2010/0513
Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - Drucksache 18/2733 -
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2010/0513
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0513 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gesetzentwurf für ein Gesetz über di e Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - Drucksache 18/2733 - Vorlage vom: 16.11.2010 Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Anlage 1 Stellungnahme Metropolgesetz Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2010 Die Fraktionen der CDU und der FDP im Hessischen Landtag haben einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - Drucksache 18/2733 - in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Anlass ist, dass die Gesetze über die kommunale Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein- Main und über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bis zum 31.12.2011 befristet sind. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die nicht dem Ballungsraum im Sinne des Gesetzes angehört, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vom Hessischen Landtag zur Stellungnahme aufgefordert. Hiermit wird die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Walter Hoffmann Oberbürgermeister
anlage 1
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Entwurf für ein Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main
- Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt -
A) Grundsätzliche Feststellungen
Für das sog. Ballungsraumgesetz ist im Jahre 2011 eine Neuauflage geplant. Die Gesetzes-
novelle stellt sich als eine Zusammenfassung des bisherigen Ballungsraum- und des
Planungsverbandsgesetzes zum neuen „Metropolgesetz“ dar. Aus dem Planungsverband soll
ein „Regionalverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ werden.
Die Aufgaben und auch der räumliche Zuschnitt des Ballungsraumes1 bleiben unverändert.
Generalisiert gesagt handelt es sich dabei weiterhin um die monozentrische Stadtregion2
Frankfurt mit der Kernstadt und ihrem unmittelbaren Einzugsgebiet. D.h. das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt fällt nach wie vor nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes.
Unbeantwortet bleibt daher die durch den Titel „Gesetz über die Metropolregion
Frankfurt/Rhein-Main“ und die Präambel aufkommende Erwartungshaltung hinsichtlich einer
Gesamtvertretungszuständigkeit für die gesamte Metropolregion, zu der die
Wissenschaftsstadt Darmstadt unzweifelhaft zählt.
So beginnt die Präambel einleitend mit dem Satz: „Die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main
soll als Motor der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung die
Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Landes Hessen im nationalen und internationalen
Zusammenhang stärken.“ Zur Erreichung der Entwicklungsziele wird dann das Gebiet im
Gesetzestext aber weiterhin als "Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ bezeichnet.
Es ist deshalb grundsätzlich zu fragen, ob der Begriff „Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“
für dieses Gesetz verwendet werden sollte. Nur mit einer umfassenden Regionalreform ließe
sich ein solcher Anspruch verwirklichen. Im Gesetzentwurf bleibt der Ballungsraum letztlich
Ballungsraum und kann nicht die gesamte Metropolregion repräsentieren.
Denn selbst der Planungsverband beschreibt die Metropolregion wie folgt:
„Die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main gehört in Europa zu den führenden Regionen und ist
in einem Atemzug mit den Großräumen London, Paris und Mailand zu nennen....Mit rund 5,5
Millionen Einwohnern, 2,8 Millionen Erwerbstätigen sowie einem Bruttoinlandsprodukt von gut
70.300 Euro pro Erwerbstätigem nimmt sie eine der führenden Positionen in Deutschland ein.“
Der Planungsverband in der Ausdehnung gem. § 2 des Gesetzes hat aber „nur“ 2,2 Millionen
Einwohner.
Der Hessische Städtetag schreibt dazu in seiner Stellungnahme (Nr. 079-2010): „Auch wenn es
einzelnen Kommunen frei steht, dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main beizutreten, kann
das Gesetz nicht beanspruchen, eine Regelung für das gesamte Gebiet der Metropolregion
Frankfurt/Rhein-Main zu umfassen.
So stellt es sich auch schon heute mit der Vertretungsberechtigung für die Metropolregion
FrankfurtRheinMain dar. Der Planungsverband vertritt unsere Metropolregion z.B. beim
Initiativkreis Europäischer Metropolregionen (IKM) in Deutschland obwohl er de jure lediglich
ein Mandat für weniger als die Hälfte der Bevölkerung der Gesamtregion besitzt. Weitere
Mitgliedschaften in europäischen Netzwerken mit gemeinsamer Lobby-Arbeit in Berlin und
Brüssel schließen sich an.
