V/0640/2006
23. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0640/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Hans-Bredow-Weg / WDR-Grundstück im Stadtteil Mauritz-Ost Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 14.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.09.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung 27.09.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge- setzbuch (BauGB) im Bereich des Sondergebietes „Funkhaus“ westlich der Mondstraße, südlich des Hans-Bredow-Weges, dahingehend geändert, dass der westliche Teil des Sondergebietes als Wohnbaufläche neu dargestellt wird. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg, der in der Fassung der 2. Ände- rung seit April 1984 rechtskräftig ist, eröffnet und regelt die Möglichkeit für eine Erweiterung der Einrichtungen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) an der Mondstraße. Der WDR benötigt diese Erweiterungsfläche nunmehr nicht mehr. Die aktuell im Aufstellungsverfahren befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg sieht hier als Ergänzung der umliegenden Einfamilienhausbe- bauung ein Wohngebiet mit großen Grundstücken für Einfamilienhäuser vor. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Bereich für das geplante neue Wohngebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Funkhaus“ dar. Für die planungs- rechtliche Sicherung des o. g. Wohngebietes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung wird die wirksam dargestellte Sondergebietsfläche im Westen des Westdeutschen Rundfunks in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Vorlagen-Nr.: V/0640/2006 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0640/2006 Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 262 durch die 3. Änderung an die neuen Ziele angepasst werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen Nr. 615/2006 (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262) und Nr. 617/2006 (Kenntnisnahme des Bebauungsplanentwurfes) entnommen werden. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2006 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0640-2006-Anlage-2-Plan.pdf
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 640/2006
V-0640-2006-Anlage-1-Begründung.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 640/2006 BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Mauritz-Ost für den Bereich Hans-Bredow-Weg / WDR-Grundstück Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele................ ..................................................................................... 2 2. Änderungsbereich................................ ................................................................................................ 2 3. Änderungsinhalte................................ ................................................................................................. 2 3.1 Wohnbaufläche .................................. ......................................................................................... 2 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB .................................................... 2 4.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................... ................................................................................ 2 4.2 Kurzdarstellung der Planung.................... ................................................................................... 2 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes ....................................................... 3 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose............................................ 3 4.4.1 Menschen..................................... ...................................................................................... 3 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ..... ....................................................................... 3 4.4.3 Boden / Altlasten ............................ .................................................................................... 4 4.4.4 Wasser ....................................... ........................................................................................ 4 4.4.5 Klima / Luft................................. ......................................................................................... 4 4.4.6 Landschaft / Ortsbild ........................ .................................................................................. 4 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter............... ........................................................................... 5 4.5 Wechselwirkungen............................... ....................................................................................... 5 4.6 Nichtdurchführung der Planung .................. ................................................................................ 