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2026/0247

Jahresbericht 2025 der Schuldner- und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und Prävention

Magistratsvorlage 07.09.2026

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Nächste Beratung: Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich), Sitzung am 23.09.2026, TOP 305

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Amt für Soziales und Prävention 
 
 
Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
 
Jahresbericht 2025

2 
 
Inhalt 
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem .......................................................... 3 
2. Unsere Tätigkeit in 2025 ................................................................................................ 5 
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung .................................................................................. 5 
2.1.1 Personelle Ausstattung ................................................................................................. 5 
2.1.2 Beratungsweise ............................................................................................................ 5 
2.1.3 Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter .............................................................. 6 
2.1.4 Fachberatung/Vernetzung............................................................................................. 6 
2.2. Einsatz von Ehrenamtlichen ............................................................................................ 6 
2.3. Präventionsarbeit ........................................................................................................... 7 
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten ................................................................................ 7 
3. Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung in 2025 ................................................... 8 
3.1. Die Beratungstätigkeit in Zahlen .................................................................................... 9 
3.2. Prozentuale Verteilung der Ratsuchenden (Kurzberatung) ............................................ 10 
4. Fallbeispiel ...................................................................................................................... 12 
5. Fazit und Ausblick ........................................................................................................... 13

3 
 
 
 
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem 
 
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen 
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des 
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht. 
 
Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2018 wieder 
angestiegen, nachdem sie zuvor sechs Jahre in Folge gesunken war. Deutschlandweit sind 5,67 
Millionen Bürger überschuldet. Die Überschuldungsquote steigt auf 8,16 Prozent (2024: 8,09 
Prozent). 1 
 
In Darmstadt verläuft die Entwicklung der Quote konträr von 8,49 Prozent (2020) bis auf 6,69 
Prozent (2025), wobei Darmstadt hessenweit 20242  die höchste Zunahme an Insolvenzen 
i.H.v. 40 Prozent hatte. 3 
 
Das renommierte IFF stellt fest, dass sich die Situation überschuldeter Menschen im Schatten 
einer gesamtwirtschaftlich schwächelnden Situation und der gleichzeitig rückläufigen Inflation 
bewegt.4 Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe 
der Erwerbseinkommen und damit auf die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte. 
Gleichzeitig bestimmt die Entwicklung der Verbraucherpreise, welche Güter und 
Dienstleistungen sich Haushalte mit ihrem Einkommen leisten können. Nachdem in der 
Vergangenheit vor allem stark gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise infolge des Ukraine-
Krieges die Haushalte belasteten, rücken derzeit zunehmend die schwächere konjunkturelle 
Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Einkommen in den Fokus. 
 
Unverändert ist, dass zum zweiten Mal in Folge, Erkrankung, Sucht und Unfälle der 
Hauptauslöser von Überschuldung sind (19 Prozent), gefolgt von Arbeitslosigkeit (17 Prozent).5 
Zudem erhöhen Lohnpfändungen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren und potentielle 
Pfändungen erschweren es, einen Arbeitsplatz zu finden.  
Weitere häufige Auslöser von Überschuldung sind: 
 
• die Folgen von Trennung und Scheidung 
• in den letzten Jahren mit steigender Tendenz die Folgen von einer gescheiterten 
Selbstständigkeit  
• Aufgezehrte Rücklagen: Nach Jahren von Pandemie und Inflation sind finanzielle 
Reserven vieler Haushalte erschöpft, was die Anfälligkeit erhöht. 
• Konsumschulden & "Lifestyle": Besonders bei jungen Menschen (unter 30) führt ein 
intensiver Konsum, oft durch Online-Käufe ("Buy Now, Pay Later", z.B. Klarna) und 
Ratenkredite, zu Problemen. 
• Steigende Lebenshaltungskosten: Hohe Preise treffen besonders 
einkommensschwache Haushalte und Rentner, die durch geringe Renten in die Armut 
rutschen. 
• Trend bei mittleren Einkommen: Überschuldung trifft zunehmend die Mitte der 
Gesellschaft, da auch gut situierte Personen ihre finanzielle Belastbarkeit 
überschätzen. 
• Wirtschaftliche Lage: Ein schwacher Arbeitsmarkt und strukturelle Veränderungen 
setzen private Finanzen unter Druck.  
 
