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JHA/042/2025

Ausschusspapier auf Bundesebene: "Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe" (2025) Kinderarmut wirksam begegnen – die Düsseldorfer Präventionskette als nachhaltiges Modell kommunaler Verantwortung

Informationsvorlage 23.05.2025

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Ausschusspapier kommunale Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe

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Ausschusspapier kommunale Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe

47450 Zeichen

1 
 
Prävention von Kinderarmut auf kommunaler 
Ebene – eine nationale Aufgabe 
 
Inhalt 
I. Einleitung ............................................................................................................. 1 
II. Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe ............................................. 4 
1. Was ist Prävention von Kinderarmut? ............................................................... 4 
2. Was kann Prävention von Kinderarmut leisten? ............................................... 5 
III. Wie kann Prävention von Kinderarmut gelingen? ................................................ 6 
1. Kommunikation und Wissensmanagement ....................................................... 6 
2. Qualitätsentwicklung ......................................................................................... 8 
3. Kooperation ...................................................................................................... 9 
4. Strukturen und Instrumente weiterentwickeln ................................................. 11 
IV. Fazit ................................................................................................................... 15 
 
I. Einleitung  
Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP 
Kinderchancen) vom 5. Juli 2023 setzt die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer 
Europäischen Garantie für Kinder um. Ziel der EU-Kindergarantie ist es, Armut und 
soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang 
von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Kinder1 zu kostenloser frühkindlicher 
Bildung, Betreuung und Erziehung, zu kostenloser Bildung und kostenloser 
Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum 
gewährleistet wird.2 
Hierzu werden bis zum Jahr 2030 gemeinsam mit Ländern, Kommunen sowie der 
Zivilgesellschaft die Zugänge in diesen Handlungsfeldern verbessert. Gemeinsam 
muss Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe begriffen werden. Das 
vorliegende Papier formuliert dafür eine Idee und liefert Gelingensbedingungen für 
die Umsetzung. Das Papier wurde im NAP-Ausschuss3, der die Umsetzung des NAP 
Kinderchancen begleitet, in der Sitzung am 24.3.25 im Konsens geeint. Das Papier 
ist dabei kein offizielles Empfehlungspapier und trifft weder Festlegungen der 
                                                           
1 Im gesamten Papier sind junge Menschen bis 18 Jahre gemeint. 
2 Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für 
Kinder. 
3 Liste der Mitglieder unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/nationaler-aktionsplan-
kinderchancen/der-nap-ausschuss-als-austausch-vernetzungs-und-kommunikationsplattform-zwischen-bund-
laendern-kommunen-wissenschaft-und-zivilgesellschaft-203078.

2 
 
Bundesressorts, noch der Länder oder Kommunen. Es hat einen deskriptiven 
Charakter und gibt als Ergebnis des NAP-Ausschusses Verantwortungsträger*innen 
in Politik, Verwaltung und Fachpraxis Hilfestellung bei der Prävention von 
Kinderarmut. Autor des vorliegenden Papiers ist somit der NAP-Ausschuss.  
Das vorliegende Papier nimmt die Handlungsoptionen von Bund, Ländern und 
Kommunen gleichermaßen in den Blick. Ziel ist es, eine Idee der Prävention 
von Kinderarmut als nationale Aufgabe auszubuchstabieren, gemeinsam mit 
den Trägern eine kindorientierte Infrastruktur zu stärken und herauszuarbeiten, 
wie durch Verzahnung aller beteiligten Akteure die kommunale Prävention von 
Kinderarmut unterstützt werden kann. Adressat des Papiers sind politisch-
gestalterisch Handelnde in Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene.  
Ziel ist es, in jeder Kommune eine kindorientierte Infrastruktur zu unterstützen und 
dort, wo diese noch nicht existiert, anzustoßen: Ausgehend von der Verwirklichung 
der Kinderrechte (Schutz, Teilhabe, Entwicklung) stellt eine kindorientierte 
Infrastruktur die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt – und ist 
damit inklusiv ausgerichtet. Eine kindorientierte Infrastruktur ist auch eine 
familienorientierte Infrastruktur und nimmt die Familie als Ressource mit in den Blick. 
Ein Aufwachsen in finanzieller Armut hat erhebliche Auswirkungen auf diese 
Teilhabe. Eine finanziell und personell gut und nachhaltig ausgestattete 
kindorientierte Infrastruktur begegnet dieser Herausforderung und trägt im 
erheblichen Maße zu einem chancengerechten Aufwachsen aller Kinder und 
Jugendlichen bei, indem sie zielgruppenspezifische Zugänge zu unterstützenden und 
präventiven Angeboten bereithält, die allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe 
ermöglichen.  
Das Präventionsdilemma, wonach armutsgefährdete Kinder deutlich seltener an 
entsprechenden Angeboten teilnehmen, stellt dabei eine besondere Herausforderung 
dar. Die Inanspruchnahme und die dementsprechende Ausgestaltung der Angebote 
ist daher von großer Bedeutung.4 Der Weg zu einer kindorientierten Infrastruktur wird 
durch integriertes Handeln aller verantwortlichen (föderalen) Ebenen sowie dem 
effektiven Zusammenwirken aller Beteiligten auf kommunaler Ebene erheblich 
unterstützt – ein Anspruch, der sich in der Prävention von Kinderarmut wiederfindet.  
Fast jedes vierte Kind in Deutschland ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung 
bedroht.5 Dies ist niemals selbstverschuldet, sondern hat strukturelle Ursachen. 
Daraus ergibt sich, dass der Staat zur Überwindung von Armut nicht ausschließlich 
                                                           
4 Meysen, Thomas/Lohse, Katharina/Tölch, Julia: Kommunale Armutsprävention und der Beitrag des Rechts, in: 
Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in 
Deutschland“, Drucksache 20/14800, 2025. 
5 Im Jahr 2023 lag der Anteil von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern und Jugendlichen bei 
23,9 Prozent: ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in 
Deutschland, in: Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für 
Kinder in Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025.

