1210/2019
Beschaffung einer selbstfahrenden Kehrmaschine für den Friedhofsbereich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 1210/2019 Freigabedatum 23.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung einer selbstfahrenden Kehrmaschine für den Friedhofsbereich hier: Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Beschaffung einer selbstfahrenden Kehrmaschine in Höhe von 169.000,- € fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 169.000,-€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 21.125,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für den Friedhofsbereich soll eine selbstfahrende Kehrmaschine beschafft werden, um weiterhin die Wege auf den Friedhöfen von Verunreinigungen unterschiedlichster Herkunft frei zu halten. Die bei- den bisher im Einsatz befindlichen Kehrmaschinen wurden 2010 angeschafft und sind bereits abge- schrieben, eine Maschine ist nicht mehr nutzbar. Bei diesen Maschinen wird das Kehrgut mittels Tur- binentechnik in einen Auffangbehälter gesaugt. Neuerdings ist eine Technik auf dem Markt, die das Kehrgut mit einer Kehrwalze über ein Förderband in den Kehrgutbehälter fegt. Diese Maschinen bieten folgende Vorteile: Die Feinstaubemissionen sind deutlich geringer. Die Geräuschemissionen sind deutlich geringer. Der Einsatz ist auch unter 5°C möglich. Es ist auch die Aufnahme von größerem Kehrgut wie z.B. kleineren Ästen möglich. Zunächst soll diese Technik nur mit einer Maschine eingesetzt werden, um die Alltagstauglichkeit zu eruieren. Die selbstfahrende Kehrmaschine ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.5 Arbeitsmaschinen zur Reinigung und Pflege von Friedhofswegen enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Der im Vergleich zum Fahrzeug-und Maschinenkonzept (103.809,- €) ausgewiesene höhere Anschaf- fungspreis der Maschine mit mechanischer Kehrgutaufnahme (Mehrbedarf 65.191,- €) begründet sich in der neuen Technik aber auch in einer um 15 % größeren Kehrbreite bis zu 2,90 m und einem um 50 % größeren Kehrgutbehälter von 3 m³ und Hochentleerung, was zu geringeren Rüstzeiten bei den Entleerungsfahrten führt. Darüber hinaus besteht gegenüber den Maschinen mit Turbinentechnik eine geringere Reparaturanfälligkeit, was zu einer höheren Nutzungsdauer führt. Der Einsatz kann also deutlich optimiert werden. 3 Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 08.03.2019 – RPA-Nr. 141/11/16/19 zugestimmt (Anlage2). Finanzierung: Die Finanzierung der Kehrmaschine ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium bei Fi- nanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2019 ff si- chergestellt. Die Abschreibungsaufwendungen werden über Friedhofsgebühren (Einzahlungen Nut- zungsrechte) refinanziert. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG) Anlage 2 – Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 (X .03.2019 14111 Eingang 13, März 67. - Amt für Lande fl und Grünflächen ie Lieferung von einer selbstfahrenden Kehrmaschine für die Kölner Friedhöfe; voraus- sichtliche Auftragssumme 142.016 € netto zzgl. MwSt. = 169.000 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/16/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit'Schreiben vom 27.02.2019, hier eingegangen am 06.03.2019, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme. Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen keine Einwendungen: Die Ersatzbeschaffungen von Kehrmaschinen sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 be- schlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes enthalten. Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Die letzten mir vorgelegten Bedarfsprüfungen für zwei Kehrmaschinen im Friedhofsbereich datierten aus dem Jahr 2008, der Einsatz der Maschinen erfolgte seit 2010. Insofern ist ein Ersatz aufgrund der zeitlichen Dauer des Einsatzes.der bisherigen Maschinen nachvollzieh- bar. Laut Konzept waren Ersatzbeschaffungen jeweils einer Kehrmaschine für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Maschine als Ersatz zu beschaf- fen, da eine neue mechanische Technik anstatt einer bisher verwendeten Turbinentechnik einer solchen Maschine getestet werden soll. In Ihrer Bedarfsbegründung haben Sie ausführ- lich dargelegt, warum dies sinnvoll ist. Bereits in der Vergangenheit habe ich darauf hingewiesen, dass ein Konzept mit langjähriger Laufzeit einer regelmäßigen Überarbeitung und Anpassung hinsichtlich technischem Fort- schritt, Personalsituation, Arbeitsanfall und haushaltsmäßigen Voraussetzungen bedarf. In- sofern vermag ich Ihre Argumentation nachzuvollziehen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass diese neue Technik voraussichtlich eine deutliche Preis- steigerung (rd. 63 %) gegenüber dem im Konzept kalkulierten Betrag verursacht. Mit freurdlicheh Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1210/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 01.04.2019 10:36