2937/2018
Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln-Poll und Schaffung einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2937/2018 Freigabedatum 15.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln-Poll und Schaffung einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 1.) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich von Köln-Poll beizubehalten. 2.) Die duale Führung auf den Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt unter Be- rücksichtigung der Straßenverhältnisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung vorzulegen. 3.) Dabei soll auch untersucht werden, ob eine Ladezone im Bereich der Siegburger Straße, Haus- nummer 333, realisiert werden kann. 4.) Zusätzlich soll die Ladezone vor der Siegburger Straße, Hausnummer 363, wieder in fünf tags- über bewirtschaftete Schrägparkplätze umgewandelt werden. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 11.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 Verkehrsausschuss 29.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Erste Überlegungen zum Schutzstreifen Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Porz hat die Verwaltung im November 2015 eine Testphase zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit auf der Siegburger Straße in Poll begonnen. Zwi- schen der Raiffeisenstraße und der Jakob-Kneip-Straße wurden auf der Fahrbahn der Siegburger Straße in beide Richtungen erstmalig Fahrradschutzstreifen aufgetragen. Die baulichen Radwege blieben bestehen. Für die Siegburger Straße war im ursprünglich gefassten Beschluss von 2011 vorgesehen, die Anzahl der Parkstände im Planungsgebiet zu erhöhen. Hierfür gab es Lösungsansätze, die entweder einen umfangreichen Umbau oder lediglich eine Umverteilung mit Neumarkierungen und kleinen baulichen Anpassungen vorsahen. Zwischenstand der Planung Die Variante ohne umfangreichen Umbau sollte mit Senkrechtparken anstelle des heutigen Längsparkens eine größere Anzahl von Parkständen ermöglichen. Da mit dem Senkrechtparken je- doch die Radwege aus Platzgründen hätten entfallen müssen, sollten Radfahrende auf Schutzstreifen geführt werden. Durch den Entfall der Radwege und Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit und Gestaltung entschieden sich die Beteiligten aus Politik und Verwaltung dazu, auf das Senkrechtpar- ken vorerst zu verzichten und nur Teile des Schutzstreifens aufzutragen. Daraus resultiert ein Modell- versuch, in dem Radfahrenden die Wahlfreiheit zwischen Schutzstreifen oder Radweg ermöglicht wird. Nach Markierung der Schutzstreifen wurde im Februar 2016 zu einer öffentlichen Informationsveran- staltung über die Fahrradschutzstreifen auf der Siegburger Straße eingeladen. Hintergrund war ver- mehrte Kritik seitens ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger und Geschäftsleute bezüglich der Schutzstreifen, Haltemöglichkeiten und Ladezonen. Während des Termins wurden eine markierungs- und beschilderungstechnische Optimierung der Schutzstreifen und eine Untersuchung der bestehen- den Ladezonen vereinbart. Diese wurden anschließend realisiert. Aktuelle Untersuchung und weiteres Vorgehen Im Rahmen einer abschließenden Bürgerinformationsveranstaltung am 25.06.2018 hat die Verwal- tung allen interessierten Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Untersuchungen zum Modellver- such vorgestellt. 25 % der Radfahrenden fahren auf den Schutzstreifen. Die duale Radführung kommt individuellen Bedürfnissen der Radfahrenden zugute, da sie die Wahl zwischen Schutzstreifen und Radwegen haben. Insgesamt haben sich durch die Maßnahme die Kfz-Geschwindigkeiten verringert und es haben sich keine Unfälle auf dem Schutzstreifen ereignet. Aufgrund der positiven Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, die duale Führung beizubehalten. Im Nachgang an eine Präsentation wurden mit den Anwesenden die Ergebnisse diskutiert. Die dar- gestellten Ergebnisse des Modellversuchs und die Erfahrungen der Anwesenden mit der dualen Füh- rung sprechen für eine Beibehaltung. Zudem sollte die duale Führung auf der Siegburger Straße un- ter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort ausgeweitet werden. Anlagen Anlage 1 Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ auf der Siegburger Straße Anlage 2 Präsentation des Bürgerinformationstermins vom 25.06.2018
Anlage 2 Siegburger Straße - Präsentation zur Bürgerveranstaltung
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© Thomas Wolf, www.foto-tw.de Siegburger Straße Informationsveranstaltung zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 25.06.2018 Anlage 2 Inhalt Folie 2 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Übersicht 3 – 5 Verkehrsuntersuchungen 6 – 15 Ladezonen 16 – 23 Fazit 24 Empfehlungen 25 Übersicht über das Untersuchungsgebiet Folie 3 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Arbeitsauftrag an die Stadt Köln bei der Informationsveranstaltung im Februar 2016 • Nachbesserungen durch Schilder und Markierungen • Ortstermin mit den betroffenen Geschäftsleuten stattfinden, um die Möglichkeiten von Ladezonen zu diskutieren. • Die Präsenz des Ordnungsdienstes soll erhöht und eine Dienstanweisung speziell für die Siegburger Straße ausgesprochen werden. Folie 4 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Nachbesserung durch Schilder und Markierungen