3 
 
auf die individuelle Eigenverantwortung verweisen kann.6 Im Nationalen Aktionsplan 
„Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP Kinderchancen) werden mit einem 
mehrdimensionalem Armutsverständnis jene Kinder und Jugendliche in den Blick 
genommen, die in Haushalten leben, welche entweder von monetärer Armut bedroht 
bzw. materiell und sozial erheblich benachteiligt sind, bei welchen die Eltern eine 
sehr geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen oder bei denen mehrere dieser Merkmale 
zutreffen.7 In einigen Gruppen ist das Risiko, von Armut oder sozialer Ausgrenzung 
bedroht zu sein, besonders stark: Fast ein Drittel der von Armut oder sozialer 
Ausgrenzung bedrohten Kinder und Jugendlichen in Deutschland (31,1 Prozent) lebt 
(Stand 2022) in einem Haushalt von Alleinerziehenden, in den allermeisten Fällen bei 
alleinerziehenden Müttern. Weiterhin sind Kinder aus Familien mit Behinderung, aus 
Familien mit Migrationsgeschichte oder aus Mehrkindfamilien in erhöhtem Maße 
betroffen.8 
Zentral für die materielle Grundversorgung ist der Zugang zu guter, d.h. auch 
existenzsichernd entlohnter Erwerbstätigkeit der Eltern und dem vorgelagert der 
Zugang zu und die Nutzung von Kinderbetreuung. Aus dem mehrdimensionalen 
Armutsbegriff der EU-Kindergarantie folgt, dass deren Bekämpfung immer beides – 
sowohl die materielle Grundversorgung als auch den Ausgleich sozialer 
Benachteiligung in den Blick nehmen muss. Entsprechend ist Teilhabe ein 
elementarer Schlüssel, mit dem die langfristigen Folgen eines Aufwachsens in Armut 
für Kinder und Jugendliche gemindert werden können. Dies gilt auch für das Ziel, die 
intergenerationale Weitergabe von Armut zu unterbrechen.   
Gerade bei Mehrfachbelastung ist eine breitere Angebotspalette zur Unterstützung 
essenziell, um Nachteile von strukturellen Bedingungen (Aktivierungslast, 
Zugänglichkeit, Ernährungsumgebungen) oder Lebenslagen (Erwerbslosigkeit, 
Alleinerziehend, niedriger Bildungsstand, behinderungsbedingte Nachteile und 
chronische Erkrankungen, unzureichende Deutschkenntnisse) durch gezielte 
Unterstützung zu überwinden.9  
Als Orte der Daseinsvorsorge spielen Kommunen hierbei eine besondere Rolle. Sie 
stellen die soziale Infrastruktur bereit und leisten so einen bedeutenden Beitrag, um 
Armut und Armutsfolgen zu begegnen sowie Chancengleichheit und Teilhabe zu 
erhöhen. Damit bilden die Kommunen den Nukleus zur Verwirklichung von 
Kinderchancen. Sie in dieser großen Herausforderung zu unterstützen, ist Anliegen 
des NAP Kinderchancen. 
 
                                                           
6 Meysen et al., 2025. 
7 ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in Deutschland, in: 
Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in 
Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025. 
8 ServiKiD, 2025. 
9 Meysen et al., 2025.

4 
 
II. Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe 
1. Was ist Prävention von Kinderarmut? 
Prävention von Kinderarmut, wie wir es in diesem Papier verstehen, kann die 
Ursachen von Armut verringern und langfristig abbauen. Dabei setzt sie an den 
Folgen bereits existierender Armut an mit dem Ziel der Herstellung von 
Chancengerechtigkeit.  
Kommunale Armutsprävention setzt an der kleinsten politisch-geografischen 
Verwaltungseinheit an: an der kommunalen Ebene – und ermöglicht somit eine 
sozialräumliche Betrachtung. Dem Präventionsansatz liegt ein mehrdimensionaler 
Armutsbegriff (s.o.) zugrunde, der die Prävention von Armut in allen 
Lebensbereichen des Kindes anstrebt – entsprechend des NAP Kinderchancen: 
frühkindliche Bildung und Betreuung, schulische Bildung und schulbezogene 
Aktivitäten, Ernährung, Gesundheit (mental und körperlich), Wohnen. Dabei lassen 
sich die Handlungsfelder unbedingt durch die Zugänge zu außerschulischen Sport-, 
Kultur- und weiteren Bildungs- und Freizeitangeboten erweitern. 
Im Zentrum kommunaler Armutsprävention steht der Netzwerkgedanke: Angebote 
und Maßnahmen werden ressort-, fach- und ebenenübergreifend gedacht und 
zusammengeführt, an den Bedarfen vor Ort (also kleinräumig) orientiert. Prävention 
von Kinderarmut ist niedrigschwellig und adressatengerecht. Orientierung geben 
dazu bereits laufende Programme auf Bundes- und Länderebene: Die 
Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Bundesstiftung Mutter und Kind oder das 
kommunale Vernetzungsprogramm ElternChanceN sind Erfolgsbeispiele, decken 
aber nur einen begrenzten Ausschnitt der Lebensphasen ab. Einen weiteren 
Orientierungsrahmen geben auf der Länderebene die Programme zur Förderung von 
Präventionsketten/-netzwerken – doch auch sie sind nicht flächendeckend 
vorzufinden. 
Die Kernelemente kommunaler Prävention von Kinderarmut sind: 
• Sie erfolgt integriert, kooperativ und vernetzt, ebenen-, fach- und 
ressortübergreifend – nicht an eine einzelne Institution gebunden. 
• Prävention von Kinderarmut hilft, Risiken zu vermeiden und Ressourcen zu 
stärken. 
• Sie orientiert sich an den Lebensphasen und Lebenslagen sowie an den 
Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern. 
• Prävention von Kinderarmut stärkt die Ressourcen der Kinder und 
Jugendlichen, auch über deren Familien, und verbindet Prävention mit 
Potenzialförderung – eine kindorientierte sozialräumlich orientierte 
Infrastruktur muss auch familienorientiert sein. 
Damit dies gelingt muss Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe 
begriffen werden, indem Länder und Bund die Rahmenbedingungen für die Arbeit vor 
Ort schaffen. So kann in gemeinsamer Verantwortung eine Gesamtstrategie 
Prävention von Kinderarmut entstehen. Am Handlungsfeld Bildung wird dies deutlich:

5 
 
Der Bildungserfolg und der Gesundheitsstatus von Kindern und Jugendlichen und 
damit ihr Risiko, auch als Erwachsene in Armut und Krankheit zu leben, stehen 
derzeit noch immer in starkem Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status 
des Elternhauses. Prävention von Kinderarmut setzt hier an, um allen Kindern die 
Chance auf Gesundheit, Bildung und Förderung zu geben. Insbesondere die 
Kultusministerien sollten daher Armutslagen in den Blick nehmen und auf 
Länderebene gemeinsam mit Sozial-, Gesundheits-, Ernährungs- und 
Familienministerien sowie Schulträgern die Infrastruktur vor Ort so weiterentwickeln, 
dass sie einen effektiven, weil koordinierten und armutssensiblen, Beitrag für eine 
Chance auf Bildung und Förderung leistet. 
2. Was kann Prävention von Kinderarmut leisten? 
Mit einer kindorientierten Infrastruktur reduziert Prävention von Kinderarmut die 
negativen Auswirkungen und Folgen von Kinderarmut auf die 
Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen. Sie trägt zur Chancengerechtigkeit bei 
und beugt sozialer Ausgrenzung vor. Für die Wirkung stehen die Effekte für die 
einzelnen Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.  
Prävention von Kinderarmut mindert mittel- und langfristig Armut. Sie fördert 
Zugänge zu Bildung und sozialer Teilhabe sowie armutssensibel gestalteten 
Bildungsangeboten (auch außerschulisch) und damit die Chancen auf gelingende 
Verselbstständigung10, einschließlich beispielsweise einer gelingenden 
Erwerbsbiografie, gesundheitlichen Entwicklung oder Verwirklichung von 
individuellen Lebenszielen wie der Karriere oder Familienplanung. 
Damit ergeben sich neben den Effekten auf der individuellen Ebene auch Chancen 
für die strukturelle Ebene: Ein Leben in Armut zieht hohe gesellschaftliche Kosten 
nach sich (bspw. über gesundheitliche Kosten durch ernährungsmitbedingte 
Krankheiten, angewiesen sein auf Leistungen der Mindestsicherung) – keine 
Prävention von Kinderarmut zu betreiben ist volkswirtschaftlich teuer. Für Kommunen 
ist eine effektive, personell und finanziell gut ausgestattete Regelinfrastruktur mit 
bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten hingegen ein attraktiver Standortfaktor. 
Eine Kommune, die durch Prävention von Kinderarmut deutlich macht, welchen 
Stellenwert Kinderchancen und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hat, ist 
besonders attraktiv für Familien.  
Kernelement integrierter Zusammenarbeit ist die Vermeidung von 
Doppelstrukturen und parallelem Arbeiten verschiedener Ämter und freier Träger. 
Es geht nicht darum, in der Kommunalverwaltung zusätzliche Strukturen aufzubauen, 
sondern an zentraler Stelle die Strukturen und Ressourcen so zu bündeln und 
transparent zu machen, dass effektives Handeln im Sinne der Prävention möglich 
wird. Prävention von Kinderarmut bietet damit die Chance auf eine effiziente 
                                                           
