JHA/042/2025
Ausschusspapier auf Bundesebene: "Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe" (2025) Kinderarmut wirksam begegnen – die Düsseldorfer Präventionskette als nachhaltiges Modell kommunaler Verantwortung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ausschusspapier kommunale Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe
47450 Zeichen
1
Prävention von Kinderarmut auf kommunaler
Ebene – eine nationale Aufgabe
Inhalt
I. Einleitung ............................................................................................................. 1
II. Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe ............................................. 4
1. Was ist Prävention von Kinderarmut? ............................................................... 4
2. Was kann Prävention von Kinderarmut leisten? ............................................... 5
III. Wie kann Prävention von Kinderarmut gelingen? ................................................ 6
1. Kommunikation und Wissensmanagement ....................................................... 6
2. Qualitätsentwicklung ......................................................................................... 8
3. Kooperation ...................................................................................................... 9
4. Strukturen und Instrumente weiterentwickeln ................................................. 11
IV. Fazit ................................................................................................................... 15
I. Einleitung
Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP
Kinderchancen) vom 5. Juli 2023 setzt die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer
Europäischen Garantie für Kinder um. Ziel der EU-Kindergarantie ist es, Armut und
soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang
von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Kinder1 zu kostenloser frühkindlicher
Bildung, Betreuung und Erziehung, zu kostenloser Bildung und kostenloser
Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum
gewährleistet wird.2
Hierzu werden bis zum Jahr 2030 gemeinsam mit Ländern, Kommunen sowie der
Zivilgesellschaft die Zugänge in diesen Handlungsfeldern verbessert. Gemeinsam
muss Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe begriffen werden. Das
vorliegende Papier formuliert dafür eine Idee und liefert Gelingensbedingungen für
die Umsetzung. Das Papier wurde im NAP-Ausschuss3, der die Umsetzung des NAP
Kinderchancen begleitet, in der Sitzung am 24.3.25 im Konsens geeint. Das Papier
ist dabei kein offizielles Empfehlungspapier und trifft weder Festlegungen der
1 Im gesamten Papier sind junge Menschen bis 18 Jahre gemeint.
2 Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für
Kinder.
3 Liste der Mitglieder unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/nationaler-aktionsplan-
kinderchancen/der-nap-ausschuss-als-austausch-vernetzungs-und-kommunikationsplattform-zwischen-bund-
laendern-kommunen-wissenschaft-und-zivilgesellschaft-203078.
2
Bundesressorts, noch der Länder oder Kommunen. Es hat einen deskriptiven
Charakter und gibt als Ergebnis des NAP-Ausschusses Verantwortungsträger*innen
in Politik, Verwaltung und Fachpraxis Hilfestellung bei der Prävention von
Kinderarmut. Autor des vorliegenden Papiers ist somit der NAP-Ausschuss.
Das vorliegende Papier nimmt die Handlungsoptionen von Bund, Ländern und
Kommunen gleichermaßen in den Blick. Ziel ist es, eine Idee der Prävention
von Kinderarmut als nationale Aufgabe auszubuchstabieren, gemeinsam mit
den Trägern eine kindorientierte Infrastruktur zu stärken und herauszuarbeiten,
wie durch Verzahnung aller beteiligten Akteure die kommunale Prävention von
Kinderarmut unterstützt werden kann. Adressat des Papiers sind politisch-
gestalterisch Handelnde in Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene.
Ziel ist es, in jeder Kommune eine kindorientierte Infrastruktur zu unterstützen und
dort, wo diese noch nicht existiert, anzustoßen: Ausgehend von der Verwirklichung
der Kinderrechte (Schutz, Teilhabe, Entwicklung) stellt eine kindorientierte
Infrastruktur die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt – und ist
damit inklusiv ausgerichtet. Eine kindorientierte Infrastruktur ist auch eine
familienorientierte Infrastruktur und nimmt die Familie als Ressource mit in den Blick.
Ein Aufwachsen in finanzieller Armut hat erhebliche Auswirkungen auf diese
Teilhabe. Eine finanziell und personell gut und nachhaltig ausgestattete
kindorientierte Infrastruktur begegnet dieser Herausforderung und trägt im
erheblichen Maße zu einem chancengerechten Aufwachsen aller Kinder und
Jugendlichen bei, indem sie zielgruppenspezifische Zugänge zu unterstützenden und
präventiven Angeboten bereithält, die allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe
ermöglichen.
Das Präventionsdilemma, wonach armutsgefährdete Kinder deutlich seltener an
entsprechenden Angeboten teilnehmen, stellt dabei eine besondere Herausforderung
dar. Die Inanspruchnahme und die dementsprechende Ausgestaltung der Angebote
ist daher von großer Bedeutung.4 Der Weg zu einer kindorientierten Infrastruktur wird
durch integriertes Handeln aller verantwortlichen (föderalen) Ebenen sowie dem
effektiven Zusammenwirken aller Beteiligten auf kommunaler Ebene erheblich
unterstützt – ein Anspruch, der sich in der Prävention von Kinderarmut wiederfindet.
Fast jedes vierte Kind in Deutschland ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht.5 Dies ist niemals selbstverschuldet, sondern hat strukturelle Ursachen.
Daraus ergibt sich, dass der Staat zur Überwindung von Armut nicht ausschließlich
4 Meysen, Thomas/Lohse, Katharina/Tölch, Julia: Kommunale Armutsprävention und der Beitrag des Rechts, in:
Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in
Deutschland“, Drucksache 20/14800, 2025.
5 Im Jahr 2023 lag der Anteil von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern und Jugendlichen bei
23,9 Prozent: ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in
Deutschland, in: Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für
Kinder in Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025.
3
auf die individuelle Eigenverantwortung verweisen kann.6 Im Nationalen Aktionsplan
„Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP Kinderchancen) werden mit einem
mehrdimensionalem Armutsverständnis jene Kinder und Jugendliche in den Blick
genommen, die in Haushalten leben, welche entweder von monetärer Armut bedroht
bzw. materiell und sozial erheblich benachteiligt sind, bei welchen die Eltern eine
sehr geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen oder bei denen mehrere dieser Merkmale
zutreffen.7 In einigen Gruppen ist das Risiko, von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht zu sein, besonders stark: Fast ein Drittel der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedrohten Kinder und Jugendlichen in Deutschland (31,1 Prozent) lebt
(Stand 2022) in einem Haushalt von Alleinerziehenden, in den allermeisten Fällen bei
alleinerziehenden Müttern. Weiterhin sind Kinder aus Familien mit Behinderung, aus
Familien mit Migrationsgeschichte oder aus Mehrkindfamilien in erhöhtem Maße
betroffen.8
Zentral für die materielle Grundversorgung ist der Zugang zu guter, d.h. auch
existenzsichernd entlohnter Erwerbstätigkeit der Eltern und dem vorgelagert der
Zugang zu und die Nutzung von Kinderbetreuung. Aus dem mehrdimensionalen
Armutsbegriff der EU-Kindergarantie folgt, dass deren Bekämpfung immer beides –
sowohl die materielle Grundversorgung als auch den Ausgleich sozialer
Benachteiligung in den Blick nehmen muss. Entsprechend ist Teilhabe ein
elementarer Schlüssel, mit dem die langfristigen Folgen eines Aufwachsens in Armut
für Kinder und Jugendliche gemindert werden können. Dies gilt auch für das Ziel, die
intergenerationale Weitergabe von Armut zu unterbrechen.