Folie 5 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Verkehrsuntersuchungen zum Einfluss der Schutzstreifen Folie 6 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Verkehrsuntersuchungen • Radverkehrszählungen • Befragungen • Netzuntersuchung • Geschwindigkeitserhebungen • Untersuchung der Unfallsituation und des Verkehrsflusses • Videobefahrungen Folie 7 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Verkehrszählungen Folie 8 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 0 500 1000 1500 Mrz. 16 Jun. 16 Sep. 16 Mrz. 17 Mai. 17 Jun. 17 Mai. 18 Anzahl der Radfahrenden pro Tag Anzahl der Kfz-Fahrten pro Tag: ca. 18.000 Kfz/Tag Folie 9 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 75% 25 % Schutzstreifen Radweg Radverkehrszählungen Anteil des Radverkehrs an der jeweiligen Führung Befragung von Radfahrenden Aussagen der Befragten (50 Personen) • Nutzung des Radwegs (70 % der Befragten): gefühlt sicherer und geringerer Stress • Nutzung des Schutzstreifen (30 % der Befragten): schnelleres Vorankommen, weniger Konflikte • Ziel und/oder Start der Fahrten vornehmlich in Poll Folie 10 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz 1. Siegburger Straße in Poll hat große Bedeutung für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb des Stadtteils 2. Geringere Bedeutung für den überbezirklichen Radverkehr Folie 11 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz in Poll Folie 12 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 1. große Bedeutung für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb des Stadtteils Anbindung der Wohngebebiete im Untersuchungsgebiet fast ausschließlich über die Siegburger Straße Bedeutung der Siegburger Straße für das überbezirkliche Radverkehrsnetz Folie 13 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Verkehrszählungen auf der Siegburger Str. ca. 800 bis 1.000 Radfahrende pro Tag Automatische Zählstelle an der Alfred-Schütte-Allee ca. 1.450 Radfahrende pro Tag 2. Geringere Bedeutung für den überbezirklichen Radverkehr Vmin Vmax V85 2015 3 99 49 2016 4 84 45 Differenz +1 -15 -4 Erhebung der Geschwindigkeiten des Pkw- Verkehrs Folie 14 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Vmin Vmax V85 2015 3 99 49 2016 4 84 45 Differenz +1 -15 -4 V85: Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge eingehalten wird Unfallsituation und Verkehrsfluss • Seit der Ummarkierung keine Unfälle durch die Markierung der Schutzstreifen verzeichnet • Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs hat sich durch Einstreifigkeit der Fahrbahn verbessert • Laut KVB hat die Einrichtung der Schutzstreifen keinen spürbaren Einfluss auf die Pünktlichkeit der Linie 7 Folie 15 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Folie 16 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Ladezonen im Untersuchungsgebiet Ladezonen im Untersuchungsgebiet • Standorte der geplanten Ladezonen wurden mit den ansässigen Geschäftsleuten nach der Bürgerveranstaltung im Februar 2016 abgestimmt • 2 Ladezonen im Bestand • 3 geplante Ladezonen im Untersuchungsgebiet Folie 17 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Schaffung von Ladezonen zur Belieferung der Geschäfte vor Ort notwendig Ladezonen im Untersuchungsgebiet Folie 18 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Ladezonen im Bestand Geplante Ladezonen nach Absprache mit den Poller Geschäftsleuten In Kooperation mit den Geschäftsleuten vereinbarte Standorte für die zusätzlichen Ladezonen Folie 19 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 1 2 3 1. Vor Hausnummer 363 2. Vor Hausnummer 308 3. Vor Hausnummer 333 Vereinbarte Ladezonen im Untersuchungsgebiet Folie 20 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Umsetzung kurzfristig geplant, kleine bauliche Maßnahmen notwendig 1 Ladezone wird aktuell von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht als solche wahrgenommen, Ortstermin zur Ladezone im April 2018 Vor Hausnummer 363 1 2 3 Vereinbarte Ladezonen im Untersuchungsgebiet Folie 21 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 2 Vor Hausnummer 308 1 2 3 Geplante, vereinbarte Ladezone im Untersuchungsgebiet Folie 22 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 3 Vor Hausnummer 333 Geplante Ladezone Nr. 3 ohne größere Baumaßnahme nicht umsetzbar, Beschluss erforderlich noch nicht umgesetzt 1 2 3 Schaffung der Ladezone nur möglich durch Versetzung des Bordsteins Richtung Gebäudekante und Wegfall des Radwegs Folie 23 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Fazit • Testphase zum Schutzstreifen erfolgreich verlaufen: • 25 % Radverkehr auf Schutzstreifen • Duale Rad-Führung kommt individuellen Bedürfnissen der Radfahrenden zugute • Kfz-Geschwindigkeiten verringert • Keine Unfälle auf den Schutzstreifen zurückzuführen Folie 24 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Empfehlungen • Zwei mögliche Optionen: 1. Einrichtung von Senkrechtparken mit Entfall des Radwegs 2. Beibehaltung der dualen Führung Folie 25 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018 Empfehlung der Verwaltung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 26 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 25.06.2018
Anlage 3 - Auszug BV Porz 13.06.2019