10 Siehe auch: Volf, Irina: Langzeitstudie zur Lebenssituation und Lebenslage von (armen) Kindern, 2023. 
https://www.iss-ffm.de/themen/alter/projekte-1/langzeitstudie-zur-lebenssituation-und-lebenslage-armer-
kinder.

6 
 
Strukturentwicklung. Dies ist vor allem in Zeiten von knappen Haushaltslagen und 
knappen Personalressourcen von besonderer Bedeutung. Mit ihrem Beitrag für mehr 
Chancengerechtigkeit und Teilhabe ermöglicht Prävention von Kinderarmut sozialen 
Zusammenhalt vor Ort zu erleben. Sie leistet somit ihren Beitrag für das Vertrauen in 
die staatlichen Strukturen und stärkt die Demokratie.  
III. Wie kann Prävention von Kinderarmut gelingen? 
Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe nimmt die gesamte öffentliche 
Seite – Bund, Länder, Kommunen – gemeinsam mit den Trägern in Verantwortung. 
Sowohl auf der Umsetzungsebene als auch bei Bund und Ländern ist die Einbindung 
der Fachkräfteperspektive und Träger essenziell für den Erfolg. Erfahrungen zu den 
oben dargestellten Potenzialen durch Prävention von Kinderarmut (Kapitel II) können 
bereits in verschiedenen Kommunen und Ländern bestätigt werden. In vielen 
Handlungsfeldern wurden in den Kommunen inzwischen erfolgsversprechende 
präventive und integrierte Ansätze entwickelt. Teilweise wurde die Wirkung durch 
eine wissenschaftliche Begleitforschung nachgewiesen.11 Diese Erfolge zeigen aber 
auch: Die Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen vielfach über die 
Kommunen, wofür es eine dauerhaft gesicherte Finanzierung braucht, um gute 
Ansätze qualitativ in die Fläche zu bringen. Eine größere Verbreitung von Prävention 
von Kinderarmut auf kommunaler Ebene kann nur dann gelingen, wenn für eine 
hinreichende, verlässliche und dauerhafte Finanzausstattung auf Grundlage 
kalkulierbarer Einnahmen gesorgt ist. Eine auskömmliche Finanzierung der 
Regelinfrastruktur darf nicht unter die Räder von Sparzwängen gelangen. 
Förderaufrufe auf Bundes- und Landesebene sind eine gute Ergänzung dazu, 
müssen aber aufeinander abgestimmt werden. 
Die Realisierung der nachfolgend skizzierten Handlungsoptionen ist auch abhängig 
von der langfristigen Bereitstellung erforderlicher personeller Ressourcen. 
Kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse sind in diesen wichtigen Handlungsfeldern zu 
vermeiden. Es gilt, qualifiziertes Personal zu halten. Nur so kann langfristig Wissen 
aufrechterhalten und auf Erfahrungen aufgebaut werden, was ein erheblicher Hebel 
zur Qualitätssicherung und -steigerung ist. 
Im Folgenden werden die Handlungsoptionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler 
Ebene dargestellt. Im Konkreten orientieren sich die Optionen der drei 
Verantwortungsebenen an (1) Kommunikation und Wissensmanagement, (2) 
Qualitätsentwicklung, (3) Kooperation sowie (4) der Weiterentwicklung von 
Strukturen.  
1. Kommunikation und Wissensmanagement  
Im Kern der Kommunikation steht die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu 
Kinderarmut einerseits, die Veröffentlichung von Wissen und Daten zur Prävention 
von Kinderarmut andererseits. Um die vorhandenen Strukturen hin zur 
                                                           
11 Das NRW Landesprogramm "kinderstark" zur kommunalen Armutsprävention ist wissenschaftlich evaluiert.

7 
 
kindorientierten Infrastruktur weiterzuentwickeln (siehe I Einleitung), muss die 
öffentliche Wahrnehmung und Diskussion von Kinderarmut kindorientiert sein. Der 
Fokus muss weg von einer Defizit- hin zu einer Ressourcenorientierung. Dazu gehört 
auch eine entsprechende innere Haltung und Überzeugung der Armutssensibilität bei 
den Verantwortungsträger*innen in Politik, Verwaltung und Fachpraxis, mit der auf 
die armutsgefährdeten oder -betroffenen Familien zugegangen und geschaut wird. 
Der Bund schafft in seiner Vorreiterfunktion eine kommunikative Grundlage: Der 
Bund kommuniziert die Bedingungen für ein chancengerechtes Aufwachsen und die 
Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Ziel ist die ressortübergreifende und 
gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit unzureichenden 
Lebensbedingungen und die Übernahme politischer Verantwortung. Das betrifft 
insbesondere die Sensibilisierung aller Akteure, die beim Thema Kinderarmut und 
Teilhabe eine Verbesserung erwirken können (bspw. die Bundesressorts Familie, 
Arbeit und Soziales, Inneres/Sport, Wohnen, Finanzen, Gesundheit, Bildung, 
Ernährung). Armutssensible Kommunikation ist eine ressortübergreifende Aufgabe 
auch auf Bundesebene, die demnach nicht allein in einem Ministerium angesiedelt 
sein kann. Kommunikation muss sowohl zwischen den Ebenen als auch zwischen 
Politik, Verwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Trägern stattfinden. 
Dies braucht eine kontinuierliche Begleitung (s. Kapitel III.4 Strukturen und 
Instrumente), die zu einem gemeinsamen Verständnis von Armut und Armutsfolgen 
beiträgt. Länder und Kommunen sind angehalten, Bürger*innen, 
Mandatsträger*innen, Verwaltungen und pädagogisches Personal für die Lage und 
Bedarfe der Betroffenen zu sensibilisieren.  
Im Zentrum des Wissensmanagements auf Bundes- und Länderebene steht die 
Bereitstellung von Daten aus Statistiken, Forschung und Evaluation, mit denen 
vollumfänglich die Indikatoren der EU-Kindergarantie abgebildet werden und welche 
die Handlungsbedarfe sowie wirkungsorientierte Ziele zur Prävention von 
Kinderarmut sichtbar machen. In einigen Ländern erfolgt dies bereits in im Hinblick 
auf ihre Präventionsprogramme.  
Statistiken, Forschung und Evaluationen sind die Basis der evidenzbasierten 
Kommunikation, um politische Entscheidungsträger*innen davon zu überzeugen, die 
Strukturen hin zu einer kindorientierten Infrastruktur weiterzuentwickeln. Effektive 
Prävention von Kinderarmut erfolgt wirkungsorientiert: Zentral ist die Frage, was im 
Hinblick auf die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen 
wirkt.  
Mögliche Datenlücken können durch Erhebungen geschlossen werden.12 Bund und 
Länder können – sofern vorhanden – notwendige Daten und Statistiken bereitstellen, 
aber auch Studien für die Schließung von Datenlücken anstoßen. Kommunen 
können diese Angaben mit kommunalen Daten zusammenführen. Für die 
                                                           