 
1 Schuldneratlas der Creditreform 2025; https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/schuldneratlas 
2 für 2025 lagen die Zahlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht vor 
3 Hessisches Statistisches Landesamt; Bericht über die beantragten Insolvenzen 2024 
4 Überschuldungsreport 2025 des IFF (Institut für Finanzdienstleistungen) 
5 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-
Schulden/_inhalt.html#sprg233606

4 
 
 
Unsere tagtägliche Beratungserfahrung zeigt, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als 
hoffnungslos empfinden. Die Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen 
Belastungen, die psychische und physische Erkrankungen bedingen können, sowie zu 
gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit.  
 
In den nunmehr weit über 35 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unser Klientel erweitert. Wurde 
die Schuldner- und Insolvenzberatung früher vor allem von Geringverdienern, Arbeitslosen, 
Kinderreichen und Alleinerziehenden aufgesucht, wenden sich nunmehr seit vielen Jahren 
Menschen (fast) aller gesellschaftlicher Gruppen, sowie Einkommensarten und -höhen, 
hilfesuchend an uns. Wie bereits oben beschrieben, wenden sich auch zunehmend gescheiterte 
Selbständige an die Schuldner- und Insolvenzberatung. 
Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das Überschuldungsrisiko steigt, je geringer die 
schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und dass Alleinerziehende diesem Risiko stärker 
ausgesetzt sind.6  
Evident ist auch, dass Überschuldung zunehmend auch ein Problem von Seniorinnen und 
Senioren ist. 
Es deutet für uns auch Vieles darauf hin, dass sinkende Löhne in Teilen der Wirtschaft 7, 
ungesicherte Arbeitsplätze und zunehmende Zeitarbeitsverträge das Überschuldungsrisiko 
erhöhen. 
 
Ein nach wie vor ansteigender Trend ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von 
Betrügern werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Kostenfallen im Internet, vermeintliche 
Gewinne bei Gewinnspielen, betrügerische Vertragsanbahnungen und vermeintliche 
Kreditangebote. Hier werden oftmals akute Belastungs- und Notsituationen und Unwissenheit 
ausgenutzt (Stichwort „Geschäfte mit der Armut“).  
 
Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders durch die hohen Miet- und 
Energiekosten belastet. Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben im Schnitt 30 Prozent 
für Miet- und Wohnkosten aus. Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen die in 
Großstädten leben, müssen teilweise mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten 
aufbringen. 8Da es sich hier um bundesweite Durchschnittswerte handelt, muss davon 
ausgegangen werden, dass diese Quote in Darmstadt noch höher liegt. 
 
Miet- und Energieschulden gehen oft mit weiteren finanziellen Problemen einher. Diese können 
eine vorhandene Überschuldung, Pfändungsmaßnahmen von Gläubigern, Einkommensverluste 
durch Arbeitslosigkeit oder Folge von Trennung und Scheidung sein. 
Ein wichtiger Auslöser sind aber in relevanter Größenordnung auch Probleme bei der 
Realisierung von Leistungsansprüchen bei sog. Aufstocker/innen9 mit wechselnder 
Einkommenshöhe und den dadurch bedingten, zeitlich versetzt differierenden, ergänzenden 
Leistungsansprüchen. 
 
  
 
6 Seit 1993 werden von uns im Arbeitsfeld Schuldnerberatung mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum 
die Ausführungen bestätigen. Die Parameter sind eingangs in Kapitel 2.1. dargestellt. 
7 Einkommen im Niedriglohnbereich bei gleichzeitig hohen Mieten und Mietnebenkosten reichen vermehrt nicht aus, 
das Existenzminimum zu sichern, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf staatliche 
Transferleistungen - insbesondere ergänzendes Bürgergeld - die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit nicht 
geltend gemacht werden. 
8 Sozialbericht 2024 der Bundeszentrale für politische Bildung 
9 Hierunter werden Arbeitnehmer/innen verstanden, deren Einkommen nicht ausreicht das gesetzliche 
Existenzminimum abzudecken und die auf ergänzende Sozialleistungen meist Bürgerled angewiesen sind.

