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Jahresbericht 2025 der Schuldner- und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und Prävention
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1
Amt für Soziales und Prävention
Schuldner- und Insolvenzberatung
Jahresbericht 2025
2
Inhalt
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem .......................................................... 3
2. Unsere Tätigkeit in 2025 ................................................................................................ 5
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung .................................................................................. 5
2.1.1 Personelle Ausstattung ................................................................................................. 5
2.1.2 Beratungsweise ............................................................................................................ 5
2.1.3 Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter .............................................................. 6
2.1.4 Fachberatung/Vernetzung............................................................................................. 6
2.2. Einsatz von Ehrenamtlichen ............................................................................................ 6
2.3. Präventionsarbeit ........................................................................................................... 7
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten ................................................................................ 7
3. Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung in 2025 ................................................... 8
3.1. Die Beratungstätigkeit in Zahlen .................................................................................... 9
3.2. Prozentuale Verteilung der Ratsuchenden (Kurzberatung) ............................................ 10
4. Fallbeispiel ...................................................................................................................... 12
5. Fazit und Ausblick ........................................................................................................... 13
3
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht.
Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2018 wieder
angestiegen, nachdem sie zuvor sechs Jahre in Folge gesunken war. Deutschlandweit sind 5,67
Millionen Bürger überschuldet. Die Überschuldungsquote steigt auf 8,16 Prozent (2024: 8,09
Prozent). 1
In Darmstadt verläuft die Entwicklung der Quote konträr von 8,49 Prozent (2020) bis auf 6,69
Prozent (2025), wobei Darmstadt hessenweit 20242 die höchste Zunahme an Insolvenzen
i.H.v. 40 Prozent hatte. 3
Das renommierte IFF stellt fest, dass sich die Situation überschuldeter Menschen im Schatten
einer gesamtwirtschaftlich schwächelnden Situation und der gleichzeitig rückläufigen Inflation
bewegt.4 Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe
der Erwerbseinkommen und damit auf die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte.
Gleichzeitig bestimmt die Entwicklung der Verbraucherpreise, welche Güter und
Dienstleistungen sich Haushalte mit ihrem Einkommen leisten können. Nachdem in der
Vergangenheit vor allem stark gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise infolge des Ukraine-
Krieges die Haushalte belasteten, rücken derzeit zunehmend die schwächere konjunkturelle
Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Einkommen in den Fokus.
Unverändert ist, dass zum zweiten Mal in Folge, Erkrankung, Sucht und Unfälle der
Hauptauslöser von Überschuldung sind (19 Prozent), gefolgt von Arbeitslosigkeit (17 Prozent).5
Zudem erhöhen Lohnpfändungen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren und potentielle
Pfändungen erschweren es, einen Arbeitsplatz zu finden.
Weitere häufige Auslöser von Überschuldung sind:
• die Folgen von Trennung und Scheidung
• in den letzten Jahren mit steigender Tendenz die Folgen von einer gescheiterten
Selbstständigkeit
• Aufgezehrte Rücklagen: Nach Jahren von Pandemie und Inflation sind finanzielle
Reserven vieler Haushalte erschöpft, was die Anfälligkeit erhöht.
• Konsumschulden & "Lifestyle": Besonders bei jungen Menschen (unter 30) führt ein
intensiver Konsum, oft durch Online-Käufe ("Buy Now, Pay Later", z.B. Klarna) und
Ratenkredite, zu Problemen.
• Steigende Lebenshaltungskosten: Hohe Preise treffen besonders
einkommensschwache Haushalte und Rentner, die durch geringe Renten in die Armut
rutschen.
• Trend bei mittleren Einkommen: Überschuldung trifft zunehmend die Mitte der
Gesellschaft, da auch gut situierte Personen ihre finanzielle Belastbarkeit
überschätzen.
• Wirtschaftliche Lage: Ein schwacher Arbeitsmarkt und strukturelle Veränderungen
setzen private Finanzen unter Druck.
1 Schuldneratlas der Creditreform 2025; https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/schuldneratlas
2 für 2025 lagen die Zahlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht vor
3 Hessisches Statistisches Landesamt; Bericht über die beantragten Insolvenzen 2024
4 Überschuldungsreport 2025 des IFF (Institut für Finanzdienstleistungen)
5 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-
Schulden/_inhalt.html#sprg233606
4
Unsere tagtägliche Beratungserfahrung zeigt, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als
hoffnungslos empfinden. Die Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen
Belastungen, die psychische und physische Erkrankungen bedingen können, sowie zu
gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit.
