Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates betreffend "Gewerbegebiet Immendorf"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0751/2025 vom 12.03.2025
Stand: Am 13.03.2025 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 12.03.2025 0751/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 13.03.2025 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates betreffend "Gewerbegebiet Immendorf" Mit Anfrage AN/0290/2025 vom 10.03.2025 bittet die CDU Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Gewerbegebiet Immendorf: 1. Wie viele Baugrundstücke stehen insgesamt zur Verfügung? Wie viele Grundstücke sind verkauft? Wie viele Baugenehmigungen sind bisher erteilt? 2. Ein 25.000 m2 großes Grundstück ist für die AWB reserviert. Dieses Grundstück wird von der AWB nicht weiter benötigt. Wann wird das Grundstück seiner ursprünglichen Bestimmung für die Ansiedlung von KMU – Betrieben wieder freigegeben? Antwort der Verwaltung: 1) Insgesamt stehen nach jetziger Parzellierung 33 Baugrundstücke zur Verfügung, wo- bei 17 dieser Grundstücke bereits verkauft sind. Drei bereits verkaufte Grundstücke wurden zwischenzeitlich rückabgewickelt. In zwei Fällen war die konjunkturelle Ent- wicklung im Anschluss an den Beginn des Ukrainekriegs maßgeblich, weshalb die Vor- haben seitens der Käufer wirtschaftlich nicht mehr darstellbar waren. Im dritten Fall hat der Käufer des Grundstücks über mehrere Jahre hinweg seine Bauabsichten vermis- sen lassen und die Bauverpflichtungsfrist wurde trotz Verlängerung durch die Stadt nicht eingehalten. Es liegen 11 Baugenehmigungen vor und 5 offene Bauanträge sind derzeit in Bearbei- tung. Hinweis: Bezüglich der Anzahl der Baugenehmigungen und -anträge wurden nur dieje- nigen Vorhaben aufgelistet, die auch tatsächlich realisiert wurden bzw. realisiert wer- den sollen. Abgelehnte/zurückgezogene Bauanträge, nachträgliche Veränderungsan- träge, Befreiungen und Baugenehmigungen, die nicht baulich umgesetzt werden, wur- den nicht einbezogen. 2) Das für die AWB reservierte Grundstück wird für die Vermarktung an KMU-Betriebe freigegeben, sobald eine formelle Bestätigung der AWB vorliegt, dass das Grundstück nicht mehr benötigt wird. Diese wird erwartet. Gez. Haack
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