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4097/2016

Tunnel Grenzstraße, hier: Bedarfsfeststellung für die Installation und Aufschaltung der Leittechnik auf die Tunnelwache

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2017, TOP 12.14

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5754 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/69/692/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4097/2016 
Freigabedatum  11.01.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Tunnel Grenzstraße, hier: Bedarfsfeststellung für die Installation und Aufschaltung der 
Leittechnik auf die Tunnelwache 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation und die Au fschaltung der 
Leittechnik inklusive der Entwicklung eines Datenmodells und die Beschaffung der Hard - und 
Software für die übergeordnete Steuerung des Tunnels Grenzstraße an und stimmt der Ei n-
leitung des Vergabeverfahrens zu.  
 
2. Der Finanzausschuss besch ließt die Erstfreigabe einer investiven Auszahlungsermächt i-
gung in Höhe von 238.000 Euro brutto im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 
der Finanzstelle 6901-1202-0-0120 „Tunnelleitzentrale“, Hpl. 2016/2017, Hj. 2017.  
 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   238.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   47.600   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Mit Abschluss der Generalsanierung der Tunnel Am Domhof und Grenzstraße besteht g e-
mäß den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun neln“ (RABT) für die 
Stadt Köln die Verpflichtung, diese Tunnel ständig zu überwachen. 
Die örtlichen Betriebszentralen sind mit der Überwachungstechnik ausgestattet. Sie sind j e-
doch nicht für den ständigen Aufenthalt von Überwachungspersonal ausgelegt. Hie rzu ist 
eine entsprechend den Arbeitsschutzrichtlinien ausgestattete Tunnelleitzentrale erforderlich. 
In den Ausschreibungen der Generalsanierung der beiden Tunnel war die Aufschaltung auf 
eine übergeordnete Leittechnik nicht enthalten, da diese Leistungen  zum Teil noch nicht b e-
kannt waren oder der Planung einer späteren Tunnelleitzentrale zugeordnet wurden.  
Der Tunnel Grenzstraße wird bereits seit 2012 durch ständige Personalpräsenz (7 Tage / 24 
Stunden) überwacht. Die Überwachung erfolgt in einem Contain er an der Solinger Straße. 
Hier ist ein Arbeitsplatz für zwei Operatoren eingerichtet. Die technische Ausstattung ermö g-
licht jedoch bisher nur eine visuelle Überwachung mittels Videokameras als Ersatz für die 
fehlende Brandmeldeanlage.  
Mit dem vorhandenen  externen Personal kann hier zunächst die ständige Überwachung s o-
wohl des nach aktuellem Sicherheitsstandard ausgestatteten Tunnels Grenzstraße als auch 
des nachgerüsteten Tunnels Am Domhof erfolgen. Um die Daten aus den örtlichen Betrieb s-
zentralen der Tun nel zu empfangen und eine übergeordnete Steuerung zu ermöglichen, 
muss jedoch die vorhandene technische Basisausstattung erweitert werden. Zur Festlegung 
und Beschaffung der dazu notwendigen Hard - und Software, die auch in der späteren Tu n-
nelleitzentrale w eiter verwendet werden kann, sind kurzfristig planerische und technische 
Leistungen erforderlich. Herzstück ist die Erstellung eines übergeordneten, standardisierten 
Datenmodells (Software), das auf Tunnelgateways (Hardware) implementiert wird und

3 
dadurch die Kopplung zwischen den örtlichen Leitstellen und der Leitzentrale ermöglicht.  
Insbesondere da für den Tunnel Grenzstraße eine erweiterte Ausrüstung nach RABT erfo r-
derlich ist und dessen Datenmodell die prinzipielle Datenstruktur der Datenkopplung zw i-
schen der örtlichen Betriebszentrale und der übergeordneten Leitzentrale für alle Tunnela n-
lagen der Stadt Köln abbildet, ergibt sich ein Synergieeffekt für die Steuerung aller Straße n-
tunnel mit diesem Datenmodell. Die Datenpunktliste wie auch die programmier ten Objekte 
der Tunnelsteuerung und des Tunnelleitsystems (Tunnel Grenzstraße) können deshalb mit 
leichten Modifikationen zu einem Standard für das Datenmodell der Stadt Köln entwickelt 
werden.  
Mit Installation der übergeordneten Leittechnik für den Tunne l Grenzstraße im vorhandenen 
Überwachungscontainer besteht die Möglichkeit auch den Tunnel Am Domhof von dort aus 
zu überwachen. Hierzu müssen lediglich die entsprechenden Lizenzen des bereits vorha n-
denen Überwachungsprogramms erweitert werden. Unabhängig von der zeitlichen Notwe n-
digkeit und der effektiven Umsetzung ergeben sich erhebliche finanzielle Vorteile für die 
Stadt Köln.  
Um die Tunnelüberwachung im ersten Halbjahr 2017 fristgerecht realisieren zu können, soll 
eine kurzfristige Vergabe der Leistungen erfolgen. Hierdurch wird es der Stadt Köln ermö g-
licht, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und somit den Forderungen der gült i-
gen Regelwerke zu entsprechen.  
Die erforderlichen M ittel in Höhe von 238.000 Euro brutto sind im Teilfinanzplan 1202, Br ü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl i-
chem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6901 -1202-0-0120 „Tunnelleitzentrale“, Hpl. 
2016/2017, Hj. 2017 berücksichtigt.  
 
Die Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt vom 22.11.2016 (AZ: 
142/22/88/16) ist als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf (2)

31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4097/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27