In den nunmehr weit über 35 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unser Klientel erweitert. Wurde
die Schuldner- und Insolvenzberatung früher vor allem von Geringverdienern, Arbeitslosen,
Kinderreichen und Alleinerziehenden aufgesucht, wenden sich nunmehr seit vielen Jahren
Menschen (fast) aller gesellschaftlicher Gruppen, sowie Einkommensarten und -höhen,
hilfesuchend an uns. Wie bereits oben beschrieben, wenden sich auch zunehmend gescheiterte
Selbständige an die Schuldner- und Insolvenzberatung.
Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das Überschuldungsrisiko steigt, je geringer die
schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und dass Alleinerziehende diesem Risiko stärker
ausgesetzt sind.6
Evident ist auch, dass Überschuldung zunehmend auch ein Problem von Seniorinnen und
Senioren ist.
Es deutet für uns auch Vieles darauf hin, dass sinkende Löhne in Teilen der Wirtschaft 7,
ungesicherte Arbeitsplätze und zunehmende Zeitarbeitsverträge das Überschuldungsrisiko
erhöhen.
Ein nach wie vor ansteigender Trend ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von
Betrügern werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Kostenfallen im Internet, vermeintliche
Gewinne bei Gewinnspielen, betrügerische Vertragsanbahnungen und vermeintliche
Kreditangebote. Hier werden oftmals akute Belastungs- und Notsituationen und Unwissenheit
ausgenutzt (Stichwort „Geschäfte mit der Armut“).
Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders durch die hohen Miet- und
Energiekosten belastet. Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben im Schnitt 30 Prozent
für Miet- und Wohnkosten aus. Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen die in
Großstädten leben, müssen teilweise mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten
aufbringen. 8Da es sich hier um bundesweite Durchschnittswerte handelt, muss davon
ausgegangen werden, dass diese Quote in Darmstadt noch höher liegt.
Miet- und Energieschulden gehen oft mit weiteren finanziellen Problemen einher. Diese können
eine vorhandene Überschuldung, Pfändungsmaßnahmen von Gläubigern, Einkommensverluste
durch Arbeitslosigkeit oder Folge von Trennung und Scheidung sein.
Ein wichtiger Auslöser sind aber in relevanter Größenordnung auch Probleme bei der
Realisierung von Leistungsansprüchen bei sog. Aufstocker/innen9 mit wechselnder
Einkommenshöhe und den dadurch bedingten, zeitlich versetzt differierenden, ergänzenden
Leistungsansprüchen.
6 Seit 1993 werden von uns im Arbeitsfeld Schuldnerberatung mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum
die Ausführungen bestätigen. Die Parameter sind eingangs in Kapitel 2.1. dargestellt.
7 Einkommen im Niedriglohnbereich bei gleichzeitig hohen Mieten und Mietnebenkosten reichen vermehrt nicht aus,
das Existenzminimum zu sichern, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf staatliche
Transferleistungen - insbesondere ergänzendes Bürgergeld - die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit nicht
geltend gemacht werden.
8 Sozialbericht 2024 der Bundeszentrale für politische Bildung
9 Hierunter werden Arbeitnehmer/innen verstanden, deren Einkommen nicht ausreicht das gesetzliche
Existenzminimum abzudecken und die auf ergänzende Sozialleistungen meist Bürgerled angewiesen sind.
5
2. Unsere Tätigkeit in 2025
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung
2.1.1 Personelle Ausstattung
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2025 durchgehend sieben
Beratungsfachkräfte mit insgesamt 228 Wochenarbeitsstunden und eine Sozialarbeiterin im
Anerkennungsjahr. Die Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr konnte zum 01.10.2025 in ein
befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
2.1.2 Beratungsweise
Das Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und
Freiwilligkeit verpflichtet.10. Das Beratungsangebot lässt sich differenzieren nach
• Krisenintervention
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 21
Tagen, einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention an. Hier geht es vor
allem um:
- die finanzielle Existenzsicherung,
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen),
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bzw. Zahlungsaufschüben bei
Unpfändbarkeit11
- das Abbauen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen 12 durch Aufklärung
und
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive.
Kurzberatungen erfolgen verstärkt auch telefonisch und per E-Mail.13
Als zugelassene Insolvenzstelle werden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei
Kontenpfändungen nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der
Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto erstellt.
• Langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren
Nach erfolgter Krisenintervention besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist
hierbei eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen
Beratung sind zunächst, neben der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der
geltend gemachten Forderungen und der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern , auch
Budgetberatung und die Beratung hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im
psychosozialen Bereich. Diese sog. Anamnese-Phase ist häufig sehr zeitintensiv.
Erst im Anschluss kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist.
Eine Regulierung erfordert meist eine vergleichsweise Einigung mit den Gläubigern.
Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden, in dem wir
regelhaft die Prozessbevollmächtigung übernehmen.
10 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Bezieher von Bürgergeld per sog. Beratungsscheck an uns verwiesen
werden.
11 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt über keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits
gepfändet.
12 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, teilweise die Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche
Ratenzahlungen aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.
13 Siehe Punkt 3: Tätigkeiten
6
2.1.3 Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine
Regulierung können aus Sicht der Jobcenter hier keine Abhilfe schaffen.
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Jobcenter14, welche im
Jahr 2025 erweitert und angepasst wurde, sodass unter bestimmten Umständen die Wartezeit
auf die Regulierungsberatung für Kund/innen des Jobcenters verkürzt werden kann.
2.1.4 Fachberatung/Vernetzung
Weiterhin werden Kolleginnen und Kollegen verschiedener sozialer Einrichtungen in Darmstadt
einzelfallbezogen fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die
Fachberatung bei der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von
Regulierungen. Ist die Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird
der Fall durch die Schuldner- und Insolvenzberatung übernommen.
2.2. Einsatz von Ehrenamtlichen
Im Ehrenamtsprojekt der Schuldner- und Insolvenzberatung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ergänzen 14 engagierte Freiwillige die Arbeit der hauptamtlichen Schuldnerberater/innen in
ausgewählten Fällen.
Zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen in enger Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden gehören
vor allem das Sichten und Sortieren der Unterlagen, die Begleitung zu Banken und Behörden,
das Führen von Telefonaten, die Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und vereinzelt
auch vorbereitende Tätigkeiten, um das Ziel der Schuldenregulierung zu erreichen.
Darüber hinaus fungieren die Ehrenamtlichen als persönliche Vertrauenspersonen, die neben
praktischer Hilfe auch zuhören und dadurch eine wichtige Stütze für die Ratsuchenden bieten.
Die hauptamtlichen Schuldnerberater/innen, die für Ratsuchende eine ehrenamtliche
Unterstützung wünschen, sind zugleich die Ansprechpersonen für die ehrenamtlichen
Einsatzkräfte. Der Austausch erfolgt im persönlichen Kontakt, per E-Mail oder Telefon und
bietet den Ehrenamtlichen Orientierung und Sicherheit, da die Aufgaben von den
Hauptamtlichen festgelegt und Rückfragen geklärt werden können. Gleichzeitig dient der
Austausch der fachlichen und inhaltlichen Kontrolle durch die professionellen
Schuldnerberater/innen.
Im Jahr 2025 konnte durch die hauptamtliche Projektkoordinatorin in 30 Fällen eine
Vermittlung eines Ehrenamtsangebots an Ratsuchende erfolgen. Das waren sechs Fälle mehr
als im Vorjahr.
Auch im vergangenen Jahr fanden regelmäßige monatliche „Runden Tisch“-Veranstaltungen
statt, in denen die Ehrenamtlichen fachlich geschult wurden und der persönliche Austausch
unter ihnen sowie mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden gefördert wurde.
Seit 2021 wird einmal jährlich Supervision für die Ehrenamtlichen angeboten. Dieses freiwillige
Angebot wurde auch 2025 sehr gern angenommen, um Themen wie Nähe und Distanz,
Motivation fürs Ehrenamt oder den Umgang mit Schwierigkeiten in der Arbeit mit den
Ratsuchenden zu bearbeiten.
Auch 2025 waren die Rückmeldungen, sowohl der betreuten Ratsuchenden, als auch der
eingesetzten Ehrenamtlichen, überwiegend positiv. Es wurden erneut Erfolge und
Verbesserungen in der persönlichen und finanziellen Situation der Ratsuchenden erzielt, da
ehrenamtliche Hilfe beispielsweise zu mehr Überblick, geringeren Ausgaben oder dem Antrag
weiterer Sozialleistungen führte. Die Ratsuchenden sind dankbar für die erfahrene
Unterstützung, die Hauptamtlichen können zeitaufwändige Vorarbeiten delegieren und die
ehrenamtlichen Mitarbeitenden fühlen sich gebraucht und erleben ihre Tätigkeit als sinnvoll.
