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2937/2018

Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln-Poll und Schaffung einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Siegburger Straße - Präsentation zur Bürgerveranstaltung

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Anlage 3 - Auszug BV Porz 13.06.2019

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Anlage 1 Untersuchungsbericht Siegburger Straße

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Beschlussvorlage Ausschuss

4568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2937/2018 
Freigabedatum 
15.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln-Poll und Schaffung 
einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung:  
 
1.) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich von Köln-Poll 
beizubehalten.  
2.) Die duale Führung auf den Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt unter Be-
rücksichtigung der Straßenverhältnisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung 
vorzulegen. 
3.) Dabei soll auch untersucht werden, ob eine Ladezone im Bereich der Siegburger Straße, Haus-
nummer 333, realisiert werden kann. 
4.) Zusätzlich soll die Ladezone vor der Siegburger Straße, Hausnummer 363, wieder in fünf tags-
über bewirtschaftete Schrägparkplätze umgewandelt werden.  
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage 
uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 
Verkehrsausschuss 29.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Erste Überlegungen zum Schutzstreifen 
Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Porz hat die Verwaltung im November 2015 eine 
Testphase zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit auf der Siegburger Straße in Poll begonnen. Zwi-
schen der Raiffeisenstraße und der Jakob-Kneip-Straße wurden auf der Fahrbahn der Siegburger 
Straße in beide Richtungen erstmalig Fahrradschutzstreifen aufgetragen. Die baulichen Radwege 
blieben bestehen. 
 
Für die Siegburger Straße war im ursprünglich gefassten Beschluss von 2011 vorgesehen, die Anzahl 
der Parkstände im Planungsgebiet zu erhöhen. Hierfür gab es Lösungsansätze, die entweder einen 
umfangreichen Umbau oder lediglich eine Umverteilung mit Neumarkierungen und kleinen baulichen 
Anpassungen vorsahen. 
 
Zwischenstand der Planung 
Die Variante ohne umfangreichen Umbau sollte mit Senkrechtparken anstelle des heutigen 
Längsparkens eine größere Anzahl von Parkständen ermöglichen. Da mit dem Senkrechtparken je-
doch die Radwege aus Platzgründen hätten entfallen müssen, sollten Radfahrende auf Schutzstreifen 
geführt werden. Durch den Entfall der Radwege und Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit und 
Gestaltung entschieden sich die Beteiligten aus Politik und Verwaltung dazu, auf das Senkrechtpar-
ken vorerst zu verzichten und nur Teile des Schutzstreifens aufzutragen. Daraus resultiert ein Modell-
versuch, in dem Radfahrenden die Wahlfreiheit zwischen Schutzstreifen oder Radweg ermöglicht 
wird. 
 
Nach Markierung der Schutzstreifen wurde im Februar 2016 zu einer öffentlichen Informationsveran-
staltung über die Fahrradschutzstreifen auf der Siegburger Straße eingeladen. Hintergrund war ver-
mehrte Kritik seitens ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger und Geschäftsleute bezüglich der 
Schutzstreifen, Haltemöglichkeiten und Ladezonen. Während des Termins wurden eine markierungs- 
und beschilderungstechnische Optimierung der Schutzstreifen und eine Untersuchung der bestehen-
den Ladezonen vereinbart. Diese wurden anschließend realisiert. 
 
 
Aktuelle Untersuchung und weiteres Vorgehen 
Im Rahmen einer abschließenden Bürgerinformationsveranstaltung am 25.06.2018 hat die Verwal-
tung allen interessierten Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Untersuchungen zum Modellver-
such vorgestellt. 25 % der Radfahrenden fahren auf den Schutzstreifen. Die duale Radführung kommt 
individuellen Bedürfnissen der Radfahrenden zugute, da sie die Wahl zwischen Schutzstreifen und 
Radwegen haben. Insgesamt haben sich durch die Maßnahme die Kfz-Geschwindigkeiten verringert 
und es haben sich keine Unfälle auf dem Schutzstreifen ereignet. Aufgrund der positiven Ergebnisse 
schlägt die Verwaltung vor, die duale Führung beizubehalten. 
Im Nachgang an eine Präsentation wurden mit den Anwesenden die Ergebnisse diskutiert. Die dar-
gestellten Ergebnisse des Modellversuchs und die Erfahrungen der Anwesenden mit der dualen Füh-
rung sprechen für eine Beibehaltung. Zudem sollte die duale Führung auf der Siegburger Straße un-
ter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort ausgeweitet werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ auf der Siegburger Straße 
 
Anlage 2 Präsentation des Bürgerinformationstermins vom 25.06.2018

Anlage 2 Siegburger Straße - Präsentation zur Bürgerveranstaltung

6287 Zeichen

© Thomas Wolf, www.foto-tw.de 
Siegburger Straße 
Informationsveranstaltung zur  
„Testphase Fahrradschutzstreifen“  
25.06.2018 
 
Anlage 2

Inhalt 
Folie 2 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
Übersicht 3 – 5 
Verkehrsuntersuchungen                     6 – 15 
Ladezonen  16 – 23 
Fazit  24 
Empfehlungen 25

Übersicht über das Untersuchungsgebiet 
Folie 3 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018

Arbeitsauftrag an die Stadt Köln bei der 
Informationsveranstaltung im Februar 2016 
• Nachbesserungen durch Schilder und Markierungen
• Ortstermin mit den betroffenen Geschäftsleuten stattfinden, 
um die Möglichkeiten von Ladezonen zu diskutieren.
• Die Präsenz des Ordnungsdienstes soll erhöht und eine 
Dienstanweisung speziell für die Siegburger Straße 
ausgesprochen werden. 
Folie 4 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Nachbesserung durch Schilder und Markierungen 
Folie 5 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018

Verkehrsuntersuchungen 
zum Einfluss der Schutzstreifen 
Folie 6 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018

Verkehrsuntersuchungen 
• Radverkehrszählungen 
• Befragungen 
• Netzuntersuchung 
• Geschwindigkeitserhebungen 
• Untersuchung der Unfallsituation und des 
Verkehrsflusses 
• Videobefahrungen 
Folie 7 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018

