes erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur zweckgemä- ßen Verwendung der Fördermittel durch die Stadt Köln. 12 1.5 Deckelung Die Förderung darf den tatsächlichen Aufwand für Pflege- und Unterhaltungskosten nicht überschreiten. Die Nachweise zum Unterhaltungsaufwand sind für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren und der Stadt Köln auf Anforderung vorzulegen. Die Stadt Köln behält sich eine Prüfung der Aufwendungen ausdrücklich vor. 1.6 Antragsverfahren Der Antrag kann bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres gestellt werden. 2. Bauförderung Die Stadt Köln fördert zur Erreichung der oben genannten Ziele im Sinne der allgemeinen Sportförderung die Neuerrichtung, Erweiterung, Modernisierung und Instandset zung von Sportfreianlagen und Sporthochbauten. 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sportvereine, die im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind die ihren Sitz in Köln haben mit mindestens 100 Mitgliedern, von denen mindestens 20 % unter 18 Jahre sind bei Schützenvereinen gilt eine reduzierte Quote von 10 % für die Anzahl der Mit- glieder unter 18 Jahren. bei denen mindestens 50% der Mitglieder Kölner Einwohner*innen sind die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungs- bescheides nachweisen können und die dem StadtSportBund Köln e.V. angehören 2.2 Fördergegenstand Förderfähig sind die Neuerrichtungen Erweiterungen Modernisierungen Instandsetzungen von Sportfreianlagen und Sporthochbauten. 13 Darunter fallen Räume und Flächen, die der direkten S portausübung, -vorbereitung und -verwaltung sowie einem gemeinschaftlichen Zusammensein dienen und überwiegend den Sporttreibenden zur Verfügung stehen. Neuerrichtungen und Erweiterungen müssen aus sportfachlicher Sicht sinnvoll und/oder notwendig sein sowie im Einklang mit der Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln stehen. Nicht förderfähig sind insbesondere Folgekosten (Wartungen, Reparaturen etc.) einer geförderten Baumaßnahme Reparaturen in einem Kostenrahmen bis zu 2.500,00 € Platzwart- und Hausmeisterwohnungen Öffentliche Gaststättenräumlichkeiten Überwiegend gewerblich genutzte Flächen und Räume Reparaturen und Instandsetzungen in Folge einer nicht ausreichenden Pflege und Wartung Reine Planungskosten für eine Baumaßnahme, die nicht ausgeführt wird 2.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer baumaßnahmen bezogenen Anteilsfinanzierung und beträgt im Regelfall 1/3 der anerkennungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme 87,5 % für o Errichtungen neuer Sportfreianlagen und Sporthochbauten o Erweiterungen vorhandener Sportfreianlagen und Sporthochbauten o erhebliche Modernisierung von Sportfreianlagen und Sporthochbauten o energetische Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz Die Möglichkeit einer nachträglichen Erhöhung der Förderungssumme besteht ausnahms- weise nur, wenn die Baukostensteigerung nicht auf eine mangelhafte Planung, Ausga- benermittlung oder unwirtschaftliche Ausführung zurückzuführen ist und die Unvorherseh- barkeit der Kostenerhöhung nachgewiesen werden kann. Ab einer Gesamtbausumme von 300.000,00 € ist die Unvorhersehbarkeit der Kostenerhöhung durch eine Stellungnahme des TÜVs oder eines unabhängigen Gutachters nachzuweisen. 14 Für Arbeiten, die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement ausgeführt werden, kön- nen pro geleistete Arbeitsstunde 10,00 € gewährt werden. Die Arbeitszeiträume sind im Rahmen einer tabellarischen Auflistung (Datum, Uhrzeit, Verrichtung) nachzuweisen. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürg erschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die geleisteten Stunden sind einfache Stundennachweise in tabellarischer Form zu erstellen, die den Namen sowie das Datum, die Dauer und die Art der Leistung des ehrenamtlich Tätigen beinhalten. Dieser Nachweis ist von der oder dem ehrenamtlich T ätigen zu unterzeichnen und vom Zuwen- dungsempfangenden gegenzuzeichnen. 2.4 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden Baubeschreibung sowie -begründung Lageplan oder Luftbild mit Kennzeichnung des Bauvorhabens Finanzierungsplan und Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung der Maß- nahme und etwaiger Folgekosten Auflistung bereits beantragter und/oder bewilligter Förderungen/Zuschüsse von Dritten oder anderweitige Zuschüsse der Stadt Köln Kostenunterlagen mit Massenangaben und Einheitspreisen: - Bei Gewerken von 10.000,00 € bis 100.000,00 € mindestens drei vergleichbare Angebote oder eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 (3. Ebene) - Bei Gewerken über 100.000,00 € mindestens sechs vergleichbare Angebote o- der eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 (3. Ebene) Angebote mit Pauschalpreisen können nicht geprüft werden. Der Verein hat im Rahmen des Antrages den vorgesehenen Durchführungszeitraum zu be- nennen. 