Gerade bei Mehrfachbelastung ist eine breitere Angebotspalette zur Unterstützung
essenziell, um Nachteile von strukturellen Bedingungen (Aktivierungslast,
Zugänglichkeit, Ernährungsumgebungen) oder Lebenslagen (Erwerbslosigkeit,
Alleinerziehend, niedriger Bildungsstand, behinderungsbedingte Nachteile und
chronische Erkrankungen, unzureichende Deutschkenntnisse) durch gezielte
Unterstützung zu überwinden.9
Als Orte der Daseinsvorsorge spielen Kommunen hierbei eine besondere Rolle. Sie
stellen die soziale Infrastruktur bereit und leisten so einen bedeutenden Beitrag, um
Armut und Armutsfolgen zu begegnen sowie Chancengleichheit und Teilhabe zu
erhöhen. Damit bilden die Kommunen den Nukleus zur Verwirklichung von
Kinderchancen. Sie in dieser großen Herausforderung zu unterstützen, ist Anliegen
des NAP Kinderchancen.
6 Meysen et al., 2025.
7 ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in Deutschland, in:
Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in
Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025.
8 ServiKiD, 2025.
9 Meysen et al., 2025.
4
II. Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe
1. Was ist Prävention von Kinderarmut?
Prävention von Kinderarmut, wie wir es in diesem Papier verstehen, kann die
Ursachen von Armut verringern und langfristig abbauen. Dabei setzt sie an den
Folgen bereits existierender Armut an mit dem Ziel der Herstellung von
Chancengerechtigkeit.
Kommunale Armutsprävention setzt an der kleinsten politisch-geografischen
Verwaltungseinheit an: an der kommunalen Ebene – und ermöglicht somit eine
sozialräumliche Betrachtung. Dem Präventionsansatz liegt ein mehrdimensionaler
Armutsbegriff (s.o.) zugrunde, der die Prävention von Armut in allen
Lebensbereichen des Kindes anstrebt – entsprechend des NAP Kinderchancen:
frühkindliche Bildung und Betreuung, schulische Bildung und schulbezogene
Aktivitäten, Ernährung, Gesundheit (mental und körperlich), Wohnen. Dabei lassen
sich die Handlungsfelder unbedingt durch die Zugänge zu außerschulischen Sport-,
Kultur- und weiteren Bildungs- und Freizeitangeboten erweitern.
Im Zentrum kommunaler Armutsprävention steht der Netzwerkgedanke: Angebote
und Maßnahmen werden ressort-, fach- und ebenenübergreifend gedacht und
zusammengeführt, an den Bedarfen vor Ort (also kleinräumig) orientiert. Prävention
von Kinderarmut ist niedrigschwellig und adressatengerecht. Orientierung geben
dazu bereits laufende Programme auf Bundes- und Länderebene: Die
Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Bundesstiftung Mutter und Kind oder das
kommunale Vernetzungsprogramm ElternChanceN sind Erfolgsbeispiele, decken
aber nur einen begrenzten Ausschnitt der Lebensphasen ab. Einen weiteren
Orientierungsrahmen geben auf der Länderebene die Programme zur Förderung von
Präventionsketten/-netzwerken – doch auch sie sind nicht flächendeckend
vorzufinden.
Die Kernelemente kommunaler Prävention von Kinderarmut sind:
• Sie erfolgt integriert, kooperativ und vernetzt, ebenen-, fach- und
ressortübergreifend – nicht an eine einzelne Institution gebunden.
• Prävention von Kinderarmut hilft, Risiken zu vermeiden und Ressourcen zu
stärken.
• Sie orientiert sich an den Lebensphasen und Lebenslagen sowie an den
Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern.
• Prävention von Kinderarmut stärkt die Ressourcen der Kinder und
Jugendlichen, auch über deren Familien, und verbindet Prävention mit
Potenzialförderung – eine kindorientierte sozialräumlich orientierte
Infrastruktur muss auch familienorientiert sein.
Damit dies gelingt muss Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe
begriffen werden, indem Länder und Bund die Rahmenbedingungen für die Arbeit vor
Ort schaffen. So kann in gemeinsamer Verantwortung eine Gesamtstrategie
Prävention von Kinderarmut entstehen. Am Handlungsfeld Bildung wird dies deutlich:
5
Der Bildungserfolg und der Gesundheitsstatus von Kindern und Jugendlichen und
damit ihr Risiko, auch als Erwachsene in Armut und Krankheit zu leben, stehen
derzeit noch immer in starkem Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status
des Elternhauses. Prävention von Kinderarmut setzt hier an, um allen Kindern die
Chance auf Gesundheit, Bildung und Förderung zu geben. Insbesondere die
Kultusministerien sollten daher Armutslagen in den Blick nehmen und auf
Länderebene gemeinsam mit Sozial-, Gesundheits-, Ernährungs- und
Familienministerien sowie Schulträgern die Infrastruktur vor Ort so weiterentwickeln,
dass sie einen effektiven, weil koordinierten und armutssensiblen, Beitrag für eine
Chance auf Bildung und Förderung leistet.
2. Was kann Prävention von Kinderarmut leisten?
Mit einer kindorientierten Infrastruktur reduziert Prävention von Kinderarmut die
negativen Auswirkungen und Folgen von Kinderarmut auf die
Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen. Sie trägt zur Chancengerechtigkeit bei
und beugt sozialer Ausgrenzung vor. Für die Wirkung stehen die Effekte für die
einzelnen Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.
Prävention von Kinderarmut mindert mittel- und langfristig Armut. Sie fördert
Zugänge zu Bildung und sozialer Teilhabe sowie armutssensibel gestalteten
Bildungsangeboten (auch außerschulisch) und damit die Chancen auf gelingende
Verselbstständigung10, einschließlich beispielsweise einer gelingenden
Erwerbsbiografie, gesundheitlichen Entwicklung oder Verwirklichung von
individuellen Lebenszielen wie der Karriere oder Familienplanung.
Damit ergeben sich neben den Effekten auf der individuellen Ebene auch Chancen
für die strukturelle Ebene: Ein Leben in Armut zieht hohe gesellschaftliche Kosten
nach sich (bspw. über gesundheitliche Kosten durch ernährungsmitbedingte
Krankheiten, angewiesen sein auf Leistungen der Mindestsicherung) – keine
Prävention von Kinderarmut zu betreiben ist volkswirtschaftlich teuer. Für Kommunen
ist eine effektive, personell und finanziell gut ausgestattete Regelinfrastruktur mit
bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten hingegen ein attraktiver Standortfaktor.