12 Siehe auch Kapitel 2.1.3 zu den Datenlücken: ServiKiD: Fortschrittsbericht 2024 zur Umsetzung der 
Europäischen Garantie für Kinder in Deutschland, in: Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen 
Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ Drucksache 20/14800, 2025

8 
 
bedarfsorientierte Planung vor Ort, können Länder die Daten und Statistiken auf 
lokaler Ebene bereitstellen, soweit diese nicht bereits dort vorhanden sind. Dies 
ermöglicht die Identifizierung von Bedarfen und Handlungsfeldern im eigenen Land 
sowie die daraus folgende Schwerpunktsetzung und Entwicklung landesweiter 
Programmstrukturen. 
Kommunen können unter Nutzung dieser bereitgestellten Daten und eigener 
Bedarfserhebungen, die Handlungsschwerpunkte vor Ort identifizieren und eine 
daran orientierte Angebotspalette entwickeln. Denn das Wissen im Sozialraum über 
Adressaten und Anbieterseite ist nötig, um eine passgenaue Angebotsstruktur zu 
koordinieren. Dabei geht es vor allem um die Verzahnung der vorhandenen 
Angebote, um die Angebotsstruktur zu verbessern.  
Daneben ist der Austausch von Good Practice zentral für das Wissensmanagement: 
Bund und Länder können in ihrem Rahmen das Voneinanderlernen auf 
Landesebene bzw. auf kommunaler Ebene fördern, beispielsweise durch 
Fachtagungen, wie sie bereits von einigen Ländern und vom BMFSFJ als Teil des 
NAP Kinderchancen umgesetzt werden. Im Sinne der Wirkungsorientierung und 
Weiterentwicklung solcher Strukturen ist auch hier eine bundesweite Vernetzung 
sinnvoll, die von einer zentralen Stelle beim Bund vorangetrieben werden kann 
(siehe III.4: Geschäftsstelle Kinderchancen). In Zusammenarbeit mit den Ländern 
können Kapazitäten genutzt werden, mit denen verstärkt Kommunen zum 
Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und zur 
Prävention von Kinderarmut erreicht werden können. 
2. Qualitätsentwicklung  
Qualitätsentwicklung und -sicherung ist ein begleitender Prozess. Dies ist 
Orientierungsmaßstab für die oben genannten Evaluationen. Zur bundesweiten 
Qualitätsentwicklung können Orientierungshilfen beitragen. Orientierungshilfen 
bieten die Chance, die Verantwortungsebenen zu schärfen, gemeinsame 
Verantwortung festzulegen, aber auch Grenzen zu ziehen, wo das Leistbare der 
Kommunen liegt und ab welchem Punkt die Verantwortung von Land und Bund 
übernommen werden muss. Bund, Länder und Kommunen können gemeinsam mit 
den freien Trägern Orientierungshilfen erarbeiten, beispielsweise zur Prävention von 
Kinderarmut/Präventionsketten, zur integrierten Jugendhilfeplanung oder zur 
integrierten Sozialplanung. Für alle Orientierungshilfen gilt: Sie sollten so 
ausformuliert sein, dass sie Bund, Ländern und Kommunen die nötige Flexibilität 
aufrechterhalten, um den Bedarfen und finanziellen sowie organisatorischen 
Voraussetzungen vor Ort gerecht werden zu können.  
Maßstab für das kommunale Handeln ist die (Weiter-)Entwicklung hin zur 
kindorientierten Infrastruktur: Wichtig ist es, die Kinder, Jugendlichen und Familien in 
den Blick zu nehmen – nicht allein nach Leistungen des SGB VIII, sondern sie in 
ihren Lebenslagen und unter Bezug aller Bereiche in den Blick zu nehmen. Vor Ort 
ist es essenziell, wie auf Familien, Kinder und Jugendliche zugegangen wird. Ihre 
Beteiligung ist sowohl für die passgenaue Entwicklung von Angebotsstrukturen wie

9 
 
auch für die Wirksamkeit der Angebote nötig. Kinder- und Jugendbeteiligung 
ermöglicht zudem Erfahrung von Selbstwirksamkeit und fördert so das 
selbstbewusste und gesunde Aufwachsen von Kindern wie auch deren Fähigkeiten, 
selbst Verantwortung zu übernehmen.13 Verwandtschafts- und 
Nachbarschaftsnetzwerke, aber auch freundschaftliche Netzwerke sind 
Anknüpfungspunkt für die bedarfsgerechten Angebote und die Stärkung der 
Betroffenen. Eltern bzw. die Familien sind als vorrangige Sozialisationsinstanz und 
auch im Sinne des elterlichen Erziehungsvorrangs stets wesentlicher Teil von 
Netzwerkstrukturen. 
Bei der Wahrnehmung ihrer Rechte werden Kinder durch ihre Eltern vertreten, 
weshalb die Familie als Ressource zentral ist. Ergänzend brauchen Kinder und 
Jugendliche aber auch elternunabhängige Förderung, insbesondere durch 
altersgerechte und niedrigschwellig zugängliche Infrastruktur und Angebote. 
Kommunen können dies beispielsweise, auch mit Unterstützung der Länder, über 
das Solidarprinzip umsetzen, indem etwa Zugang zu Freizeitaktivitäten wie dem 
kommunalen Schwimmbad, zu Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Vereinen 
(bspw. Sport- und Musikvereine), zu Musik- und Kunstschulen, zu kostenfreiem 
ÖPNV oder zu kostenfreien Kultureinrichtungen bereitgestellt wird.   
Für den eigenen Qualitätsrahmen und ein entsprechendes kindorientiertes 
kommunales Handeln ist es empfehlenswert, Ziele in einer Systematik von Mittel- 
und Unterzielen zu operationalisieren bzw. eine kommunale Gesamtstrategie mit 
zeitlicher Perspektive und Meilensteinplanung zu entwickeln. Dies sollte im 
Zusammenspiel mit der kommunalen Datenlage (s. III.1) erfolgen: Jede Kommune 
hat einen Überblick zu kommunalen Zahlen und Daten, zuweilen sind die 
Instrumente zur Erhebung weit verbreitet (z.B. Bedarfsanalyse und darauf 
abgestimmte Planung). Somit kann die Kommune über ihre Kernziele entscheiden. 
3. Kooperation  
Politik anhand von einzelnen Armutsfaktoren zu gestalten, entspricht nicht der 
Lebenslage Betroffener. „Effektiv ist die zielgruppenspezifische Prävention […] erst 
dann, wenn die politischen Maßnahmen und deren rechtliche Absicherung 
aufeinander abgestimmt sind“.14 Insbesondere die Ressorts Familie, Bildung, 
Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport, Bauen und Wohnen sowie Ernährung sollten 
sowohl auf kommunaler, als auch auf Landes- und Bundesebene ihrer 
gemeinsamen Verantwortung für Chancengleichheit nachkommen und entsprechend 
koordiniert zusammenarbeiten. Mit dem NAP-Ausschuss besteht erstmalig eine vom 
Bund initiierte Koordinierung zwischen Bund, Ländern, Kommunen, freien Trägern, 
Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Diese koordinierende Arbeit sollte weiter 
fortentwickelt werden, um geregelten Erkenntnistransfer zwischen Bund, Ländern 
und Kommunen herzustellen. Der NAP-Ausschuss sollte zu einem echten 
Arbeitsgremium fortentwickelt werden. Seine Wirkkraft kann der NAP-Ausschuss vor 
                                                           