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 öffentlich 7.1 Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln- Poll und Schaffung einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333 2937/2018 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 1) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich von Köln-Poll soll aufgegeben werden. Die Siegburger Straße ist vorrangig in Gänze mit einem Fahrradschutzstreifen zu versehen. Der bisher ausgewiesene Radweg ist aufzugeben. Der Gehweg und die Parkplätze sind so anzupassen, dass auf dem Gehweg keine Radspur mehr zu er- kennen ist. Wenn dies umgesetzt ist, ist der Gehweg zur Mitbenutzung durch das Zusatzschild 1022-10 für Radfahrer frei zugeben. (Mischverkehrsfläche Schrittge- schwindigkeit für Radfahrer) Grüne Pfeile für Autofahrer sind ausnahmslos auf der Siegburger Str. zu entfernen. Es soll geprüft werden, in welchem Maße sich die Lichtsignalanlagen für den Radverkehr optimieren lassen, evtl. notwendige Aufstell- flächen für Radfahrer sind ein zu richten Taktungen und eventuelle Ampelvorbeifahr- ten für Radfahrer sind hier in die Überlegungen mit aufzunehmen. 2) Im Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt ist die Führung der Radfahrer auf einem Radschutzstreifen unter Berücksichtigung der Straßenverhält- nisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung vorzulegen. 3) wie bisher 4) wie bisher 5) Es soll geprüft werden, ob der Marktplatz in Poll perspektivisch in einem Teilbe- reich als bewirtschafteter Parkplatz nutzbar werden kann. Wenn die Prüfung positiv verläuft, soll der BV ein mögliches Konzept zur Kenntnis gegeben werden. 6) Der Beschluss wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: Auf der Siegburger Straße sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein- zurichten. Ziel ist es, schnelle und einfache Haltemöglichkeiten zu schaffen. Daher sollen Abstellmöglichkeiten eingerichtet werden, die ein schnelles Abstellen der Fahr- räder erlauben, idealerweise die so genannten „Haarnadeln“. Diese sollen dezentral an möglichst vielen Stellen entlang der Siegburger Straße geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) mehrheitlich in ge- änderter Form empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 öffentlich 7.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.2 - Radverkehrsführung Siegburger Straße AN/0103/2019 Der Beschluss wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. Auf der Siegburger Straße sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einzurichten. Ziel ist es, schnelle und einfache Haltemöglichkeiten zu schaffen. Daher sollen Abstellmöglichkeiten eingerichtet werden, die ein schnelles Abstellen der Fahrräder erlauben, idealerweise die so genannten „Haarnadeln“. Diese sollen dezentral an möglichst vielen Stellen entlang der Siegburger Straße geschaffen werden. 2. Eine Verlängerung des Fahrradstreifens bis zur Haltestelle Raiffei- senstraße ist von der Verwaltung zu prüfen und der Bezirksvertretung eine Planung auch unter Abwägung der Interessen des ruhenden Verkehrs (Par- ken) vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung zur baulichen Umge- staltung der Siegburger Straße zu erstellen, die eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer ermöglicht. Abstimmungsergebnis: Abschnittsweise Abstimmung (1) Einstimmig beschlossen. (2) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden mehrheitlich abgelehnt. (3) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden mehrheitlich abgelehnt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 öffentlich 7.1.2 NEUFASSUN G Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP) zu TOP 7.1 - Radweg Poll AN/0432/2019 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 1) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich von Köln-Poll soll aufgegeben werden. Die Siegburger Straße ist vorrangig in Gänze mit einem Fahrradschutzstreifen zu versehen. Der bisher ausgewiesene Radweg ist aufzugeben. Der Gehweg und die Parkplätze sind so anzupassen, dass auf dem Gehweg keine Radspur mehr zu er- kennen ist. Wenn dies umgesetzt ist, ist der Gehweg zur Mitbenutzung durch das Zusatzschild 1022-10 für Radfahrer frei zugeben. (Mischverkehrsfläche Schrittge- schwindigkeit für Radfahrer) Grüne Pfeile für Autofahrer sind ausnahmslos auf der Siegburger Str. zu entfernen. Es soll geprüft werden, in welchem Maße sich die Lichtsignalanlagen für den Radverkehr optimieren lassen, evtl. notwendige Aufstell- flächen für Radfahrer sind ein zu richten Taktungen und eventuelle Ampelvorbeifahr- ten für Radfahrer sind hier in die Überlegungen mit aufzunehmen. 2) Im Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt ist die Führung der Radfahrer auf einem Radschutzstreifen unter Berücksichtigung der Straßenverhält- nisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung vorzulegen. 3) wie bisher 4) wie bisher 5) Es soll geprüft werden, ob der Marktplatz in Poll perspektivisch in einem Teilbe- reich als bewirtschafteter Parkplatz nutzbar werden kann. Wenn die Prüfung positiv verläuft, soll der BV ein mögliches Konzept zur Kenntnis gegeben werden Abstimmungsergebnis: Abschnittsweise Abstimmung (1) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden mehrheitlich beschlossen. (2) Einstimmig beschlossen. (3) Einstimmig beschlossen. (4) Einstimmig beschlossen. (5) Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) mehrheitlich beschlossen.