5 
 
 
2. Unsere Tätigkeit in 2025  
 
 
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
2.1.1 Personelle Ausstattung 
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2025 durchgehend sieben 
Beratungsfachkräfte mit insgesamt 228 Wochenarbeitsstunden und eine Sozialarbeiterin im 
Anerkennungsjahr. Die Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr konnte zum 01.10.2025 in ein 
befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. 
 
2.1.2 Beratungsweise 
Das Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und 
Freiwilligkeit verpflichtet.10. Das Beratungsangebot lässt sich differenzieren nach 
 
• Krisenintervention 
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 21 
Tagen, einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention an. Hier geht es vor 
allem um: 
- die finanzielle Existenzsicherung, 
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen), 
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bzw. Zahlungsaufschüben bei 
Unpfändbarkeit11 
- das Abbauen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen 12 durch Aufklärung 
und 
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive. 
 
Kurzberatungen erfolgen verstärkt auch telefonisch und per E-Mail.13 
 
Als zugelassene Insolvenzstelle werden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei 
Kontenpfändungen nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der 
Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto erstellt. 
 
 
• Langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren  
Nach erfolgter Krisenintervention besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine 
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist 
hierbei eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen 
Beratung sind zunächst, neben der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der 
geltend gemachten Forderungen und der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern , auch 
Budgetberatung und die Beratung hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im 
psychosozialen Bereich. Diese sog. Anamnese-Phase ist häufig sehr zeitintensiv. 
Erst im Anschluss kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist. 
Eine Regulierung erfordert meist eine vergleichsweise Einigung mit den Gläubigern. 
Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden, in dem wir 
regelhaft die Prozessbevollmächtigung übernehmen.  
 
 
10 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Bezieher von Bürgergeld per sog. Beratungsscheck an uns verwiesen 
werden.  
11 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt über keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits 
gepfändet. 
12 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der 
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, teilweise die Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche 
Ratenzahlungen aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie. 
13 Siehe Punkt 3: Tätigkeiten

6 
 
 
 
2.1.3 Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter 
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von 
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine  
Regulierung können aus Sicht der Jobcenter hier keine Abhilfe schaffen. 
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Jobcenter14, welche im 
Jahr 2025 erweitert und angepasst wurde, sodass unter bestimmten Umständen die Wartezeit 
auf die Regulierungsberatung für Kund/innen des Jobcenters verkürzt werden kann.  
 
2.1.4 Fachberatung/Vernetzung 
Weiterhin werden Kolleginnen und Kollegen verschiedener sozialer Einrichtungen in Darmstadt 
einzelfallbezogen fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die 
Fachberatung bei der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von 
Regulierungen. Ist die Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird 
der Fall durch die Schuldner- und Insolvenzberatung übernommen. 
 