2.5 Deckelung Für jede zusammenhängende Baumaßnahme kann eine Förderung von maximal 600.000,00 € gewährt werden. 15 Aufgrund der besonderen Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes gilt die Subsidiarität nach Seite 7 bei Zuwendungen, die auf Bewilligungen von EU-, Bundes- oder Landesför- derprogrammen beruhen, nicht, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Um- welt- und Klimaschutz in besonderen Maße dient. Bei der Maximalförderung von 600.000 Euro bleibt die Zuwendungssumme aus dem Bewilligungsbescheid auf Basis der EU-, Bun- des- oder Landesförderprogramme unberücksichtigt. Des Weiteren kann die Maximalförderung von 600.000 Euro um die Kosten für eine Photo- voltaikanlage oder eine Solarthermie überschritten werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet das Sportamt der Stadt Köln entsprechend der Zu- ständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln. Höhere Zuwendungen sind insbesondere dann möglich, wenn den beantragten Baumaß- nahmen eine herausragende sportliche Bedeutung zukommt oder es sich um strukturbil- dende Modellprojekte für den Sport in Köln handelt. Dies können insbesondere solche Pro- jekte sein, denen eine Machbarkeitsstudie zugrunde liegt, die die Anforderungen nach Ziffer 2.10. erfüllt. In allen Fällen müssen die Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Sportent- wicklungsplanung der Stadt Köln stehen. 2.6 Durchführung Die Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere nach neuesten energetischen, nachhaltigen und barrierefreien Standards, auszuführen. Die Baumaßnahme wird vom Verein als Bauherr durchgeführt. Der Sportverein hat den Beginn und das Ende der Baumaßnahme beim Sportamt anzuzei- gen sowie nach Abschluss der Bauarbeiten einen Sachbericht zu fertigen und an das Sport- amt inkl. der Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen und weiterer öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu übersenden. Ab einer Bausumme von 300.000,00 € haben Bauherren für die Dauer der Planungs- und Bauarbeiten eine verantwortliche, fachkundige Vertretung (Architekt *in oder Bauingeni- eur*in) zu benennen. 2.7 Zweckbindung Der Fördergegenstand muss grundsätzlich für 20 Jahre, bei Kunstrasenplätzen für 12 Jahre dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt werden. Für den Fall, dass die Zweckbin- 16 dungsfrist nicht eingehalten wird, wird die Stadt Köln den anteiligen Förderbetrag zurück- zufordern oder bei einer neuen Maßnahme in Abzug bringen . Der Förderempfänger hat seine wirtschaftlichen Planungen so auszurichten, dass sie einerseits der notwendigen Ein- haltung der Zweckbindungsfrist Rechnung tragen, andererseits notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Fördergegenstandes sicherstellen. Nach Ende der Zweckbindungsfrist kann für den Fördergegenstand ein neuer Förderantrag gestellt werden. 2.8 Vorzeitiger Maßnahmenbeginn und Förderausschluss Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Baumaßnahme bereits begonnen wurde. Eine Baumaßnahme gilt als begonnen, wenn ein Auftrag erteilt wurde oder die Baumaß- nahme bereits ausgeführt wird. Die reinen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) stellen noch keinen Baubeginn dar. In dringenden Fällen kann ein Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn gestellt werden. Mit der Maßnahme kann in diesem Fall mit Eingang der schriftlichen vor- herigen Zustimmung der Stadt Köln zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden. Ein dringender Fall liegt insbesondere vor, wenn der Sportbetrieb nicht aufrecht gehalten werden kann Gefahr für Leib und Leben besteht oder Schäden am Bauwerk zu erwarten sind. Grundsätzlich ist keine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Förderung vorgesehen. Eine Planung ist im Vorhinein stets vollständig und detailliert vorzunehmen und anzumelden. 2.9 Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Einreichung des Mittelabrufs bzw. des Ver- wendungsnachweises nebst entsprechenden Belegen im Rahmen des Baufortschrittes. Ein Mittelabruf ist frühestens möglich, wenn eine Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen und/o- der wasserschutzrechtliche Genehmigung und/oder landschaftsschutzrechtliche Befreiung nachgewiesen wird oder wenn mit der Baumaßnahme begonnen wurde und sie keine Baugenehmigung, keine wasserschutzrechtliche Genehmigung und keine landschaftsschutzrechtliche Befreiung erfordert. 