14 „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender
Schuldenprobleme“
7
2.3. Präventionsarbeit
Die Schuldner- und Insolvenzberatung bietet an verschiedenen Schulen Präventionsworkshops
zu den Themen finanzielle Grundbildung, Risikofaktoren Überschuldung und
Zwangsvollstreckung an. Im Jahr 2025 haben Workshops an der Friedrich-List-Schule, der
Peter-Behrens-Schule, sowie in der Tagesklinik E-Stift stattgefunden.
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in
- der AG Sozialcharta15,
- dem AK Gerätesubventionierung16
- Familieninfotag
- Berater/innentreff, organisiert durch das Gesundheitsamt
15 Hier geht es vorwiegend um die früheren städtischen Wohnungen, die an den Bauverein übergeben wurden
16 Hier wird gegen eine Eigenbeteiligung einkommensschwachen Haushalten der Erwerb eines energiesparsamen
Kühlschrankes ermöglicht. Dieses Projekt hat bundesweit Pilotcharakter.
8
2.5. Überschuldungsverlauf
9
3. Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung in
2025
3.1. Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen (Vorjahreszahlen
in Klammern)
Kurzberatungen
Termine insgesamt 897 (924)
Wahrgenommen 555 (617)
Abgesagt 137 (118)
N.e. 205 (189)
Laufende Fälle
Beratungen 1338
(1184)
Telefon o. Mail
Beratungen 341 (264)
Beratungen gesamt 2234
(2065)
Insolvenzanträge
Verbraucherinsolvenz 41 (57)
Regelinsolvenz 1 (2)
VIV Selbstreg17 1 (5)
Verfahren Gesamt 43 (64)
17 Selbstregulierer: Hier unterstützt und berät die Schuldner- und Insolvenzberatung Ratsuchende, die die Regulierung
(i.d.R: Insolvenzverfahren) eigenständig durchführen wollen. Hier agiert die Schuldner- und Insolvenzberatung i.S.
eines Coachings, tritt also nach Außen nicht in Vollmacht auf, sondern hilft bei der Formulierung von Schreiben im
Namen der Ratsuchenden
10
3.2. Prozentuale Verteilung der Ratsuchenden (Kurzberatung)
Familienstand
ledig 40
verheiratet 20
geschieden 26
Getrennt lebend 7
davon alleinerziehend 20
Haushalt
Einzelperson ohne Kinder 40
Einzelperson mit Kindern 40
Paar ohne Kinder 7
Paar mit Kindern 15
Einkommen
ohne 1,4
Lohn 31
ALG I 6,2
Bürgergeld 33
Ergänzend Bürgergeld 10
Grundsicherung 5
Ergänzend Grundsicherung 5
Rente 12
Gründe Verschuldung
gescheiterte Selbständigkeit 5,922
geringeres
Arbeitseinkommen
7,05
Arbeitslosigkeit 21,15
Krankheit/Sucht/Unfall/Tod 21,432
Trennung/Scheidung 11,844
unklar/Sonstiges 32,148
Unerlaubte Handlungen 0,5
Schulabschluss
ohne 15
HSA 33
RSA 17,2
ABI 11
Ausbildung
ohne 45
Im erlernten
Beruf
5
abgeschlossen 40
Studium 10
11
Auffällig ist, dass der Anteil der Ratsuchenden mit Erwerbseinkommen deutlich wächst.
Der Anteil der Haushalte mit ergänzenden Leistungen durch das Jobcenter ist jedoch nicht
gesunken. Gründe hierfür dürften einerseits Teilzeittätigkeiten und Tätigkeiten im
Niedriglohnbereich und andererseits Auswirkungen der gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten
sein.
Der Anteil der Ratsuchenden, die auf ergänzende Grundsicherung im Alter nach SGB XII
angewiesen ist, ist seit 2017 (3,12 Prozent) auf 5 Prozent gestiegen.
Offensichtlich besteht eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer über keinen oder einen
Hauptschulabschluss verfügt und/oder keine Ausbildung hat, wer alleinerziehend und/oder
geschieden ist, kann teils nur ein geringeres Einkommen erzielen und ist daher einem größeren
Überschuldungsrisiko ausgesetzt.