 
2.2. Einsatz von Ehrenamtlichen 
Im Ehrenamtsprojekt der Schuldner- und Insolvenzberatung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ergänzen 14 engagierte Freiwillige die Arbeit der hauptamtlichen Schuldnerberater/innen in 
ausgewählten Fällen. 
Zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen in enger Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden gehören 
vor allem das Sichten und Sortieren der Unterlagen, die Begleitung zu Banken und Behörden, 
das Führen von Telefonaten, die Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und vereinzelt 
auch vorbereitende Tätigkeiten, um das Ziel der Schuldenregulierung zu erreichen.  
Darüber hinaus fungieren die Ehrenamtlichen als persönliche Vertrauenspersonen, die neben 
praktischer Hilfe auch zuhören und dadurch eine wichtige Stütze für die Ratsuchenden bieten. 
Die hauptamtlichen Schuldnerberater/innen, die für Ratsuchende eine ehrenamtliche 
Unterstützung wünschen, sind zugleich die Ansprechpersonen für die ehrenamtlichen  
Einsatzkräfte. Der Austausch erfolgt im persönlichen Kontakt, per E-Mail oder Telefon und 
bietet den Ehrenamtlichen Orientierung und Sicherheit, da die Aufgaben von den 
Hauptamtlichen festgelegt und Rückfragen geklärt werden können. Gleichzeitig dient der  
Austausch der fachlichen und inhaltlichen Kontrolle durch die professionellen 
Schuldnerberater/innen. 
Im Jahr 2025 konnte durch die hauptamtliche Projektkoordinatorin in 30 Fällen eine 
Vermittlung eines Ehrenamtsangebots an Ratsuchende erfolgen. Das waren sechs Fälle mehr 
als im Vorjahr. 
Auch im vergangenen Jahr fanden regelmäßige monatliche „Runden Tisch“-Veranstaltungen 
statt, in denen die Ehrenamtlichen fachlich geschult wurden und der persönliche Austausch 
unter ihnen sowie mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden gefördert wurde.  
Seit 2021 wird einmal jährlich Supervision für die Ehrenamtlichen angeboten. Dieses freiwillige 
Angebot wurde auch 2025 sehr gern angenommen, um Themen wie Nähe und Distanz, 
Motivation fürs Ehrenamt oder den Umgang mit Schwierigkeiten in der Arbeit mit den 
Ratsuchenden zu bearbeiten. 
Auch 2025 waren die Rückmeldungen, sowohl der betreuten Ratsuchenden, als auch der 
eingesetzten Ehrenamtlichen, überwiegend positiv. Es wurden erneut Erfolge und 
Verbesserungen in der persönlichen und finanziellen Situation der Ratsuchenden erzielt, da 
ehrenamtliche Hilfe beispielsweise zu mehr Überblick, geringeren Ausgaben oder dem Antrag 
weiterer Sozialleistungen führte. Die Ratsuchenden sind dankbar für die erfahrene 
Unterstützung, die Hauptamtlichen können zeitaufwändige Vorarbeiten delegieren und die 
ehrenamtlichen Mitarbeitenden fühlen sich gebraucht und erleben ihre Tätigkeit als sinnvoll.  
 
 
 
 
14 „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender 
Schuldenprobleme“

7 
 
 
2.3. Präventionsarbeit 
 
Die Schuldner- und Insolvenzberatung bietet an verschiedenen Schulen Präventionsworkshops 
zu den Themen finanzielle Grundbildung, Risikofaktoren Überschuldung und 
Zwangsvollstreckung an. Im Jahr 2025 haben Workshops an der Friedrich-List-Schule, der 
Peter-Behrens-Schule, sowie in der Tagesklinik E-Stift stattgefunden. 
 
 
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten 
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in 
- der AG Sozialcharta15, 
- dem AK Gerätesubventionierung16 
- Familieninfotag 
- Berater/innentreff, organisiert durch das Gesundheitsamt  
 
  
 
15 Hier geht es vorwiegend um die früheren städtischen Wohnungen, die an den Bauverein übergeben wurden 
16 Hier wird gegen eine Eigenbeteiligung einkommensschwachen Haushalten der Erwerb eines energiesparsamen 
Kühlschrankes ermöglicht. Dieses Projekt hat bundesweit Pilotcharakter.

8 
 
2.5. Überschuldungsverlauf

9 
 
3. Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung in 
2025 
 
 
3.1. Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen (Vorjahreszahlen 
in Klammern) 
 
 
Kurzberatungen 
 
Termine insgesamt 897 (924) 
Wahrgenommen 555 (617) 
Abgesagt 137 (118) 
N.e. 205 (189)   
  
Laufende Fälle 
 
Beratungen 1338 
(1184)   
Telefon o. Mail 
 
Beratungen 341 (264)   
Beratungen gesamt 2234 
(2065)   
  
Insolvenzanträge 
 
Verbraucherinsolvenz 41 (57) 
Regelinsolvenz 1 (2) 
VIV Selbstreg17 1 (5)   
Verfahren Gesamt 43 (64) 
 
 
 
 
  