17 Bei einer Bewilligung auf Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) ist spätestens beim ersten Mittelabruf nachzuweisen, dass die Auftragsvergabe von Gewerken mit einem Kostenvolumen von 10.000,00 € bis 100.00,00 € auf drei vergleichbaren bzw. von über 100.000,00 € auf mindestens sechs vergleichbaren Angeboten beruht. Die Ange- botsanforderung ist zu dokumentieren. 2.10 Machbarkeitsstudien Machbarkeitsstudien zu Großbauprojekten mit herausragender Bedeutung für den Sport in Köln können mit bis zu 50 % der Kosten, maximal jedoch 100.000,00 € gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Investitionsabsicht und anschließende Finanzierung des Großprojektes belegt werden kann die Kosten der Machbarkeitsstudie in einem angemessenen Verhältnis zur geplan- ten Investition stehen eine nachvollziehbare Aussicht auf anschließende Realisierung des Projektes durch die Ersteller der Machbarkeitsstudie und der Übernahme der Betreiberkosten durch diese besteht Im Rahmen der Machbarkeitsstudie müssen folgende Fragestellungen geklärt werden: Markt- und Bedarfsanalyse für das Projekt in Bezug auf Köln und NRW Vertiefung und Detaillierung des Nutzungskonzeptes für die sportliche und außer- sportliche Nutzung Untersuchung von Perspektiven zur Entwicklung des Projektes mit weiteren Nut- zungen Beschreibung des Raum- und Baukonzeptes sowie Kostenrahmen für die einzelnen Bausteine Untersuchung der städtebaulichen Umsetzbarkeit und der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen Prüfung und Entwicklung eines Betreibermodells durch die Auftraggeber*innen der Machbarkeitsstudie oder Dritte (nicht die Stadt Köln) und Darstellung der erwarteten Betriebskosten über den geplanten Lebenszyklus des Gebäudes 18 Untersuchung von Finanzierungsbausteinen und Darstellung von Betriebs-Busi- nessplänen und Finanzierungskonzepten unter Sonderbeachtung der Akquise von Fördermöglichkeiten durch den Ersteller der Machbarkeitsstudie oder von ihm be- auftragte Dritte, die bei der Umsetzung eine maximale Förderung der Stadt Köln von 20 % vorsehen. Betrachtung von Energie- und Nachhaltigkeitsaspekten Einklang mit der Sportentwicklungsplanung Darstellung (Alternativen) von Realisierungswegen, grobe Terminplanung für den Realisierungsweg steuerliche und juristische Bewertung inkl. des europäischen Beihilfe- und Verga- berechts Empfehlung für die weitere Vorgehensweise 3. Selbsthilfemaßnahmen Förderfähig sind die reinen Materialkosten der Instandsetzungsmaßnahme. Nicht förderfähig sind Aufwandsentschädigungen oder Ausführungen beauftragter Firmen. 3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sportvereine, die im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind die ihren Sitz in Köln haben bei denen mindestens 50% der Mitglieder Kölner Einwohner*innen sind die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistel- lungsbescheides nachweisen können und die dem StadtSportBund Köln e.V. angehören 3.2 Fördergegenstand Förderfähig sind die reinen Materialkosten der Instandsetzungsmaßnahme. Nicht förderfä- hig sind Aufwandsentschädigungen oder Ausführungen beauftragter Firmen. 3.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer Vollfinanzierung bis zu einer Höhe von 5.000,- €. 19 3.4. Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden: Prüffähige Kostenunterlagen Maßnahmenbeschreibung 3.5 Deckelung und Förderausschluss Die Förderung kann grundsätzlich pro Sportverein einmal im Jahr bis zu 5.000,00 € betra- gen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Instandhaltungsmaßnahme bereits begonnen wurde. 4. Sport- und Sportstättenpflegegeräte Die Stadt Köln gewährt zur Erreichung der oben genannten Ziele im Sinne der allgemeinen Sportförderung eine Förderung für mobile Sportgeräte sowie Sportstättenpflegegeräte. 4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sportvereine, die im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind die ihren Sitz in Köln haben bei denen mindestens 50% der Mitglieder Kölner Einwohner*innen sind die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistel- lungsbescheides nachweisen können und die dem StadtSportBund Köln e.V. angehören 4.2 Fördergegenstand Förderfähig sind einzelnutzbare Sportgeräte mit einem Anschaffungswert über 100,00 € (netto) Sportstättenpflegegeräte mit einem Anschaffungswert über 400,00 € (netto) 4.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt für 20 Sportgeräte 70 % des Anschaffungswertes Sportstättenpflegegeräte 50 % des Anschaffungswertes Für Elektropflegegeräte wird aufgrund der besonderen Bedeutung für den Umwelt- und Kli- maschutz und des hohen Anschaffungswertes eine Förderung in Höhe von 75 % des An- schaffungswertes gewährt. 