Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3253/2018 vom 29.11.2018
Stand: Am 18.12.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 5 - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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8.1.5 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfors An die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln: Rödl & Partner Anlage 5 Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand lungen werden die Kenntnisse über diE! Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermit telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 28. August 2018 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Richter Wirtschaftsprüfer gez. Rudert Wirtschaftsprüfer -
Anlage 2 - Bilanz zum 31-12-2017
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Anlage 2 -
Anlage 1 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
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A. GRUNDLAGEN GEBÄUDEWIRTSCHAf=T DER STADT KÖLN LAGEBERICHT 2017 1. Historie, Leitbild und Geschäftstätigkeiit Historie 11/1 Im Zuge der konzeptionellen Umstrukturierung der traditionellen Gebäudeverwaltung wurde die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 01.011.1997 gegründet. Nach Übernahme von Verwaltungsgebäuden (:Stufe 1) wurden zum 1. Januar 1998 Schulen und Kindertagesstätten aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln überführt (Stufe 2). Mit der Übernahme von bislang dem Grünflächenamt zugeordneten Objekten ("sonstige Aufbauten" auf Friedhöfen und Grünanlagen) erfolgte zum 1. Januar 2000 die 3. Stufe der Konzeptumsetzung. Leitbild Entsprechend ihrem strategischen Leitbild verfolgt die Gebäudewirtschaft folgende Prinzipien bzw. Ziele: • Der Ansprechpartner des Immobilienbereiches zu sein und den Kunden von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihm Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. • Die Bündelung von Nutzer-(Mieter-) und Eigentümerinteressen soll ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit und Qualität gewährleisten und zugleich zu einer weitgehenden Reduktion von Bewirtschaftungskosten führen. Der Objektnutzer hat im Gegensatz zu früher nur einen Ansprechpartner, seinen Kundenbetreuer. • Die Gebäudewirtschaft ist im Rahmen des Facilitymanagements für alle Aufgaben an einer Immobilie über deren gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich, konzentriert sich gleichwohl auf Kernbereiche und bedient sich für Ergänzungs- und Unterstützungsleistungen Dritter. Anlage 1 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3253/2018 Freigabedatum 29.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresab- schluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Erträge in 2018: 23.908.364,25 € Ergebnisausgleich zugunsten der Kernverwaltung aus Überdeckung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in den Segmenten „Vermietung“ und „Service“ (Saldo). Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge € (Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Jahresabschluss 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln besteht aus folgenden Anlagen: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 Bilanz zum 31.12.2017, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2017, Anhang (inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung) zum Jahresabschluss 2017, Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Flächenverrechnungspreis und Ergebnisausgleich Seit 2015 wird bei innerstädtischen Mietverhältnissen anstelle einer objektbezogenen, kalkulatorischen Kostenmiete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis erhoben. Im Zuge der Neuordnung des Finanz- und Abrechnungssystems wurde zudem ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende eingeführt. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden Leistungsbereiche „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeutet, dass Sparten- 3 mehrergebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite – ebenfalls er- folgswirksam – noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernverwaltung auszugleichen sind. Die Flächenverrechnungspreise 2017 basieren auf geplanten Aufwendungen nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge. Vom Ergebnisausgleich ausgenommen sind einkalkulierte, aber tatsächlich nicht angefallene Instandhaltungsaufwendungen sowie Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, die als Bestandteile eines Jahrergebnisses nach wie vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln unterliegen (Ergebnisverwendung). Konzeptionell ist vorgesehen, dass einkalkulierte, aber nicht aufgewandte Instandhaltungsmittel zur Finanzierung künftiger Instandhaltungen bei der Gebäudewirtschaft verbleiben und einer entspre- chenden Rücklage zugeführt werden, während Veräußerungsgewinne aus Grundstücksgeschäften vorrangig dem städtischen Haushalt zugutekommen sollen. Wirtschaftsplan 2017 Der Erfolgsplan 2017 schließt mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 0,85 Mio. Euro. Im Vermietungsbereich wurde mit einem ausgeglichenen Teilergebnis geplant, die für das Servicesegment prognostizierte und von der Kernverwaltung planmäßig auszugleichende Unterdeckung betrug -3,0 Mio. Euro. Der innerstädtische Ergebnisausgleich und die Annahme, dass die gemäß Wirtschaftsplanung bereit- gestellten Instandhaltungsmittel in 2017 vollumfänglich aufgewandt werden, bewirkten, dass das Plan-Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit den prognostizierten Gewinnen aus der Veräuße- rung von Grundstücken und dem für 2017 geplanten Jahresergebnis entsprach (0,85 Mio. Euro). Gewinn- und Verlust-, beziehungsweise Segmentrechnung 2017 / Ergebnisausgleich 2017 Die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2017 abgeleitete Segmentrechnung der Gebäudewirtschaft schließt im Vermietungsbereich mit einer Überdeckung von 24,7 Mio. Euro, der im Servicesegment eine Unterdeckung von -0,8 Mio. Euro gegenübersteht. Das positive Vermietungsergebnis wurde in 2017 mit 17,3 Mio. Euro wesentlich durch Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Sanierung der Abwasserkanalisation geprägt. Auf die weiterge- hende Erläuterung im Lagebericht (Seiten 22f.) und die Herleitung der Segmentergebnisse im Anhang (Seite 7f.) wird verwiesen. Im Saldo beider Segmente ergibt sich zum 31.12. 2017 ein der Kernverwaltung zustehender Betrag von 23,9 Mio. Euro, der in der Bilanz der Gebäudewirtschaft unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird. Jahresergebnis 2017 Entgegen der Planung wurden im Wirtschaftsjahr 2017 keine Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erzielt. Da die angefallenen Instandhaltungsaufwendungen (69,7 Mio. Euro) die im Rahmen der Flächenverrechnungspreisermittlung 2017 kalkulatorisch berücksichtigten Instandhal- tungsaufwendungen (65,3 Mio. Euro) überschritten haben, beträgt das erzielte Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich genau 0,00 Euro. 4 Ergebnisverwendungsvorschlag Entfällt. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse beträgt 31,0 % (Vorjahr: 31,9 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - zum Bilanzstichtag eine bereinigte Eigenkapitalquote von 13,2 %. Zum 31.12. 2016 betrug diese 13,9%. Test der Wirtschaftsprüfer / Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht 2017 wurden vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Eine Ergänzung des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfer durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, ist nicht erfolgt. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt wird erteilt, sobald der Rat den Jahresabschluss 2017 in der aufgestellten und geprüften Form festgestellt hat. Anlagen -
Anlage 4 - Anhang inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung
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Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01-01 bis 31-12-2017
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Anlage 3
Beratungsverlauf
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10.12.2018
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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