 
17 Selbstregulierer: Hier unterstützt und berät die Schuldner- und Insolvenzberatung Ratsuchende, die die Regulierung 
(i.d.R: Insolvenzverfahren) eigenständig durchführen wollen. Hier agiert die Schuldner- und Insolvenzberatung i.S. 
eines Coachings, tritt also nach Außen nicht in Vollmacht auf, sondern hilft bei der Formulierung von Schreiben im 
Namen der Ratsuchenden

10 
 
3.2. Prozentuale Verteilung der Ratsuchenden (Kurzberatung) 
 
Familienstand 
 
ledig 40 
verheiratet 20 
geschieden 26 
Getrennt lebend 7 
davon alleinerziehend 20 
 
Haushalt   
Einzelperson ohne Kinder  40 
Einzelperson mit Kindern  40 
Paar ohne Kinder 7 
Paar mit Kindern  15 
 
Einkommen   
ohne 1,4 
Lohn 31 
ALG I 6,2 
Bürgergeld 33 
Ergänzend Bürgergeld 10 
Grundsicherung 5 
Ergänzend Grundsicherung 5 
Rente 12 
 
Gründe Verschuldung   
gescheiterte Selbständigkeit 5,922 
geringeres 
Arbeitseinkommen 
7,05 
Arbeitslosigkeit 21,15 
Krankheit/Sucht/Unfall/Tod 21,432 
Trennung/Scheidung 11,844 
 unklar/Sonstiges 32,148 
Unerlaubte Handlungen 0,5 
 
Schulabschluss   
ohne 15 
HSA 33 
RSA 17,2 
ABI 11 
 
Ausbildung   
ohne 45 
Im erlernten 
Beruf 
5 
abgeschlossen 40 
Studium 10

11 
 
Auffällig ist, dass der Anteil der Ratsuchenden mit Erwerbseinkommen deutlich wächst. 
 
Der Anteil der Haushalte mit ergänzenden Leistungen durch das Jobcenter ist jedoch nicht 
gesunken. Gründe hierfür dürften einerseits Teilzeittätigkeiten und Tätigkeiten im 
Niedriglohnbereich und andererseits Auswirkungen der gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten 
sein. 
Der Anteil der Ratsuchenden, die auf ergänzende Grundsicherung im Alter nach SGB XII 
angewiesen ist, ist seit 2017 (3,12 Prozent) auf 5 Prozent gestiegen. 
  
Offensichtlich besteht eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und 
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer über keinen oder einen 
Hauptschulabschluss verfügt und/oder keine Ausbildung hat, wer alleinerziehend und/oder 
geschieden ist, kann teils nur ein geringeres Einkommen erzielen und ist daher einem größeren 
Überschuldungsrisiko ausgesetzt. 
 
Hauptanlässe, die Beratungsstelle auf zu suchen, waren wie in den Vorjahren der Wunsch nach 
einer Gesamtregulierung, die Einsicht, monatliche Tilgungszahlungen reduzieren zu müssen 
und Beratung/Unterstützung bei Titulierungs- und Vollstreckungsmaßnahmen. 
Regelhaft wurde empfohlen, das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 
umzuwandeln. In 245 Fällen wurden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei 
Kontenpfändungen nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der 
Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto erstellt.

12 
 
 
4. Fallbeispiel 
 
Herr M. (Name geändert) ist 42 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Die Familie 
lebt zur Miete. Herr M. war über viele Jahre in einem mittelständischen Unternehmen 
beschäftigt. Während der Corona-Pandemie kam es zunächst zu Kurzarbeit und schließlich 
zum Verlust seines Arbeitsplatzes. In dieser Zeit entstanden finanzielle Engpässe, die zunächst 
durch die Nutzung von Dispositionskredit, Ratenkäufen und einem Konsumentenkredit 
überbrückt wurden. 
 
Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit fand Herr M. zwar wieder eine Beschäftigung, jedoch zu 
einem geringeren Einkommen. Gleichzeitig waren inzwischen mehrere Forderungen 
aufgelaufen. Mahn- und Inkassokosten sowie Vollstreckungsmaßnahmen führten dazu, dass die 
Schulden weiter anwuchsen. Als schließlich eine Kontopfändung erfolgte und Mietrückstände 
entstanden, wandte sich Herr M. an die Schuldnerberatung. 
 
