V/0346/2013
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost
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Beschlussvorlage
4283 Zeichen
V/0346/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Südost
Beratungsfolge
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster-Wolbeck
- Rassegeflügelzuchtschau am 26/27.10.2013 200,00 €
KAB St. Ida Gremmendorf
- Pflege der Mariengrotte 110,00 €
Gartenbauverein Wolbeck
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 550,00 €
Aktive Senioren Pfarrgemeinde St. Nikolaus
- Karnevalistischer Nachmittag mit den Bewohnern des Kardinal-von-
Galen-Stiftes am 06.02.2013 360,00 €
Seniorengemeinschaft St. Bernhard
- Seniorennachmittag mit den Senioren der Friedensgemeinde
am 14.05.2013 und mit den aktiven Senioren von St. Bernhard
am 11.06.2013 200,00 €
Schützenverein Hubertus-Angelmodde
- Instandsetzung des Luftgewehrschiessstandes „Friedens-
krug“ und zu den anfallenden Abnahmegebühren 300,00 €
Vorlagen-Nr.:
V/0346/2013
Auskunft erteilt:
Herr Reeder
Ruf:
0 25 06/93 19 167
E-Mail:
Reeder@stadt-muenster.de
Datum:
14.05.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0346/2013
Förderkreis Haus Heithorn
- Erholungsurlaub für 6 Heimbewohner sowie für 6
Begleitpersonen 1.000,00 €
KG ZiBoMo Wolbeck
- Zuschuss zu Karnevalsumzügen und zur Ausbildung und Betreuung
der ZiBoMo-Jugendtanzgruppen 1.800,00 €
Bemerkung: Der Betrag an den Verein wird erst ausgezahlt, wenn
entsprechender Verwendungsnachweis vorgelegt wird.
AWO Ortsverein Wolbeck
- Förderung der Altengruppe 50 + und Einrichtung eines Internetcafés für
zunächst 4 Plätze max. 2.000,00 €
Bemerkung: Die Auszahlung des Betrages erfolgt erst nach Vorlage
eines Investitionsplanes, aus dem die Gesamtkosten
ersichtlich sind.
Treffpunkt Waldsiedlung
- Friedensmahl als Straßenfest im Bereich Bonnenkamp 1.200,00 €
Treffpunkt Waldsiedlung
- Ergänzung zum Projekt „Lernwerkstatt und Büro“ zum Kauf
für gebrauchte, neuwertige Büromöbel 500,00 €
Rassekaninchenzuchtverein W 467
- Rassekaninchenzuchtausstellung am 26/27.10.2013 200,00 €
Bürgerforum Wolbeck
- Erstellung eines neuen Schildes zur Erläuterung des Drostenhofes
Wolbeck 300,00 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Erstellung einer weiteren Ortschronik zur Geschichte der Schulen
in Angelmodde 400,00 €
Ehrenamtgruppe „Miteinander“ der Ev. Friedenskirchengemeinde
- 25-jähriges Jubiläum 400,00 €
Kultur vor Ort Wolbeck
- Anschaffung eines Bühnenpodestes zur Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen im Stadtteil Wolbeck 4.341,12 €
Bemerkung: Die Anschaffungskosten für die Bühne werden in der genannten
Höhe zur Verfügung gestellt, damit auch die Musikschule Wolbeck
und andere Vereine das Bühnenpodest nutzen können.
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V/0346/2013
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013
Zeile 15 Transferausfwendungen 13.861,12
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verei ni-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtb e-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertreung Münster -Südost in der Sitzung am 03.06.2008
beschlossenen Richtlinien (Anlage).
Im Auftrag
Meyer
Anlage:
Präambel
Präambel Südost
3226 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mariengrotte 110
- Bonnenkamp 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0346/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37