Eine Kommune, die durch Prävention von Kinderarmut deutlich macht, welchen
Stellenwert Kinderchancen und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hat, ist
besonders attraktiv für Familien.
Kernelement integrierter Zusammenarbeit ist die Vermeidung von
Doppelstrukturen und parallelem Arbeiten verschiedener Ämter und freier Träger.
Es geht nicht darum, in der Kommunalverwaltung zusätzliche Strukturen aufzubauen,
sondern an zentraler Stelle die Strukturen und Ressourcen so zu bündeln und
transparent zu machen, dass effektives Handeln im Sinne der Prävention möglich
wird. Prävention von Kinderarmut bietet damit die Chance auf eine effiziente
10 Siehe auch: Volf, Irina: Langzeitstudie zur Lebenssituation und Lebenslage von (armen) Kindern, 2023.
https://www.iss-ffm.de/themen/alter/projekte-1/langzeitstudie-zur-lebenssituation-und-lebenslage-armer-
kinder.
6
Strukturentwicklung. Dies ist vor allem in Zeiten von knappen Haushaltslagen und
knappen Personalressourcen von besonderer Bedeutung. Mit ihrem Beitrag für mehr
Chancengerechtigkeit und Teilhabe ermöglicht Prävention von Kinderarmut sozialen
Zusammenhalt vor Ort zu erleben. Sie leistet somit ihren Beitrag für das Vertrauen in
die staatlichen Strukturen und stärkt die Demokratie.
III. Wie kann Prävention von Kinderarmut gelingen?
Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe nimmt die gesamte öffentliche
Seite – Bund, Länder, Kommunen – gemeinsam mit den Trägern in Verantwortung.
Sowohl auf der Umsetzungsebene als auch bei Bund und Ländern ist die Einbindung
der Fachkräfteperspektive und Träger essenziell für den Erfolg. Erfahrungen zu den
oben dargestellten Potenzialen durch Prävention von Kinderarmut (Kapitel II) können
bereits in verschiedenen Kommunen und Ländern bestätigt werden. In vielen
Handlungsfeldern wurden in den Kommunen inzwischen erfolgsversprechende
präventive und integrierte Ansätze entwickelt. Teilweise wurde die Wirkung durch
eine wissenschaftliche Begleitforschung nachgewiesen.11 Diese Erfolge zeigen aber
auch: Die Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen vielfach über die
Kommunen, wofür es eine dauerhaft gesicherte Finanzierung braucht, um gute
Ansätze qualitativ in die Fläche zu bringen. Eine größere Verbreitung von Prävention
von Kinderarmut auf kommunaler Ebene kann nur dann gelingen, wenn für eine
hinreichende, verlässliche und dauerhafte Finanzausstattung auf Grundlage
kalkulierbarer Einnahmen gesorgt ist. Eine auskömmliche Finanzierung der
Regelinfrastruktur darf nicht unter die Räder von Sparzwängen gelangen.
Förderaufrufe auf Bundes- und Landesebene sind eine gute Ergänzung dazu,
müssen aber aufeinander abgestimmt werden.
Die Realisierung der nachfolgend skizzierten Handlungsoptionen ist auch abhängig
von der langfristigen Bereitstellung erforderlicher personeller Ressourcen.
Kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse sind in diesen wichtigen Handlungsfeldern zu
vermeiden. Es gilt, qualifiziertes Personal zu halten. Nur so kann langfristig Wissen
aufrechterhalten und auf Erfahrungen aufgebaut werden, was ein erheblicher Hebel
zur Qualitätssicherung und -steigerung ist.
Im Folgenden werden die Handlungsoptionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler
Ebene dargestellt. Im Konkreten orientieren sich die Optionen der drei
Verantwortungsebenen an (1) Kommunikation und Wissensmanagement, (2)
Qualitätsentwicklung, (3) Kooperation sowie (4) der Weiterentwicklung von
Strukturen.
1. Kommunikation und Wissensmanagement
Im Kern der Kommunikation steht die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu
Kinderarmut einerseits, die Veröffentlichung von Wissen und Daten zur Prävention
von Kinderarmut andererseits. Um die vorhandenen Strukturen hin zur
11 Das NRW Landesprogramm "kinderstark" zur kommunalen Armutsprävention ist wissenschaftlich evaluiert.
7
kindorientierten Infrastruktur weiterzuentwickeln (siehe I Einleitung), muss die
öffentliche Wahrnehmung und Diskussion von Kinderarmut kindorientiert sein. Der
Fokus muss weg von einer Defizit- hin zu einer Ressourcenorientierung. Dazu gehört
auch eine entsprechende innere Haltung und Überzeugung der Armutssensibilität bei
den Verantwortungsträger*innen in Politik, Verwaltung und Fachpraxis, mit der auf
die armutsgefährdeten oder -betroffenen Familien zugegangen und geschaut wird.
Der Bund schafft in seiner Vorreiterfunktion eine kommunikative Grundlage: Der
Bund kommuniziert die Bedingungen für ein chancengerechtes Aufwachsen und die
Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Ziel ist die ressortübergreifende und
gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit unzureichenden
Lebensbedingungen und die Übernahme politischer Verantwortung. Das betrifft
insbesondere die Sensibilisierung aller Akteure, die beim Thema Kinderarmut und
Teilhabe eine Verbesserung erwirken können (bspw. die Bundesressorts Familie,
Arbeit und Soziales, Inneres/Sport, Wohnen, Finanzen, Gesundheit, Bildung,
Ernährung). Armutssensible Kommunikation ist eine ressortübergreifende Aufgabe
auch auf Bundesebene, die demnach nicht allein in einem Ministerium angesiedelt
sein kann. Kommunikation muss sowohl zwischen den Ebenen als auch zwischen
Politik, Verwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Trägern stattfinden.
Dies braucht eine kontinuierliche Begleitung (s. Kapitel III.4 Strukturen und
Instrumente), die zu einem gemeinsamen Verständnis von Armut und Armutsfolgen
beiträgt. Länder und Kommunen sind angehalten, Bürger*innen,
Mandatsträger*innen, Verwaltungen und pädagogisches Personal für die Lage und
Bedarfe der Betroffenen zu sensibilisieren.
Im Zentrum des Wissensmanagements auf Bundes- und Länderebene steht die
Bereitstellung von Daten aus Statistiken, Forschung und Evaluation, mit denen
vollumfänglich die Indikatoren der EU-Kindergarantie abgebildet werden und welche
die Handlungsbedarfe sowie wirkungsorientierte Ziele zur Prävention von
Kinderarmut sichtbar machen. In einigen Ländern erfolgt dies bereits in im Hinblick
auf ihre Präventionsprogramme.