Im Rahmen der Kurzberatung wurde zunächst eine Stabilisierung der akuten Situation erreicht. 
Das bestehende Girokonto wurde in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, um den 
Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Der Freibetrag für das Pfändungsschutzkonto wurde 
erhöht, sodass das Einkommen und damit die Lebenserhaltungskosten gesichert wurden.  
Zudem wurde eine Übersicht über alle bestehenden Forderungen erstellt und eine 
Haushaltsanalyse durchgeführt. 
 
Im weiteren Verlauf der Regulierungsberatung wurden sämtliche Gläubiger angeschrieben und 
die Forderungen überprüft. Insgesamt bestanden Verbindlichkeiten bei neun Gläubigern in 
Höhe von rund 38.000 Euro. Aufgrund der Einkommenssituation der Familie war eine 
außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich. 
 
Nach umfassender Vorbereitung und Beratung entschied sich Herr M. daher für die 
Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Vorbereitung des Insolvenzantrags, 
die Zusammenstellung aller Unterlagen sowie die Durchführung des gesetzlich 
vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuchs nahmen mehrere Monate in Anspruch.  
 
Mit Unterstützung der Schuldnerberatung konnte der Insolvenzantrag schließlich beim 
zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Durch das Verfahren erhält Herr M. die 
Möglichkeit, nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden und seiner Familie wieder 
eine langfristige finanzielle Perspektive zu eröffnen. 
 
Neben der gerichtlichen Schuldenregulierung konnte durch die Beratung auch eine nachhaltige 
Stabilisierung der finanziellen Situation erreicht werden. Herr M. lernte, seine monatlichen 
Einnahmen und Ausgaben systematisch zu planen und finanzielle Risiken frühzeitig zu 
erkennen. Durch die rechtzeitige Intervention der Schuldnerberatung konnten zudem eine 
Kündigung der Wohnung und damit der Verlust des Wohnraums verhindert werden. Gleichzeitig 
wurde erreicht, dass die Familie ihre finanzielle Situation stabilisieren konnte, ohne dauerhaft 
auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Die Familie verfügt damit wieder über 
eine gesicherte wirtschaftliche Perspektive. 
 
Dieses Beispiel zeigt, dass Schuldnerberatung nicht nur bei der Abwicklung / Regulierung der 
Schulden unterstützt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung von 
Haushalten leistet und langfristige Perspektiven eröffnet.