Hauptanlässe, die Beratungsstelle auf zu suchen, waren wie in den Vorjahren der Wunsch nach
einer Gesamtregulierung, die Einsicht, monatliche Tilgungszahlungen reduzieren zu müssen
und Beratung/Unterstützung bei Titulierungs- und Vollstreckungsmaßnahmen.
Regelhaft wurde empfohlen, das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
umzuwandeln. In 245 Fällen wurden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei
Kontenpfändungen nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der
Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto erstellt.
12
4. Fallbeispiel
Herr M. (Name geändert) ist 42 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Die Familie
lebt zur Miete. Herr M. war über viele Jahre in einem mittelständischen Unternehmen
beschäftigt. Während der Corona-Pandemie kam es zunächst zu Kurzarbeit und schließlich
zum Verlust seines Arbeitsplatzes. In dieser Zeit entstanden finanzielle Engpässe, die zunächst
durch die Nutzung von Dispositionskredit, Ratenkäufen und einem Konsumentenkredit
überbrückt wurden.
Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit fand Herr M. zwar wieder eine Beschäftigung, jedoch zu
einem geringeren Einkommen. Gleichzeitig waren inzwischen mehrere Forderungen
aufgelaufen. Mahn- und Inkassokosten sowie Vollstreckungsmaßnahmen führten dazu, dass die
Schulden weiter anwuchsen. Als schließlich eine Kontopfändung erfolgte und Mietrückstände
entstanden, wandte sich Herr M. an die Schuldnerberatung.
Im Rahmen der Kurzberatung wurde zunächst eine Stabilisierung der akuten Situation erreicht.
Das bestehende Girokonto wurde in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, um den
Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Der Freibetrag für das Pfändungsschutzkonto wurde
erhöht, sodass das Einkommen und damit die Lebenserhaltungskosten gesichert wurden.
Zudem wurde eine Übersicht über alle bestehenden Forderungen erstellt und eine
Haushaltsanalyse durchgeführt.
Im weiteren Verlauf der Regulierungsberatung wurden sämtliche Gläubiger angeschrieben und
die Forderungen überprüft. Insgesamt bestanden Verbindlichkeiten bei neun Gläubigern in
Höhe von rund 38.000 Euro. Aufgrund der Einkommenssituation der Familie war eine
außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich.
Nach umfassender Vorbereitung und Beratung entschied sich Herr M. daher für die
Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Vorbereitung des Insolvenzantrags,
die Zusammenstellung aller Unterlagen sowie die Durchführung des gesetzlich
vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuchs nahmen mehrere Monate in Anspruch.
Mit Unterstützung der Schuldnerberatung konnte der Insolvenzantrag schließlich beim
zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Durch das Verfahren erhält Herr M. die
Möglichkeit, nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden und seiner Familie wieder
eine langfristige finanzielle Perspektive zu eröffnen.
Neben der gerichtlichen Schuldenregulierung konnte durch die Beratung auch eine nachhaltige
Stabilisierung der finanziellen Situation erreicht werden. Herr M. lernte, seine monatlichen
Einnahmen und Ausgaben systematisch zu planen und finanzielle Risiken frühzeitig zu
erkennen. Durch die rechtzeitige Intervention der Schuldnerberatung konnten zudem eine
Kündigung der Wohnung und damit der Verlust des Wohnraums verhindert werden. Gleichzeitig
wurde erreicht, dass die Familie ihre finanzielle Situation stabilisieren konnte, ohne dauerhaft
auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Die Familie verfügt damit wieder über
eine gesicherte wirtschaftliche Perspektive.
Dieses Beispiel zeigt, dass Schuldnerberatung nicht nur bei der Abwicklung / Regulierung der
Schulden unterstützt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung von
Haushalten leistet und langfristige Perspektiven eröffnet.
13
5. Fazit und Ausblick
Die Entwicklung der Überschuldungssituation steht in engem Zusammenhang mit der
gesamtwirtschaftlichen Lage. Nationale wirtschaftliche Entwicklungen sowie internationale
Krisen – insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und weitere
geopolitische Konflikte – wirken sich unmittelbar auf die finanzielle Stabilität vieler Haushalte
aus. Steigende Lebenshaltungskosten, unsichere Einkommensentwicklungen und
wirtschaftliche Belastungen führen dazu, dass sich der Kreis der potenziell und tatsächlich
überschuldeten Menschen seit Jahren erweitert.