Statistiken, Forschung und Evaluationen sind die Basis der evidenzbasierten
Kommunikation, um politische Entscheidungsträger*innen davon zu überzeugen, die
Strukturen hin zu einer kindorientierten Infrastruktur weiterzuentwickeln. Effektive
Prävention von Kinderarmut erfolgt wirkungsorientiert: Zentral ist die Frage, was im
Hinblick auf die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen
wirkt.
Mögliche Datenlücken können durch Erhebungen geschlossen werden.12 Bund und
Länder können – sofern vorhanden – notwendige Daten und Statistiken bereitstellen,
aber auch Studien für die Schließung von Datenlücken anstoßen. Kommunen
können diese Angaben mit kommunalen Daten zusammenführen. Für die
12 Siehe auch Kapitel 2.1.3 zu den Datenlücken: ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der
Europäischen Garantie für Kinder in Deutschland, in: Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025
8
bedarfsorientierte Planung vor Ort, können Länder die Daten und Statistiken auf
lokaler Ebene bereitstellen, soweit diese nicht bereits dort vorhanden sind. Dies
ermöglicht die Identifizierung von Bedarfen und Handlungsfeldern im eigenen Land
sowie die daraus folgende Schwerpunktsetzung und Entwicklung landesweiter
Programmstrukturen.
Kommunen können unter Nutzung dieser bereitgestellten Daten und eigener
Bedarfserhebungen, die Handlungsschwerpunkte vor Ort identifizieren und eine
daran orientierte Angebotspalette entwickeln. Denn das Wissen im Sozialraum über
Adressaten und Anbieterseite ist nötig, um eine passgenaue Angebotsstruktur zu
koordinieren. Dabei geht es vor allem um die Verzahnung der vorhandenen
Angebote, um die Angebotsstruktur zu verbessern.
Daneben ist der Austausch von Good Practice zentral für das Wissensmanagement:
Bund und Länder können in ihrem Rahmen das Voneinanderlernen auf
Landesebene bzw. auf kommunaler Ebene fördern, beispielsweise durch
Fachtagungen, wie sie bereits von einigen Ländern und vom BMFSFJ als Teil des
NAP Kinderchancen umgesetzt werden. Im Sinne der Wirkungsorientierung und
Weiterentwicklung solcher Strukturen ist auch hier eine bundesweite Vernetzung
sinnvoll, die von einer zentralen Stelle beim Bund vorangetrieben werden kann
(siehe III.4: Geschäftsstelle Kinderchancen). In Zusammenarbeit mit den Ländern
können Kapazitäten genutzt werden, mit denen verstärkt Kommunen zum
Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und zur
Prävention von Kinderarmut erreicht werden können.
2. Qualitätsentwicklung
Qualitätsentwicklung und -sicherung ist ein begleitender Prozess. Dies ist
Orientierungsmaßstab für die oben genannten Evaluationen. Zur bundesweiten
Qualitätsentwicklung können Orientierungshilfen beitragen. Orientierungshilfen
bieten die Chance, die Verantwortungsebenen zu schärfen, gemeinsame
Verantwortung festzulegen, aber auch Grenzen zu ziehen, wo das Leistbare der
Kommunen liegt und ab welchem Punkt die Verantwortung von Land und Bund
übernommen werden muss. Bund, Länder und Kommunen können gemeinsam mit
den freien Trägern Orientierungshilfen erarbeiten, beispielsweise zur Prävention von
Kinderarmut/Präventionsketten, zur integrierten Jugendhilfeplanung oder zur
integrierten Sozialplanung. Für alle Orientierungshilfen gilt: Sie sollten so
ausformuliert sein, dass sie Bund, Ländern und Kommunen die nötige Flexibilität
aufrechterhalten, um den Bedarfen und finanziellen sowie organisatorischen
Voraussetzungen vor Ort gerecht werden zu können.
Maßstab für das kommunale Handeln ist die (Weiter-)Entwicklung hin zur
kindorientierten Infrastruktur: Wichtig ist es, die Kinder, Jugendlichen und Familien in
den Blick zu nehmen – nicht allein nach Leistungen des SGB VIII, sondern sie in
ihren Lebenslagen und unter Bezug aller Bereiche in den Blick zu nehmen. Vor Ort
ist es essenziell, wie auf Familien, Kinder und Jugendliche zugegangen wird. Ihre
Beteiligung ist sowohl für die passgenaue Entwicklung von Angebotsstrukturen wie
9
auch für die Wirksamkeit der Angebote nötig. Kinder- und Jugendbeteiligung
ermöglicht zudem Erfahrung von Selbstwirksamkeit und fördert so das
selbstbewusste und gesunde Aufwachsen von Kindern wie auch deren Fähigkeiten,
selbst Verantwortung zu übernehmen.13 Verwandtschafts- und
Nachbarschaftsnetzwerke, aber auch freundschaftliche Netzwerke sind
Anknüpfungspunkt für die bedarfsgerechten Angebote und die Stärkung der
Betroffenen. Eltern bzw. die Familien sind als vorrangige Sozialisationsinstanz und
auch im Sinne des elterlichen Erziehungsvorrangs stets wesentlicher Teil von
Netzwerkstrukturen.
Bei der Wahrnehmung ihrer Rechte werden Kinder durch ihre Eltern vertreten,
weshalb die Familie als Ressource zentral ist. Ergänzend brauchen Kinder und
Jugendliche aber auch elternunabhängige Förderung, insbesondere durch
altersgerechte und niedrigschwellig zugängliche Infrastruktur und Angebote.
Kommunen können dies beispielsweise, auch mit Unterstützung der Länder, über
das Solidarprinzip umsetzen, indem etwa Zugang zu Freizeitaktivitäten wie dem
kommunalen Schwimmbad, zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Vereinen
(bspw. Sport- und Musikvereine), zu Musik- und Kunstschulen, zu kostenfreiem
ÖPNV oder zu kostenfreien Kultureinrichtungen bereitgestellt wird.
Für den eigenen Qualitätsrahmen und ein entsprechendes kindorientiertes
kommunales Handeln ist es empfehlenswert, Ziele in einer Systematik von Mittel-
und Unterzielen zu operationalisieren bzw. eine kommunale Gesamtstrategie mit
zeitlicher Perspektive und Meilensteinplanung zu entwickeln. Dies sollte im
Zusammenspiel mit der kommunalen Datenlage (s. III.1) erfolgen: Jede Kommune
hat einen Überblick zu kommunalen Zahlen und Daten, zuweilen sind die
Instrumente zur Erhebung weit verbreitet (z.B. Bedarfsanalyse und darauf
abgestimmte Planung). Somit kann die Kommune über ihre Kernziele entscheiden.