4.4. Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden: Prüffähige Kostenunterlagen Bedarfsbegründung 4.5 Deckelung Die Summe der Förderungen je Verein darf pro Kalenderjahr einen Maximalbetrag von 15.000,00 € nicht übersteigen. Für die Erstbeschaffung von Elektropflegegeräten für die Pflege von Sportplätzen kann aufgrund der besonderen Bedeutung für den Umwelt- und Klimaschutz die Förderung einmalig bis zu 20.000,- € betragen. 21 Förderprogramm „Sport für Köln“ 1. Förderung der Sportausbildung Die Stadt Köln gewährt Sportvereinen eine Förderung zur Verbesserung und Sicherung der qualifizierten Sportausbildung. 1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sportvereine, die im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind die ihren Sitz in Köln haben bei denen mindestens 50% der Mitglieder Kölner Einwohner*innen sind die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistel- lungsbescheides nachweisen können und die dem StadtSportBund Köln e.V. angehören 1.2 Fördergegenstand Förderfähig sind Lizenzen, Fortbildungen und Qualifikationen Vereinsjubiläen Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 1.3 Art und Höhe der Förderung 1.3.1. Lizenzen und Qualifikationen Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive werden Aus- und Fortbildungen sowie Lizenzver- längerungen von Trainer*innen und Übungsleitenden der Sportvereine mit einem Festbe- trag von maximal 250,00 € pro Maßnahme bezuschusst. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aus dem Lizensierungssystem des Deutschen Sport- und Olympiabund angeboten werden. Anderweitige Maßnahmen werden im Rah- men einer Einzelfallprüfung gefördert. 22 1.3.2 Vereinsjubiläum Anlässlich von Vereinsjubiläen werden folgende Förderungen in Form eines e inmaligen Festbetrages gewährt: 25-jähriges Jubiläum 250,00 € 50-jähriges Jubiläum 500,00 € 75-jähriges Jubiläum 750,00 € 100-jähriges Jubiläum sowie alle „echten“ Jubiläen (jeweils 25 Jahre weiter) 1.000,00 € 1.3.3 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften wird eine einmalige Förderung bei der nachgewiesenen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe von 50% des Ticketpreises 2. Klasse Deutsche Bahn AG (Hin- und Rückfahrt), bei anderen Verkehrs- mitteln und ohne Nachweises eines Tickets in Höhe von 25 % des jeweiligen Ticketpreises 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (Hin- und Rückfahrt) gewährt. Deutsche Meisterschaften im Sinne dieser Förderung sind nationale Meisterschaften au- ßerhalb des Ligabetriebs, die offen für alle Altersklassen oder für Jugend oder Schülerklas- sen ausgeschrieben sind. 2. Sport im öffentlichen Raum Die Stadt Köln fördert Sport- und Bewegungsprojekte im öffentlichen Raum. 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kinderta- gesstätten sowie kirchlichen Einrichtungen mit Sitz in Köln, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und 23 die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind oder eine Kooperation mit einem sol- chen Sportverein aufweisen, die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungs- bescheides nachweisen können. 2.2 Fördergegenstand Projekte und Maßnahmen im Bereich Sport und Bewegung, die öffentlich und kostenlos zugänglich sind und sich an mindestens einem der fünf Leitbilder der Sportentwicklungs- planung der Stadt Köln orientieren - Sport in der wachsenden Stadt Köln - Sport in der sozialen Stadt Köln - Sport in der jungen Stadt Köln - Sport in der verdichteten Stadt Köln - Sport in der Sportstadt Köln Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits Gegenstand einer institutionellen Förderung des Sportamtes sind. Vorrangig sind gemeinnützige Sport- und Bewegungsprojekte. 2.3 Art und Höhe der Förderung Die Höhe richtet sich nach dem Projekt und orientiert sich an folgenden Kriterien: Fachkunde Konzeption Innovationscharakter Nachhaltigkeit Wirkungsbreite ggf. Wachstumspotenzial 24 Projektträger*innen müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten leisten. 2.4 Deckelung Eine Förderung kann maximal 10.000,00 € betragen. 2.5 Durchführung Das Projekt muss von verantwortlichen Projektträger*innen durchgeführt werden, die dem Sportamt der Stadt Köln eine bzw. einen Ansprechpartner*in benennen. Diese bzw. dieser Ansprechpartner*in muss dem Sportamt der Stadt Köln für Auskünfte zur Verfügung stehen. 