Anlage 1 Untersuchungsbericht Siegburger Straße
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Anlage 1 26.06.2018 Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ auf der Siegburger Straße Einleitung In Poll hat die Stadt Köln im November 2015 eine Testphase zur Erhöhung der Radver- kehrssicherheit auf der Siegburger Straße durch einen Beschluss der Bezirksvertretung Porz begonnen. Zwischen der Raiffeisenstraße und der Jakob-Kneip-Straße wurden auf der Fahr- bahn der Siegburger Straße in beide Richtungen erstmalig Fahrradschutzstreifen aufgetra- gen. Die baulichen Radwege blieben bestehen. Für die Siegburger Straße war im ursprünglich gefassten Beschluss von 2011 vorgesehen, die Anzahl der Parkstände im Planungsgebiet zu erhöhen. Hierfür gab es Lösungsansätze, die entweder einen umfangreichen Umbau oder lediglich eine Umverteilung mit Neumarkie- rungen und kleinen baulichen Anpassungen vorsahen. Die Variante ohne umfangreichen Umbau sollte mit Senkrechtparken anstelle des heutigen Schrägparkens eine größere Anzahl von Parkständen ermöglichen. Da mit dem Senkrecht- parken jedoch die Radwege aus Platzgründen hätten entfallen müssen, sollten Radfahrende auf Schutzstreifen geführt werden. Der Entfall der Radwege und weitere Nachteile hinsicht- lich Verkehrssicherheit und Gestaltung bewogen die Beteiligten aus Politik und Verwaltung dazu, auf das Senkrechtparken vorerst zu verzichten und nur die Schutzstreifen aufzutragen. Daraus resultiert die vorliegende Testphase mit der Wahlfreiheit zwischen Schutzstreifen oder Radweg. Nach Markierung der Schutzstreifen haben Vertreter der SPD und des Bürgervereins Poll im Februar 2016 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Fahrradschutzstreifen auf der Siegburger Straße eingeladen. Hintergrund war vermehrte Kritik seitens ortsansässi- ger Bürgerinnen und Bürger und Geschäftsleute bezüglich der Schutzstreifen, Haltemöglichkeiten und Ladezonen. Während des Termins wurden eine markierungs- und beschilderungstechnische Optimierung der Schutzstreifen und eine Untersuchung der bestehenden Ladezonen vereinbart. Zu der, in der Testphase eingerichteten Führung des Radverkehrs mit einem nicht benut- zungspflichtigen Radweg und einem Schutzstreifen (sog. „duale Führung“), sowie einer fahr- bahnbündigen Gleistrasse gibt es in Köln wenige Erfahrungen. Für die Bewertung der Test- phase und die Erfahrungen und Handlungen für weitere potenzielle Einsatzgebiete im Stadt- gebiet wurden verschiedene Untersuchungsmethoden durchgeführt. Diese sind nachfolgend im Einzelnen aufgeführt und teilweise im Anhang in ausführlicher Form dargestellt. Optimierung der Schutzstreifen Bei der Bürgerinformationsveranstaltung im Februar 2016 wurden von der Verwaltung Opti- mierungen an der Schutzstreifenmarkierung und der Beschilderung zugesagt. Diese tragen zur Verdeutlichung des Beginns bzw. Endes der Schutzstreifen bei. Die Maßnahmen wurden vor Ort umgesetzt und sind in Anhang 1 ersichtlich. Einrichtung von Ladezonen Mit den Schutzstreifen hat sich die Situation zum Halten und Parken am Straßenrand geän- dert. Daher wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den ansässigen Geschäfts- leuten verschiedene Möglichkeiten zur Einrichtung von Ladezonen erarbeitet. Dabei wurden insgesamt 3 Orte für Ladezonen festgelegt. Eine Ladezone ist im Seitenraum durch die Umwidmung von Parkplätzen vor Hausnummer 308 (Westseite) eingerichtet worden. Zur Einrichtung der Ladezone vor Hausnummer 363 (Ostseite) sind kleinere bauliche Maßnah- men erforderlich, die kurzfristig umgesetzt werden. Um die unterschiedlichen Anlieferungs- Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 - 2 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 zeitpunkte der Geschäfte zu berücksichtigen, werden die Ladezonen ohne zeitliche Be- schränkung eingerichtet (vgl. Abbildung 4). Eine dritte Ladezone ist vor der Gaststätte „Zum Boor“ (Hausnummer 333) erforderlich, da diese regelmäßig beliefert wird. Das Gebäude der Gaststätte ist gegenüber der übrigen Häu-ser um circa 6 Meter weiter in Richtung der Fahrbahn versetzt. Auf der noch verbleibenden Gesamtbreite des Seitenraumes von nur 2,20 m befindet sich ein getrennter Geh- und Radweg (vgl. Abbildung 3). Teilweise erfolgt eine Be- bzw. Entfüllung der hauseigenen Anlagen über Schläuche, welche vom Fahrzeug über den Geh- und Radweg gelegt und im Gebäude angeschlossen werden. Dabei muss das Fahrzeug halbseitig auf dem Geh- und Radweg und dem Schutzstreifen abgestellt werden, um das Gleis der KVB freizuhalten. Zur Einrichtung der dritten Ladezone ist es erforderlich, den Seitenraum unmittelbar vor dem Gebäude umzubauen und das Bord weiter in Richtung des Gebäudes zu versetzen. Der ge- trennte Geh- und Radweg kann zukünftig aufgrund der eingeschränkten Breiten in diesem Abschnitt nur noch als Gehweg ausgewiesen werden. Hierfür wird eine weitere Aus- und Einschleusung für Radfahrende vom Radweg zur Umfahrung dieser Stelle geprüft. Der Schutzstreifen soll trotz der Ladezone im Bereich der Gaststätte „Zum Boor“ bestehen bleiben. Das Laden in der Ladezone vor der Gaststätte wird zeitlich auf ein Minimum be- schränkt und nur zu den Zeiten erlaubt, in denen ein niedriges Radverkehrsaufkommen zu erwarten ist. Dadurch soll der Einfluss der Ladezone auf den Radverkehr so gering wie