Verkehrszählungen 
Folie 8 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
0
500
1000
1500
Mrz. 16 Jun. 16 Sep. 16 Mrz. 17 Mai. 17 Jun. 17 Mai. 18
Anzahl der Radfahrenden pro Tag 
Anzahl der Kfz-Fahrten pro Tag: 
ca. 18.000 Kfz/Tag

Folie 9 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
75% 
25 % Schutzstreifen
Radweg
Radverkehrszählungen 
Anteil des Radverkehrs an der 
jeweiligen Führung

Befragung von Radfahrenden 
Aussagen der Befragten (50 Personen) 
• Nutzung des Radwegs (70 % der Befragten): 
gefühlt sicherer und geringerer Stress
• Nutzung des Schutzstreifen (30 % der Befragten): 
schnelleres Vorankommen, weniger Konflikte
• Ziel und/oder Start der Fahrten vornehmlich in 
Poll 
Folie 10 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Bedeutung der Siegburger Straße für das 
Radverkehrsnetz 
1. Siegburger Straße in Poll hat große Bedeutung
für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb des
Stadtteils
2. Geringere Bedeutung für den überbezirklichen
Radverkehr
Folie 11 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Bedeutung der Siegburger Straße für das 
Radverkehrsnetz in Poll 
Folie 12 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
1. große Bedeutung für den 
kleinräumigen Radverkehr 
innerhalb des Stadtteils 
Anbindung der Wohngebebiete 
im Untersuchungsgebiet fast 
ausschließlich über die 
Siegburger Straße

Bedeutung der Siegburger Straße für das 
überbezirkliche Radverkehrsnetz 
Folie 13 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Verkehrszählungen auf der 
Siegburger Str.  
ca. 800 bis 1.000 
Radfahrende pro Tag 
Automatische Zählstelle an 
der Alfred-Schütte-Allee 
ca. 1.450 Radfahrende pro 
Tag 
2. Geringere Bedeutung für den überbezirklichen Radverkehr

Vmin Vmax V85 
2015 3 99 49 
2016 4 84 45 
Differenz +1 -15 -4
Erhebung der Geschwindigkeiten des Pkw-
Verkehrs 
Folie 14 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Vmin Vmax V85 
2015 3 99 49 
2016 4 84 45 
Differenz +1 -15 -4
V85: Geschwindigkeit, die von 85 % 
der Fahrzeuge eingehalten wird

Unfallsituation und Verkehrsfluss 
• Seit der Ummarkierung keine Unfälle durch die
Markierung der Schutzstreifen verzeichnet
• Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs hat sich durch
Einstreifigkeit der Fahrbahn verbessert
• Laut KVB hat die Einrichtung der Schutzstreifen
keinen spürbaren Einfluss auf die Pünktlichkeit der
Linie 7
Folie 15 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Folie 16 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
Ladezonen im 
Untersuchungsgebiet

Ladezonen im Untersuchungsgebiet 
• Standorte der geplanten Ladezonen wurden mit den
ansässigen Geschäftsleuten nach der
Bürgerveranstaltung im Februar 2016 abgestimmt
• 2 Ladezonen im Bestand
• 3 geplante Ladezonen im Untersuchungsgebiet
Folie 17 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Schaffung von Ladezonen zur Belieferung der 
Geschäfte vor Ort notwendig

Ladezonen im Untersuchungsgebiet 
Folie 18 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Ladezonen 
im Bestand 
Geplante Ladezonen nach 
Absprache mit den Poller 
Geschäftsleuten

In Kooperation mit den Geschäftsleuten vereinbarte 
Standorte für die zusätzlichen Ladezonen 
Folie 19 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
1 
2 
3 1. Vor Hausnummer 363 
2. Vor Hausnummer 308 
3. Vor Hausnummer 333

Vereinbarte Ladezonen im Untersuchungsgebiet 
Folie 20 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Umsetzung kurzfristig 
geplant, kleine 
bauliche Maßnahmen 
notwendig
1 
Ladezone wird aktuell von vielen 
Verkehrsteilnehmenden nicht als solche 
wahrgenommen, Ortstermin zur Ladezone 
im April 2018 
Vor Hausnummer 363 
1 
2 
3

Vereinbarte Ladezonen im Untersuchungsgebiet 
Folie 21 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
2 Vor Hausnummer 308 
1 
2 
3

Geplante, vereinbarte Ladezone im 
Untersuchungsgebiet 
Folie 22 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018 
 
3 Vor Hausnummer 333 
Geplante Ladezone Nr. 3 ohne größere 
Baumaßnahme nicht umsetzbar, 
Beschluss erforderlich 
noch nicht 
umgesetzt 
1 
2 
3 
Schaffung der Ladezone nur möglich 
durch Versetzung des Bordsteins 
Richtung Gebäudekante und  Wegfall 
des Radwegs

Folie 23 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Fazit 
• Testphase zum Schutzstreifen erfolgreich verlaufen:
• 25 % Radverkehr auf Schutzstreifen
• Duale Rad-Führung kommt individuellen 
Bedürfnissen der Radfahrenden zugute
• Kfz-Geschwindigkeiten verringert
• Keine Unfälle auf den Schutzstreifen 
zurückzuführen 
Folie 24 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018

Empfehlungen 
• Zwei mögliche Optionen:
1. Einrichtung von Senkrechtparken mit Entfall des
Radwegs
2. Beibehaltung der dualen Führung
Folie 25 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung   25.06.2018 
Empfehlung der Verwaltung

Vielen Dank  
für Ihre Aufmerksamkeit 
Folie 26 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung     25.06.2018