5 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............. ............................................................................ 5 4.8 Überwachung (Monitoring)....................... ................................................................................... 5 4.9 Zusammenfassung................................. ..................................................................................... 5 5. Gesamtabwägung .................................. ......................................................................................... 5 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft.............. .................................................................................. 5 5.2 Altlasten...................................... ................................................................................................. 6 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ......... .................................................................... 6 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit................ .................................................................................. 6 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 1. Planungsanlass und Planungsziele Der Bebauungsplan Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg, der in der Fassung der 2. Än- derung seit April 1984 rechtskräftig ist, eröffnet und regelt die Möglichkeit für eine Erweiterung der Einrichtungen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) an der Mondstraße. Der WDR benötigt diese Erweiterungsfläche nunmehr nicht mehr. Die aktuell im Aufstellungsverfahren befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg sieht hier als Ergä nzung der umliegenden Einfamilienhausbe- bauung ein Wohngebiet mit großen Grundstücken für Einfamilienhäuser vor. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Bereich für das geplante neue Wohngebiet als Sondergebiet mit der Zweckbesti mmung „Funkhaus“ dar. Für die pla- nungsrechtliche Sicherung des o. g. Wohngebietes is t daher die Änderung des Flächennut- zungsplanes gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (Ba uGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung wird die wirksam dargestellte Sondergebiet sfläche im Westen des Westdeutschen Rundfunks in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 262 durch die 3. Änderung an die neuen Ziele angepasst werden. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Nor den durch den Hans-Bredow-Weg, im Wes- ten durch den Fliederweg, im Osten durch die Mondst raße sowie im Süden durch die Straße Im Drostebusch. Die Einzelheiten sind aus dem Plan zur 23. Änderung des fortgeschriebenen Flä- chennutzungsplanes zu entnehmen. 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Funkhaus w ird zu ca. einem Drittel in Wohnbau- fläche umgewidmet. Im Anschluss an die im wirksamen Flächennutzungspla n bestehende Darstellung eines Son- dergebietes mit der Zweckbestimmung Funkhaus wird a uf der Grundlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262 ein Wohngebiet entstehen. D er Flächennutzungsplan schafft somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. 10 freistehende individuell planbare Einfamili- enhäuser auf großen Grundstücksflächen. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der An- lage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches ers tellt worden. Umfang und Detaillie- rungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene d es Flächennutzungsplanes. Die Ergeb- nisse resultieren aus vorhandenen Daten und Fachpla nungen wie Umweltkataster, Altlasten- kataster und Lärmminderungsplanung sowie einer Erfa ssung von Vogelarten im Änderungsbe- reich. Für die parallele Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262, der den Änderungsbereich umfasst, wird ein separater Umweltbericht erstellt. 4.2 Kurzdarstellung der Planung Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel , die Darstellung der nicht als Sonder- gebiet genutzten Fläche westlich des Geländes des W estdeutschen Rundfunks (WDR) in 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 Wohnbaufläche zu ändern. Diese Fläche ist auch Gege nstand der Änderung des Bebauungs- planes Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg , der den Änderungsbereich als Sonderge- biet „Funkhaus“ festsetzt. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und Fachplänen sind für die Änderung des Flächennutzungsplanes neben den Vorschriften des Baugesetzbuches im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: • Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: hier u. a. Berücksichtigung der Lärmimmissionssituation, s. Punkt 4.4.1.; • Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW: h ier u. a. Prüfung der Eingriffsrele- vanz und Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, s. Punkt 4.4.2. Schutzausweisungen Im Änderungsbereich bestehen keine speziellen Schut zausweisungen des Natur- und Umwelt- schutzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogel- schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind von der Planung nicht betroffen. 