2.6 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden: Detaillierte Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung Gesamtkosten und Gesamtfinanzierungsplan Nachweis über den Eigenanteil von mindestens 20 % Nachweis über die Regelung der Verkehrssicherungsplicht, Haftung und Reinigung der öffentlichen Flächen sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen Sofern der*die Antragsteller*in kein Sportverein ist, der*die dem Stadtsportbund Köln e.V. angehört: Nachweis der Kooperation mit einem solchen Sportverein. 3. Kids und Senioren in die Clubs Die Stadt Köln fördert eine Mitgliedschaft in einem Kölner Sportverein für bedürftige Einwoh- ner*innen. 3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist ein Sportverein für Einwohner*innen der Stadt Köln in den Altersgrup- pen bis 27 (Kinder und Jugendliche sowie Junge Erwachsene) und ab 60 Jahren, die einen gültigen KölnPass besitzen. 25 3.2 Fördergegenstand Förderfähig sind die Mitgliedschaft in einem Kölner Sportverein, der eine Kooperationsver- einbarung mit dem Sportamt der Stadt Köln abgeschlossen hat sowie der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung. 3.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Mitgliedschaft über 12 Monate für einen Sportverein in Höhe von maximal 100,00 €. Für den erstmaligen Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erhält der Verein einen einmaligen Anerkennungsbetrag von 500,00 €. 3.4 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden: Angaben aus dem KölnPass: KölnPass-Nummer, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum für Kinder und Jugendliche bis 18-Jährige gilt zusätzlich: o eine Kopie des Ablehnungsbescheides für das Bildungspaket (BuT), soziale und kulturelle Teilhabe, oder Vorlage eines Nachweises über das ausgeschöpfte Budget des Bildungspakets oder o eine Bestätigung, dass ein Leistungsbezug nach § 33, SGB VIII besteht 3.5 Förderausschluss Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits eine Förderung aus dem Bildungspaket soziale und kulturelle Teilhabe (BuT) erfolgt. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn eine Förderung aus dem Bildungspa- ket soziale und kulturelle Teilhabe (BuT) möglich ist und das entsprechende Budget noch nicht ausgeschöpft worden ist. 4. Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flucht - und Zuwanderungs- erfahrungen Die Stadt Köln fördert Sport- und Bewegungsangebote zur Integration für Kinder und Ju- gendliche mit Flüchtlings- und Zuwanderungserfahrungen. 26 4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kinderta- gesstätten sowie kirchlichen Einrichtungen mit Sitz in Köln, die ein kostenfreies, sportpäda- gogisches Angebot für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, junge Erwachsene bis 27 Jahren oder in begründeten Fällen für Erwachsene und Senioren mit Flucht- und Zuwan- derungserfahrung in Köln anbieten, sowie die folgende Voraussetzungen erfüllen: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind oder eine Kooperation mit einem sol- chen Sportverein aufweisen, die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungs- bescheides nachweisen können. 4.2 Fördergegenstand Förderfähig sind die Honorarkosten für qualifiziert betreuendes Personal sowie Sachmittel für die Sportgruppen. 4.3 Art und Höhe der Förderung Qualifiziertes Personal wird pro Zeitstunde mit einem Betrag von bis zu 25,00 € honoriert. Pro Sportgruppe kann zur Anschaffung von Sportmateria lien ein Betrag von maximal 100,00 € je Kalenderjahr beantragt werden. Die Notwendigkeit der Anschaffung ist zu be- gründen. Die Förderung wird vorbehaltlich eines Verwendungsnachweises nach Beendi- gung der Maßnahme bewilligt und ausgezahlt. 27 4.4 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt sein: • Detaillierte Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz • Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen • Sofern der*die Antragsteller*in kein Sportverein ist, der*die dem Stadtsportbund Köln e.V. angehört: Nachweis der Kooperation mit einem solchen Sportverein. 5. Pro Veedel Die Stadt Köln fördert sport- und bewegungsbezogene Maßnahmen, die vorrangig in „Stadt- teilen mit besonderem Hilfebedarf“ und/oder mit benachteiligten Kinder- und Jugendgruppen durchgeführt werden. 5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kinderta- gesstätten sowie kirchlichen Einrichtungen mit Sitz in Köln, die ein sport- und bewegungs- bezogenes Angebot für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahren, junge Erwachsene bis 27Jahren oder in begründeten Fällen für Erwachsene und Senioren anbieten, sowie die folgende Vo- raussetzungen erfüllen: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind oder eine Kooperation mit einem sol- chen Sportverein aufweisen, 28 die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungs- bescheides nachweisen können. 