13 
 
5. Fazit und Ausblick 
Die Entwicklung der Überschuldungssituation steht in engem Zusammenhang mit der 
gesamtwirtschaftlichen Lage. Nationale wirtschaftliche Entwicklungen sowie internationale 
Krisen – insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und weitere 
geopolitische Konflikte – wirken sich unmittelbar auf die finanzielle Stabilität vieler Haushalte 
aus. Steigende Lebenshaltungskosten, unsichere Einkommensentwicklungen und 
wirtschaftliche Belastungen führen dazu, dass sich der Kreis der potenziell und tatsächlich 
überschuldeten Menschen seit Jahren erweitert. 
Die Erfahrung der Schuldnerberatung zeigt zudem, dass Beratungsangebote häufig erst nach 
einem bereits längeren Schuldenverlauf in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist die 
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Form eines Verbraucherinsolvenzverfahrens der 
häufigste Ausgang einer Regulierungsberatung. Die Vorbereitung eines solchen Verfahrens ist 
komplex und bindet in der Regel über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erhebliche 
Beratungskapazitäten. 
Der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage nach Beratungsleistungen zeigt sich deutlich in den 
Wartezeiten. Für eine Kurzberatung war ursprünglich eine Wartezeit von sieben Tagen 
vorgesehen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann diese Zielmarke inzwischen nicht mehr 
eingehalten werden; in Einzelfällen betrug die Wartezeit bis zu acht Wochen. Um dieser 
Entwicklung entgegenzuwirken, werden regelmäßig sogenannte Intensivwochen durchgeführt, 
in denen Beratungsgespräche in hoher Taktung stattfinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 
jedes Gespräch nachbereitet, dokumentiert und statistisch ausgewertet werden muss, was 
einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht. 
Auch im Bereich der Regulierungsberatung bleiben 2025 die Wartezeiten auf einem hohen 
Niveau. Derzeit liegen sie – je nach Entwicklung – zwischen zwölf und sechzehn Monaten. 
Aktuell warten rund 200 Bürgerinnen und Bürger auf den Beginn dieser Beratungsform.  
Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die personelle Situation in der 
Schuldnerberatung. Zwischen 2020 und 2023 sind fünf von sieben Mitarbeitenden 
altersbedingt ausgeschieden. Gleichzeitig ist im Bereich der Schuldnerberatung ein 
ausgeprägter Fachkräftemangel festzustellen. Die zunehmenden Renteneintritte der 
sogenannten „Boomer-Generation“ treffen auf einen sehr begrenzten Nachwuchs an 
qualifizierten Fachkräften. 
Um die Beratungsarbeit weiterhin sicherzustellen, wurden daher auch Mitarbeitende ohne 
spezifische Vorerfahrung im Bereich der Schuldnerberatung eingestellt. Aufgrund der hohen 
fachlichen und rechtlichen Komplexität ist die Einarbeitung in diesem Arbeitsfeld jedoch sehr 
zeitintensiv und kann zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. 
Mit dem weitgehenden Abschluss der Einarbeitungsprozesse ist perspektivisch mit einer 
gewissen Entlastung und einer schrittweisen Reduzierung der Wartezeiten zu rechnen. 
Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die Nachfrage nach Schuldnerberatung seit Jahren 
kontinuierlich steigt. 
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Schuldnerberatung eine zentrale sozialpolitische 
Aufgabe darstellt. Sie leistet nicht nur individuelle Hilfe für betroffene Haushalte, sondern trägt 
auch zur Stabilisierung sozialer und wirtschaftlicher Strukturen bei. Um den steigenden Bedarf 
dauerhaft bewältigen zu können, sind langfristig verlässliche personelle und strukturelle 
Rahmenbedingungen erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass überschuldete 
Menschen frühzeitig Unterstützung erhalten und sich finanzielle Krisen nicht weiter verfestigen.

2026/0247

3042 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0247 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Jahresbericht 2025 der Schuldner - und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und 
Prävention 
 
Vorlage vom: 07.09.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Jahresbericht 2025 der Schuldner - und Insolvenzberatung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2026 
 
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit 
1985. Sie ist eine anerkannte Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung.  
 
Das Dienstleistungsangebot umfasst primär die Beratung Darmstädter Bürgerinnen und 
Bürger, die überschuldet sind oder befürchten, in eine Überschuldung zu geraten. Die 
Beratung ist vertraulich und kostenlos. 
 
Im Regelfall erfolgt zunächst eine Krisenintervention im Rahmen der sogenannten 
Kurzberatungen. Häufige Themen sind Kontopfändungen und weitere 
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Angst vor Inhaftierung, sowie drohender Wohnungs- und 
Energieverlust. Es erfolgt eine ganzheitliche, psychosoziale Beratung im Sinne der Sozialen 
Schuldnerberatung. Nach abgeschlossener Krisenintervention kann eine laufende Beratung mit 
dem Ziel der Schuldenregulierung begonnen werden. Im Anschluss an die Aufarbeitung der 
Verschuldungsbiographie und eine Schuldenrecherche unterstützt die Beratungsstelle bei 
Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern und übernimmt in einem sich ggf. 
anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahren eine Prozessbevollmächtigung. 
 
Der vorliegende Bericht umfasst eine Darstellung der Beratungstätigkeit, ein Fallbeispiel und 
einen Ausblick. 
 
 
Darmstadt, 07.09.2026 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

23.09.2026 Magistrat der Stadt Darmstadt (nicht öffentlich)
TOP 305
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0247
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.09.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00