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Livestreaming der Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung

Beschlussvorlage Ausschuss 3036/2022 vom 23.09.2022

Stand: Am 26.09.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/5 Vorlagen-Nummer 3036/2022 Freigabedatum 23.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Livestreaming der Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt, ab 2023 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung der Stadt Köln einen Live-Stream auf der Webseite der Stadt Köln einzurichten. Die konsumtiven Kosten für die Bereitstellung des Livestreams in Höhe von voraussichtlich 7.913,50 Euro werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga- ben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Entsprechende Haus- haltsmittel sind im Haushaltplanentwurf 2023/2024 vorgesehen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 Alternative: Der Ausschuss beschließt kein Live-Streaming seiner Sitzungen anzubieten. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 7.913,50 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat die Verwaltung am 04.02.2021 beauftragt, nicht nur den Livestream der Ratssitzungen besser und attraktiver zu machen, sondern auch zu eruieren, ob ein Livestreaming aus den Ratsaus- schüssen und den Bezirksvertretungen gewünscht ist. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2022 grundsätzlich dafür ausgesprochen, ein Live-Streaming seiner Sitzungen auf der Internet-Seite der Stadt Köln an- zubieten. Dies sollte den nicht anwesenden, beratend tätigen Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, die Sitzungen virtuell zu verfolgen, ohne selbst im Sitzungssaal anwesend zu sein. Aufgrund der möglicherweise weiter anhaltenden pandemischen Lage ist der Livestream eine gute Alternative für interessierte Personen, sich die Sitzung, statt in Präsenz, online anzusehen. Das Livestreaming darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Eine Realisierung wäre wie folgt möglich: 3 Die Verwaltung beabsichtigt, ab 2023 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung einen Livestream auf den Webseiten der Stadt Köln einzurichten. Die Bereitstel- lung der technischen Infrastruktur erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der Dienstleister stellt eigenes Equipment und eigenes qualifiziertes Personal (Full-Service) bereit, so dass ein qualitatives Produkt im Internet zur Verfügung steht. Aus Datenschutzgründen muss jedes Gremium für sich eigenständig entscheiden, ob ein Livestream angeboten werden soll oder nicht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen aus dem Budget des zuständigen Dezernates finanziert werden. Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Gremien für einen Livestream entscheiden, wären ggf. eine Ausschreibung und der Abschluss eines Rahmenvertrages möglich und sinnvoll. Das Streaming muss vom Ausschuss beschlossen werden. Finanzierung: Für die Sitzungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung der Stadt Köln fallen in 2023 voraus- sichtlich Kosten in Höhe von 7.913,50 € brutto € (950,00 € / Sitzung x 7 Sitzungen = 6.650 € netto) an, inklusive der Miete für die technischen Geräte. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport, wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Vorlage: 3036/2022 Begründung der Dringlichkeit Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2022 grundsätzlich dafür ausgesprochen ein Live-Streaming seiner Sitzungen im Internet anzubieten. Um eine rechtzeitige Umsetzung zur ersten Sitzung 2023 (23.01.2023) zu gewährleisten ist eine Beschlussfassung zum Live-Streaming kurzfristig erforderlich.

Beratungsverlauf

  1. 26.09.2022

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 7.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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