13 Meysen et al., 2025. 
14 Meysen et al., 2025.

10 
 
allem dann entfalten, wenn die beteiligten Ressorts ihre Rolle mit einem 
gestalterischen Mandat verbinden können.  
Auf Bundesebene braucht es die Etablierung einer verlässlichen Kooperation und 
damit auch Aktivierung der verschiedenen Ressorts. Echte Zusammenarbeit auf 
Basis eines Commitments gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit muss 
über den NAP-Ausschuss hinausgehen. Eine gute Basis würde eine Geschäftsstelle 
Kinderchancen bilden (s. III.3), welche die vertikale und horizontale Kooperation 
kontinuierlich begleitet und als Kommunikations- und Kooperationskanal dient. Ist 
diese von den Leitungsebenen aller beteiligten Ressorts getragen, stärkt dies auch 
die Gesamtverantwortung der Ressorts. 
Eine funktionierende ressortübergreifende Zusammenarbeit sollte auf der 
Bundesebene vorgelebt werden. Ideal wäre eine Selbstverpflichtung zur 
ressortübergreifenden Zusammenarbeit zur Prävention von Kinderarmut. In einigen 
Ländern hat sich bereits ein systematischer Austausch zwischen Kommunen 
etabliert, der für jedes Land ausgeweitet werden kann. Eine Ausweitung und ein 
deutschlandweiter Fokus auf Prävention von Kinderarmut ist allerdings bisher nicht 
erreicht und im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse jedoch erstrebenswert.  
Seitens des Bundes wurde im NAP Kinderchancen auch ein Länderaustausch auf 
Arbeitsebene initiiert, der sich zur Umsetzung und zu Strategien der Prävention von 
Kinderarmut austauscht. Dieser wäre nun von der Geschäftsstelle Kinderchancen 
(s.u.) als feste Bund-Länder-Runde fortzuführen. Zudem sollten die 
Koordinierungsstellen auf Landesebene in den regelmäßigen Austausch miteinander 
gehen.  
Gerade auf lokaler Ebene ist der Aufbau von Kooperations- und 
Vernetzungsstrukturen essenziell für die gelingende Prävention von Kinderarmut. 
Dies kann über eine kommunale Koordinierung erfolgen, die alle kommunalen 
Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Sport, 
Integration, Ernährung, Stadtplanung, Bauen und Soziales und auch Finanzen 
systematisch vernetzt, um passgenaue Hilfen zu entwickeln und abzustimmen. Ziel 
ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und ggf. abzubauen. Es geht darum, 
Synergien zu erkennen und herzustellen. Für diese Koordinierung ist die Legitimation 
aus der politischen Entscheidungsebene hilfreich. Somit wird gelingende 
Koordinierung zur Frage der Haltung der Beteiligten. Oberste 
Kommunalpolitiker*innen sind hier die Schlüsselfiguren, deren Unterstützungswille 
und bewusste Entscheidung für das Thema auf kommunaler Ebene essenziell ist und 
eine Arbeitskultur fördern kann, die von grundlegender Bereitschaft zur Kooperation 
geprägt ist. Erfolgreiche Koordinierung und Kooperation gelingen unter Beibehaltung 
einer gemeinsamen Verantwortung und Zuständigkeiten. 
Gute Ansätze dafür gibt es bereits in etlichen Kommunen, sei es über die integrierte 
Sozialplanung oder die integrierte Jugendhilfeplanung. Eine Koordinierung kann 
auch mit bereits bestehenden Stellen in der Kinder- und Jugendhilfe oder im 
Bildungsbereich verknüpft werden. Sind Kommunen Schulträger, gibt ihnen das

11 
 
ebenfalls Handlungsmöglichkeiten. Mit Blick auf die Zuständigkeiten haben einige 
Kommunen mit besonderen Herausforderungen zu tun, wenn sie beispielsweise gar 
nicht Jugendhilfeträger sind. Denn gleichzeitig entlässt diese Tatsache sie nicht aus 
der Verantwortung, eine kindorientierte Infrastruktur zu entwickeln. Mit dem 
eingeübten wohlfahrtspluralistischen Arrangement werden 
Kooperationsmöglichkeiten gut genutzt. Kooperation meint auch die Vernetzung mit 
örtlichen Trägern – beispielsweise Trägern der freien Wohlfahrtspflege und / oder der 
Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern, um die örtliche Infrastruktur 
ganzheitlich zu einer kindorientierten fortzuentwickeln.  
Um rechtskreis- und ämterübergreifende Kooperation voranzubringen, braucht es 
zuweilen einen Organisationsentwicklungsprozess, mit dem die Zusammenarbeit der 
Fachkräfte und Amtsleitungen begleitet wird. Dem förderlich sind 
Fortbildungsangebote für Leitungen, um Methoden der ämter-, träger- und 
fachübergreifenden Zusammenarbeit oder agiles Arbeiten zu vermitteln. 
Mit Blick auf das NAP-Handlungsfeld der frühkindlichen Bildung und Betreuung 
beispielsweise wird deutlich, dass Schnittstellen und damit Kooperationen auf allen 
Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) anzustreben und vom Bund bis 
hin zur Kommune integriert anzugehen sind. Denn gerade Bildungsübergänge sind 
einschneidende Lebensphasen für Kinder und Jugendliche, was integrierte 
Zusammenarbeit nötig macht. Dieser Ansatz gilt sowohl für die Zusammenarbeit der 
Bundesressorts und der Ressorts eines Landes wie auch für die kommunale Ebene: 
Schnittstellen zwischen Familie, Kindertagesbetreuung und Grundschule sowie 
zwischen Grundschule, Freizeitangeboten und weiterführender Schule sollten in 
Kooperation mit Eltern, Kindern und Einrichtungen in den Blick genommen werden. 
Ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein präventives 
und armutssensibles Angebot, das vor allem in der Zusammenarbeit 
unterschiedlicher Professionen diese Wirkung entfalten können. Gemeinsame 
Verantwortung von mehreren Ressorts (Landes- und Bundesebene) ist auszubauen. 
Zuweilen sind hier einzelne Projekte / Förderlinien in gemeinsamer Zusammenarbeit 
bereits ein guter Teilerfolg. 
4. Strukturen und Instrumente weiterentwickeln 
Um eine kindorientierte Infrastruktur in die Breite zu tragen, gilt es, auf bestehende 
gute Praxis aufzubauen, an bewährte Instrumente anzuknüpfen und Wege in die 
Fläche zu bringen, mit denen an Effektivität und Effizienz gewonnen werden kann. 
Das heißt auch, in jeder Kommune anknüpfend an bestehende Berichterstattungen 
(bspw. der Berichterstattung in der Jugendhilfeplanung, der integrierten 
Sozialplanung oder Gesundheitsberichterstattung) eine Bestandsaufnahme des Ist-
Zustandes vorzunehmen – nur so kann entschieden werden, wo eine 
Steuerung/Koordination der Aktivitäten im Kontext Kinderarmut sinnvollerweise 
angesiedelt oder gestärkt werden soll (siehe III.1 Wissensmanagement). 
Mit einem guten Mix aus kommunalen und landesseitig geförderten Strukturen kann 
ein integriertes Vorgehen gelingen. Ziel ist, dass jeder junge Mensch einen Zugang