Anlage 3 - Auszug BV Porz 13.06.2019

6304 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.06.2019  
öffentlich 
7.1 Beibehaltung und Ausweitung der dualen Radverkehrsführung in Köln-
Poll und Schaffung einer Ladezone vor der Siegburger Straße 333 
2937/2018 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 
1) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich 
von Köln-Poll soll aufgegeben werden. 
Die Siegburger Straße ist vorrangig in Gänze mit einem Fahrradschutzstreifen zu 
versehen. Der bisher ausgewiesene Radweg ist aufzugeben. Der Gehweg und die 
Parkplätze sind so anzupassen, dass auf dem Gehweg keine Radspur mehr zu er-
kennen ist. Wenn dies umgesetzt ist, ist der Gehweg zur Mitbenutzung durch das 
Zusatzschild 1022-10 für Radfahrer frei zugeben. (Mischverkehrsfläche Schrittge-
schwindigkeit für Radfahrer) Grüne Pfeile für Autofahrer sind ausnahmslos auf der 
Siegburger Str. zu entfernen. Es soll geprüft werden, in welchem Maße sich die 
Lichtsignalanlagen für den Radverkehr optimieren lassen, evtl. notwendige Aufstell-
flächen für Radfahrer sind ein zu richten Taktungen und eventuelle Ampelvorbeifahr-
ten für Radfahrer sind hier in die Überlegungen mit aufzunehmen. 
2) Im Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt ist die Führung der 
Radfahrer auf einem Radschutzstreifen unter Berücksichtigung der Straßenverhält-
nisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung vorzulegen. 
3) wie bisher 
4) wie bisher 
5) Es soll geprüft werden, ob der Marktplatz in Poll perspektivisch in einem Teilbe-
reich als bewirtschafteter Parkplatz nutzbar werden kann.  
Wenn die Prüfung positiv verläuft, soll der BV ein mögliches Konzept zur Kenntnis 
gegeben werden. 
6) Der Beschluss wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:  
Auf der Siegburger Straße sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein-
zurichten. Ziel ist es, schnelle und einfache Haltemöglichkeiten zu schaffen. Daher

sollen Abstellmöglichkeiten eingerichtet werden, die ein schnelles Abstellen der Fahr-
räder erlauben, idealerweise die so genannten „Haarnadeln“. Diese sollen dezentral 
an möglichst vielen Stellen entlang der Siegburger Straße geschaffen werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) mehrheitlich in ge-
änderter Form empfohlen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.06.2019  
öffentlich 
7.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.2 - Radverkehrsführung 
Siegburger Straße 
AN/0103/2019 
Der Beschluss wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 
1. Auf der Siegburger Straße sind ausreichend Abstellmöglichkeiten für 
Fahrräder einzurichten. Ziel ist es, schnelle und einfache Haltemöglichkeiten 
zu schaffen. Daher sollen Abstellmöglichkeiten eingerichtet werden, die ein 
schnelles Abstellen der Fahrräder erlauben, idealerweise die so genannten 
„Haarnadeln“. Diese sollen dezentral an möglichst vielen Stellen entlang der 
Siegburger Straße geschaffen werden. 
2. Eine Verlängerung des Fahrradstreifens bis zur Haltestelle Raiffei-
senstraße ist von der Verwaltung zu prüfen und der Bezirksvertretung eine 
Planung auch unter Abwägung der Interessen des ruhenden Verkehrs (Par-
ken) vorzulegen.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung zur baulichen Umge-
staltung der Siegburger Straße zu erstellen, die eine sichere Verkehrsführung 
für alle Verkehrsteilnehmer ermöglicht. 
Abstimmungsergebnis: 
Abschnittsweise Abstimmung 
(1) Einstimmig beschlossen. 
(2) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden  
mehrheitlich abgelehnt. 
(3) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden  
mehrheitlich abgelehnt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.06.2019  
öffentlich 
7.1.2 NEUFASSUN G Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie 
von Frau Bastian (FDP) zu TOP 7.1 - Radweg Poll 
AN/0432/2019 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung: 
 
1) Die duale Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße im Geschäftsbereich 
von Köln-Poll soll aufgegeben werden. 
Die Siegburger Straße ist vorrangig in Gänze mit einem Fahrradschutzstreifen zu 
versehen. Der bisher ausgewiesene Radweg ist aufzugeben. Der Gehweg und die 
Parkplätze sind so anzupassen, dass auf dem Gehweg keine Radspur mehr zu er-
kennen ist. Wenn dies umgesetzt ist, ist der Gehweg zur Mitbenutzung durch das 
Zusatzschild 1022-10 für Radfahrer frei zugeben. (Mischverkehrsfläche Schrittge-
schwindigkeit für Radfahrer) Grüne Pfeile für Autofahrer sind ausnahmslos auf der 
Siegburger Str. zu entfernen. Es soll geprüft werden, in welchem Maße sich die 
Lichtsignalanlagen für den Radverkehr optimieren lassen, evtl. notwendige Aufstell-
flächen für Radfahrer sind ein zu richten Taktungen und eventuelle Ampelvorbeifahr-
ten für Radfahrer sind hier in die Überlegungen mit aufzunehmen. 
 
2) Im Bereich zwischen Raiffeisenstraße und Autobahnauffahrt ist die Führung der 
Radfahrer auf einem Radschutzstreifen unter Berücksichtigung der Straßenverhält-
nisse vor Ort auszuweiten und eine entsprechende Planung vorzulegen. 
 
3) wie bisher 
 
4) wie bisher

5) Es soll geprüft werden, ob der Marktplatz in Poll perspektivisch in einem Teilbe-
reich als bewirtschafteter Parkplatz nutzbar werden kann.  
Wenn die Prüfung positiv verläuft, soll der BV ein mögliches Konzept zur Kenntnis 
gegeben werden 
 
Abstimmungsergebnis: 
Abschnittsweise Abstimmung 
 
(1) Gegen die Stimmen von SPD, Herrn Eberle (Die Linke) und Frau Wilden 
mehrheitlich beschlossen. 
(2) Einstimmig beschlossen. 
(3) Einstimmig beschlossen. 
(4) Einstimmig beschlossen. 
(5) Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) 
mehrheitlich beschlossen.