mög- lich gehalten werden und gleichzeitig die Belieferung der Gaststätte sicherstellen. Verkehrsuntersuchungen Um den Einfluss der Schutzstreifen auf das Modellgebiet besser einschätzen zu können, wurden seitens der Verwaltung unterschiedliche Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Erhebung der Geschwindigkeiten Die Stadt Köln hat die Geschwindigkeiten der Kfz im Modellgebiet vor der Einrichtung der Schutzstreifen im Jahr 2015 und nach der Markierung der Schutzstreifen im Jahr 2016 un- tersucht. Die Untersuchung zeigt, dass nach Markierung der Schutzstreifen die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zurückgegangen sind. Vmax1 V851 2015 99 49 2016 84 45 Differenz -15 -4 Erfahrungsgemäß führt die Einrichtung von Schutzstreifen zur Verringerung der Geschwin- digkeit. Die Verringerung der Geschwindigkeit im Modellgebiet ist als positiv zu betrachten und trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Ort bei. Weitere Informationen zur Erhebung der Geschwindigkeiten sind im Anhang 2 dargestellt 1 Beschreibungen der Abkürzungen in Anhang 2 - 3 - Unfallsituation Nach Informationen des Polizeipräsidiums Köln hat es im Modellgebiet keine Unfälle gege- ben, die auf die Einrichtung und Nutzung der Schutzstreifen zurückzuführen wären. Verkehrsfluss Vor der Markierung der Schutzstreifen existierte ein überbreiter Fahrstreifen. Ohne die Durchfahrt einer Straßenbahn war das Nebeneinanderfahren von 2 Kfz abschnittsweise möglich, führte aber immer wieder zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern. Mit den Schutzstreifen wurde eine eindeutige, einstreifige und regelkonforme Führung geschaffen (vgl. Anhang 3). Die KVB nahm zum Einfluss der Schutzstreifen auf die Linie 7 folgendermaßen Stellung: „Eine statistische Auswertung von Behinderungen der Stadtbahnlinie 7 durch den Schutzstreifen ist aufgrund ihrer Seltenheit und des gleichzeitigen Auftretens a n- derer Ereignisse nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar. Beeinträchtigungen und Verzögerungen der Linie 7 entstehen durch Radfahrer*innen, die mit geringer Geschwindigkeit vor einem Stadtbahnzug herfahren. Ihr Umfang ist im Vergleich zu den übrigen Behinderungen durch KFZ-Rückstau, haltende sowie ein- und ausparkende Fahrzeuge, querende zu Fuß Gehende etc. vergleichsweise gering.“ Radverkehrszählungen Nach Abschluss der Markierung der Schutzstreifen wurden zwischen März 2016 und Juni 2017 insgesamt 6 Radverkehrszählungen durchgeführt. Die Zählungen ergaben, dass ca. 25 % der Radfahrenden die Schutzstreifen nutzen und ca. 75 % der Radfahrenden die baulichen Radwege befahren. Im Durchschnitt fuhren etwa 930 Radfahrende pro Tag über die Siegburger Straße. Die absoluten Radverkehrszahlen haben sich im Modellgebiet bisher nicht merklich erhöht (vgl. Anhang 4). Befragung der Radfahrenden An 2 Tagen wurden etwa 50 Radfahrende im Modellgebiet von Mitarbeitern der Verwal-tung zur Wahl der Radverkehrsanlage sowie zu ihren Ziel- und Startpunkten befragt (vgl. Anhang 5). Die Mehrzahl der Radfahrenden auf dem Radweg entschied sich für diesen, weil sie sich hier sicherer fühlten und in geringerem Ausmaß dem Stress des Kfz-Verkehrs ausgesetzt seien. Personen, die auf den Schutzstreifen fuhren antworteten bezüglich ihrer Wahl mehrheitlich, dass sie auf den Schutzstreifen schneller vorankämen. Der Ziel- und/oder Startpunkt der Befragten befand sich vornehmlich in Poll. Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz Der Siegburger Straße kommt für den innerbezirklichen Radverkehr eine große Bedeutung zu. Sie ist die Hauptgeschäftsstraße in Poll und daher Ziel vieler Fahrten mit dem Rad. Ein Großteil der Radfahrenden bestätigte durch die Befragung die bezirkliche Bedeutung der Siegburger Straße (vgl. Anhang 6). Ein Vergleich der Radverkehrszahlen der Alfred-Schütte-Allee mit denen auf der Siegburger Straße verdeutlicht, dass überbezirkliche Fahrten vorwiegend über die Route am Rhein vor- genommen werden. Dies betrifft auch Fahrten von Berufspendelnde aus dem Bezirk Porz in Richtung Innenstadt (vgl. Abbildung 7). Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 - 4 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Videobefahrungen zur Analyse von Konfliktsituationen Mit einer auf einem Fahrrad montierten Kamera wurden Videobefahrungen im Modellgebiet durchgeführt. Die Auswertung deutet auf ein erhöhtes Konfliktpotenzial in stadteinwärtiger Richtung im südlichen Teilgebiet, circa auf Höhe der Jakob-Kneip-Straße, hin. Beim Fahren auf dem Radweg kam es hierbei vermehrt zu Konflikten mit dem Fußverkehr. Fahrten auf den Schutzstreifen wurden in diesem Bereich hingegen oft von haltenden und parkenden Kfz behindert (vgl. Anhang 7). Fazit Insgesamt ist das Modellprojekt als Erfolg anzusehen, obwohl die Akzeptanz der Schutzstrei- fen durch die Radfahrenden unter den Erwartungen der Verwaltung blieb. Durch die Einrichtung der Schutzstreifen nutzen ca. 25 % der Radfahrenden die Fahrbahn. Auf vergleichbaren Abschnitten, mit aufgehobener Benutzungspflicht, aber ohne die Markie- rung von Schutzstreifen, fahren erfahrungsgemäß weniger Radfahrende auf der Fahrbahn. Dass nun etwa ein Viertel der Radfahrenden auf der Fahrbahn fahren, ist auf die Markierung der Schutzstreifen zurückzuführen. Die duale Führung mit Radweg und Schutzstreifen ermöglicht