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1210/2019

Beschaffung einer selbstfahrenden Kehrmaschine für den Friedhofsbereich

Beschlussvorlage Ausschuss 23.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 4.2.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

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Ansehen

Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3759 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1210/2019 
Freigabedatum 
23.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschaffung einer selbstfahrenden Kehrmaschine für den Friedhofsbereich 
hier: Bedarfsfeststellung 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Beschaffung einer selbstfahrenden 
Kehrmaschine in Höhe von 169.000,- € fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   169.000,-€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   21.125,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Für den Friedhofsbereich soll eine selbstfahrende Kehrmaschine beschafft werden, um weiterhin die 
Wege auf den Friedhöfen von Verunreinigungen unterschiedlichster Herkunft frei zu halten. Die bei-
den bisher im Einsatz befindlichen Kehrmaschinen wurden 2010 angeschafft und sind bereits abge-
schrieben, eine Maschine ist nicht mehr nutzbar. Bei diesen Maschinen wird das Kehrgut mittels Tur-
binentechnik in einen Auffangbehälter gesaugt.  
Neuerdings ist eine Technik auf dem Markt, die das Kehrgut mit einer Kehrwalze über ein Förderband 
in den Kehrgutbehälter fegt. Diese Maschinen bieten folgende Vorteile: 
 Die Feinstaubemissionen sind deutlich geringer. 
 Die Geräuschemissionen sind deutlich geringer. 
 Der Einsatz ist auch unter 5°C möglich. 
 Es ist auch die Aufnahme von größerem Kehrgut wie z.B. kleineren Ästen möglich. 
Zunächst soll diese Technik nur mit einer Maschine eingesetzt werden, um die Alltagstauglichkeit zu 
eruieren. 
Die selbstfahrende Kehrmaschine ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.5 
Arbeitsmaschinen zur Reinigung und Pflege von Friedhofswegen enthalten, welches der Rat 
am 18.05.2017 beschlossen hat.  
Der im Vergleich zum Fahrzeug-und Maschinenkonzept (103.809,- €) ausgewiesene höhere Anschaf-
fungspreis der Maschine mit mechanischer Kehrgutaufnahme (Mehrbedarf 65.191,- €) begründet sich 
in der neuen Technik aber auch in einer um 15 % größeren Kehrbreite bis zu 2,90 m und einem um 
50 % größeren Kehrgutbehälter von 3 m³ und Hochentleerung, was zu geringeren Rüstzeiten bei den 
Entleerungsfahrten führt. Darüber hinaus besteht gegenüber den Maschinen mit Turbinentechnik eine 
geringere Reparaturanfälligkeit, was zu einer höheren Nutzungsdauer führt. Der Einsatz kann also 
deutlich optimiert werden.

3 
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 08.03.2019 – RPA-Nr. 
141/11/16/19 zugestimmt (Anlage2). 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung der Kehrmaschine ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium bei Fi-
nanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019 gesichert. 
Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2019 ff si-
chergestellt. Die Abschreibungsaufwendungen werden über Friedhofsgebühren (Einzahlungen Nut-
zungsrechte) refinanziert. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG) 
Anlage 2 – Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

2020 Zeichen

14 (X .03.2019
14111

Eingang 13, März
67. - Amt für Lande fl
und Grünflächen ie
Lieferung von einer selbstfahrenden Kehrmaschine für die Kölner Friedhöfe; voraus-
sichtliche Auftragssumme 142.016 € netto zzgl. MwSt. = 169.000 € brutto

hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/16/19)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit'Schreiben vom 27.02.2019, hier eingegangen am 06.03.2019, übersandten Sie mir das
Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme.

Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen
keine Einwendungen:

Die Ersatzbeschaffungen von Kehrmaschinen sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 be-
schlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes enthalten. Das Konzept enthält die
Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025.

Die letzten mir vorgelegten Bedarfsprüfungen für zwei Kehrmaschinen im Friedhofsbereich
datierten aus dem Jahr 2008, der Einsatz der Maschinen erfolgte seit 2010. Insofern ist ein
Ersatz aufgrund der zeitlichen Dauer des Einsatzes.der bisherigen Maschinen nachvollzieh-
bar.

Laut Konzept waren Ersatzbeschaffungen jeweils einer Kehrmaschine für die Jahre 2018
und 2019 vorgesehen. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Maschine als Ersatz zu beschaf-
fen, da eine neue mechanische Technik anstatt einer bisher verwendeten Turbinentechnik
einer solchen Maschine getestet werden soll. In Ihrer Bedarfsbegründung haben Sie ausführ-
lich dargelegt, warum dies sinnvoll ist.

Bereits in der Vergangenheit habe ich darauf hingewiesen, dass ein Konzept mit langjähriger
Laufzeit einer regelmäßigen Überarbeitung und Anpassung hinsichtlich technischem Fort-
schritt, Personalsituation, Arbeitsanfall und haushaltsmäßigen Voraussetzungen bedarf. In-
sofern vermag ich Ihre Argumentation nachzuvollziehen.

Allerdings bleibt festzuhalten, dass diese neue Technik voraussichtlich eine deutliche Preis-
steigerung (rd. 63 %) gegenüber dem im Konzept kalkulierten Betrag verursacht.

Mit freurdlicheh Grüßen

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1210/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.04.2019
Erstellt
01.04.2019 10:36