Anlage 1 Untersuchungsbericht Siegburger Straße

28063 Zeichen

Anlage 1 26.06.2018 
Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ auf 
der Siegburger Straße 
Einleitung 
In Poll hat die Stadt Köln im November 2015 eine Testphase zur Erhöhung der Radver-
kehrssicherheit auf der Siegburger Straße durch einen Beschluss der Bezirksvertretung Porz 
begonnen. Zwischen der Raiffeisenstraße und der Jakob-Kneip-Straße wurden auf der Fahr-
bahn der Siegburger Straße in beide Richtungen erstmalig Fahrradschutzstreifen aufgetra-
gen. Die baulichen Radwege blieben bestehen.
Für die Siegburger Straße war im ursprünglich gefassten Beschluss von 2011 vorgesehen, 
die Anzahl der Parkstände im Planungsgebiet zu erhöhen. Hierfür gab es Lösungsansätze, 
die entweder einen umfangreichen Umbau oder lediglich eine Umverteilung mit Neumarkie-
rungen und kleinen baulichen Anpassungen vorsahen. 
Die Variante ohne umfangreichen Umbau sollte mit Senkrechtparken anstelle des heutigen 
Schrägparkens eine größere Anzahl von Parkständen ermöglichen. Da mit dem Senkrecht-
parken jedoch die Radwege aus Platzgründen hätten entfallen müssen, sollten Radfahrende 
auf Schutzstreifen geführt werden. Der Entfall der Radwege und weitere Nachteile hinsicht-
lich Verkehrssicherheit und Gestaltung bewogen die Beteiligten aus Politik und Verwaltung 
dazu, auf das Senkrechtparken vorerst zu verzichten und nur die Schutzstreifen aufzutragen. 
Daraus resultiert die vorliegende Testphase mit der Wahlfreiheit zwischen Schutzstreifen 
oder Radweg. 
Nach Markierung der Schutzstreifen haben Vertreter der SPD und des Bürgervereins Poll im 
Februar 2016 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Fahrradschutzstreifen 
auf der Siegburger Straße eingeladen. Hintergrund war vermehrte Kritik seitens ortsansässi-
ger Bürgerinnen und Bürger und Geschäftsleute bezüglich der Schutzstreifen, 
Haltemöglichkeiten und Ladezonen. Während des Termins wurden eine markierungs- und 
beschilderungstechnische Optimierung der Schutzstreifen und eine Untersuchung der 
bestehenden Ladezonen vereinbart. 
Zu der, in der Testphase eingerichteten Führung des Radverkehrs mit einem nicht benut-
zungspflichtigen Radweg und einem Schutzstreifen (sog. „duale Führung“), sowie einer fahr-
bahnbündigen Gleistrasse gibt es in Köln wenige Erfahrungen. Für die Bewertung der Test-
phase und die Erfahrungen und Handlungen für weitere potenzielle Einsatzgebiete im Stadt-
gebiet wurden verschiedene Untersuchungsmethoden durchgeführt. Diese sind nachfolgend 
im Einzelnen aufgeführt und teilweise im Anhang in ausführlicher Form dargestellt. 
Optimierung der Schutzstreifen 
Bei der Bürgerinformationsveranstaltung im Februar 2016 wurden von der Verwaltung Opti-
mierungen an der Schutzstreifenmarkierung und der Beschilderung zugesagt. Diese tragen 
zur Verdeutlichung des Beginns bzw. Endes der Schutzstreifen bei. Die Maßnahmen 
wurden vor Ort umgesetzt und sind in Anhang 1 ersichtlich. 
Einrichtung von Ladezonen 
Mit den Schutzstreifen hat sich die Situation zum Halten und Parken am Straßenrand geän-
dert. Daher wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den ansässigen Geschäfts-
leuten verschiedene Möglichkeiten zur Einrichtung von Ladezonen erarbeitet. Dabei wurden 
insgesamt 3 Orte für Ladezonen festgelegt. Eine Ladezone ist im Seitenraum durch die 
Umwidmung von Parkplätzen vor Hausnummer 308 (Westseite) eingerichtet worden. Zur 
Einrichtung der Ladezone vor Hausnummer 363 (Ostseite) sind kleinere bauliche Maßnah-
men erforderlich, die kurzfristig umgesetzt werden. Um die unterschiedlichen Anlieferungs-
Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017

- 2 -
Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 
zeitpunkte der Geschäfte zu berücksichtigen, werden die Ladezonen ohne zeitliche Be-
schränkung eingerichtet (vgl. Abbildung 4). 
Eine dritte Ladezone ist vor der Gaststätte „Zum Boor“ (Hausnummer 333) erforderlich, da 
diese regelmäßig beliefert wird. Das Gebäude der Gaststätte ist gegenüber der übrigen 
Häu-ser um circa 6 Meter weiter in Richtung der Fahrbahn versetzt. Auf der noch 
verbleibenden Gesamtbreite des Seitenraumes von nur 2,20 m befindet sich ein getrennter 
Geh- und Radweg (vgl. Abbildung 3). 
Teilweise erfolgt eine Be- bzw. Entfüllung der hauseigenen Anlagen über Schläuche, welche 
vom Fahrzeug über den Geh- und Radweg gelegt und im Gebäude angeschlossen werden. 
Dabei muss das Fahrzeug halbseitig auf dem Geh- und Radweg und dem Schutzstreifen 
abgestellt werden, um das Gleis der KVB freizuhalten. 
Zur Einrichtung der dritten Ladezone ist es erforderlich, den Seitenraum unmittelbar vor dem 
Gebäude umzubauen und das Bord weiter in Richtung des Gebäudes zu versetzen. Der ge-
trennte Geh- und Radweg kann zukünftig aufgrund der eingeschränkten Breiten in diesem 
Abschnitt nur noch als Gehweg ausgewiesen werden. Hierfür wird eine weitere Aus- und 
Einschleusung für Radfahrende vom Radweg zur Umfahrung dieser Stelle geprüft.  
Der Schutzstreifen soll trotz der Ladezone im Bereich der Gaststätte „Zum Boor“ bestehen 
bleiben. Das Laden in der Ladezone vor der Gaststätte wird zeitlich auf ein Minimum be-
schränkt und nur zu den Zeiten erlaubt, in denen ein niedriges Radverkehrsaufkommen zu 
erwarten ist. Dadurch soll der Einfluss der Ladezone auf den Radverkehr so gering wie mög-
lich gehalten werden und gleichzeitig die Belieferung der Gaststätte sicherstellen. 
Verkehrsuntersuchungen 
Um den Einfluss der Schutzstreifen auf das Modellgebiet besser einschätzen zu können, 
wurden seitens der Verwaltung unterschiedliche Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. 
Erhebung der Geschwindigkeiten 
Die Stadt Köln hat die Geschwindigkeiten der Kfz im Modellgebiet vor der Einrichtung der 
Schutzstreifen im Jahr 2015 und nach der Markierung der Schutzstreifen im Jahr 2016 un-
tersucht.  
Die Untersuchung zeigt, dass nach Markierung der Schutzstreifen die Geschwindigkeiten der 
Kraftfahrzeuge zurückgegangen sind. 
Vmax1 V851 
2015 99 49 
2016 84 45 
Differenz -15 -4
Erfahrungsgemäß führt die Einrichtung von Schutzstreifen zur Verringerung der Geschwin-
digkeit. Die Verringerung der Geschwindigkeit im Modellgebiet ist als positiv zu betrachten 
und trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Ort bei. Weitere Informationen zur 
Erhebung der Geschwindigkeiten sind im Anhang 2 dargestellt 
1 Beschreibungen der Abkürzungen in Anhang 2

