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SV-2009/0084

Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Dezember 2009 betr. Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben

Antrag 08.12.2009

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SV-2009/0084

3602 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2009/0084 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Dezember 2009 betr. Hilfe aus einer Hand für 
Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben 
            
 
A n t r a g            
            
          
 
07.12.2009 
 
 
Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und 
dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den 
Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den 
Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells 
der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem 
darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme 
geben. Auch fordern wir angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der 
Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die 
Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen 
von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen. 
 
Begründung: 
 
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte 
Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen 
vor, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ab dem 
Jahr 2011 vollzogen werden müsste. In dem Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalition will 
die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der 
Menschen neu ordnen. (…) Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und 
der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter 
Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu 
nutzen.“  
 
Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften 
soll also bis Ende 2010 unterbunden werden. Eine Trennung der Zuständigkeiten von 
Agentur für Arbeit und unserer Stadt  in dem Jobcenter würde erheblichen bürokratischen 
Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Zudem gäbe es umfängliche 
Umstrukturierungen für das Personal. Auch müsste eine neue EDV installiert werden. 
Insbesondere hätten aber die betroffenen Langzeitarbeitslosen deutlich mehr Aufwand, 
um SGB II-Leistungen rasch und verlässlich erhalten zu können.  
 
Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für 
Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein muss. Das funktioniert in den 
Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften ebenso gut wie in den Optionskommunen. Daher 
sollte der Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der 
Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells weiterverfolgt werden. 
 
Angesichts der steigenden Zahl der Arbeitslosen ist auch davon auszugehen, dass die 
Zahl der Langzeitarbeitslosen steigen wird. Damit werden auch die Kosten der Unterkunft, 
die überwiegend von den Kommunen zu finanzieren sind, noch weiter ansteigen. Diese 
Kostensteigerungen überfordern die Kommunen und führen dazu, dass die ursprünglich 
vorgesehene Entlastung der Kommunen nicht erreicht wird. Daher muss die derzeitige 
Ermittlung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten rasch 
umgestellt werden; die tatsächlich den Kommunen entstehenden Kosten müssen zum 
Maßstab der Berechnung der Bundesbeteiligung werden.

2 
 
 
 
Michael Siebel Horst Härter   Hanno Benz   (Fraktionsvorsitzender) 
Sabine Heilmann Pascal Angelbeck       
Monika Bradna (Stadtverordnete)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0084
Typ
Antrag
Datum
08.12.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00