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3253/2018

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.15

Anlage 5 - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Ansehen

Anlage 4 - Anhang inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung

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Ansehen

Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01-01 bis 31-12-2017

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Ansehen

Anlage 1 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Bilanz zum 31-12-2017

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Anlage 5 - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3187 Zeichen

8.1.5 Bestätigungsvermerk 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfors 
An die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln: 
Rödl & Partner 
Anlage  5 
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie 
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die 
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen 
handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den 
ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der 
Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung 
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den 
Lagebericht abzugeben. 
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter 
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und 
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den 
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch 
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus­
wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand­
lungen werden die Kenntnisse über diE! Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und 
rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. 
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen 
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die 
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen 
der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere 
Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht 
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermit­
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen 
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und 
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Köln, den 28. August 2018 
Rödl & Partner GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
gez. Richter 
Wirtschaftsprüfer 
gez. Rudert 
Wirtschaftsprüfer

Anlage 4 - Anhang inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01-01 bis 31-12-2017

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 1 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1588 Zeichen

A. GRUNDLAGEN
GEBÄUDEWIRTSCHAf=T DER STADT KÖLN 
LAGEBERICHT 2017 
1. Historie, Leitbild und Geschäftstätigkeiit
Historie 
11/1 
Im Zuge der konzeptionellen Umstrukturierung der traditionellen Gebäudeverwaltung wurde 
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 01.011.1997 gegründet. 
Nach Übernahme von Verwaltungsgebäuden (:Stufe 1) wurden zum 1. Januar 1998 Schulen 
und Kindertagesstätten aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in die 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln überführt (Stufe 2). Mit der Übernahme von bislang dem 
Grünflächenamt zugeordneten Objekten ("sonstige Aufbauten" auf Friedhöfen und 
Grünanlagen) erfolgte zum 1. Januar 2000 die 3. Stufe der Konzeptumsetzung. 
Leitbild 
Entsprechend ihrem strategischen Leitbild verfolgt die Gebäudewirtschaft folgende Prinzipien 
bzw. Ziele: 
• Der Ansprechpartner des Immobilienbereiches zu sein und den Kunden von
fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihm Planungssicherheit und eine
bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten.
• Die Bündelung von Nutzer-(Mieter-) und Eigentümerinteressen soll ein hohes Maß
an Kundenzufriedenheit und Qualität gewährleisten und zugleich zu einer
weitgehenden Reduktion von Bewirtschaftungskosten führen. Der Objektnutzer hat
im Gegensatz zu früher nur einen Ansprechpartner, seinen Kundenbetreuer.
• Die Gebäudewirtschaft ist im Rahmen des Facilitymanagements für alle Aufgaben
an einer Immobilie über deren gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich,
konzentriert sich gleichwohl auf Kernbereiche und bedient sich für Ergänzungs- und
Unterstützungsleistungen Dritter.
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

6822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3253/2018 
Freigabedatum 
29.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in 
Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresab-
schluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach 
Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro. 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Erträge in 2018: 23.908.364,25 € 
Ergebnisausgleich zugunsten der Kernverwaltung aus Überdeckung der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln in den Segmenten „Vermietung“ und „Service“ (Saldo). 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):   
a) Erträge          € 
(Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung 
 
Der Jahresabschluss 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln besteht aus folgenden Anlagen: 
 
 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 
 Bilanz zum 31.12.2017, 
 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2017, 
 Anhang (inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung) zum Jahresabschluss 2017, 
 Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 
 
Flächenverrechnungspreis und Ergebnisausgleich  
 
Seit 2015 wird bei innerstädtischen Mietverhältnissen anstelle einer objektbezogenen,  
kalkulatorischen Kostenmiete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise  
Flächenverrechnungspreis erhoben. Im Zuge der Neuordnung des Finanz- und Abrechnungssystems 
wurde zudem ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der eigenbetriebsähnlicher 
Einrichtung am Geschäftsjahresende eingeführt. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden  
Leistungsbereiche „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeutet, dass Sparten-

3 
mehrergebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite – ebenfalls er-
folgswirksam – noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernverwaltung auszugleichen sind.  
 