5.2 Fördergegenstand Förderfähig sind Honorarkosten für das qualifiziert betreuende Personal sowie Sachmittel für die Sportgruppen im Rahmen von sport- und bewegungsbezogenen Maßnahmen in den Stadtteilen mit be- sonderem Hilfebedarf und/oder für benachteiligte Kinder- und Jugendgruppen. Die Stadt- teile sind durch das stadtweite Projekt „Lebenswerte Veedel“ als Sozialraumgebiete Köln festgelegt. In begründeten Fällen können Projekte auch in Stadtteilen gefördert werden, die nicht zum aktuell benannten Sozialraumgebiet Köln gehören (beispielhaft bei besonders hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen in Gebieten mit sozialem Wohnungsbau, in Neubaugebieten mit noch mangelnder Infrastruktur, wie beispielsweise fehlender Bolzplätze, Sportgelegen- heiten und Sportstätten). Es sollte eine Anbindung an Sportvereine oder ähnliche Instituti- onen mit Kinder- und Jugendbetreuung erfolgen (Akzeptanz von Wohnumfeld, Übungslei- ter*innen oder Betreuer*innen, Sportstätten etc.). 5.3 Art und Höhe der Förderung Die Art und Höhe der Förderung richtet sich individuell nach dem vorhandenen Budget und der detaillierten Kostenaufstellung im Antrag. Ein angemessenes Engagement wird erwar- tet. 5.4 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt sein: • Detaillierte Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung • Gesamtkosten und Gesamtfinanzierungsplan • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz • Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen • Sofern der*die Antragsteller*in kein Sportverein ist, der*die dem Stadtsportbund Köln e.V. angehört: Nachweis der Kooperation mit einem solchen Sportverein. 29 6. Städtepartnerschaft und internationale Sportprojekte Die Stadt Köln fördert Sport- bzw. Sportaustauschprojekte mit Partnerstädten und Städten mit sportpartnerschaftlichem Bezug. 6.1. Förderziele Die Stadt Köln hat sich mit der Resolution zur Agenda „Nachhaltige Entwicklung in Kommu- nen“ vom 28. September 2017 zu den „Nachhaltigen Entwicklungszielen“ (Sustainable Deve- lopment Goals, SDG`s), die die Vereinten Nationen 2015 beschlossen haben, bekannt und sich zur Erreichung der Ziele verpflichtet. Sowohl in d en „Kölner Perspektiven 2030+“ und ebenso im Gutachten zur „Sportentwicklungsplanung“ sind die Nachhaltigkeitsziele ausführlich beschrieben. Das Sportamt möchte mit den im Folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen und För- dermöglichkeiten zur Erreichung von wenigstens drei Zielen (Gesundheit, Bildung und Part- nerschaften) einen Beitrag leisten. Der Sport baut die Brücke. Der Sport ist völkerverbindend und Menschen können sich auf Augenhöhe begegnen. Das Förderprogramm zielt auf den vereinsungebundenen Sport und- den Vereinssport gleichermaßen. 6.2 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kinderta- gesstätten sowie kirchlichen Einrichtungen mit Sitz in Köln, die ein internationales Sport- projekt mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren oder jungen Erwachsenen bis 27 Jah- ren durchführen wollen, sowie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind oder eine Kooperation mit einem solchen Sportverein aufweisen, 30 die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbe- scheides nachweisen können. 6.3 Fördergegenstand Förderfähig sind Projekte, die die Förderziele (6.1.) dieses Förderprogramms ver- folgen. Bevorzugt werden Sportprojekte mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren oder jungen Erwach- senen bis 27 Jahren mit einem nachhaltigen Charakter die auf einen dauerhaften Austausch mit einer Partnerstadt oder auf Partnerschaft mit anderen Städten mit sportpartnerschaftlichem Bezug Eine Förderung kann nur für projektbezogene Sachkosten gewährt werden (beispielsweise Reisekosten, Arbeitsmaterial, Eintrittsgelder, Verpflegung, Aufwandsentschädigungen für externe Fachreferent*innen, Übersetzungskosten etc.). Nicht gefördert werden Projekte, die einen überwiegend touristischen Hintergrund haben. Weiterhin sind Anschaffungskosten von Geräten, die auf eine dauerhafte Nutzung angelegt sind, wie etwa beispielsweise Laptops, Beamer, Kaffeeautomaten etc. nicht förderfähig. 6.4 Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss kann bis zu 80 % der gesamten Projektkosten betragen. Der Eigenanteil von mindestens 20 % der Projektkosten muss nachgewiesen werden. Bei Projekten, die außer- ordentlich wichtig für die Städtepartnerschaften sind, kann im besonders begründeten Ein- zelfall ein höherer Zuschuss (Förderquote) gewährt werden. 