1049/2024
Haushaltsplan- Entwurf 2025/2026
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20/202/2 Vorlagen-Nummer 1049/2024 Freigabedatum 02.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan- Entwurf 2025/2026 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf 1.435.600 € p.a. festzusetzen. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Beträge: 1 Innenstadt 165.100 € 2 Rodenkirchen 149.900 € 3 Lindenthal 192.900 € 4 Ehrenfeld 148.400 € 5 Nippes 155.600 € 6 Chorweiler 119.200 € 7 Porz 153.400 € 8 Kalk 160.300 € 9 Mülheim 190.800 € Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.435.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjah- ren praktizierten Vorgehensweise. Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 zunächst noch zentral im Teiler- gebnisplan 1801 – Bezirksorientierte Mittel in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veran- schlagten Mittel in Höhe von 1.435.600 € hat die Verwaltung auf Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen- Nr. 3619/2019), je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Einwohner*in einen Kopfbetrag in Höhe von 1,07 € sowie die Statistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner*innen zum 31.12.2023 3 zugrunde gelegt. Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2025/2026 die folgende Aufteilung auf die einzelnen Stadtbezirke: Bezirk Einwoh- ner*innen Kopfbetrag je Einwoh- ner*in Anteil der Einwohner* innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 € 3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 € 4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € Summe 1.088.964 1.165.191 € 1.435.191 € 1.435.600 €
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1049/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.05.2024
- Erstellt
- 19.03.2024 13:50