Die Flächenverrechnungspreise 2017 basieren auf geplanten Aufwendungen nach Abzug der der 
jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge. Vom Ergebnisausgleich ausgenommen sind 
einkalkulierte, aber tatsächlich nicht angefallene Instandhaltungsaufwendungen sowie Erträge aus 
der Veräußerung von Grundstücken, die als Bestandteile eines Jahrergebnisses nach wie vor der 
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln unterliegen (Ergebnisverwendung). 
 
Konzeptionell ist vorgesehen, dass einkalkulierte, aber nicht aufgewandte Instandhaltungsmittel zur 
Finanzierung künftiger Instandhaltungen bei der Gebäudewirtschaft verbleiben und einer entspre-
chenden Rücklage zugeführt werden, während Veräußerungsgewinne aus Grundstücksgeschäften 
vorrangig dem städtischen Haushalt zugutekommen sollen. 
 
 
Wirtschaftsplan 2017 
 
Der Erfolgsplan 2017 schließt mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
von 0,85 Mio. Euro. Im Vermietungsbereich wurde mit einem ausgeglichenen Teilergebnis geplant, 
die für das Servicesegment prognostizierte und von der Kernverwaltung planmäßig auszugleichende 
Unterdeckung betrug -3,0 Mio. Euro. 
 
Der innerstädtische Ergebnisausgleich und die Annahme, dass die gemäß Wirtschaftsplanung bereit-
gestellten Instandhaltungsmittel in 2017 vollumfänglich aufgewandt werden, bewirkten, dass das 
Plan-Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit den prognostizierten Gewinnen aus der Veräuße-
rung von Grundstücken und dem für 2017 geplanten Jahresergebnis entsprach (0,85 Mio. Euro). 
 
Gewinn- und Verlust-, beziehungsweise Segmentrechnung 2017 /  
Ergebnisausgleich 2017 
 
Die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2017 abgeleitete Segmentrechnung der 
Gebäudewirtschaft schließt im Vermietungsbereich mit einer Überdeckung von 24,7 Mio. Euro, der im 
Servicesegment eine Unterdeckung von -0,8 Mio. Euro gegenübersteht.  
Das positive Vermietungsergebnis wurde in 2017 mit 17,3 Mio. Euro wesentlich durch Erträge aus der 
Auflösung der Rückstellung für die Sanierung der Abwasserkanalisation geprägt. Auf die weiterge-
hende Erläuterung im Lagebericht (Seiten 22f.) und die Herleitung der Segmentergebnisse im  
Anhang (Seite 7f.) wird verwiesen. Im Saldo beider Segmente ergibt sich zum 31.12. 2017 ein der 
Kernverwaltung zustehender Betrag von 23,9 Mio. Euro, der in der Bilanz der Gebäudewirtschaft  
unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird.  
 
 
Jahresergebnis 2017  
 
Entgegen der Planung wurden im Wirtschaftsjahr 2017 keine Gewinne aus der Veräußerung von 
Grundstücken erzielt. Da die angefallenen Instandhaltungsaufwendungen (69,7 Mio. Euro) die im 
Rahmen der Flächenverrechnungspreisermittlung 2017 kalkulatorisch berücksichtigten Instandhal-
tungsaufwendungen (65,3 Mio. Euro) überschritten haben, beträgt das erzielte Jahresergebnis nach 
Ergebnisausgleich genau 0,00 Euro.

4 
Ergebnisverwendungsvorschlag 
 
Entfällt. 
 
Eigenkapitalquote 
 
Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 
beträgt 31,0 % (Vorjahr: 31,9 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 
ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - zum Bilanzstichtag eine  
bereinigte Eigenkapitalquote von 13,2 %. Zum 31.12. 2016 betrug diese 13,9%. 
 
 
Test der Wirtschaftsprüfer / Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt 
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht 2017 wurden vom  
Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 
 
Eine Ergänzung des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfer durch die Gemeindeprüfungsanstalt 
NRW, Herne, ist nicht erfolgt. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt wird erteilt, 
sobald der Rat den Jahresabschluss 2017 in der aufgestellten und geprüften Form festgestellt hat.  
 
 
Anlagen

Anlage 2 - Bilanz zum 31-12-2017

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

10.12.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3253/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2018
Erstellt
08.10.2018 08:25