6.5. Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt werden: 31 Detaillierte Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung Gesamtkosten und Gesamtfinanzierungsplan Nachweis über den Eigenanteil von mindestens 20 % Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen Sofern der*die Antragsteller*in kein Sportverein ist, der*die dem Stadtsportbund Köln e.V. angehört: Nachweis der Kooperation mit einem solchen Sportverein. 6.6. Durchführung Das Projekt muss von verantwortlichen Projektträger*innen durchgeführt werden, die dem Sportamt der Stadt Köln eine bzw. einen Ansprechpartner*in benennen. Diese bzw. dieser Ansprechpartner*in muss dem Sportamt der Stadt Köln für Auskünfte zur Verfügung stehen. 7. Sport in Metropolen Die Stadt Köln gewährt Förderungen zur Integration der Bewegung im Lebensalltag der Men- schen in Bezirken, in denen die Netzwerkarbeit von „Sport in Metropolen“ durchgeführt wird. 7.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kindertagesstätten sowie kirchlichen Einrichtungen mit Sitz in Köln, die ein sportliches Projekt im Sinne der Ziele von Sport in Metropolen sowie dieser Förderrichtlinie durchführen möchten, sowie die folgen- den Voraussetzungen erfüllen: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, 32 die Mitglied im Stadtsportbund Köln e. V. sind oder eine Kooperation mit einem sol- chen Sportverein aufweisen, die eine Gemeinnützigkeit in Form eines aktuellen Kör- perschaftssteuerfreistellungsbescheides nachweisen können. 7.2 Fördergegenstand Förderfähig sind Sportkooperationsprojekte zwischen mehreren Akteuren und Projekte ein- zelner Träger, mit dem Ziel, die Sportaktivität der Bevölkerung zu erhöhen und Sport und Bewegung in den Lebensalltag der Menschen zu integrieren. Ziel dieser Projekte ist, die Sportaktivität in der Bevölkerung zu erhöhen Sportraumkonzepte zu entwickeln die Kooperation zwischen mehreren Akteuren zu stärken Der Fördergegenstand kann dabei vielfältig sein und ist abhängig vom Unterstützungsbe- darf des jeweiligen Projektes. Entscheidend ist, dass dabei lokale Partnerschaften entste- hen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Förderfähig sind beispielsweise: Übungsleiterkosten Sportstättenmiete Materialien Werbemittel Logistikkosten für Turniere und Sportfeste 7.3 Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Zu Beginn eines Kalenderjahres wird durch das Sportamt ein Förderplan erstellt, der eine homogene Förderung möglichst vieler Projekte anstrebt. Es müssen Eigen- oder Drittmitteln für das Projekt bereitgestellt und nachgewiesen werden. 33 7.4 Förderausschluss Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Ziel des zu fördernden Projektes nicht mit dem Leitgedanken von Sport in Metropolen übereinstimmt. 7.5 Antragsunterlagen Dem Antrag müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen fol- gende Unterlagen beigefügt sein: Detaillierte Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung Gesamtkosten und Gesamtfinanzierungsplan Nachweis über den Eigenanteil von mindestens 20 % Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen Sofern der*die Antragsteller*in kein Sportverein ist, der *die dem Stadtsportbund Köln e.V. angehört: Nachweis der Kooperation mit einem solchen Sportverein. 7.6 Durchführung Die Durchführung des Projektes ist mithilfe des Formblattes „Projektdokumentation“ festzu- halten. 34 Förderprogramm „Sportveranstaltungen“ Die Stadt Köln fördert die Vorbereitung und Durchführung nationaler Meisterschaften und sonstiger herausragender nationaler wie internationaler Sportereignisse von zentraler Be- deutung. Darüber hinaus steht die Unterstützung von Veranstaltungen im Vordergrund, die für den sportlichen Nachwuchs eine herausragende Bedeutung besitzen und/oder einen inklusiven Charakter tragen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und gemeinnützige juristische Personen inkl. Verbänden und Vereinen, Bildungseinrichtungen wie nicht-städtische (Hoch-)Schulen oder Kinderta- gesstätten sowie kirchliche Einrichtungen. Fördergegenstand Die Veranstaltung sollte einem breiten Publikum zugänglich sein. In dem Zusammenhang geht es darum, verschiedenste Aktivitäten und Sportarten zu präsentieren, Synergieeffekte mit anderen Sportarten zu erzielen sowie die Besucher*innen zu ermuntern, selbst aktiv zu werden und d en Vorbildern „nachzueifern“. Sowohl Veranstaltungen für traditionelle als auch Trend-Sportarten können gefördert werden. Bevorzugt werden Veranstaltungen: • mit nachhaltigem sowie innovativem Charakter • mit besonderer Strahlkraft • mit Blick auf die Förderung von