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 4.4.1 Menschen Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um das Son dergebiet „Funkhaus“ des WDR. Der östliche Teilbereich ist mit dem WDR Landesstudio b ebaut, der westliche Grundstücksteil ist als unbebaute Fläche begrünt worden und wird unterhalten. Der Änderungsbereich liegt innerhalb von Wohnbauflächen, die sich im Norden, Süden, Westen sowie östlich der Mondstraße anschließen. Für den Änderungsbereich und die Umgebung besteht e ine Lärmvorbelastung insbesondere durch den Straßen- und Schienenverkehr (Mondstraße, Umgehungsbahn). Gemäß der Daten- grundlage der Lärmminderungsplanung der Stadt Münst er ist von einer Überschreitung der Ori- entierungswerte der DIN 18005, Teil 1, für Reine Wohngebiete (WR) auszugehen. Die Werte für Allgemeine Wohngebiete (WA) können jedoch eingehalt en werden. Die Lärmthematik wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, in deren R ahmen der Gebietscharakter der Wohn- baufläche (WA bzw. WR) festgesetzt wird, behandelt. Es ist jedoch im Bereich der geplanten Wohnbaufläche generell von Lärmwerten auszugehen, die dem Wohnen verträglich sind. 4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Pflanzen / Biotope Bei den Biotoptypen des Änderungsbereiches handelt es sich um die gärtnerisch gestalteten Rasenflächen und Gehölzpflanzungen des WDR-Geländes sowie der westlich anschließenden, als Wiese gepflegten und randlich sowie in der Mitt e von Gehölzen bestandenen Fläche. Die Umgebung ist durch die vorhandenen Wohnbauflächen mit Hausgärten gekennzeichnet. Planungsrechtlich ist die Wiese westlich des WDR-La ndesstudios als Sondergebiet mit Pflanz- gebot gemäß Bebauungsplan Nr. 262 (2. Änderung) ein zustufen. Die Eingriffsbilanzierung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262 im Parallelverfahren ergibt im Ergebnis einen Überschuss von Werteinheiten zu Gunsten des P lanentwurfes. Ein Ausgleichsbedarf wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht vorbereitet. Tiere Aufgrund von Beobachtungen des Grünspechtes als streng geschützte Art wurde ein Gutachten zur Erfassung der Vogelarten im Bereich der zu bebauenden Fläche erstellt. 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 Im Ergebnis wurden 16 verschiedene Vogelarten festg estellt, welche zum typischen Inventar der Gartenstadtzone gehören. Die vorkommenden Arten (z.B. Blau- und Kohlmeise, Amsel, Els- ter etc.) sind mit Ausnahme des Grünspechtes häufig bis sehr häufig. Hinsichtlich des Grün- spechtes wurde festgestellt, dass ein Paar dieser A rt die zu bebauende Fläche zur Nahrungs- aufnahme, aber nicht zum Brüten nutzt, da die vorha ndenen Bäume nicht die nötige Größe und das Alter zur Anlage einer Nisthöhle aufweisen. Die Bruthöhle wird in einem alten Birnbaum in einem angrenzenden Garten vermutet. Im Ergebnis des Gutachtens ist aufgrund des großen Aktionsraumes des Grünspechtes und der vorhandenen Ausweichflächen in der Umgebung nicht davon auszugehen, dass mit der ge- planten Bebauung der Lebensraum des Grünspechtes er heblich gestört wird. Die Hausgärten im Bereich der geplanten Wohnbebauung werden Lebens raumfunktionen für Vogelarten über- nehmen. 4.4.3 Boden / Altlasten Durch die Lage der Fläche im Innenbereich zwischen der vorhandenen Wohn- und Sonderge- bietsbebauung sowie aufgrund der bereits bestehende n Bebaubarkeit der Fläche durch das vorhandene Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 26 2 steht die 23. Änderung des Flächen- nutzungsplanes den Anforderungen der Bodenschutz- u nd Umwidmungssperrklausel des Bau- gesetzbuches nicht entgegen. Mit der Planung als Wo hngebiet ist eine geringere Versiegelung verbunden, als durch die planungsrechtliche Situation als Sondergebiet zulässig wäre. Altlast-/-Verdachtsflächen bzw. schädliche Bodenver unreinigungen sind im Änderungsbereich des Sondergebietes nicht bekannt. 4.4.4 Wasser Von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Oberflächengewässer nicht betroffen. Aufgrund der Neuversiegelung sowie der begrenzten V ersickerungsmöglichkeiten ist von einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate im Bere ich der geplanten Wohnbaufläche ge- genüber dem Ist-Zustand auszugehen. Hierbei ist jedoch die geringere Versiegelung gegenüber dem planungsrechtlich möglichen Sondergebiet zu ber ücksichtigen. Von erheblichen Auswir- kungen auf das Grundwasser ist auch auf Grund der g eringen Größe der neu zu bebauenden Fläche nicht auszugehen. 