den Radfahrenden eine Wahl- freiheit. So kommt der Modellversuch der großen Spanne an individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Radfahrenden entgegen. Er ermöglicht es ihnen, sich für die individuell pas- sende Infrastruktur auf der Siegburger Straße zu entscheiden. In dem zurückliegenden Zeitraum von ca. 2 Jahren haben sich das Umfeld und die Ver- kehrsteilnehmenden gut auf die neue Situation eingestellt. Aufgrund der Schutzstreifen haben sich die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kfz verringert. Der Verkehrsfluss des motorisier-ten Individualverkehrs und der Straßenbahn wurde durch die Schutzstreifen nicht messbar beeinträchtigt. Die früher beobachteten Überholvorgänge aufgrund der überbreiten Fahrbahn werden durch die Schutzstreifen und den schmaleren Fahrstreifen verhindert. Es sind weiterhin Park-, Liefer- und Ladevorgänge auf der gesamten Länge der Schutzstrei- fen zu beobachten. Allerdings halten sich die daraus resultierenden negativen Auswirkungen für Radfahrende auf dem Schutzstreifen in Grenzen. Die Sicherheitsbedenken einiger Bürgerinnen und Bürger zu den Schutzstreifen haben sich nicht bewahrheitet. Vor Ort haben sich trotz der neuen Verkehrssituation keine Unfälle ereignet, welche auf die Einrichtung der Schutzstreifen zurückzuführen sind. Empfehlungen für das weitere Vorgehen Grundlage für die Testphase der Fahrradschutzstreifen war der letzte, von der Bezirksvertre- tung am 11.12.2014 geänderte Beschluss. Dabei war vorgesehen, im Planungsgebiet die Anzahl der Parkstände durch die Umwandlung des heutigen Schrägparkens in Senkrecht- parken zu erhöhen. Da hierbei mit dem erhöhten Platzbedarf im Querschnitt der bauliche Radweg hätte entfallen müssen, wurde die Testphase mit der dualen Führung auf den Rad- wegen und den Schutzstreifen vereinbart. Nach Abschluss der Testphase ergeben sich 3 Optionen, welche ohne eine vollständige Umplanung der Siegburger Straße realisierbar sind: 1. Einrichtung von Senkrechtparken mit Entfall der Radwege 2. Demarkierung der Schutzstreifen 3. Beibehaltung der dualen Führung - 5 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Die nun vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Radwege gegenüber den Schutzstreifen bevorzugt genutzt werden und ein Entfall der Radwege zurzeit nicht ziel- führend ist. Mit Verbleib der Radwege ist damit die Einrichtung von Senkrechtparken, wie ursprünglich diskutiert, nicht möglich. Ein Entfall und Demarkierung der Schutzstreifen würde den Zustand vor Ort auf den Zeit- punkt vor der Markierung zurücksetzen. Hierbei würden der Mehrwert und die positiven Ef- fekte, die in der Untersuchung dargelegt werden, entfallen. Die Verwaltung empfiehlt, die duale Führung mit Schutzstreifen und paralleler Nutzung der Radwege dauerhaft beizubehalten. Dadurch bleiben die Vorteile der beiden Radverkehrsfüh-rungen in diesem Bereich erhalten. Die duale Führung bleibt auf der Westseite – wie zurzeit – durchgehend ermöglicht. Auf der Ostseite erfolgt im Falle der Beibehaltung der dualen Führung der Umbau für die Ladezone im Bereich der Gaststätte „Zum Boor“. In diesem Rahmen wird der Radweg in einen Gehweg ohne Radnutzung umgewandelt. - 6 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang zum Untersuchungsbericht „Testphase Fahrradschutzstrei- fen“ auf der Siegburger Straße Anhang 1: Optimierung der Schutzstreifen Abbildung 1: Verbesserung der Markierung Die Schutzstreifen wurden in beiden Fahrtrichtungen jeweils am Ende mit einer Furtmarkie- rung ergänzt, die vom Schutzstreifen auf den Radweg schwenkt. In Fahrtrichtung Innenstadt wird das Ende des Schutzstreifens und der Beginn des benutzungspflichtigen Radweges durch die zusätzliche Markierung verdeutlicht. In Fahrtrichtung Porz wird die Wahlmöglichkeit zwischen der weiteren Nutzung der Fahrbahn oder des nicht benutzungspflichtigen Radwe- ges durch die Neumarkierung verdeutlicht. - 7 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Abbildung 2:optimierte Beschilderung zur Verdeutlichung des Modellversuchs Die Verwaltung hat ein Hinweisschild entworfen, das den Radfahrenden die Wahlfreiheit zwi- schen den Schutzstreifen und den nicht benutzungspflichtigen Radwegen aufzeigt. Das Schild wurde am Beginn der Schutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen vor Hausnummer 264 und 363 sowie am Ende des Schutzstreifens in Fahrtrichtung Porz vor Hausnummer 358a angebracht. - 8 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Abbildung 3: Engstelle an der Gaststätte "Zum Boor" Abbildung 4: geplante Ladezonen (rot) im Untersuchungsgebiet - 9 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 2: Erhebung der Geschwindigkeiten Die Stadt Köln hat die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge im Bereich der neuen Schutz- streifen untersucht. Hierdurch sollte analysiert werden, ob und wie sich der Schutzstreifen auf die Geschwindigkeiten der Kfz auswirkt. Die Untersuchungen fanden einmal im Jahr 2015, vor Einrichtung der Schutzstreifen und einmal im Jahr 2016, nach der Optimierung der Schutzstreifen, statt. Die Untersuchung zeigt in nahezu allen Parametern, dass nach der Markierung der Schutz- streifen die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zurückgegangen sind. Von besonderer Aussagekraft ist der „V85“ Wert. Er beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Ver- kehrsteilnehmer eingehalten wird. Dieser Wert wurde im Querschnitt um 4 Km/h verringert. Vormals war ein 5,54 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden. Durch die beidseiti- gen Schutzstreifen wurden die Fahrstreifen auf eine regelkonforme Breite von je ca. 3,50 m reduziert. Den Erfahrungen zufolge führen übermäßig breite Fahrstreifen bei Kraftfahrzeugen oftmals auch zu einer höheren Geschwindigkeit. Den Messungen nach zu urteilen, trifft das auch auf die Siegburger Straße zu. Die Präsenz der Radfahrenden als zusätzliche Verkehrs- teilnehmer führt zu einer verstärkten gegenseitigen Rücksichtnahme und damit zur weiteren Verringerung der Geschwindigkeit. Vmin Vmax Vavg V15 V50 V85 Vexc % 2015 3 99 40 30 41 49 10.6 2016 4 84 34 23 36 45 4.5 Differenz +1 -15 -6 -7 -5 -4 6.1 V15: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 15 % der Fahrzeuge V50: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 50 % der Fahrzeuge V85: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge Beschreibungen Vmin: Minimale Geschwindigkeit Vmax: Maximale Geschwindigkeit Vavg: Durchschnittliche Geschwindigkeit Vexc %: Geschwindigkeitsüberschreitung in % - 10 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 3: Verkehrsfluss Vor der Markierung der Schutzstreifen existierte ein überbreiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Ohne die Durchfahrt einer Straßenbahn war das Nebeneinanderfahren von 2 Kfz ab- schnittsweise möglich, führte immer wieder zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Ein reibungsloserer Verkehrsfluss war durch den überbreiten Fahrstreifen nicht zu beobachten. Mit den Schutzstreifen wurde eine eindeutige, einstreifige und regelkonforme Führung geschaffen. Bei der Durchfahrt einer Straßenbahn reicht der daneben verbleibende Raum nicht aus, um dort den Kfz-Verkehr auf einem eigenen Fahrstreifen zu führen. Hier verbleibt der Autover- kehr hinter oder vor der Straßenbahn. Dies war bereits vor der Markierung der Fall. Eine Be- einträchtigung des Verkehrsflusses durch den Schutzstreifen ist damit nicht gegeben. Nachdem beim Runden Tisch Radverkehr Porz im Juni 2017 Zweifel an der Aussage, dass der Radfahrstreifen den Verkehrsfluss der Straßenbahnlinie 7 nicht beeinflusst, aufkamen, wurde die KVB erneut zum Einfluss des Schutzstreifens auf die Straßenbahnlinie 7 befragt. Laut Aussage der KVB sei es sehr schwer, die Auswirkungen des Schutzstreifens auf die Linie 7 zu beurteilen. Im Bereich des Modellprojekts wirken sehr viele Einflussfaktoren, wie parkende und haltende Kfz, Abbiegevorgänge oder querende Fußgänger. Einzelne Fälle, bei denen sich die Straßenbahn und Radfahrende gegenseitig behindert haben, wurden beo- bachtet. Der Einfluss des Schutzstreifens auf die Pünktlichkeit der Linie 7 kann von der KVB nicht eindeutig beurteilt werden. - 11 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 4: Radverkehrszählungen Um das Nutzungsverhalten der Radfahrenden auf den Schutzstreifen und den Radwegen zu dokumentieren, wurden insgesamt 6 Radverkehrszählungen vor Ort durchgeführt. Es zeigt sich, dass die baulichen Radwege seit der Installation der Schutzstreifen immer noch bevorzugt genutzt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl an täglichen Radfahrenden und die prozentuale Nutzung der Schutzstreifen und der Radwege. Stadtauswärts Stadteinwärts Schutzstreifen Radweg Schutzstreifen Radweg 16.03.16 750 Radfahrer/Tag VOR DER OPTIMIERUNG 27 % 73 % 27 % 73 % NACH DER OPTIMIERUNG 28.06.16 950 Radfahrer/Tag 32 % 68 % 24 % 76 % 07.09.16 450 Radfahrer/Tag 31 % 69 % 14 % 86 % 30.03.17 1.520 Radfahrer/ Tag 33 % 67 % 12 % 88 % 11.05.17 710 Radfahrer/Tag 31 % 69 % 19 % 81 % 21.06.17 1.200 Radfahrer/ Tag 25 % 75 % 20 % 80 % Gesamt Ca. 930 Radfahrer/Tag ca. 30 % ca. 70 % ca. 19 % ca. 81 % Die hochgerechneten Tageswerte der Radverkehrszählungen schwanken stark. Tendenziell ist ein geringer Anstieg der absoluten Radverkehrszahlen zu belegen und wird durch das Diagramm veranschaulicht. 0 500 1000 1500 16.03.2016 28.06.2016 07.09.2016 30.03.2017 11.05.2017 21.06.2017 Anzahl der Radfahrenden (hochgerechnete Tageswerte) - 12 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 5: Befragung von Radfahrenden im Modellgebiet Im Juni und August 2017 wurden Radfahrende an 2 Tagen im Modellgebiet von Mitarbei- tenden der Verwaltung befragt. Ziel der Befragungen war es, herauszufinden, warum die befragten Personen sich für den Radweg bzw. Schutzstreifen entschieden haben. Zusätzlich wurden die Befragten zu ihren Start- und Zielpunkten befragt. Es wurden insgesamt 50 Personen befragt, von denen 14 auf dem Schutzstreifen und 36 auf dem Radweg im Bereich des Modellversuchs fuhren. Die Aussagen der Befragten stellen ein zweigeteiltes Bild dar. Es gibt Personen, die den Schutzstreifen bevorzugen und Personen, die lieber den Radweg benutzen. Zwischen den beiden Polen befindet sich eine dritte Gruppe von Radfahrenden, die sich über die Wahl der Radverkehrsinfrastruktur keine Gedanken macht und mal auf dem Schutzstreifen fährt, mal auf dem Radweg unterwegs ist. Die Gründe für die Nutzung der jeweiligen Infrastruktur sind vielfältig: Der Schutzstreifen wird geschätzt, weil man hier schnell vorankommt (4 Nennun- gen), die Oberfläche ebener ist (2 