Der Planungsverband, wie auch der neue Regionalverband, kann durch den vorliegenden
Gesetzentwurf weiterhin nicht das formelle Recht in Anspruch nehmen, die gesamte
Metropolregion FrankfurtRheinMain zu vertreten. Es verbleibt die Erfordernis von Strukturen
1 An sich ein Begriff, der aufgrund seiner Belastung mit negativen Wertinhalten in der heutigen
Raumordnung nur noch wenig verbreitet ist und nach Einführung der Begrifflichkeit durch die
Ministerkonferenz für Raumordnung 1968 weitgehend von „Verdichtungsraum“ verdrängt
wurde.
2 Ungefähr in einem BOUSTEDTschen Sinne
zur Bündelung übergreifender Interessen für die Gesamtregion, die durch den vorliegenden
Gesetzesentwurf nicht geschaffen werden. Hier besteht in jedem Falle weiterführender
Regelungsbedarf.
B) Aufgaben bzw. Kooperationen in der Metropolregion
Mit der Zusammenführung der beiden Gesetze werden auch die Aufgaben nach
Ballungsraumgesetz und Planungsverbandsgesetz zusammengeführt.
§ 1 des Gesetzentwurfes benennt die – gleich gebliebenen – Aufgabenbereiche für die
Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. Auf die Einhaltung des
räumlichen Geltungsbereiches des Gesetzes wird aber nicht bestanden, „Die
Zusammenschlüsse... können von den räumlichen Grenzen des Ballungsraumes
Frankfurt/Rhein-Main nach § 2 Abs. 1 abweichen“.
Dem hiermit räumlich abgegrenzten Ballungsraum obliegt alleine und zwingend die regionale
Flächennutzungsplanung. Aus dieser Konstellation heraus ergeben sich für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt keine neuen Handlungsoptionen.
Für das Oberzentrum Darmstadt mit seiner – auch von der Regionalplanung vorgesehenen –
Vernetzung und Versorgungsfunktion für die südhessischen Landkreise und deren Bevölkerung
steht es außer Frage, sich mit den Konflikten in der Flächennutzungsplanung der Kernstadt
Frankfurt und ihres Umlandes auseinander zu setzen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist
nicht dem – monozentrischen – Ballungsraum Frankfurt zugehörig sondern ist Teil einer
polyzentrischen Region, der Metropolregion FrankfurtRheinMain (s. Punkt A.).
In der Umsetzung von politisch klar definierten Zielen zur regionalen Zusammenarbeit, strebt
die Wissenschaftsstadt Darmstadt Kooperationen bestimmter Aufgaben in der Metropolregion
an.
Ohne dem Geltungsbereich des bisherigen Ballungsraumgesetzes anzugehören, hat die
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Notwendigkeit und die Chancen regionaler Zusammenarbeit
erkannt und engagiert sich in einer Vielzahl regionaler Institutionen.
So ist Darmstadt bereits Mitglied bzw. Gesellschafter in den folgenden „Zusammenschlüssen
zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung“ nach § 1des Gesetzentwurfes:
• FrankfurtRheinMain GmbH, Marketing of the Region (FRM GmbH)
• KulturRegion FrankfurtRheinMain
• Kulturfonds FrankfurtRheinMain
• Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
• IVM GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt
RheinMain)
Derzeit wird in einer beispielhaften Kooperation mit Wiesbaden, Frankfurt und Offenbach der
„Architektursommer Rhein-Main 2011“ vorbereitet.
Neben der international ausgerichteten FRM GmbH, gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit
der Metropolregion im Bereich des Standortmarketings, auch ohne gesetzlichen Zwang.
Seit mehreren Jahren stimmen die Städte Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Darmstadt
zusammen mit der Wirtschaftförderung Rhein-Main ihren Auftritt bei der Gewerbeimmobilien-
und Standortmarketing Messe Expo Real ab. Seit 2010 auf der Grundlage eines verbindlichen
Farb- und Gestaltungskonzeptes für die Partner der Metropolregion FrankfurtRheinMain.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt damit ausdrücklich die im Gesetzentwurf für die
Metropolregion definierten Ziele zur regionalen Zusammenarbeit und plädiert unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen (wobei nicht gesehen wird, dass diese sich durch den
Gesetzentwurf maßgeblich ändern) vorrangig für projektbezogene freiwillige Kooperationen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt steht zwanghaften Zusammenschlüssen, wie z.B.
