SV-2009/0084
Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Dezember 2009 betr. Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben
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SV-2009/0084
3602 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2009/0084
Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Dezember 2009 betr. Hilfe aus einer Hand für
Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben
A n t r a g
07.12.2009
Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und
dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den
Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den
Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells
der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem
darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme
geben. Auch fordern wir angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der
Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die
Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen
von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.
Begründung:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte
Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen
vor, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ab dem
Jahr 2011 vollzogen werden müsste. In dem Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalition will
die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der
Menschen neu ordnen. (…) Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und
der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter
Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu
nutzen.“
Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften
soll also bis Ende 2010 unterbunden werden. Eine Trennung der Zuständigkeiten von
Agentur für Arbeit und unserer Stadt in dem Jobcenter würde erheblichen bürokratischen
Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Zudem gäbe es umfängliche
Umstrukturierungen für das Personal. Auch müsste eine neue EDV installiert werden.
Insbesondere hätten aber die betroffenen Langzeitarbeitslosen deutlich mehr Aufwand,
um SGB II-Leistungen rasch und verlässlich erhalten zu können.
Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für
Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein muss. Das funktioniert in den
Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften ebenso gut wie in den Optionskommunen. Daher
sollte der Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der
Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells weiterverfolgt werden.
Angesichts der steigenden Zahl der Arbeitslosen ist auch davon auszugehen, dass die
Zahl der Langzeitarbeitslosen steigen wird. Damit werden auch die Kosten der Unterkunft,
die überwiegend von den Kommunen zu finanzieren sind, noch weiter ansteigen. Diese
Kostensteigerungen überfordern die Kommunen und führen dazu, dass die ursprünglich
vorgesehene Entlastung der Kommunen nicht erreicht wird. Daher muss die derzeitige
Ermittlung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten rasch
umgestellt werden; die tatsächlich den Kommunen entstehenden Kosten müssen zum
Maßstab der Berechnung der Bundesbeteiligung werden.
2
Michael Siebel Horst Härter Hanno Benz (Fraktionsvorsitzender)
Sabine Heilmann Pascal Angelbeck
Monika Bradna (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0084
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.12.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00