- 3 -
Unfallsituation 
Nach Informationen des Polizeipräsidiums Köln hat es im Modellgebiet keine Unfälle gege-
ben, die auf die Einrichtung und Nutzung der Schutzstreifen zurückzuführen wären. 
Verkehrsfluss 
Vor der Markierung der Schutzstreifen existierte ein überbreiter Fahrstreifen. Ohne die 
Durchfahrt einer Straßenbahn war das Nebeneinanderfahren von 2 Kfz abschnittsweise
möglich, führte aber immer wieder zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern. Mit den 
Schutzstreifen wurde eine eindeutige, einstreifige und regelkonforme Führung geschaffen 
(vgl. Anhang 3). 
Die KVB nahm zum Einfluss der Schutzstreifen auf die Linie 7 folgendermaßen Stellung: 
„Eine statistische Auswertung von Behinderungen der Stadtbahnlinie 7 durch den 
Schutzstreifen ist aufgrund ihrer Seltenheit und des  gleichzeitigen Auftretens a n-
derer Ereignisse nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar. Beeinträchtigungen und 
Verzögerungen der  Linie  7 entstehen  durch  Radfahrer*innen,  die  mit  geringer 
Geschwindigkeit vor einem Stadtbahnzug herfahren. Ihr Umfang ist im Vergleich 
zu den übrigen Behinderungen durch KFZ-Rückstau, haltende sowie ein- 
und ausparkende Fahrzeuge, querende zu Fuß Gehende  etc. vergleichsweise
gering.“ 
Radverkehrszählungen 
Nach Abschluss der Markierung der Schutzstreifen wurden zwischen März 2016 und Juni 
2017 insgesamt 6 Radverkehrszählungen durchgeführt.
Die Zählungen ergaben, dass ca. 25 % der Radfahrenden die Schutzstreifen nutzen und ca. 
75 % der Radfahrenden die baulichen Radwege befahren. Im Durchschnitt fuhren etwa 930 
Radfahrende pro Tag über die Siegburger Straße. Die absoluten Radverkehrszahlen haben 
sich im Modellgebiet bisher nicht merklich erhöht (vgl. Anhang 4). 
Befragung der Radfahrenden 
An 2 Tagen wurden etwa 50 Radfahrende im Modellgebiet von Mitarbeitern der Verwal-tung
zur 
Wahl der Radverkehrsanlage sowie zu ihren Ziel- und Startpunkten befragt (vgl. Anhang 
5).  
Die Mehrzahl der Radfahrenden auf dem Radweg entschied sich für diesen, weil sie sich hier 
sicherer fühlten und in geringerem Ausmaß dem Stress des Kfz-Verkehrs ausgesetzt seien.  
Personen, die auf den Schutzstreifen fuhren antworteten bezüglich ihrer Wahl mehrheitlich, 
dass sie auf den Schutzstreifen schneller vorankämen.  
Der Ziel- und/oder Startpunkt der Befragten befand sich vornehmlich in Poll. 
Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz 
Der Siegburger Straße kommt für den innerbezirklichen Radverkehr eine große Bedeutung 
zu. Sie ist die Hauptgeschäftsstraße in Poll und daher Ziel vieler Fahrten mit dem Rad. Ein 
Großteil der Radfahrenden bestätigte durch die Befragung die bezirkliche Bedeutung der 
Siegburger Straße (vgl. Anhang 6). 
Ein Vergleich der Radverkehrszahlen der Alfred-Schütte-Allee mit denen auf der Siegburger 
Straße verdeutlicht, dass überbezirkliche Fahrten vorwiegend über die Route am Rhein vor-
genommen werden. Dies betrifft auch Fahrten von Berufspendelnde aus dem Bezirk Porz in
Richtung Innenstadt (vgl. Abbildung 7). 
Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017