Die Erfahrung der Schuldnerberatung zeigt zudem, dass Beratungsangebote häufig erst nach
einem bereits längeren Schuldenverlauf in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist die
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Form eines Verbraucherinsolvenzverfahrens der
häufigste Ausgang einer Regulierungsberatung. Die Vorbereitung eines solchen Verfahrens ist
komplex und bindet in der Regel über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erhebliche
Beratungskapazitäten.
Der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage nach Beratungsleistungen zeigt sich deutlich in den
Wartezeiten. Für eine Kurzberatung war ursprünglich eine Wartezeit von sieben Tagen
vorgesehen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann diese Zielmarke inzwischen nicht mehr
eingehalten werden; in Einzelfällen betrug die Wartezeit bis zu acht Wochen. Um dieser
Entwicklung entgegenzuwirken, werden regelmäßig sogenannte Intensivwochen durchgeführt,
in denen Beratungsgespräche in hoher Taktung stattfinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
jedes Gespräch nachbereitet, dokumentiert und statistisch ausgewertet werden muss, was
einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht.
Auch im Bereich der Regulierungsberatung bleiben 2025 die Wartezeiten auf einem hohen
Niveau. Derzeit liegen sie – je nach Entwicklung – zwischen zwölf und sechzehn Monaten.
Aktuell warten rund 200 Bürgerinnen und Bürger auf den Beginn dieser Beratungsform.
Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die personelle Situation in der
Schuldnerberatung. Zwischen 2020 und 2023 sind fünf von sieben Mitarbeitenden
altersbedingt ausgeschieden. Gleichzeitig ist im Bereich der Schuldnerberatung ein
ausgeprägter Fachkräftemangel festzustellen. Die zunehmenden Renteneintritte der
sogenannten „Boomer-Generation“ treffen auf einen sehr begrenzten Nachwuchs an
qualifizierten Fachkräften.
Um die Beratungsarbeit weiterhin sicherzustellen, wurden daher auch Mitarbeitende ohne
spezifische Vorerfahrung im Bereich der Schuldnerberatung eingestellt. Aufgrund der hohen
fachlichen und rechtlichen Komplexität ist die Einarbeitung in diesem Arbeitsfeld jedoch sehr
zeitintensiv und kann zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.
Mit dem weitgehenden Abschluss der Einarbeitungsprozesse ist perspektivisch mit einer
gewissen Entlastung und einer schrittweisen Reduzierung der Wartezeiten zu rechnen.
Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die Nachfrage nach Schuldnerberatung seit Jahren
kontinuierlich steigt.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Schuldnerberatung eine zentrale sozialpolitische
Aufgabe darstellt. Sie leistet nicht nur individuelle Hilfe für betroffene Haushalte, sondern trägt
auch zur Stabilisierung sozialer und wirtschaftlicher Strukturen bei. Um den steigenden Bedarf
dauerhaft bewältigen zu können, sind langfristig verlässliche personelle und strukturelle
Rahmenbedingungen erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass überschuldete
Menschen frühzeitig Unterstützung erhalten und sich finanzielle Krisen nicht weiter verfestigen.
2026/0247
3042 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.09.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0247
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Jahresbericht 2025 der Schuldner - und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und
Prävention
Vorlage vom: 07.09.2026
Beschlussvorschlag :
Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Jahresbericht 2025 der Schuldner - und Insolvenzberatung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2026
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit
1985. Sie ist eine anerkannte Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung.
Das Dienstleistungsangebot umfasst primär die Beratung Darmstädter Bürgerinnen und
Bürger, die überschuldet sind oder befürchten, in eine Überschuldung zu geraten. Die
Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Im Regelfall erfolgt zunächst eine Krisenintervention im Rahmen der sogenannten
Kurzberatungen. Häufige Themen sind Kontopfändungen und weitere
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Angst vor Inhaftierung, sowie drohender Wohnungs- und
Energieverlust. Es erfolgt eine ganzheitliche, psychosoziale Beratung im Sinne der Sozialen
Schuldnerberatung. Nach abgeschlossener Krisenintervention kann eine laufende Beratung mit
dem Ziel der Schuldenregulierung begonnen werden. Im Anschluss an die Aufarbeitung der
Verschuldungsbiographie und eine Schuldenrecherche unterstützt die Beratungsstelle bei
Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern und übernimmt in einem sich ggf.
anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahren eine Prozessbevollmächtigung.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Darstellung der Beratungstätigkeit, ein Fallbeispiel und
einen Ausblick.
Darmstadt, 07.09.2026
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.09.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00