12 
 
zu geeigneten Angeboten und Strukturen hat, um für sich einen guten Weg des 
Aufwachsens zu gehen und diesen auch selbst aktiv zu gestalten. Für eine 
ressortübergreifende Koordinierung (siehe auch Kapitel III.3 Kooperation) braucht es 
Netzwerkstrukturen je Bundesland sowie auf Bundesebene. Grundsätzlich sollten 
dabei bestehende Strukturen genutzt werden: Für den Bund wie auch je 
Bundesland kann eine Koordinierungsstelle eingerichtet oder genutzt werden, 
sofern diese vorhanden ist. Die Netzwerk- und Koordinierungsstellen halten die 
Fäden in der Hand, koordinieren ressortübergreifende Zusammenarbeit und 
sensibilisieren zu Armutslagen.  
Auf Bundesebene eignet sich als Koordinierungsstelle eine Geschäftsstelle 
Kinderchancen in der Bundesregierung mit Verbindlichkeit zum Austausch. Eine 
zentrale Koordinierungsstelle kann mehr als Signalwirkung entfalten, um das 
versäulte Denken zwischen den Bundesressorts aufzubrechen. Hier soll die 
übergreifende Zusammenarbeit auf der Bundesebene koordiniert und gestaltet 
werden. Die Koordinierung ist damit Kernaufgabe, verhindert unnötige 
Doppelstrukturen und ermöglicht koordiniertes Handeln hin zu einer Gesamtstrategie.  
Weitere Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Bündelung der Aktivitäten unter (1) 
Wissensmanagement und Kommunikation, (2) Qualitätsentwicklung sowie (3) 
Kooperation. Essenziell ist bei der Arbeit der Geschäftsstelle auch hier die 
ressortübergreifende Zusammenarbeit, wenn es um folgende Aufgaben geht:  
- Wissensplattform: Die Geschäftsstelle Kinderchancen führt wirkungsorientierte 
Untersuchungen zur Prävention von Kinderarmut durch. Sie entwickelt und 
verbreitet Wissen zu guter Praxis, strukturellen Rahmenbedingungen und 
empirischen Grundlagen.  
- Qualitätsentwicklung: Qualitätsentwicklungsprozessen vorausgeschaltet ist die 
Klärung und Schärfung des Themenfelds Qualität – in Zusammenarbeit mit 
Ländern und Kommunen können Fragen aufgegriffen werden wie: Welche 
Daten sollen für eine gemeinsame Qualitätsentwicklung genutzt werden? 
Welche Daten würde es dafür überhaupt geben? Was ist das Ziel einer 
gemeinsamen Qualitätsentwicklung? Wie kann man evaluieren? Wie kann 
man Entwicklung messen? Welche Orientierungshilfen sind gefragt?  
- Vernetzungsstelle: Die Geschäftsstelle Kinderchancen vernetzt Ressorts und 
Ebenen, verknüpft bestehende Strukturen und fördert den Austausch 
zwischen Bund, Kommunen, Ländern und der Zivilgesellschaft.  
- Koordinierungsplattform: Sie übernimmt die systematische Betrachtung der 
Prävention von Kinderarmut in Deutschland ebenenübergreifend von den 
Kommunen über die Länder bis hin zum Bund.15 Derzeit erfolgt dies u.a. über 
den NAP-Ausschuss, der als Instrument der Geschäftsstelle weiter fortgeführt 
werden sollte, um Erkenntnistransfer und Kooperationen zu stärken. 
                                                           
15 Fischer, Jörg: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommun en, in: Erster 
Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ 
Drucksache 20/14800, 2025.

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- Strategieentwicklung: Kern ihrer Tätigkeit ist die flächendeckende Verbreitung 
der kommunalen Prävention von Kinderarmut. 
Auf Landesebene koordiniert eine im zuständigen Landesministerium angesiedelte 
Beratungs- und Servicestelle für kommunale Prävention von Kinderarmut. Sie 
begleitet die Landesprogramme fachlich, berät bei Bedarf die Kommunen und fördert 
die Vernetzung sowie das Voneinanderlernen der Kommunen.  
Verwaltung muss sich in Zeiten knapper personeller und knapper finanzieller 
Ressourcen neu aufstellen. Daher geht es darum, Synergien zu schaffen, 
Ressourcen zu steuern und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Antwort auf diese 
Herausforderung ist effektive Koordination auf kommunaler Ebene: Eine 
Koordinierungsstelle verbindet die Fachplanungen der Fachbereiche miteinander und 
über die Rechtskreise hinweg. Diese Netzwerkstelle kann an bestehende 
Koordinierungsstellen angeknüpft werden – zum Beispiel an Koordinierungsstellen 
im Bildungsbereich. Auch gesetzlich verankerte Strukturen, wie die 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, die Jugendhilfeplanung oder die 
strategische Sozialplanung sind gute Anknüpfungspunkte für Prävention von 
Kinderarmut auf kommunaler Ebene. Ein Nebenher ist nicht im Sinne einer 
integrierten Prävention von Kinderarmut.  
Die Netzwerkkoordination ist integriert und strategisch ausgerichtet, zeichnet sich 
dadurch aus, dass sie die Grenzen versäulter Zuständigkeits- und Handlungsebenen 
überwindet, alle Systeme einbezieht und ressortübergreifende Lösungsansätze 
entwickelt. Schließlich kommt es darauf an, integriertes Handeln im Rahmen der 
Versäulung der Systeme zu erzielen, indem Koordinationsmöglichkeiten freigeräumt 
und gewährleistet werden. Versäulung hat ihre Funktion und wird auch künftig 
weitgehend erhalten bleiben.16 
Idealerweise wird die Netzwerkarbeit mit einer ressortübergreifenden 
Ressourcenbündelung untermauert. Im Gesundheitsbereich und im Bereich der 
Jugendhilfe etwa ist Prävention bereits ein verbreiteter Ansatz, der unter Beteiligung 
der verschiedenen Ämter/Ressorts so weiterentwickelt werden kann, dass er in die 
Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Eltern hineinpasst und multiple 
Bedarfslagen adressiert.  
Eine andere kommunale Stellschraube ist die Etablierung von Lotsendiensten und 
die Bereitstellung und Stärkung aufsuchender Arbeit.  
Auf kommunaler Ebene sind insgesamt die bestehenden Möglichkeiten zu 
präventiven Angeboten zu nutzen – sie können nicht mit dem Argument der 
vermeintlichen Freiwilligkeit nach hinten priorisiert werden: Bildung und Betreuung, 
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind beispielsweise keine freiwilligen 
Leistungen und auch in einer Haushaltsnotlage zu finanzieren17. Mit dem 
sogenannten Aufgabenfindungsrecht haben Kommunen zudem einen großen 
                                                           