3. Kooperation
Politik anhand von einzelnen Armutsfaktoren zu gestalten, entspricht nicht der
Lebenslage Betroffener. „Effektiv ist die zielgruppenspezifische Prävention […] erst
dann, wenn die politischen Maßnahmen und deren rechtliche Absicherung
aufeinander abgestimmt sind“.14 Insbesondere die Ressorts Familie, Bildung,
Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport, Bauen und Wohnen sowie Ernährung sollten
sowohl auf kommunaler, als auch auf Landes- und Bundesebene ihrer
gemeinsamen Verantwortung für Chancengleichheit nachkommen und entsprechend
koordiniert zusammenarbeiten. Mit dem NAP-Ausschuss besteht erstmalig eine vom
Bund initiierte Koordinierung zwischen Bund, Ländern, Kommunen, freien Trägern,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Diese koordinierende Arbeit sollte weiter
fortentwickelt werden, um geregelten Erkenntnistransfer zwischen Bund, Ländern
und Kommunen herzustellen. Der NAP-Ausschuss sollte zu einem echten
Arbeitsgremium fortentwickelt werden. Seine Wirkkraft kann der NAP-Ausschuss vor
13 Meysen et al., 2025.
14 Meysen et al., 2025.
10
allem dann entfalten, wenn die beteiligten Ressorts ihre Rolle mit einem
gestalterischen Mandat verbinden können.
Auf Bundesebene braucht es die Etablierung einer verlässlichen Kooperation und
damit auch Aktivierung der verschiedenen Ressorts. Echte Zusammenarbeit auf
Basis eines Commitments gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit muss
über den NAP-Ausschuss hinausgehen. Eine gute Basis würde eine Geschäftsstelle
Kinderchancen bilden (s. III.3), welche die vertikale und horizontale Kooperation
kontinuierlich begleitet und als Kommunikations- und Kooperationskanal dient. Ist
diese von den Leitungsebenen aller beteiligten Ressorts getragen, stärkt dies auch
die Gesamtverantwortung der Ressorts.
Eine funktionierende ressortübergreifende Zusammenarbeit sollte auf der
Bundesebene vorgelebt werden. Ideal wäre eine Selbstverpflichtung zur
ressortübergreifenden Zusammenarbeit zur Prävention von Kinderarmut. In einigen
Ländern hat sich bereits ein systematischer Austausch zwischen Kommunen
etabliert, der für jedes Land ausgeweitet werden kann. Eine Ausweitung und ein
deutschlandweiter Fokus auf Prävention von Kinderarmut ist allerdings bisher nicht
erreicht und im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse jedoch erstrebenswert.
Seitens des Bundes wurde im NAP Kinderchancen auch ein Länderaustausch auf
Arbeitsebene initiiert, der sich zur Umsetzung und zu Strategien der Prävention von
Kinderarmut austauscht. Dieser wäre nun von der Geschäftsstelle Kinderchancen
(s.u.) als feste Bund-Länder-Runde fortzuführen. Zudem sollten die
Koordinierungsstellen auf Landesebene in den regelmäßigen Austausch miteinander
gehen.
Gerade auf lokaler Ebene ist der Aufbau von Kooperations- und
Vernetzungsstrukturen essenziell für die gelingende Prävention von Kinderarmut.
Dies kann über eine kommunale Koordinierung erfolgen, die alle kommunalen
Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Sport,
Integration, Ernährung, Stadtplanung, Bauen und Soziales und auch Finanzen
systematisch vernetzt, um passgenaue Hilfen zu entwickeln und abzustimmen. Ziel
ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und ggf. abzubauen. Es geht darum,
Synergien zu erkennen und herzustellen. Für diese Koordinierung ist die Legitimation
aus der politischen Entscheidungsebene hilfreich. Somit wird gelingende
Koordinierung zur Frage der Haltung der Beteiligten. Oberste
Kommunalpolitiker*innen sind hier die Schlüsselfiguren, deren Unterstützungswille
und bewusste Entscheidung für das Thema auf kommunaler Ebene essenziell ist und
eine Arbeitskultur fördern kann, die von grundlegender Bereitschaft zur Kooperation
geprägt ist. Erfolgreiche Koordinierung und Kooperation gelingen unter Beibehaltung
einer gemeinsamen Verantwortung und Zuständigkeiten.
Gute Ansätze dafür gibt es bereits in etlichen Kommunen, sei es über die integrierte
Sozialplanung oder die integrierte Jugendhilfeplanung. Eine Koordinierung kann
auch mit bereits bestehenden Stellen in der Kinder- und Jugendhilfe oder im
Bildungsbereich verknüpft werden. Sind Kommunen Schulträger, gibt ihnen das
11
ebenfalls Handlungsmöglichkeiten. Mit Blick auf die Zuständigkeiten haben einige
Kommunen mit besonderen Herausforderungen zu tun, wenn sie beispielsweise gar
nicht Jugendhilfeträger sind. Denn gleichzeitig entlässt diese Tatsache sie nicht aus
der Verantwortung, eine kindorientierte Infrastruktur zu entwickeln. Mit dem
eingeübten wohlfahrtspluralistischen Arrangement werden
Kooperationsmöglichkeiten gut genutzt. Kooperation meint auch die Vernetzung mit
örtlichen Trägern – beispielsweise Trägern der freien Wohlfahrtspflege und / oder der
Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern, um die örtliche Infrastruktur
ganzheitlich zu einer kindorientierten fortzuentwickeln.
Um rechtskreis- und ämterübergreifende Kooperation voranzubringen, braucht es
zuweilen einen Organisationsentwicklungsprozess, mit dem die Zusammenarbeit der
Fachkräfte und Amtsleitungen begleitet wird. Dem förderlich sind
Fortbildungsangebote für Leitungen, um Methoden der ämter-, träger- und
fachübergreifenden Zusammenarbeit oder agiles Arbeiten zu vermitteln.
Mit Blick auf das NAP-Handlungsfeld der frühkindlichen Bildung und Betreuung
beispielsweise wird deutlich, dass Schnittstellen und damit Kooperationen auf allen
Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) anzustreben und vom Bund bis
hin zur Kommune integriert anzugehen sind. Denn gerade Bildungsübergänge sind
einschneidende Lebensphasen für Kinder und Jugendliche, was integrierte
Zusammenarbeit nötig macht. Dieser Ansatz gilt sowohl für die Zusammenarbeit der
Bundesressorts und der Ressorts eines Landes wie auch für die kommunale Ebene:
Schnittstellen zwischen Familie, Kindertagesbetreuung und Grundschule sowie
zwischen Grundschule, Freizeitangeboten und weiterführender Schule sollten in
Kooperation mit Eltern, Kindern und Einrichtungen in den Blick genommen werden.
Ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein präventives
und armutssensibles Angebot, das vor allem in der Zusammenarbeit
unterschiedlicher Professionen diese Wirkung entfalten können. Gemeinsame
Verantwortung von mehreren Ressorts (Landes- und Bundesebene) ist auszubauen.
Zuweilen sind hier einzelne Projekte / Förderlinien in gemeinsamer Zusammenarbeit
bereits ein guter Teilerfolg.
