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V/0346/2013

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost

Vorlagen 15.05.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 28.05.2013, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Präambel Südost

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Beschlussvorlage

4283 Zeichen

V/0346/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im       
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
     
     Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster-Wolbeck    
     - Rassegeflügelzuchtschau am 26/27.10.2013      200,00 € 
 
     KAB St. Ida Gremmendorf  
     - Pflege der Mariengrotte         110,00 € 
 
    Gartenbauverein Wolbeck  
     - Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck        550,00 € 
 
    Aktive Senioren Pfarrgemeinde St. Nikolaus 
     - Karnevalistischer Nachmittag mit den Bewohnern des Kardinal-von-    
       Galen-Stiftes am 06.02.2013        360,00 € 
 
    Seniorengemeinschaft St. Bernhard 
     - Seniorennachmittag mit den Senioren der Friedensgemeinde  
        am 14.05.2013 und mit den aktiven Senioren von St. Bernhard 
        am 11.06.2013          200,00 € 
 
    Schützenverein Hubertus-Angelmodde 
    - Instandsetzung des Luftgewehrschiessstandes „Friedens- 
       krug“ und zu den anfallenden Abnahmegebühren      300,00 € 
 
   
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0346/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Reeder 
Ruf: 
0 25 06/93 19 167 
E-Mail: 
Reeder@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0346/2013 
 Förderkreis Haus Heithorn  
   -  Erholungsurlaub für 6 Heimbewohner sowie für 6  
      Begleitpersonen                 1.000,00 € 
    
   KG ZiBoMo Wolbeck 
   - Zuschuss zu Karnevalsumzügen und zur Ausbildung und Betreuung 
     der ZiBoMo-Jugendtanzgruppen                1.800,00 €                  
  
     Bemerkung: Der Betrag an den Verein wird erst ausgezahlt, wenn    
                         entsprechender Verwendungsnachweis vorgelegt wird. 
 
   AWO Ortsverein Wolbeck 
   - Förderung der Altengruppe 50 + und Einrichtung eines Internetcafés für  
     zunächst 4 Plätze            max.        2.000,00 €
      
     Bemerkung: Die Auszahlung des Betrages erfolgt erst nach Vorlage 
                          eines Investitionsplanes, aus dem die Gesamtkosten 
                          ersichtlich sind.   
 
   Treffpunkt Waldsiedlung 
   - Friedensmahl als Straßenfest im Bereich Bonnenkamp                       1.200,00 €
      
   Treffpunkt Waldsiedlung 
    - Ergänzung zum Projekt „Lernwerkstatt und Büro“ zum Kauf 
      für gebrauchte, neuwertige Büromöbel       500,00 € 
  
   Rassekaninchenzuchtverein W 467 
   - Rassekaninchenzuchtausstellung am 26/27.10.2013     200,00 €  
 
   Bürgerforum Wolbeck 
   - Erstellung eines neuen Schildes zur Erläuterung des Drostenhofes    
      Wolbeck           300,00 € 
 
   Heimatfreunde Angelmodde 
   - Erstellung einer weiteren Ortschronik zur Geschichte der Schulen 
     in Angelmodde            400,00 € 
 
   Ehrenamtgruppe „Miteinander“ der Ev. Friedenskirchengemeinde 
   - 25-jähriges Jubiläum         400,00 € 
 
   Kultur vor Ort Wolbeck 
   - Anschaffung eines Bühnenpodestes zur Durchführung von kulturellen  
     Veranstaltungen im Stadtteil Wolbeck              4.341,12 €
  
     Bemerkung: Die Anschaffungskosten für die Bühne werden in der genannten   
                          Höhe zur Verfügung gestellt, damit auch die Musikschule Wolbeck 
                          und andere Vereine das Bühnenpodest nutzen können.

- 3 - 
V/0346/2013 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013   
Zeile 15 Transferausfwendungen  13.861,12  
 
 
 
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verei ni-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtb e-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertreung Münster -Südost in der Sitzung am 03.06.2008 
beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
 
Meyer 
 
Anlage: 
Präambel

Präambel Südost

3226 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert,  wenn sie nich t den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mariengrotte 110
  • Bonnenkamp 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0346/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37