4.4.5 Klima / Luft Auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes ist bei dem Änderungsbereich und der Umgebung, die überwiegend von Wohnbebauung mit Haus gärten geprägt ist, von relativ homo- genen klimatischen Eigenschaften mit mikroklimatisc hen Abweichungen größerer unbebauter Flächen wie der Grünfläche westlich des WDR auszuge hen. Mit der Änderung der Darstellung von Sondergebiet in Wohnbaufläche werden die planer ischen Voraussetzungen für eine gerin- gere Versiegelung geschaffen. In den Hausgärten der geplanten Wohnbebauung können die klimatischen Eigenschaften der unversiegelten Fläche teilweise aufrechterhalten bleiben. Hinsichtlich der Luftqualität ist im Änderungsberei ch von einer siedlungsraumtypischen Hinter- grundbelastung mit Luftschadstoffen auszugehen. Dur ch die Flächennutzungsplanänderung entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Klima und die Luft. 4.4.6 Landschaft / Ortsbild Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Wohnbauflä chen zwischen der Umgehungsstraße und der Mondstraße. Durch die Änderung des Flächenn utzungsplanes wird eine Ergänzung dieser Wohnbauflächen, die dem vorhandenen Ortsbild entspricht, vorbereitet. Im Bereich der Hausgärten wird eine teilweise Wiederbegrünung der Fläche erfolgen. Durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf das Ortsbild. 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Baudenkmale betroffen. Hin- sichtlich möglicher Bodendenkmale, die bei Erdarbei ten gefunden werden können, erfolgt ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan. 4.5 Wechselwirkungen Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 4.6 Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der Änderung des Flä chennutzungsplanes ist davon auszuge- hen, dass der Ist-Zustand der Fläche erhalten blieb e. Eine Nutzung der Fläche als Sonderge- biet gemäß den planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht mehr zu vermuten. 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Flächennutzungsplan stellt in Mauritz-Ost zwei weitere Flächenreserven (westlich der Stra- ße Schmittingheide und östlich der Straße Maikotten weg) als Wohnbauflächen dar. Beide Flä- chen sind jedoch keine Alternative zu der geplanten Bebauung westlich des WDR. Die Fläche westlich des WDR ist erschlossen und war schon vor der Umwidmung als Baufläche (Sonder- gebiet) dargestellt, ist von Wohnbauflächen umgeben und bildet quasi eine Baulücke. Die bei- den alternativen Reserveflächen dagegen überplanen Freiräume am Siedlungsrand und müs- sen neu erschlossen werden. Eine vergleichende Umweltprüfung kann damit entfallen. 4.8 Überwachung (Monitoring) Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des Flächennut- zungsplanes nicht erforderlich. Unbenommen ist dabe i die regelmäßige Überprüfung im Rah- men der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. 4.9 Zusammenfassung Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel , die Darstellung der nicht als Sonder- gebiet genutzten Fläche westlich des Geländes des W estdeutschen Rundfunks (WDR) in Wohnbaufläche zu ändern. Diese Fläche ist auch Gege nstand der Änderung des Bebauungs- planes Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg , der den Änderungsbereich als Sonderge- biet „Funkhaus“ festsetzt. In Zusammenfassung des Umweltberichtes ist festzust ellen, dass auf der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung unter Berücksichtigun g der planungsrechtlichen Voraussetzun- gen durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplane s keine Umweltauswirkungen zu er- warten sind, die als erheblich zu charakterisieren wären. 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Durch die 23. Änderung des fortgeschriebenen Fläche nnutzungsplanes, die eine Änderung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Funkha us in eine Wohnbaufläche vorsieht, 23. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht verbun den. Die Klärung sonstiger ggf. erforderlicher Regelungen erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262. 5.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umwe ltgefährdenden Stoffen belastet sind", gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Altlas- tenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohns iedlungsbereich dar. Damit steht die be- absichtigte Änderung der Darstellung im Einklang mi t den Zielen der Regional- und Landespla- nung. 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die neu dargestellte Wohnbaufläche befindet sich vo llständig im Eigentum der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen Entwurf der 23. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla- nes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (7)
- Mondstraße
- Hans-Bredow-Weg
- Erikaweg
- Fliederweg
- Umgehungsstraße
- Im Drostebusch
- Schmittingheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0640/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37