4. Strukturen und Instrumente weiterentwickeln
Um eine kindorientierte Infrastruktur in die Breite zu tragen, gilt es, auf bestehende
gute Praxis aufzubauen, an bewährte Instrumente anzuknüpfen und Wege in die
Fläche zu bringen, mit denen an Effektivität und Effizienz gewonnen werden kann.
Das heißt auch, in jeder Kommune anknüpfend an bestehende Berichterstattungen
(bspw. der Berichterstattung in der Jugendhilfeplanung, der integrierten
Sozialplanung oder Gesundheitsberichterstattung) eine Bestandsaufnahme des Ist-
Zustandes vorzunehmen – nur so kann entschieden werden, wo eine
Steuerung/Koordination der Aktivitäten im Kontext Kinderarmut sinnvollerweise
angesiedelt oder gestärkt werden soll (siehe III.1 Wissensmanagement).
Mit einem guten Mix aus kommunalen und landesseitig geförderten Strukturen kann
ein integriertes Vorgehen gelingen. Ziel ist, dass jeder junge Mensch einen Zugang
12
zu geeigneten Angeboten und Strukturen hat, um für sich einen guten Weg des
Aufwachsens zu gehen und diesen auch selbst aktiv zu gestalten. Für eine
ressortübergreifende Koordinierung (siehe auch Kapitel III.3 Kooperation) braucht es
Netzwerkstrukturen je Bundesland sowie auf Bundesebene. Grundsätzlich sollten
dabei bestehende Strukturen genutzt werden: Für den Bund wie auch je
Bundesland kann eine Koordinierungsstelle eingerichtet oder genutzt werden,
sofern diese vorhanden ist. Die Netzwerk- und Koordinierungsstellen halten die
Fäden in der Hand, koordinieren ressortübergreifende Zusammenarbeit und
sensibilisieren zu Armutslagen.
Auf Bundesebene eignet sich als Koordinierungsstelle eine Geschäftsstelle
Kinderchancen in der Bundesregierung mit Verbindlichkeit zum Austausch. Eine
zentrale Koordinierungsstelle kann mehr als Signalwirkung entfalten, um das
versäulte Denken zwischen den Bundesressorts aufzubrechen. Hier soll die
übergreifende Zusammenarbeit auf der Bundesebene koordiniert und gestaltet
werden. Die Koordinierung ist damit Kernaufgabe, verhindert unnötige
Doppelstrukturen und ermöglicht koordiniertes Handeln hin zu einer Gesamtstrategie.
Weitere Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Bündelung der Aktivitäten unter (1)
Wissensmanagement und Kommunikation, (2) Qualitätsentwicklung sowie (3)
Kooperation. Essenziell ist bei der Arbeit der Geschäftsstelle auch hier die
ressortübergreifende Zusammenarbeit, wenn es um folgende Aufgaben geht:
- Wissensplattform: Die Geschäftsstelle Kinderchancen führt wirkungsorientierte
Untersuchungen zur Prävention von Kinderarmut durch. Sie entwickelt und
verbreitet Wissen zu guter Praxis, strukturellen Rahmenbedingungen und
empirischen Grundlagen.
- Qualitätsentwicklung: Qualitätsentwicklungsprozessen vorausgeschaltet ist die
Klärung und Schärfung des Themenfelds Qualität – in Zusammenarbeit mit
Ländern und Kommunen können Fragen aufgegriffen werden wie: Welche
Daten sollen für eine gemeinsame Qualitätsentwicklung genutzt werden?
Welche Daten würde es dafür überhaupt geben? Was ist das Ziel einer
gemeinsamen Qualitätsentwicklung? Wie kann man evaluieren? Wie kann
man Entwicklung messen? Welche Orientierungshilfen sind gefragt?
- Vernetzungsstelle: Die Geschäftsstelle Kinderchancen vernetzt Ressorts und
Ebenen, verknüpft bestehende Strukturen und fördert den Austausch
zwischen Bund, Kommunen, Ländern und der Zivilgesellschaft.
- Koordinierungsplattform: Sie übernimmt die systematische Betrachtung der
Prävention von Kinderarmut in Deutschland ebenenübergreifend von den
Kommunen über die Länder bis hin zum Bund.15 Derzeit erfolgt dies u.a. über
den NAP-Ausschuss, der als Instrument der Geschäftsstelle weiter fortgeführt
werden sollte, um Erkenntnistransfer und Kooperationen zu stärken.
15 Fischer, Jörg: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommun en, in: Erster
Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“
Drucksache 20/14800, 2025.
13
- Strategieentwicklung: Kern ihrer Tätigkeit ist die flächendeckende Verbreitung
der kommunalen Prävention von Kinderarmut.
Auf Landesebene koordiniert eine im zuständigen Landesministerium angesiedelte
Beratungs- und Servicestelle für kommunale Prävention von Kinderarmut. Sie
begleitet die Landesprogramme fachlich, berät bei Bedarf die Kommunen und fördert
die Vernetzung sowie das Voneinanderlernen der Kommunen.
Verwaltung muss sich in Zeiten knapper personeller und knapper finanzieller
Ressourcen neu aufstellen. Daher geht es darum, Synergien zu schaffen,
Ressourcen zu steuern und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Antwort auf diese
Herausforderung ist effektive Koordination auf kommunaler Ebene: Eine
Koordinierungsstelle verbindet die Fachplanungen der Fachbereiche miteinander und
über die Rechtskreise hinweg. Diese Netzwerkstelle kann an bestehende
Koordinierungsstellen angeknüpft werden – zum Beispiel an Koordinierungsstellen
im Bildungsbereich. Auch gesetzlich verankerte Strukturen, wie die
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, die Jugendhilfeplanung oder die
strategische Sozialplanung sind gute Anknüpfungspunkte für Prävention von
Kinderarmut auf kommunaler Ebene. Ein Nebenher ist nicht im Sinne einer
integrierten Prävention von Kinderarmut.
Die Netzwerkkoordination ist integriert und strategisch ausgerichtet, zeichnet sich
dadurch aus, dass sie die Grenzen versäulter Zuständigkeits- und Handlungsebenen
überwindet, alle Systeme einbezieht und ressortübergreifende Lösungsansätze
entwickelt. Schließlich kommt es darauf an, integriertes Handeln im Rahmen der
Versäulung der Systeme zu erzielen, indem Koordinationsmöglichkeiten freigeräumt
und gewährleistet werden. Versäulung hat ihre Funktion und wird auch künftig
weitgehend erhalten bleiben.16
Idealerweise wird die Netzwerkarbeit mit einer ressortübergreifenden
Ressourcenbündelung untermauert. Im Gesundheitsbereich und im Bereich der
Jugendhilfe etwa ist Prävention bereits ein verbreiteter Ansatz, der unter Beteiligung
der verschiedenen Ämter/Ressorts so weiterentwickelt werden kann, dass er in die
Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Eltern hineinpasst und multiple
Bedarfslagen adressiert.
