AN/0144/2021
Reglementierung des Abstellens von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen Straßenraum und Gehwegen
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
2924 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0144/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 Reglementierung des Abstellens von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen Straßenraum und Gehwegen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 1. Februar 2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, eine Ordnungsverfügung erlassen, die das Abstellen von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen Straßenraum und Gehwegen nur auf hierfür gekennzeichnete Flächen beschränkt. Begründung: Anders als Eigentümern, denen schon aus Selbstschutz daran gelegen ist, dass ihre Fahrzeuge nirgends „anecken“, ist den Nutzer von E-Rollern oder Leihfahrrädern das weitere Schicksal ihres Fahrzeugs vielfach egal. Das zeigt sich daran, dass sie oft mitten auf dem Gehweg stehen oder liegen gelassen werden, was gerade in Hinblick auf Barrierefreiheit u.a. für Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen nicht hinnehmbar ist. Mit der ja auch unter Umweltaspekten begrü- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen ßenswerten zunehmenden Verbreitung dieser neuen Formen der Mobilität ist damit zu rechnen, dass sich das Problem verstärkt. Ein Ärgernis ist es zudem, wenn E-Roller in Grünanlagen und Parks abgestellt werden. Zur rechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Ordnungsverfügung verweisen wir auf das Urteil des OVG NRW vom 20.11.2020. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: 11 B 1459/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf 16 L 1774)) Es gibt dazu bereits Beispiele aus Frankfurt https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-will- obergrenze-und-parkverbote-fuer-e-scooter-17130029.html und Düsseldorf https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorfer-innenstadt- mietraeder-duerfen-nicht-mehr-ueberall-stehen-74054640.bild.html Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Görtz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0144/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 11:36