2153/2024
Prüfauftrag zur Vorlage 3326/2023 - Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim aus der Ratssitzung vom 21. März 2024
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Mitteilung Ausschuss
3149 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 21.10.2024 2153/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.11.2024 Prüfauftrag zur Vorlage 3326/2023 - Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim aus der Ratssitzung vom 21. März 2024 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031 beschlossen und beauftragte die Verwaltung zu prü- fen - 1. ob die André-Thomkins-Schule (ATS) als Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt werden kann, - 2. ob die ATS im Anschluss einer möglichen Interim-Nutzung für das Hölderlin-Gymna- sium als Grundschulstandort oder auch als neuer Standort der TAS oder auch als Erwei- terung des Genoveva-Gymnasiums weitergenutzt werden kann und - 3. ob eine Nutzung / Einbeziehung der Gebäude vom Flowfact in die genannten Überle- gungen möglich ist. Die Verwaltung teilt folgendes Zwischenergebnis der laufenden Prüfung mit: Die für die Durchführung der städtebaulichen Machbarkeitsstudie erforderlichen Freiberufli- chen Leistungen wurden europaweit ausgeschrieben und vergeben. Die Studie befindet sich in den Anfängen. Mit dem Ratsbeschluss 3309/2023 wurde die Verwaltung zudem beauftragt, Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH zur Errichtung einer Dreifachturnhalle in Kombina- tion mit dem Neubau des Genovevabads aufzunehmen. Im Rahmen der Studie wird deshalb die Unterbringung des schulischen Bedarfs in Kombination mit der Neubaumaßnahme des Genovevabads überprüft. Zu 1.) Die Überprüfung zu Punkt 1 erfolgt zurzeit in 2 Varianten: Variante 1 berücksichtigt den Bestand der André-Thomkins-Schule in Zusammenhang mit ei- nem zusätzlichen Erweiterungsbau als Interim für das Hölderlin-Gymnasium. Variante 2 sieht einen Abbruch der André-Thomkins-Schule in Zusammenhang mit der Errich- tung eines Neubaus als Interim für das Hölderlin-Gymnasium vor. Im Rahmen der Studie werden im ersten Schritt insbesondere bau- und planungsrechtliche Aspekte überprüft. Das Ergebnis der Studie liegt voraussichtlich Anfang 2025 vor. 2 Zu 2.) Die zu 1.) genannte Machbarkeitsstudie schließt die Prüfungen mit ein, ob die André-Thom- kins-Schule nach einer Interimsnutzung für das Hölderlin-Gymnasium für eine neue Grund- schule oder als Erweiterung des Genoveva-Gymnasiums genutzt werden kann. Das Ergebnis ist abzuwarten. Die Verwaltung befindet sich mit den Träger der TAS in enger Abstimmung. Hierbei werden Überlegungen zur Standortsituation der TAS begleitet und verschiedenste Standortoptionen erörtert. Zu 3.) Das „Flowfact“ Gebäude liegt angrenzend an der Andre-Thomkins-Schule. Die An- schrift des „Flowfact“ lautet Holweider Straße 2a. Das Grundstück ist kürzlich an eine Kapitalgesellschaft in München verkauft worden. Über die künftigen Nutzungsabsichten ist der Verwaltung nichts bekannt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2153/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 09.07.2024 11:51