Eine andere kommunale Stellschraube ist die Etablierung von Lotsendiensten und
die Bereitstellung und Stärkung aufsuchender Arbeit.
Auf kommunaler Ebene sind insgesamt die bestehenden Möglichkeiten zu
präventiven Angeboten zu nutzen – sie können nicht mit dem Argument der
vermeintlichen Freiwilligkeit nach hinten priorisiert werden: Bildung und Betreuung,
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind beispielsweise keine freiwilligen
Leistungen und auch in einer Haushaltsnotlage zu finanzieren17. Mit dem
sogenannten Aufgabenfindungsrecht haben Kommunen zudem einen großen
16 Meysen et al., 2025.
17 Meysen et al., 2025.
14
Handlungsspielraum für erforderliche und bedarfsgerechte Angebote. Gleichzeitig
gibt es aber Teilbereiche, die nur im Zusammenspiel aller Verwaltungsebenen
(Kommune, Land, Bund) mit den Trägern bearbeitet werden können – gerade weil
große Herausforderungen wie die Bekämpfung von Kinderarmut nicht einem Akteur
oder einem Handlungsfeld zuzuschreiben ist. Am Beispiel der Bereitstellung einer
kostenlosen und gesunden Mahlzeit pro Schultag18 für armutsgefährdete Kinder, in
den Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesbetreuung oder
Ganztagsbetreuung (Handlungsfeld der EU-Kindergarantie) wird die gemeinsame
Verantwortung der Ebenen deutlich.
Im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen sind die
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass integrierte Prävention von Kinderarmut
ermöglicht wird: Der Bund könnte seine Gesetzgebungskompetenz, wo vorhanden,
nutzen, um Ausführungsgesetze der Länder einzufordern und Kooperationen auf
kommunaler Ebene zu stärken (vergleichbar zu § 81 SGB VIII, § 3 KKG).
Um den Netzwerkgedanken abzusichern, einzufordern und zu fördern, sollte geprüft
werden, inwieweit in Bundesprogrammen, die kommunale Angebotsstrukturen
finanziell unterstützen, Kooperationen vor Ort gestärkt werden können,
beispielsweise über Kooperationsverpflichtungen. Dabei sind Modellprojekte eine
gute Möglichkeit, um wirkungsvolle Angebote der Teilhabe zu fördern und somit zu
konkreten Strukturveränderungen beizutragen.
Modellförderungen sind dabei auch Möglichkeiten der wichtigen
Ressourcensteuerung: Programme wie das Startchancen-Programm zeigen, dass
Förderungen sozialindiziert angelegt sein können, um die Mittel bedarfsgerecht zu
steuern. Dieser Ansatz kann weitergedacht werden, indem besonders arme
Kommunen oder Kommunen mit besonders großen Armutsherausforderungen
besser finanziert werden als der Durchschnitt.
Die Länder sollten entlastende Projekte und Ansätze zur Minderung von
Benachteiligungsfolgen initiieren. Diese Programme können nicht allein auf das
jeweilige Familienressort beschränkt werden, sondern je nach Bedarfs- und
Problemlagen im Land ist zu prüfen, welche Ressorts hier federführend, evtl. auch in
gemeinsamer Verantwortung, sein können (bspw. Soziales, Gesundheit, Wohnen,
Bildung, Ernährung). Ziel der Förderung ist auch, personelle Kontinuität
sicherzustellen und die soziale Infrastruktur durch Netzwerke zu verbessern. Dabei
ist je nach Bedarfslage im Land abzuwägen zwischen punktueller Förderung
einerseits und verlässlicher bzw. über- und mehrjähriger Förderung andererseits.
Landesförderprogramme können so konzipiert sein, dass sie die Kooperation und
Koordination gleich mit einfordern: so kann die Förderung daran gekoppelt werden,
ob die Kommune integrierte Planung umsetzt und eigene Mittel einbringt. Somit wird
Verantwortungsübernahme auf Landes- und Kommunalebene sowohl vertikal als
auch horizontal eingefordert.
18 Artikel 4a) der Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen
Garantie für Kinder
15
Zudem haben die Länder in Gestalt ihrer Verantwortung für die Bildung die
Möglichkeit, Bildungsinstitutionen wie Schulen zur kooperativen Zusammenarbeit im
Sozialraum bzw. auf kommunaler Ebene zu verpflichten. Länder können auch prüfen,
inwiefern bei Ausführungsgesetzen (z.B. SGB VIII) Kooperationsverpflichtungen
einfließen können.
Mit der Förderung von kommunalen Präventionsketten können präventiv
ausgerichtete Ziele in Landesgesetzen und Förderlinien festgeschrieben werden.
Der Präventionskettenansatz, wie er derzeit bundesweit in zahlreichen Kommunen
und dies auch unterstützt von den Landesebenen umgesetzt wird, ist ein mögliches
Instrument, um integrierte Planung auf kommunaler Ebene voranzutreiben. In den
Kommunen liegt großes Potenzial für die Prävention von Kinderarmut. Sie können
verschiedene Präventionsangebote schaffen – beispielsweise der Familienbildung
mit Eltern-Kind-Angeboten, Elterncafés, Lotsendienste, regionale Netzwerkarbeit
oder Bildungsstätten. Dies gilt auch mit Blick auf die NAP-Handlungsfelder
Gesundheitsversorgung und gesunde Ernährung, die in niedrigschwelligen
Angeboten der Familienbildung aufgegriffen werden können.
In allen drei Verantwortungsebenen ist personelle Stabilität von Vorteil, damit eine
zentrale Stelle für die Koordinierung von Bund über Land bis in die Kommune
bereitsteht. Träger wie beispielsweise die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
können in ihren Leitlinien und Einrichtungskonzeptionen das aktive Einbringen in
kommunale Netzwerkstrukturen für das Handeln der Mitarbeitenden verpflichtend
festhalten. Dieses kann unterstützt werden durch entsprechende
Fortbildungsangebote zu kommunalem Handeln und Netzwerkarbeit. Darüber hinaus
sollten die Träger armutssensibles Handeln zu einem Standard ihrer fachlichen
Arbeit machen. Jede Einrichtung und jeder Dienst sollte immer auch eine
Lotsenfunktion zu ggf. anderen, passgenaueren Angeboten im Sozialraum und / oder
der Kommune sein.
IV. Fazit
Mit dem mehrdimensionalen Armutsverständnis aus der EU-Kindergarantie und
damit dem NAP Kinderchancen steht die Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern
und Jugendlichen im Vordergrund. Kommunale Armutsprävention wurde zum
Schwerpunktthema des ersten Fortschrittsberichts an die EU gewählt und intensiv im
NAP-Ausschuss diskutiert, weil sie einerseits die Breite der Handlungsfelder aus der
EU-Kindergarantie adressiert und weil sie andererseits dem Anspruch der
integrierten Zusammenarbeit aller Ebenen und Ressorts gerecht wird.