16 Meysen et al., 2025. 
17 Meysen et al., 2025.

14 
 
Handlungsspielraum für erforderliche und bedarfsgerechte Angebote. Gleichzeitig 
gibt es aber Teilbereiche, die nur im Zusammenspiel aller Verwaltungsebenen 
(Kommune, Land, Bund) mit den Trägern bearbeitet werden können – gerade weil 
große Herausforderungen wie die Bekämpfung von Kinderarmut nicht einem Akteur 
oder einem Handlungsfeld zuzuschreiben ist. Am Beispiel der Bereitstellung einer 
kostenlosen und gesunden Mahlzeit pro Schultag18 für armutsgefährdete Kinder, in 
den Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesbetreuung oder 
Ganztagsbetreuung (Handlungsfeld der EU-Kindergarantie) wird die gemeinsame 
Verantwortung der Ebenen deutlich.  
Im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen sind die 
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass integrierte Prävention von Kinderarmut 
ermöglicht wird: Der Bund könnte seine Gesetzgebungskompetenz, wo vorhanden, 
nutzen, um Ausführungsgesetze der Länder einzufordern und Kooperationen auf 
kommunaler Ebene zu stärken (vergleichbar zu § 81 SGB VIII, § 3 KKG). 
Um den Netzwerkgedanken abzusichern, einzufordern und zu fördern, sollte geprüft 
werden, inwieweit in Bundesprogrammen, die kommunale Angebotsstrukturen 
finanziell unterstützen, Kooperationen vor Ort gestärkt werden können, 
beispielsweise über Kooperationsverpflichtungen. Dabei sind Modellprojekte eine 
gute Möglichkeit, um wirkungsvolle Angebote der Teilhabe zu fördern und somit zu 
konkreten Strukturveränderungen beizutragen.  
Modellförderungen sind dabei auch Möglichkeiten der wichtigen 
Ressourcensteuerung: Programme wie das Startchancen-Programm zeigen, dass 
Förderungen sozialindiziert angelegt sein können, um die Mittel bedarfsgerecht zu 
steuern. Dieser Ansatz kann weitergedacht werden, indem besonders arme 
Kommunen oder Kommunen mit besonders großen Armutsherausforderungen 
besser finanziert werden als der Durchschnitt. 
Die Länder sollten entlastende Projekte und Ansätze zur Minderung von 
Benachteiligungsfolgen initiieren. Diese Programme können nicht allein auf das 
jeweilige Familienressort beschränkt werden, sondern je nach Bedarfs- und 
Problemlagen im Land ist zu prüfen, welche Ressorts hier federführend, evtl. auch in 
gemeinsamer Verantwortung, sein können (bspw. Soziales, Gesundheit, Wohnen, 
Bildung, Ernährung). Ziel der Förderung ist auch, personelle Kontinuität 
sicherzustellen und die soziale Infrastruktur durch Netzwerke zu verbessern. Dabei 
ist je nach Bedarfslage im Land abzuwägen zwischen punktueller Förderung 
einerseits und verlässlicher bzw. über- und mehrjähriger Förderung andererseits. 
Landesförderprogramme können so konzipiert sein, dass sie die Kooperation und 
Koordination gleich mit einfordern: so kann die Förderung daran gekoppelt werden, 
ob die Kommune integrierte Planung umsetzt und eigene Mittel einbringt. Somit wird 
Verantwortungsübernahme auf Landes- und Kommunalebene sowohl vertikal als 
auch horizontal eingefordert.  
                                                           
18 Artikel 4a) der Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen 
Garantie für Kinder

15 
 
Zudem haben die Länder in Gestalt ihrer Verantwortung für die Bildung die 
Möglichkeit, Bildungsinstitutionen wie Schulen zur kooperativen Zusammenarbeit im 
Sozialraum bzw. auf kommunaler Ebene zu verpflichten. Länder können auch prüfen, 
inwiefern bei Ausführungsgesetzen (z.B. SGB VIII) Kooperationsverpflichtungen 
einfließen können. 
Mit der Förderung von kommunalen Präventionsketten können präventiv 
ausgerichtete Ziele in Landesgesetzen und Förderlinien festgeschrieben werden. 
Der Präventionskettenansatz, wie er derzeit bundesweit in zahlreichen Kommunen 
und dies auch unterstützt von den Landesebenen umgesetzt wird, ist ein mögliches 
Instrument, um integrierte Planung auf kommunaler Ebene voranzutreiben. In den 
Kommunen liegt großes Potenzial für die Prävention von Kinderarmut. Sie können 
verschiedene Präventionsangebote schaffen – beispielsweise der Familienbildung 
mit Eltern-Kind-Angeboten, Elterncafés, Lotsendienste, regionale Netzwerkarbeit 
oder Bildungsstätten. Dies gilt auch mit Blick auf die NAP-Handlungsfelder 
Gesundheitsversorgung und gesunde Ernährung, die in niedrigschwelligen 
Angeboten der Familienbildung aufgegriffen werden können.  
In allen drei Verantwortungsebenen ist personelle Stabilität von Vorteil, damit eine 
zentrale Stelle für die Koordinierung von Bund über Land bis in die Kommune 
bereitsteht. Träger wie beispielsweise die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
können in ihren Leitlinien und Einrichtungskonzeptionen das aktive Einbringen in 
kommunale Netzwerkstrukturen für das Handeln der Mitarbeitenden verpflichtend 
festhalten. Dieses kann unterstützt werden durch entsprechende 
Fortbildungsangebote zu kommunalem Handeln und Netzwerkarbeit. Darüber hinaus 
sollten die Träger armutssensibles Handeln zu einem Standard ihrer fachlichen 
Arbeit machen. Jede Einrichtung und jeder Dienst sollte immer auch eine 
Lotsenfunktion zu ggf. anderen, passgenaueren Angeboten im Sozialraum und / oder 
der Kommune sein. 
IV. Fazit 
Mit dem mehrdimensionalen Armutsverständnis aus der EU-Kindergarantie und 
damit dem NAP Kinderchancen steht die Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern 
und Jugendlichen im Vordergrund. Kommunale Armutsprävention wurde zum 
Schwerpunktthema des ersten Fortschrittsberichts an die EU gewählt und intensiv im 
NAP-Ausschuss diskutiert, weil sie einerseits die Breite der Handlungsfelder aus der 
EU-Kindergarantie adressiert und weil sie andererseits dem Anspruch der 
integrierten Zusammenarbeit aller Ebenen und Ressorts gerecht wird.  
Prävention von Kinderarmut wird hier als nationale Aufgabe verstanden, zu der 
Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft beitragen. Das vorliegende Papier 
stellt die Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen heraus, um eine 
Idee zu schärfen, nach der eine kindorientierte Infrastruktur gestärkt und durch 
Verzahnung aller beteiligten Akteure vorangetrieben werden kann. Den Kommunen 
als Orte der Daseinsvorsorge kommt dabei eine besondere Rolle zu, sie bilden den 
Nukleus zur Verwirklichung von Kinderchancen und sollen als solche durch Bund und

