Mandari Insight

AN/0144/2021

Reglementierung des Abstellens von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen Straßenraum und Gehwegen

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 18.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 8.2.1

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2924 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0144/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 
Reglementierung des Abstellens von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen 
Straßenraum und Gehwegen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen am 1. Februar 2021 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, eine Ordnungsverfügung 
erlassen, die das Abstellen von Mietfahrrädern, E-Scootern u.ä. im öffentlichen Straßenraum 
und Gehwegen nur auf hierfür gekennzeichnete Flächen beschränkt. 
 
Begründung: 
 
Anders als Eigentümern, denen schon aus Selbstschutz daran gelegen ist, dass ihre Fahrzeuge 
nirgends „anecken“, ist den Nutzer von E-Rollern oder Leihfahrrädern das weitere Schicksal 
ihres Fahrzeugs vielfach egal. Das zeigt sich daran, dass sie oft mitten auf dem Gehweg stehen 
oder liegen gelassen werden, was gerade in Hinblick auf Barrierefreiheit u.a. für Rollstuhlfahrer 
oder Eltern mit Kinderwagen nicht hinnehmbar ist. Mit der ja auch unter Umweltaspekten begrü-
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
ßenswerten zunehmenden Verbreitung dieser neuen Formen der Mobilität ist damit zu rechnen, 
dass sich das Problem verstärkt. Ein Ärgernis ist es zudem, wenn E-Roller in Grünanlagen und 
Parks abgestellt werden. 
 
Zur rechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Ordnungsverfügung verweisen wir auf das Urteil 
des OVG NRW vom 20.11.2020. Der Beschluss ist unanfechtbar.  
(Aktenzeichen: 11 B 1459/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf 16 L 1774)) 
 
Es gibt dazu bereits Beispiele aus Frankfurt https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-will-
obergrenze-und-parkverbote-fuer-e-scooter-17130029.html und Düsseldorf 
https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorfer-innenstadt-
mietraeder-duerfen-nicht-mehr-ueberall-stehen-74054640.bild.html 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski    gez. Görtz

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0144/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
18.01.2021
Erstellt
18.01.2021 11:36