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Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
Ausfertigung für den Runden Tisch Radverkehr am 04.12.2017 
Videobefahrungen zur Analyse von Konfliktsituationen 
Mit einer auf einem Fahrrad montierten Kamera wurden Videobefahrungen im Modellgebiet 
durchgeführt. Die Auswertung deutet auf ein erhöhtes Konfliktpotenzial in stadteinwärtiger 
Richtung im südlichen Teilgebiet, circa auf Höhe der Jakob-Kneip-Straße, hin. Beim Fahren 
auf dem Radweg kam es hierbei vermehrt zu Konflikten mit dem Fußverkehr. Fahrten auf 
den Schutzstreifen wurden in diesem Bereich hingegen oft von haltenden und parkenden Kfz 
behindert (vgl. Anhang 7). 
Fazit 
Insgesamt ist das Modellprojekt als Erfolg anzusehen, obwohl die Akzeptanz der Schutzstrei-
fen durch die Radfahrenden unter den Erwartungen der Verwaltung blieb. 
Durch die Einrichtung der Schutzstreifen nutzen ca. 25 % der Radfahrenden die Fahrbahn. 
Auf vergleichbaren Abschnitten, mit aufgehobener Benutzungspflicht, aber ohne die Markie-
rung von Schutzstreifen, fahren erfahrungsgemäß weniger Radfahrende auf der Fahrbahn. 
Dass nun etwa ein Viertel der Radfahrenden auf der Fahrbahn fahren, ist auf die Markierung 
der Schutzstreifen zurückzuführen. 
Die duale Führung mit Radweg und Schutzstreifen ermöglicht den Radfahrenden eine Wahl-
freiheit. So kommt der Modellversuch der großen Spanne an individuellen Bedürfnissen und 
Fähigkeiten der Radfahrenden entgegen. Er ermöglicht es ihnen, sich für die individuell pas-
sende Infrastruktur auf der Siegburger Straße zu entscheiden. 
In dem zurückliegenden Zeitraum von ca. 2 Jahren haben sich das Umfeld und die Ver-
kehrsteilnehmenden gut auf die neue Situation eingestellt. Aufgrund der Schutzstreifen 
haben sich die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kfz verringert. Der Verkehrsfluss des 
motorisier-ten Individualverkehrs und der Straßenbahn wurde durch die Schutzstreifen nicht 
messbar beeinträchtigt. Die früher beobachteten Überholvorgänge aufgrund der überbreiten 
Fahrbahn werden durch die Schutzstreifen und den schmaleren Fahrstreifen verhindert.  
Es sind weiterhin Park-, Liefer- und Ladevorgänge auf der gesamten Länge der Schutzstrei-
fen zu beobachten. Allerdings halten sich die daraus resultierenden negativen Auswirkungen 
für Radfahrende auf dem Schutzstreifen in Grenzen.  
Die Sicherheitsbedenken einiger Bürgerinnen und Bürger zu den Schutzstreifen haben sich 
nicht bewahrheitet. Vor Ort haben sich  trotz der neuen Verkehrssituation keine Unfälle 
ereignet, welche auf die Einrichtung der Schutzstreifen zurückzuführen sind.  
Empfehlungen für das weitere Vorgehen 
Grundlage für die Testphase der Fahrradschutzstreifen war der letzte, von der Bezirksvertre-
tung am 11.12.2014 geänderte Beschluss. Dabei war vorgesehen, im Planungsgebiet die 
Anzahl der Parkstände durch die Umwandlung des heutigen Schrägparkens in Senkrecht-
parken zu erhöhen. Da hierbei mit dem erhöhten Platzbedarf im Querschnitt der bauliche 
Radweg hätte entfallen müssen, wurde die Testphase mit der dualen Führung auf den Rad-
wegen und den Schutzstreifen vereinbart. 
Nach Abschluss der Testphase ergeben sich 3 Optionen, welche ohne eine vollständige 
Umplanung der Siegburger Straße realisierbar sind: 
1. Einrichtung von Senkrechtparken mit Entfall der Radwege
2. Demarkierung der Schutzstreifen
3. Beibehaltung der dualen Führung

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Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
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Die nun vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Radwege gegenüber 
den Schutzstreifen bevorzugt genutzt werden und ein Entfall der Radwege zurzeit nicht ziel-
führend ist. Mit Verbleib der Radwege ist damit die Einrichtung von Senkrechtparken, wie 
ursprünglich diskutiert, nicht möglich. 
Ein Entfall und Demarkierung der Schutzstreifen würde den Zustand vor Ort auf den Zeit-
punkt vor der Markierung zurücksetzen. Hierbei würden der Mehrwert und die positiven Ef-
fekte, die in der Untersuchung dargelegt werden, entfallen. 
Die Verwaltung empfiehlt, die duale Führung mit Schutzstreifen und paralleler Nutzung der 
Radwege dauerhaft beizubehalten. Dadurch bleiben die Vorteile der beiden 
Radverkehrsfüh-rungen in diesem Bereich erhalten. Die duale Führung bleibt auf der 
Westseite – wie zurzeit – durchgehend ermöglicht.
Auf der Ostseite erfolgt im Falle der Beibehaltung der dualen Führung der Umbau für die 
Ladezone im Bereich der Gaststätte „Zum Boor“. In diesem Rahmen wird der Radweg in 
einen Gehweg ohne Radnutzung umgewandelt.

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Anhang zum Untersuchungsbericht „Testphase Fahrradschutzstrei-
fen“ auf der Siegburger Straße 
Anhang 1: Optimierung der Schutzstreifen 
Abbildung 1: Verbesserung der Markierung 
Die Schutzstreifen wurden in beiden Fahrtrichtungen jeweils am Ende mit einer Furtmarkie-
rung ergänzt, die vom Schutzstreifen auf den Radweg schwenkt. In Fahrtrichtung Innenstadt 
wird das Ende des Schutzstreifens und der Beginn des benutzungspflichtigen Radweges 
durch die zusätzliche Markierung verdeutlicht. In Fahrtrichtung Porz wird die Wahlmöglichkeit 
zwischen der weiteren Nutzung der Fahrbahn oder des nicht benutzungspflichtigen Radwe-
ges durch die Neumarkierung verdeutlicht.

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Vorläufiger Untersuchungsbericht zur „Testphase Fahrradschutzstreifen“ 
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Abbildung 2:optimierte Beschilderung zur Verdeutlichung des Modellversuchs 
Die Verwaltung hat ein Hinweisschild entworfen, das den Radfahrenden die Wahlfreiheit zwi-
schen den Schutzstreifen und den nicht benutzungspflichtigen Radwegen aufzeigt. Das 
Schild wurde am Beginn der Schutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen vor Hausnummer 264 
und 363 sowie am Ende des Schutzstreifens in Fahrtrichtung Porz vor Hausnummer 358a 
angebracht.