16 
 
Länder unterstützt werden. Es geht dabei um die Weiterentwicklung hin zur 
kindorientierten Infrastruktur, wobei an bestehende und bewährte Praktiken 
angeknüpft werden kann. 
Kernelement integrierter Zusammenarbeit ist die Vermeidung von Doppelstrukturen 
und parallelem Arbeiten. Im Zentrum dabei steht die kindorientierte 
Wirkungsorientierung, um im Lebensverlauf von Kindern und Jugendlichen eine 
echte Chance auf Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren. 
Die dargestellten Aufgabenbereiche (1) Wissensmanagement und Kommunikation, 
(2) Qualitätsentwicklung, (3) Kooperation und (4) Weiterentwicklung von Strukturen 
zeigen auf, wie die Idee einer Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe 
gelingen kann. Neben gemeinsamen Aufgaben wie der Sensibilisierung zu 
Kinderarmut, armutssensibler Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Vorantreiben der 
horizontalen Kooperation und Vernetzung ergeben sich je Verantwortungsebene 
unterschiedliche Rollen, die in Kapitel III geschärft wurden. Zentral ist dabei: 
Integrierte Prävention von Kinderarmut erfordert Koordinierung und Kooperation auf 
allen Ebenen (vertikale Kooperation) sowie zwischen den Ebenen (horizontale 
Kooperation). Sie gelingt unter Beibehaltung einer gemeinsamen Verantwortung und 
Zuständigkeiten für die chancengerechte Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern 
und Jugendlichen in allen Ressorts, die die Lebensbereiche der Kinder und 
Jugendlichen betreffen. So kann in gemeinsamer Verantwortung eine 
Gesamtstrategie zur Prävention von Kinderarmut entstehen.

Informationsvorlage

4884 Zeichen

JHA/042/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Ausschusspapier auf Bundesebene: „Prävention von Kinderarmut auf kommunaler 
Ebene – eine nationale Aufgabe" (2025)  
 
Kinderarmut wirksam begegnen – die Düsseldorfer Präventionskette als nachhaltiges 
Modell kommunaler Verantwortung 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 24.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Hintergrund 
Armut und ungleiche Teilhabechancen betreffen Menschen in allen Lebensphasen – 
auch auf kommunaler Ebene. Mit der Düsseldorfer Präventionskette verfolgt die 
Landeshauptstadt eine integrierte, nachhaltige Strateg ie, die gezielt an Lebenslagen 
anknüpft und soziale Unterstützungsangebote altersübergreifend koordiniert. Die 
ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Einbettung in den städtischen 
Nachhaltigkeitsprozess verdeutlichen: Wirksame Armutsprävention beginnt vor Ort – 
strukturiert, strategisch und mit Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger. 
 
Das Ausschusspapier auf Bundesebene 
Das Papier „Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale 
Aufgabe“ (2025) betont die zentrale Rolle der Kommunen bei der Umsetzung 
armutssensibler und kindorientierter Infrastrukturen. 
 
Das Papier entstand im NAP -Ausschuss (Nationaler Aktionsplan Kinderchancen), der 
als zentrales Gremium die Umsetzung des NAP bis 2030 koordiniert. Der Ausschuss 
vernetzt Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, 
identifiziert Handlungsansätze und begleitet die Berichterstattung an die EU. Die 
Stadt Düsseldorf (Amt für Soziales und Jugend) ist im Ausschuss vertreten und hat 
in der Redaktionsgruppe zum Ausschusspapier mitgewirkt.

Seite 2 
Düsseldorf verknüpft die formulierten Zielsetzungen mit dem kommunalen 
Nachhaltigkeitsprozess und dem Handlungsfeld „Bekämpfung von Armutsfolgen“, 
koordiniert durch das Amt für Soziales und Jugend. Zentrales Instrument ist die 
kommunale Präventionskette, die strukturelle, sozialräumliche und 
ressortübergreifende Ansätze integriert. 
 
Die Düsseldorfer Präventionskette  
Die Düsseldorfer Präventionskette wurde 2020 auf Ratsbeschluss hin ins Leben 
gerufen, um ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Heute verfolgt sie 
eine präventive und intervenierende Strategie, die individuelle Potenziale stärkt, sich 
an den Ressourcen der Menschen orientiert und gleichberechtigte Teilhabe fördert. 
 
Mit der Zusammenlegung der Ressorts Jugend und Soziales  zu einem gemeinsamen 
Amt für Soziales und Jugend verfolgt die Stadt das Ziel, soziale Hilfen aus einer Hand 
anzubieten. Die Präventionskette bildet dafür das strategische Dach und ermöglicht 
eine ganzheitliche Begleitung über alle Lebensphasen hinweg . So können in 
kritischen Lebenslagen niedrigschwellige Zugänge und gezielte Unterstützung 
geschaffen werden. 
 
Wesentliche Merkmale: 
 
 Fachübergreifende Koordination und intersektorale Zusammenarbeit 
 Bedarfsorientierte Angebotsplanung - quartiersbezogen und sozialräumlich 
 Transparenz und Steuerung über die Datenplattform AchtungKind.de 
 Strategische Verankerung in Ausschüssen und Gremien 
 Wertorientierung durch das Leitbild des Amtes für Soziales und Jugend: „Wir. 
Gemeinsam. In Düsseldorf.“ 
 
Die Anbindung an nationale Strategien 
Die Düsseldorfer Strategie und das bundesweite Ausschusspapier weisen eine enge 
inhaltliche Übereinstimmung auf: 
 Kooperation als Erfolgsfaktor : Düsseldorf vernetzt systematisch alle 
relevanten Akteurinnen und Akteure. 
 Die Düsseldorfer Praxis entspricht den Anforderungen an integrierte Planung 
und Qualitätsentwicklung, wie sie im nationalen Ausschusspapier gefordert 
werden. 
 Der Lebensweltbezug und die Ressourcenorientierung der Angebote greifen 
zentrale Empfehlungen des Papiers auf. 
 Der Düsseldorfer Nachhaltigkeitsansatz ergänzt die nationale Perspektive um 
einen kommunalpolitischen Fokus auf strukturelle und soziale Nachhaltigkeit. 
Fazit 
Die strategische Umsetzung der Düsseldorfer Präventionskette zeigt, wie Kommunen 
nachhaltige Strukturen zur Armutsprävention und sozialen Teilhabe aufbauen 
können. Durch die Verknüpfung mit dem städtischen Nachhaltigkeitsprozess, die 
fachübergreifende Zusammenarbeit und die lebenslagenorientierte Ausrichtung wird 
eine kontinuierliche, passgenaue Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger in allen 
Lebensphasen ermöglicht. 
 
Damit leistet Düsseldorf einen konkreten Beitrag zur Umsetzung nati onaler 
Empfehlungen und übernimmt Verantwortung für eine sozial gerechte Entwicklung 
auf kommunaler Ebene. 
 
 
Anlagen: 
Ausschusspapier kommunale Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe

Beratungsverlauf (2)

18.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 11.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 4 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
JHA/042/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
23.05.2025
Erstellt
23.05.2025 07:31