Prävention von Kinderarmut wird hier als nationale Aufgabe verstanden, zu der
Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft beitragen. Das vorliegende Papier
stellt die Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen heraus, um eine
Idee zu schärfen, nach der eine kindorientierte Infrastruktur gestärkt und durch
Verzahnung aller beteiligten Akteure vorangetrieben werden kann. Den Kommunen
als Orte der Daseinsvorsorge kommt dabei eine besondere Rolle zu, sie bilden den
Nukleus zur Verwirklichung von Kinderchancen und sollen als solche durch Bund und
16
Länder unterstützt werden. Es geht dabei um die Weiterentwicklung hin zur
kindorientierten Infrastruktur, wobei an bestehende und bewährte Praktiken
angeknüpft werden kann.
Kernelement integrierter Zusammenarbeit ist die Vermeidung von Doppelstrukturen
und parallelem Arbeiten. Im Zentrum dabei steht die kindorientierte
Wirkungsorientierung, um im Lebensverlauf von Kindern und Jugendlichen eine
echte Chance auf Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren.
Die dargestellten Aufgabenbereiche (1) Wissensmanagement und Kommunikation,
(2) Qualitätsentwicklung, (3) Kooperation und (4) Weiterentwicklung von Strukturen
zeigen auf, wie die Idee einer Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe
gelingen kann. Neben gemeinsamen Aufgaben wie der Sensibilisierung zu
Kinderarmut, armutssensibler Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Vorantreiben der
horizontalen Kooperation und Vernetzung ergeben sich je Verantwortungsebene
unterschiedliche Rollen, die in Kapitel III geschärft wurden. Zentral ist dabei:
Integrierte Prävention von Kinderarmut erfordert Koordinierung und Kooperation auf
allen Ebenen (vertikale Kooperation) sowie zwischen den Ebenen (horizontale
Kooperation). Sie gelingt unter Beibehaltung einer gemeinsamen Verantwortung und
Zuständigkeiten für die chancengerechte Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern
und Jugendlichen in allen Ressorts, die die Lebensbereiche der Kinder und
Jugendlichen betreffen. So kann in gemeinsamer Verantwortung eine
Gesamtstrategie zur Prävention von Kinderarmut entstehen.
Informationsvorlage
4884 Zeichen
JHA/042/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ausschusspapier auf Bundesebene: „Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe" (2025) Kinderarmut wirksam begegnen – die Düsseldorfer Präventionskette als nachhaltiges Modell kommunaler Verantwortung Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Gesundheit und Soziales 24.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hintergrund Armut und ungleiche Teilhabechancen betreffen Menschen in allen Lebensphasen – auch auf kommunaler Ebene. Mit der Düsseldorfer Präventionskette verfolgt die Landeshauptstadt eine integrierte, nachhaltige Strateg ie, die gezielt an Lebenslagen anknüpft und soziale Unterstützungsangebote altersübergreifend koordiniert. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Einbettung in den städtischen Nachhaltigkeitsprozess verdeutlichen: Wirksame Armutsprävention beginnt vor Ort – strukturiert, strategisch und mit Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Ausschusspapier auf Bundesebene Das Papier „Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe“ (2025) betont die zentrale Rolle der Kommunen bei der Umsetzung armutssensibler und kindorientierter Infrastrukturen. Das Papier entstand im NAP -Ausschuss (Nationaler Aktionsplan Kinderchancen), der als zentrales Gremium die Umsetzung des NAP bis 2030 koordiniert. Der Ausschuss vernetzt Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, identifiziert Handlungsansätze und begleitet die Berichterstattung an die EU. Die Stadt Düsseldorf (Amt für Soziales und Jugend) ist im Ausschuss vertreten und hat in der Redaktionsgruppe zum Ausschusspapier mitgewirkt. Seite 2 Düsseldorf verknüpft die formulierten Zielsetzungen mit dem kommunalen Nachhaltigkeitsprozess und dem Handlungsfeld „Bekämpfung von Armutsfolgen“, koordiniert durch das Amt für Soziales und Jugend. Zentrales Instrument ist die kommunale Präventionskette, die strukturelle, sozialräumliche und ressortübergreifende Ansätze integriert. Die Düsseldorfer Präventionskette Die Düsseldorfer Präventionskette wurde 2020 auf Ratsbeschluss hin ins Leben gerufen, um ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Heute verfolgt sie eine präventive und intervenierende Strategie, die individuelle Potenziale stärkt, sich an den Ressourcen der Menschen orientiert und gleichberechtigte Teilhabe fördert. Mit der Zusammenlegung der Ressorts Jugend und Soziales zu einem gemeinsamen Amt für Soziales und Jugend verfolgt die Stadt das Ziel, soziale Hilfen aus einer Hand anzubieten. Die Präventionskette bildet dafür das strategische Dach und ermöglicht eine ganzheitliche Begleitung über alle Lebensphasen hinweg . So können in kritischen Lebenslagen niedrigschwellige Zugänge und gezielte Unterstützung geschaffen werden. Wesentliche Merkmale: Fachübergreifende Koordination und intersektorale Zusammenarbeit Bedarfsorientierte Angebotsplanung - quartiersbezogen und sozialräumlich Transparenz und Steuerung über die Datenplattform AchtungKind.de Strategische Verankerung in Ausschüssen und Gremien Wertorientierung durch das Leitbild des Amtes für Soziales und Jugend: „Wir. Gemeinsam. In Düsseldorf.“ Die Anbindung an nationale Strategien Die Düsseldorfer Strategie und das bundesweite Ausschusspapier weisen eine enge inhaltliche Übereinstimmung auf: Kooperation als Erfolgsfaktor : Düsseldorf vernetzt systematisch alle relevanten Akteurinnen und Akteure. Die Düsseldorfer Praxis entspricht den Anforderungen an integrierte Planung und Qualitätsentwicklung, wie sie im nationalen Ausschusspapier gefordert werden. Der Lebensweltbezug und die Ressourcenorientierung der Angebote greifen zentrale Empfehlungen des Papiers auf. Der Düsseldorfer Nachhaltigkeitsansatz ergänzt die nationale Perspektive um einen kommunalpolitischen Fokus auf strukturelle und soziale Nachhaltigkeit. Fazit Die strategische Umsetzung der Düsseldorfer Präventionskette zeigt, wie Kommunen nachhaltige Strukturen zur Armutsprävention und sozialen Teilhabe aufbauen können. Durch die Verknüpfung mit dem städtischen Nachhaltigkeitsprozess, die fachübergreifende Zusammenarbeit und die lebenslagenorientierte Ausrichtung wird eine kontinuierliche, passgenaue Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensphasen ermöglicht. Damit leistet Düsseldorf einen konkreten Beitrag zur Umsetzung nati onaler Empfehlungen und übernimmt Verantwortung für eine sozial gerechte Entwicklung auf kommunaler Ebene. Anlagen: Ausschusspapier kommunale Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- JHA/042/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 23.05.2025 07:31