Nennungen) und es zu keinen Konflikten mit Fußgängern kommen kann (2 Nennungen). Der Radweg hingegen wird aufgrund seiner gefühlten Sicherheit (23 Nennungen), aus Gewohnheit (4 Nennungen) und der besseren Erreichbarkeit der Nahversor- gung (5 Nennungen) gewählt. Aus dem Meinungsbild geht hervor, dass für die Befragten sowohl gute Gründe für den Schutzstreifen als auch für den Radweg bestehen. So könnte das Entfernen eines der Rad- verkehrsinfrastrukturelemente zur Benachteiligung einer Radfahrendengruppe führen. Daher sollten vor dem eventuellen Abbau einer Radverkehrsinfrastruktur die Folgen genau abge- wägt werden. - 13 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 6: Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz Die Bedeutung der Siegburger Straße für den Radverkehr unterscheidet sich je nach räumli- cher Dimension. Auf kleinräumlicher Ebene für Fahrten mit dem Rad innerhalb des Stadtteils Poll hat die Siegburger Straße eine ungleich höhere Bedeutung als für den überbezirklichen Radverkehr. Die Siegburger Straße nimmt in Poll eine wichtige Rolle für den Radverkehr ein. Sie verläuft zentral durch den Stadtteil und verbindet die nördlichen und südlichen Gebiete des Stadtteils miteinander. Viele Nahversorgungseinrichtungen machen die Siegburger Straße zu einem attraktiven Ziel für Radfahrende innerhalb Polls. Die vermehrte Nutzung der Siegburger Straße könnte auch auf die „Insellage“ Polls zurück- zuführen sein (vgl. Abbildung 5). Der Stadtteil ist umgeben von natürlichen (Rhein) und künstlichen Barrieren (Autobahn A4 und Gleisanlagen), die durch eine begrenzte Anzahl von Unterführungen oder Brücken überwunden werden können. Folglich hat der Stadtteil ver- gleichsweise wenig Ein- und Ausfallstraßen. Durch die geringe Summe der Ein- und Ausfall- straßen erhalten all diese Straßen zwangsläufig eine größere Bedeutung und werden dem- entsprechend häufiger benutzt. Die Annahme, dass die Siegburger Straße für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb Polls vermehrt genutzt wird, als für überbezirkliche Fahrten kann durch die Betrachtung der Start und Zielpunkte der Radfahrenden während der Befragungen zusätzlich bestätigt werden. Von den 50 Befragten, gaben insgesamt 42 Personen an, ihr Ziel- und/oder Startpunkt liege in Poll. Ein Vergleich der Radverkehrszahlen der Alfred-Schütte-Allee mit denen auf der Siegburger Straße belegt, dass ein Großteil der überbezirklichen Fahrten über die Route am Rhein vor- genommen wird. Die Route entlang des Rheins auf der Alfred-Schütte-Allee ist in etwa 700 Meter länger. Das flüssigere Vorankommen und das niedrigere Verkehrsaufkommen entlang des Rheins sind aus Sicht der Radfahrenden wahrscheinlich die wichtigsten Motive für die Wahl dieser Route bei überbezirklichen Fahrten. Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Abbildung 5: Modellgebiet mit Querstraßenverbindungen und Ein- & Ausfallstraßen - 14 - - 15 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Abbildung 6: Der Stadtteil Poll, vielbefahrene Radrouten - 16 - Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Abbildung 7: Erhebung der Radverkehrszahlen in Poll und Lage der Zählstellen Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 Anhang 7: Videobefahrungen zur Analyse der Konfliktsituationen Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen wurden Videobefahrungen mit einer auf dem Fahr- rad montierten Kamera durchgeführt. Die Befahrung dient der Dokumentation und Analyse von Konfliktsituationen auf der Siegburger Straße zwischen Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden. Das Modellgebiet wurde mehrere Male auf den Schutzstreifen und auf den Radwegen abge- fahren und die Fahrten dabei aufgezeichnet. Bei der anschließenden Sichtung des Videoma- terials wurden die aufgezeichneten Konfliktpunkte auf einer Karte nach Typ des Konflikts farblich markiert (vgl. Abbildung 8 bis 11). Auf den Schutzstreifen entstanden die Konflikte durch parkende und haltende Kfz, abbiegende Kfz und den Lieferverkehr. Auf den Radwe- gen traten Konflikte mit zu Fuß Gehenden, mit haltenden und parkenden Kfz sowie in Bereichen der Außengastronomie auf. Die Videobefahrungen verdeutlichen, in welchen Bereichen Konflikte zwischen Radfahren- den und anderen Verkehrsteilnehmenden auftreten. Besonders im südlichen Teil des Modellversuchs zwischen Hausnummer 329 und Hausnummer 371 waren vermehrt Konflikte zu beobachten. - 17 - - 18 - Abbildung 8: Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem baulichen Radweg (Abschnitt Nord) Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 - 19 - Abbildung 9: Konflikte vom Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem baulichen Radweg (Abschnitt Süd) Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 - 20 - Abbildung 10: Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem Schutzstreifen (Abschnitt Nord) Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 - 21 - Abbildung 11:Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem Schutzstreifen (Abschnitt Süd) Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Siegburger Straße 333
- Raiffeisenstraße
- Jakob-Kneip-Straße
- Alfred-Schütte-Allee
- Straße 3
- Freiheit
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2937/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 04.09.2018 08:31