Mehrzweckpflichtverbände, die durch den Gesetzentwurf angedroht werden, skeptisch
gegenüber.
Im Widerspruch zu diesem Ansatz hebt die Landesregierung selbst im allgemeinen Teil der
Begründung zum Gesetzentwurf die Vorteile der freiwilligen aufgabenorientierten
Selbstorganisation hervor: „Die kooperativen Abläufe in der Region richten sich vielmehr an
funktionalen Kriterien aus. Anhand der konkreten Aufgabe können die Kommunen über das
geeignete Organisationsmodell und die räumliche Reichweite der Kooperation selbst
entscheiden. Folglich bestehen in der Region vielfältige themenbezogene Allianzen in
unterschiedlichen Bezugsräumen. Dies ist der Ausdruck einer polyzentrischen, leistungs-
fähigen und wettbewerbsstarken Metropolregion. Die Weiterentwicklung und die Steuerung der
freiwilligen regionalen Zusammenarbeit ist ein entscheidender Baustein für die
Zukunftsfähigkeit des Landes und der Region.“
Der Gesetzwurf stellt mithin mittelbar seine eigene Legitimation zumindest in Teilen in Frage.
Dieser Eindruck verstärkt sich durch den Passus in § 8 Abs. 3 wonach der Regionalverband in
allen regionalbedeutsamen Angelegenheiten Mitglied in Körperschaften, Gesellschaften und
Einrichtungen werden kann. Das Gesetz ordnet sich damit den freiwilligen projektbezogenen
Gesellschaften unter.
Eine weitere Folge sind Parallelstrukturen durch Doppelmitgliedschaften mit nicht zu
vermeidenden und in der Tendenz ausufernden Interessenkonflikten. Die von der Landes-
regierung gewollte Rolle bzw. Bedeutsamkeit des Regionalverbandes relativiert sich dadurch
enorm.
Dies hat auch der Hessische Städtetag erkannt und schreibt in seiner Stellungnahme: „Nicht
gut nachzuvollziehen ist, warum der Regionalverband Mitglied in allen regional bedeutsamen
Körperschaften, Gesellschaften und Einrichtungen der Region werden soll (§ 8 Abs. 3
MetropolG). Angesichts der fast unübersehbar großen Zahl solcher Einrichtungen mit
regionalem Auftrag darf man die Frage stellen, ob der, der die Flotte lenken soll, auf jedem
einzelnen Schiff mitfahren muss“.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt regt an dieser Stelle übergreifend zur Stellungnahme zu
dem Gesetzentwurf an, auch weiterhin die Aufgabenkritik der zahlreichen in der Metropolregion
oder ihren Teilräumen aktiven Institutionen mit regionalpolitischem Anspruch im Blick zu
behalten. Die Strukturen sind in der Binnen- und Außenwirkung häufig verwirrend. Manche
Initiativen können zudem aufgrund mangelnder Ressourcenausstattung wenig mehr als den
Selbsterhalt betreiben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf keine wirklich
neuen Aspekte enthält. Der Ansatz einer Regionalreform ist (bisher) nicht zu erkennen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Teil der polyzentrischen Metropolregion
FrankfurtRheinMain. Sie bekennt sich als High-Tech-, Wissenschafts- und Kulturzentrum der
Region ausdrücklich zu ihrer Rolle in und für die Metropolregion. Die Stadt setzt sich vorrangig
für freiwillige und projektbezogene regionale Zusammenarbeit ein. Dokumentiert wird dies
durch bereits bestehende Mitgliedschaften in den wichtigsten Kooperationen der Metropol-
region (s.o.). Für die weitere Diskussion über zielführende und für das Selbstverständnis der
Region nach Innen ebenso wie für das Image nach Außen dienliche Modelle einer regionalen
Kooperation ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt offen und jederzeit bereit, eigene
Standpunkte einzubringen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0513
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.11.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00