olympischen Sportarten • die die Bevölkerung zu eigener sportlicher Aktivität und zur Stärkung ihrer Gesundheit und des Wohlbefindens anregen • die den sportlichen Wettbewerb nach Regeln schulen und für das Fairplay sensibilisie- ren • die dem Austausch und der Kommunikation dienen • die die Kooperation zwischen mehreren Akteuren stärken und lokale Partnerschaften erzeugen • die die Sportinfrastruktur sichern und weiterentwickeln 35 • die Kindern und Jugendlichen ein bewegtes und sportliches Aufwachsen ermöglichen • die sich um den Nachwuchs bemühen und/oder eine Vorbildfunktion erfüllen • die Eliten, Leistungen und Talente fördern • die die Vereinbarkeit von Leistungssport mit Schule, Studium und Beruf sowie die Ein- bindung von Wissenschaft in den Trainingsprozess fördern • die benachteiligte Zielgruppen einbeziehen, oder sich auch an körperlich Beeinträch- tigte richten. Es müssen nicht alle Schwerpunkte abgedeckt werden. Art und Höhe der Förderung Grundsätzlich können solche Kosten geltend gemacht werden, die zielgerichtet und zweck- gebunden für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung eingesetzt werden. Zum einen ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich, d. h. die Förderhöhe ergibt sich aus dem Betrag, den der Empfänger durch eigene oder Dritt-Mittel nicht decken kann. Andererseits kann die Bereitstellung als Anteilsfinanzierung erfolgen. Der städtische Zu- schuss kann bis zu 80% der gesamten Veranstaltungskosten betragen. Die Förderung kann z. B. für folgende projektbezogene Sachkosten gewährt werden: • Logistikkosten (darunter fallen Reise- und Bewirtungskosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes und Unterbringungskosten) • Miet-/Nutzungskosten für Veranstaltungsflächen bzw. Sportstätten • Kosten für die erforderlichen technischen und Aufbauarbeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung • Wettkampfkosten • Kosten für die Konzepterarbeitung sowie Planerstellung • Honorar/Aufwandsentschädigung für die Schiedsrichter/Jury, für die Moderation und/ oder Übersetzer • Sicherheitspersonal und Sanitätsdienst bzw. Wasserwacht • Plakatierungs- und Werbungskosten • Kosten für Film-/Fotoaufnahmen • Preisgelder 36 • Gelder für die Jubiläumszeremonie, die Siegerehrung und das Rahmenprogramm • Anmietung von Wettkampfzubehör • Verbrauchsmaterial • Ggf. Übungsleiterkosten • Lizenzgebühren an internationale Verbände und Organisationskostenanteilen Die Anschaffungskosten für Bürogeräte wie z. B. Laptops, Beamer etc. sowie für anderwei- tige investive Geräte wie z. B. Kaffeeautomaten sind nicht zuschussfähig. Beschaffungs- ausgaben sind nur förderfähig, soweit die beschafften Gegenstände alleinig für die Durch- führung der beantragten Veranstaltung genutzt werden. Ebenso zählen Ausgaben für Re- präsentationszwecke, für das VIP-Catering, für Gastgeschenke u. a. nicht zu den förderfä- higen Kosten. Ausgenommen sind Aufwendungen, die im engen Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen (z. B. Eröffnungs-/Schlussfeiern) und für die Darstellung der Gesamt- veranstaltung von Bedeutung sind. Antragsunterlagen Die Antragsteller müssen neben den auf Seite 6 (Antragsgebot) genannten Erklärungen die Notwendigkeit der Maßnahme/Veranstaltung sowie die Erforderlichkeit einer Förderung und Finanzierung stichhaltig in Form eines schriftlichen Antrags formulieren und begründen. Im Zuge dessen sind die Veranstaltung und die Hintergründe detailliert zu beschreiben, ein Konzept zu liefern sowie die Höhe und der Zweck der Fördersumme darzulegen und mit einem entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan zu untermauern. Aus dem schriftlichen Antrag sollen die Förderhöhe, Eigenmittel, etwaige Sponsorengelder, Teilnehmergebühren und Einnahmen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten hervor- gehen. Der Eigenanteil von wenigstens 20% der Kosten sowie die Gesamtfinanzierung auf Basis eines ausgeglichenen Finanzierungsplans müssen nachgewiesen werden. Der Förderantrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass ein ordnungsgemäßes Prüfver- fahren gesichert ist. Der Projektbeginn muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Fördermittel beantragt werden. Die Bewilligung und Überweisung der Mittel erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller zudem einzureichen: • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung • Eigenerklärung über seine erhaltenen und beantragten Mittel 37 • Kopien von Verträgen, falls vorhanden • Zeitpläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2036/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 21.06.2022 13:43