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Abbildung 3: Engstelle an der Gaststätte "Zum Boor" 
Abbildung 4: geplante Ladezonen (rot) im Untersuchungsgebiet

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Anhang 2: Erhebung der Geschwindigkeiten 
Die Stadt Köln hat die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge im Bereich der neuen Schutz-
streifen untersucht. Hierdurch sollte analysiert werden, ob und wie sich der Schutzstreifen 
auf die Geschwindigkeiten der Kfz auswirkt. Die Untersuchungen fanden einmal im Jahr 
2015, vor Einrichtung der Schutzstreifen und einmal im Jahr 2016, nach der Optimierung der 
Schutzstreifen, statt. 
Die Untersuchung zeigt in nahezu allen Parametern, dass nach der Markierung der Schutz-
streifen die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zurückgegangen sind. Von besonderer 
Aussagekraft ist der „V85“ Wert. Er beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Ver-
kehrsteilnehmer eingehalten wird. Dieser Wert wurde im Querschnitt um 4 Km/h verringert.  
Vormals war ein 5,54 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden. Durch die beidseiti-
gen Schutzstreifen wurden die Fahrstreifen auf eine regelkonforme Breite von je ca. 3,50 m 
reduziert. Den Erfahrungen zufolge führen übermäßig breite Fahrstreifen bei Kraftfahrzeugen 
oftmals auch zu einer höheren Geschwindigkeit. Den Messungen nach zu urteilen, trifft das 
auch auf die Siegburger Straße zu. Die Präsenz der Radfahrenden als zusätzliche Verkehrs-
teilnehmer führt zu einer verstärkten gegenseitigen Rücksichtnahme und damit zur weiteren 
Verringerung der Geschwindigkeit. 
Vmin Vmax Vavg V15 V50 V85 Vexc % 
2015 3 99 40 30 41 49 10.6 
2016 4 84 34 23 36 45 4.5 
Differenz +1 -15 -6 -7 -5 -4 6.1 
V15: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 15 % der Fahrzeuge 
V50: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 50 % der Fahrzeuge 
V85: Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge 
Beschreibungen 
Vmin: Minimale Geschwindigkeit 
Vmax: Maximale Geschwindigkeit 
Vavg: Durchschnittliche Geschwindigkeit 
Vexc %: Geschwindigkeitsüberschreitung in %

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Anhang 3: Verkehrsfluss 
Vor der Markierung der Schutzstreifen existierte ein überbreiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung. 
Ohne die Durchfahrt einer Straßenbahn war das Nebeneinanderfahren von 2 Kfz ab-
schnittsweise möglich, führte immer wieder zu Konflikten zwischen den 
Verkehrsteilnehmenden. Ein reibungsloserer Verkehrsfluss war durch den überbreiten
Fahrstreifen nicht zu beobachten. Mit den Schutzstreifen wurde eine eindeutige, einstreifige 
und regelkonforme Führung geschaffen. 
Bei der Durchfahrt einer Straßenbahn reicht der daneben verbleibende Raum nicht aus, um 
dort den Kfz-Verkehr auf einem eigenen Fahrstreifen zu führen. Hier verbleibt der Autover-
kehr hinter oder vor der Straßenbahn. Dies war bereits vor der Markierung der Fall. Eine Be-
einträchtigung des Verkehrsflusses durch den Schutzstreifen ist damit nicht gegeben. 
Nachdem beim Runden Tisch Radverkehr Porz im Juni 2017 Zweifel an der Aussage, dass 
der Radfahrstreifen den Verkehrsfluss der Straßenbahnlinie 7 nicht beeinflusst, aufkamen, 
wurde die KVB erneut zum Einfluss des Schutzstreifens auf die Straßenbahnlinie 7 befragt. 
Laut Aussage der KVB sei es sehr schwer, die Auswirkungen des Schutzstreifens auf die 
Linie 7 zu beurteilen. Im Bereich des Modellprojekts wirken sehr viele Einflussfaktoren, wie 
parkende und haltende Kfz, Abbiegevorgänge oder querende Fußgänger. Einzelne Fälle, bei 
denen sich die Straßenbahn und Radfahrende gegenseitig behindert haben, wurden beo-
bachtet. Der Einfluss des Schutzstreifens auf die Pünktlichkeit der Linie 7 kann von der KVB 
nicht eindeutig beurteilt werden.

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Anhang 4: Radverkehrszählungen 
Um das Nutzungsverhalten der Radfahrenden auf den Schutzstreifen und den Radwegen zu 
dokumentieren, wurden insgesamt 6 Radverkehrszählungen vor Ort durchgeführt.
Es zeigt sich, dass die baulichen Radwege seit der Installation der Schutzstreifen immer 
noch bevorzugt genutzt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl an täglichen 
Radfahrenden und die prozentuale Nutzung der Schutzstreifen und der Radwege. 
Stadtauswärts Stadteinwärts 
Schutzstreifen Radweg Schutzstreifen Radweg 
16.03.16 
750 Radfahrer/Tag 
VOR DER OPTIMIERUNG 
27 % 73 % 27 % 73 % 
NACH DER OPTIMIERUNG 
28.06.16 
950 Radfahrer/Tag 
32 % 68 % 24 % 76 % 
07.09.16 
450 Radfahrer/Tag 31 % 69 % 14 % 86 % 
30.03.17 
1.520 Radfahrer/
Tag 
33 % 67 % 12 % 88 % 
11.05.17 
710 Radfahrer/Tag 31 % 69 % 19 % 81 % 
21.06.17 
1.200 Radfahrer/
Tag 
25 % 75 % 20 % 80 % 
Gesamt 
Ca. 930 Radfahrer/Tag ca. 30 % ca. 70 % ca. 19 % ca. 81 % 
Die hochgerechneten Tageswerte der Radverkehrszählungen schwanken stark. Tendenziell 
ist ein geringer Anstieg der absoluten Radverkehrszahlen zu belegen und wird durch das 
Diagramm veranschaulicht. 
0
500
1000
1500
16.03.2016 28.06.2016 07.09.2016 30.03.2017 11.05.2017 21.06.2017
Anzahl der Radfahrenden 
(hochgerechnete Tageswerte)

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Anhang 5: Befragung von Radfahrenden im Modellgebiet 
Im Juni und August 2017 wurden Radfahrende an 2 Tagen im Modellgebiet von Mitarbei-
tenden der Verwaltung befragt. Ziel der Befragungen war es, herauszufinden, warum die
befragten Personen sich für den Radweg bzw. Schutzstreifen entschieden haben. 
Zusätzlich wurden die Befragten zu ihren Start- und Zielpunkten befragt. Es wurden 
insgesamt 50 Personen befragt, von denen 14 auf dem Schutzstreifen und 36 auf dem 
Radweg im Bereich des Modellversuchs fuhren. 
Die Aussagen der Befragten stellen ein zweigeteiltes Bild dar. Es gibt Personen, die den 
Schutzstreifen bevorzugen und Personen, die lieber den Radweg benutzen. Zwischen den 
beiden Polen befindet sich eine dritte Gruppe von Radfahrenden, die sich über die Wahl der 
Radverkehrsinfrastruktur keine Gedanken macht und mal auf dem Schutzstreifen fährt, mal 
auf dem Radweg unterwegs ist.  
Die Gründe für die Nutzung der jeweiligen Infrastruktur sind vielfältig: 
 Der Schutzstreifen wird geschätzt, weil man hier schnell vorankommt (4 Nennun-
gen), die Oberfläche ebener ist (2 Nennungen) und es zu keinen Konflikten mit
Fußgängern kommen kann (2 Nennungen).
 Der Radweg hingegen wird aufgrund seiner gefühlten Sicherheit (23 Nennungen),
aus Gewohnheit (4 Nennungen) und der besseren Erreichbarkeit der Nahversor-
gung (5 Nennungen) gewählt.
Aus dem Meinungsbild geht hervor, dass für die Befragten sowohl gute Gründe für den 
Schutzstreifen als auch für den Radweg bestehen. So könnte das Entfernen eines der Rad-
verkehrsinfrastrukturelemente zur Benachteiligung einer Radfahrendengruppe führen. Daher 
sollten vor dem eventuellen Abbau einer Radverkehrsinfrastruktur die Folgen genau abge-
wägt werden.

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Anhang 6: Bedeutung der Siegburger Straße für das Radverkehrsnetz 
Die Bedeutung der Siegburger Straße für den Radverkehr unterscheidet sich je nach räumli-
cher Dimension. Auf kleinräumlicher Ebene für Fahrten mit dem Rad innerhalb des Stadtteils 
Poll hat die Siegburger Straße eine ungleich höhere Bedeutung als für den überbezirklichen 
Radverkehr.  
Die Siegburger Straße nimmt in Poll eine wichtige Rolle für den Radverkehr ein. Sie verläuft 
zentral durch den Stadtteil und verbindet die nördlichen und südlichen Gebiete des Stadtteils 
miteinander. Viele Nahversorgungseinrichtungen machen die Siegburger Straße zu einem 
attraktiven Ziel für Radfahrende innerhalb Polls. 
Die vermehrte Nutzung der Siegburger Straße könnte auch auf die „Insellage“ Polls zurück-
zuführen sein (vgl. Abbildung 5). Der Stadtteil ist umgeben von natürlichen (Rhein) und 
künstlichen Barrieren (Autobahn A4 und Gleisanlagen), die durch eine begrenzte Anzahl von 
Unterführungen oder Brücken überwunden werden können. Folglich hat der Stadtteil ver-
gleichsweise wenig Ein- und Ausfallstraßen. Durch die geringe Summe der Ein- und Ausfall-
straßen erhalten all diese Straßen zwangsläufig eine größere Bedeutung und werden dem-
entsprechend häufiger benutzt. 
Die Annahme, dass die Siegburger Straße für den kleinräumigen Radverkehr innerhalb Polls 
vermehrt genutzt wird, als für überbezirkliche Fahrten kann durch die Betrachtung der Start 
und Zielpunkte der Radfahrenden während der Befragungen zusätzlich bestätigt werden. 
Von den 50 Befragten, gaben insgesamt 42 Personen an, ihr Ziel- und/oder Startpunkt liege 
in Poll.  
Ein Vergleich der Radverkehrszahlen der Alfred-Schütte-Allee mit denen auf der Siegburger 
Straße belegt, dass ein Großteil der überbezirklichen Fahrten über die Route am Rhein vor-
genommen wird. Die Route entlang des Rheins auf der Alfred-Schütte-Allee ist in etwa 700 
Meter länger. Das flüssigere Vorankommen und das niedrigere Verkehrsaufkommen entlang 
des Rheins sind aus Sicht der Radfahrenden wahrscheinlich die wichtigsten Motive für die 
Wahl dieser Route bei überbezirklichen Fahrten.

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Abbildung 5: Modellgebiet mit Querstraßenverbindungen und Ein- & Ausfallstraßen
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Abbildung 6: Der Stadtteil Poll, vielbefahrene Radrouten

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Abbildung 7: Erhebung der Radverkehrszahlen in Poll und Lage der Zählstellen

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Anhang 7: Videobefahrungen zur Analyse der Konfliktsituationen 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen wurden Videobefahrungen mit einer auf dem Fahr-
rad montierten Kamera durchgeführt. Die Befahrung dient der Dokumentation und Analyse 
von Konfliktsituationen auf der Siegburger Straße zwischen Radfahrenden und anderen 
Verkehrsteilnehmenden.
Das Modellgebiet wurde mehrere Male auf den Schutzstreifen und auf den Radwegen abge-
fahren und die Fahrten dabei aufgezeichnet. Bei der anschließenden Sichtung des Videoma-
terials wurden die aufgezeichneten Konfliktpunkte auf einer Karte nach Typ des Konflikts 
farblich markiert (vgl. Abbildung 8 bis 11). Auf den Schutzstreifen entstanden die Konflikte 
durch parkende und haltende Kfz, abbiegende Kfz und den Lieferverkehr. Auf den Radwe-
gen traten Konflikte mit zu Fuß Gehenden, mit haltenden und parkenden Kfz sowie in
Bereichen der Außengastronomie auf. 
Die Videobefahrungen verdeutlichen, in welchen Bereichen Konflikte zwischen Radfahren-
den und anderen Verkehrsteilnehmenden auftreten. Besonders im südlichen Teil des
Modellversuchs zwischen Hausnummer 329 und Hausnummer 371 waren vermehrt 
Konflikte zu beobachten. 
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Abbildung 8: Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem 
baulichen Radweg (Abschnitt Nord) 
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Abbildung 9: Konflikte vom Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem
baulichen Radweg (Abschnitt Süd) 
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Abbildung 10: Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem 
Schutzstreifen (Abschnitt Nord) 
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Abbildung 11:Konflikte von Radfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf dem
Schutzstreifen (Abschnitt Süd) 
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Beratungsverlauf (3)

11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
13.06.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Siegburger Straße 333
  • Raiffeisenstraße
  • Jakob-Kneip-Straße
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Straße 3
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
2937/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2018
Erstellt
04.09.2018 08:31